1845 / 82 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

iejeni bgaben und Leistungen, welche die gegenwärtigen Fatho- rig dar esiger an die evangelischen Gei lihen und Kirchen- bedienten niht mehr entrichten dürsen, während sie von ihren evan- gelischen Vorbesißern in Rücksiht auf diese Besißung prästirt wur- den, sollen entrichtet werden und nah Maßgabe des 5. 1 unver- ändert bleiben, sobald. diese Grundstücke wieder in die Hände von ngelischen gelangen. : Bs E Einsassen der marienburger Werder, dab die katholischen und evangelischen Glaubensgenossen in Bezug auf die Abgaben an die Geistlichkeit gleichgestellt und die Bestimmungen des Allg. Landrechts in den §§. 261 und 872 Tit. 2 Th. 2 aufreht erhalten werden mögen, ist, soweit es thunlih war, durch die Bera- thung des eben vorliegenden Geseß-Entwurfs erledigt.

rovinz Westphalen. Í Münster, F März. Elfte chan Zu Anfang der heu- tigen Plenar - Sißung wurden Exemplare der Denkschrift: „Kurze Beleuchtung der Schrift: die preußischen Richter und die Gesehe vom 29, März 1844“ unter die Mitglieder vertheilt. Diese Exemplare der fraglichen Denkschrift waren von dem Herrn Minister dem Herrn Landtags -Kommissar für den Fall zur weiteren Vertheilung zugefer- tigt worden, daß bei der Stände - Versammlung Anträge auf Abän- derung des ohne O der Stände erlassenen Geseßes vom 29. 44 eingehen sollten. Taxi l E nahträglih eingelaufenes Gesuch wegen Aufs nahme einer ländlichen Besißung in die Ritterguts - Matrikel einem ten zugetheilt. e E der Bericht des Herrn Grafen von Bochholy, als ständischen Kommissars, wegen: der Lippe -Schifffahrt dem Polizei- Ausschuß überwiesen und der anderweitige Bericht desselben Herrn Deputirten, die von Mellinshe Stiftung betreffend, einem Referenten zum demnächstigen Vortrage bei der ritterschaftlichen Kurie zugefertigt. Demnächst trug der Referent über die 8te Proposition, wegen Aufhebung der Abdeckerei- Privilegien, den entworfenen Jmmediat=- Bericht vor, der sich der Zustimmung der Versammlung zu erfreuen te. : ; Le atn Es wurde hierauf die vierte Königliche Proposition, nämlich der Gefeß - Entwurf in Betreff der Erbverpachtung von Grundstüden, welche unter Lehns - oder Fideikommiß - Verbande stehen, zur Bera- thung gezogen. Den nachtheiligen Einfluß, welchen die Bestimmun- gen des §. 5 des Edikts vom 9. Oktober 1807 und §. 2 des Kul- tur- Edikts vom 24. September 1811 in den Landestheilen, in wel- chen das Allgemeine Landreht Geseheskrast hat, auf das Fortbestehen der Lehen und Fideikommisse ausüben können, hatte bereits den hoh- seligen König bewogen, eine Berathung darüber zu veranlassen, auf welhe Weise diesen Gefahren zu begegnen sein möchte. Nachdem * diese Berathung beendigt war, haben des jehtregierenden Königs Majestät durch die Allerhöchste Ordre vom 28, Juli 41842 bereits vorläufig die Anwendung des §, V. |. c. suspendirt und nunmehr einen von dem Staats - Ministerium ausgearbeiteten, diesen Gegen- stand betreffenden Geseß- Entwurf, nebst den ihn erläuternden Moti- ven, den Ständen zur Prüfung und gutachtlichen Aeußerung vor- egen lassen. C Der Geseh-Entwurf zerfällt in aht Paragraphen. Nach den wesentlichsten Bestimmungen desselben soll den Besißern von Lehn- oder Fideikommißgütern gestattet sein, eine Erbverpachtung einzelner zu Lehn- oder Fideikommißgütern gehörigen Gutsparzellen oder Per- tinenzien, welhe wegen ihrer Entfernung vom Hauptgute, oder von dessen Vorwerken aus, ohne Schwierigkeit nicht bewirthschaftet wer- den fönnen, und solher Gutstheile, welhe wegen ihrer Geringsügig= feit von feinem Einfluß auf die Bewirthscha ung. bes Guts sind, vorzunehmen, wenn zwei Anwärter (§. 687 u. f. Tit, 4, Th. 2 des Allg, Landrechts) ihre Einwilligung dazu ertheilen. Das bedungene Erbstandsgeld soll zunächst zur Tilgung der auf das Gut eingetra=- genen Schulden verwandt werden; wenn dergleihen Schulden nicht vorhanden sind, dann 180, Dés Stbsiagiägels anderweitig zu Lehen ideikommissen angelegt werden. ; is p E an übe diese Proposition trug hierauf unter Mitwir- fung des Aus\huß-Dirigenten den Ausshuß-Bericht vor, nah welchem das Gesey als wünschenswerth für die Provinz nicht anerkannt wer-

önne, S s E "ein städtischer Abgeordneter bemerkte beipflihtend, daß die im Entwurf vorliegende Verordnung wegen der bereits bestehenden Ge- seße überflüssig ersheine. Namentlich sei durch das Gesey vom 45. Februar 1840 bestimmt, wie bei Veräußerung von Fideikommissen verfahren werden solle, und durch das Edikt vom 9, Oktober 1807 wären die Schranken, welche der Landeskultur hinderlich schienen, er= weitert. Er halte deshalb den vorliegenden Geseß-Entwurf sür einen Rückschritt und für ganz unzweckmäßig, worauf ein ritterschaftlicher Abgeordneter entgegnete, daß eine Bestimmung allerdings erforderlich sei, wie solhes aus den dem Gesey- Entwurf beigefügten Motiven hervorgehe. Der Erbpächter sei bei erblihen Pahtungen von Grund- stüden, die zu:einem Fideikommiß gehörten, unsicher gestellt und könne dadurch in eiue sehr üble Lage gerathen, Für die Familie des Erb- Verpächters liege übrigens ein gleiches Bedürfniß vor, um den wirk lichen Pachtpreis unverkürzt und nicht durch die Vorsicht des Erb= Pächters beschränkt zu erhalten.

