1845 / 98 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

i die Landtags-Versammlung die Versicherungs-Zulassung un- g obigen BVoraussebungen und Vorbehalten für ausführbar und genehmigte, daß die Petition in der Petitionsschrift Sr. Majestät dem Könige zu empfehlen sei.

Demnächst zeigte Referent der Versammlung an, daß der Aus- {uß und namentlih die Repräsentanten des platten Landes für das Herzogthum Sachsen die Revision und Dechargirung der Zahres- Rechnungen der Land-Feuer-Sozietät auf die Jahre 1841, 1842 und 1843 bewerkstelligt, auch die Wahl des ständishen Ausschusses für die Aágeregenheiten der Land-Feuer-Sozietät auf die Zwischenzeit bis zum nächsten Landtage bereits getroffen habe.

Die Landtags-Versammlung genehmigte die von dem Ausschusse bereits ertheilte Decharge der Rechnungen pro 1841 bis 1843 incl, so wie die Wahl des ständischen Ausschusses. E

Was demnächst das Jnstitut der Land-Feuer-Sozietät selbst an-

belangt, so bemerkte Referent, daß sich bei demselben ein immer gün- stigeres und höchst erfreulihes Resultat herausstelle, und verdiene die fortwährende eifrige und sehr umsihtige Mühwaltung des Herrn Ge- neral-Direktors, Kammerherrn von Helldorff, die dankbarste Anerken- nung, auch sei das General - Direktorium mit den Unter -Beamten allenthalben zufrieden. : Sblicblid führte Referent noch an, daß der Verwaltungs - Be- riht des General - Direktoriums nah den ausgesprohenen Wünschen der Landtags - Versammlung nebs allen Beilagen gedruckt werde nnd daher die Mittheilung aussührlicherer Naqhrichten für den Augenblick unmögli sei. Dieser, Bericht werde in den nächsten Tagen zu den Händen der Stände gelangen, und der Landtag dürfte sich aus dem- selben demnähst überzeugen, daß das Gedeihen dieses Jnstituts ín _fortwährender Entwickelung s{ch befinde und der beste Erfolg für die Zukunft zu hoffen sei, besonders dann, wenn die Allerhöchsten Orts ragen Veränderungen des Reglements ins Leben getreten sein würden.

Provinz Wesiphalen.

Múnster, 3. April. (45te Plenar-Sipßung vom 11. März.) Jun der heutigen Sißung wurden mehrere Königliche Propo- sitionen zur Berathung gezogen und zwar zunächst der Entwurf einer Verordnung wegen Aufhebung des Sportulirens der unteren Ver- waltungs-Beamten. Dieses Sportuliren , welches bisher noch durch die vorläufige Bestimmung im §. 17 der e U vom 25. April 1825 gestattet worden, führte zu Willfür und Belä igun= gen, weshalb es der Staats =- Regierun eien erschienen, mit Rücksicht auf die Verordnung vom 22. November 1842 die unteren Verwaltungs-Behörden, in Beziehung auf die Befugniß zur Sportel-Erhebung den Provinzial-Behörden gleich zu stellen, und hat daher auf Antrag des Staats-Ministeriums und nah einem Gutach- ten des Staats-Raths Se. Majestät der König den Ständen den Entwurf einer Verordnung über den oben bezeihneten Gegenstand vorlegen lassen.

ah §. 1 und 2 des Entwurfs sollen die bestehenden Sportel= Tax - Ordnungen für die unteren Verwaltungs - Behörden aufgehoben und leßtere verpflichtet werden, Verfügungen und Verhandlungen 2c. sportelfrei auszufertigen. Ausgenommen sind nah §. 1 und 4 ed:

1) Die Gebühren in Regulirungs-, Ablösungs- und Gemeinheits- theilungs-Angelegenheiten,

2) die Ausfertigungs-Gebühren für Pässe, Aufenthaltskarten und andere Legitimations = Urkunden,

3) die Gebühren der Saverständigen,

4) die Kopialien für Ausfertigung von Bescheinigungen, Auszügen und Abschriften aus öffentlichen Urkunden und dergleichen, und zwar bei den Kreisbehörden, wenn solche zugleich als unmittel- bare Verwaltungs-Behörden für gewisse Kommunal- und So- zietäts-Gegenstände fungiren, bei den Lokal-Behörden aber in allen Fällen, in welchen derartige Auszüge, Bescheinigungen 2c. nur im Privat-Jnteresse des Extrahenten ertheilt werden. Da- hin gehören auch die in der Rhein-Provinz bisher entrichteten Gebühren für die Auszüge aus den Civilstands - Registern und für die Aufnahme der Civilstands-Akte der Juden.

Auf Antrag des Ausschusses wurde beschlossen, zu §. 3 Nr, 4 noch Folgendes einzuschalten :

„dahin gehören namentlich die Gebühren für Ausfertigung von

Auszügen aus der Grundsteuer-Mutterrolle und dem Feuer-Sozie-

täts-Kataster, so wie auh die in der Rhein- rovinz bisher ent-

rihteten Gebühren für die Auszüge aus den ivilstands-Registern und für die Aufnahme der Civilstands-Akte der Juden.

Nachdem die Berathung über diesen Gegenstand geshlo}sen war, trug der Referent den von ihm entworfenen IJmmediat - Bericht vor, derselbe wurde von der Versammlung genehmigt. |

Demnächst ging die Versammlung zur Berathung des Entwurfs eines Gesehes, die Aufbringung und Erstattung der Aufgreifungs=, Detentions= und Transportkosten bei Bettlern, Vagabunden und le-

itimationslosen Personen betreffend, über. Der vorliegende Gesebß-

ntwurf bezweckt, die Hindernisse zu beseitigen, welche einer frôsti- gen Handhabung der siherheitspolizeilihen Bestimmungen wegen Auf- greifung der Bettler, Landstreiher und sonstiger legitimationslosen verdächtigen Jndividuen, dur die den Bestimmungen der Kriminal- Ordnung §. 622 u. f. des Allg. Landrehts Thl, 2 Tit, 19 g. 23 U. f, und der Kabinets-Ordre vom 28. Juli 1836 gegebene An- wendung häufig entgegengetreten sind.

