1845 / 78 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

die Abfas-

¿es war zunähst bemerkt, da Namens des Ausschu} zunächst Be Dip”

er Provinzialrehte durch den §6. Ill. des

(ang besondere Preei t angeordnet sei, und daß man

weck, welchen der Geseßgeber in

è, möglichst zu erreichen bemüht gewe-

adjeni Erhaltung anempfoh :

echte niht umge- vori wissens{h

tents- zum emeinen Landr d nd 2 Bera den dergestalt, daß alles dasjenie den, was ohne Abänderung wohlerworbener Privatr staltet werden fönne. man die Rechtsbildun lichen Standpunkte aus auf, so kann es- wohl werden, ob die Kodifizirung des Provinzialrechts überhaupt z schen sei, vom praktischen T Nes : ial f Nüglichkeit einer mmenstellung der

ana on diesem Sinne haben sih auh frühere tederholentlich ausgesprochen, und au die eben vorlie- end bewiesen, zu wie vielen Zweifeln ustand des Provinzialrehts Anlaß gebe, i, für die Stände, welche der wissenschast- ständen, ein

durchaus nicht verkennen. ende Berathung habe ge b Bedenken ber bermali, lich, vE wide a es R chts nicht ittelbar nahe ichen Entwickelung des Re niht unmitte d bestimmten Ausdrücken flar abgefaßtes Gesepbnh aufzustellen, worin man das Retht, was Pag T gu auffind den allgemeinen desgesezen Geltung habe, leiht und sicher au 3 einer selben Codification sei auh ein Nachtheil irgend einer Art nicht zu erwarten, denn eben so wie man bei zweifelhaften Stellen des Allgemeineu Landrechts noch jeßt auf de so werde man in Zukunft auch fernerer rovinzial- Kodex nicht übe den Ausschuß bewogen, si : der Weise zu unterziehen, wie die ! halten, und es könne nur darauf angetragen werden, daß die Resul tate der jeßt beendigten Berathung, gemäß, zur Publication empfohlen w Gegen diesen Antra méhrere Stimmen.

Es müsse das Au artigen Verhältnisse ordnen und a ein besondere

Quellen zurückgehe, eben rshungen über die Quelleu rhoben sein. Diese Auffassung habe egutachtung des Provinzialrehts ín

ersammlung davon Kenntniß er-

threr ursprünglichen Bestimmung g erhoben \ich indeß in der Versammlung

genmeik eines jeden Staats sein, die gleich- seiner Angehörigen auch dur gleiche Geseße zu uf diese Weise Rehts-Einheit herbeizuführen, und wo nií niß einer Rechts-Verschiedenheit vör=- e si auf Provinzial- und Lokal-Nor- men stüße, als ein Uebelstand, dessen Beseitigung man wünschen den man aber gewiß uit geseßlich sanctioniren und verewi Anders verhalte es sich mit solchen einer eigenthümlichen Basis beruhten. liberhaupt beständen, au werden, und indem man solche firire, störe man d Betrachte nan aus diesem Gesihtspun

{e Provinzialreht, l nämli: das märkis é hnrehtz ersteres sei mit dèm Grund-Ei enthum chten, leßteres mit den Rechten gewisser Familien f historishen Grundlagen, welche und deshalb möge hi sgehalten werden. Titel des Sachen- und Verträgsrehts n, seien niht nur an und für sich h unzweifelhaft bereits festgestellt. E und Erbrecht Zweifel ob, und se Rechte unter gewissen Kautelen mit ebraht werden köunten,

ih feststellen, so bedinge n Geseben und befördere ublications - Patent zum Allge- Dás Allerhöchste Land= ch bereits darauf hinge- der vorzügli dringeü- älrehts von den Stäti- größen Umfängs der enen allgemeinen Gesehe lasse ß eiñe Bearbeitung des gesammten nit zu erwarten sei; beantrage etwas Unmöglihes und shade Flih Nothwendige entweder gar

s erkennbares Bedü liege, erscheine dieselbe, au wóò

Institutionen, welche wirkli auf A müßten, so lange sie ênormen beurtheilt

nah besonderen Re emeine Rechts-

Einheit niht. rathene märki zur Codification êmpfeblen, Swhulreht und das Le und dén Patronatsôre eng verwachsen,

nur zivei le Kirthen- und

des vie 9 beide bis er hiesigen Provinz eigenthümli

eíne besondere Provinzial - Geseßgebung fe Rechte aber, welhe aus dem

in das Provinzialrecht gehörte ringfügig, sondern auth ziemli 0 wenig walteten über das - beweise die Erfahrung, daß die der allgemeinen Geseß

ebung in Einklang Wolle man sie noh be

nders provinzialrech re Fortbildung neben den allgemeine im Widerspruch mit dem meinen Landrecht, die Rechts tags-Propositions-Dekret von 1843 habe au wiesen, daß die Codification und Publication den und wünschenswerthen Theile des Provinzi den zu beantragen sei, und die Erwägung des gegenwärtig in der Beaibeitung begri

- Unsicherheit.

es wahrsheinlich erscheinen, daß Provinzialrechts vor der Hand gar ies dennoch, so verlange ma au dadur, daß man dann dàs wir niht oder sehr spät erhalte.

egnet, die Rechts - Einheit, die man hier er- en, daß in jedem einzelnen Punkt elte, sondern vielmehr darin, daß inden, die Gültig- elt und die Z

__ Hierauf ward entg reben wolle, sei nicht der Monarchie dasselbe Geseß g überall wirkli vo | Feit des Provinzial - Rechts sei hi imenstellung desselben in ein G lihfeit gewünscht worden. Wo

heren dringenden Anträge nur die Publiz

rovinzial-Rechts erbitten, so liege darin zu publizirten Theile des Pro und fallen lasse.

darin zu su

rhandene Recht ; dher nie bezwei epbuch nur aus Rüdsichten der jeßt mit Aufgebu

rung einzélner Theile des die Erklärung, daß vinzial -Rechts für minder Dies fönne aber nicht die

denn feine Rehtsverlegung sei unwihtig.

