1845 / 120 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

tion dem unter harter Arbeit fast erliegenden englischen Volke statt der in C und Wohlleben shwelgenden protestantischen Geist= lihfeit in Jrland aufbürden. : R

Sir R. Peel erhob sih hierauf, um die Gereiztheit der Par- teien dur eine Zurücksührung der Frage von der Partei - Diskussion auf die wahren Motive derselben zu beshwichtigen. Er gab noch einmal zu, daß die Bill ohne die Unterstüßung der Liberalen verloren, und daß es möglicherweise besser gewesen wäre, wenn dieselbe ein Whig-Ministerium zum Urheber gebabt hätte, zugleich aber bericf er sih darauf, daß er die Grundzüge der Bill nie verheimliht, daß er insbesondere nienaals zu der Vermuthung Veranlassung gegeben habe, als könne er geneigt sein, die Dotation für Maynooth auf den protestantischen Kirchen - Fonds anzuweisen. Daß nicht Furcht vor O'Connell die Maßregel veranlaßt, gehe schon daraus hervor, daß sie erst, nahdem O'Connell angeklagt und verurtheilt worden, vorgebracht sei. Uebrigens, was man au von der Jukon= sequenz des Ministeriums sagen möge, \o dürfe man nit vergessen, daß er (Sir R. Peel) wenigstens niemals die jährlihe Bewilligung von 9000 Pfd. St. für Maynooth verweigert habe, und daß es sich jebt einzig und allein darum handle, diese Bewilligung in. zweckmähßi= ger Weise zu vermehren. Nah einer scharfen Rüge über den wieder- holten Angriff Macaulay's auf das Ministeriuri, den er „als der Stellung Macaulay's in dem Hause vollkommen unwürdig“ bezeih= nete, machte der Minister bemerklich, daß gerade, weil die Maynooth= Bill einem freiwilligen Entschlusse des Ministeriums ihren Ursprung verdanke, dieselbe cine so günstige Aufnahme in Jrland gefunden, und widerlegte die Behauptung, daß die Drohung Polk's auf das Mini sterium Einfluß geübt habe. il

Endlich nahm der Premier-Minister noch Veranlassung, vor dem Versuche zu warnen, die heterogenen Parteien des Hauses zur Oppo- sition gegen das Kabinet vereinen zu wollen, ein Versuch, den Herr Law (Bruder Lord Ellenborough's und Ultra = Tory) durch die An- nahme des Wardschen Amendements gemacht hatte und den der Mi- nister als keiner Partei nüßlih darlegte. Schließlich forderte er noch alle diejenigen auf, welche die vorliegende Maßregel für nothwendig, wenn auch nicht in allen Theilen annehmbar, halten, daß sie die Bill niht aus einseitigen Rücksichten stürzen, sondern, was sie gegen das Ministerium vorzubringen hätten, nah Annahme der Bill in einem bestimmten Antrage vorbringen möchten. : “Nachdem Lord John Russell noch erklärt hatte, daß er zwar für den Antrag des Herrn Ward stimme, aber jedes andere Amen- dement, welches auf die Vereitelung der Bill hinziele, bekämpfen werde, wurde die Debatte vertagt. Die So isebung in der heutigen Sibung bot wenig Jnteresse, da die Haupt-Redner bereits gesprochen hatten. Lord Palmerston erhob sich gegen das Ende der Sigung, um im Sinne Lord John Russell?s si auszusprehen, da er es sür seine Pflicht halte, dahin zu wirken, daß die vorliegende Bill zum Geseß erhoben werde. Zugleich \prah er seine Ueberzeugung aus, daß eine Reform der herrschenden Kirche in Jrland nicht länger auf- geschoben werden könne. Nah einigen Worten des Kriegs-Ministers erfolgte die Abstimmung und Vertagung der Diskussion über die Be- stimmungen der Bill im General-Comité auf den nächsten Tag.

Lord John Russell wird am 28sten die Lage der arbeiteuden Klassen zum Gegenstand cines Antrags machen.

London, 25. April. Sir R. Peel wird heute dem Unter= hause seinen Plan über die Reform der Banken in Schottland vor- legen. Eine Deputation dieser Banken hatte gestern eine Unterredung alt dem Premier - Minister, um denselben zu veranlassen, von der Maßregel abzustehen. Eine zahlrei besuchte Versammlung schotti= scher Edelleute hatte heute gleichfalls deu Zweck, si jeder Aeuderung zu widerseßen.

Lord Melbourne befindet sch auf dem Wege der Besserung z er hat außer an den Folgen seines Unfalles neuerdings stark an der Gicht gelitten.

General-Lieutenant Graf Cathcart- ist zum Ober = Befehlshaber der Truppen im britischen Nord-Amerika ernanut worden und begiebt sich in kurzem auf seinen Posten,

Der Herzog von Marlborough hat seinen Sohn, den Marquis von Blandford, der den von dem Herzoge gänzlich abhängigen Wahl= fleden Woodstock repräsentirte, veranlaßt, aus dem Unterhause aus- zutreten, weil er gegen seines Vaters Willen für die zweite Verlesung der Maynooth-Bill gestimmt hat.

Vorgestern liefen zwei eiserne Dampf - Fregatten in Liverpool vom Stapel; die eine dort gebaute, „der preußisthe Adler“, ist, wie es heißt, für Se. Majestät den König von Preußen, die andere, „Wladimir“, für Se. Majestät den Kaiser von Rußland bestimmt.

Beclgien.

