1914 / 19 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Jan 1914 18:00:01 GMT) scan diff

klärt hat, taß sie erst tur den Beshluß der sogenannten Schul- organisatton der Zentrumspartei genötigt worten sei, in anderer Weise die Sache zu regeln. (Hôrt! hört! bei den Freikonserbativen und links.)

Meine Herren, ih hatte geglaubt, taß ih mich im übrigen in der leßten Sihung so ausführlich über den angebliWen Widerspruch zwischen dem Herrn Handelsmtnister und meiner Wenigkeit ausgelassen bâtte, daß ih nit genötigt werden würde, noGmals darauf zurückzu-

kommen. Aber die Aut führungen des Hérrn von Pappenheim zwingen -

mich doch, noch einmal den wirklichen. Tatbestand bervorzuheben. Meine Herren, der Herr Handelsminister hat bei der Beratung des Geseßentwurfs über die gewerbliche Fortbildungs\{hule sich in der Kommission des Abgeordnetenhauses zu einem Antrage, der folgender- maßen lautete: Den staailich anerkannten Religionsgesellschaften kann durch Beschluß des Schulvor standes eine angemessene Zeit zur religiösen Unterweisüng zur Verfügung gestellt werden. Der Beschluß bedarf der Genebmigung der Aufsichtsbehörden geäußert. Die Aeußerungen des Herrn Handelsministers hat der ver- ehrte Herr: von Pappenheim niht ganz vollfländig wiedergegeben. *Der Minister hat in dem Eingange setner diesbezüglihen Erklärungen aus- drüdlih betont t{ch zitiere hier den Wortlaut des Kommlssions- berihts —: Gegen den Antrag Nr. 97 zu 111 dann keine Einwendungen er- heben zu wollen, wenn unter feinen Umständen irgend- ein Zwang zur Teilnahme an dem fakultativen Religionsunterriht au2geübt werde: Und dann hat er am S@lusse seiner diesbe:üglihen Ausführungen wiederum hinzugefügt: Der Autrag Nr. 97 ci für die Staatsregierung unannebmbar, jedo nur für den Fall, daß irgend etn Zwang zur Teilnahme nicht ausgeübt werde.

Also, meine Herren, in dem wesentlichen Punkte, auf den es an- kommt, nämli in der Frage, ob ein Zwang der Beiwohuung des Neligionsvnterrihts statuiert werden foll, stimme ich mit dem Herrn Handelsminister vollkommen überein. Aber ih flimme mit ihm au in der anderen Frage überein, daß nämlih durch Ortsstatut eine Be- stimmung über ‘die Lehrgegenstände in der Fortbildungsschule nicht eingeführt werden könnte, eine Vorschrift, die ausdrücklich in der An- weisung vom 16. August 1913 hervorgehoben worden ist und hier bei den beiden leßten Herren Rednern eingehende Kritik gefunden hat.

Meine Herren, der Antrag, um den es. ih in der Aeußerung des Handelsministers handelte, spricht nicht vom Ortsstatut, er spricht au nit von einer Genehmigung des Ortsstatuts, sondern davon, daß der Schulvorstand eine angemessene Zeit zur religiösen Unterweisung zur Verfügung tellt, und dieser Beschluß durch die Aufsichlsbehörde genehmigt werden kann. Er hält also daran fest, daß die Shulbehörde diejentge ist, die berufen ist, den Unterrichts- gegenstand festzuseßen, in diesem Falle den Neligionsunterriht, und

_daß zweitens dazu die Genehmigung der Schulaussichtsbehörde er-

forderlich ift.

