1845 / 152 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

den der Gaitung, zu wel Pur he gad r t n vesimmen Zoll bah

Ueberdies. wird vorgeschrieben:

4) Rübsaamen, Rapps und Colzat, Mohnsaamen, wie au andere ähn- liche unter verschiedenen Provinzial-Námen bekannte Oelsamen, sol- Len „hei ihrer Ausfuhr zur See und. zu- Lande zollfrei durhgclassen „werden, i 2) Fhee jeder Art wird vom Ausfuhrzoll von 20 Kop. S, ‘pro Pud [411419 2 G x 3) Stricke und Taue, Bindschnüre und allerlei dünne Schnüre von Hanf, Flachs, Flachsheede und anderen Vegetabilien, getheert und ünge- theert, desgl. Strie aus Hansheede, sind bei ihrer Ausfuhr , sowohl zur See als zu Lande, von dem im Tarif vom Jahre 1841 fesige-

E E E T T E s

des Vormittags

Bekanutmachungen.

549 : [ Auf dem dem Tagelöhiter Fischer gehörigen, im Bau- hof bei Havelberg belegenen und im Hypothëkenbuche von Bauhof pag. 15 verzeichneten Erbzinshaus und Garten ‘Nr. 2, haftet aus der Obligation vom 16. April 1796, eingetragen ex decreto ‘vom 24, Apríl, am 26. April 1812 Rubrica 11, Nr. 1. 100 Thlr. nebst 4 Prozent ‘Zinsen sür den Ober - Buchhalter Gustav Heinrich Klipp oder Klippe, welche nah seinem Tode auf-seine 3 Kinder: : die unverehelihte Catharine Dorothee Klippe, N tE den Accise- und Zoll - Einnehmer Johann Friedrich Gustav Klippe und i : den Magazin - Jnspekior Fäiedrih Wilhelm Heinrich Klippe,

angeblih vererbt und nah mehreren Vererbungs fällen und Zwischen-Cessionen zu durch die Cessionen vom 46. und 21. April 1834 ein Eigenthum des Hausbe- sibers und Schiffers Johann Peter Huth geworden sind, Die von diesem nachgesuchte Eintragung in das Hy- pothekenbuh könnte jedoh_ nicht erfolgen, weil die Ge- \chwister Klippe bei Ausstellung der Cession vom 3, Ok- tober 1805 ih nicht als ‘einzige Kinder und alleinige Erben ihres Vaters, des Ober-Buchhalters Gustav Hein- rich ‘Klippe, legitimirt hatten und jeßt nah beinahe 40 Jahren ein vollständiges Legitimations-Attest nicht mehr zu beschaffen, weshalb auf den Antrag des obigen J. P. Huth alle etwanige noch unbekannte Erben des etwa im Zahre 1805 oder noch früber verstorbenen Ober- Buchhalters Gustav Heinrich Klippe bei der Königlichen Nuzholz-Niederlage zu Havelberg, so wie alle díejeni- en, welche auf die obige Post der 100 Thlr, nebst I Pro ent Zinsen ‘als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand- oder sonstige Briefs-Jnhaber oder deren Erben etwanige

zu Abschlie evollmächtigte erscheinen, über

26

24

woh

zu bestellen.

O tli lla ih

eladen werden, sich in dem vor dem Kammergerichts- Referendarius Luckwald hier auf dem Kammergerichte auf “den 29, September d. J., Vormitt. 14 Uhr, anberaumten Termine zu gestellen und (hre Ansprüche “zu bescheinigen, widrigenfalls sie damit ‘präkludirt wer- den, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, die obenbezeihneten Kinder des Ober-Büchhalters Klippe als dessen einzige Erbeù erachtet und der Hausbesiger und Sthiffer Johann Peter Huth zu Schönberg für den rechimäßigen Eigenthümer des qu. Kapitals der 100 Thlr. erklärt werden und die Eintragung auf des- sen Namen erfolgen wird.

daher mit

bei Verlust der

Allgemeiner Anz

Strafe, in | apcaty oder durch genügend legitimirte, ng eines Vergleichs ausreichend instruirte

nach Befinden, der Abschließung eines solchén sich zu versehen, bei dessen Nichterfolg aber den

i September d. J,

der Znrotulation der Akten zu Abfassung eines Loca- tions-Erkenntnisses, und hierauf den j

der Bekanntmachung desselben erwärtig zu sein, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche im Liquidations- Termine zu ersheinen und ihre Forderungen anzuzeigen unteilassen, von dem Kornmannschen ausgeschlossen, auch - der ihnen etwa zustehenden Rechts- Îthat der Wiedereinseßung in den vorigen Stand für verlustig erachtet, hiernächst die, welhe in dem Ver- hörs-Termine nicht oder nicht legal erscheinen oder über einen vorzuschlagenden Vergleich keine oder keine deut- liche Erklärung abgeben, für einwilligend, die Erkennt- nisse aber in Bezug auf die in den anberaumten Pu- blications-Termiínen bis Mittags 12 Uhr Außenbleiben- den ‘für bekannt gemacht werden angesehen werden. Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zu Annahme künftiger Zufertigungen hier wohnhafte Bevollmächtigte | zu Pslegung der Güte in Person oder durch ausrei-

Wurzen, den 24. Februar 1845, Köni

e Aufforderung und Ediktal-

: / Es e A duns n neuerlich B gemel Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurh öffentl vor- | dige Subhastation des Ritterguts Grödel die nzuläng- Na hu þ b E lidfeit des Vermögens des Leit erigen Diet dessel- ben, ‘des Herrn Hofrath Hans

zu Befriedigung seiner Gläubiger ergeben, und es is röffnung des Konkurs - P:

Vermögen: zu verfahren gewesen.

