1845 / 103 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

- Nicht festeres Noth, sondern emeinsame große immung über die undes=Akte verheißenen land= ehen die entgegengeseßtesten Meinungen über dem ständischen System beruht die Konkurrenz f dem alten Herkommen. Das Repräsentativ- für die Landes = Vertretung auf besondere ndern erklärt das ganze Volk für gleich po- ensaß ständischer und repräsen- des Geseßes vom 22. Maîí hervorgetreten, so is eine modernen Sinne, eine solche tief ung des ganzen Staats-Gebäudes do nirgendwo siht gestellt; es is vielmehr die historishe Grund= en Provinzial-Verfassung be- übereinstimmend, ung in die Ver-=

zu suchen und anzutreffen. Preußens an einander thut es Einzelnen an das

ositiven Be

zum König und Vaterland ßen der Provinzen ihtiges Hingeben jed Bei dem Mangel einer staatsrehtliche Bedkutun ständischen Verfassung be diese Bedeutung. zu ständischen Rechten au System nimmt dagegen Stände keine Rücksicht, so t. War auch der Ge ngen zur Zeit der Erla}sun 1815 noh nicht in seiner vollen solche National - Repräsentation im eingreifende Umbild in bestimmte Aus lage der Staatsbh

Vaterland. s der in der

tativer Ve

ildung bei der ständisch rücksihtigt worden; mit dem Prinzip der ( wonach der Staat mit den Wurzeln seiner Verfa das Neue s\ch an das Alte anschließen, das Alte der Zeit verjüngt und ergänzt werden soll. Die für eine neue Einrich- fts-Elemente, so weit ganisation dieses zuließ, eine Vertretung fassung der Landstände Repräsentation niht vorhan- shichte gern fort und sucht z mit der Trennung Gebiet begeben, auf

Entwickelu

gangenheit reichen,

nah dem Bedürfnisse | alten Stände haben daher die Ankfnüpfpunkte

tung gegeben, in welher sämmtlihe Gesellscha deren eigene innere Or finden sollten. eine vollständige Personal - Freilich wirst man die Ge Alles von neuem aus der Vernunft zu shihte hat man si aber auf ein ch seine Meinungen und Empfindungen in So viel steht indessen immerhin fest: rovinzial = Stände sollen die Landes- n. Diejenigen, welche zur Erleichterung präsentation geneigt sind, unsere Pro= gerathen daher in unauflösbaren Wider- Geseß vom 22. Mai 1815, worauf Errichtung von Provinzial - Ständen nicht n will die Landes-Repräsentanten aus den- n. Pflegen wir inzwischen, so viel an würdig des großen ch Manches zu wün= wenn die Provinzial - Stände ihre rhalten, wenn sie allgemeine, rege sie auch die moralischen Jnteressen der wenn sie nüßlih für die Staatsgewalt wenn sie das Band zwischen

in der alten Ver

t fonstruiren von der Ge welhem der Einzelne dur der Jrre herumgesührt wi aus der Mitte der heutigen P Repräsentanten gewählt werde Erringung einer Volks-Re vinzial-Stände zu beseitigen, spruch mit si selbst, sie sich stüßen, \chreibt die

nur ausdrüdlih vor, sonder selben hervorgegangen wisse uns ist, das Bestehende, damit es einst dastehe, In dieser leßteren Beziehung bleibt no Manches zu thun übrig,

wahre landständishe Bedeutung e Theilnahme erwecken, wenn

höheren Juntelligenz vertreten, und wohlthätig für das Land Fürst und Volk fester knüpfen sollen.“

Das hierauf vorgetragene Korreferat beginnt mit der Bemer= , wie das Referat des Ausschusses sich weniger mit der Unter- en vorliegenden Anträgen entwidckel= g der im Eingange desselben aufgestell- faßt sodann, auf den Gegenstand Rheinlandes zu der Verfassungs- es Zusammenhanges der Provinz mit Die Vorsehung habe jedem Volke dur Gränzen gezogen, innerhalb dieser Grän- Ganzes sein, und nur als solches könne großen Entwickelungsgange der Mensch= Gefühl ein unzerstörbares Ele- wo das National - Gefühl des die sittliche Jdee der fstillgereifte, selbstbe- und in dem Befreiungskriege habe Bestimmung erkannt. Von diesem rfniß der Einheit des Vaterlandes Diese Einheit sei unerreihbar, so ste deutsche Staat sih niht durch dem übrigen Deutschland in innere Es sei eine natürlihe Folge der gesteigerten g und der politishen Ent hier der Wuns ih kundgebe, der allein zu wahrer deutscher Einheit Preußens Größe beruhe auf seiner aft aber sei nur da vorhanden, wo lung stehen, wo die menschlihen Fä- ie unveräußerlihen moralishen An- Dies sei bei der jeßt bestehenden niht der Fall. getrennte Organe der öffentlichen ch die den ganzen Staat umfassen- und Eigenthums -Rechte und die orgelegt werden sollten. ehr oder weniger von dem Jmpuls önne bei den beste- schieden jene Institution, statt zur einheit- zu ‘einer noch größeren Ent eser Unterschiede führen. sonach eine Einheit des hr sogar ent

suhung und Widerlegung der in d ten Gründe als mit Erörterun ten zwei Fragen beschäftigt ha näher eingehend, die Stellung des Frage ins Auge und gedenkt d dem gesammten Vaterlande.

Sprache und Geschichte seine zen aber solle es ein einiges es seine Bestimmung in dem heit erfüllen. Daher sei das ment. Die Tage aber seien vorüber,

Deutschen in das beschauliche Leben flü zur Wirklichkeit werden,

chten müssen; der Freiheit sollte wußte Wille sich zur That erheben, das deutsche Volk die Höhe seiner Zeitpunkte an mache sich das Bedü in allen Theiler desselben geltend. lange ber wichtigste und einflußreich annähernde Verfassungsformen mit Uebereinstimmung seße. vaterländischen Gesinnun Rhein-Provinz, wenn \{he Monarchie jenen führen könne, betreten möge moralishen Kraft, moralishe Kr Recht und Pflicht in Wechselwir igkeiten ihre Ausbildung prüche ihre Befriedigung finden. provinzialständishen Verfassung aht verschiedene, von einander Meinung hervorgerufen, denen au den Gesebe, welhe die Personen- Steuern betreffen, zur Berathung v jedes dieser Organe nothwendig m seiner partikularen Stellung geleite henden provinziellen Unter lihen Verschmelzung, nur \hrofferen Hérvorhebung di ishe Verfassung führe erbei, sondern strebe i dem Anspruche des Volks ‘auf Mitwirku Genüge leisten.

