1845 / 64 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ond die Behörden b | aan Tee eutsdeiden t Sao gii t "0 BeE Me Der Herr Landiags: Margal glaubt, daß der Gegen A,

en Herrn Brust einzuberufen.

neter

glich 2 ; die Be- Dani aus, mo cnalog eh die Ge-

t brüdt den

ibe edern, d er die Kreisstände jen Vorschrifl

das Prinzip a

nämlich

ber sei _ni jede, jondern auh f A vom 8. Mai 1837 klar-aus-

rort ub auf die Standschast überhaupt anwendbar erklärt worden.

Ult EEI Ee se Gesebe ü

dem 2ten Gegeusta s Ae: au der Frage : ob Se, Maj

tags-Kommissar die Weisung zu geben, Städte bittet die beiden Fragen gänz ge- Se. Durchlau r

in der Abstimmung geschehen könne. Die

cht der Herr Landtags - Mar- gehen. eien- die regle-

die Kreisstände t nur in dem angeführten Land-

sei, Tlerhings

Dae: Anl t: E L S. Q n dung E Standschaft verbleibt es- in dieser Be-

bei den darü

vor, und. niht nur analog, sondern

daß die Ent Stlnde-Mitgliedes den Verwalt

i SigN Lo BA M Me eitig wird dh

d

darauf an,

er vorhandenen besonderen Verordnungen. ht der Wille des Gesepgebers aufs bestimmteste her--

auch positiv steht es in der Ge-

eidung über die Bescholtenheit eines tgliedes dén Verwaltungs-Behörden entnommen ist,

daß der zur Abstimmung gestellte

usses genehmigt werde. un|ch ausgesprochen, daß der 1ste Vor-

\hlag von dem 2ten in der Ver andlung günalih getrennt werde, da der auf eine Beschwerde an den einen Shritt beim Landtags-Co

dnig, der zweite aber auf

mmissair beziehe.

Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Nach den von den hohén

Behörden getroffenen Maßregeln

muß ih vermuthen, daß die gegen

Unseren Kollegen Brust gerichtete Anklage der Art ist, daß erstere ge- s die Anwesenhoit desselben vertrüge sich nicht ite hre der

Skins Vers lung. J e-Versammlung. en Berathungen theilnehmen kann, der

Lepterer an unser

ch bin. daher aud der einig, daß, bevor

us\{uß fs

von der Lage der Untersuchung überzeuge, damit, wenn es nöt ig sollte, diejenigen Maßregeln getroffen werden fönnen, welhe die Ehre der hohen L R Eer ilung erheische,

Referent: Diese

em dem wir uns nun befinden. Es handelt sh um die Frage,

ars hat, ein Mitglied aus unserer

Ein Abgeordneter des Ritterstandes : Diese Frage kann nicht isolirt stehen bleiben, weil bei der zur Sprache kommen können, die das Urtheil über die erstere ver-

nit.

ändern.

Theorie mit der Praxis.

erkung entfernt uns von dem Boden, auf

ob die Verwaltungs-Behörde das Versammlung auszuschließen oder

eurtheilung der zweiten Sachen

Referent: Er bestreite das, dies . wäre eine Vermischung der

.… Ein F ectnet des Ritterstandes: Meines Erachtens steht die

Freiheit im

rinzip auf der Seite aller jenen, we he an dem]Wahl-

geschäft betheiligt sind, das sind die Wähler, und wir haben diese

reiheit zu wahren. Wo S seßt werden müssen, da f

durch die Declaration ge

nen wir solche Schranken nicht

Sr. Majestät das Recht einräumen, natürliche Folge des Wahlrechts zu ee daß

und ine i iter di diejenige Person, die in &

olge eines

ranken- im- Juteresse der Ordnung ge- nd sie durch die Verfassungs - Urkunde und ellt; wo dies aber nicht ge ehen ist, Fön- anerkennen. Wir k

nnen Niemand als diese Schranken zu eriveitern

Wahlrechts die Pflicht hat, den

Mandanten zu vertreten, nur von denjenigen, die ihn gewählt haben, seines Mandates für verlustig erklärt werden kann und daher das Be- nehmen des Ministers auf Jrrthum

Squle der Erfahrung dur

diese Schule durhmachen ; und da ob eine Beschwerde gerechtfertigt sei, so ge e er anheim, dieselben An=- e

träge, jedoch nicht in der Form einer

indem wir sagen, daß wir nicht glauben, „Zustehe, in dieser Art einzuschreiten, Da DCNRE den König zu bitten, die si Lüde dur. eine Declaration zu erg

beruhen müsse. Wenn wir die

machen müssen, so kann au der Minister

verschiedene Ansichten obwalten,

chwerde zu stellen, sondern dae dem Minister das Recht

und er- gebe ferner anheim, Se. id in der Geseßgebung offenbarte nzen. i

E SuERLE des Ritterstandes und das Mitglied der Für-

stenbank unterstüßen diese

Ansicht.

Ein. Abgeordneter des Ritterstandes: Die Sache läßt sh ‘us eineni „Fueisachen Sale beurtheilen, und zwar aus dem Ge- unkte der Civil-Geseßgebung und derjenigen Geseye, welche auf beziehen. Es handelt sich um die Frage:

t ‘die Skändeverfassung ih

ob. der Ruf bescholten oder unbescholten sei. Nur die Geno enschaft beurteit Li A Mitglied die Ehre E et

e

erzt hat, und der Minister e Bitte an

war nit kompetent, darüber zu o al Er \chließe L dem An-

‘trage des vorigen Redners an, Se. Majestät zu richten sei; isters zu bestimmen, die andere,

den Gesepgebung zu beantrag

„Ein Abgeordneter der Städte: Stande seien einverstanden gewesen,

ini de be, 204 en Sideages A \{lusses eine Beschwerde bei des Königs

'dem Gesichtspunkte des Rechts

insofern, als eine zweifa die eine, die Niht-Kompetenz des Mi=- eine Ausfüllung der Lücke in der

