1845 / 81 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

i t, und da dur den Allerhöchsten Landtags-Abschied s. Sei Bem F desen Berücksichtigung verheißen f, so weit dies mit dem bestehenden Rechte irgend vereinbar sei, \o wird diese

i erledi erachtet .

Angejes Mehrere Schultensitater der egraubenzer Gegend klagen über die hohen Kosten «Liquidationen der Gerichte die Weblihren dér Advokaten und wünschen die Beseitigung d Uebelstäude. Der Landtag glaubt, daß fe den in Aussicht stehenden: Veränderungen in unserer Gerichtsverfassung dur öffentlihes und mlindbches- fahren au eine Minderung der in Rede Feheuden Kosten eintre- ten werde, a fee E deshalb, den vorliegenden Gegenstand nicht Ee Vmeh E des (oseabeger e G D

e d die b n Gesehe den Wall s dariher, dah dur and B. scbäbigungen aller Art niht der nöthige

Schuß gewährt werde.

Die Antragsteller werden auf das vom 7ten Provinzial-Landtage berxathene Oeseb iber Diebstahl an Holz uud auderen Waldprodukteu, dessen Emauation nahe bevorsteht und das den vorliegenden Gegen- stand umfaßt, E ema’ indem der §. 15 des gedachten Geseß-Entwurfs wörtlich bestimmt : di ?

: dent Waldeigenthümer durch den Holzdiebßahl, oder bei Ge- legenheit desselben einen Schaden erlitten, sür ben er dur dea Betrag des tarmäßigeu Holzwerthes nicht ua wixd, so bleibt ihm vorbehalten, den Ersaß dieses zu erweisenden Mehrbetrages von dem Thäter in einem besouderen Civilverfahreu eiuzuklagen, in

, welhem jedo dieselbe That, wegen welcher der Verklagte redté- kräftig zu einer Strafe verurtheilt wordeu is, vi ohue nábere Beweisführung als erwiesen augeuommen werden muß, Wenn übri gens aus den Umständen hervorgeht, daß ein den pee über- steigender Schaden vorhanden sei, und die dafür ge orderte Entschä- digung nicht über 5 Rthlr, beträgt, \o i der Forstrichter befugt, auf diese besondere Entschädigung bis zur Summe von 5 Rihlr, in dem Strafurtheil zugleich zu erkeunen.“ :

Berichtigung. Die Danziger Allg. politische Zeitung bringt fol a: tigung: „Der Antrag, welchen v preußischen Provinzial - Stände in ihrer 22sten Sißung vom 6, März an Se. Majestät den König gerichtet (s. Allg. Pr. Ztg. Nr. 76), bean- sprutht_ eine gleiche Vergütung, wie sie dem Handelsstande von Stet- tin bewilligt worden, von 25 pCt. der dies eitigen Eingangs- Steuern nit, wie es irrig in dem Zeitungs-Berichte heißt, 25 pCt, der Sundzoll- Abgabe.“

Provinz U ¿u ove

ettín, 14. März. Die 23e und e. Sipung de ¿us war der Berathung der 11ten Köuiglichen Proposition, so wie mehrerer eingegangener Petitionen gewidmet, Die 11te König- lihe Proposition betri den Geseh-Entwurf wegen der Aufgreisungs-, Detentions- und Transport-Kosten für Vagabunden und Bettler. Die Tendenz desselben geht dahin, die nah der bestehenden Geseßgebung den Jnhabern der Ortspolizei-Gerichtsbarkeit zur Las sallenden Kosten der vorläufigen polizeilichen Untersuchung gegen Beitler und Vaga- bunden auf den Landarmen - Fonds zu übertragen, weil mau, wie in den dem Geseh - Entwurf beigegebenen Motiven aus- eführt is, hosst, dadur eine promptere Handhabung der

S Ehnis - Polizei auf diesem Gebiete zy erreichen. Bei der

Diskussion über den Geseh-Entwurf stellten sich aber im Landtage bald zwei Meinungen sehr entschieden entgegen, Die eine, der au der Ausschuß gehuldigt hatte, hat nämlich nicht anerkennen wollen, daß sich aus dem Gesichtspunkte des Rechts motiviren lasse, aus Rüdck- sichten der Nüßlichkeit eine Last, die nah dem bestehenden Recht un- zweifelhaft von denjenigen getragen werden müsse, denen die Orts- Polizeigewalt zustehe, also resp. von den Städten, den Ríttergutê- besipern und dem Domainen-Fiskus auf den Land=Armenhaus-Fonds zu übertragen, vielmehr glaubt sie, daß, wenn wirklich Rücksichten auf eine bessere Handhabung der Sicherheits - Polizei es wünschenswerth erscheinen ließen, die bezeihneten Kosten nit ferner als Onera der Orts - Polizei - Gerichtsbarkeit zu betrachten, allein eine Ueber- nahme derselben von Seiten des Staats st{ch rechtfertigen lasse. Die andere dagegen {ließt sich dem Prinzip des Geseh - Entwurfs an, hauptsächlich auch um deswillen, weil sle dafür hält, daß es mehr im Juteresse der Provinz liegen werde, wenn die aglichen Kosten, die den Polizei-Gerichtsherren abzunehmen man jedenfalls für zweck- mäßig hält, dem. Landarmen-Fonds überwieseu würden, als weun sie dem Staat zufallen sollten, indem lehterenfalls die Provinz Ponmmerpo, die weniger Bettler und Vagabunden habe, als manche andere Pro= vinzen, guch diese noch würde mit übertragen missen, Schließlich

