1914 / 62 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten nachstehend unter-

eidnet- / O in London, den 20. Januar 1914.

Mersey.

C E Ernest G. Moggridge. Schütt. A. Denny. Rieß. Norman Hill. Pagel. I O: Biles. Schrader. H. Acton Blake. Behm. C i H. F. Young.

. Hipwood. G E W. David Ar er. Dunay. R. Muirhead Collins.

Alexander Johnston. Thofs. Mackenzie.

Carlo Bruno. Nittorio Nipa di Meana. Gustavo Tosti.

E. A. Pierrar d. Ch. Le Jeune. Louts Fran ck.

Emil Krogh. V. Topsde- Jensen.

Nafael Bausá. Harald Pedersen

E ‘T Ad refe- JIoshua W. Alexander. J. Bruhn. | ; Î Jal: Es Seel Jens Evang. - e Fugene T. amberlain. “N. Wierdsma. ECllsworth P. Berthbolf. S S S Mas e Washington Lee Capps. N. D. Müller. George F. Cooper. Wilmin k. Homer L. Ferguson. F, W. G. Coops. Alfred Gilbert Smith. N. de Ett Wm. H. G. Bullard. . de er. Geo. Uhler. C. O. Olfen. Guernier. Nils Gustaf Nilsfon.

Schlufprotokoll.

iffe, den am beutigen Tage geschlossenen Vertrag zum Sils des menschlichen Lebens auf See zu zeichnen, haben sich die unterzeichneten Bevollmächtigten über folgendes verständigt:

L Die im Artikel 2 des gegen A geaen ien s diejenigen, die von einem Hasen in einer Kolonie, einer E Mee einem S@ubgebiete, wo der Vertrag in Kraft ist, nah einem Hafen außerhalb dieses Gebiets und umgekehrt ausgeführt werden.

15 die Natifikation des gegenwärtigen Vertrags anlangt, so wird A Regierung eine besondere Frist bewilligt und ihr das Recht gewährt, ihn bis zum 1. April 1915 zu ratifizieren. ITT. artige Vertrag findet nicht auf die Schiffe Anwendung, die 2 er gege einer Besißung oder in einem Scußgebiete registriert oder beheimatet sind, wo der Vertrag niht in Kraft ist. 4 Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige Sghlußprotokoll aufgenommen, das dieselbe Kraft und dieselbe Geltung hab f soll, als wenn seine U O in dem Wortlaut des Ver- S 8 auf den es sich bezieht, felbst ausgenommen worden wären, und aba es in einem Gremplar gezeihnet, das in den Archiven der Britischen Regierung hinterlegt bleiben, und von dem jedem Staate eine Abschrift übermittelt werden wird.

Geschehen in London, den 20. Januar 1914.

von K er. Mersey. E Ernest G. Moggridge.

D:

In den Gewässern, in denen häufig Nebel herrf{en, sollten alle Außen- Feuershiffe, die an wihtigen Stellen verankert sind, mit Unter- wasserglocken ausgerüstet werden.

6.

Jedes im Artikel 2 des Vertrags bezeichnete Schiff sollte, wenn es von großen Abmessungen ist, zu Rettungszwecken und für andere dringende Fälle mit Scheinwerfern ausgerüstet werden.

L Ferngläser sollten den Ausguckleuten niht übergeben werden. 3;

Für Offiziere und Ausguckleute sollten die üblichen Prüfungen

auf Sehschärfe und Farbenblindheit allgemein eingeführt werden.

9 ; Die Frage der Bereinheitlihung der Hafen- und Gezeiten- Signale sollte von den verschiedenen Regierungen in Erwägung ge- zogen werden. H

Die Negierungen der Hohen ertrag Mließenden Teile sollten si mit der Frage befassen, ob sie sich bet den Schiffahrtsgesellschaften und Needern dafür verwenden wollen, daß diese ihre Schiffe, welche die Fahrt über den Nordatlantishen Ozean machen, die Neufundland- bänke während der Hauptzeit des Fischfangs vermeiden. 14: Die im Artikel 6 und 7 des Vertrags bezeichneten internationalen

Dienste sollten nah, Möglichkeit so zeitig eingerihtet werden, daß fie in der Eisperiode 1914 und 1915 in Betrieb sind.

