1845 / 97 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

eimstellt, ernaunte der Herr Landtaga=- Marschall einen“ neuen Aus=- Has für die Dauer: des gegenwärtigcir Landtages, Behufs der Ueber=- wachung der Ständehausbau - Angelegenheit, aus den Mitgliedern Ferner zeigte der Herr Landtags-Marschall an, daß, wegen der Menge der noch vorliegenden Arbeiten, die- Verlänge- chmals auf 14 Tage nachgesucht, jedo zu hof- hr vollständig zur Erledigung der Vor-

Nah der Vorlesung und Genehmigung mehrerer Adressen. wurde hierauf in Gemäßheit der Tages-Ordnung rats des Central-Aus\hus}ses über die | Kollegiums hiesiger israelitisher Gemeinde, des Jnhalts, geschritten : Allerhöchsten Orts zu bitten, daß niht uur die im Edifte. vom 11. März 1812 den jüdischen Bewohnern der alten Provinzen. zu-

und durch die deutshe Bundes - Akte gewährleisteten Rechte vollkommen wieder hergestellt, sondern auch im. Allgemeinen den Juden der preußischen Monarchie vollkommene bürgerliche Gleichstellung mit den christlichen Unterthanen huldvoll|. zugestan=- den werde. ; Äcuu

Jn dem referirenden Ausschuß hatte sich die Majorität von 9 Mitgliedern für, und die Minorität von 2- Mitgliedern, im. Allgemei= nen gegen den Antrag erhoben. Nach dem Vortrage des: sehr gründ= lichen ausgearbeiteten Referats erhob sich eine anhaltende Debatte. Tür die Petition wurde zunächst hervorgehoben, daß diejenigen Ju= den, welche bisher Aemter bekleidet hätten, diesen sehr würdig vor= estanden. Andere Staaten sind uns in der Emancipation vorange- ritten, wie nämentlich England, wo ein Jsraelit die Stelle des ersten Sheriffs von London bekleide ; ilitairs und Deputirten selben in allen Verwaltuugszweigen Anstellung L h di theokratishen Grundsäße der Juden werde hinreichende Sicherheit für Der Einbringer der Petition \prach sich mancipation der Juden sei,

der Versammlung.

rung des Landtags no fen sei, daß diese Frist

lagen erforderlih sein werde.

um Vortrage des Rese= Petition des Ober-Vorstcher-

ankreich, welches uuter seinen Advokaten, uden zähle; Holland, wo die- l Durþ- die das Staatsleben gewährt. dahin aus, daß auch er für vollständige deren Gewährung aber, wegen unseres Hörigkeitsgeseßcs und der Nähe von Polen, Schwierigkeiten enthalte, indem leßtere viele. Ein- wanderungen veranlassen würde. Die heiligen Bücher der Juden ent=- halten viele Grundsäße, in Folge deren ih diese als ein bevorzugtes Volk udd andere Menschen als untergeordueter denn sie selbst be- trachten. Vollständige Emancipation werde erst dann eintreten kön- nen, wenn Ehebündnisse zwischen Christen und Juden geschlossen wer= den können und somit das bisher ausschließliche Fortpflanzen der Race in si aufhört. Die Nähe von Polen, wo die-Juden ih noch in einem so gedrückten Zustaude wie im 13ten und 14ten Jahrhun- würde bei jeder Erneuerung jenes n mit allem sittlihen Nachtheile für uns herbeiführen, den jener Druck dort nothwendig erzeugen müsse. Deshalb sei nothwendig, von des Königs Majestät eine vorbereitende Gesebgebung zu erbitten, um dadur die zuführen und so, in zeitgemäßer Art aufzunehmen, welches seine Hütten neben uns erbaut hat. daß man bei deu jeßigen gedrückten Verhält= endig- auf eine baldige und völlige Emanci= entgegnete der vorige Redner, daß er nur pation nit aus dem grünen Baum geschnitten zu sehen ß dieselbe vorbereitet werdez so habé man. den nommen, zu dociren, ‘dagegen ihnen die so wih=- vollständiger Emancipation sei es hinwegzuräumen. hnt, daß nicht nur die Rücksichten der welhe die Gleichstellung Anderer be- lihe und historishe Standpunkt die Dieser ist: im 16ten- Artikel der welhe deu Juden nicht nur ihre bisherigen sondern ihnen Erweiterungen derselben verheißt. Staatsrecht ist der jeßige Zustand geradezu ent- daß politische Rechte so wenig als poli- Erbrecht von einer Generation auf die Der Talmud {ei kein Gesebbuh, und uur cine en und Meinungen über Kultus- und Ris daß für die Juden die haben, daß die Pslich=- mit den Pflich

dert in Deutschland befinden, Drucks zahlreiche Einwänderunge

Entwidckelungsphase herbei- ein Volk: wirklih unter uns

Auf den Einwurf, nissen der Juden nothw patíon hinwirken müsse, die aen wünsche, Juden das Recht ge tige ärztlihe Praxis zweckdmäßig, diese Hindernisse

Andererseits wurde erwä Humanität, der Philanthropi dingen, sondern auch der ret Emancipation der Juden erheisi Bundes-Akte euthalten, Rechte - garantirt, Dem vernünftigen gegen, denn diescs fordert, tische Beschränkungen durch andere übergehen. Sammlung von Erklärun tualgeseße, und stelle se Geseße des shübenden Staats biudende Kraf ten gêgen den Staat auf gleicher Höhe stehen st die Emancipation der Juden ristlick Eingehen von Ehen zwischen Christen also. das zur völligen Eman- ren niht mögli; es herrsche s eines solchen,

ondern da

gelassen, vor

st die Regel auf,

récht und billig. uud Juden sei aber jeßt ni cipation durhaus nothwendige Amalgami mit das widerstrebende Element des So lange hierin nicht eine Aenderung. eintrete, anderstellen, das Gleichstellen dex. Rechte immer sicher ein nit wohlthätiges Element sei nur- im administrativen warum solle. die penetrirende Jutelligenz für Kommunalstellen dem Allgemeinen ent- für das Vaterland mit ewähren; wenn Völ= bgeber, das sei aber erden wir ihnen gleiche somit gleihe Vortheile am Gedeihen au uns assimilixen.

cht zulässig,

‘fortwährend vor. würde das Nebenein nux ein widerstrebendes, also im Staate bilden. Wege geschmälert worden, der Juden für Lehrämter, zogen werden? Wenn sie für das Recht, uns kämpfen, so muß man ihnen auch Rete fer sih vereinigen, dann assimilirt sie der Ge Isolirung der Juden nicht der Fall; w Rechte gewähren, und haben sie des. Staats, dann werden sie si en die beantragte Emancipation wurden folgende Gründe er- des Volkes Gesinnung auszusprechen; man si aber nicht verhehlen, daß as Volk machen würde, wenn J Unter allen Staatsyerfas= gesondertes Volk gewesen.

