1845 / 85 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

5. Der eater. Dudt deo ütigt d Nene ge igeweise Landarmen andenen Kur - un un

E uh Maß be eines. von den deieTden Königlichen R L rungen unter Zutritt der isen Kommissionen mit den Kreisst

deng

6. r ay welche neue Kreis-Lazarethe einrichten oder be-

nde ¿Heil-Anstal os, soll, sobald sih die ständishe Kommission von der Nothwendig- Feit und Zweckmäßigkeit der Einrichtungen überzeugt hat,- der dritte Theil der darauf verwendeten und nachgewiesenen Kosten aus dem Landarmen - Fonds ein für allemal -erstattet werden können, welches jedoch niemals die Summe von 200 Kthlrn. “übersteigen darf.

7. Die an ansteckenden Krankheiten leidenden Landarmen werden in der Regel nah wie vor in den Königlichen Lazarethen auf Kosten des Landarmen-Fonds geheilt. :

8. Die ständischen Kommissarien sind befugt, wo sie es im Jn- teresse des Landarmen-Fonds nöthig finden, über Unterbringung, Ver- pslegung u. \. w. der in den Kreisen zu -heilenden Landarmen unmit- telbare Einsicht zu nehmen. ;

9. Diese Bestimmungen gelten auch für Westpreußen, insofern niht nachgewiesen wird, daß das Bedürfniß wirklich dur die bereits vorhandenen Anstalten befriedigt wird. Darüber, -ob dies der Fall, entscheidet die betreffende Regierung unter Zutritt der ständischen Kommission. ;

Der Landtag beschließt zu §. 33 des Armengesetzes ‘den Zusaß : „den örtlichen Armenverbänden steht es frei, ‘die Art der Verpflegung der Ortsarmen zu ‘bestimmen; Beschwerden ‘hierüber, so wie über die Zulänglichkeit der Verpflegung, hat die Landes - Polizei- Behörde zu entsheiden. Wenn die Verpslegurig eines Ortsarmen wider seinen Willen außerhalb des örtlihen Armenverbandes erfolgen soll, so is dazu díe Genehmigung der Landes-Polizei-Behörde erforderlich.“

Zum §. 34. Ebenso hat im Falle des §. 15 des Armengesehes die Landes-Polizei-Behörde Streitigkeiten zwischen dem Landarmen- Verbande und den örtlihen Armenverbänden über die Angemessenheit der den leßteren zu gewährenden Entschädigung, im Anhalt der für die freisständischen Armen - Kommissionen .normirten Pflegesäße, zu entscheiden.

Zu §. 35 beschloß der Landtag die Allerhöchste Genehmigung Sr. Majestät sür folgenden Zusaß zu erbitten: „statt der mit der Fürsorge für einen ‘Armen verpflichteten Gemeinde, is der Vorstand derselben legitimirt, die Klage gegen den zur Verpflegung eines Ver- armten verpflichteten Verwandten anzustrengen. Mehrere dazu gleich náhe verpflichtete Verwandte f zu der Pflege solidarisch verhaf- tet, so daß es dem Kläger freisteht, an welchen derselben er sih hal- ten will, wogegen dem Verklagten der Regréß an die Mitverpflich= teten verbleibt;““

Zu dem Gesetze über die Bestrafung der Landstreiher und Bett- ler vom 6. Januar 1843 wurden folgende Zusäße beschlossen.

Jn die Besserungs= Anstalten zu Tapiau, resp. Graudenz sind aufzunehmen :

1) die in dem obigen Geseß als zur Aufnahme geeignet bezeih- neten Personenz

2) die dur rihterlihe Entscheidung zur Detention in den Bésse=- unge Tia nach A trafe verurtheilten Verbrecher ;

3) ausländische Bettler, Landstreicher und Verbrecher, wenn nah abgebüßter Strafe ihre Ausweisung aus dem Lande nicht gleih erfolgen fann ;

4) Ungerathene Kinder und Pslegebefohlene, jedoch nur auf An- trag und Kosten der Aeltern und Vormünder, und mit Geneh- migung der vormundschaftlichen Behörde;

5) die gebrehlihen und mit unheilbaren Schäden behafteten Bett- ler und Landstreicher ostpreußishen Landarmen - Verbandes, welche von diesem in das Königl. ehe Hospital ‘in Königs= berg gegen Vergütigung der daselbst bestehenden Pflegesäße un= tergebraht werden dürsen.

Schwangere Frauenzimmer und Mütter mit Säuglingen werden in der Regel in -die Besserungs-Anstalten ers nah ihrer. Entbindung, resp, wenn ihre Kinder der Mutterbrust niht mehr bedürfen, aufge- nommen. Frauenzimmer, deren Shwangerschaft erst nah ihrer Ein- \perrung entdeckt worden, sind in der Regel vor Herannahen der Ent- bindung zu entlassen, unter angemessene Aufsicht unterzubringen und erst s Entwöhnung der von ihnen geborenen Kinder zur vollstän- digen Verbüßung ihrer Correctionshaft wieder einzuziehen.

Die durch Aufgreifung der Landsireicher, Bettler und Arbeits- \heuen,- auch der oben sub 2 bezeichneten ausländischen Bettler 2c, entstehenden Kosten der einzuleitenden vorläufigen polizeilihen Unter- suhung, ihres Transports nah den Besserungs - Anstalten uud der darin zu völlstreckenden Detentionen werden von den betreffenden Besse- rungs-Anstalten, und zwar die ersteren nah folgenden Säßen getra=- gen: Sißgebühren 1 Sgr. 3 Pf. und Verpflegungskosten 2 Sgr. bis 2 Sgr. 6 Pf. täglih; Transportkosten pro Begleiter und Meile 4 Sgr., sobald der Transport zu Wagen erfolgt, inkl. Fuhrmann 10 Sgr. pro Meile. A

Die Kosten der in den Besserungs - Anstalten nah Verbüßung einer Strafe an Vérbrehern zu vollstreckenden Detentionen und der

Ságnóra Bend ini, eine Sängerin, auf ‘deren Besip das Theater der Königsstadt stolz sein darf, enthusiasmirte- die Anwesenden. Und da au Signor“ Landi die vierte Hauptrolle (Phaon) mit Wohllaut durchführte, besonders bie Arie „Qual srutto acerbo io ecolai“, so fonnte es an Beisall nit fehlen, und Hervorruf Aller erfolgte. Wie ‘bei jeder italienishen Oper, die zum erstenmale in Scene geht, war au diesmal eine neue Decoration vorhanden: ein griehisher Tenipel, vom Professor Montini gemalt.