è 127 Die Internationale Freibordkonferenz, deren Zusammentritt die Britische Regierung sofort nah Beendigung der notwendigen Vor- arbeiten anzuregen beabsichtigt, sollte, wenn mögli, zuglei die Frage der Holzdecksladung behandeln.

In bezug auf die Funkentelegraphie: 132 Die Regierungen der vertrags{ließenden Staaten sollten ih bei der internationalen meteorologischen Kommission mit dem nötigen Eifer dafür einsezen, daß diese die Vermehrung der Zahl der Stationen, die meteorologtshe Nachrichten an die Schiffe in See übermitteln können, ins Auge faßt; diesen Stationen sollte eine möglichst günstige Lage gegeben werden. 14.

Entsprehend den Wünschen der in Paris im Jahre 1912 abge-

haltenen internationalen Zeitkonferenz sollten :

1) ein funkentelegraphisher meteorologisher Dienst eingerichtet werden, der den Vorschriften des Artikels X1.V der Aus- E ¿um Londecner Funkentelegraphenvertrag entspricht ;

2) die Segel- und Dampfschiffe, die große Reisen machen, mit einer inrihtung zur Aufnahme der Zeit- und meteoro- [Togishen Signale versehen werden.

z 15:

__ Die Regierungen der vertrags{hließenden Staaten sollten alle An- strengungen machen, um die Fristen abzukürzen, die durch Artikel 38 des gegenwärtigen Vertrags für die Errichtung von Funkentelegraphen- anlagen und für die Einstellung der Telegraphisten auf den Schiffen der ersten und zweiten Kategorie sowie für die Herstellung dieser An- lagen, für die Einstellung der Telegraphisten und die Einrichtung einer dauernden Hörbereitshaft auf den Schiffen der zweiten und dritten Kategorie vorgesehen find.

In bezug auf die Nettungsgeräte: 16.

Seeliger. Schütt. A. Denny. Nieß. Norman Hill. Pagel. I. H. B iles. Schrader. A A Se:

re - . oung. RERS G. Hipwood. 2

G. Frandckenstein. Schreckenthal. Dunay.

E. A. Pierrard. Ch. Le Jeune. Louis Fran ck.

Emil Krogh.

V. Topsse-Jensen. Rafael Bausá. Joshua W. Alexander. Jas. Hamilton Lewis.

Eugene T. Chamberlain. Ell8worth P. Bertholf.

W. David Arqcher. E R. Muirhead Collins. Alexander Johnston. Thos. Matckenzie.

Carlo Bruno. Vittorio NRipa di Meana. Gustavo Tosti.

darald Pedersen. | Ad refe-

Bruhn. rendum.

Sens Evang. &. V. Wierdsma.

Washington Lee Capyps. L: E E Den S Rel: Wilmink. me r N : Alfred Gilbert Smith. R W. G. Coops. Wm. H. G. Bullard. N. de Etter. Geo. Uhler. C. O. Olsen. Guernier- Nils Gustaf Nilsf\on.

Die Konferenz spricht folgende Wünsche aus: Fn bezug au auf die Sigerheit der Seefahrt: L

Der Regierung der Vereinigten Staaten und den Direktoren der Suez-Kanal-Gesell|chaft wird empfohlen, in Colon, Panama und Ss ens Ee nötigen au zier I S aen A

arometer|ia rretttonèn für die Temperatur un die Höhe über dem Meeresspiegel ¿u veröffentlichen. via

D Die Aufmerksamkeit der Regierungen, wel@e d; en zur Verhütung des N eniio ens der Stifte cu Se ite haben, wird auf die Notwendigkeit hingelenkt, diese Bestimmungen einer Nachprüfung zu unterziehen, und zwar im besonderen im Hinblick auf 1) die Lichter der Segelschiffe, 2) die f Une zur Kennzeichnung der Richtung eines Shiffes im Vtevei, E 9) die Bestimmungen für Kriegsschiffe, di v die Siffsführung in der Nähe von Kriegs es, 5) die i Er U S lfeerseeboote, f: ; assung der Lichter un alsignal N uh Gesczwindigkeiten der modernen Sie die Abmessungen

3

Die beteiligten Verwaltungen werden weiterhin sein, daß die Tragweite der Lichter und Scallsignale, ‘die an Bord der Swiffe verwendet werden, den Anfordcrungen des internationalen Reglements zur Verhütung des Zufammenstoßens der Schiffe auf See vollkommen entsprechen.