Das Edikt von 1812

er Landtag sei berufen, enden Frage dürfe igen Eindruck auf d Richter, wenn sie Vorgeseßte sein sollten. sungen sind die Juden zu allen Zeiten eiu ortugal steht dem in Polen näher, als seinen Mit- raten nach Gewinn halte die Juden in Polen lihen Druckes in so großer verhältnisse würde es hervorbringen, Deputirte scin sollten, nachdem gebeten wor- elischen Kirhe den Laudtagen ch keinesweges auf dem frei- Juden zu wünschen, ergütern herausstelle; ß die Emancipation uoch nit die Folgerungen aufmerksam ge- Juden in alle Sphären des anismus unseres éine Institutionen

ten Sinn wurde auf das in der Bundes - Alte Betreff der Juden- Emancipation er- habe. hon im Jahre 1812 vor dem lbe sei in die vier Worte: „gleiche

bei der vorlie es keinen gün

bürgern. Das Uunerahtet des sich befinden. wenn Juden Landtags = den, die Verfassungsfra vorzulegen. Die Masse sinnigen Standpunkt, u ch dies bei dem aus diéser Abneigung gehe hervor, da ist, Es wurde ferner auf , welche durch das Eindrù öffentlihen Lebens entstehen müßteu, Staats mit dem Christenthum auf dasselbe begründet sind. Jm entgegenge

gen der evang des Velkes ist m die Emancipation Erwerb derselben von Ritt

da der Or eng verwasen, ja

: er Fürst Hardenber Rede, gleiche Pi ass Rechte, glei iten“, zu e Landtag beschloß hierauf: Petition ihrem ganzen Umfange ben so wurde das vom Ausschuß ge 2) Soll auf Emancipation der getragen werden, daß sie

nah uicht zu befürworten. stellte Ameadement :

Juden unter dex Bedingung aun- auf die vou ihrer Religion gebotenen

504 | Gebräuche Verzicht leisten, insofern diese gegen -die von Christen j gendes eta; S veran Z : überwiegend abgelehnt; dagegen die Frage :

3) Allerhöchsten Orts zu bitten, daß die in dem Edikt-vom 11. März 1812 den- Judeu ertheilten Rechte wieder hergestellt werden, L

durch 57 bejahende gegen 25 verneinende Stimmen zur Petition erhoben. Es folgt hierauf der NORrag über die Petitiou- eines Magistèats- Mitgliedes. von. Breslau, beantra- gend: daß die bei Eisenbahnen angestellten. Beamten in Beziehung auf Gehalts- Beschlagnahme den unmittelbaren Stagits - wie den städtischen, geistlihen und landschaftlichen Beamten gleichgestellt

werden möchten. y ; z

Der Landtag wies die Petition ab, weil. der Nachweis. fehlt, daß deshalb bereits Anträge von den höheren. Staats - Behörden. abge=- shlagen sind. G LSG

Die Petition des Abgeordueten für Liegnip: j

daß Flachêbau- und Zubcreitungs-, so wie Slachsspinnschulen, auf

Staatskosten augelegt und Prämien ausgeseßt würden für. Privat-

personen, die auf eigene Kosten eine solhe Anstalt begründen und

ein feines, dem belgischen Slachs gleihkommendes. Produkt liefern, wurde, in Uebereinstimmung mit der Ansicht. des Ausschusses, vom Landtage darum zurückgewiesen, weil durh Errichtung der Glachsbau- \hule în Simmenau von Seiten des Staats der erste Theil des Antrags bereits erledigt H und. die-Resultate davon abgewartet wer- den müssen, bevor der Antrag auf Prämiirung mehrerer dergleichen neu: zu: errihtenden- Anstalten angebracht werden kann.

Die Petition der Kreis-Versammlung in Leobschüß

ist auf Aufhebung der: geheimen Konduitenlisten gerichtet, i

Der- referirende Ausshuß hat in Rüdssiht des Bedenklichen die- ser Einrichtung bestimmte Vorschläge zur Abstellung der daraus mög- licherweise. sih entwickeluden- Mißstände für. erforderlih erachtet, Die deshalb gestellten Fragen : ) : :

1) Soll beantragt. werden, daß die Konduitenlisten nie von. einem cinzelnen Vorgeseßten, sondern: nur von einer unter dessen Vorsiße zu bildenden Kommission ausgefertigt. werden ? i

2) Soll. nahgesuht werden, daß. den betreffeuden Beamten die Einsicht in die. Konduitenlisten auf ihr Ansuchen gestattet werde ?

wurden nah einer lebhaften Debatte, in welcher die Abneigung gegen die geheimen Kondujtenlisten überwiegend sich aussprach,

erstere mit 41 gegen 31 Stimmen bejaht, also wegen. fehlender

Majorität. nicht geuehmigt ;

die zweite aber gegen nur 5 dissentirende Stimmen angenommen.

Hierauf trug der: dritte Ausshuß das Referat. über

die Petitionen Nr. 24, 53, 92, 94, 128, 140, 163 und 168 des

gedrudckteu As sämmtlich die Klassensteuer betreffend, vor.

Der Znhalt der Petitioueu war in dem bezüglichen Referat schr

ründlich beleuchtet: und. durch. eiue anhaltende Debatte vou der Ver= Finnland erörtert worden, deren Resultate in folgenden Abstimmun- gen s{ch ergaben.

