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wieberte, b e, der kein Buch besie, son deshalb ias biheile sei, weil ee ben’ Bewe t Bu bes Lalemisse ht andes: Die Worte, welche der
i gestrih lle, Fönnten a de Umüääte ive unter Pn das But A O
nne. Ein Abgeordneter des Ritterst
seien in dem eichen. CireQa Wbgeorbuer bez Gilhte nufefübie das auf die Unäh keit des uicht temporären Dienstverhältnisses der Fabrikarbeiter. schenzeitlihen Verhältniß des Dienstboten immer für zulä g. Élarer, da
Jdee gränze an Dienstbarkeit.
zur Verwerfung des Ganzen.
Ein Abgeordneter des Ritterstandes bemerkte auch noh im Sinne
des vorigen Redners - und zur Ablehnung des Sanden es sei noh efuguisse, so wie
ntrakte nah Ort und Gebrauch, na Observanz 2c, verschieden beständen. Jn seiner Gegend sei gewöhnlih eine ehchs= wöchentliche Kündigungsfrist bestimmt, dazwischen gelte aber auch eine esepliche Kündigung, und wenn eine solche nicht erfolge, finde eine s shweigende Wiedervermiethung statt. Diese bilde aber ein in das Buch einzutragendes neues Dienstverhältnißk. Was würde aber daraus folgen, wenn die betreffenden Kontrahenten ruhig zusammen lebten, ohne auf die stillschweigend erfolgte Verlängerung zu achten und ohne e nah dem vorges#lagenen Amendement in das Buch einzutragen ; f izeistrafe bis zü 5 Rthlrn. verfallen, dadur aber Verwidelungen und Verdrießlihkeiten in den Familienzustand. hineingebraht werden. Dieser Umstand scheine ihm bei der definitiven Abstimmung über das ganze Geseß besonders berüdsihtigungswerth. Aere Zanttags - Marschall: Man würde also zuerst zur mendement des Deputirten der Städte, gänz-
nit zur rate gekommen, daß die Kündigungs- die Dauer der Ko
e würden in eine Po
Der Abstimmung über das lihe Streichung des §. betreffend, gekowmen sein,
Die. Abstimmung hatte durch Aufstehen statt und wurde das Amendement pr. Majora verworfen ; hierauf die Frage gestellt auf Annahme des §., wie der Ausshuß ihn vorshlage, nämlih mit Weg- lassung der Worte : „deren Kosten von demjenigen zu berihtigen sind, der den Verlust vershuldet hat‘‘, und erfolgte die Annahme pr. Ma-
jora-.in der vorangegebenen Weise.
§§. 8 und 9 wurden ohne Widerrede N den früher
vorgenommenen Veränderungen des Entwurfs estrihen.
Der Herr Landtags-Marschall : Es sei also nun dließlih über die Sa Aussicht gestellte Frage abzustimmen, ob Ee Deietat
e das Amendement w
i
Ein Mitglied des Hier andes hält die Frage nah dem zwi-
Ein Abgeordneter der Landgemeinden : Es werde ihm immer
5 die Jdee, als ob Diensboten eine besondere Klasse von Menschen Tee durh das ganze Geseß durhführe; eine solche eit entfernt hiervon, sei aber bei vielen Dienstboten das Dienstverhältriß nur ein Uebergang und gin- en. aus. demselben viele achtbare Bürger hervor, so wie anderentheils Söhne und Töchter achtbarer Familien temporaire Dienstverhältnisse eingingen. Ein. anderer Umstand sei noch zu berücksichtigen, nämlich der, daß auf längere Dauer zu sließende Dienste dur Tagelohn, selbst im Auslande, so wie bei größeren Bau - Unternehmen (Chausseebauten 2c.) unterbrochen würden; der Zweck der Naqweise eines ununterbrochenen Dienstverhältnisses würde daher auch nicht erreiht. Er mache auf dies Alles jeßt schon aufmerksam, als Motive
zu bitten sei, von Einsührung des Geseßes Abstand zu nehmen?
Nach längeren Debatten über die Fra estellung, wobei ein Ab- eordneter der Städte die Fassuug vors ug: ob das vorliegende
,
eseß, so_wie es ameudirt, nit eingeführt werden sollte? Redner aus dem Stande der Städte und der Landgemeinden aber die Frage so, wie sie vor Berathung der einzelnen §8. in Aussicht gestellt wor- den, formulirt wünschten, weil auf diese Vorausseßung hin sie bei Berathung der einzelnen §§. gefußt und ihre Amendements zurüdck- genommen hätten; — nach diesen Debatten entschied der Herr Land- 980- Marsyall: Da .nah der Geschästs-Ordnung, wenn sih eine erschiedenheit über die Fragestellung zwischen dem Refe
renten und der Versammlung ergebe, er die Frage zu stellen habe, so stelle er sie hiermit, wie folge: soll Se. Majestät gebeten werden, von der Einführung eines Geseßes über den Fasigen Gegenstand dem, dem Protokoll
Meinungs -
Abstand zu nehmen? Diese Frage wurde gemä beigeßehteten Stimmzettel mit 42 gegen 23 Stimmen bejaht.
er Herr Landtags - Marschall bemerkte, daß in diesem Falle bei Anfertigung der Adresse der §. 46 des Geseßes vom 27. März 1824 wegen Anordnung der Provinzialstände für die Rhein - Provinz
maßgebend sein würde.
Ein Mitglied. des Fürstenstandes: Ob nicht jeßt noch für die ung
eventuelle Erlassung des eben amendirten Geseßes eine Srageste
aulässig sei, da sich doch mehrere Stimmen dafür erhoben hätten ?
ese Meinung fand Unterstühung.
Ein Abgeordneter der Städte bemerkte dagegen: der Wunsch des
Landtages werde do zur Kenntniß Sr. Majestät kommen. - Der Herr Landtags - Marschall : Der §. 46 des Gesébes
es sei.-nach den Bestimmungen desselben eine weitere niht erforderli. |
; Derselbe schloß die Diskussion und ging zur Erstattung des von dem . fünften Ausschusse abgegebenen Berichts über den ntrag des Abgeordneten der Landgemeinden : Aufrechthaltung der kurtrierschen ordnung vom. 15. Februar 1737 in Zug auf die Baumpflan-
nige - in und an den Weinbergen betreffend, über.
