1845 / 61 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 26. November 1844, Grunvstüd E r Elisabethitrage Ar. 34, Ee bir Fut Le i gerichtlich abgeschäyt zu 9542 Thlr. 11 Sgr. o

am 22, Juli 1845, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- p schein sind in der Registratur einzusehen. -_ dem Aufenthalt nah unbekannte Real-Gläubi- gerin, unverehelihte Marie Regine Louise Mertens, wird hierdurh öffentlih vorgeladen.

T1647]

[1304] Nothwendiger Verkauf. i Staksgennt zu Berlin, den 17. Oktober 1844, Das in acobsstraße, Spandauer Viertels, Nr, 28, belegene Kaufmann Müllershe Grundstück, gerichtlich abgeschäyt zu 13,063 Thlr. 11 Sgr. 9 Pf., soll

am 24. Juni 1845, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und «Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[1058] Gerichtlihe Ladung.

Der Seefahrer Carl Christian Maaß von Puttgarten (Halbinsel Wittow auf Rügen), über dessen Leben und Tod, nachdem er, von dem Schiffer Johann Herrmann Gronow zu Stralsund, dem Führer der Galeasse, „die Hoffnung“ genannt, unterm 10. April 1827 als Koch gemustert, dieses Schiff auf der Fahrt nah Riga da- Clbst pernen hat, seiner zurückgebliebenen Ehefrau feine Nachricht ees is, wird auf deren Antrag hierdurch aufgefor ert, binnen Jahresfrist dem unter- zeichneten Gerichte von seinem Leben und Aufenthalts- orte Anzeige zu machen, bei dem Fri, daß widri- genfalls durch das in term. den 28, September 4845 zu publizirende D nes der ver- \hollene Seefahrer, Koh Carl Christian Maaß, für todt und sein unter Kuratel gestelltes Vermögen als sei- nen Erben angefallen wird erklärt werden.

Datum Bergen, den 19. August 1844,

Königl. Kreisgericht. Odebrecht.

Berlinische Feuer - VersI- 19) cherungs- Ánstalt.

In der am 1ten d. M. abgehaltenen General- Versammlung der Actionairs der Berlinischen Feuer- Versicherungs-Anstalt hat, wie alljährlich, die Dar- legung des Geschäfts-Be'‘riebes des vertlossenen Jah- Tes, 80 Wie des Vermögens der Gesellschast am Letzteres bestand

Thlr. 850000,

4. Januar d. J., stattgefunden. demzufolge : a) aus dem verfassungsmässigen Grund - Kapital von b) aus der zu grösserer Sicherheit der Versicherten von dem Ge- winne früherer Jahre gebildeten Reserve von c) aus den für laufende Versiche- rungen in Reserve gestellten Prä- mien, betragend 68685. 15. 6.

Summa des Vermögens der Gesell- schaft am 4. Januar d. J..........

Die Summe der bes ehenden Ver- sìcherungen erwies sich auf ....... 19,331966.

Die Verhältnisse der Anstalt erscheinen demnach, gleich wie bisher, s0 geordnet, dass sie ebensowohl von dem ruhigen Fortgange der Geschäste zeugen, als die Sicherheit derjenigen verbürgen, welche ge- gen die Gefahr des Feuers von derselben Schutz fordern. j

Die Anstalt, welche während eines jetzt 32jähri- gen Bestehens ihre Nützlichkeit vielfältig und ent- schieden bewährt hat, fährt sort, zu festbestimmten sehr billigen Prämien Versicherungen gegen Feuers- gefahr zu übernehmen auf bewegliches und unbe- wegliches Eigenthum und vergütet alle Schäden, welche durch Feuer, durch VVasser beim Löschen, durch Niederreissen oder beim Retten, durch Ab- händenkommen beim Brande und durch die statt- gefundenen Unkosten entstanden, prompt und ohne Abzug. ¿ ;

Ueber die Versicherungs-Bedingungen und über die sonstigen näheren Verhältnisse wird jederzeit bereitwillig Auskunft ertheilt im Büreau der An- stalt, Spandauer - Strasse No. 81, s0 wie bei den hiesigen Agenten

Herrn J. F. Crantz, Gr. Frankfurter-Str. No. 84, -

» F, W. Horn, Magazin-Str. No. 16 a, » A. Kallmann, Friedrichsgracht No. 17, » dJulius Krause, Post-Str, No. 17, » F. Oberbeck, Kommandanten-Str, No. 25, » WVW.Paulisch, VWerderschen Markt No. 5, und durch nachgenannte Agenturen : a) im Regierungs-Bezirk Potsdam: in bei Herrn Angermünde C. L. Heller, Belzig C. F. Einem, Brandenburg Stadirath A. P, Giebe sen, Charlottenburg Rathsherrn F. VV. Koch, Cremmen Louis Calame & Sohn, Fehrbellin Rentier Fritze, Havelberg Steindorff sen., Luckenwalde G. Finzelberg, Nen-Ruppin C. W. Schwedler, Neustadt-Ebersw, Seifsiederei-Besitz. E. VV enzke, Oderberg C. L. Forckel, Poudam T. L. R. Stich, Prenzlow H. A. Steffen, Rathenow Apotheker F, Freytag, Schwedt E. F. Meier, Spandau Land- u. Stadtg, - Secr. Reim- mann, Stadtsecretair Steffen, C. Springborn, G. E Dochow, VVittenberge J. H. Erdmann, VVriezen G, A. Stahl;

b) im Regierungs-Bezirk Frankfurt: R bei Herrn Arnswalde B. Cassner,

Cottbus C. F, M. Kieschke,

Crossen Gustav Wachner, Cüzstrin G. A. Meisner & Co,, Driesen M. Wegner,

Frankfurt H. Ritschl,

Fürstenwalde Rent-Amts-Aktuar Reinicke, Guben Carl Theodor Schmidt,

232900.