Die Frage: l :

1) Ob ut Fixirung der Klassensteuer für die Provinz Schlesien

angetragen werden solle ? wurde von 42 Stimmen bejaht und von 35 verneint, erhielt also nicht. die geseßlihe Majorität. Der Vorschlag: ; ; 2) Auf Bekauntmachung- der Klasseusteuer - Beträge der ceinzeluen Kreise anzutragen, wurde gegen 28 bejahende Stimmen verneint.

Die Frage:

3) Allerhödsten Orts zu bitten, eine Revision der Klassensteuer- Gesebgebung eintreten. zu: lassen, dqmit durch dieselbe an die Stelle der jeßigen unsiheren Normen positivere eintreten,

wurde mit 51 gegen 27 Stimmeu bejaht, erhielt also. niht die ver- fassungsmäßige Majorität, ; ;

Dagegen wurden die Fragen:

Allerhöchsten Orts zu. beautragen, daß :

1) die in der zwölften Stufe Steuernden nicht nur, wenn sie das Alter von 60 Jahren, sondern schon dann von der Klassensteuer a wären, wenn sie das Alter von 50. Jahren überschritten

aben;

2) in der zwölften Steuerstufe nur 1 Sgr. (und nit wie bisher 14 Sgr.) für den Kopf gezahlt werden dürfe ;

3) der Grundsaß festgestellt werde, daß kleine Hausbesißer quf dem Lande, welche uicht über einen Morgen Land besißen und kein Gewerbe treibeu, welches ihren Verdienst über den des gemei= nen. Tagelöhners erhebt, so wie ärmere Gewerbtreibende in den Städten, stets zur 12ten Steuerstufe einzushäßen sindz

und das Amendement:

4) daß in den mahl- und shlahtseuerpflihtigen Städten analoge Veränderungen eintreten, Á

sehr überwiegeud bejaht.

Die Petitionen, über deren speziellen Jnha[t dur diese Abstim- mungen. o besouders- entschieden worden, sind demnach .als abgelehnt zu betrachten.

Zwei nachträglich gestellte Amendements, zu beantragen, daß:

1) nur steigende Bevölkerung, erhöhter Gewerbebetrieb und vermehr- ter Grundbesiß als Motive zur Erhöhuug des Klassensteuer- Betrags augesehen werden dürseuz und

2) daß die durch die beschlossenen Auträge eutstehenden Ausfälle in der Klassensteuer nicht auf die guderen Steuerstufen übertra- gen werden,

wurden s das exstere mit 54 gegen 22 Stimmen,

das zweite. überwiegend bejaht.

35oste Plenar-Sipßung, den 25, März. Nachdem der Herr Landtags - Marschall derx Versammlung mehrere Schreiben des Herrn Landtags - Kommissarius und den Eingaug mehrerer Adressen mitge- theilt hatte, von denen eiue vorgelesen und mit unerheblichen Abâän- derungen angenommen wurde, ging man zur Tagesordnung über, nah welcher der Vortrag des Referats des zweiten Ausschusses über die Allerhöchste elfte Proposition :

folgt Provinzialrecht des Markgrafthums Oberlausig betreffend,

erfolgte. :

Nachdem die auf das Provinzialreht des Markgrafthums Ober- Lausiß Bezug habenden Bestimmungen gesammelt, ¿usammengestel[t und. vorbereitend durch stäudische Deputirte geprüft worden sind, hat der hohe Gesebgeber diese Verhandlungen den Prapiat sivdas ¿U=- ehen lassen, um dieselben auch ihrerseits zu prüfen und s gutatt- ih darüber zu äußern,

Insofern jedoch die Codification des gesamzmteu oberlausibschen Provinzialrehts sür die nächste Zukuust nicht in Aussicht gestellt werden kann, wird den Ständen auempfohlen, ihre Aufmerksamkeit vorzugsweise darauf zu richten, ob und welche Streitfragen vorliegen, zu deren Lösung durch die Gesebgebung ein praktisches Bedürfniß vorhguden ist, und, in welhem Maße überhaupt und insbesondere dur formelle Aufhebung solcher uo bestehenden provinzialrechtlichen BVorschristen, welche entweder den gegeuwärtigen Verhältnissen und der allgemeinen. Gesehgebung niht mehx entsprechen odex in der Wizk-

fgreifung von Betilern, Landstre

lichkeit ‘niht mehr zur Anwendung kommen, dur die. Ge Jndividuen, welche cin. H

Nachdem der Direktor des Ausshn| Gründe, nah welchen die Berathung des gedachten Provinzia vorgenommen worden, entwickelt hatte, erfolgte der Vortrag des Ref. Nah dessen Jnhalt hat \ih der Landtag ni über den vorliegenden Entwurf, sondern im Be he Bestimmungen. des Entwurfs. für obsolet z| daher aufzuheben sind; i : IJ, welche Streitfragen vorliegen, zu deren seßgebung vorzugsweise ein Bedürfui Der Ausschuß stellte einverstanden sei: 1) alle Paragraphen des Entwurfs, welche na achten der Stände der Oberlausiß obsol ßtscin der Bewohner befindliche Bestimmungen jy

h das Lokalrecht der Städte Görli den Deputirten dieser

2, die Vexsolgung u und sonst: verdächtigen Jui der allgemeiuen. Sicherheits allgemeine durchgreifende Ma

þ. es weder gerecht, noch V Zwecke, welche von lokalpolizeilichen wohl

ommunen und Privaten un

Aufwendungen zu fordern, vielmehr es

e welcher zu dem Landarmen -

t, is, den Unterthanen für di welche sie zahlen, auch Sicherheit ihres Eigenthum Personen allgemein zu gewähren,

; die Aufgreifungs-, Detentions = und Tra

agabunden und le jeßt schon zum größeren den, endlich.