, das Referat, welches ohne Anstand einstimmig angenommen
wur
triershen Verordnung.
Hierauf trägt, aufgefordert dazu durch den Herrn Landtagsmar- Ab er. der. Städte als Referent den Bericht der en Provinzial-Landtage für die Angelegenhei-
í
en ernaunten Kommission vor. Der Aus\huß stimmt vei Sr. Majestät die Ausarbei= ntragen, welches den bestehenden und zu nds an die Staats- t jährlich zusihern
fa ger Dori ag des; Ausschusses wurde einstimmig an nômmen; er. Druck des ériväbnten ris wurde durch einen A geordneten Marshall in der
1g eines Gesehes zu u enden Sparkassen die eberweisung“ ihrer ns r grie, Verzinsun in L Gn
‘vore
Y Städte beantragt und von dem Herrn Landtags-9 en
habe den Fall, in dem man \ih eben befinde, vollkommen vo L Gragestellung
.. Demzufol e verlas der Resereut, ein Abgeordneter des Ritter- Aanbes urde.
\ … Der Antrag des Ausschusses ging dahin, weil Gründe für den Antrág vorhanden, so sei er in nähere Erwägung zu ziehen, billig ber auch der andere Theil, die Gemeinden Canzem und Zeltingen, vorerst zu hören, deshalb Erklärungen von dem hohen Ober - Präsi- dium einzuziehen und der Gegenstand dem nächsten Landtage wieder orzulegen, nebst den von den ntragstellern näher beizubringenden Beweisen über die Rectsbeständigkeit der oben angezogenen Fur-
l von Exemplaren genehmigt, vorher aber. der Wunsch
‘von einem anderen Abgeordneten desselben Standes ausgespro
die. Vervielfältigung möge die Vertheilung in den Gemeinden mögli
"Ein Abgeordneter des Ritterstándes : Für den Fall; bag
hen
die
Staais-Behörde nicht auf den ihm im Juteresse der Provinz dann seine. Wirksamkeit lih, daß die Staats - hörde L t. Zinsen zu bewilligen, und w Stände-Versammlung: sich d welcher von einem verehrten sei und der vielleih Pete ha vinz zu: erstrecken. ohen Zinsfuße so gro ntrag schon desha au wirklich 4 pCt. Zinsen zu bewilligen ge- elen bei ihm do die Prämien gänzlich weg. der ganzen Monarchie der Kommission ein- der Provinz, daß
s{cht, sich auf das Petitum des Amendement das Hauptpetitum
mien neben einem so erscheine dieser
Denn weun der Staat neigt sein möchte, so fi So sehr er, Redner,
372
ausspreche,
t manche interessante Mi ut werde, seine
a_ diese Anstalt durch ewilligung von ße Resultate erlangt habe, besonders wünschenswerth.
also auch im Junteresse wünschen müsse, daß der Staat auf den Antra gehe, so wünsche er doch noch mehr im Jnter der Aachener Verein sih über dieselbe ausde
Ein Abgeordneter der Städte wün
Ausschusses zu beschränken, weil jedes
Sri, Anst um so Be rkassen-Anstalt gesprochen sei. E Ein Ab cordiuéter de bei, indem abzuwarten, Staats-Behörde habe werde.
Referent motivirte das Festhalten des Kommi noh dadurch, daß der Redner des Ritterstandes
mission gewesen sei,
hen Erfolg der beantr
worauf dieser seinem Interesse der Provinz resp. der arbeitenden legte. Auf die Frage des Herrn Landtags-Mar {hlag, als mit dem Antr stehend, Unterstüßung find des, daß er glaube, durch den Subsidiar= Antrag niht geschwächt, leßteren zurücknahm.
ag der Kommission e, bemerkte ein Ab
Hierauf folgte das Referat des 4.
trag eines Abgeordneten der Städte, bei Feststellung des Zolltarifs ; der Städte, als Referènten: Majestät wollten Allergn Regierungen dés Zoll - treten, daß die periodische Rev Zukunft nur unter Zuziehung
Zollvereius-Staaten erfolge.
f
vorgetragen durch einen
Mit dem Schluß - Antrage, ädigst geruhen, mit den übri ereins zu dem Zwecke in Verhandlun on und Feststellung des Zolltari ändischer Deputirten aus sämmtlichen
Wurde einstimmig angenommen,
Folgte der Entwurf eines Antwort Landtags-Commissair auf zwei von diesem v. M. in Betreff des nicht einberufenen Landtags-Marschall gerichtete Schreibén, durh den Referenten .vor
Ein Abgeordneter d Majestät e Adre
ache bis zur
daß die möge.
neten die
Stillschweigen fest
rung der Erwartun
bel werden, um
bescholtenen Rufs begründendes Fa worden, bestand Referent auf der Ab so wie es vom Ausschusse entworfen
Die dur den Herrn Landtags-
e die Re
l Ât beschlo
getragen wurde.
mache.
ergab die Annahme des Schreibens
eine Minorität von nur vier Stimmen.
Folgte das Referat des 2ten Aus Abgeordneten des Ritterstandes, an ten um Wiederbesepung der Stelle eines
fuosophie von katholischer Konfession a tät Bonn.
