Ein Abgeordneter der Städte bemerkt, wie das Bedürfniß und Recht der Preßfreiheit hon im vorigen Jahrhundert*von dem Rechts- lehrer Weber in Rostock und anderen Juristen anerkannt worden sei.
Der Landtags - Marschall: „Zur Sache selbs hätte ich zu be- merken, daß man sagt, die Aufhebung der Censur werde die Auf- hebung der Fesselung des Geistes sein, und der Herr Referent sügt hinzu : in demjenigen, was an ihre Stelle zu treten habe, liege das höchste Gut des Menschen. Wo aber glücklicherweise Schriften nicht allein über Geologie und Astrouomie, die nur der Hundertste und Fünfhundertste in die Hand nimmt, sondern wo die Schriften von Schlosser, Dahlmann u, A,, dic in der Hand jedes Gebildeten sind, gedruckt werden, ohne daß es irgend Jemanden einfällt, an Censur zu denken, da kann von den Fesseln des Geistes durch die Censur doch nur in einem höchst figürlichen Sinne die Rede sein, und, genau betrachtet, glaube ih, daß auh der Referent das höchste Gut des Menschen ganz anderswo suchen würde, als in der Entscheidung der Frage über Zeitungs-Redactionen und Zeitungs-Korrespondenten. Jh will, von den shwachen Seiten der Censur keine verdecken. Jch war immer ver Meinung, daß die Censur vor allen Dingen mit Ehr= lihfeit und sodann mit einer gewissen Liberalität behandelt werden müsse — und so ist sie von dem Ober-Censurgeriht behandelt wor= den. Nun sagt man, die Censur sei lax geworden, und ein wirk= sames Prehgefeb sei besser als eine laxe Censur. Zur Unterstühung dieser Ansicht berust man sich auf die Ungleichheit, mit welcher die Censur in konfessionellen Angelegenheiten gehandhabt werde. Das
echrte Mitglied hat den Rheinishen Beobachter genannt und behauptet, dieses Blatt sei von der Regierung gegründet worden, um der einen Konfession das Uebergewicht über die andere zu verschaffen ; fatholishen Blättern werde dagegen die Konzession versagt. Dieser Behauptung muß, abgesehen von anderen Gründen, hon deshalb widersprohen werden, weil der Rheinishe Beobachter zwar auch in diesem Gebiete eine entschiedene, aber keinesweges parteiliche Richtung eingeschlagen hat und sih von seiner Haltung nicht erwar- ten läßt, daß er künftig eine andere einschlagen werde, weshalb-er zur Begründung jener Behauptung gar nicht angeführt werden kann. Mir sind aber au in der Rhein-Provinz wenigstens fünf rein katho= lische Blätter bekannt (diese wurden namhaft gemacht), ohne daß ih damit behaupten wollte, daß dies die einzigen seien. Wenn das ge= ehrte Mitglied eine Unverhältnißmäßigkeit in der Zahl der katholischen und evangelischen Gymnasien nahzuweisen gesucht hat, so-muß bemerkt
Allgemeiner Anzeiger.
Die ermäßigten Preise für dieses Jahr sind: I. Kaj. 11. Kaj.
von Berlin nah Hamburg 85 Thlr, 65 Thlr, Hamburg nah Berlin 75 »
Fahrbillette zur Reise von Berlin nahHam-
burg ertheilt die Passagier-Erxpedition der Ber- Anhaltischen Eisenbahn=-Gesellschaft.
BSckanntmachungen. Berlin -Potsdamer Eisenbahn. [414] Fahrplan.
Am 27. April 1845 und dann
pCt. für das Jahr 1844 besten.
(S. 39. des Statuts.) ersuht, in unserer Hauptkasse auf dem hiesigen Bahn- » hofe in den Tagen vom 15, bis 30. April c., mít Aus- nahme der Sonn- und Festtage, Morgens 9 bis 1 Uhr, die Dividendenscheine pro 1844 mit einem nach den Nummern geordneten Verzeichnisse einzureihen und den Betrag mit 1 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. für das Stü so-
600
werden, daß vor allen Dingen hätte nahgewiesen werden müssen, daß ein Bedürfniß einer größeren Zahl von katholischen Gymnasien gefühlt und die Konzession erbeten und verweigert worden sei, Ohne eine solche Nachweisung kann aus jener Vergleihung gar keine Folgerung ezo=- gen werden. — Um aber auf jenen Saß zurückzukommen, da ein wirksames Preßgeseß wirksamer sei, als eine laxe Censur, so gebe ih diesen Saß in thesi zu und glaube, daß, wäre seit dem Jahre 1815 dieser Grundsay von den Regierungen angenommen und. ausgeführt worden, wir jeþt vielleicht unter der Herrschaft eines wirklih wirk samen Preßgesehes lebten, welhes durch die Höhe der Strafen, die es androhte und zur Ausführung brächte, das Unrecht und die Gefahr besser verhütete, als es die Censur zu thun im Stande ist. Wollte man sih aber die beinahe unendlichen Schwierigkeiten, die es haben würde, ein wirksames und allgemein anerkanntes Preßgeseß für ganz Deutschland zu erreichen — und wäre es „nit für ganz Deutschland, so wäre es gewiß ohne Nußen — wollte man sich diese Schwicrigkeiten verhehlen, so würde man die Sache gewiß unrichtig beurtheilen. Von den Schwierigkeiten, welhé die Vereinbarung der großen Bundesstaaten zu einem Preßgeseße haben würde, rede ich niht. Das aber is gewiß, daß diejenigen, welhe ein wirksames Preßgeseß wollen, cin