, au alle Detentions- und Transportkosten, Geseßes. vom 6. Januar 1843 durch rich erwahsen, unbedingt dem Kriminal-Fonds

y fonnte sih die Versammlung mit dem in

usgesprochenen Grundsaße , da

d Transportkosten der Bettle

sen Personen aus den von der Pro

hndarmen - Fonds erstattet werden sollen jehr war man mit Ausnahme einiger Stimmen, —— nah deren Mei- ung der Staat diese Kosten nur in den Fällen, erpslihtet gewesen, in allen anderen aber der La hernehmen habe, indem man auch jenem hierun

irden könne, des Dafürhaltens, wie a

jründen im allgemeinen sicherheitspolizeili

ahin, daß die Erstattung inzelnen Polizei-Obrigkeiten dur immen werde, vollkommen ger

(gende Fasfung des §, 2 vo „Eó soll vielmehr cine Er Obrigkeit des Aufgreifun ein- für allemal zu bestimmenden

tsfassen geleistet werden.“

s Len g. 3. R naßen zu fassen

„Die Fést\tellun

Entschädigungssä

ustiz-Behörden,, se na

nds oder - dem Kriminal - Fonds zur Last

u 5. 4, Jn gleicher Konsequenz dürfte dieser Paragraph ganz

gs wesentlihen Modificationen des Geseh- öchste Genehmigung zu Theil werden, ossen worden, eventuell bei des Königs

j auptgegenstand ist, uur durch kräftige und egeln zu erreichen sein dürste,

für landespolizeiliche zu untersheiden, gemessene Opfer und

einzuwirken. sein dürste.

cht blos im Allgemei,

sonderen da billig sein würde,

hin zu äußey îm von einzelnen

Fonds gar e Steuern, s und ihrer

ung. durch die ( ß ea N n fd daher die Vorfragen, ob der Landtag b

, Sache des Staats 5 ces jeßt beiträg

onsd- 1 nsportkosten bei Bett- gitimationslosen Personen unbestritten heile aus Staatsfassen getragen wer-

ch: dem eigenen6 ete, niht mehr ; Rechtsbewu

þ_ und Lauhau, aus den, Städte in der ständischen Deputatio Verhandlung vom 25. Januar v, J. angeführten Gründen alle Paragraphen des Entwurfs, bei welchen lediglih dem von den Ständen der Ober=L Gutachten angeschlossen- hat, von-der- spezielle zuschließen.

welche in Folge des terlihes Erkenntniß zur Last fallen müssen, i diesem Paragraphen ß die Aufgreifungs =, Detentions= gabunden und legitimations- ¿ lediglih aufzubringenden , nicht einverstehen. Viel=

lb ab eun 1 a l n Berathung q

Es erhoben si- hiergegen einige Bedenken: Es wurde bebe, tet , daß die Materialien zu dem Lokalreht der Städte Görliß y Lauban nicht haben vollständig gesammelt. und. daß: sie. erst: vom n e. berathen: werden fönnen,

wo er bisher shon dazu ndarmen-Fonds selbige zu ter keine neue Lasten auf- us den oben angeführten hen Junteresse ein Antrag ehenden Kosten an die ängig auf die Staatskassen über- tfertigt erscheine, rgeschlagen :

attung dieser Kosten an die Polizei- sortes in jedem einzelnen Falle und nah ben gus den betreffenden

welche- aber: später in genommen werden müssen. Es wurde ferner q sich um das Gutachten über ein Geseh. ha gfall Ausschuß und Siùj

sten Landta Provinzialre geführt, daß, da es diejenigen Paragraphen, sür deren We

Weiteres weggelassen werdeu könuen,. der hier in Rede f

seien, niht ohne rig zu prüfen sein werden. Bei der erfol

ad 2 gestellte Vor

ten Abstimmung- wurde sowohl die- ad Daher wurde

rage mit überwiegender Majorität bejah

Zur zweiten Frage wurde das. Amendement gestellt: sollen die. Lokalrehte der Städte Görli Í net und dem nächsten Landtage in sol den, damit sie nah i zial- Recht der Ober werden köunen?

und ebenfalls überwiegend bejaht. rage wurde darauf hingewiesen, früher ein Vertrauens - Votum vom Landt und deshalb wurde au wiegend bejaht.

Nach der Erledi Paragraphen zur Be Ansichten gehabt. hat.

f das. Bergreht Bezug habenden Paragraphen wu das Provinzialreht gehörend betrachtet, Bestimmungeu schou bei dem 7ten - Landl Eben so. werden die das Feuer-Sozietätêwesen b flüssig erachtet, worüber besontn

, von den niederen Sculen hw ajorität. beschlossen : sig bestehende Schulzwang hbeibehaly

Stelle der bisherigen Schul-Ordnung. in dex Oly allgemeinen Landesgeseße treten sollen.

Die Erwägung, ob die Bestimmungen in den. §§. 29 —4 welche sih_ guf die Verhältnisse der Juden beziehen, Gewerbe-Orduung Veränderungeu. erlitten haben, hafte Debatte, Der Ausschuß hat sich verneineud ausgesprochen, und dieser Y ist die Versammlung beigetret j hatte, daß das Edikt von 1812, welches die stgatsb t der Juden bestimme, in der Ober - Lausiß nicht gelte, u Provinz sich geru allen Gesehen, fügen werde, wele er Juden erlassen worden, der Stadt Görliß beschlossen:

i dem Gutachten darguf. hinzudeuten, daß die Abgeorduetey i b sich vorbehalten haben, bezüglih der Juden uad if Privilegiums von 1395, bei Aufnahme des. Lokalxechts von. G und Lauban. das Nähere vollständig quszuführen.

Besonders komme no 1) das sogenannte Wa

§ und Lauban kritisch. guy her Gestalt vorgelegt m hrer Feststellung auf denselben in das Prey - Lausiß an den- gehörigen Orten eingekay

In Bezug auf die obige al daß dem Ausschuß age: ertheilt worden 6 ch diese vom Ausschuß gestellte Frage ih

gung dieser Vorfragen. gelangten. nun diejeni rathung, bei welhen der Ausschuß abweihai

cht mit Vorstehendem dürfte §. 3 nun folgen-

g der im vorhergehenden Paragraph gedachten lgt durch die Königlichen Regierungen resp.

chdem solche dem polizeilichen Dispositions-

Sollte diesen allerdin nhyuss nicht die Allerh r Versammlung bes ät

a) die Zurücknghme des vor

und es. sid y i b) Emanation einer doch di

geschlagenen Gesetzes, gleichzeitig aber Provinzial - Landk /

e meisten Härten und Uebelstände der zeitherigen Verwaltungs - Grundsäße beseitigenden geseßlichen Bestimmung zu beantragen.