H Brüssel, 26, April. Sie haben {hon vor einigen Tagen aus den Blättern gesehen, daß das Geseh über die Organisation der Armee nah dem Friedensfuße mit 57 gegen 18 Stimmen von der Repräsentanten - Kammer angenommen ist|. Das Resultat is den Wünschen des Kriegs - Ministers und der Freunde einer angemessencn Landesbewaffnung gemäß. Mann angeseßt, während die Cadres für den großen Kriegsfuß 80,000 Mann befassen, Das Militair-Budget wird sich demna auf 29 Mil- lionen Francs belaufen. Das Resultat der gegenwärtigen Diskussion beweist, daß seit zwei Jahren eine bedeutende Aenderung in den An- sichten bei der großen Mehrzahl der Deputirten vorgegangen ist. Nicht als wenn die Furcht vor einem Kriege größer geworden wäre, oder als wenn im Junern Unruhen drohten, wovon nicht das geringste Symptom vorhanden ist; cs is vielmehr die Meinungs - Aenderung allein den richtigeren Ansichten zuzuschreiben, die sich über das Wesen der Belgien von den Mächten zuerkannten Neutralität verbrei- tet haben. Man hat sich dur die zahlreihen Beispiele der Geschichte belehren lassen, daß eine Neutralität nur dann respek- tirt wird, wenn sie sich auf eine mit den Kräften des Landes über- einstimmende bewaffnete Macht stüßt. Vor einigen Jahren war es besonders die katholische Majorität, welche hartnâckig eine Reduction der Armee verlangte. Der damalige Kriegs - Minister, de Liem, der in dieselbe nit einwilligen wollte, mußte seine Entlassung nehmen.

Jegt hat sich die Mehrheit der katholischen Deputirten für das frü-

her von ihnen verworfene System ausgesprochen. Die Frage hin=- sichtlich der Shleifung der Festungen an der französischen Gränze is, wie wir schon früher berichteten, ungelöst beseitigt worden. Der Minister des Junuern bezeichnete es als eine Unvorsichtigkeit, auf der Lösung dieser Frage zu bestehen; n enug scheint ih mit der Hoffnung zu tragen, daß man sie nit zur chleifung aller dieser Festungen nöthigen wird, Einige wird man wohl verfallen lassen, die anderen jedo in gutem Stande zu halten wünschen. Die Jour- nale berichteten neulich, daß die Gesandten mehrerer großen Höfe eine neue Konferenz in London über diese hier an eregte Frage gehabt hätten. Von den daselbst ausgesprochenen Ansichten hat nichts ver- lautet. Man behauptet hier jedo verschiedentlich, daß jeßt die fran= zösische Regierung auch die Schleifung der Festungen wünsche, wäh- rend diese Forderung in den ersten Jahren nah der Revolution nur von den anderen in der londoner Konferenz reyräsentirten Mächten gemacht war. Das französische Kabinet hatte freilich in den Kam= “mern diese Schleifung als eine Konzession zu seinen Gunsten darge-

Der Friedensfuß bleibt auf 29 30,000

622 stellt. Man erinnert sich noch der kleinen Komödie, die damals das französishe Ministerium spielte, während es sch hernach durch die” Bekanntmachung des Protokolls herausstellte, daß Frankreich gar nicht zur Berathung gezogen worden war. Die Entscheidung hängt auch jeþt vor Allem von den Mächten ab, die das Schleifungs-Protokoll unterzeih- net und gegen welche sich Belgien durch den Friedens - Traktat ver-

Vollziehung dieses Beschlusses haben, möchten wir bezweiseln, ohne uns jedo hierüber ein sahverständiges Urtheil anzumaßen. i

Die Kammer hat jeßt die Diskussion der neuen Projekte der Eisenbahnen begonnen, die, mit Vorbehalt von zweien, Privat- Ge- sellschaften konzedirt werden sollen. Der Diskussion der Kammer sind bereits 7 Projekte vorgelegt: für die Eisenbahn von Lüttich nah Namur, von Aif nah Termonde, von Mons nah Monage (Berüh- rungspunft mit der Staats = Eisenbahn nah Charleroy), von Löwen nah Jemappe (zwischen Namur und Charleroy), von Ypern nah Courtray, von E nah Tournay und von St.- Trond- nah Häs- selt. Die Länge dieser Eisenbahnen beträgt, mit Einschluß der kurz vorher konzedirten, die Sambre und Maas verbindenden Eisenbahn, 4225 Kilom., is also fast der Länge der jebigen Staats-Eisenbahnen gleihz; der Kosten-Anschlag is auf 101 Mill. berechnet, Der Eisen- bedarf wird 13 Mill. Fr. betragen. Die Eisenfabriken sehen also im Lande selbst eine reiche Consumtion vor sich. Von den genannten Eisenbahnen wird die Regierung nur die von St,. Trond nach Hasselt ausführen, behält sih jedoch vor, noh genauer zu untersuchen, ob es nicht m Juteresse des Staates ist, die Eisenbahn von Jurbise nah Tournay ebenfalls auszuführen. Ein Blick auf die Karte sollte nah unserer Ansicht dieses Juteresse darthun. Es is dies die geradeste Verbindung von Brüssel vermittelst der bedeutenden zwischenliegenden belgischen Städte Ath, Leuze, Tournay mit Lille, der größten sran=- zösischen Gränzstadtz; gerade eine so wichtige Bahn sollte, wenn man dazu bedenkt, daß Tournay eine Festung is, nah dem bis jet an- genommenen und so glücklih ausgeführten Systeme nicht einer Pri- vatgesellschaft überlassen werden. Mehrere Gesellschaften bilden \ih noch gegenwärtig sür andere Bahnen, worunter die Bahn von Ant- werpeu über Breda nah Rotterdam die nüplichste sein und einem wahren Bedürfnisse entsprehen wird. Ein anderes Projekt einer Bahn von Namur nach Luxemburg über Arlon dürfte wohl shwerlih Actio- naire finden, da die Communication auf dieser Straße, bis jeßt wenig- stens, höchst gering gewesen ist und die Bahn selbst in den Ardennen cine größeren Kostenaufwand erheisht. Freilich würde die Bahn, mit der Rhein - Bayerischen verbunden, wie es die Absicht ist, den kürzesten Weg nah Wiesbaden, Straßburg und der Schweiz bilden und könnte dadur bedeutender werden. ;

Alle großen Stadt-Behörden des Landes haben jeßt gegen den unglückliheu Gesebantrag der 21 Deputirten über die Erhöhung des Korn-Einfuhrzolls petitionirt, und man darf erwarten, daß der An- trag, welcher die Manufaktur-Judustrie ruiniren und unsägliches Elend über die arbeitenden Klassen bringen würde, verworfen werden wird.