e man nun

man die nicht erheblich erahte des Landtages sein,

éten Zeihtungen tritt seine , denn ni{ht àälleîn werden . B, dle Tempel-Facäden der drei Sänlen-Ordnut- ér a A în den A aila n, son as t{funstlerische Besten, hinzustellen, hat hm zu eines Herischers von den viel- er T öre P, f L und \{hönste Poesie at

reiste Fülle

: E auch i di höpferishe Kraft ais máañnckche derselbe, wie gen, durch die géistre dern, wieder zu esgen j Bestreben, etwas Positives, ein Muster des chen Entwurf der Nesiden sprüchen höchster gei s, zu senen die gré Es îm g äber ba teftonisi ötiven enthält, Folge von Zeichnungen , welche dèm Gebict der Tektonik praktisches Eingreifen in alle Gewerbe Tíséhlêèr 2c. náh, welhe des Ausdrucks éi-

der höheren Skulptur erfunden, wovon Profeffor Kiß zur Ausfüh-

ier das ein- en und én

sen b ie gewidn ünstler E, Vérvor en Compósitivnen d thümlihèn Kunstwerke

dem sehr aus seitigsten bali menden Sstpsangen i i

thümlichen und feinen a

Eine andere

Lon eigen-

hören im Einzelnen fein det Golbschmicde, Bronzeoeser Ei üer künstlerischen Form fähig

Was Schínfel in dem Gebie das Meiste durch die kunstreihe H kommen, fann man ebenfalls erst hier üb einen Entwürfen in der Histor diesem Fache ausges abe, welhe {h über ein gefu Frueht auf diesem Gebiet, seine mit so au ausgeführten Entwürfe

änd des Herrn

ien-Malérei {lt ührte Oelbild , eir Vogelñest freuën , und die reiste ntliher Feinheit in Gouache des Muséèums, seinen nungen, wêlhe uns von Na- endèn und Vöffér und Zeiten 1 verséhiedene seiner aitóge-

sich hier Entwütfe, Beéfreiuni

von íhm íîn

für die Malereien der Halle en landschaftlih-arhiteftonischen Zeich d Sitte der verschiedensten : ee ey fg! ra el E e derselben

äller he seiné edle, patriotische Begelsterung ( während und n en fitiid geben

Schoù Lon furzen Zeitraum, geöffnet werden können, i dasselbe lerit der Architektur, wie voi fonstizèn |

zur Bildung benuyt worden, Und {n ber That es Meisers enigogentónte, teaea Se ce b endi be entgegent r f6 Vft : Iden verkommèn haben.

wirkt Schinkel in diesem Museum auch noch nah seinem Tode

äber finden

seitdem das lelshè \ Séhínkelsh M SRS

eih von Mel sehr zahlreich von i iben, Jum

Künstlern ‘und Studium und uns ‘ans diesen

dus seinem Mundè

378

der entgegengeseßten Seite wgrd hiergegen noch hervorgehoben, daß derjenigen, Theil! der Bevs&lf:riag, dem an- ebeâ edo das Pro- vinzial- Geseybuch einen sicheren Anhalt für ihren Rehtszustand ge- ben wolle, auf de provinzialrechtlihe Ei enthümlichleit selbs gar feinen hohen lege, indem er die tsgewißheit und. Rechts= hetheit, welhé man allerdings im hohen Grade wlinshe, am tv d den allgemeinen Landesgeseßen fände, deren untinge ränfte Gel- tung au dur die sonstige Umgestaltung dér sozialen Verhältnisse, aamentlih- Erleihterung der Communications-Mittel und Steigerung des Verkehrs, zum Bedürfniß geworden sei.

Als nun die Frage zur Abstimmung gebracht wurde: „Soll des Königs Majestät- gebeten werden, auch die Codification der übrigen Theile des Provinzial - Rechts außer dem Kirchen - und Sul-Recht und dein Lehn-Recht anzubefehlen?“/ spra die Mehrheit ch für die Verneinung derselben aus. L:

Die Berathung wandte sich hiernächst. zu einigen mit dem Prö= vinzial -Recht verwandten Materien, indem zunächs| ein Ausschuß- Gutachten über die Theilnahme der Anbaue an den Gemeindegrün- den und an der Benußung der gemeinschaftlihen Weide zur Erörte- rung gelangte, ‘Man war der Ansicht, däß die Auslègung, welhe in neuerer Zeit von den Gerichten den §8. 38 und 39 Thl, Ul. Tit, 7 des Allgemeinen Landrechts gegeben worden, nicht die richtige sei. Da indeß das Bedürfniß für die Remedur nicht blos für die Mark obwalte, mithin die Bezugnahme auf das märkfische Provinzial-Recht um so weniger oute ersheine, als die estimmung ín- dem Theil desselben Play finden würde, welcher zur Kodifizirung nicht empfohlen werden soll, so ward beschlossen, in einer Jmmediat - Vor- stellung zu bitten, daß eine deklaratorische Bestimmung die richtige Auslegung der allegirten - Paragraphen sichere, in Betreff des märkli- schen Provinzial -Rechts aber fein besonderer Antrag gemacht werde. Als provinzialrehtlich erkannte man aber an daß die in Dorf-Feld- inärken einer gémeinschäftlihen Benußung un erliegenden Grundstüde, so wie bie Antheile an der gemeinschastli@hen Weide, Zubehör der Hufenbesißer, als Hufenbesißer aber in der Regel nur die Kirche, das Rittergut, der Lehnschulze, diè Bauern, Halbbäuern und Kossäthen zu betrahten sind und Jeder, der außer den Hufenbesißern einen An- theil an jenen Berechtigungen in Anspruch nimmt, den Erwerb dieser Befugniß durch einen eziollen Rechtstitel nahweisen muß.