Selbige dürste dahin lauten,

„daß die Kosten der Ermittelung der Orts - Angehörigkeit dem

orte zur Last fallen, mithin die Polizei-Obrigkeit des Auf-

greifungsortes berechtigt sei, in jedem

für allemal zu bestimmenden Säßen di

Ermittelung der Orts - Angehö

Undstreicher und legitimationsloser

Obrigkeit des Heimatsortes

als- nicht in bezüglichen berathen worden. treffenden §§, 266 gesehlihe Bestimmungen existiren, Jn Betreff der §§. 345— 352 delnd, wurde mit überwiegender M 1) daß der in. der Ober-Lau werden solle ; 2) daß an die Lausiß die

—267 als über

nzelnen Falle und nah ein- e Erstattung der Kosten we- keit gufgegriffener Bettler, ersonen von der Polizei= zu verlangen, wobei dieser, wie sih von selbs verstehe, als principalitec zur Kostentragung verpflichtet an- l _wo sich ermittele, daß eimatôlos zu halten, die in Frage stehenden Kosten ‘dem Landarmen-Fonds zur Last fallen müssen.“ Durth eine derartige Bestimmung würde der Ersaß der im all- meinen siherheitspolizeilihen Jnteresse von dem Aufgreifungsorte fgewendeten Kosten gewährt werden, was in jeder Hinsicht nur vor- eilhast sein könnte; auch stände wohl zu hoffen, daß dann die Be- )rden der Heimatsorte solher aufgegrif}ener ranlaßt würden, das Vagabundiren u! nstalten und \onsst| mögli} zy verhinder Sdließlich wurden di he für die Kreise Ziegenrü

durch die ai

veraulaßte ein en Fällen, wo

egen in denjeni

jusehen sei; wo Individuum für

das betreffende

en, uachdem der M ürgerlichen. V

ndividuen um #0 mehr

d den. Antrag wurde auf den Antrag 1d - Betteln dur geeignete

Gunsten d Abgeordneten

oßen Nachtheile bemerklich gemacht, und Schleusingen aus deren Wisher Lage dadurch hervorgehen, daß die Behörden des d ngöumschließenden Auslandes nah von der diesseitigen Geseßbgebung ehr oder minder abweichenden Prinzipien verfahren, und knüpfte man rau, mit Bezug auf obigen Antrag suh b, das devoteste Gesuch, das vorliegende Geseß entweder gar niht auf die vom Auslande enflavirten Landestheile in Anwendung bringen oder do mit den gierungen dahin Uebereinkunft treffen zu lassen, daß iße auch im Auslande zur Anwendung fommen.

f ging man zur Berathung der dem Landtage vorliegenden

Eine Anzahl von Gewerkschaften der Stein - und Braunkohlen- lben in der Umgegend von Halberstadt bitten: legung des Königlichen Bergamtes von Sommerschenburg ) Halberstadt und unterstüßen ihr Gesuch mit mehreren, theils aus der Oertlichkeit, theils aus den Verkehrs=- Verhältnissen, theils fernung des Dorfes Sommerschenburg von den meisten n _hergeleiteten Gründen. eilt die Ansicht des Ausschusses, daß unter den Verhältnissen ein Bedürfniß zur Verlegung des Bergamtes nach einem mehr in der ere Communicationsmittel darbie- ein mag. Da aber in der daß auf einen an das Königliche Finanz-Mü deêwegen gerihtetèn Antrag bisher noch feine Antwort ein- sei, so trägt der Landtag die gedachte Petition Allerhöchsten- fürworten zur Zeit noch um so mehr Bedenken, als nah em Königlichen Ober-Bergamte zu Halle an das Finanz-Ministerium unterm 22. Januar d. J. erstatteten das géèdachte Ober - Bergamt der Verlegung des Bergamkts ( t höheren Orts ausgesprochen hat, die desfallsige Bestimmung em Königlichen Finanz-Ministerium erst abgewartet wer-

erde einer großen Anzahl von Landtags-Abgeordneten öniglichen Regierungen, eislihen, welhe Privat =- Patronatstellen farrstellen Reverse gefordert werden, ung zu einer mehrseitigen Erörterung.

eits wurde bemerkt, wie die Regierun rsor ung der Kandidaten unbenugt lassen | F sehr groß sei und die {on im Jahre 1834 examinirten erst Wenn daher ein Geistliher von einer | önigliche Stelle übernommen werde, so Königliche Regierung dgrauf Bedacht nehmen, daß solches ahtheil der für die Königlichen Stellen notirten älteren

Stadt Görli

zur Sprache ; erreht der Gutsherrschaften ; : 2) das Recht der Gutsherrschaften auf die Steuex-UÜebershüsss Zu 1 {loß sich der Landtag der daß hierüber im Provinzialreht keine Be deu könne, und daß es zweckdmäßig ersch ten wegen ihrer auf Observanzen beruhenden Rechte im Falle # dieselben besonders zur Geltung zu bringen. ht bezüglihe §. 183 gehört nah dec W nicht in das Privat « sondern in das és Es wurde angeführt, daß dies Recht der Dominiei örderungsrecht und um so mehr. begründet sei, nel was zu Steuern fehlt, zuschießen müssen und es dl gen Steuer-Ueberschuß erhalten, Der bezügliche. 5, 183 wurde mit überwiegender S Mehrheit angenommen, doch war d

ortige Codification des Provinzialrehts nicht mögli wünschenswerth ist, so. wurde auf den Antrag geuder Stimmen = Mehrheit beschlossey, M

erheit in eiuer V utachten ebsoldh

Ansicht des Ausschusses

stimmun auñgesurta y

eine, daß die G benachbarten Re

gleiche Grunds,

Widerspruchs Der auf das 2te Re siht mehrerer Mitglieder lihe Recht. ein Zweckfö Dominien,

billig sei, daß sie deu. etwgui aus der Ent

Koblengrube Der Landtag t itgetragenen Lokal -= tdahten Königlichen gelegenen und be ings vorhanden