Der Herr Ausschuß =- Dirigent bemerkte dagegen, daß es nur darauf ankomme, zu wissen, ob das Geseh vom 15, Februar 1840 auf Erb-Verpachtungen Anwendung finden müsse oder nicht, da als- dann eine Rechts- Unsicherheit niht mehr eintreten könne. Es sei daher nur eiue Declaration des Gesehes vom 15. Gebruar 1840, niht aber der jeßt vorliegende Geseß -Entwurf erforderlih, Der Aus\huß sei gleihfalls der Ansicht gewesen, daß eine Declaration

enüge. Î , H q Nachdem sich auch der vorige Redner damit einverstanden erklärt hatte, daß eine Declaration wünschenswerth sei, ein ädtisher Ab-

eordneter aber bemerkt hatte, daß im Junteresse der Erbpächter das Geses nicht erforderlih sei und noch mehrere Redner gehört worden waren, wurde die Frage gestellt : ; i

soll, anstatt des Erlasses des im Entwurfe vorliegenden Gesetzes,

eine Declaration dahin, daß das Geseß vom 15, Februar 1840

auf Erb-Verpachtungen mit anzuwenden sei, von des Königs Ma-

jestät erbeten werden? : j und mit 55 gegen 9 Stimmen bejaht. j 4

Für den Fall jedoch, daß das Geseh der heutigen Abstimmung ungeachtet erlassen werden möchte, wurde zur Berathun der einzelnen Paragraphen des Entwurfs übergegangen und mehrere Modificationen desselben in Vorschlag gebracht, :

: Als die Berathung über diesen Gegenstand beendigt war, trug der Dirigent des Forst- und Landwirth hasts-Aussduses den Aus- \{huß-Bericht über 8 Anträge, welche in diesem Ausschusse Feprüst worden waren, vor, Sämmtliche Anträge waren dana für nit entsprehend gehalten worden, weshalb der Ausshuß mit Einwilligung der Antragsteller auf pee denseiban antrug, wogegen die Ver-

lung nichts zu erinnern fand. ; : E demselben E Sg wurde sodann der Ausschuß- Bericht über die bisherige Verwendung des landwirthscha tlichen Dis- ositions =Fonds zu den von den landwirthschaftlichen Vereinen der Provinz in Vorschlag gebrachten Zwedcken vorgetragen, nach welchem

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des Königs. Majestät gebeten werden sollte, die noh vorhandenen Bestände von Rihlr. 19 Sgr. 11 Pf. nunmehr unter die ein- zelnen Kreis-Vereine vertheilen zu lassen. Í

Nachdem mehrere Redner damit ih einver anden erflärt hatten, bemerkte ein rittershastlicher Ab eordneter, daß eine solhe Verthei- lung gegen das vorhandene Reg ent sein würde, Eine Zersplitte- rung der Fonds unter die einzelnen Kreise erscheine auch unzweckmäßig, und nur eine Verwendung derselben in größeren Beträgen, um da- durh größere Erfolge herbeizuführen, bedeutende Anlagen ins Leben zu rufen und Unternehmungen, die ganzen Gegenden Vortheil bräch- ten, zu veranlassen, könne für E erachtet werden. Mit 50 bis 60 Rthlrn. könne in keinem Kreise etwas ausgerihtet werden; auch seien die Vereine in keinem Kreise thätiger als in dem andecen, und Ffönne es uur für völlig unzweckmäßig erachtet werden, unthätigen Vereinen Mittel zuzuwenden, die sie niht zu benußen vermöcten. Dagegen erscheine es angemessen, die Mitwirkung der Regierungen bei den Vertheilungen auszuschließen und statt dessen. in jedem Regie= rungs-Bezirk eine Fündisch, Kommission zu ernennen, die in Gemein- hast mit dem Herrn Ober-Präsidenten die Vertheilung und Ver- wendung zu überwachen habe, i ;

Der Herr Landtags = Marschall erwiederte darauf / s die Un- thätigkeit der Vereine in der Regel dadur bedingt sei, daß sie keine Mittel hätten, und daß es deshalb unbillig erscheine, sie niht zu un- terstüßen, und statt dessen große Summen für einzelne Punkte zu verwenden, wovon diese allein nur Vortheil hätten. |

Ein städtisher Abgeordneter bemerkte hierauf: Von einem Un- terschiede zwischen größerer oder geringerer Thähigleit der verschiede- nen Kreis - Vereine könne leine Rede sein; es komme nur auf den Nachweis der nüßlihen Verwendung der erhaltenen Zuschüsse an, und müsse die Verfügung darüber jedem einzelnen Vereine zustehen. ;

Ein standésherrlicher Bevollmächtigter erklärte sih au für die Verwendung des vorhandenen Fonds in kleinen Summen.

Der bereits entworfene Bericht wurde nunmehr verlesen und nah stattgehabter Emendation gegen eine Stimme genehmigt.

Ein ‘rittershaftliher Abgeordneter behielt sich ein Separat= Votum vor. j 4

Zugleich beschloß die Versammlung, au bis zum nächsten Land=- tage jährlich 900 Rthlr. aus dem ständischen Dispositions - Fonds zu landwirthschaftlihen Zwecken zu entnehmen, damit der Provinz die Wohlthat einer an diese Bedingung geknüpften- gleihen Verwilligung aus Staats-Fonds nicht entgehe. ú

Der von demselben Herrn Ausshuß-Dirigenten vorgelesene Be= riht über die 10te Proposition, „Zuchtstier-Kör-Ordnung betreffend“/, fand die Zustimmung der Versammlung. i

Von demselben Herrn Ausschuß - Dirigenten wurde ferner über den Antrag eines ritterschaftlichen Abgeordneten, die Wahl eines an- deren Stellvertreters zu der Revisions-Kommission in Jagdtheilungs- sahen für den Regierungs - Bezirk Münster betreffend, referirt und diese Wahl für nöthig erachtet. s ;

Derselbe Herr Ausschuß - Dirigent trug hierauf den Aus\{huß-= Bericht über den Antrag eines Abgeordneten aus dem Stande der Landgemeinden,

auf Staatskosten in der Provinz Westphalen betreffend“, 1 vor, nah welhem des Königs Majestät um die Gewährung der nÿ=- thigen Mittel zur Errichtung einer solchen Anstalt in jedem Regie- rungs-Bezirk der Provinz gebeten werden sollte. ;