Ein Abgeordneter der Städte, vor, und es beantra Majestät einzulegen, Urkunde, welcher also laute: „da immer ‘ein ordentlicher Professor einem ordentlicher Profe außerdem aber în keiner Fakultät, die bei men, auf die Konfession der anzustellen men werden solle.“ §. 4, welcher sagt, „ licher und außerordentlicher Pro erhalten werden solle,“ tragen, erlaubte er si, gestüßt auf die zur Begründun eine Beschwerde anstatt einer Bitt e Begründung dieses seines Amendement
olgendes zu bemerken: Es tholiken seien in ihren Angel
Thatsache beweise,
Professur, welche den versität Bonn ausdrüdli Jahren vorenthalten worden. petent abgewiesen worden, vorhanden seien. Da fessoren für die Gesch tholif, und einen al
800 Rthlru., den
lassen. Jun Preußen Breslau und Boun; shule in Bonn, was da niger als paritätisch ausnehme, \o bestehe gé dentlihe und außerordent
e Fakultät: p _»
44 Katholiken kämen demnach. 38 E e Hn is poln s bie Abit #0
v) h
gte der Ausschuß, gestüßt auf den §6.5 ß in der von fatho }sor von evan
Gleihmäßig stübt daß jedes Fach mit fessoren verse Nachdem der Refer als Amendement di aufgeführten e bei Sr.
fehle niht an Be énheítèn bevorz cht immer der Fall sei atholifen nah der Stiftungs-Urkunde der eseblih zustehe, och in der lebte unter dem Vorwande, egen. seien aber Mittel vor hte zu besolden, worunter en Professor mit einem an heinishen Beobachter
ebe es nur zwei dessen sei die als paritäti rofessorat-Personal anbel Wenn man die beiden theolo i s folgende Verhältni
6 Evangelish
6 vangelische. -Refer
wärtig da oreit:
“aats olifen,
p legen
E CTVES werli, dis verse
daß der Aa itgliede des dritten Standes ttheilungen zu m i eit über die
in dem Berichte über die Aachener lben Standes tritt dem vorigen Redner agte Schritt bei der
ssions-Berichts auch Mitglied der Kom- jebigen Zusaß blos das als Absicht unter- alls, ob der Vor- niht im Widerspruch eordneter des Ritterstan- ntrag werde der Haupt- . worauf der Redner des Ritterstandes den
und 6. Ausschusses über den An- betreffend die Vertretung der Stände bgeordneten des Königs en Stäats-
- Schreibens an den Herrn Unter dem 19ten und 20sten Abgeordneten an den Herrn welcher dem 6ten Ausschusse
es Ritterstandes glaubte dur die an Se. dchte des Landtags llerhöhsten Eutscheidung au
Ein Abgeordneter desselben Staudes stimmte Grundsaße überein, daß die Berufung an ‘Se. tung des status quo nothwendi Bei gleichem Einverständni
s Standes erwiederte seien an ihrem Plaß gewesen, Landtags- Commissairs vor an diesen von der Masorit
enwärtig eine durch Ministerial-Re o habe der Ausschuß, in der Nich gendes Hinnehmen, keine Präjudiz bilde
Nach einigen weiteren Disk. Gesichtspunkt der bloßen Verwa
ewahrt, ünd sih beruhen
hiermit nach dem Majestät die Erhal-
von Séïíten eines auderen Abgeord- Diese Bemerkungen als das erste Schreiben des Herrn ti, Da aber damals eine Antwort ssen worden sei und derselbe skript votirte Entscheidung erla wortung dur ein stillshwei-
der Referent:
tbeant
ussionen für und gegen, worin der Folgerungen aus einem chdem ein Abgeordneter Versammlung zur Aeuße- dnete werde endlich einbe= o mehr bere tigt sei, als kein den Vorwurf des
tum seit 14 Tagen bekannt ge- immung über das Schreiben,
hrung gegen ehalten worden, und na der Städte bemerkt hatte, daß die Stände-= , der fraglihe Abgeor
Marschall veranlaßte Abstimmung seiner ganzen Fassung gegen
{usses über den
Antrag eines Majestät die
Bitte zu rih- ordentlichen Professors der n der rheinishen Univer-
trug dieses Referat vorgenannte Bitte bei Sr. sten Stistu ophishen Faku lischer Konfession neben gelisher Koufession angeseßt, den theologischen ausgenom- den Lehrer Rüdcksiht genom- e sich das Referat auf den nöthigen Anzahl ordent- hen und immer beseßt . ent das Referat vorge- Frage. zu stellen, ob, Paragraphen, nicht Majestät einzulegen sei. 6 erlaube er si hauptungen, die Ka- die vorliegende
Se.
als Referent,
sei ihnen seit sechs n Zeit sei ein Kom- daß feine Mittel inden, sieben Pro- eili nur ein Ka- geblichen Gehalte von in Köln redigiren zu Universitäten, erklärte Hoch- é, nit we-
nfessionelle Streitigkeiten her-
vorzurusen, indem er uur den gerechten und billigen Sinn der ammlung überzeugen wolle, in welchem linfange die Grundbszg rität verleßt seien. Jn der Stiftungs-U unde heiße es ms „Es solle ein akademisher Gottesdi für jede der beiden K, nen besonders fat den, und für die evan ische dazu die des St(hlosses in Bonn eingerichtet werden, für die Fatholishe 6 fession aber dem akademischen Gottesdiens der Mitgebrauch ej dortigen katholischen Kirchen ausgewirkt werden,“ (r freue sid rihtig, daß für die Evan elishen diese Königliche Ordre von d, an erfüllt worden, und wünsche ihnen von ganzem Herzen Glüg Die Katholiken hätten si dergleichen Berechtigungen seit fü, zwanzig Jahren nit zu erfreuen gehabt, Und erst vor einigen sei der fatholishe akademische Gottesdienst eingerichtet worden, \einlih ‘nur , weil man voraussehen konnte, daß ein solches Y, ren auf dem Landtage zur Sprache kommen würde. Man k vielleicht sagen, daß bei erledigten Professuren \sich feine besilé Kompetenten unter den Katholiken befänden. Jn der lag eologishen Fakultät seien noch mehrere Professuren unbeseßt, Herr Erzbischof Koadjutor habe vor langer Zeit zur Besebun & dieser Professuren den Professor Alzog, einen gebornen Sl eine katholishe Notabilität, in Vorschlag gebracht, welcher am é; nar in Posen als Professor angestellt gewesen, Dieser Anka damals abgelehnt worden, weil er in seiner Stellung unenthe wäre. Man habe aber diesen Professor, dessen höchster Wun wesen, bei der Fakultät in Bonn angestellt zu werden, lieber Landes gehen lassen, nah Hildesheim, wo er gegenwärtig als F herr eine Professur im Seminar bekleide. Referent wiederholk, er diese Thatsachen nur darum vorbringe, weil er den Landiy den Ort hierzu betrachte, — und er au das Recht zu haben (ly die Amendirung der vorgeschlagenen Bitte in eine Beschwerde y antragen, da die betreffende Bestimmung des Artikel 5 der Skifw bliebe f der Universität Bonn seit 6 Jahren unberüdsictizi| ieben sei. j Der Herr “audtags-Marschall : Es habe si gegen den Y des Ausschusses kein Widerspruch erhoben; er werde also zuerst diesen Antrag abstimmen lassen. Ein Abgeordneter der Städte giebt anheim, ob das Wort || \{chwerde“ nicht in die Adresse aufzunehmen, welhem mehrere! Weber beistimmten und worauf ein anderer Abgeordneter tandes bemerkt, das Petitum enthalte eine Beschwerde.
