1845 / 75 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Sghriften i Z je Rücksichten des Christenihums und b dem Landé unerwartet ewesen, als die Aufke 5 , S i i

aus E E isa ae Stade D eiti De Neid, dieser n lih t müssen ven Geucblibs der Gerechtigkeit und der Ge- des Jute i Bil Bwanges allgemein Lwünscht wird, L cu /FC 75. y j Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeit | ck_Ÿ

Ansicht wird entgege t, daß nah dem an enen | sehe weihen. Bei dem Votiren erklären fs 31 Stimmen die | heren Pr -Landtage in den Jahren 1825, 1833, 1841 y R: : Un g. Sonntag den [Gt März

eseße vom 27. März 1824 eine jede Schrist der Stände-Bersamm- altung des Gesep- Entwurfs und 16 sür die vorgeschlagene E r dlilfe ee E zes; A A een uu) e : —— E E S » ellektuellen stand um Aufh "Aünigs Majest E L rin E E ph 15 Die iaatets eines ständischen Landtags - eordneten, den | Petition eingereiht, unbenommen bleibe, sle noch besonders davon zu [ daß die Frau wh ei

—- 327 des .

welche die Majorität von 5 Stimmen für sich erlangt, auch eine | Abänderung. [ Er f j i i der ts Bei 5. 14 t dahín, die Bestimmung im Entwurfe, | anderen Provinzen geschehen, des K i l gebe

E jonnten Eine Adresse ige i I4 auf die Ver tizeaa welche die Entlassur dess Dien iel ins Gesep iht aufzun aben und in Folge dessen dem jeßigen Landtage eine desfg Ee Wittwen - Verpflegungskasse einzukaufen und überhaupt berdies ließe die geord- | nur sehr willlommen und erwüns{t sein kann, wobei die DèyyeL sen Sorge zu tragen.

h 0) . . , , 9 , , , , ammten Land A i reibe, in welchem weil sie e die häuslichen Mee eingreife und nur auf roposition vorgelegt worden ist, welhe im allgemeinen Jute, Verbesserung der Lage der Schull -Wi M nh E uts Ansicht abweichente An A enthalten seien, untere p gemsetheie dieies bezogen werten tönnte, e ies selbe Vergehen | von Magdeburg jedoch darauf aufme. fam me bten, daß die Á F e T L 7 E Ms N llen Dispositi des M i j d , dap die- | nete und vo e ase niht erwarten, daß dasselbe Í ( , agi nah den jeßt geltenden Besti ämmtli ini allen Dispositionen des ; , schreibe und bestätige nicht eine fen e upt, bezeuge uur arr durh den zur Berathung vorliegenden Geseß-Entwurf it E bei höheren Schul-Anstalter e E, E Múnster, 27. Febr. Jn der heutigen, achten, Sißung wur- Gti nit statthaft, Ga dns ‘nicht cas enshastliche Sande

chullehrern die Befugniß zuzugestehen, sich bei der allge- benachrihtigen. g : ang der in Rede i ts-Befugnisse Provinz Westphalen. ei. Aber auch- die Zuziehung derselben zu den Schenkungen und zu