Ein städtischer Abgeordneter bemerkte, daß der Antrag näher zu substantüren sein würde. Wenn für jeden Regierungs-Bezirk eine derartige Anstalt errihtet werden sollte, so würde feine derselben sich über den mittleren Rang erheben können;z namentlich würde überall der Lehr-Apparat ein beschränkter bleiben; man würde bei feiner der- selben einen Lehrer für Chemie 2c. anstellen Fönnenz die Zöglinge würden demnach das nicht erlernen können, was man in unseren Ta=- en von ihnen verlange. Es sei jedo seine Absicht nit, von der rrihtung derartiger Anstalten abzurathen, nur wünsche er, daß der Antrag näher substantiirt und daß darauf Bedacht genommen werde, zugleich Mittel außer den Staatszuschüssen zu beschaffen, die das Gedeihen der Anstalt beförderten, da soust leicht die Bitte erfolglos bleiben würde. } t Der Herr Ausschuß - Dirigent erwiederte, daß in „anderen Pro- vinzen derartige Anstalten bereits aus Staatskassen err‘htet seien, in der hiesigen aber bis jeßt noch niht, Der Staat habe der Noelscheu Anstalt im Kreise Altena auf 10 Jahre eine jährlihe Unterstüßung von 800 Rthlrn. angedeihen Ta und könne man deshalb ver- . trauensvoll annehmen, daß das andes-Oekonomie-Kollegium sih für die zu erbittenden Anstalten gleichfalls mit Liebe interessiren würde, Ein ritterschaftlidber Abgeordneter hielt eine Anstalt für jeden Regierungs-Bezirk nicht für ausreichend, wegen der großen Verschie=- denheit der Verhältnisse der Ackerbewirthschastung, des Bodens und

sei dies mit dem nördlihen und südlichen Theile des Regierungs-Be- zirks Arnsberg der Fall, wo eine Anstalt unmöglich die erforderliche Ausbildung gewähren könne, wogegen ein standesherrlicher Bevoll= mächtigter bemerkte, daß er für etne Anstalt sich erklären müsse, da, wenn man viel mit einem Mal erbitte, man am Ende nichts erhalten werde. Nux eine Anstalt und dieser alle Kräfte zugewendet, werde weit ersprießlicher sein, als mehrere derartige verkümmernde Jnstitute. Es gebe überdies noch Klostergüter und Königliche Domainen, die zur Errichtung einer solhen Anstalt sehr passend wären, und werde es angemessener sein, um Bewilligung von derartigen Grundstückeu, als um Geld zu bitten. - h H | Ein ritterschastlicher Abgeordneter äußerte, er sei im Allgemeinen gegen die Errichtung einer einzigen derartigen großen Anstalt Feten um die Halbwisserei niht befördert zu sehen, wie sie die Zöglinge einer \olhen Anstalt bei ihrer mangelhasten Vorbildung. nur zu leicht davontrügen. i gh Zwei Abgeordnete, ein städtischer und einer aus dem Stande der Landgemeinden, traten dieser Ansicht bei, indem, ihrer Meinung nach, große Anstalten wohl gelehrte, kleine dagegen „praktische Landleute ausbildeten, und fügten Leßtere hinzu, der berühmte Schwerz habe ihm einst gesagt, wer bei Fellenberg die Landwirthschast erlerut, is bankerott, bevor er zu wirthshaften anfängt. ( j Ein ritterschastliher Abgeordneter bemerkte, daß wenigstens im Regierungs-Bezirk Arnsberg zwei Anstalten zu errichten sein würden. - Der Herr Landtags-Marschall erwiederte jedoch, daß, weny man Muster-Anstalten im Auge habe, wenigstens 6 für die ganze Provinz erforderlih seien. Als Lehr- Anstalt seien aber 3 hinreichend. - t Der Herr Ausschuß - Dirigent bemerkte, daß sür den südlichen Theil des Regierungs - Bezirks Arnsberg bereits die Noelsche Anstalt bestehe ; es werde daher genügen, wenn nur noch eine andere für den nördlichen Theil des Regierungs - Bezirks errichtet würde, worauf der vorige Redner erwiederte, daß dies richtig sei, sobald man die Noelsche Anstalt für eine Staats-Anstalt erkläre oder sie eben so gut als die übrigen fundire. / IN achdem nohch bemerkt worden, daß 3 Anstalten für ‘die Provinz hinreichend seien und daß man nicht zu viel erbitten müsse, äußerte ein rittershaftlihes Mitglied, daß für den Regierungs-Bezirk Minden die im Paderbornschen belegene Domaine Dahlheim den Zweck einer

Unterrichts-Anstalt wohl erfülle, indem dort hinreichende Gelegenheit

gung des 2c. Schnarr zur gen die Nothwendigkeit eine Ersparniß erzielt sonderen Quali chnarr, bemer ssung gehabt, sich mit da er unter den aht von cht gewesen, er auch um dlih nicht habe wie das Regle=- tigt worden. Tomme auf das früher Ge- zwei Fragen: einmal von dem ser Stelle fein Techniker erfor- n Sr. Majestät und nicht der und zweitens, von der durch Stnarr, welche Hieraus deri- g bei seinem Beschlusse behar-

Referent: Er verkenne nit die

Landtage. Wenn aber der Beschluß ine Rechtôsbeständigkeit erlangt habe, wie Mehl die Bestätigung des Ministers - fehle e nit maßgebend sein. weil der Gewählte nu

und gegen die fortbestehende Nei y Ga der ‘Stelle sowohl als für und Wahl eines Technikers, durch welhe auch ade, sodann nah Hervorhebung ‘der be ) sonstigen Verdienstlichkeit des Herrn S “rent : der Ausshuß habe gar Wahl des 2c. Schnarr zu beschäftigen, Direction vorgeschlagenen Technikern ni Stelle niht eingekommen sei und en uen, da die früher auf ihn gefallene jt es erfordere, von dem Minister sei best Ein voriger Reduer der Städte: Er kom zie zurück, und haudle es sich von hlusse des Landtages, daß zu die cli, welher Beschluß der Sanctio timmung des Ministers unterliege, üheren Landtag stattgehabten Wahl des 2c. zu ignoriren.

zur Ausbildung vorhanden sei , worauf noch Seitens eines az, eordneten bemerkt wurde, man könne ja zy

rittershaftlichen Ab ten erbitten.

wenigstens 3 Ansta Nachdem si hierauf die Versammlung mit der Beantras anden erklärt und der

des Jmmediatsberihts - übernommen

Nhein-Provinz.

(Funfzehnte Sißung.) Naddey net erklärt, wurden en und genehmigt, um die Erlaubniß

Herr Referent

von drei Anstalten einv

Entwerfun eine Veranla

Sizung geschlossen.

