1914 / 61 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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_Deutscbexr Reichsanzeiger

und

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Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Alle Postanstalten nehmen Beftelluug an; für Kerlin außer

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auch die Expedition SW. 48, Wilhelmftraße Nr. 32.

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M G1.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c. Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten. Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Prüfungsordnung für Kreisärzte.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Rentner, Altbürgermeister Nessel in Hagenau den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub, es dem Proviantmeister a. D., Rechnungsrat Sche mmell in Erfurt den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Postrat Fleischer in Halle a. S. und dem Post- direktor -a. D. See ian in Berlin-Schöneberg den Königlichen rden dritter Klasse, ; f s E Postsekretären a. D. Becker in Dessau, Marx in Rügenwalde, Wolff in Bromberg, den Telegraphensekretären a. D. Neubauer in Cöln-Ehrenfeld und Rath in Osterode a. H. den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, “dem E aaen a. D. Vogel in Altona das erdienstkreuz in Gold, i i E n Oberbriefträger a. D. Heus er in Colmar i. E. und dem Kanzleidiener a. D. Menz in Berlin das Kreuz des All- emeinen Ehrenzeichens sowie : : den U Ert a. D. Burchhardt in Hamburg, ildebrand in Klengen (Baden), Mende in Neisse, MLLED in Berlin und Wyfinski in Bruß, Kreis uis den Oberpostschaffnern a. D. Ackermann in Dornach (Elsaß), Buchholz in Uelzen, Büring in Neukölln, Bg in Beitingen, Kreis Saarlouis, Ho\ch in Frankfurt a. M., Hubert in Wittlich, Kerwginsky und Neumann in Königsberg i. Pr. Kuhn in Leipzig - Reudniß, Mees in Lebach, Kreis Saarlouis, Rühland in Leipzig, - „Schüß in Berlin - Reinickendorf, Vecker in Sablon bei Meß und Wolff in Potsdam, dem Postschaffner a. D. Girolstein in Rheinbrohl, Kreis Neuwied, dem Landbriefträger a. D. Bohl in Elbing, dem Kirchendiener Juhnke in Alt Tellin, Kreis Demmin, dem Werkmeister Lanwert in Rulle, Landkreis Osnabrück, den Steinmeßen Steinmann und Uhlmann in ranffurt a. O., dem Pensionär Lange in Georgsmarien- Bitte, Landkreis Osnabrück, und dem bisherigen Bahnunter- haltungsarbeiter Fish in Thorn das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. Ÿ

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht :

den nahbenannten Reichsbeamten. die Erlaubnis zur An- legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: i

der zweiten Klasse

s d öniglich Bayerischen Verdienstordens es Königlich Bayerisch

S vom heiligen Michael: : eimen Perregierungsrat Dr. oël, vortragendem dem G Reichsjustizamt: é I des Ehrenkreuzes désselben Ordens: dem Geheimen Rechnungsrat und Bureaudirektor Pfafferoth daselbst; ; ommenturfreuzes zweiter Klasse des Königlich D Württembergischen FriedrichS8ordens: dem Reichsgerichtsrat Dr. Ebermayer in Leipzig; sowie des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens:

dem Rechnungsrat Hennig, Geheimen Kanzleidirektor im Reichsjustizamt.

Deutsches Reich,

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Vizekonsul Nolte zum Konsul in Omsk (Sibirien) zu ernennen geruht.

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Dem bei der Kaiserlichen Gesandischaft in Tanger be- schäftigten Attaché, Gerichisassessor Po ens gen ist auf Grund des 8 1 des Gesezes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 8 85 des Geseßzes vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Gesandten bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schubgenossen ein- \ließlich der unter deutshem Schuße befindlichen Schweizer vorzunehmen und- die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von folhen zu beurkunden.

Kreisärzte bestanden hat.

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Anzeigenpreis für den Ranm einer 5 gespaltenen Einheits- zeile §09 „1, einer s gespaltenen Einheitszeile 50 e

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reihs- und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Donnerstag, den 12, März, Abends. .

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Gesandten in Luxemburg Grafen von

Schwerin zu Allerhöhstihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Dresden zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Honorarprofessor an der Technischen Hochschule in Berlin Richard Petersen zum etatsmäßigen Professor an der Technischen Hochschule in Danzig zu ernennen und die Wahl des Direktors, Professors Dr. Willi Baldow an der bisherigen Realschule nebst Realprogymnasium in Witten- berge, Kreis Westprigniß, Regierungsbezirk Potsdam, zum Direktor des nunmehrigen in der Entwicklung begriffenen Realgymnasiums nebst Realschule zu bestätigen.

Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.

Der bishérige Observator an der Königlichen Universitäts- sternwarte in Babelsberg Dr. Leo Courvoisier ist zum Hauptobservator dieser Sternwarte und

der Dr. phil. Julius Liebmann zum Observator an der

Käniglichen Universitätssternwarte in Babelsberg ernannt worden.

Ministerium des Jnnern. Prüfungsordnung für Kreisärzte.