man sich in der Provinz wünschen, blos für die Kräftigung de ausspreche, müsse in Abrede gestellt werden die staatsrechtlihe Bedeutung der in der Bu heißung genüge das Geseß vom 22. Ma g einer Repräsentation des Volks vor, ordne d eine Landes-Repräsentation an, welche in und stelle fest, daß die Wirksamkeit der Lan- Berathung über alle Gegenstände welche die persönlichen und Eigen- mit Einschluß der Besteuerung, be- n Grundzügen einer Reichs - Ver= , das weitläuftige Gebiet staats- die Meinung widerlege, daß ation wünschen, zur Auch das provinzialstän- 5 Zusammenberufung niht zu gedenken d Januar 1820 über die künft eses, und in dem

wickelung in der daß die preußi=

Dieselbe habe

t werde, so

widelung und

Die provinzial- Staats nicht nur gegen und könne sonah auch ng bei der Geseßgebung nicht

, ohne eine. Reichsverfassung zu inzialständischen Verfassung Zur Verständigung über Akte ausgesproche-

die Bildun vinzial-Stände un ihren Siß haben des - Repräsentanten \ih der Geseßgebung

erstrecken solle, thums-Rechte der

Staatsbürger, Das Festhalten an die fassung mache es eben so überflüssi rechtliher Theorieen zu betret diejenigen, welche eine Landes-Repräsent zial-Stände geneigt seien. vom 5. Juni 1823 behalt ndstände vor,

gung der Provin dische Grundges der allgemeinen welche in dem Geseße vom 17. des Staatsschulden - W an die Rheinländer vom 5. April 181 eigenthümlichen Jnstitutionen und-Jnte eine Reichsverfassung gefährdet werd wohl aber die Kräftigung des Staats in einer Zeít, in welcher die \so- Erschütterungen bedroht erscheine. tiefliegender gesellschaft- taats - Verwaltung allein

Patente und dem 3 ertheilt wor- essen der Rhein- Provinz durch j nicht zu denke; dur Volks vertretung zu erwarten. Man lebe iale Grundlage von gewaltigen

êr‘so gern man zugebe, daß di Ticher Uebelstände auch der sorgfältigsten daß es dazu vielmehr der mitwirkenden Volksthätigkeit

