1845 / 68 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

/76. Des 2c. Petschmann zu Magdeburg, die fernere Existenz { Jutelligenzblätter“ betresend. a

Diese wie die beiden see Petilionen wurden an den Petitions- vorläufigen verwiesen.

Es E * unächst zur Sprache g racht, ob es zulässig sei, daß Formfehler, welhe der Petitions-Ausshuß in den ihm überwiese- nen Vreedgen eiwa wahrnehme, nah Ablauf der Präklasivfrist ver- bessert werden fönnen, oder ob dann Zurückweisung erfolgen müsse. Ds Alternative wurde von manchen Seiten .h und unter Anderem bemerkt, daß jeder Antragsteller bei Beachtung der dieserhalb ergangenen öffentlichen E: die ihm iht unbekannt sein "fönnten noch. dlirsten, jeden Formfehler leiht habe vermeiden können, übrigens (e die Präklusivfrist noch 2 abgelaufen, und stehe mithin es. jedem Abgeordneten frei, etwaige Formsehßler sofort abzu- ändern, ohne daß dadurch der Zweck der Präklusivfrist vereitelt werde. Von anderen Seiten wurde ausgeführt, daß, wenn ein Antrag rehts- zeitig eingereiht werde, ein später bemerkter Formfehler niht präju- dizirend sein könne. ; l

auf wurde geäußert, es liege wohl kne Veranlassung vor, daß der Landtag \ih selbst die Hände binde; das Petitionsreht sei bisher stets als das unantasibarste und wich/gste Ret der Stände- Versammlung betrachtet worden, durch welches sowohl Einzelne als

aften ein geseplich geordne/es Organ fänden, begrün- bete, aber Ee Bi werden e auh Bitten um gemein-

nüyige Einrichtungen oder . Abstellung únzweckmäßiger Anordnungen der unparteischen Prüfung der selbstständigen Vertreter der Provinz u unterlegen und dann dieselben z/t unmittelbaren Keuntniß Sr. ajestät des Königs zu bringen, - /Dieses höchst wichtige Recht zu besdrünken, die Bekanntwerdung (nd reiflihe Erwägung mancher, vielleicht der bedeutendsten Angel-genheiten von der Berathung ge- ringfügiger, zur Sache selbst| dxrchaus unwesentliher Förmlithkeiten ig zu machen, erscheine/ überaus bedenklih und liege keinen

lls im Sinne des ständischex Wirkens; den Kommittenten sei die efugniß, ihren Vertretern Petitionen bis zu einem gewissen Termine uzustellen, durch die in den Amtsblättern der Provinz ergangene Bekanntmachung neuerdings zugesichert, und werde der Landtag sich ihren Beifall nicht erringen, wenn durch absichtlihe oder unabsictliche Verstöße gegen die vorgeschriebenen Förmlichkeiten ihre Hoffnungen etäusht oder ihre Anträge anders als nah gehöriger Erwägung seitigt werden könnten. Die Bearbeitung der vor dem Präklusiv- Termine eingehenden Anträge sei eine Gewissenspflicht des Landtags, und dieser Pflicht sch zu entziehen, sei durch nichts geboten noch ge-

re t. Ms dem Herrn Landtags - Marschall wurde hierauf die Frage

[lt : Bei es den Mitgliedern gestattet sein, Formfehler, die auf der Stelle abgeändert werden können, im Petitions - Ausschusse, auch bei den nah dem 23sten d. M. zur Kenntniß ‘der Versammlung gelangenden Anträgen, zur Abwendung der Präklusion, abzuändern ? und einstinimig bejaht. y - Ein Mitglied bedauerte, die Zeit der Versammlung noch ferner in Anspruch ahnen zu müssen, es glaube aber bei dieser Gelegenheit für jedes Mitglied. der Stände-Versammlung das Recht beanspruchen müssen, einen wegen Formfehler zurückgewiesenen oder von dem Antragsteller zurückgenommenen Antrag wieder aufzunehmen und zu dem seinigen zu machen, auch namentli ch nah Ablauf der Präklusiv- rist. Auch werde es von den rachtheiligsten Folgen sein, wenn es dem Mitgliede freistehe, einen Antrag zurückzunehmen, da es sich häufig treffe, daß die Einreichung eines und desselben Antrages von mehreren Seiten beabsichtigt, solche aber nur unterblieben sei, weil er bereits von einem anderen Mitgliede eingebraht worden, um einmal Gesagtes niht zu wiederholen und die Geschäfte des Landtags nicht