Preßgeseb, das durh die Höhe der Strafen, die es androht und die es zur Ausführung bringt, die Preßvergehen wirklich verhüte, von vorn herein darauf verzihten müssen, daß nach- her die große Mehrzahl derjenigen fih befriedigt fühlen würde, die jebt über die Censur klagen. Am wenigsten unter allen würden wohl die Zeitungs-Redactionen und die Zeitungs-Korrespondenten ih be- friedigt sühlen. Wer aber möchte ein anderes, als ein wirflih wirk» sames Preßgeseß wünschen? Auch scheint mir ohne Weiteres festzu- stehen, daß die Ungleichförmigfeit in dem Verfahren der Gerichte künftig nicht geringer sein würde, als die bisherige Ungleichförmigkeit in dem Verfahren der Censorenz; denn die Schwierigkeit, zu beur= theilen, ob ein Artifel gegen die bestehenden Verordnungen verstoße, diese Schwierigkeit ist nicht geringer, sie bleibt dieselbe, der Artikel mag vorher zur mag erat gekommen sein oder nahher. Es ge- hört also, wie mir \heint, kein ungewöhnlicher Grad von Propheten- Gabe hierzu, um sih sagen zu können, daß mit einem wirklich wirk- samen Preßgeseße die Befriedigung nicht viel größer sein wird, als mit der Censur, gegen welche heute gestimmt werden wird, weil sie dem Einen zu scharf, dem Anderen zu lax ist. Dessenungeachtet hält mich alles dieses niht ab, dem Antrage beizustimmen, der dahin ge=-
‘für 1 Person
Die Actionaire werden daher
lin-
stellt worden ‘ist, daß Se. Majestät gebeten werden möge, in ung zu ziehen, ob es thunlih sei, bei der deutschen Bundez.ÿ ammlung dahin zu wirken, daß ein für ganz Deutschland gelt den Mißbrauch wirksam verhütendes Preßgeseß erlassen werde,“ Ein Abgeordneter des Ritterstandes vertheidigt die Proyi, Synode gegen die wider sie erhobene Beschuldigung, indem e die im Druck befindlichen Verhandlungen derselben hinweist. (; geordneter der Städte widerlegt dur Beispiele die Behauptun, ob das protestantische Juteresse durch die Regierung be ünstigt „Bis gegen das Ende des Jahres 1843“, läßt er sich vernehmen die Elberfelder Zeitung die einzige in der Rhein-Provi die Jnteressen der evangelischen Kirche vertrat. Als damals dj
‘pis Abonnement belrägt: "g fthlr. sür j Jahr.
“6f ile, : 15 A
heilen . onarchie
tions Gebühr für den
un ciner Zeile des Allg. /" Anzeigers 3 Sgr.
Preuß
Allgemeine
ische Zeitung.
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Seste auf dicscs Blalt an, sür Berlin die Expedi dex Allg. Preuß. i : Sriedrihsstraße Ür. 72.
daction wechseln sollte, vereinigten sich mehrere Einwohner des V, M- i thals und der Umgegend zur Uebernahme der erforderlichen 4M 74 1 16 um ein ähnlihes Blatt herauszugeben. Die Bitte um Kong/"S= E wurde zurückgewiesen mit der Erklärung, daß das Bedürfnis Mi.
solchen Zeitung nicht anerkannt werden könne. So theilen d M
dieser Beziehung Katholiken und Protestanten ein gleiches Loos, (M die Censur -Bchörden die protestantischen Schristen begünstigen! darüber mag die Zahl der Ee die der „Duisburger 9 hismus“ “eladen hat, Auskunst geben, während den bittersten gegnungen von katholischer Seite die Druck-Erlaubniß ertheilt wr
Inhalt. ntlicer Theil. | M tags - Angelegenheiten Provinz Brandenburg. (41ste Nachdem noch mehrere andere Redner sih für und wider die Mund 42ste Sipung.) Abänderung der Bestimmungen über die Wähl- frage vernehmen lassen, wird zur Abstimmung geschritten un ¡M harkeit zu Landtags - Abgeordneten. : von dem Ausshuß gemachte (oben im Eingang gedachte) Ler Mulaid. Sten Majestät rand erb „Di Parade bei Gelegenheit durh namentlichen Aufruf mit 63 Stimmen angenommen, mit (Fi de Rdmesen Siaats aje Einr, bme ber immer i geg d Lee, gelehnt. Die subsidiarish gestellte Frage über den Vorschlag; Saa in1 Pommern, Schwierigkeiten der Assekuran ZCombagniten bei Se. Majestät gebeten werden möge, in Erwägung zu ziehen, ch Cbisfen, die mit Eisenbahnschienen beladen sind. — Nacbtheilige Folgen thunlich sei, bei der deutschen Bundes-Versammlung dahin zu witz, der Ueberschwemmung zwischen Stettin und Damm. — Rhein-Pro- ein für ganz Deutschland geltendes, den Mißbrauch wirksam verhin M (nz. Bekanntmachung des Ober-Präsidenten. Preßgeseb erlassen werde? fällt also durch diese Abstimmung n D tiche Bundesstaaten. Königreih Bavern, Prosessor von Hierauf wird über den Antra : L ; Sh Fo ns As s A b Stn Setungsbau in Ulm. — i e eilungs- Prozesses bei fre ro . t . — Ernennungen. Theilung modi Doe aat Ie, My n g eichische Monarchie. Triest, Der Herzog von Bordeaux Bericht erstattet und eine diesfällige Petition beschlossen. D, dem Ausschuß unterstüßte Antrag, zu bitten, i daß der §. 46 des Geseßes vom 27. März 1824 dahin h dert werde, daß künftig für alle Beschlüsse des Landtages hi solute Stimmenmehrheit hinreiche, wurde dagegen mit 33 gegen 32 Stimmen verworfen.
