Dienstherrschaft in der Fassung zu beantragen; der Schluß-
tsbarkeit persönlich ausübt gebührt die vor- 5 d g Ea,
daß in diesem Paragraph de ienstherr die Polizei-Gerichtsbarkeit ondern durh einen Stellvertreter ausübt.
wie es sih von selbst verstehe, daß in diesem Falle die vorläufigen Entscheidungen bei Streitigkeiten zwischen dem Dienstherrn und seinem Gesinde niht von dem Stellvertreter des Ersteren, sondern ebenfalls von dem Landrath zu entscheiden wären, da Niemand einem Anderen ein größeres Recht übertragen könne, als er selbst besipt. und auszuüben befugt is, f wurde von der Versammlung beigepflihtet und deren Aufnahme in das Protokoll Behufs der Erwähnung in der Adresse beschlossen. Der 2te Paragraph enthält die Bestimmungen der Strafsäße, als deren Maximum 3 oder 48 Stunden Gefängnißstrafe normirt sind. Der Ausschuß stellte zu diesem §. das Amendement : Ri ruh 1) Bei der Verschiedenheit der Lohnsäße des Gesindes nicht eine allgemeine Norm der Geldstrafen, welche bei geringem Lohn in gegebenen Gränzen oft unershwing- einen aliquoten Theil des Lohnes
n
H TF y 1, welcher ante err
Cualeid die Polizei - Gerichtsbarkeit
eidung zwischen ihm und seinem Gesin
olizei- Gerih verwaltet),
ie Bemerkung hervorgerufen Falles nicht gedaht e niht in P Ansicht des
den vom Geseß-Entwurf an sein würden, sondern ustellen, so wie Ds e Geldstrafen, welhe auf dem Lande als fructus juris- dictionis den Dominien kompetiren, in diesen Fällen zu au- deren Zwedcken zu verwenden, damit niht ein Schein des Jn- teresses auf die Entscheidungen der Orts- Diese Ansichten fanden überwiegenden Ankl aus dem Stande der Ritter
ung der Poliz
olizei-Behörde falle, ang, und es wurde schaft bemerkt, daß überhaupt die Bezie- elder dur die jene Gerichtsbarkeit ausüben- herren ein Mißverhältniß sei, welches sh bei Entscheidun- Angelegenheiten insbesondere shlagend herausstelle, messen , jeneu Uebelstand hier zur Sprache zu eseitigung aufmerksam zu machen. Ueber= analog mít den Bestimmun=- on -dergleihen Strafen der gung in dem Geseg ten betreffend,
“gen in Gesinde = und es sei daher an bringen und auf de dies sei die vorgeschlagene Verwendun
n der Gesinde - Ordnung, welche
rmenkasse zuwende, und finde i vom 31. März 1838, Gesinde=- Angelegenhei Sédlußsab des §. 2, welcher lautet :
die Strafe is sofort zu vollstreckden, und gen dieselbe nicht statt, wurde von einem Theil der
Auf die Erwähnung, da
der Weg Rechtens nich
Freiheitsstrafen Entschädigungen uicht geleistet
ges vereinigt sih jedoch in der Ansicht : Grundprinzip, vor Allem in die Hand zu geben, zu seßen, im Auge zu t erlahme und die Er-
erner Bestäti
es findet ein Rekurs ge-
Versammlung für bedenklich erachtet. ß selbst nah Vollstreckung des Straf-Resoluts t abgeschnitten sei, wurde andererseits ent-
daß für erlittene werden könnten.
Die Majorität des Landta daß das im Geseß-Entwurf t der Polizei- Behörde ausreichende Mittel ihre Entscheidungen \chleunig in Vollzug behalten sei, indem sonst ihre Wirksamfkei ( haltung eines geordneten Zustandes zwischen Dienerschaft und Ge- nde dur Zulassung des oft zeitraubenden Rechtsmittels des Re-
furses gefährdet werden würde.
Der §. 2 des Geseßes wurde daher mit dem Zusaß:
doh darf die (gegen das Gesinde verfügte
Theil des Jahres - Gehalts nit überschreite
Armenkasse abgeführt werden, : i mit entschiedener Stimmen - Mehrheit genehmigt.
Die im §. 4 enthaltene Bestimmung:
hat jedoch die Dienstherr Gesindes durch Scheltwo Stelle gerügt, \o kann sie kränkung nicht belangt werden ab Sto} zu einer anhaltenden und lebhaften Debatte. Es ch von einer Seite die Ansicht heraus, daß, wenn nah dem Inh cht der Züchtigung für die Dienstherrschaft unter- Thätlichkeiten aber gestattet sein sollten, der Unterschied zu ermitteln sein werde. Das tairstande angehörten, und die Anwendung derselben die unerwachsene Jugend als die zunehmende Ci Wehrhaftigkeit he, Züchtigun-
daß diese Ansichten in der Theorie aber unausführbar erscheinen. Die as dienende Alter wie die da sei es des länd=-
vorwaltende
Geldstrafe) den 12ten n und muß zur Orts=
schaft ein ungebührlihes Betragen des rte oder geringe Thätlichkeiten auf der halb von dem Gesinde wegen Ehren-
des Geseßes das Re sagt, geringe zwischen er Geseß {übe bereits Personen, das weibliche Dienstgesinde vor Thätlichkeiten, würde sich daher auf das hülflose Alter und heine um so ungehöriger, perlihe Züchtigung ausschließe , die Preußens auf dem Prinzip der persönlichen Ehre beru gen auch noch nie gebessert hätten. - Entgegnet wurde hierauf, séhr einleutend , in der Praxis zunehmende Civilisation würde d vor dem Mißbrau eben die Klasse lihen Dienstgesindes, tretung ihrer Dienstpflich Zurechtweisung. bedürfe. Ehrenkränkung sei das Gesinde
nicht entbehrten.
erer und leßterer {wer die dem Mili
beschränken und ers. vilisátion jede kör
ch der dienstherrlihen Gewalt shüßen, herauwahsenden männlihen Jugend che oft durch Troy und muthwillige Ueber- t augenblickliche und nachdrücklihe Mittel der von Klagen wegen egen Uebergrisfe der Herrschaft hin- gen nur irgend der Begründung ung: daß das Gesinde nah dem
ch die Zulassun
wenn diese : Auf die Bemerk
248
Geseß - Entwurf eine Beweissührung übernehmen müsse, welhe sich durch kein bisher bestehendes Gese rechtfertigen lasse, em ihm der Beweis der Negative ‘obliege , wurde entgegnet : aß diese Beweis- führung in der Praxis niht so \chwierig sein würde; es wurde fer= ner dur die Verlesung der analogen Stellen der Gesinde «Ordnung von 1810 bewiesen, daß das zu berathende Gesebß die Rechte des Gesindes sicherer stelle, als jene Verordnung, und die Majorität des Landtages einigte sich in dem Beschluß: : den §. 4 unverändert anzunehmen.