Sodann schritt man zur Berathung des Entwurfs einer Ver= ordnung, betresfend die Erleichterung gewisser Dispositionen übèr fur= märkische Lehne, Das Kammergericht hat in neuerer Zeit angenom- men, daß zur gültigen Verpfändung der Substanz eines kurmärkischen Lehnes die Einwilligung der eingetragenen Agnaten nicht genüge, soudern ein Familienshluß Aller, auch der Nichteingetragenen und Un=- bekannten erforderlich sci. Den Uebelständen, welche aus diesem Grund- saþ folgten, is bereits durch das Geseß vom 5. November 1843 ab- eholfen, Seitens der brandenburgishen Stände aber ist noch die

usdehnung dieser Declaration auf diejenigen Arten von Dispositio=- nen beantragt worden, welhe im §. 15 Nr. 2 bis 5 des Gesehes vom 15, Februar 1840 über Familienshlüsse bei Fideifommissen auf- gezählt sind. Der Gesepgeber i auf diesen Wunsch eingegangen, und der vorliegende Entwurf beschränkt stch darauf, die §§. 15 bis 18 des allegirten Gesehes für anwendbar auf kurmärkische Lehne zu er- flären. Der Landtag konnte im Allgemeinen in dem vorliegenden Eutwurfe nur eine erwünschte Abhülfe einer vielfach empfundenen Hemmung der Dispositions-Befugnisse dankbar erkennen und beshränkte sich darauf, im speziellen Eingehen auf die allegirten Paragrapheu der Verordnung vom 15. Februar 1840 diejenigen Punkte zu ezeid)- nen, wo die besonderen Verhältnisse des Lehns eine Abänderung der in jener Verordnung nur für Fideikommisse erlassenen Bestimmungen erheischen möchten, Namentlich erahtete man es für nothwendig, den §. 16 am angezogenen Orte aa—o0 für Lehne zu verändern, „und unter. den vérschiedenèn, in dieser Beziehung emachten Vorschlägen erhielt der die Majorität, wonach in den beieinetes Fällen die Gül- tigkeit einer Disposition über das Lehn an die Bedin ung geknüpst wird, daß die zwei ältesten eingetragenen und in der Provin: anwe- senden Agnaten des ersten Grades und, wenn nur Einer dieses Gra- des vorhanden ist, noch Einer des nächstfolgenden Grades, und zwar abermals der Aelteste der in der Provinz Anwesenden und Eingetra- genen dieser Kategorie, ihr Einverständniß erklären. :

Hierauf kam ein Geseß-Eutwurf in Betreff der Vererbpachtung von Grundstücken, welche unter Lehns- oder Fideifkommiß-Verband ste- hen, zur Erörterung. Das Geseß hat den Zweck, solche Erbverpah- tungen von Parzellen der Lehns= oder Maritommißglives welche im Jnteresse der Landes-Kultur und der Besißer jener Güter wünschens- werth sind, möglih zu machen, dabei jedoh Formen vorzuschreiben, die ohne zu große Weitläuftigkeit die Verlegung der aus dem Lehns- oder Fideilommiß-Verbande dritten Personen zustehenden Rechte ver- hindern. Die Versammlung erklärte sich im Allgemeinen mit dem Entwurfe einverstanden und brachte nur eiuzelne, wenig wesentliche Abänderungen ín Vorschlag. Das Besondere ward vorgeschlagen, daß bei Lehnen alle eingetragenen Anwärter nächsten Grades und,

wenn uur einer vorhanden i, dann vom nächstfolgenden Grade der |

Aelteste unter den in der Provinz Anwesenden zuzuziehen seien, Auch

bildend und fördernd in der Kutist fort, und kein Denkmal konnte daber

wohl mehr in seinem Sinne, dem Wirken und Leben eins war , gestiftet

iverden, als dieses.

Endlich ist auch Shinkel's Standbild , wvelheds Se. Majestät der Kö- nig von dem Herrn Professor Tieck ausführen läßt, bereits in der Arbeit in Marmor begríffen.

Doch nicht blos um uns in \{chmer;lichen und freudigen Gefühlen des dahíngeschiedenen Meisters und seines Wirkens und dessen, was zu seiner Verherrlichung geschehen, zu erinnern, haben wir uns heuli hier vereinigt, sondern dieser Tag soll heut und fortan noch eine andere, hohe Bedeutung für uns haben, Wie er nämlich derjenige ist, welcher Schinkeln. zu so that- kräftigem und segensreichem ‘Wirken das Leben verlieh, so soll er auch- uns stets von neuem beleben zu tüchtigem und gesundem Handeln, einen Jeden in dem Kreise von Kuni, oder sonstigem Beruf, der ihm angewiesen ist, Denn weléhe Persönlithfeit wäre wohl geeigneter in Kunst, wie îm Leben, zu einem solé Leitstern und Vorbild zu dienen, als Schinkel? Weun nämlich je Einer in unseren Tagen zum begeisterten Bewußtsein der Bedeu- tung der Kunst im Ganzen und Großen als einer der Hauptkräfte, welche auf die Veredelung des menschlihen Geistes wirken, gelangt war, so ist es Schinkel, Und von diesem Mütelpunkt einer großen Zdre ließ er die Welt von eigenthümlichen Erfindungen in den elnzelnen Künstèn der Architektur, Skulptur und Malerei ausgehen, so daß man in einer jeden noch erkennt, daß sie der Ausfluß cines. solchen Bewußtseins ist. Um aber in diesem Ge- biete mít möglithstem Erfolg zu wirken, hatte er seincn Charakter zu einer moralischen Kraft, zu einer geistigen Straffheit ausgebildet, wie dieses nur selten vorkommt, und diese verlie ihn auch daun nicht, als der örper, welchét diesem edlen Geiste zur Hülle diente, bereits inf untter ihm zu- sammen zu brehen. Jh brauche hier nur an den hinfälligen Zustand êrinnerú, in welchem sich Schinkel befánd, als er die Orianda, vielleicht seine vollendetste Schöpfung, Ss té, | A

Séhinkel's umfassendes Genie kann sch freilich Késner aneignen, denn das ift kine Gabe vön Gott, wohl aber kann es einem ernsten Willen ge- lingen, fest und krèu an dem zu halte, was er als das Rechte und Front- Lte Bmennans ber T tate Be ee T ree ng der en Prinzipien grie! Kán - Tivhi On äk érer Verhältnisse ugd Bedütfnisse ‘nd Att del mischen Bauriätéri ist aber üm \o ‘öthiger, dah rine N von Mäñnern fih veréinige, üm mit That und Wort {n Art und st ‘voi

hielt man den zweiten Absaþß des 5. 3

terlihes Verfahren die verweigerte E dem Kbrige allerunter

Art dieser

ciner É

rfifende U

s{weidnißer Wahl-Bezirks, Verbindung zw d Brünn-Prager Bahn.