ohne Noth zu häufen. Finde st|ch nun ein Mitglied veranlaßt, einen

solden Antrag zurückzunehmen, so würden alle diejenigen, in deren Absicht es gelegen , einen gleichen Antrag einzubringen, getäuscht, und es müsse daher in einem solhen Falle jedem Anderen überlassen bleiben, den Aritrag wieder aufzunchmen. | S Es wurde hierauf erwiedert, daß, wenn ein ed in einer bloßen Vorausseßung \sih seines Rechtes regere dasselbe sih auch alle daraus erwahsenden Nachtheile gefallen lassen müsse, und könne daher die Verbesserung von Formfehlern nur. innerhalb der Präklusiv- frist erfolgen, wenn der Antrag als gehörig eingebraht betrachtet werden solle. s …_ Nachdem noch der Herr Landtags-Marschall sih für die Ansicht ausgesprochen, daß ein zurückgenommener Antrag von jedem Lb ved des Landtags wieder aufgenommen werden könne, sprach die Stände= Versammlung \ch einstimmig dahin aus : 7 daß, wenn ein Antrag im Ausschusse vom Antragsteller zurüdckge= _nommen wird, solches im Plenum zum Vortrage seten und “dann jedem Mitgliede der Stände-Bersammlung noch freistehen solle, _die- Diskussion über denselben zu verlangen. Nachdem die Verhandlungen über diesen Gegenstand geschlossen und. der Herr Landtags-Marschall sih vorbehalten hatte, die gassung in Betreff der Umänderung des betreffenden §. der Geschäfts - Ord= nung, in der nächsten Versammlung, bekannt zu machen, trug der Dirigent des Feuer-Sozietäts-Aussthusses den E Di über den Antrag eines Landwirths wegen Ersaß des an seinen Pferden bei einer Keuersbrun erlittenen Schadens vor, nach welchem der Landtag nicht für befugt erachtet wurde, über die Bestände der Pro- vin ial-Feuer-Sozietät eine Disposition zu treffen, so daß die Zurück- weisun des Antrages nothwendig erscheine. A Ein Mitgliéd bemerkte zunächst, daß dem Gesuche die vén zur Seite stehe, und daß die Kompetenz der Stände - Versammlung auch unzweifelhaft und von dem Herrn Minister des Junern aner- kannt sei. Dadurch, daß der Reklamant seine Pferde beschädigt habe, sei die Absicht, der Verbreitung des Feuers möglichst zu begegnen, zur Genüge an den Tag gelegt. Es erscheine daher die erhobene Reclamation nicht unbegründet, vielmehr durchaus billig, und die Be- willigung einer Entschädigung werde jedenfalls für die Provinzial= Feuer-Sozietät von gutem Erfolge 4 Dieser Ansicht traten mehrere Mitglieder bei, wogegen von An- deren eingewandt wurde, daß, wenn au die Billigkeit der Forderung anerkannt werde, es doch hier vorzüglih auf die Kompetenz des Land=- tages ankomme, und diese müsse bestritten werden. t Nachdem über die Kompetenzfrage noch sehr weitläufig diskutirt, wurde vorgeschlagen, eine Petition an des Königs Majestät einzu- reihen; denn, wenn der vorliegende Antrag auch für die Feuer - So= gietät gerin gig erscheine, so könne er doch für den Betheiligten von Bichtigfeit sein, worauf entgegnet wurde, daß die Diskussion vor- läusig auf die Kompetenzfrage zu beschränken _-7 Die demnächst gestellte Frage : wird der Landtag für befugt erachtet, über die Fonds der west-

sei.

phälishen Provinzial-Feuer-Sozietät im vorliegenden Falle zu dis=

oniren? wte gegen 15 Stimmen verneint, worauf das vom Ausschuß ent- worfene ablehnende Schreiben an den Herrn Landtags - Kommissarius verlesen und genehmigt wurde. | Von demselben Ausschuß-Dirigenten wurde sodann der Aussuß- Bericht über den Antrag einer Gemeinde wegen Umgusses einer GOlode, welche während des Gebrauhs als Brandglocke gesprungen,

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vorgetragen und das e nende Sthreiben an den Herrn Lan tags-Kommissarius gleichfalls verlesen und einstimmig genehmigt, Der Referent über .die 7. Proposition, betresend die Feuer- und Bau- Polizei, trug hierauf den Aus\huß - Bericht vor , nah „welchem das Bedürfniß einer des en Verordnung die Provinz niht- anerkannt, gegen die Zwe gkeit derselben aber da, wo es anwend- bar erscheine, nichts erinnert wurde. Die Versammlung genehmigte einstimmig den entworfenen Jmmediat-Bericht. 8 Der Direktor des Hülfskassen - Ausschusses berichtete sodann über den Antrag der Hülfskassen - Direction, wegen Verkaufs - einer der Hülfskasse gehörigen Mühle, und beantragte, womit die Versammlung ch E S die Hülfskassen-Direction zum Verkaufe der

i ermähtigen.

N Sdliefli wurde der entworfene Jmmediat- Bericht über die in Folge des Gesehes vom 21. Juni 1842 am 19. Februar stattgehab- ten Wahlen der Mitglieder des ständishen Ausschusses verlesen und angenommen.

Nhein-Provinz.

Koblenz, 22. Febr. (Siebente Sißung.) Die Situes ute mit der Derlesung und Genehmigung des Protokolls der seh- ißung eröffnet. :

Dieraut geht der Herr Landtags - Marschall zur Vorlegung der Mittheilungen des Herrn Landtags-Commissairs über, und zwar theilt derselbe mit: zwei Gesuche um Aufnahme von Gütern in die Ritter-

uts - Matrikel, Seitens des Kaufmanns Jakob Koch und Herrn von

alis -Soglio; einer weiteren Mittheilung zufolge, übersendet der Herr Landtags-Commissair 85 Exemplare eines Promemoria, die Ver- wendung des Bezirksstraßen-Baufonds für 1846 und 1847 betreffend, welche Exemplare hon zur Vertheilung gekommen sind; dann macht der Herr Landtags-Marschall der Versammlung zwei von dem Herrn Landtags-Commissair erhaltene Schreiben bekannt, beide die Einberu- fung des Herrn Brust betreffend; das erstere, ein Reskript Sr. Ex- cellenz des Herrn Ministers des Jnnern vom 15, Februar, betreffend die Entscheidung über den von dem Herrn Landtags - Marschall dur den Herrn Landtags-Commissair veranlaßten Antrag auf Einberufung des Herrn Brust, welche Einberufung, als nicht statthaft, Seitens des Ministeriums abgeschlagen wird; das leßtere, ein Begleitungs- Schreiben vom 20, Februar, Seitens des Herrn Landtags - Commis= sairs, worin er mit Bezug auf die vorstehende Ministerial - Entschei- dung die Einberufung ablehnt.

Ein Abgeordneter der Städte giebt zu bedenken, ob diese beiden Shreiben nicht an den Aus\huß zu verweisen seien, indem sie kei- nesweges erledigt zu sein schienen.

Herr Landtags-Marschall : Es scheine, daß durch die in der Ver- sammlung angenommene und bereits abgesandte Eingabe an Se. Ma- N König Alles geschehen, was in der Angelegenheit thunlich gewesen sei.

Der vorige Redner: Jn der Eingabe an Se. Majestät den König sei" das Gesuh um Einberufung des Herrn Brust vermieden worden, gegenwärtig sei die Antwort des Herrn Landtags-Commissairs auf das an ihn gerihtete Gesuch eingegangen, wonach das Gesuch abgelehnt worden; es würde nun zu berathen sein, ob die Versamm- tung nicht beschließen wolle, die Einberufung nunmehr von Sr, Ma- jestät dem Könige zu erbitten.

Ein Abgeordneter desselben Standes. tritt der Ansicht bei, die eben verlesenen Mittheilungen an den Aus\huß zu verweisen.

