1914 / 59 p. 20 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

[113822] Verdingung.

Die Dachdeckerarbeiten zum Bau eines Akkumulatorengebäudes follen am Diens- tag, den 17. März 1914, Vormit- tags LL Uhr, verdungen werden.

Zuschlagsfrist 6 Wochen.

Bedingungen können gegen 0,50 J von der Registratur des Verwaltungsressorts bezogen werden.

Dauzig, ten 6. März 1914.

Kaiserliche Weeft. Veschaffungsabteilung.

[113823] Verdingung. & Die Klempnerarbeiten zum Bau eines Akkumulatorengebäudes sollen am Mitt- woch, deu 18. März 1914, Vor- mittags 10 Uhr, verdungen werden.

Zuschlagsfrist 6 Wochen.

Bedingungen können gegen 0,50 (6 von der Negistratur des Verwaltungéressorts bezogen werden.

Danzig, den 6. März 1914.

Kaiserliche Werft. Beschaffungs8abteilung.

[113824] Verdingung.

Die Klempnerarbeiten zum Anbau an die Pfandgrabenhalle sollen am Freitag, den 20. März 1914, Vormittags 11 Uhr, verdungen werden.

Zuschlagsfrist 6 Wochen.

Bedingungen können gegen 0,50 4 von der Negistratur des Verwaltungsressorts bezogen werden.

Danzig, den 6. März 1914.

Kaiserliche Werft. Veschaffung®eabteilung.

[113825] Verdingung. s Die Herstellung von 2 Umkleide- und Waschhallen auf dem Shwimmdockgelände, mit Ausnahme der Dachdecker-, Glaser-, Gisenarbeiten und der Wascheinrichtung, foll am S1. März 4914, Vormittags R Uher, verdungea werden. Bedingungen und Zeichnungen liegen im Annahmeamt der Werft aus, werden au, soweit der Vorrat reiht, gegen zu- sammen 2,20 M postfrei versandt. Ge- sude um Uebersendung der Bedingungen find an das Annahmeamt der Werft zu richten. Bestellgeld nicht erforderlich. Wilhelmshaven, den 7. März 1914. Vescháffungsabteilung 4 der. Kaiserlichen Werft.

FRREG E C S L R E C

4) Verlosung 2. von Wertpapieren. Die Bekanntmachungen über den Verlust

bon Wertpapieren befinden sich ausscliek- lih in Unterabteilung 2.

[113826] Genehmigungsurkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wit auf Grund des § 795 des Bürger- liden Gesepbuchs und des Artikels 8 der Könialichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Geseßbuhs vom 16. No- vember 1899 der Stadt Remscheid die Génehmigung zur Ausgabe ‘von Schuld- verschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 3 400000 46 (Drei Millionen vierhundertausendMark) behufs Beschaffung der Mittel - zum Grunderwerb für einen Müllabfuhrplag, zum Aukauf des alten Krankenhauses, zur Erweiterung des S(hlachthofes, des Gas- und Waßerrohr- neßes und der Filteranlage, der Straßen- bahn und der Kanalisation sowie zum Ausbau von Straßen.

Die Schuldverschreibungen sind nah dem anliegenden Muster au?zufertigen, je nach der Lage des Geldmarktes bei der Begebung mit 32 bis 4% jährli zu verzinsen und nah Wahl der Stadt nah einer der zwei nahbezeihneten Tilgungs- atten zu tilgen.