1,151585. 15, 6.

Strasburg i. d. U. Strausberg Templin

in bei Herrn ¿ Landsberg a. d. VV. Kommerzienrath Hollatz,

264

G. VV. Schultze,

F. Graupner,

C. G. Lentz Söhne, Carl Beckmann,

C. G. Kern,

Zielenzig C. F. Dehms, Züllichau Windel & Freytag. Berlin, den 15. Februar 1845.

Berlinisehe Feuer - Versicherungs- Anstalt.

Nieder-Schlefish-Märkische ae Eisenbahn.

Lippehne Luckau Mäncheberg Sorau Spremberg

Unserer Aufforderung vom 30. November pr. ungeachtet ist der vierte Einschuß von 10 % des gezeichneten Actien - Ka- pitals auf folgende Quít- tungsbogen

I. à 1000 Thlr. Nr, 175. 177. 178. 732,

und 4936.

: IL, à 100 Thlr. Nr. 6472. 6473. 6474. 6475. 6477. 9245. 9246. 9249, 9260. 9309. 9327, 9635, 10614. 10741, 10750, 11778. 12298. 12527. 13122. 13145. 14511. 14512. 14513, 14722. 14723. 14724. 14725. 14726. 14727, 14728. 44731. 14732. 14786. 16246. 26558. 26559. 26560. 26561. 26569. 26570. 26571. 28858, 28859. 29085, 29086, 29087. 29760. 29862. 29863. 30696. 30697. 30700. 30701, und 30705, zusammen also auf ein Actien-Kapital von 10,400 Thlr. in der festgeseßten Frist niht eingegangen. n Ge- mäßheit des §. 20. der Statuten unserer Gesellschaft fordern wir E die Jnhaber der gedachten Quíttungs- bogen hierdurch auf, die schuldigen Raten nebst einer Conventionalstrafe von zwei Prozent des vollen Actien- betrages, für welchen die E Ra ausgefertigt sind, an die Haupt-Kasse unserer Gesellschast eute len. Sollte dies nicht binnen vier Wochen nah Pu- blication dieser Aufforderung geschehen, so verfallen die auf die Quittungsbogen geleisteten Einschüsse zum Besten der Gesellschaft, die Quittungsbogen selbst aber werden durh eine alsdann zu erlassende weitere Bekanntma- hung für erloschen erklärt,

Berlin, den 13, Februar 1845. Die Direction der Nieder -Schlesish - Märkischen Eisen- bahn - Gesellschast.

Nieder - Schlesish - Märkische [1506] Eisenbahn. :

Zur Anlage der Nie- der - Schlesish - Märki- \hen Eisenbahn soll die

Ausführung S4 der Erdarbei-

16A, 2A N S S ten, so wieder Bau

der Éleineren Brükenz.Durchlässe

in der IIT. Bau-Abtheilung zwischen Halbau und Bunzlau auf der 5015 Ruthen langen Strecke

zwischen Halbau und Schön-

berg als 5tes Loos, :

im Wege der Submission in Entreprise gegeben werden, Die Pläne, Berechnungen, Entreprise - Bedingungen und Submissions-Formulare können in dem tehnisden Büreau zu Bunzlau beim Abtheilungs-Jngenieur Lu - dewig während der Geschäftsstunden eingesehen wer- den, woselbst auch gegen Erlegung von 10 Sgr. Ab- schristen der Bedingungen, der allgemeinen Nachwcisung und des Submissions - Formulars in Empfang genom- men werden können. Submissionen für die Ausführung der betreffenden Arbeiten müssen mit der Ausschrift: „Offerte zur Uebernahme des 5ten Loo- ses der Planíirungs -Arbeiten in der 1TI, Abtheilung“ bis zur Mittagsstunde des 10. April d. J. portofrei bei uns (Leipziger Str. Nr. 61) eingereicht, später ein- gehende Submissionen können nicht berücksihtigt werden. Die sich Meldenden bleiben noch 14 Tage nah dem 10. April d. J. an ihre Offerte gebunden. Berlin, den 21. Februar 1845. Die Direction der Nieder-Schlesish-Märkischen Eisen- bahn-Gesellschaft.

(142b]

Nieder-Schlefische Zweigbahn. E Unter Hinweisung auf e R S §. 8, unseres am 8. No- j | vember v. J. Allerhöchst D r N bestätigten Statuts for- [Pk i dern wir die Actionaire unserer Gesellschaft hier-

« durch auf, zehn Prozent

G des Betrages einer

jeden Actie, als vierten Einschuß auf dieselbe, in den Tagen vom 15, bis incl, den 31. März d. J., mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, Vormittags zwischen 9 bis 1 Uhr, an unsere Haupt-Kasse hierselbst, bei Vermeidung der in dem §, 11. des Statuts angedeuteten Nachtheile, ju zahlen und dabei die über die srüheren Einschüsse prehenden Quittungsbogen mit einem doppelten Ver- zeichnisse einzureichen, f welchem, außer den Nummern der Quittungsbogen, auch der summarische Betrag der mit denselben eingehenden Zahlung zu vermerken ist. Eines von diesen Verzeichnissen bleibt bei unserer Kasse, das zweite wird, mit dem Kassenstempel bedruckt, als Interxims-Quittung sofort zurückgegeben. Die Rücsgabe der Quittungsbogen selbst, auf welchen von einem dazu deputirten Directions-M tgliede, dem Haupt-Rendanten Meyer und dem Controlleur Giesel, quittirt werden wird, erfolgt drei Tage nah der Einlieferung, ín den Nachmittagsstunden zwischen 4 und 6 Uhr, gegen Re-

