1914 / 63 p. 23 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

D E ' find daber von der Eisenbahnverwaltung für bestimmt abgegrenzte

Bezirke Bahnärzte vertragsmäßig bestellt, denèn die ärztlihe Fürsorge

für die mittleren und unteren Beamten des äußeren Dienstes und ihre Familtenangehörigen obliegt.

Die Beamten und thre Familienangehörigen machen von der ihnen gebotenen freien ärztlichen Behandlung in ausgedehntem Maße Gebrauch, und das Vertrauensverhältnis zwishen Beamten und Aerzteschaft kann als durchaus befriedigend bezeichnet werden.

Neben der ärztlichen Fürsorge haben die Bahnärzte tn bestimmten Zwischenräumen das Hör- und Sehvermögen der im Betriebe be- schäftigten Bedlensteten zu untersuchen, bei Unfällen Hilfe zu leisten, “die Mettungsfaften zu beaufsichtigen, die gesundheitlichen Verhältnisse zu beobahten und Gutachten abzugeben. 5

Im Hinblick darauf, daß nicht selten Gehirnkrankheiten auftreten, die, namentlich wenn sie, wie die progre!sive Paralyse, einen \{chleichen- den Charafter tragen, von dem psyciatrisch nicht en Arzt oft nicht erkannt werden, und daß bei derartigen Erkrankungen, ins- besondere wenn Betriebsbeamte davon befallen werden, die rehtzetltige und sichere Erkennung von großer Wichtigkeit ist, wird den Bahn- ürzten durch Gewährung freier Fahrt Gelegenheit gegeben, die an be- nabarten Universitäten oder von Speztalärzten in größeren Städten veranstalteten psychtatrischen Kurse zu besuchen. Auch sind in den von der Pensionskasse für die Arbeiter der preußish-be}sishen Eisenbahn- gemeinschaft erri{hteten beiden Lungenheilstätten „Moltkefels“ und „Stadtwald* für die Bahn- und Bahnkassenärzte praktische Lehrkurse über Tuberkulinbehandlung S j E : 4

rihtsjahre hatten rund eamte ein Anrecht au freie M E Hierfür waren 2657 Bahnärzte bestellt, deren Bezüge sich auf rund 2 779 700 46 beliefen. Die Vergütung der Bahnärzte betrug auf den Kopf eines Beamten rund 15,90 46 gegen 13,90 6 im Jahre 1911 und 13,60 6 im Jahre 1910.

Neben den Bahnärzten find Augen- und Ohrenärzte be- stellt, die dic bahnseitig für notwendig erachtete Üntersuhung der Bedtensteten auf das Sch- und ‘Hörvermögen in den Fällen vornehmen, in ‘denen die Untersuhung dur den Bahnarzt nicht ausreicht. Die Hilfe dieser Aerzte kann auch von den mittleren und unteren Beamten des äußeren Cisenbahndienstes nicht aber für thre Angehörigen in Anspruch genommen werden, sofern die spezialärztlihe Behandlung von dem Bahnarzte für notwendig eraMtet wird und in der Sprecstunde des Arztes erfolgen kann. An Ver- gütungen sind im Jahre 1912 diesen Aerzten 101 200 6 gezahlt worden.

Die gegen das Vorjahr eingetretene Steigerung des für einen Beamten aufgewendeten Durchschnittsbetrages für babnärztliche Leistungen sowie der an die Augen- und Ohrenärzte gezahlten Ge- samtvergütung ist hauptsächlich auf die Ausführung der im Berichts- jahr in mehreren Eisenbahndirektionsbezirken fällig gewesenen Prüfung der Bediensteten auf das Hör-, Seh- und Farbenuntersheidungs- vermögen zurüzuführen. i

Uebrigens wenden die Sn der Retchsverkehrsanstalten und die übrigen deutschen Staatseisenbahnverwaltungen ebenfalls für die freie Arzthilfe ihrer Angestellten und Beamten erheblihe Mittel auf. Bei den Reichseisenbahnen sind diese Beträge in der für Wohlfahriseinrihtungen aufgewendeten Summe von 6 060 200 46 (für das Etatjahr 1911) mitenthalten; die bayerische Staatébahn- verwaltung hat für bahnärztlihen Dienst den Betrag von 382 000 4, die sächs i che den Betrag von 119 000 „46, die württembergische den Betrag von 112000 #6 und die badische den Betrag von 114 905 6 eingestellt.

Bauwesen.