unmöglich sei,

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bedürfe, so werde dieselbe doch \{chwerlich auf eine heilsame Weise ein=- treten können, so lange ihr nit geseßmäßige Bahnen durch die Ver= fassung eröffnet seien. Jn Betracht aller dieser Umstände erscheine der Antrag zu einer Adresse gerechtfertigt, deren Inhalt die ehr- furhtsvolle Ueberzeugung ausspreche, „daß die Ausführung der Ver= ordnung vom 22. Mai 1815, wie sie als ein dringendes Bedürfniß der Gegenwart ersheíne, zugleich das Werk einer glorreichen Ver- gangenheit vollenden, das Vaterland zum Gipfel seiner Größe heben und der dankbaren Liebe des preußischen Volkes zu Sr. Majestät eine unvergänglihe Dauer sihern werde,““ ehrere Redner lassen sich nunmehr über den Gegenstand ver= nehmen. Ein Abgeordneter der Städte äußerte unter Anderem: Dér Wunsch, die einzelnen deutschen Stämme, welche dem preußischen Scepter unterworfen sind, dur eine Landes=-Repräsentation in einen Reichs - Körper verschmolzen zu sehen, könne gewiß der Wunsch jedes eten Patrioten sein ; indessen finde er, der Redner, sih außer Stande, von der Zulässigkeit eines an Se. Majestät auf Erfüllung jenes Wunsches und Ausführung der Reichsstandschaft seitens der Stände zu rihtenden Antrages eine persönliche Ueberzeugung zu gewinnen. Es gezieme dem Unterthan, Rücssicht auf den erst vor furzem ver= nommenen Königlichen Willen zu nehmen, der so bestimmt und ent- schieden, wie es geschehen, nit hätte ausgesprochen werden können, wenn derselbe niht aus einer reiflihen Prüfung und Erwägung aller äußerèn und inneren Verhältnisse des Staats hervorgegangen wäre. Bei dieser nothwendigen Unterstellung könne der Redner niht umhin, es für ein Fortdrängen zu halten, dessen nahdrüliche Zurückweisung in den Königlichen Worten angekündigt sei, wenn jeßt auf eine Ab- änderung jenes Königlichen Willens angetragen werde. Auch sei niht mit Gewißheit zu erkennen, ob \ich in den vorliegenden Peti= tionen das volle und klare Bewußtsein der grofien überwiegenden Mehrheit der gesammten Bevölkerung manifestire, und eben so wenig zu beurtheilen, ob und in- welcher praktischen Weise und wie bald die shwierige Frage der Einführung einer wahren Volks-Vertretung, nah der Züsariiönsehuns des Staats, ohne Störung seiner politischen Stellung und im Einklang mit allen Landes - Jnteressen zu erledigen sei. Es scheine vorzuziehen, dem gerechten Sinne und der Weisheit des Monarchen die Lösung jener Frage vertrauensvoll zu überlassen, um so mehr, als die Zögerung mit keiner Gefahr für das gemeine Beste verknüpft sei. Auch den Provinzialständen sei auf ihrem be- engten Standpunkte der Raum und die Gelegenheit niht abgeschnit- ten, das Gute überall hervorzuheben und zu verfolgen, Recht und Wahrheit furchtlos zu vertheidigen, Mängel der Staats - Regierung mit besheidenem Freimuthe zu rügen und so zum Nuzen des Gan- zen wie der Provinz treue und fandhafte Rathgeber der Krone zu sein. Ein Abgeordneter der Ritterschaft tritt dem vorigen Redner bei. Ein anderer Abgeordneter der Städte spricht sich dafür aus, daß die Versammlung nicht berufen sei, sich in Erörterung staatswis- senschaftliher Lehrsäße einzulassen ; es handle sih um das praktische Bedürfniß. Die Unterscheidungen zwischen einer landständishen und einer Repräsentativ-Verfassung seien irrig und könnten in keinem Falle zu den Konsequenzen berehtigen, die daraus abgeleitet zu werden pflegten. Eine solhe Gegenüberstellung sei überdies eine müßige, weil diejenigen landständischen Verfassungen, die man zur Ver leihung heranziehe und heranziehen müsse, der Vergangenheit und abüislvébentn Zuständen angehörten. „Die Ritter“, bemerkt der Redner, „waren freie Grundherren; sie erschienen aufden Landtagen für si und für Alle, welche in einem Abhängigkeits-Verhältnisse zu ihnen standen. Heute sind wir Alle freie Grundherren geworden ; die Unterthänigkeits-Verhältnisse sind verschwunden; der Bauer is Eigenthümer unter denselben Bedingungen, wie der Ritter, Der geistlihe Stand, wiewohl noch immer lebhaft betheiligt an den Angelegenheiten des Volks, hat aufgehört, großer Grund = Eigenthümer und Vertreter von Guts - Angehörigen zu sein. Er besteht in der früheren Eigenschaft als Stand eben s0 wenig mehr, als der Stand der Gutsherren. Alle Stände, alle Klassen des Volks sind um einen großen Schritt vorgerüdckt, sie sind Staats= bürger geworden und sassen sich nicht in die alte Gliederung zurück- zwängen. Das Wort Landstände is ein alter Name für einen neuen Begriff; wir dürfen darunter eben so wenig die ehemaligen Landstände suchen, als unter den heutigen Soldaten den ehemaligen Söidner, wovon er den Namen geerbt hat,“ Alle Verfassungen hät= ten den Zweck, die Wahrscheinlichkeit der Uebereinstimmung des ge- bietenden Willens im Staate mit dem Willen des Volks oder, was leihbedeutend, mit dem Wohle des Staats zu erhöhen z der Unter= fhied bestehe nur in dem Maße der Rechte, welches den Ver- sammlungen eingeräumt sei, und in der Art der Wahl ihrer Mit- glieder. Es fönne niht die Aufgabe der rheinishen Provinzial- Stände sein, gegenwärtig über den Umfang der Rechte und Pflichten einer künftigen reihsständishen Versammlung in Berathung oder Er- örterung zu treten; dieser Gegenstand müsse der Weisheit und dem freien Entschlusse des Königs anheimgestellt bleiben. Die abweichen- den Meinungen gingen davon aus, daß jeßt der Zeitpunkt nicht vor- handen ‘sei, eine hierauf bezügliche Bitte an den Thron gelangen zu lassenz er, der Redner, könne diese Ansicht nicht theilen, sondern trete dem gemilderten Vorschlage des Korreferenten bei. Ein Abgeord- neter der Ritterschaft wendet si hauptsächlih zu der Erörterung der Frage: ob die Vollziehung der Verordnung vom 22. Mai 1815 im Interesse der Provinz liege und Se. Majestät der König demnach um diese Vollziehung gebeten werden solle? Er verneint dieselbe, wiewohl ein diesfälliger Antrag die geseßliche Kompetenz der Pro- vinzial - Stände nicht überschreiten dürfte. Es handle \\ch um zwei Wege: Volks -= Repräsentation und Erweiterung der Befugnisse der Provinzial - Stände; Gegensäße, die sih durh die Worte Glei ch-= heit und Ungleichheit bezeihnen ließen. Die Gleichheit Aller habe allerdings einen tiefen und wahren Sinn; sie beruhe auf einer religiösen Wahrheit. Der Grundsaß der Gleichheit höre aber auf, wahr zu sein, sobald er in das Weltliche überseßzt und hier zum Um=- sturz des Rechts und der Freiheit gemißbrauht werden solle. Die Geschichte zeige, daß die Begriffe von Gleichheit nur in den kleinen Demokratieen Griechenlands, wo ein Markt alle Standesgenossen umfaßte, wo ein Redner von Allen gehört werden konnte, zu einer thatsächlihen Bedeutung gelangt seien. So sei die ständishe Un= gleihheit Basis aller späteren civilisirten Staaten geworden, und na- mentlih finde man sie in Deutschland. Großartig und den Geist der Greiheit athmend sei die deutsche Reichs - Verfassung gewesen: die Landstände der Fürsten geborne Räthe, ohne doch das Recht zu haben, in die Regierungs-Rechte einzugreifen. Die monarchishe Gewalt sei beschränkt gewesen, und zwar niht durch das Priuzip der Gleichheit, sondern dur das der Ungleichheit. Diese Einrichtungen seien unter- gegangen, um anderen Play zu machen. Der Form nah sei die ständishe Verfassung Preußens von 1823 auf die historische Basis egründet; sie auch dem Wesen nah darauf zu gründen, sei bedenk- lid erschienen. Stände seien nur wahrhaft vorhanden, wenn Jndividuen

denselben wesentlih angehören müßten. Diese Bedingung gehe namentlich .

dem zweiten Stande ab. Könne ein Jndividuum gleizettig verschiedenen Ständen angehtren, so sci die Annahme nur ein Geschäft. Mit die- sen Mängeln behaftet, sei die Dee Verfassung ins Le- ben getreten. Sie habe ein kümmeilihes Dasein geführt und erst seit 1840 einen neuen Aufschwung genommen. Ungeeignete Demon=- strationen, welche hierauf stattgefunden, hätten nun, wie man glaube, eine Reaction erzeugt, deren Zweck dahin gehe , die Provinziälstände

wie das Geseß Man dürfe Weg, näm=-

auf, ihre bedeutungslose Stellung zurückzuführen, niß hätten auch die vorliegendeu hung zu danken. Jener Reaction nah dem Grundsatze der Gle „Die wahre

etenen Bahn der politischen Fortbildung, ber mai 1815 sie vorgezeihnet, niht abweih für die Stände aber gebe es nur Einen ch3 was vor zwei Jahren enêwerth und zeitgemäß und die Bitte des Land=

Auträge größtentheils gegen zu treten dur ihheit, sei ein größer politische Freiheit beruht ebung jedes wohlerworbene Recht jedes Juteresse dur sich daß diejenigen, hierauf begründete gemeinsame Geg rehenden äußeren gesegl eser Freiheit beruht das fnisses: „,„Gleih und glei stehung der Corpor {hen Verfassung die S AesPlossenen Gens

serem Könige aus der n jener Zeit eine mor te ich es für meine M Die Zusagen der Dokumente j isten Absicht.