Koblenz, 6. März. Herr Landtags-Marschall di Protokolle der beiden leßten Sißungen verle geordneter des Ritterstandes bat E ürgermeisters, Stadtraths und Vorstandes des Vere; zur Erziehung taubstummer Kinder zu Kempen, vorlege bezüglih der Beschaffung besserer Hülfsmittel für die ' i größeren Thatkrast, wobei Redner beme,Wy früh C l Ausschuß nicht berehtigt gewesen "e die einzige Frage, ob der Landta

e Sibßung für er Gesuch des B

ihrer Entwickelung und daß zwar die Zeit zur Einreichung von Petitionen verstri jedoch in Rüdcksiht auf den wohlthäti ses Gesuch dem b werden würde. Dieses von einem anderen Ab Bezug auf die ihm bekannten \{ eins unterstüßte Gesuch wurde von dem auênahmsweise und ohne Präjudiz dem ahten Ausschu Ein Abgeordneter des Ritt einen Adreß -Entwurf, betreffen rehtigungen und deren Ablösu lung und Servítuten - Ablö

igen Zweck hoffen dürfe, das \ enden Ausschusse zur Berathung M Mi wolle. geordneten desselben Standes esultate des gedachten L, errn Landtags - Ma

Tradition der verschiede- eines früheren Landtages im vorliegenden Falle der , so föune derselbe auch Die fraglihe Wahl sei r bedingungsweise die- hlenden offiziellen Cha- Wahl des Herrn erfsam zu machen ction zu melden, weil der Mangel gewesen. Vorher er auszusprechen zu sein brauche. tung der geseß-

hem späteren Landta dit bestätigt, einma Wilhe angenommen, dann aber au wegen fe fers; sei die Versammlung der Meinung, jhnarr zu verbleiben, so werde derselbe darauf aufm in, sich auf vorschriftèmäßigem Wege bei der Dire uit diese ihn in Vorschlag bringe, um \o mehr, es ein Grund seiner Nichtbestätigung e die Verjammlung sich aber nohmals darüb jen, daß der anzustellende Jnspektor kein Techniker Nachdem mehrere Redner n Wahl-Reform ausgespro des Herrn Ober- echniker vorzuschla ireftors zu solchen Vorschlägen

x Landtags - Marschall die Mei men, daß die Wahl einstweilen ausz m Beschlusse des früheren Landtags, da sein brauche, inhärire und dem 2c, irection um die Juspektorstelle veranlassen sein würde, ohne auf die gegenwärti ommenz es bleibe ihm, dem Herrn Landtags - rig, seine Freude darüber auszusprechen, da

s auf den Freiherrn von Waldbott-Bassenhe ; er hoffe, daß unter seiner Leitung das Jns Nachdem die emeine Zustimmung zun erke e Freiherr von Bornheim: Das i es werde sein höchstes Bestreben gen, und hoffe. er, dem jen, die der beste Dank Die Allerhöchste Prop serhäuser, die richtigere Kosten= g betreffend, war hierauf eordneter des Ritterstandes, auf an, dieselbe ihrem ganzen Um [Mag von der Plenar -

Nun folgte das Re der Erbverpachtun eifommiß = Verband

1 wie folgt :

Vir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, , verordnen zur Beseitigung der Bedenken, w mungen des durh Unsere Ordre vom vorläufig suspendirten §. 5 des Edikts vom §. 2 des Kultur-Edikts vom 14, Septem- sind, nah welchen ohne Rüsicht auf die der Agnaten ein Lehn- oder Fideikommiß- estandtheile nah, in ein Geldlebn oder elt werden fann, auf den Antrag Unseres nach Anhörung Unserer getreuen Stände und en Unseres Staatsrathes für sämmtliche Pro- in welchen das Allgemeine Landreht Geseßes-

erstandes, dazu aufgefordert, d die Rechtsverhältnisse über Real ng, insbesondere die Gemeinheitsh sung, welcher Entwurf zugleich die Y des Königs Majestät möge die vorzunehmende Wahl Komnissarien aus der Stände-Versammlun Ein Abgeordneter der Städte trug au stätigung der Wahl, welche nirgend vorbehalte an, welchem Antrage nah eini sprechende Stelle in der Den

Allergnädigst bestäti Weglassung der v b n sei, betreffenden Vy en Debatten, mit Bezug auf eine

chrift des Herrn Ministers und ey schen Fall, von dem Herrn Landtags-Marschall sth

sich über diese Beobach andere dagegen auf die im Wege Präsidenten an den interimistishen gen , und die Jnkompetenz dieses ezug genommen hatten, faßte der der Versammlung dahin zu=- eßen sei, die Versammlung der Jnspektor kein Techniker Schnarr überlasse, sich bei der f die Wahl pure ge Debatte zurüd=- Marschall, nun noch die Wahl des Direk= m-Bornheim gefallen itut einer erfreulichen Versammlung \ich er= nnen zu geben, erwie= hm geschenkte Zutrauen ehre sselben würdig zu Resultate vorzu-

früheren prafti geben wurde. Ein Abgeordneter der Landgemeinden bemerkte nun: J Adresse müßten wohl die Namen der geben werden, daher vorerst die Wa ; au für Stellvertreter zu rüsihtigen sein würde. Der Herr Landtags-Marschall erwiederte: einer der nähsten Sizungen vorgenommen werde Ein Abgeordneter des vierten Standes erinnert daran, daß 6 Durchlaucht die Zusage gemacht hätten, die Ursache mitzuthela warum ein Deputirter aus dem Stande der Landgemeinden bis jj niht erschienen sei, worauf der Herr Landtags-Marschall die Mit lung darüber in einer künftigen Sißung zu machen versprach, Das Referat des achten Aus\husses über die Wahl eines Dit tors der rheinishen Provinzial - Sozietät wurde von dem Ber ( Der Herr. Referent begann mit Angabe \Mben, um ihre allg

hende Weisun ireftor , nur

gewählten Kommissarien ay hl vorzunehmen und dabei zul

Die Wahl würhei

zu bewerben, worau

funft entgegen gehen werde.

erstatter mitgetheilt. ) : enden 19 Gesuche um Verleihung dieser Direktor - Stelle 1 elte die Ansprüche der Petenten, nah Benennung derselben,