ser Akt durch die Majorität besch M e df a A dresse n e ar N Ih über den Zusaß : daß die Vereidigung | Aushebung des Intelligenz=Zwanges hervorgerufen und auf Wittwenkass tionsfähig sind und f den zunächst die Mittheil äfte würden auf j j dieselde ter u illens der ei §. 22 einigt man er den Zusaß : i k P i emeinen Wittwenkasse reception nd und kein hinrei en zun le Mittheilungen d i e würden aufhören, w i i Mehrheit sei und vergebe seiner eigenen Meinung nichts bes Feldhüters kostenfrei erfolgen müsse _ | begründet sei, : | sem vorhanden it, die niederen Vollsscullerer davon ‘eee ber | 2Afen de M. tee me mgen 1 Generalberidt dee Prongeirs vom | Frauen zu denselben zingehalt Lenne 210 erst die Zustimmung ber jeßlich wird der Antrag wiederholt, die Stellvertreter der Bei §. 39 erklärt man sich einverstanden, den ersten Abschnitt Da nun der_ Vortheil eines Einzelnen, welcher dem allgemei g, die Wittwen der Volksschullehrer oft in der drückendsten Lage Sozietäts = Direktors, und vom 25sten d. M., den Jmmediatbericht Ein ritterschastliches Miétglied erklärte fi mit der A beiden eordneten einzuberufen, und verlangt, daß si die Ver- | in folgender Art abzuändern : „Tauben, welhe Jemand hält, ohne Jnteresse entgegensteht, keine Berüdsihtigung verdient, so war den und ‘es daher jedenfalls sehr zu wün hen und zu beför- | über die Verhältnisse ber Seehandlung betreffend verlesen, w i Ausschusses ganz einverstanden und meinte daß sich die. nsiht bes sammlung; hierüber aussprehe. Es wird ferner beantragt, daß des- | tragbaren Ader zu besigen, oder dergleichen für den Besißer dersel- i der An Me Has die Petition abgewiesen werden müs j En ab sie s{ch in Wittwen-Anstalten einkaus \ j Í S N t Sade son halb der Königl. Landtags - Kommissarius angegangen werde. Die | ben i zu bewirthschaften, und wozu er daher nah §. 111, Titel 9, Eine Petition, die Befreiung von der Stempel-Abgabe bei M tag einstimmig: des Königs Majestät die ehrsurchtsvolle Bitte | lichen Gütergemeinshast in der Provinz Westphalen eröffnet wurde, | orden. Anträge werden durch folgende Ano hrung unterstüßt. | Theil T. des Allgemeinen Landrechts nicht berehtigt is, fönnen aus fäufen von Grundstüdcken an Descendenten beantragend. Worzutragen: daß den Volksshullehrern die Befuguiß zugestanden | In dem größten Theil der Provinz Westphalen besteht die ehe- Der Herr Referent führte nun aus daß die Zuziehung d ie Wähler ernannten ihre Abgeordneten in der Ueberzeugung, daß | dem Schlage oder Behältnisse, worin sie si besinden, durch die Orts- Der Landtag beschließt einstimmig: bei des Königs Maj e, fh gegen Erlegung der üblichen Eintrittsgelder und resp, | liche Gütergemeinschaft ; sie beruht mehr auf Gewohnheit und Praxis durchaus unstatthast sei. Die Frau würde alsdann der B er Frau sie sh den bestehenden Geseßen fügen würden, Abgeordnete, welhe | Behörde weggenommen und“ zum Besten der Orts-Armen-Kasse ver- | darauf anzutragen, daß der leihen Käufe von der Stempel - Aug Feiträge bei der allgemeinen Wittwenkasse betheiligen zu Fönnen, | als auf geschriebenen Rechten, In den verschiedenen Ländern, aus | lde Begleiter des Mannes sein müssen, da viele Geld fte die Beschlüsse der Majorität niht vollzögen, brächen die Gesepe und | kauft werden,“ : gänzlich befreit werden, da selbige in der Regel die Stempel der T hne ihnen aber eíne Verpflichtung hierzu aufzuerlegen. " | welchen diese Provinz gebildet worden, war {hon vor Eintritt Be der Stelle abgeschlossen werden müßten und keine Z G gesdhäfte auf täuschten so das in sie geseßte Vertrauen. Wer das. Geseß nicht eiti ; mente vertreten, in welhem Falle kein Stempel zu entrichten sei, ÿ 6) Die Petition mehrerer städtischen Lehrer in ei : Fremdherrschast das Bedürfniß gefühlt, die vor andenen Gewohn- enehmigung der Frau erst einzuholen, Der schon erwähnt A E iht Mitglied dieser Versammlung sein. : Í i : z (g | dergleichen Ueberlassungen der Ascendenten an Descendenten mög 16) Ey erer m einer mahl- und | heitsrecte zu sammeln und zu kodifiziren me n i tande der Landaemeind ; nie Abge- achte, könne nih g v Has Auf die nah der fünften Sißung an Se. Majestät den König t d die b St M shlahtsteuerpflihtigen Stadt auf Emanation eines Gesehes j : ren, mehrfache Versuche wur 3 en erflärte, daß er bei sei i Von welchen die Rede, vor der Versarmlne reflárien, | gerihtete Adresse is nagfolgende Allerhöhste Kabinets-Ordre er: of bie Beanlassung dara gebe dase vie R U S mpel «Da wona oen Dreoigern und Schullehrern in mahl- und schlacht- gefundenen Partifulaechte eug nderrschast hob bekanntlich Mie mre Kaufleute hiervon que qa muernstand bie, Bhabt habe, daß geordneten, von welhen die Rede, ärten, | angen: dri ' : E 1 N stcuerpflihtigen Städten eine angemessene Vergütung für die ; 8 bestaut nare 1816 trat das Gü- t dee gen möchten. Es scheine ihm j das Gesey versto ben. Hierau ; niedrig festgeseßt werden, um dadurch die Stempel=Abgaben zu ; ; es; terrecht, wie dasselbe vor 1808 bestand leder 4 deshalb angemessen, daß statt j witerholt dner berseles, dah, nad sener Uclerzrugang rine Äbrese | etg;D de prt eee eere, [o uon Eesebenset be f dle Nowendigtel ommen, Spulen auf die letesenden N fee t, des Sagomanal-JufQlages guageehi werte 0” | note ber an cielig das Btdrsuis ver neue serer | e fun dabe Sue Bef n e M Feine amtlihe Schrift der Stände - Versammlung sei, und bittet um bei Gelegenheit der Eröffnung des Landtags an Mich gerichtet haben, stüde ViGEuchineE, : r S N Der Landtag mußte Bedenken tragen, diesen Autrag zu: befürwor- e en mit beauftragten ee Mel, ad Aae egn zu faden se eingehen,

die Erlaubniß, das Geseß, auf welches er seine Ansicht stüße, herbei- woblgeßällia entaedenaeitamimen. Z \ 5 z j j weil es einestheils niht rathsam ersheiné, eine \solche Ausna « A i 4 schaffen zu. dürfen, "e g enigegeng 9Y Die Petition von zwei Gemeinden, welche die Verwenduyz ju dem Geseße zu machen, und auderentheils auch ie n a E Gre itgliedern und Beamten ge ifung ü + Di 2 Ein sbtisches Mitgièa mung seiner F os “Ruendamd t des : nt de

