1914 / 62 p. 19 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

ciffbaues hinter der Entwiklung anderer“ Nationen nicht zurück- | gelangt. “Hier liegt cinc Solidarität der Interessen aller Nationen 1 der Meinun , daß man“ diesen Fortschritten - gegenüber rine gewi [E Fch erinnere daran, daß erst kürzlich einer der wichtigsten | vor. Selbst wenn England niht mitmachen wollte, konnten doch L Aa C Id iee bertidsichtigen wise Mekorde, ein Viexzehnstundenflug, von einem deutschen Flieger auf- | die anderen Staaten si zu gemeinsamer Tung zusammenschließen. | daß wir noch. niht am Ende der Entwiclung sind und ‘noch viel zu gestellt wurde. “Wir haben auch 80 Vereine mit fast 200 Frei- | Die Zulassung zur Führung eines Luftschiffes auf ein Befähigungs- | tun haben, um diese gewaltige Erfindung des : Menschengeistes aus- ballons. Hieraus sicht man, daß eine große Bewegung vorliegt, die | zeugnis zu begründen, is durchaus billigenswert; die Art aber, wie | zubauen und ungefährlich zu: machen. Den leßten :Zweck verfolgt das schließlich einer geseßlichen Nege bef bedarf. Man wirft uns Deut- - diéser Grundsaß durchgeführt werden soll, sagt uns nicht zu. _Die | Gefeß. Gs will cine Mittellinie ziehen zwischen Zukunstömusik und {en häufig vor, daß wir eine bejonders starke Neigung «zur Reg- | Polizeibebörden können irren; nah Jahr und Tag kann das Ober- | zwis ven Gegenwartsarbeit. - Gewiß spricht vieles für eine inter- lementierung haben. Das ist jedenfalls auf diesem Gebiete nicht der | verwaltungsgericht die Entziehung des Eélaubnischeihes aufheben; | nationale Regelung dieser Frage. enn wir ‘aber die Regelung der Fall. geivesen. Gs licgt _nichts anderes vor, . als. daß 1911 die be- | wer erseßt dann dem Betroffenen den Schaden, da doch der Nefkurs | Sache auf internationale Verträge verschieben wollten, so würde das jeiligten Þreußischen Ressortminister eine Änweisung herausgegeben | feine aufshiebende Wirkung haben joll? Diese aufshiebende Wirkung | einer Verschiébung auf den Sankt Nimmerleinstag gleikommen. haben, wie si die Polizetverwaltungen gegenüber dem deutschen Luft- | muß zugestanden werden oder im Falle des nachgewiesenen Unrehts | Deshalb müßte auch der Abg. Landsberg damit einverstanden sein, daß nes zu verhalten haben, dem von dieser Stelle ‘aus für | muß voller Schadenersaß gewährt werden; dann wird die Polizei- | wir in nationalèr Richtung - diese Frage vorläufig zu regeln - ber- eine mwirtungsvolle Mitarbeit besonders gedankt wurde. Jeßt ist | behörde davon abstehen, auch aus ungenügenden Gründen mit der | suchen. Jch will nicht der Gepflogenheit verfallen auf alle Einzél- aber der Zeitpunkt gekommen, wo man über diesen Zustand hinaus- | Entziehung von Erlaubnissceinen vorzugehen. In der Regelung der | heiten, die -der Geseßentwurf enthält, bei der ersten Lesung einzugehen gehen und das tun muß, was andere Staaten bereits etan haben, | Frage, ob die Landessicherheit durch éinen Flieger gefährdet wird, | sondern mich quf einige Bemerkungen beschränken. Dér Abg. Lands- nämli besondere staatliche Vorschriften zu erlassen. Man hat ur- | spricht si ein cio (ißtrauen gegen ‘die Gerichte aus. „Moralische | berg hat nicht ret, wenn er sagt, die Sprache des Gesetzentwurfs sei sprünglich an den Abschluß eines internationalen Vertrages gedacht. | Defekie“ ist ein sehr dehnbarer Begriff; haben wir doch neuerdings féblérhaft: Die Sprache des Öesebèntwurfs ist sehr gut, .und wenn - Es ift bekannt, daß ‘die französische Regierung eine internationale | erleben müssen, daß preußische Behörden einem jungen “Mann, der | 1h -noch Lehrer des Deutschen wäre, - würde i “auf 1hn die Zensur Konferenz einberufen hatte, die 1910 in Paris stattgefunden hat. Die | si aus voller Ueberzeugung in den Dienst unsérer Partei gestellt hat, | 1, vielleicht 1b anwenden. Jch würde die Sprache dieses Geseentwurss Sache ist aber wieder vertagt worden, weil manche Nationen ‘gegen die | die Befähigung zum Einjährigendienst entzogen, weil er einen „morali- | den anderen Geseßen zur Nachahmung sehr empfehlen. ¿Ich würde es vertragsmäßige Regelung Besorgnisse hatten. Die Konferenz ist niht | schen Defekt“ habe! Für die Sicherheit des Flugwesens ist die Rege- | für gut balten, wenn die anderen Geseßgeber alle ihre Geseßentwürse wieder zusammenberufen worden; aber sie hat doch imerbiA wert- | lung der Arbeitszeit ebenfalls von allergrößtèr Bedeutung. Den Ab- | dem Allgemeinen Deutschen Sprachverein vorher überwiesen. Der volle Ergebnisse geschaffen; es hat si herausgestellt, daß die Sache | schnitt über die Haftpflicht sehe ih als den chwächsten: Teil des Ent- | Abg. Landsberg hat einen bestimmten Fall angeführt, aber hier handelt national zu regeln ist. England ist damit vorangegangen, Frankreih | wurfs an; er ist geradezu \flavish den Bestimmungen des Automobil- | es sih nit ‘um - einen Sprachfebler, sondern um einen Fehler des hat 1911 dur eine Landéspolizeiverordnung befondere Vorschriften | geseßes nachgebildet. Ein deutliches Bild von der Art der Haftung a Ausdrucks; der mit den Sprachregeln nichts zu tun hat erlassen, die 1913 revidiert worden sind, es strebt aber auc jeßt eine } fann si der Laie auf Grund des Entwurfs ‘niht macen. -Cs wird | Der Ausdruck ist aber sprahlih richtig. (Widerspru des Abg. geseßliche Regelung an. In Oesterreich Len, die - Ministerial- | si in Zukunft vielleiht auch empfehlen, Geseßentwürfe Juristen vor- | Landsberg.) Sie \cchütteln mit dem Kopf? ie juristishe Spra e verordnungen von 1911 und 1913. Jn der Kommission werden wir | zulegen, die cin verständiges Deutsch sprechen; denn in dieser Vorlage, | ist allerdings mit der Sprache des normalen Menschen manchmal dieses gesamte ausländische Material zur Verfügung stellen. Auf } die dem Deutschen Spradverein vorgelegen hat, sind verschiedene | unvereinbar. ‘Cs erfüllt mi mit hoher Befriedigung, daß der Nebner diejem Gebiete is auc son eine internationale Regelung ein- | sprachliche Schniber stehen geblieben. Zunächst gelten für die Haftung | des Zentrums mit solcher Entschiedenheit als den“ Ausgang seiner Er- getreten, das ist der Vertrag zwischen Fa und Frankreich | die Vorschriften des Bürgerlichen Geseßbuchs mit einigen Ausnahmen, | örterungen die Sicherheit und die Verteidigung des Landes: hin- vom August vorigen Jahres, der dazu geführt hat, daß deutschen Luft- | vor allem der Grundsaß: A führt zum "vollen Crsaß* des | gestellt hat. Das ist allerdings der Hauptpunkt. Jch spreche sciffern, die versehentlih die sranzösische Grenze überfliegen, keine | Schadens. Der Führer wie der Halter hat zu haften. Troß aller | nit nur im Namen meiner Parteifreunde, fondern ‘auch im Namen besonderen Schwierigkeiten mehr bereitet werden. Wenn wir jebt Proteste der Interessenten ist die Vorlage dann dazu gelangt, die Ge- | der Reichspartei, die si uns anschließt. " Die Gesichtspunkte der an eine derartige geseßliche Regelung herantreten, fo.tun wir das | fährdungshaffung auszusprechen, aber aub núur mit Ginschränkungen. | Landesverteidigung und der Landessicherheit