1845 / 79 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

attet, daß das Einzelnhüten jedoch, daß dass , day - ewisse Regeln gebunden werde. S fDebano en de abz assen

des 5. 25 wird g

da, L g nah den ört ben werden far

je Versammlung war der cu A dem platten sondern G s din es dabei vorzugsweise auf eine genaue Lofalkenn aun- | Fo é

eiten Absaþ dieses Paragraphen wird für den Fall, daß D da a Div g” seinen Rechten beein cheidung und etwanige h lung der Ordnung der Auseinanderseßungs-Behörde überwiesen. enzug war von mehreren Seiten als ein niht erwünschter örden haben einen sehr wohl- endêèn Zweck, und das Lind e, sobald M ihre gee En ati erin —a ihre Endschaft erreichen würden, denn eine Vervielfältigung Vieden, dne Noth gans A für erwünscht gehalten; das gegen- ige Geseß werde also hoffentli ß tuns Bebirte überdauern, und sei es schon deshalb niht ange- messen, darin diesen Behörden einen bestimmten Wirkungskreis anzu- weisen. Es liege au fein innerer Grund yor, die Rekurs-Jnstanz in Beziehung auf eine von der Ortspolizei getroffeue polizeiliche Fes- sebung einer anderen Behörde zu übertragen, als der sür diese Zwede r allemal angeordneten Abtheilung des Zuneru der Regierung, welche sowohl das polizeiliche Moment als auch die Rücckschten der Landeskultur wahrzunehmen habe ; endlich könne nicht unbemerkt blei ben, daß die Auseinandersehungs- Behörden und deren Orgaue ihre Amtsthätigkeit niht ohne bedeutende Kosten : denn noch in der dem gegenwärtigen Landtage ‘vorliegenden Propo- sition wegen Aufhebung des Sportulirens hei deu Perwaltungs- ungs - Behörden ausdrüdlich ausgeuom- entgegnet ward,- daß die Entscheidung Cigenthums=-

mit der Ma Ord der Ortsp

emand durch eine J sein glaubt, die

Die Auseinanderseßungs-B tigen, aber boch nur einen vo hofe, daß

enz der Auseinander-

ausäße entwickelten, wie

dée Auseinand: m0 En, DiiGen ms

men seien, der Auseinauderseßungs

- Behörde hier, wo es si um rehte- handele, ganz an ihrer Stelle sei, die Bestimmung \ih auch fonsequent an die Vorschrifteu- des zweiten vom 7. Juni 1821 auschließe, uud es überh Al Geperal -Kommissionen mit den Regierungen zu vereinigen, so eut- schied i doch eine ausehnliche Majorität dasür, sei, die Rekurs-Justanz in die Hand der Regieru : / das im §. 28 erwähnte nächtliche Hüten nicht von von der Einigung faud feine genügende Unter-

Abschnitts der Ordnung Me Abscht sei, die

daß es zweckmäßiger ng zu legen.

Ein Antrag, , der Erlaubniß der Ortspolizei - Behörde, sondern

der Juteresseuten abhängig zu yiachen,

uug, ; ;

Den §9. 39, welcher Vorschriften über das Halten vou Tauben euthält, wollte der Ausshuß, welcher ihu als wit dem Provinzialrecht nicht übexeinstimmend ansah, wegfalleu lasse ch indeß durch Stimmenmehrheit für die , f großen Nachtheile vergegenwärtigte, welche das übertrie- e Halien vou Tauben für deu Feldbgu herbe ) ward au uno ein Zusaþß zu dem § dahín beliebt, daß durch einen von der Landespolizei -Behörde genehmigten Beschluß der Gemeinde auch Hühner .als ein Gegenstand des Thierfangs erklärt werden

Zum §. 40 war ein Zusay vorgeschl Betreten fremder Grundstücke oh oder nit, der Pfändung : si aber von vielen Seiten cin lebhafter Widerspruch, cht zu recztsertigende Beschränkung der ugs n des Gruudbesivers,. dem dann doch die Erde nicht allein und aus\cließlich gehöre, erbliden wollte, dérselbe nicht mehr verlangen fönne, als da l den ¿ gefügt uud seinem ausdrücklichen Willen guf seinem Grundstücke nicht zuwider gehandelt werde; überdies würde ein solches allgemeines Verbot nicht aufrecht zu erhalteu \eiz und d Zur Vertheidigung des Vorshlags ward augesührt, daß wesentlihes Schußmittel gegen das Umhershweifen rlenne, die uur darauf ausgingen , die Gelegenheit , um unbemerkt Felddiebstähle zu verüben, Die Mehrzahl g sprah- sih jndeß bei der Abstimmung gegen den

die Versammlung sprach eibehaltung aus, indem

eiführen Faun, und es

agen worden, wonach das schied, seien sie bestellt

gegen erhob indem man in

ne allen Unter orfen sein soll

dieser Ausdehnung eine ni . türlihen Freiheit zu Gu

ß ihm kein Schaden zu-

nux zu Streit und Schika- uen führen, man dgrin ein

ersammlun Zusab aus,

Der §. 47 bestimmt, daß die wirkten Geldbußen, soweit

nach der Feldpolizei-Ordnung: ver- der Frevel innerhalb der Feldmark einer Gemeinde verübt worden, der Gemeindekasse des Orts, soweit der Frevel innerhalb der Feldmark eines nicht zum Gemeindeverbande ge- hörigen Gutes begangen is, der Kreiskasse zu einem besonderen Fonds anheimfalle, welher zu laudwirthshaftlihen Zwecken nah dem Be-

lung verwendet werden soll. Diese Vor=- \hrist ward als eine Abweichung von dem bestehenden Rechte von mehreren Mitgliedern angefoh risten des §. 115 Tit, 17 Th, Il. des Allg.

