1845 / 97 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

o glaubt der Landtag au keine Veranlassung zu haben, auf Grund Mia Antrages eine Denkschrift an Se. Majestät zu* rihten. Provinz Sach\en. Merseburg, 12. März. Jun der heutigen Plenar - Sißun machte E Landtags =- Marschall der Versammlung zuvörde bekannt, daß die von dem regierenden Herrn Grafen zu Stolberg- Wernigerode Erlaucht äusgeschlagene Wahl ‘éînes Mitgliedes des per- P ständishen Ausschusses. gestern ‘anderweit veranstaltet worden und au den Herrn Geh. Regierungs-Rath, Domdechanten von Krosigk,

gefallen, und daß áls dessen Stellvertreter 3 Ó der Herr Regierungs-Präsident, Domprobst von Krosigk, ernannt worden sei. Sodann bemerkte der Herr Landtags - Marschall, daß der zur Begutachtung des Entwurfs zu dem Reglement für die Corrections-, Landarmen-, \o wie Lehr- und Erziehungs - Anstalt în Zeiß ernannte Ausschuß seinen Auftrag nicht eher erledigen werde, als bis die De- putirten des bei jener Anstalt betheiligten Landestheils sich darüber erklärt haben würden, ob jener Entwurf noch bei dem gegenwärtigen Landtage in Berathung gezogen werden solle. Der Herr Landtags=- Marschall werde demnähst eine Versammlung der Betheiligten zu dem beregten Zwedcke veranlassen. Z

Auf einen von dem Herrn Landtags-Marschall hierauf gemachten desfallsigen Vorschlag beshloß die Versammlung, zur Abkürzung der Dauer des Landtags und zur möglihs| \{leunigen Erledigung der Geschäfte desselben die Sißungen von. morgen ab früh 8 Uhr zu be- ginnen, so wie auch Nachmittags-Sißungen von 4 bis 7 Uhr abzuhalten.

Hierauf ritt man zu der Fortseßung der gestern abgebroche- nen Berathung über den Entwurf eines Reglements für die Provin- zial-Jrren-«Anstalt,

Merseburg, 13. März. Jn der heutigen Vormittags=-Ple- nar-Sißung {ritt man zur Begutachtung der vorgelegten Allerhöch- sten Proposition, welche verorduet, daß der Intelligenzblattzwang mit dem 1. Januar 1846 aufgehoben werden und die amtliche Herausgabe von Intelligenzblättern überall aufhören soll, Wo die Gesepe eine Be- kanntmachung durch dieselben vorschreiben, treten an deren Stelle die Anzeiger der- Amtsblätter, Jm Uebrigen findet zu allen die sozialen Verhältnisse, Handel und. Wandel betreffenden Anzeigen und Bekannt- machungen der freie Gebrau der vorhandenen oder neu entstehenden Lokal = und Kreisblätter ae

Das Militair - Waisenhaus zu Potsdam leistet auf sein Jutelli= FIVatt« Puvllegium Verzicht und wird für die stistun êmáäßig ver-

liehenen, zu seinem Fortbestehen unen4behrlichen Éinfüntte gebühren- dermaßen in der Weise ent chädigt, daß die Redactionen aller rae lichen Blätter, welche die gegeuwärtig dem Zwange unterworfenen Intelligenz - Artikel aufnehmen, eine den Betrag jenes Einkommens dedende Abgabe entrichten. Die Abfindung erstreckt sih blos auf den im Verhältniß ‘zur Bevölkerung wachsenden Reinertrag; die Kosten der Jntelligenz-Comtoire und Blätter werden zum Besten des Publi= kums abgerechnet, Die Netto - Einnahme beläuft sh jeßt auf circa 33,000 Rihlr. jährlich. Der Stände- Ausschu hat über den vor- erwähnten Geseß-Entwurf nahfolgendes Gutachten abgestattet :

„Das durch König Friedrih Wilhelm I. glorreihen Andeukens gestiftete große Militair - Waisenhaus zu Potsdam ist seit länger als einem Jahrhundert zur Herausgabe der Dn Boner privilegirt und mit- den daraus erwachsenden Einkünften Behufs Berwendung für seîne Zwede beliehen. Wir Alle kennen die gesegnete Wirksamkeit jener musterhaft eingerichteten und verwalteten woplthütigen Anstalt, die vielen verwaisten, verlassenen und verwahrlosten Soldatenkindern zur christlihen Erziehung und nüßlihen Ausbildun verholfen Le und immerdar vermögend erhalten werden muß, solchen Pflegbefohlenen au fünftighin ihre Thore für den Weg zum Berufe und Heile zu öffnen. Wir wissen, daß dies Landes-Jnstitut für die Wohlfahrt und Mat unserer lebensvollen Monarhie von “Bedeutun ist und zur Erfüllung seiner Bestimmung ansehnlicher Fonds bedarf.

Wenn die Stände in den Jahren 1825, 1833, 1841 und 41843 um Aufhebung des Juntelligenzblattzwangs gebeten haben, so sind sie jederzeit weit entsernt von’ der Absiht gewesen, jener Anstalt an den Mitteln zur Verfolgung ihres Endzwecks irgendwie Abbruch zu thun. Aber die Zustände des Verkehrs, die industriellen urid sozialen Ver- hältnisse im ganzen Staate haben s\ch nach und nah so geändert, daß das Jntelligenzartikelwerk, wie es im vorigen Säkulum für die wöchentlichen Anfragen , Anzeigen und Nachrichten „„dem Publikunt zum Besten“ B worden, niht mehr angemessen und befriedi

end iste sondern belästigend und hemmend wirkt, manchér nützlichen

ntwickelung entgegentritt und im Vergleiche

viel Nachtheile mit sich führt, weshalb eine dem Bedürfnisse des Handels und Wandels höchst wünschenswerth erscheint. Die vorliegende 4 lergnädigste Proposition verehren wir als eine landesväterlihe Aufgabe zur bh ele, Wir finden zur Ge= nugthuung der ständischen Bitten in“ den rläuterungen des Geseß= Entwurfs ‘das Anerkenntniß der zeitherigen Uebelstände neben dem Vorhaben einer weniger drückenden und unbequemen Einrichtung dar- gestellt, so daß wir in ersterer Hinsicht, außer der Bezugnahme auf eine ‘neue Petition aus der Stadt Erfurt, nits beizufügen brauchen.