Der §. 5 enthält die Bestimmung , daß die Verordnung. mehre- rer Paragraphen des Geseßes auf solhe Dienstleute des Besißers eines Landgutes anwendbar sein solle , welhe zur Bewirthschaftung des Gutes, gegen Gewährung einer Wohnung in den dazu gehöri- gen Gebäuden und gegen ein im voraus bestimmtes Tagelohn, an- genommen sind. i : ]
Von Seiten des referirenden Ausschusses wurde es für bedenklich erachtet, die Wohnung als einziges Kriterium eines so!hen Dienst- Verhältnisses zu begründen, indem nah Ablösung der Robothdienste nicht auf allen Landgütern Dienst - Familienhäuser' erbaut , son- dern die nöthigen Arbeiten kontraktlich von Einliegern und anderen Orts-Einwohnern verrichtet wurden, welche demnach in jene Kathe-
orie treten, ohne eine Wohnung von der Herrschaft zu beziehen,
ur jenes Kriterium würden die Gutsherrschasten genöthigt wer- den, gegen ihr sonstiges eigenes Jnteresse und gegen das der Orts- Einwohner, die, in jenem Kontrakt arbeitend, eine sichere und bequeme Quelle des Unterhalts finden, dergleichen Wohnungen zu erbauen, um sih die Vortheile jener geseblichen Bestimmungen zu sihern. Auf manchen Gütern beständen die Arbeiter theils aus solchen, welche in herrschaftlihen Gebäuden wohnten, theils aus solchen, die eigene Wohnung besäßen, und es würde demnach ein großes. Mißverhältniß entstehen, wenn der Herrschaft gegen den einen Theil ihrer Arbeiter mindere Rechte zuständen, als gegen den anderen.
Obwohl gegen diese Erörterung sich die Ansicht geltend machte, daß eine Erweiterung der geseßlichen Bestimmungen in Bezug auf die zum Dienstgesinte zu zählenden Kategorieen unzweckmäßig erscheine, au die Wohnung als erstes Lebens - Bedürfniß als das geeigneteste Kriterium der Begründung eines stabilen Dien verhältnisses betrah- tet wurde, dagegen aber die außerhalb des ofes in fremden Ge- bäuden wohnenden Arbeiter nur als Tagelöhner anzusehen sein dürf- ten, so pflihtete doch die Majorität der ersteren Ansicht bei und führte zur Verstärkung ihrer Gründe an :
daß selbst in Städten Dienstboten außer dem Hause der Herrschaft N N demnach unzweifelhaft in die Kategorie des Gesin- es gehörten.
Es wurde demna mit überwiegender Stimmen -» Mehrheit be- shlossen, die Abänderung des §. 5 dahin zu beantragen :
daß die darin enthaltenen Bestimmungen auch auf diejenigen Fälle Anwendung loies mögen, wo Leute dur einen mindestens auf Ein Jahr geschlossenen Arbeits - Kontrakt, wenn auch ohne Woh- nung, angenommen werden.
Das Geseß wurde mit den erwähnten Modificationen seinem ganzen Jnhalte nah angenommen und dessen jährlihe Republication durch die geeigneten öffentlichen Blätter zu beantragen beschlossen.
Provinz Sach\enu.
Merseburg, 15. Febr. Am heutigen Tage begann in der öten Plenar - Versammlurg des Sten Landtags die Berathung über den Geseß-Entwurf einer für alle Landestheile unserer Monarchie, in denen, das Allgemeine Landrecht Geseßesfraft hat, einzuführenden Feld = Polizei- Ordnung, eine der wichtigsten Propositionen, die die Weisheit unseres von landesväterlichem Wohlwollen tiefbeseelten Kü= nigs seinen getreuen Ständen zur Begutachtun vorgelegt hat. Sie dient als kefendiiias Flurshuß-Geseßbuch, die O ten, die Kompetenz und das Verfahren der Behörden verordnen 7 deren Materien in dem allgemeinen Strafgeseßbbüuche niht mit der Ausführlihkeit und nah den individuellen Theorieen behandelt wer- den können, wie es der Schuß der Agrikultur, die Sicherheit des Feldes und der Flur erheischt. Man findet, abgesehen von Beispie- len auswärtiger Staaten, in der vaterländischen Rechtsgeschichte ver= wandte, obschon kleineres Gebiet umfassende Vorbilder, so die parti- fuläre Feld - Ordnung für das Fürstenthum Halberstadt, die alten Graben -Ordnungen und Aer - Ordnungen, unsere deutschen Feld- Statuten und alten Heimbücher, namentlih in den ehemaligen Reichs= städten, wo man vermöge der Autonomie nach dem Willen der Be= theiligten dur solche statutarische Geseße mit Kaiserlicher Confirma- tion dem Bedürfniß praktis abhelfen konnte.
_ Die Größe des preußischen Staats, die wünschenswerthe Ein- heit in den Prinzipien, die Sehnsucht aller Orte nach einer legisla- torishen Basis spricht bei der jeßigen Bewandniß der Dinge für einen Ausfluß der obersten Gesebgebung zur Stüße' und Anregung aller Glieder, spricht für die Nothdurft eines prinzipalen Slur- Haupt- Geseßes als einer durgreifenden festen Unterlage, auf der Kreis- und Lokal - Ordnungen mit den subsidiairen Maßnahmen nach den eigenthümlichen Umständen und Bedürfnissen des großen Feldes, das sih fast überall hinsichtlich" des Klima's und Bodens, der Mittel und Produkte, des Gewächses, Unkrautes und Ungeziefers, der Arbeit und des Lohns, der Methoden und Gebräuche verschiedenartig verhält, erbaut werden können. Es war, wie es nach dem Juhalt des Landes= Kultur - Edikts vom Jahre 1811 scheint, shon damals Absicht, ein
R R T
ishes Polizei-Str lassen, Die Zei nielunas. Perier es bbuÓ zu Wege haben bie Beust
hemmt. Der Landtag darf es als eine seiner nüßlichsten
für die Wohlfahrt der Provinz erwähnen, daß er die sehr wu (ingelegenheit mehrmals angeregt, insonderheit durch scine im 0 1841 gepflogenen Verhandlungen und an ebrahten Petitionen d1
zur Vorlage einer allgemeinen Feldpolizei-Ordnung ge eben Vollendung und demmähstige Publication cties. La as Beweis der guten Werke unserer vorwärts schreitenden Rz;
darthun wird. Der Geseh - Entwurf is mit reichlichen sache
Motiven ausgestattet, und es kommt jeßt darauf an, denselben dem Bedarf und dem Wesen des Feldshubßes und der Fly praftish zu ordnen, zu ergänzen und für den reten Erfolg
zu machen. Der zur Vorberathung niedergeseßte Stände - Aug
hat darauf sein Absehen und seine Vorschläge gerichtet.