Zita , : ndem Jh Sie beauftrage, dem Landtage Meinen aufrichtigen diaas i immt, daß den é Landbewol,s e zu machen, : y t )

cine Srfirung daß ihm are D Mer W Sade und landesväterl den Dank f 4 viese erfreali den Vers derun en Ju Dane L area s weniger Selb besien" die L t aiser p dtigen be Ba elen ag ethger ay Ter in Ministerinm enteoeie misfion ; Redners aus dem vierten Stande angenommen werde, so höre

ba Beseß, ür sch | rennen zu geben, werden Sie zugleich aus\prechen, wie niß ertheilt werde, Laub und Streu aus den in der Flur ¡er Re at L : lon erem mehr Gelegen- | Jahren den Stände : ‘x | den Mann in gesellschaftli j ere, Jo hore für

in Anspruch E babeizuholen ut dasselbe ter Berscivaluia A 2 in Bezug anf bie dur Gie an S E E E ug. 220 nortes gelegenen Königlichen Waldungen cia uu el va ‘baffen Unterricht zu ertheilen und sich einen Nebenver- pg o darüber eiurvidtenc ide fe, hie Lu Jstitet U beid B unternehmen, welihen uns anderes (lb tihes Ret : j C25 : h er Landtag is einstimmig der Meinung, daß der hier \ pet ¿l versasfen. : 2 en Gütergemeinschaft betreffend , / eipflichtete; die Besorgnisse, die d [

e Sal darauf fehrt der Abgeordnete zurück und verliest die nah- | der Königin, Meiner Gemahlin, abgewandte Gefahr dargebracht hat, | «emein gefaßte Antrag, der n mit den sonst so drin!) Die Petition derselben Lehrer um Verbesserung der äußeren Lage | bald zu liamieitiene. Jn Din dem diess S Landta Den vorhin angeführt habe würden immer nur höchst sell ne Fälle ume

folgende Erklärung: : Berlin, den 25, Februar 1845. und öfters f besen Schup-Magßregeln für Erhaltung der Fj} des F rena n2es und Festsebung gewisser Gehalts- | nen Allerhöchsten Propositions - Dekret vom Aen v. M. weitee die | [ossen Eine 30 jährige Praxis stehe ihm zur Seite allein ibm se

die Verordnungen vom 5. Juni 1823 und vom 27. März 1824 : Friedrich Wilhelm. und mit sonst bestehenden Berechtigungen in Widerspruch treten wi D alien sein ddt uh mehrere Vorschläge machen, wie dies Prodigalitäts* Eefig Serommen, wo, Le don les Falle einer

2 8, r ja auch jeßt noch stattfinden könne,

nicht zu befürworten sei. ; A ¡ Der fuiag bezeigte zwar allgemein seine Theilnahme an der d i á iGbeit | Der Ehemann wirklih darauf ausgegangen sei, das gemeinschaftliche

bezeichneten die Gutachten über Propositionen und Petitionen als | An p , 01 ; ; ; Paas : i vor. -| d dtags-Maárschall, Grafen von Grabowski in Posen. 10) Die Petition von 9. Ortschaften des weißenseer Kreises y / : : Se Schriften und schrieben das Verfahren dabei vor, Da A Landtags-Mäárschall, 'afen von Or Posi den Éingesessenen derselben eine Verminbeane ihrer Ah ladings nit selten drückenden äußeren Lage der Volksschullehrer, Vermögen zur Verkürzung seiner Frau zu dilapidiren, Das Trachten

nah sei eine Adresse keine solche Schrift, und kein Deputirter, dessen \ 1 ] eime Dern qua die zu deren Verbess Zeu ¿ l j idersprehe, könne zur Unterschrift 5 und somit gleihe und verhältnißmäßige Besteuerung mit er die 3 erveserung gemachten Vorschläge für ganz j | nah dem Zusammenhalten des Vermö ens li j heu E t e R ade On babe L efi Provinz Sachfen. i übrigen Unterthanen ihres Vaterlandes zu Theil werde, naudführbar, p dadur den Gemeinden, Kreisen und resp, der Pro gründen und die vorhandene Rehts-Ungewißheit zu Le Dieser in dem wahren Sinne und Grunde- er Ehe. E Nest tershrist der Adresse, mit deren Juhalt er niht überall einverstan- Merseburg, 28. Febr. (Fortseßung der 14ten Sihung.) | wurde sofort zurüdgewiesen, da eine ganz leiche Petition son inz, we he el bli on von Vas Vatien in Anspruh genommen Zweck kann, dem gedachten Propositions = Dekrete nah, dadurch nur , Ein standesherrliches Mitglied erklärte, es müsse dem einen so den gewesen sei, verweigern müssen. Er bitte, - 2) Eine Petition, welche dahin geren et ist, die Ortsrichter streng dem siebenten Provinzial - Landtage aus tristigen Gründen zurü e r ‘a evi! Aen: auferlegt werden würden, y vollständig erreicht werden, wenn die hierüber in der Provinz West- wenig als dem anderen Ehegatten gestattet sein, Schenkungen ein- - diese seine Erklärung zu. Protokoll zu nehmen. anzuweisen , die ohne Gewerbeschein betroffenen Hausirer anzu- | wiesen worden sei und diese niht widerlegt worden wären. , | uh A e angetihr ‘1 Moe: Zeit {on sehr viel zur phalen bestehenden verschiedenartigen Rechtsbestimmungen ausgeglichen seitig vorzunehmen, welchem sih ein anderes standesherrliches Mitglied Der Marschall schließt die weitere Diskussion, indem er seine halten und zur Strafe zu ziehen, und dem Ortsrichter oder | 11) Die Petition von 10 rittershaftlihen Deputirten p autraR besserung L Sd jon ehrerstellen geschehen sei, daß an den | und mit Aufrechthaltung des Fundamental-Prinzips, worauf im Ganzen anschloß, früheren Bemerkungen wiederholt, daß die beiden Abgeordneten ge- jedem andern Denunzianten eine Belohnung zuzusihern. alle iein welche die Befreiungskriege 1813 bis 181 Ari S dulstell G. n angemessen erhöht und bei Separatio- | das Familien Güterreht der westphälischen- Lande beruht, zu einem , Der Herr Landtags - Marschall ordnete hierauf die Diskussion en die Geshäfts-Ordnung verstoßen und die ausgesprochene Rüge Es wird vom Landtage beschlossen: die Petition nicht zu berüd- vaterländischen Heere e een zur Zeit aber das (en det en Grundstücke zugetheilt würden, daß die schlecht Rechtssystem für die ganze Provinz zurückgeführt werden, dahin, daß zunächst die rage zu stellen, soll gesagt werden : d zugezogen Vit En vom 8. Dezember ‘1845, ben Hausitdandel. ausreierd beschrän | derenlace sat fen fer rigen endin ber lebten Siek Cdln der Provinz theils aus pr Je “erhielten; daß die | audarbeiten lasen, Sesiernn, f in biesem Sinne eine Denksheit | ,, * fan snbessen nur mi 10 Stau Ee: 6 ur Berathung des Geseß- Entwurfes, betref- | vom 8. Dezember 3, den Hausirhandel - ausreichend beschränke eraniagt ind, von der Entrichtung der Klassensteuer befreit wer pon T8Zui eilen; di î usarbeiten lassen, welhe den Ständen vorlie t, , I immen gegen timmen vernei t Et 4 Hiernächst wurde zur Berathung seß f f 3 \léschullehrerstellen in hiesiger Provinz im llgemeinen gewiß noch | diesem Ziele führenden Vorschläge näher R welhe die zu geordneter aus dem Stande der Landgemeinden behielt sich Ä p