en, und da

einer jeden Geno

en. Zwei Redner aus dem zweiten

daß der Ministerial-Behörde die den Abgeordneten von Boppard

wegen des erfolgten Aus-

ß müsse. Sie seien ferner Beide der Ansicht nossen der Eine aus

dere aus dem Gesichtspunkte de

Jung, daß den Ständen selbst im ein Uber die Ausschließung eines Mitgliedes ge lhre. ‘Dagegen hätten e

sie erlannt, daß sih dieserhalb in den

vid, der An-

s Rechts einer ständischen Versamm-

tretenden Falle die Entscheidung seßen eine Lücke befinde,

eb deren Ausfüllung von Sr. Majestät. zu erbitten sei. Er, der Reds ner, könnénun nit zugeben, daß eine Eren be und das Bedürf=

ifüllén, bestehe. avis die deseblide B s gei niht ein einz

eit erzeugt habe, und au - gegenwä | cht das ministerielle Einschreiten dazu

-, wenn ni enklih möge man der têé-Ver-

hâtte,

Un

Seit der E i estimmung vollkommen ausgereicht; iger Fall N der Zwe

enz des provinzialständi-

fe würde der

assen, zu beurtheilen, in wie fern die Gesepgebung eine

halb i ‘Abg petenz, Es wird

P dee M rde die E tigtes Mitglie

i

atur

E

L A0 E

z für die Stände liege keine Veranlassung vor ; dieser- Antr zu M G Di | Fa d f ddibietér der Städte: Die jene

d behauptet : p st ‘jene ber

etent sei, : A : vershiedenen

übe bie Fráge, tages, wegen vermeintli

Majestät eingéreiht werden

olteuheit „Rufes, von dem Landtage ausgeschlossen werden o iht zustehen könne. Diè Wähler wären g ld verpsi@te bésholtene Männer ihre Wahl zu richten. Durch díe Wahl des Herrn Brust se he daf er, nach dem Urtheile einer Komnmittenten, ein unbesholtener dun sei; wenn später hier- er fel entstánd , so fönne und dürfe ‘tur auf das Urtheil der Wähler hierüber zurüdgegangen u von dem Ausspruche und eventuell von dem. Ausspruhe des Landtages die Frage der Ein- berufung abhängig gema t werden, ies sei hier nit von den lern st et en n Brust iwendu Ute und eben so-wenig bei dem N rersantmellén Landtage. Nah der vorliegenden, von dém Herrn Landta 6 - Kommissarius mitgetheilten Verordnung sei aber au nit die mindeste Veranlassung vorhanden ewesen, einen solchen Zweifel an dér Unbescholtenheit des Herrn rusi- laut werden zu lassen; eine gerichtliche Ee walte ‘gegen Herrn Brust wegen angebli sti schuldig gemahten Géwo n- heitéwucers nicht ob; es wären hierüber nur im Wege der geriht- ichen Polizei Erkundigungen eingezogen. Na unserer geseblihen Vors rit werde eine ge chtliche Unter un nur Entweder dur den luß der Rathskammer, wodurch der An eshuldizte vor die correctionelle Kammer verwiesen, resp. die Sache für kriminell erah- tet, oder wenn der Angeshuldigte direlt durch das öffentlihe Mini- sterium. vor das Corrections - Gericht geladen werde, begründet, ‘Jm vorliegenden Falle sei von allem diesen noch keine Rede gewesen, die Sache noch nicht an die Rathskammer gebraht ja der Herr Brust noch nit einmal gehört und vernommen worden. Es fehle daher dem Landtage an allem und jedem Material, um in der Sache ur- theilen oder die Unbescholtenheit. eines seiner Mitglieder in Zweifel ziehen zu können, und derselbe sei mit Unrecht seinem Berufe, hier zu ersheinen, entzogen worden. Vor Allem aber sei es klar, daß der Verwaltungsbehörde kein Urtheil über die Unbescholtenheit des Leßteren zugestanden, und daß also die von dem Ausschusse zur Auf- rechthaltung der Rehte des Landtags in Antra gebrachte Beschwerde über das Ministerium bei Sr. Majestät dem önige vollkommen ge- retfertigt erscheine. i:

Ein anderer Abgeordnéter aus dem Ritterstande erklärt sich mit dem vorigen Redner einverstanden,

Referent drüdckt sich in folgenden Worten aus: Es- ist von eínem Redner aus der Ritterschaft behauptet worden, wir hätten um \o weniger Anlaß zur Beschwerde, als hier augenscheinlich ein Mißver- ständniß vorliege. Jh muß hierauf erwiedern, wie aus den Akten hervorgeht, daß der r audiags- Commissair in seinem ersten Schreiben an ‘den Herrn Brust die De kundgegeben hät, die Sache dem Landtage vorzulegen, wenn Herx Brust niht freiwillig zurücktreten wolle. Diese Absicht ist ohne allen Zweifel von dem Landtags-Com- missair dem Minister ausgesprochen worden; gleichwohl wurde von demselben die Ausschließung des Herrn Stu ohne irgend eine Zu- ziehung des Landtages verfügt; es ist also eine Jrrung, ein Mißver- ständniß nicht vorhanden.

Uebrigens liegen die Beweggründe des Ministers ganz außer dem Kreis unserer Verhandlungen. Es kann hier nur darauf an- kommen, ob ein Ret der Stände-Versammlung verleßt is oder nicht. Daß dies der Fall sei, haben alle Rednér anerkannt. Werin aber die Stände-Versammlung \ch in einem ihrer Rechte, die sie ohnehin in einem geringen Maße besißt und die sie daher um so mehr als ein Palladium vertreten muß, wenn, sage ih, die Stände - Versammlun sich in einem Rechte verleßt sieht, so habe ih einen zu hohen Begri von dem Pflichtgefühl und von dem Muthe der Versammlung , als daß es nur zweifelhaft sein sollte, sie werde au nur einen la en- blick Anstand nehmen, über eine solche Rechtsverleßung in ehrfurchts- voller Wéise bei des Königs Majestät Beschwerde zu führen,

Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Auch er i der Meinung, daß eine Beschwerde zu führen und dieselbe zu den Stufen des Thro- nes zu bringen sei. Jn dem Gese is bestimmt, daß der Ober- Prisdent die gewählten und von ‘des Königs Majestät bestätigten

eputirten einzuberufen habe, was nicht geschehen sei. Wollten wir auf die uns zustehenden Rechte verzichten, so würde die nothwendige Folge sein, daß, wenn wir einen Deputirten mit Grund ausschließen wollten, wir vorab Justruction bei den Behörden einzuholen hätten, ‘ein Motiv, welches uns um so mehr verpflichtet, mit Beschwerde an fri y gehen, indem die Behörde offenbar ihre Befugnisse erschritten hat.

Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Es handelt sich um zwei Fragen : ob eine Beschwerde an den Thron gerichtet werden soll, oder ob blos die Sache zu o Nen sei, Wenn wir Be chwerde ‘ge en den Minister führen, so scheint es mir sehr leiht, daß der Minister solche bei Seite schiebez er wird sa en, er habe es aus Delikatesse und in Berücksichtigung: der Ehren astigfeit der Versammlung gethan. aa „dieser Seite betrachtet, kann man dem Minister keinen Vorwurf machen. N

Ein Abgeordneter der Städte: Daß és keinem: Bedenken unter-= worfen sein kann, daß die Sahe blos vor die Kompetenz des Land- tages gehöre, steht fes. Darüber kann eben so wenig ein Zweifel obwalten, daß der Gesepgeber den Kreisständen keine größeren Be- fugnisse s einräumen wollen, als den Landständenz ferner is wohl vorauszusehen, daß, wenn die Wähler, die den Brust gewählt haben, ihn als bescholten angesehen hätten, sie sich- selber an den Landtag gewendet haben würden, um - den Ausshluß des Hexrn mi zu be- wirken. Dies“ is aber nicht geschehen, weshalb er'sich den riträgen des S anschließt. ät :

Ein Abgeordneter der Landgemeinden findet zu der \o vielfältig ausgesprochenen Meinung , daß der Minister seine Befugnisse über- schritten habe, nichts zuzuseben. Nur will er no bemerken, was. von einem verehrlihen Mitgliede der Ritterschaft geäußert wörden ist, da dem Minister Gelegenheit gegeben werde, sih auf eine leichte Weise zu rechtfertigen, -daß er ‘aber darin einen Grund mehr erkenñe, die Beschwerde an des Königs Majestät zu rihten. Nichts könnte uns erwünshter sein, als Gelegenheit zu haben, dem Minister zu einer solchen Rechtfertigung Veranlassung zu geben,

Ein Abgeordneter der Städte: Der zweite Antrag wird dadurch begründet, daß wir die Kompetenz des Ministers nit anerkenuen, daher er glaube, daß wir au den Erfolg dieses Antrags abzuwarten a en, ?

Ein Abgeordneter desselben Standes wün cht wiederholt, daß der zweite Punkt ‘aus der Diskussion - entfernt bleibe. Liegt in und ‘zur Beschwerde ‘vor, \o hält ‘er daflir, daß die Beschwerde ‘an Se. Majestät gerichtet werde denn er og se

| von (roßer Wichtigkeit, unbeschadet anderer ten. Js die Wahl

von Sr. Maseßät tigt, so kann er den untergeordneten Bebör- den das edt niht weicania, tse Allerhöchste Bestätiguag vin Fürlih aufzuheben und. zu annulliren. Ferner glaubt er au, daß man in den Berichten: an das Ministerium, welche uns zwar nicht vorlie- gen, zu weit: gegangen, indem von einer Untersuchung darin die Rede; diese aber nit eingeleitet sei, Er halte daher auch in’ dieser Bezie E Se M Pee Rittecstandes Die Nichtkompetenz dés _Abgeor andes: Dié Nich tenz |

Ministers eini t ín Abrede llen, Es sei aber behauptet wor- E ein Ld in der | L bung b hes lige ein positioea

d Geseh vir nicht nöthig, au / en, Man vabe latte ja die enigen P aratraphen ia Gele ana

Ge eine Bestimmung di de N E150 2 a7 E Sis zu bie was besonders fe inb JTälle M Ein Abgeordneter der Städte: Die Versammlung habe sich Arbeits - Anstalt

eschehen;

“ten Brust, denn wenn dieselbe diese Einberufung

21 bér Kréisftänbe béziehen kéunen. E Eau “Beilage : inen ' legi Jeralelten, Ee irage frau a, Mas Se niet 6 Ä E E S T R ——————— ge aur Al igeme Aa P L eußisch u ti,

Zeitung. Mittwoch den 5! März,

pi I ewt ——

Brauweiler prò 1842 und 43 betreffend, welehe 5. 5 bes. Gesehes. vom 27. März 1824 i ber unbeschol-