Früberhin wurde ihnen von den Kolonisten durch ähnliche Einfälle Gles«

s mit Glei vergolten, wobei die \hrecklichsten Gewalthaten vorfie- n deren Verbot hte den Kolonisten ein großes Mißvergnügen, und das um so mehr erregte, als die englischen Gräuztruppen die Uebelthäter bei dem nomadisirenden Leben der Kaffern in dem üunwegsamen Lande nur sel« ten erreichen konnten. Alle Mittel, die Gränze zu \hügen, ivie die Fest- sepung eines neutralen Landstrihs und die Anlegung von kleinen Befesti-

ungen blieben ohne Erfolg, so daß im Jahre 1835 die Kaffern sogar die S ehrzahl der Missionare in ihrem Lande verjagten, die Stationen zerstörten und Hauptstadt des Distrifts Albang, Grahamstown, gerieth in Schrecken, so daß die Einwohner die Straßen barrifadirten und s{ zur Vertheidigung ihrer Häuser anschidten, Der damalige Gouverueur der Cap-Kolonie, Sir Benjamin d'Urban, eilte zur See mit Truppen vom Cap herbei, mit einem Heinen deen passirte cr die Gränze, zerstreute die Heereshaufen der Kaffern und eroberte ihre Kragle. Der fliehende gann selbs} wurde durch den wohlgezielten Schuß eines englischen Offiziers getödtet ; bald mußten die Kaffern sich zur Unterwerfung und zur Abtretung des Landshichs bis zum Riet-Fluß verstehen, der untet dem Namen Adelheid süo England in Besiy enommen wurde. Aber das britische Gouvernement ‘wolle von dieser Sabuang níchis wissen, Man hielt das ganze Verfahren gegen die Kaffern: für zu gewaltsam und zugleich: auch für unpolitish ,/ das Kolonial Gebiet noch mehr zu ‘erweitern. Der schon b Baúu einer Stadt King Williamstown wurde aufgegeben und die alte Gränze hínter dem is{sluß mit dem neutralen Gebiet davor wiederhergestellt, und man ver- uchte nunmehr durch Agenten, die man ¿u den Kasserfürsten s{hickte, Sitte, Nahe und Ordnung: bei dem unruhigen äizvolfe einzuführen, Aber auch diese friedli E führte nicht zum Ziele. Die Räi féjeu- blieben nicht aus, und die Missionare und lhré kleinen Gemeinden aus den Ka ern litten fortwährend von den Gewalithaten und dem Gatte der Kaffer feallid. erfolgreiche Versa gemede vrevs, Le egen neuer und hof- eni: erso er ; emachqt worden, nze zu } Dad Kasserlanv zur Ruhe zu bringen. M F, nachdem man sich durch die Wrderhaltas Raubzüge der Kaffern für berechtigt gehalten hatte, den bishezigen Friedeus-Traftat aufzuheben, mit den ruhig hme än men in: ueue Unterhandlung getreten und hat ihre Fürsien hchsam zu desolde-

ten Beamten von England ge , und unsere Missionare erkennen darin eine“

nduug der Dinge, die Jedem, dem die Ausbreitung des Reiches Got- du iche C i liegt, ei Wet rmtitis P r L E T i de

e bir ne hierüber den Bai des Missionars Döhue aus Bethes im vom 34, 41844 n. S RA abschenlice Betragen der Kaffern, und fast ausschließlih des

n großen Haufen ‘die {wah beseyte Gränze überschritten, Selbst die -

n. Da

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entschied dur i mit 26 gegen 16 Stimmen für as ca Gri Cuans 3 fi P Pt An diese Berathung reihte sih diejenige der 70sten Petition, ín der ipehrere E idte- der TBeard reine L Ap m Bea abe 6. Januar d, we rasung- der Bettler un unden, G D ‘beslrwortet wi E fer die Kosten B Cs der f Grund ‘diese§-Geseßes gerih erfaun traf den G, ts-Ohrigleiten, sondern dem Landarmen-Fonds au legt werdén

möchten. Der Landtag hat diese Petitionen überwisgender Stim-

menmehrheit hanptsä um deswillen “ey weil dem pommerschen Landarmen-Reglement die Kosten der Detention von Va- abunden und Bettlern {on b¿sher immer von dem Landarmen- Lands etragen sind; zwischen der früheren polizeilichen Detention in ‘den Landarmenhäusern: und der jeßt auf den Grund erihtlihen Erkenntnisses in den Landarmenhäusern abzubüßenden rbeitéstrafe aber faum ein Unterschied zu ei.

Die 26ste Petition ist von dem Magistrat und der Stadtver- ordneten -Versammlung iu Kolberg ausgegangen und will, daß die Städte, als solche und als Besigver von Gütern, von allen Lasten der Kruninal-Gerichtöbarkeit gegen Verzicht auf die Früchte derselben befreit werden. :

F Die 43ste Petition aber is von dem Magisirat und der Stadt=- verordneten - Versammlung zu Stettin ausgegangen und deu Antrag euthalteud, daß den Städten gestattet werde, au die Last der Ge- fängniß-Unterhaltung bei Ueberlassung der bisherigen Gefängniß- Lokalien, so wie der scuctus jurisdictionis an den Staat unter den Bedingungen der Allerhöchsten Kabinets -Ordre vom 15. April 1842 gegen eine jährliche Reute abzulösen. Die erstgedachte Petition is von dem Landtage a H aus dem Grunde, weil frühere ähn- lihe Auträge von des Königs Majestät entweder ganz oder theil- weise zurückgewiesen, durch Abstimmung mit 27 gegen 16 Stimmen s ben so wenig konnte ein weiterer, an diese Petition geknüpf- ter Antrag des Ausschusses, zu bitten: daß der Staat die noch bestehende ganze Patrimonial - Jurisdiction ebenfalls, wie bei den Städten, seinen Gerichten zur Verwaltung übergebe, und dagegen von den Berechtigten- eine zu vereinbarende Quote zu den Kosten als beständige fixirte Abgabe einziehen möge, sich des Beifalls des Laud- tages erfreuen, vielmehr entschied mau mit 32 gegen 14 Stimmen gegen diesen Antrag. ug af Ï

Die 43ste Petition aber ward einstimmig als zur Befürwortung geeignet angeuommen, L

Die 5: se und 67ste Petition enthalten Auträge der Abgeordne- ten der Städte Kolberg und- Stolpe, die Verwendung des Landtags füx eine Ermäßigung der Servissteuer dieser Städte beauspruchend, (Fs ward beschlossen, bei Gelegenheit des über die 12te- Königliche Proposition zu: erstattenden Perichts der gedachten beiden Petitiouen als Veraulassuugen zu erwähnen, die eine baldige Ausgleichung der pommerschen Städte in Bezug auf die behauptete Prägravation eini- ger derselben, au unter Abstandnahme von dem Geseb - Entwurfe, durch vergleichsweise von dem Ober =- Präsidenten einzuleitende Ver- handlungen wünschenswerth erscheinen ließen. t

Die 15te Petition ist von einem Abgeordneten der Landgemein= den übergeben, und enthält einen die Befürwortung des Landtags in Anspruch nehmenden Antrag der Schulzen des Amts Treytow, um Ausbebung des Shhußgeldes, einer Abgabe, tie „in den Domainen- Ortschasten und theilweise auch in den Stadt - Eigenthums - Dörfern von den Miethôleuten und ‘Büdnern noch erhoben wird. j