1) Die Tilgung erfolgt dur Ankauf oder Verlosung tährlich wenigstens mit 2,59/6des Anlethekapitals unter Zuwachs der Zirsen der getilgten Schuldverschreibungen. Mit der Tilgung ist mit dem auf die Veraus- gabung der Anlethe folgenden Re(nungs- jahre zu beginnen. Der Stadt bleibt bas Recht der Gefamtkündigung der in Umlauf zu seßenden Schuldverschreibungen Und die Verstärkung der Tilgung nah Ablauf ‘der ersten zehn Jahre nah Begebung der Anleihe Ne

Oder:

9) Die Tilgung erfolgt durch Ankauf oder Verlosung jährli wentgstens mit 259% des Anl!eihekapitals unter Zuwachs sparten Zinsen, wird aber während sten zehn Jahre nah Begebung der he nit ausgeführt; {tatt dessen sind lanmäß a A en oOi E B er Anlethe folgen- ab émem befonderen, eet

Diiseldort ,, Keüerungdpräßidenten u

N Um h - Ul, Jo er nt Ven Schuldve if der fin Umlauf her M findet, auf Zins und Zun Verwendung und nach Ablauf der Din: Man elta Höhe zum Afauf over zur Vere in voller Schuldverschreibungen oder zur Weiung von der von dann ab einseßenden re artun

Tilgung zu verwenden.

De : das Necht der enden ¿Der Sladt

Umlauf zu seßenden S und die Verstärkung

g dex

gébung der Anleibe vorbehalten.

Vorstehende Gênehmigung wird vor-

behaltlih der Rechte Diitter erteilt.

20 bt “n uldverschreibungen Ablauf der ersten zehn Jahre úah Be,

Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Gewähr- leistung seitens des Staats nicht über- nommen. s Ï

Diese Genehmigung t mit den An- lagen im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 7. Februar 1914.

Der Miuistec Der Finauz-

des Juneecn. minister. Im Auftrage: Im Auftrage: Conze. Halle.

M. d. I: IV a 299. Fin.Min. 1 1625. I1 1437.

Nheinprovinz. Negterungsbezirk Düsseldorf. Schuldverschreibung der Stadt Remscheid. Ausgabe 191 , . Buchstabe . . . Nr... \ über 5 E # Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Aller- böhster Ermächtigung erteilten Genehmi- ung der Minister des Innern und der Sitantien vom . . ten Januar 1914 (Deutscher Reichs- und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom . . ten 1914).

In Gemäßheit des von dem Bezirks- aus\cusse des Regierungsbeztrks Düsseldorf genehmigten Beschlusses der Stadtver- ordnetenversammlung vom 23. September 1913 wegen Aufnahme einer Anleihe von dret Millionen yierhunderttaufend Mark bekennt si der unterzeichnete Dberbürger- ineister namens der Stadt Remscheid durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuld- verschreibung zu einer seitens des Gläu- bigers unkündbaren Darlehnss{uld von o, welche mit . . « °%/o jährli zu verzinsen ist.

1. Tilgungsart. *) Die aanze Schuld wird dur Einlösung auszulosender Schuld- vershreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen von dem auf die Verausgabung der Anleihe folgenden Nech- E ab spätestens in 25 Jahren geitigt.

Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungéstock gebildet, welhem jäh: lich wenigstens 2,5 9% des entsprechenden Teilcs des Anleihe- kapitals sowie die Zinsen der getilgten Swuldversch1eibungen zuzuführen find. Die Auslosung geschieht im Monat August jeden Jah1es. Der Stadt bleibt

Jahren, also :nah- tem Jahre... y eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf be- findliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. De durch die verstärkte Tilgung ersparten“ Zinsen find ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzusühren. “Die aus- gelosten sowie die gekündigten Schuldver- schreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, ‘an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentli be- fannt gemacht.

Oder :

2. Tilgungsart. Die Tilgung der ganzen Schuld erfolgt von dem auf die Veraus- gabung der Anleihe folgenden Nechnungs- jahre ab dur Ankauf oder Verlosung aus einem Tilgungsftocke, welchem jährlich wenigstens 2,5 9/9 des entsprehenden Teils des Anleihekapitals sowie die ersparten Zinsen zuzuführen find. Der Stadt steht jedoeh das Recht zu, die Tilgung in den crslen. zehn Jahren nicht auszuführen und statt dessen die innerhalb der ersten zehn Jahre fälligen jährlihen Lilgungsgrund- raten nebst deren Zinsen in Höhe des Anleihezinsfußes und nebst Zinseszinsen zu einem besonderen, der Aufsicht des Megierungsvräsidenten ‘in Düsseldorf unter- worfenen Fonès anzusammeln, der am 1. Januar in voller Höbe zum Ankauf oder zur Auslosung von Schuld- verschreibungen oder zur Verstärkung der von dann ab einseßenden regelmäßigen Tilgung zu verwenden ist.