tin Abgeordneter desselben Standes: Wo die Natur der M dahin ausgesprochen , daß sie diejenige Entscheidung des Eine weitere Mittheilung, welche einge ; j spricht, bedarf es keiner ee un und der Umstand ,. daß eriums e, durh welhe in dem „Zegenwärtigen, Fein Ur-= ein Ministerial-Resfript beigefügt . betrie die Vero ilung Ie | ber Uf A 2 Bas. von esehgebung für die Kr e dasür gesorgt ist, is nur eine hegrlnvenion Stande der Angelegenheit der Ab rdnete von ndtags-Verhandlungen dur die eitungen. Von Sr. Dur, auht | der erwägt, da sätigang ür unseéré Behauptung, S A par t von den Sipungen ausgeschlossen sei. Durch An- | d aufgefordert, wird dieses Ministerial - Reskript durch den Prot gesep nicht als bgeordueter der Städte kann keine Lide wahrnehmezuie des Vorschlages Sr. Dur lauht- würde aber die Versamm- | folführer verlesen. - nung l als solche bezeichnet. auszufüllen Se es {eint ihm, daß die Unmöglichkeit vorges gerade dasselbe thun, was sie an dem Ministerium tadle; sie er Drudck desselben wird vielseiti begehrt und bewilligt. em Landtags-Kommissarius liegt nah s. 28. desselben G hat, doß ein Fall vorkommen fönne, daß einem: gewählten und de damit beginnen, den Abgeordneten von Boppard ige äufig aus- . Ein Abgeordneter der Städte schlägt vor, den Gegenstand einer die Pflicht ob, die Wahlen der Landtags - Abgeordneten u d elte tigten Deputirten von Seiten der Behörde aus irgend einem G; jhli ßen. Die Beschwerde, daß ein E EiE ‘niht einberufen eigenen Kommission zu überweisen, ziehung zu prúfen ob sie in der Form und 5ach dex et er Be- sein Recht benommen werden könne. Nur wenn die Versam@hden, sei seines Crachtens unzertrennlih von dem Gesuche, daß Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Wenn ih unter dem ersten | der Abgeordneten ‘fer Vorschrist gemäß geschehen fin Serien Grund hat, einen ihrer Kollegen auszuschließen, so eht ihr das F Abgeordnete einberufen werde, i fia und schmerzlihen Eindruck der inhaltsschweren Mittheilung, die uns | eie von dem Geseße vorgeschriebene Bedingung, z. B. den unbe- alleín zu. Nie kann ‘es abér das Recht einer Beh rde sein. F Ein Abgeordneter des Ritterstandes :¿ Von vielen Seiten sei der | so eben geworden, sofort das Wort e reife, so rede ih nit, weil sholtenen Ruf, so i er bere tigt, eine anden: di S A nbe Herr Landtags - Marschall erflärt, daßer der Meinung sei, Mus ausgesprochen, daß ín dem vorliegenden Falle nah Analogie ich will, Widera weil ih reden muß. 'Lebensbedinetn unserer stän=- So wie nun der Landtags - Kommissarius die Bestäti E der Moment, liber die Frage abzustimmen , gekommen sei, und Kreisstände verfahren î font er trage also nah dieser Analogie | dischen Wirksamkeit i die Veröffentlihung unserer erhandlungen. | Wahl eines Abgeordneten, dem die gesepliche Qualification a eht, in der Weise, daß die Frage auf den Antrag des Aussdusses n daß E vorerst konsultirt werden. j i Se. Majestät der. König haben dies wiet erholt anerkannt, und die | nicht beantragen darf sondern in elte solchen Falle eine andere tet ‘tverde, welcher von dem Referenten in folgenden Worten ve Referent: Die Versammlung hat durch den Eingangs bereits fentiidung welche sih erst alédann allgemein zeigte, als jene Ver- Wahl verlangen muß, „A fa wenig darf ee ett, aa

zl þ l Na den Beschluß, B de ‘bei Sr, Majestät dem Bauige 2p dem achten Ausschu e zugewiesen wurde. i tene Ruf eine unerläßliche los enb sür jeden Lan tags - Abgeord-

ralischer Unbescolten it die Rede st E » Vie Sven E es Handlungen giebt, welche das hier geltende Straf- Verbr anerkennt und welche die entliche Meí-