Ein Abgeordneter desselben Standes: Wenn gegen die vol Referenten vorgeschlagene Form der Adresse, gegen die Besi ein Bedenken obwalten könne, so hätte dies nur darin seinen (0; daß die Versammlung von der Thatsache, welche der Gegenstai! Beschwerde sein solle, sich noch nit hinreichend unterrichtet gel Für die Richtigkeit dieser Thatsahe bürge aber der Referent, K nehme diese Bürgschast unbedingt an und sei der Meinung, daß| wo während eines Zeitraums von sechs Jahren, geschehener Ang ungeachtet, eine geseßliche Verpflihtung Seitens der Behörde erfü C allerdings Veranlassung zu einer Beschwerde | anden sei.
Ein Abgeordueter des Ritterstandes {ließt ih dieser Mi an, indem er bemerkte : die vom Referenten zusäßlich angefü Motive seien in dem Ausschusse nit vorgebracht und berathen] den und deshalb au von demselben keiner näheren Prüfung in | faktischen Zusammenhange und in Beziehung auf die daraus g nen Folgerungen des vorleßten Pariítäts - erhältnisses unterm worden und hätten deshalb hier um so mehr wegbleiben könna, der Natur der Sache nah bei Beseßung der Lehrstühle in bei 8 schiedenen Fakultäten das Konfessions-Vérhältniß nit zun i dienen könne. Z
Ein Abgeordneter desselben Standes : Er wünsche nur As rung: über die vom Referenten vorgebrachten Thatsachen, und er gegen den Ausdruck „Beschwerde“ stimme, so sei es nur, 1 dieselben nicht kenne,
Hierauf erklärte der Herr Landtags - Marschall den Dey f ür erledigt und überläßt die Abfassung und demnächstige Vor u
dresse dem Referenten, Derselbe machte die Offenlage der Ref bekannt und beschloß sodann die Sipung. j
Koblenz, 3. März, Zwölfte S ißung. -Nachden Sibung von dem Herrn Landtags - Marschall bu Mittheilun bereits. mit ihrem Eindruck auf die Versammlung veröffentlichten U höchsten Kabinets = Ordre auf die Landtags - Adresse eröffnet wai forderte derselbe zur Verlesung des lebten Sigungs - Protokoll. und veraulaßte nah dessen Annahme das Nöthige wegen eines wesenden Deputirten. 4 Hierauf überreihte ein MOgeopbnefer der Städte eine Pei vieler Kleidermacher von Elberfeld , des Juhalts: Gesuch um f anwendung der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 8. Dezember 4 auf ihr Gewerbe, welche als Anlage an- den vierten Ausschuß f wiesen wurde, s Derselbe beantragte ferner das Abdruden der Referate ba Veröffentlichung der Landtags - Verhandlungen, indem bei der | Veröffentlichung der Protokolle die Provinz sehr häufig die Besi es Landtags nit verstehen könne, weil sle die Motive dazuf enne, : j Herr. Landtags - Marschall : „Dem stehe nihts entgegen, ul
sei Sache des mt. der Redaction eruteacies Mitgliedes, hei immungen, welche ohne Diskussion erfolgt seien, das Material erständniß der Sache, so weit es erforderlih sei, - da zu suchen! A einen solhen Falle allein zu finden sei, nämlich - im. Aués} erichte, P d Ein Abgeordneter des Ritterstandes ragt, ob. denn nur einst angenommene Referate gedruckt werden sollten, was der Herr Landi Marschall verneinte, worauf der Antragsteller bemerkte, daß bei sb habter Diskussion die Verständigung aus dem Protokolle he
ch | gehen müsse.