ß befürwortet, fand dennoch Kräfte nach einer ekt zu verwenden, rer Vollendurg nahe, eine dung mit dem s an der Zeit, “e B r e Einflu stärker als der Dreub reôdener Bahn fertig werden Sadsen zu ge=- Verbindung zwi=- en wurde die

u nach Pra dtischen Abgeorduetes der

wonach bur ein sici;

nzt werden kann, um deshalb nit sür ererbpahtungen immex “nur zu den nüglichen, wendigen Dispositionen zu

nicht aber zu dei Es ritterschaftlich

lau und der Ollmüß-Prager un

Widersprnh.

renen sind. r Eisenbahn-

Central-Aus Î d , blechen Eisenbahnen

Provinz vortheilha hishen Kaiserstaat eröffnen

rde österreichische

Provinz Schlesien.

Breslau, 10. März. 23ste Plenar-Si der Sizung durch den Herrn orlesung der Adresse zur

ad ten Richtung Nah Erö brend die obersi hall erfolgte die ere und betreffend die Vererbpahtung von Lehns =- und durh ‘den Direktor des vierten Ausschusses. Städte bemerkte hierbei, daß Beschlüsse des. Laudtages in d 1) den, welcher beantragt, die neu zu errihtenden unter die Geseßgebung von 1807 zu stellenz 2) den, welcher die mungen des Geseh- l t und beantragt die Aufnahme dieser im beiliegenden Gutahten haltenen Beschlüsse in die Adresse selbst, weil da géber sogleich ermessen werde, emeinen in dieser wicht itig unterstüht, fand dieser Antrag doch lebhaften ; L) den Landtagen der Gebrauch herausgestellt habe, die Ani selb mehr als Begleitschreiben anzusehen, alle wesentlichen Yui der- Berathung aber in das der Adresse beiliegende Gutachten nehmen, welhes ein wesentliher Bestandtheil der Adresse - sei hier um so mehr Beachtung fîn ie D Adresse selbst aufgenommen und die Landtags-Beschlüsse im Gut vollständig enthalten sind. j Der Landtag psflichtete dieser lehteren Ansi wiegende Annahme der Adresse nebst Gutachten -b | erwähnte Abgeorduete der Städte eine Verwahrung i ] | ser Fall nicht zur Präcedenz für die Zukunst

ferat über die früher zurüickgelegte W grottkauer Kreises in Betreff der |

ere Verbin

nften Propoßi « Vielmehr sei e

¿ B dh in dneter 4 er in der Adresse die beiden voll : ieser Angelegeuheit ve

iel zuzuwenden. rseits darum verzögert, weil de jen, bezüglih der Eisenbahnen, zjesen, Man wolle ers die Prag-D t, um den Vorsprun nen, der, einmal ang Schlefien und Böhmen w gfeit einer direkten Bahn-Verbindun heseitig P oven und von einem j ellt:

Se. Majestät den König zu bitten, eine Eisenba hen Böhmen und Schlesien dur Bahn zwischen Ollmüß und P h| in der Art, daß es Sr, Maje Mgen Borarbeiten anzuordnen und m dadur festzustellen, inwieweit Barantie zu gewähren veranl Ministerinm der auswärti nigen Verhandlungen mit der ehmen, mittelst wel Prager Bahn gesih trage die Majorität de Das von einem Mitgliede Se, Majestät gleichzei Ermöglichung der Ve Nordbahn eine kräftige Staats de durh beshlußfähige Majorität zur Petitions-Anträge, rittershaftlihen Ab

dels d shwer it s

bei 5.8 von den Bei enden - werde.

entlichen Lehne twourfs -ausnimnit, chs me ard der ho jed von Bres w en den

he, geleitet haben, Db! 4

n S leitet haben en Sage geleitet h Widersprug

hn-Berbindung zwi- haft Glaß an die ichen, und zwar zu= fallen möge, die desfall- Ertrags - Quoten zu ermitteln, er Staat eine Zins= und andererseits das zu veranlassen, die- ierung baldigst

ns{luß an die

ch die Graf

und ob d t sein möchte, ngelegenheiten österreihishen der traftatenmäßig der ert werde, s Landtages beipflichtete, der Ritterschaft gestellte Amendement: allerunterthänigst zu bitten, der Obershlesishen Bahn mit der eintreten zu lassen, etition erhoben. das Stempelwesen betreffend: geordneten Schweidnißer Wahlbe-

g des Stempel-Geseßes und Vorle- o wie auf Erlaß einer Al- erjährung der Stempel-

den werde, äls feine Details

cht durch die ij

derlegte, daß die reihen möge. Hierauf wurde das Re tion eines Rittergutsbesipers inalkosten wieder ausgenomm Diese Petition, dahin bundene Last der Kriminalk verursachte die Anheimgabe, nehmen wolle, -- Allerhöchsten Gesebgebung

zur \hnelleren

vermittlun

erichtet : die mit- der Geri en auf die Staats? ob der Landtag nicht Veraulassung da

Orts die möglichste Beschleunigung der Revisioa in Erwägung zu bringen, macht jedo dabei W merksam, daß eine Aenderung wegen der Kriminalko eher Plah greifen könne, bis die neue Kriminal-O

emanirt sein wird, 4 sem Grunde beschloß der Landtag, der Petition: vorli

Es folgte sodann der Vortrag über i 2) die Petition eines Freiguts -Besizers zu Seitendorf, wal ffend die von der dasigen Gemeinde ( zum Stchneeschoren auf der Kunsi enannte rothe Höh ng mit der Ansicht des Ausschusses \spra§

des Antragstellers in Bezug auf ihre }

anzuerfennen,

reiben des Magistrats zu Greifenberg von ‘dea hüt

geordneten Zten Wahl - Bezirks

schieden ausgesprochene Petition, Allerhöchstenorts eine Modification der Kabinets-Ordre 8, März 1832 über die Ver Schnees auf den Kunsistraß Verpflichtung zur Tra des Schnees von de

assen zu: übernehwy auf baldige Umarbeitun öchsten Dec b) des Magistrats und der Stadtverordn Erläß eines Stempel

den vom Landtage zur

ie Petition eines Ritterg

eren Ausschüsse, ation wegen ebgebung Z eten zu Grünberg auf apiers von -25 efürwortung Allerhöchsten Orts ge-