und die Herzogin von Angoulème. anfreih. Paris. Die französishe Gesandischast in Canton. — Bôrse. — Briefe aus Fans Kammer - Arbeiten: Konversion der Renten. — Guizot's Gesundheits-Zustand.) i ropbritanien und Jrland. London. Die Peelsche Politik und Herrn Macaulay's Rede gegen dieselbe. i diederlaunde. Amsterdam. Die Spezial-Gesepgebung Liriburgs. — Die Gesandtschast nah Japan. : chweiz. Kanton Zürich. Beschlüsse der Tagsazungs-Kommission, — Kanton Waadt. Verbot der Methodisten-Versammlungen, udels: und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börse.
Amtlicher Theil.
Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
welche in Paris und vor kurzem auch in Wi mit sehr bedeutendem Erfolge zur Ausfü langte, — käuflich an sich gebracht habe,
Es ist demnach die Partitur dieser Oper y rechtmässigem VVege nur einzig und allein die Unterzeichnete zu beziehen, VVien, im April
»
Pietro Mechetti qm Carlo,
täglich: Von Berlin nah Potsdam
um 8, 11, 2, 4, 7 und 10 Uhr.
Von PVotsdam nach Berlin
um 65, 95, 125, 5, 85 und 10 Uhr.
In Zehlendorf halten die Züge an: von Berlin um 8 2 und 10 Uhr und “von Potsdam um 6§, 123 und 10 Uhr.
Nach und von Steglib werden Perso-
nen befördert nur an den Sonn- und Fest- tagen mit. der Fahrt /
um 4 Uhr Nachmittags von Berlin und
um 85 Uhr Abends von Potsdam.
Das Nähere ergeben die gedruckten Fahrpläne, welche an den Billét - Kassen zu Berlin und Potsdam unent- geltlich zu haben sind.
Berlin, den 24. April 1845.
Die Direction der Berlin-PotsdamerEisen- bahn-Gesellschaft.
[280 b] Berlin-
Grankfurter
Eisenbahn.
Tägliche Dampfwagenzüge. A. Personenzüge.
Abfahrt von Berlîin Mrg. 7 Uhr — M., Ab. 6 Uhr — M. - - Frankfurt - 7 - 15 - - 6 - 30 - Ankunst in Frankfurt Mrg. 9 Uhr 45 M,, Ab. 9 Uhr — M. - “ - Berlín M w Ota 30 s» Mit den Personen - Zügen twerden Personen in der sten, Zten und Zten Wagenklasse, Equipagen und Eil- fracht befördert.
B. Güterzüge.
Abfahrt von Berlin Morgens 11 Uhr 30 Min,
- - Frankfurt Mittags 12 - — -
Ankunft in Frankfurt Nachmitt. 3 Uhr 15 Min,
- - Berlin - S» D
Mit den Güterzügen werden Personen in der 2ten und 3ten Wagen ase, Fraltgüter, Equipagen und Vieh befördert. -
Die näheren Bestimmungen ergiebt das Betriebs- Reglement Nr. 3. vom 4. März v. J., welches auf allen Stationen für 1- Sgr. zu haben ist.
Die Direction der Berlin-Frankfurter Eisenbahn-
. Gesellschaft.
S F R U ¿l P T4 A
Ui Zion bk C S Ly
[290 b] | Berlin- Frankfurter Eisenbahn. i D Aus den Betricbs-
M / u Ueberschüssen haben wir a außer den bereits sür die
Coupons berichtigten 5%
Zinsen noch die Bezah-
l 4 A lung einer Divi-
M E R B A L D A
dende von 17
fort dafür in Empfang zu nehmen. Die bis zum 30. April c. nicht abgehobenen Dividenden können erst im nächsten gewöhnlichen Zinszahlungs-Termine im August c. erhoben werden.
Berlin, den 4. April 1845, / Der Verwaltungs - Rath der Berlin - Frankfurter Eisen- bahn - Gesellschaßt.
Major Freiherr von Buddenbrodck, als- Vorsizender.
