1914 / 62 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

à läßt si nur im Einzelfall unter Berücksichtigung verhältniE vorle, Hlichen Verhältnisse beurtetlen. Es kann den Bes teiligten hternach nur anheim gegeben werden, die Entscheidung der

Geseze zuständigen Versich ungsbehörden anzurufen. Für

; er ay Bätragsstreitverfahren kommt S 405 Abj. 2 der Reichsversiche-

und für das Verfahren über die Kassenleistungen kommen bie W636 , zur Anwendung.

Auf der Tagesordnung stand sodann die folgende Jnter-

pellation des Zentrums:

Ss dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß es zwishen dem Leutnant La Valétte Saint George vom 98. Infanterie- regiment in Méb und dem von ihm in seiner Familienehre {wer gefränkten Leutnant Haage vom selten Regiment zu einer Heraus- forderung zum Zweikampf gekommen ist unter Bedingungen, die af die Töôtung des Gegners abzielten; daß der zuständige Ehrenrat auf diese Herausforderung zum Zweikampf entschieden hat, er sei . außer stande einen Ausgleich vorzuschlagen; daß dieser Entscheidung des Ehrenrats gemäß der Zweikampf am 26. Februar d. ÎÏ. in der Nähe von Meh stattgefunden hat und daß hierbei der beleidigte Leutnant Haage von dem Leutnant La Valette Saint George ershossen worden ist? Hält der Herr Neichékanzler die Behandlung des Falles dur den Ehrenrat mit Geseß und Necht für vereinbar? Welhe Maßnahmen gedenkt der Herr Reichskanzler zu ergreifen, um dem Zweikampf im Heere wirksam entgegenzutreten ?

Auf die Frage des Präsidenten erklärte der Bevollmächtigte zum Bundesrat, Kriegsminister, Generalleutnant von Falken- hayn, daß er bereit sei, die Juterpellation heute zu beant-

worten. E Zur Begründung der Jnterpellation erhielt darauf das

Wort der - bg. öber (Zentr.): Der Tatbestand für den traurigen L nuf in Meß, der uns heute beschäftigt, ist folgender: Den Anlaß zum Zweikampf gaben Beziehungen des Leutnants La Nalette zu der Frau des Leutnants Haage, die am 24. Februar an- eknüpft worden find. Ueber die Art dieser Beziehungen lauten die arstellungen der Beteiligten ganz verschieden. Nach der etnen bandelt es sich um eine {were Verleßung der Familienchre des Leutnants Haage; nach der anderen Darlegung würde es fich um ein Vorkommnls handeln, das zwar immerhin bedenklich genug ist, aber doch nicht den schweren Charakter aufzuweisen e 2E D Zas E e E üßte. evorstehen s

stellung zukommen müßte e Sli ua Fei

z ja die Einzelheiten des P Bie hen otadatng vf d abee Mid nottabio, M friegsgerihtlihen Feststellungen abzuwarten, weil diese für unsere Beurteilung des E E Sine eian d E n Soviel steht fest, daß der Er Die am Aschermittwo%, mit

aufs {werste gekränkt a La Valette in dessen Wohnung auf-

istolen bewaffnet, den J Let in e blit, feinen Gegner I ite E 4 Valette hat sofort von dem Vorgange fe en U S NA 8 erstattet. Es ist dann von Ae us R