& 1. Das Befähigungszeugnis für die Anstellung als Kréisarzi wird von dem Minister des Innern demjenigen erteilt, der die Prüfung für

& 2. Die Prüfung wird vor der Wissenschaftlichen Deputation für das Mediztinalwesen in Berlin abgelegt. :

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8 3.

Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung t an den für den Wohnsiß des “Kandidaten zuständigen Negierungépräsidenten, bei Kandidaten, die außerhalb Preußens ihren Wohnsitz haben, unmittel- bar an den Minister des Innern zu rihten. Dex Negterungs- präsident prüft die Vorlagen und gibt sie mit seinem Bericht an den Minister des Innern weiter.

Der Minister entscheidet über die Zulaffung des Kandidaten.

Vorausfeßzung für die Zulassung zur Prüfung ist, daß der Kandidat na Erlangung der Approbation als Arzt eine mindestens dreijährige praktische fahtechnische Beschäftigung nahgewtefen has,

4 Dem Bo ugögesude sind in Urschrift beizufügen :

1) Die Approbation als Arzt,

2) der Nachweis über den Erwerb der medizinishen Doktor- würde bei einer Universität des Deutschen Neichcs.*) Doktor- B und Inauguraldifsertation sind in je einem Abdruck

izufügen, f

3) der Nachweis, daß der Kandidat während oder nah Ablauf seiner Studienzeit an einer Universität des Deutschen Reiches a. eine Vorlesung über gerihtlide Medizin besucht,

b. mindestens ein Halbjahr lang an der psychiatrischen Klinik als Praktifant mit Erfolg teilgenommen,

c. einen vathologisch anatomischen, einen bugtenisd bakterio- logischen und etnen gerih!lich-medizinischen Kursus, jeden derselben von mindestens dieimonattger Dauer, in einem Universitätsinstitut des Deutschen Neiches durchgemacht hat. Der hygienisch, bakteriologishe Kursus kann auch im Institut für Infektionskrankheiten „Robert Koch“ in Dn A S Pen H die Z f

ese Nachweise werden dur le Zeugnisse der Fa(- lehrer und der Leiter der Kurse erbracht. Fah Ausnahmsweise kann auch der Nachweis einer auf anderem Wege erlangten Ausbildung als vorschriftsmäßig erawtet werden, wenn die Wissenschaftlihe Deputation für das Medizinalwesen diese Ausbildung als gleihwertig und die Grünte für den anderweiten Bildungêgang als triftig anerkannt hat. S :

4) Ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf, in tem der Gang der Universitätsftudien und die Beschäftigung nah Cr- langung der Approbation (siehe § 3 Abs. 3) darzulegen ist.

Der Zulassungsverfügung wird ein Abdruck dieser

Prüfungs8ordnung beigefügt.

: S, Die Prüfung zerfällt in einen scriftlihen und eincn praftisch- mündlichen Teil. S6 Zum Zwette der schrifilichen Prüfung hat der Kandidat zwei

iche Auëabeitungen und die Bearbeitung eines erdahten Sees zu liefern. Die Aufgaben werden von der Wissen-

\chaftlihen Deputation für“ das Medizinalwesen gestellt und von dem

Minister des Innern dem Kandidaten zugleih mit der Zulassungs- übersandt. -

L ufe Gand wiffsenschafilih erprobter Leistungen können dem

Kandidaten ausnahmsweise eine - oder beide wissenschaftlihe Aus-

*) Vgl. § 2 Nr. 2 des Gesetzes, betreffend die Diensistellung des Krelsarztes usw., vom 16. September 1899 (Geseßsamml. S. 172) in Verbindung mit ‘der Bekanntmochung des Ministers der Medizinal-

angelegenheiten vom 5. Mai 1900 (Nr. 109 d. „D. R. und Preuß.

Staatsanzeigers" 1900).

———— _ 1914. arbeitungen erlafsen werden. Ebenso fann in besonderen ällen au die Bearbettung des erdachten gerichtlihen Falles erlassen werden.

Auf dahingehende Anträge entscheidet der Minister nah Anhörung der Wissenschaftlichen Deputation, Í

S Von den Saales für die wissenschaftlihen Ausarbeitungen ist eine aus dem Gebiete der öffentlihen Gesundhettspflege, die andere aus dem Gebiete der geri{tlihen oder der versicherung8gérihtlichen Medizin oder der gerichtlichen Psychiatrie zu entnehmen. Bet der Bearbeitung des erdahten gerihtlihen Falles is ein vollständiges G über eine Leihenöffnung mit begründetem Gutachten zu efern.

/ : & 8. gema wissenschaftlichen Ausarbeitungen sollen nicht lediglich Zu- fammenstellungen von literarischen Veröffentlihungen oder Auszüge aus solchen sein, fondern unter fritisher Benußung der Literatur selbständige wissenschastliche Leistungen darstellen, die in gedrängter Kürze die gestellte Aufgabe klar und übersihtlih lösen.

Der Umfang jeder der beiden wissenschaftlihen Ausarbeitungen soll 60 Bogenseiten in der Regel nicht überschretten.