Herr Landtags - Marschall : Es sei allerdings in der Adresse an Se. Majestät der zuerst vorgeschlagene A s in Bezug auf die Ein- berufung des Abgeordneten Brust weagela en worden, insofern dieses als etwas ganz Abgesondertes und Abzusonderndes betrachtet werde. Es könne nichts entgegenstehen, die Mittheilungen an den Ausschuß zu verweisen, der dann seinerseits zu berathen baben werde, ob und welche Anträge derselbe der Versammlung vorzuschlagen geeignet finde.

p beiden Schreiben werden hierauf an den 6ten Ausschuß verwiesen.

Hierauf veranlaßte der Herr Landtags - Marschall die Wahl der Mitglieder zu den ständischen Ausschüssen. -

In dem Stande der Landgemeinden lehnte- ein Abgeordneter die auf ihn gefallene Wahl zum dritten Stellvertreter, ohne Angabe von Gründen, ab, und nah beendigten Wahlen erbat sich der im Stande der Städte zum ersten Stellvertreter gewählte Abgeordnete das Wort und erklärte, bevor er auf den Gegenstand, worüber er sprechen wolle, eingehe, vor Allem die auf ihn gefallene Wahl als erster Stellver- treter abzulehnen; er sei es si{ch selbst schuldig, diese Ablehnungs- Erklärung vorauszuschicken, damit der Verdacht niht auf ihn fallen könne, als habe er blos darum etwas gegen die heutigen Wahlen einzuwenden, um als wirkliher Abgeordneter zu dem Ausschusse ein- zurüdcken, falls man in Berlin seiner Ansicht beitreten möchte. Die Sade selbst sei diese: er sei der Ansicht nämlich, daß Stellvertreter nicht zu den Aus\huß-Mitgliedern gewählt werden können, indem diese nur den Abgeordneten während der Zeit des jedesmaligen Landtages zu vertreten befugt seien. Er halte sie aber nicht berehtigt, zu wirk- lichen Mitgliedern ernannt zu werden, Ueber diese seine Ansicht bitte Eer Versammlung zu berathen und einen desfallsigen Beschluß zu assen. Der Herr Landtags = Marschall erwiedert, daß, wenn das Vor- getragene Gegenstand der Verhandlung werden hae der gewöhnliche Geschäftsgang durch Stellung eines an den Ausschuß zu verweisenden Antrages einzuhalten sei.

Der vorige Redner : Er habe die Absicht nicht, einen förmlichen Antrag zu stellen, er habe hier nur öffentlich seine Meinung aus- sprechen und den Verdacht von sich ablehnen wollen, als habe er auf indirekltem Wege zur Nichtgenehmigung der Wahlen, die auf Stell- vertreter gefallen, beigetragen. i

Ein Abgeordneter der Städte: Es sei nur zu bedauern, daß das verehrliche Mitglied nicht gleih und erst nah gänzlich beendigter Wahl seine Erklärung abgegeben habe, indem es wahrscheinlih sci, daß alsdann der zweite Gewählte auf die erste, der dritte auf die Stelle des zweiten u. \. w. ‘gerückt wäre.

Der vorige Redner : Es stehe ihm allein zu, den Moment wahr= zunehmen, wann er seine Erklärungen abzugeben für gut finde, und er habe den jeßigen Augenblick gerade als den geeignetsten gehalten.

Ein Abgeordneter des Ritterstandes spricht seine Meinung dahin aus, daß der vom vorigen Redner angegebene Ablehnungsgrund nicht (athar lei) der Stellvertreter trete durchaus in alle Rehte des wirk= lihen Mitgliedes, und als solches sei au der Stellvertreter wählbar. _ Da auf der Ablehnung beharrt wurde, so veranlaßte der Herr Landtags-Marschall eine neue Wahl. :

Es entstand nun die Frage, ob nicht die drei übrigen Stellver- treter vorrücken könnten, wodurch Stellvertreters zu erfolgen hätte. Da jedo das fragliche Vorrücken Widerstand fand und als ungeseßlih bezeichnet wurde, so trat die Wahl eines anderen ersten Stellvertreters im Stande der Städte ein; und nahdem auch die hierauf nothwendig gewordenen Wahlen der weiteren Stellvertreter in dicsem Stande geschehen waren, ergab ich das in der Anlage enthaltene Gesammt-Resultat der Ausshuüßwahlen.

Der Herr Landtags - Marschall fordert nun einen Abgeordneten

der Ritterschaft zur Verlesung einer von dem 6ten Aus\{huß vorge-

denn die neue Wahl eines vierten \ ] Modification des betreffenden Landtagsberichts oder wegen g

etheilte ministerie t aufs. j Dieser geordnete leitet die Boclesung ves Mrk e an Se. Maje den König mit folgender Bemerkung ein : Von dem 6ten Ausschusse if das Referat über diesen Gegenstand übertragen / und gleichzeitig Auftrag geworden, eine entsprehende Adresse zu entwersen. Jch e fe Es Auf T4 begonnen, Y is d e, so gut es ms estatteten, erzeugte ich mich, daß mir_in dem § rate selbst nihts S zu sagen übrig blieb. Der Ausschuß ¿e Ansicht getheilt und die Adresse einstimmig genommen, ì Sie wir nun, dieselbe vorzutragen, damit au Sie si. darüber i spreden in wie weit Sie dieselbe in jeder Beziehung für genügß erachten. Die Adresse wurde vorgetragen unv einstimmig angenom und is der wesentlihe Jnhalt derselben, #so wie des Ministe Resfkripts, ungefähr nachstehender : “Lilie Im Eingange belobt das Ministerial -Reskript die rihtige fassung der Allerhöchsten Absicht bei der Gestattung der Berichte den ösfentlihen Blättern über die Resultate der Landtags -V ja lungen, fügt jedoh auf Veranlassung vorgekommener einzelner Fj worin sich eine Ungewißheit hinsichtlich der Gränzen und Gegensä der Veröffentlichung gezeigt hade, mit Bezug auf eine Allerhö Ermächtigung folgende auslegende Bestimmungen hinzu:

1) Bevor die Genehmigung des Abdrucks des Landtagsber( von dem Herrn Landtags - Kommissarius ertheilt wird, is erforderlih, daß demselben das Protokoll- über die betreffe ständischen Berathungen mitgetheilt werde. }