Seit drei Tagen wird hier vor der Zuchtpolizei der Prozeß der drei katholischen Geistlihen von Boilsfort und Auderghem (in der Nähe von Brüssel) geführt, welche in ihren Predigten hestige Aus- fälle gegen den Gemeinderath gemacht hatten, weil derselbe cinen Theil des gutwillig gemachten Gehaltzuschusses gestrichen hatte. Es war früher nur ein Geistlicher für die beiden kleinen Gemeinden ge- wesen, nachher aber noch zwei gegen den Wunsch der Gemeinde hinzugekommen. Der Pxozeß wird wahrscheinlih heute beendigt wer- den, Wir werden nah dem Urtheilsspruhe auf einige Einzelnhciten zurüdckommen. : io

- S weiz.

Kanton Luzern. Der (gestern erwähnte) Vertrag, den die Abgeordneten der luzeruer Regierung mit den Beauftragten der bei der Freishaaren-Angelegenheit am meisten beauftragten Kantone ab- geschlossen haben, lautet folgendermaßen : ; t

„Zwischen den Herren Regierungs - Rath Kost: und Regierungs - Rath Payer von Luzern, als Abgeordneten der Regierung des Kantons Luzern, einerseits und den Herren Regierungs-Rath Aubry und Landammann Blösch aus dem Kanton Bern, Regierungs-Rath Reinert aus dem Kanton Solo- thurn, Dr. J, Gußwvyler aus dem Kanton Basellandschaft, Landrath, Karl Brodbcck, Fabrikant aus dem Kanton Bascllandschast, Oberrichter Hürner und Gottlieb Jäger, Präsident des Großen Rathcs, aus dem Kanton Aargau, Namens der Angchörigen ihrer Kantone, die an den Ereignissen vom 8, Dezember 1844 oder an denjenigen vom 314, März, 1. und 2. April 1845 theilgènommen haben, andererseits, i unter gefälliger Vermittelung des Herrn Landammann Näf als eidgenössishen Repräsentanten und unter Voibehalt der Gutheißung durch den Großen Rath des Kantons Luzern und unter Vorbehalt der Beibringung der ausbedungenen Garantie nach- stehender Vertrag abgeschlossen worden: 1) Der Kanton. Luzern erthcilt sämmilichen Angehörigen aller schweizerischen Kantone, die nicht im Kanton Luzern das Bürgerrecht besißen, wegen ihrer Theilnahme an den Ereignissen vom 8, Dezember 1844 und 31, März, 1. und 2, Äpril 1815 vollständige Amnestie, sowohl hinsichtlich der Strafe als hinsichtlih der Kostenvergütung. 2) Dagegen soll für benannte Theilnehmer und insbesondere sür die Ge- fangenen eine Auslösungs-Summe von 350,000 Fr. an den Kanton Luzern bezahlt werden, für welhe Zahlung-die Kontrahenten die erforderlihe Ga- rantie auszuwirken sich bemühen werden, 3) Obige Summe ist nach der Zahl der Gefangenen, wobei jedoch, um den beabsichtigten Zweek zu errci- chen, auf die Kräfte der Kantone billige Rücssicht genommen werden mußte, in folgender Weise auf díe Kantone verthcilt worden :

Für die Angehörigen des Kanton Bern 70,000 Schw. Fr.

» » » » » Solothurn 20,000 » Baselland » Aargau »

» » » » » » » » »

Der übrigen Kantone

4) Da wesend

Summa 350,000 Schw. ‘Fr. für die Gefangenen der übrigen Kantone keine Repräsentanten an- waren, so übernahmen die anwesenden Kontrahenten die Ver flich- tung, bei dem bctirefffenden Kantone sür Beibringung der für die Gefange- nen ausgemiitelten Summe sh zu verwenden, so daß sie für diesen Betrag, insoweit er nicht beigebracht werden könnte, nah Verhältniß der auf ihren Kanton selbst fallenden Summe garantiren. 5) Beidseitige Kontrahenten werden sich bei ihren Kantons-Regierungen dafür verwenden, daß die hehe Tagsabung aus dem eidgenössischen Kriegsfonds diejenigen Kosten bestreite, die der Kanton Luzern an die Truppen der aufgemahnten Kantone nach dem eidgenössischen Besoldungsfuße bätte bezahlen müssen, die sih annä- hernd auf die Summe von 130 150,000 Fr. belaufen mögen. 6) Sollte gegen Erwarten bei .der hohen Tagsazung die Bercitwilligkeit zur Uebcr- nahme dieser Kosten nicht gesunden werden, so soll es Gegenstand neucr Unterhandlung werden, dicse Kosten auf sämmilihe Kantone zu ver- legen, 7) Sobald die Gutheißung dieses Vorkommnisscs durch den Gro- ßen Rath des Kantons Luzern ertheilt und für die Gefangenen eines Kan- tons die Zahlung oder genügende leistet wird, sollen die betresfenden Gefangenen sogleich entlassen und über die Gränze geleitet werden. 8) Von nun an soll aber die Regierung von Luzern über Sg cinzelner Gefangener gegen Bezahlung keine Ver- träge mehr abschließen und die Freilassung überhaupt nur im Einvoerständ- niß mit dem teiresenden Kanton oder Garanten cintreten lassen. 9) Die Abgeordneten der Regierung von Luzern übernehmen die Verpflichtung, die Zustimmung ‘ihrer Kommittenten beförderlich einzuholen und den bettefsen- den Kantons - Regierungen davon Kenntniß zu geben, so wie hinwieder die übrigen Kontrahenten sich bemühen werden, auch von ihrer Seite die Ga- rantie sür pünktliche Vollziehung gegenwärtigen Vertrages beizubringen. Sollte bis zum 1, Mai die Ratification- des esen Rathes von Luzern schon eifolgt sein, die Zustimmung aber sür dic Gefangenen eines Kantons noch ausblejben, so ist die Regierung von Luzern erm ligt, vom 1, Mai

Garantie der ausgemittelten Summe ge- |

an bis zum Tage, an welchem Zahlung oder genügende Garantie 44,

wird, für jeden Barth ein Taggeld von 1 Fr. außer der auz

ten Auslösungs-Summe in Ane g zu bringen, um dadurch fa 2

geren Verhastungskosten zu bestreiten. Luzern, den 23, April 1845 (Folgen die Unterschriften.) t

Der obenstehende Vertrag wird dem zum 26. April einbe,

pflichtet hat. Ob aber jeßt noch diese Mächte ein Juteresse an der j nen Großen Rath zur Genehmigung vorgelegt werden.