Köln-Minden-Thüringer Ver-
Î . D
13536] bindungs-Bahn. G Jn Gemäßheit des §. 5. Le: der Bedingungen zur Ac- tienzeihnung für die Köln-Minden-Thüringer Verbindungs-Bahn vom 26. März dieses Jahres „ladet das unterzeichnete N R SUITA N S 4a ads LeE hier- A A A mit die Herren Actionaire S Behufs Konstituirung der Gesellschaft durh Vercinbarung des Gesellschafts- ta- tuis und Wahl der Gesellschafts - Vorstände zu einer
General-Versammlung ein, die in Paderborn, und zwar im Lokale des Rath- haussaales, am Donnerstag, den 29. Mai,
Morgens 10 Uhr, und nöthigenfalls an den folgenden Tagen stattfinden wird.
Nach §. 6. der gedachten Bedingungen sind nur solche Personen zur Theilnahme an der General-Versammlung berechtigt, die sich gegen das Comité durch den Besiy der Zusicherungsscheine oder -durch cine notarielle Be- glaubigung über denselben legitimiren. Vertretung darch Bevollmächtigte is zulässig, wenn die Bevollmächtigien selb Actionaire sind.
Die Zusicherungsscheine oder resp. die notariellen
b) 2D D UARE
- Beglaubigungen über den Besiy derselben dienen als
Einlaßkarte in die Versammlung und sind daher bei Eintritt in dieselbe vorzuzeigen. Paderborn, den 17. April 1845, Das provisorische Comité. s
Freiherr von Brenken., Freiherr von Borch, Ebmeyer, Kölling. Meyersberg. Pader- stein. Rinteln. Risse. Graf von Sierstorpf. Graf von T i Graf von Westphalen,
| i N Dampfschifffahrt
e zwischen Magdeburg 126] und Hamburg,
mít direktem Anschluß an die Personen - Dampfwagen- “Züge der Eisenbahn von und nah Berlín, Leipatg, Dresden und Kiel, Im Monat April: von Hamburg Sonntag, Abends 6 Uhr, Dienstag, »
von Magdeburg Sonntag, Nachmitt, 3 Uhr. Dienstag, » Donnerstag, » Donnerstag, » reitag, » Sonnabend, » ußerdem werden wöchentlich noch zwei Schleppschisse
edirt. Ul Sonnta Donnerstag,
Sonntag, Mittwoch,
K, K. Hof-Kunst- und Musikalienhandluy Dem Bildhauer, Professor Drake, den Rothen Adler - Orden [389] erter Klasse ; ster Dehmel in Kittlibtreben,
In Sachen das Gesuch des Zustizraths von Hoff in reis Bunzlau, und dem Förster Leh mann zu Tawellningken, Regie- Wernigerode, als Kurators des Kapitels St. Sylvestri | [413] : vid 4 j é T h et Georgi daselbst, um Mortiizirung der Unterm Bei Emil Baensch in Magdeburg ift so d j Bezirk Gunibinnen, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 13, Mai 1679 erneuerten uldverschreibung über j ¿ V O : 500 Reichsgulden oder 277 Thlr. 18 gGr. 8 Pf. alte | schienen und. in Berlin ín der Enslinsh Species, welche das gedachte Kapitel bei der hiesigen | Buchhandlung (F. Geelhaar), Breite 614 Stadt zinsbar belegt hat und zu den s. g, Aerarien- | vorräthig, so wie in allen übrigen Buchau Tate gehört, welche, cqem das p große Ca Deutschlands, zu haben : i erar der Verwaltung und Benußung bei dem Kam- mer-Vermögen unterstellt ist, als unkündbare Kapitalien Die Feuer-Versicherungs-Anftali pag De ie Nan ane ap werden, — be- Boruss1a;: treffend, wird hiermit sür Necht erkannt: ; í , ihr Entstehen, Bestehen und Vergehen; daß der etwanige Juhaber der abhanden gekommenen, A g Belehrung für deren Verwaltung ul Fingerzeige für die Actionaire, Von A. F. L. A nwandter. Ge. 8, Geh. Preis 6 Sgr,
f Bekanntmachung, Zur Beseitigung erhobener Zweifel wirF hierd aht, daß bie Bestimmung des 8 inie imen Staats-Ministers Rother Excellenz, wona sowohl bei der uptbank hierselbst, als bei der Bank zu Breslau und den Bank- mtoiren und Kommanditen in den Provinzen, die Friedrihsd'or allen Courant-Zahlungen bis auf Weiteres zu 5% Rthlr, ange- mmen Epe sollen, auch für den Deposital-Verkehr unverändert
Berlin, den 26. April 1845, | : Königl. Hauptbank - Direktorium. Witt. Reichenbah. Meyen.
é bekamnt
vorerwähnten Verbriesung, weil " derselbe seine ver-
meintlihen Ansprüche an dieselbe in dem zu dem
Ende auf den 7ten d. Mis, angestandenen Termine
und bis jeyt nicht angemeldet hat, ? dem in der Ediktal - Ladung vom 28. November v. J, angedroheten Präjudize gemäß, mit seinem aus dem Besipe der fraglichen Schuldverschreibung fließenden Rechte nunmehr ausgeschlossen und diese damit sür mor- tifizirt erklärt werde.