Der §. 1 bestimmt, daß dergleichen Kosten der Polizei-Obrigkeit des Aufgreifungs-Ortes nicht ferner zur Last fallen sollen,

Zu dem §, 2, welcher lautet :

„Es soll vielmehr eine Erstattung dieser Kosten an die Polizei

Obrigkeit des Aufgreifungs-Ortes in li einzelnen Falle und nah

ein= für allemal zu bestimmenden “Säßen aus denjenigen Fouts

geleistet werden, welhe von den nah*dem Geseße vom 31. De- zember 1842 für die Land - Armenpflege gebildeten oder noch zu bildenden Verbänden aufzubringen sind.“ hatte der Ausschuß folgenden Zusahß vorgeschlagen : Ba die Erstattung niht wie bisher aus Staatskassen statt- ndet. :

Ein ritterschaftliher Abgeordneter verlangte Fälle, in welchen der Staat die fraglichen Kosten werde.

Herr Referent erahtete eine solhe Specification aber für un- ausführbar, da hauptsächlich die Transport- und sonstigen Kosten, die das Ausland oder die im Entwurfe ausdrücklih ausgenommene Rhein- Provinz, welche keinen Landarmen - Verband habe, zu tragen hätten, anz allgemein aus Staatsfonds zu decken sein würden; has Detail fibeine hier also bedenklich und sei nur die Absicht gewesen, der Pro=- vinz keine neuen Opfer aufzulegen. i

Nachdem ein rittershaftliher Abgeordneter erwiedert, daß die Rhein-Provinz allerdings einen Landarmen - Verband besiße, da das Geseß von 1842, welches hier in Bezug komme, au sür jene Pro- vinz erlassen worden sei, bemerkte ein anderer rittershastliher Ab. geordneter, daß er in. der Sache mit dem Aus\huß einverstanden sei, aber niht mit der Redaction. Er beantragte daher die Fassung :

„mit Ausnahme derjenigen Fälle, in welhen dem Fiskus die Ver- pflihtung zur Erstattung bisher obgelegen hat.“ :

Specification der zu tragen haben

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Die Versaumlutig war hiermit einverstanden, adoptirte sodatn die §5. 3 und 4 über die Festseßung der Entschädigungssäße und ge- nehmigte d vorgetragenen, das fraglihe Geseß betreffenden Jmme- diat=- eri t.

Ferner kam der Entwurf einer Verordnung über die An- und |

Aufnahme lebtwilliger Verfügungen durch die Gemeinde-Beamten in der Provinz Westphalen zur Diskussion. i Se. Majestät der König haben bei Gelegenheit der Berathun- en, wie dem Bauernstande die eigenen Anordnungen über die Erb- folge zu erleihtern seien, zu Ps geruht : daß dem nächsten westphälishen Landtage eine Ausdehnung der Bestimmungen des Allg. Landr. Thl. 1. Tit. 12. §. 93 bis 99 und der Ordre vom 21. Januar 1833 (Geseß- Samml. S. 13) wegen An=- und Aufnahme leßtwilliger Verfügungen von Seiten der Dorfgerichte und Polizei-Magisträte, auf die Gemeinde-Beam- ten der dortigen Provinz unter angemessenen die dortigen Verhält- nisse berücksihtigenden Modificationen, proponirt werde; dieser Allerhöchsten Bestimmung gemäß is der vorgelegte Geseß- Entwurf abgefaßt. : Der Referent verlas seine Relation und trug auf Ablehnung des Gesebes an. : Ein Abgeordneter der Landgemeinden bemerkte dagegen, er halte

den Erlaß der Verordnung in manchen Fällen doch für nüblih, um |-

die Aufnahme lebtwilliger Verfügungen überhaupt zu erleichtern; in der bäuerlihen Successions-Ordnung sei darauf hingewiesen, wie er= wünscht es sei, wenn der Ablebende ein Testament errichte, und dies beabsihtige diese Verordnung zu erleichtern. : E

Hiergegen wurde eingewandt, daß die richterlihe Mitwirkung dabei erforderlih sei, um Prozessen und großen Verwirrungen vorzu- beugen. Es werde diese Verordnung sonst eine fruchtbare Saat zu fünstigen Prozessen abgeben. Gerade die bäuerlihe Succession sei eine so shwierige Materie, daß hier ein recht bündiges Testament er- forderlih sei, mit vollständiger Vertrautheit der bäuerlichen Successions- Ordnung. Die Aufnahme eines Testaments erfordere Kenntnisse und Vorsichts-Maßregeln, und sei daher eine Ausdehnung auf Orts-Be- amte niht wünschenswerth. Es erscheine aber eine präzise Fassung der Testamente um so mehr nothwendig, als bei deren Auslegung der Testator niht mehr vorhanden sei, also nicht sagen könne: ob es nah seinem Willen getreu niedergeschrieben oder nicht; man wisse, daß es oft auf ein rihtig oder unrichtig angebrahtes Komma ankomme,

Ein ländlicher Abgeordneter bemerkte, daß die Errichtung eines Privat- Testaments Jedem, beim Mangel einer rihterlihen Person, gestattet werden müsse, worauf ein städtisher Abgeordneter erwiederte, daß dies bereits der Fall sei, jedoch nur bis auf 2 des ganzen Nah= lasses und in Bezug auf seine‘: Kinder.

Der vorige Redner äußerte hierauf, man wolle die Verordnung zwar nicht ins Leben treten lassen, allein es müsse doch Jeder die Greiheit haben, zu testiren. Wenn ein Mann auf dem Todbette liege, aber von dem Gerichtsorte 4—5 Stunden entfernt wohne, wie solle dann so schnell eine Gerichts-Deputation herbeigeshafft werden.