erun

cine D Sas daß daraus oln A E Tötung des Gegners hervorgeht. Es wurde verlangft, For fezung_ es Kampfes bis zur Kampfunfähigkeit, aber mindestens fünf- aliger Kugelwedsel auf 15 Schritt Distanz auf gezogene m und Visier. Am Nachmittag desselben Tages trat ofort das Ehrengeriht zusammen, das mehrere Stunden verhandelte und zu der Entscheidung gelangte, daß es nah Lage der Sache ausgeschlossen fei, einen Ausgleich vorzushlagen. Die von dem Leutnant Haage vorgeschlagenen Bedingungen find gemildert worden. Es wurden dreimaliger Kugelwebsel auf 25 Schritt mit glatten Pistolen ohne Visier bei \{chnellem Kommando festgestellt. Am Morgen des folgenden Tages fand in der Nähe von Meß der Zweikampf in Anwesenheit eines Vertreters des Chrenrats statt. Der Leutnant Haage fiel und war wenige Minuten später tot. Er hinterläßt eine Witwe und ein ein Jahr altes Kind. Der Leutnant La Valette sieht fene Verurteilung durch das Kriegsgericht entgegen ; das ist der Tatbestand. fragt fi, ob der Kommandeur und der Ehrenrat ihre Schuldig- keit geian haben. Ste hätten das Verbrehen verhüten müssen, ebenso wie eine Zivilbehörde das gegenüber ihren Beamten getan haben würde ; sie wäre zur Verhaftung der kampflustigen Herren ge- schritten. Was haben die Militärbehörden getan, um das Verbrechen . des Zweikampfes, das ihnen b annt war, zu verbindern? Der Ehrenrat hatte die Verpflihtung, einen ütliden Ausgleih herbeizuführen, den Tatbestand aufzu- ären, da dieser nicht klar zutage lag. Vlelleiht konnte dies das Verhalten des Leutnants La Valette in einem milderen Uchte erscheinen und einen gütlihen Ausgleich zustande kemmen lafsen. Welche Ermittlungen haben Kommandeur und Chrenrat anstellen lassen? Hat der Ehrenrat über die Vorgänge Zeugen vernommen und sie einander gegenübergestellt? Die Ermittlungen hätten fortgeseßt werden müssen, um durch Verzögerung der Entscheidung des Ehrenrats einen Tag wertvolle Zeit zu gewinnen, damit sich der erregte Leutnant Haage beruhigen konnte. Es soll üblih sein, cinen solhen Handel in 24 Stunden auszutrazgen. In diesem Falle ist schon zehn Stunden nach dem Beschluß des Chrenrats der erste Shuß gefallen. Handelte es si um eine |chwere Kränkung/ der Familienebre, dann mußte verlangt werden, daß der Zweikampf bis zum SpruS des Chrenrats verschoben wurde. Der Schuldige mußte aus dem Offizierkorps entfernt werden, damit wäre der Zweikampf hinfällig gewesen. Es muß in solchen Fällen an den Kaiser berihtet werden. Tatsählih haben beide Duellanten ih gegen die bestebenden Vor- schriften vergangen, weil der Spruch des Ehrenrats ncch nit ergangen war. Der Kaiser hat selbst gesagt, einen Offizter, der die Familienehre eines Kameraden frevelhaft verlegt, dulde er nicht mehr im Heere. Es hat keinen Sinn, ein Duell ‘stattfinden zu lassen, und dann erft ehrengerichtlich festzustellen, daß der eine Duellant der Ehre eines Offiziers nicht würdig ist. Kommandeur und Ehrenrat hätten hier s verlangen sollen, deß das Duell bis zur Entscheidung

mindesten ewö - 1

hrenrats verihoben würde. Man wende nit ein, es beide solche Mat nicht besißen, daß davon nichts in der Kabinett2order iteht. Der ommandeur is als Vor-

der Lage, Befehle zu geben.

L en Zweikampf nit Halt. machen.

s D E rage, ob Kom- mandeur und Chtenra: an die Beteiligten die Aufforderung gerichtet ‘haben, den Zweikampl S zur Cnticheidung des Chrenrats zu ver- schieben. Ist denn ots Stellung des Ehrenrats, wie sie fich nah der Kabinettsorder gestaltet hat, gesezliÞ zulässig „Ungeeignet zum Auegleih* lautet die Formel, mit eine Tätigkeit beendet. Mit dieser Entscheidung wird nah der Ansicht eines Reichsgerihtsrats der Zweikampf} versteckt gebilligt, den der Staat bestraft. Auf dem Plaß erscheint ein Offizier als Zeuge in der Rolle eines Duellpräsidenten. In der offiziósen Schrift eines Obersten Bohn wird offenherzig ge- sagt, wie die Tatfachen wirklich liegen; danach hat der Ghrenrat eine weitere Bedeutung, als es nah den Bestimmungen der Kabinettsorder scheinen fönnte. Der Ehrenrat foll auf leichte Bedingungen einzu- wirken versuhen. Der auf dem Kampfplaß anwesende überwachende Offizter hat nah dem Befehl des Chrenrats Bestimmungen zu treffen. In einem weiteren Abschnitt „Peberwahung des Duells* wird aus- “inandergeseßt, taß die üblichen Kampfregeln beobahtet werden müssen; au hier is von einem Ginschreiten -des Ehrenrats die Rede. Dann erörtert der Verfasser die Frage, wenn etne icitbare Schonung des Gegners vorkommt, wenn also der eine É llant in die Luft {ießt ; auch da wird es für eine Pflicht u den Betreffenden zu verwarnen; weigert