Die Auslosung geschieht im Monat August jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoh das Necht vorbehalten, nach zehn Jahren, also nach dem Jahre „… ...…. Í den Tilgungsstock zu verstärken odec auch sämtlihe noch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal zu fündigen. Die dur die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungöstocke zu. Die ausgelosten -so- wie die getündigten Schuldver|chreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch- staben, Nummern und BVeiräge sowie des Termines, an weldhem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlih bekanni gemacht.

Diese Bekanntmachung erfolgt drei Vo- nate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs- und Köntglih Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amtsblatte der Könlglichen Negterung zu Düsseldorf, in

eitung und in zwei Berliner Vläitern. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle vom Dberbürger- melster mit Genehmigung des Königlichen Negierungspräsidenten zu Düsseldorf ein anderes Blatt bestimmt. j

Wird die Tilgung durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der an- gekauften Schuldverschreibungen alsbald na dem Ankauf in oben bezeichneter Weise bekannt gemacht.

x ‘zu dem Ta;

Ba S A S ge, an welWem hiernach h bi zu entrichten ift,

Hau Mrlichen “Terminen s S une

*) Aumerkun O Anlethe ti eine der naWbej ebung der versGhreibu IAA autzuwählen; in die Sud, die gewählte Tip O der Wortlaut für ie gewählte Tilgungsark auf; neben für

jedohß das Ret vorbehalten, nah zehn |.

der Kölnischen Zeituno, in der Nemscheiter | f

und’ am 1. Juli, von heute ab gere{net, mit . .. 9%/% jährli verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt acgen Nückgabe der fälltg gewordenen Zinéschetne bezw. dieser Schuld- verschreibung bei der Stadtkasse in Rem- scheid oder bei und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fällig- feitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereihten Schuldverschreibung sind au die dazu ge- hörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeits- termine zurückzuliefern. Für die feblenden Zinsscheine wird deren Betrag vom Kapital abgezogen. Î

Der Anspru aus dieser Schuldver- {reibung erlisht mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nah dem Nückzahlungs- termine, wenn nlcht die Schuldverschreibung

. {vor Ablauf der 30 Jahre der Stadtver-

waltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfcist an. Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geltendmachung des An)pruchs aus dér Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor- legungsfrist vier Jahre." Sie beginnt für Zinsfcheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. x

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernihteter Schuldverschreibungen erfolgt nah Vor- schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß- ordnung.

Zins\cheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden ; doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins. \{einen, welcher den Verlust ‘vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der städtischen Verwaltung anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der an- gemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus- geflossen, wenn der abhanden getommene Schein der städtischen Verwaltung zur Einlösung vorgel°-gt oder der Anspruch aus dem Scheine gerihtlich geltend gemacht worden ist, es fet denn, daß die Vorlegung oder ète gerihtliche Geltendmahung nah dem Ablaufe der Frist erfolgt ijt. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halb- jährliche Zins\cheine-bis zum 31. Dezember . ausgegeben ; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume aus-

egeben werden. Die Ausgabe éiner neuen

eihe von Zinsscheinen erfolgt béi der Stadtkasse in Remscheid oder bei gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs\{eins, soférn nicht der Jn- haber ‘der _Schuldherschreibung bei der städtischen Verwaltung der Ausgabe wider- prochen hat. In diesem Falle sowte beim Verlust éines Erneuerungs\{eins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuld- vershreibung ausgehändigt, wenn ec dite Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch ein- gegangenen Verpflichtungen haftet. die Stadt mit ihrem Vermögen und 1mit threr Steuerkraft.