Uebrigens erstreckt sich die Wirkung des wegen der nachgesuchten Mortifizirung angestellten Verfahrens und darauf abgegebenen heutigen Erkenntnisses nur auf den Schuldner, welcher durch die in dessen Gcfolg etwa ge- leistete Zahlung von aller durch den Darlehns-Vertrag übernommenen Verbindlichkeit libecirt. und gegen alle p T R DtURA A Sud gemeldeter e [411] j
aber der mortifizirten uldverschreibung etwa no x s i hervortreten könnte, völlig gesichert wirbzt jedoh kann Mehrere Schrift ießer finden sou # der verhandelte Legilimations - Prozeß und dessen Ent- | stellung in der Shriftgießerei von
F. A, Bro ckhaus in Li
354 b
| Jn bet Nähe von Berlin soll ein bedeutende |
ter-Komplex mit sehr gutem Aer, bedeutenden Bi Ñ l: :
großer Spiritus - Brennerei und sehr schönen Zr Vei der heute hierselb|, unter Zuziehung der zur vormals
rien auf eine längere Reihe von Jahren verpatt L hen, ¿ebt preußischen teuer - Kredit - Kassenschuld verordneten
den und weist das Nähere hierüber das Berlint Füindischen Deputirten, stattgehabten Verloosung sowohl der im Jahre
telligenz-Comtoir nach. 764, als au der an die Stelle der unverwechselten und vormals
ferloosbaren Steuerscheine im Jahre 1836 ausgefertigten Steuer-
tedit-Kassenscheine, sind Behufs deren Realisirung im Michaelister-
me 1 lgende Nummern gezogen worden :
Von den Steuer-Kredit-Kassen-Obligationen
aus dem Jahre 1764.
V von Litt. A. à 1000 Rthlr.
621. 1614. 1761. 2823. 3295. 3653. 3842. 4010. 5183, 8330, 5876. 6158. 6187, 6646. 7004. 7213. 7219. 7657. 7843. 8345. 8962. 9457, 10,637. 10,784. 11,170. 11,315. 11,633, 12,315. 12,627. 12,829. 12,865,
4 von Litt. B. à 500 Rthlr.
1704. 1689. 3379. 3444. 3753, 4332. 4333. 4937. 5071.
6374. 5385, 5503, 5575. 6790. 7051. 7069. 7330. L E TL von Litt. D. à 100 Rthblir.
1033. 1504. 3536; 3917. 4714, 5105. 5244, 5468. 6154. 6409. 6434. 6622. . ;
‘T. Von den Steuer-Kredit-Kassenscheinen
“aus dem Jahre 1836. | | Maf: von Litt. A. à 1000 Rthlr. t 1, 179, 307.
Bekanntmachung.
scheidung auf das etwanige Recht -eines solchen dritten Besigers gegen seinen Vorgänger im Besiße desselben feinen Einfluß haben, vielmehr steht die Verfolgung desselben demjenigen , welcher es gehöri zu begründen und auszuführen vermeint, noch immer srei und offen.
Das heutige Erkenntniß tritt nah Ablauf von vier Wo- chen geseplicher Vorschrift zufolge sogleich in Rechtskraft.
1s R At A April E
erzoglihes Stadtgericht 2ten Bezirks, : Éd, Riesell.
Sonnabend, den 26. April 1845 [361 b] Abends 7 Uhr, R im Saale der Sing-Akademit
Zwveites Konzert des JULES GHYS.
PROGRAMNM : bd 1) Dixième air varié in A, komponirt W getragen vom Konzertgeber
2) a. Nocturne de Chopin, komp. u. "
A von Litt. B. à 500 Rthlr. . LUN 126, » b. Rondo brillant, Op.-11. (, Ferd fz c. ‘Don -Juan - étude, Op. 10. jrich aufd
N 67, 169 99n Lite. C, à 200 Réhlr., 1 C ü je Violi it D ih j ¿ 2 . c D N E erei e 16, 94, 10929" Litt. D. à 100 Réhlr, getragen vom Konzertgeber, Z Die Real dieser Scheine wird zu Michaelis 1845 bei der
4) Das Rezept, einen guten Manns kommen, von Saphir, vorgetragen vo® lein Auerbach. i
5) Le mouvement perpétuel, cin russisches Thema, komponirt un gen vom Konzertgeber,
Billets à 4 Thlr. sind .zu haben in de j handlung des Herrn Schlesinger;, fd Je 8 Herrn G hy s, Spittelbrücke 3, und Aben Kasse. Anfang 7 Uhr.
literarische Anzeigen. A Fe rd. Dümmler, Linden 19, erschien
so eben: ; Das Wahre Königl. Wort Friedrich Wilhelm des Dritten dargestellt gegendieWerdrehungensesD.3. Jacoby, (Ein besonderer Abdruck aus den Jahrbüchern der preuß.
Gesepgebung.) Preis (8 Bogen) 25 Sgr.
29, eoen Haupt- nstituten - und Kommunal-Kasse, gegen Rückgabe der-
po Mit den dazu gehörenden Talons und Coupons, {n Conventions= Capria M gie den: vorbezeichneten vors fn 3 n
en Seine
auf. Nerseb ® Auftrage
E a 0A Der Regierungs - Präsident. { “Son Krosigk. :
[360b] Zur gesälligen Beachtung!