Der Landtag hat einstimmig beschlossen, bei des Königs Majestät zu beantragen , die Einwohner in den Domainen allgemein von Ent- rihtung des Schupgeldes zu entbinden, insofern dasselbe nicht als eine Grund-Abgabe bestimmt zu érkennen sei. Judem er einen solchen Antrag dadurh für motivirt hält, daß die unter dem Namen Schupgeld er- hobene Abgabe \sich noch aus den Zeiten der Unterthänigkeit her- schreibt, wo sie als ein Beitrag zu den Jurisdictionslasten von den freien Leuten, ‘im Gegensaß zu den Unterthanen, er« hoben zu sein scheint, dieselbe auch auf den Rittergütern, wo- selbst se früher ebenfalls als gutsherrliche Abgabe erhobeu ward, sou längs nicht mehr eingezogen wird, und es daher mindestens Jerecht- fertigt erscheinen wird, die Gnade Sr. Majestät des Königs für eine gleiche Berücksichtigung der ärmsten Klassen der Domainen - Einsassen in Anspruch zu nehmen. Auch für die Stadt Fiddichow, in der als ehemaliger Mediatstadt ebenfalls noch Schupgeld erhoben wird, und die in der 74sten Petition auch die Aufhebung beantragt hat, wird der Landtag eine gleiche Befürwortung eintreten lassen.

Jn der 20sten und 46sten Petition lagen zwei Anträge der Ab- eordneten der Landgemeinden für die Kreise des Regieru Bezirks Köglin vor, in denen die Verwendung des Landtages dafür in An-

Ungikaschen Stammes gegen die Einwohner der Kolonie, nahm vor kurzem

cinén sehr üblen Anschein, Dieberei folgte auf Dieberei und dazu kamen noch Mordthaten, Selb| ein englischer Polizei-Beamter , ein Feld-Cornet, wurde bei dieser Veranlassung getödtet. Der Lieutenant - Gouverneur der Gränze rüdte hierauf mit mehreren Regímentern in Kafferland ein, be- seyte das Gebiet des räuberisden Stammes und forderte Ersay fär das edlens Eigenthum und Auslieferung dèr Mörder und Diebe, Der t nig Sandili sammt den Juko (Großen) des Stammes wollten aber zu nihts verstehen. Sie ten ao gefäntie zu dem Unhlamba- Stamm, um diefen zum Kriege gegen die Engkänder aufzufordern. Allein leßterer weigerte s{ch, zu folgen, indem feine gerechte Ursache zum Kriege egen die Kolonie vorhanden wäre, wohl au úrchtend, daß díe Kafferu, o wie früher, den Kürzeren ziehen möchten. Diese Gährung rief den eben von England am Kap angekommenen Gouverneur, Sir Peregrine Mait- land, einen sehr frommen Mann, sofort nah der Gränze, in der Absicht, den Krieg zu verhüten und Alles auf friedlichem Wrge ju (lichten, Er fam nah Fort Peddie im Kafferlande und berief die oßen des ruhig eblicbenen Uúhlamba-Stammes dorthin. Er erflä:te den lezten Fricdens- raftat sür gänzlich aufgehoben und legie dem Unhlamba- Stamme einen neuen Bertrag vor, der auch von den Großen sofort angenommen und un- terschrieben würde. Wer ben Zustand der Kaffern genau kennt, muß fagcn, daß s{werlich ein besserer Traktat mit denfelden ge\chlossen werden kann. Es is indeß nit meine Absicht, mich mit der rein politischen Seite dessel» ben aufzuhalten; ih will von feinen 48 Para raphen nur die drei hier anführen, welche sich auf die Verkündigung des vangeliums beziehen, §. #1. Die Häuptlinge haben in r Gebieten Je Missionare zum Unterricht ihrer Unterthauen zugelassen, Sie nahen si verbindlich, i sonen, die L und das E'genthun aller hristlichen Lehrer, die iten, zu n. Die Dlinpllinge veetorechen denjenigen ihrer Unterihanen, welche si zur lichen Religion bekennen, und welche wünschen, in oder bei den Missions- Stationen innerhalb ihrer Gebiete niederzula ent, dieses erlauben, #0 wie denen, welthe ihr Ei enthuni mit näch solcher Station uch- men wollen, zu gestatten, daß sie dieses unbélästigt und ohue daß ihnen ein Schade zugesügt werde, thun können. Ferner versprechen die Däoptlivge, daß die andt Personen, weder in“ ihrér Person, noh (n ihrec F ? ch in ihrem Eigenthum gestört und beunerubigt Verden follen, fié es orweigern , F den Kafferschen Géwohnhéiten, der Zauberei des Regen- der Ee, ber Ce e an der gewältfamèn Entführut

R g, 43. Die H. Mee V Lr sid ihre Unterth arnzutreiben E A ENE i aci Pte S RAE M : Mad I die Bectdin a ingen zum Traftát ' die

‘von ihm proponirte, au des Königs Majestät zu rihten, als bad Laake nidt

sammlung lauenburg -bütower Kreises ont : unbedingte Veröffentlichung der Landtags - Verhandlungen nebst vehmigt die Versamml

_will mit dem Diébes - und Mörder-Gesindekl uicht mehr zu einem Sh( , voi denen be

sten Härdenberg begründete Museum für rheinish -we

‘)! Gelehrten begonnenen Berein fär vaterländis

le s die 64ste Petition, die von der Kreis-

vorigen Jahres die halbe Klassenstener des Jahres" 1845 „z# 4 - Versammlung Knit ZCütélie Kreises ausgegangen, die werde. i A E , Wecmitfelung des Landtages beanspruht, daß dem bütower Der Landtag wird7ñah seinem einmüthigen Beschluß dey A, 4% - Antheil die Befugniß eingeräumt werde, den Landtag

in der Weise an dés Köyigs Majestät rihten, daß die Kz einem besonderen rshaftlihen Abgeordneten zu besi:

spruch genommen wird, daß mit Rücksicht auf die Miß - Aerud Auf

ri Regéerung beausträgt werbe, da, wo wirklicher Nothstand h „M dem Antrage des Ausschusses entsprechend, abge de lien an dard angemessenen Klassensteuer-Erlaß Berücksit;, it A sle nit im dem Maße Voten Di um be “gewähren zu: dürfen. ;

