1914 / 111 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Oberverwaltung8gerichk.

Bei dem Königlichen Oberverwaltungsgericht ist der Kassen- sekretär Rußwinkel als expedierender Sekretär und Re- gistrator angestellt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 13 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 11349 den Allerhöchsten- Erlaß, betreffend die Er- hebung von Gebühren für die Prüfung der zur öffentlichen Darbietung in Lichtspielen bestimmten Filme (Schriften, Bild- streifen) und für die Beglaubigung der Abschriften von Erlaubniskarten, vom 26. März 1914, und unter

Nr. 11350 eins Verfügung des Justizministers, betreffend

die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil des Bezirkes des Amtsgerichts Dillenburg, vom 16. April 1914.

Berlin, den 11. Mai 1914.

Königliches Geseßsammlungsamt. Krüer.

Nichtamlliches. Deutsches Rei c.

Preußen. Berlin, 12. Mai 1914.

__Jhre Majestät die Kaiserin und Königin spra gestern, wie „W. T. B.“ meldet, im Reichskanzlerpalais vor, um dem Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg aus Anlaß des Ablebens seiner Gemahlin ihr Beileid auszudrücken. Seine Majestät der Kaiser und König, die Bundes- fürsten, die Senate der Freien Städte, Seine Kaiser- lihe und Königliche Hoheit der Kronprinz und die Prinzen des Königlichen Hauses sowie deutsche und aus- ländische Staatsmänner haben gleichfalls dem Reichskanzler ihr Beileid ausgesprochen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr, für Zoll: und Steuerwesen und für Justizwesen hielten heute Sizungen. ;

Die Nr. 4 der Amtlichen Nachrichten des Reichs- versiherungsamts vom 15. April 1914 enthält im Amt - lichen Teile unter A (Unfallversicherung):

‘ein Rundschreiben vom 9. Januar 1914 an die dem Reichsversicherungsamt unterstellten Versicherungsträger über Anlegung ihres Vermögens nebst 2 Uebersichten,

_œein Rundschreiben vom 17. Januar 1914 an die dem Reichsversitherungsamt untersiehenden gewerblichen Berufs- genossenschaften über die Aussonderung der Kapitalabfindungen bei Festseßung der Rücklagezuschläge,

eine Bekanntmachung vom 31. März 1914 über die Ge- egan von Unfallverhütungsvorschriften im 1. Vierteljahr

t p é eine Bekanntmachung vom 24. März 1914 über die Ge- nehmigung von Gefahrtarifen im 1. Vierteljahr 1914. Hieran schließen sich Rekursentscheidungen über folgende Gegenstände: : Die Haftung der Berüfsgenossenschaften aus sogenannten „Unfällen B E (Grundsäßliche Entscheidung des Großen Senats.) De Rec(htsvermutung des § 584 der Reichsversiherungsordnung bezieht sich nicht nur auf die Ersaßansprüche der Kassen, sondern au auf die Cntschädigungsansprüche- des Verlepten gegen die Berufs- genossenschaft. (Grund\säßliche Entscheidung des Großen Senats.) [2691]; Ust ein Verlepter nicht ein volles Jahr - in dem Betriebe be- schäftigt gewesen und wird bei der Ertnittlung feines Jahres- arbeitsverdiensies zu seinem Verdienste der durchschnittlich Ver- dienst eines gleichartigen Arbeiters "für die übrigen betriebs- üblichen Arbeiistage gemäß § 565 der Reichsversicherunasordnung binzugezählt, so is "der Durchschnittsverdienst des gleichartigen Arbeiters nicht aus setnem Verdienste während des ganzen Jahres vor dem Unfall, sondern nur-aus dem Zeitraum, in dem der Verlegte im Betriebe nit gearbeitet hat, zu berechnen und mit der Summe der übrigen betriebs8üblichen Arbeitstage zu vervielfältigen. (Grund- fäßliche Entscheidung.) [2692); i : über die Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes eines im Jahre vor dem Unfall nicht bes{häftigt gewesenen Versicherten, ‘wenn ein gleichartiger Arbeiter im Sinne des §.10 Abs. 3 Sap-1 des Gewerbe- Unna Bee Lee nicht vorhanden ist. (Grundsäßlihße Ent- scheidung.) [2693]. f Der Abschnitt B (Kranken-, Juvaliden- und Hinter- bliebenenversiherung) bringt drei Bekanntmachungen über die Befreiung von der Versicherungspfliht nah § 1242 der Reichsversicherungsordnung und das Rundschreiben vom 5. Februar 1914 an die Vorstände der Landesversicherungs-