Bei dem allgemeinen Interesse an dieser bedeutenden Angelo
heit und zur Vermittelung besserenck Verständnisses geben wir öffentlihe Kunde von der Einleitung des Aus\ch{uß- Gutattenz lassen dem Jnhalte des Gesehß-Entwurfs unsere Berathung, Berichtigungen und Zusäge nafolgen :
Eine Hauptquelle des National-Reichthums, der Matt der gierung und der Wohlhäbigkeit des Volks entsprießt aus der V
Bewirthschaftung, die, wie der E ee Aller, so der Türsorge
Geseßgebung würdig ist, Der leiß der Landwirthe zur Hery
/ gung tausendfältiger werthvoller Früchte in Feldern, Wiesen, 6; und Wäldern verdient jegliche Achtung und Beshüßung. Sige der Flur fördert die Liebe für den Betrieb des Landbaues, die Y
samkeit zu Fortschritten und Verbesserungen der Production. Un
heit der Flur \{chmälert das lebendige, ausdauernde Jnteresse fürd uhe und Anlagen, hemmt die Kultur. Die Langsamkeit der L, gung, die Schwerfälligkeit der Untersuchung und die Ungestrafthei( eiht zu verübenden Schäden, Frevel und Diebereien im offenenß führt andererseits eine Häufigkeit der unehrlichen Angriffe und r
widrigen Nußung fremden Gutes herbei, die bis zur Kalamität
artet, in der niederen Klasse uuredliche Gesinnung, verderbliche Y gung, Hang zur Herumschweiferei und Arbeitssheu ausbreitet, j@
derheit bei der Jugend den Lastern und größeren Verbrechen Bahn Mit Recht ward daher bereits im Edikte zur Beförderung der ÿ
fultur vom 14, Septbr. 1811, §8. 33, 34 und 35 verordnet, daj Bewahrung der Flur alle Aufmerksamkeit gewidmet | und gegeih Uebel der Beschädigungen,-Frevel und Diebstähle kräftige Hülfe imi
lativen Wege gewährt werden solle, Vielerlei Umstände, nan die Absicht, Entwickelung der Erfolge der A rifultur - Geseße
abzuwarten, haben bislang durchgreifende Maßregeln, die Einfüh eines besonderen Feld =Strafgesebbuches oder einer allgemeinen
Polizei=- Ordnung aufgehalten. Seitdem ist- der Uebelstand und!
brau ärger, der Zustand gemeinshädlicher, der Einfluß gefähr
geworden, Der Provinzial-Landtag war verschiedene Male h
Gegenmittel in Vorschlag zu bringen. Schon dur dessen ersteŸ Þ
sammlung wurde eine Petition zur Beschränkung des Viehh
derer, die- mit Grundstücken nicht ansässig sind, Behufs Abwehr! Futter - Diebstähle in der Flur angebraht, worauf der Allerh Landtags - Abschicd vom 17, Mai 1827, Abschn. 11. A. 14, Polizeibehörden die Erlaubniß und Auflage ertheilte, von solchenK
haltern, die den Futterbedarf nicht auf eigenen Grundstücken gewi
bei eintretenden Zweifeln den Nachweis zu fordern, daß sie H e
Futterbedarf für- ihr Vieh- auf redliche Weise beschaffen. Die
trolle ist wenig gehandhabt und noch weniger von Erfolg gen
Vom dritten Landtage wurde die Bestrafung der kleinen Feld-
Garten - Diebstähle durch die Polizeibehörden beantragt, diese § indeß nach- dem Allerhöchsten Landtags=- Abschiede vom 24, Oktober
I. C. 2. an die Geseß-Revision verwiesen. Auf dem 6ten Lai fam das dringende Bedürfniß von Lokal -Feldpolizei - Ordnunga Spracez es erging darüber in der allerunterthänigsten Schrift
30, April 1841 eine Petition sub A. 4., die in dem Allerhö Landtags = Abschiede vom 6. August 1841 IL A. 4, mit der gabe genehmigt wurde, daß den Gemeinden die Abfassung dae! den Regierungen zu bestätigenden Lokal - Orduungen überlassen m dabei aber die allgemein geseplichen Bestimmungen zu beachten si
Auch diese Befugniß ist bis jetzt wenig oder gar nit wirksau
wordenz die beabsichtigte Hülfe fand bei der versuchten Augsarhei
von agrarischen Lokal=Statuten in dem Vorbehalte der beste
Prinzipien der Untersuhungs- und Strafpraxis Hinderniß. Derl wurf des allgemeinen Strafgeseßbuches, welcher auf dem 7ten vinzial - Landtage berathen wurde, trat durch verschiedene P
Straf - Vorschriften , namentlich in den §§. 432, und 433, polizeilicher Bestrafung der Garten- und Felddiebstähle, der Ü
der wihtigen Frage und Aufgabe näher. Der Landtag erklärte) mit dieser neuen Theorie völlig einverstanden. Die Publication þ Strafgesebbuches i aber, wie die der allgemeinen, ‘vom 6ten 6 tage begutachteten Forst- und Jagd-Polizei-Ordnung, die ein wi
lihes Gebiet der meisten Feldmarken berührt und ebenmäßig N
thut, noch nicht erfolgt, und man hat es nun für rathsam gehal mit dem Entwurse eines besonderen agrarishen Polizei - Straf
buches hervorzutreten. Deshalb hat des Königs Weishei Allerhöchste Proposition einer solchen Geld - Polizei - Ordnuj den 8ten Landtag gelangen zu lassen geruht, die wir als eiue volle Fürsorge unseres gnädigen Landesvaters willkommen heißen,
eine große Wohlthat der ganzen Provinz erachten und dem ver!