utsbesißers saganer Kreises, gerichtet

burger Kreises, betrè sten Propositionen vier Wochen vor

forderten Handdienste

über die \

Jn Ueberein Landtag \ih dahín aus,

die eingereihte Schrift

als eine Petition nicht

3) Ein S

a) Vorlegung der Allerhö Eröffnung der Landtage; b) dergleichen des - haushaltes e nur în Bezug auf den ebniß der Beschluß war: Allerhöchsten Orts u ositionen den Mi m Einberufungs\ Dagegen wurde. der zweite ) Die Petition des Magiístra ällgemeinen Handels - un Staaten beantragend. Zn Erwägung, daß die eite und die Emanir s verzögern könne, wurde te hierauf der Vortrag e Oeffentlichkeit der Landta Petitionen, als: a) der Stadt Friedeber thung der Landtags-

b) des Abgeordneten für Liegniß,

e) der Wähler der lichkeit der L

d) der rittershaftlihe Wähler neisser Kreises, gleichen Jnhalts, Lon mehreren Abgeordneten der Städ Der Wunsch, ger, durch neue Motive ge erstarke täglich und sie werde dereinst auf diesem Wege könne der Landtag dem Volke

Finanz-Etats und der Ergebuisse des Staats ersten Theil eine kurze Debatte,

m Anordnung zu bitten, daß die Königl. Pro- gs möglihst| gleichzeitig mit

Theil des Antra ts zu Oppeln: d Wechselrehts für die

ser Antrag die Befugnisse. des Landtages g des so nöthigen preußis Petition zurüdckge des Referats über

gs-BVerhandlungen betreffende

| von den liedern des Landta enthält die dara 1 reiben mitgetheilt gs zurückgewiesen.

l die Einführung eines pflichtung zur Wegräumu ollvereins- en dahín zu beantragen, d

gung der Kosten für das Wegräum sistraßen den Kommunen 1 nommen und dem Chaussee-Fiskus übertragen werde.

orm eines Privatschreibens nitt aber als Supplement ähnlicher | Jn Erwäguung, |

en Wechsel-

Diese Petition konnte in der F eine solche erkannt werden, wurde träge dem berathenden Ausshuß i ch den Landtags-Abschied vom 30. Dezember 1843 diesem ge Hinweisung auf das zu erlassende verheißen worden, Uébelstandes aber wünschenswer

den Jnhalt dieser Petition in der Schlu Gegenstände aufzunehmen, empfohlen werden.

Der Central -= Aus Petitionen vor:

überwiesen, a. Q, wegen vollständiger Veröffentli- erhandlungen mit namentliher Anfüh-

gleichlautenden Jnhalts und Schnellschreibern, ses, wegen Oeffent-

ande unter Erledigung eine baldige Abste th sei, beshloß der Landtag, 49 ß-Adresse unter diejen

welche einer besondéèren Beschleuiz {uß trug hierauf die Referate über folgt

4) der Stadt Kosel wegen Aufhebung der Verpflichtu

währung des Natural-Quartiers für kommandirte O g beshloß auf die in der Petition entwide Ausschusse anerkannten Gründe,

ublizisten und andgemeinden neisser Kre'

te werden diese Anträge fniß nah Oeffentlichkeit

if unterstüßt, hoben, hervor.

das Bedür

Der Landta vom Central-

4 siuden, Nur

379

wahrhaft nüßlich werden. Der Landtag werde seine P wenn er die ntlihkeit wiederholt beantrage und ti Kön Ma- festät werde gewiß die Bitte des Volkes er ören, wenn von allen, oder doch von mehreren Landtagen, dieselbe ehrfurhtsvoll an den Stufen des Thrones nied egt, und das Bedauern über die Ab- weisung derselben dur den leßten Landta s Abschied ausgedrüdckt wird. Ein itglied der Rittershaft erklärte ch gegen jeden allgemeinen und unbestimuiten Antrag auf Oeffentlichkeit. Erst müsse man ch klar mahen, was man darunter meine, o durch die öffentlichen Blät- ter? Diese finde bereits statt. - Ob Stenographen? die seien bewil ligt. Ob blos die Wähler, oder Jedermann zuhören solle, Dies sei RE zu Cie A Mars

er Derr Landtags - Marschall hält eine Erwähuung des Wun= sches nah Oeffentlichkeit gegen Se. Majestät für durdade unnöthig, indem die Petition des 7ten Zanblages alles Erforderliche enthalte. Wenn dieser Wunsch aus höheren Rücksihten für jeßt niht gewährt Mitta so erscheine die Erinnerung daran auch in keiner Art ngemessen.

Von Seiten des referirenden Ausschusses wurde jedo hervorge- hoben, man könne dem Landtage, wenn er bei solchen Petitionen ganz stillschweige, mit Recht den Vorwurf machen, er habe die früher aus= gesprochenen Wünsche nicht reiflih überlegt, Unter Berücksichtigung des Geseßes von 1824 und des Allerhöchsten Landtags - Abschiedes vom 30. Dezember 1843 könnte allerdings die Petitions-Erhebung je- ner Anträge nit befürwortet werden, do sei es Pflicht, den sich vielfach kund gebenden wiederholt ausgesprochenen Wunsch in der Sthluß- Adresse ehrerbietig| anzudeuten, i

Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wurde die Frage :

ob der Landtag die vier Petitionen ‘als solche genehmige? überwiegend verneint,

Die zweite Frage :

ob beantragt werden solle, daß die Wähler den Landtags - Ver= sammlungen beiwohnen dürfen? wurde ebenfalls verneint. | s w dritte L U oll in der Schluß - Adresse ausgesprohen werden, wie tief der Wunsh nah Oeffentlichkeit in der Provinz gefühlt wird, und daß der Landtag diesen Wunsch nur aus Ehrerbietung für den Aller- höchsten Bescheid vom 30. Dezember 1843 zurüdckhalte wurde mit 62 gegen 20 Stimmen bejahend entschieden.