anstalten und Sonderanstalten über die bis Ende 1913 fest:

geseßten Renten und sonstigen Bezüge. A b at S 1814 bis 1824 - be- andeln folgende Fragen: Das Gobiet von Meutral-Moresnet ist im Sinne des: § 1268 déx Relchöversicherung8ordnung nicht Inland [1814]; j E Kinderzushuß. nah § 1291 der Reichéversicherungsordnung f au dann zu gewähren, wenn der Rentenberechtigte für den Unter- halt der Kinder nit gesorgt hat [1815]; Ki E im § 1291 der Reichöversicherung8ordnung vorgeschriebene D VEerzulGuß zur Invalidenstammrenté ist nach dem Jahresbetrage Dise wie er si aus den §8 1285, - 1288, 1289 der Reichs- e berungsorduun unmittelbar ergibt, zu berechnen und diesem hin- S en; es ist nit etwa der zwölffahe aufgerundete Monatsbetrag Wir rente 1297) zu Grunde zu legen [1816]; währt wurde, weccanfentente, dié hon am 31, Dezember 1911 ge- Die wegen späteren Eintritts dauernder Invalidität in eine sicherungsord ingewandelt, fo ist der im § 1291 bder Reichsver- Die Finung bezeichnete Kinderzushuß nicht zu gewähren [1817]; Cuasiauér au d cincs verstorbenen Bersherten haben auf Waisen- Bersibenung die Wartezelt 1e Ue Inelinennke Lun e L R wartschaft aufrecht erhalten hät nvauidenrente erfüllt und die An- ist N z | « tus #, nit die, leibliche Mutter der Waisen erxechnung der Waisenaussteu En Waisen. Jede Waise erhält Da Vollendung Ler bensein mehrerer S taate B B R fe uet Ht 1 n etwa Ä x einer Einzelwatse zustehenden Rente. Die en Monatsbetrag der

der gleichzeitig bezugöberehtigten Waisen gleich E ist für jede

nöbesondere ist *) Die nebeu den einzelnen Entscheidungen

flammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter

ehenden einge- „Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind.

welcher diese in den

der Gesamtanteil der Versicherungsanstalt gleichmäßig auf alle renten- berechtigten Waisen zu verteilen [1819];

Die (mit § 613 Abs. 1 Say 2 der Retchsversicherung8ordnung übereinstimmende) Vorschrift des § 1301 Abs. 2 der Neichsversiche- rungsordnung ist auch daan anwéndbar, wenn die zur Hinterbliebenen- fürsorge Berechtigten nit zugleih zum Bezuge der Rente der ver- storbenen Verficherten berechtigt find [1820];

Für einen Strafgefangenen, der zuvor bei etner Sonderanstalt versichert war, kann unbeschadet der Vorschriften der §§ 14 Abs. 3 des Invalidenversicherungégeseßes, 1440, 1371 der Reichsversicherungs- ordnung rechtswirksam eine Quittungskarte ausgestellt werden [1821];

Ein Anexrkenntnis der fortdauernden Gültigkeit der Quittungs- karte auf Grund des § 135 des Invalidenversicherungsgeseßes {ließt etn Anerkenntnis der Bersicherungspflicht oder Der e ge O gemäß §1445 Abs. 2 der Reichsversicherung8ordnung nicht in fich [1822];

ie Berichtigung freiwilliger Beiträge, die nah dem 1. Januar 1912 in alten Werten entrichtet sind, ist in Hinterbliebenenrenten- sachen auch nach dem Ableben des Verstcherten noch zulässig [1823];