„… Der vorige Redner wünscht aber einen Grundsaß in dieser ziehung festgestellt, indem er gegen jede Ausnahme sei, und der k girende, Abgeordnete der Städte bittet um eine feste Norm, 1 welcher er _jich. richten könne, worauf Herr Landtags - Marschal eben gegebene Erklärung wiederholt und hinzufügt, daß es, wal in Anregung gebraßten Abdruck sämmtlicher Referate betreffe, große Frage sei, ob die Zeitungs - Redactionen geneigt sein wi alle Referate aufzunehmen. j 4 Ein Abgeordneter der Städte glaubt Se, Durchlaucht dahin stauden. zu. haben, daß das mit der Veröffentlichung beauftragte glied .in Rücksicht der Referate zu beurtheilen habe, was nur aus, | jet und was nur aus dem Protokolle zu verstehen sei, un} nah entweder aus dem Referate oder aus dem Protokolle seine öffentlichung zu: {öpfen. i BA Der fühere Redner -des Ritterstandes will dies zu untes
| zwar dem jeßt mit der Veröffentlichung beauftragten Mitgliede
lassen, wünsht aber, daß sür die Zukunst eine feste Norm aus
werde, worauf der Herr Landtags-Marschall den Gegenstand
núgsam. erörtert erklärte, und zi Berichterstattungen überging. e g5id Qs at Sólu ín der Beilage.) Hoe
Beil
Ein eordneter des Ri des erbat ih das Wort: Es hei dem Druck der dur einen Abgeordneten der Landgemeinden ichten Petition um Preßfreiheit ein Drudckffehler unterlaufen, es in der Ueberschrift heiße: „Petition der Stadt Trier“, wo- zj diese nur ‘von einer namh Anzahl von Bürgern aus der nien Stadt unterschrieben und eingelegt gewesen sei. Diese Erläuterung, welcher der vorgedachte Abgeordnete das ignete hinzufügte, wurde für genügend angenommen. Folgt die Berichterstattung des Zten Aus\chusses über die Aller- position, den Entwurf einer Feld-Polizei-Ordnung für die jin- Provinz, mit Ausnahme der Kreise Rees und Duisburg, be-
Ein Abgeordneter des Ritterstandes trägt als Referent im Na- des Est dahin an, daß die St nde - Versammlun pee einen ae hen Ausschuß wählen und des Königs Majestät rchtövoll und unterthänigst bitten möge, jenen Ausschuß den Or- der Regierung beizugesellen, welhe mit einer näheren Prü- “und event. Umarbeitung des quest. Entwurfes sh beschäftigen de, Die Resultate der Arbeiten dieser \o zusammengeseßten Kom- n würden dem künftigen Landtage den sichersten Leitfaden zu r endlichen Berathung LeNs und ihn der Gefahr überheben, \ch einem legislatorishen Mißgriff zu betheiligen, welcher Beschluß in Referat näher motivirt i, Ein Abgeordneter der Landgemeinden wünscht die Berathungen r Kommission der Veröffentlichung übergeben, damit die Provinz ber gehört und die S Bedürfnisse befriedigt werden. Ein Abgeordneter der Städte wünscht, daß wenigstens die Re= te der Arbeiten der Kommission vier Monate vor Eröffnung des tages jedem Mitgliede - desselben zur besseren Jnformation zu- ilt werden möchten. 1 Herr Landtags - Marschall erklärt, daß, wenn dieser Vorschlag i Widerspru erfahre, so sei er als einstimmig angenommen an- hen, — welches der Fall war. Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Der Nußzen, den diese jrdnung mit einigen Umänderungen schon haben würde, fönne verkannt werden, doch sei sie zu tvenig ausführlih und handle von’ Beschädigungen von Vieh, mit Ausnahmen der §6. 40, 41 42, niht von sonstigen Beeinträchtigungen des Grund und Bo= und der Erzeugnisse desselben von Mensthen selbs; er sehe darin r eine Weide-Ordnung, als vollständige Feld - Polizei - Ordnung, trage demnach darauf an, daß ein ausführliches und vollständi=
M Rural-Geseßbuh ausgearbeitet werde.
Referent: Dies würde Sache der Kommission sein.
Ein Abgeordneter des Aten Standes erklärt sein Einverständniß dem Vorschlage des Ausschusses und wünscht dessen Ausdehnung die zur Berathung vorliegende Feld-Polizei-Ordnung.. der Kreise } und Duisburg, auf die zweckmäßige Einführung eines einzigen al-Geseßes hindeutend. *
Hérr Landtags-Marschall : Dies betreffe eine andere Allerhöchste a a ber er zur Zeit den Bericht des Aus\hus}ses noch t erhalten habe.
ent: Er sei in der anderen Proposition auch Referent und
de diesen Wink zu benußen verstehen.
Die weiteren Diskussionen über den Unterstüßten Antrag wegen ubeitung eines vollständigen Rural - Kodex hatten das esultat, nur die Niederlegung der Verhandlung im Protokoll verlangt der von dem Herrn Landtags - Marschall zur Abstimmung ge-= A vasdlag des Ausschusses einstimmig angenommen wurde.
er Herr La
der Landgemeinden zur Berichterstattung auf über den Antrag d der Städte, rüdständige Gehälter furtrierscher Die- etreffend. :
Referent stellt den Antrag des Aus\chus}ses dahin, daß den Bitt- n strenge Rechtsansprüche niht zur Seite ständen und es den- n mithin überlassen werden müsse, inwiesern sie den Weg der ide zu betreten für angemessen fänden. Referent stüßte diese Ansicht des shusses auf folgende Motive: Als bei dem Eindringen der französi- Armee der Kurfürst seine Residenz verließ, wurde den Staats- mten und Hofdienern der Befehl gegeben, in ihren Aemtern zu leiben. Mehrere von diesen Angestellten haben sich von dem lin- nah dem rehten Rheinufer begeben. Wegen ihrer Gehälter wur- sie an die Land = Rentamts - Kasse verwiesen, in welche aber nur rechtsrheinishen Revenüen- flossen, Es wurden ihnen nun zwar Hause der Zeit abschlägige Zahlungen auf Gehälter geleistet, Spä-=
haben sie Reclamationen eingereiht wegen vollständiger Zahlung
t Rückstände, nämlih von 1794 bis 1802 (der Zeit des Lünevil- dtiedens). Durch diesen Friedens-Vertrag \ind sie zum Theil dem j0gthum Nassau, zum anderen Theil dem Königreich Frankreich jeilt, Na diesér eingetretenen Veränderung haben sie ihre ritte wegen Erlangung der Zahlung der fraglichen Rückstände ers den damals in der R ein-Provinz aufgetretenen französischen Ge- l-Kommissar Jollivet erichtet, sind aber von ihm abgewiesen wor= indem er nah dem anzösishen Gesebe geltend mate, daß der- fe Regent, welcher die frühere Anstellung bewirkt habe, zu dieser Ung verpflichtet sei. Eine Verwendung bei der nassauishen Re- ing hatte nur einen theilweisen Erfolg, indem diese nur die Liqui- [on von einem Drittel der Forderung Zvr4 und’ auh wirklich be- le; wobei Le den Grundsaß ausstellte, daß sie nur im Verhältniß ihr zugefallenen ‘Revenüen des vormaligen kurtriershen Staates, ur zu einem Drittel der Prästation, gehalten sei. Später haben fsteller ihre Forderungen bei der hiesigen Königl. Regierung demnächst bei dem Königl. Ministerium der-Finanzen geltend zu
en gesuht. Beide Königl. Behörden haben den Reklamanten die .
