einer Zeit begonnen haben, als eine Erlaubnispflit dafür noh nit bestand, der Gewerbebetrieb untersagt werden.
Darbietungen der im Abs. 1 bezeihneten Art unterliegen, wenn sie in einer Schankwirtschaft veranstaltet werden, um den Umsay an Speifen und Getränken zu vermehren, neben den vorstehenden Vor- schriften der besonderen Regelung dur die von der Landészentral- behörde bezeihnete Behörde. L
_Die Ortopolizeibehörde ist befugt, gewerbsmäßige Instrumental- musikaufführungen jeder Art und gewerbsmäßtige phonographishe Vor- führungen in Schankwirtshaften oder an anderen öôffentlihen Otten, wenn dadur die Ie erheblich belästigt wird, zu verbieten oder zu beschränken. Gegen die Verfügung der Ortspolizeibehörde ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an die höhere Verwaltungs- behörde zulässig; diese entscheidet endgültig.“ *
Artikel 3. Der § 33h der Gewerbeordnung erhâlt die folgende Fassung:
wn C v, Dramen A
L 00D: Der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde bedarf, wer ger erbamäßig, u ad ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft dabei ob- waltet, 1) Schaustellungen, theatralishe Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten von Haus zu Haus oder auf offentlichen Wegen, Straßen, Plägen oder an anderen öffentlihen Orten, 2) Musikaufführungen von Haus zu Haus oder auf öfentlichen Wegen, Straßen, Pläßen darbteten will. : Eine Crlaubnis nah Abs. 1 Nr. 1 ist nit erforderlich, wenn die Darbietungen in Räumen erfolgen sollen, für welhe eine ent- sprechende Erlaubnis nah § 33a erteilt S
Artikel 4. I. Der § 35 der Gewerbeordnung wird wie folgt geändert: 1) e nt 2 wird hinter dem Worte „Sprengstoffen“ ein- geschaltet : L » , der Kleinhandel mit Bier, der Betrieb von Speise- wirtschaften“ ; - 2) der Saß 2 des Abs. 4 wird aufgehoben. 11. Der § 40 der Gewerbeordnung wird wie folgt geändert: , Im Abs. 1 wird zwischen den Worten „dürfen* und „weder“ eingeschaltet: „, foweit nit besondere reihsgeseßliche Vorschriften dies Aula. I1T. Hinter § 40 der Gewerbeordnung wird folgender § 40a eingefügt:
«S 40a. (
Bei dem Vorliegen eines besonderen Bedürfnisses kann die Orts- polizeibehörde den Betrieb von Schankwirtschaft vorübergehend und auf Widerruf gestatten. Die Entscheidungen sind endgültig.“
f i Hinter § 40a der Gewerbeordnung wird folgender § 40b eingefügt: «S 40 b. L
Wird ein Unternehmen, das nah SS 33, 33a der Erlaubnis be- datf, von einer anderen als natürlichen Person betrieben, so erlischt die ihr erteilte Erlaubnis mit dem Ablauf von fünfundzwanzig Jahren nah der Erteilung. Für Unternehmen, die am Tage des Inkraft-- iretens des Geseges bestehen, erlischt die Befugnis zum Betrieb, auch wenn bisher eine Erlaubnis nicht erforderli war, mit dem Ablauf von fünfundzwanzig Jahren nach diesem Tage.“
V. Im § 42a der Gewerbeordnung wird :
a, im Abs. 1 statt der Worte „mit Ausnahme von Bier und Wein in Fässern und Flaschen und vorbehaltlich dés nah § 33 erlaubten Gewerbebetriebs* geseßt:
„mit Ausnahime von Wein tn Fässern und Flaschen und von Bier in Fässern und vorbehaltlih des: nah SS 33, 40 a erlaubten Gewerbebetriebs. Auf die Abgabe von Bier in Flaschen an Wiederverkäufer findet das Verbot. keine Anwendung.“ und
h. im Abs. 3 hinter dem Worte „kann“ eingefügt: „, abgesehen |:
von § 40a,*. E H Artikel 5. En Ab S 45 «der Gewerbeordnung erhält die folgenden Zusäße als
«Das gleihe gilt für Personen, die der Gewerbetreibende zur Leitung eines der im §& 33 bezeichneten Betriebe oder eines Teiles der- selben oder zur Beaufjichtigung bestellt hat.