Deßien zur Urkunde babe i diese Aus- fertigung unter meiner Unterschrift erteilt.

Nemscheid, den .. ten... ... c

Der Oberbürgermeister. (Stadtsiegel.) : Ausgefertigt : (Eigenhändige Unter)christ des %amit von dem Oberbürgermeister beauftragten Kontrollbeamten.)

B A d Lo 00/9. 9) 0 10A)

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Zinsschein

P E S

\cheid, Ausgabe .. .., Büchstabe . M e De E eto ots Ede Ube E N

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Nückgabe in der Zeit vom L En ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr bom N 2e bia e M R E bei der Stadtkasse in Remscheid oder bei den umseittg benannten Bankhäusern.

Remscheid, den . ten O

Der Oberbürgermeister

(Trolenstemyel des Stadtsicgels.)

_Der Anspruch aus diesem Zinsschein er- lischt mit dem Ablaufe von pier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruh fällig geworden ist, wenn nicht der E E vor dem Ablauf dieser Frist der städtischen Verwaltung zur Ein- lôsung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor- legung, fo verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nah Ablauf der Vorlegungs-

rist.

Der Vorlegung steht die gerichtliche Gelténdmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Rheinprovinz. Negierungébezuk Düsseldorf. rneuerungsschein

für die Zinsscheinreihe Nr. . zur

Schuldverschreibung der Stadt. Nemscheid

Ausgabe . . S R E Li Ry

Der Inhaber dieses Scheines empfängt gégen dessen Rütgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . . . . Reihe von Zinsscheinen für die chn Jahrè vom .…. R 1 nebít Erneuerungsschein , bet der Stadtkasse in Remscheid oder “bei

D A M0 0-04 0100 20/0 10 97 6-050; 6.09

sofern nicht der Inhaber der Schuldyer- reibung er Aubgabe bei der städtischen

t Verwaltung wklver|prochen hat, Ju dieseur

. 9/6 Zinsen,

Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Er- neuerungsschein dem Inhaber der Schuld- verschreibung auëgebändigt, wenn er die

Schuldverschreibung vorlegt. Menmischeid, den. ¿tene 19 Der Oberbürgermeister.

(Troctenstempel des Stadtsicgels )

[113827]

Auslosung von Schuldverschrei-

bungen der Stadt Mainz.

Bei der am 2. d. Mts. vorgenomtnenen Auslosung von Schuldverschreibun- gen wurden folgende Stücke zur Nü- zahlung zum Nennwerte am L. Sep- tember 1914 berufen:

Von dem Auleheu Lit. L vom Jahre 1888.

a Nr. 181 268 270 474 479 492 508 DIB D B30 773 2993 L TOSS S 1119 1231 1254 1274 1355 über je 200 M.

b: Nr- 1538 1609? 1633 1746 1783 1822 2184 2189 2299 2339 2418 2670 2945 2974 2986 3009 3041 3189 3256 3348 3373 3914 3550 3710 3812 3891 über je 500 4

c. Nr. 3985 4057 4157 4288 4339 4381: 4402 4533 4563 4739 48322 4944 4987 5142 5144 5256 über je 10600 4.

Die Kapitalbeträge können vom U. Sep- tember 1914 ab gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst Erneuerungs- scheinen und nicht fälligen Zins\{etnen bei der Stadtkasse in Mainz, bet der Seehandlungs-Hauptkasse in Berlin sowie bei den Niederxiassungen der Bauk für Handel und Fudusteie in Darmstadt, Berlin und Frankfurt a. M. in Empfang genommen werden.

Fehlende Zinssch:ine werden an dem auszuzahlenden Kapitalbetrage gekürzt. Die Verzinsung der ciusgelosten Schuldver- schreibungen hört mit Ende August 1914 auf.