Da der dermalige Aufenthalt des benannten Herrn Hofrath von Wolfersdorf allhier nicht bekannt ist, so wird derselbe Amts wegen binnen drei sächsischen Er

den 17. September 1845,

und bei Vermeidung der in dem erneuerten

756 v

“Ausfuhrzoll befreit; j ê etlaubt, davon 4 Co Pi zum mihen. eta eh ae Bolsheln E ves Schisse , bebia i | den ver- | ; psldies ai Sluh der Navigation i I ‘Berzeichri “der auf E bei e V ese Art ‘verladenen Waare vorzustellen. äti Vorschriften.

1) Die Wirksamkeit dieses Verzeichnisses beginnt mit dem Tage des Empfanges desselben in den Zoll-Aemtern. :

2) Die Waaren, deren Einfuhr. hier erlaubt wird, -dürsen in allen Zoll- Aemtern bereinigt werden, ín denen bisher die Bereinigung der ihnen leichartigen Waaren er]aubt war.

3) Die Wirksamkeit des gegenwärtigen Verzeichnisses erstreckt sich auf alle die Orte, wo der für den europäischen Handel bestimmte Tarif vom 28, November (10, Dezember) 1841 in Anwendung ist.

p ZE I I I L Dees

eiger.

routier - Mandat - vom 20. Dezember 1766 sonst festge- seyten Strafen in Person an Des er Amtsstelle zu er- scheinen und den Aktiv - und Pa bestand seines Ver- mögens, wie er denselben, da nöthig, eidlich bekräftigen fönnte, anzuzeigen.

Zuglei" werden aber auch sämmtliche befannte und unbekannte Gläubiger des ernannten Herrn Hofrath von Wolfersdorf hierdurh vorgeladen,

den 17. September 1845, welcher zum Anmeldungs -Termine anberaumt worden ist, zu rechter früher Gerichtszeit iu Person oder dur gehörig legitünirts Bevollmächtigte an Amtsstelle allhier u erscheinen, ihre Ansprüche unter der Verwarnung, da fie unterbleibenden Falls von diesem Kreditwesen damit werden aus I NE und beziehendlih der Rechtswohl- that der Wiedereinseßung in den vorigen Stand für verlustig geachtet werden, gebörig anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Herrn Konkurs - Vertre- ter, so wie unter sich selbs, wegen des Vorzugsrechts binnen 6 Wochen rehtlih zu verfahren, und

den 13. Oftober 1845

der Bekanntmachung eines Präklusiv - Beschesds wegen der außengebliebenen Gläubiger, wozu sub Poena pu- blicati vorgeladen wird, si zu versehen, hierauf

den 10. November 1845 '

um 410 Uhr, bei 5 Thaler untheilbarer auch

anderweit an hiesiger Gerichtsstelle zu einen Vergleich zu unterhandeln und,

N ovember d, J.

reditwesen für

chend, namentlih auch zu Abschließung eines Bergleichs, legitimirte Bevollmächtigte anderweit an hiesiger Amts- stelle sih einzufinden, und, wo möglich, einen Vergleich zu treffen zu suchen, wöbei diejenigen , tvelche si ‘über die Annahme von Vergleichs-Vorschlägen entweder gar nicht oder nicht deutlich erklären, als dem Beschluß der Mehrzahl der Gläubiger beistimmend werden erachtet werden, beim Entstehen eines Vergleichs aber den 10, Dezember 1845

glih sächsisches Landgericht. Schreiber.

Ladung.

lichem Erkenntniß und den 22, Januar 1846

der Eröffnung und Bekanntmachung eines lokalorischen Erkenntnisses, welches hinsichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt würde erachtet werden, gewärtig zu sein. - Auswärtige Gläubiger haben übrigens zu Annahme aller im diesem Kreditwesen künftig etwa zu erlassenden “en arat Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu be- ellen.

Hain, den 8. April 1845,

Königl, Sächs. Justiz-Amt daselbs. 8 Heinrich Leopold Böttger,

ugust von Wolfersdorf,

rozesses zu dessen

hierdurch ediétaliter, geladen, isten, längstens

Rechtswohlthat der Güter - Abtretung E Banque- (L. S,)

Den Auswärtigen werden die Justiz - Kommissarien Valentin, Justizräthe Jung und Hülsen zu Mandata- rien in Vorschlag gebracht.

Berlin, den 5. Mai 1845. i

Königlich preußisches Kammergericht.

[448 b]

[496] Obrigfkeitliche Bekanntmachung.

Für die Dauer des diesjährigen Wollmarktes wird eine Kommission des unterzeichneten Gerichts täglich, mit Ausnahme des Sonntags, von 410 bis 4 Uhc im Geschäfts-Lokale, Königsstraße Nr. 19, anwesend“ sein, "Q um die aus dem Marktoerkehr entspringenden Rechts- L

streitigkeiten zu verhandeln und zu entscheiden, | L L Erfurt, den 6. Mai 1845.

Berlín, den 13, Mai 1845, i Königl, Stadtgericht hiesiger Residenz,

[1654] Nothwendiger Verkauf,

Thüringische Eisenbahn.

Bekanntmachung.