4t (tillstehen ; , a M ien, Die Zustände änderten den höchsten Sphären nicht als wün amt worden, könne jeyt dafür gehalten als. zwedmäßig erahtet werden. Bei der Fortsehung der Si Abgeordneter der Städte, daß di ‘ständischen Jnstitutionen, und z dringende Nothwendigkeit erscheine.

er Jrrthum.

dem, daß die. Geseg ll darauf, da verwaltet werde; sentlihes Jnteresse und eine vereint, auh in einer énts Gemeinheit leben. eines \sprühwörtlichen Bedür gern‘‘’‘’; auf ihr beruh nossenschaften aller Ark, wel bildeten, die in einer geschlossenen, aber ni schaft die Rechte des gesammten V schließt mit den Worten: „Wenn man un ordnung vom 22. Mai 4815 und ähnliche Verpflichtung aufbürden möchte, so era diesem Streben entgegenzutreten.

Zeit waren die Ausflüsse der redl das Band des Vertrauens zwischen Köni

emeinsame Schmach und Elend, Feuer und S

dieses Band auch dur Anerkennung Zustände des Friedens zu ü | die den Mangel ihrer Zeit p4 essen werden können, wel! Ereignisse entstandej i tigen Verträgen,

bung am Nahwittage erklärt e Fortbildung und Entwickelung niht ferner Zukunft Gleichwohl habe er die des Geseßes vom 22. Mai 1815 erbeten cht des Königs über dieses ember 1840 den Ständen in tänden in Posen ausge= „Was nun aber bei hen Verfassung die betri, so zur Hebung jedes ber diesen Gegen- welches das Verhält- egenüber, von Alters er in Gott ruhender vom 22. Mai 1815 in Wir davon auf das he üs ge Seinen ihe Ueberlegung zu flihten seines von Gott ibn sein Wort zu erfül- ifffen sogenannter allge- s seines ihm anvertrau- rn haltend, mit ganzem Ernste und mit inner- geschihtlicher Entwickelung thümlichkeit entsprehenden Weg sen Fürsorge ist die allen Theilen ständische Verfassung.“ ssenen Resolution aber sei ge- auf eine Verordnung vom in dem Landtags-Abschiede pt. 1840 ausdrüdcklih erklärt haben, ist, da schon Unseres in Gott enen dieselbe ausgega Volkes nicht vereinbar an ihre Stelle treten „Für mih is nah diesen cht mehr vorhanden, und daß die gestellte Antrag auf dieses Geseh rlangten, hat mein Nein im Aus-= glied des Fürstenstandes hält eine und will den Shluß-Antrag des daß es allein în Sr. Majestät n jeyt der Zeitpunkt gekommen ndischen Verfassung ein dringen- es Vaterlandes genannt werden tterstandes erinnert daran, daß Geschihte der Entwickelung und des ganzen deutschen Vaterlandes ein- daß man die Wünsche und Erwar-= n, dagegen aber eine Bitte, wie die niht stellen möge, da der Erfolg nur ein de. Ein anderer Abgeordneter der Rit-= gelegenheit niht weiter zu verfolgen, g und die Entwickelun Ein dritter hält dafü e Wohlfahrt und der Ruhm des Va- bemerkt aber, daß einer solchen geln vorhergehen müßten, wenn en und namentlih für die Rhein= Er erklärt sich für den Vorschlag Ein Abgeordneter des Städte eihsständen in der Provinz all- Petitum des Korreferenten bei. hält die Ausführung der Ver- Bedürfniß und will, zur Be- wischen Thron und Volk, die t vorgetragen wissen, ohne

dazu gehört aber,

i die Vollziehun | ationen und lle usse verneint.

esch sei in laren Worten am 3. Sept jnigsberg Und am 12, März 1843 den S rohen, Jn dem ersteren Bescheide heiße es:

Bitte um künftige Erweiterung der ständis Mai 1815

che in der deut olfs vertrete

zugnahme auf die Verordnung vom 22.

diese Bezugnahme bewogen, stigen Zweifels und Mißverständnisses, Uns ü id mit dem offenen Vertrauen auszusprechen, ; deutscher Fürsten, ihren deutschen Ständen : Die Ergebnisse, welche U

den Wir Uns durch

Es war di und Volk, wi wert neuerdin i

i ihnet hat. gegenseitiger f bezeich j

Vater bald nah Erlaß der Verordnung deren Ländern wahrnahm, bewogen ihn, wie zweifelhasteste unterrichtet sind, die Deutung, sniglihen Worten verbunden wurde, in rei et, Jn Erwägung der heiligen P liehenen Königlichen Berufs beschloß , indem Er, von den herrschenden Begr um des wahren Heil

stet hatten, und Pflichten in allgemeinen Ausdrü und die niht nah Begr seitdem unter dem Einflusse ganz a Es is nicht geschehen in gegensei Aengstlihkeit jedes Wort au es is vielmehr gescheh das Volk, welche den Chmnh denen sie ihre Abs en nun auf Wu | Anerkennung - enthalte, (4 ganz anderer Jdeen 4 die man heut zu Tage auszubeutn ÿ ih sprehe es aus, fann mir nicht zuu wie es sein Königlicher V

iffen abgem

diplomatischer des Mißtrauens gelegt werden muß: willigen Königlichen Sendschreiben an der offenen und hochherzigen Absichten Dieses fortwährende Zurückomm

iner Volksvertretun Volks willen, sich t Ueberzeugung den naturgemäßen, auf henden und der - deutshen Volks dlug, Das Ergebniß seiner wei Monarchie verliehene provinz der an die Stände in Posen erla ti. die unangemessene Beruf , Mai 1815, welche, das Königreich Preußen vom 9, Se llig unverbindlih für Uns jenden Herrn Vaters Majestät, vo Ausführung mit dem Wohle Jhres und das Geseß vom 5. Juni 1823 sen,“ Der Redner schließt damit : irten das Geseh jereihten Petitionen und der ten und dessen Vollziehung ve se hervorgerufen.“ Ein Mit ständige Adresse niht für nöthig referenten nur dahin modifizireu, tessen gestellt werde, inwiefern ho wo die Realisirung einer reichsstä Bedürfniß für die Gesammtheit 1e, Eín Abgeordneter des Ri 1840 eine neue Aera in der bildung des Staats und ten seiz er sei der Ansich hen der Provinz nicht verhehle Attrage bezeichnete, jegengeseßter sein wer haft stimmt dafür, irn Sr. Masestät den Gan auensvell anheimzustellen, hrung der Reichsstände di indes gefördert werden ihtung noch wesentlihe Maßre ine dauerhafte Grundlage erhalt jinz segensreih werden solle. Herrn Landtags - Marschalls. t auèê, daß das Bedürfniß nah R ein gefühlt werde und tritt dem Abgeordneter der Landgemeinden ung von 1815 für ein dringendes stehenden Vereinigung z he Bitte Sr, Majestä Ein Abgeordneter leßten Landtags - Abschiedes, „daß hemmen als drängen lassen werde“, Instituts der vereinigten Ausschüsse man dem Monarchen Zeit gönne zu Ein anderer Abgeordneter der daß ungeachtet. der bestimmten Abschiede so zahlreihe, auf Voll- . Mai 1815 gerichtete Petitionen einung allerdings hinreichend zum Eine imposante Volksvertretung erscheine tive Element dauernd zu {hüben und zu fliht zu verleßen glauben, wenn er dem {ließt sich vielmehr dem Korreferat eine direkte Bitte auszusprehen. es sucht die Besorgniß zu beseitigen, hein-Provinz bei Einfüh- fährdet sein würden. ai 1815 besage, nur rehende Repräsen-

