1914 / 63 p. 29 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

. Unterjuhungsfachen.

. Aufgebote, Verlust- und Fundsachen, . Verkäufe, Verpachtungen, . Verlosung 2c. von Wertpapieren.

H O DO

5. Kommanditgesellshaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

2) Aufgebote, Verlust: u. FUndsachen, Zustellungen u. dergl.

[115355] Oeffentliche Zustellung, Der Schreinermeister Georg Weber in Necklinghausen-Süd, Ludwigstraße 16, Pro- zeßbevollmächtigter: Nehtsanwalt Neuhaus in Recklinghaujen, klagt gegen den Berg- mann Dominikus Gtas, früher in Rölling- hausen, jeßt unbetannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Be- Esagte für fäuflih gelieferte Waren den Net1tbetrag von 54,25 6 und ‘an veraus- lagten Gerichtskosten 1,20 4 schulde, mit dem Antrage, den Beklagten dur vor- läufig vollstreckbares Urteil ftostenpflihtig zu verurteilen, an ihn 55,45 6 nebst 49% Zinsen von 54,25 46 seit dem Tage „der Klagezustellung zu zahlen. Zur münd- lihen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amts- geriht in Necklinghaufen auf den 22. Mai 19144, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 65, laden. Recklinghausen, den 10. März 1914. Der Gerichtäschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Nie pe, Aktuar.

115348] Y

| Oeffentlihe Bekauntmachung. Folgende bei uns anhängige Auseinander-

en:

E Negierungsbezirk Aachen. Sp Ï Oekonomiekommissar . Grebe zu Jülich. 2

Sh Begnenteaung der Grundstüe des

Gemeindebezirks Linnih. Bürgermeisterei

Linnich, Kreis Jülich, Aktenzeichen: L. 56. Spezialkommissar: Regierungsrat Hesselt

ören.

L fimeilening der Grundstücke des

Gemeindebezirks Stevernich. Bürger-

meistèrei Stevernih, Kreis Düren, Akten-

geicen: S. 101. _ Spezialkommissar : Regierungsrat Gro-

narz zu Aachen. : 3) Zusammenlegung der Grundstücke

desjenigen Teiles des Gemeindebezirks

* Laurenèöberg, der südlich der- Straße Aachen-—Vaals liegt. Bürgermeisterei

Laurensberg, Kreis Aachen Land —;, Aktenzeichen: L: 54. Le Spezialkommissar: Negierungsassessor

Tangerding zu Cusfkirchen.

4) Zusammenlegung der Grundstücke der Dorffeldmark Pauluehof. Bürgermeisterei Wablen, Kreis Schleiden, Aktenzeichen :

. 28.

B. im Regterungsbezirk Koblenz.

Spezialkommmissar: Regierungsrat Dr. Lochner zu Berncastel-Cues.

5) Zusammenlegung der Grundstücke der

luren 12 bi8 15 und 17 des Gemeinde- Hezirks Trarbach. Bürgermeisterei Traben- Trarbach, Kreis Zell, Aktenzeichen : T. 15.

Spezialkommissar: Regierungsrat von Morenhoffen zu Weßlar.

6) Zusammenlegung der Gemarkung Breitenbach. Urgermeisterei Chrings- hausen, Kreis Weßlar, Aktenzeichen: B. 115.

7) Zusammenlegung der Grundstücke der Gemarkung Dillheim ürgermeisterei

@hringéhausen, Kreis Weßlar, Akten- ien: L 92

¿e e vezialfommissar: Dekonomiekommissar Dr. Heiser zu ummern.

usammenlegung der Grundstücke des O) Beit 2 iebshausen. ürger- meisterei Nheinböllen, Kreis Simmern, Aktenzeichen: L. 98. Spezialkommissar im Auftrage: Re. gierungsassessor Dr. Sieglin zu Adenagu. 9) Zusamwenlegung der Grundstücke des Gemeindebezirks . Bauler und der an-

stoßenden Feldlage „in der Kringelsbacz“ | 5

der Feldmark Wiejemscheid. Bürgermeisterei

Aremberg, Kreis Adenau, Aktenzeichen : E B. 120. 10) Zusammenlegung der Grundstücke | 9

des Gemeindebezirfs Nürburg und. der in dem Gemeindebezirk Hershbroich" belegenen Gewannen „Im Franzisen Berg“, „Jn der Acht“ und „Auf der Acht ürger- meistereien Kelberg und Adenau, Kreis Adenau, Aktenzeichen : N. 5s.

