1914 / 63 p. 27 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

nete Verschollene wird aufgefordert, \ich spätestens. in dem- auf den §0. September A914, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht anberaumten Auf- gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Berichollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots- termine dem Geriht Anzeige zu machen. Swatopmund, den. 29. Januar 1914. Der Kaiserlihe Bezirksrichter.

[114961] : Aufgebot.

Die FHabrikarbeiterin Eva S{hmölke, vertreten dur die Ingenteursassistenten- witwe Barbara Maurer in München, hat beantragt, die verschollene Christine Schmölke, Tochter des Baugewerks[ehrers Julius Shmölke und Christine geb. Fuchs, geboren am 26. November 1864 in Olden- burg (Holstein), zuleßt wohnhaft in Luxem- burg, leßter inländisher Wohnsiß Trier, für tot zu erflärèn. - Die bezeichnete Ver- \hollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 23. No- vember 1914, Vorntittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 32, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht dié Aufforde- rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Trier, den 3. März 1914.

Königliches Amtsgericht. 4.

[115511] Aufgebot. : _ Der Adolf Brofi, - Zigarrenmacher in Bökingen,* hat: als Miterbe des am 4, September 1913 in Bökingen ver- storbenen Rudolf Schnepf, - Zimmer- meisters in Böckingen, das Aufgebots- verfahren zum Zwecke der Aus\sließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger “werden daher aufge- fordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Nudolf Schnepf spätestens in dem auf Moutag, deu 18, Mai 19142, Vormittags/9 Uhr, vor dem unterzeihneten- Gericht, Wil- helimslräße 2, Zimmer Nr. 1, an- beraumten Aufgebotstermine bei diesem ‘Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes * und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urfkundlihe Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachläß- gläubiger, welche si nit melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver- bindlihkeiten aus Pflichtteilsrehten, Ver- mäctnissen und Auflagen berücsichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be- friedigung verlangen, als fich nach Be- sriedigung der nit ausgeshlossenen Gläu- biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch hastet ibnen jeder Erbe nach- der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit.

ür die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten,

érmächtnifsen und Auflägen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn fie sich niht melden, nur der Nechtênachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit baftet. F. 571/14.

Heilbroun, den 7. März 1914.

Königliches Amtsgericht. Stv. Amtsrichter Jrion.

115368] Aufgebot.

[ Der Rechtsanwalt Justizrat Glaser in Neumarkt, Schlesien, hat namens des Geschäftsführers Nichard Kasper in

Malt, Grben bezw. Nacherben des am 4. Juni 1907 in Maltsch verstorbenen Fuhrwerksbesißers Julius Kasper und seiner am 15. Oktober 1913 daselbst ver- storbenen Chefrau Caroline Kasper, ge- borenen Anlauf, das Aufgebotsverfahren zum Zwee der Aus\hließung von Naglaß- gläubigern beantragt. Die Nachlaß- gläubiger werden daber aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nagthlaß der Fuhrwerksbesißer Kasperschen Eheleute spätestens in dem auf den 12. Mai 1914, Vornittags Lk Uhr, vor dem unterzeichneten E anberaumten Aufgebotstermine em Gericht, Zimmer 16, anzumelden. Die Anmel dung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent- halten. Beweisstüce sind in Urschrift oder Abschrift beizufügen. Die ih nit meldenden Nachlaßgläubiger können un. beschadet des Rechts, vor den lichkeiten aus Pflichtteilsrechten , mächtnissen und Auflagen berüsihtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, ‘als sich nach Be, friedigung der nit ausges{lossenen Gläu- biger noch ein Ueberschuß ergibt. Na Teilung des Nawlasses haftet vex Erbe nur für den seinem Erbteil ent Teil der Verbindlichkeiten. Die Gläu. biger ( T 4 iffen und Auflagen sowie die Gläu- e denen der Erbe unbeschränft haftet, werden dur das Aufgebot niht betroffen. Neumarëft, SWhlesien, den 7. März1914. Königliches Amtsgericht.