Hierauf kam die Dauer der neuen Anstellung zur Sprache, d Vorschlag der Majorität des Ausschusses ging auf eine Anstelluy zeit von zehn Jahren, derjeuige der Minorität aber auf sechs Ja Die Versammlung entschied sich für die leßbtgedahte Anstellungä nachdem die entsprechende Frage von dem Herrn Landtags-Mershi gestellt und wegen Verwahrung gegen einen Anspruch des ¿u wil lenden Direktors auf Pension oder Wartegeld das Nöthige gewah worden und auf die Frage, wie es gehalten werden solle, wenn) Gewählte die Stelle unter der bei Bedingung nicht annehmen wolle, erwiedert war, daß dann zu neuen Wahl zu schreiten sei. :

Da eine zweite Abstimmung wegen des Einwandes meh Ständeglieder wider die vorausgegangene erste, in Folge angebli Mißverständnisses der Frage, zugelassen worden, so legte ein

eordneter des Ritterstandes im Jnteresse der Geschäfts-Ordnunz erwahrung zu Protokoll, daß, wenn eine Frage nicht versi worden, dies vor der Abstimmung zu erklären sei. /

Hierauf ordnete der Herr Landtags - Marschall die Wahl | se an, daß jedes Mitglied einen Namen b

sein, sih de sten Landtage solche für dieses Vertrauen sein die Unterhaltung der Schul - und Repartition nah Maßgabe der Be- an der Tagesordnung; Referent, trug im Namen des Ausschusses fange nah zu genehmigen, wel- Versammlung einstimmig angenommen

„die Errichtung einer landwirthschastlihen größeren Lehr - Anstalt |

gefügten Zeitbestimmung und 1 ; ; , ferat über die Allerhöchste Proposition in Be-=

von Grundstücken, welche im Lehns =- oder ehen. Der Entwurf lautete in 8 Paragra-

König von elhe gegen 28. Juli 1842 (Ge- Sammlung S. 242)

Oktober 1807 und des 1811 erhoben worden hte des Lehnsherrn und

, seinem wesentlihen B d- Fideikommiß verwand tats - Ministeriums,

eifordertes Gutacht jen der Monarchie, t hat, was folgt : §. 4, Eine Erbver ern gehörigen Gu

Direktors in der Wei zu bezeichnen habe. i Nach desfallsiger Verständigung sollte als angenommener Gru sab gelten, daß diejenigen Bewerber, welche niht wenigstens st Stimmen für sih hätten, auf eine engere Wahl. nicht weiter zu b Vor der Einsammlung der Wahlzettel wurde der nant ‘sämmtlicher anwesenden Mitglieder begehrt, um dau die absolute Majorität bestimmen zu können. Mit Ausnahme ! sechs waren alle Mitglieder anwesend, dergestalt, daß ein L Stimmberechtigte zugegen waren, die absolute Majorität daher bm eine Stimmenzahl von 38 bedingt wurde. Erst dur eine u engere Wahl ergab sih eine absolute Stimmenmehrheit von 446i men für den Herrn 2c. von Bornheim 2c. NRottländer, nur 30 Stimmen erhielt. 4 Der Herr Landtags-Marschall proklamirte daher den Herrn Ft d herrn von Waldbott-Bassenheim-Bornheim als von den Ständen! wählten Provinzial-Feuer-Sozietäts-Direktor auf die Dauer von [h selbe die aufgelegten Referate an und

gen seien. lihe Aufruf

pachtung einzelner zu Lehn- oder Fideikommiß- tsparzellen oder Pertinenzien, g vom Hauptgute oder von dessen hschaftet werden können, und solcher hrer Geringfügigkeit von feinem Einfluß sind, soll deu Besißern von Lehn- n §§. 2 bis 5. festgeseßten Be- Ausgeschlossen von jeder Erbverpachtung Sideifommiß zustehenden Gerechtig- rgbau und Jagd.

gedachten Gutstheile is Weise, wie es die emeinen Landrechts bei reiben, ihre Einwilli- Entstehen deny Besißer darüber Zweifel, welche zuzuziehen hat, \o soll àuf seinen Anuruf der lediglich nah Einsicht des Hypothekenbuhs und spruh hiergegen zusteht oder er seien, hierdurch entschieden ennen, welche der Besißer bei uzuziehen und bei deren Zuziehung

des Klima's in den verschiedenen Theilen der Provinz. - Namentlich. “rana S gkeit niht bewirt welhe we haftung des miß-=Gütern unter de

é 9 t, da , da sein Konkurrent, F bie Bewirth

Jungen gestattet sein.

) dagegen die dem Lehn- fn, Jurisdiction, Patronat, Be Die Erbverpachtung wenn zwei Anwärter in eben der 87 und folgende Tit, 4 Thl, IT. des All ldung der Fideikommiß - Einkünfte vor

Dann zeigte der loß sodann die Sibung.

Koblenz, 7. März. (Sechzehnte Sißung.) Nah V lesung und Geuehmigung des Protokolls der gestr nirte ein Abgeordneter der Städte die dauernde l Deputirten seines Standes und trug eventuell auf Einberufung Stellvertreters an. -

Herr Landtags-Marschall verwies auf das erlassene Mahn Sthreiben und die eingelaufene Entschuldigung des fraglihen tirten mit den schon vor Eröffnung des Landtags angezeigten Be derungsgründen, auf welhen er nur deshalb nicht gleich ansän bestanden habe, weil das Erscheinen seines Stellvertreters gat) möglih gewesen sei, Der Herr Landtags-Mar daß die Diätenfrage nicht ihn kompetire. :

Ein Abgeordneter der Städte brachte eine Beschwerde ! Bürger von Wesel über eine wegen Abfassuug von Petitionen t leitete Untersuhung vor, welche auf seinen, von mehreren Mitgli unterstüßten Wunsch dem 6, Ausschusse, unter Anschluß an einen enden gleihnamigen Antrag, überwiesen wurde. folgende Vorschlag des Herrn Landtags-Mar| zur Wahl eines Juspektors der Provinzial -Feuer- Sozietät Ala zu versammeln, veranlaßte einen Abgeordneten der 6 f die gs dem m welche auf den Herrn narr gefa Veo Eclialue sprach sich ein Abgeordneter desselben Standes Zweisel an der Kompetenz des Herrn Ministers zur Annullirunÿ fraglichen Wahl wegen Mangels des Vorschlags dur die Dirt und der- von dem vorigen Landtag nicht für nöthig erachteten i schast des Tehnikers aus und behauptete, daß der Gewählte, M die Stelle ohne Vorbehalt angenommen, nah dem Beschluß ded

igen Sigung l

bwesenheit tl u ertheilen.

