1845 / 57 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Man möge sih guts an einen hen Weitläustig- rozessualishes Ver- werde man es gerechtfertigt tigung dieser Uebel-

ausgeschlossen zu wissen. hes der Ue machen, díe unendli welche ein p

der Taxen den Reh nur das Verfahren, en vorangehe,

dtag in der Besei Vortheil mzt vielleicht weniger scharf ins ungen Seitens der lehntr 1 eberzeugung geführt, daß die landschast- alt für die Abshäßung und wenn schon damals Alle darüber eini daß eine höhere Taxe ein dringendes Bedürfniß st hes bei dem seitdem bedeutend gestiegenen Werthe um \o viel mehr anerkannt werden.

die Hauptabweichungen der la Sub ions - Taxe t

, daß der damalige inde s{hon eínen arx-Grund habe. Die späteren Berat hätten jedo bald zu der liche Bewilligungs der Lehne geben könnte, ewesen wären, o müsse eín sol der Güter jept

Nachdem schließlich a

welche namentlih darin bestehen, achterträgen oggenpreis zu 15 Sgr. der bäuerlichen verände , bei ersterer Fabrik - | werden, während leßtere sie ihrem zeitigen bringt u. st. w., wurde zur Ab des Ausschusses jedoch mit 31 dadur zugleih für Anna Gegen die einzelnen nichts zu erinnern, ei Aufnahme der Lehnstaxen diejenigen Taxgrundsäße Abschäßung eines zur Su

ähe selb

- Taxe keinen passenden An

daß die Bewilligungs-Taxe von den absebt, die Subhastations-Táre uicht, fesistehend aunimmt, leßtere bei rlihen Kornrenten Durchschnitts- sehr wenig berüdcksichtigt Ertrage nah in Ansaß stimmung geschritten, das Gutachten Stimmen verworfen und hme des ersten Gesez-Entwurfs Bestimmungen des Entwurfs fand zu §. 1, welcher dahin lautet :

sind, ohne Rücksicht auf deren Zwed, welche für die ts vorgeschrie-

rens erstere den Veranschlagun preise ermittel

entschieden.

zur Anwendung zu bringen, bhastation gestellten Rittergu

ob hierunter nur allein die jeßigen erlassenden Taxgrundsäße verstanden es sür bedenflih hielt, sich gleich von vorn n und mit den Bestimmungen eines bis jegt sh vorweg einverstanden zu erklären, Die nbedingten An- es sich au ohnehin die gerade jet e bezogen wer=

wurde die Frage aufgeworfen : oder auch die künftig etwa zu sein sollten? indem man

herein die Hände zu binde nohch unbekannten Gesehes Majorität des Landta nahme des Paragrap von selbst verstehe, gültigen, sondern au auf alle den müsse, eventualiter gewiß a utactung erfordert werden würde.

ung über den vorliegenden Gesey- r Landtag unbedingt an-

es glaubte jedo, daß bei der u en nichts zu besorgen sei, daß das G cht alleïn auf päteren Taxgrundsäß uch ohne besonderen Vorbehalt eíne weitere Be Hiermit wurde die Berath en spezielle Bestim Es folgt der Vortrag d X. Proposition, den Geseß-Entwur d bdeckdereizwanges en sind ausführliche Motive he außer einer geschichtlichen sse des Abdeckereiwesens zugleich- die äuß und inneren Gründe entwidelt, aus denen die endli dieser Angelegenheit im We Der Landtag theilt vo Institut, wie es die Sitte d in feiner Beziehung mehr Verhältnissen der Laudwirthshaft und Judu Interesse einer guten National - Oekonomie, noh lästigen Zwange zu befreien 1g des gefallenen oder abgestandene Fast sämmtliche Regierungeu haben richtigen und von allen Seiten verlautbarten auch nur in den Marken

Entwurf, de mungen de nahm, geschlossen. f wegen Aufhebun

thaltend, s nebst einer Denkschrift der jeßigen anlassungen che Regulirung

( Dem Entwurfe beigefügt, wel

der Gesebgebung nothw kommen die Ansicht, daß das er Vorzeit - gebildet, für die jebigeu Zeiten bei den ganz veränderten strie liegt es offenbar im den Viehbesiger von dem und ihm die bestmögliche n Viehes selb| zu über- diese Grundsähe als die auertannt, weshalb ßen das Abdeckereiwe en hat, wogegen es -in eseßgebung, theils durch Der vor= der Verhältnisse und zum Zwede, Der ,_ einstimmig als rstanden darüber, hrer Gerechtsame

hat der Landtag

Ausnuzzu1

Pommern und Preu ursprünglich shroffen Gestalt erhalt den übrigen Landestheilen theils durch die G hon mehr oder weniger geänder eseb- Entwurf hat die Gleichstellun he Aufhebung der Abdeckerei-Gerecht selben daher, generell betrachte § an, is aber niht minder einve

die Praxis t worden if. liegende G die gänzli Landtag erkennt den dringendes Bedürfni daß den Abdeckern bei einer Werths- au ein Entschädigungs-Anspruch zu Zu den einzelnen Folgendes zu bemerken gefu Die §§. 1 und 2 sprechen die shließlihen, mit Zwa en aus, wogegen die blos annrecht, der | g diese Bestimmung va immer eine Art Zwang in si mannigfachen Schwierigkeiten eine nig verkannt und is deshalb der ichen Gewerbeber

Verminderung i Vorschristen des Entwurfs

Aufhebung des Zwangsbaunrechts ngsrechten verbundenen Gewerbe= gewerblichen Exklusiva, ohne t unterliegen sollen, Wenn-= edenflih hält, da begreifen, so hat r etwanigen Ab- Meinung gewesen, Zwangsbaunrechte

jedoch ein Zusaß sönliche Berechtigungen der Art fhebung aller Berech-

und die aus Berechtigun ein solches Lid Grid dergleichen Exklu er bo auch die lösung eben so we daß die ausscließ| zwar noch bestehen bleiben k dahin aufgenommen würde: daß neue Konze künftig nicht ert

blösung ni as nicht für un

ehtigungen ohne önnten, in dem s. 2

sionen auf blos eilt werden dürften S. 3 beabsichtigt die weselseiti wenn es aber darin heiß ch die den Abdeckern hin und wieder gewähr-

diese Bestimmun Gehalt L Us E elen Städten enu (Wohnung, m §. statt des

und Leistungen,

andererseits fallen au

ten Gehälter fort 2c. so hat es dem Mißverständnisse baares Geld ver außer einem Gehalte Ländereien, Holz 2c.) Worts „Gehälter“ de