Das Ganze war die dramatische Verherrlihung *) des Lebens einer roßen Dichterin , welche in der Ehre ihres Namens nah dem Tode den riumph über ein Dasein der Leiden suchte, und die daher, jede Frau be-

mitleidend, wclhe ruhmlos stirbt, die schönen Worte sang: Wenn der:Tod dich umfängt, wirst du in Staub liegen dereinst, und nie Wird ín fommender Zeit deiner gedacht; denn aus Piería Blüh'n dir Nosen ja nie! Aber du wirst selb| in des Hades Haus

Ruhmlos wandeln, sobald eins du ins Land lustiger Schatten flogst. u,

Konzerte des Pianisten Emil Prudenut in der 5 e L S

Unter dem unabsehbaren Strome von Pianísten, welche die Welt jeyt

übershwemmien, 4 Herr Prudent den bedeutendsten anzureihen, Wenn sich anh iu seinem Spiel keine bezeichnende N ausprägt und er auch in der Compositionsweise ‘gänzlich der Richtung unserer Heroen des mödernen Klavierspiels folgt, so is doch cben das, was er in dieser Art n eri A A ; pf een ders ragt Le T e e Eee ge- e werden, Nah dem Gesagten ' n j : ent des Herrn Prudent eine vollendete i, daß er mit Geshmack und

Sicherheit vorträgt und besonders bei ‘Ausführung der eigenen oder frem- den modernen Birtuosen-Compositionen durchaus befrietiat, Seine un-

*) Während Säpp entvärtig in wa Glorie über die Theater (webt, ‘me sie im Vie amn ‘bie E Spottes der Koi Es gab a Komöbdien unter dem- Tít ‘“ von Amphis, Anii-

damit verbuidenen Transporte : werden von demjenigen erstattet, der die Kosten der -Strafvollstreckung zu tragen hat.

Bettler und Arbeits\ werben Föñn Personen in P

m d ten Behufs Aufnahme kranker Landarmen ‘erwei Wahl ibrer Plezer zu_ vernehmen sind.

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Die Kinder -der in die Arbritshäuser g ten- Landstreicher, uen sollen, bis sie selbs ihren Unterhalt er- osten des Landarmen «Fonds bei zuverlässi

untergebracht und unter die Obhut der Geistli- rer gestellt werden, ¿deren Vorshläge au bei der |

en, . auf

Die Regierungen können nah Umständen unter Zuziehung der ständischen Kommissionen den Häuslingen bei ihrer Entlassung, be- hufs ihres sicheren Fortkommens, angemessene Unterstüßungen -aus dem Landarmen-Fonds verabreichen lassen,

Den Landarmeñ- und Besserungs-Anstälten stehen die Stempel-, ! Sportel- und Stempelfreiheit zu, so wie in Vorausseßung Aller- höchster Genehmigung die “Rethte einer morälishen Person. Die Gerichtsbarkeit über sie gehört dem Staate.

Am ersien -Weihnachts-Feiertage jeden Jahres wird -in der Pro- eal Kirchen -Kollekte zu Gunsten der Besserungs - Anstalten ab-

ten. i e Die Ablieferung von Landstreichern und Bettlern in dieselben findet erst nah der am Aufgreifungsorte gesührten Untersuhung und der daselbs vollstreckten Strafe statt. Bei -einer längeren als 6mo- natlihen Einsperrung werden die Königl. Regierungen über deren Fortdauer entscheiden. Alle bisher bestandenen Provinzial-Reglements und dazu gehörigeu Verordnungen für ‘das Landarmen- und -Correc- tionswesen verlieren ihre Gültigkeit von dem Zeitpunkte ab, in wel=- hem diese Zusäße Allerhöchste Bestätigung erhalten haben werden.

Diesem Entwurf reglementarischer Zusábe war ein Regulativ

über die Theilnahme der Stände. in der Provinz Preußen -an der Verwaltung der Landarmen-Fonds und der damit in Verbindung ste- henden : Anstalten beigegeben, welcher mit unbedeutenden Modificatio=- nen von dem Landtage angenommen wurde. Eben so verhielt es \sich ‘mit einer Auweisung zur Bildung und Geschäftsführung ‘der kreisständischen Armen - Kommissionen. Diese haben nämlich die Dn, die Unterstüßungs -- Anträge ihres Kreises der Form und dem Wesen nah auf Grund amtlicher Er- mittelungen zur Stelle zu untersuhen und für die Genehmigung der ständischen Landarmen - Kommissionen :vollsändig vorzubereiten. Auch haben sie die wichtige Aufgabe , ‘die Verwendungen der Unter=- stüßungen- und die Pflege der untergebrachten Kinder in ihren Kreisen zu überwachen.

Hierauf kam der Entwurf zu einem Regulativ über die Aufbrin-

ung und Einziehung der Landarmen-Beiträge ‘in der Provinz Preu- fen zur Berathung. :

Der Landtag war darüber einig, daß eine modifizirte Klassen- steuer den paßlichsten Maßstab sür die Erhebung der Landarmen-Bei= träge abgebe. Dabei wurde die Frage erörtert, ob die leßte Steuer=- stuse mit Beiträgen, wie es bisher in Osipreußen, aber niht in West- preußen, der Fall gewesen, heranzuziehen sei.

Das wesipreußische Verfahren wurde nicht hinreihend begründet

besunden und darauf hingewiesen, daß Jeder, der O ofGgentalis auf die Wohlthaten des Landarmen-Fonds Ansprüche machen könne, auch unzweifelhaft verbunden sei, zu demselben nah Kräften beizutragen. Durch die Befreiung der gesammten Arbeiter - Klassen werden diese ewissermaßen für Proletarier erklärt. Die in der 14ten Klassen- \teuer-Stufe steuernden Käthner ‘und Handwerker befänden ih erfah- rungsmäßíg .oft in ‘einer bedrängteren Lage , als die Tagelöhner und das Gesinde, welche in festen -Dienstverhältnissen stehen. Ueberdies würde eine viel größere Belastung der ‘in allen übrigen, also auch in der 11ten Stuse Steuernden dur die Beitrags- Befreiung der 12ten Stuse herbeigesührt werden, weil aus derselben wegen ihrer numerishen Zahl auch bei dem niedrigsten Beitragssaße ein be- deutendes Geldquantum auffomme. Endlih werde den Grundsäßen der Humanität volles Genüge geschehen, wenn der 11ten und 12ten Stufe möglihs| geringe Beiträge abgefordert würden.