E Handels- und Hörseu-Uachrichten.

Berlin, 30, April. Durch vielseitige Verkäufe, welche pr. uh,

disponirt blicben, drückten sh die Course der meisten Actien und Qui,

“1 hae und. konnten sich auch am Schluß der Börse nij vit erholen.

Berlin, 30, April, - Von dem weitverbreiteten Rufe unserer Eh,

* zucht haben wir einen neuen erfreulichen Beweis zu berichten. Dieser Up

ist hier eine Partie Zuchtschafe über Hamburg nach London eingeschj

E An Mevirs "aicgt sind zur Veredlung der dortigen. dm Diese werthvollen Thiere hat Herr Sas ci (früher auf Bandiemently)) aus der rühmlich bekannten Mögliner Hecrde angekaust.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 26. April. Niederl. wirkl. Sch. 647. 6% dis 5% Span. 24) 3% do. —. Pass. —. Ausg. —. Zinsl. —, Pru», L e Pol. Su Oesterr,. —. 4% Russ. Hope 94 N

Antwerpen, 25. April. Zinsl. —. Neue Anl. 247.

Fraukfurt a. M., 27. April. 5% Mei. 1155 6. Bank-Actien» y 2023 Bayr. Rank - Actien —. Hope 925 G. Suiegl. 915 6, lat. 6j Polo. 300 Fl. 96 Br do. 600 -Fl. 963 Br. do. 200 Fl. —. Bauk-Actien 1670. Ergl. Russ. 114,

London, 75. April. Cons. 3% 985. Belg. 10!. Neue Anl. 30%, n sive 7%. Ausg. Sch. 17%. 25% Holl. 637. 59% do. —. Nene Pori, Engl. Russ. 1165. Bras. 88. Chili’ 98. Columb. —. Mex. 374. Peru N

Paris, 25. April. 60% Rente fin cour. 119. 15. 3% Reute fin cour, §5 5% Nespl. 102. 25. 6% Span. Rente 40. FPass. 75

Wien, 26. April. 6% Met. 113%. 4% 102%. 3% 781. 1650. Aul de 1834 155. de 1839 1325 Nordb. 190!, Mail. 129}. Livorn. 1245.

Hamburg, 28 April.

Bauk.Adn Glogga, M,

Meteorologische Beobachtungen.

m Ì

Nach eiomali Beobachtung,

Abends

Nachmittags 10 Ube.

1845. Morgens 2 Ube.

29. April. | 6 Ube.

Luftdruck .…. . |336,65'"’ Par./336,14'''Par.|336,49'''Par. Luftwärme .…. |+- 8,2° R./-+- 15,6° R.|+ 14,5? R. Thanpunkt ... |+ 5,7? R.|+ 4,1° R.|+ -7,1° R. Duustsättigung | 82 pCt. 44 pci. 56 pCt. halbheiter. | bhalbbeiter. bezogen, SW. SW. W. Wüärmewechsel ++lh,' Wolkenzug... s SW. =. -+ 10,5° R,

Tagesmittel: 336,43" Par... -+12,6° R... 4+ 5,6° R... 6I pci s,

Quellwärme 7,6° A,

Flusswärme 12,9' R Bodenwärme 12,04" Ausdiinstung 0,009'n Niederschlag 0.

Königliche Schauspiele. | Donnerstag, 1. Mai. Jm Opernhause. 52ste Abonnem Vorstellung: Das zugemauerte Fenster, Schauspiel in 1 Alt, m Koßebue. Hierauf: Der Schuhgeist, Ballet in 2 Abth, m P. Taglioni, Musik von H. Schmidt. Anfang 6 Uhr. / Billets zu dieser Vorstellung sind in dem Billet-Verkaufs-Vinu des Königl. Opernhauses zu den gewöhnlihen Preisen zu haben, Freitag, 2. Mai. : Vorstellung: Das Blatt hat sich gewendet. Hierauf : Der gerade ist der beste. : Sonnabend, 3. Mai, Jm Schauspielhause. -80ste Abonnemab Vorstellung : Herrmann und Dorothea. Hierauf : Der Plagregen d

furator. ] E g 1 paille. 2) Les peiites m

Im Konzertsaale: 1) La courte sères de la vic humaine. Sonntag, 4. Mai. Jm Opernhause. 53\te Abonnem Vorstellung : Die Hugenotten. (Herr Erl, vom KK. Hof=-Opern-Theat zu Wien: Raoul de Nangis, als Gastrolle.) Anfang 6 Uhr. Villets zu dieser Vorstellung werden zu den erhöhten Opernhub Preisen verkauft.

Schriftliche Billet - Meldungen zu dieser Vorstellung nimmt iu

Königl. Haus-Polizei-Jnspektor Herr Tad im Opernhause Freitag,

2 Mai von Gi u L und können alsdann die angew

nein Billets sofort oder spätestens bis Sonnabend, den 3, Mai, M

tags 12 Uhr, im Opernhaus - Billet - Verkaufs - Büreau in Emst enommen werden, nah welcher Zeit über die derartig reservinkt illets anderweit disponirt wird.

Konigsfstädtisches Theater.

Donnerstag, 1. Mai. Mariette und Jeanneton, obert Y

Heirath vor der Trommel. Vaudeville in 3 Aufzügen, von W. e N Hierauf : Köck und Guste, Vaudeville-Posse in 1 Akt, von W. Fric

Freitag, 2 Mai. Muttersegen, oder: Die neue Fanhot. i

Sonnabend, 3. Mai. (Jtalienishe Opern-Vorstellung.) Lucre

Borgia. Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti. (Sgra, S de Carmen Montenegro, erste Sängerin des Theaters della zu Mailand: Lucrezia, als Gastrolle.)