4

Mit Rücksicht auf die gegenwärtig in den verschiedenen Ländern berrshende Verschiedenheit der Praxis und der Meinungen sollte die Frage der Annahme eines einheitliGen Ruderkommandos z"gleih mit

6)

darauf bedacht

Jede Regierung der vertragschließenden Staaten sollte ss bäld

Vertrage bezüglih der Bootsmanöver und -übungen sowie der Feuer- Iös{übungen angegeben, sowie die zur Verhütung, Entdeckung und Löschung von Bränden geeignet sind. Í

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten bes{chlossen, daß die oben ausgesprohenen Wünsche dem Schlußprotokoll angeschlossen werden, damit ihnen entsprehende Folge gegeben werde.

von Koerner. Mersey.

Seeliger. Ernest G. Moggridge. Schütt. A. Denny.

Ri eß. Norman Hill.

Pagel. J. H. Biles. Swrader. H. Acton Blake. 7 Behm. C Si H. Bong: G. Fran enstein. 2 QIDW00D.

SGTe Cen hal: W. David Archer. Dunay. R. Muirhead Collins.

E A. Pierrard. Ch. Le Jeune. Louis Fran ck.

Emil Krogh. V. Topsöe--Jensen.

Alexander Johnston. Thos. Mackenzie.

Carlo Bruno. Vittorio Nipa di Meana. Gustavo Tosti.

Rafael Bausá. Harald Pedersen Ioshua W. Alexander. F. Bruhn. l Ad IIE Jas. Hamilton Lewis. Jens Evang. A Eugene T. Chamberlain. F V tur da Ellsworth P. Bertholf. D.S.F Med: Washington Lee Capps. Â. D. Müllér ? E RES Wilmink 5 omer L. Ferguson. ° Alfred Gilbert Smith. LI- W. G. Coops Wm. H. G. Bullard. N. de Etter. E E C. O. Olsen. Guernier. Nils Gustaf Nilsf\on.

NL.. 8 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 7. März 1914 hat folgenden Inhalt: Staatsvertrag zwishen Preußen und Sachsen- Meiningen wegen Herstellung einer Eisenbahn von Weidhausen nah Neustadt. Vom 11. März 1913. Staatsvertrag zwischen Preußen und Sáchsen-Coburg-Gotha wegen Herstellung elner Eisenbahn von Weidhausen näch Neustadt. Vom 11. März 1913. Nachrichten.

Statistik und Volkswirtschaft.

Der Schuldenstand der preußischen Städte und Land- Belastung rér Bévalteikag. bird ältnis der Belastung ihrer Bevölkerung dur

s D N eeildestenth zur Schuldenlast und

die Gesamtbelastung ihrer Einwohner durch Reichs-, Staats- und Kommunal-Steuern und -Schulden im Rechnungsjahre 1911.

iner Veröffentlibung des vreußischen Statistishen Landesamts über Aue eiter usi feigefelite Ergebnisse einer Erhebung über die Finanzgebarung sämtlicher Städte und Landgemeinden Preußens im Rechnungsjahre 1911 haben wir in Nr. 2 des „Reichs- und

der Neubearbeitung der Bestimmungen zur Verhütung des Zusammen- stoßens der Schiffe auf See geprüft werden.

Staatsanzeigers“ *vom 3. Januar 1914 (erste Beilage) einige auf die erhobenen Zuschläge zur umlagefähigen Staatéeinkommen-

wie möglih die Anwendung der Maßregeln sicher stellen, die in dem -

"für die einzelnen Gemeindegruppen

steuer id beziehende Zahlen und in Nr. 10 vom 13. Januar d. J. (erste Beilage) eine Uebersicht über die Belastung der Einwohner der Städte und Landgemeinden mit direkten und mit indirekten Gemeinde- steuern in den vershiedenen Gemeindegrößenklassen und den einzelnen Provinzen im Vergleich mit derjenigen im Rechnungsjahre 1883/84 wiedergegeben. Im Anschluß daran entnehmen wir jener Veröffent- lichung noch die folgenden Angaben über den Schuldenstand der preußischen Gemeinden, über das Verhältnis der Belastung ihrer Ein- wohner durch Gemeindesteuern zur Schuldenlast und über die Ge- samitbelastung ihrer Bevölkerung mit Reichs-, Staats- und Kommunal- Steuern und -Schulden am S@hlusse des Rechnungsjahres 1911.