Meine Herren, ih habe bereits gegenüber Herrn Abg. von Heydebrand ausdrücklih betont, um damit auh den Schein ciues WiderspruGes zwischen meinen Ausführungen und denen des Herrn Handelêminister®, zwishen dem Herrn Handelsminister und der Ausführungs- anweisung, die von dem Herrn Kultusminister und mir- erlassen worden ist, zu beseitigen, daß ih jeden Augenblick bereit sein würde, dieselbe Erklärung abzugeben, die der Herr Handelsminister abgegeben hat, daß ich unter dèr Vorausseßung, daß der Beschluß des Schul- vorstandes der Genehmigung der Schulaufsihtsbehörde unterliegt und ein Zwang zur Beiwohnung des Religionsuaterrichts nicht statuiert wird, auch meinerseits dem damals zur Beratung stehenden Antrage zugesiimmt haben würde. Ich kann“ unter der gleißen Voraussetzung auch dem Antrag von Pappenheim zustimmen. (Sehr gut! bei den Freikonservativen.) i

Meine Herxen, ich muß mih toch ausdrücklich darüber beklagen, daß nach den Ausführungen, die {ich zu dem in Frage \tebenden Ge- seß gemacht habe, und besonders nah den Ausführungen, die ich in der Sißung vom 19. Januar d. J. gemacht habe, noch Zweifel dahin erhoben werden fönnen, als wenn die Königlihe Staatsregierung nicht auch ihrerseits davon durchdrungen wäre, daß die Unterweisung und Erziehung der heranwahsenden Jugend nicht’ anders als mit ter Hilfe religiös-fittliher Einwirkung, auch mit Hilfe des Religions- unterrihts erxreicht werden könnte. Der ganze Widerspruch, der ih zwischen den Herren der konservativen Partei und der Zentrums- partei einerseits und der Staatéregierung andererseits aufgerollt hat, beruht, bei Lit besehen, eigentlih lediglich aufdem Worte „Zwang“. (Sehr richtig! bei den Freikönservativen.)

Die Staatsregierung hat aus den Gründen, die ih bet den früheren Verbandlungen wiederholt angeführt habe, unverändert den Standpunkt eingenommen, daß fie der Erteilung des Neligionsunter- richts in feiner Weise entgegen wirkt, ihn im Gegenteil fördern will, daß fie aber den Zwang zur Beiwohnung des Neligionsunterrihts nicht zugeben kann. Ich glaube, Sie werden es mir erlassen, diese Gründe zu wiederholen, mit denen ih damals den Standpunkt der Staatsregierung geredwfertigt habe. Eine Aenderung des Stand- punkts der Staatsregierung ist ausgeschlossen, und i kann nux die Bitte aussprechen, daß Sie dem Wege folgen, den das leitende Blait der Zentrumspartei, die „Kölnishe Volkszeitung“, in ihrer Nummer vom 19. Januar: angegeben hat: begnügen Sie ih mit dem, was Ihnen die Staatsregierung angeboten hat, und helfen Sie uns mit, dur die FortbildungssGule die heranwadhsende Jugend auch zu staatstreuen “und kirchlich gesinnten Männern zu erziehen. (Bravo! bei den Freitonservativen und Nationalliberalen.)

Abg. ‘Dr. von Camye (nk.): Nah den Worten, die der Land- wirtschastsminister soeben gesprochen hat, wird man si davon über- zeugt haben, daß ein Widerspruh zwischen ihm und dem Handels- minister dem Sinne nah tatsächlih nicht besteht. Wenn Abg. von Pappenheim gesagt bat, daß man den Gemeinden vollständig frete Hand lassen und aus dem Grunde auf die Zentrumsanträge nit eingehen wolle, so ist er einem Irrtum verfallen gegenüber den Er- flärungen, die im Herrenhause sowobl als auch vom Abg. von Pappen- heim selbst hier im Plenum gemacht worden find. Abg. von Pappen- heim hat früher gesagt, daß seine Partei es nah der bestimmten Er- tlärung des Ministers ablehne, die Frage’ des Religionsunterrichts mitzuentsheiden. Wenn der Minister den Gemeinden die freie Hand beschränkt, so stehen dem unsexe Ertlärungen entgegen.