Der Architektenverein in Berlin beging gestern abend in feinem Vereinshause das diesjährige Schinkel-F est, dem als Ehren- gâste u a. der Minister der öôffentlien Arbeiten von Breitenbah und der Ministerial- und Oberbaudtrektor, Wirklher Geheimer Rat Dr.-Ing. Hinckeldeyn beiwohnten. Nach einem Quartettvortrag wurde die Fesilihkeit durch den Vorsißenden des Vereins, Stadtbaurat hn eröffnet, der die Ernennung folgender Herren zu Ehrenmit- gliedern bekannt gab: Geheimrat Prof. Dr. Baumeister (Karls- ruhe), Oberbaurat Emperger (Wien), Ministerialdireltor von Neverdy (München), Wirklicher Geheimer Oberbaurat Sarrazin (Berlin), Graf von Suzor (St. Petersburg) und Architekt Sulius Brunfaut (Brüssel). Sodann wurde durch den Staatsminister von Breitenbach das Ergebnis des leßten Schinkel-Wettbewerbes verkündet: Es haben erhalten: den Staatépreis für „Hochbau“ und die Schinkel- Denkmünze (Entwurf zu einem Zentralfriedhof) der NRegterungsbau- führer Dipl.-Ing. F. Kaßbaum - Saarbrücken. Die Schinkel-Denk- münze erhielten die Regierungsbauführer Dipl.-Jng. H. Stange in Spandau und Dipl.-Ing. W. Hopp in Marburg, der Negierungs- baumeister Dipl.-Ing. G. Morneweg in Oppenheim und - der Negîe- rungébauführer Divl.-Ing. …_ Schlemm in Dresden-A. Dén Staatspreis für „Wasserbau“ (Entwurf zu einer Hafen- anlage in Danzig - Neufahrwasser) erhielt der Reglkerungs- baufübhrer Dipl.-Ing. J. Gaye in Stettin. Einen zweiten Staatspreis für Wasserbau erhielt der Regierungsbauführer Ahmed K - Han- nover. Die Sghinkel-Denkmünze wurde zuerkannt den NRegierungs- bauführern Dipl.-Ing. W. Gallus in. Berlin und Dipl.-Ing. Ahmed Koß in Hannover. Den Staatspreis für Eisenbahnbau (Entwurf zum Ausbau der Regterungébauführer Dipl.-Fng. Fr. Brandes in Berlin; die Scinkel-Denkmünze der Negierungsbauführer Dipl.-Fng. Arnold Meier in Spandau. Den Festvortrag hielt der Professor Schumacher-

nburg über das Thema: s Ham- E Hohbauwesengs «Großstadtaufgaben des Ham

Land- und Forstwirtschaft. Weizeneinfuhr nach Marseille.

Na den e vielen, der in Marseille erscheinenden Zeitung „L Sómaphore“ hat die Weizenei ( Seewege betragen: neinfuhr nah Marseille auf dem

‘in der Zeit vom 8. bis 13. Februar

dabon aus Rußland. fe Be dz

in der Zeit vom 15. bis 22. Februar . L O R E davon aus Rußland . , 7 2B

N A ris L E

in der Zeit vom 24. Februar bis 1, Mp . E davon aus Nußland . U L E. N x

in der Zeit vom 3. bis 8. März ; E L208 152 809 * davon aus Nußland . E E ; é

und aus Hamburg , ; ras 00 208103 2%

010720 In den Zollniederlagen in Marseilre p 1 d (90 dz. (Beri i befanden sich am L Mär 8e O (Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Marseille

in- und Ausfuhr von Getreide t in Antwerpen im Februar Loe toffeln h Einfuhr: - Roggen: etwa 47 000 dz, davon aus

DeUT|MIand e 21830

ülgarien S E dz Weizen: cia. LaNg a 4 davon aus R A eu Nd A ! Bulgatlen® L 1 t 0 s 56 2E T MUBland n as A o e a R L Rumänien n a O ROO S den Vereinigten Staaten von Amerika . 94919 * Argentinien ( tei OSTSDL E den Niederlanden . A Zart 2 Kanada . ai . o 6 o s 0 . . . 2 34 250 v Ul » e s eino a v6 v n 0900