1) Das Witwengeld gehört nicht. zu den im § 1522 Abs. 1 der Reichsversicherungëordnung erwähnten Hinterbltebenenrenten und ist daher neben dem Sterbegeld und der Unjallwitwenrente voll zu zahlen. 2) Als Witwengeld is der zwölffahe aufgerundete Monatsbetrag

E (einshließlih des NReichszuschusses) zu berechnen

: Ferner sind folgende grundsäßlihe Entscheidungen des Beschlußsenats veröffentlicht:

1) In der Verpflichtung der Versicherten, über Ort und Dauer der Beschäftigung Auskunft zu geben 1466 der Netchsversicherungs- ordnung), liegt auch die Pflicht, den Namen des Arbeitgebers mitzuteilen. Die Auskunftspfliht besteht auch dann noch, wenn der Versicherte die Markenrückstände nahträglih selbst éntrichtet hat. Sie trifft au solche Personen, bei denen die Versicherungspflicht zwar niht zweifellos tit, aber etne erhebliche Wahrscheinlichkeit

für das Bestehen der Versicherunaspfliht spricht. 2) Die Geldstrafen im § 1467 der NReichsversicherungs8ordnung sind Zwangsstrafen; sie müssen vorher angedroht werden. - Gegen

die Strafandrohung ist nur die allgemeine Aufsichtsbeschwerde nah den §§ 30, 1381 (1382) der Reichéversicherungsordnung, gegen die Festsezung der Strafe ist die Beschwerde nah 8 1500 der Reichs- versiherung8ordnung gegeben. Die Nachprüfung in dem Verfahren nah § 1500 der Reichsversiherung8ordnung beschränkt \ich nit auf die Rechtmäßigkeit der Strafe, sondern erstreckt sich auch auf das Strafmaß [1825]; _ : 4

Die Rechtswirksamkeit der Uebertragung von Pflichten, die dem Arbeitgeber obliegen, auf einen Angestellten nah § 1494 der Reichs- versiherung8ordnung hat eine Mitteilung davon an den Versicherungs- träger niht zur Vorausseßung [1826]; o

1) Im Beschlußverfahren ergeht der Beschluß, dur den die Be- \{lußfkammer des Oberversiherungsamts eine Streltsache nah § 1799 der Netchsversicherungsordnung an das Neichsversicherungsamt abgibt, nur in den Fällen des § 42 Abs. 3 der Kaiserlihen Ver- ordnung über Geschästsgang und Verfahren der Oberversicherungs- ämter auf Grund einer mündlichen Verhandlung. 2) In dem vorbereitenden Verfahren über einen Anspruch auf JInvaliden- rente findet § 1669 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung über die Entschädigung des - in der mündlichen Verhandlung ershienenen An- tragstellers erst nach Errichtung des Versiherungsamts Anwendung. 3) Eine Entschädigung für Zeitverlust darf nah § 1669 Abs, 1 dec Neichsversicherungsordnung nur dann gewährt werden, wenn zuglei ein Erwerbsverlust stattgefunden hat [1827];

Bei Entscheidungen und Verfügungen ledigli prozeßleitender Bedeutung ist eine Abgabe der Sache an das Reichsversicherungsamt nach § 1799 1693) der Reichsversicherungsordnung unzulässig. Bet Unzulässigkeit der Abgabe einer Beschlußsache an das Netchsversicherungs- amt nach § 1799 der Reichsversicherungsordnung ist der Abgabe- beschluß durch einen mit Gründen versehenen Beschluß des Deo senats aufzubeben und die Sache an das Oberversicherungsamt zurü zugeben [1828].

Außerdem sind noch folgende grundsäßliche Entscheidungen E er Anspru des Arbeitgebers auf Nüczahlung irrtümlih ge- [eisteter Beiträge 1446 Abs. 3 der Reichsversiherungsordnung) [1899 nicht der Verjährungsvorschrift des § 29 Abs. 2 a. a. O.