Ein städtischer Abgeordneter erwiederte, daß die Scheu vor Er- richtung eines Testaments durch diesen Entwurf niht abgewendet werden fönne, dies. auch niht der Zweck desselben sei; diefer fönne nur eine vermehrte Erleichterung bei Testaments - Errichtungen sein. Die Kosten würden dadur ebenfalls niht vermehrt.

Der Herr Ausshüß - Dirigent äußerte, es sei gerade nicht er- wünscht, die Testaments-Errichtung im leßten Augenblick oder in der Krastlosigkeit des Todeskampfes zu erleichtern, und erscheine es des- halb angemessen, das zur Begutachtung vorliegende Geseß zurückzu= weisen, um den vernünftigen Willen des Erblassers und nicht desen leßte Einfälle testamentarish niederzulegen Ein städtischer Äbgeord- neter bemerkte, die Frage liege klar vor und sei durch den ausführ- lichen Bericht des Herrn Referenten genügend dargethan, daß diese Anordnung nur zu Verwirrungen führen könne.

Ein standeshertiliher Bevollmächtigter erwiederte, daß der Orts- Vorsteher befugt sei, gleih das Testament dem Gerichte zu über- geben, und sei es doch erwünscht, wenn der künftige, unvorhergesehen verunglückende Erblasser seinen leßten Willen zu erkennen geben könne. Der Amtmann wohne oft zu entfernt, und die Gerichte seien meisten- theils noh entfernter belegen, es erscheine daher angemessen, daß die Testaments = Errichtung auch durch die Ortsvorsteher bewirkt werden Dn was jedoch allerdings auf die allernöthigsten Fälle zu beschrän- fen sei.

Der Herr Ausschuß - Dirigent erwiederte, für solche Fälle habe das Allgemeine Landrecht bereits das Nöthige vorgesehen, indem darin bestimmt sei, wie es mit Privat - Testirungen gehalten werden solle; der Entwurf wolle aber das Testiren vor Unkundigen zur Regel machen, da es sich darum handle, jedem Gemeinde - Vorsteher das Recht zur Aufnahme von Testamenten zu verleihen, und dies gerade habe der Aus\huß für nicht entsprehend geachtet.

Von anderer Seite wurde beipflihtend bemerkt, es sei besser, wenn der. Richter vorzugsweise die Testaments - Aufnahme behalte. Daß bei plößlihen Todesfällen ohne Hinterlassung eines Testaments der Nachlaß in Verwirrung gerathen werde, sei niht anzunehmen, denn nah der bestehenden geregelten Erbfolge - Ordnung bleibe das Vermögen den nächsten Blutsverwandten. Habe Jemand aber wih- tige Motive, sein Vermögen den nächsten Blutsverwandten zu ent- ziehen, so könne er auh bei Zeiten daran denken, ein Testament zu errichten.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden äußerte, wenn Jemand des Morgens früh ein Testament machen wolle, so könne er, wenn erst eine Gerichts - Deputation geholt werden solle, längst verstorben sein, ehe sole eintrefe; dies sei nicht zu befürchten, wenn dem Orts- Vorsteher die Befugniß zur Aufnahme des Testaments zustehe.

Ein anderer Abgeordneter aus demselben Stande bemerkte, es könnten die Vorsteher mit Justructionen versehen werden, auch hätten die Orts - Vorsteher oder Amtinänner doch wohl genug gesunden Menschenverstand, um im alleräußersten Nothfalle ein Testament auf- nehmen zu können. Ueberdies sei den, daß selbst von Gerichtspersonen Testamente angefertigt würden, die niht in der Form Rechtens seien.

Der Herr Landtags - Marschall entgegnete, daß dies von Uner- fahrenen um so mehr geschehen werde, welchem \ich ein ritterschaft= licher Abgeordneter mit dem Bemerken anschloß, die Jnstruction könne die Kenutniß niht erseßen; es sei vielleiht ein Glück gewesen, daß in einem vorhin erwähnten Falle der Verunglüdckte vor der Auf- nahme des Testaments gestorben wäre, statt die Familie dur ein ungültiges Testament in Prozesse zu verwickeln,

Ein städtischer Abgeordneter führte noch an, wie sehr \{hwierig die Ausführung eines richtigen Testaments sei, beweise der Gelehrte Stryck.. Er habe große Traktate über diesen Gegenstand geschrieben und als man nah seinem Tode das Testament angesehen habe, sei solches null und m gewesen. y

Die hierauf gestellte Frage : Soll des Königs Majestät gebeten werden, den vorliegenden Gesehßz- ot d für die Provinz Westphalen n iht ins Leben treten zu assen : ; wurde gegen 17 Stimmen bejaht, wobei ein Abgeordneter der Land- gemeinden sich_ die Einreichung eines Separat-Votums vorbehielt. Für den Fall, daß dem von den Ständen ausgedrückten Wunsch

von der Gegenseite angeführt wor-

‘positions - Fonds zahlen zu lassen, da die Landarmen - Kasse zu d

Das Abonnement beträgt: 3 Kthlr. für % Jade:

4 thlr. - . 8 Kthlr. - L Iahr.

allen Theilen der Monarchie

ungeahtet der vorzulegenbe Entwurf als Geseß promulgirt w, sollte, wurden ‘die einzelnen Paragraphen einer besonderen Berat a und mehrere abändernde Bestimmungen in Vors gebradt,

Die heute Morgen um 9 Uhr begonnene Sißung, welche n der 15 Uhr aufgehoben worden war, wurde heute Nahhmittag um h ohne Preiserhöhung. fortgeseßt und zunächst der Ausschußbericht über die Provinzial-Yq,, Me usertions - Gebühr für den Anstalt zu Geseke vorgelesen. Es fam dabei Waaum ciner Zeile des Allg.