Nücfstäude aus früheren Ver- losungen:

Aus 1909: Nr. 486 über 200 4; aus 1913: - Nr. 321 906 über je 200. #6; Nr: 2461 3149 3693 über je 500 M.

Mainz, den 4. März 1914.

Der Oberbürgermeister: Haffner, Beigeordneter.

[113828] Bekanntmachung.

Bei der am 4. ds. Mts. vorgenommenen Verlosung 4 °/%iger Schuldverschrei- bungen der Distrikt8gemeinde Pappen- heim von 1904 wurten folgende Nummern gezogen:

Lit. A A000 4 Nr. 5 6 18 20 28 29-33 37 4445-47550 51. 5358.60. 66 67 68-70 74 6181 8283 95 97 98, *

Lit, V 500 (6 Nr. 2 3 29 33 36 37 38 39/43 58-66 68 69.

Die Heimzablung der verlosten Stücke findet am L. Juli 1954, mit welchem Zeitpunkte die Zinszahlung aufhört, nur gegen Rückgabe der Schuldbriefe und sämt- licher bis dahin nicht verfallener Zins- scheine statt. Fehlende Zinsscheine werden nach threm Nennwerte an der Kapital- summe in Abzug gebracht.

, Die verlosten Schuldbriefe werden nach ihrem Mennwerte kostenlos eingelöst bei

1648 1688 2211/2252

** der Distriktêsgemeinde Pappenheim,

m Bankhause A. H. Meyer in Nüra- berg und der Vaycrischen Hypotheken- und Wechselbauk in München.

Weißenburg i. B., 5. März 1914.

Kgl. Bezirksamt.

- Baer.

RRNTN O E: R S N I E A R 9) Kommanditgesci- shaften auf Aktien und Altiengesellshasten. Die Bekanntmachungen über den Verlust

von Wertpapieren befinden sich aus\{ließ- lich in Unterabteilung 2.

[113861] : HahnscheWerke Actiengesellschaft. Die Herren Aktionäre unserer Gesell- schaft werden hiermit zu der am 81, März #1914, Nachmittags 4 Uhr, im Ge- hästslofale der Gesellschast, Berlin W., Bellevuestraße 14, stattfindenden A8. ox-

dentlichen Generalversammlung er-

gebenst eingeladen. Tagesorduung :

1) Vorlegung des Geschästsberichts und | H

der Bilanz. 2) Erteilung der Entlastung an Vor- stand und Aussichtsrat. 3) Festseßung der Dividende. 4) Aufsichtsratswahl. Beruin, den 9, März 1914, Der Aufsichtsrat. Heinrich Cisuer, Vorsißender, [113864] E E

„Hammonia“ Glas-, Hasftyslicht- und Einbruchdiebstahl - ai rungs-Aktien-Ges, des Verbandes von Glaser - Innungen Deutsch-

lands in Hamb mburg. An Stelle des Fürzl Aussichtêratômitglieds Herma L enen Stettin, ist der für denselben erwählte

Stellvertreter Herr Ex rufen worden, Derr Ernst Wendt einbe-

Hamburg, den 7. März 1914 Der Vorstauv. ;

Di Burghoff, M, Böhm

Abends 7 Uhr,

2434 | fi

[110667] Dürener gemeinnüßige Baugesellschaft.

Die diesjährige Generalversammlung findet statt Dienstag, deu 17. Mürz, im Lesezimmer dér Harmonte, und werden dazu die Herren Aktionäre hiermtt eingeladen.

Tagesorduung: D Me und Rechnungsablage

Ür ; 2) Ezatlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

3) Ergänzungswahl des Aufsichtsrats.

4) Mitteilungen.

Düren, den 28, Februar 1914.

Der Vorstand.

[113920] E G Steingutfabrik Coldiß Actiengesellschast in Coldiß.