[114935]

Durch Auss{lußurteil vom 6. März 1914 sind dite Geschwister a.“ Auguste Pauline Schubert, geb. am 4. April 1869 zu Gottesberg, b. Wilhelm Schubert, geb. am 1: Mai 1871 zu Fellbammer, für tot erklärt worten. Als Todestag der zu a Genannten if der 31. Dezember 1901, des zu b Genannten der 31. De- zember 1903 festgestellt.

Laudeshut, den 7. März 1914.

Königliches Amlsgericht,

Verbind- Ver- P

d | zu erklären, vreherden | R

aus PflichtteilsreWten, Vermächt- | d

[114937] Bekanntmachung.

Durch Aus\clußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 20. Februar 1914 t die am 24. November 1863- in Gräfrath ge- borene Auguste Kirschbaum für tot er- klärt worden, Als Todestag ist der 31. De- zember 1894 festgestellt.

Solingen, den 20. Februar 1914.

Königliches Amtsgericht.

[115327]

Durch Aus\lußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 16. Mai 1913 sind die ver- loren gegangenen Nrn. 1843 und 1844 der „4 9% Dortmunder Stadtanleihe von 1908 Ausgabe T1, unkonvertierbar bis 1918“ zu ie 500 4 für fraftlos erklärt.

Dortmund, den 16. Mai 1913.

Königliches Amtsgericht.

[115369]

Inder Aufgebotssache, betreffend Kraftlos- erklärung von Sparkassenbüchen der Spar- fasse des vormaligen Amts Northeim in Northeim hat das Königliche Amtsgericht in Northeim am 7. März 1914 erkannt: Die Sparbücher Nr. 10802 und 16 075 übêèr 351,65 M und 492,71 6 der Spar- fasse des vormaligen Amts Northeim in Northeim werden für fraftlos erklärt. Northeim, den 7. März 1914.

Königliches Amtsgericht.

[115323] Oéffentliche Zustellung.

Frau Margarete Hardt, geborene Schramm, in Berlin, Waßmannstr. 99; vertreten durch Rechtsanwalt Berne in Berlin, Mohrenstr. 9, klagt gegen thren ‘Ehemann, den'Laboratoriumsdiener August Hardt, wegen Chebruhs, mit dem An- trage, die Che der Parteten zu scheiden und den Beklagten für den \chuldigen Teil zu erklären, Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstretts vor die 17. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 1 in Berlin, Grunerftr., 11. Stock, Zimmer 13, auf den 27. Mai 1914, Vormittage: 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelafsenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 5. Mätz 1914. Müngenberger, Gerichtsschreiber des

Königlichen Landgerichts 1."

[115478] Oeffentliche Zustellung.

Der Bergmann Jobann Heinrich Gruud- mann in Wattenscheid, Prozeßbevoll- mächtigte: Rechtsanwälte Märtenthal! und Ferse in Boum, klagt gegen seine Ehe- frau, Frieda Maria geb. Liebtrau, früher in Apolda, jeßt unbekannten Aufentbalts, unter der Behauptung, daß diese ihren ehelihen Pflichten niht nagekommen sei und ihn bôsli{ verlassen habe, mit dem Antiage auf Ehescheidung. Er ladet sie zur mündlichen Verhandlung des Rechts- 1reits vor die 4. Zivilkammer des König- lichen Landgerichts in Bochum auf den 283. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 39, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. : i Bochum, den 11, März 1914. Meyer, Landgerichtssekretär, Gerichts- schreiber. des Königlichen Landgerichts.

[115363] Oeffentliche Zustellung. * Die Chefrau Marie Nordt, geb. Brenn- dahl, in Felgeleben bei Schönebeck a. E., Ottostraße 188, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Arnemann in Hildesheim, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wilhelm Nordt, früher in Hildesheim, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen bö8- lier Verlassung, mït dem Antrage, die Che der Parteten zu \{eiden und den Be- klagten für den \chuldigen Teil zu erklären. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtéstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Hildesheim auf den 25. Mai 1914 Vormittags 93 Uhr, mit der Aufforde- rung, sh dur einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtéanwalt als Prozeß: bevollmächtigten vertreten zu lassen. Hildesheim, den 10. März 1914. Der Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

