1845 / 60 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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DänemarE. Kiel.

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Vas “efi aa beträgt : 2 thlr. für r. 4 Rlhlr. - 4 Jahr. 8 Rihlr. - 1 Fahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. nsertians-Gebühr für den

m einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

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E - 60.

i aut Inhalt. Amtlicher Theil. E Landtags - Angelegenheiten. 2. on, Neues (ó6te Plenar- Sipung.) Fortseßung der Verhandlungen übe

“Provinz Sachsen. Fekdpolizèi-OrduUng

land. Berlin. Aller öchste Kabinets-Ordre in-Betref der Ansprüche | ; ° an die Bank aus den Jahren 1765 und 1810. Clifilar Bett ung | über die

wegen Regulirung und Verschönerung der Pläye um Kirchen „und öffent- lie Gebäude, L Berichtigendes, Provinz, E A Brand- Unglück. | erte d H ge Deutsche Bundesstaaten. gttle Stadt Lübeck, Waren“ Éin- _fuhr, Schifffahrt auf der Steckniz. --- Bevölkerung. - Rußland und Polen. S t, Petersburg. Ankunftdes Fürstèn von

arschau. Fürstin Zajonczek 4, Ps: Frankreih, Deputirten-Kammer. Paris. Vermischtes, Broßbritanien und Jrland. London. Lord Ashley über das Fabrik- Elend in England, Kommissions-Bericht über irländische Pacht - Ver- hältnisse. Sir T. F. Burton 4, Schreiben aus London, (Erläu- teruitgen zur Frage über die Eröffnung von Briefen.) chweden und Norwegen. Stocckholm. Formular für den Treu- und Huldigungs - Eid, Vermischtes, Christiania, Eintritt des

rinzen Nikolaus August in das norwegische iger Corps.

od des Landgrafen Griedrih von Hessen.

pandels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, Börsen- u. Markt- bericht, Schreiben aus Amsterdam, (Börsen- 1, Marktbericht.)

Pereín für Geschichte der Mark Brandenburg. Kunst-Notiz.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Aller nädigst geruht:

Dem Wirklichen Geheimen Ober-Finanz-Rath von Bernuth ißer Dienst den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit ihenlaub; so wie dem evangelischen Pfarrer Riedel zu Klein- deren den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; und

Dem Land- und Stadtgerihts-Assessor Ger as zu Lübben den harakter als. Land- und Stadtgerichts-Rath zu verleihen,

Königliche Bibliothek. In der nächsten Woche vom 3ten bis Sten k. M. findet, dem 24. des gedruckten Auszugs aus der Bibliothek - Ordnung gemäß, e allgemeine Zurüdlieferung aller aus der Königl. Bibliothek ent- henen Bücher statt, Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher Königl. Bibliothek in Händen haben, hierdurhch aufgefordert, solche ährend dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr egen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurück- liefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nah s her dnung der Namen der Entleiher, und zwar von A— H am on- g und Dienstag, von T— R am Mittwoch und Donnerstag und von —Z am Freitag und Sonnabend. Berlin, den 24, Februar 1845. Der Königl, Geheime E N und Ober - Bibliothekar erg.

Dem Kandidaten der Feldmeß-Kunst Gustav Winkler zu alberstadt i unter dem 24. Februar 1845 ein A d auf ein Spiegel - Jnstrument zum Messen der Winkel, in der durch Deithnung und Beschreibung nahgewiesenen, als neu und eigenthümlih anerkannten Zusammenseßung, ij aht Jahre, von senem Tage an gerechnet, und für den Umfang preußishen Staats ertheilt worden.

. Angekommen: Der General - Major und -Commandeur der den Landwehr-Brigade, Freiherr von Reißenstein, von Trier,

Verein für Geschichte der Mark Brandenburg.