( ht E elben Rechten und mit denselben Verpflichtungen besiße, wie frü-= rankreich, und stände ihnen der Beschluß des französischen Gene= Kommissars Jollivet entgegen. Zulept haben die Bittsteller ihre ht zu der Stände = Ver ammlung genommen und den Beistand Len ch erbetèn, dahin gehend, die Versammlung möge bei des 9s Majestät \ich für ihr Recht verwenden. Der erste Aus\{huß, Gem diese Angelegenheit zur Vorbegutachtung überwiesen wurde, rgfalt die Ver áltnisse geprüft, sich aber überzeugt, daß ein
Era daß der preußishe Staat das Rheinland mit ch
mit So liher echtsanspruch den Bittstellern nicht zur Seite stehe. Er
geglaubt, daß sie nur im Wege der Gnade zu dem gelangen x was sie als ein Recht, dem es niht an Begründung fehle, Wer die politszèt Ereignisse entgegeriständen , beanspruchten. „Ausschuß onnte aber nit auf eine solche Verwendung seine e, erksamkeit rihten, da das Gesuch der Reklamanten nicht darauf oe uar; er mußte si vielmehr darauf beshränken, den Urhe- \ ber Fetition zu überlassen, die nöthigen Schritte in dem ange- 7 e Sinne zu thun, wozu er die Stände-Versammlung nicht be- ú '
Á A e, s Ler Antragsteller gab den Mangel strenger aat ldánsprliße bei
Fer Anwendung der früheren, aus Zahlungs-Abneigung ge- Ven Bestimm des ö (sfus zu, berí das andere Gese6 im Sat lid die Billigfeit welde
ndtags-Marschall forderte hierauf einen Abgeordne=-
373
zur Allzemeiuen Preußischen Zeitung.
—————————
au das Verfahren der Herzogl, na}. Regierun bestimmt haben möge. Dieser Regierung möchte ferner die Gerecht s der n lihen Ansprüche näher bekannt und deshalb. sie der Anwendung, der harten Verfügungen der franz. D abgeneigt gewesen sein. Die Bittsteller sagten doch wohl mit Recht, daß bei der An nung ein Drittel ihrer Ansprüche sich au für die übrigen zwei Drittel ein Zahlungspflihtiger finden müs} Eine Befürwortung i illígen Anstehens am Throne Sr. Majestät, nicht ein lediglich zum Bericht gehendes-Jmmediat « Gnadengesuch derselben, könne möglichen Erfolg haben, und jene Befürwortung werde daher die Stände-Versammlung eintreten lassen fönnen.
Nathdem bei dem anerkannten Mangel eines Rechts der Bitistel- ler noch für und gegen die Kompetenz des Landtags zur Verwendung für sie im Weg der Gnade gesprochen, auch der ntrag wegen Mit- theilung einer Abschrift des Refergts an dieselben gemaht worden,
de von dem Herrn Landtags-Marschall die Abstimmung veranlaßt
und solche auch auf die von einem Abgeordneten des Ritterstandes vorgeschlagene Beschränkung des Ausschuß - Antrags auf die Schlufi- -0À „ks werde überlassen, ‘die Gnade Sr. Majestät anzurufen, ‘ ezogen. ;
, Der Antrag des Ausschusses, mit dieser Modification, wurde einstimmig angenommen, s
Folgt das Referat des 1sten Ausschusses über den Antrag eines E der Städte: Einsührung rihtigerer Besteuerung be-
effend.
Referent, Abgeordneter desselben Standes, trägt vor: Der Bür- ermeister und Stadtrath zu Essen hätten sich mit einer von einem
bgeordneten der Städte zur Befürwortung empfohlenen Petition an die hohe Stände-Ver ammlung gewandt, worin sich die Bittsteller darauf beschränkten , einen Artikel“ der Essener Zeitung zur Prüfung vorzulegen. Jn diesem ZeitungschArkikel sei darauf hingewiesen wor- den, wie von Seiten der Geseßgebung, dur Beseitigung bestehender Mißverhältnisse, darauf gewirkt werden könne, dem „zunehmenden Pauperismus zu steuern und die Arbeiter - Klassen zu einer würdige- ren Stellung zu erheben, und wie zunächst die gegenwärtige Be- steuerungsweise als ein solhes Mißverhältniß zu bezeihnen sei. Das ganze Steuer - System werde nun als ungeeignet angegriffen, ohne aber wegen Anwendung eines zweckmäßigeren Abgabenwesens Vor- {läge beizufügen. Der erste Ausshuß sei nun der Meinung , daß dem Landtage die Prüfung eines solchen Zeitungs-Artikels, oder vielmehr, darauf hin, die Revision des gesammten Abgabeiwesens, zumal ohne bestimmte artifulirte Vorschläge zur Abänderung, niht wohl zu= gemuthet werden könne, und er, Referent, trage daher Namens des 1sten Ausschusses darauf an, daß die vorliegende Petition, ange= brahtermaßen als zur lebeee l itigung nsché geeignet, abgewiesen werde,
Antragsteller erwiedert: ürgermeister und Stadtrath von Essen habe ihm das Gesuh um Ein ührung einer rihtigeren Be- steuerungsweise hierher zugesandt, er habe hierauf seinen Antrag ge- ründet. Wenn dieses Gesuh Seitens des Stadtrathes nicht hin- ânglih auseinandergeseßt oder motivirt sei, so beziehe sich dieser An- trag auf einen beigelegten Zeitungsbericht, welcher vermuthlich vom Stadtrath ausgegangen und worin das Gesuch mehr motivirt wäre; hiernah laubten die Bewohner von Essen im Nachtheile gegen die östlichen Provinzen zu stehen, weil bei diesen Besißer vou Rittergütern frei von Grundsteuer seien, deren Grundbesiß ungefähr ein Drittel des Ganzen ausmachen dürfte; andererseits werde in dem Artikel Beschwerde gesührt, daß diejenigen Kapitalisten, so 150,000 Thaler Vermögen hätten, mit anderen, so mehrere Millionen besäßen, gleicher Klassensteuer unterworfen seien, und daß sogar diejenigen Kapitalisten und’ Gutsbesiger, so in Städten wöhnten, wo Mahl= und Schlaht= steuer bestehe, fast nihts oder weniger fontribuirten, als gewöhnliche Handwerkerfamilien, Diese und mehrere im Bericht angeführte Gründè dürften hinreichen, das Gesuch zu beahten. Da eine gleihmäßigere Besteuerung und eine Erleichterung für Essen und die westlihen Pro- vinzen durch das Gesuch bezweckt und in dem beigelegten Bericht an- gedeutet werde, so möchte er beantragen, senes Gesuch mit anderen. ahnlichen vorliegenden Anträgen zu fombiniren, solhen dem tafür de- signirten Ausschuß L und ihm, dem Antragsteller, zu erlau- ben, den veröffentlihten Bericht verlesen zu dürfen.