[1652]

. Vormittags, zu rechter Gerichtszeit auf dem biesigen ten

Die auf die bisherigen üsse fallenden Zinsen sind mit ir r, en f. ín V Ma zu E aur mithín nur 9 Thlr. 12 . 6 Pf. auf jeden Quiít- tungsbogen einzuzahlen. fernere Verzinsung läuft von dem 4. April d, J, ab. Bei dieser Gelegenheit fann au der Bericht der Direction für das Jahr 1844 von den Actionairen in Empfang, genommen werden. Glogau, den 19. Februar 1845.

Die Direction der Nieder-Schlesischen Zweigbahn- ei Gesellschaft.

Bon dem unterzeichneten Stadtgericht werden die in dem unter A. beifolgenden Verzeichnisse ‘unter Augabe ihres Vermögens ausgesührten Per onen, über deren Le- ben und Aufenthalt seit zwanzig Jahren und länger keine Nachricht erlangt worden n o wie alle diejeni- gen, welche an ihrem Vermögen als Erben, Gläubiger, oder aus irgend einem anderen Rechtsgrunde Ansprüche u erheben gemeint sind, bei Vermeidung der Ausschlie- Jan und bei Verlust ihrer Ansprüche, au des etwa- nigen Rechts, auf Wiedereinsezung in den a 74 Stand, auf Antrag der Betheiligten, und bezüglich Amts halber, andurch geladen, daß sie

den 30, Mai 1845,

Rathhause ín ‘der füc Vormundschafts - Angelegenhe bestimmten Abtheilung des Stadtgerichts in Person oder durch gehörig instruirte und legitimirte Bevollmächtigte, welche von Auswärtigen am hiesigen Orte bei 5 Thlr. Strafe zu bestellen und mit gerichtlih anerkannter Voll- macht zu versehen sind, auch, so weit erforderlih, durch Vormünder vertreten, und mit ihren Ehemännern, er- scheinen, die Abwesenden ihr Vermögen gegen die ihren Vormündern und dem Gericht zu leistende Quittung in Empfang nehmen, im Fall ihres Außenbleibens aber ewärtig sein sollen, daß sie für todt erklärt und ihr ermögen den sih meldenden und sih gehörig legitimi- renden Erben oder sonstigen Anspruchsberehtigten werde verabfolgt werden; die Erben und Gläubiger dagegen ihre Ansprüche unter Beibringung genügender Beschei- nigung, insbesondere unter Production der bezüglichen Urkunden, binnen 6 Tagen, vom Tage des Termins an gerechnet, liquidiren, mit dem bestellten Kontradiktor, welcher innerhalb der nächstfolgenden 6 Tage auf das Vorbringen unter der Verwarnung, daß er desselben für geständig und überführt zu achten, sich einzulassen, auch die produzirten Urkunden bei Strafe des Anerkenntnisses anzuerkennen hat , da nöthig des Vorzugsrechtes halber unter sih von 6 zu 6 Tvgen bis zur Quadruplik ver- fahren, dann beschließen und den 25. Juli 1845 der Junrotulation der Akten zur Abfassung eines Er- fenntnisses, so wie den 20. September 1845 der Eröffnung desselben, womit bei ihrem Ausbleiben gedachten Tages, Mittags um 12 Uhr, in contuma- ciam verfahren werden wird, gewärtig sein sollen. Leipzig, den 20. Dezember 1844. Das Stadtgericht zu Leipzig. Ed. Aug. Teche, Stadtgerichtsrath.

Betrag ihres Vermögens.

312 Thir. 12Ngr. 2Pf.

Name, Stand und Geburts- „¿| ort der Ver- S] schollenen.

-[ Carl Engel- hardt, von Leíp- zig gebürtig.

Zeit ihrer Abwesenheit.

Scit 1812, in welchem Jahre er unter dem Kö- nigl. sächs. Militair den Feldzug nah Rußland mitgemacht haben soll.

Seit dem Jahre 41823,

Jst| im Jahre 1820 als Bedienter nah Rußland egangen und hat im onatJuni1821 die leßte Nachricht von sih ge- eben.

Si als Musketier des Regiments König Junfan- terie am 3. April 1773 von dem Gränz - Kom- mando zu Nedissen bei eiß desertirt. Soll um das Jahr 1776| 19 Thlr. von ipzig aus als|9 Ngr. 7 Pf. Schneider - Geselle scine Wanderschaft angetreten haben. J vor dem Jahre 1811 auf die Wanderschast ge- gangen,

c r. 1 Pf.

741 Thlr.

21 Ngr. 2Pf.

. | Henriette verw. Kaiser: Carl Gottfried Fest, Bedienter, aus Leipzig ge- bürtig.

149 Thlr.

Carl Georg 9 Pf,

Bergmann, Schuhmacher- Geselle, aus Leipzig gebür- tig.

; Jobaun Gott- ried Müller, Schneider-Ge- selle.