- Der Betrieb der im § 33 Abs. 1 bezeichneten Gewerbe darf, abs gesehen ‘von den Fällen des § 46, nur dann durch Stellvertreter aus- geübt werden, wenn besondere Umstände der persönlichen Ausübung entgegenstehen. Die Ausübung des Betriebs dur den Stellvertreter bedarf der Erlaubnis der von der Landeszentralbehörde bezeichneten Behörde. Wird die Erlaubnis versagt oder zurückgenommen, so ist dies den Beteiligten mittels schriftlichen Bescheids unter Angabe der Gründe zu eröffnen. Gegen den Bescheid ist der Rekurs zulässig. Der Rekurs hät keine aufschtebende Wirkung. Wegen des Verfahréèns und der Behörden gelten die Vorschriften der 88 20 und 21.“ Artikel 6.
Im §49 Abs. 1 der Gewerbeordnung is vor den Worten: „ge- dachten Gewerbe“ statt „im § 33“ zu seßen: „in den SS 33, 3306.
L. Dex §147 Af: ber: Geiterbeórb
L De E 7 er Gewerbeordnung erhält in Nr. 1 folgenden Bes als Abs. 2: Ter
__ „Wer vorsäßlih ohne die vorschtriftsmäßige Erlaubnis den Be- trieb eines der im § 33 Abs. 1 oder der im § 33a bezeichneten Ge- werbE unternommen oder fortgeseßt hat oder von den bet der Erx- laubnis festgesetzten Bedingungen abgewichen ist und deshalb rechts- kräftig verurteilt worden ist, wird, wenn er abermals eine dieser Handiungen begeht, mit Geldstrafe von fünfzig bis eintausend Mark oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. Die Anwendung dieser Vorschrift bleibt ausgeschlössen, wenn seit ber Rechtskraft der legten Verurteilung bis zur Begehung der neuen Straftat drei Jahre verflofsen sind ;*
IL Der § 147 Abi. 1° dèr Gewerbeordnung erhält zu Nr. 1 folgenden Zusay als Nr. 1a: f
„La. wer ohne die erforderlihe Erlaubnis eines der im
S 93 Abs. 1 bezeichneten Gewerbe dur einen Stellvertreter
betreibt ;*. Artikel 8, 4 Der 8 D der Gewerbeordnung erhält nach Nr. 3 folgenden 18 Nr. 3a: a nd E den nah § 33 Abs. 5, 6 oder § 33a Abs. 5 erlassenen Anordnungen oder den auf Grund des & 33a Abs. 6 endgültig erlassenen Verfügungen zuwiderhandelt;*. : ' Artikel 9. Dieses Geseg tritt am... « « in Kraft.
“8, C Deutscher Reichst 28. f F G af. Thbung vom 5. März 1914, Nachmittags 1 Uhr. eriht von ffs T, Das Haus f elegraphischem Bureau.) Reichs-Poft ebt die zweit dea 90 Post: und Telegraphe c eratung des Etats für die ea Ausgaben „Besoldung A Kverwältung béi den dauern- jteber den Anfang ber Sgt die Zentralverwalte 20 fort. d. A E worden. Ung ist in dex gestrigen She u dem Ditel Ausga auf die Rg fgrungen ber Ubee edie Posta enten“ bem erkt (wirts{. Vgg.) und E: ge, mann-Hofer (fortsehr. Ke Ber8feld Staatssekretär des Reichspostamts S D der Meine Herren! Wir haben in den vorau a mehrfach über die Postagenten gesprochen. *
Ih- möchte hervorheben,
Sgegangenen Tagen son
daß wir {on im Jahre 1913 für die Verbesserung der Bezuge ber Post- agenten 260 000 4 gefordert haben, und daß in diesem Jahre auh wieder eine Erhöhung von 263 000 4 von Ihnen erbeten wird. Es handelt sih darum, das Durchschnittsgehalt der Agenten zu erhöhen.