E Wbf eine Bitte um Abänderung des durch das sändische Gefeß fest- “Die 63ste Pekition, die einen Antrag der Kreistags - Versu M i-gten Stimm-Verhältnisses bastren zu können. lung greiffenberger Kreises um Nachsuchung einer Declaration §S. 1 und 2 des Geseges über die Armenp ege vom 31, De E enthält, ward zur esebliben Bl nit i Es da : Provinz Posen. andtag die gedachten geseßlichen Bestimmungen niht nur keiner 9 osen, 28. Febr. (Schluß der zwölfteu Sigun ) claration bedürftig, sondern auh an sih zweckmäßig -erachtete, «M Pose emerkfung im Berichte des Auddusses, daß die in der o wenig glaubte man den in der 30sten Petition vorliegenden y héalt zu Kosten aufgenommenen Bettler und agabunden bei der ag des Magistrats und der Stadiverordneten zu Kolberg, auf E iiahme vou eigeutlihen Verbrechern noch mehr entsittliht werden hebung des eximirten Gerichtsstandes gerichtet, , berüdsichtigen E en, eriunert ein Abgeordneter, daß diese Ansicht nicht richtig sei, können; denn wenngleich mehrere Abgeordnete die diesem Anh gewöhnlich Bettler und Vagabuuden weit mehr demoralisixt Mea untergelegten Motive, mit denen ch der Ausschuß auth. niht h ‘viele Verbrecher. einverstanden erklären könneu, vertheidigten, so verständigte may V. Der Bau =- Juspektor Laake wurde unterm 414, Juli 1842 do bald darüber, daß der Antrag für jeßt schon um deswilley 9. Februar 1843 von der hiesigen Königlichen Regierung beauf= lehnt werden müsse, weil des Königs Majestät bereits auf ählt die Pläne und die ‘erforderlichen Kosten-Anschläge zu dem neuen Anträge anderer Landtage erklärt habe, daß der Gegenstand he; jäude für jugendlihe Korrigenden zu fertigen, Seine Arbeiten vision der if gebgebung in Erwägung gezogen werden solle. erreichte er der Königlichen Regieruug, und dieselben wurden dem Hierauf folgte in der Berathung die 17te Petition. Sie he jsten E Lende vorgelegt. Der Landtag genehmigte den den Antrag eines Anita oe regenwalder Kreises, von (M?! R und als 2c. Laake die Gebühren für seine Arbeiten mit Abgeordneten dieses Kreises übergeben und dahin gerichtet, daj A Kthlr, 1 Sgr. forderte, verwies ihn die Königliche Regie- Königs Majestät gebeten werden möge: ; g damit an die ständische Kommission, diese aber verwei- «den Ständen den vielfältig verheißeneu historishen Boden Ante ebeufalls die Zahlung, weil die Arbeit niht in ihrem zu verleihen, daß den allgemeinen, von A) C ENnteN 4 nieresse benußt uud von ihr fein Austrag ertheilt worden sei. Der sicht gestellten Ausschüssen die Etats über die Einnahme und AGA-Juspektor Laake wendet sich uuumehr an den Laudtag, mit der gabe des Staats zur Begutachtung vorgelegt und demnä ite, ihu wegen seiner Forderung zu befriedigen, Der Ausshuß wirklihe Verwendung der Einnahme mitgetheilt werde.“ F dafür, daß die Forderung des 2c. Laake zwar gerecht sei, daß Der Petitionair weist zur Begründung dieses Antrages f Befriedigung aber nur aus der Staatskasse erfolgen könne, Es darauf hin, daß das Recht der Steuerbew ugung und Steuerkou R he zwar anerkanut, daß die Königliche Regierung uicht befugt sei, an und für sich eines der wesentlichsten ständischen Attributionen heiten für die Anstalt in Kosten ohue Genehmigung der ständischen und hält es um so mehr für geretfertigt, einen Antrag, wj imission tigen au lassen, und daß daher die Befriedigung des l te, non Y as ache der Stäude, sondern Pflicht der Regierung sei, des hochseligen Königs Majestät in der Verordnung über die Fin s wurde auch von mehreren Abgeordneten hervorgehoben, daß des Staates vom -17,. Januar 1820 die. Verpflichtung ane ligfeitêgründe dafür sprächen, den 2c. Laake aus dem Fouds der habe , sein Volf in“ vollständige Kenntniß des wahren Zusink falt in Kosten zu befriedigen. der Finanzen zu seßen, _auch dur die Begutachtung der Sin Der Landtag habe früher beschlossen, daß ein Gebäude für ju- der Künig ersi in den Stand geseht werde, eine begründete ( blie Korrigenden errihtet werden solle, und die Regierung habe sheidung über die Finanzen zu fällen, während derselbe” jeyt geru, dadur bewogen gefunden, Zeichnungen und Anschläge fertigen gen sei, dies auf die einseitigen Anträge der Behörden zu thun, d (lasen, Mit der ständischen Kommission vorher zu berathen, habe utachten des Ausschusses über diese Petition ging im Wesenllik rze Zeit vor Eröffnung des lehten Landtages nicht er- dahin: Es míisse auerfannt werden, daß das Recht, bei FeststelumE 6/2, Die Anschläge seien insofern niht ohne Nuhen gewesen, der Contributions-Etats „mitzuwirken, au den pommerschen wan daraus entnommen habe, wie der Bau beschränkt werden wie denen der übrigen östlichen Provinzen des Staats, bis zum) se, um ihn nicht zu kostspielig werden zu lassen. Man könne si 1809 wirklich zugestanden habe, und es insofern des historischen Ÿ gegen verwahren, in ähnlihen Fällen Zahlung zu leisten, weun die

| dens nicht entbehren würde, wenn au jeßt wieder eine örden eigenmächtig dergleichen Kosten veranlassen. Ein Abgeord-