\{lu}se der Kreis - Vers

Man bezog \sich auf die Vor-

Landrechts, wonach alle

ndern reokkupirt. Die unermüdete Sorg- enes Landestheils stets der Wjederbesißpnahme gemein befannt und wird von den ‘biederen dankbar empfunden, daß es keines ovinz Westphalen au erg, Reg. - 9 “ale hädigungsland der durch Traktat vom 29, Mai 1815 an

Den Schwarzen Adler - Orden erhielt gon Vincke verliehen im Au 1842 (nícht 1841) bei der damaligen Anwesenheit des Königs Majestät in Minden , und versammelten Regierungs nes Denkmal hat ‘der Verstorbene si er zur Felser des dre eburtsorts,

mithin 1814 nit neu erworben, welche der Verewigte dem g wohl vor de nscheiden, i

emeinen Wohle | ahre 1807, q[s na bis zu seinem Hin

aderbörnern in ejnem \o hohen Grade er bedarf. Ferner l um Corvey und das Amt Reer ener Kongresses als

omméntars ehören zur noch das denz jenes {n Krone Preußen überwlesen, Preußen von Hannover gbgetreten,

olge des wi

zwar in Gegenwart des zur V

übrigens dadurh ge- fularfestes des Gymna- ,-900 Rihlr. aus eigenen fularfest-Stiftung umme durh Zins auf Zins bis hrt werde und alödann die ih anszeihnende Schü- Bymnasiums besucht, bei ürden, Später nahm dex hon nah Ablauf der ersten en an elnen ma gesessen, Kapitals die- em Urtheil der in Direktor jedoch hei

- Kollegiums,

ibundertjähri am 418, Oftöber 18; Stiftung unter dem Namen: ng widmete, daß diese S u éínem Fonds von 1000 Thalern verme en zur Belohnun

der öffentlichen | he Wohlthäter die Berä nf Jahre, ee det E e, die Hälfte , en , Hegeben Waden, dle

ums. seiînes

leíß und Betr ens 15 Jahre Vie Pifaa tes rüfuttg verwendet w erung vor, daß

der wenigstens die andexe Hälfte aber zur werden, und daß die Colla nden Lehrer erfolgen, der eidende Stimme N n\ha

einem Verhältnisse zu d | j è Hälfte dieses

icht ertheile gleihen Stimmen die ents :

S. 20—46, von Vindcke in wis ller und-in s S it der Frage der Nothwend

Sh riftste î s fig besproene

lten dex übrigen

ren Verwal} rin 1816)

als Handschrift zu Münster 1824 abgedruekten Veríchte an den

d in der Köl Nein igfel eine desorperen ie en zu usterz r en wir _ r a A

Darstellung der ínne

Außer der Schrift: Großhréitaniens (herausgegeben von Riebu

ei i i (l A - - fimmung von diefer allgemeinen! oche set im vorkebtes Be auf keine Weise motivirt, denn man müsse nur Festhalten, daß es sich B E R Mt Me e E Berwent der A Strafen könnten, dem en Ret ge enüber,

j ifen, en bei näherer Lu M R Us S Saa durch iqne e A das Sehe |

entziehen, \o e man, um diesen erreichen, liel Strafen abscha se anch eine größere Bereitwilligkeit zur Erlegung der Strafen werde man auf diese Weise nicht erreichen, vielmehr werde die Erlegung: derselben immer nur in der Executions - Voll- streckung E, ierung finden. Es sei aber zu erwägen, daß da, wo es au edung von Gefängnißstrasen ankomme, dem Gerichts« herrn sogar baare Auslagen dur die Bestimmungen des Geseßes auferlegt würden, ünd es daher nit nür im Reh, \soñdérn auch in der Billigkeit beruhe, ihm durch die einziehbaren Strafgelder einen Ersaß zu gewähren. Hiergegen ward jedoch ausgeführt, der Zweck des Geseßes sei der: den Feldjluren einen größeren als deu bisherigen Séchup zu gewähren, und dieser Zweck würde sicherer erreicht, wenn die in dem Geseß angedrohten Polizeistrafen zu gemeinuügigen Zwecken verwendet würden, als wenn sie dem Polizeigerihtsherrn zuflössen; ay ei es wichtig, sür den Richter, der in diesem neuen polizeilichen Verfahren die Strafurtheile auszusprehen habe, das Vertrauen des Publikums dadur zu gewinnen, daß derselbe als ganz unparteilich und unbetheiligt erscheine z dies sei um so nöthiger, einen je weiteren Spielraum das Geseh in deu mehrsten Fällen für die Strafabmessung gestatte, Dabei ward noch darauf aufmerksam gemacht, daß der Fiskus selb} eia nicht unerhebliches Opfer dadurch bringe, daß er auf die Strafen in den Amtsdörfery verzichte. Da man indeß die in dem Geseß- Entwurf gemachte Unterscheidung zwischen den verschiedenen Strafen nicht für gerechtfertigt erahten wollte, au gegen die vor- eshlagene Art der Verwendung manche Bedenken angeregt wurden, o ließen sich verschiedene andere Vorschläge in dieser Beziehung ver= nehmen; namentlich ward proponirt, jene Strafen den Sculkassen, dem Land - Armen -Fonds, einem zux Unterhaltung der Polizei -Ge- fängnisse zu bildenden Fonds oder einem Fonds zuzuweisen, woraus die Kosten, welche die Verwaltung der Feldpolizei verursacht, zu be- sroites sein würden, Endlich kam noch der Vorschlag , welchen die ajorität des Ausschusses gemacht, zur Erwägung ; danach fallen die nah der Feldpolizei- Ordnung verwirkten Geldbußen sämmtlich einer hierzu besonders gebildeten Ortsfasse anheim, und sollen zur Erreschung gemeinnüpßiger Zwede, nah Anhörung der Gemeinde, von der Orts- obrigfeit verwendet werden, Die lehterwähnte Bestimmung wurde deun auch bei der erfolgten Abstimmung, nahdem sowohl der Para- graph des Entwurfs als au die übrigen Vorschläge verworfen worden, durch die Majorität angenommen, |