D er gesammte Stand der (4 gemeinden

ja nicht ein

Ausschusses mit überwie

höchsten Orts zu bitten wenigstens zur Begeguung jeder Rechts - Unsich souderen Verordnung alle nah dem ständischen dur die inzwischen ergangenen Verordnungen noch nicht aus lih aufgehobeuen Bestimmungen des Eutwurss aufzuheben, # der anderen Seite gber die vorläufige provinzialrechtliche C) leit aller anderen Provinzial - Geseße anzuerkeunen, damit i Mißbräuchen -der Behördeu, besonders auch der Ansicht vorge wird , als sei dux die neue- Gewerbe-Ordnung eine Aenderung, den die Judeu betressenden Prov irgcudwie herbeigeführt worden.

Provinz Sachsen.

(Schluß, G8 igeu Provinzeu E die Verbindlichlei! | ssen, für Tragung der hier in Frage stehenden Kostea fzukommenz in Schlesien dur das Edilt !

uud Arxretixung vou qus - und if bsgesindel aus den öffentlichen Koukyrrenz der Grund und Ge"

inden Orte aller 01 selbst gesagt ist,

eines von d

ch bereits über ‘die Zweck- ommerschenburg nach Hal-

inzigl -Geseßen der Oher-

Standes gegen die

Merseburg, 13. März,

Auch in deu. üb ben, auf- Königliche

feine Gelegenheit

ind oder minder gu rfe, da die Zahl

T “Kost i die Kosten für Verfol ländishen Vagabunden und Die bestritten werden follen, ohne Obrigfeiten, / Weng yun erwogen wixd, daß

verorduet,

f versorgt werden könnten. t=-Pattronatstelle in eine K

505

Kandidaten geschehe. Deu Privat-Patroneu stehe die Wahl der Kau- didaten völlig ret ind wären sie an Ancienn a ea derselben nicht gebunden, Wenn man auch zugeben wolle, daß dieselben bei der Vozirung eines Kandidaten nur das geistlihe Bedürfniß ihrer Kirchengemeinde und die Qualification des Gewählten ins Auge fassen und keinesweges durch persönliche oder sonsti e Rücfsichten hierbei ge- leitet werden möchten, so würde do jedenfalls für die Regierung, wenn sie senen Revers nicht verlangte, der Nahtheil entstehen, bab zu deu Königlichen Stellen, bei deren Besebung hauptsächlih die An- ciennetät mit berüdsihtigt werde, nur minder qualifizirte Kandidaten indem die besser qualifizirten hon vorweg von den Privat-Patronen vozirt worden wären, berufen werden könnten.

_ Darauf wurde andererseits erwiedert, daß zwar dur die frag- lichen Reverse das wohlbegründete Recht der Privat-Patrone wesent- lich beschränkt werde, die Petition aber hauptsählich im Juteresse der Geistlichen der Privat - Patronatstellen gemacht sei, indem dieselben gegen die Jnhaber Königlicher Stellen sehr zurückgeseßt würden, tveil der Privat-Patron sich nur {wer zur Reve7s-Ertheilung entshließe, mithin der Jnhaber einer Privatstelle von eiuer Verbesserung seiner Lage ausgeschlossen werde, worauf er do eben so begründetes Recht besißen müsse, wie der Jnhaber eiuer Königlichen Stelle,

Es wurde zur Abstimmun geschritten, diePetition gegen 9 Stim- men angenommen und der Beschluß gefaßt, |

daß des Königs Majestät gebeten werden soll, in denjenigen Fäl- len, wo die Königlichen Regierungen ‘es für angemessen finden, den Geistlichen von einer Privatstelle zu einer Küdigligen zu berufen, dieselben von der Forderung eines Reverses abstehen zu lassen.

Der Magistrat zu Staßfurt bittet um

Errichtung einer C98 Kammiion daselbst, weil das Land=- und Stadtgericht zu Calbe von der Stadt Staßfurt und den in der Nähe liegenden Ortschasten zu weit entfernt sei, wodur beschwer- lihe Reisen, Geschäfts - Versäumniß und manche audere Nachtheile der Gerichts-Eingesessenen entständen, Der Landtag hat zwar unlängst in Bctreff einer ähnlichen Pe- tition der Stadt Barby eine Befürwortung derselben beschlo enz bei der vorliegenden Petition aber glaubt derselbe, in Ueberein immung mit dem Ausschuß = Gutachten, einige Anstände zu erkennen, welche eine gleiche Befürwortung nicht rathsam erscheinen lassen.

Es ¡st nämlich

1) in der der Petition beigesügten Vorstellung der Stadtverordne- ten zu Staßfurt an das Königliche Justiz= Ministerium gesagt, daß früher zwar ordentlihe Gerihtstage zu Staßfurt abgehal= ten worden seien, diese jedoch häufig wegen Kürze der Zeit sih als unzulänglih erwiesen und mit der Zeit ganz aufgehört hätten. Es is aber vorauszuseßen, daß, wenn das Königliche Justiz-Ministerium der Stadt Staßfurt einmal ordentliche Ge- richtôtage zugesagt hat, es auch Pflicht der betreffenden Justiz= Beamten gewesen is, jedesmal nicht bloß auf Stunden dahin zu kommen, sondern dort so lange zu verweilen, wenn es auch mehrere Tage erfordern sollte, bis die furrenten Sachen erle- digt worden; : haben die Bittsteller niht nahgewiesen, daß die bei den Ge= meinden Borna und Biesdorf, welche laut Ministerial-Reskripts vom 21. Mai 1836 schon früher gegen die Heranziehung zu der projektirten Gerichts - Kommission zu Staßfurt protestirt hatten, seitdem ihre Meinung geändert hätten, und da sowohl sie, als die übrigen in der Bittschrift genannten Ortschasten mit der in Antrag gebrachten Veränderung ihres Gerichtsstan= des einverstanden sind. :

Der Landtag beschließt daher, die Petition nur an den Herrn Landtägs-Komumissarias mit der Bitte. zu befördern,

eine wirksamere Abhaltung der Gerichtstage zu Staßfurt auf geeig=

netem Wege gefälligst veranlassen zu wollen,

117 Müller des Regierungs-Bezirks Merseburg bitten

um Abänderung in den Bestimmungen über Erörterung der Be-

dürfnißfrage bei Anlegung neuer Müblen, und um Auflegung eines

Kanons auf die neu zu fkonzessionirenden Mühlen.