trole der Steuer =- Verwaltung des Staats zugestanden er widerseßt sih der Zahlung, weil die Regierung nit befugt Man dürfe ch auch - ferner nicht verhehlen, daß die Y “sti sei, dem Bau- Juspektor Aufträge zu geben, deren Kosten wie bisher von Seiten des Gouvernements die Verö (asse der Anstalt zur Last fielen, und die ständische Kommission lihung der Steuer- Etats erfolgt sei, uicht habe genügen können, Wrju nur berechtigt sei, welche allein auch die Verantwortlichkeit träfe, durch die Verordnung vom 17. Januar 1820 verheißene vollstän Ein Abgeordneter stellt den Antrag : Kenntniß von dem wahren Zustande der Finanzen dem Volke P A tie Angelegenheit der Regierung zu überweiseu, um nohmals mit währen. Dessenungeahtet habe der Ausschuß nit der Meinung \W der fäudischen Kommission zu verhandeln und lehtere zu autori- lönneu, daß der jeßige Moment geeignet sei, eine Petition, ve |W sren, bei überwiegenden Gründen der Billigkeit die Zahlung zu ‘vorliegende, an den Stufen des Thrones nieder ulegen. Die witd genehnigen, , holtesten Versicherungen und die P ENEE eien sprächen das Diesem Antrage widersprehen zwei Abgeordnete, weil {on Kor- daß des res Majestät die fortschreitende ntwickelung der ständi\.onb nzen zwischen der Regierung und der ständischen Kommission Verhältnisse ih Allerhöchstselbst als eine dringende Aufgabe gestel! Wizefunden hätten uud se gerade ergäben, daß die Befriedigung ten, und es könne kaum zweifelhaft sein, daß bei der Lösung derselben: x, Laake niht auf den Fonds der Anstalt zu übernehmen sei. das Verhältniß der Stände zu der Finanz-Verwaltung des Staats Abgeordneter der Ritterschaft erklärt sich gegen die Zahlung, LOM Berücksichtigung finden werde. Dies erwägend, eite Wi man si nur auf diese Weise dagegeu \sihern könne, daß die andtag zu der vorliegenden Frage zur Zeit ‘nur die Stellung Wiierung fünstig ähnliche Eingrisse in die Rechte der Stände i trauensvollen Erwartens dessen, was Se. Majestät der König „iube, Die Versammlung beschließt mit 28 gegen 17 Stimmen; zug auf dieselbe beschließen und etwa zu gewähren für angenen Bau-Juspektor Laake nicht aus der Kasse der kostener Anstalt

finden möchten, einnehmen zu können, weshalb denn áuch der Pei befriedigen, sondern den Königlichen Landtags - Kommissarius zu | | für jeßt feine Folge zu geben vorgeshlagen werden müsse. Di trsuchen, die Befriedigung des 2c. Laake aus der Staats - Kasse zu

Aus\huß-Gutachten trat der Landtag einstimmig bei. Ebex so veraulassen.

stimmig trat die Versammlung: dem Antrage des Aus\u}es F Den {ließlihen Antrag des Ausschusses :

Ablehnung der 34sten Petition bei, die den zur Zeit weWWten bisherigen Mitgliedern der ständischen Kommission für ihre Hin- stens niht motivirt erscheinenden SOE der Kreistags- V ebung und aufopfernde Handlungsweise bei Ausübung ihrer Pflich- ält, daß der LabiWien den Dank des Landtages auszudrücken,

h ung, mentlihmachung der Antragsteller und Redner bei des Königs Mo Hiernähst wird zur Berathung des Entwurfs einer Verordnung :

————————_m

wegen Aufhebung des Sportulirens der unteren Verwaltungs- Bedörden

bergegangen.

wurden verle nuihts zu erinnern darüber, d

werden müsse,

Ein städtischer Abgeordneter Geseß-Entwur ten betreffe. allè T4 an c M R, i weit zu ersetzen, a das Bedürfniß der Stad Das Bedür weil es Ma

- Eutwurf und der Beri Der Ausschuß und vermißt blos eine wie in den Motiven anerkaun porteln angewiesenen Beam

cht des dritten Ausschusses egen den Geseß- Entwurf ausdrüdlihe Bestimmung t wird, den auf den Ge- ten Entschädigung gewährt

führt aus, d

d li ih die Kommun A bol

al-Behörden in den ige Vorausseßung, e in ihren Einuahnien an nameutlich werde

g Jahr zu Jahr, in scheine, jede neue Last sondern sie der Abgaben auf

allen größeren Städten t durch Erh fniß der Städte stèigere xime des Gouvernements niht unmittelbar auf die Kommune aufzuerlegen. zuheben, so müßten die K Einnahme verzichten könnt

en städtischen

rbebung von -ch aber von

Staatskasse

zu übernehmen, Wenu es darau

f ankomme, ommunen befragt werden, âre dies der Fall, Abgaben - seien.

gen würden auf die Spor- n, weil “die Ausfälle durch les sprehe schon gegen Es komme aber noch r niht so belästigend en würden in bedeu- Behörden im Junteresse der n, diese nicht zu bedrüden. das Geseß zuglei auf die gen zu lassen. §. 1 vor, diesen § folgen=

en, und w welhes die lästigsten Kommunal - Verwaltun tel - Einnahmen nicht verzihten könne gaben erseßt werden müßte -Entwurf in Bezug auf die Städte lwesen in den Städten ga weil Sportelu nur erhob n und weil die hner überall geueigt seie ch fein Grund vorhanden zur Anwendung brin e er als Amendement zu

Die mei-

andere Ab

das Sporte sei, als man anuehme, tenderen Angelegenheite ärmeren Einwo Es sei hierna Kommunal = verhindern, {l dermaßen zu fa

die Ausfertigungen, Verfügu

¿(Unmittelbaren Staats ‘‘-

allen Unterschied sportelfrei.

Eín anderer städtischer Ab des Gesepes, meint aber, daß men, es darauf ankommen würde städtishen Verwaltun eine Sportel-Taxe v bar sei. Gleichfalls ein Ab \{lagene Amendemen Das Sportuliren der sigen Einnahmen die decken und, in einzeln zu vertheilen. sie seien etatêmáßi

Um dies zu

ngen und Verhandlungen der unteren erwaltungs- Behörden erfolgen ohne

geordueter erklärt

sich für die Annahme , werde obi

ges Amendement angenom= feste Sportel - Taxe für die gegenwärtig nur überall anwend= Städte unterstügt das vorge- sire hauptsächlich die Städte. ei niht drückeud. Die desfall= en der Schreibmaterialien zu um Gratificationen an fleißige Beamte ange seien die Einnahmen nicht, aber wenn sie wegfielen, anderweit beschafft ortulirens betreffe die Gerichtsfosten. en, dürfe man die Städten nicht abschaffen uud die Amendement erklären si a Dagegen erklärt si ei in kleineren

gs- Behörden zu erlassen, weil

on 1816 existire, die nit mehr geordneter der t. Das Geseß inter städtischen Behörden nten dazu, die Kost en Städten, großem Bel Und müssen, Drüdende des Sp So lange diese beibehalten würd Sporteln in den \chlechter stellen. aus dem Stande der Städte. der Ritterschaft, weil besonders - leiht Mißbrauch beim Sportuliren - treiben Ein städtischer Abgeordneter nimmt traurige Lage der Bür dern, und \{lägt vor: der Landta verwenden. Die Versamul

zu einer besonderen gestattet, eine desfall

niht drückenden Städte hierin lle Abgeordnete n Abgeordneter -Städten- die Behörden

hierbei Veranlassung, die germeister in den kleineren Städten zu \il= g wolle sch um Verbesserung der Lage dieser Beamten

hált dafür, daß cine solche Verwendun es wird dem Antragsteller chträglich einzubringen.