In sämtlichen Gemeinden Preußens erreihten die langfristigen Anleihen, die Hypotheken- und Grundschulden sowie Rest- kaufgelder am 31. E eine Summe von 5337,89 Millionen Mark. Von diesem Betrage entfielen 4594,25 Millionen Mark oder 86,07 %/% auf die Städte und 743,54 Millionen Mark oder 13,93 9/9 auf die Landgemeinden. Wie #ch die Shulden auf die verschiedenen Gemeindegrößenklassen verteilen, zelgt die nahstehende

Uebersicht. betrugen die lang- betrug die Ein- fristigen Anleihen,

Bei den Städten mit Lohnerzahl v. H. der Hypotheken, Gcund-

Bevölkerung fâmt- schulden und Nestkauf- licher Gemeinden Pan gelder

illÆ& v.H.

über 100 000 Einwohnern 23,91 2 852 41 N

25 000—100 000 è 10 62 929,50 17,41

10 000— 25 000 Lis 6,60 455,80 8,54

5 000— 10 000 7 4,01 186,37 3,49

2000— 5 000 4 4,05 146,62 276

niht mehr als 2000 Einw. 1,04 23,66. 0,44 Landgemeinden mit

über 10 000 Einwohnern 9,92 300,13 5,62

5 000—10 000 d 3,47 97,26 1,82

9 000— 5 000 S 6 51 95,76 1,79

500— 2 000 “A 18,60 158,90 2,98

niht mehr als 500 Einw. 15,27 91,50 1,72.

Auf die Großstädte entfiel also mehr als die Hälfte der gesamten Gemeindeshulden, während ihr Bevölkerungsanteil noch nicht ein Viertel der Gesamtheit ausmaht. Auch bei den größeren Mittel- städten ist der Anteil ihrer Schulden noch beträchtlich höher als der auf diese Städtegruppe entfallende Bevölkerungsanteil gewesen, und bei den Städten mit mehr als 10 000 bis 25 000 Einwohnern über- trifft ersterer den [eßteren au noch um fast 2 9%. Bei sämtlichen übrigen Gemeindegruppen war dagegen der Sqchuldenanteil geringer als ihr Bevölkerungsanteil, noch am wenigsten bei den großen und am meisten bei den kleinea Landgemeinden.

Auf 1 Einwohner entfielen an. langfristigen Schulden in den Städten durchshnittlich 238,80 46, in den Landgemeinden 39,01 46 und in den. Gemeinden überhaupt 139,57 4. Ebenso wie bei den Steuern zeigen die Schulden von Berlin abgesehen in der die Großstädte umfassenden ersten Gemeindegruppe die höchsten Kopfbeträge, in der die größeren Mittelstädle umfassenden zweiten Gruype die zweithöhsten Beträge usw., und ebenso verringern ih die Kopfquoten bei den Landgemeinden mit jeder nähstkleineren Größen- gruppe. Bei den die Städte mit mehr als 25000 Einwohnern umfassenden Gruppen betrugen die auf den Kopf der Bevölkerung entfallenden Schulden noch über 200 4, bei den Städten mit mehr als 5000 bis einshließlih 25 000 Einwohnern mehr als 100 4 und in der die Kleinftädte mit nicht mehr als 2000 Einwohnern um- fassenden leßten Stäotegruvpe nur noch 59 17 . Ebenso maten dieie Kopfbeträge bei den Landgemeinden mit mehr als" 10 000 Ein- wohnern über 100 M, bei denen mit mehr als 5000 bis eins{ließlih 10 000 Einwohnern über 50 #6 und bei“ der die Landgemeinden mit tis mehr s 900 Einwohnern umfassenden leßten Giuppe nur noch

,64 6 aus.