verdanken. offenbar nur eíne allgemeine Rechts - Worte, die offenbar unter dem Einfluß hen wurden, als diejenigen, müht ist, dieses Streben, Wenn also unser König, des wahren Heils seines ihm anvertrauten Volks will von den herrschenden Begriffen sogenannter a tungz wenn er festhält în allen unseren pol der auf deutschen Boden wurzelnden Grundlage ständischer Gliederung, so unwandelbar möge er be zum Wohl der Provinz, sammten deutshen Vat welcher auf Vollziehun; Einführung von Reichsstäuden, {hüsse, oder auf Zusammenberu

Der Herr Landtags-Mar erklärt, den Ausführungen d Wille des Königs sei ausge Die Stände würden ab sich laden, wenn sie jeßt ihr Gesuch möchte dadurch nicht gefördert, ihr viellei (Jh weiß, daß, indem ich Jhnen dieses sa g auf mich zu nehmen den Ans se Verantwortung nicht. vor, auszusprechen und zu erklären, mit dem Ausspruche des vorigen Land ein, wie der Korreferent sagt, dringen ständischen Verhältnisse Mittelpunkte geführt w dem Entschlusse Sr. Majestät d Gesuch des vorigen L schlag, det, wie es der die Ansichten ve je größer die Majorität sei, welche geordneter der Städte hält dafür, vorliegenden Petitionen ohne Berück Abgeordneter der Ritterschaft geht ein, die das ständische Jnstitut in de

ielle und kreis

ater gethan, wie Wir dies bereits

(len, s fem

llgemeiner Volks-Y

itishen Justitutional eschihtlihen Grundlage, 1 gne ihn Gott dafür. Fi} harren in dieser Königlichen Willensmen zum Wohl der Monarchie, zum Wohl de) erlandes. ‘Jh stimme gegen jeden A g vom 22. Mai 1815 auf Entwickelung der ständischen

fung derselben gerichtet ist,“ # hall ergreift demnächst das Wori es Referats uicht beitreten zu können, er wolle weder gehemmt nj er den Vorwurf des Dränged wiederholten.

von 1815 ni

der Verordnun

drängt sein. Die Sade cht eher geschadet wei ich - gewissermaßen ein haben könnte,

Jch schlage Jhnen vie daß man in Uebereinstim tages beharre; daß man es fniß erkenne, d zu einer Ausbildung, zu einem einh daß man aber diese Ausbildu es Königs erwarte und desha Dies sei der d führen geeignt| mehr nügen l

Verantwortun

ih \cheue die

des Bedür g der Verfassung r, daß durch die

andtages nicht erneuere.‘“

scheine, zur Verständigung zu reinigen und der Sache um so sih für ihn erkläre. En daß auf diese Weise die sichtigung bleiben würden, auf die allmälige Entwidtl m preußishen Staate

daß die dermalige Verfassung den Bedür aats nit entspreche; zelten niht in historishem Boden und fungz lediglich berathende Stäude wären der deutschen ( rovinzial= Stände seien daher d Es seien damit Ki zurückgerüfen worden , die längst

ch dem Artikel T. des Geseßes vom 5) ung der Stand}! entlich und mehr

und hält dafür,

Zeit und des St gung der be

die Provinzial - Stände | seien eine durchaus mob b zu drängen, aus den Worten des Majestät Sich so wenig man mit Entwickelung istigt sei, und wünscht, daß so hohwihtigen Werke. die folgert aus dem Umstande, îrung in dem leßten Landtags- ng der Verordnung vom gen, daß die öffentlihe M ruh gekommen sei. 1 geeignet, das fonserva Er würde seine P age des Referats beistim im Schlußsaße es Ritterstand itutionen der R

völlig unbekannt. nirgend das geworden, was sie rieen von Ständen ins Dasein mehr existirt hätten. Na 4823 sei das Grund = daraus folge, daß alle anderen Jnteressen w Provinzial - Vertretung ausgeschlossen seien, # der Kaufmann seien aber sü!# s bewegende Element, von (f chten jene auh kein Haus oder dieses noh 1 das Land des Fortschritts und derN Wissenschaft nicht vertreten wissen ! sein Wachsthum hauptsächlih auf geistiger den bestehenden Ver

Eigenthum die Bedin

weniger von der

reihe Gewerkfsman Staat in jeßiger Zeit, wo Geld da ter Wichtigkeit, 10 Jahre besißen.

dung, wolle die Juteressen der glei sein Bestehen und wickelung beruhe. Nach dies der dritte oder sogenannte Bürgerstand aus dem Bereiche der wi Wahl sei geseplich auf bürgerlihes Gewerbe t erscheine nachtheilig, laut gewordene Wunsch erklären,

n, der Kapitalist,

nd wünscht, Abgeordneter d die eigenthümli ) finer allgemeinen Volks ch, wie auch das Geseß vom 22. fnissen der Zeit entsp diese Repräsentation soll, wie jenes Geseß von Staatsbeamten, sondern zugleih von nen der Provinzen berathen werden. Hier- r Rhein - Provinz die Mitwirkung bei Be- - Repräsentation zu erlassen werden, ohne da zu prüfen, ob und wie weit dasselbe den r, was damit gleihbedeutend sei, dem en Institutionen entspreche oder zuwiderlaufe. ergreift nun das Wort und bemerkt unter An- edigung habe ih vernommen, daß fast alle Red- fniß der Einführung ven reude aber gereihte mir, mmlung, die Erklärung Ew. Durchlaucht, wie stand, die Ueberzeugung, welche unwandelbar festgehalten der weiter von Ew. Durh- daß die Ueberzeugung der Stände, ge auszusprehen, nur ins Protokoll zu fönnen. „Alle Hohen- chlauht, „haben st a, sie haben stets das Glück des Volkes Sr. jehtregierenden Majestät ist auf die-

ältnissen könne aber W ertreter nit eint ssenschaftlih gebildeten Männer wählen, [t Magistratspersonen und auf diejenigen, dit f reiben, beschränkt, Diese Trennung der Sti n son lasse daß der Uebelstand dur Aufhebn dur Bereinigung der Stände und durch Ausstel besserten Wahl-Systems gehoben werden möge, L g zeitgemäß sei oder nil, #9

Preußen verdanke seine 6!