Die Unteczeichnete beehrt sich, ihrea geehrten Ge- schäftsfreunden, so wie auch den resp. deutschen Bühnen- Vorständen, anzuzeigen, dass sie das aus- schliessliche alleinige Eigenthumsrecht für Deutsch- land der Partitur von
Dom Sebastian von Portugal, grolse tragische Oper in 5 Akten von Scribe, deútsche Bearbeitung von Dr. L. Herz, Musik von C. Donizetti, K. K, Kammer-Kapellmeister und Hof-Compositeur,
m T
errn Chefs der Königl. Bank, Ge-
Termine hört die Verzinsung jener aus- - : ; Len Wahl ablehnten, ‘um ihren Ges
für zu gewähren,
Berlin, Sonntag den 27se April
1845.
Landtags - Angelegenheiten,
Provinz Brandenburg.
Verlín, 23. April. (41 ste und 42ste Plenar-Versamm- lung.) Von verschiedenen städtischen Kommunal - Behörden u von einem Abgeordneten der Städte sind dem Landtage Petitionen zuge- gangen, welhe die Abänderung der geseßlichen Be immungen über die Wählbarkeit. zu Landtags - Abgeordneten des Standes der Städte und über das Maß der Vertretung der leßteren auf Land- und Kreis= tagen zum Zweck haben. Die Antragsteller wünschen diese Abände- rung theils im größeren oder geringeren Umfange, theils in verschie= denen Beziehungen , „und der referirende Aus\huß hat sich demnach veranlaßt gesehen, die sämmtlichen Anträge zusammen der Begutach- tung zu unterwerfen und nur die einzelnen verschiedenen beantragten Gegenstände besonders hervorzuheben und der Beurtheilung zu un- terwerfen. Die Versammlung erklärte \ch hiermit einverstanden und {loß sich bei ihrer Berathung dem vom Aus\{huß eingeschlagenen Verfahren an, Demnach kamen folgende Anträge zur Erörterung und 7 E gn ame :
) Es wird gebeten, daß das Prinzip der ständischen Gesebge- bung, nach welhem das Grundeigenthum Bedingung der Stariitoe, ist, Behufs einer angemessenen Vertretung des Handels, der Jndustrie und der Intelligenz , beseitigt. werden möge. Dieser Antrag wird in den betreffenden Petitionen einerseits durch den Widerspruch, in dem sich das Wahl - Prinzip für die Landtage mit dem der Städte - Ord- nung befinde, andererseits dur den Aufschwung der eben gedachten Richtungen der Thätigkeit motivirt, welche eine aus\chließlihere Ver- tretung erfordern. "Hiergegen war vom Ausshuß bemerkt worden, daß in der Regel städtishes Gewerbe mit städtischem Grundbesiß in Verbindung ehe und daher es an hinreichender Gelegenheit nit fehle, die Wahl auf solche Personen zu richten, welhe au die städtishe Jndustrie Zu vertreten wohl befähigt wären; die Bezug=- nahme auf die Bestimmungen der Städte-Ordnung sei insofern nicht zutreffend, als die Anzahl und Natur der städtischen Aemter, von welchen dieses Geseß handle, eine ganz andete Feststellung und wei= tere Ausdehnung der Gränzen der Wählbarkeit bedinge und zulasse, als die Functionen eines Landtags- Abgeordneten solhe nothwendig und wünschenswerth erscheinen lassen können. Vor Allem ist der Ausschuß einstimmig der Ansicht gewesen, baß ein Prinzip, welches der C lesehgröber an die Spiße aller anderen Bestimmungen über die ständische Vertretung e habe, als ein so wesentlihes Fundament des na ständischen anzusehen sei, daß es auh nur hin- sichtlich des einen oder drs äideren Standes demselben ‘nicht-entzogen werden könne, ohne diesen Bâu selbst auf einen ganz anderen Boden zu verseßen, und daß schon hierin allein, abgesehen von den leicht zu erweisenden Nachtheilen einer solchen Umgestaltung, ein genügender Grund liege, die Befürwortung dieses Antrags abzulehnen. Es ward auch in der Versammlung nit verkannt, daß, wenn. man das Prinzip, wonach aat Basis der Standschast sei, beseitige, die Pro- die dorti e o wesentlih verändert werden würden, daß damit die dermalige. ständische Verfassung selbst als beseitigt betrachtet wer- den müsse. Dies liege aber niht in der Absicht, und wenn auch von mehreren Seiten die Fortbildung der ständischen Einrichtungen als wünschenswerth und nothwendig betrachtet werde, so wolle man doch Feinesweges das, was man ph habe, ganz aufgeben, sondern eben nur die Entwickelung des Bestehenden beantragen, wozu sih im wei- teren Verlauf der Debatten bei den übrigen Punkten Gelegenheit ‘finden werde. Hiernah ward diesem Antrage vom Landtage keine weitere Folge gegeben.