Johann Leb- recht Hagendorf Buchbinderge- selle, aus Leip- zig gebürtig.

10 Thlr.

[213]

Sächsish-Baiersche Eisenbahn.

. Es hat das unterzeichnete Directoriuum durch ver- schiedene Anfragen Kenntniß davon erlangt, daß über die Auslegung seines Coucurrenz-Ausschreibens vom 27, v. Mts. einige Zweifel entstanden sind, zu deren Se Ans dasselbe sich veranlaßt findet , noch Folgen- des nachträglich bekannt zu machen.

Die Brüde i| nur zur Benubung für Dampfwagen- züge, nicht auch zugleich zu einer öffentliden Commu- nication für Fußgänger oder Wagen bestimmt. Die angegebene Kronenbreite von 16 Ellen versteht sich als Minimum von der gesammten oberen Breite des Brücken- förpers incl, der Barrieren zur Sicherung der zu bei- den Seiten der Brücke anzubringenden Trottoirs, inner-

alb welcher zwei Bahngeleise in der gewöhnlichen Di-

anz neben einander zu liegen kommen sollen.

In Bezug auf die Zugänglichkeit der Brücke wird nur verlangt, daß in verschiedenen Höhen derselben etwa wei - oder dreimal Gelegenheit zu einer horizontalen

ommunication zwischen den sämmtlichen Pfeilern für das Aussichtspersonal und die Arbeiter vorhanden ist, sowie, daß in derselben Weise S1üppunkte sür Gerüste angebracht sind, damit dieselben ‘bei etwaigen partiellen

Reparaturen nicht von untenauf construirt werden müssen. Für die in der Desann RaGua vom 27. v. Mts. verlangten Zeichnungen einiger qufe ler mit Bogen und . die Querdurchschnitte derselben i der dort vorgeschrie- bene Maasstab jedenfalls erforderlih. Will aber ein Concurrent mehr, als dort verlangt wird, also z. B. eine Darstellung der Brücke in ihrer ganzen Länge und vielleicht einige Detailzeichnungen liefern, so steht ihm natürlich frei, hierzu jeden anderen ihm beliebigen Maasstab zu wählen.

“in Erinnerung gebracht.

fannter, von dem Unternehmen durchaus unabhäng technisher Autoritäten überlassen.

Leipzig, 26. Fe 1845.

i-rectorium der Sächsisch-Baierschen Eisenbahn-Compagnie, j Dr. Hossmann.. F. A. Dorn. j

Idi : asertious - Gebühr für den Oberhohendorfer“"" ‘Axiets 3 pa Alg Steinkohlen-

4

Auslandes neh des In- und

auf d S Í i die Expedition der ér Berlin « Zeitung:

Friedri sstrafe ür. 72

Anzeigers 2 Sgr. Actien- Gesell- (1661) Schaft.

3te Einzahlung zu 10 Prozen

oder 20 Thaler pro Actie.

Die Junhaber von Juterims6scheinen der Oberhohe dorfer Steinkohlen - Actien - Gesellschaft werden hi

in Gemäßheit des §. 2. der in der General-Versam lung vom 20, August 1844 genehmigten Statuten q gefordert, die dritte Einzahlung mit zwanzig Tha| ro Actie bis spätestens den 26. März d. J. an erren Heinrid Küstner & Co. in Leipzig zu lei und die diesfallsigen Zahlungen sammt den Jnterin* scheinen Behufs der darauf zu bringenden Quíttunzp

¿6

Inhalt. a Scala N - Vngeliegen . ‘Verhandlungen “übe die Schul Ordn d o : y in S E Feldpolizei-Ordnung. Aufheben des Sporiulírens der unteren Verwal- tungs-Beamten, Wahl der Abgeordneten zum ständischen Ausschusse, N ea Eb as Eis: in der Ostsee. Provinz L s Bee ar Stargard nach Posen, Sqhreiben aus

agdeburg e Bund L j portistei qu dieselben einzusenden. L Ua a ben A, B reiben aus Frankfurt a, M. (Wies- ugle ir e im §. 7. der bemerkte l i . eputirten- i ,

für die niht zum bestimmten Tage bewirkte EinzahluM auf Guizot's Rede, Par “i ‘Beilegung dee ste derung festgeseßte Conventionalstrafe von 10 % der ausges {hen Differenzen mit Marokko. Interpellation über die neue spanisch benen Einzahlungs-Summe hierdurch zur Nachachtu Anleihe. eabsichtigte Geldforderungen zu Bauten. Antra auf

eine: Kammier-Reform. Der Staalsrath und die Bischöfe, Naá- richten aus Algier, Die Wirren der Schweiz. Thiers über. die Der Bericht der Kom-

ierung. jroßbritauten und Jrland. London. E zur Untersuchung der irländischen Pathtoerhältnisse,. Armen- ckchweiz. Kanton Zürich. Depesche des Lord Aberdeen. op y L L B s 2 ats Gesey über Rückgabe der unveikausten Kirchen- Na yBen, Sreiben aus Frankfurt a. M, (Die Bahn nah

el. andels- und Börsen-Nachrichten. Berli n, Börse.

Das Direktorium der Oberhohendorfer Steinkohlen - Actien - Gesellsch

(2111 Literarische Anzeigen.