Bei der am 1. Maí a. c, geschlossenen Einzahlung sind endesstehend verzeichnete 83 St. Juterims-Quittungen über 242 Stück Actien nicht eingereiht worden, Nach §. 16. der Statuten kann die Einzahlung dieser Actien nur noch unter 7 Entrichtung einer Conventionalstrafe von 2 Thlr. pro Actie er- M folgen, und wir fordern daher die Jnhaber dieser Interims - Quittungen hiermit auf, die nachträgliche Einzahlung nebs der atutenmäßigen Strase baldigs| bei unserer Hauptkasse zu bewirken, widrigenfalls diese Interíms-Quiíttungen von * den im gedachteu §. 16. der Statuten angedrohten firneren Namihosen betroffen werden.

f ie rec on der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft.

Verzeichniß der Jnterims - Quittungen.

Die im Bezirk des Königl, Landgerichis zu Neustadt in Westpreußen, Regierungs-Bezirks Dan íg, sub No. 1 des Hypothekenbuchs gelegene Erbpachts- erechtigfeit an Halle.

Nus estellt | A n

Actien.

Anzahl der Actien.

nzahl

Ausgestellt der n

_ Gotha.

Anzahl der

Ausgestellt Ausgestellt | Anzahl} A::9gestellt n n n Merseburg, |

dem Gute Wispau, deren Nesnezirag von 406 Thlr. No. 113, 10 Sgr. zu 5 pCt., nah Abzug der Bau- und Jnoen- » 441. tarien-Defekte, èinen Tarwerth von 7510 Thlr. 20 Sgr. » 222, und zu 4pCt., nah Abrechnung derselben Defekte, cinen » 312, Taxwerth von 9542 Thlr, 10 Sgt gewährt, und worauf 382, ein Erbpahts-Kanon von 45 Thlr. hastet, welcher, zu 437, 4 pCt, gerechnet, ein Kapital von 1125 Thlr. darstellt, 754, fo daß der Werth der vorbezeichneten Erbpachts-Gerech- 930, tigkeit, zu 5 pCt. veranschlagt, 6385 Thlr, 20 Sgr. und, 943. zu 4 pCt. veranschlagt, 8447 Thlr, 10 Sgr. betr t, soll 1104, am 31. Juli 1845, Vormittags 10 übr, 1240, an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen 1311, Subhastation verkauft werden. 4332, Die Taxe, so wie der neueste Hypothekenschein , kön- 1344, nen in unserer Regisrat eingesehen werden, 4488, Neustadt, den 12, Dezember 1844. 1585. Königl. preuß. Landgericht, 1647.

1659,

1808. 1982, 2027. 2096,

Transp. |

5E

E ETKFLIAIM-LW A

[218] Ediktal-Citation.

Bei der unterzeihneten Behörde hat der hiesige Kauf- mann Friedrich August Kornmann seine Jnsolvenz an- gezeigt und hat demnach der Konkurs-Prozeß zu dessen

ermögen eröffnet werden müssen.

_Es werden daher sämmiliche bekannte und unbekannte Gläubiger genannten Kornmanns au hierdurch vor- geladen, in dem auf den

; 1. August d. J, y anberaumten Liquidations-Termine, des Vormittags um 40 Uhr, an Landgerichtsstelle R in Person oder dur gehörig und, was ausländische Gläu iger betrifft, mittelst gerichtlicher Vollmacht legitimirte Mandatärien u erscheinen, ihre Fordecingen onzu eigen und zu be- seinigen, mit dem bestellten Konkurs-Verireier bie über, | soll kommenden auch, nah Befinden, unter sich über die Priorität bin- nen 6 Wochen rehtlich zu verfahren und den :

15. September d. der Eröffnung eines Prällusiv - Bescheides sich zu ge- wärtigen, hierauf den i :

25, eptember d. J.

[458]

reiíns, als sich einzufinden ,

i Sächsisch - Schlesische

Citi Wibcial der ammlung der Sächsish- Schlesischen Eisenbahn- ¿sells alt

1 . allhier abgehalten werdenz: es. werden: die Herren Act(o- j eingeladen, ten T bis 9 Uhr, Ie C i lausmännishen e

der _Halle, Actien. Weimar. T ransp.

Actien.

‘Transp. 58 114 ransp. No. 2120, 4 No. 1608, No. 404. » 2300. 5 » 1615, » 461. » 2527, 5 » 1635, C » 315. Ausgestellt | » 1636, 363,

n Ausgestellt 452. Merseburg. n 524, No. 2, Weißen- 758. » 15. fels, 790, » 40, No. 63, 861.

105, 2h fei i e 962. » 466. usgestellt usgestellt

224. ín ín t

246, Naumburg.

3 3 3 3 3

3 rfurt

3 No. 369, 337, 3 No. 88, 5 » 484. 3 » 4138, »

3

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3

3

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3

4

154 Transp. Ño. 141, » 498, »- 9203. » %214, 217. 219. 248. 253. 286. 295. 296. 317. 318. » 388, Ausgestellt

n Eisenach No. 47,

O O ES 09 D bS J bnd ju D CO O D CO b5 Has pi Ma bS O Do D D R

Go G bis

518. Ausgestellt in Gotha

429. 714, » 2267, 764, » 311. No. 65.

932, Ausgestellt

945. E » 424.

1114, Apolda. » 4126. No. 475. 2 » 429.

Tránsp. | 154 [ Transp.

