1914 / 56 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

und

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

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| Ler Bezugspreis beträgt vierteljährliÞh 5 / 40 4. Alle Postaustalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer anch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers “¿Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Anzeigen nünmt an:

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Berlin, Freitag, den 6. März, Abends.

1914.

Fnhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen E

Deutsches Reich. Bekanntmachungen, betreffend die Qulafsung von Kranken- bezw.

Unterstüßun sfassen als Ersaßkassen. nzeige, betten die Ziege der Nummer 8 des Reichs-

geseßblatts.

Uebers Erste Beilage: E eversiht des Handels Deutschlands mit Getreide, Mehl und Rei in der S Tom 18 Mau 1913 bis 28. Februar 1914 und in derselben Zeit der beiden Vorjahre.

Königreich Preußen. j Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. / Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der am 1. April d. J. fälligen “Zinsscheine der Preußischen Staatsschuld und der Neichsschuld sowie der zu demselben Zeitpunkt fälligen Zinsen der in das A e und das Reichss{huldbuh ein- getragenen Forderungen. j i B betreffend die Auslage von Patentschriften in der Bibliothek der Königlichen Geologishen Landesanstalt

und der Königlichen Bergakademie in Berlin.

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Amtsgerichtsrat Knop in Greifenberg i. Pomm., dem Oberpfarrer Gramms in Jena, dem Stadirat a. D., Apotheker Crusius in Stendal und dem Amtsgerichtssekretär a Pera Reccius in Homberg den Roten Adler-

orden vierter Klasse, ite dem Geheimen Kommerzienrat C aro auf Schloß Paulinum

bei Hirschberg i. Schl. den Königlichen Kronenorden zweiter -

Rlasse, i : i i L N ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät und derzeitigen Prorektor der Universität in Königsberg i. Pr. Dr. Gerlach den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Gerichtsvollzieher a. D. Klermund in Cassel das

‘di in Gold, : : E Galdiadiener a. D. Matthaes in Stettin, „dem Ortsdiener Ohly in Hausen, Kreis Usingen, dem Maschinen-

meister Pechatsheck in Linden i. Hann., dem Gene Tappert und dem früheren Gutsviehwärter Kallée, beide in Camenz, Kreis Frankenstein, das Allgemeine Ehrenzeichen

sowie e : dem Oberhäuer Ledwig, dem Maschinenwärter K0-

lodziej, beide in Biskupiy, dem Oberhäuer Halpaus in Nuda, sämtlich Kreis Zabrze, dem Häuer Liß 1. in Pilzen- dorf, Kreis Tarnowiß, dem Zimmerling Podeschwig in chomberg, Landkreis Beuthen, dem Tagearbeiter Pietraß af Orzegow desselben Kreises, dem Dominialviehwärter Miene in Chorulla, Kreis Groß Strehliß, dem Gutsarbeiter Anton in Sittichenbach, Kreis Querfurt, dem Waldarbeiter P Me woß ki in Wondollek, Kreis Johannisburg, den Dominia? arbeitern Achtnicht ‘ind Anlauf in Lampersdorf, Kreis ein, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zU êrteihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruhi: dem Königlich italienischen Konteradmiral Cagnl den Noten Adlerorden zweiter Klasse mit dem Stern, S0 ua dem Kaiserlih japanischen Kapitän zur See Roten Adlerorden zweiter Klasse, e Cte dem Kaiserli japanishen Korvettenkapitän F! den Roten Adlerorden dritter Klasse, : nd dem Legationssekretär bei der diplomatischen Agentur A dem Generalkonsulat in Kairo Dr. Freiherrn von Richtho I dem Arzt, niederländishen Generalkonsul Dr. Grechen 1 Luxemburg und E O nar, Fritsche in Weimar den Roten Adlerorden vierter Klasse, : dem K. und K. österreichish-ungarischen Geheimen Rat und Kämmerer Grafen zu Colloredo-Mannsfeld in Siern- dorf den Königlichen Kronenorden erster Klasse, g dem Königlich e ega önigli ronenorden zwe aje, i: E erlich japanischen Kapitänleutnant Yoshikawa dem Sescelär im Königlich italienischen Ministerium des

und | Aeußern Fossati den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Konsulatssekretär Schu lz in Seatile den Königlichen

Kronenorden vi Klasse, / saki Den Kaiserlich japanischen E As das Verdienstkreuz in Gold sowie

dem öniglich rumänischen 4 Gaj dzinski in Roman das Kreuz des ôeichens zu verleihen.