§. 1 wird hierauf von der angenommen.

s angeführte Antrag des städtischen Ab-

etition eigne, und ge Petition noch na geschlagene Ameudement zu mit 36 gegen 9 Stimmen Der feruere, oben bereit geordueten, daß eine allgemeine Sporteltaxe für die ‘welche noch zur Erhebung der S fen werden möge, wird hiernächst oh F. 2 wird a1 §. 3. Jn Betre eordneter, Gebühren für Pässe, Alle Bedeuklichkeiten , walten au in höherem Gra

Versammlung

jenigèn Kommunal-Behörden, portelu berechtigt bleiben, entwor=

ne Widerspruch angenommen. igenommen.

ff der Bestimmun daß kein Grund Aufenthalts =

g zu Nr. 3 erklärt ein städ= vorhanden sei, die Erhebung und Legitimations - Urkunden welche gegen andere Gebühren de bei diesen ob, Die desfall-

tischer Ab beizubehalten.

Akte für Religionsdulbung und- Gewissenssreihßeit (act: of toleration 2, Nr, 224) von dem Anfange und deu ersten Denkschriften des

liberty of Conscience) in Kafferland genannt. 4 i eins für Alterthumsfreunde im Rheinlaude Nachricht gegeben und o hat denn der Herr das Geschrci der Unterdrüten ‘erhört ut iesen jevt einen zweiten Bericht über zwei wohl ausgestattete neue Heste

mit einemmak aus ihrer Angst errettet. Es i zwar ganz gegen die Elben Vereins an die erste Anzeige an. e

der Kaffern, obige Bedingungen pünktlich zu erfüllen, Namentlich wh Die erste der Chorographie und Geschichte gewidmete Abthcilung bringt

§. 13 wohl’ unerfüllt bleiben, wenn gleich nicht überall, Allein in f wei shäybare Abhandlungen von Dederich über den Ort, wo Cáfar

Schluß-Paragraphen des Traktats liegt ein besonderer Hebcl für die L\WS lspeten und Tenchterer besiegt hat, und über den Ort Aduatica, aus zur Erfüllung des Ganzen, Dieser Paragraph sichert den Häuptling Fler Kenniniß des Oertlichen hervorgegangen und durch philologische Gehalt vom engkishen Gouvernement zu, Dadurch werden diese gle{Wündlichkeit unterstüyt, ferner einen Aufsay von A, Jahn über römisch- besolvete Magistrats-Personen von England, und derjenige Häuptling, \Wlsche Alterthümer im beruer Seclande und einen Bericht in französischer her den Traktat gar nicht oder nur theilweise hält, wird Abzüge vot tahe über Ausgrabungen in Belgien von J. Noulez. An diese Ar- nem Gehalt oder Verlust dessclben, ja außerdem noch Strafen zu eral n. dreier namhasten hilologen sWbließen sich drei Abhandlungen über haben. Mit dem Un ifa -Stamm hat der Gouverneur feinen neurn 4 Geschichte der Mosel-Gegenden, als von S chneemann über die Al- trag abgeschlossen, obschon au für ihn der alte aufgehoben ist, Die Wihumsreste in und bei Linz, von Schneider über das Franzenküppchen forderten Entschädigungen hat dieser Stamm uoch ‘nit Solidntia 120A Trier und von Chassot von Floreucourt über die Moselfische des und es scheint, daß man nicht beabsichtigt, sich mit ihm näher cin; us Und die Zustände dcs Moselstromes im Alterthume, alle voll ge- Dadurch i nun die Trennung des Unhlamba-Stammes von dem U Beobachtungen der mit der Oertlichkeit vertrauten - Verfasser. Der Stam, seinem elgentlichen Öberhaupte, faktisch bewirkt und die "ile Aufsag diesex Heste ist der von C. P. Bock über die Reiterstatue des lepferen, gewiß zum Heile beider Stämme, gebrochen worden, 0 Osigothen - Königs Theodorih vor dem jalaste Karl’s des Großen in Großer des Ungifa- Stammes hat si auch bereits von ihm cini hee mit verschiedenen lehrreichen Exkursen. Außerdem gehören noch dem Traktat angeschlossen. Seinem Beispiele wird auch wahr heinlid MShér ‘die Arbeiten von Nappenegger über römische Alterthümer aus Unruxuma folgen, mít dem Bethel (n Verbindung steht, deun auch el und von Oli \fch läger über Niederlassungen der Römer im Ber- 1 Poibevs der leßtere der Aufmerksamkeit werth is, tveil gehören. Er beweist -sih gegen Uns und die Bewohner der Station 9 tômischen Schriftsteller feiner Niederlassungen ihrer Landsleute im Ber- ein zuverlässiger Mann, und hat mit Hülfe einiger Leute der Statio! Föhen erwähnen und solche doch vorhanden gewesen sind. deniliheu Ackerbau angefangen. Seite Ochsen sollen nicht mehr zuu! \, Auch in dec zweiten Abtheilung über “Monumente begegnen uns geach- rennen, fonderu zum Pflügen gebrauckt werdey, Er besucht mit es Namen. Zwei der Begründer des Vereins, Ler \ch und Ur li s, be- ten regelmäßig den Gottesdienst und is selbst ein aufmerksamer Zuhöt Fu Gens mit gelehrten Abhandlungen, der Erstere über den plauetari- A 4 Votterkreis, der Andere über e en Sarkophag in der Domkirche zu n u dem det ent der Aa dargestellt R i lad n, Ms i eranlassung- der u ausgegrabenecn efäße, die Zur Alterthumskunde, M antiquarischen Seltenhelten gehören. Der Vielbelesene Osann erläutert Jahrblüher des Vereins von Alterthumsfreunden } tigen lons wit der Jnsehrift: Penelope und Hippobamia, die vor kurzem __ Rheiulaude. V. und VIl. Mit 14 lithographirten 20 du Worms ausgegrabenen Monumente bekannt “geworden sind. Bonn, 1844, gr. 8. ç M! andere tüchtige Archäologen, Braun und F. Wieseler „besprechen i : e Alterthümer in Bonn und die Marmore der fürstlich waldeckschen z Wir ‘haben erst jeyt aus dem drit!en und vierten Bande von Dot N - Sammlun in» Arolsen, von denen namentlich der leytere, längere E ¿¿Erlebtés in den Jahren 1790 1827“ urkundlich erschen, Ma mehrfa eahtung verdient, Fernex hat Fiedler ein Elfenbein-