Dke Probearbeiten müßen sauber und leserlih geschrieben, ge- heftet, mit Seitenzahlen und einer vollständigen Angabe der benußten literarisen Hilfsmittel, die au im Text regelrecht an den be- treffenden Stellen anzuführen sind, versehen sein. Sie haben am Sthlusse die eigenhändig geschriebene eides\tattlihe Versicherung des Kandtdaten zu enthalten, daß er, abgesehen von den angeführten R Hilfsmitteln, die Arbeiten ohne‘ fremde Hilfe ange- értigt hat.

__ Probearbeiten, bie den vorstehenden Beslimmungen nit ent-: sprechen, werden ohne weiteres zurückgegeben..

z 8 9. ; i

Die wissenschaftlihen Ausarbeitungen und die Bearbeitung des erdachten gerichtlichen Falles simd ‘spätestens sechs Monate nah Sun der Aufgaben portofrei dem Minister des Innern ein- zureichen.

Aus dringlichen Gründen kann dem Kandidaten auf seinen durch den zuständigen egierungsprâsidentên, ‘bèt: denjenigen Kandidaten, die außerhalb Preußens ihren Wohnfiß haben, unmittelbar an den Minister des Innern einzureihenden und gehörig begrüpdeten Antrag von dem Minister des Innern eine Nachfrist bis zu dret Monaten bewilligt werden. i

„,, Gine weitere Nacfrist kann nur unter ganz befonderen. Ver- hältnissen gewährt werden.

Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist und der etwa bewilligten Nachfriït werden die Probearbeiten nicht mehr zur Zensur angenommen. Neue Aufgaben dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres erbeten werden,

S 10.

Die Beurteilung der Probearbeiten erfolgt durch die Wissen- schaftliche Deputation für das Medizinalwesen. g s f

Genügen die Probearbeiten den Anforderungen, so wird der Kandidat zu ten übrigen Prüfungsabschnitten zugelassen.

Wird au nur eine der beiden wissenschaftlichen Auéarbeitungen als „Ungenügend“ befunden, fo gilt die sriftlihe Prüfung in der Negel als nit bestanden. Ausnahmsweise kann die Wissenschaftliche Deputation für das Medlzinalwesen eine mit egut“ oder „schr gut“ beurteilte Ausarbeitung annehmen, auch wenn die andere Arbeit die

ote „ungenügend“ erhalten hat. Ist nur die Bearbeitung des er- dachten gerihtlihen Falles „ungenügend“ befunden, während die wissenschaftlichen Ausarbeitungen genügen, so ist nur jene zu wteder holen.

__Neué Aufgaben dürfen nit vor Ublauf von drei Monaten und müssen vor Ablauf von zwet Jahren erbeten werden. Die Dauer der Frist bestimmt in jedem Falle der Minister. Er bestimmt zuglei den Zeitpunkt, bis zu dem spätestens die neuen Aufgaben erbeten werden müssen. ; i ;

Eine zweite Wiederholung der Prüfung ist nicht gestattet.

S 11 Ñ „Die praküis{ch-mündliche Prüfung hat der Kandidat in der Regel“ binnen fes Monaten nah Empfang der Mitteilung, daß er dle schriftliche Prüfung bestanden hat, abzulegen. __ Die Festseßung eines ihm genehmen Prüfungstermins hat der Kändidät rechtzeitig bei dem Minifter des Innern zu erbitten. s S f lde De r P E Gründe versäumt, o gilt die shriftlihe Prüfung als n estanden. : B P / Während der Zeit vom 1. August bis 15. Oktobec finden braktish- mündliche Prüfungen in der Negel nicht statt. j dliche P E det vor je vier Mitgliedern Die praktish-mündlihe Prüfung findet vor je vier e! der MWifseaschaftliden Deputation fiatt. Einem dieser Mitglieder kann die Litung der Prüfung von dem Direktor der Deputation

‘übertragen werden, falls er 1E selbst an der Prüfung teilnimmt.

Die Prüfung ist in der Regel an dret aufeinanderfolgenden Tagen zu lebtaeie Sie umfaßt folgeude Abschnitte : E 9 I. Medizinalgeseßgebung und Medizinalverwaltung 1J. Deffentlihe Gefsundheitspflege; IIL. Gerihtliche Medizin: IV. Gerichtlihe Psychiatrie.

S 15: In etnem Prüfungsabshnitt follen i vier Kandidaten gleichzeitig geprüft tee O Die Prüfungsabschnitte werden von je einem CGxraminat / L De Mltne fat vet fa Ler Bet S wohnen. Reih ‘16948 allen-Teilen der Prüfung beizu- - ie Reibenfolge, in der die Abïcni a ¿ sind, bestimmt der Direktor der Viffenschajtliche 0 durlidzulegen

einen nicht mehr als

“_) Wegen dieses Guta&to i das Verfahren der Gerihtöfet a S Gtlihen uristen E

aemtlicher Leiche f 1

n vom 17. Okt erihtlihen Untersuchungen

905, E 1904/4, Januar 1905 (Ministertalbl.