“wird: ‘Jm Interesse des betresenden Wahl - Bezirks, dem ohneMaßten Beschluß an den Tag gelegt, daß der jeßige Zustand der öffentlichung ins Leben trat, während alle früheren Landtage unbea- tugs-Abgeordneter äti i ificati BVorwissen und ohne seine U al sein erster Vertreter ent elegenheit ein unrechtmäßiger sei; daraus folgt nothwendi , daß | tet vorübergingen, diese Theilnahme hat e Erwartungen, die is Soria Raa, nod ‘rue v O L Eo wurde; ‘im teresse eines unserer itglieder, das sich in denWdi Herstellung des rechtmäßigen Zustandes verlangen müsse, Jn allerseits an jene Verö entlihung fnüpsten, vollständi bestätigt. Wir | nehme. Wenn à- B. ein Landtags - Abgeordneter nah erfol, ter Be- sentlichsten hrenrehte Mbit und gleihsam ungehört ver früher entwidelten Motiven is, wie ih- laube, mit Recht gesagt, besißen das Minimum aller ständischen Rechte, das Ret, mit unse- | stätigung den geseblich erforderltchen rundbesiß verloren hat oder eht; im Jnteresse der ändischen Institutionen, deren Lebenskrai Rehtsgefühl habe sich im Volke des Rheinlandes der Art aus- | rem Rath gehört zu werden, und das Recht, Bitten und Beschwerden | aus jeder Gemeinschast mit einer der christlichen Kirchen getreten ist hrem Recht beruht, wagen die getreuen Stände voll“ Vertrauildet, daß nur demjenigen die öffentlihe Achtung entzogen werde, | vor den Thron zu bringen. Wenn aber diejenigen, in deren Auftrag | so hört seine Ei enschaft als Landtags - Äbgeordneter auf und der die “bee Bitte thres Königs, Ew. Majestät in tiefster Unterth e unwürdige Handlungsweise thatsächlich feststehe. J abstrahire wir dieses Reht ausüben, keine oder nur eine unvollständige und späte anbtags-Kommissarius ist nicht befugt, ihn ferner einzuberufeu eit ihre Beschwerde wegen der niht rechmäßig erfolgten Aus der Persönlichkeit des Herrn Brust; ih abstrahire von der Mög- Kenntniß von dem erhalten, was in ihrem Namen und Auftrag verhan= In dem vorliegenden Falle, wo es sich um die Ausschließung ins des Abgeordneten Brust von den Sißungen des achten Weit, daß dieselbe früher oder später mit der Ehre der Stände- delt wird, so geht die Theilnahme unter, so, wie sie entstanden ist. Die | eines Landtags - Abgeordneten wegen Mangels eines unbescholtenen hen Landtags vorzutragen. Boe raa i ammlung in ele fommen fann. Jh antworte aber auf die Fe rovinz, weiß, daß ihre Stände versammelt sind, Sie erwartet jeden | Rufes handelt, kann daher nur die Frage entstehen, wer über die vor= Ein Abgeordneter der Städte - wirft die Frage auf, ob dey g eines verehrlichen Mitgliedes der Ritterschaft, wona es lugenblick von der Erfüllung ihres Mandats zu hören, und nun soll | handene oder nicht vorhandene Unbescholtenheit, und damit zuglei genwärtig anwesende Stellvertreter nit in einer unangenehme der Ehre der Stände - Versammlung niht vereinbar sein würde, | dies erst nah längerer Zeit geschehen, und unter Bedingungen ge- | über die Zulassung oder Ausschließung eines Landtags - Abgeordneten ternative bei dieser Verhandlung sich befinden müsse, worauf dei Nitglied in ihrem Schoße zu dulden , - welches vor Gericht gezo- | schehen, die nah dem ersten Eindruck, den sie mir gemacht, den Werth | zu entscheiden habe. f Landtags-Marschall seine Erwartung ausspricht, daß der Stell werde. Jch behaupte, daß hierdurch die Ehre des Mitgliedes und | der Veröffentlichung selbst in Frage stellen. Die Freiheit, zu reden, Das Gesetz läßt diese Frage ungelöst. ter sid der Abstimmung enthalten werde, / : Versammlung ns feinesweges verleßt sei. Jh behaupte, daß hat auch der Gefangene in seinem Kerker, aber was bedeutet diese Man hat zwar die Behauptung aufgestellt, es müßten in einem s wird nun zum namentlihen Aufruf geschritten, wobei ¿Wer Umständen ein solches Mitglied aus dem Gerichtshofe mit grü- Breiheit, ohne die Freiheit, gehört zu werden? Wahrhaftig, es kann solchen Falle die Bestimmungen der §§. 7 und 8 der Kreisordnun und 12 gegen die Frage stimmen. : Mer Ehre auf seinen Play zurüdfehren fann, als er ihn verlassen niht die Absicht unseres ónigs sein, den Ständesaal zu einer | vom 13, Juli 1827 analog zur Anwendung kommen, nah denen die Die Verhandlung geht nun guf den weiten agr i Jch frage, ob nicht in der neueren Zeit ein berühmtes irlän- Zwingburg des Staats = Absolutismus zu machen. Es fallen Entscheidung über die Bescholtenheit des Rufes der Kreistags - Mit= - Der Referent verliest nochmals den ¿weiten Vorschlag des hes Mitglied des englischen Parlaments aus dem Kerker von Du- | mir die Worte ein, die Cid el campeador zu seinem Könige Don glieder in erster Jnstanz den Standesgenossen und Wahl - Kollegien, \husses, wonach der Herr Landtags-Commissair zu ersuhen wür i unter dem Beifall des Hauses, ja unter dem Beifall der ganzen Alfonso sprah: Jch muß zu Euch reden, 0 König, denn ich habe zu | in zweiter aber den Landtags - Mitgliedern des betreffenden Standes Herrn Brust einzuberufen. Al i ilisirten Welt, auf seinen Sih zurückgekehrt ist? : , | Euch zu reden, und ih kenne, wer die Rede mir verbieten darf, nur | zugewiesen ist. Allein ín einer solhen wichtigen Angelegenheit kann _ Ein Abgeordneter der Landgemeinden : Da noch keine lh Ein Abgeordneter der Landgemeinden erklärt s{ch im Allgemei- | Einen, und dieser Eine is nit auf Erden, Gott! Der rheinische | die bloße Analogie niht genügen. Es würde jedenfalls einer Aller- suchung eingeleitet ist, so sehe er nicht ein, wie man den Abge mit dem Referenten einverstanden, und er findet au weiter nihts | Landtag hat keine Wahl, zu reden oder zu shweigen. Er muß an höchsten Declaration bedürfen, daß die für die Kreistags-Mitglieder er- ten Brust ausschließen wolle, Es sei nur eine Juformation useßen; was aber die Bemerkung eines Mitgliedes aus der Rit- | den König die ehrfurhtsvolle Bitte rihten, die „in dem Rechte der lassenen Bestimmungen auch für die Landtags-Mitglieder gültig sein sollen, ihn vorhanden. : ; | ___ Mshast betrifft, auf die Wähler zurückzugehen, \o könne davon nicht vollständigen Veröffentlihung neu begründete ständishe Wirksamkeit Aus dem verschiedentlih gleichfalls in Bezug genommenen zwei- Mehrere Stimmen: Dem sei von keiner Seite widerspier die Rede sein, bis begründete Ursache dazu vorliege, welche aber | nicht wieder vernichten zu wollen. ten Landtags - Abschiede vom 15, Juli 1829 geht aber unbestreitbar worden. ; : seßt nicht existire. Was von der Ehre des Landtages gesagt | Ein Abgeordneter der Städte, als Redacteur der Zeitungs-Ar- | hervor, daß des Königs Majestät in der Kreisordnung vom 13. Juli Herr Landtags - Marschall ¿ Er sei ‘doch im Falle, zu rden, welche dadur gefährdet werden könnte, wenn eines seiner | tifel: Er müsse wünschen, daß die Frage über die Veröffentlihung | 1827 keine Entscheidung für ähnliche bei den rovinzíal - Landtagen prechen, denn es seine in dem Aus\uß - Berichte ein Spruitglieder vor den Richter berufen wird, so sei dies shon hinläng= | rasch entschieden werde, denu es sei eine schwere Aufgabe für den | vorkommende Fälle erblidt haben, denn dus würde în ge- tegen. Der Ausschuß gehe davou aus, nachzuweisen, daß in durch den Referenten rin bes wordenz er füge nur hinzu, daß | Redacteur, zu beurtheilen, was zur Veröffentlichung geeignet sei. Er dahtem Landtags - Abschiede lediglich auf die Kreis Ordnung als analog anzusehenden Fällen, in den Wahlen der Ritter chaf, Ehre des Landtages darin be ehen müsse, daß er nicht dulde, daß | glaube nah der Verhandlung vom 10ten d. M. richtig auf efaßt zu haben, | hingewiesen und nit“ angeordnet sein, daß, wenn je die Kreisstände und. anderen, es der Versammlung selbst überlassen F E re nnd Würde eines seiner Mitglieder verleßt werde, daß er Alles aufnehmen soll, was zu einer vollständigen eröffentlihung | Stände - Versammlung eines ihrer Mitglieder auszuschließen für entscheiden, ob irgend ein Mitglied aus hier aja enden Gri Ein Abgeordneter des Ritterstandes : Bevor die Einberufung des | gehöre, um ein ganzes in sih abgeshlossenes Bild der Verhandlungen | nothwendig erachten sollte, der Landtags-Marschall sih an den Land= von ihr auszuschließen sei oder ‘niht. Dies sei auch im Aut Brust veranlaßt werde, erscheine es ihm wünschenswerth, sich darzustellen. Er fragt, wie er die Reden und Anträge vollständig | tags-Kommissarius zu wenden und von diesem wegen des zu beobach deduzirt und mit Glü nachgewiesen worden. Der ien f sti der gegenwärtigen de der Angelegenheit zu überzeugen. wiedergeben könne, wenn er sie nit wörtlih wiedergeben solle. Er | tenden Verfahrens Justruction zu erwarten habe. Lekéete Bestimmung