1542, f Tránsp.: | 41

R] 5 O MI O H Uo D L H L U L Ha O LO LO L T D T LD L

Îomwn

242

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Summa

ihre Juterims-Actien zu produziren und die als Legiti- mation zu dem Eintritt ín die Versammlung dienenden Stinimkarten, worauf ‘die Zahl der einem Jeden nah §. 48. der Statuten zukommenden Stimmen bemerkt wer- den wird, in Empfang zu nehmen , sodann aber Puukt 9 Uhr, wo der ungssaal geschlossen wird, des An- fangs -der Verhandlungen sich zu gewärtigen, i , Die Gegenstände, welche zum Vortrag und beziehend- lich. zur Beschlußfassung kommen werden, sind : a) der vorjährige Geschästs- Bericht und- Rechnungs-

b) die Wahl zweier Mitglieder des Ausschusses an die Stelle der ausscheidenden Herrn Advokat Höt-

Eisenbahn.

3. Juni kl J, , Vormittags von 8

dem bestimmten Versammlungs-Lokale, bei den requirirten Herren Notarien

nach diesem Verz E a L 5) Mit den bisher verbotenen, jeyt aber zur Einfuhr erlaubten 5

die heimlich cingeführt und nach Herausgabe dieses Berzeithnises # dg “E

16) Dr Raad Mid D: Stet MheS Cd

er Finanz-Min erm , Über einzelne Fragen,

der mit der Einfuhr-Erlaubniß di n g Sragen , die aufgeworfen werden könneu, zu entscheiden.

Abschlu

an in unserem Büreau ( Antonsstraße Nr, 7) u al langen.

Carl Ludwig Schill. Anton Freih. v, Gabl)z

erschienen: [548]

städtischen Pfandbrief-Instil |

[547]

der Jnrotulation und Versendung der Akten nah reht- | haar), Breite Str. 23 ín Berlín, erschien so cui

lin in der (EnSlinschen Bughandlz, d Geelhaar), Breite Str, 23, in Küstrin in ders Handlung : | Die Bewegungen unserer ZW

[544]

Einhorn's

Auswahl von 9 Arien aus den Opern: Il ton Fedra, Scompiglio teatrale, L'Eroe di Lancasiro fi Sopran oder Tenor (italienischer u, deutscher Taf mit Begl. des Piano komponirt von

Pr. 2 Thir, einzeln à 5—15 Sgr. Viele dieser Ari sind oft in Konzerten vorgetragen worden nn bea stets den lebhastesten Beifall gesunden.

für Piano paraphrasirt von Döhler 172 Sgr»

34 Linden. SchlesIngeT.acBd

L des Zolles, der in Od eit S ei bon den gegenwär zu Efuha e det Va

Perzeiqui genommen werden; eben so seg „M 1 ung der Waaren in das ere des R l “gans cla nisse erhoben werden, : u lo 4

dex Monar ie i Preiserhöhung. B esertions -Gebühr für den ast iner Zeile i e y Anzcigers 2 Sgr.

Wie nit eingeschwärzten erlaubten Waaren

niger Waaren verbundenen Red

At Z A

Alle Post-Anstalten des In- ünso slandes nehmen __HBestellzng: auf dieses. Blatt au, sür Berlin die Expedition der Allg. Preuß, Zeikung : , Friedrichsfstrafie lr. 72,

é 152,

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s Inhalt. l ner eer O ORA Rheín-Provi (Sehlu der 33sien D dt i ( eiten. ein-Provin er 33ste vere Mater tf Lege 771 Landedofalia (I) Kadlae egte Elging/r: Loatsiaals Le hier Us

? Rae erfamdione ban vofater dul Vertr Prtesen. Mtel ftr aae Clatnhe, “bei „M '9rovinz Pommern. Ankunst des russischen Kriegs - Dampfschiffes t iei Bau de CiDen A Böhtisthes ves Pin get e Swinemünde, L Schreiben qus Breslan, fi s ü A ee: ut. au m9 Benneon über Uerneten Mojucg d he Bundesstaaten. Königreich Bayern. Uniform der Gym- Gesellshasts-Vorstände zu einem Berirags. h A nasal-Schüler in Bamberg, —- Die Ludwigskirche in München. - Der gedrudckte Geschäfts-Bericht und der Regt My nígreih Hannover. Neue Prozeß - Ordnung. Großherzog- sind vou könuméndem ‘r Aeu pumHessen, Errichtung eines Deuklmals. Herzogthum Sach sen- 2, Zuni l. J Altenburg. Bevölkerung, Herzogthum Anhalt-Deßau, Ver- j ne irag mit Portugal über gegenseitige andels- und. Abzugs-Freiheit, herzogth um Bolstcin. Kommission zur Untersuchung der Erbfolge- rehle in den cia Perzogthümern, Freie Stadt Ham burg. Neué Zrren - Anstált. ula Ene Seins Es Derrodiee iy R ae: Arnderungen im: Forstwesen. agierdesörderung zwischen St. Pe- erin Eid der. preußischen Gränze. 2 Eis auf dem ‘Ladoga-Ser und añ-der Mas URg Warschau, Ungewißheit über die weitere Mel des N ‘4 rankreich, Paris. Herzog von Broglie von London zurüderwartet. Die Gränz frage zwischèn. Frankreih und Marokko. ustiz-Bericht, ; ; Mf Neue Bank für Algier, Vermischtes, Schreiben aus Par i s. (Kammer- Ueber die Jdee eines N Arbeiten: Algerien, : roßbritänien und Jrland. London, Der' neue Vertrag zur Un- terdrückung des Sklävenhandels mit Frankreich. Die fatholisthè Geist- leit in Jrland gegen die akademische Unterrihts-Bill. Vermischtes. lande. Rotterdam. Der General-Gouverneur des uiéderlán- dischen Judiens, j elgien Brü sel. Ministerielle Vorbereitungen für die Wahlen, chweden und Norwegen, Christiania, Gesey über Religions- chweiz. Kanton Luz erü. Beschlüsse des Großen Raths.