11) Zufammealegung der Grundstücke des Gemeindebezirks Meuspath und der in vem Gemeindebezirk Hershbroih belegenen Gewannen „Im Kaulenseifen“. Bürger- meistereien Kelberg und Adenau, Kreis Adenau, Aktenzeihen: M. 63.

Spvpeztalkommissar : Regierungsrat Napp | Ak

Remagen. 12) Zusamme marfung Gimmigen, der einges{lofsen wird von ‘der Kreisstraße Heppingen-Nierendorf- Ningen, den Grenzen der Gemeinden Gimmigen und Kirchdaun und den Kultur- grenzen der Holzbezirke „auf dem Juden- Tirhhof“, „auf dem Stinkel“ und „am Stinkel“. Bürgermelsterei Neuenahr, Kreis Ahrweiler, Aktenzeichen: G. 66. i Spezialkommissar: RNRegterungsassessor oldmann zu Altenkirchen.

13) Zufamumealegung von Grundstücken

zu

hen, Zustellungen u. dergl. Verdingungen 2c.

ammenlegung des Teiles der Ge- | d

Siebente Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußisheu Staatsanzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 14. März

des Gemeindebezirks Krautscheid, welche begrenzt werden : / N

im Westen dur die Regierungsbezirks- grenze ‘bis zum Kreuzpunkte des Weges Culenberg-Priesterberg, 2

im Norden dur den Weg von Priester- berg nah Büllesbach,

im Osten von der Gemarkung Jungeroth,

im Süden von dem öffentlihen Wege von der Grube Louise na Dammig.

Bürgermeisterei Asbach, Kreis Neuwied, Aktenzeichen : K. 44. R

C. im Reaierungsbezirk Cöln.

Spezialkommissar: Negierungsrat Dr. Heiliger ‘zu Siegburg. L

14) Zufammenlegung der Grundstüe desjenigen Teiles ‘des Gemeindebezirks Herchen (Feldlage Gerressen), welcher be- grenzt wird:

im Norden und Osten von geschlossenen

olzlagen,

im Südosten und Süden von einem ge- \{lossenen Holzrand, welcher das ehemalige

usammenlegungsgebiet von Stromberg S. 98 gegen den übrtgen Teil der Gemarkung Herchen abschließt,

im Westen und Nordweiten von der Gemeindebezirksgrenze von Eitorf und ge- \chlossenen Holzlagen. ,

Bürgermeisterei Herchen, Kreis Sieg, Aktenzeichen: G. 63. h

15) Zusammenlegung der Grundstücke desjenigen Teiles der Gemeindebezirke Neunkirchen, Breidt und Inger Ge- markungen Herkenrath, Breidt und Inger —, welcher begrenzt wird:

im Norden von der Jabachstraße und dem Zusammenlegungsgebiet der ehemaligen Zusammenlegungssahe von Herkenrath, im Osten von ges{lossenen Holzlagen, im Süden von dem Zusammenlegungs- gebiet der ausgeführten Zusammenlegungs- jache von Herkenrath, vom Pohlhausener Kirhweg und dem Hover Siefen, im Westen von dem Wingerter Siefen, dem Bicher Siefen und der Zeitstraße.

Bürgermeistereien Neunkirchen und Lohmar, Kreis Sieg, Aktenzeichen : P. 26.