Ehe“ wir sedoch zur speziellen Berathung ‘der einzelnen Para- praphen fortgehen, gedenken wir im RereIe des Militair - Waisen- auses des gewichtigen Inhalts ‘der Königlichen Urkunden aus den Jahren 1727, 1728 und 1734. Wir hatten Sehnsucht nach deren Einsicht; in den hiesigen Registraturen und Archiven ‘waren dieselben nicht R, Des Königs Majestät haben deshalb mittelst Aller- höchster Ordre vom 4, März cr. zu briftlige n geruht, daß den M jene Dokumente abschristlich mitgetheilt werden.

iernah i

1) dur Allerhöchste. Verordnung vom 26, Januar: 1727 ein Jn-

telligenz-Werk beim General-Post-Amt nah dem Exempel und

auf ‘dem Fuße, wie es in anderen Haupt=- und Handelöstädten

von Santa eingeführt, dem Publikum zum Besten sür wöchent-

lihe ‘Anfragen und Anzeigen vorerst în der Residenz Berlin errichtet worden. :

2) Durch' die Allerhöchste Verordnung vom 17. Juni 1728 wird das Intelligenz- Werk außer der Residenz - sons überall hin auf die Provinzen ausgedehnt, für. alle wdchentlichen, sowobl: die ber- linex als: Provinzial - Nachrichten bestimmt und befohlen, daß der Ueberschuß der Einnahmen bei dem Intelligenzzwede künf- e Lu d, Tiede Waisenhauses verwendet

¿und _gúßer dem en. Besten und Nuyen für Haud d

z D A A ta g ben für Handel un

) ¡Lie vundations - Urkunde fürs : große Waisenhaus von Kön Sriedrich Wilhelm de dato Potédam den 4 Oktober Et: verordnet mit Königlicher Handschrift und großem Jnsiegel :

- Punkt I. „Da Wir auth Ju Unterhaltung des potsdamschen

zudem Reinertrage zu neue Gestaltung nah

Waisenhauses die vondem Jutelligenz-Werke fallenden Revenü einmal destinirt haben, so seben uns wollen ie daß das Jn „telligenzwesen in - seinem Esse bleibe, und der daraus fommende e deni mehrbesagten Waisenhause zu ewigen Zeiten anheimsale.“ i ; j | Die Direktoren der Anstalt, wird weiter befohlen ; sollen eifrig

mit befördert werden soll, .

498.

nah Wissen und Gewissen, so lieb ihnen ihre zeillihe -und ewige Wohlfahit is, auf Erhaltung und Förderung des zu Gottes: Ehre und des armen Nächsten Bestem errichteten Waisenhauses nah “der bei dessen“ ng gehegten “Allergnädi be- dacht - sein, -zu allen -Zeiten- verhüten, daß keine von denen zum Waisenhause bereits gelegten oder inskünftige noh dazu kommenden Revenüen, es. sei unter welhem Vorwande - es immer. wolle, entzogen, oder zu irgend einem anderen Endzwecke verwendet werden, vielmehr pflichtshuldig dahin alles Ernstes trachten, daß ge- dachte Revenüen von Zeit zu Zeit vermehrt und gebessert werden. Der Königl. Stifter ersucht des Kronprinzen Liebden und alle Nah- folger auf dem. Throne, denen Gott das. Scepter überreihen wird, über die Königliche Verorduung und Stiftung unveränderlih festzu- halten und nichts weder selbs zu thun, noch thun zu lassen, welches zu derselben Nachtheil gereichen könne. :

Es wird dem Landtage höchst angenehm sein, dieses uns Aller- gnädigst anvertraute kostbare Dokument näher kennen zu lernen; es ist aus der Furt Gottes und aus der Liebe zu den Menschen nach seinen weiteren Bestimmungen über die christliche Erziehung, brauch- bare Bildung und nügßlihe Beschäftigung der hülfsbedürftigen Kinder hervorgegangen ; die ganze Stistung und Dotation is eiu denkwür- diges Ereigniß in der Geschichte Preußens, eine Großthat aus dem Leben eines g Ee Königs, ein glorreihes Denkmal des Geistes der Dynastie Hohenzollern, der den Armen und Waisen Recht schast aue durh seine Verordnungen, Mahnungen und Verheißungen Segen spendet.

9 Der Königliche Stiftungsbrief vom Jahre 1734 giebt Aufschluß über den Sinn des Geseß-Entwurss. Ju Pietät und Ehrfurcht ge- gen solhe Werke der Gerechtigkeit, fest in der Heilighaltung frommer Vermächtnisse, tritt der Stände - Aus\huß mit der entschiedenen Er- klärung hervor, daß das Militair - Waisenhaus für das aus überwie-

enden Gründen des gemeinen Wohls aufzugebende Privilegium des Sutelligenzblatt wanges nah vorgängiger Vernehmung des - Direk- toriums der Anstalt hinlängliche, ja reichliche Entschädigung, überhaupt vollständige Sicherstellung seiner Einnahme erhalten muß, Das an- fänglihe Bedenken des Einen oder Anderen in unserer Mitte, ob das Privilegium auf unsere ganze Provinz \ich erstrecke, wird nah Ansicht obiger Urkunden, so wie- der Allerhöchsten Verordnung vom 28. März 1811, §. 10 und vom 18. März 1834 gänzlich und um so lieber zurückgenommen, als auch die Soldatenkinder aus der Pro- vinz Sachsen der Wohlthat theilhaftig sind. Jeder Zweifel gegen den Umfang der Jutelligenz-Artikel, welhe dem Zwange unterliegen, wird dur die Kabinets-Ordre vom 3. Mai 1824 gelöst,