reôden, den 30, April 1845. Das Direktorium 13 der Sächsisch - Schlesischen Eisenbahn - Gesellshas, ;

m

literarische Anzeigen,

Bei August Hirshwald, Burgstr. 25, is so di

Berlin und andere Orte,

on J

Dr. Karl Friedr. Heinr. Straß, Königl. Kreis-Justizrath 1c. 2c, Î

6 Sgr, i Î

In der Enslinshen Buchhandlung (5, 6! Denkschrift, betressend die gottesdienülW. i Feier der deutsh-katholishen Gem beuishe Hülfsverein in Paris.

in Berlin bei Gelegenheit der Einführuy

des Pfarrers Brauner mea

tage nah Pfingsten. Mit sämmtliqen b der Feier gehaltenen Reden der dmn Ronge, Brauner, Müller und Fleisdi ger in wortgetreuer Wiedergabe und vorangeschickter Würdigung des „Protest egen die hies. deutsch-fath. Gemeinde“ (Voss, T, 110). Von C, W. chmídt, Cand. D Preis 25 Sgr. /

So eben verließ die Presse und is vorräthig (1

iudels: und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börse.

“Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : je Dem Herzogl. anhalt - bernburgschen Landes - Regierungs - Präsi len-voun Kersten den Stern zum Rothen Adler - Orden zweiter se; so wie dem der Königl. portugiesishen Gesandtschaft an kerhöhstihrem Hoflager attachirten Obersten von Mel lo den Ro- Adler-Orden: dritter Klasse zu verleihen; “Den Kammergerichts - Präsidenten und Präsidenten des Jnstruc- „Senats des Kainmergerihts, von Bülow, zum Wirklichen en Ober-Justizrath; den Kammergeri ts-Präsidenten, Gehei- 1 Ober-Justizrath vo n Kle is, zum Präsidenten des: Ober-Apvel- ond-Senats des Kammergeri t-Landesgerihts-Vice-Präsidenten von Stra mpff 1g in gleicher Eigenschaft an das Kammergericht zu ver

auf dem Gebiete j der evangelischen und latholischen Kid Nebst einem offenen Worte an Herrn Johann Sporscil, b (h, reit 43 S | rosh. Preis r. d Verlags-Expedition in Leipi

u Naum- {eben

So eben erschien in unserem Verlag: [00

“" Landtags- Angelegenheiten.

Rhein-Provinz,

Lord Westmorland. M oblenz, 1. April, (Shluß der 33sten Sipung.) „Ueber das Gesuch wegen Aufhebung, resp. Modification der d ree vom 29, April 1844 und des Geseßes vom 7. Juni 1844 ereits besonders verhandelt und dieser Gegenstand dadur er-

- IV. ‘Dem legten Antrage des Abgeordneten von Aachen tritt ‘-Anösthuß bei, Es sei nit blos nöthig, die Ausarbeitung der Me den besten Händen [anzuvertrauen , Yondern es müßten auch

Arie aus. I| Torueo von Lord VVestinorlaod

4 Händen 222 Sgr., sür Violine mit Piano vot s St. Lubin. 15 Sgr.

Musikhandlung. jeder Bürger und jeder Richter wis=

[473 b

Ulíche,

A

) Beeggormen vorgeschrieben werden, unter denen die Mathias

lindung geschieht, damit fónne, vat Weseß i was also besolgt werden müsse. Die Er- ug zeige, daß Geseye erlassen worden, die sich in der Praxis

Anzeige für Damen, i nnligt hättén. Noch { benen fal es, daß bloße Entschei-

Bei d Badezeit ih eine gr) Auswahl versdiedener Farons, Pareslcsen Pr l , sehr nüt

Rae das An enehmste ua Reisen, da sd I

L ur einen einzelnen gegebenen , die noch dazu niemals hrt seien, von den Verwaltungs - p T Und gehandhabt würden, .Das beste Beispiel ‘hierfür liefere Sre vom 21, August 1819. Ein Geseh, welches alle {ügen- Dame selbsst|t auf- und zuschnüren. kann. i üen für die persönliche Freiheit aufbebe und die wichtigsten empfehle ‘ih die neuesten Façons Corsets, Bn? Wlagen dér Gerichts - Verfassung tndere, verdiene gewiß bie und Geradehalter mit und ohne Elastizität in Rh Y Berathu ng- und nilisse jedenfalls in der Geseß - Samm- f Größen. 1) Corsets mit Mechanismns. 2)‘ M ubr irt sein, ch N Ie henden gehen die Vorschläge | Corsets und Reitbinden, 3) Tanzgürtel und Ü (e, irt Jein, Nach a orstehenden" gehe die g fen. -4) Corsets Ballinee und Corsets ohne N Wishusses ‘dâhin, Se. Ma estüt zu-biten y | seln, 5) Corsets mit Brust - Elastizität für E R E». der St ats-Berwältung die Ausarb 1g eines den Stän- 6) Elastische Corsets mit Leibbinden Lr Bera ng vorzulegenden Gesehes zu besehlen, dur welches Damen in andern Umständen. 7) .Corsets mit Le: Lksehenden gesepliGen Bestimmungen über Kompetenz - Kon- | / ‘walt! Gerichten aufgehoben werden