lärt, 5 s iss Eren obert den Kampf fortzuseßen, so ist das eine

f d der Betreffende darum ehrlos. Verweigerung des Kampscs Un ]

dem Kampfplaß, so hat der Vertreter Grsheint ein Gendarm s daß das Duell dienstlih gemeldet und

des ree e darauf ist-der Kampfplag \leunigst zu verlaffen

und ein geetgneterer aufzusuchen. Die Statistik der schweren Duelle

ift bis jegt sehr lüdenhaft; viellel@t kann der Kriegsminister eine E geben, namentlich auch über die Fälle, die fa Beurlaubtenstande vorkommen, und ¿war oft auf Grund reiner Lappalien und zu keinem anderen Zweck, als den Gegner aus dem Offizierstande herauszudrängen. Aus dem Mitgeteilten geht aber doch soviel hervor, daß der Zweikampf im Offizierstande als offizielle Einrichtung noch immer besteht und alle Ableugnung dieser Latsache vergeblich t. Man hört nirgends davon, daß ein Chrenrat bei einem Offfzierduell jemals wegen Beihilfe zum Zweikampf in Sirafe genommen wäre. Der Vertreter des Chrenrats, der unter Umständen auf dem Kampfplaß Befehle zu erteilen hat, ist nicht ein einfaher Zeuge; noch dem Geseß aber ist er als Zeuge straf- frei. Der Offizier und das Militär darf in dieser Beztehung niht vor dem Zivil bevorzugt werden. Die Motive des Vor- entwurss zum neuen Strafgeseßbuch äußern sch über diese Frage in höchst interessanter Weise. So wünschenswert auch die friedlihe Beilegung von Ehrenhändeln sei, so "wenig liege es im Interesse des Staats, die Mitglieder des Chrenrats für straflos zu erklären; das hieße ja das Duell als eine berehtigte Einrichtung anerkennen ; beim Militär aber seten die Ehrengerihte und Ehrenräte offizielle Einrichtungen, also bestehe hier tatsächlih einegewisse Anttnomie. Nun behaupte i, es gibt kein Gefeß, das den Offizieren den Zwei- fampf gestattet und den Ehrenräten die Beihilfe zum Duell. Der Kaiser kann nur Bestimmungen erlassen innerhalb der Geseße und innerhalb des Strafgeseßbuchs. Hier muß also die Frage erörtert werden, welche Bedeutung das Offiziersduell für die gesamte Staats- ordnung hat, welhe Maßnahmen der Reidskanzler in dieser Be- ziehung zu ergreifen gedenkt. Jahrzehnte \{chon tämpfen wir gegen das Duell Kämpfe sind nicht umsonst gewesen. Im Neichstage wagt es kein Abgeordneter mehr, grundsäßlich für das Duell einzutreten; alle erklären, fie sehen das Duell als ein Uebel an und auch die Vertreter der Militärverwaltung erklären ihre Bereitwillig- keit, das Duell zu bekämpfen, und geben zu, daß es ein Verstoß gegen das göttliche Gebot und die staatlihe Ordnung ist. Aber wie steht es mit den Konsequenzen aus diesen Zugeständnissen? Der Herrgott ift ein guter, alter Herr, der wird die Sache nit fo bös nehmen, so klingt es dabei vielfach Mes Das Gottesgebot aber 2 für alle, auch für das Militär, für Kaiser, König und Volk, nicht L für die Zivilislten. Der Hinweis auf den nicht genügenden chuß der Ehre durh das Strafgeseßbuchß tit absolut hinfällig. Ich lasse es dahingestellt, ob unsere Strafbestimmungen für Be- [eidigung wirkli nit scharf genug find. Hier handelt es si aber um Offiziere, Das Kriegsgericht it aus Standesgenossen zusammengeseßt, die doch die Chre thres Kameraden sicher rihtig gewürdigt hätten. Aber der Offizier fragt niht danach, ob der Beleidiger eventuell eine \{chwere