1845 / 85 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

zei

i s um häusliche S erlihen mehr Freideit cs en werden könnte, damit auch bei einem nit vollständig gesührten Beweise, nah der gewissenhaften Ueber- ung des Richters, die Scheidung möglich emacht und eine bös bedauerlich Härte vermieben werde. dlich dürfte die als Regel aufgestellte Vorschrift die Publication der Er- kenntnisse auf ein Jahr zu verschieben erheblich zu modifizi- ren sein, da außer den im Geseh enthaltenen Ausnahmefällen gewiß noh viele andere Fälle vorkommen möchten, in welchen es höhs| wüinschenswerth ist, daß der Richter nah gewissen- dete die T: Le Tits f su bee orstehenden Bemerkungen, auf welche der Lan r je beschränken 1 Fönnen glaubte, ist ble allerunterthänigste Bitte hinzu-

t worden : 2 2 y daß des Königs Majestät bei einer baldigen anderweitigen Redaction

der Verordnung den Beirath Allerhöchstihrer Stände nicht ver- \hmähen möchten, L

Die 56ste Petition enthält den Antrag der Stände lauen- burger Kreises, bei des Königs Majestät den Erlaß einer Verordnung zu erbitten, durch welhe für die Anbringung der aus dem Edikt vom 14, September 1811 herzuleitenden Eigenthums-Ansprüche ein Prä- Flussv-Termin festgestellt wird.

Der mit der Vorberathung der Petition beauftragt gewesene Ausschuß hatte mit Rücksicht darauf, daß seit der Publication des gedahten Edikts schon ein mehr als Z0sähriger Zeitraum verstrichen, zur Anmeldung etwaniger Eigenthums - nsprüche also Jedermann hinlängliche Zeit gehabt habe, auch den jeßt versammelten preußischen Ständen den Entwurf einer solhen Verordnung von Sr. E dem Könige selbst vorgelegt worden, die Petition mit der Maß- gabe befürwortet, daß eine 5sährige Präklusiofrist in Vorschlag zu ringen sein möchte.

Ein Theil der Versammlung {loß \ich dem Ausshußgutachten an, ein anderer Theil erklärte sich gegen den Vorschlag, weil darin jedenfalls eine Beschränkung der Freiheit und eine Verleßung wohl- erworbener Rechte liege, und wenngleih bei der erfolgten Abstim- mung mit 25 gegen 20 Stimmen für die Petition entshieden wurde, so konnte demselben gleichwohl, bei der fehlenden Majorität von ck, leine Folge gegeben werden,

61ste Petition, Antrag der Stadtverordneten zu Stolp, an des Königs Majestät die Bitte um Aufhebung der Patrimonialgerichte in Pommern zu ríhten.

Da der vorliegenden Petition alle und sede Motivirung fehlte, welche aber um so nothwendiger erschien, als der Antrag von Per- sonen ausgegangen war, die bei der Sache gar nicht betheiligt sind, überdies au keine Veranlassung vorlag, die Aufhebung dieses wohl- erworbenen, durch die Geseßgebung vielfa sanctionirten Rechts zu beantragen, \o entschied sh die Majorität des Landtags

für Zurüdweisung der Petition.

Die 11te Petition L 6 den Antrag mehrerer Rittergutsbesißer rummelsburger Kreises, daß der Landtag sich bei des Königs Majestät für Aufhebung der hinterpommerschen Lehne, event. für Erlaß einer geseblihen Bestimmung verwenden möge, welche die Allodification D er E E besessener Lehngüter erleihtere und weniger ostspielig mache.

P Wenngleich der Landtag nicht verkennt, au bei ähnlichen Ver- anlassungen bereits wiederholt ausgesprochen hat, daß der fast allge- mein gewordene L nah Auflösung des Lehnswesens durch die veränderten Zeitverhältnisse und bei der eigenthümlichen Natur der pommerschen Lehne wohl gerechtfertigt erscheine, so hat er sch doch, mit Festhaltung des allgemeinen Rechtsgrundsaßes, daß in wohl- erworbenen Rehten Jedermann geshüßt werden müsse, und daß aus Rücksichten auf das öffentlihe Wohl das Fortbestehen der Lehne nicht so nachtheilig erscheine, um nicht wenigstens die in Aussicht gestellten, auf Verbesserung abzielenden Gesehe abwarten zu können, gegen die Befürwortung des ersten Antrages der Petition aussprechen müssen.

Was den zweiten Antrag betrifft, so war es nah Jnhalt der D zweifelhaft, ob nur eine Beseitigung der Schwierigkeiten und

osten, welche das gegenwärtige gerichtlihe Verfahren mit sich führt, oder auch eine Erleichterung bei der Präklusion der Agnaten selbst gewünscht werde, weshalb der Landtag au auf den eventuellen An- trag nit näher einzugehen vermochte.

© Jn der 24sten Petition wird von dem Magistrat und den Stadt- verordneten in Kolberg die theilweise Aufhebung des Parzellirungs- Geseßes vom 3. Januar 1845 in Antrag gebraht.

