1914 / 63 p. 19 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

halb mit um so größerem Nachdruk geführt werden. Nur so kann man dazu O U es nur eine Ebre gibt für alle Volksgenossen. Der Ausgang der Zabérnert Affäre hat dem Militarismus den Kamm \chwellen lassen. Dem Gesehe haben sih alle zu unterwerfen, au die Offiziere.

Abg. van Calker s Wenn ih den Abg. Gröber richtig ver- standen habe, so kommt es ihm in erster Linie auf die Frage an, was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um das Vorkommen solcher ¿Falle für die Zukünñft uñmöglih zu machen. Mir scheint es rihtig, wenn wir aus diesen Gesichtspunkte heraus die ganze Frage be- handeln. Es hat immer eiwas Schwieriges und Bedenkliches, wenn man eine Interpellation immer nur an einen konkreten Fall anfnüpft. Dieser Fall muß von dem traurigen Gesichtspunkte aus behandelt werden, daß er uns in eine bessere Zukunft führen kann. Die Frage ist, fann der Gesebgeber hier Abhilfe schaffen, bestehen auf diesem Gebiete Mißstände? Wir müssen uns auch fragen, ob der Neichs- tag als Faktor der Geseßgebung hier ebenfalls etwas tun kann. Wenn ein Offizier mit der Frau eines Kameraden Ehebruch treiben will, sie betrunken macht, wénn der Beleidigte erschossen wird und der Be- leidiger custodia honesta bekommt, so ist das ein Unrecht. Daß es nur eines Wortes bedarf, um das Duell zu beseitigen, glaube ih nt; wäre es so, so bestände das Duell schon längst nicht mehr. Durch die schwersten Strafen sind die Duelle nicht aus der Welt geschafft wor- den. Das beweist die Erfahrung. Jm Gegenteil, auh unter milden Bedingungen haben die Duelle abgenommen. Im vorigen Jahre sind nur 13 Duellsälle vorgekommen. Der Geseßgeber kann das Duell wohl verbieten, aber durch sein Verbot nicht beseitigen. Aber was tann der Geseßgeber mit einem fo {weren Problem tun? Kann er es erledigen? Gewiß nicht. Diè Kommission hat das Problem nicht gelöst. Aber sie könnte Vorschläge machen, die uf eine Besserung hinzielten. Wir sollen und wollen gewiß nicht um eine Frage herum- reden, auch ih will s nicht tun. Jch meine mit dem Kriegsminister, Wir müssen alles tun, was wir können, um die Duelle einzuschränken, beseitigen können wir sie nicht, und wenn ich sie heute beseitigen könnte, ih wollte es nicht. (Hört, hört!) Das ist meine ehrliche Uebèr- zeugung, seien Sie doch tolerant, meine erren. Der Mann, der hinter dem Pfluge geht oder den Hainmer \{chwingt, hat diesélbe Ehre wie der, der des Königs Nock trägt. Es ist deutsche Auffassung, daß man einsteht für das, was man tut, daß man sih nichts gefallen läßt. Jeder soll si hinstellen und sagen: Jch bin bereit, dafür einzustéhen, was 1 tile, ih lasse mir nichts gefallen. Jn diesem Grundsaß liegt die Entwilungsmöglichkeit jedes einzelnen und des ganzen Volkes. Ich wiederhole, es gibt kèine verschiedene Ehre, ja gewiß nit. Ich hätte ja mit meinen Anschauungen zurückhalten können, aber ih sage Ihnen offen meine Meinung. Wir können den Zweikamp nit ganz entbehren. Was nun die Ghrengerichte betrifft, so bin i überzeugt, daß sie n Konsequenzen aus Erfahrungen und Geseßzen ziehen werden. as kann nun ges{hehen? Der Gesetzgeber fann ja die Strafbestimmungen in Einklang bringen mit den ethishen Welt- anschauungen des Volkes, und das scheint mir- hier die Aufgabe zu sein. Der Ziveikampf als Tatbestand, als Delikt wird einheit ih mit Festung bestraft, ganz gleichgültig, aus welchen Gesinnungen er ent- standen ist, und das 1ist das Bedenkliche. Hier können wir etwas er- reichen durch Üünseren in dèr Duellkommission R Antrag. Es muß an die Stelle der Festungshaft Gefängnis|trafe treten für jeden, der den Zweikampf freventlich verschitldet hat. Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrentechte darf zugelassen werden. Jh bin überzeudt, daß das éine Hilfe bringen wird. Unser Antrag steht im Einklang nit den Anschauirngen des uen Volkes und auch S die an dem Ziveikämpf prinzipiell festhalten. Gerade weil der Gesebgeber in diésem Falle {ch in Harmonie mit dem ganzen Volke wei , wird, glaube ich, éltó@s ausgerichtet werden. Jch glaube aùch, daß diéser