Auftrage gemäß freudig unserer Vorberathung unterzogen haben
T musikalish hübsch ausgeglichen, Die Cavatine Norína!s („So ancl? io la 1 g einer aus einem Buche abgelesenen hter eingeleitet, ist ohne Werth und chten Vortrag poussirt werden. einzelne recht s{chöne Nummern und über- mit einer langen Seusfzer- in der sh der Kontrast der obligaten s unschön herausstellt; eine hübsche lende Stelle „E se fia’ che ad altro | geschickt behandelt und bietet nament- en, die sie
virtù magica”), nah dem Vortra Stanze dur ein unmotivirtes Geláä kann höchstens durch einen ausgesu Der zweite Aft hat dagegea haupt den meisten mu und Thränen - Aríe d Trompete zu dem Melodie hat die oggetto’”, Das folgende Terzett i lich der Darstellerin der Nori hier auch mit ihrer Stimme vo trungen und Nüancirungen des Or beste Abschnitt der Oper. ganze Quartett hindurh; von besonderem Effekt nSembra un uomo fulminato”. “Jm dritten Aft is es zunä Ah, è finito,
sikalishen Werth. Er hebt es Ernesto an,
halt des Gedicht darin wicderho
na in den mancherlei Verstellun men hat, Gelegenheit dar, gans darzulegen.
Das: Finale is der Hier is dramatisches
eben, echte Komik das „darin is das Andante hält bis zum Schluß an. und Lach-Duett zwischen | uale"), welches für das Zu der dritten, von einem ausgeführten Scene i| förmlich eine Art schließt mit cinem Ga- tta”)z eine fomijcheî Oper der arten, „Sembra che [l warmer Lyrik; der Chor bildet ung (Brummchöre bei Stä eliebter) und. slicßlih das Echo der Worte: ¡ do sarò marto, piangerai,
-10 vita non ben, strömen och feine rust ins Leben ihn
Der gute Eindruck : chst| das Schluchz- ‘Pasquale und Norína (, Don Pasq eminente komische Talent Donizetti's
Coro di Servi e C Straußscher Walzer verwendet, Die fünfte Scene Pasquale und Malatesta C„A u aua rd n En L Bs ps
ner vermíssen. erenade Ernesto's e ist ein reizendes Musifstück vo
glih ‘die trállernde Begleitung ndchen werden ‘immer h : L 18 On mge. N
Ms ritorna
Das darauf folgende Duett zwischen Ernesto und Norína (,„Torvami a dir che m’ami“)’ is ein zarter Ausdruck des Minnegefühls, Der- Schluß des Ganzen is darauf berechnct, dur brillante, in den Mund der Norina ge- legte Fiorituren und bezaubernde Eleganz im Vortrage derselben den Zu- hörern ein „Plaudite“ und „Ende gut, Alles gut“ abzugewinnen. Wenn wir auch tem Eifer, womit Sgra. Angiolina Zoja die schwierige. Partie der Norina aufgefaßt hat, alle Gerechtigkeit widerfahren lassen, ja mit Freuden eingestehen, daß sie die junge, feurige, troß ihrer Verstellun sfähigkeiten und 1leinen Teufeleien im Grunde gute und liebens- würdige Wittwe im Spiel mit Anmuth repräsentirte, so wollen wir ande- rerseits- nicht verhehlen, daß sie tie Gesangsmittel nit besißt, um eine solche, einer prima Donna assoluta namentlich im leßten Finale zu schaf- fen machende Nolle auszufüllen, Den Sgr. Boríoni hätten wir im Spiel lebhaster und die ganze Erscheinung minder sentimental gewünscht, wogegen er als Sänger das Seinige leistete, die Oper zu heben. Auch Sgr, M ítrov ih dürfte als Malatesta, welcher der Kopf des Ganzen ist Handlung in seiner Gewalt hat, noch feiner und adret- g dagegen is edel, so lange er sich in den tieferen Chor- den halten kann; auf Ausbildung der Höhe muß noh viel Fleiß verwandt werden. Sgr. Carozzi hat sich zwar feiner besonderen Stimme mehr zu rühmen, versteht es aber, Naturen, wíe dieser Don Pasquale, charafte- ristish aufzufassen und, ohne irgend an Karifatur zu streifen, ergöplich wie-
derzugebent. C Ss
Îm Allgemeinén spra die Oper hier an, wie sie in Hamburg ange- sprochen, und wird gewiß, wenn sie wiederholt wird, ein größeres Audito- rium anlocken, als das erstemal, M
—
Die Quellen des weißen Nils.
„ Ueber die (bereits vorgestern erwähnte) Entdeckung der Quellen des 1 Nils theilt die Allg. Ztg. folgendes Schreiben des Herrn Anton d'W l aus Adoa vom 17. Oktober mit: „Jch komme von einer Reise nah F Schnee cin Und JYnarea zurück und habe die Quellen des weißen Nils ‘entdedt, y befinden sich_im Lande der Gmura (Gamorn oder Gamru) — eines?
fes, dessen Sprache der im Lande Kafa gesprochenen ähnlich is, DieL
Bochi oder Dochi erheben sch zur Seite der Quelle, und so kann 19 streng genommen, wohl sagen, Gamruberge, Da im Arabischen Gan
fd jener alte irrthümlich in Umlauf gebrachte s druck des Mondgebirges, welches man nunmehr 6000 Meilen von hier in |
Mond bedeutet, so erklärt ursprüngliche Heimat verweisen kann, Die Quellen des Abbey von L
oder westlihen Armes des Abbey und des weißen Nils sind Moráste, ! also die Aussage des Ptolemäus bestätigt, Da ih cinen Docko in mt Dienste gehabt, so war es mir leiht, auf den dur Hörensagen aufges®
und auf eine Stelle im Herodot gestüßten Be riff, welchen fürzlih Reisende über das angebliche Zwergvolk der D
wohl etwas kurz gewachsen und“ dabei untersegt , jedoch nihis niger als eín Zwerg. Alle mene Nachforschungen , derlei finden, waren vergebens; wohl aber spricht man von der Existen) wilder Zwerg-Elephauten und wilder Pferde im Lande der Doko.
Die ih die Existenz eines Mestizen aus der Vermishung der Kuh und?
ippopotamus enideckt, Da es ‘sedoch zu s{chwer war, das Exenipla!
mir’ zu nehmen, fo zweifle ih, ob man mir glauben wid, Dickshänlt!