stehen so schr voran, daß auch aus dem Gefühl der Verantwortung heraus, daß man- Normen | Cs sollen nâmlich Personen als Insassen eines Luftfahrzeuges und als | alle anderen sich thnen unterordnen müssen. Jh bin durchaus damit schaffen nuß, sowohl im Interesse des Publikums, als auch im Jn- | beim Betriebe Beschäftigte nur dann Anspruch auf Schadenersaß haben, | einverstanden, daß der Geseßentwurf nur die Lustfahrzeuge der geseß- teresse des Staates. Bei der Entwilung des Flugwesens. is es | wenn sie dem Führer ein Verschulden nachweisen. Ferner wird die | geberishen Ne elung unterzogen hat, die zur Aufnahme von Menschen Uns ähnlich, gegangen wie beider Eroberung unseres Kolonialbejißes, | Haftung nah der Höhe der Datum beshränkt, und zwar hat män | bestimmt sind. Sh meine, es ist nicht nötig die Fallshirme usw. auch auf- wo eine Fülle junger Pioniere, ihr Leben verahtend, vorangegangen } bier einfahdie Ziffern aus dem Automobilgeseß abgeschrieben, während zunehmen. Der Bundesrat hat ja die Möglichkeit Bestimmungen über sind. Man muß auch hier strenge, feste Regeln \chaffen, wie fie im | doch der Schaden, den ‘ein Luftschiff oder Flugzeug anrichten kann diese Fahrzeuge zu treffen, wenn die Entwilung einen solchen Fortgan Seewesen bestehen, so daß weitere Opfer nah Moöglichkeit vermieden | unter Ümständen viel größer sein wird. Wir verlangen die aftung nimmt, daß eine Regelung auch für diese Fahrzeu e notwendi rfen . werden. Der Geseßentwurf hält zunächst grundsäßlich daran fest, daß | des Unternehmers bis zur Grenze der höheren: Gewalt. Als reußen | Dann kann der Bundesrat G die [Bestimitiinten des Geseßes auf dem Flugplaße jedes Flugzeug ausprobiert werden kann, daß aber, | erst ganze 20 Meilen Eisenbahnen hatte, verpflichtete das Geseß von f durch Verordnung auf diese Fahrzeuge übertragen. Ich teile nicht wenn das Fahrzeug den Flugplaß verläßt, es nur gesehen darf, wenn | 1838 den Unternehmer bis zu derselben Grenze zur Haftung. Damals | das . Bedenken, das der Mais von Tschudi Türzlich jeaußert hat. es geprüft ist. Es besteht zwischen derartigen Verkehrsvorschriften | haben die Unternehmer genau so Zetermordio geschrien, wie heute diè daß die Uebertragung gewisser Bestimmun en vom Bundesrat an-die und den Hasftpflichtvorschriften ein bestimmter Zusammenhang. Je Unternehmer; der Geseßgeber ist aber hart geblieben, und man“merkt Landészentralbehörden bedenklich sei Diese «Bedenken sind nicht strenger die Verkehrsvorschriften sind, je mehr wir die Bürgschaft | dem Eisenbahnwesen absolut nichts von den prophezeiten Nachteilen } durhs{lagend, daß wir“ das Geseß E r ate Kritik sichern, daß nur derjenige ein Fahrzeug führt, der es auch wirkli dieser Vorschrift ‘an. Für ‘die Bildung von Zwangsgenossenschaften | unterziehen sollen Die Verkehrsbesti mun, feinen Kei A gründlich gelernt hat, und je mehr Sicherheit geboten wird, daß nux | sind wir durchaus zu haben, die: Prämien für die Zwangsversicherung h eiten zweckmäßig A 2 e A ‘Jn Gi e ein verfehrsfertiges Fahrzeug den Flugplaß verläßt, umso weniger { werden die UÜnternehtner unter allen Umständen zahlen müssen. | R ane man ja verschieder 4 Meinun j E E Ae E Dinge, Gefahren werden si aus-dem Luftverkehr selber ergeben. Der Ent- | Die Summe der Jahresprämien wird selbstverständlih nicht größer | -die in die erste Lui nicht i E D n c la ane wurf bringt dann Bestimmungen über die Aufstiegs-, Landungs- und | sein müssen, als der jährlich entstehende Schaden Bei einer so weit- nehmungen sind auch e D ute 08 