bind d Pilotten, 8 ürmieder für ge t wischen de; M T Wie 3 wadhsene, so wie auch cine große Auswahl cla ja berei Si é ria aus Mi liedern ‘der höcsen JZustiz- und Geradehalter mit und ohne Schulterplatten, B lhi: i ben zus imenge ébted Kölleginin gesedt wird : ibrer Leictiglei E. feiner ia son V “Divees M ada Í ust 1809 5, vom 9 April 1838, Kinde A 1821 unb“ 2, Ÿ o weit ‘beide in formeller t von 5 und 6 Jahren zu empfehlen “bef hen), vom 2 April 1835, vom 7 August 1835,

taud, Î / y L N ígín und Z. K. H, ünd vom 28. November 4837 au : Hoflieserant nigin und J F | und weiteren Autbildung bee darti j

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YEisassung als p Persone L R E i #9, insofern solche nit vorgängig der Berathung der Stände

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is zu ernennen, und den bisherigen

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Berlin, Dienstag den Zta Juni

unterworfen gewesen, für die Entscheidung der Gerichte maßgebend sein dürfe, und daß in dieser Beziehung auch die. Anordnungen über Organisation der Gerihté und der Untersuchungs - Behörden, so wie über die Kompetenz, das Gerihtsverfahren und die Vertheidigung, ebenfalls der Berathung der Stände vorgängig Unterlägen. : Der Referent kommt jeht auf eine ministerielle Denkschrift, welche dem Landtage in Bezug auf den vorliegenden Ge enstand, nahdem das Neferat bereits seit mehreren Tagen ofen gelegen, zugegangen sei. Der Ausschuß hat bei dieser Denkschrift unter Anderem zu be- merken gefunden, daß darin die Nicht - Aufhebung der Ordre vom 21. August 1819 dur die Existenz des Napoleonschen Dekrets vom 3, März 1810 motivikt werbe , | eines ‘Dekrets, welches in Fraukreich niht nur abgeschäft, sondern sogar en Zeit als ein Grund der S f des Kaisers n vom eanzósischen Senate angeführt worden sei. Der Ausshüß müsse davon eranlassung nehmen, seinen Anträgen nahträglih“ den hinzuzufügen, daß Se. Ma beten werde, i ; das Dekret vom 3. März: 1810 als ungültig zu erklären, insosern nicht nah einer anzuordnenden Untersuhung von dem Staats= Ministerium erkannt werde, daß dem Beschlusse des Senats vom 3, April 1814 welcher ausgesprochen, daß jenes Dekret unver- fassungsmäßig, mithin ungültig sei beigetreten werden müsse. Ferner habe es das Erstauuen des Ausschusses erregen müssen, in der Denkschrift (in Bezug auf Münz-Verbrechen) die Ansicht ausgesprochen zu finden, daß, weil ein mögliches Ausnahme - Gericht für gewisse Vergehen -und Verbrechen nicht v bi diese Vergehen und Vér- brechen nicht an den gewöhnlichen ichter zu verweisen Os sondern an ein beliebiges Gericht verwiesen werden fönnten, Der Ausschuß wolle nur vorübergehend erwähnen, wie bei der ursprünglichen Ein= seßung der Spezial=- Gerichte zugleich festgestellt worden, daß diese Gerichte zwei Jahre "nah geshlossenem Frieden geseßlich zu existiren aufhören sollten, Gewiß sei, ‘daß keine Spezialgerichte beständen, daß sle ohne ein ‘neues Geseg nicht eingeführt werden könnten, und daß, jo lange ein solches Geseh nit erlassen, die betreffenden Vergehen und Verbrechen vor densenigen Richter gehörten, wohin sie durch das Strafmaß verwiesen seien.

E Beendigung des Vorttagés des Referenten erhebt ch der Antragsteller, um. die ministerielle Denkschrift zu beleuhten. Er rge den von dem Referenten bereits ausgesprochenen Ansitdten ei, führt dieselben weiter aus,“ erklärt si R die Beschränkungen

it ge-

der Oeffentlichkeit, hält die leytere namentli auch-bei Münzverbrecen für zulässig und -bekämpst die in dét Denkschrift aufgestellte Ansicht, daß dur die Verordnung vom 418, Februar 1842 die preußische Kriminal - Ordnung aufgehört habe, in der Rhein-Provinz zu gelten, das mithin am Rhein kein’ anderes Strafverfahren als das der rhei= nishen Straf-Prozeß-Ordnung bestehe. Jn der Rhein - Provinz be- stehe noch heute das ganz exceptionelle Verfahren, welches die Ver= ordnung vom 30, September 1836 eingeführt habe ; noch mehr, wenn auh nicht in der Rhein-Provinz, doch für die Rhein-Provinz bestehe die preubishe Kriminal-Ordnung bei allen Verbrechen und Vergehen, wegen welher, nah der Kabinets - Ordre vom 25, April 1835, das Kammergericht als Gerichtshof au für die Rhein - Provinz bestellt sei, Der Justiz-Minister habe also für die Rhein-Provinz noch .das Recht, welches die preußische Kriminal - Ordnung ihm in Beziehung auf die von den Gerichtshöfen erlassenen Urtheile einräume. Ebenso bestehe noch keine Rechts-Justitution, welhe den Justiz-Minister hin- dere, in ähnlicher Weise, wie es früher hinsihtlich eines rechtskräftig