Zulept fam zum Vortrage:

10) die Petition des Magistrats und der Stadtverordneten der

tadt Breslau : daß es nur der einfahen Majorität bedürfe,

um eine bei dem hohen Landtage angebrachte Petition als ver- fassungsmäßig durchgegangen zu sehen,

Der Ausschuß érägt mit einer Majorität von 7 gegen 4 Stin- men darauf an, die Petition niht zu befürworten. Vor ¿wei Jahren ist diese Angelegenheit auf dem Pad iage ausführlih besprochen wor- den, die Meinungen der verschiedenen Stände dürften wohl ziemlich

dieselben sein als damals. Dur die sezige Abstimmungsweise leidet

Feiner der Stände, die Abstimmung über das Fideikommiß-Geseg lie- fere dafür den besten Beweis. Das Verhältniß der Abstimmung von 43 gegen 40 Stimmen, welches ch überhaupt so oft wiederholt, bezeuge, daß die Meinung in der Provinz häufig sehr getheilt ist,

bir die Petition wurde von mehreren Mitgliedern der Land- und tadt-Gemeinden (uge: es sei ein Widerspru im Gese, daß für Petitionen zwei Drittheile, für Propositionen nur die ein- fahe Majorität erfordert werde. Es könne kein Nadtheil daraus entstehen, wenn einige Petitionen mehr zu den Stufen des Thrones gelangten, Ein Mitglied der Rittershaft äußerte: Se, Majestät der ug habe die Ttio in partes bei dieser Gelegenheit mittelst des vorigen andtags-Abschiedes abgeschlagen, Die weitere Entwickelung des ständischen Justituts sei von dem hohen Ermessen Sr. Majestät abzuwarten. Durch eine Befürwortung der Petition könne das Gute eher gestört als gefördert werden. Ein Vertreter der Städte ent- gegnete hierauf: eben die Verweigerung der Itio in partes habe insbesondere zur Einreichung der Petition Anlaß gegeben. Bei den gegenwlirtig geseblichen Bestimmungen sei das Petitions-Recht ge- ährdet.

Bei der Abstimmung über die Petitions - Annahme erklärten sih für dieselbe 40 Stimmen, gegen dieselbe 43 Stimmen.

Die Petition ist demna verworfen, und der Stand der Land- uet giebt zu Protokoll, einstimmig \ich für dieselbe erklärt zu aben,

Provinz Posen.

Posen, 25, Febr. Zehnte Sibung, Nah der Vorlesung des Protokolls über die leßte Sitzun bringt ein Abgeordneter von neuem zur Sprache, daß noch niht vollständig aufgeklärt sei, wer eigentlich von den Dienstboten zum Gesinde gehöre, daß dies aber durchaus erforderlich wäre und daß mithin diejenigen Persouen bezeichnet wer- den müssen, welche zur Kategorie des Gesindes gehören sollen. Man könne dies nicht den Staats = Behörden überlassen, weil hierbei die

——_——== E

Ung ward auf Panoffa Derlunst, im 00 igli f tine weibliche Figur 14 is

und. mit ihr den goldoli Panoffka die Zeichnung eines asenb. Band 1. Taf. L. und vor, das bisher auf den indischen es vielmehr das Bündniß d Dionpysos durch die Verm:ttelung des Hermes Aufnahme in die bacchishen Mysterien ; eihung der Dioskuren in die ele

hm verliehenen Maße, forizuwirktn, als jt

Schinkel, ein Jeder nah dem c e welche oben berührt worden , sonst

unglücklihen Geshmas-Tende mer weiter um sh greifen dürften. Und -\o möge denn den Feier verein ren, inwícfern wir unseren Vorsäßen und geblieben, und zuglei dazu dienen, immèr von neuem zu bestärken,*' Nachdem hierquf zufo hmid dem Anden!en des geschiedencn ein Glas dargebraht worden , trat nah dem Ausspruhe des Horaz, rungen der Geselligkeit gern Antheil

's Abhaudlung über“ die Heil - Gottheiten ffa erläuterte eine Terrafoite grie- en Museum, einen Widder darstellend, auf | durch den Mythos des Poseidon, die Gestalt dieses Thieres an- r von Kolchis zeugte. Hierauf merkwürdigen von Gerhard S eis Sia: e eldzug des Dionysos bezogen er beiden Kabiren Alfon und und wahr- als Seitcn- usinischen Mysterien, eumont las über die Reiter - Statue welche, einst vor dem Palaste zu m Großen nah Aachen gebracht wurde, nter Beibringung der Nachrichten, welche “und in cinem an die Kaiserin Judíth, en Gedicht des Walasrid Strabo über sind, und mit steter Beziehung auf die gründ- f. C. P. Bo ck (aus Aachen, jept in Brüssel) hat, wurde eine Schilderung dieser Statue nigfahe Schwierigkeiten darbietet, wie denn auch as ihr Vorhandensein in Aachen betrisst, so einlih auf dem jeyigen sogenannten Kloster- bei der Verheerung der farolingischen Pfalz er großen Feuersbrunstdes J, 11 nntniß der farolingisch Vergl. Allg. Pr. Z. Nr. 76.) bhandlung über assyrische Handels- und Kultus- es zu besonderer Stüpe gereicht, daß osstadt Niniveh auch für vorderasiatische denn namentlich die dur assyrischen odisías in Karien nah Hierdurch wird die Schwierigkeit beseitig des Ursprunges mancher kleinasiatischer Kunst-Denfmäler bis Aich Herrn Kiepert's Ansicht bestätigt, na ähnte und neuerdings wiedergefundene

einer 0 igs ewissen wièden einem Vorbilde, wie Sit uns gegenseitig in Gesinnung 6

es Herrn Ober - Baubl eisters in felerlider G , ret im Sinne des Gefeietten, ,„Carpe diem“, an den heiteren At nahm, die Gegenwart in ihre R gesungene Lieder und trauliche Gespräche der in d! führten im freien Wechsel das von jegt an j einem heltereu Ende zu, desscu ernste und vid ch in der Brust eines Jeden èin bleibendes Al N

dieser Tag, welcher uns heute

gt, uns alljährlih als eîn mahnendes 1g cinherreitet,

heophane eßigen l Bidde

lge der Aufforderun

und im Chorus

Gesinnung Vereinig ahr zu erneucnde Fest edeutung indeß sicherli

fen zurückgelassen hat,

Archäologishe Gesellschaft. chäologischen Gesellschast vom 13, M aflepios Driligttüle b damit K alten Griechenlands, Er stellie die d e zusammen und suchte den Kolonial-Nexus dest n gemeinsamen thessalishen Ursprung na Monumente bekannteren der gewählten Oéèr

en Anlagen zu religiösen und t} Bo ourde det van A

iesen Heil - Anstalie atrifet Cas, Uardes U j, Ó ‘an bestimmit F auh n 0 ber dex ale, eit und i ebenbeziehungen