: “Nun hat der Abg. von Papvyenheim und darin liegt der Scbwer-

punkt seiner Ausführungen gesagt, die jeßigen Ausführungsbestim- mungen ständen im Widerspruch mit dem Gefch. Das ist ein un-

„eingehen wütden: “Es liegt au niht im Interesse dec K

gemein {werer Vorwurf gegen den Minister. Aber er ist durchaus unbegtündet, Die Ausführungsverordnuögen {tehen weder im Wider- spruch mit dem Gefeß noch auch mit der Nesolutton, die vorhin bier vorgelesen worden ijt. Der Abg. von Pappenheim hat allerdings einen Saß aus der Ausführungsverordnung vorgelesen. Nach diésem Saye aber folgen Ausführungen, ‘die aus einem warmen religiösen Herzen kummen, n’ denen darauf hingewiesen wird, wie der ganze Unterriht von christlihem Geiste erfüllt werden kann, wie zu diesem * Zwecke geeignete Geistlie zum Unterricht Herangezogen werden tollen. Da weiß. ih nit, wie man au gegenüber dem Wortlaut der Resolution sagen kann, aus der Anweisung erhbelle ein Geist, der die Religion gewissermaßen als quantité négligeable bebandle. Das ist nicht der Fall. Wäre es der Fall, dann würden Sie ganz gewiß auch meine Freunde an Ihrer Seite finden. Diese Auéführungsanweisung verweist tabei ausdrücklich auf eine frühere Ausführungsverordnung, wo von der Notwesdigkeit der religiösen Vertiefung gesprochen wird. Die Ausführungen des Abg von Pappen- heim find also durchaus abwegig. Wenn man sich die Gedankengänge der damaligen Verhandluvgen- vergegenæärtiat, so zeigt sich das noch viel mehr. Im Herrenhause hatte Kardinal Kopp den Antrag gestellt, es solle eingefügt werden, es sei die religièse Fortbildung zu erstreben. Diesen Antrag Uteß er später fallen, und er zog si auf die Resolution zurück, die dann angenommen wurde. Der Landwirtscchaftsminister hat erklärt, er fônne der Resolution nux dann zustimmen, wenn keinerlei Zwang ausgeübt werde. Kardinal Kopp hatte gesagt, daß auch dieser Antrag nur den freien Unterricht bezwecke, der Neligions- unterriht brauche noch nit einmal lehrplanmäßig fcstgeleat zu sein. Dann hat ‘er alo diesen Antrag zurückgezogen, die Resolution wurde angenommen, und jeßt wird behauptet, daß auf Grund dieser Résolution eine Verpflichtung der Staatsregierung ‘vor- liege, den obligatorischen Neligionsunterriht zu dulden. Bei einer - genauen Verfolgung der Verhandlungen an der Hand der ftenographishen Berichte kann man zu einem folhen Urt-il gar nicht kommen. Ebenso war es auc hier im Abgeordnetenhause. Die Agitation gegen die Einführung von Fortbildungsschulen im Lande draußen ist niht gerade \pontan aus dem Volke heraus en1standen, fondern sie ist hervorgerufen worden von Vertretern der Zentrums- partei. Das beweisen klar die Preßäußerungen. Der Landivirt- [chaftsminister hat von der sog. Untecrichtskommission des Zentrums aesprohen ich nehme an, ex meint den -Verein für christliche Unterweisung —, von dem der Widerstand ausgegangen ist. Die Art, wie die Agitation von seiten des Zentrums gegen den Land- wirtshaîtéministec betrieben wird, ist nit die Art von Stüßen der Autorität. Dem Antrag des Abg. von Paypenheim können wir nicht zustimmen, denn er ist in dieser allgemeinen Form einfa die Brücke zur Einführung des obligatoriihen Religionsunterrihts, und deshalb hoffe ih, daß die Nesolution, auch wenn {fie hier angenommen wird, die Zustimmung der Staatsregierung nit finden wird. Es ‘ist behauptet worden, die Fortbildungéschule würde zu sozial- demoktratishen Zwecken 1mifbrauht. Weisen Sie uns das erst einmal nah. Wenn Sie das nachweisen. können, dann würden Sie uns an Ihrer Seite sehen, denn für polttishe Zwecke ist die Fortbildungs- schule nicht ‘da. Die Fortbildungéschule ist dazu da, um junge Leute für ‘den Konkturrenzkampf tauglih zu machen, der heute mehr als je den Mittelstand bedroht. Dahin zu wirken, werden Sie uns immer bereit finden. Aber wenn Sie hier in bezug auf den Religionsunterricht irgendeinen Zwang, direkt oder indirekt, ausüben wollen, dafür find wir im wohlverstandenen Interesse der Religion nicht zu haben. (Lachen beim Zentrum.) Sie sind anderér Ansicht, ih achte Ihre Meinung, bitte achten Sie auch unsere Meinung. Treten Sie uns mit sachlichen Gründen entgegen, dann werden wir uns über diesen Punkt zwar vielleicht nicht verständigen können, aber wir werden uns mit aller Nuhe auseinandersezen können. Lachen find keine Gründe.

