1845 / 95 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

tergrabung der göttlihen und menschlihen Geseße gerichtete Ten- e seien durch diese Verordnungen, der Absicht des hohen Geseß- gebers emäß, beschränkt. Bei der Erörterung des Gegenstandes äußerte sih dic Versammlung übereinstimmend dahin, daß der achte Landtag die Erreichung keines anderen Zweckes, als des von Sr. Majestät ausgesprochenen, beabsichtigt habe. Es seien nun aber nah Erlaß des neuen Censurgeseßes und der Einsezung des Ober-Censur- erichts bereits 2 Jahre verflossen, und eine reiche Erfahrung habe erausgestellt, daß der bei diesen Einrichtungen beabsichtigte Zweck fester und für jeden Wohldenkenden erkeunbarer Normen und Prin- zipien, dessen wohlwollende Richtung dankbar erkannt sei, nicht erreicht sein dürfte. Abgesehen davon, daß der Natur der Sache gemäß die Censoren in ihren Ansichten, also auch in ihrem Verfahren von ein- ander abweichen, und dessen Berichtigung durch das Ober - Censurge- richt, namentlich für Tagesblätter, fast immer zu spät erfolge, so blei- ben Berichtigungen dieser Art leider fast ganz ohne Erfolg für ein fünftiges Verfahren, ja dieselben gelten uiht einmal als Ma stab- für die nächstliegenden oder gleichzeitigen Verhältnisse. Die Censoren rihten sih nah den Entscheidungen des Ober - Censurgerichts ge- wöhnlich nur für die speziellen Fälle, in denen jene erfolgt sind, und weichen in ganz ähnlichen wiederum entschieden davon ab.

Die Umsicht und Unparteilichkeit, mit welcher das Ober-Censur- geriht seinen hohen Beruf erfüllt und die Entscheidungen oft auf eine bewundernswürdige Weise beschleunigt, werden allgemein aner- fannt, und wenn daher der Einfluß dieser Behörde nicht seinen Zweck erreiht, so müsse dies in der Einrichtung selbst und in Umständen liegen, welche das Ober - Censurgericht niht zu beseitigen vermag, Zu den leßteren gehören, wurde von mehreren Seiten angeführt, diejenigen Jnstructionen, welche der Herr Minister des Jnuern von Zeit zu Zeit an die Censoren ergehen läßt, und welhe man mit Recht geheime nennen dürfe, da sie weder veröffentlicht werden, noh selbst den Censoren gestattet ist, sih auf dieselben zu berufen, während die Erfolge derselben für den Unbefangenen und nicht Eingeweihten sih auf keine Weise mit den bestehenden geseblihen Anordnungen in Einklang bringen lassen. Daß dergleichen Jnstructionen, welche die Censoren wiederum zu Vollziehern geheimer polizeilicher Maßregeln machen, existiren, sei allgemein bekannt, und noch- kürzlih habe eine solche die Veröffentlichung einer jeden Mittheilung über die Berathung und Beschließuug stäudischer Petitionen für den Landtag untersagt, auch wenn gegen deren Geseglichkeit an si selbst niht das mindeste Bedenken obwalten sollte, Es wurden zahlreihe Fälle angeführt, welhe man als Folgen der angeführten Verhältnisse anerkennen zu müssen glaubte, Häufig trete der Fall ein, daß Artikel censirter preußischer Zeitungen, selbst der uuter den Augen des Königlichen Ministeriums des Junern erscheinenden und des Rufs vollkommener Integrität in Betreff aller literarishen Ueberschreitungen genießenden Allg. Preuß. Zeitung, nicht in andere Zeitungen übernommen werden sollen, und es ist der Fall vorgekommen, daß ein Censor, durch das Ober-Censurgericht beauftragt, einen von ihm zurückgewie- senen Zeitungs-Artikel in die Zeitung des Beshwerdeführers aufneh-

men zu lassen, nicht gestattete, daß derselbe au in andere Blätter

derselben Stadt eingerückt werde, Nachtheiliger als Fälle dieser Art selbs sei der dadurch erzeugte Zustand, in welhem Niemand mit Bestimmtheit weiß, ob und wie weit er sich in seinem Rechte befin- det, von wem die Entscheidung über dasselbe abhängt, aus welchen Gründen diese erfolgt, und es wirke dieser Zustand hemmend und beschränkend auf alle wohldenkenden Schriftsteller und die von den- selben gepflegte edlere und geseßliche Literatur.

Die Zahl der verbotenen Bücher dagegen häufe \sich mit jedem Zahre. Während kein Verbot und keine Polizei-Maßregel im Stande ist, denselben den Eingang zu verwehren, wird im Gegentheil durch die Bekanntmachung der Verbote das Publikum von deren be Da densein stets auf das genaueste in Kenntniß gesebt, und die Zahl derer, deren Neigung, sie zu lesen, dadur erweckt wird, ist, der menschlihen Natur gemäß, nicht gering. Was die Censoren gestri- hen haben, wird durch diese verbotenen Bücher oft verbreitet ; viele derselben haben offenbar eine \{hlechte, auf Untergrabung göttlicher und menschliher Gesehe gerichtete Tendenz und würden nie den Weg ins Publikum finden, wenn dur Preßfreiheit allen Büchern diejenige Glaubwürdigkeit wiedergegeben würde, deren jeßt die censirten ent- behren, Jn diesen glaubt das lesende Publikum immer nur die halbe Meinung des Verfassers zu finden, da die ganze Wahrheit zu sagen der Ceusor nicht erlaube, und so verbreite \sih shleihend ein Gift, das um so gefährlicher werden kann, als ihm die einzig genügende e freier und gegen den Verdaht gesicherter Schriften ge- nommen is.