Wiederkäuer, welche Olla potrida !“ ———— P
aphen übergehen änzungen vor- es Geseßz-Ent- ameren Rechtsshußes für seine Absidt ist, den desfallsigen eine t ist, den desfallsigen en Einhalt zu thun. Er hat es eld-Polizei zu thun, und nit mit hlag-Eintheilung, Kultur-Metho- ungen und Dienstbarkeiten, zum Besten der so weit man sie d Reglements, in und Vieh-Ordnungen verwiesen. iel sowohl dur generelle, das Land- äße und materielle Vorschriften, als as Verfahren und .Kompetenz-
Außerdem foll er als legis= auf welcher Kreis- und Lokal-Feld-Ordnun- genthümlichen Verhältn gulativ niht erwähnte zufallende Kapitel bedenken der Privatflüsse und Was= ten vorbehalten sind. weil sie als ein wesentli= öpfenden Berathung des
wir zur Begutahtung der einzelnen Par e nnvorgreisli erihtigungen und erlauben wir uns zu bemerken: Der Zweck
Gewährung eines wi ewahrung der Felder, twendung; fänden und den vielfachen jer nur mit Gegenständen der irthschaft, mit und Wässerungs - Anlage g und nothwendigen i Alle diese Angelegenheiten bleiben, jeinheitlih reguliren will, in besondere Rezesse un - und E f t Fein en Hut-- Entwur t sein gutes änzende Rechts - Grund emeine Anordnungen hältniß der Behörden zu erreichen. ye Grundlage dienen, errihiet werden, die ihre ei isse, sonstige im Landes - Re ) verschiedene der Ader - O nen, während für die Angelegenheiten
ben besondere Ordnungen und Statu
1 diese Bewandniß ausdrücklih hervor 7 Anhaltspunkt der sonst kaum zu ersch neßlihen Faches gelten muß.
Mit dem Zwedcke der allgemeinen standen, s{cheinen uns dessen Mittel h weniger für das Bedürfniß ausr ) Form, die bei der wei | g der Marginalien, von selbst Vollendung Allem das neue Prinzip des §.
auf Antrag der Beschädigten g tänden der Urheber der Unordnu der bezüglichen §8. itte um polizeilihe Be stähle, wünschen ein éinfaches, nahen Lokal - Behörden, en oder solche örtliche n, die ohne weitläufige, rmation das Flur = und erhalten Fönnen, meinen, daß Feldhölzer, Baumfelder, Weiden-Brü r ausgedehnt werden müsse, simmungen (also mit Ausna echtlihen Benußung der W Feldmark“ belegenen Forste lements wenig rdnung, erstrecken dürfe, Wsgeblihen Bemerkungen un tung der einzelnen Par
Der Landta , mit dem be Entwurfes im Allgem regen Theilnahme a trage sofort von Einz af= Verfahrens angeknüpfte Erörterun ge Hauptpunkte, namentli nal - Behörde, ißnahme bei den betr teriellen Straf-Vorschrist
Uichtamtlicher Theil. Inland.
Berlin, 26. Febr. Se. Maje ruht, dem Wirklichen Geheim helling die Anlegu 1zes des Civil-Verdienst=
isse und Be- egenstände, rdnung 2c.
Feldpolizei-Ordnung völlig ein- niht überall zweckentsprechend, eichend. Abgesehen von P namentlich durch Beifü- finden wird, dünkt uns 45, wonach die Uebertretungen erügt werden sollen, nah ng und Unsicherheit falsh. Bei gen wir das Gegentheil, strafung der Feld= und Garten-
praktishes Beweis -Verfahren Feldmeß-Kommis= nizipale Ermähti-
teren Redaction,
proponiren polizeiliche Einrichtungen und mu Fostspielige gerihtlihe Provocation und ¿wesen in Ordnung bringen Geldpolizei - Ordnung au che, Erlenbüsche 2c. in der überhaupt aber in ihren anwendbaren hme des Holzdiebstahles und der wi- ald- Nebennußzungen) sich auf die in n, nah den Vorschlägen der Lokal- er Forst-Poli-
ens vorläufíg bis zur Publication e weiteren un-
wie wir dies und unser d Zusäße dur die nachfolgende Be- agraphen zu begründen uns bemühen
sich mit ‘der vorstehenden Darstellung und antragten Plane der Behandlung des Ge- einen nur einverstanden erklären und die bei n diesem Geseßwerke nah dem einleitenden g und Erleichterung des g und Fragestellung über der Ortspolizei- und Kom= und Kompetenz- Verhältniß, zur Be- enden Paragraphen nah Abhandlung der en verweisen.
elnen behufs Ordnun
den Begri das Ressort pri
stät der König haben Allergnä- en Ober-Regierungs-Rathe Dr. ng des ihm verliehenen Kommenthur- rdens der bayerischen Krone zu gestatten,
Deutsche Bundesstaaten.
Der Rheinishe Beobachter anuar: „Die hiesigen Besißer so= ationen, welche bei der deutshen Bun- eser von uns längst für völlig werthlos ue hatten suppliziren lassen, haben die daß der Bundestag ihre Be= rücksihtigung angethan finde Wohl mögen einige von den . rdurch einen Schaden erleiden, lichen Obligationen noch ichts zu haben waren
Königreich Bayern. ldet aus München vom 28, J lannter altshlesisher Obli -Versammlung wegen d altenen Papiere aufs ne dershlagende Bescheidung verde auf keine Weise zu einer Be sle deshalb damit zurüdckweise. igen Besipern solher Papiere hie nen geringen, da die fr Zeit für wenig mehr als m einige Prozente in die Höhe getrieben wurden.“
Der heftige Schneesturm am nshnitte auf der Altona-Kieler mehreren Stellen so hoh mit Schnee angefüllt, daß ive des von Kiel kommenden Morgenzuges in der Ge- enfelde unmöglich ward, durhzudringen. Schon der am Morgen um 7 Uhr ankommen sollte, e Stunde lang aufgehalten worden, mmte Personenzug eine halbe Stunde s fast gleichzeitige ß es weiter nah Norden nicht \o Passagiere des bei Langenfelde festg bis Altona durch den t
niht langer ° nur fünstlih u
thum Holstein. ormittags hatte die Ei
der Lokomot id von Lang ezug, der war durch so wie au der ät in Elms= tel Fommen- schlimm gewesen rathenen Zuges iefen Schnee zu bis spät in die aus Langenfelde requirirten zu leisten, und die yon Altona ten bei dem Wetter nicht ge- sich dem anderen Zuge ebenfalls e, so beruhte die Ho uf der von Altona selbs herbeiz einen Hohlweg von wenigstens 500 Shritt enden und immer wieder eiht sein möchte.