Der Landtag entschloß ih daher einstimmig zu einem Maßstabe, in welhem bei der 6ten Stufe des Klassensteuer -Systems die mo- uatliche Steuer von 1 Thlr, als sährlihes Landarmen - Beitrags- Maximum fixirt, von den jährlichen Haushaltssäßen der höheren Stufen aber immer steigende Prozente, und ‘von den der niederen Stufen immer ermäßigte Prozentsäße als Landarmen -Beiträge- zu berehnen sind. Dabei wurde auf eine Ermäßigung der 141ten und 12ten Stufe noch besondere Rücksiht genommen und für den nah- stehenden Tarif die Allerhöchste Genehmigung nachgesucht : :

1. Stufe e Thlr. Klassensteuer, 22 Thlr. 15 Sgr. Landarmen-Beitrag, 2. » E » » » D » » 48 » » » 15 »

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emeine Klarheit des Vortrags haben wir hierbei vorzüglich hervorzuheben, fo wie seine vorlirefslihe Nüancirung. Vom Krästigsten bis Zum Weichsten hinab gelingt ihm Alles trefflich, und sein Pianissimo erreicht fast das der jeyt leider von uns geschiedenen Zen uy Lind; ein Lob, das wahrlich viel besagen will, Von den ‘vorgetragenen Compositionen sprachen -die Fan- tasie aus „Lucia‘’, \o wie eine andexe aus den „Hugenotten, am meisten an. Weniger genügte das „Souvenir de Beethoven', da den einfachen, tiesgefühlten Melodieen dieses Meisters díe moderne Behandlung nicht zu- träglich zu sein scheint, Auch das Trio von Beethoven aus D- dur, welches der Konzertgeber als Ouvertüre mit den Herren Gebrüdern Ganz ‘ausführte, möchte die Ansprüche in Bezug auf Auffassung und Vortrag nicht überall befriedigt habenz do von den neueren Virtuosen ist Döhler ‘vielleicht der Einzige, der in dieser Beziehung Vollkommenes leistet, und so erscheint Herr Prudent auch hierín seinen großen Vorbildern Lißt und- Thalberg uit unähnlih. Wir müssen noch erwähnen, daß sh Herr DULnn eines ganz vorzüglichen Flügels bediente, der an Schönheit des

langes vielleicht wenige Nines gleichen aufzuweisen hatz wie wir erst spä- ter erfuhren, ist das Jnstrument aus der Fabrik von Pleyel in Paris her- vorgegangen. Ein sehr gewähltes Publikum, das besonders reih an Kennern war, wir bemerkten unter Anderen Meyerbeer wohute dem Konzert bei und spendete sowohl den ausgezeichneten Leistungen des Konzertgebers, wie dem Gesange der Dlle, Tuczek, rauschenden Beifall. Leptere trug eine italienische Arie und zwei deutsche Lieder, wobei das be- liebte „Komm! von Meyerbeer, vor.

Das zweite Konzert des Herrn Prudent am 24, März ließ uns den Konzertgeber zwar niht von ciner neuen Seite kennen lernen, inter- essirte aber wiéder dur die enorme Höhe der Virtuosität, welche derselbe erreicht hat. Obgleich der Preis der sou m ersten Konzezte Forgatzagr n R an ete an p geh rt, Ioietien

die anderen r nit au en e Compositiont des Konzerigebers dur die Meierschaft, mit welcher sie ge- spielt wurden. Sowohl ‘die L aus ¿„Norma‘‘ als die Caprice gs

izeiti's „Don Pasquale‘’ erwarben sich deshalb den rauschendsten: Bei- eschmadvolle der beiden ten

Einzelne Personen zahlen die Hälste der Beitragsstufe, zu welher ehören. Jn 412ter Stufe zahlt kein Haushalt de als 1@ ußerdem wurde bestimmt, daß sonst alle Einwohner, welhe zur 65 foniener herangezogen werden, auch Landarmen ck Beiträge ‘entriz,] “sol Jn: “mai und \chlachtsteuerpflihtigen Städten werdiy Einwohner Behufs ihres Landarmen - Beitrages mit ‘der! Klasen, verampgt. Doch soll, wenn sie es vorziehen, ‘auf: bie- Einwohys solher Städte nah“den Landarmen «Beiträgen ‘der klassens a tigen Einwohnerzahl der Beitrag gedachter Städte, * jedoch mit Zuschlage von 50 pCt., ermittelt werden. Gutsbesißer, welche yy auf ihren Gütern wohnen, und welche keine Klassensteuer im Ber des Landarmen-Verbaudes, in welchen diese Güter belegen sind, „4 richten, sollen mit derselben nah Maßgabe ihres Güter-Besißes | anlagt und demgemäß zu den Landarmen-Beiträgen tarifmäßig hei ezogen twerden. “Die Beiträge “werden jährlich, nah ‘Maf edarfs mit dem vollen Tarisbetrage, oder mit %, % u. \. w, deçs ben, Hleihzeitig mit der Klassensteuer veranlagt und auf einmal den Kreissteuer - Klassen erhoben, nahdem sie von den Ortserheh der Klassensteuer in den Gemeinden gesammelt sind. Den {e werden die Erhebungskosten, wie bei der :Klässensteuer, mit 4 zent der Beiträge vergütigt, woraus sie indessen alle Beitrags F fälle zu bestreiten und für diese aufzukommen ‘haben. 7

Durch vorstehende Beschlußnahme erledigten sih zuglei Anträge in Armen - Angelegenheiten, auf welde, \0--weit es zulä bei der vorstehenden Berathung gerücksihtigt worden war.

Provinz Pommern.