1) zur Sprache: ob ein eigener katholischer Geistlicher für Anzeigers 2 Sgr. Anstalt mit einem Gehalte von 250 Rthlr. angestellt werden \ :

Preußische Zeitung.

Allgemeine

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen HSestellung auf dieses Slatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuß. : Zeitung : Sriedrihsstraße Ür. 72,

Dieses Gehalt solle sich bilden aus dem einem bereits designit] Vikar einstweilen zugewiesenen Brühlschen Benefizium von 182 94 und aus einer Zulage von 68 Rthlr, aus den für die Anstalt willigten Provinzial - Zuschüssen, so daß bei Annahme dieses Vi, dem Provinzial-Fonds fürs erste noch 182 Rthlr. erspart würden,

V 98.

Berlin, Mittwoch den ten April

1845.

Mehrere Mitglieder wollten das volle Gehalt von 250 y sofort fixirt wissen, damit keine Verlegenheit entstehe, wenn der jeh Benefiziat verseßt, mit Tode abgehen, oder das Benefizium ihm zogen werden möchte.

Soll f gestellte R fte s nid Pg

Soll für den fatholishen Hausgeistlihen der Pflege - Ans

Geseke, - unter Wegfall der bisher an den Ortöpfarcer N

100 Rthlr., das Gehalt aus provinziellen Mitteln mit 250 Rb

außer der bereits vorhandenen fceien Wohnung bewilligt werde wurde einstimmig bêjaht, auch genehmigt, daß unter den j bestehenden Umständen. an einstweiligem Zuschusse 68 Rthlr, auf h Etat der Anstalt zu bringen wären.

2) In Ansehung des anzustellenden evangelischen Haudsgeislliß

wurde die Frage: soll die Summe von 250 Rthlr. für den anzustellenden evanze schen Hausgeistlichen, unter Wegfall der an den Prediger Gm zu Büren bisher gezahlten 50 Rthlr. und außer der für seine son einzurihtenden freien Wohnung, auf den Anstalts - Etat iy nommen werden ? i - gleihfalls einstimmig bejaht,

3) Wegen der dur die Verseßung des Geheimen Medi Rathes Dr. Schmidt nah Berlin erledigten Stelle des Direktor Anstalt wurde vorgeschlagen, dem Anstalts= Arzte, Dr. Schud die Hälfte des Direktorial -= Gehaltes mit 75 KRthlrn., wegen ents dener Vermehrung seiner Geschäfte, zuzulegen, die Wiederbeseh der De des Direktors aber auf sich beruhen zu lassen.

ie Frage :

¡soll statt Wiederbesezung der Stelle des Direktors der Ax

dem Anstalts - Arzte gegen Uebernahme der Direktorial - Geshij

eine Gehalts-Vermehrung von 75 Rthlrn. bewilligt werden?“ wurde sodann gegen 15 Stimmen bejaht. j

Der Ausshuß war der Ansicht gewesen, den Rest des Geh mit 75 Rthlrn. einzuziehen und eine Verbesserung des 150 betragenden Gehaltes des Juspektors der Anstalt nicht eintreten lassen; die beantragte Frage:

„esoll der Rest des Direktorial-Gehaltes dem Gehalte des Jus

tors der Anstalt mit 75 Rthlrnu. zugelegt werden ?‘“

amtlicher Theil. r Provinz P

fle der Kónigln von Preab ät der Königin von Preußen Sdian, Großherzogthum

danken und Lotterieen.

Staaten.) i - großibritanien und

„ägyptishen Prinzen.

taatsshuld.)

jforte gegen Griechenland. Das hergishen Eisenbahnen. beriht, Leipziger Meßbericht,

Elbbrüde, Jeilage,

Inhalt.

reußen. Brüdcke bei Thorn größtentheils zer- sórt. Postboot auf der Weichsel verunglückt. Provinz Wasserstand der Elbe bei Magdeburg zungen des Landiages geschlossen. Die Rheinhöhe bei Düsseldorf. Den

.— heinhöhe bei Di Die Siz- staaten. Königreih Sachsen, Ankunst Jhrer

De, Jaulug aus seinem ehrante ausgesciden, Grob herzogth um

aris. Annahme des ersten der beiden Zollgeseß-Entwürfe und Tadel des Schifffahrts-Vertrages mit England, Der Geseß-Ent- purf über die Vorbereitungen der Sklaven - Emancipation. Der Mu- nizipalstreit iîn Angers. Briefe aus Paris. (Kammer-Arbeíten: Kolo- nial - Verwaltung. Die Stimmung der Kammer in Betreff der Armi- tung der Befestigungswerke; Stand der Juntervention in den La Plata-

rland. London. Die Times über die Do- tation des Maynooth-Kollegiums. Erhöhung des Marine-Budgets. Belgien. Brüssel, Verhandlungen der Kammern, Durchreise eines

}chweiz. Kanton Zürich, Sipung des Großen Raths, Die Nie- Ble der Freischaaren. Kriegs - Bülletin. Regierungs - Raths- n,

3 nien Schreiben aus Madrid, Türkei. Konstantinopel. Die Libanon - Frage. Beschwerden der 4senbahnen. Gutachten des Majors von Pritiwiy über die württem- Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börsen- und Markt-

Fónigl, Opernhaus. (Gastspiel der Dlle, Löwe.) Konzert von H. Ries 3 lezte Symphonie-Soiree, Archäologische Gesellschast, Die dreôdener

Sachsen.

in Dresden. Geheimerath von Baden. Uebershwemmungen.

hinsichtlich der Spiel-

(Maßnahmen zur Regulirung der

Schulwesen. Vermischtes.

wurde hierauf gegen 2 Stimmen verneint,

4) Eine Regulirung künftiger Pensions-Ansprüche der Anstl Beamten hatte der Ausshuß nicht für angemessen erachtet, wo die Versammlung einverstanden war.