Die Herren Aktionäre unserer Gesell- schaft werden hierdurch zu der am Montag, deu 30, März 1914, Nachmittags 55 Uhr, im Hotel Sachsenhof, Leipzng, Zohannisplay 1/2, Sitzungszimmer, statt- indenden 7. ordentlichen Gewergl- verfammlung eingeladen.

Nachtrag zur Tagesordnung:

Punkt 5) Geschäftliches.

Dex Auffichtsrat. Paul Etold, Vorsizender. [113919]

Geueralversammlung der Aktionäre der Seifeufabrik Friedrichstadt in F riGNavt am Dieustag, 31.Märs3

14, Nam. 27 Uhr, i ns gebäude der L O OS

ageSorduuug:

1) Rechnungsablage, Festsezung der Dl-

vidende.

2) ana für Aufsichtsrat und Vor-

n

3) Wahl für den Aufsichtsrat. 4) Neufassung der Statuten resp. Aende» rung derselben. Dee Vorftaud.

(11395) Schlidum-Werlke Aktiengesellschaft, Hamburg.

Außerordentliche Genueralversamm- sung den §1. März 1914, Müitags 12 Uhr, Adolphsbrücke 4, bei Herrn Dr. Wäntig.

Tagesoronung : Zuwahk zum Aufsichtsrat.

Aktionäre, die an dieser Generalyer- sammlung teilnehmen wollen, haben sÞpä- testens am dritten Tage vor dem Versammlungstage Eintritts- Und Stimmkarten bei der Gesellschaft zu lösen. Die Karten werden nur verabfolgt an Aktionäre, welche thre Aktien bei der Gesellschaft oder bei einem Notar hinter- legt haben vnd den Hinterlegungsschein bei Abforderung der Karten einliefern.

Hamburg, den 10. März 1914.

Der Vorstaud. J. Sclickum.

(114155]

Ordentliche Generalversammlung der Hildesheimer Vadehallen Don- ucrêtag, den 16, April 1914, Nach- mittas 5 Uhr, in der Stadthalle zu

Hildesheim. Tagesorduung : i 1) Bericht des Vorstands über die Ge-

\häftslage. N 2) Bericht des Aufsichtsrats über die rüfung der Nechnung. 3) Genehmigung der Bilanz und Ent- lastung des Vorstands und Aufsichtsrats. 4) Gewährung von Freibädern an die Aktionäre. 5) Aufsichtsratswahlen. 6) Vebertragung von Aktien. Den Aktionären li en“ Aktionären liegen di ügli R Gat: m en Gas. Wi i jur Ginsidt aus Und Wasserwerke hier cêéheim, den 8. März 1914. Der AussiGtseat.

j - G otting. [114148]

Großschlaterei, Wyrstfabrik und Eiswerke Friedrich tene Akliengesellschaft Duisburg9-

L Ruhrort. Ln l : Wir beehren Und Gterdurtd, die Herren Aklionäre unserer Gesellschaft auf Soun- abend, den 4. April 1914, Nach- inittags 4 Uhx, in das Hotel Clevescher of zu Duisburg-Ruhrort exgebenit ein- zuladen zur fünfzehnten ‘ordentlichen Beneralversammlung mit folgender agesordnung: 1) Vorlage des Geschästöberihts, der ewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz sür das Geschäftejahr vom 1. Januar 1913 bis 31, Dezember 1913; 2) Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns; 3) Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Ausübung des Stimmrcch!s in der Generalversamnilung ist davon abhängig, daß die Aktien miudesteus fünf Tage vor der Generalversammlung bet der Gesellschaft in Duisburg - Ruhrort oder bet dér Nheinishen Bauk in Duisburg oder bet dem Bankhause DFeichmaui & Comp. in Côln hintér legt werden. Hierdurch wird die geseßliche Ermächtizung der Aktionäre zur Hinter- legung bei einém Notar nit berührt.

Der Uuffsichtsrat. Franz Ott, Vorsißender.

Duisburg-Ruhrort, den 7. März 1914