2) Es verbleibt demnähst lediglich. bei den in- den Reskripten

23, Februar 1841 und 24. Februar 1843 mit Genehmi Sr. Majestät festgestellten Grundsäßen, daß d / a, die Landtagsberichte nicht eher Mittheilungen über einen

- ständischen Berathung gekommenen Gegenstand geben dür

als bis die Berathung über diesen Gegenstand in pleno Landtages zum Schluß gekommen is, und daß eben so . auch jeder in dem Landtagsberichte erörterte Gegenstand ein Ganzes behandelt werden, der Bericht mithin den f {luß der Berathung und den von der Stände-Versamn| über die Sache gefaßten Beschluß mittheilen muß, ; Eine Ausnahme hiervon is von Sr. Majestät nur dahin gelassen, daß bei umfassenden legislativen oder anderen Gegen den, die eine fortlaufendè Reihe von Landtags-Sizungen in Ansy nehmen, auch successive, sobald die ständische Berathung über 9 zelne Hauptmaterien geschlossen ist, Referate darüber in die Landi berihte aufgenommen werden dürfen. i

3)- Jn Beziehung auf die Gränzen, innerhalb deren die \tänti Redaction si bei den Landtagsberichten zu bewegen. hat, nur im Allgemeinen wieder daran erinnert, daß nach der n fah kundgegebenen und in dem Allerhöchsten Propositi Dekrete an die rheinishen Stände vom 30. April 1841 drücklich ausgesprochenen Absicht Sr. Majestät diese Ber überhaupt nur in gedrängten, alle Spezialitäten und Pers lien vermeidende Darstellungen ein cinfahes Referat über| Verlauf und das Ergebniß der Landtagsberathungen geben sol

Wenn Se. Majestät später in dem an die rheinischen Sti erlassenen Allerhöchsten Bescheide vom 29. Mai 1843 ai sprehen geruht haben, daß der Landtags-Kommissarius bei?

übung der ihm in Bezug auf die Genehmhaltung des Abdr übertragenen Function so zu verfahren habe, daß der Vollsi digkeit der für die öffentlihen Blätter bestimmten Mittheilu kein Eintrag geschehe und hierin der ständischen Redaction mögliche geseßliche Freiheit bleibe , so ist dadurch. den Sl

einerseits zwar ein Anspruch gegeben, daß, wenn dieselbn besonderes Gewicht darauf legen sollten, ihnen eine vollständige Mittheilung ihrer Berathungen gestattet werde, dererseits aber auch die Pflicht auferlegt worden, sich bei

Veröffentlihungen nur der geseblichen Freiheit zu bedienen, n hin bei denselben sich auch den geseßlichen Beschränkunget unterwerfen.

Hieraus folgt von selbst, daß d

4) bei der Abfassung der Landtags-Berichte, da sie dazu bes

sind, dur die Zeitungen veröffentlicht zu werden, sowohl | sichtlih des Gegenstandes als der Form und Fassung, die ü die Gränzen. der öffentlichen Mittheilung durch den Druck stehenden geseblihen Vorschriften beachtet bleiben müssen. Indem nun aber nah den von Sr. Majestät dem Könige d über schon früher getroffenen, und in dem Allerhöchsten Besceide| die rheinishen Stände vom 29, Mai 1843 ausdrüdcklich ausgespt nen Bestimmungen die Landtags-Berichte lediglih den Herren U tags-Kommissarien zur Einsicht und Genehmhaltung des Abdrudt! geleat werden sollen, so kann es keinem Zweifel unterliegen, d 9) die Herren Landtags-Kommissarien eben so befugt als ver) tet sind, solchen Landtags-Berichten die Zulassung qum M ganz oder theilweise zu versagen, deren Veröffentlichun Uber das Maß der öffentlihen Mittheilung durch den L bestehenden allgemeinen geseßlichen Vorschristen, also der 2 ordnung vom 18, Oktober 1819, §. 10, Art. 11 der höchsten Ordres vom 28. Dezember 1824 und 4. Februar! nebst der durch die leßtere Allerhöchst genehmigten Justin vom 31. Januar 1843, insbesondere Art. IV, und endli) Verordnung vom 30. Juni 1843, s. 1, zuwiderläuft. Aber auch abgesehen von den schon dur die allgeme/aet) lichen Bestimmungen gezogenen Gränzen lasse es sich icht vern daß Gegenstände zur ständischen Berathung kommen können, Wi an sich wegen ihrer eigenthümlichen Beziehung zur Regierung auswärtigen Verhältnissen, oder zu einzelnen Personen, eine beso diskrete Behandkung erfordern, mit welcher die Veröffentlichun darüber gepflogenen Debatten unverträglich ist, wenn nicht das lihe Interesse dadur gefährdet werde oder die Unbefangenht! Debatten im Schoße des Landtages selbs unter dem Hinblick al Veröffentlichung leiden soll. ; i Se. Majestät der König haben dies auch {on in dem 4!

rheinishen Provinzial - Landtag gerichteten Bescheide vom 29

1843 dahin ausgesprochen, daß Allerhöchstdieselben bei der obe wähnten ‘ber ständischen Redaction gewährten geseßlichen Freihel] dessen versichert hielten, daß die Stände schon aus cigenem A etwanige fie die Veröffentlihung niht geeignete Erörterunget würden zum Druck befördert wissen wollen. i

“Wenn daher in solhen Fällen, wo die De N ded treffenden Berichts den bestehenden Pelet Bois riften zuw fen würde, die Genehmigung des Abdrucks unbedingt zu v sei, so werde es bei den Vegenständen der gedadien Art jede angemessen sein, daß die Herren Landtags - Kommissarien si

f

Unterlassung desselben mit dem Herrn Landtags - Marschall und wo mögli einigen.

Erfolge aber eine Einigung l ] König die Herren Landtags Komtissarien: in ‘jenen wie in, Fällen ermächtigen, dem Landtagsberichte ganz oder theil

ruckerlaubniß zu versagen, ohne zuvor höheren Orts daru

nit, so wollen Se. Majesé!

zufragen. (Schluß in der Beilage.) Bil

h ät den König in B das in B E Et Et art i A

S ®

B g E P E L E uns ————————————_—————————————————

Adresse.