Stettin, 15. März. (25ste bis 27ste Sißung.) Y 73sten Petition hatten die Abgeordneten der Städte Stolp , Kol und Rügenwalde beantragt, der Landtag möge sih--dafür verwntg daß für die Häfen der gedachten Städte ein Dampfbagger anges

werde, um denselben stets hinreichende Tiefe des. Fahrwassers zu, halten, da mit den biêher benußten Hand - und Pferdebaggern

nicht zu bewirken gewesen. - J

Der Landtag hat den Antrag, so weit er von seinem S} punkte aus die Verhältnisse beurtheilen konnte, für motivirt gei und demgemäß beschlossen, bei Sr. Majestät dem Könige \ich füh Anschaffung eines Dampfbaggers zu verwendeu, wenn ein \olchèr tehnishen Gutachten geeignet sein sollte, einen dem Bedürfnisst # \prehenden Wasserstand zu erhalten. Auch den ferneren Antra(| Petition, um Erleichterung in den Hafen-Abgaben, Hat der Lil zu befürworten beschlossen. E y

. Die 37ste Petition betrifst die Verhältnisse der vaterländis Rhederei und Schifffahrt und den Schuß derselben, Sie veran eine lebhafte Debatte im Landtage. Der Ausschuß ‘hatte, h Ausführungen in der Petition anschließend, als vollkommen ron erkannt, daß seit dem Bestehen des Zoll - Vereins die Fäbri Manufakturen ih auf éîne erfreulihe Weise gehoben hätten, dit i ländishè Schissfahrt und Rhederei dagegen nah den darüber vor denen statistishen Nachrichten augenscheinlih gesunken seien, und | halb Maßregeln zu ihrer Aufhülfe auch ‘ein ‘dringendes Bedi Dagegen ‘hat es dem Aus\huß mehr als bédenklih gescientn, Erreichung! dieses Zweckdes Schubßzölle in Antrag zu bringen, dies der Petitions- Antrag wünscht, vielmehr 'gläubt derselbe, dah der nicht zu bestreitenden Geneigtheit der Regierung, allen Handl Junteressen möglichst ein Genüge zu thun, allgemeine Andeutuy Oen würden, ‘und-hat deshalb vorgeschlagen, Se. ‘Majesä!

itten:

dem ungünstigen Zustande unserer Schifffahrt und Rhederei ei

eneigte Fürsorge zu gewähren und ähnlithe Maßregeln, wi

für die ‘innere Jndustrie mit so glücklihem Erfolge - durch dén Y

Verein E worden, auch für ‘den Handel ‘und den Shif

Unserer Küsten ins Leben treten zu lassen.

Der Antrag des Ausschusses fänd aber nicht die Billigini Landtages, Von einer Seite ward dagegen erinnert: wenn von ähnlihen Maßregeln, wie der Zoll-Verein ‘bei der Jndustrit geführt habe, die Rede \éi, \o önnten darunter leicht Schif verstanden werden; diese aber selen:in keiner Weise zu billigen, im Ot theil möglichst zu beseitigen. Wolle män ‘eiwas ‘erreichen, #0 wf man bestimmt die Ursachen angeben, welche dem Aufschwung des# dels und der Schifffahrt hemmend entgegenträtén, und als st seien in der neuesten Zeit vorzugsweise der Traktat en Case Hannover, Oldenburg und Mecklenburg und der auf vielen Sih} Materialien lastende Zoll zu bezeihnen. Diesen ganz zu bestilti jenen aber für Preußen möglichst unshädlih zu machen, daraufni| zunächst das Streben Preußens gerichtet sein müssen.

Von anderer Seite ward bemerkt: der Gegenstand sei für k ßen von so hoher Wichtigkeit, daß jedenfalls ‘auf Mittel gedaht den müßte, der immer näher rückenden Gefahr für Handd Schifffahrt wirksam entgegenzutrêten. Wäre für diese Zwei( E jene Beschränkung gehoben, hätten Schifffahrt und -Y liberall ein freies Feld, dann allerdings könnten Schußzölle nur M theilig wirken und nirgends empföhlen werden, ‘bei uns aber Sache ganz anders; England -habe \sih durch seine Navigatior

laute Empfang bei seinem jedesmaligen-Erscheinen ‘hinlänglich bewies, M den drei genannten modernen Piècen spielte der Konzertgeber auh eine Composition von Beethoven, und zwar mit Herrn Konze L, Ganz zusammen die bekannte wundershöne F - dur - Sonaté iti | Scherzo, wie wir sie am sichersten bezeichnen können, da die aidtit,! Piano und Violine existirende F- dur - Sonate desselben Meisters nut # zwei Säyen H. Au hier bestätigte sich unsere Nan áusé 14 die wir zu machen schon öfters Gelegenheit nahmen, daß nämlich däs 18 Virtuosenthum im. Allgemeinen -den_ klassischen Beethoven zu eifassen vermöge. Eine Souate von Beethoven, und. am wenigsten O ede ptN tief-gemüthvolle, i kein Bravourstück und darf also auch nicht wi solches behandell* werden. - Wer aber nur dem leyteu Sape beiwohnlt besonders den in fast stürmender Eile von Herrn Prüdent ph y D -moll- Theil darin mit qubige, wird erkannt haben ,- daß au et berufen scheint, die schwierige Doppel - Aufgabe zu lösenz als mode Piguiß gleichzeitig Bravour und Solidität des Spiels zu vereinel, lle. Tuczek und Sgr, Graziani belebten das Konzert mi 3 Gesangs - Taleüten, - Beide trugen ein Duett aus dem „Barbier“, allein eine Arie aus „Così fan tutte” und drei Licder vor, Das 7 Konzert des in seiner Sphäre ausgezeichneten Pianisten findet am 18

Freitag statt.