i -Polizei- é inzial -Landt ine noch größere Der Landtag beschloß aus den in der Petition angeführten 6 i v0 y ; fend die Feld-Polizei-Ordnung, übergegangen und sich der siebente Sbanala an 4 egen eine noch größ g beshloß ¿e Geszc E ded Róniga A er dotirt wären, als in anderen Provinzen. Man war einstimmig Die Stände sind nun aufgefordert, sich über die in Vorschlag parat-Votum vor.

en, so beshloß der | dann die Diskussion über die Königliche Proposition fue der ehe- jeßt in der Praxis so stelle, wie sie vom Ausschusse vorgeschlagen

Der Ausschuß hat gleih im Eingange seines Berichts dargethan, Beschränkung des Hau rhandels erklärt habe; weil, wenn einzelne berücksihtigungswerthen Gründen, n | daß, aden ie M Her südpreusischen Zeit berrübeeuts erord- | Orts=Behörden ih Nachlässtgkeiten zu S ulden fommen ließen, des- | jestät zu richten : j A E Me is L “age e Volksschullehrer der Pro- gebrachte Verschmelzung der über das cheliche Güterreht bestehenden Es wurde sodann die Frage gestellt, soll geseht werden: nung vom 18, Mai 1804 ihre verbindende Kraft im Großherzog- | halb bei den vorgeseßten Behörden Beschwerde geführt werden könnte, daß den ehemaligen Militairs, welche in einem der Jahre 16 diesen i iler en Sali ehörden hinlänglich bekannt sei provinziellen und statutarischen Rechtsnormen zu Einem Systeme gut- er fann daher ohne Zuziehung seiner Grau Schulden kontrahiren thum Posen verloren, jeßt es an einem Geseße zum Schuße des | wo Bux Ne sier zu Sh rid seyen E C RUE 1028 ohe d in e v Clasendea p leer 4 Y ) von L L E anges ug! minde elauben ceserung ihrer adilid u dabe und zuglei aus ihrer Mitte Deputirte zu wäh= R Eden und /

. ; en Orts von dem gewiy richtigen Grundsaße ausgehe, die. so edient und in der lehten Klassensteuerstufe veranlagt sind, E 4 L; 9 DIE C » Q e, | len, welche emnächst in Verbindung mit - SchMentungen Í ; Martazias mangele s is 9 s t E g ne Verwendung hinsichtlih dieses Gesuhs überall niht nothwendig | Justiz-Kollegien über die Grundsähe Sor eiluviibei Gesehes t Ein städtisches Mitgli j f bedeutendere Schen-

te - hat wedck, die allgemei- | gehässigen Denunzianten - Antheile entweder ganz abzuschaffen, oder teuerfreiheit für ihre Person zugestanden werden möchte und| zus d Der vorgelegte Geseß- Entwurf hat zum Zwedck, die allg germg gf j dem Allerhöchsten Ermessen anheimzustellen, ob diese C Lg Ein Vorsch berigen und den Entwurf zu demselben vorzubereiten und auszuar- sei beschktt i welchen eine förmliche Uebertragung erforderlich Ct , n iffen. -

j ' llen. Er | doch möglichst zu beschränken, jen j 2 8 ; : l E und die AUGENRS derselven festzustellen r 3 S tao Ld ees us t, Le E Menge aud qul se Stufe e, in oen V E, En Vest Dentschrift, in der ad 15 an des Königs Majestät zu richten- E gn, trift, id Gie anberes sädtisches Mi a. Bestimmungen wegen der Vergehen beim Hüten, §§. 1—39; Gewerbescheine auf solche Waaren, die dem kaufmännischen Ver- ie in diejer Stuse steuernden Personen oft auch bedürftig wi der oft drüdtenden & le DentiGrist, welhe der Heute begonnenen Diskussion zum q eeres sadtishes Mitglied schloß sich der Beschränkung j f die Feld-Polizei- fehre angehören, als Gries, Graupen, Nudeln, Stärke, Kümmel, | 12) Eine Petition gegen die Heranziehung der Handlungs-Lehrli oft sehr drüenden äußeren Lage des BVolkslehrerstandes zu ge- | Grunde gelegt wurde, is in Form eines 1 j auf Schenkungs- Verträge an, wogegen ein ritt ; C b. Bestimmungen wegen anderer ergehen gegen die Feld-Polizei ehre ang f , p O denken und ihn der Allerhöchsten erüdcksihtigung zu empfehlen, Geseh - niaes ae Se Nachdem dieser vid Baacaiie Ss eus „Schenkungen“ für añgtinessen eradtete, ba! bet erfa Bu enku