A S gun Flugpläße. Wir haben {on jeßt in Deutschland an einigen Stellen | gehenden Haftung wird die Industrie gewiß nicht zugrunde gehen. | äußert worden. Desw A A Cut, O Ra die Grfahrung gemacht, daß Flugplabunternehmungen sih bilden, wo | Wenn Sie die Luftschiffahrt zu großen Verkehrsinstituten entwidelu gebenenfalls den La deebehDrde E O A n E E und wo lrn s j E fo muß eine erweiterte Haftpflicht Plaß greifen. Es ist viel | die Möglichkeit hüben E Je E Bertebeg: entstehen für die darauf übenden Flieger wie für die Umgebung. } gescheiter, wenn wir nicht so e en, bis di iff R ea Be : : : “ea - Wir müssen besonders: im Interesse der Landessiherheit der Militär: | soweit entwickelt hat. Zt denn etwa kas eit mia e abrt, siG Biele J, dtel Schiele fie Sa P E Le die iee A Pt E Sten gegen E den Schaden _ zu erseßen, wenn seine Luftfahrzeuge einen Schaden an- rourf B n L a ae Anlage von lugplaßen zu erheben. Wir wissen mcht, ob einmal | rihten? Der Führer des Luftfaährzeu iglih n e Fri L s Mor E 0A 2 : e wirkliche Luftfahrtunternehmungen großen Stiles - als Verkehrs- | Bürgerlichen Gesehbuci haften, E e E Vor: Sten die Vhilielee as M der leichten Luft ber Reiche E mun gen e gewisse uta A den E teil aus Jen Unternehmen zieht, muß bis zur Grenze der höheren sind allerdings Rees Bobeten Le Frage A Qa den Automobilomnibuslinten- usw. haben - werden. - Aber es schien | Gewalt haften. Wenn gesagt wird. daß di rie diese- Haf! i C E E . Was die- Vorredner O folche O doch U porgelehen und die |- nit tér kann, so A Bie Wr mern ul iee / Lo ban laueed das Be ee A vei M E L Möglichkeit der Verstaatlichung solcher Unternehmungen fest- | die zum Schaden der Allgemeinheit tätig ist. In Amerika if eine | Kommission vorzet üs Di i S N zulegen. Gs is son von einigen Seiten, auch in der | so weitgehende Haftung bercits vere nen 1 Kommission vornehmen müssen. Die Abgrenzung ‘nah gewissen „Deutschen. Tageszeitung“, darauf hingewiesen worden, es dürfe | hoffe, Sie el H Habe dab bie Bostiemme E S S a s E (5s ijt allerdings fraglich, ob nicht hierbei die fóderative Grundlage nit “so festgehalten werden. tung wesentli erweitert werden müssen. Jch beantrage, den Gescß- T fb E dio A loro: worden ist, der Weg der Zwangs J glaube, daß der Gntwurf den richtigen Weg beschreitet, daß der | entwurf. einer Kommission “von 21 Mitgliebetn zu überweisen E j fs r 2B g b U Desfifigeic orde: Maat Dwangögenossen- Cinzelstaat die En erteilt, wenn die Unternehmung von all- E L S Zan A R E255 u H Æl veitert bei dem Automobilgeseß. Db. sie- bier e Auf- gereiner Bedeutung für den öffentlichen Verkehr ist, aber wenn sie A g. ie ze E (Zentr.): Jch kann“ mich um so kürzer ‘fasseñ, } ers chung fetern wird, scheint mir fraglich. Aber fei dem, wie ihm im Interesse der Verteidigung liegt, der Reichskanzler hierüber zu | ey „manben Ausführungen meines Vorredners, namentli be- | wolle, darüber herrscht allgemeine Uebereinstimmung, daß die Grenze P Gei at E S 13 E S CHeH Un S E R n ee züglich der Haftpflicht, beitreten ‘kann. Wir begrüßen das Geseß, | der Haftpflicht,“ die “hier- vorgeschlagen wird, eine viel zu enge ist gehende Vollmachten für den Bundesrat, Ich weiß Seh S Bie edauern aber, daß eiñe internationale Regelung des Luftschiffverkehrs Das Automobil kann niemals so gewaltigen Schaden anrichten, wie e E E gibt, R A nit gern so weit- U Mg E en E cuf E S ne A O LaeUgE, Da und anrichten können. Will man ehende Vollmachten erteilen. Wenn man sich aber klar macht, wie | 4,0, wetter. Ir“ d P QUINIEN, MIL *FTAaNLrelM. ir j Me, grenzung vornehmen, will man überhaupt nicht die - g h tehen mit den“ verbündeten Regierungen auf dem Standpunkt, -daß entlich Débec gee