Brüssel. Der König hat den Bildhauer Gecss beaustragt, Basíilífa Ek Hubert U Seri Moris des Vos E fertigen, welches seinen Play in der großen Kapelle jener Kirche, (9 Seitenschi} rech!? vom Höchaltär , - erhalten soll. Das Modell baz

ishem Styl, auf den Sarkophag der Heilige in Lebensgröße n ‘den Seiten Basreliefs, is bereits fertig und witd als eínes der eichnetsten Werke des berühmten Künstlers bewundert, Zn zwei

O das Moöonuútnient selbst ‘in far Marinor volten?

abèn, wird bei seiner Arbeit mit dèm Direktor der ‘Maler - V von Löwen, Herrn Mathieu, der von der Deputation der Provinz del trag zu einem Gemälde sür dieselbe Kapelle erhalten hat, Rüdssprade * men, dämit beide Werke (f ein harmonisches Verhältniß fommen-

phanes, Ephippus, Timolles, Diphilus und eine Komödie „Phaon“ von- dem Komiker Plato, :

fel, den g der srehere, alonstückfe im vollen Maße verdiente, Ueberhaupt scheint sih Herr Pr u- dent die Gunst des Publikums jeyt gesichert zu haben, wie dies der

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elthandels bemächtigt, und es räume anderen Nationen : nur ein, wenn es dagegen die Gewährung eben so großer oder | größerer Gegenleistungen zu erwarten habe, dadurh übe es den (sjedensten Druck Auf alle - übrigén: en. Hiergegen müsse ‘auftreteu, die Alte selbst angreifen, -oder durch Repressalien den gischen Schisfen diejelben Vorrechte und Vortheile vindiziren, Englaud für sch in Anspruch nehme. -Der Vertrag Englands ‘Hannover und der - auf den Schisfsbaumaterialien lastende Zoll z-allerdings als Uebelstände -auzuerkenuen, keinesweges aber als «inzigen, vielmehr ließen sih deren noh in Menge anführen, ‘und eman daher den Antrag blos auf Erwähnung dieser Uebelstände infen, so möchte darin ein Anerkenntniß gefunden werden, daß hin. poidena C ahe. Das ader sei doch durchaus der Fall. Schlieylih- einigte man in, folge as des Bnigs Majesiót zu tidten: ahin, folgenden An Jem ungünstigen auf die Wohlfahrt der ganzen Provinz zurück- enden Zustande der vaterländischen Schifffahrt E Rhederei, ler noch erhöht worden durch die Maßregeln des Zoll-Vereins „dessen-Eingangszöllen auf Schiffsbau-Material, so wie dur die di ahrts - Verträge mehrerer tachbarländer, eine geneigte, ed nothwendige Fürsorge zu widmen, welhe die Nachtheile, die hederei und-Schifffahrt in ausländischen und binnenländischen Ver- nissen zu tragen haben, ausgleicht. Fn der 36sten Petition nehmen der Vorstand und die Repräsen- u der jüdischen Gemeinde „Hierselbst die Verwendung des Land- ¿dafür in Anspruch, daß die kirchlichen und Unterrihts-Verhält- der jüdischen Unterthanen, nah Maßgabe des Edikts vom März 1812 geordnet und geshüßt werden möchten. Der quß hatte keine E gefunden, auf die Petition einzu- weil in Betreff des ul-Unterrichts für die Juden -eben so sei, wie für. Christen, die Regulirung der Kultus-Verhältnisse sehr bald vermittelst ‘eines ‘bereits in der Berathung befindlichen sehe zu erwarten, in Bezug auf ‘die jüdische Gemeinde aber für henden Schuß, in Bezu auf die Aufrehthaltung der Ordnung in nagoge ‘durch ein bestätigtes Statut gesorgt sei. Das Aus- „Gutahten fand aber bei der Majorität der Versammlung kei Anflang, vielmehr hielt man dafür, daß allerdings Veranla ung jege, die Petition zu berücksichtigen, denn da die Judenschaft in 1g/auf die Regelung ihres Kultus nur als eine erlaubte Privat- elshast betrahtet werde, so ewähre das Statut keinesweges eihenden Schuß, indem keine ehördeu vorhanden seien, welche urch dasselbe festgeseßten Strafen exekutiren könnten; anderentheils als ein durchaus billiges Verlaugen zu betrachten, wenn sie , daß endlich -der §. 29 des Edikts vom 11. März 1812, der zeseplihe Regulirung der religiösen Verhältnisse und des Unter= wesens, unter Zuziehung von Männern des jüdischen Glaubens- ntuisses, vorbehalten habe, im Sinne und Geiste dieses Gesebes Anführung komme. Dann würde es einer änderweiteren Ge- bung über die jüdischen Verhältnisse faum mehr bedürfen. Bei Abstimmung: über die Frage, soll die Petition bei Sr. Mase= dem Könige befürwortet werden? entschieden sich 28 Stim- ‘bejahend und 16 verneinend, und obgleih hiernach die Ansicht Landtages nicht zweifelhaft war, so kann do die L nicht eit werden, weil nicht volle 5 der anwesenden Mitglieder si | “r e aas Jau. 41se Þ ie 22ste, e und 41ste Petition betreffen, obglei die An- è verschiedéh modifizirt sind, den gleichen Bren die Ver= Ee Abgeordneten der Städte auf den Landtagen. Die i Aolberg hat in der 22sten Petition eine Verdoppelung der [ der städtischen Deputirten beantragt; in der 35sten haben eine il feinerer Städte ganz allgemein nur eine vermehrte Vertre- des Standes der Städte gewünscht und endlich in der 41sten die dt-Stettin für sich beansprucht, statt des bisherigen einen De- 1 in Zukunft drei auf den Landtag senden zu dürfen. Der ÿ hat nun den Antrag der Stadt Stettin in der Weise zur zur Berücksichtigung geeignet gehalten, daß durch eine an des s Majestät zu richtende Petition das Recht für sie in Anspruch mmen werde, künftig zwei Abgeordnete zum Landtage zu senden, ergehenden Anträge der anderen Petitionen aber einestheils als ‘an Fh gerechtfertigt betrachten können, da das Verhältniß Seelenzahl der Stadtbewohner zu der ländlichen Bevölkerung, man es als Maßstab für die Stimmvoertheilung gelten lassen / was, weni ‘auch nicht ganz zutreffend, do bei größeren iltnissen wohl als annähernd richtig angesehen werden könne, Vermehrung der städtischen Abgeordneten nicht bedinge, anderen- dein :Eing n auf den Antrag eine wesentlihe Abänderung der dagen der städtischen Geseßgebung vorausseße, die wenigstens eht nit beantragen zu wollen {hon von dem Landtage ausge- sei, Diesem Ausschuß -Gutachten trat der Landtag einstim- bei, so weit es die Petitionen zurückweisen will; die Frage aber, ne Vermehrung der Abgeordneten für Stettin beantragt werden ward dem Ausshuß-Gutachten ‘entgegen mit 24 gegen 20 Stim- derneinetid entschieden. Die 69ste Petition enthält einen auf den Beschluß des Magistrats der Stadtverordneten - Versammlung zu Stolp gegründeten 1g des. Abgeordneten dieser Stadt, um Vermehrung der städti Abgeordneten auf den Landtagen, gleichzeitig aber auch um eine N iss der städtischen Jnteressen auf den Kreistagen. en ersten Theil ‘dieses Antrages betri, so konnte derselbe, em bereits die ähnlichen Anträge anderer Städte abgelehnt 1, ebenfalls die -Zustimmung des Landtages nicht erwarten, und agsteller ließ ihn daher fallen, da auch der Ausschuß sich e ausgesprochen hatte. Eine längere Erörterung fand dagegen s Betre| des zweiten Theiles statt, indem sowohl der Antrag- M) mit ihm auch andere Abgeordneten das große Ueber- t der Rittergutsbesiper gut den Kreistagen, als das Juteresse ile gefährdend, darzustellen versuchten. Von anderer Seite An bemerkt, daß, nahdem man einmal von den Grund- Ves Edifts von 1812, dem sogenannten Gendarmerie-Edikt, in auf die ‘Organisation der Kreis - Verwaltungen wieder abge- sei und dagegen die alten ritterschastliheu Kreis - Konvente ergestellt habe, es ziemlih gleichgültig sei, ob die Städte „e einen Abgeordneten oder mehrere vertreten seien, da eine im Stimmverhältniß doch auf diese Weise nicht herzustel- pas t der _itio in partes aber die Möglichkeit zur Wah- 5 anger abweichender Juteressen gebe, Bei der Abstimmung ¡uh der zweite Theil der Petition mit 34 gegen 12 Stimmen