§. 4. Mit dem all man zwar einverstanden, ntshädigung eintreten sollte, graphen ist den Abdeckereibesive den rehtsgültigen, unwiderru vor dem 1. Januar 1845 este der Kreis= oder O ittel den Nachweis z obenen Gerechtsame a: unterbrochen ausgeübt haben. a. hielt es der La r, wenn er- die n habe, dann jede Ent sih deshalb zu dem Januar 1

inwand, daß um bei der unve n Geseges übertrie f Grund simulirter Verträge vo beseitigt wurde, daß lag gebraht werden solle.

Landtage geschienen, als könne erbeiführen, weil man unter die Abdeckerei-Besizer sehr erheblihe Naturalnubun bezögen, weshalb er in die Gegenleistungen in Vorschlag

aber in vi

n Ausdruck

der Entschädigung war en, unter denen ertígt. Jn dem erlegt worden :

der Gerechtigkeit

durch sonst

daß sle die aufge-

15 Jahren wirklich

dtag nsht für unmöglich, gkeit erst ua dem hâdigung bestritten werden orshlage : /

% die Worte zu seven:

gemeinen Grund

niht für gerecht rn nämlich au flihen Erwerb | darzuthun, : - dur Att ris=-Behörden, oder uh in den legten

daß einem

und vereinigt statt des Termins vor dem 1. 9,v0r Publication di

Vorbedacht dung des projektirten

gegen erhobene

L der Termin mit gutem ewa el,

rmeidlichen Bekanntwer- benen Entschädigungsforderun- ubeugen mit der B

diesem Behuf bei 5. 14 eiu Zu

244

Zu b. waren mehrere Mitglieder der Ansicht, daß der festgeseßte 15jährige Termin, als willkürlich gewählt, einer rech Begrün- dung entbehre, es daher dem Recht uüd déx Bi igleit mehr entspreche, den Nachweis nur in so weit zu fordern, daß die aufgehobenen Ge- rechésame überhaupt in einem bestimmten Termine geltend emacht wären, und als solcher nah allgemeinen Grundsätzen über das

en

Erlösch( mee ts dur Versährung ein 30jähriger Zeit-Abschnitt zu bestimmen sei.

Wenngleich hiergegen erinnert wurde, daß der Abdedereibesißer bei Bestimmung eines solchen Zeitraums leicht noch ungünstiger ge- stellt werden könne, daß es vielmehr statthaft erscheine, den ganzen Saß b. wegfallen zu lassen, weil der Berechtigte, wenn er den Er= werb des Rechts nah No. a. nachgewiesen habe, auch im Besiß die- ses Rechts bleibe, ohne nöthig zu haben, den fortgeseßten Besiß zu erweisen, so entschied sih do mit Rücksicht tar daß es für den Berechtigten eine Kleinigkeit sei, die einmalige Ausübung seines Rechts

isen, die Majoritát mit 34 gegen 10 Stimmen für die erster Ansicht, und wurde die hiernah zu verändernde Fassung des Saßtes b. in Antrag gebracht.

Gegen die §5. 5 und 6 war nichts zu erinnern.

§. 7 über die hier entstehende nicht unzweifelhafte Frage :

ob Behufs Feststellung der Entschädigungs-Ansprüche aus Tebem zu einem Bannbezirke gehörigen Orte ein Vertreter oder, für alle diese

G fen ein gemeinschaftliher Vertreter bestellt werden

ollte

war der Landtag zwar, eben so wie der die hu: getheilter Mei- nung, hielt es jedoch mit Rüccksicht -auf die päteren Bestimmungen des Geseßes für nothwendig, daß Behufs Ermittelung und Erörte- rung der Entschädigungs - Ansprüche überhaupt jeder Ort einen eige- nen Vertreter haben müsse, daß dagegen später, wo es sih um die Gesischung d Entschädigung handle, ein gemeinschastlicher Vertreter ür alle genüge.

Außerdem wurde mit Rüdcksicht darauf, daß das platte Land noh immer einer Kommunal-Ordnung entbehre, der in diesem g. gebrauchte Ausdruck „Kommunal - Behörde“ daher zu Mißverständnissen führen fönne, der Vorbehalt eíner besonderen Justruction- bei dem Wahl- modus auf dem platten Lande für erforderlich erachtet.

Bei den §8, 9 bis 12 war nichts zu erinnern, indem man über die von einer Seite dlgpousine Frage :

ob man niht náhere estimmungen über die Aufbringung und Re-

partition der den Mitgliedern der Kommission zugebilligten Reise-

und Zehrungskosten beantragen wolle, für jeßt hinweggehen zu können glaubte.

Die §§. 13 bis 18 enthalten die Grundzüge, nah denen bei den Abschägßungen und Werthsermittelungen der Abdeckereigerechtsame ver- fahren werden soll, und gehen: im Allgemeinen von dem Gesichtspunkte aus, daß der Abdedckereibesißer für den zeitigen Werth seiner Gerecht- same vollständig entshädigt werden müsse. Hiergegen wurde von einer Seite bemerklih gemacht: die Ermittelung und Feststellung der Entschädigung nah den im Entwurfe enthaltenen Bestimmungen er= cheine so s{hwierig und außerdem würden auch ‘die Entschädigungs-

E so übertrieben hoh ausfallen, daß dadurch der ganze Zweck des Gesepes vereitelt und eben so wie im Jahre 1811, wo zu glei- hem Behuf und nah ähnlichen Grundsägen Ermittelungen eingetreten waren, die Sache wieder aufgegeben werden müßte.