Der §. 48, bestimmt, daß uubeibringliche Geldstrafen in Gefäng- nißstrafen zu verwandeln sind, und der §. 49, estattet den Verur- theilten, an Stelle der Gefängnißstrafe Strafarbeit zu verrichten, Ju leßter Beziehung ward ein Zusaß beschlossen , wonach. die Sub- stituirung von Strafarbeit für Gefäugnißstrafen von der Zustimmung des Beschädigten abhängen, ein Tag Strafarbeit aber zwei Tagen Gefängniß gleih geachtet werden soll. Dabei ging man von der Ansicht aus, daß es nicht lediglich in das Gutdünken des Kontra- venienten gestellt werden dürfe, - sich von der Gefängnißstrafe dur vielleicht sehr lässig geleistete Arbeit zu befreien, day aber auf der anderen Seite die unfruhtbare Gefängnißstrafe so viel als möglich zu beseitigen sei. j Pa E

Zu längeren Disfussionuen i die Vorschriften des §. 64. Veranlassung, welche von der “Aufstellung von Ordnungen zum Zweck der Räumung und Junstandhaltuug von Privatflüssen und Gräben handeln. Die Ansicht, daß der, ganze Paragraph in dieses Gese niht gehöre, fand nicht die genügende Unterstühung, indem mai anertaunte, daß: die. hier ertheilten: Vorschriften doh nicht selten reht nüßlih werden könnten, Dagegen wurden ew in Vorschlag ge- brachte Abänderungen angenomnien, namentlich auch hier die Ein- wirkung der General-Kommissionen ausgeschlossen, und die Konkurrenz des Landraths auf die Fälle beschränkt, wo der bezügliche Wasserlauf mehrere Feldmarken berührt. Î /

An den §. 65,, durch- dessen Juhalt sämmtliche bestehende Vor= schriften, welche sich auf die in der Feldpolizei «Ordnung behandelten Gegenstände beziehen, außer Kraft geseßt werden, knüpfte sich die Debatte darüber: ob neben dieser Ordnung noch das rovinzial- Pfändungsrecht beizubehalten sek Das Ergebniß dieser Diskussion is bereits an einer anderen Stelle mitgetheilt,

des Innern über die Zerstückelung der Bauüernhöfe und die Zersplitterung der Grundfücke in der Provinz Westphalen findet man E westphälischem historisch - geographischen Natio- nal- Kalender, Jahrg. 1805, S. 139—169, einen gutachtlichen Bericht des Verewigten, wegen Verbesserung der niederen Schulen im beiliaril Beeren Dep Men, vom 28, Februar 1800, als Gelegen« heitsshrift abgedruckt, der

gefunden hat.

Jahren eine Provinzial - Gewerbe- und onntagsshule, Ob dieselbe {hren weck nit weit mehr erfüllen würde, weny sie sich am Hauptorte der Re- ierung befände, gehört nicht {n diese Spalten, Eben so existirt neben den Schullehrer - Seminarsen zu Soest, Büren und Langenhorst (S. 43) auch zu Petershagen unweit Minden ein gleiches, zahlreich besuchtes nstitut, so ras die, rernÓ Besiphalet zivei fatholishe und zwei evangelische Schul- ehrer-Seminare hat, ? :

| Das Raisonnement über die Mee periodische Presse und Jour- nalistik (S. 43 46) dringt zu weníg tief in die Verhältnisse ein um der Sache den gehörigen Maßstab E zu können, wer eigentlih die Schuld jener Mangelhaftizei trägt, Abgesehen davon, daß der West- phälishe Merkür im slgemelnten doch wohl eine mildere Beurtheilung verdienen dürste, möge die Redaction zunächst ihre Stimme erheben und freímüthig darlegen, warum sie den öffentlichen Anforderungen nicht genü- en tönnen. Das e nl Ye Sonntagsblatt hat außer der Ten- enz der Unterhaltung durh Erzählungey, Gedichte u. s. w. auch die der Belehrung (m Gebiete alles praktisch Gemeinnüßígen, wobei niht mjnder der vaterländish - historische Gesichtspunft festgehalten wird, Das gewichtige Urtheil des verehrien Goethe an den eraits- geber des Sonntagsblatts (m Jahre 1827 lautet: „Mix is befonders angenehm zu schen, n, Sie und Zhre Freunde umsichtig auf dasjenige wirken, was zunächst erfordert wird, was Jhrer unmittelbaren Umgebung Nußzen bringt. ierdurch un Geis sich Zhr Bestreben von so manchen deutschen Zeitblättern, die nichts Besonderes, Eigenthümliches beabsihtigen,

vielmehr ins 40 gehen und dadur ande 9LAis f nlih werden,

d, ihre Bedürfnisse, so-wie ihre Leistungen, anschaulich made Ale enb U Da A pr Vie re Leistungen, an

Schrif : i d als Richtschnur gedient, und mak findet zahlreiche Belege, welche s Beierbes derselben besu iy Uebrigens f ui nj rets, gf das

anstatt daß sie sh zu e Bedtlesrse, so wie 1p bemühén sollien, ihrei

oll gleihzei

eili einw

erfehr nachth

eg. zu finden wissen werde. hrete der einge

fe an Lte unseres Peldme a

L Gaud , baß hei llhender nanz]! y während andere Staaten die Í rer Geldverhältn

t wird ein Spezial-

_Provinz Preußsen..

i SE p Biene d vom 22. inen Grüinden, daß der Landtag (gische Volk als Einhe(t vertret ajestät den König wenden möge.

hung, welche d aft entgegengetrete

R Wi üen beaiitra 815 und 17, Me

1 etrilbenden U, h

Staatspapiere artigsten Operation e auszuführen vermögen.

angs angeführte

Beziehung

iese Anträge sofort

einer Erweiterung der ständisch während die M

wird“ niht minder

men stellen das Bedlirfniß sung überhaupt in Abrede, n die Bevorwortun rfniß einer erneuten bar laut gewordenen Wunsches bestr ialstände, wurde a uldigungen die K des zu erbitten, am

ochseligen Königs M lche bezeichnet.