Ein Abgeordneter der Städte fragte, wärum der Antrag nicht an den fünften Ausschuß gegangen, welchem derselbe wenigstens als nüßlihe Auskunft bei Bearbeitung ähnlicher Gegenstände habe die- nen können.
Referent verwies auf die jevt vorliegende Begutachtung, wonach der Antrag dem ersten Ausschuß als inept erscheine.
Nachdem noch einige Bemerkungen wegen Verweisung des An- trags. an den fünften Aus\{chuß und des dem beigefügten Zeitungs- Artikel mangelnden literarischen Junteresses gemacht worden, veran- laßte der Herr Landtags-Marschall die Abstimmung, ob die Versamm- lung dem Antrage des Ausschusses beitrete. .
Wurde per majora angenommen,
Hierauf folgte das Referat des zweiten Ausschusses über den Antrag eines Abgeordneten der Landgemeinden auf Verbesserung des Pfarr = Einkommens der Gemeinde Hassem, vorgetragen durch einen Abgeordneten desselben Standes, als Referenten, welher dahin antrug, daß das Gesuch nicht hinlänglich gerechtfertigt sei und sich der Landtag überhaupt auf dergleichen Beschwerden ohne besondere Mang gegen den Ausspruh der Behörden nicht einlassen könne, demzufolge der Antrag unberüdsihtigt zu lassen sei. /
Da kein Einspruch erfolgte, wurde die Meinung des Ausschusses angenommen. :
- Hierauf folgte das Referat des 2ten Ausschusses über den An- trag eines Abgeordneten desselben Standes, Abänderung des Artikels 13 des Gesehes vom 6, November 1813 betreffend, insoweit derselbe die Pfarrer zu allen Ausbesserungen an den von ihnen benußten Dotal= gütern exkl. Pfarrhaus verpflichte. : j
Referent , ein Abgeordneter der Städte , trug den Antrag des Ausschusses vor, dahin gehend, daß das Gesuch niht einem allgemei- nen Bedürfnisse entspreche und zu allerlei Erörterungen führen würde, demselben daher keine Folge zu geben sei, Ueberdies sei das Geseb als sehr zweckmäßig anzuerkennen.
Antragsteller : Wenn er auch nicht zweifle, daß der Antrag auch für Bitburg gerehtfertigt sei, so könne er si{ch der Meinung des Aus- {usses denno anschließen , indem er sich überzeugt habe, daß si dieses Bedürfniß anderwärts nit vorfinde.
Der Antrag des Ausschusses wurde ein immig angenommen.
Es folgte das Referat des 1sten Aus usses über den Antrag eines Deputirten der Städte, Verbesserung einiger Mängel in der Justiz-Verfassung des ostrheinischen Theils des egierungs - Bezirks Koblenz betreffend.
Dieser Deputirter, als Referent, las den Antrag und das Refe- rat vor, ‘indem er bemerkt, daß leßteres si dem ersteren anschließe. Dieser Antrag beschränkte sich, na einer kurzen Darstellung des man-
elhaften und verschiedenartigen Rechtszustandes in dem fraglichen ebietêtheile, auf der Rey, der erdogeeli@en Prozeßfristen, welche zur Verschleppung der Rechtssachen in allen Justauzen dienten, und
Diensiag den 18!" März.
auf eíne gründliche Verbesserung des wenigstens theilweise unvollfom- menen Hypothekenwesens ; indem sogar zu Wedlar die io t e gerichtliche Bestätigung der bevorzu ten Shuld= und Pfandverschrei- ungen, ohne jede Prüfung des igenthumsrehts der Verpfänder, selbst ‘bei Darlehen vori bevormundeten Personen; lediglich auf Gefahr der uLoRE erfolge. Der Schluß - Antrag des 1sten Ausschusses ging dahín:
1) für den besagten Gebietstheil die ihn der Provinz näher an- \hließende Einführüng des rheinischen bürgerliches Gesepbads und Prozeßverfahrens aubeantragen, bis zu dem Zeitpunkte, wo solche geschehen könne, jedo eventuell zugleih **
2) die Abstellung der bezeichneten einzelnen Mängel in der ostrheinischen Gerichtsverfassung- in Antrag zu bringen und nebst der allerunterthänigsten Bitte zu 1. au die weitere bei Sr. Majestät dem Könige vorzuschlagen, daß nämlich :
a) die bisher üblichen drei verzögerlihen Fristen durch eine Aller- höchste Verordnung in eine angemessene, durch ihren Ablauf zerstörliche Frist zusammengezogen werden und
b) dem ostrheinischen Theile des Regierungs-Bezirks Koblenz eine neue sichere Hypotheken-Ordnung, nah Analogie der Königlich preußischen, mit Rücksicht auf den vorherrschenden Parzellen- Grundbesiß und im Einklange mit dem Grundkataster, Aller- gnädigst ertheilt werde.
Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Er höre zum erstenmale Klage über das ostrheinische Hypothekenwesen. Es sei feine Mög- lichkeit, daß Jemand könne betrogen werden, Er glaube, nirgendwo fönne die Kontrolle besser sein, als in Neuwied, Altenkirchen 2c. Er erinnere si aber als’ altes Mitglied - der Versammlung, daß ein frü= e Tad S von Weßlar über die \hlechte Einrichtung daselbst ge-
agt habe. : Referent erwiedert: Ursache zur Klage fände \sich, wie auch m Referate bemerkt sei, nur theilweise, z. B. in Weslar ; übrigens werde au, wie er gehört, ‘in Ehrenbreitstein und Altenkirchen Klage ge- führt. Jedenfalls sei nur da, wo auf den Grund gerichtlicher Urkun- den der Eigenthumswechsel in geordnete Grundbücher eingetragen werde, Hypothekensicherheit vorhanden, wie neuere Beispiele, selbst eines im fürstlih Solmsishen Amte Greifenstein, bewiesen.