9) Jn Betreff der Verhandlungen mit der Stadt Geseke, 1 gen Mitgebrauhs eines Weges und wegen Mitbenubung des Todh P hatte der Ausschuß den angebotenen Vergleich, eine Krank "d

elle ín der Anstalt beseßen zu können, nicht für billég erachtet HEYT Î i da egen das Anerbietén eines Pauschquantums von 50 Rthlrn, «Wller-Orden vierter Klasse; so wie geschlagen.

Ein rittershaftliher Abgeordneter bemerkte, daß ein Kj Anspruch der Stadt Geseke niht vorhanden zu sein scheine, n habe die Frage im vorigen Landtage sehr weitläufig erörtert, ( halte es für angemessen, den desfallsigen Prozeß abzuwarten, wi der Herr Landtags - Marschall äußerte, daß es ihm ebenfalls gu erinnerlih sei, daß diese Frage in einer Plenar - Sizung des vori Landtages weitläufig diskutirt worden, und daß man die Forderuß der Stadt Geseke for unbillig gefunden habe. Man wisse nihh, n der Prozeß ausfallen werde, wenn aber eine Stadt eine Anstalt | siße, deren Beamten, wie man hier vernommen , jährlich 8001 1000 Rthlr. Gehalt bezögen, so würde doch dieselbe in dieser ju siht wohl zu überlegen haben, dasjenige eintreten zu lassen, wah Billigkeit erheische.

Die hierauf gestellte Frage: i

e\oll der Stadt Geseke im Wege des Vergleichs ein Abfinduy Quantum von 50 Rthlrn. für die von ihr erhobenen Ansprüed geboten werden ?‘/

wurde gegen 6 Stimmen besaht.

6) Die Erweiterung der Anstalt hatte der Ausschuß nit | erforderli erachtet, und besonders in Ansehung der Epileptischen\ geschlagen, dur die ständische Kommission eine genaue Kontroll: die Gemeinfährlichkeit dieser Leidenden, sowohl der in der A son vorhandenen, als der künftig etwa aufzunehmenden eintreln|

; Dem

jeferanten zu ‘verleihen.

Rönigl. Klassen =- Lotterie fi

Berlin, ten 8. April 1845.

ten Jn E

Gastspiel der Dlle. Sophie Löwe

den Theil eines bereits entworfenen Schreibens an den Herrn (u tags-Commissair, iîn welhem um die Vorlegung einer Nachweist der ¿SileniaGen in der Provinz an den nächsten Landtag gh wurde. t , 7) Wegen angemessener Erweiterung der Bade - Anstalt " möglichster Kosten-Ersparung wurde einstimmig beschlossen, die s dische Kommis on mit Vollmacht zur Ausführung dahin zu verseht daß die Einrichtungs-Kosten 100 Rthlr. nicht übersteigen dürstet. 8) Jun Betreff der Verpflegungs\äße war die Versammlung 1 dem Ausschusse einverstanden, das ‘es nicht angemessen erscheine, Erhöhung derselben eintreten zu lassen. 9) Der Ausschuß hatte, da der Anstalts - Etat einen Be von 7100 Thlr. nahweist, wovon bisher 3000 Thlr. aus der 2 ninghauser Landarmen-Kasse zugezahlt worden, für angemessen el tet, das fernere Defizit von 1000 Rthlr, aus dem ständischen D

Jebührt volle Anerkennung.

isier ide rag berührt; daß er

ind. wir uszufü

ide Zeit keiner so

il om uh

bisherigen Zuschusse kaum noch im Stande sei, geschweige dent ? nunmehrige Desizit werde bestreiten können, worliber sich das Ny beim Vortrage über die Anstalt zu Benninghausen ergeben werde Es wurde hierauf. die Frage : „\oll der vernommene Anstalts-Etat genehmigt werden?“ einstimmig bejaht. n 10) Der Vorschlag des Ausschusses, das Gehalt des vember v. J. verstorbenen Rendanten der Anstalt bis zum U des Sterbejahres an die Hinterbliebenen desselben auszahlen 21 "Wz sen, wurde einstimmig genehinigt, und 11) eben so beschlossen, \häftigung der Kranken und -um den Unterricht der jüngeren PaiWeine ten verdient gemacht habe, eine Gratisication von 40 Rthlrn. so l 1 bas auszahlen . zu lassen, bis daß die Geistlichen der Anstalt ang? als worden, die sodann diesen Unterricht zu übernehmen haben würde V

—_“D———

durhaus Lobenswerthes,

Konzert von H. Nies. im V S4

T ramms twe beil des

einzige Pièce gehörte woh „Zweikampf“

unter den En en Effe? nur auf leeren eft

Styl geschriebenes Bravour

Amtlicher Theil.

Se. A der König haben Allergnädigst geruht : j ieutenant im 40ten Landwehr - Regiment und Kreis - De- Schlinde auf Masselwiß bei Breslau und dem Steuer- O'Flaherty zu Fraulauteru bei Saarlouis den Rothen

Den Papier=Tapeten-Fabrikanten Christian Lu dwig Walcker id August Julius Theodor Töpffer das Prädikat als Hof-

Bei der heute angefangenen Ziehung der 3ten Klasse 91ster ielen 3 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 1,218. 72,463 und 84,426; 1 Gewinn: von 1000 Rthlr. r, 46,162; 4 Gewinne zu 400 Rthlr. fielen auf Nr. 22,583. 4,222. 43,995 und 55,947; 1 Gewinn von 200 Rthlr. r, 24,470 und 6 Gewinne zu 100 Rthlr. fielen auf Nr. 14,934. 2,418. 26,995. 37,358. 53,078 und 70,674,

Königl. General-Lotterie-Direction.