Die Vergantungsprotokollisten im Herzogtum Oldenburg sind nicht versiherungspflichtig [1830];

1) Junge Leute, die sich_im niederen Bureaudtenst ausbilden, gelten nit als Lehrlinge im Sinne des § 1226 der Neichsversiche- rungsordnung. 2) Der ständige Stellvertreter im Vorsiß des Ver- siherungsamts war von der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Beitragsleistung der von ‘dem Königlichen Landrat angestellten Sghreiber nit ausgeschlossen {1831]. f : :

Zum Shlusse folgen die Uebersichten über Zahlungen aus

noaliden-, Kranken-, Alters- und Zusaßrenten, über Ver- icherungsleistungen an Hinterbliebene im Monat Februar 1914 und über den Erlös aus Beitragsmarken im Monat März 1914.

eldung des „W. T. B.“ sind S. M. S. Goeben“ mit L hef der Mitte(meerdivision und S. M. S. „Königs- berg“ am 9. Mai in Neapel, S. M. S. „LUch s am 10. Mai in Hankau und _ S. M. S. „Gneisenau“ am 11. Mai in Suruga eingetroffen.

Elsaß-Lothringen.

Seine Majestät der Kaiser und König ist gestern vormittag von Braunschweig in Mey eingetroffen. Jn der mit Blumen reih geschmückten Vorhalle des Hauptbahnhofes hatten sich zum Empfange U. a. der Kaiserliche Statthalter in Elsaß-Lothringen Dr. von Dallwiß, der kommandierende General, General der Infanterie von Mudra und der Polizei- präsident Baumbach von Kaimberg eingefunden. Vom Bahnhof begab sih Seine Majestät der Kaiser, wie „W. T. B.“ meldet, mit den zum Empsang erschienenen Herren sowie dem Gefolge in Automóöbilen zur Kaserne des Königs - Jnfanterieregiments Nr. 145 in Montigny, wo das Regiment in Parade Auf- stellung genommen hatte. Nach der Parade fand eine Be- sichtigung der Befestigungswerke der westlihen und nordwest- lichen Forts von Meß statt. Heute vormittag wurde im Osten von Meß eine größere militärische Uebung abgehalten,

Oesterreich-Ungarn. Nach dem gestrigen Bulletin über das Befinden des Kaisers ist der katarrhalishe Befund und das Allgemein- befinden ohne nennenswerte Aenderung.

Im Heeresaus\chuß der österreihishen Dele- gation wurden gestern Anfragen wegen kürzlih in Jtalien erfolgter Kundgebungen gegen die öster reichi}sch- ungarische Monarchie erledigt.

Wie „W. T. B.“ meldet, erklärte der Kriegsminister von Krobatin, daß die Erörterung dieser Angelegenheit in das Ressort des Ministeriums des Aeußern gehöre. Wie ihm mitgeteilt worden sei, sei eine. Klarstellung dieser Angelegenheit eingeleitet worden. Der Kriegsminister verlas sodann folgendes von dem österreichis- ungarischen Generalkonsul in Venedig anden Minister des A gerichtetes Telegramm: Die von Studenten aus Padua dort inszenierte

und von der veneztanishen Bevölkerung gleichgültig aufgenouiuene Demonstration ist von der beiderseitigen Presse zumeiit übers trieben wiedergegeben worden. Das Verbrennen der österreihishen Fahne beschränkt sich in Wirklichkeit auf einen simulierten Rummel. Dié Behörden habea die Kundgebung rechtzeitig und sehr energl| unterdrückt. Vor dem Konsulat haben keine Demonstrationen statt- gefunden. Der Minister des Aeußern Graf Bercytold verwies der Nahmittagssißung der Delegation auf die am Vormittag im Ein- vernehmen mit ihm abgegebeneErklärung des Krlegsministers, wonach alle notwendigen Schritte zur Klarstellung der in mehreren Städten Italiens vorgekommenen, sehr bedauerlihen Kundgebungen eingeleitet worden seten, fowie zur Beurteilung dessen, ob völkerrehtswidrige Verun- glimpfungen der österreichischen Embleme und Angriffe auf die BVer- Ireter Desterreihs erfolgt seien. Die verlangten Fnformattonen seten teils bereits eingetroffen, teils dürften fie sich unterwegs befinden. Der Minister fuhr fort, er freue sich, bereits jeßt erklären äu können, daß die Nachricht über die angebliße Verbrennung bekr hs rethishen Fahne in Venedig unrichtig sei. Nach den bisher eit gegangenen Nachrichten seien an den Kunbgebungen melst Stun beteiligt gewesen. Einen stärkeren Charakter {tenen die N a in- Turin, Mailand und Neapel angenommen zl schen