Das fragliche Ministerial - Reskript beabsichtige unverkenubar, ls durh neue reglementarishe Bestimmungen , theils durch Aus- ng der kundgegebenen Allerhöchsten Willensmeinung, ein Recht zu afen, welhes die ganze dermalige Versammlung, so wie die

Beilage zu

Em I

| gewünscht werden, andererseits der wesentlichen Unterschied niht verkennen würde ,

ammluugen auf deu vorhergehenden Landtagen, ohne eine einzige

énahme, und mit diesen díe ganze Provinz vom

indlage der provinzialständischen Verfassung, dingung der ganzen Wirksamkeit des Landtags, als die sicherste hußwehr gegen Unrecht und Willkür , als den befruhtenden Quell es neu erwachenden öffentlihen Lebens, als das Band des Ver-= ens zwishen König und Volk und als die herrlihste Gabe

s freisinnigen Herrschers, mit einstimmigem und lautem Jubelruf

rügt hätten. Sei ihnen das Königliche Geschenk theuer Le Verleihung gewesen, so set es den L ; jorden durch den Gebrauch, hen I rovi hätten, denn sie, die Stände, wüßten es wohl, und ganze Provinz wisse es, daß sie Hand Sr. Majestät verdankren.

j 6 Iro ersten Augenblick Verleihung an, bis auf die gegenwärtige Stunde, als die geistige als die nothwendigste

im Augen- :

diesen Gebrauch nur der s{hüben- |

Jm Bewußtsein der wahrheitêsmäßigen Schilderung der Sac- |

e, seien sie, die Stände, rde, sie der Uebertreibung zu zeihen.

Wenn sie aber nun, im leben- en Gefühl des Dankes si en

ür die Königliche Verleihung, rthe des verliehenen Rechts, es mit ängstliher Sorgfalt bewachen, ) deutlich ausgesprochenen Absicht des Königlichen Gebers gemäß, hegen und zu pflegen suchten, wenn sie da, wo diesem Gebrauch ) dieser Entwickelung Hindernisse, theils wirklich in den Weg ge- , theils in Aussicht gestellt würden, die den ganzen Werth des hts neuerdings in rage bringen, wenn sie unter dem \{chmerz= en Eindruck nicht erhaltender und befestigeuder, aber auf1ösender jhregeln dringend und laut die \{hüßende Hand

fühle ihrer Pflicht, ohne Zeitverlust vor den Thron Sr. Majestät en und ihre Ueberzeugung aussprächen, daß es sih hier niht um elne Bestimmungen handle, die das Mehr- oder Mindermaß ihrer dischen Rechte in deren formeller Entwickelung reguliren follten, dern daß es h in der Frage um die Veröffentlihung handle die thatsächliche Bedeutung der ganzen Verfassung,. daß es si dle um die Erfüllung des Königlichen Willens, so wie derselbe schtlih der Fortentwickelung der Ftándischen Justitutionen wieder= t ausgesprochen sei, daß es \ich endlich handle um Befestigung t Aufloderung des Bandes des Vertrauens zwischen König und f, so glaubten die Stände, mit dieser offenen Erklärung nit die rfurcht zu verlegen, die sie ihrem König und Herrn \huldig seien, jt den verfassungsmäßigen Weg zu verlassen, der ihnen durch die ehe bezeihnet wäre, und endlih niht das landeóvâterlihe Herz : Majestät unzart zu berühren, indem sie, im Gefühl einer unab- wbaren Pflicht, die Wahrheit und nihts als die Wahrheit redeten. diesem unershütterlihen Vertrauen auf die woblmeinenden König- en Absichten, erlaubten sih die Stände, unter Zugrundelegung der derholt kundgegebenen Allerhöchsten Willensmeinung, in eine nähere ijuig des miuisteriellen Resfripts einzugehen.

Es wird nun zuerst auf das Allerhöchste Propositions - Dekret 1 30, April 1841 und die dur dasselbe dem sechsten rheinischen dage im Allgemeirien verkündigte Absicht Sr. Majestät, wegen gestattender ausgedehnterer Veröffentlihung der Landtags - Ver- lungen durch den Drud, zurückgegangen und der darin zugelasse-

gedrängten Darstellung der erfolgten Beschlüsse und vorangegan- | ; Spezialitäten und Per- | dlien, durh ein von ber Stände - Versammlung hiermit zu beauf= |

len Verhandlungen, mit Vermeidung aller

gendes Mitglied derselben erwähnt.

„Es wird sodann bemerkt, daß von dieser Befugniß der sechste nishe Landta sofort Gebrauch gemacht und gleichzeitig Se. Ma- it unterm 26. Mai 1841 ehrsurhtsvoll gebeten habe, die Bei= ung der Namen der Redner. in den abzudruckenden und zu ver-= tlihenden Protokollen Allergnädigst gestatten zu wollen,

Der Gebrauch dieser Befugniß habe, so wird fortgefahren, jedo hald bei Berathung mehrerer Angelégenheiten von größerem Ju- se gezeigt, daß nur dur eine vo ständige Veröffentlichung der handlungen deren Zweck überhaupt erreiht werden könne, wes= \ auf den desfallsigen Antrag des Landtags der wörtlihe Abdruck Protokolle in den Zeitungen, jedoch unter Weglassung der Na-

der Redner, von dem damaligen Landtags-Kommissarius wieder=

, fistattet worden seë. ’, die Namen der redenden }é- Protokollen beifügen zu dürfen, \ei in Folge der bei den ge- ossenen Landtagen der übrigen Provinzen bereits zur Anwendung menen entgegenstehenden Allerhöchsten Bestimmungen entschieden tden, daß ein abweihendes Verfahren für den rheinischen Landtag "Der dessen werden fönne.