Der Auschuß glaubt, daß beide Anträge dur das so eben er- schienene neue Gewerbegeseß ihre Erledigung finden dürften, und daß, wenn diese auh nit. in dem Sinne der Antragsteller ausgefallen, es doch bedenklich erscheine, auf weitere Erörterungen dieser Fragen ein- zugehen, bevor die Wirkungen des Gewerbegeseßes vom 17. Januar d. J. sh deutlih herausgestellt hätten. :

Obschou mehrere Stimmen in der Versammlung eine große Härte darin fanden, daß ein großer Theil der jeßt bestehenden Mühlen noch mit bedeutenden Konzessions - Zinsen und anderen mit Rücksicht auf das Mühlengewerbe in älterer Zeit aufgelegten Abgaben belastet sei, wogegen den jeyt neu konzessionirt werdenden Mühlen dergleichen Abgaben und Zinsen nicht auferlegt würden, mithin erstere gegen leßtere niht allein in ihrem Abgaben-Verhältnisse, sondern auch durch die vermehrte Konkurrenz benahtheiligt erschienen, so trat doch die Majorität der Versammlung mit Ausnahme von 7 Stimmen dem R des Auéëschusses bei und entschied sich für Zurückweisung

er Petition. y

Die Petition des ritterschaftlichen Abgeordneten, Herrn Kammer- herrn von Breitenbauh auf Burg Nanis im ziegenrücker Kreise, eut hält mehrere Anträge in Beziehung auf das Mühlengewerbe, nämlich :

a. wegen zwangsweiser Einführung justirter Waagen auf allen Mühlen ;

h. wegen Annahme und Ablieferung des Mahlguts auf den Müh= len nah dem Gewicht; i

c. wegen Prüfung der Befähigung der Müller durch Regierungs= Kommissarien , und j

d. wegen Ertheilung der Erlaubniß an die Müller zum Kleinhan- del mit Mehl ohne Gewerbesteuer. j

ad a. Der Landtag hält es allerdings für zweckmäßig, die Mül= ler zur Haltung justirter Waagen zu zwingen, wie dem Vernehmen uach in verschiedenen Provinzen des Staats darauf bezüglihe Anord= uungen schon existiren und wie namentlich die Königliche Regierung au Merseburg bereits in dieser Hiusicht Vorsorge Jetidfsen hat. Wenn nun im Regierungs = Bezirk Erfurt eine gleihe Anordnung uicht be- stehen sollte, so muß dem Antragsteller anheimgegeben werden, bei der Königlichen Regierung zu Erfurt dieselbe in Antrag zu bringen.

ad p, Wenn die vorgedahte Maßregel zur Ausführung kommt, dann kann es den Mahlgästen füglich überlassen bleiben, ob und wie sie sich mit den Müllern nah Maß und. Gewicht berehnen wolleu. ad c. Da in der neuen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar d. J. nicht ausgesprochen i, daß die Müller cine Befähigung zu ihrem Gewerbe nachzuweisen haben, so scheiut es bedenklich, einen dahin Felenpeu Antrag zu unterstüßen. '

ad d. ist mau der Meinung, daß den Müllern gar uicht verbo= ten ist, Kleinhandel mit Mehl zu treiben, so weit sie selbst dasselbe fabriziren, daß also eine Erlaubniß dazu gar uicht erforderlich is.

Dieselben von Entrichtung der Gewerbesteuer vom Mehlhaudel frei zu lassen, insoweit dieser Mehlhandel ch über den Mittelsah hinays erstreckde, dazu liege kein Grund vor. i A

“Man entschied sich daher mit Ausnahme einer Stimme für die

Abweisung der Petition. ; ,

Die r efee und Vertreter der Stadt Schönebeck bitten um allgemeine Preßsreiheit, und

die Stadtverordneten der Stadt Magdeburg beautrageu

der präventiveu Cen ange dieses aber noch nih

- Offizielle Sammlu

gericht erlassenen

- Ertheilung der E

diese Erkenntnisse, un

Veröffentlihung aller den

soweit dieselben Declaratio sung über die

Dieser zu den öffentlihen Blättern, sprochene. Gegenstand fand au in der g wegen seines allgemeinen Juteresses lebha Stimmen ließen sich für, mehrere gegen d Aufhebung der präventiven Censur verneh bei der Ausshuß-Berathung hierüber eine ten kundgegeben hatte, eben so fand die Plenar-Versammlung mehrseitig statt.

Von der einen Seite suchte dringendes Bedürfniß der Zeit dar Staate um \o weni angestammten Dyna fassung und Verwal fentlihfeit niht zu \heuei brauche. Entwickelung des Volks d Fortschritte zum Besseren.