Wir sind auch damit beschäftigt — ih habe das bereits gestern ausgeführt —, wo es sich ermöglichen läßt, das Gehalt zu zerlegen in die Gntschädigung für Dienstleistungen, für den Raum und sonstige Bedürfnisse. i
Was die Frage betrifft, die der Herr Abg. Neumann-Hofer gestellt hat, so kann ih ihm darauf erwidern, daß wir bei der Vergebung der Agenturen stets dahin streben, eine Persönlichkeit auészuwählen, die das Vertrauen der Gemeinde genießt und mit der geschäftlichen Tätigkeit der Einwohner nicht in direkter Beziehung steht, Aber in allen Fallen ist das leßtere nicht zu vermeiden.
Es wird die Herren interessieren, zu hören, aus welchen Ständen sich die Postagenten zusammenseßen. Wir haben im ganzen 10 518 Post- agenten, davon sind 2 % Eisenbahnbeamte, sonstige Beamte 414 %, Lehrer 8 %, im Ruhestand lebende Post- und Telegraphenbeamte und -Unterbeamte 1 %, sonstige im Nuhestand befindlihe Beamte nahezu 3 %, Privatiers und Rentiers-6 %, Kaufleute 13 %, Gastwirte 16 %, Landwirte 17 %, Handwerker 13 %, Personen aus anderen Berufen 15 %. Sie sehen daraus, daß alle Stände dabei beteiligt find, und die Oberpostdirektionen trêten auch mit dem Gemeindevorsteher und den sonst angesehenen Personen in Verbindung, wenn es si um die Wahl eines neuen Agenten ‘handelt, um dit hören, ob Einwendungen gegen die Person selbst vorliegen. Also nach den Grundsäßen, die Herr Abg. Dr. Neumann-Hofer hier geltend gemacht hat, wird hon verfahren. Daß es nun in einzelnen Fallen manhmal nicht möglich ist, Personen zu finden, die mit der geschäftlichen Tätigkeit des Ortes nicht in Ver- bindung stehen, ist natürlich; das sind aber nur Ausnahmen.
Bei den Ausgaben „FÜr Hilfsleistungen bei den Verkehrsanstalten“ gelangt die von der Kom- mission beantragte Resolution zur Annahme, die eine Erhöhung der Tagegelder der nichtetatsmäßig angestellten Post- und Telegraphenbeamten und ebenso eine Erhöhung der Bezüge der Gehilfinnen bei den Postämtern 3. Klasse herbeiführen will, und bei den Ausgaben „ZUschuß zu den H krankenkasfsen“ die Kommissionsresolution: „den Reichs- kanzler zu ersuchen, nach Ablauf des ersten Betriebsjahres der Krankenkasse über die Ergebnisse und Leistungen nach ein- zelnen Distrikten gesondert im Reichstage Bericht unter An- gabe der für eine Gesundung und öweckmäßigen Ausgestal- tung der Kassen veranlaßten und in Aussicht genommenen Maßnahmen zu erstatten.“ :
Die sogenannte „O stmark enzula ge“. außerordent- liche unwiderrufliche Zulagen für- die in der Provinz Posen und in den gemishtsprachigen Kreisen der Provinz Westpreußen angestellten mittleren, Kanzlei- und Unterbeamten, 1/200 000 Mark“ hat die Kommission gestrichen:
Ein Antrag D (nl.) und ein Antrag Schuls§- Bromberg ( Ea De a Lp (dkons.) wollen die Position wieder herstellen. Außerdem haben die Abg. Fquls (Ep,) und Graf Westarp (dkons.) folgende Resolution
eantragt: “Den Reichskanzler zu ersuchen, zu erwägen, ob und inwieweit die hier angeforderten Zulagen au auf andere gemishtsprachige Kreise und Reichsteile ausgedehnt werden können, in denen ähn- liche Verhältnisse obwalten wie in der Provinz Posen und den ge- mischtsprachigen Kreisen der Provinz Westpreußen.“
Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke :
Meine Hérren! Aus dem Umstand, daß die RNeichspostverwaltung wieder die Forderung auf Bewilligung der Ostmarkenzulage in den Etat eingeseßt hat, können Sie ermessen, welhen Wert die- Verwal- tung auf diese Dstmarkenzulage legt, und ih glaube, daß im ganzen Hause auch kein Zweifel darüber besteht, daß diese Zulage eine sehr wichtige Angelegenheit für die Beamten ist. Es ist schon früher zum Ausdruck gekommen, und ih kann es nur wiederholen, ‘daß es sih um mehr als 6000 Beamte handelt, dénen die Zulage entzogen ist, und die die Zulage wieder erhalten möchten. Wenn hon jede Gehalts- erhöhung widtig ist für das Personal und besonders für Personal, das sih nicht übermäßig hoher Gehälter erfreut (Sehr richtig! links.), dann wird sie aber noch viel wichtiger, wenn es sih um Beamte handelt, die diese Beträge jahrelang bezogen haben und denen plößlich
[10 % ihres Gehalts entzogen wird. Einige von den Herren sind ja
bei früheren Debatten der Meinung gewesen, die Sache hätte jeßt nit mehr so große Schwierigkeiten, sie wäre für die Beamten nicht mehr so \{limm, weil inzwischen eine Erhöhung der Beamten-
- besoldung eingetreten sei. Die Tatsache ist ja rihtig; für einen Teil
der Unterbeamten und der mittleren Beamten, die besonders von der Gntziehung der Ostmarkenzulage betroffen werden, ist eine Gehalts- erhöhung eingetreten. Aber diese Gehaltserhöhung steht doch in keinem Verhältnis zu dem, was ihnen dur Wegfall der Ostmarken- zulage entzogen wird. (Sehr richtig! links.) Jch möchte den Herren einige Zahlen geben, die sich darauf beziehen, welche Einbuße an Ge- balt die einzelnen Beamtenklassen erleiden. Die Einbuße beträgt bei der Landbriéfträgerklasse bis zu 140 M, bei der Postschaffnerklasse bis zu 70 M, bei den Postschaffnern der Oberpostdirektion auch bis zu
70 M, bei den gehobenen Unterbeamten bis zu 210 (Hört, hört!
rehts.), bei der Assistentenklasse bis ¿u 180 M, bei der Sekretärklasse bis zu 420 4 und bei der Obersekretärklasse bis zu 450 X. Meine Herren, diese Zahlen sprechen do sehr deutlih und zeigen, welch schwerer Eingriff in die Verhältnisse der Beamten durch die Streichung der Zulagen vorgenommen worden ist.
Nun ist ja. vielfa ausgeführt worden, daß diese Zulagen kor- rumpierend wirken. Ja, meine Herren, wenn es sih darum handelte, so etwas einzuführen, könnte man es ja verstehen, daß Mißtrauiste etwas zweifelhaft sein könnten. Hier handelt es sih aber doch darum, daß die Beamten, für die wir hier sprechen, diese Zulage jahrelang bezogen haben, und wir haben auch von den Herren Vertretern der polnischen Fraktion bisher niht ein Wort darüber gehört, daß die Beamten, die in ihren Distrikten tätig sind, nun korrumpiert seien, oder daß sie irgend einen Anlaß hätten, über die Beamten ¿u klagen, (Zuruf von den Polen: Na, na!)
Der Redner der polnischen Fraktion, der Herr Abgeordnete
Brandys, hat vor einigen Tagen ausgeführt, daß auch seitens dieser
Herren dort noch Wünsche vorhanden sind. Aber dabon, daß Klagen S die Beamten darüber laut geworden sind, daß diese Zulagen Man „auf sie gewirkt haben, habe ih kein Wort gehört, ih
ube auch keiner deränberen ‘Hérren. Ich glaube nicht, daß dieser
Vorwurf naH den Wahrnehmungen, die die Herren an Ort unß Stelle gemacht haben, aufrecht erhalten werden kann. j
Versehen Sie- sih do einmal in die Lage der Beamten, die vier Jahre lang diese Zulage bezogen haben. Jeder verständige Mensch macht sich do einen Plan für seine Lebensweise, für die Versorgung seiner Kinder, für alle sonstigen Ausgaben, die er hat. Die Beamten haben mit dieser Zulage gerechnet, sowohl, was ihre Wohnung, als auch, was die Zukunft ihrer Kinder usw. anlangt, und si gesagt, bis dahin können wir mit unseren Ausgaben gehen. Und nun wollen Sie auf einmal eingreifen und sagen: jeßt hört die Sache auf, du mußt dir eine billigere Wohnung mieten, mußt dir die Gestaltung der Zukunft deiner Kinder anders denken, und was dergleichen mehr ist. Die Zulage ist do nur gegeben worden, um die Postbeamten mit den preußischen Beamten gleich zu stellen. ;