In den drei lepten Monats - Versammlungen des Vereines für Ge- ite der Mark Brandenburg wurden folgende Vorträge gehalten : Jn ipung vom 18, Dezember v. J. las Herr Direktor Odebrecht üder Garten - Anlagen, durh welche König Friedri 1. die Umgegend der noenz vershönte, namentli bei den von ihm S Rittergütern aver - Schönhausen, Blankenfelde und Rosenthal, insbesondere aber die f Lerihtun des Schloßgartens zu Schönhausen im Jahre 1692, Herr pe Ar vrath Riedel berichtete über die jeßt im breslauer Universitäts- Ave befindli Ste al, Die Besipungen dieses vormals bedeutendsten Kollegiatstiftes der an Brandenburg wurden nah der Reformation“ der Universität zu Frank- l geschlagen, und damit ging auch das Archiv des Stistes nah Frank- 2 10 wie mít dieser Universität später nah Breslau über, Herr Dr. tièdländer legte die „Kriegsordnung des Markgrafen Albrecht von ldenburg vor, ein Gedicht aus dem Kahre 1555, welches Theoríe und 90 der Kriegskunst zum egenstand hat. Derselbe spra über die von Lan Bödeker, Bischof von Brandenburg, im D! 1417 veranláßite on der märkischen Klöster. Herr Prediger Dr. Bornih theilte die i, Loung eines Gedichtes des Sabinus mit. Herr Direktor von Lede- 2 verihtete über die im Ganzen nit erfreulichen Erfolge, welche die Fverung zu Anzeigen über lokale Merkwürdigkeiten in historisher und Lrischer Hinsicht im Niederbarnimschen Kreise gemacht hat. Jn der „elg vom 8. Januar machte Herr Baurath von Quast Anzeige von “V dei der Restauration der hiesigen Klosterkirhe ausgefundenen , durch Umgekehrte Lage gut erhaltenen Leichensteine eines Conradus de Belis

re 1308. Derselbe sprah sodann über die Klosterkirche zu Neuen-

1m der Altmark in architeltonischer Beziehung, Herr Direktor O de- tht theilte die in einem alten berliner insbuche enthaltenen Aufzeich- ber den Grundbesiy der sogenannten \{önen Gießerin, Nil

Len zahlreichen Urkunden des St, Nikolai - Domstistes zu

| | | : r: die Schul - Ordnung, |

|

Rede des Herrn Guizot,

Candtags- Angelegenheiten.

Provinz Preußen.

Danzig, 18, Febr, (Fortseßung der Ver andlungen Schul - Ordnung.) Der §. 17 enthält die Bestim- mung, daß sämmtliche Lehrer. von der Entrichtung der direkten Staats- und Kommunal =- Steuern, des Hirtenlohns 2c. befreit sein sollen. Zur chuß der irrigen Vorausseßung, als seien die Lehrer auch in Beziehung auf ihr Privat-Vermögen steuerfrei, würde hinzuzufügen een --wegen ihres dotationsmäßigen Einkommens.“ Jn dem zweiten lbschnitte könnte die Bestimmung: die Gemeinden seien zur Entrich- tung der Grundsteuer verpflichtet, zu der Vermuthung Anlaß

als seien die Gutsherren von den bezüglihen Beiträgen aus [C

sen; es wird statt „Gemeinde“ demnach der Ausdruck „Schu

tat“ anzuwenden sein,

S. 18.-ermähtigt unter Umständen die Regierungen zur Erhöhung der Lehrer-Gehalte über die §§. 13, 45, 16 festgestellten minima. Es fönnte zu unaufhörlihen Ansprüchen Seitens der Lehrer und zu gleichen Besürchtungen Seitens der Sozietäts-Mitglieder Anlaß geben, wenn der Regierung die Befugniß eingeräumt würde, ohne Weiteres die Erhöhung der Lehrer - Dotationen anzuordnen. Man darf hier der Erfahrung vertrauen, daß, wo der Wohlstand der Gemeinden vorschreitet und das Schulwesen in seinen sittlihen und geistigen Wirkungen si bethätigt hat, au die Bereitwilligkeit zur bie g: rung des Lehrer - Einkommens nicht fehlen wird. - Der Schlu Passus des zweiten Abschnitts wird demnah lauten müssen: „„Mit Einwilligung der Gemeinden die Erhöhung zu vermitteln.“/ Der vierte Abschnitt sept fest, daß bei Vermehrung des Ertrages an Schul- geld oder an außerordentlichen Zuwendungen die ersparten Mittel an- derweit für Verbesserung der Sul - Einrichtungen verwendet werden sollen. Man findet diese Bestimmung um so mehr bedenklich, als die- selbe gar niht motivirt worden, dadur aber eine Uebertra ung der Ersparnisse wohlhabender Sozietäten zur Dotirung oder zur ushülfe der ärmeren in Aussicht gestellt wird. Eine solhe Aushülfe kann ohne Untergrabung ‘jeglichen “Gemeindegeistes nur aus Staatsmitteln erfol-

en, Aus diesen Gründen beschließt der Landtag einstimmig die Be-= lilanua des vorangedeuteten Passus.