Mit Lachen verdeckt man oft nur, daß man keine Gründe hat. Wir

wißen ganz genau, daß nur auf réligiöser Grundlage den Kindern das gegeben werden fann, was sie brauchen für den Kampf ums Dasein.

Abg. Namd ohr (freikons.): Wir haben mehr Vertrauen zu der Resolution des Abg. Pappenheim als “der Abg. von Campe. Wir haben nicht den Eindruck, daß der Antrag Pappenheim leßten Gndes- den obligatoriïchen Religionsunterriht. in den Fortbildungs- schulen einführen will. (Zuruf links: Sie sind cin Optimijt !) Wenn ih nun einmal die Wabl habe zwischen Pessimismus und Optimismus, dann stelle ich mich doch lieber auf die Seite des Optimismus. Uebrigens stehe i in dieser optimistischen Auffassung nicht allein da. Wir können den Antrag von Pappenheim nur so verstehen, daß auf die Einführung des MNeligionsunterrihts in den ländlichen Fortbildüngss{ulen kein Zwang ausgeübt werden soll, Ich habe das Vertrauen, daß dies im Sinne des Abg. von Pappenheim

liegt. Wir können daher diesen - Antrag annehmen. Ich habe leider die Befürchtung aus. meiner Praris, daß die großen Hoffnungen, die i

wir im vorigen Frühjahr bezügli der Entwicklung der Fortbildungsschulen Dit S in Erfüllung geganaen sind, wie es wünschenewert wäre. Wenn in den ländlihen Gemeinden durch Ortsstatut der Fortbildungs- shulunterriht eingeführt werden kann, so ift die Befürchtung nicht von der Haud zu weisen, daß leider nicht so viel Orte, wie wir ge- wünscht hätten, den Unterricht einführen. Wenn in einer Gemeinde mit ungefähr 26 jungen Leuten nur am Unterricht dur Ortsstatut 9 bis 6, höchstens 7 teilnehmen, fo kann das leider nit als ein glänzendes Resultat bezeihnet werden. Dadurch wird auch die Freudig- teit des Lehrpersonals am Unterricht wesentli eingeschränkt. Bedingt durch die Leutenot hat sih ein großer Teil der Landgemeinden gae- weigert, Fortbildunassulen durch Ortsstatut einzurihten. Die Landgemeinden wollen sih nur zur Grrichtung von Fortbildungs- schulen entschließen, wenn sie die Garantie haben, daß in ihrem Amts- bezirke säm1liche Dörfer ebenfalls Fortbildungsschulen einiichten. Die Ausbildungskurse für die Fortibildungs\Hullehrer begrüße ih freudig. Ich habe selbst an einem dieser Kurse teilgenommen und hatte meine belle Freude daran, mit welcher Sreudigkeit und welhem Optimismus die Herren an die Arbeit gingen. Ich danke der Ne- gierung, daß sie diese Kurse eingerihtet hat, und bitte sie, noch mehr von diesen Kursen“einzurihten. Der Turnunterricht läßt sich aller- dings in sämtlichen Fortbildungsschulen niht überall ‘ganz gleih- mäßig eiuführen. Das ist zu bedauern, aber niht abzuändern. Jn den slädtishea Fortbildungs|chulen kann der Turnunterricht doch regel- mäßig ertetlt werden, weil da sehr viele Turnlehrer zur Verfügung stehen. Auf dem Lande aber geht es nicht jo. Hier ist immer nux ein einziger Lehrer. Jedenfalls um allen Mißständen auf dem Ge- biete des Fortbildungsshulwesens entgegenzutreten, tit es unbedingt notwendig, daß uns ein allgemeines obligatorisches Foribitdungs[ul- geséß vorgelegt wird.