Vorbehaltlich der vollständigen Abfindung oder Einnahme-Sicher- stellung des. Jnstituts, auf welche die Absicht des Königl. Stisters gerihtet und der besondere Shuß des Staates zu wenden ist, darf die Rechtlichkeit der Abänderung . oder Aufhebung des Privile- iums aus den beigebrachten vielen tristigen Gründen so wenig in e gestellt werden, , als es bei den gänzlich veränderten Zeit- und Gewerbs- Umständen Laas der Geschäftsbetriebe und Vorrechte des berliner Lagerhauses der Fall sein kounte; Allgemeines Landrecht Th. I. Einl. §. 70, Th. II. Tit. 6, §§..75 bis 78, Tit. 19 §6, 32 u. 40, Nah dieser Vorbereitung haben wir zu den einzelnen Para=- raphen des Geseh - Entwurfs gar wenig zu erinnern und bitten den andtag nur, folgende ehrerbietige Bemerkungen zu erwägen:

Ad g. 1. Je befriedigender die Bestimmung der zwei ersten Sähe dieses ZL'aragrapzen..i , desto weniger will es billig erscheinen, für gewisse Städte, Kreise und Gegenden die Wohlthat der Be- freiung vom Zwange wegen eutgegenstehender Verträge auf unbe- stimmte Zeit hinauszurücken. Wegen solcher Zufälligkeiten dürften dieselben

- nicht nahzustellen sein, zumal dadurch der gemeinnüßige Erfolg verschoben

wird, da, wo Lokal- oder Kreisblätter -noch niht emporgekommen sind, deren Errichtung, die das Jntelligenz-Privilegium ershwert hat, zum Besten des. Verkehrs bald entstehen.zu sehen. Man vermuthet, fast in allen, wenigstens in den meisten Fällen solher Kontrakte werde, wenn sie au ‘auf eine Reihe von Jahren- oder auf Lebenszeit der Ju- haber abgeschlossen worden, die Kündigung wegen veränderter Geseß= gebung ausdrücklich vorbehalten sein, und hegt die Zuversicht, daß, wo es dieser Umstand gestattet, die Aufhebung der Verleihung mit dem 1, Januar 1846, oder sobald es die Kündigungsfrist nachläßt, eintreten werde, Wo freilich ein solcher ausdrülichèr Vorbehalt die als= baldige r nit rehtsertigt, ist mar weit entfernt, der Heiligkeit der Verträge Abbruch zu thun. Dann aber möge lieber Entschädi-= gung den Nußnießern, wie es: bei ähnlichen Begebnissen geschieht, ge- währt werden. Könne und. wolle die Staatskasse diese Abfindung der gemeinen Wohlfahrt wegen nicht übernehmen, so möge die Ent=- s{hädigungs-Summe der Insertions - Abgabe der Cents en Blätter eher zugeseßt werden, als daß ein Landestheil die ortheile der neuen Einrichtung länger, denn der andere entbehren soll,

Der Ausschuß bittet hiernach, den lebten Sab des ersten g. da- hin zu berihtigen:

daß, wo von der Kündigung civilrechtlih niht Gebrau zu ma- hen, Entschädigung für deren Aufhebung verwilligt werden soll, ad §. 3, 1) Die Absicht dieses §. f ‘war unzweifelhaft, die Fassung scheint aber das Bedenken erregen zu können, als müßten alle bezüglichen Bekanntmachungen doppelt, einmal im Anzeiger der Stadt. Berlin und- das. andere Mal in ‘dem Regierungs - Amtsblatts= Anzeiger, abgedrudt werden. Zur Beseitigung dieses Mißverständ- nisses wäre in der leßten Zeile des §. zu agen : ;

eine Bekanntmachung in Betreff der Stadt Berlin durch deren be-

sonderen Anzeiger (§. 2), und -in Betreff der übrigen Landestheile

jener:6 Provinzen dur den öffentlihen Anzeiger der Regierungs-

Mes sbub b ei ie

):-Der Ausschuß bringt bei diesem §. weiter zur Sprache, da auch die Amtsblatts - Anzeiger in vielen Fällen, nainentlih p va nothwendigen Subhastationen kleiner Wandeläer 2c., den Zweck nicht erfüllen. - Jene Anzeiger werden vom Publikum, namentli von den Feld-Nachbarn solher Grundstücke, äußerst weni gelesen.

Um die Publizität zu erzielen und die Kaufliebhaber zu benah- rihtigen, müssen daher - dieselben Bekanntmachungen meist durch die Lokal- und. Kreisblätter wiederholt werden, weil: nur diese die Absicht En en sonst oft Nachtheil eintritt. Es entstehen dadurch dop-

elte Kosten, wünscht daher für die Behörden die Lte

: zu- den geseblihen Bekanntmachungen auf ntrag undunter Zu-

Bug der Jnteressenteu,- falls der Gegenstand nur von örtlicher

Bedeutung ist, die Lokal- und Kreisblätter gebrauchen zu dürfen; während bei Ediktal-Vorladungen, Konkursen, . Liquidations=Prozessen, arent A Dokumenten, Aufgeboten' 2c. ‘die Geseß» Vorschrift als

egel -gi f nNotag

Ad §4... Jm Allgemeinen ist der ‘Ausschuß mit ‘dem Grund- saße einverstanden, daß die gebührende Entschädigung der vom Mili- tair-Waisenhause aus dem Jutelli enzblattzwange 2. bezogenen Ein- fünfte von den: Redactionen der ö entlichen Blätter, einschließlich der Anzeiger (§, 3), aufgebracht werden müssen. Jn jeder Beziehung dünkt es aber rathsam, einfach, Koutrolle, Berechnungen und Uifosten ersparend, wenn jène Abfindung hauptsächli dur jährliche Aversional- Zahlungen regulirt wird. Wir wünschen: diese ‘Maßnahme ‘als Regel

aufzustellen und möchten danah den | in t etwa bin Fassen: 7 9 ay L Awham A Me

die für die armen Schuldner 2c. drückend sind. Man |

. destheilen, ‘ba in diesen

Die dem Mihtair-Waisenhause zu Potsdam 2c. gebührende mj seinem Fortbestehen unentbehrlihe Entschädigung sind die Redz nen der öffentlihen Blätter, einshließlich der Anzeiger (S. 3), zubringen verpflichtet. “Dieselben ha n“ nah der Verthei Behörde eine auf die Debits - Verhältnisse abgemessene jt Aversional-Zahlung, die zusammen den Betrag der Abfindung Ë macht, an die Staatskasse zu leisten. Die Redactivn, welt Weise der Schuld-Abtragung nicht annimmt, muß nah Aufhe) des Intelligenzblatizwänges von allen einzelnen, gegenwärtig Zwange unterworfenen Artikeln eine nah dem Raume der Jns, demoiitne besondere Abgabe an die Staatskasse entrihten.