Spezialkommissar: Regierungeasse}sor

Niermann zu Waldbröl. N

16) Zusammenlegung der Grundstücke der Feldmark Hufen. ite der Fluren 6, 7,'8 und 9 der Gemarkung Schnöxringen.) Bürgermeisterei Waldbröl, Kreis Wald- brôöl, Aktenzeichen : H. 94. j 4

A Zusammenlegung der Grundstückte der Feldmark Sprenklingen. (Teile der Fluren 15, 16, 19, 31, 32“ und 33 der Gemarkung Sinéspert.) Bürgermeisteret Ekenhagen, Kreis Waldbröl, Akten- zeichen: S. 103. ?

D. Regterungsbezirk Düsseldorf. Spezialkommissar: Oékonomiekommissar Dr. Hagen zu Wesel.

18) Teilung des Grundstücks Flur A Nr. 27 des Gemetndebeziunks Präst. Bürgermeisterei Vrasselt, Kreis Nees,

Aktenzeichen: P. 27.

19) Zusammenlegung der Grundsiücke der Fluren 4 bis 8 und von Teilen der Fluren 1 bis 3 des Gemeindebezirks Klein Netterden sowte cines Teiles. der Flur 3 des Gemeindebezirks Borghees. " Bürger- metstereien Emmerich (Land) und Elten, Kreis Rees, Aktenzeichen : K. 48.

20) Ablösung des auf der Parzelle Flur D Nr. 843/41 der Gemarkung Bönninghardt lastenden Weiderehts der Gemeinden Alpen und Huck. Bürgermeisterei Alpen, Krets Mörs, Aktenzeichen: B. 119.

21) Ablösung des auf den Grundstücken Flur 3 Nr. 184/0246, 325/56 2c., 326/56 2c. und zu 330/0. 63 der: Gemarkung Lotkum lastenden Ecbpachtkanons von 1 Laler 30 Stüber clevisch. Bürgermeisteret

Haldern, Kreis Rees, Aktenzeichen: L. 59. | hof

22) Zusammenlegung von Grundstücken er Fluren 1, 2, 6n und 7n des Ge- meindebezirks Emmerich. Bürgermeisterei mmerich, Kreis Nees, Aktenzeichen : E. 54. 3) Teilung des Grundstücks Flur A r. 24 der Feldmark Präst. Bürger- meisterei Vrasselt, Kreis Nees, Akten- eichen: P. 99.

Spezialkommissar: Negierungsrat Fuchs 9 ¿u Düsseldorf. :

R Zusammenlegung eines Teiles der

ie 7_ der Gemarkung Heerdt, Gemeinde- bos s Düsseldorf. Bürgermeisterei Düssel- Dl Peerdt, Kreis Neuß, Aktenzeichen :

25) Zusammenle ü gung der Grundstücke meislere Endebeziats Gindorf, Bürger: 6) au: A A ulammenlegung der Grundstüde tarkung Elfgen. Bürgermeisteret reis Grevenbroich, Aktenzeichen:

27) Zusammenlegung Gemeindebezirfs Nitbratb-Reudrat6. Bie eret Nichrath, i i (Land). Aktenzeichen: iz, reis Solingen V. Regterungsbezirk Trier. Spezialkommissar: Regierungsrat Dr. Meimberg zu Prüm. , 28) Zusammenlegung der Grundstücke eines Teiles des Gemeindebezirks Nodes-

er Elsen, E. 53.

fyll, der begrenzt wird von der Provinzial- straße Gerolstein—Dockweiler, von dem Verbindungswege Hillesheim—Rockeskyll Provinzialstraße Gerolstein Dockweiler und von den Gemeindebezirksgrenzen Cssingen und Walsdorf. Bürgermeisterei ee Kreis Daun, Aktenzeichen : R. 47.

Spezialkommissar: Regierungsrat Dr. Bolten zu Trier.

29) Znsammenlegung der Grunds{ücke des Gemeindebeziks Prosterath. Bürger- meisterei Beuren, Kreis Trier (Land), Aktenzeichen: P. 30.