estienno: richti: der St d der Kompetenz d Seri ¡g bittet, sid bei di à Königs Majestät babin zu vort Der Landtag hielt diese Beschwerde ganz unbegründet, da irte mit der erforderlichen Stimmenzahl nit angenommen, dagegen | von einem vorberetc L Ausshuß gründl ng son ein Vertrag bestehe und d G i j ompetenz der werden, und di e F à ( D ' eka) : 4 E , ' : llenden Aus\huß gründli örtert i 4 vestehe und sons das ältni L Behörden. B NNRSEA IR Na der aci den: die Ertheilung von Hausir-Gewerbscheinen auf diejenigen Fa- aedeunge niht zu den Angehörigen der Haushaltung der Lehrhesinmig beschlossen, es in dem Ptotokoklle zu erwähnen, ein jeder dieser Artikel besonders zur Berathung gezogen wurde | zwischen Ehegatten und Gattin kein ges ügteres sei. D e N

wie die Stände-Versammlung zu Sr. Majestät das unbedingte Ver- Der Art. 1 bestimmt, daß das Geseß unter Aufhebung aller Der vorige Redner äußerte hiergegen, es sei doh die Absicht,

Der Aus\{uß erkennt das Bedürfniß einer Feld- Polizei - Ord- brifate und Produkte zu beschränken, welche nothwendig auf diese | gehören, und es mithin ganz in der Ordnung is, daß Lehrlinge i be, das Allert ha n: : 1 S „D ; E orig

s, tlih d ldfrüchte, an Art in Handel gebraht werden “müssen, die Ausstellung aller | Klassensteuer besonders veranlagt werden, und der Petent geseplih F rauen habe, daß Allerhöchstdieselben, so weit es die Staatsmittel riebenen und ungeschriebene vinzial - | die Frau möglichst sicher zu stellen gegen Extrava d

neb kontra Io. Runbec del, Deseb erte E INLMN übrigen a zu bieten Ma nicht einmal verpflichtet ist, die Klassensteuer für seine Lehrlinge bnd gestatten, dur Zuschüsse aus denselben für möglichste Ver- iber die eheliche Güteraemtinsge F j baar ean Vakten M cie Lees werden, ‘ob dies dur das vorgele : rrei

und beantragt die Annahme des Gesey - Entwurfs, wobei er nur zu ] : der ä Lage d l s

ü ini aragraphen veranlaßt sieht. 4) Die Petition eines Landtags - Abgeordneten auf Beschränkung | bezahlen. Vis z | erung der äußeren Lage der shlecht besoldeten Volksschullehrer und Ortschaften gelte, welche gegenwärtig die Provi c erden könne. Wolle der Mann einmal fei L

Dame 0s at ber Aende das AueshA es uy diefe Paragraph l Gewerbebetriebs der herumziehenden Musikanten. 13) Eine Petition auf Erlaß eines Gesehes, wodur die Poli add nrt Bedacht nehmen werden. ] bilden, und der Art. 2, daß vern des Brseos i aRE E zerrütten, so gäbe es tausend Mittel, welche zu M r

so verstanden werden, als hänge es von dem Willen der Behörden Der Landtag lehnte die Petition ad 3, soweit sie dahin géht, Behörden ermähtigt werden, über die Verpflichtung der ben!) ; e De A eines städtischen Landtags-Deputirten zum Zweck | neten Ländern , ohne Rüsicht auf Religion , Stand und Ort, die | führten, Wolle man, wie nach dem Amendement beantragt, zu Schen-

ab, Lokal-Verordnungen zu erlassen. Um sedem Zweifel in dieser Be- | daß der NOAIRvante! mit pen bn angegebenen Ge eupänden ganz Lin Ea aten, zur Le n s p 4 c Are e Wau S N B rens | t f n denten gilt. e Die Versammlung beschloß, die Ea p gi gs die Ehefrau herangezogen wissen, so komme man lägt der Aus\huß vor, in Stelle des Wortes | verboten werden m te, aus den bereits a angegebenen Gründen estimmungen de g. Landre . TI, Tit. 11G. 251! : | : len, damit sie erathung über diese beiden Artikel bis nah Beendi 8 E, : de j

immer ae en auf den Anlzag det Betheligien » i gutes, gesundes Bier liefern ; / kussion über die Artikel 3 bis 19 auszuseßen, indem erst nach att: rer Frau zu unterwerfen sie für ungültig zu erflüren, und es

h "g . , , . , , . - . - , , , Í 0 ü d trag der Betheiligten“/ erlassen | einstimmig ab, und wies auch die betreffende Petition in Bezug auf 254 und Tit, 3, §, 14 bis 16 ein Jnterimistikum festzuseben u qu : l „Formen“ zut seben „müssen auf den Antrag der Betheiligten“ erlass ata Mde r solches, bis im Wege Rechtens etwas Anderes festgesebt wi b) um Ermäßigung der Malzsteuer ; ge ifung urfs es \ich beurtheilen lasse, A t angemessen, der freien Disposition des Mannes solche