otum angemeldet,

ehrzahl der Abgeordy der Petitionen vernehmen nregung des übrigens unve Die preußischen s. ge ihres Vorrechts, bei erehtsame dei henden und ständischen Institutionez sie eine Ems

rz. Achtzeknte Sipung.

ung über nah fchende fe Petition den Antrag d

neten hierselb| enthaltend

Könige die Bitte vortragen möge, Abgeordneten die Dauer des

An der Tages-

ats und der Stadt- andtag Sr. Majestät für die Wählbarkeit der Grundbeslßes auf 5 Jahre zu

jedoch mít dem Unterschiede, n Vorschlag gebracht wurde, berathen und ‘befürwortet, in vom 30. Dezember 1843 den daß Se. Majestät der Köni gen in der ständi da von mehreren Land- egangen sei, niht aus den Augen ver- g auf die 10jährige es Bedürfniß zu einer

r die Befürwortung chtigleit des Gegenstandes bereits tlich modifizirt, also eigentli

so entschied sich doch die indem Se. Majestät bereits es um so mehr an- zuwarten, weil eine in außerordentlichen Fäl- künftighin Ausnahmen vom

f Wiederher- enden Rechts, daß die vom Aus= s[aden dürfen, obne v hen zu müssen. Antrag für wo daß nur an Or

ätten, vermö

s September 1840 die beste ât verheißenen lagnisse b ain ja O rung der Befugnisse der ständischen

lande Vereinigung sämmtlicher Provinzen gemeinsame Vertretung im Auge haltend, Darauf i} der Bescheid geworden, daß des lei Bestrebungen bewegen lassen e H Gang der Regierung zu übereilen, oder eine andere Richtung schlagen, als die nah reifliher Prüfung als - Allerhöchstdieselben Sih in Ausfüh s{lusses niht hemmen lassen, von dem fest vorgezeichneten Gange Jh Richtung erstrebt werde. Die erste L Landtages sprach die Ueberzeugung aus, daß die getreu, das Streben nah unauflöslicher Bef res Königshaus und au den nah einem dessen Jntegrität füx alle National-Bewußtsein zu vertreten haben Monarchen das erwarten, was na Forderungen der Zeit im Hinblick Volke gebühre. Die preußishen Stände haben das Jhrige gethan. wichtigen Angelegenheit nicht allein au oder zweier Provinzen der Monarthie, noch nit in gleicher Weise kundge Provinzen Rücksiht nehme, könne n angeführt worden, eine - Mi sei, stehe um so mehr struktiver Tendenzen fürwahr noch nie im Im Allgemeinen fühle man sich in der festen Si lihen und der' Eigenthumsrechte

Ewe die Berat

der Monar immen. y

ine Petition ähnlihen Jnhalts, f S Tie weisährige r bereits von

Königs Majestät Sih dur werden, den ruhigen und beso em vorigen Landtage Allerhöchsten Landtags - Abschiedé itinden sedoh eröffnet worden, llgemeinen niht rathsam fänden, ; unehmen, den Antrag indeß,

hlih erkannte, j rung Jhres wohlerwo noh. es dulden werde rer Regierung eine des gegenw tände, ihrer gung der an eini taat fesselnden B, Zeit sichernden- gemein, und vertrauensvoll vg ch dessen weisem Ermessen vq auf Gottes Weltordnung @ onach in dieser | stät der Kön f die Wünsdhe 1 vielmehr auch auf die bi ebenen Gesinnungen der üh cht befremden. ßstimmung im Lande wirklsch beme einzelne Aeußerunza Lande Anklan

Veränderun erfassung vorz

eine ähnlihe Bitte ein xen und 4 I dauer des stadtischen

ihung t diesem Grun ch ein Theil der weil die Wi

ten, ob íîn Bezu fißes ein dringend i dsaße vorhanden emeinsamen ersammlung jetition stimmte, int sei, der Antrag auch w fues erbeten werden so t des Landtages gegen dieselbe, Prüfung des Antrags verheißen hab nesen erscheine, die definitive Entscheidung ab esahr im Verzuge nirgends vorhanden sei, gber eben so wohl, wie bisher, auch eh eintreten wsirden. | _16te Petition, Antrag des Magistrats in Leba au lung des der Stadt Leba zusteh ide kommenden. Schiffe dort au deren Häfen zur Deklarirung ge Die Versammlung hielt den égen erhobene Bedenken, i ausgeladen werden dürfe, die Petition zu befürworten Küstenstädte ihr derselben Lage bef te auszudehnen. en Antrag des Abgeordneten von Tadden des Turnwesens bei den Schulen des hüler für den Turn-

der Ansicht, daß Turn-Uebungen als perlihe Ausbildung

welche sih ledig= niht genüge, und

Daß Se. M

orher nah

hl begründet, au ten, wo sih H niht für durchgreifend, , jedoch mit Rüdsicht pelrehcht glei nden, den Antrag

zu bezweifeln, als

wohl und glücklich, und alle etl und alle die das öffentliche Wohl erstreben, können s

daß es unerläßlihe

önige niht vorzuenthalten, wie lebhaft einem allgemeinen ständischen Bande im Volke em mmüng zu beseitigen, welche) erheißungen bei der Mehrzahl

chloß daher, ß mehrere andere oren hätten, sich also in ihzeitig au auf diese Städ 18te Petition enthält d gen baldiger Einsührun iten Landes und Ausbildu t unter militairischer Der Landtag war einstimmi júglihes Beförderungsmittel eien, daß die jegpi nterriht in Schu j eine gesebliche Bestimmung, his und gleihmäßige Berüd ß vorshreibe, von den wohlthä der wurde angenommen, ür die kün en also mi Verbindung ständen an Se. Maj len zu wo ebungen die fünftighin in Land