Ein Abgeordneter des Ritierstandes: Er müsse dem verehrten Redner des ‘vierten Standes dahin beistimmen, daß in dem Kreise Neuwied, wo die kölnische, triershe und wiedische Hypotheken - Ord- nung bestehe, diese Angelegenheit zu keiner Klage Anlaß gebe, dage-
en müsse er dem Herrn Referenten auch darín Recht geben, daß Veplar eine Abänderung derselben sehr wünschenswerth sei, — und die Einführung der oben erwähnten Verordnung befürworten.
Ein Abgeordneter desselben Standes bemerkt, daß gerade die Aeußerung des lebten verehrten Redners, über die große Verschieden- heit in der Legislation ostseits des Rheins gelegener, \sich so nahe be= ränzender Ländergebiete, ein so großer Uebelstand sei, daß dessen
bstellung durch die. Einführung eines allgemeinen Geseßes als drin-
gendes Bedürfniß ‘erscheine; so lange diese aber nicht erfolge, sei es eben so dringend wünschenswerth, daß den gerügten Mängeln in dem Gerichtsverfahren “und den verschiedenen Hypotheken - Systemen vor=
läufig abgeholfen werde. Jn leßterer Beziehung habe man auf díe
mit Recht gepriesene preußische Hypotheken - Ordnung, als aushülfliche Maßregel, hingewiesen. :
Herr Landtags - Marschall veranlaßt die Abstimmung, und wird der Vorschlag des Ausschusses angenommen.
Hierauf folgte der Bericht des Sten Ausschusses, über eine Mit- theilung des Herrn Ober - Präsidenten, die Remunerirung der Bür- germeister als Agenten der Frovinzial-Feuer-Sozietät betreffend.
Ein Abgeordneter der Landgemeinden trug den Schluß - Antrag des Ausschusses dahin vor: 2 pCt. der Jahres = Einnahme für die Remuneration der Bürgermeister zu verwenden; davon denselben 15 pCt. als eine feste Gebühr zu bewilligen und das übrigbleibenbe # pCt: zu einem Gratifications = Fonds zu bestimmen , aus welchem, auf den Antrag und den Vorschlag der Direction, durch den Ober= Präsidenten denjenigen Bürgermeistern, welche sich für das Wohl dér Sozietät ganz besonders interessirten, Gratificationen zu bewilligen seienz' dann auch den Bürgermeistern eine Einschreitungs-Gebühr für die Aufnahme des Antríitts oder der Erhöhung der Anmeldungen zu bewilligen, diese den sih Anmeldenden zur Last zu legen und solche, wenn die Anmeldung 3 und weniger Häuser-Positionen enthalte, auf 2x Sgr. und sür mehr: als 3 Positionen auf 5 Sgr. festzusezen.
Ein Abgeordneter der Städte wünscht den Antrag dahin geän- dert, daß nur 1 pCt. als feststehend und ein anderes ganz zu Re- munerationen verwendet werde.
Es stellte sich § pCt. als zu weni heraus für jeden Bürger- meister; dagegen hielt Referent die dur L vCt, auffommende Summe von 1500 Rthlrn. als Remunerations-Fonds für genügend und wies auf die verhältnißmäßige Honorirung daraus hin.
Mehrere Deputirte aus dem 2ten und Zten Stande erklärten
ch gegen alle Remunerationen, als nah der Veranlassung und Art ihrer Bewilligung für die Bür ermeister entwürdigend.
Ein Mitglied des Fürstenstandes und eín Ritterschafts-Abgeord- neter unterstüßten den Referenten , wogegen ein früherer Redner des Ritterstandes für die Einführung ansehnlicher Prämien wegen An- schaffung von Löschgeräthschaften nah dem Beispiel dér Privat=-Ge= sellschaften stimmte.
Diesem wurde von dem Referenten und anderen Abgeordneten widersprochen, welhe es mit der Ehre der ohnehin durh ihre Se- cretaire bei dem in Rede stehenden Geschäfte häufig vertretenen Bür=
„germeister vereinbar fanden, Gratificationen anzunehmen, die denn
au ganz im Jnteresse der Gesellschaft lägen und bei der Kom etenz des Herrn Ober-Präsidenten zur Bewilligung an den rihtigen Mann in einem namhaften Betrage für Auszeichnung kommen: würden,
Nach weiterer Diskussion für und gegen, wobei der Antra theils, namentlich auch unter Verweisung auf die bisherige Verpflichtun der Bürgermeister, resp. das bestehende Recht, — ganz, und hinsihtli der Gratifications-Normen, bekämpft, theils, und zwar mit weiterer Rücksicht auf die freigebigen Remunerationen der Königl. Regierung bei Brandschäden, und die Nothwendigkeit, a zur Hebung -des Feuer- Versicherungs-Jnstituts etwas Wesentliches geschehe, vertheidigt wurde, veranlaßte der Herr Landtags = Marschall die Abstimmung, welche die Annahme des Aus\huß-Antrages in seiner ganzen Fassung, pr. majora, zum Resultat hatte.
Hierauf wurde dur denselben Referenten der Bericht des 8len Aus\hus}ses über das Gesuch der Fräulein Antonie von Hauer wegen Rüerstattung der Kosten für eine Gartenanlage hinter dem Gebäude der Provinzial-Feuer-Sozietät vorgetragen. Derselbe ging dahin, dem gencoen Sräulein für ihre Ansprüche wegen der von ihrem verlebten
ater auf die Verbesserung des Gartens am Sozietäts-Gebäude ver- wendeten Auslagen eine Entschädigung von 100 Rthlr. aus dem Fonds der Provinzial-Feuer-Sozietät zu bewilligen, è
“Referent machte die Versammlung damit bekannt, daß dieses Ge= such zwar von dem Herrn Ober - Präsidenten unter dem 9, Oktober v. J. abschlägig beschieden ‘worden sei, auch möglicherweise der Bitt-