J uf Entscheidung der Chrengerichte einwirken könnte, Man E Cg Fällen erkennen, der betreffende Offizier ist E Die

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ftionsunfähig, Und mit einem Lumpen {ießt man n nicht. Ï bung dieses Zieles wäre ein Gewinn. Jeder Offizier wird mir recht geben, daß die möglidst baldige N der Satisfak- tionsunfähigkeit folhe Fälle vermeiden wird. Jch begrüße die Er- klärung des Kriegsministers freudig. Mein Wunsch geht nun dahin, daß die Neichsjustizverwaltung den Grundgedanken unseres Antrages er- wägen und ihn geseßgeberisch zur Durchführung de möchte. Gé- lingt das, A werdén wir nit das Duell beseitigen, aber den Triumph des Unrecchts und der Unsittlichkêit werden wir damit eindämmen.

_ Abg. A West ar þ (dkons.): Wir erkennen an, daß die Mili- tärbehörden alles getan haben, was nah Lage des Falles und der Kabinettsorder von 1897 gnd war, um den Zweikampf und seinen traurigen Ausgang zu vermeiden. Der Zweikampf ist in diesem Falle auf den eigenen Gntshluß des Beteiligten und niht auf äußeren Zwang zurückzuführen. Ge en den Beleidiger {chwebt das erfahren, und das enthebt uns der Möglichkeit, über sein Verhalten ein Urteil auszusprechen. Dagegen veranlaßt uns die allgemeine S ErInA Der

nterpellation zu einigen Darlegungen allgemeinen Jnhalts. Unseren jpiederholt abgegebenen grundsäßlichen Grklärungen über den Zwei- ampf haben wir nihts hinzuzufügen; er verstößt gegen göttliches und menschliGes Gebot, êr muß seine Strafe finden und seine Beseitigung ijt nah Möglichkeit zu erstreben. Veber den méhrfach besprochenen Beschluß der sogen. Duellkommission müssen wir au etwas \agen. Wir haben dem Vorschlage, daß in Fällen frevelhaften Verschuldens Gefängnisstrafe und die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte stehen soll, zugestimmt, weil wir ihn grundsählih billigen. Aller- dings haben wir der Zustimmung mehr den Charakter einer MRe- Folution beigelegt; wir gnd doch der Meinung, daß die Frage noch ernster und eingehender Prüfung bedarf in der Richtung, ob die For- mulierung durchweg das Richtige trif t, und ob der Vorschlag nicht boch aus dem System Unserer ganzen Strafgeseßgebung bare Gan ob er nit _zu_ verbinden sein möchte mit einer andertveitigen Nege- lung des L und der Strafe ‘in Beleidigungssachen über- haupt. Ich gehe aber jeßt darauf nit näher ein. In bezug auf den Zweitamps im Ÿ eere müssen wir für das Offizierkorps das Recht und die Pflicht in A nehmen, eine Gesinnung zu pflegen, ver- möge derén es E Gl creit ist, für die eigene Ehre seine ganze Persönlichkeit mit a h ossenem A wir eine der Grun lber Go, lertorps, an der nit gerüttelt werden darf. Aus u E ésinnüng heraus, nit aus dem Wurische nach Rache odet Strafe, emstehen. unter Umständen die {weren Konflikte, die dazu führen, der einzelne sih zum Zweikampfe ent- {ließt und infolge ri Pwanges entschließen muß, und dieser Umstand darf mckt unberücksihtigt bleiben. Sh glaube ferner, daß gerade verschiedene Creéignisse der leßten Zeit bie Bedting Febr nahe legen, daß er immer noch das geringere Vebel ift dls die un- geregelte Selbsthilfe. Zu den bedauerlisten Fällen