Dagegen würde man dr zum Ziel kommen, wenn vorläufig noch keine Aufhebung der Bannrehte erfolge, die Viehbesiber, welche den Vorschriften des Publikandums vom 29, April 1772 zuwider han- delten, zur Entrichtung der festgeseßten Gebührnisse an den Abdeder verpflichtet, dagegen mit der jeßt außerdem noch bestehenden fiskalischen Strafe verschont würden. Denn es scheine nicht zweifelhaft, daß der Staat, wenn er die fernere Anwendung eines Polizeigeseves nicht mehr für nothwendig halte , vorläufi wenigstens die auf die Uebertretung desselben geseßte Strafe aufheben könne, da diese Strafe niht der Abdecker wegen gegeben sei, vielmehr, umgekehrt, die Abdeckereien aus polizeilihen Gründen errichtet und nur die Nihtbefolgung dieser Vor- hrift, wie überall, so au hier, mit Strafe bedroht werde. Was die Entschädigung selbst betreffe, welche der Viehbesißer, der sein ab- pn s Bieh dem Abdedcker nicht ansage, diesem gewähren müsse, o seien dafür in dem noch gültigen Publikandum bestimmte Sâäbe ausgesprochen, welche festzuhalten nicht bedenklich sein können. Denn. wenn man auch zugeben müsse, daß die Abdecker das gefallene Vieh jet bei weitem höher nüßten, so fomme dagegen wieder in Erwä- gung, daß die sogenannten Prästations-Gelder der Abdeder ursprüng- lich mit dem Werth ihrer Berechtigung in Gleihgewiht gestanden hätten, daß leßterer im Laufe der Zeiten um mehr als das oppelte gestiegen, eine Erhöhung der ersteren aber dessenungeachtet nit ein- e sei, Auf diese Gründe gestüßt , wurde der Vorschlag gemacht:

bei Feststellung der Entschädiguugs- Ansprüche die im §. 3 des Pu-

blifandums vom 29. April 1772 angenommenen Werthsäbe e

Grunde zu legen, die daneben bestehende fiskalische Strafe aber

außer Kraft treten zu lassen. j

Ju diesem Vorschlage wurde von der einen Seite eine Umgehung der ganzen Entschädigungsstrafe gefunden, und deshalb aufs entschie- denste gegen die weitere Erörterung desselben protestirt. Man war jedoch bald einverstanden darüber, ‘daß von einer Umgehung der Ent-= shädigung hier am wenigsten die Rede sein könne, daß vielmehr nur darüber auf welche Grundlagen diese Entschädigung basirt wer- den solle eine Verschiedenheit der Ansichten obwalte. Da iudeß auerkannt wurde , daß nah allgemeinen Rechtsôregeln über die Aufhebung von Privilegien niemals dersenige Werth, den das Privilegium „zur Zeit der Verleihung gehabt, son- dern immer nur der, welcher zur Zeit der Ablösung sich her- ausstellt, maßgebend sein könne, daß ferner mit Aufhebung der in dem Publikandum ausgesprochenen Strafe au das Verbot selbs wegfalle, hiermit also zugleich die Aufhebung des Zwangrechts ausgesprochen werde, so entschied sih der Landtag mit einer Majorität von 38 ge- en 7 Stimmen gegen den Vorschlag und nahm an, daß die Aufhe- ung der Privilegien nur gegen vollständige Entschädigung wie der Gesep-Entwurf sie beabsichtige eintreten dürfe.

__Jm §. 14. wird vorgeschrieben, daß der Reinertrag der Abdecke- rei, wenn Veräußerungen oder Verpachtungen! niht vorgekommen sind, auf andere Weise für einen 20jährigen Zeitraum dur chnittlih er- mittelt werden soll. Diesen Zeitraum hatté der Ausschuß sür zu aus= gedehnt gehalten und vorgeschlagen, entweder E Urzeren, etwa 3—Z5jährigen Zeitraum anzunehmén, oder

nur generell die Ermittelung des Reinertrags ohne alle Zeitbestim-

mung eíntrètén zu lássen, R |

Der Landtag hielt indeß beide Sea für bedenklih und entschied sich für Beibehaltung des Paragraphen. Dageget wurde due Begegnung der aus etwanigen Scheinkäufen. oder sonstigen \mu- irten Verträgen möglicherweise entspringenden Nachtheile für zweck- mäßig erahtet, folgenden Zusaß ín Vorschlag zubringen: wenn die Veräußerungen 2c, nah- dem pflihtmäßigen Ermessen der Behörde keinen genügenden Anhalt zur Ermittelung des wahren Werths der Gerechtsame gewähren, so is u. \. w. j

Alle übrigen Paragraphen des’ Æntwurfs sind ohne Erinnerung

Es folgte der Vortrag über die IX. Proposition, den @ Entwurf wegen Tuivcridune der in den Städten nade feuer.

baupolizeilihen Vorschriften auf Gebäude, ‘die zum platten £ hören, aber innerhalb der Städte liegen. s

Der Landtag war von der Zwedmäßigkeit des beabsige

_Gesebes vollkommen liberzeugt, hielt daher die Anwendung

auH auf solhe ländliche Gebäude nothwendig, welche zw: interhalo Silbe; Tbe as S Vrángt bl Nähe städtischer Gebäude sich befänden, weshalb er beschloß, die

desF. 1 dahin in Vorschlag zu bringen :

Wo durch Anwendung der für das platte Land bestehenden Und baupolizeilichen Vorschriften bei Gebäuden auf solchen zum ten Lande gehörigen Grundstücken, wele sih innerhalb der @ und Vorstädte oder in deren unmittelbaren Nähe befinden, n Urtheil der Landes-Polizei-Behörde die GSeuersicherheit der

erheblich gefährdet wird, Gs diese Gebäude, zu denen qu auf Vorwerken tern befindlichen Gebäude zu 1 sind, den für die städtischen Gebäude geltenden feuer- un) M,

oder Ritter polizeilichen Vorschriften unterworfen werden.