Von der anderen Seite er wendiges Jnstitut, sowohl tung des Staats La im m

reiheit der Presse, des Volks tete mit dem Zustande de begnügen, als das Junteresse der Schri des Ober - Censurgerichts ebe im Staate den Rechts\huß

Nathdem die mit Lebhaftigkeit geführte Debatte ing man auf das Gutachten des Ausschusses Be g zurück, Der Ausschuß hat den Antrag in der Vorsteher und Vertreter der Stadt Schönebeck, welcher trage in der Petition der Stadtverordne zusammenfällt, als du den deutschen Verhältni ßens zu den deutshen Bundesstaaten ni diesen Petitiouspunkt einstimmig zurückg

Bei der gegenwärtigen Majorität für das Ausschuß-

sur und. Erlaß

t erschienen,

einés Preßgesehes; zirung aller vom Ober - Censur- haft von authentischen Declarationen an

und Publi

Censoren zugehenden Verfü Censurgeseße oder An waltung enthalten.

rende, in Schriften und s Auslandes vie enwärtigen Versammlung te Theilnahme. e Freiheit der Presse dur men und so wie sich {hon Verschiedenheit der Ansich- selbe auch in der heutigen

man die Freiheit dex Presse als zustellen, dessen Befriedigung dem ger gefahrbringend sein könne, da. die Liebe zur stie tief im Volke eingewurzelt und unsere Ver-= daß sie das Licht dér Oef- Die Censur lege der geistigen ie drückendsten Fesseln an und hemme die

raxis der Censur-Ver ragen der Zeit gehö sowohl des Jn=- al

tung von der Art sei,

fannte man die Censur als ein noth- zum Schuß der Verfassu , als. au der Ehre und des guten Man genieße gegenwärtig die der geistigen und materiellen Entwickelu s hemmend entgegentrete, und man fönne f egenwärtig um \o mehr er durch die Errichtu n so wie jedes. andere Privat - Jnteresse

und Verwal- fs jedes Ein- shon eine soldje

r Censur - Einrichtun

ufs der Ab- Petition der mit dem An- ten zu Magdebüng ein dringendes Bedürfniß niht begründet, en nit angemessen und der Stellun ht entsprechend era

bstimmung in Pleno erklärte sih die

Gutachten, und zwar 52 Stimmen ge=- gen und 17 Stimmen für die Aufhebung der präventiven Censur. In Betreff des eventuellen Antrags in der Petition der Stadtver- ordneten zu Magdeburg sub þ. hat die Minorität von 3 Stimmen im Ausschusse eine Zusammenstellung und Veröffent[ichu kenntnisse des Ober-Censurgerichts zur Nach igte jedoch ohne ihr einen authentishen Charakter zu ertheilen, als wün- schenswerth anerkannt, die Majorität sich aber um deswillen gegen den Antrag aussprechen zu müssen geglaubt, weil schon jept die kenntnisse des Ober = Censurgerichts in der Regel durch die Zeitungen publizirt würden und eine Zusammenstellung derselben auch ohne wei- teren Antrag kein Hinderniß wohl finden dürfte. : :

Bei der Abstimmung in Pleno trat man mit Ausuahme einer Stimme der Majorität des Ausshus}ses bei.

Eben so ist auch der Antrag

ad c. im Ausschusse einstimmig mit der Bemerkung abgelehnt worden, daß, wie zuverlässig verlaute, es in der Absicht des Königl. Zustiz-Ministeriums liege, die Erkenntnisse des Königl. Ober-Tribunals ferner niht mehr publiziren zu lassen, daß es daher bedenklich erscheine, sebt eine dergleihen Maßregel bei den auf weniger positiven Rechts= Grundsäßen beruhenden Erkenntnissen des Ober-Censurgerichts einzu- führen und diesen demnach den Charakter authentischer Declarationen zu verleihen.

Auch . dieser Ansicht trat das Plenum mit Ausnahme einer B a 6

ndlih hat

ad d. die Ma Jnstructionen und nah den öffentlichen

ng. der Er- achtung der Betheiligten,

jorität des Ausschusses es für unzulässig gehalten, Verfügungen an die Censoren, welhe nothwendig uständen und den augenblicklichen politischen Konjunkturen sich modifiziren müßten, unbedingt imwer der Oeffent= lichkeit preiszugeben und daher für Zurückweisung des Antrages sich erklärt; während die Minorität si für den Antrag zum und zur Nachachtung der Betheiligten ausgesprochen hat.

Bei der Abstimmung im Pleno erklärte

Ausnahme von 15 Stimmen ebenfalls für titions-Punktes. ;

Die Nachmittags -Plenar- Sipung führte zunächst den Vortrag

über die Angelegenheiten der Jrren-Heil - und Bewahr - Anstalt bei Halle zum Schluß.

Hierauf erfolgte der Vortr über die Angelegenheiten der Land des Herzogthums Sachsen, S

Der Vortrag erstreckte sh zuvörderst auf die von zwei bäuer=

lichen Abgeordneten eingereihte Petition, das Gesuch euthaltend, daß jedem einzelnen Windmühlenbesißer verstattet werden möchte, seine innerhalb des Herzogthums Sachsen belegene Windmühle bei der Land-Feuer-Sozietät für das platte Land des gedachten Lan- destheils gegen Feuersgefahr zu versichern, wenn er ssch die Ein- {häpßung derselben in die vierte Klasse gefallen lasse und überdies den Bestimmungen des Feuer -Sozietäts - Reglements unterwerfe, jedoch mit der Maßgabe, daß zur Abshäßung des Werths der Windmühlen resp, der Schäden bci vorkommenden Brandfällen statt der dur das Reglement vorgeschriebenen Taxatoren sachverständige Müller zugezogen würden. E Der Ausschuß hat sich nach sorgfältiger Berathun klärt, dem Antrage der Petenten zu willfahren, auch sicherung einzelner Windmühlen vom platten Lande des Herzogthums Sachsen bei der Land - Feuer - Sozietät ayzunehmen und hiermit dem längst gehegten Wünsche der Windmüller mit dem ausdrücklihen Vorbehalt, sicherung der Windmühlen zu jeder Zeit nah Be- finden wieder zurückgenommen werden kann, und b. einige sahverständige Windmüller bei Abshäßung des Werths der Windmühlen und des Schadens bei vorkommenden Brand- fällen neben den durch das Reglement vorgéschriebenen Taxa- toren zugezogen werden. 2 L Nachdem Referent noch angeführt hatte, daß Windmühlen frü- her gar nit verssherungsfähig t vom siebenten sächsishen Provinzial-Landtage Allerhöchsten | ereichten Deukschrift vom 20. April 1843, die Versicherung derse[= en mit der Maßgabe für zulässig vorgeschlagen worden daß dieselbén eine besondere in derselben nöthi : unter stch aufzubringen habey,

ch die Versammlung mit urüdweisung dieses Pe-

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Feuer - Sozietät für das platte

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