2) Es wird beantragt, daß die Beschränkung, piger Grundbesiß eine Bedingung der Wählbarkeit zum Landtags- Abgeordneten ist, für den Stand der Städte in der Weise modisizirt werde, daß eine 5 jährige Dauer des Grundbesißes zur Wählbarkeit genüge. Der Ausschuß is in Beziehung auf die Beurtheilung dieses “Antrags nicht einstimmig gewesen, und auch in der Versammlung ließen sich mehrere Stimmen dagegen, viele aber auch dafür verneh- men. Lebtere führten aus: die städtishen Abgeordneten verträten nicht den eigenen Besiß, sondern ihre Kommunen, diese aber besänden
dort alle im langjährigen Besiß von Grundstücken und erfüllten also ihrerseits die Bedingungen des Gesehes; wenn aber au der eigene Grundbesiß die Basis ständischer Vertretung sei, so lasse si doch für die 10jährige Dauer desselben kein genügendes Motiv finden; nicht einmal aus der älteren ständischen Verfassung könne ein solches hergeleitet werden, vielmehr sei ein 10jähriger. Zeitraum des Grund- besipes eine ganz willkürlihe Annahme, und lasse sih daher, ohne
wona zehnjäh-
| ‘irgend die dermalige ständische Bedi in ihren Prinzipien anzugreifen,
davon absehen. Dringendes Bedürfniß aber sei es, jene Bestimmung da zu modifiziren, wo sie {ädlich wirke und unpassend sei. Leßte- res müsse in Beziehung auf die Städte angenommen werden, bei welchen hierin ganz andere Verhältnisse als auf dem platten Lande stattfänden, Die ländlichen Besißungen gingéèn sehr häufig vom Vater auf den Sohn über und blieben überhaupt länger in einer Hand, als dies bei den städtischen der Fall sei, rücksitlich deren, vermöge des lebhaften Verkehrs in den Städten, ein häufigerer Wechsel stattfinde und das Grund= Eigenthum seltener im Wege der Verer- bung übergehe. Es sei gegenwärtig in der That ungemein -{wer, städtische Vertreter zu erlangen, die neben gehöriger üchtigkeit und den übrigen vom Geseß vorgeschriebenen Cigenschaften auch den zehn- jährigen Grundbesiß für sich hätten. Jede städtische Wahl-Versamm- lung befinde sih bei den Wahlen eines Deputirten um so mehr in Verlegenheit, als die Gewerbtreibenden nur zu oft die auf sie ge- äften nicht entzogen zu wer- en. Komme es darauf an, ‘dur die Besißdauer eine Garantie dà- tab man die Absicht habe, den Besiß zu konserviren, jo finde sih diese Garantie überhaupt nicht in der vorgängigen Be- þdauer, sondern könne nur aus anderen Umständen efolgert werden, edenfalls aber müsse man die Anforderung den Per [tnissen an- passenz nun ‘gewähre - aber in den Städten ber infjährige Grund- esth ín dieser Beziehung mindestens dieselbe Sicherheit, wie der zehn- ährige auf dem Lande, es fehle 2 än jedem Grunde, den städti- hen Wählern den Wahlkreis in einer Weise zu beengen, daß sie hren Pflichten , die geeignetsten Vertreter zu wählen, häufig nicht
nahkommen fönnten. Zwar sei es- rihtig, daß schon bisher von der Bedingung des zehujährigen Grundbesißes nicht selten Ditreitiege gewährt worden, allein die Geseßgebung erfülle recht eigentlich ihre Pflicht, wenn sie das, was das Bedürfniß erfordere, als Regel hin- stelle und das Exceptionelle auf die wenigen Fälle beshränke, wo wirklich nur ausnahmsweise Abweichungen gestattet werden könnten. Wenn in dem Landtage die Ueberzeugung lebendig sei, daß durch eine solche Aenderung ein Nußen erreicht, einem Bedlirfni e abge- holfen werde, so sei es niht nur sein Recht, sondern au seine-Pflicht, hierauf aufmerksam zu machen, und ein Mehreres werde ini vorlie=- genden Falle nicht beantragt. Ei „Von der anderen Seite ward hierauf entgegnet: aus dem Zu- geständniß, daß in den Städten der Besiß der Grundstücke häufig wesele, könne man fee ein Motiv dafür herleiten, hier mit be- sonderer Strenge au Erfüllung der geseßlichen Bedin ungen -_ zu halten, da man annehmen müsse, daß unter \solhen Umständen die Garantie, welhe der länger dauernde Grundbesiß gewähren _ solle, leichter als auf dem platten Lande illusorisch werden könne. - So un- verfänglih au die beantragte Abänderung auf den ersten Blick er sheinen möge, so dürfe man doch niht ver essen, daß es ch hier „um "eine Abänderung der ständischen Verfassung andle. - Eine solhe sei unter allen Umständen höchst bedenk= lih, und es müsse ‘davon um so mehr abgerathen werden, als man kaum im Stande sei, zu beurtheilen, welche Folgen ein solher erster Stritt- nah sih ziehen könne. “ Bei dieser Gelegenheit ward noh von einigen Abgéordnéten der Landgemeinden auhch für ihren Stand die Abkürzung der Besißzeit als edingung der Wählbarkeit von 10 auf 5. Jahre beantragt, wogegen jedoch von anderen Abge- ordneten desselben Standes protestirt wurde.