Eisenbahnlokomotivführer | Allgemeinen Chrên-

Na apa Piazza den

Deutsches Reich.

Bekannt m:ah Un s:

Die Krankenkasse für Mitglieder des Deutschen Werkmeister-Verbandes in Cottbus ist nah 514 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung als Ersaßkasse zu- gelassen.

Berlin, den 5. März 1914. t

Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Kranken-, Jnvaliden- und Hinterbliebenenversicherung.

Dr. Kaufmann.

Bekanntmachung Die Unterstüzungskasse des Lippischen Ziegler - Vereins für Lüdenhausen und Umgegend in Lüden- hausen ist nah § 514 Abs. 1 der Reichsversihherungsordnung als Ersatkasse zugelassen. Berlin, den 5. März 1914. Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Kranken-, Jnvaliden- und Hinterbliebenenversicherung. Dr. Kaufmann.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 8

des Reichsgeseß blatts enthält unter i Nr. 4340 eine Verordnung zum Wehrgeseße für die Schuß-

gebiete, vom 21. Februar 1914, und unter : :

Nr. 4341 eine Bekanntmachung über die Ratifikation von elf auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen -vom 18. ‘Oktober 1907 durch Brasilien, vom 24. Februar 1914.

Berlin W. 9, den 6. März 1914.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preufßen,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat Dr. Hassenstein in Stettin zum Ober-

regierungsrat zu ernennen und

dem Landgerichtsdirektor a. D. Dr. Aschrott in Berlin, dem Landgerichtsrat Wolff in Königsberg i. Pr. und dem Amtsgerichtsrat Wagener in Oelde den Charakter als Ge- heimer Justizrat sowie

‘dem Amtsgerichtssekretär Rosenbaum

1 in Graudenz den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König habén Allergnädigst geruht : dem Schisfbaudirektor der Germaniawerft Karl Steinike

‘in Kiel den Charakter als Baurat zu verleihen.

Justizministerium. Der Rechtsanwalt Ehrentreih in Mühlberg a. E. ist ‘zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts i n

burg a. S. mit Anweisung seines Amtssißes in Mühlberg a. E.

ernannt worden. r

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Es sind verliehen etatsmäßige Stellen: für Mitglieder der Cisenbahndirektionen: dem Regierungs- baumeister des Eisenbahnbaufahs Martin in Frankfurt Main) und dem Eisenbahn-Bau- und Betriebsinspektor Wolf- agen in Erfurt; i für Vorstände der Cisenbahnbetriebsämter: den NRegierungs- baumeistern des Eisenbahnbaufahs T\chich in Emden und Rump in Siegen; EESTUL Regierungsbaumeister :. den Regierungsbaumeistern des Eisenbahnbaufahs Mo in Kiel und Markert in Liegniß.

Der Negierungsbaumeister des Eisenbahnbaufahs Gieseler in Berlin ist mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vor- stands des Eisenbahnbetriebsamts 1 in Berlin beauftragt.

Verseßt sind: der Regierungsbaumeister des Eisenbahnbau- fas Renfer, bisher in Cassel, zur Eisenbahndirektion nah a L dme und e Ae des Maschinen-

aufahs Bonnemann, bisher in Osnabrück, als des Cisenbahnmaschinenamts nah Aachen. Vorstand

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Gestütsdirektor von Seydliß-Kurzba ch in Labes ist zum 1. April d. J. die Leitung des Landgestüts Leubus übertragen worden. Mit der kommissarischen Leitung des Landgestüts Labes ist vom gleichen Zeitpunkte ab der Haupt- mann a. D. von Lüderiß beauftragt worden.

Die Oberförsterstelle Carrenzien im Regierungs- bezirk Lüneburg ist zum 1. Oktober 1914 zu beseßen. Be- werbungen müssen bis zum 1. April d. J. eingehen.