Die mit Nr. 57. der Allgemeinen Preußischen tung ausgegebene „Denkschrist über die Verhältnisse Seehandlungs - Jnstituts und dessen Geschäftsführu und industrielle Unternehmungen“ wird zum Besten Arbeiter-Krankenkassen der Seehandlungs-Etablissem für den Preis von 10 Sgr. in der Deer schen ( heimen Ober - Hof - Buchdruckerei verkauft und is du alle Buchhandlungen zu beziehen.

Unter der Presse befindet sih und wird binnen h zem in den Buchhandel eingeführt : [209] Flämisches Stillleben- in drei kleinen Erzählungen von Heinrich Conscience,

Aus dem Flämischen überseyt von

Melchior Diepenbro. in P ales Regendburg C Sriedr, Pustet, é erordentlien Drag at- Docent Dr. ittet lan S0 ; / Bu (R Baier, tin Brü derstr. 11. n Universität befördert worden. [215] Königliche Bibliothek.

Vei C H. Schroeder, Unter In der nächsten Woche vom 3ten bis Sten k. M findet, d y c 24. des gedruckten A bliotbek_ Ortmi, kt, vem Linden 23, ersien so eben: N aligemeine Zurüdflieferung aller aus ‘der Königl. Bibliothe e Die Eis -Rutschbahn bei Wen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher Bellevue.

+ Königl, Bibliothek in Händen häben, hierdurch au d ihrend dieser Zeit in den Vormittagsstunden eiben 9 unt jg De Ein lithographirtes Blait, gezeichnet von Lütke, gra Preis 26x Sgr,

gen die darüb s ll , L liefern. ‘Die Burücknahme O Bücher ersolgt nad alphabetisher

Höchst interessante Schrifl.

vei J. A. Wohlgemuth in vei

dnung der Namen der Entleiher, und zwar von A am Mon=- Scharrnstraße Nr, 11, is so eben erschienen :

„und Dienstag, von T— R am Mittwoch und Donnerstag und von Wächst die römische Kird

Z am Freitag und Sonnabend. Berlin, den 24, Februar 1845. « 1 .. (210) oder fällt sie? Antwort :

Der Königl. Geheime Regierungs-Rath und Ober « Bibliothekar Sie is gefallen,

Persb. Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Wilhelm zu Sie wird fallen. Motto: Das Wort Gottes is lebendig und kräftig

\lms-Braunfels, von Neu-Streliß.

Ab gereist: Der General-Major à la Suite Sr. Majestät des schärfer, denn kein zweischneidig Schwerdt, Preis 25 Sgr.

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gen von 3—§80,000 Thlr., empfiehlt ih den resp. Ht auflustigen und verspricht die reellste Geschäfts-Bi

qus h, Agentur zu Kownatken pr. Gilgenburg . Krieger;

[149 b]

Der Artikel in Nr. 40, der Berliner Z i worin die Herren Joachim Mar & Söhne in Berlin aufgefordert werd! si zu erklären, „ob fe alle oder nur tht weise gemachten Wollabschlüsse ihrer Ag! ten nicht a S indem ein von jüngst geschlossenes Geschäft für ungü von den Herren Joahim Marcus & Sö! erflärt worden is, findet darin seine! ledigung, daß ih. beim Abschlusse des" erwähntenGeschäftsmir eine mögliche Ni AOM Enns vorbehielt, und zwar aus)

runde, weil die von mir bewilligten forderungen des anderen Kontrahenten Ordre der Herren Joahim Marcus & Sb überschritten,

Marienwerder, den 20, Februar 1845,

J. L, Hirsch bers

[134 b]

Die Permanente Kunstau! stel Ung, Linden 26, Rel - Etage, ist tis

Amllicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädi eruht:

Dem Kaufmann Johann Konrad ges in Mainz den othen Adler - Orden dritter Klasse; dem Hauptmann a. D. Brag- erel und dem Kreis - Physikus r. Stachelroth zu Ottweiler dullchrer Frier D bc Klasse; so wie dem Küster und

) eje in Volshow, j i j emein Stena He Uertebe egierungs-Bezirk Stettin, das

-. Adolf Schmidt i philosophische Fa stät s biesi-

Landtags- Angelegenheiten,

Provinz Preußen.

Danzig, 19, Febr. Am 415. Februar wurde die Beratbun Shul-Drdaung fortgeseßt. Der §. 35 handelt von der a tinS aug 0-Sthul-Inspeltoren, welchen die Aufsicht über Shulvorstände fal-Schul-Jnspektoren , Revision der Schulen, Berichte an die erung, die Anordnung e, Vertretung abgegangener Leh- S, ia Le derjenigen Maßregeln zugewiesen st, welche enügung des Schulbedürfnisses nothwenbig ersheinen. Jn ereinstimmung mit den Beschlüssen ad §. 34 wird in Zeile 1 dei orten „des Pfarrers als Lokal - Schul - Jnspektors“ die Fort- df der Worte: „Pfarrers als“ nothwendig erachtet, und eben so BePlossen, in dem Saße, der von der „Thätigkeit der Pfarrer Wort Bunge 2c. handelt, an Stelle des Wortes „Pfarrers“‘ tet „des ofal-Jnspektors und Schulvorstandes‘/ zu seben. i Ie §. 36 bezeichnet die Superintendenten, Erzpriester und De= 08 diejenigen, welche in der Regel Kreis-Schul-Jnspektoren sein 1, behält in besonderen Fällen jedoch den Behörden vor :- „auch n anderen Geistlichen damit zu beauftragen.’ Der Landtag eyt, den hier gemachten Vorbehalt auch auf Nichtgeistlihe aus= | nen und an Stelle der Worte: „auch einen anderen Geistlichen“ de ine andere geeignete Person“ zu seßen. Diese Abänderung A esonders für wichtig gehalten, damit dem Lehrerstande nicht uet vershränkt werde, nach mühevoll vollbrahten aufreiben- Anterrichtssahren zu einer fremden Thätigkeit berufen werden zu