Hauptbahn Berlin—Halle) erhielt “der

Gerste: etwa 183 000 dz, dabon aus

Lt WIaND S e A K 2000 dz Bulgarien . L S 30.690 7 DEN D le ote e A E E OROVO Rumänien. « «oooooo 277600 , Rd E R s m E EAOOSO S Aegypten: n ai G e 0 N den Vereinigten Staaten von Amerika . 16 070 I s Australien. «5 R S 6830 Britisch Sntien A Ï T E 20 D afer: etwa 49 000 dz, davon au i A DeITMIaND. e e C a 20400 dz Gd n G e A E TA 12960, OrDBbTIIannien «s pin a O D A0 Mais: etwa 341 000 dz, davon aus D CUT Man e is al du C O DZUSAIZ Araentinte R a al A Rumänien «o ea a 42280 y i der Südafrikanishen Union . « «« 23760 , DBUIGAHe E E LAUSAUSO 22 Kartoffeln: etwa 13 000 dz, davon aus eut Wand 730 dz De I tICDETIANDEN L aa LL O 2 Ausfuhr: Roggen: etwa 7000 dz, davon nah i DeUE[ Plan d R 3840 dz Weizen: etwa 154 000 dz, davon nah Deutschland . » ho oa n ol 903419002 Den VeledevIanden S A S8 P Gerste: eiwa 11000 dz, davon nah / Det Oland e E 8900/92 Mais: etwa 189 000 dz, davon nah Dell a A 108 400 dz Dent VHEDETIQUDER ee e n e ie 12200528 Marokko 1050-7

(Bericht des Kaiserliten Generalkonsuls in

Antwerpen vow 9. März 1914.) .

Die Verjüngung der Kartoffel. Angesihßts der vielen Krankheiten, die die Kartoffel befallen, hat man darauf hin- gewiesen, daß fie eine alt gewordene Pflanze sei, die infolge der 400 jährigen unges{chlechtlichen Fortpflanzung eine Shwäche ihrer Konstitution erfahren habe. Die Versuche, durch Kultur der wilden amerikanishen Arten (Solanum Commersoni, ‘S. Maglia usw.) jugendkräftige Kartoffelformen zu erhalten, haben zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt. Daher ist von A. Sartory, I. Gratiot und F. Thiébaut von neuem der früher oft genug gemachte Versu wiederholt worden, | folche Kartoffelformen aus Samen unserer Kartoffel (Solanum tuberosum) zu ziehen. Sie haben, wie in der „Umschau! ‘(Frankfurt a. M.; Herausgeber Pro- fefsor Dr. Bechhold) mitgeteilt wird, ein Verfahren ausfindig gemacht, das es ermöglichen foll, auf diese Weise Kartoffeln mit reichlicher Knollenbildung zu erhalten. Es beruht, wie sie “angeben, auf der Mitwirkung eines niederen Pilzes; ähnlihe Etnflüsse splelen ja nah Noël Bernard bet der Entwicklung der Knollen von Orchideen eine Nolle. Genauere Mitteilungen über das Verfahren liegen nicht vor, doch ist aus den Angaben der Versuchsansteller zu ersehen, daß sie die Pflanzen in guter Gartenerde züteten, die nicht mit tierischem Dünger, sondern mit Lauberde gedüngt wurde. Die im Herbst 1912 geernteten 60 Pflanzen trugen sämtli Knollen, die durchschnittlich den Umfang einer großen Wallnuß hatten, und in einigen Fällen groß genug (bis 150 e \chwer) waren, um zum Ge- nuß verwendet werden zu können. Die größeren Knollen wurden 1913 eingepflanzt, während : zugleich aus den gewonnenen Samen neue Samenpflanzen erzogen wurden. Die aus den Knollen hervorgehenden Pflanzen waren von außerordentliher Fülle und fret von Krankheiten, im Seaensa zu den daneben aufwachsenden gewöhn- lichen Kartoffelpflanzen. “Alle trugen verhältni8mäßig große Knollen, die sämtlich gesund ‘waren. Folgendes Beispiel wird angeführt: Eine 1912 geerntete Knolle, die 10 Augen hatte, war in 10 Teile ge- teilt worden. Zwei der 1913 daraus erhaltenen Pflanzen gingen an Schnecktenfraß zugrunde; die 8 anderen trugen zusammen 144 Knollen, die im ganzen 8,355 ke wogen. Die 1913 aus Satnen gezogenen Pflanzen zeigten bessere Ergebnisse als die Aussaaten von 1912. Die Beobachter glauben, daß „man mit Hilfe ihres Verfahrens die Kar- toffeln rasch werde regenerieren können und daß es auch mögli sein werde, durch Kreuzung und dur künstliche Auslese sehr ergiebige und als Nahrungsmittel oder für industrielle Zwecke geeignete Rassen zu

erhalten. Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen- gestellten „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“)

Frankreich.