rden. Diese Aenderung wird gebilligt. die Beschränkung des umherziehenden Musikmachens hauptsächlich des- , ; i Prüfun 2 “s 2 ‘if dem Ausschusse unbestimmt erschienen, weil man nah | halb ah weil es. in ben be gnissen der Ortspolizei-Behörden ‘liege, zu vollstrecken, Lr u 4 f mít e ; thung oder Trennung des Kleinhandels | inwiefern die Einführung des Geseßes wünschenswerth erschiene, Ei idti ‘tali den Worten des Entwurfs annehmen köunte, als ob die Tüchtigkeit | dasselbe angemessen zu beschränken, obgleich au in der Landtags- | Die Gründe für und wider diese Petition wurden auf das s H ta ed Bea eitens der Material - Handlungen; / Die Artikel 3 bis 6, welche bestimmen : Ebe fei anderes städtisches Mitglied bemerkte, daß es Grundsaß der des Hirten vor dem jedesmaligen Austreiben des Viehes dur die | Versammlung mehrere Klagen über das Lästige des umherziehenden | fältigste erwogen und besprochen. a strenge eaufsihtigung der Destillaturen in gesundheits- Daß die Gütergemeinschaft ihren Anfang mit der vollzogenen T sei, das Vermögen zusammen zu halten, mcht zu zersplittern, Orts - Yehürde festgestellt werden müsse, und deshalb hält der Aus- Musifkmachens und insbesondere des Orgelspielens laut „wurden, und , Es wurde einerseits angeführt : i i ¿U F 6 icher N t, und O nimmt; : 6 man deshalb hierin , dem deutschen rechtlichen Sinue ver- E d ir nothwendig ; daß eine solhe Feststellung nur | sich von mehreren Seiten der Wunsch aussprach , dieses Gewerbe die Fälle Fämen sehr häufig vor, wo si geseblih verpflichtete r M edung des Ausfalls an der Braumalzsteuer um daß dieselbe sh über alles Vermögen beider Ehegatten, so weit | ‘Aen müsse, welhem sich ein anderes städtishes Mitglied um so nah einem ontraventionsfalle vorzunehmen sei. mögli zu beschränken. / j verwandte um ihre hülföbedürftigen Anverwandten nicht bekünn : a hung des Gewerbesteuermittelsaßes der Gast- und Schenk. | es der freien Veräußerung derselben unterworfen ist, erstreckt ; O anshloh, als bereits ein Geseß wegen des Sthuldénmachens Hier wird der Antrag. gestellt, das Alter zu bestimmen, mit wel- ) Eine Petition, welhe wünscht, daß der Provinzial -Lapdtag ín ten, die Dominien und Gemeinden müßten dann eintreten ud Bie 2 he, x | ; daß alle vorehelihe Schulden beider Eheleute in die Gemein- aIon gu sei, worauf der Herr Referent bemerkte, daß Geschäfte in heim ein Kind zum Hüten des Viehes gebraucht werden dürfe, da Folge der neuerlih erschienenen allgemeinen Gewerbe-Orduung Po zu einem Prozesse pflegten sich dann diese nit. lers ae 9 errannfe zwar die wohlmeinenden Gesinnungen des | schast fallen; | E Ana do schon ungültig seien, was die Entgegnung fand, dies schon die Rücksicht auf den Schulbesuh erfordere. Ueberhaupt bei Sr. Majestät dem König die Ertheilung eines revidirten entschließen, da sie die Kosten der Weitläufigkeiten desselben cet i; D an, hielt Uebermaß im Genuß des Branntweins für ferner daß die Wiederaufhebung der Gütergemeinschaft nah ein- alsdann ein Ge ein würde, W eine, fomme wird beantragt, die Tüchtigkeit des Hirten zu definiren. Es wird Regulativs über den Gewerbe-Betrieb im Umherziehen beantrage. | Die geseplihen Bestimmungen wären darüber sehr flar und up! _ver M li und gemeinshädlih, konnte jedoch die gänzliche Ab- gegangener Ehe, mit Wirkung für die Gläubiger, nur nach Maßgabe j B22 läuftigkeiten. vorgeschlagen, daß erst nah zurückgelegtem 14ten Pahre den Kindern | Der Landtag war der Ansiht: felhast, welhe Verwandte ih gegenseitig zu unterstüßen very S ieses Getränkes aus Rücksicht auf die Gewerbsvortheile und | des Allg. Landrechts 58. 392 und 417—42 stattfindet, gaben zu keíe | : zu vermeiden, gestattet werde, Vieh zu hüten. Au alle diese Anträge wird ent- wie es allerdings wünschenswerth erscheinen möchte, daß demnächst wären; .es handle sih daher immer nur um die Cntschews ise E enten und aus billiger Theilnahme für die Lebens- | nen erheblihen Bemerkungen Veranlassung, Zum Art. 7, welcher | © Red i Vorschlag bei= egnet, die Verhältnisse zwischen Aeltern und Kindern seien heilig, eine Revision der Hausirgeseßbe, des vorläufigen Regulativs vom Jemand der Unterstüßung bedürftig uud ob der betreffende A E G Bedürfniß der arbeitenden Volksklassen, welche sich | lautet: 5 zu BERp. G , e 5 in die man nit eindringen müsse; sie lägen außer dem Kreise der 28. April 1824 und dessen Ergänzungen vorgenommen, und ein wandte im Stande sei, solche zu gewähren, Zu dieser Entsht" ay euß des Branntweins stärken und erwärmen, nicht wün= Während der Ehe übt der Mann das Verwaltungs - und Verfü lb in staudesherrlihes Mitglied äußerte, daß das Güterreht des- geseplihen Bestimmungen. „Mehrere Abgeordnete erklären si gegen alle Declarationen umfassendes Reglement aufgestellt würde, daß wären aber die Verwaltungs- ehörden weit heeigueter als die S e U und kann daher die gedachten Vorschläge nicht gungsreht über das emeinschaftlihe Vermögen aus; er kann da- 1 v nsenawerth sei, um den generellen Kredit zu erhöhen, Alles da erstere die Verhältnisse besser kennen müßten F! Le R, iy ria - A her ohne Zuziehung seiner Frau Schulden kontrahiren, Bür haf- Gt: was diesen Kredit zerstören könne, müsse mit dem Zweck der j . dergleichen Beaufsichtigungen sehr lästig und ge- ten und Schenkungs-Verträge eingehen und Grundstüe ver ußern audgesdlossen wer nit in Verbindung geseßt, sondern gerade davon