s. 1 lautet: „Jeder Schu ehrer erhält bei seiner Anstellung von de Áollator der Schulstélle eine von der Regierung bestätigte genaue Nachweisung seiner sämmtlichen Einnahmen und Bere tigungen.“ Es wird der Wunsch allgemein ausgesprochen, daß in Stelle des un- gewöhnlichen Wortes „Kollator“ ein deutshes oder doch wenigstens ein minder fremdartiges Wort Anwendung finden möge. Da au durch „Schulwahlherr“ der Sinn nicht vollständig wiedergegeben wird, so entscheidet man sich einstimmig für Substituirung des Ausdruckdcks „Patron““ oder ,„Schulpatron“’, Der Ausdruck ,„Kollator‘/ wird hier-= nah überall, wo er in diesem Entwurfe Anwendung findet, zu streichen und durh „Patron“ oder ,„Schulpatron“ zu ersehen sein.

Der §, 20, enthält die Bestimmung, daß die Gemeinden ver- pflichtet sind, den neu anziehenden Lehrern bis auf eine Ent ernung von 10 Meilen für die Fortschaffung ihrer Familien und ffekten, nah Wahl der Gemeinden, entweder ein Tuhrwerk zu gestellen oder die Fuhrkosten nah einer von der Re ierung ein- für allemal festzu- stellenden Taxe zu vergüten. Die rfahrung hat es gelehrt, daß zur Vermeidung von Zwistigkeiten, in Betreff der Anzugsmittel, mög= lihs genaue Bestimmungen nothwendig sind; es beschließt demnach der Landtag, daß hinter dem Ausdrud „Effekten“ in Parenthese „(Allg. L:R. Thl, [L Tit, XIL. §,40,)“ allegirtwerde, indem dort näher \pe- zifizirt worden, was unter Effekten verstanden werden müsse. Ferner genügt ein Fuhrwerk zur Fortschaffung der Effekten nicht, und ist demnach der Artifel ein zu beseitigen. An Stelle der von der Regierung ein sür allemal festzuseßenden Taxe wird die Fe Einigung in Betreff der Fuhrkosten die Betheiligten leichter zusrieden stellen, da es der Gemeinde vorbehalten bleibt, das Fuhrwerk in natura zu stellen z es sind daher die Worte: „nah einer von der Regierung ein für allemal festzuseßenden mäßigen Taxe fortzulassenz; um jedoch aus= s{hweifenden Anforderungen zu be egnen, wurde beschlossen, am Schlusse den Zusaß: „deren Höhe ein steigen darf‘ aufzunehmen,

§. 21 des Entwurfs, welcher lautet: „Verläßt der Schullehrer seine Stelle vor Ablauf von 5 Jahren wieder, so is er auf Ver-=

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Gießer's nachgelassenen Wittwe, insbesondere über einen ihr von dem Kur- fürsten Joachim 11. laut schriftlichen Befehls d. d, Grímniy Freitag nah Elisabeth 1565 übereigneten Weinberg vor Berlin, mit einigen Zusäyen über ihren Schwiegersohn Andreas Kohl, mit. Herr Baurath von Quast las eine Abhandlung über den Gebrauh des Wortes monasterium für Kirchgebäude (Münster) in den mittelalterlichen Quellenschriften. Herr Geh. Archivrath Riedel legte einige Nachrichten vor, die über die Besteue- rung und“ schwere Bedrükung Auskunst geben, welche mittelalterlihe Bi- schöfe, besonders die Bischöfe von Brandenburg, sich gegen den niederen Klerus herausnahmen. Jun der Sigung vom 12, Februar las Herr Geh, Archiorath Ri edel eine Abhandlung über die Herkunft der Familie von der Hagen und die ältesten Verhältnisse des Landes now, Er stellte die Tradition von der Herkunft der ersteren aus den Rheinlanden in Abrede und wies die wahrscheinliche Unechtheit der von Gercken und Büsching mit- getheilien Urkunden nah, welche von dieser Familie handeln, da diese erst gegen das Ende des 14ten Jahrhunderts in unverdächtigen märkischen Ur- unden auftritt und erst in der zweiten Hälfte des 13ten Jahrhunderts in Besig von Hohennauen gelangte, ihren Namen aber wahrscheinlih von dem nicht entfernt von Hohennauen gelegenen Dorfe Hagen führt, Herr Direk- tor voñ Ledebur hielt einen Vortrag über vershiedene märkische Alter= thümer, welche in den beiden lebten Zaren das Königl, Museum in Mon- bijou erworben hat, namentlich über das früher im harlottenburger Schlosse aufbewahrte mittelalterlihe Gießgefäß in Gestalt eines Hundes; über den Fund von mehreren hundert tutulis bei Hohentvalde unsern Landsberg a. d. W. 3 über die im Jahre 1843 auf der Pfaueninsel gefundenen Bronzeringe z über die nur \cheinbar plattirten eisernen Schmuck- Gegenstände, welche bei Krischow, unsern Kottbus, gefunden wordenz über ein bei Sonnenburg auf- ededtes Steingrabz über einen bei Grüneberg, unfern Lippehne, gemachten