Da das Geseh ers vor wenigen Wochen ins Leben getreten ist, au vor der ‘Publication den Ständen zur Berathung vorgelegen pat so schien es dem Landtage nicht an der Zeit zu sein, auf den

A näher einzugehen.

ie Z2ste Petition enthält den Antrag des Ern shlawe- \hen Kreises wegen Ergänzung des Geseßes vom 31. Dezember 1842 dahin, daß für die im §. 6 gedachten Grundstücke die Verleihung von Corporations-Rechten, so weit sie nah den bestehenden Geseßen über- ta t zulässig, au ohne Antrag der “ite Grundbesißer und elbst wider ihren Willen nahgesuht und gewährt werden kann. Der Ausschuß hielt die Petition zur Berücksichtigung nicht geeignet, weil er einerseits nichts Unbilliges darín fand, daß Gutsherrschaften die Armenpflege auf den von ihnen veräußerten Grundstücken, ohne Kon- kurrenz der betheiligten Grundbesißer, allein tragen müssen, anderer=- seits auch mehrere Eee die Ansicht aufgestellt hatten, daß es einer Ergänzung des Geseßes niht bedürfe, weil dem Staat bereits das Recht zustehe, ja sogar die Pflicht obliege, einzelne Grundbesiger, welche noch* keiner Gemeinde angehörten, zu einer solhen zu vereini- gen, ind daß. es hierbei auf die Zustimmung derselben gar nicht ankomme. Ä

Bete n wurde von dem Antragsteller zur weiteren Begründung der Petition angeführt, daß die behauptete Unbilligkeit des Gesetzes nit zu bezweifeln Eh werde, wenn man erwäge, daß dasselbe si niht blos auf einzelne Grundstücke, sondern ‘auch auf ganze Kolonieen beziehe, die den Umfang manher bäuerlichen Gemeinde bei weitem überstiegen und dessenungeachtet zu den Gemeindelasten nicht das Ge- ring e beizutragen hätten, weil sie es ihrem Jnteresse nicht zusagend fänden, die Verleihung von Corporations - Rechten nachzusuchen ; daß diese auch wider ihren Willen erfolgen könne, wie behauptet worden, müsse er bestreiten und sich dagegen auf die bestehende Praxis bei

den Regierungen nnd auf den allgemeinen Rechtsgrundsaß, daß Nie-

manden ein Recht aufgedrungen werden könne, berufen. Wenn man die” Armenpflege allein im Auge habe, so würde es genügen, au nur hierauf den Antrag zu rihten; da es sedoch auch in vielen an- - deren Beziehungen nothwendig scheine, die Verhältnisse dee Kolo- nieen geregelt zu sehen, was nur dur Verleihung von orporations- Rechten geschehen fönne, so sei mit Bezug hierauf der Antrag in der Petition ganz allgemein gestellt worden. : Dieser Aus hrung lossen mehrere Mitglieder |ch an und hielten es namentli auch im Juteresse der Gemeinden selbst höchst

As

daß eine vollständige Regulirung ihrer Verhältnisse , T ed ee e ber Bon mlung gegen die Pe- stimmte, weil bei neuen ellrungen die gewüsdte Regul. bereits vor- J

eine Last, von der fie bisher frei gewes Peigentli des handle, geseßlih auferlegen zu wollen. Bei der ierauf erfolgten Abstimmung wurde die Petition mit 26 gegen 18 Stimmen zurüdgewiejsen.

Die 68ste Petition enthält den Antrag des Magistrats zu Use- D daß der Landtag sh bei des Königs Majestät dahin verwen- en möge:

zur Verbindung des Haffs mit der Peene einen Kanal auf Staats- L ausführen zu lassen oder einer Actien - Gesellschaft zur Aus- führung des Kanals die Genehmigung zu ertheilen, gegen Zins- ee für das Anlage-Kapital und Bewilligung einer Kanal- abe. - i er Landtag fue die Petition nicht befürworten zu können, indem die auf die Anlage zu verwendenden Kosten ungleih mehr be- tragen würden, als die Ausführung eines anderen von dem Landtage bereits früher besürworteten Projekts, nämli die Vertiefung des klei- nen Haffs an den beiden Untiefen Elbe und Boock, dieses leßtere Projekt au für die Juteressen der Provinz mindesténs eben so vor- theilhaft erscheine, als der jeßt gemahte Vorschlag, indem der Nach- weis des Gegentheils in der Petition nirgends geführt sei.

23ste Petition. Antrag des Magistrats und der Stadtverord- neten in Kolberg wegen Declaration des §. 28 des Rayon-Regulativs vom 30. September 1828 dahin, daß in Festungen die Handhabung di bei Bau- Contraventionen nur der Ortspolizei - Behörde allein zustehe. -

Der Landtag entschied sich auf Grund des §. 48 des Gesehes vom 4. Juli 1823 einstimmig sür Zurückweisung der Petition, weil der Spezialfall, welcher sie veranlaßt, der zunächst vorgeseßten Behörde noch gar nicht zur L eidung vorgelegen hatte.

Ziste Petition. Beschwerde mehrerer Grundbesißer in Grabow liber die General-Feuer-Sozietäts-Direction und den Spezial-Direktor des Kreises, wegen verweigerter Erhöhung der Versiherungssumme ihrer Gebäude. |

Aus den wörtlih verlesenen Bestimmungen des Feuer-Sozietäts=- Reglements überzeugte ch der Landtag, daß das Verfahren der Di-= rection vollständig gerechtfertigt sei, beshloß daher, die Petition zwar zurückzuweisen, den Beshwerdeführern jedo eine ausführliche Beleh- rung unter Verweisung an den Kommunal-Landtag für den Fall wei- terer Beschwerde zu ertheilen.

Jn der 50sten Petition beantragt der Magistrat ín Freienwalde, die baldige Emanation einer Ablösungs-Ordnung der Jagdgerechtig- Feit zu erbitten. i ,

Bei der Diskussion über den Gegenstand herrschte eine Mei- nungsverschiedenheit darübér, nah welchen Vorschriften derselbe über= haupt beurtheilt und behandelt werden könne?

Einige Mitglieder glaubten die geseplihen Bestimmungen über die Ablösung von Dienstbarkeiten auch hier in Anwendung bringen zu müssen; andere wollten die Jagdgerechtigleit niht als ein Servi- tut, sondern als ein aus dem Eigenthum fsließendes Recht betrachtet wissen, noch andere stellten die Meinung auf, daß die Ablösung der Jagdgerethligkeit bisher nur aus dein Grunde für unzulässig erklärt worden, weil dadurch

1) E Ruin der Jagd unausbleiblih herbeigeführt werden würde,

und. 2) die Grundsäße, nah tenen die Ablösung erfolgen solle, {wer festzustellen wären. j

Für die ma fg der Petition komme es daher nur darauf an, ob im Jnteresse der Landeskultur von Pommern ein dringendes Fen zur Ablösung vorwalte, was indeß keinesweges der

all sei.