Angekommen: Der General-Major und Commandeur der santeriée Brigade, von Carnap, von Magdeburg. -

T Königliches Opernhaus.

seßt ihr Gastspiel mit wesentlihem Erfolg fort id ist zujüngst in Donizetti's beliebter Oper: „Der Liebestrank““, nun eimal vor vollen Häusern aufgetreten. j : e, we j g eiwa je Leistung in dieser hübschen Rolle noch von früherher beim Publikum in lassen; die Versammlung war hiermit einverstanden uud geneh\n|utem Andenken steht, konnte es nicht fehlen, daß leßteres ihr den ungetheil- tsen Beifall schenkte und ihr überhaupt seine Theilnahme auf jede Art und el jeder passenden Gelegenheit zu erkennen gab, obgleich die liebenswürdige Koketterie, worin Dem. Löwe die P trum ausstattete, so wie ihre eminente Gesangsfertigkeit, ein solches Re- iltat zu erzielen nicht umhin konnten, y t Herr Mantius gab den Nemorino mit jener pmüthlichenLaune, die uns bei Dew Ner auch in anderen verwandtenRollen en musikalischen Theil seiner Aufgabe ebenfalls

löste, is bei einem so durchgebildeten Sänger natürlich. Herr Vötticher erfreute als Sergeant dur seinen edlen Gesang, hätte aber n Spiel abgerundeter sein dürsen. Wenn Herr. Blu me den Dulcamara 8 spielt als singt, so ist das auch natürlich. So lange wír aber keinen tflihen, mit einer klangvollen Stimme begabten Baßbuffo haben, ihm jedenfalls für die Bereitwilligkeit, das Fah au jeyt noch llen, Dank \{huldig. Erwähnen wir der Dlle. Hoffkunz, welche ur eine kleine Partie hat, so geschieht es, weil auch sie zum Gelingen des Wen miiwirkte und die Ensembles nicht störte. Ueberhaupt wohnten wir S Á B ichon Been bei en Oper im Königlichen Opernhause be das Orchester unter Taubert's Leitung leisteten in dieser Beziehung

Soiree.

Das Konzert des Königlichen Kon ertmeisters Herrn Hubert Ries am l, März in der Singen nahm icht nur der innerlihen Gediegenheit N a Abe ch, d dee E einen

1 Y ublikums der Symphonie-Soireen für zu ge-

dem Schullehrer , der sich um die 7 Finnen ewußt hatte, fast gänzlich dén Charakter der leßteren an. Fur eigentlih nicht in dies

von Herold mit obligater Violine, ein Werk,

höchst wert

fiel - auf

fiel auf

Dlle. Löwe.

Schon aus dem Grunde, weil

auch an und für artie jeyt wie-

Auch den übrigen Mitwirkenden

räzisen Aufführung einer f Nicht nur die Sänger,

Lette Symphonie:

onzert: die Aríe

vollen deutschen Compositionen erehnetes im italienisch - französi- - Gesangsstück feinen angenehmen

Abgereist: Se, Excellenz der General-Lieutenant und 1ste Kommandant von Stettin, von Pfuel, nah Stettin. Se. Excellenz der General-Leutenant und Commandeur der Aten

Division, von Wedell, nah Stargard,

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

_ Verlín, 8. April. Se. Majestät der König haben Allergnä- digst geruht : Dem Fabrikwächter Konrad Geige in der Sudenburg- Magdeburg, die Anle ung der ihm verliehenen Königlich hannoverschen Krieges-Denkmünze für ie deutsche Legion zu gestatten.

P

__ Provinz Preußen. Bei Thorn ist am Asten d. M. das Eis der Weichsel losgerückt und Ie bei einem Wasserstande von 11“ 1“, die dortige Brücke zum größten Theil zerstört. Jn Dirschau passirt noch immer sämmtliches A Ie die Eisdecke, doh müssen \{hwer belastete Frahtwagen bis auf 40 Ctr. abladen. Im ma- rienburger Kreise waren am 4. April die Eiswachen bereits bezogen. Zwischen Graudenz und Gruppe is ein Postboot auf der Weichsel verunglüdckt; es {lug beim Herabschieben vom Eise in das freie Was- ser um, und 5.Personen, worunter 2 Passagiere, ertranken. Auch die Postpakete wurden ein Raub der starken Strömung.

Provinz Sachsen. Der Wasserstand der Elbe bei Mag- deburg war am 5. April Morgens 17 Fuß 5 Zoll (am neuen Pegel), am óten, Nahmittags 5 Uhr, 16 Fuß 6 Zoll.

Nhein-Provinz. Die Sißungen des achten rheinischen Pro- vinzial- Landtages sind am 2. April Nachmittags 5 Uhr durch den Landtags -= Kommissarius, Herrn Ober - Präsidenten von Schaper, in herkömmliher Weise geschlossen worden. Die Rheinhöhe war bei Düsseldorf am 5. April Morgens 20 Fuß 7 Zoll und das Wasser bereits aus allen Straßen gewichen, auf denen es eine Menge Schlamm und Sand zurüdckgelassen. Es hat sich dort ‘ein Comité der achtbar-

| sten Einwohner aus verschiedenen Ständen gebildet, um eine Samm-

lung zum Besten der Beschädigten zu unternehmen. Von der Di= rection der Aachener Feuerversiherungs - Gesellschaft sind bereits 500 Rthlr, zu diesem Zwedcke eingegangen, -

Deutsche Suudesstaaten.

Königreib Sachsen. Dresden, 5. April, Jhre Ma- jestät die Königin von Preußen sind gestern Abend gegen 7 Uhr von Berlin hier angekommen. Des Königs Müjestät haben zu be- stimmen geruht, daß der bisherige Erzieher des Prinzen Albert Königl. Hoheit, Wirklihe Geheime Rath von Langenn (S: Allg. Pr. Ztg. Nr. 96), vom 1. April ab an den Berathungen des Gesammt-= Ministeriums Theil nehmen und zugleih als Direktor im Justiz- Ministerium fungiren soll.