- Repräsentation

eine den B In des Volks hand alls besage, nicht b llsten Eingesse Vertretern de ing des Gesebes übe

[so jenes Geseg nicht

und bieraus allei ch der allgen!

der Trennung, eines neuen ver über, ob die Verfasungs-Entwickelun nur die Geschichte vollgültig richten. : lung, seine Macht, seine Bedeutung der Jntelligenz. Diese Zul beren geistigen Befähigung der Einz gegen die anderen Staaten; sie liege darin, daß Preußen ein

esichert; es im voraus

r die Volks eit geboten sei,

le der rheini Korrefern : * „Mit Befri welhe aufgetr nden anerkennen. ewiß einem

genz liege nicht in einer grö

denkwüirdiger Zeit alle jene aus der Zeit der mangelnden Zuteli herrührenden Mißstände weggewischt, die bürgerlichen Berechtign) für einen viel höheren Grad der allgemeinen Jntelligenz, als lih bestand, normirt; kurz, daß es dur seinen Aus pruch einen = der Rechts-Ausgleichung bewirkt, welcher sons erst mit der 3 : nur von einer viel größeren Verbreitung der Jntelligenz im Vol

nd, das Bedür Zu besonderer roßen Theile der: Ver ie giebt den Beweis, d Gesinnungen zu_ erwarten gen Landtage kund ß _ ih es bedauern,

Diese Juntelligenz dürfe nicht verlen5

errungen werden können. reußens nit angetastet werden.

dieses Palladium der Ruhe Stellung des Thrones zum es nicht sein; sie beruhe allein auf gege darum könne auch nur dur eine vollständi dung und Erweiterung Bewilligung von Reichs t die f ganzen Verfassungswesens, die Ergebenheit und Liebe gegen Da lihe Monarchie gekräftigt und dem Staate feste Existenz e l erden. Des Staatswohls wegen dürse man von de!

e, naturgemäße A n Verfassung und, heißenen Schlußstein /

* auêgesprochenen A der provinzialständis è Sr. Majestät de f ständen, als dem ver d nicht beitreten

sagten Ew. Dur ch der Wille

gesichert w

543 ses Ziel gerihtet. Das Glück des Volkes erfordert aber, wie Ew.

- Durchlaucht selbst bezeugen , die Reichs - Verfassung, und in welchem

traurigen Verhältniß müßten wir zu dem Könige stehen, wenn wir ihm nicht unserer Fp! gemäß freimüthig darlegen sollten, was wir als ein Erforderniß des Volkswohls erkennen! Der Theil des Aus- \husses, welchen ih zu vertreten die Ehre habe, hat bei der Fassung seines Vorschlags keinesweges die Erklärung Sr. Majestät im lebten Landtags - Abschiede unbeachtet gelassen; das Petitum is so gestellt, daß darin ein Drängen niht gefunden werden kann. Es erneuert die Zusicherung eines unverbrüchlih treuen Gehorsams, spricht die Ueberzeugung der Stände in ernsten, aber ehrfurchtsvollen Worten aus und shließt mit der Bitte an Se. Majestät, dieselbe in Erwä- gung zu ziehen. Jh glaube, daß diese Fassung nicht im entferntesten gegen die Pietät verstößt und auch die Gegner einer unmittelbaren ingabe an Se. Majestät mit diesem Schritte befreunden wird.“ Nachdem auch noch der Referent und ein Abgeordneter der Städte und s{ließlich der Herr Landtags - Marschall sich vernehmen lasseu, werden nah einander folgende Fragen zur Abstimmung gebracht : Will die Stände-Versammlung in ihr Protokoll die Erklärung nie-= derlegen, daß sie, in Uebereinstimmung mit dem vorigen Landtage, die Entwickelung der ständischen Verhältnisse zu einem einheitlichen Mittelpunkte als ein dringendes Erforderniß erkenne, daß sie aber, in Betracht der Königlichen Worte des leßten Landtags-Abschiedes, diese Entwickelung von dem Entschlusse Sr. Majestät des Königs trmarie und deshalb das Gesuch des vorigen Landtages nicht er=- neuere Verneint mit 48 gegen 30 Stimmen. Die zweite Frage: ag n Versammlung dem Antrage der Majorität des Ausschus= es bei wurde mit 36 Stimmen bejaht und mit 42 verneint. Es sollte jeßt die Frage der Minorität des Ausschusses zur Abstimmung kom- men, ein Abgeordneter des Ritterstandes bemerkte jedo, der Antrag auf eine Adresse habe, wenn auch negativ, doch die Mehrzahl von zwei Drittel der Stimmen nicht erlangt, und könne daher von einer Modalität der weiteren &rage niht mehr die Rede sein. Ein Ab- geordneter der Städte machte jeyt, behufs Herbeiführung eines all= gemeinen Einverständnisses, den Vorschlag zu folgendem Beschlusse : die Stände, durhdrungen von dem Wunsche, einen neuen Beweis des Vertrauens in die hochherzigen Gesinnungen ihres Königlichen Gebieters zu geben, bauend auf die Einsicht Sr. Durchlaucht des Herrn Landtags-Marschalls und auf dessen Versicherung, daß ihre Verzichtleistung auf einen unmittelbaren , die Reichs-Verfassung be= treffenden Antrag der Erklärung von Sr. Majestät in dem lebten Allerhöchsten Landtags=-Abschiede entsprechen werde, verzichten dar= auf, Sr, Majestät dem Könige ihre Wünsche unmittelbar auszu- zudrücken und bitten den Herrn Landtags-Marschall, bei Sr. Ma- jestät, ihrem allergnädigsten Könige und Herrn, der Dolmetscher threr, von dem allgemeinen Verlangen der Rhein-Provinz getrage- nen Ueberzeugungen sein zu wollen, Ueberzeugungen, welche \ich dahin festgestellt haben, daß eine reihsständishe Verfassung geeig- net, die Wünsche aller Klassen in einem rihtigen Verhältnisse zu vertreten und zur unmittelbaren Entscheidung Sr. Majestät zu brin= gen, von den Rheinländern als ein für das Wohl der Provinz unabweislihes Bedürfniß erkannt und von Sr. Majestät getreuen Ständen ersehnt werde. Er seßte dabei voraus, daß Se. Durchlaucht dem Könige per= sönlich die Gesinnungen, wie sie sich in der Versammlung aus der Provinz kundgegeben , vorlegen und daß Sie sch für ermächtigt