Ein Mehreres war zu dem Entwurfe nicht zu bemerken, j man die für den Besißer eines ländlichen Gebäudes allerdings Bestimmung des 6. 2, wonach inden Feuer-Sozietäts-Verhël, nihts geändert werden soll, dadur für e Mertigt annahm,

ti

der Besißer des Gebäudes nicht der städtischea, sondern nah der ländlichen Polizeigerihtsbarkeit unterworfen bleibe.

Vichtamtlicher Theil.

Inland.

___ Verlin, 25. Febr. Se. Majestät der König haben Al, eist geruht: dem Marine-Obersten Longé die Anlegung des gj Königs von Schweden Majestät thm verliehenen Ritterkreuz

Schwerdt - Ordens zu gestatten, ——_ D Provinz Westphalen. Jm Kreise Telklenburg

Tedlenburg und Recke Vereiue gegen den entsittlichenden Sáslei

del ins Leben gerufen; sämmtlihe Gewerbetreibende ‘und viele

Eingesessene haben sich verbunden, allen Verkehr mit Scleidü

lern bei einer Conventionalstrafe von 50 Rthlru. zu vermeiden u

ihnen bekannt werdende Contravention gegen die Zollgeseve zw

zeige zu bringen.

Nhein - Provinz. Durch das Abbrechen - des Padha welches so lange Jahre den Kölner Dom entstellte, steht diesn mehr von der Südseite her ganz frei, und es wird jebt erst ein lf blickd sowohl der neugebauten Theile, als des ganzen Riesenbaui dieser Seite möglih, Durch den Abbruch is ferner für die ÿ Oekonomie neuer Raum gewonnen, um Gerüste anzubringe Materialien anzufertigen und aufzushihten, so daß man di nihtung des Packhauses von mehreren Seiten als ein erfre Ereigniß betrachten kann. Der Rhein steht von Hitdorf bis f dorf unter einer ununterbrochenen Eisdecke, so daß das Sil zu gewärtigen ist, wenn gelindes Wetter plöglih die unge Schneemassen, die im ganzen Bergischen aufgehäuft liegen, 1 Rheinthal leitet und der. Strom sih noch keine freie Bahn geb haben sollte. Zu den vom Wasser angedrohten Schäden komm des Wildstandes hinzu, Früher hatten die Felder schon bed durh das fleinere Wild gelitten, jeßt, wo dieselben mit Schw deckt sind, dringt es in die Gärten, zerstört: dort die Pflan und verzehrt in seinem F eptger die Baumrinden, wodur

Obst- Pflanzungen absterben müssen. i Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Ju München wird eine Schule mit theoretishem und praktishem Unterricht gegründet den. Jm Junnern des neuen Sizungs - Saales für die 4 der Reichsräthe ist den ganzen Winter hindurch gearbeitet wort daß dieser Saal im kommenden Hexbst seiner Bestimmung wird geben werden können. Aus dem bisherigen Sißungs-Saale der fu der Reichsräthe werden einige Zimmer gemadt, die für das f oder die Ausschüsse dieser Kammer bestimmt sind, Da bisher i ser es etwas Mangel an Raum war, so wird diesen

nten Neubau L Der neue Sigungs - Sai estimmung würdig ausgeshmüdckt, |

den erwä einfa, aber seiner hohen

Oesterreichische Monarchie.

Triest, 16. Febr. (A. Z.) Die beiden vermißten Di böte „Mahmudiseh““ und „Ferdinand“ befinden sich in den dal schen Häfen Curzola und Ragusa, wohin sie vom Sturm vers 4

wurden.

A Wien, im Februar, Es herrscht nur Ein Jubel üba Allerhöchste Patent, wodurch für die Zukunft die Dienstzeit der ( scripttonspflihtigen von 14 auf 8 Jahre herabgeseßt wird, ut

auch den bereits Eingestellten na Umständen diese Erleid

nah und nah zukommen soll. Abgesehen“ davon, daß diese N regel eine große Erleichterung für die Individuen ist, welche dit litairpfliht trifft, halten wir selbe zugleih auch für eine g Garantie des öffentlichen Wohls; denn dadur wird sich die ins fen geübte Mannschaft um # der bisherigen Zahl vermehrt, daß im Falle eines Krieges fast die Hälfte mehr Waffenfun| vorhanden sein werden, als bisher. Auch scheinen 8 Jahre wi} ein hinlängliher Zeitraum, um in einer Zeit, wo so viele Auffi in die Waffen dringt, wo fast jeder Rekrut bereits das Lest Schreiben mitbringt, ben Mann \o behend als möglich zu mahck Se. Majestät der Kaiser haben bewilligt, daß die Wien-O! nißer Eisenbahn eine Zweigbahn nah Oedenburg in Ungart b dürfe. Bei dem lebhaften Verkehre, der von ‘dorther mit Wie! Wuns terhalten wird, bei dem Umstande, daß die Straße nah K und die dortige Militair-Gränze liber Oedenburg geht und dieË trefflihe Steinkohlenlager in ihrer Nähe hat, is die Bewill wirkli eine große Wohlthat für jène Gegenden und wird dah dem dortigen Komitate sehr freudig aufgenommen werden, Der x îte unweit Wiener-Neustadt in die Südbahn einmünde Der Rath des niederösterreihischen Appellationsgerichtes, Y f zum Hofrathe bei der obersten JZustizstelle befördert worden; ann von großen Talenten, besonders auf dem Gebiete des K nalrechts, und vom besten Rufe, ‘weswegen diese Ernennung eint glüdliche zu: nennen ist, Bei unserer Polizei-Ober-Direction geht eine Veränderung Der bisherige Polizei-Diréktor Hofrath von Amberg, der seinen

flügel dür

so makellos zu bewahren wußte, kommt nämlich zur Polizei-Ho

nehmen, dessen Energie uud Ge hidlihkeit hinlänglich bekannt [N Der theoretisch - praktische Kommentar- des ungarischeo Wel

rechts vom Hof- und Geri 7

Maíthstein is nun in zwei Bänden vollendet, wovo1 der erste

und seinèn fen G wird der prager Polizei - Direktor von Muth

ts «Advokaten Dr. W

in Wechsel=- Wechfelrehtes für das Sbnig Anerkennung gefunden hat. y

materielle Wehselreht, d ite das s ‘hält, Bekan et rührt von diesem ‘des Einertschen Entwurfes eines