Großherzogthum Baden. Die Mannheimer Eisenbahn stand am 28. März in der Niederung zwischen Bruchsal und Wies- loch zwei Fuß unter Wasser, Jn Heidelberg waren mehrere Stra- ßen übershwemmt. Der Geheime Kirchenrath Dr. Paulus, jeßt 84 Jahre alt, is seit kurzem aus seinem Beruse als Lehrer an der heidelberger Universität ausgeschieden.

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Eindruck zu hinterlassen vermochte, Das Musikstück ließ nah der zur Eröffnung des Konzerts vorgetragenen Ouvertüre zu „Egmont“ von Beethoven'in ihrer gewaltigen Tiefe seine große Geistesarmuth um so mehr empfinden. Können wir also diese Wahl nicht billigen, so müssen wir doch dem Programm im Uebrigen vollkommen Beistimmung geben, Außer den beiden bezeichneten Compositionen kamen zur Ausführung : ein Konzert von W, Taubert, vom Komponisten gespielt. Composition und Vortrag waren gleich lobenswerth. Den ersten Theil {loß das von den Damen Tuczek, Faßmann, Hähnel und den Herren Mantius, Krause und Bötticher meisterhaft vorgetragene Finale aus „Cosi fan tutte” von Mozart *), Den zweiten Theil füllten: die von den Herren Ries und Zimmermann trefflich ausgeführte Doppel-Konzertante für zwei Violinen von Spohr und die zum Schluß vorgetragene A-dur-Sympho- nie von Beethoven, Herr W, Taubert dirigirte das Königliche Or- chester, welches sowohl dic Jnstrumentalstücke als die Begleitung zu den Gesangs-Nummern, wie immer unter guter Leitung, musterhaft ausführte. Die dritte Symphonie - Soiree des zweiten Cyklus, die leyte des vcr- gangenen Winters, fand am 3, April unter Kapellmeister Henning's Direction statt. Die Ausführung war diesmal Mens und überhaupt be- friedigend. Nach der großartigen Ouvertüre zu Glucck's „Jphigenia“ trug Herr W. Taubert auf Begehren Beethoven's gemüthreiches höchst ansprechendes G-dur-Konzert durchaus befriedigend vor, Die feurig ausgeführte Ouvertüre zu „Don Juan““ und die in manchen. Beziehungen, in dem Hauptgedanken, wie überhaupt im Charakter, der Pastoral-Sympho-

*) Möchte diese lieblihe Oper mit ihren reizenden Melodieen unserem Repertoir doch niht ganz entfremdet bleiben! Sie wurde im Jahre 1789 auf Befehl des Kaisers Joseph geschrieben und im folgenden Jahre unter dem Títel: Così fan tutte, 0ss1a: La scuola degli amanti (Die Schule der Liebenden) zu Wien aufgeführt. Mozart's Neider hatten darauf ge- rehnet, sein Ruhm werde an dieser neuen Arbeit zu Grabe getragen wer- den, indem sie sagten, er verdanke den Beifall, welchen seine früheren Werke gefunden, den gelungenen Texten und glücklichen Süjets (Mozart hatte sich nämlich außer Stände gesehen, den Text von Cosi fan tutte abzulehnen, da er ihm ausdrücklih aufgegeben worden). Die Oper efiel indessen troß aller Kabalen, wuide oft gegeben und bald nachher au auf anderen be- deutenden Bühnen mit dem größten Beifall ausgenommen. Daß dieselbe späterhin allmälig von den Bühnen verschwand , is einzig und allein dem Süjet zuzuschreiben, weshalb später mehrere Umarbeitungen desselben erschie- nen, worunter sich die von Herklots unter dem Titel: „Die verfängliche Wette“ auszeichnet, und nah welcher neuen Bearbeitung diese eht komische Opt voll lieblicher und scherzhafter Musik în Berlin vor Jahren aufs neue glänzte.

Großherzogthum Hessen. (Großh. Hes\\. Zta. i zweite Kammer der Stände beschloß in ihrer Sigung [8 L an die Staats-Regierung das Ersuchen zu richten, bei dem deutschen Bunde angelegentlihs dahin zu wirken, daß die öffentlichen Spiel- banken, eben so auch alle Klassen- und Zahlen-Lotterieen, in den deut= hen Bundesstaaten unterdrückt werden.

Frankreidch.

_ Paris, 3. April, Es lagen der Deputirten-Kammer ¿wei ver- schiedene Geseß- Entwürfe über Tarif- und Douanenwesen vorz; der erste, wichtigere is gestern in seiner Gesammtheit mit 206 gegen 32 Stimmen angenommen worden. Man schritt sodann gleich zur Erör- terung des zweiten, der von geringerer Bedeutung is, Bei dieser Gelegenheit unterwarf Herr Talabot den im Jahre 1826 zwischen England und Franfreih abgeshlossenen Schifffahrts - Traktat einer Untersuchung hinsichtlich dor Folgen desselben. Leider, sagte er, sei es nur zu wahr, was die Kommission erklärt habe, daß der französische Handel sih, gegen den englischen gehalten, in sehr untergeordnetem Zustande befinde. Frankreich habe leinen Grund, \\ch zu jenem Traktate Glüdck zu wünschen, der die Schiffe beider Länder in ihrem gegenseitigen Verkehr auf vollkommen gleihen Fuß gestellt. Jn dem Zeitraum von 1826 bis 4837 , innerhalb dessen der Traktat unbedingt bindend gewesen, habe die ges genseitige Schifffahrt s{ch auf 357,000 Tonnen belaufen, wo- von 100,000 auf die französische und 257,000 auf die englische Flagge gekommen. Späterhin, da der Vertrag bis 1837 nicht ge- fündigt worden und daher, der Stipulation zufolge, au ferner in Kraft geblieben sei, habe sich eine noch größere Differenz heraus= gestellt, Jm Jahre 1841 sei der Tonnengehalt der französischen Glagge auf 234,000 gestiegen, 1842 wieder auf 158,000 und 1843 auf 141,000 gefallen. Dagegen sei der Tonnengehalt der englischen Flagge 1841 auf 690,000 und 1843 auf 791,000 gestiegen. So habe sich also die englische Schifffahrt im Verkehr mit Frankreich ín 11 Jahren von 257,000 auf 791,000 Tonnen gehoben, eine wahrhaft erstaunliche Zunahme, während die französishe in dem Verkehr mit England nur von 100,000 auf 141,000 Tonnen gestiegen sei. Und doch habe \ich in Englands Verkehr mit Frankreih nichts weiter geändert, als die Kohlen - Einfuhr, alle anderen Artikel seien auf ihrem alten Stande geblieben. Von 1827 bis 1843 sei der Kohlen-Transport auf eng- lischen Schiffen von 51,000 bis auf 513,000 Tonnen angewachsen ; dagegen habe sich die Quantität der von französischen Segelschiffen eingesührten Kohlen im Jahre 1843 nur auf 29,000 Tonnen, so gut als nichts, belaufen. Diese außerordentliche Entwickelung des englischen Kohlen-Transports rühre allein von dem Traktat von 1826 her, durch welchen die englischen Kohlen eine Erleichterung von etwa 34 Fr. auf die Tonne erhalten. England führe jegt so viele Tonnen Kohlen aus, wie Frankreihs Ausfuhr überhaupt betrage, und der englishe Küstenhandel in Kohlen sei größer als der ganze Küstenhandel Frankreihs.- Der Red- ner {loß damit, daß er eine Kündigung des Traktats [mit England für nothwendig erklärte.