Musik in der Garnison - Kirche. idi

Am Mittwoch, den 7, Mai c., Nachmittags 5 nyr S Königliche Musif-Direftor Herr Julius Schneider die Güte haben, da e torium „die Schöpfung“ von Haydn zum Besten der in bes i jahr durch Hochwasser Verunglückten in Ost - und Westpreußen un Elbe und Saale aufzuführen. f 7 Man 1

Die Soli: haben die Königlichen Sängerinnen Fräulein iese 1 Burchardt und die Königlichen Sänger Herren Mantius, Zie ei Bötticher, so wie die Ausführung der Chöre die Mitglieder des n hf hen Gesang - Juslituts übernommen, auch wird die Aufführung s Het Königlichen Kapelle unter Leitung des Königlichen Konzertmeister Ries unterstüßt werden. i | » milidt

Bille, A 10 Sgr. und Texte zu 25 Sgr. sind in den ämm Revier-Polizei-Büreaus, bei den Königlichen Haus-Polizei-Znspekiote Harke im Schauspielhause und Herrn Tack im Opernhause, dem diser g mann Präâtorius, Königsstraße Nr. 69, und Herrn Garnison - hardt, Neue Friedrichsstraße Nr. 46, zu haben. _ findet U

An den Kirchthüren, welche um 4 Ühr geöffnet werden, Verkauf statt. t

Berlin, den 29, April 1845, O

Der Polizei - Prásident. von Puttkammer.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der De ck er schen Geheimen Ober - Hofbuchdrudt Beilaÿ

Jm Sauspielhause.,. 79ste Abounem-W,

I enommene

6 120.

———

Angelegen andtags -Angelegenh

pr iglosten in Vormundschasts - die Kreise Rees und Duisburg. zet Berichte. (26ste did Anträge und andels- und Börsen-:Na

Beilage zur Allgemei

Inhalt.

eiten. Provinz Posen. (25ste Sizung, Provin & (C25fte Sidua) Stempel 4

achen, Feldpolizei- Ordnun Abhülfe des Nothstandes der etitionen, ten. Leipzig. Messe,

für in-

Landtags - Angelegenheiten, Provinz Posen.

Posen, 1. April.

int, in Veranlassung einer Petition, roßherzogthum

iner Bank für das

(25e Sigung.) Die Versammlung einstimmig die Errichtung Posen als ein Bediirsuiß an

nd genehmigt auf den Antrag des Ausschusses

1) daß ein Comité,

9 daß demnächst an

aus Mitgliedern des Landtages bestebe d, mit Ausarbeitung eines Ê E stehend, sh hung anderer sahkundiger Personen

ntwurfs zum Statute unter Zuzie=

beschäftige ;

des Königs Majestät die Bitte gerichtet

werde, die Erlaubniß zur Gründung einer Provinzial - Bank,

ähnlich der reorganisirten pommerschen Bank,

)ierauf gelangt ein Antra

; zu ertheilen. g auf Errichtung von Handelsgerihten

ir Erörterung. Der Ausschuß erkennt das Bedürfniß solcher Ge-

hie an, da das bestehende gerihtlihe

Verfahren dur seine vielen

ormalitäten zu umständlich und zeitraubend sei, worunter dringende Jaudelsgeshäfte litten, zumal die ade lediglih von Rechts=

¡ständigen ergingen, welchen die Handelsver annt Eo Es sei daher wünschenswerth, n Stadt und namentlih iu der Hauptstadt j verschiedenartigsten m Wachsthum sei und die Frequenz der

o der Handel mit den

ältnisse gewöhnlich nicht daß in jeder bedeuten- des Großherzogthums, Waaren in fortwähren- Wollmärkte zunehme, ein

1s Rechtskundigen und Technikern zusammengeseßtes Handelsgericht ihtet werde, Der Antragsteller, ein städtischer Abgeordneter, weist einem weiteren Vortrage die Nothwendigkeit von Handelsgerichten 1h, und zwei andere Abgeordnete, ein städtischer und ein ritterschast-

her, machen bemerklich, daß_\hon zur

gleichen Gerichte zum atten, h in Bromberg, und n Handelsgericht auch j eines lebhafteren dt blos Kaufleute, erden müßten, idt darauf ankomme, in

hiedenen Stände vertreten zu andle, in Handelsgeschäften erfahrene er Streitigkeiten zu erhalten,

rständlih seien. Die iten,

vorläufig in den Städten Posen,

tern und Sachkundigen zu lassen.

Jn Veranlassun r Landtag in

ht füg

Leßterer verlangt ansdrüdcklich,

Handelsverkehrs erfreuten. sondern auch Produzenten zu wurde von drei Abgeordneten widersprochen, weil es

Herzoglih warschauschen Zeit wahren Besten des Hanbelentutee existirt daß ein solches Gericht

ein anderer rittershaftlicher Ab eordneter, daß in Lissa errihtet werde, weil

beide Städte Der Ansicht, daß Beisißern gewählt

den Handelsgerichten die Jnteressea der ver- lassen, es sich vielmehr led glih darum Männer zur Entscheidung sol-

welhe den Richtern gewbhnlich nicht Versammlung beschließt, Se. ajestät zu

Bromberg und Li

a aus Rich= zusammengesebte Handelsgeri

te einrichten

einer anderen Petition entscheidet sih sodann s rwägung, daß die all umfangreihes Werk sei, das Bedür niß eines angemessenen Beh selrechts aber sih als so dringend

emeine Geseß = Revision

herausstelle, daß damit

üglih auf die Beendigung der allgemeinen Geseß-Revision ge=

artet werden könne für einen Antrag

auf schleunige

ans O

eputirten geschehe,

ur das 5 s ruhe auf welher es heiße,

reisen gewählt ,

t Kreis- Deputirten erfahren aber die Kreis-

andräthe segt R junge Referendarien seien, onal= Kenntniß im Kreise abgehe.

fal und Per

engem Zusammenhange mit der

April 1829 stehe, wo

zogen worden, für di ¡Munde obwalteten, erklärt der Ausschuß

nsehen der Kreis=- Deputirten leide. einer Kabinets - Ordre vom 13. daß, e Bea A von n e Pertretung niht durch Kreis - Deputirte stattfinden lle, Der Ausschuß seßt aus einander, daß hierdurhch anz