Der Ausschuß glaubt, der leßtere lästige und, weitläusige 9 weg werde sihch meist vermeiden lassen.

Ad §8. 5, 6, 7. Da nach dem Ausdrude und Sinne des Königl Stiftungsbriefeseine Steigerung der Einnahmen ausdem Jutelligenj zwange gerechtfertigt is, so darf gegen das Prinzip in diesen Paragra an sich nichts erinnert werden, und'es läßt sich auch gegen díe Bestim und Fassung der obigen drei Paragraphen nichts einwenden, nays, lih vermag der Ausschuß keine einfachere und richtigere Norm

eigenden Einkommens, als die nah der Volkszählung, zu ermit indem die zeitherige Einrichtung, wie die Veränderung oder El terung den Gesammtverkehr der 6 Provinzen der Monarie beri, Die fixirten Aversa für die verschiedenen Lokalblätter mögen nag Umfange der Stüdcke, nah der Zahl der Nummern, nah der F des Absayes abgemessen, die Juseraten - Abgaben nah Zeilen, überall gleihmäßig normirt werden. Ob und wie die wiederkehr Revisionen oder neuen Abgaben-Regulirungen nah der vorgesri nen Gleichung auszuführen, kann lediglih, da die Fe Feststel für eine achtjährige Periode gilt, bis nah gemachter rfahrunz

ch beruhen, Unter allen Umständen muß für die gebührende 9

attung zu sämmtlichen Bedürfnissen der milden Anstalt jederzeit y stimmt und gesorgt werden.“ : Der Landtag hat sich mit diesem Gutachten einverstanden ert, den danah zu berichtigenden Geseß=- Entwurf mit Ausnahne weniger Stimmen, die nur eine Verbesserung der beizubehalinw zeitherigen Einrichtung resp. eine gleichmäßige Feststellung der f gabe, etwa auf den vierten Theil der Insertions-Gebühr, begeht angenommen und sließlich den Antrag gestellt, daß sowohl die Redactions-Abgaben-Regulirung; als die Resultate der späteren vision öffentlich bekannt gemacht werden möchten.

Demnächst fam der unter Nr. 8 des Allerhöchsten Dekrets w 2ten v. M. an den Landtag gelangte Entwurf eines Geseges,

die Äufbringung und Gritaitung der Aufgreifungs =, Detenti

und Transportkosten bei Bettlern, Vagabundenu und legitimatin| losen Persouen betreffend, ] zur Berathung.

—__ Es sind nämlich in neuerer Zeit die3Bestimmungen der Alz höchsten Kabinets-Ordre vom 28. Juli 1836 (Geseb-Sammlung t 1836 S. 218) hinsihtlih der Verpflichtung zur Tragung und Erst tung polizeilicher Untersuhungskosten auch

auf Tragung aller derjenigen Kosten, welche den Polizei-Obrizh

ten durch die Aufgreifung und vorläufige Deterition der Bett

Vagabunden und sonstigen legitimationslosen verdächtigen Person

während der Zeit der Ermittelung ihrer Angehörigfeits- und sw

stigen Verhältnisse erwachsen, analog ausgedehnt worden. Jnwiefern aber dies gerecht und bil sei, hat selb den höheren Verwaltungs-Behörden zu vielfachen Zwi feln und Bedenken, namentli seit dem Erlaß des Gesezes vom Januar 4843 über die Besträfung der Bettler, Vagabunden und! beitssheuen, Veranlassung gegeben, um so mehr, da solchenfalls di selbe mit seinen mannigfachen, entweder neuen oder doch sehr versch ten Strafbestimmungen gegen Bettler und Landstreicher den Kom nen und Privaten, als Polizei-Obrigkeiten, theils niht gekannte, | weit umfangreichere Verpflichtungen. auferlegen würde, Verp tungen, welchen auf die Dauer zu genügen, sie offenbar nidin Stande sein- dürften. Die Vorschriften dieses Geseßes sind überti fast durchgängig nur zu den sogenannten landespolizeilichen zu reh und erscheint es um so weniger im Recht begründet, zu deren Lil streckdung ‘von einzelnen Kommunen und Privaten Opfer und Auswto dungen von so bedeutendem Umfange zu erheischen. Die Durchführung des fraglichen Verwaltungs=Grundsages |i daher sehr erheblihe Bedenken „über ||dessen Zweckmäßigkeit anger und läßt in einigen Beziehungen sogar Folgen befürchten, welche sin Zweden der Sicherheitspflege als ein Hinderniß entgegen stellen kön Es is Pflicht des vorliegenden Geseß=Entwurfs, diese merkten und in der ihn begleitenden Denkschrift (S. 4 und 5) fend geschilderten, auh von mehreren Provinzial-Landtagen ber zur Sprache gebrachten Uebelstände zu beseitigen, und dem desfals en, mehr oder minder empfundenen Bedürfniß durch gleichmäßi estimmungen Erledigung zu gewähren, ! Insoweit war der Landtag mit der Tendenz des Gesep-Enkwuß vollflommen einverstanden; nicht eben so mit derjenigen, wona Staatskassen von allen zeither hierunter getragenen fbr bedeutentd auf die verschiedenen,

"

ür die Landarmenpsflege 9

Lasten liberirt und selbige durhgängi dem Geseß vom 31. Dezember 1842 f deten oder noch zu bildenden Verbände übernommen werden soli

Ohnehin is der von allen Provinzen: des Staats am meisten nl Grundsteuern belasteten Provinz Sachsen durch ‘das obengenuut Gesebß eine ganz neue Last, die Versorgung der: Landarmen, aufer} worden, welhe sowohl nah dem Allgemeinen Landrecht, als nach di in der Provinz selbs bestehenden Verfassung dem Staate obgelegtl und beschloß daher der Landtag, gegen die beabsichtigte neue W lastung seine ausdrücklihe und bestimmte Verwahrung- in der an dd Königs Majestät einzureichenden Denkschrift auszusprechen. /