Herr R s Theodoric, t, von Karl de spurlos vershwunden i. U Pontificalis des Agnellu d. Fr, Gemahlin, gerichtet

oihen - Kön dena aufgeste

ibu, a

welche indeß mannig rung ungewiß ist,

f

Jn der Versammlung der ar d. J, las Herr Curtius über A dene Kurörter des testen Anstalten der Art unter einander und ihre Die durch Schriftsteller shafjenheit und Benugu lihen Sazungen, die bauli Zu näherer Betrathtun Titane herbeig en empfohlen,

uste, welche Here Bec - die K n hat, ward am Scihlasse eth

trug eine A Y der asyri chen Nin ie L Nahweisen vi 4 e Stadt Aphr

UÄieper t ) nah Vo rörter, zu Nachgrabung g von kiner an Ort ‘und Stélle in

/ l Í 0 e aa

über gilèhishe G eh

F . Stephanus ffffnüng auf brunnen Ait 3 mphen - ünd Heraklesdienst,

| [M von Herodot 1, 106, erw

vermeintlihe Se sostris-Denkmal zwishen Smyrna und Sardis (Ar- cháol, Zeitung Taf. 111.) assprischer Darstellung und Abkunst -ist, Die Vorlesung ward erläutert dur eine von Herrn Kiepert entworfene Karte und durch eine Zusammenstellung assyrischer Skulpturen mit dem gedachten, von Herodot erwähnten Relief vou Karabel ; beide Blätter wurden in meh- reren Abdrücken vorgelegt und vertheilt, Herr Gerhard gab aus Mit- theilungen des Königl. Gesandten zu London, Geh. Legations-Rath Bunsen,

und des bei dem britischen Museam angestellten. Herrn Sam. Birch ge- nauere Notizen über die durh einen nebenher liegenden Juschriftstein er- folgte Zerstörung der Portland-Vase, zugleih aber auch über die bei aller Zerstückelung zu verhoffende Herstellung der meisten Figuren des Bild- werkes, von welchem nur die Fe unter den Henkeln völlig vernichtet zu sein scheinen, Die uculih erfolgte Versepung des bisher ím Besige des

Kaufmanns Weber zu Venedig befindlichen weiblihen Kopfes. vom west- lichen Parthenons-Giebel nah Paris ward als ein Ereigniß der Denkmäler - Kunde erwähnt und zugleich die Zrrung französischer Berichte bemerft, welche diesen seit mehr als zwanzig Jahren von deutschen Kunst- und Alterthumssreunden gefeierten, in den gangbarsten archäologischen Bil- derhesten befindlichen Kopf als eine neu aufgespürte Entdeckung des Grafen Laborde bezeihnen, Ferner ward ein von Professor U rlih s zu Bonn an Herrn Geihard eingesandter farbiger Probedruck des im vorigen Jahre

u Köln entdeckten Mosaik-Fußbodens vorgelegt, welcher in sehscckigen eldern Brustbisder des Sophokles und mehrerer der sieben Weisen darstellt, Sqließlih wurden aus römischen und sonstigen Mittheilungen die

nachfolgenden neuerdings erfolgten Ausgrabungen zu exer Kenntniß der Gesellshaft gebracht, als: : N an. wh b

1) Der für altitalishe Münzkunde vielversprehende Fund eines bei Cervetri, dem alten Cäre, entdeckten Münzyorraths von 1500 Assen,

2) Der für etruskische Bildnerei vermuthlih ebenfalls sehr ergiebige, bei Bomarzo erfolgie Fund von dwanzig etrusfischen Spiegeln, dem so eben in der Nähe von. Viterbo auf Bor hesischem Grundbesip andere Funde etruskisher Bronzen und Vasen nah ollen.

3) Der Fund zweier vor Porta S. Lorenzo außerhalb Roms neu entdeckter farbiger und dem Vernehmen nah \{öner Mosaike, eines mit dem Bilde eines Kriegers und seines Pferdes (etwa eines Dioskuren), das andere mít der Darstellung Achill's, der den Leichnam des Hektor \{leift.

4) Eine fernere Notiz über die oft als ergiebig befundenen Entdeckungen

von Avenches (Aventicum), als deren neueste Ausbeute Herr Troyon

hen Verhältnisse des Gro rd entgegnet e son unterwor deutlih ausdrüdckten, endlih erscheine, er eine So wird die erbrochene Ber von Gesinde-Dienstbü usschuß \{lägt vor: eines neuen Gesindebuches. in egangenen, nah eingezogener Erkundigun n, ob das verlorene haber enthalten habe.

Ein Abgeordneter aus dem Stande der Ritter

hen Bestimmung,

Meilen verzieht. D

ßherzogthums

Landrecht und die der D ser Beziehun Geseß nicht ration einbringen in der leßten Sißung unt wegen Einführun §. 7, Der

bei Ausfertigung

fene Verordnung lch n die-

Petition um Debatte geschlo athung des Gesetz chern wieder aufgeno

en Decla- uud die

Li eines ver- g vermerken ges Zeugniß für deu Jn-

aft zeigt die Un- nn das Gesinde cht ist ein Ab- Antrag des Aus- agten Zu- en, immer vorgeschlagene

nachtheilige zu erfahren, und es kt werde, ob die ewesen seien. Ges verloren, und es n werden könne, müsse die Orts- Diese Ansichten vorgeschlagenen Dem Brodbherrn, ein Leichtes sein, Brodherrn, beim Der Geseß - Entwurf n er sih zwei Jahre Diese zweck- rgeshlagenen Abstimmung nahme dieses 6 s Antrages des Aus-

ein nahtheili

rbarkfeit einer sol einige oder viele ordueter aus dem Stande usses wird Me saß würden Dien verloren gehen,

Bestimmun

erselben Ansi der Städte. hreres geltend gemacht. stbücher, welhe na Einem solhen Ue

Ohne den be chtheilige Atteste enthalt belstande werde die Derselben zu genügen, rlorene Gesindebu er legten- Herrschaft daß in dem ueuen ver meinen gut oder s{lecht este bei der Dienstherrscha selbe nicht angehalte

geführt habe.

hren werden können. ehmen will, werde es bei dessen ehemaligem Ungen einzuziehen, das Recht, daß, er ein neues Buch verlangen ch dic Annahme des vo Endlich. wird zur sch 29 Stimmen für die An men für die Annahme de

g vorbeugen.