[115324] Oeffentliche Zustellung. j Die Chefrau Margareta Friederike Ernestine Numy, geb. Burger, tn Kiel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schütt in Kiel, klagt gegen ihren Che- mann, den Gelegenheitsarbeiter Gottfried imih Rump, früher in Kiel, jegt un: bekannten Aufenthalts, auf Grund böss- ¡icher Verlassung § 1567 Ziff: 2 B. G.-Bs. mit dem Antrage, die Ehe der Parteièn zu scheiden und den Be- klagten für dén allein {huldigen Teil f Die Klägerin ladet den Be- agten zur mündlichen Verhandlung deb ; ehtestreits vor die vierte Zivilkammer es Köntglichen Landgerichts în Kiel auf 10 Ey I. Mai 1914, Vormittags cten: Wee mit der Aufforderung, si dur n bei diesem Gerichte zugelassenen

Necht?anwalt s vertreten zu lassen. Prozeßbevolimächtigten

Kiel, den 10. März 1914.

Der Gerichts\chretber des Königlichen Landgerichis.

[115479] Oeffentliche Zut 4 e 5 Die Chefrau Jakob B, geb. Wintjens, “in Go, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Weghmann fn Kleve, klagt gegen ihren Chemann, den Ge ui ie s Ee früher in ,_ jeßt unbekannten Aufen O E ai Af s thalts, auf

| . G-B, mit dem Antrag auf Aufhebung d j [ichen Gemeinschaft. Die Klügtrin atel

den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Kleve auf den 29. Mai 1914, Vormittags - 9 Uhr, mit der Aufforde- rung, sih durch einen bet diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Kleve, den 3. März 1914. S(hroers, Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

[115365] Oeffentliche Zustellung. E

Die Gutsbesißerfrau Gertrud Bölcke, aeb. Bölcke, in Berlin - Wilmersdorf, Pfalzburgerstr. Nr. 59, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Berent in Königsberg i. Pr., klagt gegen ihren Ehe- mann, den Gutsbesißer Karl Völcke, früher in Königsberg î. Pr., jegt unbe- kanrten Aufenthalts, auf Grund des § 1565 B. G.-B., unter der Behauptung, daß der Beklagte sih des Chebruchs \{huldig gemacht habe, mit dem Antrage, die Che der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein [huldigen Teil zu erklären. Die Klägertn ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen. Land- aerichts inKönige berg t. Pr. auf den 22. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 94, mit der Aufforderung, etnen bet dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu- stellung wird diejer Auszug der Klage be- kannt gemacht.

Königsberg i. Pr., den 9. März 1914 Gruszning, Aktuar, als Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts.

[115519] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Anna Auguste Lebeau genannt Maria, geborene Wissig, in Haufen bei Usingen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Blakert in Wiesbaden, klagt gegen ihren Ehemann Waldemar Lebeau, früher in Nod am Berg, j8t unbekannten Aufentbalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerin im Juni 1910 verlassen und von einem-Ort zum andern gezogen set; er habe seit März 1912 nichts mehr von ih hören lassen und sich um seine Familie niht mehr gekümmert. Be- flagter habe sid als unverbeiratet aus- gegeben und sich mit anderen Mädchen verlobt und Ehebruch getrieben, mit dem Antrog, die Ebe der Parteien auf Grund der S8 1565, 1567 und 1568- B. -G.-B. zu scheiden und den Beklagten für den allein \{uldigen Teil zu erklären. Die Mlägerin [adet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des "Rechtsstreits vor dit dritte Zivilkammer des Königlichen Land: gerichts in Wiesbaden auf den 19. Mai 1914, Vormittags 91 Uhr, mit der Aufforderung, \ih durch einen bei diesem Berichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Wiesbaden, den 10. März 1914. Der Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[115362] Oeffentliche Zustellung. j ‘Die verehelihte Amanda Sindermann, geb. Meter, in Schlegel, Kreis Neu- rode, Prozeßbevollmächtigter: Nehtsanwalt armbrunn in Görliß, klagt gegen ibren Ehemann, den Glasmacher Armand Sindermaun, früher in Schlegel, jeyt unbekannten Aufenthalts, wegen Her- stellung der häuslihen Gemeinschaft, mit dem Antrage: den Beklagten unter Auf- erlegung sämtlicher Kosten zu verurteilen, die ehelihe Gemeinschaft mit seiner Ehe- frau wieder herzustellen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- bandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Görliß auf den 18. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, si dur einen bei diesem Gerichte zugelafsenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäthtigten vertreten zu lassen. 3. R. 27/14. Görliß, den 9. März 1914.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[115481] Oeffentliche Zustellung.