„halten würden, den Mitgliedern dur Cirkfular-Schreiben von der bei

Sr. Majestät gefundenen Aufnahme kurzen Bericht zu geben, Ein Abgeordueter der Landgemeinden bemerkt, daß die Mission des Referenten beendet, der Antrag des Referats verworfen sei. Es scheine daher an der Zeit, daß der Korreferent seine Stelle einnehme und die Versammlung nun über den Vorschlag des Korreferats sich ausspreche. Der Referent entgegnet, daß sein O nit ver= worfen sei, da die zur Stellung einer Adresse er orderlichen zwei Drittel der Stimmen fehlten. Ein Abgeordneter des Ritterstandes : Es ist von dem Referenten die Frage gestellt worden : Erklärt sih die Stände-Versammlung mit dem Antrage des Aus- \{husses einverstanden, daß eine Bitte an Se. Majestät den König wegen Vollziehung der Verordnung vom 22. Mai 1815 für jeßt niht an des Königs Majestät gerichtet werde ?

Der Gegensaß dieses Antrages ist offenbar der Antrag :

E Me solhe Bitte gegenwärtig an des Königs Majestät gerich- et werde. Verfassungsmäßig kann diesem Gegensaße nur dann Folge gege= ben werden, wenn eine Majorität von 5 der Anwesenden \ih dafür aussprah. Worauf das Resultat der Abstimmung war: 36 Stim- men für den Antrag des Ausschusses, Abs keine derartige Bitte an des Königs Majestät zu richten,

und 42 Stimmen für den Gegensah, eine derartige Bitte auf verfassungsmäßigem Wege an des Kö- nigs Majestät gegenwärtig gelangen zu lassen.

Dieser Gegensaß hatte also nicht die geseblihe Majorität von

5 der Stimmen für sich, es darf demselben keine weitere Folge ge=

geben und die Verhandlung über den Gegenstand muß geschlossen werden. Auf den Gegenstand, wie geschehen, im Wege des Amen= dements zurückzukommen, i unzulässig, indem der Herr Landtags= Marschall wiederholt erklärt hat, daß die Berathung und Beschluß= nahme über Amendements stets der Berathung und Beschlußnahme über den Haupt-Antrag vorhergehen müsse; ein Verfahren, welches überall und in allen Versammluugen als das einzig richtige anerkannt ist, Der hierauf gefaßte Beschluß,

den Herrn Landtags-Marschall zu bitten, Sr. Majestät dem Kö-=

nige das Verlangeu eines Theils der Versammlung nach einer reidhs-

ständigen Verfassung vorzutragen, ist überhaupt verfassungswidrig, indem die Verfassung diesen Weg, die Wünsche eines Theils der Versammlung durch persönlihe Ver- mittelung des Landtags-Marschalls an den. König gelangen zu lassen, nicht kennt, Der Redner protestirte demnach gegen dieses ganze Verfahren, welches er als ein ungeseplihes bezeichnete, und begehrte, daß dieser sein Protest zu Protokoll genommen werde. Mehrere Mitglieder gaben durch Ausstehen ihre Zustimmung zu erkennen. Auch der Referent {loß \sich dem vorigen Redner an, Der Korreferent widersprah der so eben vernommenen Ansicht. Es sei früher von Sr. Durchlaucht die weitere Sragestellung angezeigt und jeßt ein Vorschlag zur Vermittelung gemacht worden; diesem wolle er die Priorität vor dem Antrage des Korreferats einräumen, wenn die an- deren Mitglieder der Minorität des Ausschusses damit einverstanden seien. Ein Abgeordneter der Städte: Die Behauptung des ver- ehrlihea Mitgliedes aus dem Ritterstande heine ihm auf einem großen Irrthume zu beruhen. Es sei früher abgestimmt worden darüber,

Sue Wünsche der Versammlung zu Protokoll genommen werden

ollten, und diese Frage sei verneint; darauf sei abgestimmt,

ob man dem Antrage des Ausschusses beitrete, und. diese Frage sei ebenfalls per majora verneint worden. Es stehe also nah der Geschäfts-Ordnung dem nichts entgegen, wenn nun. die

Proposition des Korreferats zur Abstimmung komme. Dazwischen trete aber der aufgestellte vermittelnde Antrag, weil diesem von dem Korreferenten die Priorität eingeräumt worden; sollte derselbe von der Majorität ebenfalls verworfen “werden, so werde sich ihm dann der weitere Borshlag Sr. Durchlaucht ans{hließen. Er, der Redner, erkläre sich dafür, daß der vermittelnde Vorschlag zunächst zur Ab= stimmung komme; es sei von der größten Wichtigkeit, daß Sr. Ma- jestät die Gesinnungen der Stände offenbar w rden, in einer Art, welche zugleih die Bedenken Sr, Durchlaucht beseitigez theile die Versammlung diese Ansicht nicht, so bitte er, dies auszudrücken. Nachdem die Versammlung ihre Zustimmung durch mehrfaches Auf stehen erklärt, der Korreferent wiederholt dem vermittelnden Antrage die Priorität eingeräumt, auch von mehreren Seiten fast zuglei das Spe einer weiteren Abstimmung behauptet worden, weil die rage, ob eine Adresse an Se. Majestät erlassen werden solle,