manden eîn Wider dage, welche die nähsten Anwärt ven soll, die beiden Anwärter ben absihtigten Erbverpachtung diglih sein Bewenden Giebt ein_ zuzuziehender Anw g keine Erklärung ab, Samilien-Beschlüsse

daß irgend Je

irter auf die an ihn ergan- ndet das im §. 17 des bei Familien - Fideifommissen, Fa- en und Lehnen vom 15, Februar 1840 (Geseß-Samm- ezeichnete Verfahren statt.

hall bemerkte zugs

Die Warnung wird da- er Vorgeladene der Erbverpachtung niht bis demselben widersprochen, er für zustimmend gert ein zuzuziehender Anwärter seine weil. er behauptet, daß der Gegenstand der von der im §. 1 bezeichneten Beschaffenheit sei, weclmäßigkeit der Maßregel bestreitet, Verfahren nah §. 18 des oben gedachten Ge- Obmann bestellt hierbei der Rihter des ding-

Anwärter is au ferner 1807 hinsihts der Hypo- landwirthschaftlichen Kredit-Direction oder ti- Behörde auszustellende Attest erfordetlih. Jn

(gestellt, daß, wenn d etm Termine oder én e erahtet werden.

es sei nun,

em schon vorlie l e hierau

e stattgehabte V

nit festzuhalten sei? M |Piedörichterliche

eingeleitet, " Verichtsstandes,

Außer der Einwilligung zweier des Edikts vom“ 9, Oktober er von der

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tung von der §. 1 gedachten Beschaffenheit sei z bei Lehnen is es auch darauf auszudehnen, daß die erpahtung dem Lehnsherrn im Heimfalle unschädlich sei. Behufs Herstellung eines gleihmäßigen, bei Ausstellung dieser Atteste zu beobachtenden rfahrens wird Unser Eee des Jnnern die betreffenden Behörden mit einer Instruction versehen.

§. 5. Das bedungene Erbstandsgeld wird zunähst zur Tilgun der auf das Gut eingetra enen, auf der Substanz ei haften: den, nicht in bestimmten Terminen zurückzuzahlenden Schulden, nah der Reihenfolge der Priorität, verwendet. Wenn dergleichen Schulden nit vorhanden sind oder sämmtliche Gläubiger _ die Auszahlung verzihten, so is das Erbstandsgeld anderweitig zu Lehn oder Fidei= Fommiß anzule en. Die Einwilligung der beiden nah §§. 2 und 3 zuzuziehenden Anwärter muß sich auch hierauf erstrecken. Dem Erb- päter steht es jedoch in allen Fällen frei, das Erbstandsgeld zum Zweck weiterer Verwendung gerihtlih niederzulegen.

§. 6. Hat der Besißer ein Anderes oder Mehreres vererbpah- tet, als wozu er nach §. 1 befugt is, so sind die Lehns=- und Fidei- fommiß- Junteressenten an die Vererbpachtung nur insoweit gebunden, als sie nah den Vorschriften über Veräußerung der Lehne und Fidei- Fommisse auch eine vollständige Veräußerung des vererbpachteten Ge- genstandes würden anerkennen via

,_§. 7. Bei Lehns=- und Fidei ommißtheilen, welche nah der Pu- blication dieses Gesepßes vererbpahtet werden, findet eine Ablöfang des Kanons nicht auf einseitigen Antrag des Erbpäters, sondern nur unter Opa derjenigen Lehns - und Fideikommiß - Jnter- essenten statt, deren inwilligung der vollständigen Veräußerung des vererbpahteten Gegenstandes erforderli sein würde.

§. 8. Die von den Vorschriften dieses Geseßes abweichenden Bestimmungen der Stiftungs-Urkunden und der Beschlüsse der bereh- tigten Familien bleiben in Kraft und können nur durch neue Fami- lien-Beschlüsse geändert werden. Die Bestimmungen der Provinzial- Gesepye finden dagegen nur insoweit Anwendung, als sie den Besißern vön Lehn = oder Fideiklommißgütern ausgedehntere Befugnisse zuge=- stehen oder die Vererbpahtung und die Ablösung des Kanons noch unter anderen als den hier vorgeschriebenen Bedingungen gestatten. Urkundlich 2c. Gegeben 2c.

, Dieser Entwurf war yon dem Ausschusse amendirt und wurde, seinem ganzen Jnhalte nach, so wie der Ausschuß ihn vorgeschlagen und das Referat solches bekundet, paragraphenweise einstimmig ange- nommen.

Uichtamtlicher Theil. : Inland.

Berlin, 22. März. Der neuesten Nummer des M ilitair- Wochenblattes zufolge, sind der Oberst - Lieutenant von Ger- hardt als Commandeur des 1sten Husaren-Regiments bestätigt, der Major von Kraut von der Adjutantur ins Kriegs-Ministerium ver- sept, der Hauptmann vom Kadetten-Corps, von Claus ewiß, zum überzähligen Major ernannt worden, Berner sind von Boyen, Ge- „neral-Lieutenant und Kommandant von Minden, von Kurssel, Ge=- neral-Lieutenant und erster Kommandant von Neisse, v. d. Schleuse, General - Major und 2ter Kommandant von Stettin, Möllenber g, Major vom 27sten Jufanterie-Regiment, von Gureßzki u, Cornißt, Major, aggregirt dem 2ten Garde- Ulanen - (Landwehr -) Regiment, die beiden Lehteren als Oberst-Lieutenants mit der Regiments-Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, S chwarze, Major von der 3ten Jngenieur-Jnspection , mit der Jngenieur- Uniform mit den vorschristèmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, Greiherr von Zedliß, Oberst und Commandeur des Aten Kürassier= L Sreiherr von Boenigk, Oberst-Lieutenant vom bten Infanterie-Regiment, Freiherr von Kittliß, Oberst-Lieutenant vom 19ten Infanterie - Regiment, Hes se, Oberst - Lieutenant vom 30sten Infanterie - Regiment, alle drei als Obersten, Wichmann, Oberst- Lieutenant, aggregirt dem 27sten Jnfanterie-Re iment, von Froreich, Major vom 135ten Infanterie-Regiment, Frit\ch, Masor vom 18ten Infanterie-Regiment, Nagel, Major vom 35sten JInfanterie-Regi- ment, von Pannwiß, Major vom 6óten Kürassier - Regiment, von Arnim, Major, aggregirt dem {sten Ulanen = Regiment, alle fünf als Oberst-Lieutenants, von Köppen, Major und Commandeur des 2ten Bataillons 11ten Regiments, Haenel, Major vom 1sten Bataillon 6ten Regiments, als Öberst-Lieutenants mit der Regiments Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, sämmtlich mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Iihein- Provinz. Jn Folge der von Sr. Majestät dem Könige Allerhöchst bewilligten Verlängerung des Rheinischen Landtages bis zum 2. April sind die Sißungen am 18. März geschlossen und werden ers am Mittwoh nach Ostern wieder eröffnet.