Ein Beispiel, meine Herren! In einen kleineren Ort kommt ein Cisenbahnassistent und mietet eine Wohnung von 3 Zimmern für 320 oder 350 4. Jett kommt ein Postassistent und will eine Wohnung in demselben Hause mieten. Glauben Sie etwa, der Wirt wird ihm diese Wohnung billiger geben? Wir haben uns hier doch öfters darüber unterhalten, daß jedesmal, wenn eine Zulage ge- geben wird, der Hauswirt bestrebt ist, die Mieten für die Beamten zu erhöhen. In einer Großstadt läßt sich die Sache ja vermeiden. Da sagt der Beamte: ich ziehe“ nah * einer andèren Gegend. In den kleinen Orten is das aber ausgeschlossen. Gs handel sich doc hier um keine politische Zulage, sondern nur um eine Gleich» stellung der Postbeamten mit den preußischen Beamten. Ich bitte Sie daher, meine Herren, dringend, nit auf dem abweichenden Standpunkte, den Sie bisher eingenommen haben, zu beharren; denn das wäre eine Unbilligkeit. (Sehr richtig! rechts.) Also ich halte es nicht für gerechtfertigt, den Beamten, die jahrelang diese Ver- gütung bezogen habén, fie nun zu entziehen,“ und“ empfehle Jhnen noch einmal, von der Streichung dieser Forderung abzusehen. (Lebhaftes Bravo! rechts und bei den Nationalliberalen.)
Abg. S lee (nl.): Es wird immer behauptet, daß es si hier um eine E Frage handelt, der Beweis dafür wird aber nicht angetreten. Man versteigt sich sogar zu der Behäuptung, die Zu- lage verfolge eine ‘dntipolnishe und e E Davon kann gar keine Rede sein. Da müßten wir ja in den Ostmarken im Zustande des Kulturkampfes stehen. Wir sind aber so fkultur- kampfunlustig wie möglich. (Lachen im Zentr. und bei den Polen.) Jhr Lachen ist keine iderlegung. Wir Deutsche im Osten sehen ein, daß wir nur dur einen es aller Stände ohne Rücksicht auf Religion und Konfession dem Ansturm der Polen be- L nen können. Daß Nationalliberale und Freifkonservative für die
fimartenzilags eintreten, ist doch noh fein Beweis, daß die Zu=- lage korrumpierend wirkt. Ah sih ist die Zulage etwäs Undver- fänglihes. Sie will die Gehälter der Empfänger auf die Höhe bringen, die andere Beamte, die die Ostmarkenzulage beziehen, er- reiht haben. Das kann man doch unmöglich korrumpierend nennen. Nun könnte allerdings in dem Zweck, der mit der Zulage verbunden ist, etwas Korrumpierendes liegen. Éinen solhen Zweck müßten Sie aber erst E Sie behaupten, ‘der Staat Preußen gebe seinen Beamten eine éhaltézulage von 10 %, diese Zulage korrumpiere L Beamten politisch, das Deutsche A wolle gleiche Zulagen, olg- lich sei auch dieser Zweck ein politischer und wirke auch diese Zu- lage korrumpierend. Diese ehauptung ist jedo nicht richtig. Der preußische Staat ist nah meiner Meinung so fest N wie aum ein anderer Staat, und seine Beamten haben durhweg ein so hohes Pfliitgefühl, daß sie 1hre Pflicht ohne Nücksicht auf ihr Gehalt ausüben. Gerade im Kampf gegen vermeintliche staats- feindliche Bestrebungen hat der preußische Staat seine Beamten so fest in der Hand, E dieser Zulage zu diesem Zwecke gar nicht bedarf. Diejenigen Beamten, die ihre Pflicht nit tun, würden sehr bald entfernt werden, a a der Staat Preußen die Zu- ge aus politishen Gründen gibt, kann ih nit anerkennen. Aber selbst wenn man jene Behauptung als e, unterstellte, folgt daraus schon, daß auch die Ostmarkenzulage im eih eine politische ist? Der Staat Preußen gibt nicht jedem Beamten eine Ostmarken- zulage und iee sie widerruflih; wir