wenn auch negativ, entschieden sei, so erfolgte die Sragestellung, wie oben angegeben. Die Frage wurde mit 55 Stimmen bejaht und mit 16 verneint. (Vorher hatte der Herr Landtags = Marschall erklärt, daß sih ohne Zweifel eine Gelegenheit ergeben werde, Se. Majestät au seinerseits von demjenigen in Kenntuiß zu seßen, was verhan- delt worden sei, und daß er eine solche Gelegenheit zu ergreifen nicht anstehen werde.) Der Herr Landtags - Marschall enthielt \sich der Abstimmung. Sechs andere Mitglieder weigerten sich, zu stimmen, weil sie das Verfahren als ein ungeseblihes ansahen, weshalb der Abgeordnete des Ritterstandes den ausdrücklichen Protest zu Protokoll verlangte. Der legte Antragsteller sprah im Namen der Ver= sammlung den Dank aus für die Bereitwilligkeit, mit welcher der Herr Landtags-Marschall dem Wunsche der Versammlung nahgekom= men sei, worauf si die Versammlung zum Zeichen der Zustimmung erhob, mit Ausnahme weniger Mitglieder. Auch hiergegen verlangte der bezeichnete Abgeordnete des Ritterstandes seinen Protest zu Pro-= tokoll genommen, indem der Herr Landtags - Marschall seines Erach= tens ein Verfahren zugelassen habe, welhes weder mit den geseß=- lichen Bestimmungen, noch mit dem überall geltenden parlamentari- shen Herkommen in Einklang zu bringen sei.

Neunzehnte Sißung, 11. März. Nath einer kurzen Ver= handlung über das Ausbleiben eines Deputirten aus dem Stande der Landgemeinden, bat ein Abgeordneter des Ritterstandes um Erlaub= niß, zur Begründung seines gestrigen Enthaltens von der Abstimmung bei der Frage wegen Bitte um Reichsstände, Folgendes kurz zu Pro- tokoll geben zu dürfen:

„Da nah §. 46 des Geseßes vom 27. März 1824 zu einem gültigen Beschlusse über Gegenstände, welche zur Kenntniß Sr. Majestät des Königs zu bringen, eine Stimmenmehrheit von zwei Dritteln erforderli sei, bei der zweiten Frage über die Repräsenta- tion des Volkes aber, welche dahin lautete:

Tritt die Versammlung der Majorität des Ausschusses (welche be- E auf Ablehnung einer Adresse an“ den König angetragen hatte) bei?

36 Stimmen mit Ja, 42 mit Nein geantwortet hätten, so hätte

nah seiner Ansicht der Gegenstand verlassen werden müssen. Es könne dabei feinen Unterschied machen, ob die Frage positiv oder negativ gestellt worden; denn es sei völlig identisch, ob auf die Frage :

Soll eine Adresse eingereiht werden? mit Nein, oder auf die Frage:

Soll keine Adresse eingereiht werden ? mit Ja geantwortet werde. Durch die Beantwortung der zweiten gestellten Frage habe ihm daher das Ganze erledigt und eine fernere Gragestellung unzulässig geschienen, weshalb7er sih au einer ferneren Abstimmung enthalten habe.“

Ein Abgeordneter der Städte glaubte, daß eine nahträglihe Motivirung nicht mit der Geschäfts- Ordnung verträglich seiz es sei darüber die Diskussion gestern eröffnet gewesen, woselbst Jeder seine Meinung habe aussprechen können.

Der Herr Landtags - Marschall: Die Geschäfts - Ordnung ver- wehre niht, daß ein solcher Protest in das Protokoll aufgenommen werde; ein Anderes sei es, ob darüber eine Diskussion stattfinden solle, und dieser Meinung sei er nicht.

Nachdem noch Mehreres für und gegen die fraglihe Abstim- mungs = Enthaltung geäußert, ferner die frühere Veröffentlihung der Verhandlungen über die reihöständische Frage angeregt und eine Er=- innerung wegen Aufnahme einer Diskussion der vorigen Sibung in das Protokoll erledigt worden war, wurde zur Tagesordnung über-

gegangen. (Shluß folgt.)

Russland und Polen.

St. Petersburg, 5. April. Die Feuersbrünste, welche im Jahre 1842 die Städte Kasan, Orel, Perm und andere Orte des russischen Reiches trafen, hatten das Grund-Kapital der russischen Feuer-Versiherungs- Gesellschaft, deren Präsident jeßt Herr Longinoff ist, um 277,432 Rubel vermindert, sie war- im Jahre 1843 genöthigt, den ganzen Gewinn, in 147,636 R. bestehend, zu jenem Kapital zu schlagen, und doch fehlten uoch 129,796 R. zur Ergänzung desselben. Das verflossene Rehnungsjahr vom 1. (13.) März 1844 bis dahin 1845, über welches jeßt Bericht erstattet ist, hat indeß einen so reichlichen Gewinn abgeworfen (219,466 R.), daß man niht nur das Grund- Kapital ergänzen, sondern au auf jede Actie eine Dividende von 4 Silber- Rubeln berehnen und 8670 R. dem Reserve - Fonds über- weisen konnte. Die Gesellschast hat jeßt das zehnte Jahr ihres Bestehens zurückgelegt und während dieser Periode die Zahl der Ver= sicherungen mit jedem Jahre si vermehren sehen. Die versicherte Summe des verflossenen Jahres war beinahe viermal größer als die des ersten nah Gründung der Gesellschaft, deren Direction , nah Auszahlung von 1,718,049 S. R. für Feuershäden, noch eine Summe von 980,000 R. an Dividenden vertheilen und èwar, wegen der vie- len Feuershäden, nicht viel zur Begründung eines Reserve-Fonds zu- rücklegen konnte, sich aber, wie die Rechnungslegung sagt, einen Kre- dit verschaffte, der die sicherste Gewähr für das Gedeihen der Ge-

sellshaft ist.

Eisenbahnen.

XX Königreich Sachsen. Die Zweig - Eisenbahn von Werdau nach Zvoitau ist ihrer Bigendting nahe gebracht und durh- \hneidet die Fluren der Orte Leubnit, Mp TeE, Nieder - und Obersteinpleiß, Lichtentanne, Marienthal und Zwi au. Dem Verneh- men nah, wird beabsichtigt, durch eine zweite Zwei “E au die Städte Zeiß und Gera mit der Sächsish-Bayerischen Bahn in Ver- bindung zu bringen. Leßtere wird nunmehr von Leubniß aus nah der bayerischen Gränze weiter fortgeführt, und zwar zunächst durch die Fluren der Ortschaften und Rittergüter Steinpleiß, Ruppertsgrün, Beiersdorf, Reinersgrün, Unterneumark, Neumark, Schönbah, Brunn, Ober - Revchenbah , Stadt Reichenbah , Friesen, Obermylau und Neb\ckau,

E not nt E E T P N