Die folgenden Paragraphen 37 bis 41 ent j alten die Anord-

u die Schul - uffidt in ‘den Stüdin ut weichen von A u Städte-Ordnung vorbehaltenen und dur die Ministerial sd iu vom 26. Juni 1811 erfolgten Regelung der Verwaltung wes hen Schulwesens ab, Da man nah näherer Prüfung nicht M entlihes Bedürfniß zu einer Abänderung der bestehenden Ein- d erkennen konnte, und namentlich von : den Vertretern des „es der Städte geltend gemacht wurde, daß das bestehende Ber-

E

Berlin, Sonntag den Zie März

D D E

Zusammensezung der städtischen Schul-Deputati ( N on Leitläuftigkeiten hervorrufen würde, ohne daß in Me au Pete u Zune eis Verbesserung des Bestehenden anerkannt werden könne, E esl ßt der Landtag, 09 dafür auszusprechen, daß die 66. 37 fri Lei und an ihrer Stelle die Bestimmungen der Mini ardt fügung vom 26. Juni 1811 in den Text aufgenommen Der 5. 42, bezeichnet die Regierungen als Ober-Au ( p über das Elemeritár - Schulwesen und die Landräthe Und Arg: dul-Zuspektoren als deren Organe für diesen Zweck, Jnsbesondere ge hrt denselben 1) die Anstellung der Schullehrer an den dem lan- esherrlichen Besezungsrecht unterworfenen Schulen, so wie die Be- gu ung der von anderen Personen berufenen Lehrer; 2) die Ober- ufsiht über Verwaltung des Schulvermögens, einschließlich des Kon- D es in allen s Fällen, in welhen bei Verwaltung des T(envermögens der Konsens der geistlichen Oberen geseßlih noth= QOEE ist; 3) die Befugniß, der Shule von Amtswegen einen Man- Ee idt Ci t in Breioits E. lie a tir dazu weigern, be eili nd; die Prü Nothwendigkeit und der Art der Aus ührung Ai Sans en darüber bestehenden allgemeinen Verordnungen, so wie die Be= fugniß, die Beiträge zum Bau interimistisch festzuseßen, und unter orbehalt des Rechtsweges unter den Betheiligten einzuziehen. Der e Bs Unverändert an. em §. 43. beginnt der I1V. Abschnitt von der der Elementarschulenz er enthält die Bestimmungen rge ire Unterhaltun der Elementarschulen und Lehrer an denselben auf be- Las Stiftungen beruht, oder wo bestimmte einzelne Personen oder Soryraliquen durch besondere Rechstitel zu besonderen Leistungen für ie Elementarschulen verpflichtet sind, es dabei auch ferner sein Be- wenden behält. Insbesondere verbleiben die Kirhschulen und Kirh- e Dorfschullehrer im Besiße der Einkünfte und Leistungen, a he sie bisher aus dem Kirchenvermögen oder von dem aegen «Patron und den Eingepfarrten erhalten haben. Der andtag Jae diesen Paragraph unverändert anzunehmen. Wenn auch im Interesse besonders holzarmer Gegenden als des fulmer Lan= des und dex Niederungen hier der Antrag gestellt wurde, daß Se. Majestät gebeten werden möge, die Schuldeputathölzer, welche Privat- ersonen oder Privat-Kommunen zu gewähren hätten, aus den Küö= lichen Forsten nah der Taxe und ohne Licitation verabfolgen zu issen, \o erkannte man doch, daß ein allgemeiner Antrag dieser Art nicht gerechtfertigt erscheine, und ohne Grund die Differenz des Lici= tationspreises gegen die Anschlagspreise als eine Last Privatpersonen abnehmen und auf die Königlichen Kassen wälzen würde. Ueberdies bemerkte man, daß in vielen Fällen holzarme Gegenden durch hohe Boden = Erträge reihlich für den Holzmangel entshädigt seien. Der Landtag kam endlih dahin überein, in der abzufassenden Denkschrift Joe Line Berit FBdemey Gegenden Erwähnung zu thun igun 6 â feinsten gung derselben der llerhöchsten Erwägung an- S. 44 bestimmt, daß in Ermangelung besonderer Stiftun Rechtstitel die Ortsgemeinden und le Squls rige Dle die Mittel zur Unterhaltung der Schule in derselben Weise wie die übrigen Kommunal - Bedürfnisse aufbringen sollen. J daher eine besondere Kommunal-Umlage erforderli , so erfolgt die Vertheilung sofern nicht eine andere Art der Aufbringung der Kommunal-Bedürf- nisse bereits üblich ist, nach Verhältniß der von den Einzelnen zu enut- rihtenden Grund=- und Klassen-Steuerbeiträge, Die Debatte geht darauf ein, daß ih ein fester Modus für Aufbringung der Kommu- nal-Bedürfnisse selten ausgebildet haben werde, und häufig wegen des verschiedenartigen Zweckes nah Maßgabe der Betheiligung s{wanke. Das Allg. Landrecht sieht überdies nur die ansässigen Wirthe als wirkliche Mit- glieder der Kommune an, und es fällt in die Augen, daß auch die nicht jngesessenen Familien von der Schule glei den angesessenen vorthei=- len, Durch eine Vertheilung nah der Grund - und Klassen - Steuer scheint aber die ärmere Klasse leiht über ihre Leistungsfähigkeit her- angezogen werden zu können; den Grundbesizer dagegen vorzugsweise für seine abhängigen Miethsleute einstehen zu lassen, würde uur dann als ein genügender Ausweg erscheinen, wenn gleichartige Grundbesizer zu einer Schul-Sozietät fonkurriren. Man vereinigt sih jedo in der Ansicht, daß ein näheres Eingehen auf die Zusammenseßung der Gemeinden und ihre Leistungspflichtigkeit hier niht genügend erfolgen fönne, und daß diese Schwierigkeiten sich durch keine Fassung des Geseßes werden beseitigen lassen. Man beschließt daber den ersten Absaß dieses Paragraphen unverändert stehen zu lassen, weil dadurch die Observanzen in den einzelnen Schulgemeinden aufrecht erhalten werden. Besonders lebhaft aber war hier der Mangel einer länd= lichen Dae ie e R hervorgetreten, und beschließt der Landtag in der Denkschrift Se. Majestät den König darum zu bitten, daß die möglichste Beschleunigung der Vorlegung einer Gemeinde-Ordnung anbefohlen werde. Zum zweiten Absaß des 6. 44, wird erinnert, daß häufig Grundbesig zu einer Schul-Sozietät gehört, welcher keine Grundsteuer zahlt, und wird, um Zu gn zu vermeiden, fol= ende Faffung beschlossen : „Znsofern nicht eine andere Art der Auf- Na Ba er Kommunal-Bedürfnisse üblich is, erfolgt diese nah dem Maßstabe der Grund- und Klassen-Steuer und wird die Grundsteuer da, wo sie nicht besteht, nah dem Besibstande ergänzt.‘ §. 45. stellt den Grundsaß auf, daß die Beitragspflicht verschiedener Ortschaften zu einer gemeinsamen Schule nah der pahl der Haushaltungen festgestellt werden soll, Zuvörderst wird emerkft, daß hier der Ausdruck „mehrere Gemeinden“ niht genügt und pati geseßt werden müsse: „Gehören mehrere Gemeinden oder Ortschaften zu der Schule 2c, Desgleichen beschließt der Landtag den lgenden_ Sah: „(0 wird, wenn nicht Verträge ein Anderes bestimmen“ durch die Fassung „so wird, wenn nicht Ae Gewohnheit oder Verträge ein Anderes - bestimmen“ zu ergänzen. Der Grundsahÿ selbs aber, ob die Zahl der Haushaltungen der rih- tige Maßstab zur istungspflicht verschiedener Ortschasten zu einer emeinschaftlihen Schule sei, wird vielfah angefochten. Man he rchtet dadur eine unverhältnißmäßige Bedrückung aller ärmeren Kommunen oder U herbeizuführen, und findet es zweckmäßi er, au hier das Verhältniß bestehen zu lässen ,' wona in den einzelnen