hebruch Beleidigte auch noch bas Opt 1e altes

êr fremden Ehe ist äß es den Täter in

nigriff einzuseßen; darin erbliden

wo der durch HERON Verbrechers wird. Die ftevelhafte Verleßung ein P O T 2 jeder cnständigen Gese ogich machen L ih ist also im Heere dem Ehebruch mit vollem stl S AIA gegenzutreten. Wer freventlih in eine Ebe einbricht, unter Mißbrauch des amera a R S M Autorität als Vor- geseßter, joll ale K el it Gran tragen, wenn er 1h nachträglih zum Kampfe stellt. Mit efriedì A wir feststellen, daß diése Auffassung auc in der Arc! bie G ist. ér vorige Kriegsminister hat in der Budgetkommission am 1. April 1913 eine Erklärung abgegeben, die si mit den Beleidigun- gen beschäftigte, diè nux erfolgen, um einen Offizier in seiner Stellu j u gefährden. Wir müssen es als einen Forts{ritt anerkênnen, wen Lie damals kündgegebene Frontauffassung erweitert und wenn vielleicht erwogen würde, ob in Fallen, wo offensichtlih ein Offizier sih der Standesehre unwürdig gezeigt hat, dieser Tatbeständ durh Ehren- gericht festgestellt worden ist, und diese Entscheidung, wenn auch nur mit vorläufiger Wirkung, so rechtzeitig erginge, daß sie noh für den Bes leidigten und für die E S Standesgenossèn von maß- gebendem Einfluß sein könnte. ir unterlassen es aber, bestimmte Vorschläge zu machen, weil die Ausgestaltung des ehrengeritlichen Verfahrens zu den Befugnissen des obersten Kriegsherrn gehört, auf vie dem Reichstage eine Einwirkung nicht zusteht,