Ob das ve enthalten habe, sei komme nur darauf an, früheren Atte wöhnlih gin sei nicht abzusehen,

die verlangte Beschei behörde wissen, werden aber ga Bestimmun welcher ein

ste im Allge gen die Att warum die

wie ch ei uh gleih zurüdgewiese g werde nicht verfa en Dienstboten ann über des Leßteren Gührung Schulzen Erkundig sichere auch dem Dienstboten gut geführt habe, mäßige Bestimmun Zusazes auf ten, bei welcher

g würde dur ehoben werden.

\husses erklären, §S. 8 und 9 werden angenommen, Hierauf wird zur Berat

wegen Aufhebun übergegangen.

Der Bericht des vorbereitenden Aus Eröffnung des Landtages findet sich im Allgem t des Geseß-Entwurfi gen nihts zu erinnern, dieser Bestimmung soll deckereigerechtigkeit behufi

auf diejenigen Vortheile die Verbindung der Ab

hung des Geseß-Entwurfs g der Abdeckerei-Privilegien

schusses, welcher noch vor , wird verlesen; Zweckmäßigkeit und Nüg- n die einzelnen Bestimmun- estimmung des g. 41. Nach des Reinertrages einer Ah- g der Entschädigung nicht gerücksihtigt werden, deckerei mit anderen Arte wie z. B. namentlich der Aderwirth\{

zusammengetrete, einen gegen die und auch gege außer gegen die bei Ermittelung

welhe nur dur n des Gewerbe= aft, erzielt wor=-

gemeinen wird si{ch auch gegen diese Be aber gerade die Vortheile aft durch Gewä

, welche die Abdeckerei hrung des wirksamsten so direkter Verbindung mit sichtigung verdienen. Aller=- g kommen, als sie igkeit is, selbst be-

erinnern la} die Ackerwirth materials gewährt, st dedereigewerben, daß dings aber können ste das Grundstück, dessen trefffeu, und der Aus\huß

dieselben wohl Berück nur insoweit in A z die qu. Gerecht ist daher der Ansicht: ser Beziehung die Bestimmung des §, 14 abzuändern

Der Aus\ sih für die eben erörterten Modific

schlägt dem Landtage vor: nnahme des vorliegenden Ge zu wollen.

ch gegen die Bestimmung des zu leistenden Entschädigungen auf die Hälfte auf die bisher dem senen Viebbesiper des au oll, Jm Großherzo zu anderen Provi

seß - Entwurfs mit der ation erklären

ch die Hälfte der Staatskasse übernommen u Abdeckereizwange unterworfen gewe Bannbezirks repartirt werden ar feine oder nur eine ntshädigung zu leisten i sammten Entschädigun r müsse jede Provinz ngen aus dem Provinzialfonds aufko ntrag zurück, nachdem ge daß derselbe sich ohne Ein beurtheilen lasse, und d aufgehobene Berecht fassen übernommen

nd die andere

en verhältnißmä heine es nit gerecht, die auf die Staatskasse zu überneh- ir die sie betreffenden Entschädi= Er nimmt indeß seinen nwand gemacht worden, entlih gar nicht chädigungen für

Hâlste der men, vielme

en leßteren der Ei cht des Staatsbud iîn ähulihen Fällen En igungen im Großherzogthume stet worden seien.

mit Symbolen (Schlange, Frosch, ihenzweig) reih ausgestattete Vot \chon früher auf helvetischem Bod uf der Höhe des St, Bernhar

Eidechse, Schildkröte, ivhand von Er en, einmal zu

d, gefunden wurden,

aus Lausanne eíne Pinienapfel und E zeichnete, wie deren hes, ein andermal a

Bekanntmachung, der leyten ordentli m preußischen Staate gliedern gestellten Anträge auf Revisi ein von 60 Mit

hen General - Versammlung des vom 7. Mai v. J on des Statuts des Ver- gliedern unterstüy- er Beifügung eines t worden. Nachdem die e in Gemäßheit des §. 23 des Vereins usshusse sorgfältig geprü dem Vereine

Jn Folge der in Vereins der Kunstfreunde i einzelnen Mit eins ist dem unterzeichneten Direktorium schriftliher Antrag auf Abänderung dcs Statuts unt zu einem neuen Sta Entwurfe enthaltenen Vorschlä von dem Vorstande und dem Direktorium jegt im Stande, tatuts erforderlichen Bericht chläge auf Abänderung sehr wesentlicher Be tuts gerichtet sind, mithin der wichtig ist, als daß sih dazu in Jahres - Versammlung die erfo das unterzeichnete Direktorium des Statuts eine außerordentli d, J. um 11 Uhr zu beru eins ganz ergebenst ein, zu wollen.

tute mitgetheil

f worden sind, st das den nach dem gedachten Para- zu erstatten. Da aber die Vor- stimmungen des bisherigen Sta- Gegenstand der Verhandlung für den L der ordentlichen, im Mai d. J. zu haltenden rderlihe Zeit gewinnen ließe, so sieht veranlaßt, nach der Bestimmung des §6. 20 che General-Versammlung auf den 22, itglieder des Ver- ) ‘dazu einfinden

des vorgeschlagenen neuen Sta-

raphen des

fen, und ladet die verehrten sich gefälligst (möglichst zahlrei

Abdrüde des Vereins-Statuts, so wie tuts, können vom 2. April an in dem Verein gegea Vorzeigung der Vereinsfarten in E dienen auch, wie gewöhnlich, neral-Versammlung. Das Lo Zeitungen bekannt gemacht werden. den 18, März 1845, um des Vereins der Kunstfreunde im preußischen

s-Lofale, Werdershen Markt 4 a., mpfang genommen werden. Diese itimation sür den Eintrítt in die Ge- lben wird frühzeitig durch die hiesigen

Diírektori

P