so wenig konnte der in der 28sten Petition enthaltenè An- die Ma istrais und der Stadtverordneten-Versammlung zu Kol- dimm ung des Landtages erhalten: daß den Städten, die iese ej von Rittergütern befinden, gestattet sein möchte, au baa cten Vertreter auf den Kreistag zu senden, obgleich zur elben noh besonders hervorgehoben ward, daß bei ib Functionen des Kreistages, der Landrathêôwahl, dod gewiß unbillig \ ie s e Keht es S = uf

illig sei, ihnen di auch mit Bezug au I uen besessenen Rittergüter vorzuenthalten. E

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| dem Ausshuß schon um déôwillen als nicht zur Beri igung geeig- net erachtet waren, weil sie von Personen ausge dau d bie ser Steuer nicht direkt betheiligt sind. Bei der Dis ussion im Land- tage ward jedo dieser Zurückweisungsgrund von mehreren Abgeord- neten als durchaus nit ‘durchgreisend angesehen, weil niht nur, wie der Ausschuß vermeint hatte, die Einwohner der Städte, in denen diese Steuer erhoben werde, sondern auch die Landbewohner bei der- selben wesentlich betheiligt seien, denn alles Fleisch und Brod was von solchen in den Städten gekaust und konsumirt, so wie dahin ver- kauft werde, unterliege ebenfalls der Steuer. Dies sei im Prinzip ungerecht und au die Form der Erhebung nit minder verwerflich indem sie, zu Defraudationen veranlassend, demoralisirend wirke und die Zollbarrieren im Innern des Landes aufrecht erhalte, während man si eifrig bemühe, dieselben an den äußeren Gränzen immer weiter hinauszuschieben, Vor allen Dingen müsse man si aber ge- gen diese Steuer erklären, weil sie hauptsächlih von der ärmeren lasse der Bevölkerung aufgebraht werde und für diese um so drüf= ender sei, als sie in den täglichen nothwendigsten Nahrungsmitteln mitbezahlt werde. Endlich aber fomme noch zur Erwägung, daß durh die Kommunal - Zuschläge auch noch die Stadt= Bedürfnisse hauptsächlih von den ärmeren Klassen aufgebracht würden. Man wollte von dieser Seite demnach eine direkte Steuer und namentlich eine Einkommen - Steuer, die hauptsäch- lih von der wohlhabenden Klasse der städtischen Bevölkerun gétra- en werde, an die Stelle der Mahl - und Sclahtsteuer esepi wis- en und in diesem Sinne die Petitionen unterstüßen. Diesen Ansich- ten ward jedoch von anderen Sejten eben so entschieden ent egenge- treten. Man wollte nicht anerkennen, daß durch die Mahl= und Schlacht= steuer die unteren Klassen der Bevölkerung ein besonderer Druck treffe, da das Roggenmehl so gering besteuert sei, daß man faum eine Ver= theuerung des Brodpreises, als dadurch hervorgebracht, zugeben fönne, und beim Fleisch, abgesehen davon, daß Fishe und Geflügel anz steuerfrèi seien, höchstens eine Vertheuerung von 1 Pf. pro fund zugegeben werden könne. Jedenfalls trefffe gerade die ärmere Bevölkerung jede direkte Steuer immer härter, als eine indirekte; eine Einkommen euer aber sei bei einer städtischen Bevölkerung mit viel- fah verwidelten Lebens- und Verkehrs - Verhältnissen gewiß nicht empfehlenswerth , da sie bei ihrer Einführung und Erhebung die größten Vexationen und Gehässigkeiten nothwendig in ihrem Gefolge habe. Endlich hielt man nah Lage der bestehenden Geseßgebung die Umänderung der Mahl = und Schlachtsteuer in eine direîte Steuer überhaupt nur auf Antrag der betheiligten Städte für möglih; wo ein solcher Antrag aber vorliege, werde es faum einer Befürwortung pie Sis A bi Y Vial ALONEN die Diskussion geschlossen, | je Versamnlung mi e j ur di Ablehnung der eiae s i Ne AMRRN Pas Vie

Die 65ste Petition ist von den Ständen bütower Kreises aus-

gegangen und nimmt die Verwendung des Landtages dafür in An- pruch , daß die in einem Theile dieses Kreises von den evangelischen Einwohnern an die katholische Geistlichkeit noch zu entrihtenden be- deutenden Messalien aufgehoben und die Parochial - Verhältnisse nah Maßgabe des Geseßes vom 13, Mai 1833 regulirt würden, Der Landtag hat diese Petition für wohlbegründet anerkennen müssen d demgemäß beschlossen, im Sinn derselben eine Bitte an des Königs Majestät zu richten, j