den vom Ausschusse vorgeschlagenen Zusaß, und als es zum Votiren es aber denno angemessener erscheine, die Erfahrungen abzuwarten, rihtsbehörden, l

kommt, sind 29 Sas La r, 18 Stimmen dagegen; beide An- | welchen Einfluß die gur gedachte Gewerbe - Ordnung und deren | lehtere, Wo schnelle Hülfe nothwendig sei, na Fand ents #9 sind und den Polizei-Behörden ohnedies die B fugni t d änden. Die einseitigen V S en werden, wogegen ein städtisches Mitglied bemerkte, beid altun - les die ¿ i , itgli rfte,

g- daß die Verwaliuß efugniß zusteht, und verpfänden le einseitigen Versügungen und chulden der Eheleute seien Eigenthümer des Vermögens, beBbeit sei daher du h

ten werden also -Sr. Majestät vorgetragen werden. Ausführung auf den Gewerbebetrieb im Allgemeinen, und nament- werden müsse, sei es ganz in der Ordnun H : F Zu §. 3 u ‘ein eue, die “tetiaue a daß beim lich binn fd Lz Wochenmarkts-Artikel üben werde, um hiernach Behörden Merimisis@ entschieden, und wäre ja den leytere redien Derdacht hegen, daß Brauer und Destillateure schädliche Frau \ind nur in den Fällen §9. 321, 324— 327, Tit. 1, Thl, 2 bisher ei e Di L / 1 ch Uebertreten von pegthieren, deten Les, erung del, t Pfän- die Vorschristen wegen g E e iee dete ves fuhren dergleichen Tällen ‘die interimistishe Entscheid seten n anwenden, Revisionen vorzunehmen und polizeilich ein- Sas gültig und für das gemeinschaftliche Vermögen dée f ad a Met Tone Sea ZIVedes gosiattet j : y l, : ; y Ñ : 4 i Mr'fre : ih, | eben Untorsüane B r grade. cas MUOL: M MIOA 10ne fer Pa e E bin ‘ein E V Mr; PeBMien fr JeD Ps Ties i eseß, wie es beantragt werde, sei daher fein ad b, die Herabseßung der Braumalzsteuer einen erheblichen batte der Ausschuß den Zusay vorgeschlagen : angewiesen. Der Mann solle nach außen „wirken, die Frau 6. s handelt vom Hüten auf fremden Grundstückden aus Rache 6) Eine Petition des Herausgebers der Erfurter Zei tung um | weges gegen die bestehenden Prinzipien, wie andererseits behauptet v fall an den Staats - Einnahmen geben und der Staats - Finanz =- Schenkungs-Verträge des Mannes sind nur insofern gültig, als se das Hauswesen leiten, Alles, was daher in der einen oder oder Bosheit und von den Sf gegen dasselbe, Da der Ent- landständishe Verwendung bei des Königs Majestät, daß eine Bon anderer Seite wurde -jedoh entgegnet : t M udhalt, FTae vor kurzem ein ansehnlicher Steuer-Erlaß gewährt niht zur Umgehung der Beschränkungen seiner Dispositions-Befugniß U Beh E sei entweder Sache des Mannes oder wurf E, Foratedie, ee m lebten G: tage L elegen hat, dn C INLE Ne, seiñe F ristenz a 4 ‘csigung des fins solche Jos rute Vie bn as in ge Tina Ps e l V ‘vab Zed u midt cfitaoilehung der E wegen oder überhaupt niht in fraudem der Frau ge- Wirkoneatreise il e Mee e Ma t ¿Mudgaben Jn iee j o , Ä j óni M . i Ld i a , Ie ( ( inzi en y I . R 5 , Sirafe jür B M olle fe wurde fie cutsocitine eractet ius eho en nud ‘ib nterimitisà is zur Emanation des Len zud e un And Ungerectigfeiten Veranlassung geben, gil c. es sehr hart und drüdend wäre, wenn man den Material- Ein standesherrliches Mitglied konnte sich mit diesem Vorschlag der Familie erforderli erscheine. ; L leßten: Abschnitte dieses Paragraphen das Wort „Rahe“‘ wegzulassen. | fiber Beseitigung des Intelligenzblatt-Zwanges eine früher ge- Bei der Abstimmung erklärten sih- 33 Stimmen für urd in den erkauf von Branntwein ganz untersagen wollte, und nicht einverstanden erklären und meinte, daß eine freie Disposition Atleubta Se gee Zbstimmung über das zulegt gereite 11, Die Majorität des Ausschusses suht aus Gründen der nossene Milderung wieder gewährt, oder eine billige Ablösung | Stimmen gegen die Petition; da nun sonach die geseßliche Sh ände bas s übermäßigen Branntweingenusses auf Antrag der | über das Vermögen dem Manne oder überhaupt einem Ehegatten Bei der naeh erfolgten Able E Ana 45 Stimmen für und 23 Stimmen