et V er St tal , Urlichs d in demselben die: Erkennung und run d

y | Vils von der Jnsel Scyros erkannt und die Ansicht Ed. Gerhard? er er, einen mit den geringen Mí| eln Qu r jüngeren rye neurn Betveisen ätigt Noch gehört hierher die Ài ae fie

er in gutem E dermen det t dillig, Chassot von Florencourt, gange zu erdlicken, Wir haben nun bereits früher in diesen B1NRN die vbilologisq anbe Behandlung, eler Anzahl Zriechischer und

ptgenannten, von Schneider, von elesenheit und Gelehrsamkeit der beiden sih . auh hier wicder den Alterthümern

römischer Jnschriften, von dem Le L Dünger, Die B én Philologen hat ) aterlandes zu

Eben so thätig finden wir beide Männer in der welcher mehrere arhäologishe, auf Noch if hier ein Au suchungen über die römischen Milita gegenden bekannten Oberst-

Die Chronik des Vere ziellen Mittel und eine fori glieder, wobei wir unsere besten Wún « Noch immer vermissen wir anten, deren Träger, derer und Beshüßer des Schmuck gereichen würden. blenz sind nur zwei aufgefühit, au bedeutender sein. überhaupt verhältnißmäßig erst weni Vereins geliefert, und doch die zu ihrer Zeit werthwollen Abhan berichtigen ‘oder zu vervollständigen, alte Römerstadt, die jept i

leßteren bonnisch ihres shönen V dritten Abtheilung, in die Nheingegenden bezügliche Bücher fsay des durch seine nüglichen Unter- den Nhein- und Mosel- zu nennen.

beurtheilt. sind, irstraßen in Lieutenants Schmidt t einen besriedigenden Zustand der finan- Wachsen begriffene Anzahl der Mit- she für das Gedeihen desselben aus- Rheinlande geadch- doch als För- m besonderen

freilih manche im wenn auh nicht als Mitarbei Vereins den Listen desselben zu eldorf ist nur ciu Mitglied, aus Ko- ch die Zahl derer aus Köln könnte noch

und vaterlandelieben ge Beiträge zu den [l noch mancher Anlaß vorhanden, um ungen eines Wallraf oder Minola zu tiger Stoffe nicht zu ge- m größten Me blüht,

Seine gelehrten den Bürger haben

Jahrbüchern des

anderer wi denken, an denen die

Literar- Notiz.

März. (Leipz. Ztg.)

Tagen, gleich der Univers Tischendorf mit kostbaren liter lbe hat sih drei ab

Dresden, 410, Bibliothek i in dícsen durch den Prof... Dr. reichert worden. Ders nuffripke, so wie zehn arabishe Drucwe neral“ Clot+ Bey auf Behuf dieser Schenku shristen, die sämmtlich auf Perga l zu: werden, Sie enthält uartseiten 68 malerische heiligen Walatta- Petros. (d. i, ihre Wunder, Das zweite Man mentxrolle mit Gebeten an die der Dämonen) und mit Makerei Schupmiüitel gegen böfe Geister. Die dritte buch in dem amharishen Jdiom Cäthiopiséhen

Die Königliche öffentliche Bibliothek zu Leipzig, arischen Schäzen Hssinische und. zwei drusishe Ma- rfe, vom ä seiner unlängst beendigten wi Bon den (äthiopischen) abyssinischen H ment geschrieben sind, verdient eine beson- am Schluß ‘des Textes auf Darstellungen aus dem Leben der ascetischen Ucbungen und ner 5 Ellen lan

ng erbeten.

ders. hervor 34 großen filia Petri), ‘bre uskript. besteht in ei gel Michael und Fanuel cu von En

gen Perga- als Vertreiber els - und. Teufelsfiguren als andschrift iff ein Vulgairsprache), Die zwei

en Gebühren seien sehr unalei und die Erhebung von Gebüh

r Aufenthaltskarten sei nur S + cis Sid ee stattet. Beispielsweise sei anzuführen, daß Einwo des Großher- zo C O. während der Messe Aufent-

( eid hrend Einwohner auderer Pro- vinzen davon frei seien. Die Versammlung deschließt, d daß die Zeitung §. 3 sub Nr. 2 gesirihen werde. _ Jn Betreff der estimmung zu Nr. 4 mat gleichfalls ein säd- tischer Abgeordneter bemerklich, daß im Großherzogthum Posen für die Führung der Personenstants- Register der Juden ebenfalls Ge- bühren zu entrihten seien, auf Grund der Bestimmung §. 5 Rr. 2 des Regulativs vom 28. April 1834. Er shlägt vor, den s. 3 s. No. 4 dabiïn zu vervollständigen, daß am Shlusse zugesebt werde:

so wie im Großherzogthum Posen die bisher entrichteten Ge-

bühren für die Führung, der Personenstands-Register de Juden.

Die Versammlun erklärt sich mit diesem Zusabe einverstaudeu. di J {ließli die schon vom Ausschusse vermißte Bestimmung VeITINTE :

daß den auf den Genuß von Sporteln angewiesenen Beamten Ent- legung gewährt werden müsse, é so schlagen einige bgeordnete der Städte vor, diese Bestimmung üt einem besonderen g. aufzunehmen. Die Versammlung erklärt sih da= mit einverstanden, nahdem nachgewiesen worden, daf eine solhe Be= stimmung nicht nur gereht, sondern auch nothweudig sei, weil wenn es zur richterlichen Entscheidung in einzeluen &âllen lFommen sollte ohne ausdrücklihe geseßliche Bestimmung die Berechtigten mit ibren Ansprüchen abgewiesen werden köunten. Die desfallsige Bestimmung soll dahin beantragt werden : Diejenigen Beamten, welche si bisher rechtmäßig im Genusse von Sportel-Eiunahmen befunden haben, sollen für den Ausfall, den sie erleiden, entschädigt werden, und ¿war díe im unmittelbaren Staatsdienste stehenden Beamten aus dex Staatskasse, die von Ce und Privat=Jurisdictionarien angestellten, aber von den eßteren.