Revision des Wechselrehts und Erlassung eines des=- fallsigen zweckmäßigeren Gesebes, i Ein rittershaftlicher Abgeordneter hat vorgestellt, daß

eordn die Ver- e in vielen Kreisen niht dur die Kreis=

sondern durch Kommissarien der iss Bel w0o-

Dieses Verfahren September 1839, Landräthe niht von den Regierung ernannt seien,

wenn die

überflüssig geworden, durch ‘ein solches erflüssig geworden, durch ein solches Einsassen litten, weil die Stellvertreter der welchen alle Da jene Ordre Suspension des Geseßes vom dur den Kreisen die Wahl der Landräthe ese Suspension aber keine entscheidenden sich für Wiederherstellung

t) Geseßes vom 29, April 1829 und Aufhebung aller derjenigen

/esimmungen,

i be egnen, daß im dlisizirte Kandidaten u ven Antrag dahin zu f

s welche aus der Suspension nd, Der Landtag beschließt, um zugleich Stande der Rittergutsbesizer nicht ausreichend

desselben hervorgegangen dem möglichen Einwande

den Landrathsstellen zu finden seien

ormiren,

daß den Kreis - Ständen des Großherzogthums das Recht wieder

verliehen werte,

für eine Verbesserun inten stimmen darin ü

die Landräthe aus ihrer Mitte lfte ene Beschränkung der Wahl auf den Stand

ehrere Tuchmacher-Gewerke haben um die Verwendung des Land-

zu wählen, und der Ritterguts=-

ihrer traurigen Verhältnisse gebeten. Die erein, wie der Verfall des in früherer Zeit

rovinz blühenden Tuchhandels und der Tuch-Fabrication vor-

Vi darin seinen Grund habe, Prohibitiv-System ; lossen habe, die Aufsuchung von Absabwegen im Westen aber , U großen Hindernissen verknüpft sei, weil die Fabrikanten der

ritat versch

daß das vom Auslande gegen Preußen die früheren AbsaÞßwege für das Tuch-

Provinz

rrenz mit den westlichen S Bala niht aushalten könnten.

ndtag erklärt sich, trag dahin,

daß ein Handels-Vertra

ktionen in dem Traktat

er soll der

den T

Wi

anten berüdsihtig

lag des Ausschusses, für

g mit Rußland nach Pablehe der Stipu- e vom 3, Mai 1815 abgeschlossen werde.

auf den Vor

Feier jo Königliche Landtags-Kommissarius um seine Ver= y g dahin ersucht werden, i uhmaern der üsse bis zur Hälfte des en der E Innung zu haften hätten, Ja gedachten Lie erungen aber vorzugsweise die

Provinz zu den Militair - Lieferungen Werths der Lieferungen, wofür die ewährt, bei

werden mögen.

lo gn cuterschaftlicher Abgeordneter hat in einer Petition die Un-

ra 1 Gitern Fine

Y Lasten srei sind,

r bittet, eine ge

ebraht, daß Rittergutsbesißer, welche auf ährend Ritiergutobesibe

w i :

) Squlen befinden, Eren ittergutsbesißer, auf deren

Schul - Abgaben ütern au- und Brennholz u. dergl.“ gewähren seßlihe Bestimmung zu erwirken,

Der Ausscuß spricht sich für

- Gerichte gestellt,

Fleineren Tuch=_

E E S O E E R R A A 13 E A A, S L

623

daß dergleichen Rittergutsbesißer in dem Maße,

von Rittergütern, wie die Pächter

zu den E erangezogen werden.

fien Anirag aus, und die Versamm-= lung genehmigt denselben ohne Widerspruch: ; It

,_ Derselbe ritterschaftliche Abgeordnete hat auf die verabsheuungs- würdi e Sitte aufmerksam gemacht, wona mitunter die Brodherren dem Gesinde den Lohn nicht baar bezahlen, sondern ihm Anwei- sungen auf den Kru geben. Der Krüger zahle gewöhnlich nicht, sondern verabreiche da ir Getränke, Und das Gesinde werde dem Laster des Trunks und allen shändlichen Folgen desselben zugesührt. Der Petent a Vas diesem Verfahren durch ein Strafgeset entgegengetreten. Der Aus\chuß ist der Meinung, daß ein so unwürdiges Verfahren wohl nur in seltenen Fällen vorkommen möge. Sollte es aber Dienstherren geben, die durch Habsucht si zu“ demselben verleiten ließen und dadurch ihre Dienstboten demoralisirten, so werde fein Geseß dem entgegen- treten können. Die Berichtigung des Dienstlohns durch Anweisun- gen auf den Krüger sei ein Privat - Abkommen, und es hänge von dem Dienstboten ab, die Anweisung in Zahlung anzunehmen oder niht. Es möchte endlih auh gegen die Würde der Stände ver- stoßen, den vorliegenden Antrag zu unterstüßen, weil man dadurch zu erkennen „gábe, daß das geschilderte unwürdige und entehrende Verfahren ein allgemeines sei, Der Petent widerspricht der Be- hauptung, daß ein Verfahren dieser Art nicht durch ein Gese verboten werden fönne. Ein städtischer B dtter bestätigt aus eigeneë Wissen= schaft das Vorhandensein des gerügten Mißbrauchs. Allerdings stehe es in dem Willen des Gesindes, Anweisungen auf denKrüger an Zahlungs- statt anzunehmen ; allein man müsse- das Verhältniß des Dienstboten

zum Dienstherrn berücksichtigen; gewöhnli bleibe dem L nichts

übrig, als die Anweisungen anzunehmen. batte nimmt der Petent seinen Antrag in der Vorausseßung zurü, daß derselbe bei der Berathung ciner anderen Petition, betreffend die Schulden für Getränke, seine Erledigung finden werde.

Ein ritterschastlicher Abgeordneter hat ferner auf den Umstand aufmerksam gemacht, daß Dienstleute und Tagelöhner, die einen eigenen Hausstand bilden, wenn sie aus einem Orte in den anderen ziehen, häufig an beiden Orten zu Kirhen- und Schulbau- Kosten herangezogen werden. Er wünscht, daß dergleichen Personen, wenn sie sih legitimiren, schon zu Schul - und Kirchenbauten beige- tragen zu haben, fernerhin von dergleichen Lasten an ihrem neuen Wohnorte befreit bleiben, stellt aber, nach einer kurzen Debatte, seinen Antrag dahin,

Dienstleute und Tagelöhner von den Beiträgen und Lasten rück=

sihtlih der Neubauten von Kirchen und Schulen ganz zu befreien, weil dergleichen Personen ein Stimmrecht in den Kirchen und Schul= gemeinden, wenn es ihnen au zustehe, vermöge ihres Dienstverhält= nisses nicht ausüben könnten, Die Versammlung nimmt diesen An- trag mit 33 gegen 9 Stimmen an.