Münzfund é übér ein in der Stadt Dahme entdecktes Lager von S P : er -

tiegelnz über den bei Gelegenheit der arbeiten für die Nieders{hlesi\ Mürtisthe Eisenbahn bei Koschen, unfern Guben, vorgefommenen UÜrnen-

aximum von 20 Rthlr. nicht über= | behält es bei den darüber bestehenden oder fünftig zu erlassenden

Alle Post-Anstalten des In-’ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der - Preuß. Î Zeitung : - Friedrichsstraße Hr. 72.

langen gehalten, der Gemeinde die Umzugskosten zu erstatten“’, wird angenommen.

S. 22 bestimmt die Kündi Ungsfrist bei der Verseßung des Leh=- rers oder bei der freiwilligen Niederle ung des Amtes. Der darín gemachte Unterschied in der Kündigungsfrist der Lehrer bei städtischen und Landschulen erscheint nicht gerechtfertigt und wird zu beseitigen

Dagegen hat es große Schwierigkeiten, in der kurzen Frist von 6 Wohen eine eeignete Wahl zu treffén, es wird daher beschlossen, e m b ift von 6 Wochen zu streichen und dagegen 3 Mo= nate zu seben.

6. L welcher die Auseinandersepung, und

, S. 24, welcher die Beiträge zu den Wittwen- und Waísenkassen bestimmt, wird ohne Widerspruch angenommen.

s. 25 enthält Bestimmungen in Betreff des Gnadengehalts und des Sterbemonats. Es fommen die großen Belastungen zur Sprache, welbe einzelnen Ortsgemeinden dadur erwachsen, daß nah der be= stehenden Geseßgebung ihnen und niht der Schul-Sozietät die Lasten der Armenpflege gegen die Lehrer - Wittwen und Waisen obliegen. Das daraus hervorgehende Mißverhältniß is. um so drüdender, als in dem vorl : inden von dem ihnen geseßlich

Protestationsreht gegen den Anzug von Personen, welche voraus sichtlih der Armenpflege anheimfallen werden, feinen Gebrauch machen fönnen und dur wiederholte Sterbefälle öfters ganz kleine Kommunen über ihre Kräfte hinaus heimgesucht werden. a es sich d i eines augenscheinlihen Mißstandes handelt, be= ließt die Plenar= rsammlung nah dem Vorschlage des Ausschusses den Zusaß: „Nicht der Sqhulort, sondern die Schul-Sozietät soll den vie seie ihren Angehörigen die Armenpflege zu gewähren ver- pflihtet sein.“

Gegen §. 26 des Entwurfs wird nihts erinnert. Derselbe lau-

: ¿Wird der neue Lehrer noch innerhalb der“Gnadenzeit oder des Sterbe-Quartals eingeführt, so haben die Verpflichteten für die Re= muneration des neuen Lehrers besonders zu sorgen.“