Abg. Grau e Brandenburg (forts{r. Volkêp.): Namens m politischen L ertlâré ih, daß wir den Ante von Papp eaRa ablehnen. Ich bätte mich nicht gewundert, wenn dieser Antrag von seiten des Zentrunis eingebraht wäre. Dieser Antrag mat ja zu- nädst einen ganz unschuldigen Eindruk. - Aber nah den Aus- führungen, die früber von fonservativer Seite in dieser Beziehung gemacht wurden kaun man das Schlimmste: befürhten. Die turze Zeit, die“ den Fortbildungsshulen zur Verfügung st2ht, sollte man niht noch mit Réligionsunterriht weiter verkürzen. Es: wird hier der Versu “gemacht, die Kirche cinen ‘aus\{laggebenden Einfluß ‘auf vie Fortbildungs\chulen gewinnen zu laßen. Ich habe das Vertrauen zu der Negierung, daß sie diesen Bestrebungen wie bisher ents{lossenen Widerstand entgegenscßen' wird (s ist nicht Aufgabe des souveränen Staates, den Interessen und Ansprüchen der Kirche irgendwie zu dienen. Es würde den Interessen des Staates widersprechen, wenn wtr auf den Antrag Pappeubeim irche.

würde denn das für ein Yeligionsunterriht werden, für den E janz kurze, Tnappe D zur Verfügung steht? Man könnte da nur einen ganz oberflächlihen Unterricht gèben. Was sollen wir denn bon dem Religionsunterriht der Volksschule halien, wenn ex so er- gebuislos ist, daß er jet wieder ausgenommen werden soll? Da die Einführung des Religionsunterrihts niht im Staatsinteresse liegt, so müssen wir den Antrag Pappenheim ablehnen. c

Aba. Hoffmann (Soz.): Den Abg. von Pappenheim ein- treten zu schen für die Selb|\tändigkeit der preußischen Kommunen, ist elwas ganz Besonderes und muß hier festgestellt werden. Wir kennen unsere Pappenheimer! Sie wollen den-Religionsunterricht von déx Wiege bis zum Grabe oder, modern aus,„edrückt, vom Brut- apparat bis zum Kremato1ium. Das Ministerium hat in dieser Frage Schritt- für Schritt nachgegeben. Es soll kein Zwang autgeübt werden, aber niemand wid bestreiten, daß man den obligatorischen Religionsunterricht in das Gesey hineinschmuggeln will. Die Wünsche des Zentrums können dur den Autrag Pappenheim wohl kaum noch übertroffen werden. Dex“ NReligionéunterriht soll zur Unterdrückung der arbeitenden Massen führen, das ist ein Mißbrauch der Religion. Es „zeugt von sehr wenig Gottvertrauen und Zuversicht zu Ihrer Religion, wenn Sie glauben, ohne Gendarm Neligionsunterricht nicht erteilen zu Éönnen. Sieë sind davon überzeugt, daß dies ohne Zwang nicht gebt, das ist ein sehr bedenklihes Zeichen. Das Zentrum hat seine Forderungen noch 1mmer bezaßlt befommen, darum verstebe ic, daß es auch hier energisch für den Antrag Pappenheim einttitt. Dex Turn- unterriht ist auf Verlangen des Krieasministers eingeführt worden, damit die Diensttaugli& keit der jungen Leute niht noch weiter zurüd- geht. Der Hauptgrund aber war der, daß die Sozialdemokratie {ou vor dem Kriegsminister eingesehen hatte, wie nüßlich das Turnen ist, und daß man den Arbeiterturnvereinen nur die Schlinge um den