Nhein- Provinz.

Koblenz, 16. März. (25|e Sihung.) An der Tages- Ordnung is die Proposition über die Stempel- und Gerichts- kosten in Vormundschafts «+ Sachen. Der Referent bemerkt : „Dem Geseß-Entwurfe liegt eine wohlthätige Tendenz zum Grunde. Derselbe berüdsichtigt den Grundsaß, s minderjährige und geistes- kranke Personen überhäupt unter dem besonderen Schuße des Gesebves stehen, ja unter einem besonderen Rechte, dessen Grundlage die Schwäche des jugendlichen Alters und der Zustand bildet, in welchem sih geisteskranke Bersonea befinden, die dadur an der Erfüllung ihrer Pflichten oder an der Vertheidigung ihrer Rechte behindert sind. Alle diejenigen, welche nicht das geistige Vermögen haben, ihre An- gelegenheiten selbst oder allein zy verwalten, haben zufolge der Vor-= \hrift unserer Geseße entweder einen Vormund oder einen Kurator. Lebtere verwalten aber einen Staatsdienst, ein munus publicum. Die Bestimniung dieses Dienstes is das D Bele des Mündels, des Geistesfranken, innerhalb der Gränzen des Ge ebes, welche auf die Beschüßung dieser Personen gerichtet sind. So wie die Verhandlun-

en der Staats-Behörden unter sich vom Stempel befreit sind, eben jo billig ist es mithin, diejenigen Verhandlungen, welche der Vormund der Minderjährigen, der Kurator des Geisteskranken, im inneren Ge- shäftsverkehr nit umgehen kann, stempel- und fostenfrei zu erklären. Während indessen die Bestimmung des §. 1. im vorliegenden Gesehz= Entwurfe als eine billige, wohlthätige Maßregel anerkannt werden muß, enthält der §. 2. wiederum Restrictionen derjenigen Wohlthat, welche das Geseß spenden soll. Der Vormund, der Kurator sind, um alle Beeinträchtigungen der ihrem Schuße anvertrauten Personen zu beseitigen, theils an die Zustimmung des Familien-Raths gewiesen, theils unter die besondere Aufsicht und Kontrole der das Ober-= Vormundschaftsreht des Staats wahrnehmenden vormundschaftlichen Verhandlungen der Vormünder und Kuratoren mit denselben sind nicht zu umgehen, und es erscheint daher billig, daß Bestallungen der Vormünder und Kuratoren, Ausfertigungen und Atteste ebenfalls stempel- und kostenfrei sind. Die Restrictionen, welche der §. 2, des Geseh - Entwurfs enthält, machen die Anwendung des Geseyes s{chwankend.“’ Von diesen Motiven ausgehend und an der Aufstellung eines allgemeinen Grundsates unter Vermeidung jeder Kasuistik festhaltend, pit der Ausschuß den Geseh =- Entwurf in eine andere Fassung gebraht, welhe von der Versammlung gebilligt wird,

Man vernimmt hierauf den Bericht über die Proposition wegen einer Feldpolizei - Ordnung für die Kreise Rees und Duisburg, und die Versamm ung erklärt sich ohne Widerspruch für den Vorschlag des Ausschusses, Se. Majestät zu bitten,

die Feldpolizei-Ordnung für die bezeichneten Kreise noh niht zu erlassen und der in dem Gutachten der Stände über den Entwurf einer Feldpolizei- Ordnung für die Rhein-Provinz erwähnten Kommission vorab den Versuch zu überlassen, ein einziges, für die ganze Provinz geltendes Feldpolizei - Geseß zu entwerfen , diesen Entwurf aber zeitig, durch den Druck vervielfältigt, zur öffentlichen M ais zu bringen und dann dem nächsten Landtage vorlegen zu lassen.

Hierauf gelangt die Proposition in Bezug auf die Abhülfe des Nothstandes der Winzer dur Berathung, und der Landtag er- klärt sich mit mehr als zwei Drittel der Stimmen für die Vorschläge des Ausschusses, welche auf Beförderung des Ausrodens anerfannt shlehter Weinberge, beziehungsweise a Umänderung öder Lände- reien in E erihtet sind.

Der achte uefhuß erstattet Bericht über die Rechnungen und Etats der Provinzial-Anstalt zu Brauweiler und über die Vereinigung dcs Hebammen-Lehr-Junstituts zu Köln mit dem dortigen Hospitale.

Koblenz, 17. März. (26ste Sihung.) Es kommen die verschiedenen Anträge um Aufhebung der Klassen-Lotterie und der Spielbanken zur Berathung, Der Ausschuß stellt seinen Antrag dahin: Sr, Majestät den tiefgefühlten Dank für die Für-

Nah einer kurzen De-

Preußischen Zeitung.

Mittwoch den 30k" April Abends.

sorge auszusprechen, welche si in den mit dem deutschen - gen ip reibe Ta anen Ît allen deutschen Vene ereits de

Und gethan, it di j Bite ju verbinden an gethan, und mit diesem Danke die

1) hinsichtlich der Hazardspiele mit den Regierungen v i und Holland Verhandlungen anknüpfen. zu loffen dadue Ie Hazardspiel in Spaa ebenfalls aufhöre und in Holland eine Konzession dafür nicht ertheilt werden möge;

2) hinsichtlich der Staats-Lotterie zum Wohle der eigenen Völker und ganz Deutschlands bei dem deutschen Bunde die Aufhebung aller Lotterieen im Bundesbereiche bewirken; bis dahin aber daß diese Maßregel ins Leben treten werde, für die Staats=- Lotterie, um sie den unbemittelten Klassen unzugänglih zu machen, eine Aenderung befehlen zu wollen, a) daß künftig die Staats=Lotterie auf eine einzige Klasse beschränkt werde; b) daß keine Unterabtheilungen der Loose gestattet, vielmehr nur immer ganze Loose genommen werden fönnenz c) daß das Kollektiren durchaus verboten und das Hausiren mit Lotterieloosen schwer verpônt, dagegen in der Hauptstadt eines jeden Regierungs= Bezirks nur ei n Lotterie-Comtoir geduldet werde, an das die Senden sich dann wenden könnten, um ihre Loose zu be- e en.