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Jung dieses ganze Verkehrêgebiet ist, wie wenig Erfahrungen män bak, | L E L i S ch pflicht einführen, dann muß die Grenze wes wie immer neue Erfindungen auftauchen, die geprüft werden müssen, E die Landessicherheit und Verteidigung ist. Von diesem werden.“ Am meisten wird die Landwirtschaft bedroht durch die so- wird auc derjenige, der vielleicht niht an si geneigt ist, den hen io: S A wir an die Beratung des Geseßentwurfs Schäden bei der Notlandung. Da kommt ja eigentlich die Landwirt- verbündeten Regierungen schr weitgehende Vollmachten zu geben, an- M e U A E uUftfahrzeuge stehen im Dienste des Reiches, nur | {aft nur in Betracht. Die Regelung’ dieser Haftpflicht bleibt do erkennen, daß auf diesem Gebiete nicht starre Geseßesbestimmungen Nèrfebr8bor Suite des Verkehrs. Jm allgemeinen stimmen wir den | binter dem zurü, was wir unbedingt fordern müssen. ‘Man überlege getroffen werden dürfen, sondern daß eine beweglihe Form gefunden Saldern l ¡rif e Vielleicht wäre es riger gewesen, die | sih doch, daß bei dieser Notlandung nit der Halter haftet sondern werden muß. Das gilt besonders von den Vorschriften über Prüfung E E 2.1 zu unterwerfen. Gegen die Bestimmung über | der Führer. Wenn der Führer hier bloß haftet, dann steht die und Zulassung der Fahrzeuge, über Vorbildung und Prüfung der 2h Pia r Führererlaubnis haben auh wir gewisse Bedenken. Schadenersaßpflicht lediglih auf dem Papier: Die Landwirtschaft Fahrzeuaführer, und besonvers. über die Zulassung ausländischer Fahr: G : ollten dei Znländern gegenüber wenigsteus bei Entziehung der j das kann ih in ihrem Namen sagen, hat ein lebhaftes Jnteresse für zeuge. Es muß mit der Zeit auf eine internationale Regelung diefer S i der Gutziehung angegeben werden. Wir ver- | die Entwicklung des Luftverkehrs, und sie nimmt viele Schäden, soweit e as geltwebt werden. Eine internationale. Aegelng kann aber itr Sveittge R G e V E Veber me Haftpflicht Die T es in den Kauf. Sie muß aber geschüßt werden wir den ande enn wir genau“ wissen, was wir Haben, und wieweit Enfvitses Nit Cr R A wichtigste Teil des | 1 ren Schäden, sie muß wenigstens ein Anrecht darauf haben, E EA anderen Staaten entgegenkommen können. Deshalb müssen Eliftvuït ul E Z E LCLIIEN Zahre verlautete in der Presse, in dem j M solchen Fällen Schadenersaßklagen zu erheben und die Schaden- S cfeestimmungen in diesen Dingen ret genau fassen. Den | zioson En Se A N E Rede sein. Wenn ih mir jeßt | ersabpflicht geltend zu machen. Der Abg. Landsberg hat dem Geseß- E riften entsprechen dann auch die Strafvorscriften. Der ebr Mücke } ansehe, Jo habe ich den Eindruck, daß die Negierung ger Den Vorwurf gemacht, daß er Mangel an ° hantasie, an Zu- Gesebentn E hat ja allgemein. eine freundliche und anerkennende Auf- E S S geneznmen hat auf den internationalen Luftschiffer- | Tunftöperspektive gezeigt habe. Ja, verehrte Herren, dem Geseßgeber E E G Nur in der Frage der En ist die Kritik weit- SÉEERS ol fu E O R e des Lusft- E A Zukunftsperspektide E ist doch bedenklich ? S eien, und is ‘ticiedenen Seit äußert j C L atonijbe Hastpflichtung gewiß nicht ers ÆWir würden da in eine ( | Ret 7 worden, daß der Geseßentwurf darin E Maßregeln L otten werden, aber as der Entwurf bietet, ist wirkli zu wenig Es Ut seße machen wir doch i n E T habe. m einzelnen wird über