Abg. Dr. Blun ck (fortschr. Volksp.): Der Fall in Meß scheidet für S ae das kann uns aber nicht E ie Ee en zur Duellfrage zu mächen, Von éiner „Duell wu t“ dér Offiziere f mir nichts bekannt. Nein, wir müssen den Spieß umkehren, es handelt sih um den Duell zwan g, von dem wollen und müssen wir heute reden. Zu meinem großen Bêdauern können die Ausführungén des Abg. van Calfker den Cindruck erweden, als ob er den Duellzwäng fordert und für notwendig hält. Denn wenn er das Duell als Einrichtung der Armee festhalten will, so bedeutet das für die Arinee notwendig den Duellzwäng. Den die Einrichtungen der Armee müssen auch von ihrèn L gen respektiert werden. Und so kommen wir niemals zu dem Ziele, dás er mit uns érreichèn will, nämlih mit der Duellsitte gründlich aufzu- räumen. Der Kriegsminister sagt, ein formeller Duellzwang bestehe in der Armee nicht. Der Kriegsminister sollte hier doch wirklich auch ein- mal den Mut finden, rund heraus zu sagen, daß wir den Duellzwang haben, und daß er auch nichts zu tun gedenkt, um ihn zu eh anstatt mit solchen L darum herum zu reden. Der MNeichstag wird sih mit dieser Stellungnahme der verantwortlichen Heeresleitung; also auch des Reichskanzlers, durch den der _Kriegs- minister voll gedeckt ist, nicht einverstanden erklären können. Graf Westarp sagt, die ehrengerihtlihen Ordnungen sind nit von uns er- lassen und gehören nicht n unserer Kompetenz. Da hat er recht, da- gegen streitet auch kein E Aber diese Vorschriften dürfen nicht gegen die Geseße verstoßen. Der Kriegsminister hat die Schrift des Obersten Spohn mit einer kurzen Handbewegung abgetan. Unter den heutigen Verhältnissen, wo alles, was ein Offizier schreibt, das Impri- mätir erhält, kann mañ sih ep herausreden, es sei eine Privatarbeit. Die Verwaltung trägt jedenfalls für einen solchen Kommentar eine moralische Verantwortung. Der Kriegsminister hat auch tat ächlich den Obersten Spohn nicht desavouiert. In ‘einem hat der Kriegs- minister zweifellos recht, daß die ehrengerichtlihe Ordnung die Be- teiligten niht zwingt, ein Duell auszutragen, folange das ehrengericht- lichè Verfährên noch nicht erledigt ist. Dèr Chrenrat hat’ festzustellen, daß die Ehre der Beteiligten nicht berührt ist, er kann einen Ausgleichs- vorschläg aufstellen, und er hat zu erklärén, daß er sih nach Lage der Sachë außerstände sehe, einen Ausgleich zustande zu bringen, und er muß in einem solhèn Falle ein ehrengeri{tlihes Verfahren für nöôt- wendig erklären. Das éhrengerichtliche Verfahren muß unverzüglich stattfinden. Dem Allerhöchsten Kriegsherrn ist in einem solchen Falle Me Meldung zu machen. Eiñ Zivang der Parteien, sich zu duellieren, esteht also niht, bebor der ehrengeritlihe Spruch stattgefunden hat. Daß Offiziere niht auf den Spruch des Chrengerihts warten, ist der wunde Punkt in dieser Sache. Heute liégt es leider so, daß das ehren- erichtliche Verfahren ganz außerordentlich langsam arbeitet, daß im Durchschnitt Monate vergehen, bis der Spruch des Ehrengerichts ‘vorliegt. Je s{neller der Chrenrat entscheidet, um so langsamer arbei- tet das Chrengericht. Das muß nicht N sein. Der Kriegsminister hat erklärt, in dem vorliegenden N habe der Chrèenrat den Beteiligten die Aufforderung zugehen lassen, bis zur Entscheidung des Ehren- gerichtshöfes zu warten. Das ist etwas Neues. Warum erhebt nun der Chrenrat diese Aufforderung nicht zu einem dienstlichen Befehl? So ‘wie heute das Chrengericht arbeitet, bedeutet es für die Beteiligten ein viel zu es und unerträglihes Opfer an séelischer Anspannung. Kann es der Beteiligte überhaupt aushalten, monatelang untér einem Es Druck zu lében? Es is unbedingt notwendig, dafür zu sorgen, das Chrengericht ebenso räsh und Þrompt arbéitet wie der Shren- rat. Wenn das geschieht, dann wird in fast allen Fällen das Duell in der Arinee vershwinden. Wir verkennen nicht, da {on die Tätigkeit der Ghreñräte außerordentli segénsreih gewirkt hat, natinentlich werin kluge und besonnene Männer in ihn. hineinkomnien. Es ist mir ein Fall bekannt, der Nachahmung verdient. Ein Schwiegersohn hatte sich gegen feinen alten Schwiegervater sehr \{limme Handlungen zuschul- den komnien lassen. Düärauüf hat der Schwiegervater allerdings einen formell beleidigenden Brief geschrieben. Der Chrenrat hat einstimmig