Billigkeit nachzuweisen, daß der durch einen unabwendbaren Zufall des Jusertionszwanges, wie sie für andere Lokalblätter üblich, zahl von zwei Drittheilen nit vorhanden is, so konute die } Wesen worden

v Schaden, sobald der Beschuldigte sei dte ver- ihm gestattet werde. i des Königs Majestät nicht besürwortet werden. gs wonach der Kleinhandel mit Branntwein in den egen sein dürfte, Um das Vermögen zu erhalten, ine eine Be- erutsachle da s uldigte seine ganze Aerndte ver hm g e f t Tas aue r Sol des §. 628 Tit. 11, 1), Men ebenfalls von einer Konzession und der Bedürfnißfrage ab- schränkung in dieser Beziehung erforderli, nd fei s ‘deshalb dit gegen dasselbe,

liert, von dem Besißer des Viehes erseßt werden m e, wenn Lehz- Der Landtag glaubte die Petition nit befürworten zu können, 14) Eine P | g idi gemacht wi 0 /

terer auch vom Psandgelde und jeder ia fréizulassen wäre. weil die dem Beshwerdeführer früher gewährte Erleichterung und des Allg. Landrèchts, wona die Pflicht für die Unterhal 2 e N rd und daher der Erfolg dieser Maßregel zuvör- | gemessen, daß zu Schenkungen Seitens eines Chegatten jedesmal Die Minorität des Ausschusses erklärt sich für den Entwurf, weil Verwilligung auf Konnivenz und Mißverständniß beruhe, die ebige und die Erziehung eines unehelichen Kindes event, zunä ade ei et werden müsse, und endlich Ai der andere Theil mit zugezogen werden müsse, Diese Anst wurde

Niemand für die unvermeidlichen Folgen eines unvorhergesehenen Zu- | Anordnung des Königlichen General - Post- Amts geseßlich begründet die Großältern väterlicherseits übergehen soll. Mrbess, der Srböhung der ohnedies son sehr beträchtli en Ge- | von dem Referenten bestritten. j ?

alls Le paris em ate ¡Es wird augeshet f (Migfeité- sei, mithin ein L vorliege, RRRer Gee Interze 72 des Land=- j La ieb R sih ge a Fe e NeNnon aud, É, lich Bee 24 heutigen Piea lp Tara Ag heine, A Gei fon Siaa T Sbih gr daß n Manne U

unten ründen ge er, ù elti E na 49 des Geseßes vom 27. Mai 1 issig mache, | einem Ministerial-Resfripte vom 27. März - e Gropalieti: : ; „eutigen Pienar - ng im emeinen | unter ein müßte, ulden einseitig zu kontrahiren, oder Schen-

Riana é chteg genüber, uicht geltend tages nah § sene aulässig , p Ô tet sein sollen, wet M teshlossen die Setilionaire Seitens des Landtags ober des | kungen, ohne Wissen der Ehefrau, zu Mien, Bes der at ns der

“ep vom 21, Juni 1844, Geseß-Samml. S. 214, nicht zuzugestehen, diese auch überhaupt der Gütergemeinschaft ent- des Ausschusses erklärten st|

macht werden, wona nur der böse Vorsaÿ und das Versehen strafbar überdies feine hinreichenden Gründe angeführt wären, welhe hier eine | terliche eits nur dann subsidiarish verpflih j i en n de seien Wie würde 2 sein, tis ein anbérwedgeader 4 untb ber | Ausnahme I L eplichen Besiangesahr rechtfertigen leben und | so vi 6 pen oder ite daß a Betieitin ihres e ‘9B Mars alls nicht besonders zu bescheiden, da dies bei | Familie nicht herbeigeführt werden sollte. i mit wenigen Stü Vieh einem reichen Gutsbesißer den dufällig ange- | die Beschwerde ihre Erledigung finden werde, sobald das jebt zur | und des andesmäßigen Unterhalts ihrér eigenen Kinder etwäs g" En u eingegangenen Petitionen (sie beläuft ih auf Ein städtishes und ein rittershaftliches Mitglied äußerten dage- richteten Schaben erseßen sollte? Jn- einem solchen Falle würde die Berathung vorliegende Geseß wegen Aufhebung des Jutelligenzblatt- | bleibt, und daß, wenn sh fein solher Uebershuß ergebe, dit "Fie wid die N ne sehr, bedeutende Arbeit und Zeitaufwand verur- gen, daß dem Manne, als dem natürlichen Rechtsbeistande der Frau, ein Verpflichtung zum denersaß niht nur ungerecht, sondern auch anges emanirt werde, und dem Petitionair der Rehtsweg wegen pslihtung auf die Mutter des Kindes und deren Aeltern ib t haben eéhwendigkeit einer Verlängerung des Landtags zur | alleiniges Dispositions-Recht zustehe. Der Mann sei das Haupt der Familie, lig sein, 29. Eesep dürfe. feinen Unterschied ma ¿wischen | Entschädigung für die getroffenen Einrichtungen 2c. unvers{chränkt bleibe. | und wei auch das dem Geseße zum Grunde: liegende Mol, F uf ibre Pe A und da dieselben von den Beschlüssen des Land- er gehöre dem öffentlichen Leben an, und nur seiner Beurtheilung Armen und Reichen, . Noch wird angeführt, es könnte h leiter | 7) Die Petition von 7 Bürgern von Magdeburg gegen Aufhe- | möglichste Verhlitung des Kindesmordes festzuhalten sei. t würden Us ja dur die Zeitungs-Nachrichten in Kenntniß | müsse und könne die Wirksamkeit ‘in demselben überlassen sein, ereignen, daß ein Armer zu Grunde gerihtet, als daß ein Reicher bung des Juntelligenzblattzwanges und der Juntelligenzblätter, (S@dluß in der Beilage.) R. Han Und es denjenigen Landtags - Deputirten, welhe die | . Cin städtishes Mitglied bemerkte dem beipflihtend, der Say,