Nach einer von diesen Wahrnehmungen ausgehenden und den Ge- genstand von den verschiedenartigsten Seiten beleuhtenden Debatte pflichtet man ganz übereinstimmend der Ansicht bei, daß die wohlthä- tige Absicht Sr. Majestät des Königs durch die bestehenden Einrich- tungen nicht erreicht sei, und beschließt der Landtag beinahe einstim- mig, eine Denkschrift an Se. Majestät den König zu richten, mit der Bitte, geeignete Maßregeln treffen zu lassen, daß den bezeichneten Uebelständen wenigstens insoweit abgeholfen werde, als die Verhält- nisse zum deutschen Bunde es gestatten; gleichzeitig aber die uner- shütterlihe Hoffnung auszusprehen, daß Se. Majestät der König geruhen werde, nah erwirfter Uebereinstimmung mit den hohen deut- schen Bundesstaaten, dem Lande Preßfreiheit, geregelt durch ein Preß= Strafgeseß, Allergnädigst zu gewähren.

| (Schluß folgt.)

Provinz Westphalen.

Münster, 7. März. Zu Anfang der heutigen 13 ten Ple- nar=Sihßung wurde das vom Dirigenten des Hülfskassen-Ausshusses entworfene Schreiben au die Hülfskassen-Direction wegen Verkauf der pleister Mühle verlesen und genehmigt.

Ferner wurde unter Mitwirkung desselben Herrn Ausshuß-Diri- genten sodann die Relation wegen des Antrages eines ritterschast- lihen Abgeordneten, die Verwendung des ständischen Dispositions= Gouds betreffend, und wegen eines anderen Antrags von einem Ab- geordneten aus demselben Stande über eben diesen Gegenstand ver- esen uud darauf angetragen, daß die Frage gestellt werde :

soll dem Schlußsaß des §. 7 des Statuts das Wort e„Provinzielle““ eingeschoben, also gesagt werden: „Um daraus provinzielle wohlthätige Anstalten zu gründen oder

- zu unterstüßen.“ i

Der §. 7 des genannten Statuts selbs lautet nämlih wörtlich:

¡von den auffommenden Zinsen, sowohl der auf Amortisation, . als der auf gewöhnlihe Zinszahlung dargeliehenen Kapitalien , beide zu'4 pCt. gerehnet, wird die eine Hälfte nebst dem Ueberschuß an den Verwaltungskosten zur Vermehrung des Fonds der Provin- zial- Hülfskasse verwendet, die andere Hälfte wird je von einem Landtage zum anderen zur Disposition der Provinzial-Stände be- reit gestellt, um daraus wohlthätige Anstalten zu gründen oder zu unterstüßen.“ E

Der zweite Herr Antragssteller wollte den Fonds zunächst zu allgemeinen provinziellen Zwecken verwandt wissen, und stelle er des- halh das Amendement, zu bestimmen, daß derselbe der Regel nah zu allgemeinen provinziellen Zwecken zu verwenden wäre.

Der §5. 1 des Statutes stelle die Verwendung des Kapitals vor-

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: au und lasse dann die Verwendung für Privatzwecke folgen; unter

„allgemeinen“ wohlthätigen Zwedcken könnten nur „allgemeine provin- zielle’ Zwecke verstanden werden. Bisher sei die Verwendung für provinzielle und Privatzwecke Hand in Hand gegangen; daß dies be- standen habe, kFönnc aber feinen Grund abgeben, daß es auch ferner so bestehen solle. Nach seiner Meinung müsse dem Sinne des Sta- tuts gemäß der Dispositions-Fonds zuerst zu allgemeinen provinziellen und dann erst zu Privatzwecken verwendet werden.

Der Herr Aus\chuß-Dirigent entgegnete: erst nachdem beschlossen worden, was zu provinziellen Zwecken zu verwenden, könne eine Be= \{lußnahme über die Verwendung des Restes eintreten. Dies zu beurtheilen, sei aber niht die Sache des Hülfskassen-Ansshusses, son- dern dem Beschlusse des Plenums vorbehalten. Es hätte übrigens der größte Theil der Ausschuß-Mitglieder eine Declaration für nicht nöthig erachtet, und glaube er, daß dur diesen vorgeschlagenen Zu= saß dem Landtage für alle Zukunft unwillflommene Normen vorge- schrieben werden möchtenz denn in dem Worte „provinzielle Wohl- thätigkeits-Anstalten“/ liege die Bezeichnung, daß der Fonds nicht mehr so, wie bisher geschehen, vertheilt werden solle.

Ein standesherrliher Bevollmächtigter bemerkte, da die Hälfte der Gelder für provinzielle Jnstitute verwandt würde, so könne die andere Hälfte wohl für bedürftige Gemeinden und sonstige unbemit- telte Corporationen verwandt und dadurch dem Landtage der Dank der Beschenkten gesichert werden. meinde zu sehr nothwendigen Einrichtungen nur noch eine kleine Summe fehlte. Die Gemeinde sei aber außer Stande, solche aufzu- bringen, und müsse daher, wenn ihr niht zu Hülfe gekommen werde, vielleiht auf mehrere Jahre auf die doch unentbehrlihe Einrichtung verzihten. Jhm sei namentlih ein Fall bekannt, wo die Hülfe aus dem Provinzial-Hülfskassen-Fonds schr segensreich gewirkt habe und mit großem Danke anerkannt worden sei.

Ein anderer standesherrliher Bevollmächtigter beantragte, daß die nah Verwendung der für die Provinzial - Justitute erforderlichen Beträge verbleibenden Reste nah der Seelenzahl vertheilt werden.

Éin städtischer Abgeordneter widersprah einer solhen Art der Vertheilung und meinte, daß Gaben an Gemeinden und Justitute außerordentlih nüßliche Folgen gehabt hätten, sei es auh nur, daß sie angeregt und den Muth zum Fortwirken gehoben hätten. Es sei auch bedenklih, sich für die Zukunst die Hände zu binden.