nun nicht, daß es in diesem Falle möge eben so gehalten werden, sonder Ein A geordneter desselben Standes: Selbst in dem Falle, wo | fühle sich dazu außer Stande, wenn er nicht die vollständigen Reden | gilt indeß nur für den Fall der beabsichtigten Ausschließung eines be- Schluß sei ein anderer, nämlich der, ohne Weiteres das betreffen de Miss bwesende Mitglied freigesprochen, werde die Frage der Unbe- aufnehmen dürfe, Er habe die Protokolle von zwei Sipungèn redi- Bts tet Landta 8 Abgeordneten und brit "v Frage einzuberufen. Er möchte einen anderen Schluß daraus ziehen, nämli|Feltenheit immer noch vor die Wähler gehören. gert und die Reden derjenigen Herren, von denen er vorausseßen | wegen der Einberufung nit. daß dem Landtage überlassen werden möge, zu beurtheilen, ob die F Ein Abgeordneter der Städte: Die Ehre des Landtags besteht | könne, daß sie besonders darauf Werth legtén, sie wörtlich wieder- In Ermangelung ausdrücklicher geseßliher Bestimmungen hat von der Art sei, daß die Einberufung des betreffenden Mitglied, daß er das Recht walten lasse, und das geringste Recht, was L N zu sehen, ohne Weiteres inserirt. Die anderen Diskussionen | sich die Staats - Behörde bisher für befugt erachtet, einen Landtags= angemessen scheine oder nüht. J i ; h dem größten Verbrecher zustehe, das Recht, sich zu vertheidigen, | habe er zusammengefaßt. Als Organ der Stände-Versammlung habe Abgeordneten, dem ein nothwendiges Requisit der Landstandschaft Ein Abgeordneter der Städte: Er sei der Meinung, daß gms sollen wir Niemand versagen. Wie kann es mit der Ehre des | er nur von dieser Vorschriften zu empfangen. : der unbescholtene Ruf abgeht, von der Einberufung auszuschließen, wenn die Stände - Versammlung dem zweiten Antrage beitrete/ndtags vereinbar sein, in Abwesenheit unseres Kollegen, so wie wir Der Herr Landtags-Marschall findet auch, daß für den Augen- | und es is dabei der Grundsas leitend ewesen, daß Niemand, der durh der Ländtag sh nah Andeutung Sr. Durchlaucht ausgeF eben haben aussprechen hören, über ihn zu rihten? Man lasse | blick Vorsorge getroffen werden müsse, und dazu scheinen ihm zwei wegen Vergehen zur gerichtlichen Untersuchung gezogen is, vor er- en habey würde, Wenn einmal der Landtag, und namentli Mitglied, wie es si gebührt, in unserer Mitte erscheinen, dann Wege möglih. Auf beide könne man zurückgreifen und Beispiele von folgter Freisprehung eines unbescholtenen Rufes genießt. tand der Städte, aus den vorliegenden Akten ag Ygen diejenigen auftreten, . die gegen seine Ehre, gegen seine Unbe=- | dem leßten und vorleßten Landtage finden. Das Verfahren des vor- Nach diesem Grundsaye i| seit Anordnung der Provinzial- den hätte, ‘die Ausschließung für jeßt zu wünschen oder die Einpoltenheit etwas einzuwenden haben, ,_ Jeder Zeit bin ih bereit, leßten Landtages habe übersihtlihe, zwar vollständige, aber abgerun- | Stände im ganzem Umfange der Monarchie und selbs in hiesiger fung zu Bete dann würde für alle Mitglieder keine Veranlsin Votum für den Ausschluß eines Mitgliedes zu geben, | dete Zeitungs - Artikel gewährt. Auf dem anderen, auf dem leßten Provinz verfahren, indem ein Landtags - Abgeordneter des vierten vorgelegen haben, dies jeßt zur Sprache zu bringen, und wenn fürisen Gegenwart die Ehre des Landtages [ränken könnte; aber ih Landtage eingehaltenen Wege wurden die Berichte beinahe bis zur | Standes, weil er \sih wegen Vergehen in Untersuchung befand, zum die usshließung rathsam erschienen wäre, so würde dies unzweis{de mih au mit allen Kräften und mit allem Ernste dagegen er-= | Ausführlichkeit des Protokolls gegeben. Er würde es, nah der eben fünften rheinischen Provinzial - Landtage nicht einberufen wurde, ohne der Landtag u beschließen gehabt haben, Es scheine aber, daß Men, daß gegen gutes Recht id fa Di werde. Von Rechts wegen | vernommenen Erklärung des mit der Redaction Es Mit=- | daß Seitens des leßteren dagegen eine Reclamation erhoben is. ein einziges Mitglied, noch weniger die Majorität der Versammsif das Mitglied hier sigen, nicht in einer Abwesenheit fönnen wir | gliedes, für angemessen halten, das Verfahren des leßten Landtages |- Hiernah dürste es einleuchten, daß in dem vorliegenden Falle irgend eine Veranlassung. gefunden habe, ein Mitglied des ges ier ihn urtheilen, Noch jüngst i| in einer Deputirten - Kammer fo viel als thunlih einzuhalten, also die Protokolle selbs mit den nit von einer Verleßung des Geseßes Seitens der Staatê-Behörde tigen Landtages wegzulassen, Die Meinung der Stände- ersu der spanischen ) der Fall vorgekommen, daß ein Mitglied ausge- Weglassungen und Abänderungen, wie auf dem vorigen Landtage, an | die Rede sein, sondern daf es sich nur darum handeln kann, eine in dem lung sei also jeyt genugsam ausgesprochen, wenn sle dem zuWMlossen wurde, das in einem hohen Grade gegen die Ehre gefehlt | den Herrn Landtags - Commissair einzureichen und das Weitere abzu- | Gesetze O vorhandene Lüe in entsprechender Weise zu ergänzen. Antrage beitrete, nämli der Bitte um ria des Abg lle, Dennoch wurde 4A das Vertheidigungsreht nicht verkürzt | warten. Man betrete hierdurch keinen neuen Weg, sondern es scheine, daß Koblenz, 25. Februar 1845, 4 Sf e ht verlangiWnd die Angelegenheit in seiner Gegenwart verhandelt, , Hier ist von | dies als Vorsorge sür den Augenblick das beste Auskunftsmittel sein werde. Der Ober-Präsident der Rhein- Provinz. könne dem die Folge egeben werden, daß sie die Eingriffe hres Anderem die Rede, um so mehr is es unsere Pflicht, das Mit- Ein Abg. des Ritterstandes: Der Landtag müsse seine Rechte Schaper. fallen lassen wolle, Er trage daher darauf an, daß der zweit! Fd nit ungehört zu verurtheilen. ; aufrecht halten, und nur der Gewalt der Censur dürfen wir weichen. Daß die Staats-Behörden bis jeyt keine Schritte ethan haben trag zur Abstimmung komme. B ; , Ein Abg-ordneter des Ritterstandes giebt das Bedenken anheim, Ein Abg. der ‘Städte: Das edle Mitglied aus dem Ritterstande um die am Schluß der vorstehenden Darlegung erwähnt e Wie Ein E E EA des Ritterstandes glaubt, daß die Einhe #6 thunlich sei, pendente lite mit der Ausführung zu beginnen. | hat so richtig den tiefen stummen Schmerz, der die ganze Versamm- der Gesepgebung zu ergänzen, erklärt sich aus der Natur der Sache des 1c. Brust der Ehre des Landtags zuwider sei: denn der Jn dem ergriffenen Rekurse müsse der Entscheidung Sr, Majestät lung bei Verlesung des Ministerial-Reskripts ergriffen hat, geschildert, : ; , v : \ öalid d brend d , s N Se , Jn den bisher vorgekommenen wenigen Fällen, wo die Unbescholten- möglich, daß während der Berathung der Versammlung dad " gergegrifen werden. H ; ,_/ daß ih die Hoffnung ausspreche, es möge cine besondere Kommission heit eines Abgeordneten nit anerkannt werden konnte sind gegen ihr seine Sipungen haltende Gericht den in Rede stehenden F-Herr Landtags - Marschall: Es würde bei der Abstimmung die | zur Untersuchung desselben ernannt werden. ] die Nichteinberufung desselben Reclamationen Seitens ter Lankto 2 geordneten vor sich lade, | “Mige zu stellen Sia ob dem Antrage des Ausschusses beigestimmt Herr Landtags-Marschall: Was das Zusammenseßzen eines Aus- niht erhoben worden. Die Regierun mußte daher um so bitbr Ein Abgeordneter desselben Standes : Aus ber von der né, und eventuell, ob man der Meinung sei, daß der Fall dem | schusses betreffe, so werde er zu bezweifeln haben, ob er diesen Wunsch Anträge der Stände auf esebliche Bestimmun en über den fraglichen sammlung anerkannten ‘Jukompetenz der Verwaltungs-Behör de, Mage zur Beurtheilung vorgelegt werde, was auf den Weg zu- | vollständig entsprechend befriedigen fönne. Es möge also zweckmäßiger Ge enstand abwarten Us sie lediglich den Sein en selbst b Ur- die Unbescholtenheit des Herrn Brust zu urtheilen, folge nothrWhre, welcher nah der einung des Ausschusses ursprünglich | sein, das Sthreiben dem Ausschusse für ständische Angelegenheiten theil über das Bedürfniß solcher Bestimmun Ét überlassen 4 Tévnten daß zugleih der Antrag auf ise; Einberufung bei den Lantmii gjgeshlagen werden müssen. zuzuweisen, und da es sich überhaupt gezeigt habe, daß die Arbeits- geglaubt hat 5 y S a .