Die 32ste Petition hat der Abgeordnete des Standes des Land- Gemeinden des ückermünder und randower Kreises übergeben, und ist dieselbe von einer großen Anzahl Land-Bewohner dieser Kreise aus= gegangen. Es wird darin die Verwendung des Landtages gegen die Bedrückungen in Anspruch genommen, die den Petitionairen aus Anlaß und dur Ausführung des Geseßes vom 21. April 1835 zu erwachsen scheinen, dur welhes den Büdnern und anderen kleinen utsbesißern in Alt-Vorpommern an Stelle des früher gezahlten Nebenmodus und der Quartalsteuer eine Grund- und Haussteuer auferlegt ist. Der Aus- {uß hat vorgeschlagen, dem Antrage der Petitionaire gemäß eine Bitte an des Königs Majestät dahin zu richten, daß die neue Haus= und Grundsteuer wenigstens niht nah höheren Sägen erhoben wer- den möchte, als denjenigen, die das Nebenmodus = Reglement für die Büdner vorgeschrieben und dem entsprechend die Allerhöchst vollzogene Veranla N Enrnclon vom 14. Qui 1835, auf welche sih diese höhere Einshäßung gründet, abgeändert werde, Bei der Diskussion im Landtage machte sich nun zwar zunächst eine Meinung gel= tend, die die Rechtmäßigkeit der neuen Haus- und Grundsteuer überhaupt anfechten wollte, weil dieselbe auf einer unrichtigen Vorausseßung ruhe, der nämli, daß der Nebenmodus, insoweit er von den Büdnern und anderen Fleinen Grundbesißern gezahlt werde, grundsteuerliher Natur sei. Diese Steuer sei vielmehr stets nur Personalsteuer gewesen, wenngleich die Büdner aus Rüsicht auf ihren Grundbesiß höher besteuert worden seien, als die unangesessenen, der- selben unterworfenen kleinen Leute. Dies sei aber au bei der Klassensteuer der Fall, und doch werde Niemand behaupten wollen, daß ein Theil der Klassensteuer eine Grund - Abgabe sei, Hiernach habe nah dem Erscheinen des Abgaben - Geseßes vom 30, Mai 1820 die ganze Nebenmodus - und Quartal- steuer wegfallen müssen, und es sei die an thre Stelle getretene neue Haus - und Grundsteuer um so. weniger angemessen, als sie nur in éinem kleinen Theile der Provinz Pommern von einer Einwohner - Klasse erhoben werde, die unzweifelhaft zu den ärmsten gehöre und überdies schon von den Staats - und Gemeinde-Abgaben am härtesten getroffen werde, Die Versammlung mußte aber ein näheres Eingehen auf diese Ansichten, die auch von anderen Seiten bestritten wurden, dahingestellt sein -lassen, da sie sih überzeugte, da es nicht thunlich sei, über das Petitum hinauszugehen, Man Flat si daher dem Ausshuß-Gutachten an.

Die 21ste Petition enthält Anträge der Haff- und Peenefischer mehrerer vorpommerscher Städte, die ihren Gewerbe - Betrieb durch Vermittelung des Landtages gegen eine Verordnung der Königlichen Regierung über die Maschenweite der Fischerneße geschüßt wissen wollen. Der Landtag hat zwar diese Anträge nicht als zu einer an des Königs Majestät zu richtenden Petition geeignet gefunden, wohl aber nah den denon Miütheilungen annehmen müssen, daß manche Umstände vorwalten, dur die der Erwerb der zahlreichen Klasse von Leuten, die \ich in den an der Peene und am Haff gelegenen Ort- schaften von der Fischerei ernähren, wesentlich gefährdet werden könne. Da es jedo nicht in seiner Stellung liegt, hier direkt einwirken zu fönnen, so hat er si damit begnügen müssen, die Petitionaire ver- mittelst ihnen zu ertheilenden Protokoll-Extrafts an den Herrn Ober- Präsidenten j verweisen. i

Die 29ste Petition enthält einen Antrag des Magistrats und der Stadtverordneten-Versammlung zu Kolberg, vermitte st| dessen sie die v day des Landtags dafür in Anspruch nehmen, daß den Landräthen in keiner Beziehung eine Kontrolle oder Aufsicht über die Geschäftsführung der Magisträte gestattet sei. Der Ausschuß und mit ihm ag 0e Landtag hat die Petition für durchaus niht ge- rehtfertigt halten müssen, da kein Grund ersichtlich ist, weshalb nicht die Provinzial-Behörden F Aufsichtsreht über die Städte auch kom- pri den Landräthen sollen Vertragen dürfen, da im Gegentheil dieje in vielen Fällen die geeignetsten Kommissarien für die in ihren Kreisen belegenen Städte sein werdenz eine Kontrolle über die Kom-

Ferien Aa, mier tur auf Grund speziellen Kommiorimns der

Stettin, 15. März. Ju der 28 29sten Sib - den naslehende Prútionea berathen. gofliaós ONes war etition, Ein Antrag der Stadtver bah dur eine gesebliche Berordn E AE erordneten ngehorjamen und un i i teien zin Strasredt beigelegt meie MWteA N GRERE E Par er Landtag hält im Juteresse des Instituts. eine solhe V ordnung für wünschenswerth und hat d dóni ra rät die Sitte geri: h und hat deshalb an des Königs -Maje- le dem Schiedsmanns - Amte in der Provinz Schl Landtags - Abschiede vom 30, Dezember 1843 De N dem niß, daß der Verkla te, welher auf Vorladung des Schiedsman- nes ausbleibt, ohne jeine Absiht, nicht erscheinen zu wollen zeitig angezeigt zu haben, für die Unterlassung dieser Anzeige eine Geld- strafe von 5 Sgr. an die Armenkasse zu entrichten habe, au für die hiesige Provinz in Kraft treten zu lassen. 73ste Petition. Beschwerde der Bauer N. schen Eheleute wegen verweigerter Zulassung zum heiligen Abendmahl. A E pa runde liegende Sachverhältniß, \o G A e A folgendes: vorgelegten eweisstücken sih hat übersehen lassen, j e im neustettiner Kreise angesessenen N,schen Eheleute batt @ Jahre 1840 auf Amktsentseßung, eventuell Bestrafung des Be chullehrers angetragen, weil derselbe ihre damals 11 Jahre alte Fodhter so geniübandelt hätte, daß das spätere und noch bestehende eiden des Kindes nah der Behauptung der Aeltern eíne Folge da- von war. Diese Behauptung i zwar in der stattgehabten Untersu-