sich auf den Standpunkt gestellt, es sei richtig, daß der alte Herr zu weit gegangen sei, aber das Verhalten des S sei uñfair gewesen, und der Schwiegersohn müsse erst die Angelegenheit aus der êlt brinigen, bevor der Shwiederväter die formelle Beleidigung zu- rücknähme: Die {weren Fälle, um die es [e hier eigentli handelt, E diejenigen, wo der betreffende Offizier atisfaktionsunfähig ist da arf es überhaupt nit zu eitem Düé kommen. In Da müssen die Chrengerichte {nell arbeiten. Um die freiwilligen Rechts- hâändel an sih haben „wir uns nicht zu bekümmern, aber gegen den Duellzwang ies wir uns wenden. Der. Duellzwang besteht - enau so wie bei den studentishen Korps. D haben wir einen Fall vor uns, der, losgelöft von jeder konkreten Tatsache, in die Tiefe des röblems hincinführt. És ist dêr b] des Leutnants von Brähndben- tein. Der Leutnant von. Brandenstein, der Sohn eines Vaters, der elbst der Armee et hat, war Leutnant im 2, Garderegiment zu uß, ein tüchtiger Offizier, abèr gleichzeitig ein übërzeugtér fromnier Christ evangelischen Glaubeñs. Seine Kameräden haben mehrfach mit ihm darüber disputiert, oder sagen wir, ihn E und so ist es eines Tages dazu gekommen, ganz ohne seine Na assung, daß Kame- raden mit ihm über seine Stellung zum Duell gesprochen habèn. Da hat er offen erklärt, daß er fein Fou des Duells sei. Die Sache würde dem Obersten gemeldet, und was er erklärt hat, liegt in seiner öffentlichen Crfklärung vor. (Der Redner verliest die Erkläruna.) Er sagt darin, daß er das Gebot: Du sollt nicht töten, auf sein militärisches Dien|stverhältnis nicht beziehe, däß er sich gegen tätlihe Angriffe sogar verteidigen wolle. Sich zum Duell zu äußert, sei er nur duïrch Pro- vokation veranlaßt worden. Der Leutnant von Brandenstein hatte ein ehrengeritlihes Verfahren nachgesucht. Man hat ihm mangelnde Entschlußfähigkeit vorgeworfen. Er hat nicht einer besonderen reli- giösen Gemeinschaft angehört. Mañ mag nun über seine Stellung zur Bibel verschiedèner Meinung sein, aber man sollte do vor seiner ehrlichen Ueberzeugung Achtung haben. Wie stellt sih die Heeresver- waltung zu dem Falle? Von sehr hoher Stelle ist das Wort gefallen: Nur ein guter Christ kann ein guter Soldat R Ich bitte, üns aus- einanderzuseßen, wie dieses Wort seine praktische Anwendung findet. Hier ist ein Offizier a worden, der aus seiner christlihen inte E heraus, grun säßlih den Zweikampf verwirft. Mich interessiert die Frage, wie es eigentlich mit diesem im Kriegsfalle das Vaterland einmal alle waffenfähigen Männer de- braucht. Diesem Leutnant, der das Waffenhandwerk liebt, ist es dann unmöglich, für die Verteidigung seines Vaterlandes mit ins Feld zu ziehen. Ich weiß nicht, ob man ihn danú als gemeinen Mann wieder einstellt. Es E doch ein unerträglicher Gedanke, so einen waffen- fähigen jungen Mann zur Ruhe zu zwingen, wenn das Vaterland seiner bedarf. Der Duellgeift in der Armée u auf erzieherischem Wege be- seitigt werden. ‘an h grundlégénden Wandél in dieser Be- nd schaffen. Die Duellunsitte ist weit über das Heer hinaus ver- reitet. Aber das Heer und sein Anhängsel, das NResetvéoffizierkorps, ist der Kernpunkt. Alle anderen Kreise ahmen einfäh nah. Jn der Kommission haben wir gehört, wie zwei Barbiergehilfen naH allén Negeln der Kunst einen Ziveikampf ausgeführt haben. Das ist vkel- [leiht ein gutes Mittel, einen Wandel herbeizuführen. Wird ‘das einmal Gemeingut, dann verfällt die Sitte dem tötenden Fluch der Lächerlichkeit. Die Rechtsordnung müß dafür in Anspruch genommen werden, die Chre wieder herzustellen. Das hak auch ür das Militär u gelten. Wir hoffen, daß dêr Beshluß der Kommission eine ab- shivähénde Wirkung haben wird. Ex tvird dazu führên, gerade in den- jenigen Fällen, die wir im Auge häbên, das Duell aus der Welt zu schaffen. F Preußischer Falkenhayn: : Meine Herren! Der Herr Abgeordnetè Dr. Bluñck ist soeben auf den Fall des Leutnants a. D. vón Brandenstein eingegangen. Jch möchte eiù paar Worte dazu sagèñ. - Dië Eïklärung, die am 10. De- ¿ember in der Kommission abgégèben worden ist, wurde auf Grund des vorhandenen Akténmateriäls verfaßt ünd muß in vollem Umfange aufrechterhalten werden. Wenn der Hérr Leutnant a. D. von Brandéh- stein der Ansicht ist, daß seinè Verabschiedung in erster Linie wegen