die Regelung der Haftpflicht in ciner | 225, Yobile officium des Neichs, das 99 % der Luftfahrzeuge besitzt, } übersehbare Entwiklung. Die Entwicklung der ‘uftschiffahrt ist aber on Oen werden können. J möchte aber doch {on | gr su, orgen, daß angemessene Entschädigungen gezahlt werden, | beute noch nit überschbar, und deshalb bleibt nichts anderes übrig hier eine us plewerte Stimme anführen, die si für die Regelung, E wir quch u t so weit gehen, wie bei den Eisenbahnen, so | As viele Bestimmungen der Verordnung des Bundesrats zu überlassen. die 8 Spl Wird, ausspricht. Vor wenigen Tagen {rieb as 2A Me Garantie dagegen geschaffen werden, daß nicht eine | Wird später einmal cin neues Geseß nötig, daim werden diese Bundes- E enb lie ies S noch E rgeyene Haflung L E Automobil sts e ea E b Vie Dep O und E nungen daß E Sts für ‘das neue Es abgeben. SVelET S DeNA Sugwesens cin Hemmnis sein würde, un C L D }Q1ed, die Daftpfliht muß also } H glaube nicht, daß unsere Zukunft in der Luft liegt. Die Luft hat das 2. E C OIE nt. Jch Dane daß diejenigen, die aug verschieden geregelt werden. Wir werden in der Kommission } 3U, wenig Boden. Aber wir sehen die Eutwicklung der Luftschiffahtt eine weiterg ? Daftpflicht fordern, die Frage etwas vberschdßen. dieser Bober Pie R IE Ee Troß aller e großem Mee Wir danken den Männern, die durch ihre cer edenen hoffen wir do, daß cine Verständigung bei gute großen Vpfer diese herrlihe Entwicklung herbeigefü haben. Wir li den sini flo Willen möglich sein wird, uud daß ein Gesetz geschaffen A E wünschen ihnen ea S itgen Wir Binden H R aue f uta e orre ortes Ian Unfälle nur in einem Prozentsaß von E M eLelen des Publikums wahrt und der glanzvollen Ent: | dieser Beziehung voranschreiten. Das werden wir tun können, wenn ciwa 0,3 E TIERAE ‘ergessen Sie nicht, daß es sich bei diesen | Cn der Lustsciffabrt, die wir unserem großen Landömann, dem | wir die alte, männliche, “ruhige, - besonnene Nüchternheit bewahren Zuf itiraani um pu, Namentlich aber auch bei den Flug- | Grafen Zeppelin, verdankcn, frommt und“ nüßt. 6 sowohl in der Sipung des Verkehrswesens selbst, als auch in den F evolt daß es sich aber um Maeifellos sehr hocstehende erte Abg De U Id (N Auch wir wollen den Pionieren des | geseßgeberischen Verhandlungen. Wir sind ebenfalls ‘mit der Kom- n L T N erke handelt, die vielfa finanziell | Luftfahrtwésens unseren Dank aussprechen für die Erfolge, die ¡hx | Misstonsberatung einverstanden ‘und bitten, die Vorlage einer Kom- L nei Verlust Anb müsst Unternehmungen arbeiten vielfach | Wagemnt uns leschert hat. Die Regierung hat gutgetan, daß sie S O E A M : L ULLE ; : J 4s T A T l ; j; s Haftpflichtbestimmungen weitere Beschrenn ihnen dur zu weitgehende | niht erst eine :nternatienale Negelung abgewartet hat. Man hat | Abg. Sie hr - Insterburg (fortshr: Volksp.): Auch meine Betrieb einstellen IS gebe mich der Hoffmenen auferlegt werden, thren | aber vielleicit mit der Dreileilung der Luftfahrzeuge nit gatgetan, | Freunde steben dem Entwurf sympathisch gegenüber. Wir halten der eine Verständigungauf diesem Gebiete der Haff; if S e QO R S E O, der gflsdifiakrt be- | jeßigen Zeitpunkt für die Regelung des Luftverkehrs für Gon C ho Flug; sen i T gefunden wird, damit | Nnder inl. S , daß wir keine Auskunf über | S î ie Entwi s Luftschif s ist, m i sis N Se Su S tber de Ferselben glücklichen Weise weiter- bekommen haben, wie sich der Bundesrat die tbeile G E e bebenten, me bier erft e eus ibe E deutsche Luflschiffahrt sich als eine jüngere