Sachsen her, welche mehrfache

Frankreicdch. a es aris, 20. Febr. Der portugiesishe Gesandte, Visconde de ya hatte gestern eine Audienz beim Könige, um Sr. tien des Großfreuzes vom Thurm- und Shwerdt-Ord n, welche die Königin von 1 hat. Der König nahm d rinzen damit. ostmeistern, die eine Bit ichten, worin diese um Entschädigun ersuchen, den sie durh die Eisenbahnen erleiden. hr langen Petition mit Aufmer sind dem Staate unentbehrlich ; ihre ganz Frankrei; in seiner Vollständigkeit erhalten fältigste Berücksichtigung. nen entziehen,

V c

Majestät die en zu über- Portugal dem Herzoge von Aumale egen und bekleidete sogleich empfing Se. Majestät eine tshrift aller ihrer Kollegen g für den bedeutenden Ver= Der König fsamkeit an

ieselben entg anwesenden

e die Verlesung der se antwortete: „Die P verbreiten si{ch über Communications - System verdienen daher ag, den die neuen Straßen i

de Bewilligungen erseßt werden. dafür zu sorgen, weil es si Ms - Znstitution handelt.

n Theil ihrer früheren Rechte emessene Entschädi j ereits die Au wird wiederholt der Ge Der Commerce glau Herr Rossi zum franzöj

müssen stets

muß durch andere Es ist Sache der Regie- ch um eine recht eigentlihe Regie- bei dem neuen System Personen so scheint die Billigkeit Diese wichtige uf si gezogen n werden.“

en zu können,

hen Hofe er-

Sihung der Deputir- Jnterpella-

erheishen. merksamkeit der Minister a genstand ihrer Berathunge bt mit Bestimmtheit anzei shen Botschafter am röm

gung dafür zu

W Parés, 20. Febr.

-Kammer- wurde um 2 Uhr eröffnet.

Pagès erinnert daran ,/ daß zweimal die

zurückgestellt worden seien. ers abthun, ehe sie auf

Die heutige

Herr Garnier in des Herrn Lherbette an das Ministerium hoffe, die Kammer werde diesen Zwischenfall hauptfrage der geheimen Fonds selbst eingche. Der Präsident giebt Herrn Lherbette das Wort. sezung der Herren Drouin de Lh hängigkeit der Beamten, das Ministe- eine ganz falsche Stellung ge- zugleich Beamte seien, sage: mte, tretet ihr aber in dieses Doch. begriff der Redner, Die Politik des nten haben können, der \ie Drouin de Lhuys beweise, nem Verwaltungs -Amt und Der Redner liest eine Stelle aus dem daß Herr Guizot früher eine die man jeyt den Beamten geschaffen, Dadurch sei der Antrag och spreche man ín sol- t die Geld - Moralität allein sci

Dieser interpellirt Kabinet über die Ab uys- und von St. , Es handle sich habe sih durch diese Absezun jt, indem es damit den Deputirten, die hlt zwischen eurem Mandate und eurem A s cin, so gehören eure Stimmen mir an. schafter gegenüber streng

um die Unab

man sih cinem Bot inets habe ni Aber die Absepung des Herrn man feinen Unterschied mache zwischen ei m diplomatischen Posten.

niteur von 1828, um zu ere Ansicht gehabt. unerträglich, sie müßten daraus h en der Jnkompatibilitäten reif gewordenz und d 1 Augenblicke von Moralität. jig, auch die des Herzens und Gei 1 wolle er die auswärtige Politik untersuchen.

cht zu ihrem Organ einen Age

Die Lage, csreit werden.

So viel über das Junnere. Der Redner geht nun ob die englische Allianz der

Allgemeinheiten bei Seite lassen und Er könnte Grundsäge den Grund- ierung der Unabhän- zusammenträfen, nen Vorwurf zu ller Strenge von áßigung und im Das Ka-

die Allianz - Frage ein und spricht darüber, Rußland oder Deutschland vorzuziehen sei, ver Guizot: Er werde die auf den Zwischenfall beshränken 1 entgegenstellen: die Verantwortli i des Deputirten, dle jedes in seiner Freiheit Er sage nft, Rechte Gebrauch m Augenblicke t habe seiner Ansicht nach der Unabhängigkeit der Stimme e es unter seinen Freunden, die B osition gefunden. Oft habe das Kabin gen, deren entschiedene Opposition cs kannte. Verbrehen daraus machen, lte Gebrauch gemacht zu ha tirten müsse sich mit anderen R ner, welche die politischen Jdeen d sagen anderer Ansicht seien, habe d Wenn abe

keit der Re Wenn diese verschiedenen , und habe sich - daher kei daß die Regierung stets mit a achen solle, sie müsse dies mit V (Lachen auf der Linken se genug von seiner Achtun der Beamten gegeben. eamten seien, eine energische putirte in die Verwaltung fönne ihm also bei einem neuerlichen Anlasse von seinem Aber selbs die Unabhängigkeit des echten vertragen. es Ministeriums theilten, über S pe- ie Regierung nie von ihrem Rechte gsverschiedenheit die Politik eputirten wie für die der Re- er loszusagen. (Beifall im Centrum.) greife nicht alle diese vom Herrn aber er glaube, eine gr die Deputirten seien, durchaus keine bei seinem Eintritt in die Kammer ge- Das Ministerium utreten, habe ihm , er fönne in vielen hn darüber beruhigt. die Beamten genössen in der Kam- habe es geglaubt und sei dafür abge- Functionen im Ministerium des Aus- Charakter gehabt, (Einspruch im Cen- fen Salvandy als Botschafter zu Turín aßen die Politik des Kabinets verkör=

f der Zwischenfall aufgegeben und onds übergegangen wird.