30) Zusammenlegung der Grundstücke des Gemeindebezirks Pbölert. __Vürger- meisterei Hermeskeil, Krets Trier (Land), Aktenzeichen: P. 31.

werden mit Bezug auf

die §F 12 und 14 des Geseßes vom 24. Mai 1885, betreffend die Zusammen- legung der Grundstücke im Geltungs- gebiete des Rheinischen Rechts,

den § 28 des Geseßes vom 18, Februar 1880/22. September 1899, betreffend das iee in Auseinandersezungsangelegen-

eiten,

den §9 des Gesetzes vom 5. April 1869, betreffend die wirtschaftlilße Zusammen- legung der Grundstücke in dem Bezirke des vormaligen Justizsenats Ehrenbreitstein,

den §1 des Geseßes vom 12. Mai 1902, betreffend die'Ausdehnung der für die Zu sammenlegung der Grundstücke im Geltungs- ebiete des Nheinishen Rechts geltenden Bständigkeitsverfahrens: und Kostenvor- schriften auf die nach der Gemeinheits- teilungéordnung vom 19. Mai 1851 zu behandelnden Leilungen und Ablösungen in den Landesteilen des linken Nheinufers,

den § 109 des Gefeßes vom 2. März 1850, betreffend die Ablösung ‘ber Real- lasten und die Regulierung dér ‘gutsherr- lichen und bäuerlihen Verhältnisse,

die 10—15 des Ausführungsgesetz-s bom 7. Juni 1821 und die §8 25 bis 27 der Verordnung vom 30. Juni 1834, :

den § 204. der Deut|chen Zivilprozeß- ordnung,

öffentlich bekannt gemacht, und és werden

alle noch nit zugezogenen, mittelbar oder unmittelbar Beteiligten hierdurch auf- gefordert, ihre Ansprüche bei uns \pätestèns in dem ‘am Montag, deu 25. Mai 1914, Vormittags U Uhe, vor dem Geheimen MNegterunásrat Waldhecker an unserer Geschäftsstelle hierselbst Ost- straße Nr. 184 anstehenden Termine anzumelden und zu begründen. Düsseldorf, den 7. März 1914. ,_Könialihe Generalkfommission - für die Rheinprovinz und die Hohen- zollernshen Lande. Offenberg, i. V.

C 2 O V E E S A D 4) Verlosung 2. von Wertpapieren.

[115661] Bekanutmachung.

„Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurh auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Geseßbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausfüh- rung des Bürgerlichen Geseßbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Bromberg die Genehmigung zur Ausgabe von SHuld- verschreibungen auf ‘den Inhaber bis zum Betrage von 3 600 000 4, ‘in Bu(h-

zum Neubau- der Kriegéshule und einer Offizterspeiseanstalt, zu Schlacht- und Vieh- ofserweiterungsbauten, zum Umbau des Gaswerks, zum Erweiterungsbau der Ober- realichule, der Knabenmittelschule und der Kunstgewerbeshule fowie zur Verlegung R E Bromberg—Karls-

dorf. s

Die Schuldvershretbungen sind nah dem anliegenden Muster auézufertigen, mit 3s bis 49/0 jährlich zu verzinsen und nah

tauf oder Verlosung spätestens vom 1. April des auf die Aufnahme der Anleihe oder eincs Anleiheteils folgenden Jahres ab jährlich mit 2,6 9% des Anleihekapitals, unter Zuwachs der Zinsen bon den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.

haltlih der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld- verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen. Diese Genehmiaung ist mit den Anlagen im Deutschen Neichs- und Königlich Preußi- sen Staatsanzeiger bekannt zu machen. Berlin, den 22. Januar 1914.

Der Minister des Der Juneen. Finanzminister. Im Auftrage: m Auftrage: (Unterschrist.) (Unterschrift.) Genchmigungsurkunde. IV a 5051. F.-M. 11. 774. 11. 862.