Unter Festhaltung dieses Gesichtspunktes fand h zu’ den eil zelnen Paragraphen des Gesey-Entwurfes Folgendes zu bemerken:

Zu: §. 1, Mit der ‘in diesem Paragraphen ausgesprochenen W freiung der Kommunen und Privaten, wélche Polizei-Obrigkeiten sind) von den dur Aufgreisung , Detention und Transport der Beitilti Vagabunden und legitimationslosen Personen entstehenden Kosten wt man, unter Vorbehalt der zu den §8. 2 und 3 vorzuschlagenden M“ difícationen , vollständig einverstanden. |

Zu §. 2. Ju den unmittelbarén Ortschaften der sonst sächsish# Landestheile der Provinz sind verfassungsmäßig zeither die Kosten df Aufgreifung und polizeilichen! Verhaftung, Verpflegung ‘und Bells dung der Bettler, Landstreicher und sonstiger legitimationsloser v dächtiger-Judividuen, eben so die Kosten, welhe durch die in schung ‘derselben ‘einzuleitende vorläufige polizeilihe Untersuchung enb“

gierungen, mithin äus Staatskassen, bezahlt worden. Gleiche V

- pflichtungen liegen denselben ob, n den übrigen Landestheilen di

Prvvinz,-ja noch weit Agen vse in den sonst westphälishen L lte nicht zusteht, vielmehr während der Zwischenherrschaft an den Sl unmittelbar übergegangen ist. - Selb: in imnehrèren Städten der vinz; deñen ‘die Polizei - Gerichtsbarkeit zusteht,

Regierung liquidirt und ‘aus Staatskassen erstattet worden.

(Schluß folgt)

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standen,'-aus den polizeilichen Dispositions-Fonds der Königlichen X,

Polizeich Gerichtsbarkeit vielen Domin"

: sind bis in neue Zeit die ‘Polizei-Gefangenen-Unterhaltungskosten bei der Königliche!

Yas S belrägf: Kthlr. sür 7 Iahr. I die, - Á Jal S Rthlre.

Allgemeine

r. - 1 Iahr. P ) lex ne Preinerdoh E j r B nte cia Anteiggs 2 Sgr. : | i L

Alle Post-Anstallen des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses Blatt an, sür Berlin die Expedition der Allg. Preuß, Zeikung : Fricdrichs strafe Ur. 72.

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¿ 97.

Berlin, Dienstag-den Zten April

I n halt.

rovinz Schlesien. Unglücksfall, A n. Eisgang und Ueberschwemmung. Rhein-Provin 3. über den Arbeiter-Hülfsverein.

ayland.

o P des Rheins, arn

/ e Bundesstaaten.

e eantter, Wasserstand der Donau, —. Großherzogthum Medcklenburg-Schwerin. Exrpropriation,.— Freie Stadt Bre- men. Deichbrüche. Schreiben aus Franffurxt a, M. (Bli nah der Schweizz Nachwehen der Uebershwemmung.)

Nußland und Polen. St. Petersburg. Ernennungen und Be- sórderungen am Tage der Taufe des Großfürsten Alexander Alexan-

drowitsch.

rankreich. Paris. Verwerfung des Geseß-Vorschlags über die Ge- |

äfte in P E Der Zollgeseß-Entwurf. Vermischtes.

Briefe aus Paris. (Kammer-Arbeiten: Douanengesey. Die Peltitio-

nen gegen die Befestigung von Paris; aus Afrika.)

prosbritanien und Jrland. Unterhaus, Kolonial-Budgetis. -Kiederholte Debatte über die Brief - Eröffnungs - Angelegenheit. Ein Antrag des Herrn Sheil verworfen. London. Hof- Nachricht, Die Gesellschaft gegen den Sklavenhandel wider das Durchsuchungsrecht. Niger-Expedition. i

Schweiz. Kanton Zürich. Note des russischen Gesandten an den Bundes - Präsidenten. Maßregeln des- eidgenössischen Staatsraths. Kanton Aargau. Einfall der Freischaaren in den Kanton Luzern. Kanton Basel, Ausstellung einer Bürgergarde,

Spanien. Schreiben äus Madrid. (Neuentdeckte Vershwörun z- Par- teiung unter den Progressistenz Begünstigungen des Schiffsverkeh16 mit Frankreich ; Vermischtes.)

handels- uud Börsen-Nachrichten. Berlin u. Frankfurta. M. Bôrse,

O tudfau, Einige Notizen über das Theaterwesen im heutigen Athen. Beilage.

lVichtamtlicher Theil. Inland.

Provinz Schlesien. Breslau, 4. April. Die hiesige Zeitung meldet: „Nach genauer Erkundigung hat si ergeben, daß ür der Schiffer Babish (nit Fabisch) sein Leben verloren hat. Seine Reihe i bereits im Wintergarten aufgefunden worden, Sonst wird Aemand vermißt, Die Communication auf der Straße nach Trebnitz st gänzlich gesperrt, da die Brücke über die alte Oder theilweise weg- httisen und die Chaussee bei Lilienthal durhbrohen ward. jesgen Ok¿r - Pegel is der heutige Wasserstand der Oder 21 Fuß } Zoll und am Unter-Pegel 13 Fuß 3 Zoll.‘ Bei Ne if fe war er Wasserstand der Reisse am 29, März Abends über 19 Fuß, und le ganze Niederung bis Kohlsdorf glich einem stürmischen See. Vlüdliher Weise änderte sich gegen Mitternaht der Wind, womit je Gefahr abgewendet war.