e nah dem Tatbestand würden die Kundgebungen bei der italien e Negterung zur Sprache gebraht werden, und es sei nicht gwelfe dam daß diese Aussprache in dem Geiste geführt werden würde, der Bundesverhältnts zwischen den beiden Ländern entspräche- CORE

Im weiteren Verlauf der Sizung brachte der Klleg? minister von Krobatin die Verfügungen der A verwaltung zur Kenntnis, die zur Verhütung von Wehrpflicht verleßungen dur Grenzüberschreitungen getroffen worden a und die erkennen lassen, daß es der Kriegsverwaltung V0? kommen fern liegt, eine in den volkswirlschaftlichen Verhältnissen begründete Wanderung, namentlich die Saisonwanderung, u unterbinden. Nur der Entziehung von der Gestellungs- und Dienstpflicht soll mit Strenge entgegengetreten werden. Die Be- völkerung soll aufgeklärt werden, daß die Regelung der unhalt- baren Verhältnisse in ihrem eigenen Juteresse habe eintreten müssen, um sie vor Ausbeutung durch gewissenlose Aus- wanderungsagenten zu bewahren. Von einem Auswanderungs- verbot und von einer Altersgrenze, von der an ein solches Verbot aufhöre, könne absolut nicht gesprochen werden. Hierauf nahm der Heere3ausshuß das Heeresordinarium an und begann die Beratung des Marinevoranschlages.

Im Ausschuß für auswärtige Angelegen- heiten der Ungarischen Delegation begann gestern die Bez sprehung des Budgets des Ministeriums des Aeußern.

Der Berichterstatter Nag y erklärte laut Bericht des „W. T. B.“, es set aus dem Rotbuh ersichtlich, welche angestrengte Tätigkeit die Monarchie entfaltet habe, um einem europäischen Krieg vorzubeugen. Gegenüber den in der leßten Zeit von gewisser Seite gegen den Dreibund gerihteten Anwürsen müsse man nachdrücklich betonen, daß die ungarische Nation ausnahmslos und unerschüttert am Dreibunde festhalte und nicht geneigt sei, ihn für zweifelhafte Norteile bei anderen Mächten und Gruppierungen zu vertauschen. Der Dreibund hindere nicht freundschaftlihe Beziehungen zu anderen Mächten. Der Abg. Georg Lukacs sagte, ein freundschaftliches Verhältnis zu Nußland könne niht den Anlaß geben zu den Sthlüssen, die den ungarishen Standpunkt gegenüber dem Dreibund nacteilig beeinflussen, und sprach dem Minister des Aeußern für seine den Frieden erhaltende Politik das Vertrauen aus. Graf Albert Apponyi (oppositionell)) erklärte, er sei ein unerschütter- licher: Anhänger des Dreibundes, an dem früher die ganze ungarische Nation festgehalten habe. Das gegenwärtig in Ungar