Hals legen wollte; der Zweck ist nur, die Ki J s bis zur Kaserne vor dem fozialdemokr T Don Per BoltolQule

t : atis i igen. Das wird Ihnen aber nicht gelingen, wenn E U Ae einfühzen wollen, bet dem feiner mit dem anderen in Berührung koimmt. Wenn ‘die Regierung Versammlungsbesch[lüsse beachten \oll, dann kommen wir nicht zu kurz, denn unsere Massenversammlungen find immer viel größer als die des Zentrums; da bringen Sie die Regiérung - in die Klemme. In der Schule werden die Kinder mit Religion schon überfuttert, daber werden Sie mit der Religion in der Fortbildungs\{ule nur das Gegenteil Ihres Zweckes erreichen Sie haben kein Net tazu, die Kinder nah f

2 E dem vi ì i. jahre zur Tetlnahme am Rebgionsunterricht E

Jugend, die denken gelernt hat, würde {ih einfa i 4 Recht berufen und die Teilnahme e Pi Soribilbuuag- schulen follen doch dazu da sein, 1 g den Kindern auf den Volksschulen noch immer eintgermaßen zu ergänzen. Aber da wird davon

a [4}d) ufe die 1taatserhaltende Gesinnung gepflegt E rohen, es müs

Da fti wir getn den Worten des Abg. von Camve zu, der stimmen

: E E sagte, di t- bildungés{Gulen dürften nicht zu politischen Zwecken mib net werden. Offenbar liegt die Sache jeßt so: man “siebt,

daß die obligatorische Forloildungs\{ule kommt, und da will man thr rechtzeitig die Giftzäbne aubbrehen ; jeßt gehen Sie darauf aus, daß der Unterricht möglichst illusorisch wird, deshalb die Verquicküng mit der Religion. Sie wollen fi in einen Konflikt stürzen mit der Jugend gerade in dem Alter des Stürmens und Drängens. Ver- suchen Sie és nur, und Sie werden schen, wie elend Sie Fiasko erleiden.

Abg. M axx (Zentr.): Es ist ein eigenartiges Schauspiel, hier

- auêgerechnet Abg. Hoffinann als Verteidiger einex Ausführungs-

bestinmung der Regierung zu sehen. Das sollte doch dem Minister zu denken geben. Jedes Bekenntnis eines positiven Christen- tums wird ja von diesen Herren mit Spott und Hohn über- schüttet. So, wie es der „Vorwärts" noch jüngst getan hat, lassen wir unser Weihnachtsfest nicht begeifern. Die sozialdemokratische Freiheit" in religiösen Dingen “ist Intoleranz. Wo ein ch-istlides Volf ijt, da ist tein Boden für die Sozial- demokratie. Wo die katholisde Kirche si voll auêwirken kann, da gibt es feine Sozialdemokratie. Die FortbildungssGule soll ein Gegengift „gegen die: sozialdemokratishen Einflüsse sein: deshalb fordern wir ‘den MNeligionsuntecriht. Das nit gegen das Landreht. Gerade im Alter von Sturm Drang braucht die Jugend die Hilfe der Religion. des Landwirtschaftêmtniiters stehen im warmen Worten über die Bedeutung der nur freuen können. Sen E ist auf Be'chluß d orden und Ut eine rein fatholisch-konfessionelle Or nisation. hat als solche mit der Zentrumöspaitei A nichts E tun A L muß daher von vornherein und für alle Zukunft jede Verantwortung der Zentrumöspartei ablehnen für das, was diese Sulorganisa!ton tut. (Abg. Adolf Hoffmann: Und der Vorsißzende-2) Der Unglüdömensh, der Vorsißender der sati ist zufällig auch Mitglied der Zenkrumépartei, aber die Shül- PrCamiialon. hat mit politischen Dingen ga (Minister muß ih sagen, daß bindende Beshlüsse der Geistlichen liberalen fin 907 nud (mntante ie e E tal mi T imitande, in dieser Sache elne Polemik mi uns zu führen. Diese Herren betradten da Fan Der 2 t , 8 anz m L gad des Evangelischen Bundes. Die E N lane ls Pariei, die genau weiß, was sie für das Wohl des Vater- N e tun Hat. Wir haben ein großes staatserhaltendes Pro- Ruh essen Erfüllung Sie uns erschweren, wenn Sie in solcher wissen S beben. Die Staatsregierung wird es uns einst Dank wiesen Babette can D Ae A R A reugund Belie Î des Umsturzes so weiter T E e Ss F \{lüfsen davon leiten, Er E e Ae aS T D Ai verlangen, daß