Ministerium des Jnnern.

Der Oberregierungsrat Dr. Hassenstein in Stettin ist zum Direktor der der Regierung in Stettin angegliederten Oberversicherungsämter auf Lebenszeit und zum ständigen Ver- treter des Negierungspräsidenten im Vorsiße dieser Behörde ernannt worden.

Bekanntmachung.

I. ‘Die am 1. April 1914 fälligen Zinsscheine der. preußischen Staats\chuld und der Reichs \{chuld werden vom 21. März ab eingelöst dur

die Stäatsschuldentilgungskasse in Berlin W. 8, Tauben- bie Königlide Sechanblung (Preußishe Staatäbdnk

ie Königliche Seehandlung reußishe Staatsbánk) in

Berlin W. 56, Markgrafenstraße 46 a, ) in Berlin Q

die Preußische Leiuralgenossenschafta"asse -_/ am Seughauje 2, dié Reichsktantkhauptkasse in Berlin SW. 19, Jägerstraße 34. __die Reichsban fhaupt- und Reichsbankstellen und die mit ,_ Kasseneinrihtung versehenen Reichsbanknebenstellen die preußischén Regierungshauptkassen, Kreiskafsen und haupt- , „amtlich verwalteten Forstkassen, die preußischen Oberzollkassen, die preußi} en Zollkassen, sófern die vorhandenen Barmittel die Einlösung gestatten.

Die tein fait fönnen in Preußen auch vom 21. März

ab allgemein statt baren Geldes ‘in Zahlun egeben werden bei allen hau tamtlich vetiülic ‘alles Rassen, mit Ausnahmê der Kassen der Staatseisenbahnverwaltung, sowie bei Entrichtung der dur die Gemeinden zur Hebung ge- S s E Ermächtigt, aber nicht ver-

itel zur Annahme an i i i - E : Zahlungsstatt sind die Neichspost-

Die Zinsscheine find den Kassen nah Wertabschnitten ge- ordnet mit einem Verzeichnis id g welchen Stütze und Betrag für jeden Wertabschnitt, Gesamtsumme sowie Namen und Wohnung des Einlieferers angegeben sind. Von der Vorlegung eines Verzeichnisses wird abgesehen, wenn es sich um eine geringe Anzahl von Gn handelt, deren Wert leiht zu über- sehen und festzuste len ist. Formulare zu den» Verzeichnissen werden bei den beteiligten Kassen vorrätig gehalten und nah Bedarf unentgeltlih verabfolgt. Weniger geschäftskundigen fa onen wird cid Wunsch von den Kassenbeamten bei Auf- tellung der Verzeichnisse bereitwilligst Hilfe“ geleistet werden.

I]. Die am 1. April 1914 fälligen Zinsen der in das Preußische Staats\huldbuch und in das Reich s- O eingetragenen Forderungen werden, soweit ie dur die Post oder dur Gutschrift auf Reichsbankgirokonto zu berichtigen sind, vom 18. - März ab gezahlt. Die Bar- Ing der Zinsen bei der Staatsschuldentilgungskasse und bei er Reichsbankhauptkasse beginnt ebenfalls am 18., bei allen anderen Zahlstellen am 21. März.

Die Zahlung O dur die Post geschieht, wenn kein ‘gegenteiliger Antrag gestellt ist, innerhalb des Deutschen Reichs im Wege des Postüberweisungs- und Scheckverkehrs. Dabei werden Beträge bis 1500 M E E SEuna auf ‘ein Posticheckonto au höhere Velräge ohne Abzug der Postgebühren gezahlt; nur die Bestellgebühren “fallen dem Empfänger zur Last. Werden da- E e bal E dur Postanweisung oder Geld- e mpfänger Postgebühren und Porto T. Die Staats\chuldentilgunggk-r für das Publikum geschlossen, u bis 1 Uhr, an den übrigen

geöffnet. Berlin, den 3. März 1914.

Hauptverwaltung der Staats altung uld und Reichsshuldenverwaltune: 2

von Bischoffshausen. i E ——_———

¡lasse ist am 30. Au 31. März ift sie von 11 erktagen von 9 bis 1 Uhr