Der slebente rheinische Landtag sei kaum versammelt gewesen, als ÿ inFolge der früheren Erfahrungen in seinen ersten Sißungen das dürfniß der vollständigen Veröffentlichung der Verhandlungen, als adt babe Bun der ständischen Jnstitutionen, abe,

stellung von Stenographen

y allerunterthänigsten Adresse iêen, Nah Verlauf von zehn Jn vf E 1843 -* vnterpfand des Königlichen Vertrauens, ein neuer und über-= Hgendér Beweis von ben: a d i

A lichung dieser Absichten zu beshränken und zu hemmen drohen l B Ausgesprochen sei es in diesem so bald erfolgten König- escheid, daß Censur in Bezug auf die Landtags-Berichte über= iht in dem Willen Sr. Majestät liege, und daß, um diese u zu vermeiden und gleihwohl mit den bundesgeseßlihen Be- mi im Einklang zu bleiben, jene Berichte dem Landtags= r arius zur Einsicht und Genehmigung vorgelegt werden sollten, s prochen sei weiter, daß, insofern der ständishe Wunsch dem U nah nur der sei , den Gang und Jnhalt der Berathungen 4 treu und vollständig veröffentliht zu sehen, der Landtags- amsarius A A sei, bei der Ausübung seiner Functionen so Nin thren, daÿ der Vollständigkeit der für die öffentlihen Blätter A R Mittheilungen kein Eintrag geschehe und hierin der stän- R edaction jede mögliche gesepliche Freiheit bleibe. Endlich sei fu egründete Erwartung ausgesprochen, daß von dieser -Mit- Gra Perrn Landtags- Kommissarius um so weniger eine ntli g der Berichte zu besorgen sei, als einerseits die Ver= Ung uigeeigneter Erörterungen ständischerseits niht würde

|

wenn sie, in T , allgemein und tief begründeten Ueberzeugung von dem uns ibren | ministeriellen Reskript vom 12, Dezember 1844 unter 2, 3 und 5 ent-

1 üßent des Königlichen hers nohmals anriefen, wenn sie in dieser ernsten Stunde, im

Hinsichtlich des allerunterthänigsten Antra- | Mitglieder den abzudruckdenden Land- !

) hochherzigen Absichten Sr. Majestät und : schere Bürgschaft gegen Deutungen und Auslegungen, e die

au überzeugt, daß Niemand es wagen

, tagsberihte niht eher

| Stellung sich ihr Vertrauen

| Und daß hierin gleichzeitig der ; Sqhwierigkeiten, die aus der Fönnten, dur persönlihe Verhandlung sofort zu beseitigen. Aus dem " ihnen vorliegenden ministeriellen Reskript vom 412. Dezember 1844

neuerdings geltend | fallsigen Antrage zu willfahren geruht, und sie

Es sei die Bitte an Se. Majestät beschlossen worden, | Oi , i zu endi beschlosse Landtage Mittheilungen \sich nun um desto gewisser stets im Kreise der gesey- P die Handhabung der geseßlichen Censur ‘übertragen zu wollen. |

t | vom 19, - Mai 1843 seien diese | 1 näher begründet und der Allerhöchsten Entscheidung vorgelegt | j Tagen wäre der Allerhöchste Be- | ausgesprochen sei. erfolgt, ein noch heute verehrtes unshäß= |

“in tiefster Ehrfurht, wenn dasjenige,

* meinung, heißt es in der

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welcher in Bezug

auf Veröffentlichung zwischen den für die Tagespresse bestimmten Er-

zeugnissen des größeren Publikums und denjeni 6 stattfinde, die im Schoße der Stände =- s Po Ne

seblichen Vertretern der Provinz gepflogen werden. Die in diesem Allerhöchsten Bes eid ausgesprochene Willens-

Landtagsberichte bestehen, sondern diese ledigli ur Erhaltung des Einklangs mit den bundesgeschlichen Bestimmung ben Kün Kommissarien vorgelegt werden sollen, Legtere aber angewiesen seien, der Absiht der Stände wegen möglichst treuer und vollständiger Ver= öffentlihung des Ganges und Juhaltes der Berathungen uicht zu nahe zu treten, deshalb bei dem Königlichen Vertrauen auf die Ge-

gerichte zu „besorgen wäre, diese, so flar und bestimmt ausge=- \sprochene Königliche Willensmeinung betrachteten die Stände als ein unzweifelhaftes Anerkeuntniß, daß die Freiheit der Rede sonder Be- deutung sei ohne die Freiheit, gehört zu werden, als eine Königliche nloge, deren deutlicher Sinn nicht mißverstanden werden fönne, als eine Zusage, an der sie, die Stände, als dem Palladium ihrer ver- fassungêmäßigen Rechte, festhielten, und - von der sie jede Deutung fern halten zu müssen glaubten. Sie vermöchten aber die in dem

haltenen Bestimmungen mit jener Königlichen Zusage uicht in Ein-

n sie dieses in fine! Gebrauch und seiner Entwidelung, der klar | ‘(9ng zu bringen. Sie müßten vielmehr jeue Me als Be-

shränkungen der geseblihen Freiheit betraten, ohne daß sie zu er- kennen vermöchten, daß die Bestimmungen eine größere Gewährleistung gegen die Veröffentlihung nicht geeigneter Erörterungen enthielten, als sie bereits dur den Allerhöchsten Bescheid vom 29, Mai 1843 be-= gründet sei, denn die Bestimmungen unter 2 und 3, daß die Land= 1 iht Mittheilungen über einen Gegenstand geben dürften, als bis die Berathungen über denselben in pleno des Land= tags zum Schluß eimen seien, und daß jeder in dem Landtags= berichte erörterte Gegenstand als ein Ganzes behandelt werden, der Bericht mithin den Schluß der Berathung mittheilen müsse, diese Be- stimmungen verhinderten die Redaction, ein vollständiges, treues und lebendiges Bild der Verhandlungen zu geben, sie zwängen die Re-= daction zu einer gedrängten und fünstlichen Zusammenstellung, von der ein jedes Ständemitglied dur die gemachten Erfahrungen die Ueber= zeugung ge ennen habe, daß sie mit dem von den Ständen wieder- holt ehrfurchtsvoll ausgesprochenen und von Sr. Majestät in dem Allerhöchsten Bescheid vom 29. Mai 1843 ausdrüdcklih genehmigten Wunsch : ¡eden Gang und den Junhalt der Berathungen möglichst treu und vollständig veröffentlicht zu sehen“, in der That nicht in Einklaug zu bringen seien, sie verhinderten, daß die Provinz in unmittelbarer und fortlaufender Kenntniß von demjenigen erhalten werde, was ihre ständischen Vertreter über ihre wichtigsten geistigen und materiellen Interessen beriethen und beshlö}sen. Die Bestimmung ad 5 unter- ordne die Landtags-Verhandlungen unter die gemeinrectlihen Ceusur- Vorschriften, übersehe folglich die von Sr. Majestät in dem Aller- höchsten Bescheide vom 29. Mai 1843 klar ausgesprochene Willens- meinung, daß eine Censur in Bezug auf jene Berichte überhaupt nicht în der Allerhöchsten Absicht liege, und verkenne gänzlih den von Sr. Majestät \o bestimmt hervorgehobenen Unterschied, welcher zwi= hen den für die Tagespresse bestimmten Erzeugnissen des größeren