1 zu Stolp, iedsmännern für den

hung unerwiesen geblieben, mithin au eine Bestrafung des Sqhul=

lehrers nicht eingetreten; die Aeltern haben indeß seitdem mi : te A t d

Lehrer in gespannten Verhältnissen gelebt und 4 hi entschlie S

fönnen, demselben ihre Freundschast wieder zuzuwenden. Aus dicken

Grunde hat ihnen der Orts = Geistliche die Zulassung zum heiligen

Abendmahle bis zur erfolgten feierlichen Aussöhnung mit dem Lehrer

vorläufig verweigert, und der Herr Minister der geistlichen Angele=

genheiten hat diese Weigerung unter Berufung auf den §. 89

Tit. 11 Th, Il. des Allg, Landrehts und mit dem Bemerken : daß dem Geistlichen allerdings das Recht und auch die Pflicht zu= Ide e FoNnen. AerIOmeNt, welche seiner Ansicht nah das Abendmahl

thr erderben genie ü ufi

; versagen, genießen würden, dasselbe vorläufig zu

ür begründet erklärt. Gegen diese Bescheide is die Be - rihtet und an den Landtag die Bitte c p SREIR He ge bei des Königs Majestät zu beantragen, daß der Geistliche ange- llen warde den Beschwerdeführern das heilige Abendmahl zu Der Landtag hat die Beschwerde für wohlbegründet gehalten, weil

1) der §. 89 l c. des Allg. Landrechts, welcher nur ene der Ver-= lebung des äußeren Anstandes handelt, hier offenbar unrichtig angewandt is;

2) weil der Ausspruch des Geistlichen, den Betheiligten vor erfolg= ter Wiederaussöhnung mit ihrem vermeintlichen Beleidiger das heilige Abendmahl nicht wieder verabreichen zu wollen, einen Eingriff in die Gewissensfreiheit und gleichzeitig einen Akt prä- Rer e N ana

eit nad dem vom Herrn Minister aufgestellten Grundsaß der Geistliche das Recht erlangen würde, aaa Jeden, der U E noch nicht erledigten Streit verwickelt worden, willkürlich vom heiligen Abendmahl auszuschließen; und weil das bisher nur vereinzelte, anscheinend aber immer mehr Zusammenhang gewinnende Auflehnen. eines Theils der Geist- lihen gegen die ihren Befugnissen durh das bürgerliche Gese gestellten Schranken in einer Ansicht und einem Ausspruch, wie sie vom Minister vorliegen, einen sie noch weiter verleitenden

Aus diesen G würde.

us diesen Gründen hat der Landtag mi i

beschlossen: V h g mit 44 Stimmen gegen 1

über die vorliegenden Erlasse des Herrn Ministers der gei lichen

Angelegenheiten, als in ihrer Konsequenz die G uwwisensfretn E

A oltene Beschwerde zu führen und um dessen Zurechtweisung

Îte Petition, enthält den Antrag der Kreistags-Versammlu anklamer Kreises, an des Königs Majestät die Bitte. zu an e pg Ablrüalih tun Ae reine tens das Verfahren in- Ehesachen, raguch den Ständen „vorlegen und, bis di i suspendiren zu wollen. s é us r gat Ds Der Landtag hat den Jnhalt der Petition sowohl, als das be- treffende Geseh, einer umfassenden und sorgfältigen Prüfung unter- defblossen demnächst mit einer Majorität von 40 gegen 4 Süinumen

en:

die Suspension des Geseßes zwar nicht in Antrag zu bringen,

dagegen auf Grund der vorliegenden Petition und mit Rüdfsicht

darauf, daß das Geseß, obgleich es wesentlih in die Betlgteny rechte eingreise, den Ständen vor der Publication zur Begutach= tung nicht vorgelegt worden, seine Bedenken gegen dasselbe Sr.

Majestät dem önige nachträglich vorzulegen.

Der Juhalt des in Folge dieses Beschlusses an des Königs

Majestät erstatteten Berichts i im Wesentlichen folgender : Die Stände verkennen zwar feinesweges die wohlwollende Absicht, welhe Se. Majestät den König bei Erlaß der Verordnung vom 28. Juni pr. geleitet hat, müssen aber dessenungeahtet es wagen, gegen mehrere Theile dieses Geseßes, über welches sie eine unmaß- gebliche Aeußerung vor der Publication abzugeben niht Gelegenheit gehabt, ihre Bedenken um so mehr vorzutragen, als selbige niht nur thnen allein sih aufdringen, sondern auch im Publikum mit \{merz- lichem Bedauern geäußert werden, und sie die Ueberzeugung hegen, daß sie durch Stillschweigen eben so sehr das Mißfallen des Königs ch zuziehen, als die Erwartung der Provinz täuschen würden.

Jm Allgemeinen können Stände die Bemerkung nicht unterdrük- Fen, daß ihrer Ansicht nah die vielen Ershwerungen der Eheschei- dung, wie das Geseß sie aufstellt, nicht nöthig gewesen wären und Mancher ¿Verhältnis Bete sowohl in seinen Familien - als Vermögens-Verhältnissen, sehr hart betroffen werden könne z nament- lih aber erscheint ihnen i 1) die Veränderung des Gerichtsstandes insofern bedenklich, als es

besonders für ärmere Leute wünschenswerth sein muß, daß die

Rechtshülfe so nahe wie möglih geshafft werde, wenn auch

die demnäch ige Abfassung des Erkenntnisses einem Obergericht

überlassen bleibt;

2) die Vorschrift wegen Zuziehung eines Staats-Anwälts gereicht ganz besonders zur Beunruhigung des Publikums, weshalb Stände um so mehr wünschen müssen, diese Vorschrift gänz aufgehoben zu sehen, als im Geseße dem Staats - Anwalt ein sehr weites Feld seiner Wirksamkeit eingeräumt wird und die Wahrnehmung der höheren Interessen dur den Richtèr selbst eben so gesichert erscheint ; ' :

3) die Anstellung des Sühneversuhs vor Einleitung der Schei-

en und 76sten Petition lagen zwei Anträge auf Ab- der Mahl- und Schla@htsteuer in den Städten E, bie von

inungl-Verwaltung der Städte nah der Meinung des Landtags den

dungsklage erscheint zwar der Wichtigkeit der Sache entspre-

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