Geplante Herabseßung der straffreien Fehlergrenze bei der Anmeldung der Meine zollpftichtiger Waren. Der mit der Prüfung des Geseßesvorshlags, betreffend Herabsetzung der straffreien Fehlergrenze bei der Anmeldung der Menge ¿oll- pflichtiger Waren, beauftragte Aus\{huß der Deputiertenkammer hat folgende Bestimmung vorgeschlagen :

_ Artikel 18 des Abschnitt 11 des Geseßes vom 6./22. August 1791 wird folgendermaßen geändert : f:

Wird bei den (zur Verzollung) vorgeführten Waren insichtli des Gewichts, der Zahl oder des Maßes ein 3 v. H. bed Mehr gegenüber der Anmeldung festgestellt, so „find die Be- stimmungen des Artikel 21 dieses Abschnitts anzuwenden. Jedoch tritt bei Waren (abgesehen von Metallen), die einem Gewichtszolle von 20 Frank oder weniger für 100 kg unterliegen, die Bes strafung nux dann ein, wenn das Mehr 10 v. H. des angemeldeten Gewichts übersteigt usw. (Annales des Douanes.)

Nußlan d.

Angabe des Ursyrungs- und Bestimmun 8Tandes

die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland. r Einvernehmen der Ministerien der Finanzen und des Handels soll für die russische Statistik des auswärtigen Handels als Ursprungsland der Einfuhrwaren das Land ihrer Erzeugung (oder Verarbeitung) und als Bestimmungsland der Ausfuhrwaren R Land angegeben werden, in welchem die Ware auf den inneren Markt kommt. Falls es un- möglich ist, das Erzeugungs- oder das Verbrauchsland anzugeben, soll dasjenige Land angegeben werden, mit dem in der betreffenden Ware ein Handelsaustaush (Kauf und Verkauf) stattfindet, oder das Land der tatsächlichen Abfertigung oder Bestimmung der Ladung, i

“Rumänien. Wirtschaftliche Lage.

Die Devisenkurse halten sich noch immer ca. 139% über - das Normale, denn die für die Importe notwendigen Devisen finden jeßt, wo die Donau noh geschlossen ist, im Devisenmaterial aus de-m Getreideerport nicht das notwendige Aequivalent. Die Devisen dürften erit im Frühjahr, wenn sich die großen, -noch im Landes- innern befindlihen Matsmengen in Bewêgung geseßzt baben- werden, die Parität erreien. Troßdem ist eine wesentliche Besserung in der wirtscaftlihen Situation nicht zu verkennen.

Die Großbanken, die

im vergangenen Jahre zum größten Teil an die Echöhung ihret Kapitalien geschritten sind, haben durhweg gute Geschäfte ‘gemacht, und die Dividenden derselben werden zumindest die im Vor- jahr bezahlten erreihen. Auch die industriellen Etablissements des Landes waren größtenteils gut und lohnend beshäftigt. Die Lage iu der Stadt und Land hat si gebessert, denn die leßten Monate haben allen Verdienst gebraht. Die Zahlungen, selbst“ bei den Tleinsten Kaufleuten, erfolgen {on seit geraumer Zeit prompter, und da für das Frühjahr eine weitere Vermehrung des Imports in Aussicht steht, so isl, angesichts der dur den Export, noch bis zur neuen (Ernte ins Land einfließenden Goldmengen, eine weitere wesentliche wirtschaftliche Erstarkung des Landes in sichere Aussicht zu nehmen. : . (Bukarester Tagblatt.)

Columbien.

Zollbehandlung der Warenmuster. Nah Artikel 20 des neuen Zolltarifs sind Warenmuster bei der Einfuhr zollfrei, sofern folgende Bedingungen erfüllt werden: * 2

1) Die Muster von Waren aller Art ohne Handelswert müssen in einer Form vorgelegt werden, die thre Verwendung zu anderen Zweden als aus\{chltießlich zum Aufsuhen von Bestellungen verhindert.

2) Die Muster von Geweben, Filzen und Papiértapeten dürfen in der Länge 40 cm nicht überschreiten; bei Geweben über die Kette gemessen, auch wenn sie die ganze Breite der Stücke haben, die bei den Gewtben von den Webekanten ab und bet den Filzen und Tapeten von dem unbedruckt gebliebenen {malen Rande ab zu bestimmen ist. Muster, die fich nur in größeren Abschnitten - erkennen lassen, müssen bei dem Zollamt derart vorgelegt werden, daß sie in E e von 20 zu 20 em durch Einschnitte unbrauhbar Î

ema nd, 9 3) Wachstuchmuster dürfen in ihren Abmessungen nah beiden Richtungen 30 ecm nit überschreiten.