Der erste der Herren Antragsteller bemerkte: der ganzen Ver- sammlung liege gewiß das Gefühl der Wohlthätigkeit sehr nahe, und eine Beihülfe ans dem Provinzial-Fonds gewähren zu könuen, werde jedem Mitgliede eben so wohlthuend sein. Das Statut sei aber bis= her unrihtig ausgelegt worden; denn in dems-lben sei ausdrücklich gesagt, daß der Fonds den Ständen zur Disposition gestellt werden solle, um zunächst provinzielle Justitute, dann aber auch Lokal-Anstal=- ten zu berücksihtigen. Man habe indessen sogar öffentlihe Wege- bauten, auch wenn sie noh so sehr den Juteressen der Provinz ent= sprechen , von der Verwendung ausgeschlossen, um Mittel zu eigent- lichen, der ganzen Provinz gleihmäßig zu Gute kommenden und insonder® zu wohlthätigen Anstalten zu behalten, Eine Schule und Kirche könne aber keine wohlthätige Anstalt genannt werden, eine Orgel eben so wenig, dies seien nur Verstöße gegen den Sprach= gebrauch. So lange noch provinzielle Anstalten zu unterstüßen wä= ren, verdiene dies den Vorzug; die Land - Armen=, die Pflege=-, die Jrren-Anstalt wären aber unzweifelhaft wohlthätige, so lange zu die- sen noch Beiträge aus der Provinz aufgebraht werden müßten , und dies sei der Fall; da sür Marsberg ein id von 8 Rthlru., für Gesecke und Benninghausen 5 Rthlr. pro mille eingehoben würde, sei es nicht zweifelhaft, daß diesen die Fonds nah dem Statut zu- zuwenden wären. Wenn einem Kirhen-, Orgel - oder Schulbau etwas zugewandt würde, so heiße dieses nihts Anderes, als Besteue= rung einer Gemeinde zu Gunsten der anderen, durch Beibehaltung der lastenden Beiträge, die sonst allmälig durch Verwendung des Fonds nach seinem eigentlihen Zwecke aufhören würden, und schon deshalb glaube er, daß eine Umänderung der Statuten der Hülfs- Kasse unerläßlich sei. Die ganze Plenar-Versammlung, wenn sie au aus 70 Mitgliedern bestehe, sei niht im Stande, über die Bedürstig- feit der bittenden Gemeinde richtig und gründlich zu urtheilen, und sei dies dem aus 415 bis 18 Personen bestehenden Ausschusse, wel= hem die Vertheilung der Fonds zu überlassen von einer Seite vor- geschlagen sei, noch weit weniger möglich, da es leicht vorkommen könne, daß eine bedürftige Gemeinde leer ausgehe, weil niht ein ein=- ziges Mitglied hinreichende Kenntniß von dem Nothstande derselben habe, Es lägen gegenwärtig etwa 150 Anträge auf Bewilligung von Unterstüßungen aus dem Provinzial - Hülfskassen = Fonds vor und sei es notorisch, daß einzelne derselben zurückgewiesen werden müßten, denn man brauche nur mit dieser Zahl in die Summe der Fonds zu dividiren, um zu finden, daß der Quotient außerordentlich gering ausfallen müsse, weshalb es gerechtfertigt erscheine, die Provinzial- Anstalten in ausgedehntestem Sinne zu be= denken und nicht etwa zu einem Schul= 2c. oder Orgelbau eine Summe von 100 Rihlr. zu bewilligen, die leiht auf Amortisation oder von einem Privaten leihentlih herbeizuschaffen sei. Dem nächsten Pro- vinzial -Landtage liege die gleichmäßige Vertheilung dieser Fonds ob, jeder Abgeordnete werde sich da für feine Gemeinde, für seine nächste Umgebung interessiren, man werde si also abermals und stets aufs neue in die Nothwendigkeit verseßt sehen, Anträge zurückzuweisen, und Jeder werde die Versammlung mit dem Gefühle verlassen, daß seinen Erwartungen nit entsprochen sei, Eine allgemeine Mißstim= mung werde A dadurch hervorgerufen werden, daß noch im-

mer nicht der jeßt noch 13 Rthlr, pro mille betragende Zuschuß

zur Unterhaltung der Provinzial-Anstalten vermindert werde und all- mälig aufhöre, Deshalb, um jedem künftigen Landtage das unan= genehme Gefühl zu ersparen, viele Anträge und vielleicht nur wegen

unzulänglicher Bekanntschaft mit der Sachlage, enthören zu müssen,

erscheine es angemessen, die vorgeschlagene Abänderung des §. 7 des Statuts der Hülfskasse Allerhöchstenorts zu beantragen.

Der Herr Referent bemerkte, daß er keinesweges dem Vörschlage beitrete, die Vertheilung der Fonds dem ade Q 1 statt dem Plenum der ständischen Versammlung zu überlassen, es sei aber für die Ein-

esessenen der Provinz eine Verminderuyg der Beiträge um 41 oder

Rihlr. pro mille ganz unerheblih, und müßten dem Landtage für die Zukunft die Hände nicht gebunden werden; man könne für ein- zelne gute Zwecke wirken, die Versammlung müsse aber allerdings pro= vinziellen Zwecken den Vorzug geben, namentlich da seßt wieder ein Ae R dee begründet werden solle und man vorher berechnen könne, daß der Fonds niht ausreihe. Sollte etwas übrig bleiben, so fönne dies wie bisher angewendet werden, ohne den künftigen Land- tagen vorzugreifen. Der Herr Landtags-Marschall resumirte hierauf die Debatten und bemerkte, daß von der einen Seite es ihm klar ge- worden sei, daß man des Königs Majestät um eine Abänderung des §. 7 der Statuten bitten wolle, von der anderen Seite aber Ba die Ansicht ‘vorzuwalten, als ob es in der Hand der Stände-Versamm-

nag liege, wie sie den Provinzialch Fonds verwenden wolle. Man e

müsse zunächst bei dem einen oder dem anderen stehen bleiben, und fönne niht angenommen werden, daß von den bisherigen Landtagen das Statut der Hülfskasse falsch ausgelegt worden sei, der Usus der bisherigen Landtage sei der gewesen, über die Fonds frei zu disponi= ren, erscheine aber eine Veränderung des Statuts, mindestens doch

Es komme vor, daß mancher Ge-

. die Verwendung nur zu provinziellen Zwecken bestimmt, \0 ly

é ; Abonnement beträgt :

eine Declaration desselben angemessen, so werde solche von Das

nigs Majestät zu Ene sein. 9 ¿ Bie S j S Jahr.