Provinz Posen. Die Breslauer Zeitung meldet aus Posen vom 2. April: „Das ganze Warthe-Thal i unter E nd es sehlen noch vielleicht zwei Fuß, so strömt dasselbe über unsere die Stadt mit der Vorstadt Wallischei verbindende Brüde, díe man ereits seit heute Mittag gesperrt hat, Das Eis, welches noch ober= jalb Posen beim Eichwald stand, is seit 5 Uhr Nachmittags in Be- vegung, Es hat jedoch den Anschein, als ob dasselbe vor unserer Drüde wiederum zum Stehen kommen würde. Die unterhalb Posen jelegene massive Schleusenbrücke, welche zu den Befestigungswerken ehört, suht man durch Sprengen mit Pulver frei zu erhalten. Den facrihten aus den oberen Warthegegenden gemäß, is dort die Zer- söruig durh Fluthen und Eismassen groß. Jeßt is der aler ens in Pegel gegen 15 Fuß 3 Zoll. So eben hat das Wasser das bolz von den- hiesigen Lagerstätten weggesührt und vor der Brücke hegen 1000 Klaftern aufgethürmt, Oberhalb hat man den Damm n zwei Stellen durhstohen, an auderen is er durhbrochen ; man oft, daß in Folge dessen der Wasserstand nicht viel höher steigen ind unsere Brücke so erhalten werde, da die größere Wassermasse adurch um die Stadt herumgeleitet wird.“

Nhein - Provinz. Bei Düsseldorf war der Rhein seit dem [sen d, M, um 2% Fuß gefallen, und die übershwemmten Straßen

M u sf au. Die Standesherrshaft Muskau mit Pertinenzien, Juventarien und

Wonäthen is in den Besiß des Herrn Grafen Edmund von Haßzfeldt-

Beisweiler übergegangen und der gerichtliche Kauf darüber zu dem Preise

on 1,708,150 Rihlr, am 22. /27. März in Frankfurt a. d. O. und Berlin

bollzogen worden, O va, Dex Ober 2 Direktor Bethe. Jm Austrage des Herrn Fürsten von Pückler-Muskau.

Einige Notizen über das Theaterwesen im heutigen Athen.

Nathdem Griechenland vom türkischen Joche frei eworden und es durch nstituirung des Königsthrones definitiv in die Reihe der europäischen Vlaaten eingetreten war, hatte man nichts Eiligeres zu - thun, e dygenropäischen Civilisation so viel als möglich anzuschmiegen, europäische vsitutionen einzuführen, europäische Bildungsweise und Bildungsmittel ÿ anzuei nen, und hin und wieder fingen europäische oder sogenannte ifische Sitten und Gewohnheiten an, die einheimischen zu verdrängen, Dun Theil freilich nicht sowohl griehisch als vielmehr türkisch waren. p ‘let Eifer entsprang einmal aus Politik: man gute in den europäischen dlionen eine Stüge suchen und glaubte deshalb, sich selbst so schnell als 6 (ec our und durch zu einer europäischen Nation machen zu müssen.

läßt sich nicht leugnen, daß man hierin gar oft zu weit ging und so e Mteréessen Griechenlands und den gegebenen Verhältnissen entgegen- delte, - Von dem entgegengeseßten Extrem, daß man nämlich europäische j süsse auf dem Gebiete der innereu und äußeren Politik systematisch von uh zu halten gesucht hätte, is bis jeyt weniger zu verspüren gewesen ; | mt davon wen ger zu befahren bei dem strebsamen, aufgeweckten Geiste h de on, die durch die neuerlich erlangte Unabhängigkeit vom türkischen tw einen neuén Aufschwung erhalten hat. Charakteristish is es bei alle-

! daß der gemeine Mann den Ausdruck „Europa“ stets als Gegensay

Wasserstand. Pro-

önigreih Württemberg. Abge- |

| wenigen Tagen wird die Kammer der

darin begriffen. Soll Griechenland sih eine Zukunft erringen, soll es den

der Stadt waren zum Theil wieder frei, Jn Aachen faud am 2. April die Bürger - Versammlun statt, welche die definitive Fest- stellung des Statuts für den daselbst zu stiftenden Verein zur Ver= besserung der Lage der arbeitenden Klassen in Aachen berathen sollte.

Deutsche Bundesftaaten.

Königreich Württemberg. Stuttgart; 2. April. Jn Abgeordneten ihre Sibungen mit Berathung der Art und und die Aufnahme der Eisen- Bei Ulm war vorgestern das doh waren mehrere Straßen der (Auch in Regensburg war die April Mittags um 14.)

Großherzogthum Meckeklenburg- Schwerin. Das Schweriner amtlihe Wochenblatt vom 5ten d. enthält eine Großherzoglihe Verordnung in Betreff der Veräußerungs =- Verpflich- tung bei den beabsichtigten Eisenbahn - Anlagen zur Verbindung der Städte Rosto und Wismar mit der Berlin-Hamburger Bahn.

Freie Stadt Bremen, 3. April. Nicht nur i} am linken Weserufer zu Seehausen und an der Ochum, welche durch das in Folge des Bruchs am Buntenthors - Steinweg einströmende Wasser angeschwollen ist, der Deich gebrochen, sondern es hat auch auf dem rechten Ufer der Lesumdeih dem Andrange des Wassers niht wider- stehen können und die Uebershwemmung hat s\ch bereits bis in die Vorstädte Bremens ergossen.

XX Frankfurt a. M., 4. April. Die Besorgniß, daß der Radikalismus in der Schweiz einen äußersten Schritt wagen werde, i in Erfüllung gegangen. Wenn schon die öffentlihen Blät- ter die kläglihsten Nachrichten über die Ereignisse bringen, lauten die der Privatbriefe noch weit betrübender, Es is viel Blut geflossen und die Zustände sind der Art, daß das Drama noch nicht ausgespielt zu sein scheint. Unter sochen Umständen dürften wohl die Nachbars= mähte, im vorhergegangenen Einverständnisse mit den übrigen Groß- mächten, entscheidende Maßregeln ergreifen, um den in der Schweiz losgelassenen Geist der Anarchie völlig zu bannen. -

Die Wassernoth hat \sich nun überall verloren, der Main und seine Nebenflüsse sind in ihr Bett zurückgekehrt, lassen aber überall große Verheerungen und besonders auf dem Lande wahres Elend zu=- ríick, Es haben ch mehrere Comité's gebildet, das Unglück,- das die Einheimischen betroffen, zu mildern; man hat au die löbliche Ab- scht, die {wer Heimgesuchten der benahbarten fremden Orte zu unterstüßen; Millionen würden aber niht ausreichen, den Schaden überall auszugleichen. An unserer Mainbrüde hatte die Wasserfluth auch einen Strebepfeiler E der gestern völlig einstürzte, Die Post hat seit gestern ihre Verbindungen nach allen Richtungen wieder aufgenommen, dagegen kann die Taunus - Eisenbahn ers übermorgen ihre Fahrten wieder beginnen. Die Bahn war an mehreren Stellen stärk von der Fluth mitgenommen worden. Unsere Messe hat bei der eingetretenen {önen Frühlingswitterung ein freundlicheres Aussehen

gewonnen. Russland und Polen.