seiner Stellungnahme zu der Duellfrage véranlaßt wurde, so muß ih

Kriegsminister, Generalleutnant von

Manne ist, wenn

das bestreiten. (Hört, hört! rets. Oho! links.) Allerdings ift dig DiSussion über eine ganze Anzahl von Fragen, die der NRegiments- kommandeur mit ihm gehabt hat, durch ein Géspräh über das Duell im Kasino veranlaßt wordeit. (Na also! links.) Déêr Regimentskom mandëür is dur das, was ihm darüber gemeldet wurde, stußig ge4 worden, hat sich den juügen Offizièr kommen lassen und hat ihm eind ganze Anzahl von Fragen der verschiedensten Art vorgelegt, die der Offizier nah pflihtmäßigem Ermessen des Regimentskommandeurs nicht so beantwortete, und bei deren Beantwortung er nicht so die Entschlußkraft und klares Urteil zeigte, wie es nah Auffassung des Meégimentskommandèurs für einen Offizier nötig war. (Lebhafte Zurufe von den Sozialdemokraten. Bewegung.) Jch kann Ihnen, um dis Sache abzukürzen, weiter mitteilen, daß, nachdem das Gesuch um Verabschiedung des Offiziers abgegangen war, der Leutnant a. D. von Brändenstein einen Briéf an den Regimentsadjutanten rihtete wenn ih nicht sehr irre, hat er ihn aub veröffentliht —, in dem er die Fragen, die am Tage vorher an ihn gerihtet worden waren, zu beantworten suchte. Darauf hat der Regimentsadjutant mit Zu« stimmung des Regimentskommandeurs folgendes geantwortet: „Diese Aeußerungen, ;: d. h. die Aeußérungen des Leutnants von Brandenstein die Sie in meiner Gegenwart dem Herrn Obersten gegenüber getan haben, wären ganz klar und den jéßt von Ihnen abgegebenen Er- klärungen durchaus entgëgengeseßt. Die jeßt nah 24 Stunden von Ihnen gemachten sehr wesentlich anders lautenden Ausführungen können den Herrn Regimentskommandeur nur in dem bereits von ihm gewonnenen Eindruck bestärken, daß Ihre Anschauungen in dieser Frage, bei deren tatsächlichem Eintritt oft nur Sekunden zur Klarlegung zur Verfügung stehen, völlig unklar sind, daß es Jhnen somit an der für den Offizier unbedingt nötigen, in den Allerhöchsten Vorschriftéèn an erster Stelle geforderten Entschlossenheit fehlt. Lediglich dies aber ist der Grund, weswegen Sie der Herr Oberst für ungeeignet für ein weiteres Verbleiben in der Armee hält,“ Dem Leutnant von Brandenstein ist niemals ein Vorwurf gemacht worden, der seine persönliche Ehrenhaftigkeit in Zweifel stellt. Dies - ist ihm wiederholt von seinen Vorgefeßten eröffnet worden. Auch hat ein solher Zweifel keineswegs bei den Vorgeseßten bestanden. (Zu- rufe von den Sozialdemokraten.)

Abg. Dombeck (Pole): Man sollte solche Lumpen, die die Famtilienehre ihres Kameraden antastèn, überhaupt aus der Gesell- schaft aus\{ließzen Und sich nicht mit einem solWên noh duellieren. Das Vokrgehën der Duellkömmission ist zu begrüßen, die die jeßige Ausnahmebëstimmung in Bestrafung des Duells abschaffen will, untd dafür Gefängnis und noch s{chwerere Strafen vorsieht. Damit ist {on viel gonnen. Die Erklärung des Kriegsninisters war ebénso ünbeftiédigéïd, wie dié Entschließung des Bundesrats zu dem Beschluß des Reichstages für die Duellfrage. Es ist be chämerid, daß zur Beseitigung des Duelluñfugs so gut wie nichts geschehen ift. Diése Duellunsitte müßte als barbarisch, L ünd ‘dem göttlichèn Gebot widerspréchend #0 bald wie möglich aus der Welt geschafft werden. j

Abg. Mettin (Np.): Aub wir beklagen aufs tiéfste ven Fall Meß, der zur Interpéllation Veranlcssung gegeben bat, und wir ‘bes lagen auch, daß dêr in seiner Chrè so \rbte Gefkränfte das Opfer des Duells geworden ist. Wir wollen es durchaus vermeiden, auf die persönlichen Verhältnisse Ss die zu dieser Zweikampf geführt haben, aus Nütsicht auf dié Beteiligten und auf das \{chwebende Ner- fahren. Dér Kriégsministér hat dié S A in ftiner durhaus ausreicßenden und befriedigenden Weise eantiwottet, et hat nach- gewiesen, däß der Ehrentat wider Géjeß und Recht mt verstoßen hat. Wir haben gehört, daß det in seiner Ghre aufs tiefste gekränfkte Offizier mit dem Revolver herumgelaufen ist, um ben ngreifer einer Chre niederzusießen, daß er jedé Vermittlung abgeléhnt hat.