ewordenen Urtheils des Anklage-Senats bes rheinisheu Appellations- Dofes eon Kabinets-Ordres zu erwirken, welche die Urtheile der Gerichtshöfe umstießen.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden will unter die Ausnahme- Geseße, deren Aufhebung beantragt werden soll, auch die Kabinets= Ordre vom 15, Januar 1825, welche bestimme, daß in allen Städten der Rhein - Provinz die Polizei - Behörden von dem Polizei-Minister autorisirt werden sollten, gegen die in Reds Unzucht be- troffenen oder derselben ‘na gehenden Weibspersonen nah den in den älteren Provinzen bestehenden Vorschristen “zu “verfah- ren, aufgenommen wissen. Für die in öffentliher Unzucht betroffenen Personen d diese Ordre - gar keine Bedeutung, da sie si der öffentlihen Verleßung der chamhaftigkeit \{uldig maten und der strengen Strafe des Art. 330 des Strafgeseßbuchs versielen. Die Ordre könne daher nur gegen solche Frauenzimmer

erichtet sein, welhe der öffentlihen Unzuht nachgingen, d. h, [ole erst begehen wollten, Daß ein Ad) uch des Vergehens der

fentlichen Unzucht juristisch gar niht einma gedaht werden könne, bedürfe keiner Ausführung, da jede Handlung, welche die Schamhaf- tigkeit öffentlich verleße, schon den Thatbestand des Gefes selbs bilde, Auch- dürfe man nicht unterstellen, daß der Geseßgeber nur für die Frauenzimmer in den Städten einen strafbaren Versuch des im Art, 330 verpönten Vergehens habe einführen wollen, Es ei daher flar, daß der Gesepgeber nur den bösen Vor- aß, also die bloße Ueberschreitung eines Sittengesebes , habe besa en wollen, Das Geseß überschreite aber hierdurch die natürlichen Gränzen der weltlihen Strafgewalt und gefährde die bürgerlihe Freiheit des Volks; es verleße ferner das dem Rhéin- länder j theure Prinzip der Rechtsgleichheit, da es nur für die

rauenzimmer in den Städten gelte, Während in der Regel nur die

ssisenhöfe einé N Strafe äuszuspreihen ' befugt“ seien, Fönne ferner hiér die Polizei, ohne an irgend eine Form des Véer- fahrens gebunden zu sein, eine Zwangsarbeit bis zu 4 Wohen ver- ängen, Die Polizei Hebe endlich bei den zu oft vorkommenden Ver- aftungen in Privathäusern offenbar weiter, als" die Ordre, welhé nur von ben der öffent hen Unzucht nachgehèndén Personen spreche, selbst zu beabsichtigen scheine. Die Aussührung der Ordre -sühré'end- lih in den Straßen der Städte zu Schau ielen pelGe das Scham-

fühl des Volks verlegten und einén verb blichen influß auf die S tten der Jugénd ‘übten, "— Zwei städtische Abgeordnete erhèben sch nah einander ‘Ju einer wéitläufigen_ speziellen Beleuchtung der ministeriellen Denkschrift; der Leßtere macht zu q be Versammlung auf noch mehrere Verordnungen und' Kabinets -Orbres au s deren Aufhebung wünschendwerth sei, und kommt wiederholt auf die Untersuchungssache des Professors Stein zurück. Der ‘Marschall erklärt, daß der diesfällige Vortrag zu einer Fragestellung nicht ge-

Ausschuß erstattet Bericht über

1845.

eignet sei, und der Referent hält weitere Zusäße zu den Anträgen des Ausschusses weder in materieller noch in formeller Hinsicht für zulässig. Ein Abgeordneter des Ritterstandes ist der Meinung, daß man unbe- dingt dem’ edlen und gerechten Geseßgeber vertrauen fönne, welchem son die bisherige Erhaltung der vortrefflichen rheinischen Znstitutío- nen verdankt werde. Er {ließt si den Anträgen des Referats an und ‘widerspricht der Aufhebung der Ordre vom Zahre 1826, die polizeilichen Befugnisse gegen öffentlihe Dirnen betreffend. - Ein Abgeordneter der Städte erklärt, in den Vorlagen und in der bisherigen Praxis keinen Grund gefunden zu haben, in den herrschenden Geist der Staats-Regierung, die Bür schaft für das Fortschreiten in Ge- rehtigkeit und Humanität, eín ißtrauen zu seßen und insofern die beantragten Bitten für nothwendig zu halten, Diese seine persön= liche Anerkennung auszusprechen, fühle er sh verpflichtet, Uebrigens - weiche er von dem wohlerwogenen Referat nit ab, widerspreche jedem Zusaße und wolle nur noch bemerken, daß die Bestellung eines Cen= tralgerihtshofes für Verbrechen gegen die Sicherheit des Staats, des objektiven und subjektiven Äusanteubänges folher Verbrechen wegen, feine außerordentliche Erscheinun sei, sondern au in anderen freien Staaten, namentli dem constitutionellen Srankreih, vor= Nachdem der Abgeordnete des vierten Standes seinen zurückgenommen, der leßte Redner aus dem dritten Stande niht unterstüßt, auch ein Antrag wegen der Oeffentlichkeit des Ver= fahrens gegen Notare 2c. aufgegeben worden, wurde, auf die zu- säplihe und Wi Motion des Antragstellers, noch von dem Referenten die Aufnahme der Bitte in die Adresse nachgelassen : daß wit der vorläufigen Publication des Strafgeseß-Entwurfs auch die Gutachten publizirt werden möchten, welhe von den rheinischen Gerichten in leßter Zeit, auf Veranlassung des Justiz - Ministers, über den Strafgeseß= Entwurf und die dazu gehörige Kompetenz= Ordnung ergangen seien. :