Berner kommt zur Berathung der Entwurf zur Verordnung wegen Anordnung einer Prä usiofrist Behufs Anmeldung von Eigenthums - Ansprüchen vormaliger Besitzer regulirungsfähiger bäuerliher Stellen und derén Erben, aus der Kabinets-Ordre vom 6. Mai 1819 und aus dem Geseß vom 8. April 1823.

Das Geseß und der Bericht des dritten Ausschusses wurden ver= lesen. Der Ausschuß trägt auf unveränderte Annahme des Geseb-= Entwurss an, und dieser Antrag wurde von der Versammlung ge- nehmigt.

Parauf wird zur Berathung der Angelegenheiten,

betreffend das Taubstummen - Justitut zu Posen übergegangen.

Der Bericht des zweiten Ausschusses wurde verlesen. Die stän- dische Verwaltungs-Kommission hatte in ihrem Berichte vom 20, Ja- nuar e, sub L. bemerkt, daß der Bau eines Hauses zur Aufnahme

ädchen noch immer niht zur Ausführung gekommen

+ Der Königliche Landtags-Kommissarius bemerkt bei diesem Punkte,

daß die Anschläge zum Bau gegenwärtig der Königl. Ober - Bau-

Deputation vorliegen, und auf den Beginn des qu. Baues in diesem Jahre wohl mit Bestimmtheit zu rechnen sei.

Die Versammlung beschließt : daß der Königl. Landtags - Kowmissarius dringend ersucht werde, auf die Beschleunigung dieser Angelegenheit hinzuwirken.

Der Königl, Landtags - Kommissarius seßt in einem Anschreiben

au den Landtag auseinander, in welher Art der Direktor des hie-

arauf anzuiragen:

sigen Schullehrer=-Seminars für die Taubstummén= Anstalt thätig sei,

und daß er einen Anspruch auf Remuneration aus dem Fonds der Anstalt ¿2M Er schlägt vor, diese Nemuueration auf 100 Rthlr. jährlih festzuseßen und dieselbe für die Jahre 1843 und 1844 dem bisherigen Seminar - Direktor Nepilly zu gewähren. Da 2c. Nepilly von hier verseßt sei, so werde pro futuro die Remuneration dem künftigen Seminar-Direktor zustehen.

Der Ausschuß erkennt den Anspruch des jedesmaligen Seminar- Direktors auf Gewährung einer Remuneration für die obere Leitung des Taubstummen-Justituts an, und schlägt vor, dieselbe auf 50 Rthlr. jährli festzuseßen, dieselbe pro 1843 und 1844 dem 2c. Nepilly mit 100 Rthlr. zahlen zu lassen, und sie pro futuro dem jedesma- ligen Direktor des Seminars bis dahin zuzusichern, daß die Vergröße- rung der Anstalt zur Ausführung gekommen, und mit dem Vorbehalte, daß hieraus Seitens der Stände keine Verpflichtung zu einer Pensio=- nirung hergeleitet werden dürfe. Hiergegen- wird die Behauptung aufgestellt, es sei Pflicht des Seminar-Direktors, das Taubstummen-

E R E "R E

drusisheu Manuskripte sind meist liturgischen Jnhalts und geben, gleich ähn- lihen Handschriften in Paris, Orfo1d, Leyden und Rom, höchst schäpbare Nachweisungen über die Religion jener um den Libanon zerstreut wohnenden Völkerschaft. Die arabischen Drudwerke, größtentheils Vebersezungen aus dem Französischen, stammen aus der Offizin ín Bulak bei Kahira und be- zichen sih auf populaire Medizin. Keine der sächsischen Bibliotheken be- saß bis jeyt ein abyssinisches oder cin drusishes Manuskript; um so dan- kfenswerther für Dresden und Leipzig sind daher diese dur Herrn Professor Tischendorf vermittelten Schenkungen.

Verein für deutsche Volksschule 2e.

Da der Verein für die deutsche Volksschule und. sür Verbreitun ge- meinnüßiger Kenntnisse nah seinen Statuten es sih zur Haupt - Aufgabe emacht hat, neben Beschaffung einer Bibliothek sür Schulgemeinden durch erbreitung allgemein nüßliher und verständlicher Sgpristen das Wohl des Volkes zu fördern, und zu diefem Zwee Pre tf sgaben zu stellen gesonnen is, so ergeht an alle Freunde der Völksbi dung, nament- lich an die Lehrer und Erzieher, die eden so dringende wie herzliche

«Bitte, uns im Verlaufe von zwei Monaten dergleichen zusenden zu wollem.

Der Verein beabsichtigt dadurch, daß er ans seinem beschränfteren Kreise heraustritt, und mit einer Sache, die das ganze Volk betrifft, auh an Alle sich wendet, einem allgemeinen Bedürfnisse abzuhelfen und solche Preis- Aufgaben zu stellen, die wirklich und wahrhaft in das Leben des Volkes eingreifen und seine Eutwickelung und Fortbildung erzielen. Natürlich müsen zunächst alle solche Aufgaben ausgeschlossen bleibea, die einen ma- teriellen Zweck verfolgen, oder nur dem Bedürfnisse einzelner Klassen abhel- fen wollen, oder endlih das Volk nux oderflächlich oder gar nicht berühren. Vielleicht dürste diese Anfforderung auch denen willkommen sein, die sih die Audarbeítung irgend einer solchen Frage vorgenommen haben. Der Ver- ein ‘tvird’ dann zu’ seincr Zeit in dei gelesensten öffentlichen Blättern: die Preis-Aufgabe bekanut machen, auf deren beste Lösung der Preis von 500 Réhlrn, festgeseyt ist, Die geehrten Zuschriften werden unter der Adresse des Vereins sür die deutsche Volksschule und für Verbreitung gemeinnügi- ger Kenntnisse unfrankirt nah Dortmund erbeten. - Dortmund, den 7. März 1845.

Das Direktorium des Vereius 2c.

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E U N C ot A R E tam P AD E E i T I R iciC Mi

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