Die Chefrau Franz Oktav Théophile, Bertha geb. Wiener, in Eisenach, Prozef- bevollmächtigte: Rechtsanwälte Iusttzrat Teutsch und Dr. Jérôme in Met, klagt gegen ihren Ehemann, den Metalldreher Franz Oktav Théophile, ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, früher in Ars a. d. Mosel, unter der Béhavptung, daß

des Landgerichts Meß vom 26. Juni 1912 verurteilt worden sei, die ehelihe Gemein- {aft mit der Klägerin wiedetherzustellen, daß Beklagter dieser Auflage niht na gekommen und die Klage daher wegen bös- willigen Verlassens begründet \ei, mit dem Antrage: Die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten als den \{uldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Necbts\treits vor die I. Zivil. kammer des Kaiserlichen Landgerichts in Mey auf den 26. Mai 4914, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mey, den 9. März 1914. Der Gerichtsschreiber bei dem Kaiserlichen Landgertcht.

115225] Oeffentliche Zustellung.

, Der Georg Klein, Taglöhner tn Saar- gemünd, verkreten durch Rechtsanwalt Justizrat Engelhorn ‘hier, klaat gegen setne (Fhefrau, Salomea geborene Moßler, ohne

bekannten Wobn- und Aufenthalteort, wegen bêëslicher Verlassung mit dem An-

der Beklagte durch retékräftiges Urteil | d

trage, die zwischen ihnen am 12. März 1878 bor dem Standesbeamten in Imbs- heim geschlossene Ehe zu scheiden und die Beklagte als den schuldigen Teil zu er- klären und ladet die Beklagte zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Kaiserlichen Land- gerichts zu Saargemünd auf den 2/4. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der en etnen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwede der öffentlichen Zustellung: wird dieser Auszug der Klage bekannt

gemacht. Gerichts\chretberei des Kaiserlichen Landgerichts.

[115513] Oeffentliche Zustellung. In Sachen des minderjährigen .Karl Löwe, vertreten durch seinen Vormund,

den Arbetter Reinhold Löwe in Ueder- | [i

münde, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Partenscky zu Barth, gegen den Former Karl Mau, zuleyt in Altona-Ottensen, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von Unterhaltsgeldern wird der Beklagte, Former Karl Mau, zur münd- lichen Verbandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Barth auf den 18, Juni 1914, Vormittags 9 Uher, geladen. Barth, den 11. März 1914. Hahn, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,

[114921] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjähriae Lothar Zißzlaff, ver- f

treten durch den Berufsvormund, Stadt- sekretär Krets{chmer in Berlin, Alte Jakob- straße 38, Prozeßbevollmäcbtigter: Nechts- anwalt Dr. B. Isaac, Berlin, Seydel- straße 12/13, klagt gegen den Koh Bruno Wandelt, früher in Berlin, Arndt|traße25, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm vom Tage der Geburt an, also vom 4. Juli 1913, bis zur Vollendung des 6 Lebensjahres etne Ünterhaltsrente von monatlich 30 4 und vom ‘Beginn des 7. bis zum vollendeten 16. Lebentjahne eine solche bon 35 4 zu zahlen, und zwar die rüständiaenBeträge sofort, die laufenden in vierteljährlihen Teilzablungen im voraus, mit dem Antrag auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung auf Zahlung von Unterhalts» geldern. . Der Beklagte wird zur münd- lichen Verbandlung des Rechtsstreits vor das Köntgliche Amtsgeriht Berlin-Temyel hof in Berlin, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer Nr. 9, auf den 2, Mai 1914, Vormiitags 97 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Termin am 26. April ist aufgehoben Berlin, den 9. März 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Tempelhof.