Frankrei. i

Paris, 17. März. Bei dem gestrigen Festmahl brachte Herr Legentil einen Toast auf die Prinzen aus, in deren Namen der Her= zog von Nemours antwortete:

„M. H. Lebhaft gerührt von der Herzlichkeit, mit der Sie die Ge- sundheit der Prinzen ausgebracht, wollen wir Jhnen unsererseits die Ge- fühle fundgeben, welche unser Herz erfüllen. Glücklih, m. H., sind die, welche ihren Namen auf dem Boden Afrikas einschreiben konnten; noch glücklicher die, denen es beschieden war, sich dort einen ruhmvollen Namen zu erobern. Ehre sei ihnen, aber Ehre auch dem ganzen Frankreich, wel- ches die zu so viel Arbeiten erforderlichen Opfer brachte! Ehre dem fran- zösischen Handel, -der die Errungenschaft des Sieges belebt und fruchtbar machtz er empfange unseren Dank für sein Mitwirken zur Ausdehnung die- ser Eroberung; da, wie überall, wo es elwas Großes zu vollbringen giebt, war scin Play ihm angewiesen, Algerien, m. H, , wird uns stets theuer sein, denn dort haben wir die Arbeiten unserer Armee getheilt und durch unsere Handlungen das Gefühl ausgedrüdt, welches ín unseren Herzen lebt, die Hingebung, die uns für unser Vaterland beseelt.“

In dem Toast auf Marschall Bugeaud, welchen Herr Odiot ausbrachte, war hervorgehoben, daß man ihm vorzüglich das geschidte und energische System der allgemeinen Occupation von Algerien ver- danke. Der Marschall kam in seiner Antwort auf die Jdeen zurü, die er hon öfter über die Entwickelung dieser Besibnahme und über

. die Kolonisirung derselben ausgesprochen. Er bemerkte, daß schon

im verflossenen Jahre der Handels = Umsaß zwischen Frankreih und Algerien sich auf 80 Millionen belaufen habe, und äußerte die Üeber- zeugung, în zehn bis zwölf Jahren werde die Kolonie sih ganz durch ch selbst erhalten fönnen. Der leßte Toast, vom Herzoge von emours ausgebracht , galt dem Gedeihen des Handels und der darauf begründeten Wohlfahrt Frankreihs.

Die Stadt Algier ist von einem großen Unglüdsfall getroffen worden. Am Sonnabend, den 8. März, gegen 10 Uhr Abends, ent= Zündete sich, man weiß nicht, auf welche eise, das Pulver in den Magazinen des Marine-Artillerieparks, und eine furchtbare Explosion sprengte diese Gebäude nebst einem Theil des Leuhtthurms und meh- reren anderen am Hafen gelegenen Etablissements bis zu der Admi- ralität hin in die Luft, iele leßtere blieb noch E verschont,

n

tages auch jeyt im Amte sein müßte, Nach mehrfältigen Aeup" st auszusprechen, daß der Gegenstand der Erbverpach-

Aber groß und \{recklich waren die Verluste an Menschenleben und

die Explosion anríhtete. Die Todte und über efinden sich der Artillerie - Controleur Piron, die Gattin des retier , ein Sergeant-Major und 5 Un- hatten in zwei dur gazinen stattgefunden; man

en Entzün- unerklärli- lten Thüs Sie enthielten n und Geschüß. ihen Wirkungen derstand in An-

stümmelungen, we Opfer betr Unter den Erst dant Pallard, der Waffen - Hafen- Direktors, Mad. S teroffiziere der Artillerie. einen Graben von einander getrenn vermuthet, daß, nachdem das eine sogleich dem anderen mittheilte.

dung is, wie gesagt, in Dunk her, als man seit vierzehn Ta ren versehenen Magazine nicht b ch nur wenig Pulver,

Der vorhandene Zündstoff der Explosion kaum begreífli \chlag kommt,

Komman-

rplosionen

euer gefan r\prung der er gehüllt und um so gen jene mit doppe etreten hatte.

dagegen eine Menge Kugel aht daher die fürterl ch, selbs wenn der Wi den -die große Festigkeit der Gebäud man denn auf die Vermuthung gekommen, entdedt gebliebenes, aus der altes Pulver - Depot eine solche Steine 200 Meter weit genden Schiffe

zerstreut gefunden.

Pavillon, den der hausungen des Mar Sqredckensstätte bot ein Trümmer zu durhwühlen, aber auh diese waren

rere starben bald an den F welhe zur Zeit der Exp fast alle umgekommen.

dadurch, daß er die Gei hörte, sich in eine Schie war wenige Augenblickde vor de rüdgekehrt ,

Bei dem H

Der Urspru

daß si irgendwo Eroberung herrührendes, welches der Explosion rch dieselbe un ere der im Ha deutende Havarieen er- þ hat man weit umher ebäuden befinden sih der wohnte, so wie die Be- Commissairs und des Hafen - Direktors. Dée seblihes Schauspiel. Man beeilte sich, die um die etwa noch Lebenden größtentheils {wer verleßt, olgen ihrer Ver losion in ihre Von den Untero stesgegenwart hatt zu legen. D m Unglücsfa ohne das Ende der Vorstellun afen - Direktor ,

Zeit vor der befunden haben möcht Gewalt gegeben. Es wurden du geschleudert, und mehr haben durch deren Herabfallen be von zersprengtem Geschü Unter den eingestürzten G Kommandant Pallard be

zu retten; und meh- stümmelung. Die Soldaten, Quartieren waren , ffizieren rettete sich einer als er das erste Krachen er Kommandant Pallard ll aus dem Theater zu- g abgewartet Herrn Segretier ,

aus etwa zwanzig Personen bestehe h wie dur ein Wunder gerette si befanden, bei dem Einsturz des Geb nur Mad. Segretier hatte unglückliherweise plosion sich in ein Nebenzimmer zu ihrem weinenden an sie uoch rufen: „Rettet mein ne Möglichkeit mehr, Beide wurden unter den

zu haben. war gerade Gesell diese wurden t em der Saal, in welhem sie erhalten blieb; Moment der Ex Kinde begeben, Kind!“ aber es war kei Trümmern begraben.