Commissair gestellt werden müsse; alle weitere ritie M Nachdem von einigen Abgeordneten der zum Urt eil über Herrn | kraft dieses Aus\hu}es einer Vermehrun edürfe, so ersuche er no Sathe müßten selbstredend ausgeseßt bleiben, bis S Landiaz t unreife Stand siner ache wiederholt. E GEEE worden, n Abgeordraten 1s Ritterstandes ab einen Släbte Da enigen Materialien vorlägen, die erforderli wen um uEnatte ein Abgeordueter aus dem Stande der Städte, er glaube Ausschusse beizutreten. | ° # ° age, ob ein Grund. vorhanden, „die | enheit tes Ai, daß die tände - Versammlung si als Rathskammer konsti- |- Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Wenn dieses Ministerial- Vichtamtlicher Theil. rust in Zweifel zu ziehen“, ertheilen zu können. Um hier n wolle, und ein Abgeordneter aus dem Ritterstande äußerte noch: | Reskript dem 6ten Ausschusse zugewiesen werden möchte, so trage er : Dce \ D a evsalhe N ent anes lten R Mas g S E era benMuohrns, eines Aussdus zu en DO IAYETeE MATLE ES INS S EMins bem Deutsche mud e E Än Hohenzollern-Sig Aus\huß seiner eit Ie Resultat“ des itlihen D efah “Herr Landtags-Marschall : , Das wäre eine andere Frage; aber Herr Landtags-Marschall: Dieses entspricht ganz meinem Wunsche, Oesterre chi e L "Edt B E (Mittel gegen in Kenntniß zu seßen. Hier önne vorersk von nem vis Ai eren gehöre noch die Bemerkung, daß der Landtag d und ich fann daher um so mehr den besagten Herrn Abgeordneten die Noth im Gebirge; Unterschleise der Kattundru@erz Poli ei -Diteltos gegen Herrn Brust die Rede einz am wenigsten ei aber Ei zu einer Rathskammer noch auch zu irgend einer anderen Oe- | des Ritterstandes noch ersuchen, an den Arbeiten des Ausschusses Theil von Muth.) s s dlirfe der Landtag ih jebt \chon mit näherer i, besaf ehörde konstituiren würde, wenn er si über die Sachlage in- | zu nehmen. Frankreich. París. Bestimmungen über die Mitglieder des Staats-