: sriftstellerischen Publikums und deusenigen Erörterungen stattfinde, | welhe im Schoße der Stände - Versammlungen von -den geseblichen

Vertretern der Provinz in ihrem Berufe gepflogen würden, Somit bedrohten diese Bestimmungen die ständischen Jn ietiogeR auf ihre frü- here S D E A zurückzuführen, und, mehr als alles das, síe berührten, weil es sih um die Erfüllung Königlicher Zusagen han- delte, die wichtigste politische Grundlage, das Band des Vertrauens

zwischen König und Volk.

-Indem die Stände diese ihre Ueberzeugung in tiefster Ehrfurcht auszusprechen für ihre Pflicht hielten, seien sie weit A fo 2 gen die von Sr. Majestät dem Herrn Landtags-Kommissarius vorbe= haltene Genehmigung der für die öffentlichen Blätter bestimmten Mit. theilungen irgendwie Einwendungen zu gestatten. Vielmehr erkenn- ten und verehrten sie mit lebendigem Dankgefühl die hochherzigen Absichten Sr. Majestät, wie sie hinsichtlich dieser Einrichtung in dem Allerhöchsten Bescheide vom 29, Mai 1843 klar und bestimmt kund- gegeben seien. Jn hrer allerunterthänigsten Adresse vom 18, Juli 1843 hätten die Stände Se. Majestät zu bitten gewagt, den Abdruck der zu veröffentlichenden Landtags - Verhandlungen ausschließlich) von der Genehmigung des Herrn Landtags-Kommissarius abhängig machen zu wollen. Sie hätten geglaubt, daß die Ausübung einer ihnen theu- ren geseplihen Freiheit am sichersten unter dem Schuß eines Staats= beamten sih befinde, der durch seine hohe und doch der Provinz nahe zu erwerben vorzugsweise berufen sei,

einfachste und kürzeste Weg liege, alle Form der Redaction etwa erwachsen

hätten sie nunmehr dankbarst ersehen, daß Se. Majestät ihrem des sprächen die zuver-

sihtlihe Hoffnung aus, daß die für die Veröffentlichung bestimmten

lichen Freiheit bewegen und in keiner Weise zu dem ihnen so \shmerz= lihen Mißfallen Sr. Majestät Veranlassung - geben werden, wie sol= hes in dem Allerhöchsten Landtags-Abschiede vom 30, Dezember 1843

Shließlih sagt die Adresse, daß die Stände in der vorstehenden Darlegung ihre auf Thatsachen und Erfahrungen festbegründete Ueber= zeugung, in tiefster Ehrfurcht ausgesprochen hätten und nicht befürch=- teten, au bei der strengsten Prüfung, der Abweichung von der Wahrheit oder Uebertreibung beschuldigt zu werden, sie überließen diese Prüfung vertrauungsvoll der Weisheit Sr. Majestät und bäten | was sie aussprehen zu müssen geglaubt, sih als begründet herausstelle, die in dem Allerhöchsten Be- eid vom 29, Mai 1843 ertheilte Königliche Zusage aufreht zu er- halten: „daß der Vollständigkeit der für die öffentlichen Blätter er- theilten Zusage kein Eintrag gesehen und hierin der ständischen Re- daction jede mögliche geseßlihe Freiheit bleiben soll ‘‘, und weiter Allergnädigst befehlen zu wollen, daß die diese Königliche Zusage beschränkenden Bestimmungen unter 2, 3 und 5 des ministeriellen ol für die rheinishen Stände uicht zur Anwêndung kommen ollen. :

Ein Abgeordneter der Ritterschaft glaubt den Wunsch der Ver- sammlung auszusprechen , der heutigen Verhandlung beantrage , einen guten Eindruck machen.

| Ein Abgeordneter der Städte: Wenn er den Redner recht ver--

standen habe, so gehe der Antrag dahin, baß nicht nur die Adresse,

r Allgemeinen Preußischen Zeitung. J C R R R A I am B L e R A,

Herr Landtags - Kommissarius den

Majestät erlassene Antwort mit.

, , Í d sinnung der Stände von dec Mitwirkung des Landtags - Commissairs |! e

Ständen noch theurer in Bezug auf den vorliegenden Gegenstand feine Beschränkung der

den Se. Majestät ihnen davon zu

wenn er die recht baldige Veröffentlichung dieses werde in der Provinz /

Sonntag den It März.

sondern auch das ministerielle Reskript y weniger Anstand finden könne, #. ; nl gehhrzeben aben werte dnne, als der Minister nichts Censurwidriges „Derr Landtags = Marschall bemerkt, daß di öffentli gewöhnlichen Wege sehr bald zu erwarten sein waeentlichang im

edruckt werbe, was um so

, die nächste Sißung auf den Asten, Vormittags 141 Uhr, ân. dresse weiter, wonach keine Censur für die

Kobleuz, 3. März. Bei der Ers nung d j s tags-Sißung theilte der Herr Landtags-Marsaal a ‘Stünden te auf ihre allerunterthänigste Adresse vom 10ten v. M. von des Königs

l h Pr. Ztg. Nr. 59.) Nah Verlesung dieses Allerhöchsten Erla}es - tags-Marschall die Ueberzeugung aus, daß ay M alts e enthaltenen neuen Beweis der nädigen und huldvollen Ge- sinnungen Sr. Majestät des Königs mit ihm dankbar verehren werde und auf die Anregung, nes Mitgliedes der Ritterschaft, daß die Ver- sammlung ihre einhe ige Uebereinstimmung mit dieser Ansicht des candtags - Marschalls aussprehen möge, erhob sih die ganze Ver- E A E Me dankéare Verehrung der Königlichen Worte an

Uichtamtlicher Theil.