§. 27 bestimmt, daß ein ohne sein Verschulden dienstunfähig ge= wordener und emeritirter Lehrer, nah vollendeter 15jähriger Dienst= zeit, welche von seiner ersten Anstellung zu berechnen ist, % seines bis= herigen Einkommens, mindestens aber 90 Rthlr., als jährliche Pension erhalten solle, welhe zum Theil in Naturalien entrihtet werden fann. Es spriht si einstimmig die Ansicht aus, daß die Jnteressen der Volkskultur ernste Vorsorge für solche Lehrer erheischen, welche ohne ihr Verschulden dienstunfähig geworden sind. Man is der Meinung, daß dieselbe auh bei solchen Lehrern eintreten müsse, welche vor vollendeter funfzehnsjähriger Dienstzeit zur Gortseßung ihrer Amtspflichten unufähi geworden sind. Man erattet die 8est- seßung bestimmter ahre zur Erwerbung vou Pensions - An= sprüchen um so bedenklicher, als mit Ablauf derselben möglicherkveise auch bei sonst rüstigen Leuten das Streben nah Pensionirung lebhaft hervortreten fönnte, und beshließt demnach, daß der Passus: „nah vollendeter 15jähriger Dienstzeit, welhe von seiner ersten Anstellung als Lehrer zu berehnen ist‘ beseitigt werde. Auch daß die Pension auf 5 des bisherigen Einkommens bestimmt werde, erscheint ganz an= gemessen, doh erreicht dasselbe der Regel nah nicht die Höhe von 90 Rthlr., daher die Worte : „mindestens 50 Rthlr.““ zu streichen sind. Der Autrag, die Pensionssäße nach Maßgabe des höheren Dienstal= ters zu steigern, findet keine Unterstüßung, dagegen wird man durch die Erwägung, daß auch Lehrer mit partieller Dienstfähigkeit durch ihre Erfahrung und gereifteren Leistungen noch von großem Nuben sein kön- nen, daß die selbstständige Anstellung der aus den Seminarien faum ent- lassenen jungen Leute dem gegenwärti j j nung vorzugsweise geschadet h

Wunsche veranlaßt, daß Pensionirungen nur in den äußersten Sällen, d. h. bei vollständiger Dienstunfähigkeit, statthaben mögen, daß vielmehr bei partieller Dienstunfähigkeit jederzeit dem Lehrer ein Ad- junkt bestellt werde. Die Plenar-Versammlung beschließt demna den Zusaß: „doch soll die Pensionirung nur in dem Falle eintreten, wenn dem Schulbedürfniß dur Bestellung eines Adjunkten niht genügt werden Fann.“

s. 28, welcher also gefaßt ist: „Wegen der Amts - Entsegung,

iwilligen Versezung und unfreiwilligen Pensionirung der Lehrer

allgemeinen geseblihen Vorschriften sein Bewenden“/, wird ohne Wi- derspruch angenommen.

fundz über andere minder bedeutende Alterthümer-Funde bei Reipzig, Seelow, Gorgast und enes endlich über die Auffindung eines Bron egefäßes bei Klayow, unfern reptow an dem Tollensee, deshalb in den reis der Betrachtung gezogen, weil dieser Fund sehr geeignet ist, eine andere ähnliche Auffindung bei Gnewickow am Ruppiner See vom Jahre 1822 zu erklären. Die Bibliothek und Sammlungen des Vereins wurden in dieser Zeit dur Beiträge der Herren Mitglieder , Professor von der Hagen, Direktor Klöden, Prediger Otte in Fröhden und Ober - Bibliothekar Geh. Rath Perßgy bereichertz auch sandten die historischen Vereine zu Hamburg, Han- nover und Meiningen, so wie der mecklenburgische Verein und die bayerischen Vereine, die Fortseßung ihrer öffentlichen Mittbeilungen ein. Seitens der Stadt Hannover wurde das von Grotefend verfaßte Verzeichniß des in der dortigen Stadt - Bibliothek befindlichen reichen Schayes von Manuskripten und Jnukfunabeln dem Vereine zum Geschenk gemacht, R,

Kunst- Notiz.

Wien. Herr Ed. Jerrmann, ein geborner Berliner, i iín un- serem Hofburg- heater in Charakter-Rollen mit so großem Glück aufgetre- ten, wie in den lesten zehn Jahren kein fremder Künßler. Nachdem er den ersten Cyklus seiner Gastrollen als Nathan der Weise, Es! u. s. w. gespielt, wurde er zur ferneren Uebernahme des Daniel, Offip, Wurm e

ale und Liebe), Lear, Köni Philipp und Mephistopheles ín Faust veranlaßt. m Lear war der Enthusiasmus des Publikums so lebhaft, daß Herr errmann ahtmal gerufen wurde, und da die Kritik einstimmig ih zu unsten des genialen Gastes ausgesprochen hatte, so beeilte si die Kaiserl. Direction, ihn durch Engagement dauernd für die Hofbühne zu gewinnen,

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