Gefängnisftrafe bekommt. Er will ihn vernichten und erschießen. Man macht nun aber dem Offizier, der eine Beleidigung nicht dur ein Duell sühnen will, direkt einen Vorwurf. Etwas Widersinnigeres gibt es doch nicht, weil ja gar keine Garantie dafür besteht, daß im Zweikawpf der schuldige Teil getroffen wird. Im Mai 1912 hat der Yeichstag eine Reihe von Forderungen bezüglih der Abschaffung des Duells erhoben. Leider sind den damaligen Worten keine Taten gefolgt. Der Bundesrat hat die Angelegenheit gar nit näher geprüft, er hat sie dem Reichskanzler ütecwiesen, und dieser hat uns mitgeteilt, daß alles in Ordnung ist. Der Reichstag hat \ih auch diesmal in der Kommission mit dieser Frage näher beschäftigt, und es wird dem Hause ein Antrag unterbreitet werden, der heute zwar nicht zur Debatte steht. Darin wird verlangt, daß der Beleidiger, der aus ehr- lofer oder gewissenlofer Gesinnung handelt, nicht mehr mit custodia honesta, sondern mit Gefängnis bestraft wird. In besonders {weren Fällen follen ihm auch die Ehrenrehte aberkannt werden. Dieser Beschluß ist einstimmig von allen Parteien der Kommission gefaßt worden Ih hoffe, daß - diese einmütige Stellung- nabme ihre Wirkung nicht verfehlen wird. Die Bedeutung liegt darin, daß mit dem Mythus aufgeräumt wird, als ob das Duell in allen Fällen etwas besonders Ehrenvolles sei. Ich leugne nicht, daß es s{chwere Konflikte geben kann. Aber es kommen auch Fâlle von Noheit und Gemeinheit niedrigster Art vor, die sich hinter der Form des Duells zu decken verstehen und wo eine Schonung nicht angebraht ist. Wie. gut es gewesen wäre, wenn man dem Verlangen des Reichstags vom Jahre 1912 statt. gegeben hätte, das beweist der jeßige Vorfall. Ein wackrer Mann, ein Ghrenmann, da:f nicht gezwungen werden, einem Nohling gegenüberzutreten und diesem Gelegenheit zu geben, ihn zusammen- bit und zusammenzuschießen. In Münster mußte ein Herr, der unglüdlicherweise Neserveoffizier war, deshalb Studenten, die ihn s{chwer beleidigt hatten, fordern. In Cöln ist ein 74 jähriger Mann zum Duell gefordert worden. Das Ehrengericht entschied jedoch glückliherwetse, daß der junge Mann den alten Mann um Verzeihung zu bitten habe. Ein solches System muß sofort abge- {afft werden. Dabei muß nicht bloß der Reichstag, sondern auch der Bundesrat ein gewihtiges Wort fprehen. Der Bundesrat, die deutschen Fürsten und die Regierungen find verantwortlih für das Fortbestehen des Duells. Es handelt \sich nicht dabei nur um ein Dußend ODffizterduelle. - Es handelt sich vor allem um ein kolofsales öôffentlißes Aergernis. Es bedeutet eine {were Miß- achtung der öffentlichen Rehtsordnung. Wie kann man vom Bürger Geboren vor dem Gefeß verlangen, wenn eine bestimmte Klasse von Staatsbürgern geradezu zur Geseßesberleßzung gezwungen wird. Dann soll man aber au bedenken, ein wie |{chlechtes Beispiel durch das Offizierduell für andere gegeben wird. Unsere Zeit hat ein feines Gefühl für Ret und Gerechtigkeit. Bis in weite Schichten des Volkes ist die Forderung nach Gleichheit vor dem Besen gedrungen. Daß man ohne das Duell in Offizierskreisen auskommen kann, beweist

.das Vorbild Englands. Bundesrat und Reichstag, Fürsten und Volk

sollten gemeinsam dem Duellwesen ein Ende machen. (Schluß des Blattes.)