Heute beginnt in der Pairs-Kammer die Diskussion eines schon im vorigen Jahre vom Marine-Minister vorgelegten Geseß-Entwurfs, der die Emancipation der Sklaven allmälig vorbereiten soll. „Jn Frank= reih“, sagt das Journal des Débats, „will Jedermann, daß die Sklaverei aus unseren Kolonieen verschwinde. England i} uns auf dieser Bahn der Freiheit mit einer Entschlossenheit vorangegangen, die ihm zur Ehré gereiht, und die unsere National = Eigenliebe an=- regen muß. Wie viel Vorsicht aber" ist nöthig, um, wir wollen nicht einmal sagen, die Fehler des Konvents zu vermeiden, der es für möglich hielt, die Schwarzen in einem Augenblick aus der völ= ligsten Knechtschaft in unbeschränkte Freiheit zu verseßen, sondern nur

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nie sehr ähnlihe F-dur-Symphonie von Becthoven bildeten die würdi-

gen Schlußsteine dieser Aufführung.

Archáologische Gesellschaft.

Jn der archäologischen Versammlung vom 3. April d, J. hielt Herr Prof. Be rgk aus Marburg einen ausführlichen Vortrag über die Anord- nung der von Pausanias- beschriebenen Bildwerke am Kasten des Kyp- selos. Der Vortragende erklärte im Allgemeinen sih einverstanden mit der von Prof, Jahn in dessen Archäologifchen Aufsäßen S. 3 ff,. neuer- dings gusgestellten Ansicht, daß die 5 Felder jenes in den Anfängen der Kunst-. geschichte so wichtigen Denkmals nicht an 5 verschiedenen Seiten, mit Jnbegriff einer Deckel-Ansicht, sondern in 5 über einander zu denkenden Räumen voraus-

eseßt werden müssen, und erläuterte sodann den mehr ideellen als mythischen usammenhang der einzelnen bildlichen Darstellungen nach dem freien Geseh, welches seines Erachtens der bildenden Kunst, nach der Analogie chorischer Symmetrieen aus der griechischen Lyrik und Dramatik, zugesprochen werden fönne, Diese Erörterungen wurden mit einem gedruckten Vorlegeblatt be- gleitet, ‘welches die von Herrn B, fachgewiesene Anordnung anschaulich machte, Ebenfalls mit Vorlegeblättern erläuterte Herr A ein im napoletanischen Bullettino idé d 7) veröffentlihtes Vasenbild, welches nach einer von Herrn Gerhard früher genommenen mans nächstens auch in der Arhäologischen Zeitung erscheinen soll. Statt der von Mi- nervini versuchten Deutung auf die eleusinische Demeter, welche auf dem ssto- genannten „lahlosen“’ Stein Agelastos ausruhte und von Metanira dort eingeladen wurde, bei Keleos gastlich einzukchren, ward der thebanische Mythos der als Kriegsbeute für Apoll nah Delphi zu entführenden Tochter des Tiresias, Manto, und in der Umgebung der Tempel des ismenischen Apollo erkannt, vor dem Manto auf ihrem nachher berühmt gewordenen Siy sammt ihrer Schwester Historis shußflehend erscheint, um von Adrast mit dem Beistand ihres Geliebten Alkmäon eine Milderung des gefällten Ur- theils zu erlangen. Dr, Ler\ch aus Bonn sprach über das im vorigen Jahre entdeckte kölner Mosaik, Sophokles und mere der sieben Weisen vorstellend, und stellte Vermuthungen über das Gebäude auf, welchem jenes Monument angehört haben mag. Zu diesem Behuf ward der Umfang des altrömischen Köln näher bezeichnet, wie er noch heutzutage in der leicht U verfolgenden alten Mauer von der Nähe des Domes aus bis an den larenthurm, von diesem weiter abwärts nah dem Neumarkte u. \. w. zu

erfeunen sei. Namentlich hob er einen bisher unbekannten Thurm in der

Nähe des Neumarkts, der von ganz ähnlicher Technik wie der Clarenthurm sei, zur Beachtung hervor. Jnnerhalb dieser Umfangsmauern liege das neu efundene Mosaik fast ganz in der Mitte, höchst wahrscheinlich einem Ge- äude (domum vetustate conlabsam, Centralmus, rh, Jnschr, 1, 1) ange-