Die hierauf zur Abstimmung gebrachte Frage :

Soll der Petition Folge gegeben werden? wurde mit 29 gegen 16 Stimmen verneint. |

Die 55ste Petition enthält den Antrag der Kreistags-Versamm- lung lauenburger Kreises, daß der Landtag an des Königs Majestät die Bitte richten möge: i

die Kapitalien zum Bau der Eisenbahnen auf andere Weise als

durch Actien herbeischaffen zu lassen, indem auf diesem Wege den

öfonomischen, industriellen und merkantilishen Unternehmungen solche

r ganz entzogen“ würden.

er Petition war ein Aussah beigesügt, welcher die Nachtheile

\cilderte, die dem Handel und der Industrie jeder Art dadurch er- wachsen, daß beiden die Kapitale entzogen und Eisenbahn - Unterneh- mungen zugewandt werden, verbunden mit dem Antrage:

daß der Staat die künftigen Eisenbahnbauten selbs ausführen und | fee de erforderlihen Mittel durch Anleihen im Auslande beschaf-

en möge.

Der Landtag hat die Wichtigkeit des übrigens schon in ver- chiedenen Schriften beleuchteten Gegenstandes nicht verkannt, eben o wenig aber ein Mittel aufzufinden vermocht, wodurch das Zuströ- men der Kapitalien zu den fraglihen Unternehmungen, wenn dieselben niht erheblich gere: werden sollen, gehindert werden könnte. Denn der im Aussaß gemachte Vorschlag, neue Staatsschulden zu kontrahiren, ist nah dem Gesey vom 17, Januar 1820, welches die Zuziehung von Reichsständen vorausseßt, unausführbar; ein ander- weitiger bestimmter Vorschlag is aber in der Petition selbst nicht ge- macht, möchte au, wie bereits erwähnt, {wer zu finden sein, wes6- Tui der Landtag si sür die Zurückweisung der Petition aussprechen mußte.

Jn der 358sten Petition übergiebt das- Haupt - Direktorium der pommerschen ökonomischen Gesellschaft einen Vorschlag über zweckmä-= bige Verfolgung des i gers in der Provinz Pommern, um alle deshalb gehegten Wünsche möglich| zu befriedigen.

Der Vorschlag geht im Wesentlichen dahin :

daß des Königs Majestät gebeten werde, eine Million Kassen-An- weisungen neu anfertigen zu lassen und A gegen ein von derselben auszustellendes Anerkenntniß zum Bau neuer Kunststraßen zu überweisen. Von vas Summe soll zu jeder künftig zu ‘bauen- den Chausseemeile ein Beitrag von 20,000 Rthlr. gezahlt werden, und sollen zur nöthigen Ausgleichung alle diejenigen, welche bisher mit der Staats-Prämie von 10,000 Rthlrn, und dem Ga un Zuschuß von 5000 Rthlrn. cen haben, einen Nadschuß von 5000 Rthlrn. pro Meile erhalten. Die -Deckung der kontrahirten Sal wird in der Art bewerkstelligt, daß die Provinz, so lange es erforderlich is (etwa bis t Jahre 1860), statt der lept be- reits aufgebrahten 25,000 Rihlr. , vom 1. Januar c. ab jährli die Summe von 50,000 Rihlrn. ride Dabei wird auf einen Zuschuß von Seiten des Staats von 250,000 Réhlrn. gerechnet. dem Begleitschreiben is bereits angeführt, daß der Plan sowohl den höheren Behörden, als dem Kommunal - Landtage von Alt-Pommern, zur weiteren Prüfung und Besehließung vorgelegt wor- den, weshalb der gegenwä ge Provinzial -Landtag um so mehr ge- glaubt hat, den Erfo g welchen die Sache in diesen Justanzen haben wird, abwarten zu müssen, als er |ch niht verhehlen konnte, daß

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das eft d t v den ARURG b lv A s M t

Materialien zu einer 9,

Provinz Schlesien.

Breslau, 16. März. vom 13, 1) Die

In der 29sten Plenar-S; gelangte zur Berathung: : etition des Abgeordneten für Liegni

weitiger Verwendung des Steuer-Erlasses von

e Petition beantragte, daß der Antheil des Steuer-Erlasses zur Dispo

auf jede Kommune fo. sition der einzelnen K,

gestellt werde, Behufs der Erleichterung der Abgaben der

teuerkla}sen.

Der reéferirende Aus\{chuß war zwar damit ei

eine solche Maßregel immer So eranE Einfluß au je n

Volksklasse ausüben würde, als die

rmäßigung des Salw,

glaubte aber, daß die dem Steuer-Erlaß zum Grunde liegende

reiche Absicht Sr. DAbE des Köni

gs noh vollständiger ey

werden würde, wenn die durch den Steuer-Erlaß \ich heraus

Summe nicht auf die einzelnen Kommunen, sondern auf die v denen Kreise vertheilt, diesen aber überlassen würde, Besten des Kreises, namentlich zur Verbesserung der Communicz

Wege zu verwenden, und beantragte bitten, die seit zwei Jahren bestehende

wieder aufzuheben und die Verwendung dur die Kreis - Versi (544 lungen zu genehmigen, wobei der zu feinem Kreisverbande zj

den Stadt Breslau die Summe zur sein würde.

diesele

demna, Allerhöch Ermäßigung des Saly

eigenen Disposition zu

Gegen die Ansicht des Ausschusses wurde hervorgehoben,

dur senen Vorschlag der ärmeren Kla

se, namentli in den El

wenig geholfen werden würde, daß die Herabseßung des Sal,

dankbar anerkannt worden, daß die Bevölkerung er

nach dere

treten inne geworden, wie hoh derselbe früher gewesen, eine V

Sia Eine solche Maßregel durch Anträge

desselben einen durhaus üblen Eindruck machen y des Landtages herbei sei überaus bedenklich, wenn aber eine Abänderung beantragt wi

solle, würde ein Erlaß der niedrigsten Klassensteuer - Stufe ay messensten sein und der ursprünglichen Ansicht Sr. Majestät da

nigs am meisten entsprehen. Aber auh

ohne die Ausgebung d

Steuer-Ermäßigung würde vielleicht ein fernerer Steuer- finden können, da die Finanzen des Staats ch in blühende

stande befänden und insbesondere in Folge der Ermäßigung deé

preises bei vermehrtem Absaß die Staats - Einnahme eher ge als gefallen sei. Die Ermäßigung der Klassensteuer sei über)

Auge zu behalten, weil dieselbe, im höchsten Grade drüdend, zj wren Grundlagen beruhend, anfänglih als eine nur vorüber

ezeihnet sei, Summen in den Kreisen würden eben

Die verschiedenartigen Verwendungen der

falls große Nachtheile h

führen, und die schon stattfindendên Verschiedenartigkeiten in de

vinzen würden auf die Weise übertragen werden und so der

Einheit neue Hindernisse in den Weg |

egen.

Im Sinne des Ausschusses wurde noh bemerkt, daß der s

Weg, der dürftigen Bevölkerung zur Hülfe zu kommen, Arbeit zu vershassen, indem die Arbeitskraft das einzige Beh

euer-(i Beträge würden keinesweges unbedeutend Pi da auf die P Schlesien eine Summe von 300,000 Rthlr. fallen würde. Die

des Armen sei. Die unter die Kreise

zu ertheilenden

stände würden am sichersten über Ee Vérwendunz

Summe urtheilen fönnen. Nach dieser der Landtag: 1) . die

ausführlichen Debaite def etition selbs zurückzuweisen ;

2) den Vorschlag der Aufhebung der seit zwei Jahre beste Salzpreis-Ermäßigung nicht zu befürworten und i

3) den Vorschlag des Ausschusses se zulehnen. 2) Petition eines Schiedômannes

anderen Städten, das Schiedêmanns=-Jnstitut

Der Ausschuß war der Meinung, daß d

inem ganzen Jnhaîte n

zu R und m etreffend, ieselbe als erledigt zu bek

sei, da ein Theil der Petition durch. den Antragsteller selbs

genommen worden war, ein anderer Theil aber . durch E Landtags-Abschied vom 30. Dezember 1843 seine Erledizu(

den Al

unden hätte, welcher Ansicht der Landtag beipflichtete.

Es ge ds hierauf- zum Vortra 3) fün

narwege betreffend.

Der referirende Central-Ausshuß sprach seine Ansicht dahin aus gegen jene Geseße einzulegen sei, wei

1) eine Verwahrun selben, der Vorschrift sub IIl. 2

9. Juni 1823 wegen Anordnung der Provinzialstände zum

Petitionen wegen Aufhebung der Geseße vom 29, 1844, die Absepbarkeit der Richter und Anwälte m Dis

des allgemeinen Gesehe

den Landtagen nit g oe ,

2) durch die Geseße vom 2

rz 1844 eine Veränderung f

den früheren Zustand stattgefunden hab

3) in diesem neu begründeten Zu hängigkeit des Richterstandes zu

4) Allerhöchstenorts zu bitten sei, dur eine Declaration di

seße vom 29, März 1844 als

nicht anwendbar zu erklären und rücksichtlich dieser den i}

| 24 stande Gefahr für die ü erkennen und demnah

auf die richterlichen B

eseblihen Zustand: wieder herzustellen, es daher bei der schriften des Allgemeinen Landrechts und der Allerhöchst binets-Ordre vom 21, Februar 1823 zu belassen.

Die in Gemäßheit des Referats gestell

Beschließt der Landtag eine Verwahrung gegen die Oe

29, März 1844 einzulegen, wei

te Frage : ee l dieselben, der Vorshrif

ITI, 2 des Allgemeinen Geseßes vom 5. Juni 1823 Anordnung der Provinzialstände zuwider, den Landtage zur Begutachtung vorgelegt worden? j

wurde ohne erhebliche Diskussion geg bejaht.

Hierauf trug in Folge früherer Anmeldung

en eine dissentirendé © ein Mitgli

Ritterschaft einen umfassenden schriftlichen Aufsaß über den '

rathung gezogenen Gegenstand vor.

Ein anderes Mitglied der Ritterschaft, die Gediegenheit und ( |

lihkeit des vorgetragenen Aufsaßes vollkommen an

ennend, en

der Sache selbst, mit den im Aufsaß entwickelten Grundsäßen eint

den zu sein, und daß er bei det Berathun her dem Landtage vorgelegt worden w gestimnit haben würde. und der

beregten

ie Geseße wären nun aber einm

| tandpunkt gegenwärtig ein anderer, -indem jeßt"

Frage es sei, ob sie zurückgenommen werden sollten? Wan® eseße so überraschend erlassen worden, lasse stch

libersene Geseße, wenn? ren, jedenfalls gegen

antworten. Es lasse E in dieser Beziehung nux sagen, hi pr

überrashende Urtheils Vorschein gekommen wären.

: diesen würde vielleicht die Veranlassung zu jenem G suchen sein. Eine Modification der gedachte Di pension bis nah erfolgter Begutachtung derselben durch die P

Stände würde zu erbitten sein. (Schluß in der

he der Gerichtshöfe in der leß

n Gesehe, deren

Beilage.)

der

Wn 29, M

g E

Von Seiten des Ausschusses wurde die Gesährdung der Unab- ¡gfeit des Richterstandes dur die fraglichen Gesetze hervorgeho- "Es werde dadurh allgemeines Mißtrauen gegen alle Richter jehen und si bis zur höchsten Potenz steigern. Erträglicher sei

¡umer noch, sich widersprehenden und uicht zu rehtsertigenden Ur= :

prüchen zu unterwerfen, als die Unabhängigkeit des gesammten standes gefährdet zu schen. i i Ein fest begründeter Rechtszustand sci durchaus nöthig, nicht blos auf persönlicher guter Meinung beruhender, so hohes Vertrauen in die leitenden Persönlichkeiten geseht werde. Die erwähnte Vermuthung, als ob einige einer bestimmten Klasse Staatsbürgern nachtheilige Urtheilösprüche jene Gesebe veran- last hätten, wurde lebhaft bestritten und die Bemerkung hinzuge= fügt, daß, wenn eine solche Argumentation möglich, jene Geseße it Recht Iugnrige zu nennen wären. Der Landtag beschloß demna, mit Ausnahme einer dissentiren= timme: t rböchsten Ortes durch eine Declaration die Gesehe vom 29. März als auf die richterlihen Beamten niht anwendbar zu erklä-= a und rücksichtlih dieser den früheren geseßlichen Zustand Aller- nädigst wiederherzustellen, es daher bei den Vorschriften des Allg. g la der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 21, Februar 1823 zu belassen. in Mitglied der Städte trug hierauf einen scristlihen Aufsaß ; über die Ausdehnung der Aufhebung der Geseße vom 29. März 4 auf die FON eniarien: Cin Mitglied der Ritterschaft machte darauf aufmerksam, wie am 1 Provinzial - Landtage bei der Berathung des demselben vorgele- en E U und namentlih hinsichtlih mehrerer in selben allegirten Bestimmungen wegen der Dienst-Entlassung vou amten auf administrativem Wege, die Abneigung der Stände ge- diese Art der Dienst - Eutlassung im Allgemeinen aúlacieeo den sei, Da es überhaupt zu den höchsten Gütern des Men- 1 gehöre, nur durh einen Richter gerichtet zu werden, dem Nebenrücksiht fern ist, so sei auch hier die \sich dar- tende Gelegenheit zu ergreifen, mit Bezugnahme auf den früheren luß wiederholt auszusprechen, daß überhaupt eine onelgang e- die administrative Absebbarkeit von Beamten vorwalte. Die dehnung der Aufhebung der beregten Geseße auf die Justiz- mwissarien wurde mehrseitig befürwortet und wünschenswerth er- tet, dieselben höher gestellt zu sehen. Dagegen wurde angeführt: daß die Justiz - Kommissarien den jterlihen Beamten nicht gleich zu stellen wären, indem man erste- niht wie Leßteren si zu e Bela genöthigt sei, sondern jene hlen könne. Uebrigens sei die Geseßgebung mit dem Gedanken hästigt, das Geschäft der Justiz-Kommissarien frei zu geben ; au je es, ungeachtet der bisherigen geseßlihen Bestimmungen, an hligen Justiz-Kommissarien bisher nicht gefehlt. Die Frage : ob in einer besonderen Petition zu bitten sei, daß au der Stand der Justiz-Kommissarien von den Bestimmungen des Gesehes vom 29, März 1844 ausgenommen und dem Richterstande in dieser Be- ziehung gleichgestellt werte? de mit 50 verneinenden . gegen 35 bejahende Stimmen abgelehnt. Ds eben erwähnte Mitglied der Ritterschaft erhob hierauf den

nrag :

der Landtag möge bei dieser Gelegenheit seine Abneigung gegen die Absebbarkeit der Beamten im Allgemeinen im Verwaltungs- e aussprechen. h : ; :

agegen wurde erwähnt, daß die Stellung der Verwaltungs-

iten eine ganz andere sei, als die der Richter; die Kraft der gierung werde durch die Unabsebbarkeit der ersteren im Verwaltungs- je geschwächt werden, es sei diese Maßregel mit der ganzen Organisa- unverträglich und ständen ihr die Verwaltungs =- Prinzipien aller aaten entgegen. Für den Antrag wurde uo bemerkt, daß der- Vorzug, i dem Geringsten im Volke zustehe, auch den Beam- zu sichern sei.

Der oben erwähnte Antrag wurde mit 46 gegen 39 Stimmen fdgevielen, Shließlich wurde das Referat über die in der 21sten Plenar- DA Juillgelegte Petition: die Gewerbesteuer der Handwerks-Wittwen betreffend,

hmals zum Vortrag gebracht, wegen deren die definitive Beschluß- me noch ausgeseßt worden war. i

Jn Folge eines der Versammlung mitgetheilten Resfripts der igl. Regierung in Breslau überzeugt si die Versammlung, daß durh diese Petition beregte Gegenstand erledigt sei.

j Nhein- Provinz.

Auf die Eingabe, welche nah dem in der 7ten Sigung des nischen Provinzial - Landtages von demselben gefaßten Beschlusse llg, Pr. Ztg. Nr. 68.) über das Ministerial - Reskript vom Dezember v. J., in Betreff der Veröffentlihung der Landtags- handlungen an des Königs Majestät gerichtet worden , ist nach- ender Allerhöchster Bescheid ergangen : / Vir S Wilhelm von Gottes Guaden König von _ Preußen 2c. 2c. ' heilen Unseren getreuen Ständen auf deren Eingabe vom 22sten M. hierdurh Folgendes zum Bescheide :

Die Stände sind nicht in Zweifel über das richtige Verständniß seres Bescheides vom 29, Mai 1843 dahin: daß derselbe dem Landtags -Kommissarius die Genehmigung, also uh die Versagung des Äbdruds der Landtags-Berichte vorbehält.