[115360] Oeffentliche Zustellung.

Die am 22. Dezember 1907 geborene Marie Stebenhörl in Plauen i. V., ver- treten durch thren Pfleger, den Kaufmann Gerhard Janssen in Plauen i. V., Forst straße 39, Prozeßbevollmächtigter: Fustiz- rat H. Hirschfeldt in Berlin, Kaiser Wil, helmstraße 19, klaat gegen den Ziegelei- arbeiter Anton Siebenhörl, jeßt un- bekannten Aufenthalts, früher in Oranten- burg wohnhaft gewesen, unter der Be- hauptung, dal der Beklagte als ihr Vater verpflichtet sei, für sie Unterhalt zu zahlen, mit dem Antrag auf kostenpflihtige Ver- urteilung des Beklagten zur Zahlung an Klägerin von wöchentlich 5 4 vom 1. Juli 1913 ab gerenet, die rüdckständigen Be- träge sofort, die laufenden in wöchentlichen Vorauszahlungen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 20. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 111 in Berlin, Tegeler Weg 17—20, Sigzungs- saal Nr. 84, 11 Treppen, auf den 5. Juni 1914, Vornuittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung E Auszug der Klage bekannt ge- mat.

Charlottenburg, den 9. März 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen

Landgerichts 111 in Berlin. Z-K. 20.

[115472] Oeffentliche Zustellung.

er Gugen Mad, geboren am 11. De- ¿ember 1912 zu Basel, Sohn der unver- ehelichten Olga Mak daselbst, vertreten urch den Vormund Georg Friedri Ma, Kaufmann in Pforzheim, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Friede in Cöln, flagt gegen den Maler Wilbelm Lauer, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Cöln, im Krankenhaus Sülz, unter der Behauptung, daß Beklagtir als sein un- ehelicher Vater zu seinem Unterhalt ver- Ae set, mit dem Antrage, den Be- klagten für \{chuldig zu erklären, an den Kläger .vom Tage der Klagezustelluni bis zur Vollendung des-16 Lebensjahres eine in vierteljährlihen Raten vorauszahlbare Unterhaltsrente von wöchentlih 5 H, zu Händen des jeweiligen Vormundes, zu zahlen, demselben die Kosten zur Last zu legen und das Urteil für vorläufig voll- stieckbar zu erklären. 9 Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königlihe Amtsgerit in Cöln, Abteilung 60, Zimmer Nr. 149, Justizgebäude, am Reichenspergerplaßz, auf den 9. Mái 1914, ‘Vormittags 9 Uhr, geladen.

S R 0 S . S,) Losen, Gerichts\chreiber des Königl. Amtsgerichts.

[115516] Bekanutmachung.

1) Anna Marta Raderewêki, geb. 91. Dezember 1902, 2) Heiurich Rade- ![

Zur mündlichen | B

zewsfi, geb. 10. Juni 1904, vertreten dur ihre Mutter, Clise Radezewski, Chefrau von Heinrih Nadezewski, früher in Neu- stadt a. H., jeßt unbekannt wo sich auf- haltend, sie in Neustadt a. M: wohnhaft, 3)' Elise Radezewski, geb. Weiß, vorge- nannt, Kläger, durch Rechtsanwalt Scheib in Frankenthal vertreten, haben gegen Heinrih Radezewski, Koch, früber in Neustadt a. H, jeßt ohne bekannten Wohn- ort und Aufenthalt, Biklagten, wegen Unterhalts Klage erhoben mit dem An- trage: Es gefalle dem K. Landgerichte Frankenthal, L. Zivilkammer, den Be- lagten zu verurteilen, an die Klägerin zu bezahlen, und zwar: 1) an seine Kinder Anna Maria Nadezewski und Heinrich Nádezewski vom Tage der Klage an eine bterteljährlich im voraus zu entrichtende Unterhaltsrente, deren Höhe dem richter- ‘hen Ermessen überlassen wird, nebst vier Prozent Zinsen vom jeweiligen Ver- falltage an, 2) an seine Ehefrau Glisabetha Nadezewski vom Tage der Klage an eine bterteljährlich im voraus zu entrichtende Unterhaltsrente, deren Höhe gleichfalls dem richterlichen Ermessen überlassen wird, nebst vier Prozent Zinsen vom jeweiligen Verfalltage an, 3) dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, Die Kläger laden den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung in die Sißung der I. Bivikammmer des K, Landgerichts Franken- thal vom Freitag, deu S8. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, vor, mit der Auf- orderung zur Anwaltsbestellung.