Das Haus der Abgeordneten seßte in der heutigen 48.) Sißung, welcher der Minister e Handel und Gewerbe r. Sydow. beiwohnte, die zweite Beratung des Etats der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung fort und be- schäftigte sich zunächst mit dem Antrag der Abgg. Dr. Bell- Essen (Zentr.) und Genossen,

die Regierung zu ersuchen, eine Reform der das Bergschaden- recht regelnden geseßlichen Bestimmungen (SS 148 flg. des preußischen Beraggeseßes) herbeizuführen und zu diesem Zwecke zunächst die im

etitionsberiht vom 15. Januar 1913 vom Berichterstatter vorge- chlagene Kommifsicn einseßen zu wollen.

Abg. Dr. S Len (Zentr.): Die Verhältnisse in unserem preußischen Bergbau haben si in den leßten Jahrzehnten erheblich geändert. Unser Bergbau hat einen großen Aufschwung genommen, und dieser Aufschwung hat auf unser ganzes Wirtschaftsleben günstig gewirkt. Das ist bocherfreulih. Indessen beschweren {ih die beteiligten Kreise darüber, daß die das Bergschädenreht regelnden geseßlihen Bestimmungen nicht mehr ausreichen und den heutigen Verhältnissen keineswegs mehr entsprehen. Be- jonders flagt man darüber, daß die Fesistellung der Berg- \häden nicht immer mit der gebotenen Schnelligkeit stattfindet. In der leßten Sihung der Kommission für Handel und Gewerbe ist der Vorsclag gemaht worden, zur sachgemäßen und gründlichen Prüfung aller einschlägigen Fragen auf dem Gebiete des Bergschäden- rechts eine Kommission etinzuseßen, zu der alle beteiligten Kreise hinzugezogen werden sollten. In der Kommission sollten nit elwa nur die beteiligten Haus- und Grundbesißer vertreten sein, sondern vor allen Dingen auch der beteiligte Bergbau. Allen beteiligten Kreisen soll ausgiebige Gelegenheit gegeben werden, gehört zu werden und praktische Vorschläge E e

Abg. Hasenclever (nl.): Es ist selbstverständlih, daß jeder SUEE, nach Maßgabe der entstandenen Schäden ent\Gädigt werden muß, Das Material, das die Haus- und Grundbesißervereine in Rhelnland und Westfalen im Jahre 1911 hier vorgebracht haben,

im ganzen und insbesondere bei den Offizieren, Diese

aus der vorhellenischen Zeit zeigt, 4

scheint mir aber nit ausreihend zu sein, eine folche Regelung zu verlangen. Es ist keinerlei Beweis dafür erbraht worden, daß der Betrag von aht Millionen Mark an nichtbeglihenen Bergschäden stimmt; er {webt vollständig in der Luft. Es werden auch in Zukunft immer und immer wieder Zivilprozesse entstehen, wie es a der p ist. Gegen die Fassung des Antrags auf Ein- eßung - etner besonderen Kommission muß ich mich ausdrücklich aussprechen. Es kommt wesentlich auf die Zusammenseßung der Kommission an. In der Weise, wie sie der Abg. Bell zusammen- gefeßt haben will, halte ih sie für unparitätisch. I halte es für notwendig, au wir zunächst eine parlamentarische Kommission, die für Handel und ewerbe, mit dieser Sache befassen.