31sie Petition. olberg wegen Dec November 1808, in der Einleitun | zuwiderlaufende Gesege, | llg. Landrechts, 39 verordnet, daß der M idneten die ganze jen, in den ‘einzelnen Admin hmigung der Provinzial « hat dessenungeactet von Grundstückden Se

s wurde dagegen angeführt, Landtages sei, dem dlirfniß na den werde, und wie, um die Mißsti die Nichterfüllung der geseblihen : Gebildeten des Volks ünleugbar vorwalte, des Königs Majestil Ueberzeugung des Landtages vorzutragen sei, .da Mißverhältnisses nur von einer allgemeinen. ständi Man könne auf keine Weise die Wort schiedes so auslegen , als wolle Se. Majefét | fnisse des Landes nicht enigen gegen den König zu schweigen, köme öchstdemselben und dem Lande verant als es noch immer nicht an Stimmen fehle, welche das Gegni pten, und diesen gegenüber klar und redlih angezeigt wn mlisse, was die Meinung des Landes in dieser Sache sei, Nath ( rörterung wird mit 62 Stimmen der Beschluß gefaßt, Sr. Majestät dem Könige von den | Denkschrift Anzeige zu machen und ehendes ehrerbietigst vorzutragen ; | fniß nah einem allgemeinen ständischen Banhe erde nah der treu und o

) der Seminar die Lösung hen Vertretun r geistige und för Unterrichtsweise, uben beschränke, e eine angemessene Thei chtigung der physischen sten Folgen sein werde. zweckmähßige zu betraten seien, ähigkeiten der Nation

wartet werden dürfe. leßten Landtags-Y König die Wünsche und Bedür men, über dieselben aber um so weniger vor Allerh

daß Turn-Uebungen als eine ftige militairishe Ausbildun t den Wehr=- und Waffen - Demgemäß beschloß der Landtag:

ät den König die Bitte zu richten, von nun ab be- n, daß die Seminaristen si auh în den Leibes- e Durchbildung verschaffen müßten, um dieselbe hulen und klein

langen und lebhaften

der Petenten mittelst einer

eren Stadt - Schulen leiten zu

des Magistrats und der Stadtverord- ation des §. 189 der Städte-Ordnung

ffen darzulegenden U ohne eine Befriedigung e Jn dieser Ueberzeugung habe man darau bezüg Anträge Sr. Majestät liberreihen zu müssen früher für Psliht halten. Jn ehrfurchtsvoller Beachtung jedoch der Kundgebun Allerhöchsten Landtags - Abschiedes vom 30. Dezember 1843 9 der Landtag nunmehr sich aller Anträge enthalten zu | Sr. Majestät des Königs vorzugreifen nah seiner Ueberzeugung vorl des Landes anzei

im Volke und w zeugung des Landtages nicht erlbschen, ten zu haben.

g zur Städte-Ordnung alle d namentlich auch die betreffenden Bestim- ch aufgehoben worden, und der agistrat unter Kontrolle der Stadt- der Gemeinde-Angelegenheiten be- rationsfällen daher die Einholu Behörden nit weiter erforderli Königl. Ministerium des Jnnern itens der Stadtgemeinden nah höherer Genehmigung auf Grund des g. 83 g. Landrechts als erforderlich vorgeschrieben. etition gerihtet und der Antrag s gedachten §. dahin,

üden Seitens der Städte der

dem weisen Ermessen fönnten und indem, nen Hoffnungen und Bedürfnisse i feste Vertrauen, daß des Königs - Majestät zu deren

derselbe die

ühere Gediegenhelt nicht durdgiß s Dtr man Wochenbläin Westfalia lebt noch und

tovinz quf den Le estphalsns, welt aderborn und Münßter je unter einem fíne sonst weniger sich- entfaltende Thi influß übte (S. 46), kann zunächst bei allen denen il gerechte Zydignation erregen, welche jenem Vereine als Mit ren und eines Besseren unterrichtet sind, en mögen dem verewi h E dürfnisse der P nde un edürfnisse der Berewigten hätten die neueren Resultate der Wissenschaft wen nd vox allen der Kunst, von der ex, gleichviel in welcher ax feine Notiz genommen ehst demselben aller spezielle nschauung erhäst von dem pvernieintli phalen in Folge ‘jener angeblichen“ Ünempfängli

keit des Vo

Sonntagsblatt gegenwärtíg seine mehr behauptet, besonders seitdem die ins Leben getreten sind, Die herforder orben (S, 45)! auptung: daß der Vorstand der für Geschichte und Alterthumskunde den beiden Abtheilungen zu deren Direktor besteht, und ebenfalls feinen

6 Th, Il. des gen diese Bestimmun ellt worden: eine Declaration de Erwerbung von Grund gung nit bedürfe, zu erbitten.

hielt die Petition für vollständig begründet, das 0 unzweifelhaft, daß es nicht einer Dec sung an die betresfeuden Minister

g ist die P

einer eminenten Gediegenheit wegen. Beachtung Gleich der zu Münster (S. 42), besteht auch zu Bielefeld seit vielen

tren Genehmi

Die Diïektoren be gten Kurator die ihm gebührende Gerechti von Vindcke und die materiellen Hier wird be

aration, son- : bestimmten Anwei ifen werde, und bescließ ajestät den König z tr Justiz mit entsprechender Anwe Jn der 19 ! Versammelten Provinzi

die Ministerien des Junern und isung versehen zu wollen.