4) Muster von Kabeln, Metalldrähten, Leisten und Simswerk aus Holz dürfen nit länger als 8 em sein. z

5) Proben von Wein, Likören- und anderen Flüssigkeiten ver- schiedener Beschaffenheit dürfen nur in Gefäßen eingeführt werden, deren Gehalt 5 Deziliter nicht überschreitet. -

6) Shmucksa&en und Geschirr aus Metall aller Art müssen un- brauchbar gemacht fein.

7) Andere Warenmuster, die nit unbrauchbar gemacht werden können und deswegen verkaufsfähig sind, unterliegen dem Einfuhrzolle. Indes hat der CEinführer, wenn er fie innerhalb eines Fahres nah der Anmeldung und Besichtigung wieder ausführt, dei dem Se Es auf Rückerstattung des gezahlten Zolls, unter Abzug von 29 v. H

—_

Barbados.

Verbot der Einfuhr 3on Nahdrucken von Werken, für die ein Urheberrecht besteht. Durch ein Geseg vom 20. No- vember 1913 (Nr. 47/1913) hat der § 45 des Handelsgefeßes (Trado Act) vom Jahre 1910 einen Zusaß erhalten, wona außerhalb der Kolonte hergestellte Nachdrucke eines Werkes, für welches gemäß dem britishen Urheberrechtsgeseße vom Jahre 1911 ein Urheberreht hbe- steht, nah Barbados nicht eingeführt werden dürfen, wenn der Nach- dru des Werkes ¡in Barbados eine Verlegung des Urheberrechts bez deuten würde- und ein \chriftlicher Antrag auf Verbot der Einfuhr seitens des Inhabers des Urheberrechts oder seines Vertreters bei den Zoll- und Steucrkommissaren (Commissioners of Cugtomse and Excise) in England ‘oder beidem Zollinspektor (Comptroller of Customs) in Barbados gestellt worden ist. Eine Ausfertigung des Antrags muß im Zollamt in Barbados ausgehängt werden.

(The Board of Trade Journal.)

Ecuador. x Neuausgabe des Zolltarifs und des Zollgesezes. Von dem Zolltarif ist unter Berücksichtigung der von dem ongreß im Jahre 1913 beschlossenen Aenderungen etne Neuausgabe unter dem Titel „Ley de Arancel de Aduanas—Nuevá edicion olicial, codificada con lás últimas reformas expedidas sobre la ma- teria por el Congreso 1913 Quito, Imprenta y Encuader- nación Nacionales 1914“ ershienen. Dem Tarif ift ein übersihtlich abgefaßtes Warenverzeichnis voxrangestellt. Auch von dem Zoll - geseß ist unter Berücksichtigung der von dem Kongreß tm Fahre 1913 beschlossenen Aenderungen eine Neuausaabe unter. dem Titel „Ley orgánica de Aduanas Eldicion oficial, arreglada de confor- midad con lo dispuestro en el Art, 5 de la ley sancionada el 3 de noviembre de 1913 Quito-Ecuador Tnmprenta y En- cuadernación Nacionales 1914“ erschienen.

Japan.

Abänderung des Arzneibucs. Dur eine im „Japanischen Staatsanzeiger“ vom 27. Dezember 1913 veröffentlichte Verordnung des japanishen Ministeriums des Jnnern vom gleichen Tage ist das japanische Arzneibuch, auf dessen englishe Ueberseßung in Nr. 3 der Nachrichten“ vom 9. Januar 1908 hingewiesen worden ist, in ver- schiedenen Punkten abgeändert worden, Die Verordnung liegt während der nächsten aht Tage im Zollbureau des NReichsamts des Innern zur Einsicht aus. j

E E D E O L E E P O D E“ O E O LTELIL A

Konkurse im Auslande.

H Rumänien. Anmeldung Sghluß der r Handelsgericht | Name des Falliten Gorberungen E s Ï 8

Ilfov __ Stefan (Bukarest) E. Dumitrescu,

13./26. März | 17./30 März 1914 1914 Str. Viitorului 76 :

Wagengestellung für Koble, Koks und Briketts am 13. März 1914. Nuhrrevier Oberfchlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt... , 27680

11470 Nicht gestellt H

Bet der Erörterung der Frage, wie ; N Baumaterialienindustrie gegen die organisierte Arbeite een n dex Nückhalt geschaffen werden könne, entschloß G der Ao tester S Eo Zementwaren- und Kun ststeiniabriFen Gu f ß SevUO), es Deutschen Industrieshutverband (Sth E A bestehend 3 reen, von der Erwägung ausgehend daf L E en D rbeitgeberverbänden diese zenirale Or anisat von ‘den onderen Bedürfnissen der Vaumaterialienindustrie eatipredie: den bes