Prinz Ludwig Wind ischgräß (opvositionell) sagte, der Dreibun? entsprehe zweifellos am besten den Rebendinteveh dec Monar? doch müsse untersuht werden ob alle Vorteile des Dreibuntes fl Ungarn ausgenüßt. würden. In Deutschland habe man stets ein? L läßliche Stüße gefunden. Der Redner fragte, ob der“ Minister de Aeußern beabsihtige, die Aufmerksamkeit der italienischen Regens

gus bie Kundgebungen gegen die österreichis-ungarishe Monarchie t! enten. É

Großbritannien und Frland. L

Der König und die Königin von Dänemark haben gestern vormittag das diplomatische Korps im Buckingham+ Palast empfangen. j j L

Jn der gestrigen Sißung des Unterhäuses erklärte der Premierminister Asguith in Erwiderung / auf eine An- A e, die Regierung habe beschlossen, gegen die an der Waffen- andung in Ulster beteiligten Personen keine gerichtlihe Unter- suchung einzuleiten. Anderweilige Schritte würden unternommen werden, deren Veröffentlichung niht wünschenswert sei. Hierauf wurde die Budgetdebatte fortgeseßt.

Nach dem Bericht des „W. T. B.* erklärte der Kanzler des Schaßamts Lloyd George, er gebe ju, daß die vorgeslagene Gr- höhung der Einkommensteuer auf nicht selbstverdiznte Cinkommen bei kleinem Ginkommen eine Härte bedeuten könne. Die Negterung \chlage daher vor, daß unverdiente Etnkommen zwischen 300 und 900 Psd. Sterl. den alten Saß von einem Shilling und zwei Pence für das Pfund bezahlen sollten, während unverdiente Ginkormmen unter dreihundert Pfund Sterling eineu Shilling für je ein Pfund zahlen sollten. Diese Aenderung würde die Staatsfinanzen jährlich 370 000 Pfd- kosten. Der Minister verteidigte sodann das Budget gegen den Vor-

in die Finanzpolitik Gefühlepolitik menge. 5 höben fih in Empörung gegen thre Lage, und wenn die Reichen U Vermögenden fi nit rechtzeitig anschickten, für thre weniget güterten Mitbürger Opfer zu bringeu, so werde bald der Tag tom a6 wo sie mit Erstaunen und Bedauern darauf zurückbliden würbice sie gegen eine Einkommensteuer von einem Schilling uny vi

als Versicherung gegen die Revolution Einspruch erhoben hätten,

Frankreich, A

Das Ministerium des Jnnern teilt, wie „W. L meldet, folgende Statistik über das Gesamtergebn der Wahlen mit: Es sind 81 Konservative und Liber e 59 Progressisten, 31 Mitglieder der vereinigten Linken, 60 28 publikaner der Linken, 236 sozialistische Radikale (davon 1 7 geeinigte sozialistishe Radikale), ferner 30 sozialistische Repu? blikaner und 102 geeinigte Sozialisten gewählt worden. Die Parteien der Konservativen und Liberalen gewinnen 7 Sir, die sozialistishen Radikalen 23, die geeinigten Sozialisten Als die Progressisten verlieren 24 Siße, die Vereinigung der Linken 16, die Republikaner der Linkèn 14 und die sozialistischen Ne- publikaner 3 Siße. Fünf neu geschasfene Sitze sind den geeinigten Sozialisten zugefallen.

Die Statistik über die Wahlen in Ansehung Des Dreijahrsgeseßes gibt folgendes Bild: Von 305 Abgeord- neten, die für das Geseß gestimmt haben, sind 236 ieder gewählt, zwölf sind vor dem zweiten Wahlgang zurückgetreten und 57 erlegen; 109 sind in die Stichwahl gekommen; Von den 197 Abgeordneten, die gegen das Geseh gestimmt haben, sind 152 wiedergewählt, sieben sind vor dent zweiten Wahlgang zurückgetreten und 38 erlegen; 90 sind M die Stichwahl gekommen. Von den zwölf, die sich damals der

Abstimmung enthielten, sind aht wiedergewählt, einer ist 90k dem zweiten Wahlgang zurückgetreten, zwei

herrschende politische System habe aber diese Ginmütigkeit erschüttert /

wurf der Vershwendung und wies die Beschuldigung zurück, daß es Millionen im Lande C

sind geschlagelt

A

L,