Als hierauf die Frage zur Abstimmung gebracht wurde : soll sür den Stand der Städte die Wählbarkeit zum Landtags - Abgeordneten niht mehr an die Bedingung des zehnjährigen , sondern an die des fünfjährigen Grundbesißes geknüpft sein, so ward dieselbe mit einer mehr als 5 der Anwesenden betragenden Majorität bejaht, und au on ein entsprechender Antrag an des Königs Majestät zu ridten sein. |
3) Jür den Antrag: :
baß die Beschränkung, wonach zu Abgeordneten des Standes der Städte nur Tai fats= oder solche Personen gewählt werden dür- Fen, die ein bürger ies Gewerbe treiben, aufgehoben werden möge, wird als Motiv angeführt, daß die Zahl der wählbaren Personen durch diese Beschränkung zu sehr verringert werde, leßtere auch i sofern drückend erscheine, als der erste Stand sth eines ganz freien Wahlrechts erfreue. Die Majorität des Ausschusses ist jedo der Ansicht gewèêsen, daß der Antrag: nit zu befürworten sei, weil es, abgesehen von anderen Gründen, selbst im Jnteresse der Städte liege, die Beschränkung auf die beiden gedachten Kategorieen beizubehalten und durch dieselbe zu verhindern, daß unter den Repräsentanten der Städte sich solhe Jndividuen eindrängten, welche dem eigentlihen Ls e heven. Pud vat Mt Aus\huß \ich darauf rufen, le von dem 7ten Provinzial-Landtage der inz des Königs Majestät gerichtete Petition: 9 Ns. qu die bei der Wählbarkeit zu Abgeordneten des Standes der Städte bestehenden Vorschriften dahin auszudehnen, daß bei dem Vorhan- densein der as Erfordernisse der Wählbarkeit nicht ‘blos die welchje ein magistratualishes Amt bekleiden, oder ein dtisches Gewerbe betreiben , sondern auch die, welhe ersteres 6 Jahr lan verwaltet und es demnächst niedergelegt, oder die leßteres 10 Jahr lang betrieben, sich aber ‘von demselben zurückgezogen haben, zu städtischen L S Age oronefen wählbar sein sollen, dur den Landtags-Abschied vom 20. Dezember 1841 aus dem Grunde zurückgewiesen worden, daß Abänderungen der über die Vertretung der verschiedenen Stände bestehenden geseßlichen Bestimmungen nur durch ein dringendes Bedürfniß motivirt werden könnten, ein solches aber hier nit nachgewiesen sei „und daher, wenn das Geringere nicht ge- nehmigt worden, die Gewährung des Größeren um o weniger zuw es De: : A e Minorität des Ausschusses dagegen erblickt in der fraalicben Beschränkung eine zu große Beengung Ves Kreises der ad der eine Beeinträchtigung des Standes der Städte, im Verhältniß zur Ritterschaft, und will für eine. solhe Vorschrist einen Anhalts= Punkt in den älteren deutschen Verfassungen nicht finden. _ D Ansicht der Minorität fand auch in der Versammlung mehr= lege Vertheidigung. Das Geseß mache in dieser: Beziehung zwi- hen dem Stande der Städte und dem der Ritterschaft einen sehr
| wesentlichen Unterschied, für den si trifstige Gründe nicht ansühren
ließen, der aber den erstgenannten Stand wesentlih benahtheilige. Der Zweck des Geseßes, welcher augenscheinlih. dahin gehe, M dl zugsweise Gewerbetreibende zu Landtags- Abgeordneten - ewählt wer- den sollten, werde keinesweges erreicht, denn diese entschlösfen sich we- gen ihrer Geschäfte in der Regel nur {wer zur Annahme der Wahl; demnach falle die Wahl vorzugsweise auf magistratualische' Beamte, welche jedoch gerade wegen ihrer Beamten - Qualität. kaum äls die geeignetsten Vertreter der Städte zu betrahten sein möchten, 2 Jnsonderheit wird die Aufhebung der geseplichen -Bèstinimun, nah welcher Aerzte und Justiz - Kommissarien zu Landtags O EDr d- neten niht gewählt werden können, dringend beantragt, da zuk Aus-
\chließung dieser beiden Stände durchaus kein genügender Grund vor-
handen sei und. in denselben vermöge ihrer wissenschastlihen Bildun ost sehr geeignete Landtags-Abgeordnete sh fänden. i 9 Beziehung auf den leßten Punkt ward indessen erwiedert: daß Justiz-Kommissa- rien und Aerzte wohl um deshalb ausgeschlossen wären, weil ihre Berufspflichten mit den Obliegenheiten eines Landtags - Abgeordneten niht immer vereinbar wären. Daß übrigens nicht alle Stadtbewohner als wahlfähig erahtet worden, finde darin seine Rettsertigung, daß in den Städten eine Menge. Menschen si aufzuhalten und Grund- agen zu erwerben pflegten, welhe um städtische Angelegenheiten im entserntesten sich an niht kümmerten, zu deren Vertretung also auch nicht geeignet wären. Recht eigentlich im Jnteresse der Städte und um den Wählern ihr Geschäft zu erleichtern, seien als Bedingung der Staudschast zwei Kriierien aufgestellt worden, welche dafür bürgten, daß
nit ungeeignete Vertreter den Weg in die Stände - Versammlung
fänden. Man müsse glauben, daß diese Bestimmuna in jeder Hin-