Betrachtet man die Verteilung des Schuldenstandes der Städte und Landgemeinden auf die einzelnen Provinzen, so entfielèn, wenn man von Berlin absieht, von den Gesamtshülden in Höhe von 4896,16 Millionen Mark 1246,90 Milltonen Mark oder 25,47 9% auf die Rheinprovinz. Den nächsthöchsten Betrag zeigte Brandenburg mit 845,12 Millionen Mark oder 17,26 9/0. Dann folgten Hessen-Nassau und Westfalen mit 534,87 und 490,4 Millionen Mark bezw. 10,92 und 10,02%/0, Am geringsten war der Schuldenbetcag, abgesehen von Hohenzollern - (4,56 Millionen Mark oder 0,09%), in den Provinzen Posen und Westpreußen mit 121,21 oder 114 & Millionen Mark, das waren 2,48 bezw. 2,34/o der gesamten Gemeindeschulden. Auf Städte und Landgemeinden verteilten sich die Schulden in den einzelnen Landesteilen recht verschieden. In den Hohenzollernschen Landen waren die Städteschulden es Handelt si bier allerdings auch nur um 2 Städte nur ungefähr ein Drittel so hoh wie die der Landgemeinden. In allen übrigen Provinzen überwogen die städtishen Schulden; in Brandenburg waren sie fast 27 mal so hoh wie die der Landgemeinden, in Westfalen mehr als 33 mal, in Hannover 5 mal, in Schleswig-Holstein fast 6 mal, in Schlesien 7 mal, in Sachsen 73 mal, in Hessen-Nassau 8 mal, in der Nhein- provinz fast 87 mal, in Pommern 11 mal, in Westpreußen 114 mal, in Ostpreußen fast 18 mal und {n Posen sogar über 33 mal so hoh. Weitaus die stärkste Belastung durch Schulden auf den Kopf der Bevölkerung zeigten Hessen - Nassau und Brandenburg mit 2397,49 bezw. 216,412 &. Jn ses Provinzen betrug sie auch noch über 100 4, in Ostpreußen, Weitpreußen, Schlesien, Posen und Hohenzollern nur 95,45 bezw. 77,63, 73,88, 70,37 und 63,412 M. Während die Landgemeinden der Provinzen weit hinter der durchs{nittlihen Kopfbelastung zurückblieben, wurde diese von den Städten, ausgenommen in Hohenzollern, überall über- troffen. Die bedeutendste Schuldenlast auf 1 Einwohner zeigten die Städte Nau mit 42492 #4. Erst in weitem Abstande folgten dann Brandenburg, die Rheinprovinz und St(bleswig-Holstein mit 287,91, 277,13 und 275,19 M, Weniger als 200 M4 betrug die Belastung auf den Kopf der Bevölkerung nur bei den Städten Pommerns (186,63), Sachsens (179 63), Westpreußens (176,37), A (170,67), Posens (160,57) und der Hohenzollernshen Lande

13 ;

Wie bedeutend die Schulden der größeren Städte die Durch- shnittsbelastung in den einzelnen Landestetlen beeinflussen, sieht man erst, wean man sie bei der Berehnung außer Betracht läßt. Für die Städte mit einer Bevölkerung von niht mehr als 25 000 betrugen die auf 1 Einwohner entfallenden langftistigen Schulden nur 135,13 4, für sämtlihe Städte dagegen 238,80 /6. Von den Provinzen weist zwar Hessen - Nassau auch nach Ausschaltung der größeren Städte noh den böchsten Schuldenbetrag für den Kopf auf, aber er ist von 424,92 auf 191,4 #4 zurüdgegangen und überragt die sih in den anderen Landestetlen ergebenden Kopfquoten erheblich weniger; - denn die an zweiter und dritter Stelle stehenden Provinzen Schleswig-Holstein und Hannover zeigten auch Kopfbeträge von 189,02 bezw. 176,11 #, und außer Posen, bei dem die Schulden der kleineren Städte nur 89,35 # auf den Cinwohner ausmaten, zeigten sämtliche Provinzen Kopfbeträge von über 100 46, Am niedrigsten waren sie nähst Posen in Pommern, Sachsen, Brandenburg, Hohen- zollern und Schlesien mit 104,62 bezw. 111,96, 117,43, 124 1% und iten zeigten d E

on den Landgemeinden zetlgten die ; 134,96 ‘6 weitaus die höchste Belastung für verdenburgischen mit Shulden der großen Landgemeinden in der Näh Be ; die hohen hier den Durchschnitlsbetrag in ganz auß e Berlins erhöhen Sonst überschritten einen Kopfbetrag von 50 gewöhnlicher Weise. und die Hohenzollernsche Lande um weni e nur Hessen-Nafau S Wehen E 1475, 1026. 818 U s Ga guiedrigîten

estens, Westpreußens, L (Os le Landgemeinden

Natdem bezeigt worden ist rg, 19Wie Posens fen der preußischen

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wollen wir noch und. Provinzen die