21sten und 22sten Plenar - Si al = Stände kamen folgende Peti

tition, Dieselbe, an die Anwendung der ng zur Armen eile teeater esu a 3 Tit, 6 Thi, I. ng des Königlichen angewandt werden

ten, 20sten emein, es f achweis, so daß des # sten, feine befriedigende Provinz West zur Zeit no | le gußerordentliche Thäti Kataster - Operationen

aber ebenfalls der Erwähnung und dürfte in der Play behaupten, befonders ‘1 / den Hypothekenbüchern eine der wichtigsten öffentlihen Staats-Urkündes - _Sthließlich sollte der Abberufene, nah dem Wiflen Gottes, nidt ®

: dasProvinzial-B) auf ‘das lebhaft nachdem des -Köni en geruht haben.

gebracht von dem Magistrat zu §§. 29 und 30 des Gesetzes pflege vom 31. Dezember 1842 auf qndwerksgesellen, mit dem speziell Hich der Lebteren die Bestimmung andreht, welche hier na riums des Junern vom 9, Dezem- | olle, für aufgehoben und das lih für maßgebend erklärt werden möge.

chtung aller hier in Betracht kommenden des Dasürhaltens, daß selbige ewerbe-Ordnung vom 17. Januar en sein dürften und demna die Petition

n Antrag des Hofraths Hart t eine Bestimmung zu erwirken, f Grundstücken angesiedelt werden, -Verwaltung übergegangen sind, n und Kommunen der früheren

Zjographie des Vf

ten einen ehrenvollen da unser Kataster "A

dje Freude erleben, seine neueste Schöpfun u Paderborn, wofür de eben treten zu st die ersten Anlagemittel zu bew den die Unglücklichen, welche ihre den werden, das Andenken von ch}st| achtbaren Fräuleins Krone aufseßen wird, segnen, Gefilde der. ! |

Minden, den 13, März 1845,

Znstitut essirte, ins elseitiger B war der Land

e iy jenen 144 der G

aderborn v0

. von Mallínkrodt in N Dar E sein Lohn sein 11%

und gewiß groß wird iti

gewiß groß | ition enthält eine Königs Majestä duen, welhe au Fpropriation an díe enpflege nichi den Dominie

hmten deutshen - National-- |:

ers (abgedr. S, 368 des Jahrg, 41827) hat der Redaction Hagrla nd, Archiv - Secretdit:

397

Zubehs dex d zur alleu. ngleich in

auf diesen trag cine n rfen fn laut a die hier gu einem Speztglfalle hergenommene Beschwerde wohl darin liege, baß Trennsüde noch als zum Kommunal-Verband gehörig betraktet werden sollten, die niht freiwillig veräußert wären, sondern ín Folge des vom Staat erlassi le Ge ches abgestandeu werden müßten, wo

fe L Kd Mig Satte I R He

n den T mit sol dividuen beseßt würden, di nicht mehr als arl aue anzusehen wären, und fr wel e Cldint-

lih der Staat orgen habe, so konnte do der Landtag in seiner lerlegenden Ma orität die Petition um deswillen nit begri ndet nden, well die in dem vor éiragenen Spezialfalle ergangenen höheren nischädigungen nach Lage der esepgebung über die Ortsarmenpslege vollommen gerechtfertigt ersheinen, daneben aber au der Umstand, daß der Staat im Puteresse es Gemeinrechts Grundstücke im Wege der Exyro- priation acquirirt, dieselben bebaut und demnächst wit Beamten besept, ohne den Kommunen, in deren Bezirk das Trennstück belegen i, ein Widersprusreht gegen die ee Pu einzuräumen, ejne Bedrüung, wie sie 5. 48 des Gesehes vom 1. Juli 1823 zur Begründung einer Petition der vorliegenden Art vorqusseßt, eben so wenig exfennen läß , als díes mit Hinblick auf die Art der Veräußerung eines Trenn- -stücks der Fall ist, indem hierbei das Geseg in Beziehung auf die Drs Armenpflege durchaus feinen Unterschied macht. _ Die 49%te Petition, angebracht von den Alterleuten der See- schiffer-Compagnie zu Ueckermlinde, is dahin gerichtet : daß der Landtag eine Revision und Abänderung der eseblihen Bestimmungen im §. 692 Tit. 1 Th. Il. und g. 8 it, 18 Th. 11. des Alg. Latidrechts dahin erwirken ms f, daß den Ehe- frauen solcher eeleute, welche erweislih auf Seeschisffen sich be- finden, die seit längerer Zeit verschollen sind, ohne daß von dem

Schiffe oder dessen annschaft Nachricht eingegaugen ist, gestattet

werde, auch o ne Abwartung des Behufs der Todes - Erklärung

geseblih vorgeschriebenen 10jährigen Zeitraums sh anderweit wie=

der verheirathen zu dürfen. __ Ungeadtet der mehrseitigen Unterstüßung, welche diese Petition im Landtage fand, fonnte dieselbe doch nicht die zur Befürwortung bei Sr, Majestät dem Könige erforderliche Majorität von 2 der Mit- lieder des Landtags erlangen und ward demna zurückgewiesen, hauptsäclit, weil §, 36 Tit. 1 Th._1. des Allg. Landrechts in der raglihen Beziehung schon eine wichtige Ausnahme für Seefahrer mat und es aus vielen Gründen mi lih und sehr bedenklih er- scheint, die Todes-Erklärung noch mehr zy erleichtern.

Die 3te und 33ste Petition, in welchen resp. der Magistrat und der Buchdrucker Feige zu Lauenburg die zu befürwortende erausgabe eines Wochenblattes für die Städte Lauenburg, Bütow und Leba beantragen, mußten, theils weil die angeblih ergangenen abshläglichen Bescheide der etreffenden Behörden nicht beigebracht worden und liberdies die Petitionen nur als individuelle, nit vor den Landtag gehörige Bitten zu betrachten sind, theils beim gänzlihen Mangel eines Nachweises über die Qualifícgtion des zc. Feige zur Herausgabe eines Wochenblattes , so wie in Betracht der nit allseitig erkannten Nothwendigkeit und Nüglichkeit des leßteren, ebenfalls zurüd und an die- betreffenden Behörden verwiesen werden.

Die 8te und d Petition, bezüglih auf das Geseß vom 29. März 1844, betreffend ‘das geríhtlihe und Disziplinar-Strafver= fahren gegen Beamte und auf die Verordnung von demselben Tage, betreffend das bei ensionirungen zu beobachtende Verfahren, geben anheim : einmal, au Abänderung dieser Gesetze anzutragen, falls die t\nabbängigfeit des Richterstandes dadurch bedroht wird, dann aber auch auf Vorlegung der gedachten Geseße bei den Provinzial - Land- tagen zu petitioniren.

Beigefügt ist der ersten Petition eine von dem Stadtgerihts- Rath Simon verfaßte Srift, die preußischen Richter und die Ge- seße vom 29. Márz 1844, woneben auch noh eine kurze Beleuhtung dieser Schrift, mitgetheilt durch den Königlichen Herrn Kommissarius, ur Begutachtung vorlag, Die Stände fonnten s\ch nah reiflicher magung des vom Ausshusse über die Petitionen und hierauf be- züglihe Vorlagen ab egebenen Gutachtens nicht überzeugen, daß die Garantieen ür die Selbsiständigkeit und Ehrenhaftigkeit des Richter- standes dur die in Rede stehenden Geseße egen früher vermindert worden, und fanden demnach in diesen keine eranlassung, eine Ahb- änderung derselben in Bezug auf den Richterstand zu beantragen, ingleihen es auch nicht durch das Geseß vom 5. Juni 1823 be- gründe, daß die Geseße vom 29. März 1844 den Provinzial-Land- agen hätten vor elegt werden müssen. i

Die 39ste Petition enthält einen Antrag des Magistrats und der Stadtverordneten zu Stettin, betreffend die Errichtung von Handels= gerihten erster und zweiter Jnustanz in den geeigneten Städten der Provinz, besonders aber in Stettin, ward vom Landtage für begrün- det und zur Befürwortung in der angetragenen Art eeignet befunden.

Die 53ste Petition, gestüßt auf einen Beschluß der Kreistags- Versammlung des Lauenburg und Bütower Kreises, beantragt gesep- liche Bestimmun Jen : ;

1) zur Einführung- eines auf Oeffentlichkeit und Mündlihkeit ge- gründeten Verfahrens in Kriminal - Üntersuhungssachen,

2) wegen Aufhebung des jeßigen Sportelwesens der Gerichte und h pi die Festseßung eines Paufhquantums bei allen Pre= zessen, jo wie i

3) wegen Aushebung des Prioritätsrehts der Gerichte für die im Civilprozeß entstandenen Gerichtskosten. i Von diesen verschiedenen Anträgen fand der Landtag nur den

leßteren zur Huersigun geeignet und beshloß eine darauf gerichtete Petition bei Sr. jestät dem Könige einzubringen, woneben der zweite Punkt dadurch seine Erledigung fand, daß Stände ihre des= fallsigen Ie ee schon bei Abgabe ihres Gutachtens über die erste Allérhöchste On wegen des Sportulirens der unteren Ver= waltungs- Behörden dargelegt haben.

Das erste Gesuch endlih, die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit im Strafverfahren betresfend, ward freilih von mehreren Seiten unter= stüßt, konnte h jedo bei der zur Einbringung einer Petition ge=-- seblih erforderlihen Majorität im Landtage hauptsählih um des= willen keinen Eingang verschaffen, weil es von vielen Mitgliedern ge- rathen erachtet ward, die Allerhöchsten Orts verheißene Vorlage der neuen Kriminal - Ordnung abzuwarten, um dann, mit den gehörigen Materialien ausgestattet, gründlich zu prüfen, was als das ce und überhaupt wünshenswerth für die Provinz in der fraglichen Bezie- hung gi erachten sei. i

ie 48ste /Bon enthält einen ggirag des Magistrats zu Üeckermünde, auf Verwendung bei des König Majestät, daß das Wasserbecken am Ausfluß der Uedcker in das Haff (die alte Üedcker genannt) nicht, wie der Fiskus als jebiger Besißer cemsi@tiat, Pri-= vatpersonen übereignet, sondern zu einem allgemeinen Noth - und Winterhafen eingerihtet werde.

Der candtag fand den Gegenstand allerdings wichtig und be- achtenswerth, jedoch zur Einbringung einer Petition bei Sr. Maje= stät dem Könige um deswillen für ¿evt niht geeignet, weil in dieser Angelegenheit noch die definitive Entsi eidung des Herrn Ministers des Jnnern zu erwarten steht, und mußte män daher nach dem in einer späteren Sißun „gefaßten Beschluß dgrauf beshränken, hin- sihtlih des Auerkenntnifs der Wichtigkeit, welhes die Sache hier

en, mit dem ¿ufe tung dieser Angelegeuheit hei dem L suchen,

71ste Petition, ei

Landtages bei des g unh 2 Orisgast gaßtger Kreis al Stände -Beeh

wen werden, Der Laudt

tition um deswi ben wegen Gewä

saudt von dem Landra C, beauspruht die V

stät dabin : daß die he von der Neumark an sind, in d nd von Pommern u

önigs Ma

en Provinzial - nd Rügen ciial- un

enden Majorität d die Petent i Provinzial - Landta es derzeit gestellten Be ganz unbeachtet ge erselben beautragte die Oeffentlichkeit der bänderung der Be Erörterungen ¡ied der Landta etition, wiewohl zirt war, daß die in Red aftlihen Beschluß des deu möge,

he an

fonnte in seiner überwie n feine Folge geben, wei ung eines dem 7ten anz gleihen Antr pt unerfüllt, ja, wie es si

Stadtverordnete zu Kolber en und eine

ach vielseitigen lichkeit ents t gegen die

dingungen lasen haben:

n Magistrat un Ö Stadtvérorduetene mmungen der Stä r und wider die sich in seiner überwie= selbige in Verfolg der e steheude Oeffentlich- Magistrats uud der

ebracht vom Magistrat und gleich der vorigen die Oeffe ammlungen bezweckt, fonnute eben so uden und mußte demnach ebenfalls

ch derselben estellung eines

ung von Besch hat jedoch aus den

sachen und entwidckelte jenen Autrag Petition zurücgewies on, worin die Ma Ermäßigung

ersammlun

verlaugte Oe enden Masoritä isfussion dahin eit dem gemein Stadtverordneten freige D e Petition, wel den Stadtverordneten zu St lichkeit der Stadtverordneten-Ver ngaug beim Landtage ewiesen werden. die 1ste Petition. Na Tanucré zu Anklam die B ts und die Einricht sionen. Der Landtag Petition angeführten That anlassung finden können, worten, vielmehr die Die 14te Petiti und Jarmen eine Hypothek -

Stempel-A tition bezei fonnte, jedo glaubten die ewünschte Folge zu geben,

roposition wegen Aufhebun ungs-Behörden abgegebene nung verlautbart ist, es möge teten Revision des gerichtliche rigen, namentlich in Betreff Hypotheken - Angelegenheiten,

Theil werden.