ntlihe Aufmerksamkeit ist ge- n und der großartigen Finanz= ng vorbereitet. hat. Die kleine geheimen Fonds und von der mehr sih gegen die Bewilligung ndet vollends zwischen jenen beiden weiz betrifft, so herrscht dort auch ein Theil des

Die Freunde auben, daß die em Sinne von - 3 vorbehalten ist. glichst rasche Da- fordert dieselbe im Namen des auf das s\ch Luzern und seine f bleibt in der hiesigen fonser-

Wenn politische

r die Meinun | berühre, so sei es für die Würde des D ng nöthig, sich von einand heir Drouín de Lhuys: gesprochenen Grundsäze an, den Beamten, as Ministerium habe Meinung schon vorher gewesen.

cht, als Kandidat bei der Wahl auf, Als er eingewendct eilen, habe man i

pt, welches seine st habe ihn vermo uud fast eine Pfli men seine Meinungen nicht th men links.) Man habe

die größte Unabhängigkei vorden, Uebrigens- hätten seine igen durchaus feinen politischen

1) Anders sei es mit dem Gra

cht gemacht.

tsen, in welhem sih gewisserm t habe,

Herr Guizot antwortet, worau Diskussion über die geheimen F

A Paris, 20, Febr. Die ö zwischen den {chweizerisch lhe die englishe Regieru ] age wegen der weniger bedeutenden Mind rflären wird, verschwi Was die Erei

heimische Fr erheit, die

gnisse in der Sch gemein das Vorgefühl, daß irhenstreites ausgefohten wer Gegner der Jesuiten sind geneigt, zu ünger Loyola's in Frankreich in gewi abhänge, das ihnen in der Schwei ltramontane Partei wünscht lebhaft eine nkunft der großen Mächte und politishen Erhaltung, n stüßen, Dieser Ausfru “nicht ohne Anklang. Ueber die von dem Kabinette von St. hier bis jeßt niht ganz Peelschen Vorschlages i Es verdient übrigens beachtet gland Hand anlegt, in Frankreich chuszölle stattfin

obl als die n Schicfsale

ndesgenosse

James beantragte Steuer-= mit sich selbst im Klaren;z mponirt und erschreckt zu- zu werden, daß in demselben um 400 Artifel seines Zoll- eine lebhafte Reaction zu Gunsten det, welhes außerdem auch .in dem der französischen Finanz - Verwaltung einen

Kühnheit des

Systems der S

igen Vorschu

Großbritanien und Irland. 19. Febr. Die Times verö das unter dem Titel

London,

ldner Edley ’m Dokument,

fffentliht Auszüge aus „Handels= und Finanz-Gesey-

245

gebung“ die Grundsäße der Peelschen Finanz - Reformen vertheidigt und aus amtliher Quelle i zur der vertrauten Anhänger des Premier-Ministers geflossen sein soll. fre geht. daraus hervor, daß der dem Parlamente vor legte Finanzplan nur die Ein- lei zu einer j U des- Steuer - und. Zoll- Systems ands ‘ist, indem der mögli freie Austausch aller Güter und die age von Steuern nür zu Einnahmezwecken die Grund- lage der ferneren Reformen fein sollen. Der Verfasser die= ser Schrift giebt zuvörderst eine Kritik des bestehenden Fi= nanz - Systems, untersuht alsdann, welche Aenderungen und Zoll - Reductionen möglich sind, und gelangt zu dem cidiahs daß sämmtliche direkte Steuern, die Stempel - Gebühren für Schiffs- und Feuer - Versicherungen, die ganze Accise - Steuer mit Ausnahme von Konzessions-Gebühren, der Malzsteuer und den Abgaben für Spirituosa abgeschafft, endlich noch eine große Anzahl von Zöllen her- untergeseßt werden müssen. Der Ausfall în der Einnahme dagegen soll durch eine Auflage von 5 pCt. auf alles unbeweglihe Eigenthum oder, falls man die direkten Steuern beibehalten wolle, durch eine solhe Auflage von 3 pCt. gedeckt werden. Einige Auszüge dieses Dokuments, dessen Einleitung erst von der Times veröffentlicht wird, dürften von Jnteresse sein. „Wenn wir die Elemente einer gerehten Handels- und Finanz-Geseßgebung kennen lernen wollen, müssen wir nicht allein mit unserer eigenen physishen Macht und unseren Hülfs- quellen vertraut sein, sondern auch mit denen anderer Na- tionen, namentlich was ihre geographishe Lage und äußere Gestaltung, ihre natürlichen- Erzeugnisse und ihre Bevölkerung anbe- trifft. Ein tüthtiger Gesebgeber muß auch die politishe und mora- lische Macht der Nationen kennen, inwieweit deren respektive Regie- rungen die National - Wohlfahrt befördern oder vernachlässigen, und die öffentlihe Freiheit und persönliche Wohlfahrt erweitern oder be- shränken. Dann und nicht eher kann er in dem gegenwärtigen Zeit- alter die legislative Heilsamkeit solher Elemente der Nationalmacht

begreifen, welhe- das Staats - Einkommen und die Staats = Ausgabe,

die Beschäftigungen des Volkes und die Erzeugnisse der Arbeit um- fassen. Die Gesehgebung muß nah folgenden Abtheilungen gehandhabt werden : 1) Finanzen oder Einnahme und Ausgabez 2) Beschäftigungen des Volkes, sei es im Ackerbau, in Fabriken oder in irgend einem anderen Zweige produktiver Arbeiten; 3) Güter, mögen sle Erzeug- nisse des Bodens oder Produkte der Bergwerke, Fischereien oder Fa- briken sein, oder von wilden und Hausthieren gewonnen werden; 4) Handel, oder Austaush der rohen oder abrizirten Güter; die lebten drei Punkte können billigerweise dem ersten nur in so weit dienen, als die Verpflichtungen des Staates ihre Besteuerung recht= fertigenz keiner von den dreien, nämlih die Beschäftigungen des Vol=- kes, die Güter des Lebens und der Handel, darf auf Kosten des an- deren besteuert werden. Wenn der Austausch der Güter, mögen sie roh oder fabrizirt sein, zwischen den Bewohnern einer Stadt oder eines Distrikts keiner anderen Beschränkung unterliegt, als dem gerechten Steuer= maß, welches nothwendig zur Erhaltung seiner Sicherheit und der Muni= zipal-Ordnung is, oder zur Deckung von Ausgaben für Errichtun