Frankenthal, den 12. März 1914,

Kgl. Landgetichts\{reiberei.

(115476] Oeffentliche Zustellung. Die Maria Kaszubowski, geboren om 17. November 1912 in Oberhausen, ver- treten durch den städtishen Generalvor« mund, Stadtsekretär Huppers in Ovcxr- haufen, Rbld., klagt gegen den Schmied und Schlosser Stanislaus Kaszubowsti, ¿uleßt hier, Karlstraße 21, wohnhaft ge- wesen, nun unbekannten Wohn- und Auf- enthaltsorts, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter in der geseßlihen Em- pfängniszeit mit der Mutter der Klägerin Valkerie Kaszubowski, jetzige Ebefrau Iosef Brück, beigewohnt habe und als Vater der Klägerin anzusehen und zu deren Unterz halt verpflihtet sei, mit dem Antrage, Beklaaten kostenfällig zu verurteilen, der Klägerin zu Händen des Vormundes vom Tage der Geburt, d. i. vom 17. 11. 12 ab bis zur Vollendung des 16. Lebens- jahres, als Unterhalt etne Geldrente von vierteljährlih 54 4 im voraus zu zahlén, und zwar die rückständigen Beträge sofort, und die künftig fällig werdenden am L 44 Pas 10., 1. 1. jeden Jahres zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung: des Rechtsstreits vor das Königliche Amtegericht in Ober- hausen, Nhld., auf den 26, Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, Saal 28. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Oberhausen, Rhld., den 10.März 1914.

Bielert, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[115480] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Lucie Schröder, ver- treten durch ihre Vormünderin Frau Else Schröder, geb. Rehberg, in Neuhof bei Gollnow, E Gege: Nechts- anwalt Dr. Harenburg zu Stargard in Pomm,, klagt gegen ihren Vater, den früheren Ackerbürger Hermann Schröder, Lts den 11. Mai 1876 in Gollnow, rüher zu Gollnow, jeßt unbekannten Auf- enthálts, wegen Unterbalts mit dem An- trage: 1) den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin z. H. ihrer Vormünderm etne Unterhaltsrente von monatli 15 seit dem 9. März 1912 in vierteljährlihen, im voraus zu zahlenden Beträgen von vierteljäbrlih 45 4 zu zahlen, und zwar die rüständigen Beträge sofort, 2) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, 3) das Urteil für vorlävfig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichis zu Stargard in Pomm. auf den 23. Mai 1914, Vormittags 91 Uhr, mit der Aufforderung, einen bet dem gedachten Ge richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zur Zwedke der öffentliden Zustellung wtrd dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. r atb in Pomm., den 11. März

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“Be hrendt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[115322] Oeffentliche Zustelluag.

Der minderjährige Herber&“ Gerhard Tanz in Ziegelheim, geseßtich vertreten durch seinen Vormund, den Bäermeister Dswin Albin Scheibe ebenda, klagt gegen den Dlenstknecht Arno Hugo Döhler früher in Ziegelheim wohnhaft, jeßt un- bekannten Aufenthalts, auf Grund d Beslimmungen in den & 1708 1710

. G.-B. mit dem Antrage: Der B tagte wird verurteilt, dem Klä i Händen seines jeweiligen Vormu s zu És M E ab bis zu seinem erfülle v. Lebensjahre ein - rihtende Geldrente S tsn i e ent 96 (sehsunddreißig) Mark, u s cMhrlih rüd}ländigenBeträge sofort. di t zwar die werdenden am 2. X [Jo nitig fällig