St. Petersburg, 1. April. Die Vollziehung der Taufe des Großfürsten Alexander Alexandrowitsh, welhe am Sonnabend den 29, März in der durch das Programm vorgeschriebenen Weise stattfand, wurde den Bewohnern der Residenz durch 301 Kanonen= shüsse von der Festung Petropawlowsk verkündet. Nach der Taufe war großes Diner bei Hofe und Abends Jllumination der Stadt. Durch einen von demselben Tage datirten, an den dirigirenden Se- nat gerichteten Ukas hat Se. Majestät der Kaiser den bisherigen Vice- Kanzler Grafen von Nesselrode zur Würde eines Reichs = Kanz= lers für die auswärtigen Angelegenheiten erhoben. Auch sind durch einen Kaiserlichen - Tagesbefehl von demselben Datum eine Reihe von Beförderungen iu der Armee vorgenommen. Die General- Lieutenants Driesen, Bjelogradsky, Chatoff I, L I, und Schu- bert wurden zu Generalen der Jnfanterie, General = Lieutenant Rep= uinsky zum General der Kavallerie und General -Lieutenaut Kosen

wieder eröffnen und zwar, Weise, wie unser Staats=Schuldenwesen bahn - Anleihen einzurichten seien. Wasser der Donau wieder gefallen, Stadt noch immer nicht zu passiren. Donau gefallen und zwar bis zum 41.

wie es heißt,

zu Griechenland und der Türkei gebraucht; Rußland is nur halb und halb

Play einnehmen, welcher ihm durch alle seine Verhältnisse und Beziehungen angewiesen ist, so darf es sich, wie ich glaube, niht blind der abendländi- hen Kultur in die Arme werfen, sondern es muß diese auf jegliche Weise ait christlich - orientalishen Verhältnissen zu vermitteln, an sie anzuknüpfen suchen; davon, daß man sich dieser Stellung und dieses Berufes deutlich bewußt werde, und daß man zur Lösung dieses Problems die richtigen Mittel aufzufinden und anzuwenden wisse, hängt das gegenwärtige und zu- fünftige Gedeihen. des jungen Staates. ab. Dabei sind denn freilih noch gewisse mehr oder weniger direkte äußere Einflüsse in Anschlag zu bringen, die sich mannigfaltig unabweisbar und störend geltend machen. Sodann entspringt jener Eifer auch aus dem sozialen Bedürfniß z denn die politische Revolution mußte nothwendig auch die sozialen Zustände ergreifen, Da ist nur zu bedauern, daß man häufig ein wüklih vorhandenes Bedürfniß, vorsäßlih oder unvorsäzlich, übersah, daß man dagegen der Abhülfe blos eingebildeter oder vorgeblicher Bedürfnisse große Opfer brachte. Dazu kam noh, wie es nicht selten bei regem, nicht immer richtig verstandenem Civilisationsstreben der. Fall zu scin pflegt daß man gar oft den Schein für das Wesen gelten ließ, und daß in manchen Fällen der Luxus die Ci- vilisation überholte, Wenn man nun bedenkt, daß das religiöse Element in Griechenland so tief, ja in. vielen hochwichtigen Beziehungen weit tiefer in das politische und soziale Leben eingreift, als sonst irgendwo in der ge- sammten cristlihen Welt, so ist es erkflärlih, daß dagegen eine theilweise Reaction nicht ausblieb, hervorgegangen aus religiöser Strenggläubigfkeit und sittlihem Rigorismus; aber au aus staatswirthschaftlichen Theorieen und Berehnungen denn diesen ist in einem Lande wie. Griechenland ein weiter Spielraum gegeben, und sie sind das Stefenpferd gar vieler Leute mit und ohne Beruf geworden.

Unter solhen Umständen wurde der erste Versuch gemacht, die Bühne nah modernem europäischen Zuschnitt auf griechischen Grund und Boden

1845.

zum Generál der Artilleríe, 21 General-Masore zu General-Lieutenants und 8 Obersten zu General - Majoren ernannt. Ein anderer Tages= befehl von gleihem Datum enthält die Ernennung des Generals der Infanterie, Militair-Gouverneurs von Riga und General-Gouverneurs vou Liefland, Esihland und Kurlaud, Baron von Pahlen, zum Mit=

gliede des Reichsraths, Frankrei ch.

_ París, 2. April. Die langen Debattèn der Pairs - Kammer über den Geseßvorschlag des Grafen Daru und die darin vorgenom- menen Modisicationen sind ohne Erfolg gewesen; die Kammer hat heute bei der Schluß - Abstimmung den ganzen amendirten Entwurf mit 86 gegen 51 Stimmen verworfen. Das Journal des Dé= bats wünscht dem Lande Glü zu diesem Resultat, „denn““, sagt es, „hätte die Kammer das drakfonishe Geseß genehmigt, welches ihre Kommission in der besten Absicht entworfen hatte, so würde sie, wir sagen cs ohne Bedenken, jenen großen Unternehmungen, deren rasche Entwickelung Frankreich, wenn es wohlberathen is, mit allen Kräften aufmuntern muß, einen tödtlichen Streich verseßt haben, Jndeß wird diese lange Diskussion nicht ganz fruchtlos gewesen sein. Es is nun Je- dermaunn gewarnt, und eine von so hohem Ort ausgegangene War-= nung wird von größerer Wirkung sein, als der Entwurf der Kom- mission gegen Mißbräuche, die weniger zahlrei sind als man denkt, und deren Beseitigung einem Jeden am Herzen liegt.“

Die Deputirten - Kammer votirte gestern die leßten Artikel des Geseß-Entwurfs über die Zölle, mit Ausnahme einiger wenigen Be- stimmungen, die sie noch einmal zur Prüfung an die Kommission ver= wies, Uebrigens bot die Diskussion nihts von Interesse dar, außer etwa die Debatte über das Amendement des Herrn Dezeimeris, wo- nah au der Tarif für die ausländische und französische Einfuhr in Algier, so wie der für die Einfuhr von Algier in Srankreih mit in das Geseß eingeschlossen werden sollte. Das Ministerium beharrte bei dem System des Entwurfs, wonach dieser Theil des Tarifs, wie bisher, Königl. Verordnungen vorbehalten bleibt. Diese Ansicht wurde auh vou Herrn Dufaure lebhaft unterstüßt und das Amendement mit großer Majorität verworfen.