it haben gehört, daß der Ehrenrat ihm hat die Au orderung zu- gehen laffen, zu warten, bis das ehrengerihtlihe fahren etn- geleitet wäre, Der Beleibigte hat sih unter keinen Unistäñden darauf - eingelassen. Mehr konnte der Ehrenrat ünmöglih tun, und wenn der Abg. Blunck dabon gesprochen H daß der Chrénrat seine Aüf- fordérung in die Form eines Befehls hätte fleiden sollèn, so weiß ich E ob ber Chrenrat überhaupt in der Lage ist, einen militärischen Befehl zu erteilen. Eins aber weiß ih ibe daß der Beleidigte. sich auch um einen Befehl nicht gekünimert hätte. (x hâtte sih gesagt, in einem derartig schtvêrwiegenden all handele ih nah meiner eigeñen Veberzeigung. Was nun die Frage der Vérhütung ber Duélle für die Zukunft betrifft, fo möchte ih zunächst mit allem Nachdruck E E ee Are Dae p daß die Z2weli- ¿amps[e außerhalb der Armee siherlih sehr viel zahlrei / in der Armee. Namentlich ist die Zahl d slreicher sind als

j [Er uele wegen bloßer Läappalien außerhalb der Armee fe ; i ie int H6D ratl Ale sehr groß. Blicken Sie doc einmal

F i Ungarn, in unserer Armee können sol. Zweikämpfe gar nicht vorkommen dank der Tätigkeit des E a rats. Der A p: A hat zum Pun der ganzen Frage ge- nommen den absoluütistishen Willen des ilitariómus. Da frâáge 1h Sie, ist es denn etwa der dbsolutistishe Wille dés Militarismus ‘ge- wésén, der z. B. einen Lassalle zum Zweikampf véranlaßt hat? - Als dem Abg. Haase vorhin der Zuruf: Lässalle! gemächt wurde, erwiderte er: Jch komme noch darauf. zu sprechen. Zu meinem Ersicunen hat er es aber nicht getan (Abg. Haase: Sie bekommen noch. Ihre Ant- wort!), Was sind das denn überhaupt b Gefühle, die jemand dazu veränlassen, mit der Waffe in dèr Hand seinem Beéleidiger gegenüber- zutreten, Der Kriegsminister hat ganz ret, wenn er sagt, bof das Gefühl der Rache in den meisten - Fällen aus eshlossen ist, Auch die Absicht der Tötüng wird in den maistén Fällen gar nit in Fragè ommen. Zu einem Duell ents{ließt fs der so {wer Beleidigte nur nach s{chwerem Konflikt und inneren Kämpfen, Ex trikt ja mit seinër eigenen Person, mit feinêm S Leben ein, êr sagt si, für uns beide hat die Erde keinen Plaß. Nür nach den shiwer}ten Kämpfen wird der also Beleidigte zur Waffe greifen, troßdem er weiß, daß er gegen göttliche uñd mens{liche Geseke E Auch den Vorwurf der moralischen Üntreife kann man nit erheben. “Er wird, wie es Bismark getan hat, kéêinen anderen Richter anerkennen, als dén E im E Der Abg. Due sägté, män möge gegen die Duellanten nach fes und Necht verfahren, das fomnmt auf ie Empfehlung von Prozessen hinaus. Soll dén der in seiner Ehre Géktänkté, dessen Frau verführt worden ist, die ganze- Angelegenheit vor Gericht \{leppen lassen? Dort hat er enan auf eine Schonung seinés Gegners nit zu rechnen. Jn i Gen Fällen würde der Be- leidigte votziéhên, zur ungeregelten Se! E Ill «greifen; wie és dèr Kriëgsministêr bezeinéte, ¿u Mord und Totschlag, wie ih es nennen möhte: Täbsählich wöllte ja au im vorliégènden Fall der Beleidigte den Vetléßêr seiñnèr Ehre mit deim Révolver totschießen. Selbst in den Kreisen, bènêk das Duell sehr fern liégt, hôrt man haufig von êuifacen Leuten sagen, warum ießt er den Verléber seiner Chre nit nieder. Gs. wurde vörhet auf cinen wischettrüf Most es wäre immer no bessér, wénn der E si selbst sein Ret vèrs{affte dan lobt: wentgstêtis der Béleidigte noch! Ja, ob der Ble wod 2E te élbsthilfé greift und den and

s Aa E E cht Ï noG sehr latige Tébétt Unb es niht vorziehen würde, sé; j weifelhaft. Séin L L e

Gndë zu mächen, ist tir doch

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einêm solchen Leben würde der Tod j : shätfüng der Strafen gegen die Duell then sein. A ee Véêr= niemals eiwas geñüßt haben, it {hon von

worden. Auch in England âreist man sol{hen

kampf, nur wird die Sache nicht in Fällen

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C : G Festlande ausgetragen, Cs nüßt fein Cleblites egten auf n