unerläßliher öffentliher Gebäude und Anstalten, so pn wir, daß in diejem Falle dort freier Handel besteht, welcher auf einem gemein- samen Jnteresse beruht, das wiederum jedes Jndividuum aus persön- lichem Jnteresse zu erhalten strebt. Eine große Nation aber is eine große Gemeine, und alle Nationen der Erde würden, wenn der Ver= kehr unter ihnen \o frei wie in einer Munizipalität wäre, \ich in der That eines friedlichen und heilsamen Systems gemeinschaftlichen Aus- tausches erfreuen, welches auf gemeinsamen Jnteressen beruhte, und dessen Störung für jeden Einzelnen Nachtheil brächte. Je aus- gedehnter die Handelsbeziehungen zwishen den Nationen wären, desto unheilvoller würden die Folgen eines Krieges. unter ihnen sein, und je länger diese Beziehungen gedauert hätten, desto größer wären wiederum die Garantieen für die Erhaltung des Friedens. Jeder Krieg ist mehr oder weniger der Erzeugung des Reichthums gefährlih, aber ein Einstellen des Verkehrs mit einer Nation, bei welcher England nur eine geringe Nawhfrage nah seinen Fabrikaten vorfindet, würde von geringeren Colgen sein, sobald ein solcher Krieg nicht zugleih den Verkehr mit anderen Ländern von größerer Bedeu- tung aufhebt. Das gesuude Prinzip unbeschränkten internationalen Verkehrs, welches hon von Adam Smith, im Gegensaße zu der Lehre Colbert's, aufgestellt wurde, hat in der britischen Gesey- gebung doch ers unter der vierjährigen Verwaltung Pitt's und dem späteren Ministerium Huskisson's, endli auch auf eine kurze Zeit durch Lord Sydenham praktishe Anwendung erfahren. Die ausgedehnteste und freisinnigste Reform in dem britischen Zoll System jeit Pitt's Tarif vom Jahre 1787 ist der Tarif von 1842,“ Der Bericht weist nun in weiterem Verlaufe historischer Erörterungen nah, daß bis vor kurzem kein Land Europa's die Grundsäge des freien Handels habe auffowmen lassen, sondern auch in Friedenszeiten stets den Krieg gegen die Juteressen seiner Nahbaren fortseßte. Jn Deutschland habe dieser Krieg zuerst durch die Bildung des großen Zoll-Vereins aufgehört. England habe seine Wohlfahrt erreicht, nicht mit Hülfe, sondern troß seines illiberalen Handels = Systems, durch seine geographische Lage, seine Häfen, die Productions-Fähigfkeit sei- ner Rohlen- und Eisen= Bergwerke, die Maschinen und den unternehmenden Geist seines Volkes. Durch den leßten Krieg habe es ein Uebergewiht über die Nationen des Konti= nents erlangt und den Handel der Welt beherrshen können ; nah dreißigsährigem Frieden aber sei es genöthigt, der erwahten Jn- dustrie der Kontinentalmähte gegenüber zu den gesunden Prinzipien des Handels zurückzukehren. Dies sind im Allgemeinen die Gründe der beabsihtigten Reformen Sir Rob. Peel's, welche die Times dur die Fortseßung des hier abgebrochenen Berichts nächstens wei- ter zu veröffentlichen verspriht. Die Times selbs, so sehr sie sonst gegen die Fortdauer der Einkommensteuer eingenommen is, findet nichts gegen diefen Plan einzuwenden,

Sir E, Knathbull soll, wie es heißt, zum Pair mit dem Titel Baxon Mersham erhoben werden, Herr Bin ham Baring, der Secretair des indishen Kontrollamtes , hat bercits dessen Stelle als General «Kriegs - Zahlmeister erhalten.

Lord Brougham schreibt gegenwärtig eine Biographie Voltaire's in englischer und französischer Sprache , die gleihzeitig în zwei Aus= gaben zu London und Paris erscheinen soll.

Uiederlande.

Vliessingen, 18. Febr. Gestern iamitiegs ist die Königliche regatte „Ceres“ nah Java abgegangen. An Bord derselben be- ndet sh der Schout by Nacht van den Bosch, der den Befehl über

die in den dortigen Gewässern stationirte Königlihe Seemacht über=-

nehmen soll, Schweden und -Uorwegen.

Stockholm , 14. Febr. Der König hat den Befehl ertheilt, bis zum 1. Juni folgende Kriegsshiffe auszurlisten : die Fregatte e-Eugenie“’ zur zwölsmonatlichen, die Korvette „Jarramas“ zur flinf= monatlichen, und „Násaden“/ zur dreimonatlihen Expedition ; so wie das Linienschiff „Fäderneslandet““ als Kasernschiff bei Karlskrona,

S ch wee iz. Kantou Luzern. Es sind hier vier Bataillone Auszug nebst

Landwehr aufgeboten; die Offiziere sollen sich größtentheils geweigert

S E N a 0 E S e pad s

haben, dem. Geueral Sonnenberg voxzustellen, indem (e lei nem Mr Befehle anzunehmen hätten. an,

K Abgeordneten aus den Ur-Kantonen uud sind wieder in Lu Es geht das Gerücht,

einen Einfall in

Kanuton Aargau. Der Kleine Hirten - Briefe die Genehmigung und Geseßes - Bestimmungen widerspri den und aufregenden Be

Kauton Tessin. die Radikalen draugen mit ihren Jnstru Antrag siegte mit 46-gegen 42 (fon men. Gesandte: Luvini und Phi