6. E 8. Unfall- und 9. Bankausweise.

Provinz Posen. Regierungsbezirk Bromberg. Schuldverschreibung der Stadt Bromberg ie Ausgabe, Buchstabe a A

S W050 "

S 6 Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der - mit Allerhöchster Ermächtigung erteilten Ge- nehmigung der Minister des Innern und der Finanzen vom 22. Januar 1914 (Deutscher Neichs- und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom )

v0 D000 #7 07%

Gemäß der von dem Bezirksaus\chusse des Regierungsbezirks Bromberg genehmigten Beschlüsse der städtishen Behörden vom T E E A wegen Aufnahme einer Anleihe von 3600000 #6 bekennt sid der Magistrat der Stadt Bromberg namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns- {huld von A, welche mit . « « « Prozent jährli zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wtrd nah dem ge- nehmigten Tilgungéplane dur Einlösung au8zulosender Schuldverschreibungen oder dur Ankauf von Schuldverschreibungen spätestens in 25 Jahren getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsftock gebildet, welchem jährli wenigstens 2.6 9/9 des An- [eihetapitals sowie dite Zinsen von den ge- tilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Sie ijt auch befugt, -die jährlichen Tilgungéquoten zu etnem Fonds anzu- sammeln, dessen Bestand nah längstens 29’ Jahren zur Rückzahlung der ge]amten Anleihe verwendet wird.

Die Auelosung geschieht in tem Monate Dezember jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoh das Recht vorbehalten, nach Ablauf von 10 Jahren eine stärkere Iil- gung eintreten zu lassen oder au \ämt- liche noch im Umlaufe befindlichen Schuld, verschreibungen auf einmal zu kündigen. Die dur die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls ‘dem Tilgungsstock zuzuführen.

staben: „Dreimillionenfe{shunderttausend | h Mark“, behufs Beschaffung der Mittel | d

‘schreibung

dem festgestellten Tilgungsplane durch An- | h

Salbvers@relbungen werden unterBezeich- nung threr Buchstaben Nummern und Be-

Niederlassung 2c.

Die ausgelosten sowie die gekündigten | N

1914.

E Öffentlicher Anzeiger. E

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 3.

von Pre t8sanwälten.

„Inbvaliditäts- 2c. Versicherung. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Frist der Betrag der angemeldeten Zins- scheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspru ist ausgeslofsen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt oder der Auspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die. Vor- legung oder die geridtlide Geltend- machung nah dem Ablaufe der Frist ers folgt ist. Der Anspruch verjährt. in vier MAT dieser Schatk [reib

tit dieser uldberschreibung sind halbjährlihe Zinsscheine bis zum n H L ausgegeben ; die ferneren Zins\cheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen MNeihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt- hauptfasse in Bromberg gegen Ab- lieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedrudten CErneuexungssGeins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung beim Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsseines werden die Zins- scheine dem Inhaber der Schuldverschrei- bung ausgehändigt, wenn er die Schuld« vershreibung vorlegt. Zur Sierheit der hierdurch gangenen Verpflihtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. Dessen zur Urkunde haben wir diese Artigang unter unserer Unterschrift Bromberg, den . ¿ten 19 Der Magistrat der Stadt Bromberg. S (Stadtsiegel.) (Faksimileuntershriften des Magifstrats- dirtgenten und eines zweiten Magistra1s- mitgliedes.) S Au#tgefertigt : y (Cigenbändige Unterschri\t des damit vom Magistrat beauftragten Kontrollbeamten.)

NRegterungsbezirk

Provinz Posen. Bromberg.