y Kiel besti Eintreffen des von | beweist, da
gt, die Strede wollten sle nicht riskiren, bleiben, denn da die lern sich weigerten, hülfreiche Hand (denn Signale konn irirte Lokomotive ülfe bringen fonnt
zurückzulegen ddt dort sigen zu
Ÿ einen Boten
ocko in Umlanf brachict
lebe berigen: Mein Docko war blos 18 Centímeter kleiner, als i, nen nur a
2 bis 3 Fu nee zu befreien, nicht
Frankreicch.
utirten - Kammer.
ber die geheimen end, so fann sie et Jeßt ist auch n litik des Ministeriums u rgebraht worden, sprah wieder über
ige von dem
ehenden Sch ß bo lie
Sigzung vom 20.. Februar. Fonds nicht noch lebhafter wird, auf die Abstimmung von wenig iht das geringste neue Argument en seine Verwaltung des arcy, der die Diskussion die Pritchardsche Entschädigung und über
die Debatte ü eutigen Ab
Baron vo
249
das Durhsuchungsrecht, behauptete, die englische Opposition sei mit
ledigung der otaheitischen Srage zufrieden, und gerade darum fönne es Frankreich nicht sein, worauf er sich in allgemei- nen Phrasen über die Schwäche des Ministeriums ergiíng und nah verschiedenen Seiten 7 von der vorliegenden Frage ah- shweifte, um allgemeine politishe Betrachtungen anzustellen, zu denen unter anderen au die gehörten, daß in dem leßten halben Jahr- hundert die Regierungen Frankreichs gewöhnlich 15 Jahre gedauert hätten, was ihm einen Ruf „zur Ordnung!“ zuzog, und daß die Ver- einigten Staaten die natürlichen und nothwendigen Verbündeten Frankreihs seien. Die jeßige Regierung, meinte er, scheine ihren Untergang dur den Frieden finden zu wollen, wie die des Kaiser- thums dur den Krieg; die wahrhaft nationale Regierung sei die der Restauration “ried Herr Desômousseaux de Givré sprach für die Bewi igung der geheimen Fonds und stellte der Behauptung des vorigen Redners, daß Frankreih in den leßten 15 Jahren nit den geringsten Fortschritt gemacht habe, die Befesti- gung und Ausdehnung seiner Herrschaft in Algerien gegenüber, die, wenn sie auh die einzige That wäre, {hon allein beweisen würde, daß man die Zeit niht müßig zugebracht habe. Marquis von La- rohesjacquelin begann mit Wiederholungen über die otaheitische Frage und mit allgemeinen Klagen über die angebliche Erniedrigung Srankreihs dem Auslande, namentlih England, gegenüber , während im Jnnern Bestehung der Beamten und der hler vorherrsche. Dann er- innerte er an das im vorigen Jahre unter den Auspizien des Kabinets gegen seine (die legitimistishe) Partei gerichtete Brandmarkungs-Votum, welches bei ihm und seinen Freunden natürlich keine dem Ministerium günstige Erinnerungen habe zurücklassen können, indessen nahm er hiervon den Grafen von Salvandy aus und bedauerte, diesen, der an jener Beschimpfung keinen Antheil habe nehmen mögen, jeßt auf der Mi= nisterbank sigen zu sehen. Graf von Morny, der hierauf zu Gun- sten des Ministeriums das Wort nahm, wandte \ich besonders gegen die Erklärung der Coalition, daß ein aus ihrem Schooß hervor- gehendes Kabinet ebenfalls eine versöhnende Politik befolgen würde, worin er in jedem Fall eine Unredlichkeit erblickte, denn entweder würde diese Erklärung sich als unwahr erweisen, oder wenn man ebenso handle, so sei die Jntrigue offenbar und man wolle si das, was man dem jeßigen Kabinet in seinen verschiedenen Unterhandlungen vorwerfe, später selbst zu Nuße machen. Jn der Debatte über die Adresse sei überhaupt nur ein einziger Punkt der auswärtigen Polí= tif des Kabinets berührt worden, über viele andere, in welchen die Regierung entschiedenen diplomatischen Erfolg gehabt habe, sei man mit Stillshweigen hinweggegangen.
„„Von Rußland“/, sagte der Redner unter Anderem, „will ih nicht sprechen ; unsere Beziehungen zu Rußland sind, wie sie sein können ; ih glaube nicht, daß es von irgend einem Kabinet abhängt, sie zu ändern. Zu Preußen und Oesterreich stehen wir in gegezaseitig ganz angemessenen Verhältnissen (très convenables)z diese Verhältnisse sind weit wohlwollender, als sie es seit 410 Jahren waren, Jm Orient, zu Konstantinopel gehen die englische und französische Diplomatie jeßt ganz Hand in Hand, was bisher noch nicht dagewesen. Jn Aegypten is, ungeachtet der Vorgänge von 1840, die dem Pascha kein sehr großes Vertrauen zu uns geben konnten, der französische Einfluß dem englischen wenigstens gleich, und Sie Alle wissen, daß in der
| Transit - Frage, von der so viel Aufhebens gemacht worden, der
Pascha sich allein das Monopol des Transports der Depeschen wieder angeeignet hat, dessen sich angeblih England zu bemäch- tigen wünschte, was ich e faum glaube. Neapel anbelangend, so wissen Sie, daß dasselbe die önigin von Spanien anerkannt hat, daß ein schr wichtiges Ehebündniß mit einem Prinzen des Hauses Orleans ein- gegangen wurde, und daß die drei Throne jeyt wieder jene große Allianz ilden, welche ehedem zwischen Neapel, Spanien und O bestand. Zch will von dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten über einen an- deren Punkt keine Erklärungen verlangen, aber ich könnte fast behaupten, daß, wenn ein wichtiges Ehebündniß E lossen wurde, ein anderes, nicht minder wichtiges verhindert worden ist, as Spaníen betrifft, so hat die Köní- gin wieder die Stellung eingenommen, die ihr gebührt; Espartero hat nach England fliehen müssenz die Verfassung is modifizirt und ganz nah dem Muster der unsrigen eingerichtet, Alte Verträge bewilligten den französischen Schiffen in den spanischen Häfen ganz gleiche Rechte mit den spanischen Schiffen selbst|z General Espartero entzog uns dieses Rechtz der Minister der - auswärtigen Angelegenheiten hat beharrlih deshalb unterhandelt, und seit drei Monaten if das gegenseitige Recht wieder hergestellt. Dieses Recht ist von großer Bedeutung, dle Handels - Kammern haben die Vortheile zu würdigen gewußt, welhe Frankreih davon ziehen fann, Jn Griechenland ist ebenfalls eine der unsrigen ähnliche Regierungs - Verfassung eingeführt, was für die Beziehungen zwi- {hen Frankreich und diesem Lande nicht geringe Wichtigkeit hat. Jch will dem jeßigen Ministerium nicht das Verdienst aller dieser Veränderungen zuschreiben; aber wenn das Unglück in der Poli:ik ein Fehler i, \o darf doch wohl dem Glück einiges Gewicht in der Wagschaale gers! werden,“
Nach diesem Redner suchte sch noch Herr Joly Gehör zu ver- schaffen, aber der Ruf nah Vertagung wurde dald so laut, daß die Kammer demselben. nahgeben und die Fortsegung der Diskussion auf
den nächsten Abend verschieben mußte,
Paris, 21. Febr, Die Büreaus der Pairs-Kammer haben, mini- steriellen Blättern zufolge, den Vorschlag des Grafen Daru zur Ver- hinderung übertriebener Eisenbahn-Speculationen zurüdgewiesen. Es hieß übrigens auh son, daß Graf Daru selbst, nah Einsicht des von dem Ministerium vorgelegten Geseh - Entwurfs in Betreff der nördlichen Eisenbahn, seinen Vorschlag zurückzuziehen entschlossen sei, weil er in den dort aufgestellten Bedingungen hinreihende Gewähr gegen Börsenshwindel finde.