Inhalt.

Inland. Berlin. Veränderungen ö Dobel des Prinen Waldemar. gen in der Armee. Reise Sr. Königl, utsche Bundesstaaten. Herzogthum S s

F LAuEEE, der Prie E e altenburgischen Ostende enburg,

I . ar1s. er Handels - i ina. - vertirungs-Plan, Die ministerielle asi e China. Der Kon genu nach Algíer,- Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Die Tímes über die ucker- frage. Herrn Gladsone's Rede zur Unterstüßung des Zuckfer-Vor lags

hw Begierung, _— Vermishies. eiz, Kanton Luzern. Petition an die Taasauun . Kan- ton Zürich. Berathung der Tagsazung über die S sdites- E

Waadt. Vermischtes, Kanton Freiburg. Jesuitische

Kanton Annahme

Majoriiát. Truppen-Einschiffuti-

Flugschrift. Vereinigte Staaten von Nord- Amerika. der Oregonbill im Repräsentantenhause. as Veracruz, Santana's Unterhandlungen mit der neuen Re- Sandels- und Börsen-:Nachrichten. Berlin. Börse,

London,

Inland.

Berlin, 8. März. Dem Militair-Wo enblatte zufolge sind die Hauptleute von Urlaub des sten R von Wil bS T des 21sten Jnfanterie-Regimenis zu etatêmäßigen Majors, der Ma-=

jor Ritgen vom ten Ulanen = Regiment zum etatêmäßigen Stabs-

Offizier ernannt, der Erbprinz zur Lippe-Detmold als agagre- girter Premier = Lieutenant beim Regiment Garde du Corps Mate stellt und der Kommandant von Stralsund, General - Lieutenant von Borstell, auf sein Ansuchen als General der Kavallerie zur Dis= position gestellt worden,

Berlin, 7. März. Von der Reise Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Waldemar sind mit der lebten indischen ; irti n, P AON eingegangen. h (en „Po Regentpärtg

on Suez, wo, wie früher gemeldet worden, der Prin das Dampfschiff 1, Hindostan ‘“’ bestieg, war die Fahrt das Rothe ‘Meer hinab günstig : „am Ausgan desselben der öde pittoreske Felsen von Aden, durch die englishe Militair - Station allmälig zu einer Stadt terf 8 herangewachsen, besonders in militairisher Hinsicht in=

Am 14, November v. J, früh Morgens näherte der „Hin= dostan“’ endlih dem Ufer von Ceylon, Cine frische; bam Bete von berauschendem Wohlgeruch wehte vom Lande herüberz eine lange blaue Küste mit \{önen Berglinien erschien zur Linken, und bald warf das Schiff im Hafen von Pointe de Galle Anker. Der Prinz mit seiner Reise-Gesellschaft ward sogleich ans Land geseht und 30g, von den englishen Behörden aufs zuvorkommendste empfangen, dur einen wahren Hochwald von Kokos-Palmen, der den ganzen Hafen umgiebt, nah der zu seiner Aufnahme bestimmten Wohnung, gefolgt von einer großen Menge der malerisch bunt gekleideten“ Cingalesen. Die Gegend um Galle erschien sogleich als das reizendste Bild tropischer Herr= lichkeit: ein hüglichtes, von einer Fülle der klarsten Bähe belebtes Land, bededckt von majestätischen Palmenwäldern, zum Theil von 80—100 Fuß Höhe, von deren Stämmen prächtig blühende Shlingpflanzen herab- hingen, während unten wilder Pfeffer, Zimmet=, Muskatnußbäume, Kaffeegesträuch 2c. ein fast undurdringlihes Dikicht bildeten. Nachts kot daun das Schwärmen von Millionen Leuchtkäfern und Glühwürmern ganz das Schauspiel eines prächtigen Feuerwerks dar. Nicht minder anziehend war die Landfahrt im Walde an der Küste entlang bis zur Hauptstadt Colombo, im Schatten eines Palmendachs, links das brandende Meer, rets eine Menge einzelner im Dickicht versteckter Hütten der Eingeborenen, welche unter der milden englischen Herr= schaft sich des glüdlihsten Looses zu erfreuen schienen. f

In Colombo empfing der Gouverneur C. Campbell den Prinzen mit der ausgezeihnetsten Zuvorkommenheit. Nach einigen Tagen Rast im Gouvernementshause wurde die Reise ins Junere der Jnsel angetreten. Jn Candy, dem alten Königssiß vgn Ceylon, ward, der Landessitte zu Gefallen, mit Elephanten, Fahnên 2c. ein Königlicher Einzug ar unter der herkömmlichen betäubenden Begleitung von Pfeifen, Pauken und den quiekendsten Flöten der Welt, ein ganz indishes Bild, bei welhem, nah des Prinzen Meinung, freilich die Hauptsache: der mit Edelsteinen bedeckte Sultan, fehlte. Jn Candy erregte der Tempel (Dagoba) des Buddha, ein bei den Völkern buddhistishen Glaubens bis tief nach Asien hinein berühmter Ort, be- sondere Aufmerksamkeit, Hier sah man, aufbewahrt unter einer gol= denen, mit Edelsteinen verzierten Glocke, die heiligste Reliquie des Buddha - Dienstes: einen Zahn Buddha's, dessen Besiß nah dem Glauben dec Eingeborenen das Recht der Herrschaft verleiht. So R die Cingalesen selbst Sinn für ihre Religion zu haben schienen, um so mehr zogen die kolossalen vergoldeten Jdole, die kostbaren Teppiche, welche das ganze Junere des Tempels ausfüllten, die duf- tenden Blumenopfer, so wie die Menge der glatt geschorenen, in gel« ber Tunika den Tempeldienst besorgenden Priester, die Augen der europäischen Reisenden auf si, :

_ Bald verließ indeß die Reise - Gesellschaft die Hauptstadt Câánby mit ihrem Kranz ‘von Kaffee- und Zudckerpflanzungen wieder, um in den “sogenannten Park von Galboda, der Elephantengegend, einzu-