Hinsihts des Antrages zu 1. wird bemerkt, wie das Schaamgefühl des Rheinlandes, in der alten Kaiserstadt Aachen an die so viele fromme Erinnerungen sich fnüpften bis heute noch eine privilegirte Spielbank bestehen zu sehen, dur die Betrachtung merklich gemildert werde, daß die Jntraden dieses Spiels nicht gierigen Spekulanten, sondern wohlthätigen Zwecken zu=- gewendet würden, und daß, wenn niht ein allgemeines Verbot die Hazard-Spiele ín allen Bundesstaaten zugleich aushebe, die Abschaf=- fung des aachener Spiels jenen (den Spekulanten) die Vortheile wie= der zuwenden würde, indem bereits ein Bund unter denselben ge- {lossen worden, um bei Aufhebung der aachener Spielbank sofort in der benachbarten zum deutschen Bunde gehörigen Provinz Limburg (in dem Städtchen Vaels) eine neue Bank zu errichten, die dann viel verborgener und gewiß um so verderbliher sein würde. Nach einer kurzen Diskussion wird die Frage dahin formulirt :

Se. Majestät zu bitten, die sofortige Aufhebung der Staats-Lotte-

rie Allergnädigst zu befehlen, insofern aber diesem für den Augen-

blick noch wesentliche Hindernisse entgegenstehen möchten, alsdann diejenigen Modificationen darin eintreten zu lassen, welche in dem

Referate enthalten seien.

, Diese Frage wird mit mehr als

hierauf au der Antrag des Ausschusses genommen.

Die Stadt Trarbach hat ihr Gesuch in Betreff der Anlegung resp. Führung der Aachen-Mainzer Staats-Straße von Trarbach aus über Jrmenah erneuert. Jn Betracht der im Land= tags-Abschiede von 1843 gegen dieses Gesuch enthaltenen bestimmten Entscheidung und da auch gegenwärtig keine weitere Motive dafür sprehen, wird der Antrag einstimmig abgelehnt.

Von Seiten der Städte Trier und Mechig is} die Verwendung des Landtages dafür in Anspruh genommen:

1) daß die beanspruhte Konzession zu einer Eisenbahn von Meßbß nach Saarbrüdcken, so weit sie das preußische Gebiet berühren solle, niht bewilligt, und

2) für den Fall, daß diese Eisenbahn dennoch bis führt werden sollte, ein Ausgangs=Zoll auf Kohlen, für den Centner, mindestens der Schiffsfracht gleihkommend, gelegt werden möchte.

Der Antrag des Ausschusses, welcher diesen Petitionen nit ent- spricht, wird mit großer Stimmen-Mehrheit angenommen.

Einem Gesuche der Stadt Mayen in Betreff des Ausbaues der foblenz-lüttiher Bezirksöstraße von Brandweiher bis zum Markte in jener Stadt wird, da es anderweit für erledigt zu achten, Feine weitere Folge gegeben. Dagegen beschließt die Versammlung, in Bezug auf ein Gesuh der Stadt Cochem wegen Verbesserung ihrer Kommunalwege sich dahin zu verwenden:

1) daß der Weg von Cochem nah Kaisersesh in die Reihe der Bezirksstraßen aufgenommen,

2) der Stadt Cochem, unter der Verpflichtung, ein Viertel der Baukosten zuzuschießen, einstweilen ein zinsenfreier Vorschuß aus Staatsômitteln gewährt werde, dessen Rückerstattung demnächst nah Maßgabe der disponiblen oder durch ein Anlehen aufzu= bringenden Mittel des Bezirksstraßen-Fonds zu erfolgen hätte.

Eben so wird ein Antrag: é

wegen Befreiung der Bürgermeisterei Wahlscheid im Sieg-Kreise

von dem geforderten Beitrage zu den Kosten des Brückenbaues über die Agger, für motivirt erkannt und befürwortet. Nicht minder tritt der Land- tag, in Veranlassung einer anderen Petition, dem Antrage des Aus= schusses dahin bei, zu bitten, daß Se. Majestät Allergnädigst befehlen möge,

1) daß die drei Straßen von Go nah Calcar, von Xanten nach Geldern und von Mörs nah Aldekerk in die Reihe der Bez ir k s- Straßen aufgenommen,

2) daß den betreffenden Gemeinden zum Ausbau der Zuerst gedach- ten beiden Straßen die Prämie von 3000 Rihlr. für die Meile aus Staatsmitteln gezahlt,

3) denselben Gemeinden die Summe von 3000 Rthlr. für die Meile aus dem Bezirköstraßen - Baufonds ebenfalls gewährt werde, unter der Bedingung, daß die Gemeinden sih verpflich- ten, diese Straßen vollständig auszubauen.

Ein Abgeordneter der Städte hat die Aufnahme der Straßen von Euskirchen über Zülpih nah Düren und von Düren über Eusfirhen und Rheinbach nah Sinzig in die Reihe der Staats- oder Bezirksstraßen beantragt. Der Aus\huß will hier den Grund- sab festhalten, daß keine neuen Straßenstrecken in die Reihe der Be=- zirköstraßen aufgenommen werden, bevor nicht die älteren, bereits auf dem Etat Fehendén auêgebaut worden. Die Versammlung tritt dieser Ansicht einstimmig bei.

In Bezug auf ein Gesuh um Wiederaufnahme der Zülpich er Straße ‘in die Reihe der Bezirksstraßen erklärt der Landtag sch für den Antrag des Ausschusses, :

daß Se. Majestät geruhen möge, die Wiederaufnahme der alten

Römerstraße von Köln auf Zülpich in die Reihe der Bezirksstraßen

des Regierungs - Bezirks Köln zu befehlen und au der von Zül-

pih bis Kommern fortzuseßenden Straße die Qualität einer Be-

zirksstraße zu verleihen. i Î

Ein Antrag der Stände des Kreises Bitburg

wegen Abänderung der Richtung einer Strecke der Köln-Luxem-

burger Bezirksstraße und 12 Gbines verpflichtet Gemein-

den, welche ur Herstellung N / É bedarf S weile D Eh und geht an den Ausschuß zurü,

der Stimmen bejaht und wegen der Spielbanken an=-

zur Gränze ge=- .

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