Die leitenden Artikel der heutigen pariser Blätter sind im All= gemeinen nichts als trockene Kommentare zu der uninteressanten De- batte in der gestrigen Sigung der Deputirten-Kammer. Die Opp0= sitions-Journale benußen die Gelegenheit, um ihren Tadel Hegen das Ministerium wegen der Entlassung von Beamten, die als eputirten gegen dasselbe stimmten, zu wiederholen z die Pres se aber, welche ungeachtet ihrer häufigen Angriffe auf Herrn Guizot doch eine feste Vertheidigerin des Rêgierungs - Prinzips bleibt , insofern es s\ch um Konservatismus und Widerstand gegen die denselben widerstrebende Partei handelt, spricht sich in diesem Fall ganz für das Verfahren des Ministeriums aus und sagt der Opposition, daß diese ganz das- selbe thun würde, wenn sie ans Ruder käme. Dasselbe Blatt enthält einige Bemerkungen über die Pflicht der Deputirten aller Parteien, bei dem gegenwärtigen parlamentarischen Kampfe ihre Stimmen ab- zugeben. Dieser Artikel bezieht \ih auf einen längeren im Moniteur parisien, der dasselbe Thema behandelt und aus- einanderseßt, daß Deputirte, die des Stimmens \ich enthielten, das Mandat ihrer Konstituenten und ihre Pflicht als Gesebgeber nicht erfüllten, Da der Moniteur parisien ein ministerielles Blatt ist, so scheint es, daß die Mitglieder des Kabinets jeder Zweideutig= Feit übér den wirklichen Stand der Parteien in der Deputirten-Kam- mer ein Ende gemacht zu sehen wünschen und lieber wollen, daß die=- enigen, welhe ihre Politik mißbilligen, bisher aber für ihre Freunde
alten, gegen sie stimmen, als dur falsches Zartgefühl, welhes dem Kabinet eben so nachtheilig sein würde, wie ofene Opposition, \ich ganz des Abstimmens enthalten.
General Paixhans, der konservativen Majorität der 213 ange« hörig, ist so eben zu Meß wieder zum Deputirten gewählt wörden.
M Paris, 21, Febr. Die Sigung der Deputirten- Kammer wurde um 2 Uhr eröffnet, J erinnere mich nit, die
M r Ls T D F 2 E E E T E F NA A r B A Ati N Bi Et r
als gesiern und
isteríúum verlange nit blos d das es als nothwendig E es un auens für eíne Politif, die es als libdee Politik bekämpfen sowohl nah a 16st bet an e Ér glaube, in llfommen organisirt uflucht zu nehmen, t nun in Prúüfun inisterium b
Kommer vollzähliger versammelt gesehen zu haben,
Herr Joly (Radikaler): Das Min für ein Geseg, Beweis des Vertr gemäßigt und würdig erkläre. nnere, wie auf die Verhältnisse nweisung für die ge pfen als unmoralisch und nur auf Be constitutionellen Lande, wo alle Dien brauche man nicht zu einer geheimen Polizei seine müsse bei hellem Tage geschehen. Der Redner anern und nah außen vom litif eín, die er in jeder Beziehung verdammt. Die Fonds findet er durchaus u jeßigen Anlasse, tvo das M Herr Liadières: el gewähren und furz sagen, warum? (Lärm
Votum der Kam lange solches als Er wolle diese ezug auf das Vor Allenr aber wolle er die heimen Fonds eung zielend.
stzweige vo
g !