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von 9 Uhr bis Abends 5 Uhr geösfnet, an N

r tradition der Jnteríms -Quíttung an den Präsentanten

Königsberg i. d. N. J, F. Glozia,

der lepteren,

Die shedung über die eingegangenen Concur- renzarbeiten wird das Directoríum dem Urtheile aner-

A Pévtiáges aue vou 4-4. Uke, "uß dem Zweck entsprohen habe und eine Umänderung in der Julius Kuhr's Hofkunsthandlud i

1845.

und. der Nahrungen dur die Wohlhabenderen übertra i ah e T Majorität des Landtages entscheidet sih jedoch dafür, E Ge E Mien Ortschaften die Leistungspflicht für die Squle s\ch nur 6 cla Maße bestimmen lasse, nach welchem jede von der gemein- 8 af iy Schule Vortheil zieht oder ziehen kann; daß dafür aber die pahl er Familien das rihtigste Verhältniß ergebe, ohne Rülssicht, ob 2 iesen Jür Zeit \hulpflihtige Kinder vorhanden sind oder nit. Oefen nden würden namentlich in Verbindung mit Vorwerken n nur von Arbeiterfamilien bewohnt werden, durch jeden anderen s aßstab benachtheili t werden, und erkennt man es als gerechtfertigt, eben sowohl Arbeiterfamilien auf Vorwerksland als au Koloni- sten auf fiskalishem Grunde durch ihre Grundherren für den Antheil vertreten werden en, den sie an einer gemeinsamen Schule neh- BE und welcher lediglih durch die Zahl der Familien bedingt werde le ganze Fassung des §. 45 wird demnah wie folgt beschlos- sen: „Gehören mehrere Gemeinden oder Ortschaften zu dersel- ben Squle, so wird, wenn „niht Gewohnheiten oder Verträge ein bälbingei E E einer jeden nah der Zahl der Haus- estgese i i

aris brat.“ gejeßt und nah §. 44 in der Gemeinde und Ortschaft L er §. 46 lautet: Die Gemeinde des Orts i liegt, is verpflichtet, den nöthigen Bauplay für die U SUT hörigen Gebäude und deren Erweiterungen, so wie zu gestattende Sommerweide für sein Vieh, \o weit dieselbe in na- tura gewährt werden fann, allein und ohne Mitbetheiligung der übri- qn Ortschaften zu gewähren. Der Landta beschließt zunächst hier, a l ele Ae des Orts‘ „Ortschaft“ zu even, da die ausgespro- ene Verpflichtung ebensowohl gelten soll, wenn eine gemeinschaftliche Schule in Dorfgemeinden als in Vorwerken errichtet wird. Außer dem Bauplaße wird jedo die Naturalhergabe der Fläche zum Gar- ten der Bauerschule und der Weide oder des Sommerfutters für das