Die Jnstruction- für die Tag aßung an den Stand Luzern die l nen Beschluß hinsihtlich der Jesuiten zurückzune auf seinem Beschlusse, so wird Tessin zu welche den Eingang der wird in leßterem Falle sür Gebiet der Eidgenossenschaft auch dur Freischaaren pflichtet Tessin den

ern versammelt. argau -beabsichtige

Rath hat dem bischöi t, weil derselbe Verfassungs t und leiht zu prehungen gemißbrauht werden könne. Weder die Regierung noch Luvini u ctionen durh. Ein Mitt servative und ultraradikale) Stim- Gagliardi, autet: „Tessin wird Einladung stell hmen. Beharrt all den Mitteln sti Jesuiten in Luzern verhindern können. der Jesuiten aus. dem ganzen Gewalt stimmen. zwei ersten Artikeln des

freundlih dringende

Ausweisun

Kanton Waadt. tige Arsenal und Aehnliches is in Oberst Fol,

Der Präfekt von Moudon hat das dor- azin der Volksmasse preisgeben müssen z t. Der Zeughaus-Direktor gierungs - Statthalter jenes dicher z Lepterer mit Fraisse D Mor am dls eughaus einge

verdaigest worden, sa daß

sind die Bethäu-

orges erfo so wie der Re und der Post- Direktor Nob| und Anderen haben ch geflüch des 14ten von mehreren Stabs-Offizieren ins und den Zeughaus-Arbeitern der Eintritt Regierungs - Truppen keine ,Mu Troß der lausanner Bürgerwache der Methodisten verwüstet worden. ) zum größten Theil vom oberen Seeufer über Lütry neuve bis nah Aelen ausgegangen; die ziemli theilnahmslos und, wie es heißt Montag, den 24sten d., soll die Wa Man kann dessen Besezu

Ò Morsee, tädthens sind abgese

Jura - Gegend ist| bis jeyt , sehr getheilt. hl des neuen Großen Rathes ng voraussehen, da die Aus- olitishen Stimmrecht, als Bevogtung, Gelds- Diktatur aufgehoben erihts, des Veto, andere Abga- das sind die nächsten Brutalität.

Wie das Volk si schon lange zur Ver- große Rath beschlossen, das t zu organisiren.

stattfinden. \hließungsgründe vom p tag, entehrende Strafe Einführung des Geschworne n - Vertheilung, Aufhebung der 4 unausbleiblihen Maßregeln des Sieges der

Kanton Wallis. theidigung vorbereitete, so h ganze Kontingent und den Landsturm gu

Kanton Uri. Die zahlreich besuchte Kantons - Gemeinde in Altdorf hat am 16ten d. das Landsturm-Geseg und die mit den Ver- 3 übereinstimmenden Anträge des

von der herrschenden

at nun der

abredungen der luzerner Konferen Landraths einmüthig angenommen.

Kanton Schaffhausen. cations-Vorbehalt für Ausweisung de zen Schweiz zu stimmen, is Präsidenten zu Stande gekom

Die Ermächtigung, unter Ratifi- s Jesuiten-Ordens aus der g durch Stich - Entscheid des Großraths-

Eisenbahnen.

Berlin-Potsdamer Eisenbahn. In der VVoche vom 18. bis incl. den 24. Februar Berlin- Potsdamer Eisenbahn 4301 Personen gefahren,

Berlin-Frankfurter Eisenbahn. In der VVoche vom 16. bis 22. Februar c. sind auf der Frankfurter Eisenbahn 3098 Personen befördert worden,

Berlin- Stettiner Eisenbahn. oche vom 16. bis inc}, 22. Februar 1845

c. sind auf der

Frequenz in der VW 2714 Personen.

Handels- und Hörsen-Üachrichten.

gerung sämmtlicher Eisenbahn - Effekten besonders begehrt blieben Berlin - Anhalter, Mindeuer , Sälhsisch- ische Actien zu höheren Courfen

Berlin, 25. Febr. Die Stei heute noch fort ;

Berlín - Stettiner und von Q Schlesische und Kosel-Oderberg. Oesterrei

dauerte auch ( í uittungsbogen Kölu -

Marktpreise vom Getraide.

Berlin, den 24.

Zu Lande: Weizen 1 Rihlr, 19

2 Pf.z Roggen 1 Rihlr. 6 Sgr.

oße Gerste 1 Rthlr, 4 Sgr. 2

erste 1 _Rthlr., au 29 Sgr.

9 Pf.z Erbsen 1 Rihlr. 13 Sg

Zu Wasser: Weizen (weißer) 1 Rihlr,

24 Sgr., au 1 Rihlr. 16 Sgr. 10 P

4 Sgr. 10 Pf.; Hafer 24 Sgr. 3

Sonnabend, 22. Februar 18

Das Schock Stroh 7 Rthlr. 15 Sgr., auch 6 R Centner Heu 1 Rihlr, 2 Sgr. 6 Pf., auh 20 Sgr.

B ö rse.

ebruar 1845, gr. 2 Pf., auch 1 Rihlr. 13 Sgr, 7 Pf., auch 1 Rihlr. 4 Sgr. ( 1 Riblr. 3 Sgr. 7 Pf,; kleine 5 Pf,3 p r 22 Sgr, 10 Pf., au

27 Sgr. 7 f.z Roggen 1 Rith

gr, 10 Pf. ;

e auch 20 Sgr. thlr 20 Sgr. Der

auch 1 Rthlr.

Berliner Den 25. Februar 1845.

Per. Cour. Pr. Cour.

Actie Brief. | Geld. e

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Brl.Potsd.Eisenb. do. do. Prior. ObI.

St. Sehuld-Schb. |Z Prämien- Scheine

d. Seeb. à 50 T, Kur- u. Neumärk,

Schuldverschr. |ch Berliner Stadt-

Obligationen Dans. do. io Th, Westpr. Pfandbr.|Z Grossh. Pos. do,

Mgd. Lpz. Eisenb. de. do. Prior.Obl. Brl, Anb. Risenb. do. do. Prior. Obl. Düss.Elb. Eisenb. do. do. Prior.ObIl. Rbein. Eisenb. do, do. Prior.ObL

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Ostpre. Pfandbr.

Kurx- u. Neum. do. Sehleaische do. |3

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