i efolgten Po- nweisung von geheimen eigern, besonders beim ) Vertrauens verlange, Kabinet ein Vertrauens - Votum -) Weil alle seine Érinnerungeg seien, weil er einen Vergleich zwischen Gegenwart und Vergan- it anstellen fônne, zwischen der Lage der Staats ndem er diesen Ver inister nicht anzugre unmöglihe Kämpfe, (Murren links.) Das sei kung, wenn die Majorität niht homogen sei, dann in einer Vereinigung von
ständnisse, und das werde das Loos wenn das Kabinet vor einer Majorität des ventarium der Lage machen, herrschte Unordnung in den Straßen, öffentlichen Pläyen, (Lärm links.) Herr T und genommen worden unte
seit 4 Jahren im
ulässig und werde sie stets v isterium sie als Beweis des Er werde dem
gewalt jeyt und am ebel e e BES s gebe e Lagen, das, Loos Feder Verwal- Man suche diese Majorität inoritäten, man mache zahllose Z er der jegigen Minist ufalls unterliege. Er wolle das Jn- wie der vorige Redner. Als der 29, Oktober ans Ru- man sang die Marseillaise auf den hiers: Die Krone sei gegeben r Absingung der Marseillaise. Einfluß nach außen war verloren, unser B 1 panien, um der Absepung der Königin-Regentin er, die Aus- lon zurü,
29, Oktober 1840,
leich ziehe, gänger der jepyigen î
der Nachfolg
nur über die Gränze von S beizuwohnen, die englische gaben waren enormz und Wenn Aehnliches unter der Verwaltu en auf diesen Bän abe und in díe Zukunst schaue, ein Vertrauens -Votum, das es verdiene, ;
Herr Billault verlangt den Schluß der allgemeinen Diskussionen und bergang zu einem von Herrn Boudet beantragten Amendement (\. weiter ), Herr Schaumburg spricht gegen den Schluß und verliest die e des Kommissions-Berichts, worin gesagt ist, daß die Minorität der mission sih über alle besonderen Punkte hinreichend aufgeklärt erachte und daher keine Debatte herbeigeführt wünsche, die Majorität d zunehmen, fein Juteresse habe, sie hervorzuru usrieden sei. i : t den Schluß der allgemeinen Diskussion wonach dem Ministerium ein Kredit von
Fonds eröffnet
Allianz war gebrochen, der Schaz le rte sere Slote nas Theb mg ng des 29. Oktober ge en ware, fen fein Ende ne Sen, Weil er ein gewähre er dem Kabin
damals feh
würden die Ankla gutes Gedächtniß
reit, die Debatte an mit der Politik îm l Die Kammer beschlie
und geht zum Art. 1 Million für die geheimen Herr Boudet beantragt als Amendem 975,000 Fr. Der Antragsteller begründet sein Amendement dur solle nit die Ziffer des Abzugs betra das, beinahe besiegt, einen Beweis des Man müsse endli erfahren, ob die Kammer sich selbst| ob sie anders stimmen wolle, als sie bei der Adresse
hat das Wort gegen das Amendement. Das- durchaus nicht in Erstaunen. Es komme von hnt sei, gegen. jedes Kabiuet zu stimmen eser Partei sei eine andere, die wenig Auf die Absichten dieser
werden foll. eine Bewilli des Kabinets, Die Kammer sondern nur ein Ministerium, trautens verlange. eiín Dementi geben,
Herr d'Haussonville selbe seye die Konserogtiven einer Seite der Kammer, die und zu sprechen. Aber hinter di spreche, die Tribüne vermeide. antworten; denn diese sei es, die eine Rolle spielen solle. shwebenden Fragen nicht zu kompromittiren,
isen, und nachher sage sie: Hier wird der Bericht durch den Postshluß abgebrochen.
Man befürchtet unangenehme Auftritte ch hatte Herr Quinet dur seine ultra- schen Sinne neuerlich von Seiten sei Der Abbé Coeur, P glaubte in einem sei indem er allerdings r des Herrn Quinet u Schulden kommen einem Priester anstehen. betroffenen jungen Leu-
Partei wolle er Síe \chweige, sie lasse das
um sich in den ob wir haben keine Verbindlichs
Ministerium angre feiten übernomme
x Paris, 20. Febr. in der Sorbonne. radikalen Vorträge im antises ner Zuhörer allgemeinen Beifa fessor der Kanzelberedsamkeit an der ner leßten Vorträge darauf antworten pende Bezeichnungen gegen jene Zuhöre
und \ich persönlihe Schmähungen z ließ, welhe weder einem Professor noch Dies hat große Aufregung unter den davon ten verursacht.
Die französische Regieru aus Mexiko erhalten haben. antana erlangt hat, befaßte sich ernstlich mit Herstell [ten Ordnung der Dinge und einer definitiven Gew Ulley de Cyprey an der Spiye sorishen Präsidenten Herrera b Antwort seinen ernstlihen Wunsch, Mexiko. und allen anderen Nationen wollten unverzüglich in die geseßlich die Wähler aller Provinzen der R Vollmachten des Kongresses zu er Präsidenten zu schreiten. Föderativ-Republif, und n sih Kongreß und Präsident in die Gewalt. awei Kammern, dem, Senate und der sident wird durch die Mehrheit aller Provinzen auf vier publik besteht aus einem Föderal- Distrikte welche einen nit integrirenden Theil Zeder Staat hat das Recht, drei Mitglieder zum }se zu senden und an der Ernennung des P denten Theil zu nehmen. Jeder Staat hat aber au eine Art P vinzial= Landtag, der am Hauptorte desselben sich unabhängig von der Centralgewalt über alle. F welche blos die besondere Verwaltun jeßt aber is, der Constitution von 1 wahl immer nur von dem Kon Seit der Verkündung sener Con daß alle Provinzen M-cxiko's
ll erworben, R ua zu müssen, sehr verle
soll ziemlich befriedigende Nachrichten ie Partei, welche die Oberhand über ung einer gere- alt. Als Baron des diplomatischen Corps den provi- versicherte dieser in seiner das gute Cinverständniß zwischen zu erhalten. Er und seine Freunde e Ordnnng zurüdckehren und daher epublif zusammenberufen, - um die neuern und zur Wahl eines neuen Mexiko is bekanntlich eine Repräsentativ« und ach der 1824 verkündeten Verfas Der Kongreß besteht aus Der Práäs Jahre ers , neunzehn
Deputirtenkammer.
Staaten und vier Territorien, der Nation bilden.
allgemeinen Kongre
versammelt und ragen entscheidet, des Staats 4 zuwider, die Präsidenten- gresse allein vorgenommen worden. stitution ist es nun das dritte Mal, zu allgemeinen Wahlen berufen werden,
Grossbritanien und Irland. Sipung vom 19. Februar. eregte Diskussion über Verlegung des die morgende Sihung ver heute Veranlassung zu ciner Jnterpellation des Premier- Betreff der vorjährigen dem Milnes fragte nämlich, ¿ e einer fremden Macht die au! en entnommene Nachricht von einer bevor getheilt habe, auch die in den britischen Besißungen sich ten vor einer
Unterhaus. Die gestern von Herrn ao an nd : es, welhe au - ga N seben Umtriebe 7 er-Min erd in
ogischen Umtriebe in Jtalien. err bie d \he Regierung zu derselben Zeit, us den au
Briefgeheimni
ob die driti
in en mit lienischen Flüchtlinge durch ibe aufhaltenden italienischen inge durch ihre j Thril an der Jnsurrection habe warnen lassen. Sir Robert Peel gab darauf folgende ausfü ¿e ZU erv. ad "ine AneA iht en, daß eine Unterthanen Oesterrei s in verschiedenen des mittelländischen sonders der pä
stiften beabsicht
rlihe Antwort : n f die britische Regierung italienisGer Flüchtli Theilen der britischen Vesipungeu li S Sv se E Je
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