Die 13te Petition enthält einen obengenannten beiden Städten: der La den, daß der Landbesiß der städtischen Ack derjenige der ländlichen, besonders der bäue steuert und daß zu diesem Zwecke der d entsprechende Klassensteuer-Tarif sion und anderweitige

Auch diese Petition ward en sprecheuden Gründen, asestät dem Könige n steller ich vorerst anu die bet um eine Abhülfe der vermeintlichen Ueb

Die 19te und 45ste Petition, end, veranlaßten den Landtag zu der r die im Jahr 1843 ausgeführte Kommissarius nah Kopenhagen, Sundzolles im Wege direkter Ver dabei die Zuversicht auszusprehen, da zum Bedauern des Landes für den Handel und die des Staats so wichtige Angelegen verlieren und die geeigueten Mittel ben zu ergreifen wissen würden, au auf eventuelle theilweise Erleichteru lastenden Drucks hinzuzufügen. etition, enthaltend einen A amer Kreises auf Erwirk stimmung, nah welcher bei einer Vakanz des ht durch einen Königl, Regierungs-Kommissar s Deputirten verwaltet hauptsächlich um deswellen per majora zurü Herrn Landtags-Kommissarius es Herrn Mini Se. Majestät der König A quf die vorliegeude Angelegenh diese hiernah erledigt sein dürft

Die 2te, 5te, 12te und 57ste gebracht von den Elementar -Sqcull rungs=-Departements, Anklam, sind alle wesentlich dar eine Verbesserung des ( Konnte nun den Mehrheit diese Anträ so nahm derselbe hieraus doch Veranlassung, gen über das Shulwesen in nähere fand hierbei, daß solhe, unvollständig und un Unsicherheiten in der fra sich in einer späteren S qufgenommen ward, allerunterthänigst zu bitten und Unvollständigkeiten de baldige Vorlegung der län pommern abhelfen zu lassen

beantragt der Seifeusieder neutralen Ober - Beschwerde Untersuchungs - Kom- zur Unterstüßung der n Gründen keine Ver= Allerhöchsten Orts zu besür=

gisträte zu Treptow a. d. Toll. und Gerichtsfosten in ch insoweit Anklang im Drüdende der fraglichen namentlich für die in der Pe- d Hausbesißer niht verkennen vorliege, um der zumal bei dem über die 1ste g des Sportulirens der un- n Gutachten schon die bei der dem Vernehmen uach ein n Sportelwesens den der Kosten in Vormundschafts- und die wünschenswerthe Erleichterung zu

der Stempel = Schuldsachen beantragen, fand freili als man das Lästige und bgaben und Gerichtskosten, chueten kleinen Grund =- un daß zu weni etition die

teren Verwalt Staats - Angehö-

Antrag der Magisträte aus den möge sih dahin verwen- erbürger niht höher als rlichen Grundbesiger , be- en Zeitverhältnissen nicht des stettiner Regierungs- u Feststellung unterworfen werde. en von manchen schon um deswillen

mehr ganz Bezirks ein anderen dage- zur Befürwortung bei net befunden, weil die Antrag- hörden hätten wenden müssen, erbürdung zu erzielen. (l si bezie- ät dem König enen Spezial- egulirung des enu, unterthänigit zu danken, wenngleih dieser Schritt des Königs Majestät er östlihen Provinzen cht aus den Augen zur endlichen Regulirung dersel- ch ließli eine ehrerbietige Bitte ng jenes auf die preußische Flagge

ntrag der Kreistags - Ver- einer geseßlihen Be= ndraths-Amtes dasselbe ius, sondern nur durch werden dürfe, dgewiesen, weil nah ei-= den Ständen mitgetheil- ers des Jnnern vom 13, Februar 1843 höchstihre Willensmeinung in Bezug eit bereits ausgesprohen haben und

reffenden Be

beide auf den Sund n Beschluß, Sr. Maje Hinsendung eines ei Behufs anderweiter

erfolglos geblich

Schifffahrt d

doch diese heit gewiß 1

sammlung A

einen“ der Kreis -

nem von dem ten Reskript d

Petition, Diese Petitionen, ein- resp. des Kösliner Regie- targard, Rügenwalde und gerichtet, im Wege der G Einkommens der Volksshullehrer freilih der Landtag in seiner überwi g uiht geeignet finden, die jeßigen geseblichen Erwägung zu ziehen, enügend, zu manhen äben, und vereinigte ngelegenheit wieder Se. Majestät den König genden Unsicherheiteu stehenden Geseßgebun - Ordnung für

\o wie der Städte S e zur Befürwortun

lihen Beziehung Aula bung, in welcher diese er majóra dahin : , den sih vielfah zei r in Rede gst| verheißen

Provinz Sachsen. i März. Jn der heutigen 16ten Plenar- sh der Provinzial-Landtag mit der Fortseßung ung abgebrohenen Begutähhtung eingegangener

eyne zu Zörbig, Ea ilecidts 3

, Merseburg, 3. S igung beschäftigte der in der le Petitionen. ber A bes Dr. ° Yassung des zu frühen abstrakten ; die allgemeine ‘Einführung des Turnens in den Schulen betreffend,

Der Petent zählt die Nachtheile auf, welhe mit eiuer zu g A sin Ait und Unterrichtsgegenständen für