Zinsschein

. « « te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Bromberg . . te Ausgabe, Buchstabe . Pa det Ei M zu. . „Prozent

einge

Qi P Mid S

Der Jr haber dieses

träge sowie des Termins, an welchem die Nückzahlung erfolgen soll, öffentlih be- kannt gemaht. Diese Bekanntmachung

erfolat drei Monate vor dem Zablungs- | H

termin in dem Deutschen Netchs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Bromberg und dem Stadtanzeiger des Magistrats zu Bromberg Wird dle Tilgurg der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, dies unter Angabe des Betrages der an- gekauften Schuldverschreibungen alcbald nah dem Ankauf in gleiher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungspräsidenten ein an- deres Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrihten {\t, wird es in halbjährlihen Terminen am 1. April und 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit . . . 0% jährli verzinst.

so wird | d

Zinsen über É E nsseins empfängt gegen dessen Nückgabe in der Zeit n

A +-+_*+ ab die Zinsen der vor- benannten Schuldverschreibung für das albjabr Don ten bis

e TEN L 2 2A

bet der Stadthauptkass. zu Bromberg. romberg, den ten 104

Der Magistrat der Stadt Bromberg.

_ (Troenstempel des Stadtsiegels.)

(Faksimileunterschriften des Magistrats-

irigenten und eines zweiten Magistrats-

mitgliedes.)

Der Arspruch aus diesem Zinsscheine er- lischt mit dem Ablauf 02 us ‘Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsan' pruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein bor dem Ablauf dieser Frist dem Magistrate zur Einlösung vor- gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspru innerhalb zweier Jahre nah Ablauf der Vorlegungsfrist. Ler Vorlegung teht die gerichtliche Geltend- madung des Anspruchs dus der Urkunde

T8 R S EN A mi e L

Die Autzahlung der Zinsen und des glei

Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen BZinöscheine beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadt. auptkasse zu Bromberg, und zwar auch in er nach dem Cintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfang- nahme des Kapitals eingereichten Schuld- verschreibung sind „auch di? dazu gehörigeu Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurück zuliefern. Für die fehlenden Zins, seine wird der Betrag vom Kapital ab- gezogen.

Der Anspru aus dieser SHhuldver- : erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nah dem Rückzahlungs- termine, ung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat zur Etnlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung , so ver- jährt der Anspruch in zwei Fahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die geritlihe Geltend- machung des Anspruchs aus der Urkunde

Vorstehende Genehmigung wird vorbe- glei

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor- legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekomm

rift der 88 1004 ff. der Zivilprozeß- ordnung, i

Zins|{eine können weder aufgeh noch) für kraftlos erklärt aba “Dos

wenn niht die Schuldverschrei- | A

ter oder vernichteter | d Schuldverschreibungen erfolgt nah Vor- K

Provinz Posen. Regierungsbezirk é Bromberg. Erneuerungs\chein

für die - Zinsscheinreihe Nr. .… zur

Schuldverschreibung der Stadt Bromberg

- « « te Ausgabe, Buchstabe . . . Nr...

Uber s M. .

Der Inhaber dieses Scheins empfängt

gegen dessen Rückgabe zu - der obigen

Schuldverschreibung die . . . te Reihe von

Zinsscheinen für die Zeit vom .... bis

nebst Erneuerungsschein bei der

Stadthaupikasse zu Bromberg, sofern nicht

der Inhaber der Schuldverschreibung der

usgabe bei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Ver-

[luste dieses Scheines werden die neuen

Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem

Inhaber der Schuldverschreibung ausge-

händigt, wenn er die Schuldverschreibung

vorlegt.

n e Bong êr Ltaglirat der Stadt Bromberg. (Trodenstempel des Stadtiegels.)

iee geeuntersGriften des Magistrats. genten und eines zweiten ® E

mitgliedes.) Magistrats

E E ende Genehmigungs n An i R tra D zur öffentlichen Bromberg, den 11. März 1914. Der Magistrat. s V.: Wolff.

urkunde nebst

wird dem bisberigen Inhaber von Zins,

scheinen, welcher den Verlust vor dem Ab,

laufe

der vierjährigen Vorlegungsf1}\t bet Ablauf der

dem Magistrat anzeigt, nad)

D E R ER