Religion, über die wir uns

es Katholikentages gegründet

dée Nel ser Gewissen vorschreibt, wenn wir ständen gleigestellt wird ertiht den alten Unterrichtsgegen-

‘dg. Freiherr von RiGthgf R Sr religiöse Volkéerziehung an sit [N ae

e W 5 ch0 Jur grundsäßlih absolut wünschens- * richts geei, Haben uns aber auf die Eig iübeu des fatultativen Unter=- 5 adurch veranlaßt, daß die Negie-

rihts geeinigt. Unser Antra i

gt. Unsez g war d ns 0 MBligatorischen Neligionsunterricht für unannehmbar erklärt E H ¡vir Uns sagten, die Einführung des obligatorischen N Lene errichts ist nicht mit einem Schlage ausführbar. Gegen daß Lehrer unk Geer /cgatorischen Religionsunterrichts spricht auc, E 0 n e C zur religiösen Unterweisung weder auf dem ir wollten deshalb nehmen, was d ü 1st. Daß das Gescß e N A nehmen, durchführbar 1st. Daß das 2 ründe. M sortbildungsschule ‘nicht zustande kam, hatte zwel

gionsunterrits ift au Ls auf Einführung des fakultativen - Reli-

vo i tei 1 issi n mals der Antrag geftellt n meiner Partei in der Kommission da

: worden, daß das Wegbleiben von dem Neli- a dann straffrei sein joll, wenn die Eltern oder Vor- E Sn etreffenden Kinder sich mit dem Wegbleiben einverstanden bu Bui as glaubten wir als einen sehr gelinden Zwang bezeichnen oil Gs en und wir nabmen an, daß die A S eingehen wurde. “Der Handelsminister aber ging darauf nicht éin, Der zweite

Grund, weswegen das Geseß nicht zustande kam, war der, daß wit

der Ansicht waren, daß der Kultusminister bei der Ueberwachung det

Fortbildungssculen eine ¿gewisse Mitwirkung haben müsse. Auch dies - ¿ G S egierung nit afzeptiert, und deswegen fam . as Gescß nicht zustande. Aber der Handelsminister cal noch eiue

wurde damals von der

andere Grflärung* ab. Er sagte allgemein, er* werde diz safultative

Zinführung des Religionsunterrichts nicht verbieten, wenn derselbe in‘ Insoserz ist allerdings *

die sechs Stunden eingereiht werden könnte. d Unterschied zwischen der Ansicht des Landwirt\chaftsministexs und R Kultusministers festzustellen. Ich glaube, so war taisählih e E Unters

elten Ausführung des Hähndelösministers und den in den lehten Ta jen von der Negieryng gemachten Ausführungen festzustellen. Aber {ließlich ist das doch alles Nebensahe. Die Hauptsache ist doch, daß wir uns klar werden, Um welthe staatserhaltenden fundamentalen Ge- sichtspuikte es ich hierbei handelt. Cs handelt si darum, wenn die Gemeinde in ihrer Mehrheit den Neligionsunterricht fakultativ in führen will, ob einem solchen Willen die Regierung ein kategorishes Nein gegenüberstellen will. Es handelt fi darum: welche Gründe der Staatsrison hat die Regierung, einer solchen Entschließung der Gemeinde ein Nein entgegenzuscßen? Man hat hier zurücgegriffei

auf das preußische Landrecht, das bestimmt, daß ein vierzehnjährige

Dit,

die mangelhafte Ausbildung die zu teil wird, wenigstens *

verstößt * und L Die .Taten s Widerspru mit seine

Die Schulorganisation zur Verteidigung des

Sgulorganisation E i

gar nichts zu tun.

ten in genügender Anzahl vorhanden sind.

Es ‘ist au ein genereller Unterschied zwischen der