wollen sie jedem Beamten in den Ostmarken geben und unwiderruflih, Dadurch ist jede Will- kür in der Verteilung ausgeschlossen. s wird. ein Ausgleih mit den anderen Beamten erstrebt, die die Ae haben. Es erfordert die ausgleihende Gerechtigkeit, daß die Beamten 9 gestellt werden, wie sie früher standen. Stehen denn etwa unsere eamten in einem s{wéren Kampfe mit den polnischen Volksteilen? Wäre es so, würden wir uns vor A Been „aus den Ostmarken nit retten können. Alle Beschwerden aber, die hier gegen die Beamten vor- gebracht werden, richten si gegen Verfehlungen, die auch vor der Be- willigung der Pstmarkenzulage gerügt worden E Unsere Beamten erfüllen ihre Pflicht doch mit etner vorbildlichen Treue und Ge- wissenhaftigkeit, sie sind frei von jeder Boreingenommenheit gegen die polnischen Staatsbürger, so daß vielfach die Meinung entstehen konnte, gerade die e mußten ihnen diese Zulage gewähren. Jch lasse das dahingestellt. Jedenfalls handelt es fi bier unt eine wit schaftliche Notwendigkeit. Es (bleibt doh Tatsache, daß eine all- gemeine Gehaltserhöhung für die Beamten in öhe von 10 % des Gehalts erfolgt ist; die Provinzial-, Kreis- und Schulverbänbve, die Stadt- und Landgemeinden haben sich diesem Vorgange angeschlossen. Da darf das Reich doch nicht leiden, es darf seine Beamten nicht \{lehter stellen, als die Staats- und Gemeindebeamten stehen. Es handelt sih hier durchweg um kleinere und kleine Beamten, um kleine Existenzen; da müßten doch au gerade die Sozialdemo- kräaten für diese Zulage eintreten, Selbstverständlich werden wir auch für den weitergehenden Antrag der Rechten stimmen
__ Abg. Nosfk e (Soz.): Es erübrigt si, in diesem Reichstage über die Ostmarkenzulage lange Reden zu halten, Die Versicherung, daß eó sih um eine wirtschaftliche Maßnahme handele ist absolut unrihtig; es handelt sich um eine rein politische Maßregel i stimmt zur Nieder- haltung des polnischen Elements in den polnisch “Landesteilen. Der Appell an die „Sozialdemokraten, den der No n s soeben hat er- sallen lassen, is durchaus nicht am Plabe s L unsere zahl= reihen Anträge zum Zweck der Vesserstellung der Unterbeamten, An- tráge, die gerade bei der Verwaltung stete N bstén Wivare I A sind. Namentlich na s Seabriigen der leßten age ind wir ganz und gar nic+ ; SN C Ee Cu reiner Fürst der Lage, zu glauben, daß der
einsebt; er hat es ruhig gesehen L für jeine Unterbeamten 8
re {wer ge : :
billigung dafür gehabt, In ber aen und hat kein W e enenyeil, bet der Novelle zux ‘uns anzustrengen, E wirklicher Notlage bet Dent ‘es kann ja die of verwaltung diese ungenügende Novelle zurückziehen und dur cine Ee erseßen. Die Ostmarkenzulage ist nichts als’ eine der verwerf- Ls c politischen Kampfmaßregeln ¿ur Unterdrückung der Polen. Aus en f eichen Erwägungen lehnen wir au den weitergehenden Antrag E ehten ab. Na den Crfahrungen, die wir an der Nordwest: B Westgrenze Deutschlands haben maden müssen, ist zu befürchten, aß sih in die en Distrikten bei der Annahme jenes Antrages dieselben unhaltbaren Mißstände wie in den polnischen Landesteilen heraus- stellen würden,
Abg. Graf West arp (dkons.): Wix bitten dringend, daß das e Haus die \{chwere SGibiemg Uns die große Unbilligkeit wieder au hebt, die den Postbeamten in diesen Landesteilen angetan worden ist, Am 29, Mä1z 1919 wurde hier binnen 2 Tagen bes{lossen, den Postbeamten „fw ihres Ginkommens zu entziehen; Sie können sich die dadurch in diesen Kreisen VeeborWerittans ufregung und {were Be- drängnis denken, Man hat dann den Beamten die Zulage bis zum