Abg. Hus (Soz.): Wir sind mit dem Antrage Bell vollständig einverstanden und halten es nit für notwendig, ihn an die Kom- mission zu verweisen. Wir müssen aus der jeßigen Misere heraus- kommen. Es sind jahrzentelang Bergschäden vorgekommen, die zum Teil heute noch nicht geregelt sind. Wenn Sie wüßten, welche Schwierigkeiten es macht, die N festzustellen, z. B. in Staß- furt, so würden Ste den Antrag Bell sicherlich unterstüßen.

Abg. Korfanty (Pole): Ich habe bereits vor einer Reihe von Jahren auf die Neformbedürftigkeit des Bergschädenrehts hingewiesen. - Di Sa demurozeise dauern jahrelang. Wir {ließen uns dem

ntrage an.

Abg. Dr. Bell- Essen (Zentr.): Ih hätte nicht erwartet, daß der Abg. Hasenclever gegen meinen Antrag Widerspruch erheben könnte, da seine Parteifreunde sich in der Kommission auf den- jelben Standpunkt gestellt haben. Das hat auch ein Mitglied der Bergverwaltung getan. ch wollte nur hervorheben, daß die eins{chlägigen Vorschriften des Deragelepes reformbedürftig seien; inwiewelt es der Fall ist, darüber soll die Kommisston befinden. Die Kommission für Handel und Gewerbe, die der Ab hat in dieser Angelegenheit {hon zweimal Bes nun zum dritten Male damit H werden ? erkennen, daß die Kommission nah meinem Antrage unparitätisch zusammengeseßt sei; ih wünsche, daß die Bergindustrie ausgtebi vertreten sein foll. Aus industriellen Kreisen is der Wuns laut geworden, bei dieser Sache gehört zu werden. Nah meinem Vorschlag sind diese industriellen Kreise ausgiebig vertreten. Und da kommen die Vertreter der Großindustrie und sind gegen einen folchen Vorschlag! Wer sih auf den Standpunkt der Industrie stellt, muß meinen Vorschlag aufgreifen. Ih hoffe, daß das ganze Haus meinen Antrag annimmt.

Hierauf nimmt der Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow das Wort, dessen Rede morgen im Wortlaute wiedergegeben werden wird.

- (Schluß des Blattes.)

Kunst und Wifseuschaft.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am 19. Februar eine Gesamtsizung unter dem BVorsiß ihres Sekretars Herrn Diels. Herr Schuchardt las über den alt- mtittelländishen Palast. In Malta stehen eine Reihe großer Bauten aufrecht, die ein einfahes Oval oder au ¿zwei und drei solcher hintereinander darstellen. Ein kleines Hausmodell von Melos 7 daß jedes solche Oval aus der Koppelung von zwei Nundhütten “mit dazwischen gelegtem Hofe ent- standen ist. Die reichere Koppelung, die eine Reihe von Räumen hufeisenförmig um einen offenen Hof legt, ist der Typus des vornehmen südlichen Wohnhauses geworden, das fh nach Aegypten, Kleinasien, Etrurten hin verbreitet hat und in völligem Gegensaß steht zu dem Megaronhause von Mittel- und Nordeuroya. Herr Harnack überreichte eine Mitteilung: Ueber Tertullians Bibliothek christliher Schriften. Eine Untersuchung über Tertullians Bibliothek christlicher Schriften beantwortet Ade die Frage, mit welchem Kapitale griechi\{-chrisiliher Ueberlieferung die lateinisch-christlihe Literatur begonnen hat. Sie führt zu dem Er- gebnis, daß dieses Kapital sehr greß war, aber dem Tertullian allein angehört und nach ihm anderthalb Jahrhunderte hindurch nicht nur keine Vermehrung erfahren hat, sondern au, abgesehen von der Bibel, nahezu unbenußt geblieben ist. Herr Frobentus legte eine Arbeit über das quadratische Reziprozitätsgeseß vor. Durch Zusammensezen von zwei asymmetrischen Figuren zu einer symmetrischen wird das Neziprozitätegeseß bewiesen. Die Herren Struve und -Sachau legten eine Üntersuhung des Assistenten an der Straßburger Sternwarte, Dr. B. Cohn: Die Anfangs8- epoche des jüdischen Kalenders, vor. Der Verfasser beweist mit Hilfe einer literarishen Ueberlieferung über den Zeitpunkt der I S etl en A E g vom 6. Iunt

n. Chr., daß die Begründung der jüdishen Weltshöpfun Jahre 346 n. Chr. stattgefunden hat. [VEP ungen n