Ein städtischer Abgeordneter erklärte sich gegen den Antrag s Kthlr. - Herbeiführung einer Declaration auf das entschiedenste, und zwar allen Theilen der Monarchie die Freiheit des Landtags dadur gefährdet, aufgehoben und au ohne Preiserhöhung.

mmte Begriffe gebunden werde, dann aber auch, weil Jälle sertions -Gebühr für den mmen könnten, daß keine provinziellen Zwecke vorhanden wären einer Zeile des Allg dann die Fonds gesammelt und zu solher Höhe anshwellen n Anzeigers 2 Sgr. daß das Gouvernement solches wegen AÄnsichreißens der Bagrhez der Provinz, wie dies mit der Sackschen Stiftung der Fall sei, y

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Þost-Anslalten des In- und Aue i! Sestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Sa des Allg. Preuß. eitung : Sriedrihsstraße fr. 72.

gestatten könne; der Sinn des §. 7 müsse demna nicht zu fh genommen und unter wohlthätige Anstalten nicht blos im ey, Sinne: „Wohlthätigkeits-Anstalten““, - sondern so viel verstanden | den, als gemeinnüßige oder das Wohl ‘einer bestimmten Gens haft fördernde Anstalten und Segen bringende Institute, Kirchen, selbst Orgeln, Kleinkinder-Bewahranstalten und Schule zweifelhaft zu zählen wären, Die Orgel sei zum evangelishen ( tesdienste nöthig, denn was werde ein solher ohne Orgel sein, E vorigen Landtage sei gegen 18 Stimmen beschlossen worden, daj bur g. Stände-Versammlung befugt sei, über den Fonds zu disponn Mo entsche Bundesstaaten. werde bei des Königs Majestät auf eine Declaration angetragey,

scien dem Landtage die Hände für immer gebunden.

Ein anderer städtisher Abgeordneter bemerkte, der g. 7 stin schieden gedeutet worden, also zweifelhaft; jedes unklare Geseß | aber niht und. müsse deshalb deklarirt werden.

Ein standesherrlicher Bevollmächtigter erklärte \ich gegen beantragte Declaration. mung.)

Ein ritterschaftliher Abgeordneter bemerkte, daß, sa lanz Miqusland und - Polen. St. provinziellen Zwecken etwas aufgebraht werden müßte, eine (6 Verwendung der Dispositions-Fonds nicht erfolgen dürfe.

Der Herr Landtags-Marschall erklärte hierauf, daß er ein claration niht sür erforderlih halte, da bisher stets angene worden, daß es im Ermessen des Landtags stehe, wie der Fondi y wandt werden solle, dies sei von den früheren Landtagen sti schehen und von der Staats-Regierung genehmigt, so daß bitg Sanction des Verfahrens des Landtags liege. Es erschien y nöthig noh zweckmäßig, Se. Majestät den König damit zu beh

Ein ritterschaftliher Abgeordneter äußerte, es sei nit d schen, weshalb es einer Declaration bedürfe; bei der Verw des Fonds zu provinziellen Zwecken sei das Statut erfüllt, werde d

95.

mtlicher Theil.

(Die Uebershwemmungen.)

beiten: Douanen-Gesey. Z sbritanien und Feland,

Verwaltung.) chw i, M aitón Zürich.

von Catalonien.)

leiht Zweifel über das, was provinzieller Zweck sei, entstehen, - Der erste Antragsteller erwiederte hiergegen, er habe li weges die Anstalten zu Marsberg, Benninghausen und Gesede

Jeilage.

Inhalt.

nd. Berlin, Berichtigendes, Provinz Sachsen. Magde- es i : ula Ueberschwemmung. Rh ei n-Provi nj, Köln. Wasserstand. i im Mainviertel bis Morgens 4 Uhr warten, und wurden heut | und 92 önigrei ayern,

mung in Würzburg. Königreih Sachsen, Ueberschwemmung ín Dresden. Großherzogthum Hessen. Der Landtag. Uecber- shwemmung. Fürstenthum Schaumburg - Lippe. Ablösungs- .— Freie Stadt Hamburg. Eisaufgang bei Blankenese. Briefe aus Deßau. (Ordens-Verleihung.) und Frankfurt a, M.

eichische Monarchie. Schreiben aus Prag. (Uebershwem-

etersburg. Taufe des Großfü sehr hohe Wasserfluth, von der Beschädigung der rander Alexandrowitsch. C Méfaiarie er E roßfürsten fi ankreih. Paris. Nahe Abrei

se des Herzogs von Mont E ess's Mission, Abd el Kader, t L s

Sthreiben aus Paris, (Kammer-

London. Schreiben aus Lon- don, (Der niedere Land-Adel und seine Opposition Jett die Peelsche

Antwort auf die Depesche Guízot's, Zuschrift der luzerner Regierung an den Vorort.

panien. Schreiben aus Paris. (Karlistische Regungen an der Gränze die Tendenzen des ungarishen Schußvereins,

andelss und Börsen-Nachrichten. Berlin, Börse,

Berlin, Sonntag den (ta April

rihten. Bei Aschaffenburg mußten Passagiere und Effekten auf

Nahen in die Stadt gebraht werden; der Trankfurter Wagen mußte ‘reichten zuerst die Stadt.

Hülfe der Fluth herauf.

Ueb P Passagiere und Briefpost in Nahen über t, lhe ängstli

ebershwem Sensation unter diesen Verhältnissen der Senat möstide diesen Vormittag hier hervorbrachte, läßt ih nicht schildern. Glüd-= liherweise wurde man des Feuers, das in dem russischen Kamin eines

Hauses in der Blasiusgasse ausgebrochen war, bald Meister.

Königreich Sachsen. Die Deut e Allgem. Ztg. meldet aus Dresden vom 2. April: „Es bein id, F die | l i schäd Brüde abgesehen, in Dresden und in der Nähe verhältnißmäßig wenig Schaden ver- ursaht hat, Der Schaden an den von dem Wasser überströmten Feldern läßt \ih freilich noch nicht übersehen, doch pflegt das Wasser,

ch die Strömung hinweggerissen wird,

dasselbe nur vortheilhast. Doch das sind zur Zeit nur Hoffnungen. Die Beschädigung an der Brüe, obgleich s der Berkehe ehr gehemmt wird, da si _noch nit übersehen läßt, wann sie wieder von dem Fuhrwerke passirt werden kann, erscheint nicht so bedeutend. Der Theil des Pfeilers, auf welhem das Kruzifix stand , ist offenbar später an den alten Pfeiler, auf welhem die Bogen ruhen und wel- her noch unversehrt zu sein scheint, angebaut und nicht mit gehörigem Grunde verschen, was mgn, da er hinter dem alten Pfeiler stand, niht für so nöthig gehalten haben mag, und ín Folge dessen is dieser Theil des Pfeilers wahrscheinlich unterwaschen worden.“

neue hinzu. Gewi

haben.“

ben \{childert.

zu unterhalten.

shließlih als provinzielle Anstalten bezeichnen und dieselben vere sondern diese Diskussion, die den Landtag heute bereits so langt schäftigt, durh Bezeichnung bestimmter Jnstitute nur abkürzen m

Ein Abgeordneter der Le Nen wollte, daß die in} stehenden Gelder. unter allen Gemeinden der Provinz gleidni vertheilt würden, wogegen ein anderes Mitglied aus demsel oman! sie nur für die Provinzial - Justitute verwandt wissen wollte, (ünster. Unzufriedenheit der Erfolg des bisherigen Verfahrens gewesen s

. : . Amtlicher Theil. Angekommen: Se, Excellenz der General - Lieutenant und | Geseßgebungs - Arbeiten wieder zusammenzutret n. Di u en ommandeur der 13ten Division, von Tiehen und Heunig, von | daß M A iihfilia be Mh

Großherzogthum Hessen. Die zweite Stände-Kammer hat am 28. März ihre erste Sivung nah den Mien gehalten, Man glaubt, daß der Landtag etwa noch zwei Monate dauern, dann aber sih vertagen werde, um gegen den Herbst zur Berathung der y ) wurde. d ainz von einer großen Ueberschwemmung nichts. mehr zu be- fürhten habe, ist leider getäusht worden. Schon am 28sten fing

lle

der Rhein an zu steigen und wächst seitdem anhaltend fort. wieder beginnen will.

Der Herr Landtags - Marschall erinnerte hier daran, daj nur darüber zu diskutiren habe, ob bei des Königs Majestät ai solute Veränderung des §. 7 des Statuts angetragen werden oder ob man nicht das bisherige Verfahren beizubehalten vori Le d P A P fie u le wisse, daß es häufig nur dann möglich sei, eine Sache zu fördern, | dis aus Staats = Fonds ein Zuschuß gegeben werde, daß dizser Zus Met April, is nie ausreihe, wisse man ebenfalls, daß niht alle Gemeinden Zu" A. ehrere, staa erhalten könnten, niht alle Gemeinden, die gerade die vürsh i seien, das wisse man nit minder und glaube er, daß niht C , der Versammlung s\ci, der nicht die Erfahrung gemacht habe wohlthuend dennoch cine solhe Hülfe für die Betheiligten in il Jâllen sei, Der Staat mache gleichfalls Verwendungen aus dei fommenden Steuern zu Gunsten einzelner bedürftiger Gemei ohne vorab die Tilgung sciner Schulden oder das Aufhören Steuern zu verfügen. Jn gleicher Lage befinde sich die Sli Versammlung. Der jeßige Landtag möge vielleicht niht im 6 llee ft f en auf die lnt eingegangenen he ie V ließen, falls die provinziellen Anstalten alle Vorräthe in Art j nähmen; es handle sich demnach hier nur um das Prinzip ut abe und der Fürstenwallstraße, eine Beschlußnahme für alle Zukunft, Es frage si überhaupt, M: Marschbrüde i

erhörte Höhe erreicht.

einzigen von den vorliegenden Anträgen bewilligen zu können; d indeß jeyt nicht zu diskutiren. Erst später werde sich zeigen, d Ueberschuß vorhanden sei, welcher für einzelne Zwecke hinzugeben; l hätten die meisten der provinziellen Justitute Schulden, zu derts gung etwaige Ueberschüsse ihnen gut zu Statten kommen weshalb in jedem Falle ein Antrag auf Declaration des §5. !| Hülfskassen- Statuts für jeßt und auch noch wohl auf länger

hostadt ist verrammelt, die

Dem pflichtete ein städtischer Abgeordneter bei. Dre ;

Der erste Antragsteller entgegnete hierauf, daß es nih! [M Ele der home n Absicht sei, Summen zu Schuldentilgungen zu verwenden, Wi, daß es ihm angemessener erscheine, solche sür eine Ermäßigu Steuern zu bestimmen; auh würde niht das Wort „zunächst“ ihrer

Zweden verwenden zu lassen. Er beantrage deshalb, die Frage zu stellen :

die zur Disposition der Provinzial-Stände bereit gestellten ) Ueberschüsse verwandt werden sollen, um daraus zunächst | vinzielle wohlthätige Anstalten zu gründen oder zu unte

Mit Bezug auf diese Fragestellung zog der zweite Antra)

Landtags - Marschall , daß nach diesen Normen bisher {on dit‘ wendung erfolgt sci. Bei der sodann S en Abstimmun) Wumert und vorstehende Frage entschieden sch für die Bejahung 39 Sh und gegén dieselbe 25 Stimmen. i Da hiernach - die Anträge wegen mangeluder vorshri Majorität nicht angenommen worden, so beantragte der erste steller nunmehr, für dieses Jahr die Verwendung der F provinziellen Zwecken festzuseßen. Es seien nah oberflächlihtt rechnung etwa 6000 Rthlr. übrig, “und ein provinzieller I doch offenbar die Aufbringung von Beiträgen für Marsberg un li ninghausen, worüber abzustimmen dem Landtage unzweifelhast 0 j K Ein ritterschaftliher Abgeordneter pflichtete dem bei, wor" rage : dbl soll der Ueberschuß der stäudischen Dispositions- Fonds für diesen“ 0 zunächst zu provinziellen wohlthätigen Zwecken verwandt wit (19 ü gestellt und gegen 5 Stimmen bejaht wurde. L

Königreich Bayern.

shußberiht über die von “demselben begutahteten 7 - welhe gestern 37 andere Anträge an die betreffenden Ausschüsse verwie sollten, was von der Versammlung genehmigt wurde.

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Uichtamtlicher Theil. Inland.

Die Nr, 75 der Breslauer Zeitung gefährlicher Verbindungen oder Vershwö= e bee Polen, die im Großherzogthum

hier befänden. Diese Nachricht ist völlig unbegründet,

Proviuz Sachsen. Magdeburg, 3. April. (Magdb. Z.) eit vorgestern hat bei uns die Elbe eine seit Menschengedenken An der Strombrüde stand das Wasser r, 24,, und es fehlte wenig an der Höhe des Jahres 1655, dort an dem Gedenksteine verzeichnet ist, Durh den Kanal an n Eisenbahn - Gebäude ist das Wasser in die Stadt gedrungen d übershwemmt den Plaß vor der höheren Töchterschule bis in die oster- und Heilige-Geiststraße hinein, so daß die Passage zwischen der e mit Kähnen unterhalten wird. fluthet, nah dem Stadtmarsch, 1 zu gelangen; der Hafendamm auf mehreren Stellen durchgerissenz das Krakauer Thor der Frie= die Berliner Chaussee an mehreren Stellen fluthet, und der Herrenkrug steht mitten in einer großen Wasser= he. Der Krakauer Damm hat zwar gehalten, der Prestersche. is durch erissen, und die Feldmarken beider Dörfer stehen unter Wasser, Vau üb ger a ist gebrochen, ) n- Sf Î n heutigen Nachrichten O viel zu frühzeitig erscheine. W aud der Rotdensere ‘Deich 4

rsténstraße und dem Fürstenwall

bemerkt, sehr, ob der jeßige Landtag in dem Falle sei, au nur thenhorn, Berlee nur auf Rübe,

und das Dorf befindet si nah en Noth. Dem Vernehmen nah mehr zu halten und in ver=

Heut Mittag | unkt exreicht zu . Bei Barby hat das noch im Steigen begriffene Wasser “Elbe und Faale E n Ueberströmungen der Dämme E N s | ganzen Länge zur Folge gehabt. halten beantragt, sondern der wichtige Zusaß: ben unter Wasse ä i 4 ü

die Uebershüsse der Provinzial-Hülfskasse „zunächst zu provinWisn , da der Ejusturz Orsaibes uu treiben haben geräumt werden

H e Blu | Nhein-Provinz Köln, vom 31. Mär Soll des Königs Majestät gebeten werden, den §. 7 des Sw kgen unterhalb Köln nd alle S, ibbinme dies l ; N Soico M: 9, dv el : ; 2 n, und mit für die westphälishe Provinzial-Hülfskasse dahin zu deklarire, F größten Anstren Bie haben di Mul erovbner von Miel Merkenich, "gel, Rheinkassel u. \, w. ihr Vieh und sonstige fahrende Habe ge- r Vielen blieb nur das Leben und der Trost, daß, so viel blig ft weiß, Zint der Meigón cin h f M Dae wurde. ; 2 , p, sind die Verwüstungen, welche der stürmishe Andrang der sein oben erwähntes Amendement zurück, und bemerkte det F, d Wassermassen de ebt an Häusern, Ställen und Stheu- ten. besonders in Niehl, angerichtet hat. Viele Wohnungen sind zer- anz fortgeschwemmt, alle Vorräthe, die noch vorhan- M varen, verdorben, und die umliegenden Ortschaften, welche das . ften der Un lücklichen aufgenommen haben, M sih, da ihre tülhe durch die außerordentliche Dauer des gangen, außer Stande, dasselbe lange zu ernähren.

Deutsche Bundesstaaten.

Aus Würzburg wird unterm } är stand berihtet: „Seit gestern bis früh um 4 Uhr wuchs der angeshwollene Strom und erreichte Höhe, die der von 1784 nur um etwas mehr als 3 Fuß, jener 82 um 1% Fuß nahsteht, Von Morgens 4 bis 7 Uhr zeigte weder Zu .. noch Abnahme, von da an Zurückgehen des Wassers. N ümgeh H ag, E at L Da gesall f B) al F den Mi evung ist vom Wasser bedeckt, Himmelspforten von dem- Hierauf trug der Dirigent des Tegutadieten 77 Antrôt umgeben. Heut f nur V Post Is Da aa die von Frank- ; e Tue i onir orgen hätte eintreffen sollen, angekommen. nah welhem 36 mit Genehmigung der MEAD u esen 1M, Kissingen ist die Nachricht eingegangen, daß alle Coiumunieation i rohen sei; ebenso von Schweinfurt, Sonst fehlen alle Nah-

3 über den dortigen Wasser

niederen Stadttheile und auch einige höher liegende stehen schon unter Wasser, am Liebfrauenplaße bis an die preußische L, auf dem Brand bis an’ die drei Kronen, am Schloßplaße bis an das ehemalige Kurfürstlihe Schloß. Beinahe ‘das ganze Gartenseld is} überschwemmt, und viele der dort Wohnenden hatten Mühe, ihre Sachen zu retten. „Die Brüëe zwischen Mainz und Kastel kaun bei so bewandten Umständen nicht aufgestellt werden,

Großherzogthum Sachsen-Weimar. re König- lihen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzdgin sind an

1, April nah dem Haag abgereist.

osen eingezogen

Fürstenthum Schaumburg-Lippe. Das Fürstenthum Schaumburg = Lippe ‘hat nun auch ein Ablösungs - Gesetz ut Vermöge desselben können’ alle auf dem Privat=Eigenthume haftenden privatrechtlihen beständigen Real-Lasten gegen Entschädigung des Be= rehtigten aufgehoben werden, Ausgenommen bleiben jedo, außer den öffentlichen Abgaben und Lasten, so wie den Gemeinde- und So- zietäts-Lasten, das Heimfallsreht, die lehnsherrlichen Rechte, die auf einem Erbpathts - Verhältnisse beruhenden Lasten und Abgaben, die Forst= und sagdherrlichen Gerechtsame, die Servituten aller Art, und zur Zeit auh noh die Spann=- und Handdienste. Es wird ferner im Allgemeinen angeordnet, daß künftig auf Grundstücke keine andere als in reinen Korn - oder Geld - Abgaben bestehende privatrecht= liche Real - Lasten gelegt werden dürfen, übrigens auch diese wieder ablösbar sein sollen. Die Ablösung selbst geschieht nah freier Wahl des Pflichtigen, entweder durch Verwandlung der Prästation in eine ihrem jährlichen Reinertrage nah dessen gemeinem Werthe gleihkom- mende ständige jährliche Rente, oder durch Bezahlung des fünfund- zwanzigfachen Betrages derselben. Feste Natural - Abgaben, sowohl an Getraide als an Vieh, können zwar nur auf Antrag der Ver- pflihteten dur Entrichtung des fünfundzwanzigfachen Betrages ihres Geldwerthes abgelöst, aber auf den Antrag eines jeden Theils in cine feste Geldrente verwandelt werden.

Freie Stadt Hamburg. Ueber den Eisaufgang bei Blan- lenese melden hiesige Blätter vom 3, April Folgendes: „Das fast beispiellos zu nennende Eishinderniß bei Blankenese spannte im An- fang dieser Woche die Aufmerksamkeit aller Bewohner Hamburgs, Das Eis hatte sich bekanntlich auf dem blankeneser Sande im engen Fahrwasser wie Felsen über einander gethürmt, und während unter= halb und oberhalb von dort klares Wasser war, stand die Eismauer unbeweglih fest, - Da mußte denn die Kunst abermals einschreiten und die Natur fkorrigiren, und ein Trupp Arbeiter unter Anfüh« rung des Jngenieurs Gulan ging mit Spreng = Apparaten hinunter, fonnte jedoch am ersten Tage (Sonntag) wenig ausrich= Am folgenden Tage, Montag, ging der Major Bur=- mester mit verstärkter Mannschaft (über 4100 Köpfe) hin- unter, und - es wurden circa 400 Fuß gelöst. Am Dienstag, bei s{önem Wetter, begann man mit der Ebbe aufs neue. Warmer Regen hatte in der Naht nachgeholfen, und mit wirklicher Kampflust erfletterte die Mannschaft die Eisberge und brach und sprengte mit solcher Energie, daß sich endlich, bei Anwesenheit des Wasserbau- Direktors Hübbe, um 3 Uhr Nachmittags die ungeheure Eismasse in Bewegung sehte, und unter Kanonendonner und einem allgemeinen Hurrah! an dem auch eine zahlreihe Gesellschaft beiderstädti- scher Zuschauer Theil nahm \chwammen die Eisfelsen langsam die Elbe hinunter. Alles machte ihnen Plaß; das Schulauer Leucht- {iff selbst ging denselben für einige Zeit aus dem Wege und an den Wedeler Strand, und so sehte das Eis seine Reise ins Meer fort, passirte diesen Morgen Glückstadt und wird etwa morgen Kuxhaven erreichen. Neun große, \{chwerbeladene Dampfschiffe von London und Hull hatten schon vor dem Eise der frei zu werdenden

assagé geharrt, und alle trafen, jedoch leider nicht auf einmal, am olgenden Tage mit der Fluth hier ein. Leider war nun der Wind in diesen Tagen zu s{chwach, um auch Segelschiffen die Auffahrt zu gestatten, und nur zwei von Dampfböten bugsirte Fruchtschiffe er-

auch einen Theil der Fürsten- terung zu {hüßen.

in indessen das Wasser aben und schon etwas ge-

Die Stadt und Umgegend

Jn den Niede= schiedenen Richtungen zu ü

Winter-Palast statt. 0 strengen Winters

en sein. Die ganze Fahrten abgeschlo

nomen gestellt,

neu hinzugekommene,

* Deffau, 5. April. nenden und dur seine echte Königl. preußischen General - L

XX Frankfurt a. M., an“ welhem wir eine wahre Frühl B prima us ai eingetreten. Doye von 1/84 erreiht und all die Schrecken und Not t welche der Chronist vor jener üebershvènmuta in so E s

den Uferorten der Flüsse heimge Fennt man niht den ganzen Umfa cation immer noch nah verschiede kann deshalb auch weder nach B langen. Der Postenlauf und der die shlehtesten Landwege. —. W in fahrbarem Zustande sein wird,

morgen die Lokal-Dampfschifffahrt

Þ Prag, 30. März. unsere Stadt und die Umgebun rash angeshwollene und ausg Ueberschwemmung bewirkt, als st liegenden Stadttheile wurden st Höhe der Erdgeschosse über Nacht unter Wasser gesebt, das bis ge=- stern Abends dieses Niveau behauptete, daß es in der That nur bei der dankenswerthen eifrigen Fürsorge der Behörden und der dieselben unterstüßenden Mitwirkung der Bevölkerung möglih wurde, die Be- wohner der übershwemmten Stadttheile und der Vorstadt Karolinen= thal aus der sie bedrohenden Lebensgefahr zu retten. ihre Habe im Stiche lassen und dem Spiele der Wogen preisgeben, selbst aber manches hier und da Gerettete konnte niht untergebracht werden, ba es aller Anstrengung bedurfte, um nur die Personen un- terzubringen und gegen L dées de noch dazu schr rauhen Wit=

eit gejtern Abend i} zwar das Wasser i Sinken, der E ges Stadt und Tas ra trauriger, da jeßt die Folgen der Zerstörung sichtbar hervortreten. Von dem glücklichen Umstande abgesehen, daß hier von dem Verluste eines Menschenlebens nihts verlautet, und daß es dem allseitigen Zusammenwirken bisher gelang, ‘sowohl die Bewohner der oberen Etagen in den übershwemmten Stadttheilen, als auch die aus ihren Wohnungen vertriebenen mit den nöthigen Lebensbedürfnissen zu ver- sehen, is im Uebrigen die Lage aller von dem Wüthen des Ele= mentes Betroffenen im hohen Grade traurig. rere Gebäude bereits einstürzten,

sehr beträchtlich sein muß für

Eise herangetriebene Häuser=

Sternwarten von Altona und men Struve dem Jüngeren u

den Ausgangspunkt aller geo den wird, erfolgreih zum Sch

1845.

Einige andere kleinere treiben allmälig mit Es liegen nun noch etwa 170 überwinterte : t also circa 260 Schiffe, unten auf der . Elbe, die der ewig ndeit zum Aufgehen harren, und täglich kommen

eine ahtungswerthe Flotte, die wir zu erwarten

Dem seit einigen Jahren hier woh- Menschenfreundlihkeit hochverdienten, hen Gert eutenant a. D., Grafen Henkel von Donnersmark, is in diesen Tagen das Großkreuz des Herzogl. An=- haltishen Gesammthaus-Ordens Albrecht des Bären verliehen worden.

1. April, Mit dem heutigen Tage, ingsluft genießen, is ein entshie-

Der Fluß hatte die furchtbare

en Far=

Die Häuser sehr vieler Straßen Frank urts und - hausens standen bis über die untersten Sa im Wass Le die Communication mit denselben war mitunter nur mit Lebensgefahr Großes Elend wur hausen erzeugt, aber {hon wurde mildert, und ein Unterstüßungs-Comíté wird vollends die Spuren der Noth zu verwischen suchen. Furhtbar soll aber die Noth der auf suchten Landleute sein, und noch ng des Unglücks, da die Communi= nen Seiten gehemmt is, Die Post ayern, noch nach Rheinpreußen ge- Wagenzug nimmt den Umweg über as Ls: Ge T wieder

eyt dahin, da sie sehr beshädiat Bei der gänzlichen Unterbrehung der Combinsedti s des Geschäfts-Verkehrs mit dem linken Rhein-Ufer ist man froh, daß zwischen hier und Mainz den Dienst

de dadurch namentlich in Sachsen- es dur rasche Hülfe vielfa ge-

Oesterreichische Monarzhie. Der Verlauf des Eisganges war für g sehr unglücklih. Der Freitag Nachts etretene Moldaustrom hat eine größere A6 jene von 1784.

3 Alle niedrig nell und meist iín der ganzen

Viele mußten

ihrer Umgebung isst aber um so

Außerdem daß meh-

l viele andere aber so beschädigt sind, daß sie von dieser Gefahr bedroht und daher ohne vorherige \org=- fältige Ausbesserung nicht zu bewohnen sind, o beflagt ein großer Theil der Minderbegüterten den Verlust der bisherigen Wohnung oder der kleinen Habe, während dagegen viele wohlhabende Kaufleute in mehreren Straßen durch Beschädigung oder gar gänzliche Verderbniß ihrer Waaren - Vorräthe großen Schaden erleiden, besonders is dies aber in sehr empfindlicher Art der Fall bei mehreren Fabriken der an den beiden entgegengeseßten Enden der Stadt gelegenen Vorstädte Smichow und Karolinenthal, wo, außer beträchtlihen Zerstörungen an den Gebäuden, auch an den Maschinen, Werkzeugen und Waaren= Vorräthen große Verluste sd ergeben.

sehen is jeßt noch unmöglich, obwohl er r die Stadt sowohl, als auch für .meh= rere Gegenden des flachen Landes, da zahlreiche zwischen und auf dem j Und Wohnbestandtheile, Thiere, Wagen und landwirthschaftlihe Geräthe u. \. w. auf Ueberschwemmung auch des oberen Stromgebietes schließen lassen. /

Russland und Polen.

St. Petersburg, 29. März. Alexander Alexandrowitsch findet heute um 105 Uhr Morgens im

Den ganzen Schaden in ver=

Die Taufe des Großfürsten

Durch die auf Kaiserlichen Befehl von der hiesigen Akademie

im vorigen Jahre veranstaltete Chronometer » Expeditièe zwischen den Greenwich, deren Leitung den Astrono=- 1 Ji nd Döllen anvertraut war, und welche von Seiten der dänischen und englishen Regierung, so wie von den Astronomen Schuhmaher zu Altona und Airy zu Greenwich sehr bereitwillig und wirksam unterstüßt wurde, sind die Arbeiten zur Längenbestimmung der pulkowaer Sternwarte, die für die Zukunft raphischen Operationen in Rußland bil [ ß geführt worden. Eiuer mét der bri- tischen “Ra s g erlupanie für 16 auf einander folgende enen Vereinbarung zufolge war jedes Dampf

gehalten, vor Greenwih und Alton i einzunehmen oder auszuseßen, und zu dem Ende eine große Scha= luppe der londoner Admiralität und ein Boot des auf der Elbe statiomcenden dänischen Wachtschiffes zur Verfügung der Astro= Zu Greenwih und Altona waren pullowae_

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a anzulegen, ‘um die Chronometer