chule zur Schule ge= die dem Lehrer

Vieh des Lehrers immer größeren Streitigkeiten unterliege die Separationen ländlicher Gemeinden durchgeführt Voten fb wird den betheiligten Gemeinden oder Ortschaften leicht sein, zu be- haupten, daß diese leßtgenannten Gegenstände in natura niht ge- währt werden können, und bei unentgeltlicher Hergabe ihr Bestreben dahin gerichtet sein, die Verpflichtung von sich abzulehnen und auf die ganze Sozietät zu wälzen. Da die Natural ewährung dieser Gegenstände in den meisten Fällen aber als unerläßlih für die g sicherte Existenz der Schulstelle angesehen wird, so wird dieselbe der Gemeinde des Orts ‘als Pflicht auferlegt, dagegen, um den Zweck desto siherer au erreichen, eine Entschädigung dafür von der ganzen Schulgemeinde M werden müssen. Der Landtag beschließt da- her folgende Fassung: „Die Ortschaft, wo die Schule liegt, is ver-= pflichtet, den nöthigen Bauplasß für die zur Schule gehörigen Ge- bäude und deren Erweiterungen allein und ohne Mitbetheiligung der anderen Ortschaften zu beshaffen. Die dem Lehrer zu gewährende M der Dis i Gan P zur Sommer - Stallfütterung für sein eh, m Garten und zur Baum - ett Vest ae ari | E 00Nt GO . estimmt, daß wenn von auswärtig wohnenden Gemeinde-Grundstücke angekauft oder bäuerliche Sri U gen worden sind, diese denno zu denjenigen Leistungen verbunden bleiben, welhe nah Verhältniß des Besibes in der Gemeinde ver= theilt werden. Dagegen verbleibt es in Ansehung der bei Gele- genheit der Regulirung als Entschädigung abgetretenen Grundstücke bei der Bestimmung der Kabinets-Ordre vom 14. Juli 1836, da von diesen in deb S ausdrückliher Verträge oder rechtskräftiger Stett t L E A und zur Unterhaltung der ister=-Gebäude entrichtet w . i Î ois lig ch erden. Dieser §, wird unverändert

Provinz Schlesien.

Breslau, 19. Febr. Jn der 6ten bis 9ten Plenar - Si A De ‘idetue L gts ae Es nächst ies a l ( en Vegenjtänden das Referat - [usses Eu die Alerbögste 6te Proposition M eee Mr Aus den Entwurf einer Feld - Polizei- j hung gen M Feld - Polizei Ordnung betreffend, in Bera- as Bedürfniß einer Ergänzung und Verbesserun der gesebli= cen Maßregeln zur wirksamen Beschüßung des Laudbaos Can Ges shädigung dur widerrechtlihe Handlungen oder durch Nachlässigkeit Anderer, insbesondere Weidefrevel , is seit längerer Zeit allgemein ri A zur Vis gebracht worden. inizemen Provinzen bestehen zwar auch einzelne, zum il auch praktisch bewährte Verordnungen aus früherer Zeit. iese Va ordnungen haben jedo größtentheils nur die Beschädigung dur unbefugtes Hüten zum Gegenstande. Jn einigen Provinzen wurde dieser Mangel bei den ständischen Berathungen über die Provinzial rechte zur Sprache gebraucht, indeß in Uebereinstimmung wit den Berathungen der Stände erkannt, daß eine ershöpfende, dem gegen=- wärtigen Zustande der Landwirthschaft entsprechende Erledigung des Gegenstandes mit der Bearbeitung der Provinzialrehte nit in Ver- bindung geseßt werden konnte. Daß dergleichen \hübßende Maßregeln im engsten Zusammenhange mit dem dur die Gesepgebung der Jahre 1811 und folgende vorbereiteten Aufschwunge der Landwirth schaft stehen, wurde bereits im Landes - Kultur - Edikt vom 14. Sep- tember 1811 anerkannt, indem dasselbe in den §§. 33— 37 einige e E und allgemeinsten Anordnungen ¡Jur Bewahrung der jn Betreff dee (e e E traf und eine größere Strenge l u sebe i liche Boltredun e benden Strafen, so wie deren unnachsiht- önnte keinem Bedenken unterlie en, ein und dase - Polizei-Gesey für alle Provinzen, in déicen das Allgemei Lite und gleichzeitig die Gemeinheitstheilungs-Ordnung vom 7. Juni 1824 ilt, zu entwerfen. Einestheils haben sich in diesen Provinzen die üher bei weitem stärker hervortretenden Unterschiede in deren land- wirthschaftlichen - Zuständen in: Folge der eingetretenen Wirkungen der Landes - ulturgeseße mehr und mehr aus eglichen, anderentheils er- sien sowohl ‘in Ansehung der generellen Rechts « Grund äge, als in auf die allgemeinen Anordnungen über das Verfahren, #0 wie

Gemeinden auch die ärmeren Einwohner nach Verhältniß des Besives

ezu liber das Kompetenz - Verhältniß von Gerichts =-- und anderen chör-