Man schreitet nuninehr zur Abstimmung, und der Antrag zu k. des Referats wird einstimmig angenommen. Dasselbe geschieht mit dem Antrage zu IL und dem Busahe wegen des Dekrets vom 3. März 1810. Der Antrag zu TY. veranlaßt noch eine weitere durci nach deren Beendigung er mit. mehr als * der Stimmen urhgeht.

: Noch beschäftigt sich der Landtag mit dem Antrage wegen Einführung gleihen Handels=- und Wechsel-Rechts und Ger Handelsgerichtsbarkeit. Der Referent trägt auf

bléhnung desselben an, weil die Provinz weder das Recht habe, sich für gut erkenne, Anderen aufzudringen, noch hier bestehendes Gutes deshalb

komme. Antrag

das, was sie für auch man si veraulaßt sehen könne, aufzugeben, weil man eine Einheit wünsche, Die Versammlung {ließt sich dem Vorschlage des Ausschusses an. Dagegen wird ein anderer, von dem Aus\chus}se. dahin normirter Antrag, Se. Majestät zu bitten, cine anderweitige Zusammenseßung der Departements-Ersaß-Kommission in der Weise befehlen zu wollen, daß neben den jeyigen Mitgliedern noch mindestens ein für jeden Kreis von den Kreisständen zu wählender Einsasse der=- selben mit Siß und. Stimme beigesellt werde, einstimmig und ohne Widerrede angenommen.

Koblenz, 1. April, Abends, (34ste Sißung.) Der adte , den Antrag wegen Errichtung von Bewahr - Anstalten für unheilbare Jrre, und der Landtag vereinigt s zu einer Petition dahin, daß die Kreis - Stände ermächtigt werden ten, für jeden Re= ierungs - Bezirk, behufs der Einrichtung von ufbewahrungs=- An= falten für unheilbare Jrre, Ausgaben zu beschließen und die Kreis- Eingesessenen dadurch zu verbinden. Ein Abgeordneter der Landgemeinden berihtet über ben von einem Abgeordneten der Städte beantragten Abdruck der Anträge und Referate mit den Protokollen zum Gebrauche der Land- tags-Mitglieder. Die Versammlung beschließt, in Zukunft bei jedem einzelnen Antrage und Referate , welches von allgemeinerem, dauerndem Jnteresse sei, den Abdruck mit den Protokollen zu veran- lassen; für den feßigen Landtag aber die nähere Bezeichnung der zu druckdenden Anträge und Referate vom sehsten Ausschusse zu erwarten. Ein Abgeordneter des Ritterstandes berichtet über den Autrag wegen Verminderung des Preises des Viehsalzes. Der Vor= en “di Ausschusses, diesfalls eine Petition einzureichen, wird ge- nehmigt. L ‘Der Landtag vernimmt hierauf den Bericht in Bezug auf den Antrag wegeu Ermäßigung der Braumalz=-Steuer für den Haustrunk, Der erste Antrag des Ausschusses, daß die Branntwein= Steuer nicht zu erhöhen sei, wurde von der ersammlung ohne Disfussion genehmigt. Ein Abgeordneter der Städte: Wenn fest- stehe, daß durch Ermäßigung der Bierpreise dem der Moralität so gefährlichen Branntweintrinken entgegengewirkt werde, so müsse er die Herabseßung der Braumäálz - Steuer selbst dann noch befür= woxten, wenn ein Ausfall in den Staats - Einnahmen die Folge pn sollte, Dieser Ausfall habe den Ausschuß zux Ablehnung des ntrages bestimmt; der Landtag könne aber nicht wissen, wie weit soldhes mit den Finanzen des Staates verträglich sei; man möge dies der Erwägung Sr. Majestät überlässen. Ein Abgeordneter dessel- ben Standes vermag nicht einzusehen, warum die beantragten Begün- stigungen den Bierbrauern zu Theil werden sollen. Das Bier sei eine einfache Fabrication, und diese erfordere kein großes Kapital. Besonders aber könne er nit recht begreifen, warum gerade das bayersche Bier die Viet Ung verdiene, daß das Gouvernement dessen Fabrication sogar dur orschîi e begünstigen solle. Er werde dadurch unwillkürlich än die bayershen Zustände erinnert. Viele helldenkende Männer seien dort der Ansiht, daß die herrschende politishe Apathië, die verhältnißmäßig geringe gheistige Thätigkeit und der Häng* zu “sinnlichen Genüssen in München soll das dritte Kind ein unehelihes sein dem starken Genusse des Bie- res beizumessen. Diese Zustände möchte er, der Redner, nit in die Rhein=Provinz herübergebraht wissen. Zu bemerken sei, daß in neue- rer Zeit gewichtige Stimmen sd für die Schädlichkeit des Bieres Tue eie aussprächen. Ein Abgeordneter der Städte \{lägt vor, der Allerhöchsten Erwägung anheimzugeben, ob und in wie weit eine Ermäßigung der Braumalzsteuer eintreten solle,