M Paris, 17. März. tirten-Kammer war die Entwide gier de Hauranne, zu ändern, insbesondere Tagesordnung.

Herr Corne hält eine Rede de Hauranne habe Abschaffung der habe die Kommission darauf geantw allerdings nur ausnahmsweise von 40 Mitgliedern dazu hinreiche, daß sie werde sie offenbar noch sehr oft vorkommen. Kommission und unterstüge den des Herrn Duvoer Desmousseux de Givré bekämpft Wenn in der Ka gung führen wolle, sei er bereit werde ihm dann antworten. (Tiese Stille.) Also Wenn ihm Jemand bekannt wäre, fämpfen. Man sage, die geheime A aften Deputirten, in politischen

Wenn je die Revolu ' ihre gewohnten Mittel zu {üen wissen. Die geheime Abstimmung habe welche dieselbe unterstüg ein Mittel der Bestehung dar, Ost ha öffentlich versprach agenen Maßregel, n mit Waffen und stimmungen, die ein en bejahend waren. ns-Antrag gleichfalls Keíne halbe Maßregel! icht eine Kugel im entgegengeseßte Man wolle die geheime ch aber etwa den Nachforschun- National, der Courrier gemachtes Reglement respektiren würden ? , begleitet von Schmähungen veröffent- in Barthelemy, Leute, die von Shmähun- Der Präsident: Man darf auf dieser die nicht antworten können. hme die Bemerkung des Herrn Präsidenten n vorher in Kenntniß davon sepe, en Schmähun

und dort hörte man

Für die heutige Sigung der Depu- lung des. Antrags des Herrn Du ver=- die jeßt übliche Abstimmungsweise der Kammer die geheime Abstimmung abzuschaffen, an der

zu Gunsten des Antrags. Herr Duvergier geheimen Abstimmung verlangt, wie aber ortet? Durch Aufrechthaltung derselben ; da aber das Verlangen vorgenommen werden müsse, so verwerfe den Antrag der ier de Hauranne. gleichfalls die geheime mmer ein Mitglied sei, das ihre Vertheidi- Tribüne abzutreten, und vertheidige sie Niemand. der ihrer bedürste, würde er ihn be- bstimmung schübe die ehrenhaften, aber Versammlungen aber dürfe man nicht ewicht gewinne, werde Wer Furcht habe, nur dazu gedient, en, systematisch

für gewisse Fälle,

Abstimmun , demselben die

tion das Uecbe sie sich durch solle \sich zur die Regierung und die verleumden. Man stelle sie als sie den Manövern der Oppositio man seinen Beistand einer von der Ne im Augenblicke der gehe Gepäck zum Feinde über. negatives Resultat ge Marquis de |]° da derselbe das Bestehe Redner. Ein Deputirter dürse n mit seinen Worten in die Urne Abstimmung für die Zaghaften: Ob man si en der Presse entziehen könne? Ob der rançais ein von der Kammer Die Namen der Deputirten würde liht werden. Ein Pamphlctair, e « (Lärm links.) ribüne nicht Leute anführen, de l’Angle: aber, ob man die D in Journalen und Pamphlet Herr von Schaumburg, Kommi Kommissions-Antrag und begründet ihn, Herr Berryer untersucht, wie die Kommi

Scheinbar,

gierung vorgeschl imen Abstimmung aber ging ma Daraus erklären sh die Ab ben, nachdem die partiellen Vot ngle bekämpft den Komniissio nde nicht ändere.

werfen können.

weun man en gegen sie ausgieße ? sions - Mitglied , unterstüßt den

ssion zur Stellung ihres Au- habe sich gefragt, ob nicht oft Mißbrauch in Sie habe erkannt, daß die Abstimmnn

niht alle Bürgschaften der Gewißheit ig der durch Aufstehen und Sizenblei- daß daraus eîne Mißachtung der Be- Daher sei die geheime Abstimmung Mitglieder hätten sih für deren Ab- le System, es itglieder dieser

trags gekommen sei. der Abstimmungsweise vorko durch Aufstehen und Sißenbleiben

gebe, daß oft die geheime Abstimmur ben ein Dementi gegeben habe, und shlüsse der Kammer erwachsen sei. | verdammt worden, die Kommissions - schaffung ausgesprochen, und f } vor habe ihnen dabei fern gelegen, der Empfindlichkeit der Kammer zu nahe treten zu wollen.

Herr Ferdinand de La des Herrn Duvergier de Haur Abstimm:ng. j h Jun der Pairs-Kammer kündete Mitglied Marquis von ner Tochter, Frau von

ür das von ihnen vorgeschlagene

steprie unterstüßt den ursprünglichen Antra anne um einfache Abschaffung er déhebnen

der Präsident an, Panges in Folge des plöplichen T . + ., verschwunden sei, Niemand w Derselbe habe ihm geschrieben, ihn bei der Ka Allgemeine Zeichen der Theilnahme werden laut. nihts von Bedeutung vor.

ckz Paris, 17. März. Das Bankett Prinzen is glänzend ausge

isse wobín. mmer zu ents{huldigen. Jm Uebrigen kam

zu Ehren des Marschall fallen, wie zu erwarten als herzlihe und gut gesprohene Ant- urs auf den von Herrn Legentil ausge- Rede des Marschalls Bugeaud, wurden Begeisterung aufgenommen. zugelassen, darunter die Bugeaud, die dann wäh=- der Börse in den Saal rs auch von Seiten der

Bugeaud und der war. Die eben \o einfache, wort des Herzogs von Nemo brahten Toast, so wie die besonders mit der größten oberen Galerieen waren eini Gemahlin und die Tochter des Marschalls rend des Banketts durch einen Commissair A ugen Lte E La A rizzen den \{chmeichelhaftesten Empfang fanden. F s bid, “s w) Bankett stattfand, traf die chterlihen Unglüdfsfalle, verursacht durch die hier einz doch wurde sie niht noch im Bankett-

ge Zuschauer

Gerade in dem Au Nathricht von dem sür Explosion zu Algier,