Die Werke Lamartine's sind im Jahre 1844 an die Gesellschast Bethune verkauft worden gegen 1) eine Summe von 350,000 Fr., in verschiedenen Terminen zahlbar; 2) einé lebenswierige Rente von 8000 Fr., mit Uebertragung der Hälfte auf eine andere Person nach Lamartine's Ableben; 3) einen Antheil an dem Ertrage der von La- martine herauszugebenden „Geschichte der Girondisten““, welcher An- theil dur die Ankäufer selbs auf ungesähr 240,000 Fr. geschäßt is ; im Ganzen also gegen ein Käpital von 7 —800,000 Gr. Ferner hat die Gesellschaft ih verpflichtet, zu voraus bandweise festgestellten Preisen die Werke anzukaufen, welche der Verfasser in Zukunft noch schreiben dürfte. Lamartine will nun aber, man weiß niht, aus eyeo Gründen, die gerichtliche Aufhebung dieses Verkaufs-Kontraktes verlangen.

Jn Folge einer für die Vorlesungen an der Rechts\chule zu Toulouse getroffenen Ordnungsmaßregel hatten \ich unter den Studenten einige Sh leite Also S gezeigt; indeß hoffte man, daß nah den Osterferien Alles zur Ordnung zurückehren würde; als aber am 28. März, bei der Wiedereröffnung, jeder Professor zwei Schreiben des Rektors und einen Befehl des Ministers des Innern, welche die Bei= behaltung der früher genommenen Maßregeln vorschrieben, verlesen hatte, entfernten sich die Zöglinge, mit wenigen Ausnahmen. Hierauf fólgten einige Zusammenrottungen, welche batd zerstreut wurden. Am 29, März wurde angezeigt, daß die Vorlesungen der Rechts-Fakultät definitiv geschlossen seien. /

Ul Paris, 2. April. Die Deputirten - Kammer hatte sih heute vor der öffentlichen Sißung in ihren Büreaus zu vorläu-= siger Besprechung des Geseß=-Entwurfs versammelt, wodurch ein Kre- dit von 175 Millionen zu Bewaffnung der Befestigungen von Paris verlangt wird. Die Opposition der Unken bekämpste im Allgemeinen den Geseh - Entwurf, Herr Thiers war in seinem Büreau nicht zu= gegen. Seine Freunde sind der Ansicht, daß die Befestigungen aller- dings bewaffnet werden müssen, aber sie glauben den Augenblick dazu niht angemessen. Von den 9 ernannten Commissairen sind 7 dem Geseg= Entwurse günstig. Dann wurde die Kommission für Prüfung dez

A

Eingang zu verschaffen bei einem Volke, unter welhem auch der geringste der Anfänge fehlte, aus denen sie sich. sonst überall entwielt hat, bei einem Volke, welches vermöge seiner bisherigen Sitten, Denk -- und Anschauungs- weise jede Art von öffentlicher Schaustellung als unzulässig und ansiößig zu betrachten gewohnt war, ‘Wirklich ‘gekaunt und gewünscht wurde das Theater nur von den íîn Gtiechenland lebenden Fremden und denjenigen Griechen, die durh längeren Aufenthalt in europäischen Ländern sich daran gewöhnt und daran Geschmäck Se hatten. Dagegen gab es Nigo- risten und Strenggläubige, welche? niht allein die Bälle und Tänze nach fränkfisher Art, Pndeon sogar hin ünd wieder die sonntäglihen Promena- den zur Militairmusifk als unschicklih verdammten, wie viel mehr theatra- - lische Vorstellungen! Jhre hauptsächlihsten Organe fand diese Theater- Opposition in den Blättern, welche ‘das Banner der strengen Orthodoxie oder auch einer veralteten Moralphilosophie aussteckten ; immerhin aber hat- ten sie sih zu hüten, den Verdacht einer unpatriotischen oder fulturfeind- lichen Gesinnung auf sih zu laden. Mit einem gèwissen Triumph verkün- digten sie die Erfüllung ihrer sinistren Prophezeiung, als einmal ein Gym- nasiast mehrere Schulbücher verkaust hatte, um si die Mittel zum Besuch der italienischen Oper zu verschaffen. Es lag in der Natur der Dinge, daß, als sogar die italienische Oper sich eindrängte und si geltend zu machén versuchte, das griechische National-Theater hinlängliche Sicherheit vor Anfechtungen finden mußte, zumal da die Jntrigue gleich der ersten Oper, welche dem griechischen Publi- fum vorgeführt wurde, des Rosfinischen „Barbiers von Sev lla‘‘, hinreichende Veranlassung gab, sich auf alle möglihe Weise zu sfkandalisiren. Der arme Figaro wurde, wenn man noch recht glimpflih verfahren wollte, mit einem italienischen au in Griechenland üblichen Titel beehrt , den ih hier nit niederschreiben mag, Man Aiubke die Erweckung des Sinnes für Musik und die Verseinerung des Geshmacks werde zu theuer erkauft dur Ge- fährdung der alten guten Sitte. Sollte indeß gar noch das Ballet einge- führt werden, so wird man wohl wiederum der italienischen Oper einige Ruhe lassen, Jndeß auch hier hat sih der Einfluß des {önen Geschlechts, welches die freiere europäische Bewegung der früher üblichen, mehr oríenta-

verpflanzen. Ohne daß ein eigentlicher innerer Anknüpfungspunkt vor- Diken "aeésea wäre, fam es darauf an, der dramatishen Darstellung

lischen Abgeschiedenheit und Zurüdckgezogenheit immerhin vorzieht, sehr be-