Der Maßstab, welchen der Landtags - Kommissarius hierbei in ug auf den Jnhalt und die Fassung anzulegen hat, ist im Ein- ge mit dem gedachten Bescheide in dem mit Uuserer Genehmigung senen Resfripte Unseres Ministers des Junern vom 12, Dezem- f v, J, ganz richtig bezeichnet. y

Die seit der eröffentlihung von Landtags-Berichten bestehende, diesem Resfripte lediglih erneuerte Vorschrift in Bezug auf den “punkt der Veröffentlichung hindert die Vollständigkeit der Mit- “ingen durchaus nicht und steht eben so wenig mit dem Bescheide ai 1843 im Widerspruch. ; Vir können daher, indem Wir auf die beiliegende Denkschrist tres Ministers des Junern verweisen, der Bitte Unserer getreuen inde um ufhebung der Bestimmungen zu 2, 3 und 5 des ge- ven Reskripts nicht stattgeben.

Berlin, den 13, März 1845.

(gez.) Friedrich Wilhelm.

P (gez) Prinz von Preußen. b) von Bouan von Nagler. Rother. Eichhor ny,

M" Thile, von Savigny. vonBülow. von Bodel shwingh.

af zu Batberg, Graf von Arnim. Flottwell. Uhden.

n i zum Provinzial-Landtage der Rhein= tovinz versammelten Stände. ns

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

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Donnerstag den 27 fe März.

Vichtamtlicher Theil. Inhalt. :

Inland. Provinz Schlesien. Weiteres über di t i rathcrische Verbindung. Rhein-Provin L Uebershvenau des

Desterreichische Monarchie. Wien, General-Lieutenant Crossard 4.

Nußland und Polen. St. Petersburg. Die neue Bou veraemeuS Organisation im Königreih Polen. Wechsel im Kommando der Cita- dellen von Warschau und Jwangorod.

Frankreich. Paris. Marokfanishe Nachrichten. Schreiben aus Paris. (Die geheime und ofene Abstimmung.)

Großbritanien und Jrland. Unterhaus, Dotation des fatholi- schen Seminars in Mapnooth. Erklärung Pcel's über das Verfahren gegen b ci aua Slláven Tes Entschädigung sür die gezahl- } erzoue. Untergang zwcier Schiffe, i p

Belge ande, z ad erba a D elgien. reiben aus Brüssel. (Organisation der Armee; die Er- höhung der Getraidezölle; das Fasten - Mandat des apostolischen Vikars

Shweit On ihum Neuchatel, U

. Urfleniyum Neuchatel, Unterstüßung des Professors Agassiz zu einer wissenschasilichen Reise, es A

Portugal. Lissabon, Bauern-Ausstand in Minho. Fest des päpst- lichen Jnternuntius, Aufhebung der privilegirten Gerichtsbarkeit für Fremde. Graf Avillez 4+. Die Kammern, Agiotage.

Mexiko und Texas. London. Santana. Texianisther Kongreß.

Inland.

Provinz Schlesien. 24. März. Der in dem Artikel der Breslauer Zeitung über die Entdeckung einer hochverrätherischen Verbindung in Sthlesien erwähnte Mann gebildeten Standes, wel= her von cinem geständigen Theilnehmer als Urheber bezeichnet wird (cf. Allg. Preuß. Dtg. Nr. 83), is auf Verfügung des Unter- suchungs-Richters nah Berlin abgeführt worden.

Rhein-Provinz. Die Rh. u. M. Ztg. meldet aus Ober- wesel vom 21, März, sehs Uhr Abends: „Nachdem die ‘Eisdecke des Rheins heute während zwei Stunden in Bewegung gewesen, stellte sich dieselbe um 11 Uhr Mittags zwischen hier und St. Goar wieder fest, Das Wasser, welches hon vorher in die Stadt drang, schoß nun pfeilshnell hinein und übershwemmte einen Theil derselben. In den Häusern der unteren Straße steht das Wasser 5 bis 6 Fuß hoh. Durch deu raschen Andrang des Wassers wurde niht unbedeu- tender Schaden verursacht, da viele Einwohner die Räumung der Keller entweder gar nicht oder nur theilweise bewerkstelligen konnten. So eben sieht man oberhalb unserer Stadt blankes Wasser, und der Rhein ist, dem Vernehmen nach, von dort bis Mainz vom Eise frei; das Eis der Nahe soll noch feststehen.“

Oesterreichische Monarzhie.

Wien, 16. März. Am 13ten d. M. starb zu Wien am Stlag- flusse der General-Lieutenant Baron Crofsard, welcher sehr jung aus- gewandert, den meisten Feldzügen des Revolutions-Krieges in österrei- ischen Diensten beigewohnt und das Theresien-Kreuz erworben hatte, Später focht er in Spanien, begab sich im Jahre 1812 nah Rußland, machte die Kriege bis 1814 als Oberst im Generalstabe mit und trat nah der ersten Restauration wieder in die französische Armee, aus welcher ihn die Ereignisse des Jahres 1830 vertrieben. Seine etwas volumins- sen Memoiren enthalten manchen. guten Beitrag für das Speézielle der neueren Kriegsgeschichte. :

Russland und Polen.

St. Petersburg, 18. März. Die hiesigen Zeitungen pu- bliziren jeßt die Kaiserliche Verordnung, durch welhe unterm 21. Au-= gust v. J. das Königreich Polen eine ueue Eintheilung, in 5 statt der früheren 8 Gouvernements, erhalten hat, die mit Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, Der betreffende Ukas stüßt sich auf Artikel 19 des am 14. (26.) Februar 1832 dem Königreich Polen verliehenen organischen Statuts, wonach die alte Eintheilung dessel- ben nur so lauge bestehen sollte, bis etwa für das allgemeine Beste dieses Landes in der Folge irgend eine Abänderung darin nöthig schiene. Die neue Eintheilung selbs, in die Gouvernements War= sau, Radom, Lublin, Plozk und Augustowo, ist \chon früher ge- meldet.