Nachfrage, namentlich mit Einforderu „der Akten, befassen, en wolle. äre es an d it, unter Anderem au iermi die Sizung, Mini ü Use ge „Home A uo herstellen C A Ne en olle. Dann wäre es an der Zei ch Hiermit schloß die Sigung raths. Ministerielle Erklärungen über die Jnkompatibilitäten und die

1 R bas Gehör des Deputirten Brust zu beantragen. Nah seiner Dauer der Kammer. Vermischtes. geri ten Rechte allein und zunächs| auf die Eír Lng sei nichts Anderes zu thun, als den a zu stellen: daß Die bisher veröffentlichten Berichte des rheinischen Landtags, und von Bonald; die arabishea Häuptlinge.) ust hinzuwirken und so der Gerecti keit ihren y R Landtage die Sache zur Beurtheilung vorgelegt werde. Die namentlih der vorstehende, dürften, wie es scheint, aufs unzweideu- Großbritanien und Jrland. London. Lord Byron's Statue. , Herr anbtags-Marshall : Er msse inet unkte ¡ee wurde nun gestellt: Tritt die Versammlung dem zweiten Vor- tigste darthun, daß die Besorgniß des Landtags, er könne dur das | Die Pachtverhältnisse in Zrland, Nachrichten aus Hongkong. Ver- wiedern, daß er die Sache aus einem anderen Gesicht E des Ausschusses bei? 56 Ja, 15 Nein, in dem vorstehenden Berichte erwähnte Ministerial - Reskript in der Ne Sreiben aus London. (Sydney Smithz Parlamenta- Dieses Mitglied sehe den Gegenstand an, als oh eine voll ‘Referent :- Nachdem nun das Prinzipielle der Frage festgeseyt vollständigen Darlegung seiner Verhandlungen beschränkt werden, nit Schweiz e Zu crsrage,) ih, Bittschriften für Ausweisung b i da gge E Wie führer h dies nit | f Dal E h Ai s Landtags gewahrt if, rale s es t ae Beil, begründet ist, Spanien. Schreiben aus Madr ite (Millicie mlung der an: agen Sir fuhren daruber Klage, ja T men des Aus und in Folge des von ihm gefaßten Be- ide 5 3 : i ; A | \ daß ein nídt ganz. regelmäßiges Verfahren stati yayr 902, es der Plenaos ate L Schritt vorzuschlagen, dur Die rheinischen Blätter enthalten leihzeitig mit der Veröffent- 4) die RontentiG Lie Ber fwürun E Lurgos; fatisisthe Notizen Folge is, daß wir wüinschen und-auch d ! In sie an den Tag legt, daß ihr der Gang des Ver ahrens gegen | lichung der obigen Verhandlungen des rheinishen Provinzial-Landtags die Staatsschuld; das Sklaven-Gesey.)' das ‘rihtige Verfahren hergestellt und die Versan in den D He liltig ist, sondern daß sie von dessen Re- nachstehende Erklärung : Daun al. Lissabon, Entbindung der Königin. Finanzielles. gesept werde, | ihr eil abzugeben, was - ; t Kenntniß änscht. erauf verliest Herr Referent Die nicht erfolgte Einberufung eines Landtags - Abgeordneten ürkei, Konstantinopel. Beendi ung des Prozesses wegen des zum gethan haben würde, wenn ihr der Fall zur Ent : Molt den dritten Vorschlag des Ausschusses, welcher einstunmig | aus dem dritten Stande zum achten rheinischen Provinzial - Landtage slam übergetretenen griechischen Knaben. Vermischtes. worben wär, 2a Emen wird, Hierna erflärt der Herr Landtags - Marschall, ist den, und DRLINE Dcintdue T N) L Qn Blättern ge- aiser-Ferdinands-Nordbahn wit der Wilhelne-Geien.) C gung der : it à E I Oie ‘an i it genehmigt sei t Î rden, und man gat darzuthun versucht, es sei in dieser Angelegen- E i L: E E E . SHluß in der Belage) G aa ee bnd Mel genchuis (6, mt Weg: | woe ba u Bn | Siglonoa in Eendada Bt

Me P L fte nid dabet mre 129 arfrt K Ie dieses | OEMDIS Umd MOCKENSAZIEhten. Brrlin, Bis: anv Men 1j Mat} de: S rede fibergab noch. eine Mittheilung, die Rechnungen der Gegenstand der Oeffentlichkeit zu übergeben, | h chit