aat: E oten, 6 Hie Lie E ständ e Konzentration der Fontrolle denkt. | Entwicklung stehen. Wir betraten den Entwurf als ée Lade c tor der Seesiffahrt if 6 f Ler mt unebenbürtige | Vlerdurch L er Um er Grlangung einer Monopoi H für die Kommissions L # gdie der Ste meien, Bi, Sie hat mit ber See: | don-prionten Lewinigunten Vor chub geleisot mertee tens | bare Guunlage fe de NommiNanöverhand lungen. Nach dem (n Pal garen Be E bollste Mer, emente. Wie die deutsche | sichtige Gestaliung ter Ut scheint mir troß der beiden Vor- | gen erlaffen, Wir erwarten, daß Ea Anordnun- E O :1bei bér Begeigauen Errungen hat, so ver- | redner 1m Julerese ter Cntwiklung des Flugfahrwesens unbcdwngt er- | gen niht vom grünen Tisch aus dekretieren pi Nele Bestimmun- gerade die deute S iconb diesem Verkeh ung und Freude, mit dex | forderlih zu sein. Jh sche darin gar keinen orteil, wein die } si vorher mit der Luftschiffindustrie i Ner 1rd, JOudern, daß er ist, aud der deutschen Luftscbiffahrt geli rSwelg enfgegengefommen | Yaftpfliht in das G* messen des Richters geseßt wird. Dio im Geseß | anhört. Auch wir haben Bedenken d f Verbindung lebt und diese daa G Sant iumer in Trr B20, sodaß auch auf | Lorgesebenen Grisckäbigungssummen. sind Ku für mi zu niédrig. f nungen insbesondere über Prüfung. Nu der Bundesrak. die Anord- “Aba. Dr. Landsberg (Soz): ie Mensch t Es E E L Laue Fall 4 Is vor- J Fahrzeuge; wie über Prüfung und Zufassung Ful Kennzeichen der ¡ihnes-W ih au die Luf Dis 2 een ‘Haben - dur aujehen. Gs ware bicleimt au bester gewesen, cine Neichszujtändig- | zentralbehörten über[ai V der FUbrer dén Landes E A B. Us 45 Df E s fommt der Gesek. | feit zu sckaffen, um cine Quelle von ‘Streitigkeiten wegen ver Roi Kaübes[Granken A fann. ZWdensalls dürfen lbr U gebung nieht, baß sié binter dem Teckmiker her ist, ia 1c die Geseh. | petenz der Bundesfzaaten aus ber Welt zu schaffen. Der Lustverkehc | riêmus Vorschub geleitter e-n: Dadurch würde nur bem Petr ea eine nee Mangan Rat E d gadle sie aber | muß des Kaisers und des Reiches fein. Das Wort: Vexilla impera- | partifularismus am Plak werten, und am wenigsten ist der Luft: förmlich nah internationaler Regelung, und die Sha Ha Jnt toris prodeant gilt au hier. Der Ueberweisung ‘an die Kommission internationalen Regelung Sas wurde auch der wil Séidweret heutigen Ausführungen des Regicrungsvertreters Haben id E E A N tel (font): S : : begrüßen es, daß der Ent Wierigkeiten in “den Wei n Wir Fereugt, daß eine nationale Regelung vorweagehen muß. Wie ate E eni R s E E E L U e fa Befährdungsgrundfak Felt S e Ren E Haftpflicht auf ollen wir noch zusehen, daß ‘deutsche Luftsiffer in Rußland twe Wir eiben im Sähie: 1914 ein uffe Eg E e SCIOgL hâtte, } sen Fällen in der Lage, boi, 6 er Verlebte it nur in ven (elte Spionage festgehalten werden? Die Regierung- bat {s is gen [wir werden im Zahre „ein Luftverkehrsgeseß im Reichstage be- ahlen R ge, dem Halter des Fahrzeuges rin, Verfi g 1 ent- f. raten, nit ungläubig den Kopf ges{üttelt und das füx cine Unmög- | muß gele : Gefährdung des Publikurto Li A Lftabee

{preckende Verbandlungen geführt,- sie find ober nit zum Ab T Tidfei Ó OE T T Ar C2 j ] i 2 E) {Gluß 1 Tichfecit gehalten Pan Wir freuen Uns-dieses sortsGrittes, sind aber Bedenklich E vollkommenen Schadenersaß ‘ausgeglichen werdes.

; [l aud ‘die Bestimmung des Gesehes, ‘die die Ents

Auf dem größten deutschen Flugplaße in ch L s 336 gptaye, in Johannisthal, wo in den leßten Jahren an 336 Tagen geflogen wurde und 327 000 Kilometer