Durch Kaiserlichen LAR l vom 13ten d. wird der General- Lieutenant in der Suite der Artillerie, Baron Rönne l., wegen Kräuklichkeit von dem Kommando der Alexander-Citadelle zu Warschau entbunden, zum Senator in den warschauer Departements des diri=

irenden Senats ernannt und ihm zugleich ein sechsmonatliher Urlaub ins Ausland zur Wiederherstellung seiner Gesundheit ertheilt. Zum Kommandanten der Citadelle von Warschau is der Geueral = Lieute- nant in der Suite der Armee, Graf Simonitsh, bisheriger Komman- dant der Citadelle von Jwangorod (Zamosc), bestimmt, auf welchem Posten derselbe durch den General-Lieutenant Oldenburg, vom Genie-

wesen, erseßt wird. : Frankrei dch.

Paris, 21. März. Die zwishen Marokko einerseits und Schweden und Dänemark andererseits noch \{chwebenden Detail=Fragen ihrer im Wesentlichen ausgeglichenen Differenzen werden, wie der Moniteur parisien meldet, durch die Vermittelung der Konsuln von Frankreih und England erledigt werden, welhe auch die Auf- hebung des Tributs zu Stande gebraht, Der Tod des bisherigen englischen General-Konsuls zu Tanger, Herrn Hay, wird den Stra-

azen zugeschrieben, die derselbe auf einer Reise nah Larache bei fehr shlechtem Wetter zu bestehen hatte. Der Pascha von Larahe, Sidi. Busselam, meldete in einem Schreiben vom 18ten dem französischen Konsul, daß der Kaiserlihe Bevoll mächtigte, der die Gränzfrage mit General Delarue reguliren soll, nah Uschda abgegangen sei. Der Kaiser ließ zuglei seine Zufric- denheit über die Wahl des Generals Delarue und seinen Wunsch zu erkennen geben, diese Sache baldmöglichst und zur Befriedigung Frank-= reichs erledigt zu sehen. Auch wurde versichert, daß der Kaiser si allen feindlichen Absichten Abd el Kader's widerseßen und den Emir aus sei nen Staaten vertreiben wolle. Der Kaiserlihe Prinz Muley Soliman soll bereits mit Truppen aufgebrochen sein, um seinen Einfluß über die Stämme, die. sich noch niht unterworfen haben, geltend zu machen und sich, wo möglih, Abd el Kader's zu bemächtigen, der in der Nähe der Gränze, an den Ufern der Maluia, mit 500 Reitern und 1000 Mann Fußvolk, unter den Stämmen der Beni-Massem und der Emtaya's, die man marokkanischerseits noch nicht zur Unterwerfung und Tributzahlung zu bringen vermocht, sein Lager aufgeschlagen hatte.

x Paris, 21. März. Die Opposition sieht bereits jeßt mit Sqchrecken, wel? {lechten Dienst sie sich selbst erwiesen, indem sie für gewöhnliche Fälle bei Abstimmung über ein ganzes Geseþß Oeffent= lichkeit verlangte. Die vorgestrige und gestrige Abstimmung durch

Theilung haben höchst bezeichnende Resultate geliefert. Es war bisher fast bei piellos, daß irgend ein Geseß dur das geheime Skrutin ohne eine ansehnlihe Zahl s{hwarzer Kugeln votirt ward, deun viele Oppositions - Mitglieder waren zu einer Art negativer Maschine ge- worden, deren ganzes Thun darin bestand, eine Sbne Kugel gegen jedes Geseß, welches au soin Zweck sein mochte, in die Urne zu werfen. Jepßt, wo es gilt, öffentlich zu stimmen, wo Jeder sehen fann, in welche Urne der Abstimmende seine Kugel wirft, wagen es offenbar die bezeichneten Oppositions-Mitglieder nicht mehr, dem gesun- den Menschenverstande zuwider selbs gegen die einfachsten Gesege zu stim- men. Die Kommission der Kammer beantragte, für die Wobhlthätigkeits- Anstalten 100,000 Fr. mehr zu bewilligen, als die Regierung verlangt hatte, wogegen mehrere Redner sprachen. Man hätte nun annehmen sollen, daß diese auh gegen die beantragte Kredit-Erhöhung stimmen wür- den. Keinesweges : unter 233 Abstimmenden wagte es ein einziger, seine Stimme dagegen abzugeben. Mit der geheimen Abstimmung hätten \sih sicher wenigstens fanfzi Stimmen dagegen ergeben. Die öffentlihe Abstimmung wird also ein wahres Hemmniß für das Trei- ben jener Opposition, die alle Staatsweisheit und politische Klugheit in dem Grundsaße zusammengefaßt glaubt, daß man immer und über- all der Regierung entgegen arbeiten müsse. Gegen ein offenbar und materiell gutes Geseß zu stimmen, konnte man wohl unter der Dee wagen, aber Niemand will \sich ofen damit lächerlich machen, weil das Lächerliche nirgends sicherer tödtet als in Frankreich.

Großbritanien und Irland.

Unterhaus. Sipung vom 19. März. Nah Erledigung mehrerer Geschäfte formeller Art wurden dem Premier-Minister einige Gragen vorgelegt, welche das Haupt -Jnteresse der heutigen Sibung bilden. Sir R. Jnglis, das hochkirchliche Mitglied für Srford, ver- langte in Betreff der von der Regierung beabsihtigten Maßregeln für

die Erziehung der Katholiken in Jrland zu wissen, ob die erhöhte

Geldbewilligung für das Maynooth - Kollegium in Form einer Bill vor das Haus gebracht oder die römish-katholischen Justitute über= haupt sogleih für die Dauer geordnet werden sollen. So ungern Sir R. Peel die einzelnen Punkte seiner Maßregel im voraus be- kannt machen wollte, erklärte er dennoch, daß er allerdings in der Sache des Maynooth-Kollegiums und anderer akademischen Jnstitute für Jrland eine Bill einzubringen gedenke, aber nach Annahme seines Vorschlages dem Hause den Rath ertheilen werde, die Geldbewilligung für die Dauer zu gewähren und nicht von der jährlihen Diskussion abhängig zu machen. Die Bewilligung der sährlichen Unterstüßung für die Presbyterianer stehe übrigens dem Prinzipe nah mit der D0- tation der fatholishen Justitute ganz gleich und er sehe keinen Grund, warum auch diese nicht gleih für die Dauer gewährt werden könnte.

Eine andere Frage rihtete Herr Aldam an den Premier - Mi nister in Bezug auf die angeblih grausame Behandlung der dur die Kreuzer AUftebedttin und in Freiheit geseßten Sklaven, welche die leßte Botschast des nordamerikanishen Präsidenten an das Re- präsentantenhaus der Vereinigten Staaten bekanntlih einer so stren= gen Rüge unterworfen hatte. Herr Aldam wünschte zu wissen, 6b die Behauptung des Präsidenten der Vereinigten Staaten, daß der Zustand der befreiten Afrikaner in den britischen Kolonicen uicht besser sei als Sklaverei, einen Grund habe. Sir R. Peel erwiederte, es sei ihm angenehm, daß diese wichtige Frage in Anregung gebracht worden wäre. Es sei aber zu bedauern, daß der Präsident der Ver- einigten Staaten in einer förmlihen Botschaft über den Zustand der mit großen Kosten Englands befreiten Neger spreche, ohne vorher sich ge- hörige Kenntniß von der wahren Lage der britischen Kolonieen vershaft zu haben. Er müsse eben so noch ferner erklären, daß, wenn der Präsident es für angemessen erachten wollte, eine Kommission nah den west- indishen Kolonieen zur Untersuhung des wahrhaften Zustandes der einstigen Sklaven abzuschicken, die englische Regierung bereit sei, diese Untersuchung nah Kräften zu erleichtern. Wenn die Botschast aber nun behaupte, die aufgebrahten Neger würden nah den westindi- schen Kolonieen zurückgeführt und unter dem Namen von Lehrlingen wieder zu Sklaven gemacht, so sei dies eine Unwahrheit, da der Lehrlingszustand schon lange aufgehoben sei und kein Neger mehr als Lehrling gehalten werden dürfe. Der von Afrika nah Westindien gehende Neger, welcher von den Kreuzern aufgebracht sei, wäre frei und besäße die Rechte eines freien Mannes. Was das Verfahren der britishen Kreuzer anbetreffe, so würden die an der Küste Afrika?s aufgebrachten Sklavenschiffe nah Sierra Leone geführt und hier dem in Freiheit geseßten Sklaven ohne den geringsten äußeren Zwang überlassen, ob er an die freie Arbeit nah den westindishen Kolonieen gehen wolle. Würde ein spanischer Sklavenhändler dur die Kreuzer aufgebracht, so müsse derselbe nah einem spanischen Hafen geführt werden, für welchen Fall England einen Agenten in Havanna habe, welcher die befreiten Sklaven in Empfang nehme. Dieselben würden durchaus feinem Zwange unterworfen und, wenn sie es wünschten, als freie Männer nah der Küste Afrika's zurückgebraht. Nach dem Vertrage mit Spanien sollten allerdings die aufgebrachten Neger auf ihren Wunsch als Lehrlings-Arbeiter auf den britischen Kolonieen beschäftigt werden, aber dieser Vertrag sei 1835 abgeschlossen, als ein solcher Lehrlingszustand für die emanzipirten britischen Neger noch bestand, und jene Bestimmung könne deshalb jeßt keine Anwendung mehr finden, da dieser Zustand aufgehoben sei. Ju dem Vertrage mit Brasilien sei stipulirt worden, daß die aufgebrachten Sklaven demjenigen Lande überwiesen werden sollten, welhem das Sklavenschiff angehöre, aber England habe ih nicht eher zu dieser Bedingung verstanden, als bis Brasilien sich anheischig mate, die fortgenommenen Schwarzen in Greiheit zu seßen. Somit seien, {loß der Minister, sämmtliche Behauptungen in der Botschaft des amerikanischen Präsidenten un- richtig, und nur den einen Punkt, daß der Sklavenhandel mit briti- schem Kapital noch fortbetrieben werde, halte die Regierung für wih= tig genug, um ihre Aufmerksamkeit darauf zu richten.

Lord Jngestrie las hierauf einen Brief des bekannten Capitain Warner vor, welcher das Geheimniß seiner Zerstörungsmaschine der Regierung mittheilen will, falls eine unparteiüsche Prüfungs-Kommission ernaunt und er für seine s sowohl wie für das Experiment entschädigt werde. Dasselbe soll sih bekanntlih auf die Zerstörung eines Linienschiffes in einer Entfernung von 5 engl. Meilen erstreckeu. Sir R. Peel erwiederte, daß die Regierung dem Wunsche. des Ca- pitain Warner willfahren wolle, falls derselbe eine solche Wirkung sei- ner Maschine im voraus wahrscheinlich machen fönne. :

Das Haus konstituirte si hierauf zum Comité über die Einfuhr- Zoll - Akte, deren Klauseln nach Verwerfung zweier unbedeutender Amendements angenommen wurden.

London, 20. März. Der General-Zoll-Direktor hat sezene Nathweisungen über die Quantität des in Entrepot lagernden Zuckers verlangt, und man sieht dies als die Einleitung zur Entschädigung der Kaufleute an, welhe dur die plöplihe Reduction der Zudckerzölle benachtheiligt werden würden. :

Die im November und Dezember v. J. von Liverpool nah New-York abgegangenen Paketschiffe „United Staates‘ und „England“

A S RO P P S N: B I D A S S N S I I V R N E A8