Die Akademte genehmigte die Aufnahme einer von Herrn vonWila- mowtß-Moellendorff in der Sitzung der philosophisch-historischen Klasse vom 12. Februar vorgelegten Mitteilung von Dr. Hans We ehaupt in Hamburg: Der Florentiner Plutarch- palimpsest in die Abhandlungen des Jahres 1914. És ist ge- lungen, den Plutarhtert, der unter dem Florentiner Diogenes Laertius steht (Pluteus 69, 13), so weit zu entziffern, daß der Bestand der alten Handschrift und die Qualität ihres Textes sihergestellt sind, ja, es ist gelungen, von etnigen Seiten photo raphische Aufnahmen 1 E e A E E S N fit Herr Conze Uverreite die Ginzelau8gabe der Karten von Pergamon und Umgebu des Herrn Otto Berlet (Georg Neimers Verla j E

Vorgelegt wurden ferner ein neu erschienener Teil der In- E Graecae: Vol. XI, Fasc. 4 mit Snsriften von Delos, bearbeitet unter der Leitung der Académie des Inscriptions et Belles- Lettres zu Paris von Pierre E (Berolini 1914) und ein weiterer Band der Euler-Ausgabe der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft: Ser. T, Vol. 12. Tnstitutiones cálculi integralis ed. F. Engel et L. Schlesinger. Vol. 2 (Lipsiae et Berolini 1914).

Die Akademie hat zu wissenscchaftlihen Unternehmungen Pud die. physikalisch-mathematishe Klasse bewilligt: dem

rofessor Dr. Max Bodenstein in Hannover zu photochemischen erJuhen 3000 4; dem Professor Dr. Otto Eagert in Danzig zur Herausgabe einer Tafel der numerischen Werte der

gonometrischen unktionen 1000 #4; dem Dr. Erwin

inlay Freundlich in Berlin - Babelsberg zur instrumentalen N usrüstung einer astronomtshen Expedition nach der Krim 2000 A ; dem Dr. Robert Hartmeyer in Berlin zu Studien über die Systematik der Ascidien 500 #; dem Professor Dr. Ernst Hertel in Straßburg i. E. zu Arbeiten auf dem Gebiete der Lichtbiologie 2000 6; dem Professor Dr. Otto Kalischer in Berlin zur Fort- sebung seiner Versuche, betreffend die E 800 6; dem Privat- ozenten Dr. Gerhard Kaußsch in Kiel zu Studkten über die Ent- wicklung tér Ascidien 800 4; dem E Dr. Olga Kuttner in Halle a. S. zu biologishen Untersuchungen tropischer Cladoceren auf Java 3000 4; dem Profesor Dr. Jean Peters in Berlin-Lichter- felde zur Berehnung von Koordinatentafeln 360 46. :

Die Akademie hat ferner aus dem Fonds der epigraphis{h- numismatischen Kommission dem Generalleutnant Dr. Ma v Buhrfeldt in Hildesheim zur Förderung seiner Arbeiter v a

Kupfermünzprägung unter der römishen Republik 600 t“ bene

- Hasenclever wünscht, üsse gefaßt; soll fie ch kann nit an-

Ein fossiles MenswWhenskelett ¡5 i

R an Geologisch-Paläontologtchen Insti. E D Ret, an 4 e k bei den Ausgrabungen dièses Instituts qu versität dürste, wie Di. ReE mich tba . Das Skelett erhalten, in einer V iaf C Es ist ausgezeichnet irhalten Shiel mit \een! het: Midi nur der bollfomunen Boden herausgearbei em vollständigen Gebiß konnt

erüft. Heraufgearbeitet werden, sondern au das vollständige Körper: