1914 / 111 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

zum Deutshhen Reichsanzei

M 008,

Amtilicßés.

Deutsches Nei. Verfügung.

/ n von der ordentlichen und der außerordentlichen E lia sowie von der Versammlung der Jnhaber von Genußscheinen der Neu Guinea - Compagnie am 16. Februar d. J. gefaßten Beschlüssen, betreffend ; 1) die Gleichstellung von 62 Stück Stammanteilen t Nennbetrage von 31 000 #6 in ihren Rechten mi den Vorzugsanteilen und Beseitigung des E bisherigen E auf Nachzahlung rück? tändiger Dividenden, i 9) bie Einlösung der Genußscheine gegen Zahlung von einer Mark für jeden Genußschein, M 3) die Erhöhung des Grunbfapitals von bisher 7 500 000 6 auf 11 000 000 s durch Ausgabe von 7000 auf den Jnhaber lautenden Anteilen im Betrage von je 500 #6 und Ermächtigung de Verwaltungs- rats und der Direktion, die nom. 3 500 000 /6 neuen Anteile an ein M ate E S üglih Spesen mit der Maßgave zu v ; bas Boüsoclins verpflichtet sein soll, 3 000 000 den Inhabern der alten Anteile zu einem um 2 Proz. e höhten Preise innerhalb einer vom Verwaltungsra zu bestimmenden grit zum Bezuge im Verhälinis von 5:2 anzubieten, sowte 4) die A liatethende Aenderung der Saßung der G schaft in der aus der Anlage zu dem notariellen Protokoll über die außerordentliche Hauptversammlung vom 16. Februar 1914 ersichtlihen Weise, : wird gemäß Art. 42 der Saßung die nacgesuchte Genehmi- gung von Aufsichts wegen hiermit erteilt. “Berlin, den 26. Februar 1914. : Der Reichskanzler (Reichskolonialamt). J. A.: Gleim.

änderungen der Saßungen + der Neu G C o vage gemäß den Beschlüssen der außerordentlicen Generalversammlung : vom 16. Februar 1914. L ¿s fallen fort Art. 6 Abs. 3; Mrt: 192 Ar A6 :

S M18 Abs. 4; Art. 39 und Ark. 43. 2

9) Die nachstehend aufgeführten Bestimmungen erhalten nach- folgende Fassung: - 25

1 : Die Neu Gulnen oma gat die E Fon Me due Kolonialgesellshaft na aßgabe des Schußzgebietögefeßes. Sie ena iee den ordentlihen Gerichtsstand in Berlin. Ihre Dauer ist zeitlich niht beschränkt. é

: In Art. 5 S wird das Wort anderweite in anderweitige abgeändert.

Art. 6 Abs. 1. - Das Grundkapital ter Gesellschaft beträgt 11 000 000 é und wird in 22 000 Anteile zu je 500 6 geteilt.

Jn Art C 5 tritt an Stelle der Zahl „7 500 000“ tie Zahl „11 000 000°.

Art. 10. Pte n au E Beh T und tem betgesügten Muster A*) arsgesertigt; jedoch tonnen E L iuning des Nerwaltungsrats auch Urkunden über F 10 Anteile auf 5000 4 bis inêgesamt 2 000 000 4 aukëgestellt werden, : Â e Urkunden über die Anteile werden erst nach Entrichtung des bete ausgehändigt. Ueber die einzelnen Feilzablungen wird auf einem Zwischenscheine (Interims!cheine), welcher nah dem anliegenden Muster B*) auf den Namen ausgestellt wird, quittiert. Die Zwischenscheine sind dur Fndossament übertragbar, Unbee \Hadet der dem Zeichner des Anteils dur Ark. 9 auferlegten Ver- haftung. Die Cchtheit der auf den Zwischenseinen befindlilen Jn- dossamente zu prüfen, ist die Gesellschaft nicht verpflihtet. Wo in diesen Sazungen von Urkunden über Anteile der Gesellschait die Rede ist, treten die Zwischenscheine an ihre Stelle, bis die Urkunden über die Anteile auëgegeben werden. Art. 11. en Anteilen sind na näherer Anweisung des Verwaltungtrats L late a 10 Jahre nach dem onliegénden Muster C*) und Erneuerungsscheine nah dem anliegenden Muster D*) beizufügen. Nach Ablauf des leßten Jahres werden gegen, Einlieferung der Erneuecungssheine neue Gewinnanteilshelne auf je 10 Fahre aus- gegeben. Ein vor Ausgabe der Anteilsurkunden zur Verteilung fommender Reingewinn wind unter Abstempelung der Zwischenscheine

bezahlt. zahlt au E M A S wird das Wort „Konvenkionalstrafe“ in „Vertragsftrafe abgeändert. xt: 15, :

Si den Sind eurkfunden oder andere von der GesellsGast nah S ui bee Art. 10, 11 und 13 ausgefertigte “Urkunden M ihädigt oder unbrauchbar geworden, jedo in thren wesentlichen L o noch dergestalt erbalten, daß über ihre Richtigkeit fein Zweife de waltet, fg ist die Direktion ermächtigt, gegen Einreichung der S n auf Kosten des Inhabers neue gleichartige Urkunden au n Und auszureichen. e

her di {t die Ausfertigung und Ausreichung ne nage nden af Cn ee beschädigten oder verloren gegangenen nur Kerihtliher Kraftloserflärung der leyteren zuläsfig. E Rid A Aufgebot von Gewtnnankeilscheinen ‘findet nich R 1d, wenn sie ncht innerhalb 4 Jahren, bom 3. Dezember de i ahres ab gerechnet, in welhem sie fällig aeworden find, El is Ge en, wertlos, und die betreffenden Gewinnanteile verfa P pi esellschaft; jedo soll dem bisherigen Inhaber, welcher den F e 8 von Gewinnanteilscheinen vor Ablauf der gedachten Frist bel d? Direktion anmelvet, nach Ablauf dieser Frist der Betrag der au- getneldeten und bis dahin niht vorgekommenen Scheine gegen Quittung auêgezahlt werden. j i Ebensowenig findet etne geri{tlide Kraftloserklärung beschädigter oder verlorener Erneuerungscheine. statt. Wenn der ínhaber des Anteils vor Ausreichung der neuen Gewinnanteilscheine threr Ver- abreihung an den Vorzeiger des Crneuerungsseins widerspricht, so ist die neue Reihe der Gewlnnanteilsheine dem Inhaber des Anteils au8zuhändigen; wenn er den Anteil vorlegt. Wenn ein Erneuerungs- sein abhanden gekommen oder vernichtet ist, so find dem: Inhaber des Anteils nah Ablguf des Zahltages des vierten der Gewinnanteil-

“*) Die Muster sind hier niht mit abgedruckt.

Die Urkunden über die

_d. Armee wtiederangest. und unter Beförderung

vie vor auf dem Standpunkt,

Erfte Beilage

Berlin, Dienstag, den 12. Mai

die aegen Einreihung des Erneuerungss{eins zu empfangen

E diese Gewinnanieilscheine gegen Quittung zu verabfolgen. Der

Besitz des Erneuerungsfscheins gibt alödann kein Recht auf Empfang

der Gewinnanteilscheine. Z R

Mas vorstehend von den Gewinnanteilsheinen und Etneuerungs-

s{einen der Anteile gesagt ist. gilt sinngemäß auch für Zinsscheine und Erneuerungsscheine über Sqchuldver|hretbungen.

Rajeilen 16 Jnt imésch die Wort

Stelle der Worte „Anteilen*, „Interiméscheinen“ die Worte

etailoutuädén“, „Zwischenscheinen*, die Worte „und Genußscheine“

P Art. 18 Abs. 3. Von dem verbleibenden Betrage erhalten zunächst die Anteile etnen Gewinnanteil bis zu 5 °/o der Anteilshöhe. Art. 18 Abs. 4 fällt fort. E A en Verbin 0G er Nest wird, ncchdem 10%/9 für den Verwaltungsrat als Ve- l E E baues ia sind, nach den Vorschlägen des Ner- waltungsrats ganz oder teilweise zur Verstärkung ter Reservefonds verwendet oder als weiterer Gewinnanteil auf die Anteile verteilt oder ¿ue Nehnung vorgetragen. é E B l db R ä ng: innerhalb ochen na en Beschlüssen E T etrag wird den Mitgliedern der Gesellschaft der ihnen zustehende Gewinnanteil E In Art. ; eines Mitgliedes des Verwaltungsrates" fort. Dem Ait. 38, Absay 9 i Swlußsaß anzufügen: Beglaubigte Abschrift des Protokolls i S N e aifteialien des Amtsgerichts Berlin-Mitte ein-

R E a der Auflösung der Gelel|ch@a2 ird na Tilgun E das verteilungsfähige Vermögen an die Mitgliedec nah Verhältnis der Höhe ihrer Anteile verteilt. 3) Die Muster A, B L s E die fh aus der Aende- en ergebende Fassung. Di Mutter L, F G, H, 1 fommien in Fortfall.

E E T EEE

fallen die Worte „und

Personalveränderungen.

Königlich Sächsishe Armee.

Den 27. April. Naundorff, Dblt. im 4. Inf. R. N-. 103, mlt dem 1. Mai d. Is. zum Fest. Gefängnis verseßt. j Den 28. Fpril. Thiele, K. p. Lt. d. Res. a. D., bish. in d. Res. d. Masur. Trainabt. Nr. 20, in d. Armee angest., und zwar als U. der Nes. d. 1. Trainabt. Nr. 12 mit einem Patent vom 13. März 1912 Me Os Kommandierung z- Dienstl. bei dieser Abt. auf ein Jahr. : L Den 27. April. Lange, Ob. -Arzt, bis 30. April L Is. in d. Kaiserl. Schußztr. für Deuts Ostafrika, mit Zes a Ds: An

einem Patent vom 16. März 1914 zum Bats. Arzt im 13 F M Nr. 178 ernannt. Beamte der Militärverwaltung. Durch Allerhöchsten Beschluß. Den 16: April. L edri, Ob. Saite a. D., bib. im 9. Inf. R. Nr. 133, d. Charakter als Nechn. Nat verliehen.

XL1x. (Königlich Württembergisches) Armeekorys.

tuttgart, 26. April. Gatßer, überzähl. Hauptmann im Felder R ania Karl Hr. 13, vom 8. Mai 1914 ab auf zwei Fahre z. Dienstl. beim Reichs-Kol. Amt fomdt.

Stuttgart, 2. Mai. v. Lotterer, Oberst und Kom. des Feldart. Reg1s. König Karl Nr. 13, behufs Beauftragung m. d. Führ. d. 5. Feldart. B1ig. nah Preußen fomdt. Graf v. g, Ehrenfels, Oberstlt. b. Stabe d. Feldart. Regts. Köntg Kar Nr. 13, ‘m. d. Führ. dieses Reg beauftragt. n

Beamte der Miftärverwa lung. i

5 7. Enaler (11 Stuttgart), Unt. Apoth.

d Sti Brand (1 Stuttgart), charakteris. St. ülpoth. d. Landw. 1. Aufgeb., ber Abschied bewilligt.

Deutscher Reichstgg- 954. Sißung vom 11. Mai 1914, Vormittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

C Tagesordnung steht die Fortseßung der zweiten E e Entwurfs eines Gesépes, betreffend die Fe stt- stellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungs- jahr 1914, und zwar des „Etats für die Verwaltung des e a Anfang der Sizung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Heckmann (nl):

Ab Troß der Steigerung der Lebens- haltung aller Berufe sind die

Bezüge E Mes 0 N 2 + œobren dieselben geblieben. Ganz bejonders nohwend1g 1 Ne E ‘Grundlöhns, (s ift auch eine Erhöhung der Axbeitsleistung eingetreten, da eine Vermehrung der Arbeiterzahl nicht erfolgt ist. Auch über die Art der Bezahlung der Ueberstunden wird getlagt. Man sollte wie bei der Cisenbahnverwaltung einheitliche Bestimmungen erlassen und die Befugnisse der Arbeiteraus\chüsse er- weitern. i Dio Lohne d ¡ ajor Wild von Hohenborn: Die Löhne der Pro- E werden genau wie die der übrigen ungelernten Ar- beiter einem Wunsche des Reichstags entspe@end alljährlich einer Revision - unterzogen, damii sie n 19e, Setugen nicht hinter benen der Privatindustrie zurüd tehen. Tatlsächlich ist die Heeresver- waltung au den Lohnverhältnissen der Privalindustrie in steigendem Maße gefolgt. Wo in einzelnen Betrieben die Ueberstunden noch nicht angemessen bezahlt werden sollten, wird Remedur eintreten. Die Militärverwaltung hat für alle ihre Betriebe eine neue Arbeitsordnung aufgestellt und fertig. Sie geht baldigst an die Arbeiterausschüsse zur Begutachtung. Den Ausbau der Arbeitsaus\chüsse auf lokaler Grund- lags werden wir im Auge behalten, Die Militärvorwaltung steht nah g daß 20 E E E eee Arbei sreich und gut wirken, so lange sie sich mit ihrer Le Tit i en zugewiesenen Rahmen halten, was ja bisher im allgemeinen immer geschehen ist. Auch wir wissen, daß die Ar- beiter fein leihtes Brot haben. Wir sind mit allen Kräften bemüht, niht nur Ordnung in den Instituten zu halten, sondern auch Zu- friedenheit unter den Arbeitern zu schaffen. Ein fiskalischer Betrieb

ist ja in. vieler Hinsicht L Bir wissen ja, daß er dem Vater- lande dient und stündli:h gerüstet sein muß, um in der entscheidenden

ger und Königlih Preußishen Staalsanzeiger.

t:

Stunde alles bereit zu halten. Zufriedenheit unter den Arbeitern und gleichzeitige Ordnung im Betriebe, das ist unser Programm.

Bei den dauernden Ausgaben für die „Bekleidung und Ausrüstungder Truppen“ bemerkt der

Abg. T höóne (Soz.): Es isb wiederholt die Forderung erhoben worden, daß die Heeresverwaltung bet der Vergebung von Lieferungen darauf halten soll, daß nur solche Lieferanten berusitigt werden, die den in den Tarifverträgen festgelégten Lohn- und Arbeitsbedin-

ungen entsprehen. Diese Forderung ist noch immer auf Gebieten der

Militärliefecungen in roeitem Umfange ein frommer Wunsch geblieben. (Ss berrsht in der Segeltuh- und Sattlerbranhe no% vielfa die Atkkordarbeit vor, für die die Unternehmer fehr niedrige Säße bezahlen. Einige Firmen lassen auch die thnen übertragenen Lieferungen durch Heimarkeiter ausführen, wo die Bezahlung natürlih noch jämmerlicher ijt. Die Militärverwaltung erscheint danach wenig geneigt, den be- rehtigten Anforderungen der Arbeiter entgegeäzutommen, Die Artilleriewerkstatt Spandau vergibt Arbeiten an die Privatinbustrie mit der Bestimmung, daß dieselben Löhne ‘gezahlt werden sollen, wie sie dieses technische Institut selbst zahlt; über vie Höhe dieser Löhne ist aber von der eldzeugmeisteret etwas zu erfahren sehr schwer.

Abg. Duffner (Zentr.): Die Offiziere in den Bekleidungs- ämtern sollten entsprehend dem großen Maß von Verantwortung, das sie zu tragen haben, in threr ganzen Stellung eine Besserstellung und größere Berücksichtigung erfahren. Die Arbeitébedingungen bet den Bekleidungsämtern könnten in mehrfacher Beziehung noch günstiger gestaltet werden. Die Vorwürfe des Abg.. Thöne bezüglich der Her- stellung von Militärlieferungen durch Heimarbeiter find ungutresfend.

Abg. Albre cht (Soz.): Wieder und immer wieder müssen wir die Bejeitigung des Systems der Oekonomiehandwerker verlangen. Seit 15 Jahren hat der Reichstag dieses Verlangen gestellt und dahin- ¡elende Yesolutionen früher wiederholt sogar einstimmig gefaßt. Die Vorgänger des jeßigen Kriegsministers haben auch mit der Beseiligung dieses Systems begonnen; die frühere Zahl von 7000 Dekonomiehand- werkern ist zurückgegangen. Aber auch im Etat für 1914 werden noch allein für Preußen za. 3500 Oekonomiehandwerker angefordert. _ Vor Jahren hat der konservative Abgeordnete Jacobskötter dieses ungerechte System aufs schärste angegriffen. Heute behauptet die Militärverwal- tung, sie könne ohne dieses niht auéfommen. Wir halten nüt zahl- reihen Fachmännern die völlige Beseitigung für durchaus durhführ- bar. Wir hören doch von der Heeresvenwaltung, daß 36 000 felddienst- fähige Leute nicht haben ausgebildet werden fönnen; General Keim schäßt die Zahl sogar auf 40—50 000. Warum geht man nicht hier vor, anstatt nah wie vor Tausende von Handwerkern als Soldaten auézuheben, die niht Soldaten werden, sondern ledigli als Arbeiter für das Reich und für den Fiskus tätig sind? Nicht durch E arbeit, nit durch ein Dekonomiehandwerkersystem können befriedigende Zustände auf diesem Gebiete geschaffen werden. Den richtigen Weg dat con früher eine Denfschrift des vorigen Kriegsministers von Heeringen gewiesen: Den Großbetrieb der Bekleidungsämter mit Zipil- handwerkern. Dieses System würde wohl eiwas teurer sich stellen, aber alle berechligten Anforderungen würden erfüllt. Der andere Aus- weg, die Vergebung an Kleinhandwerker und Heimarbeiter, ift ebenso- wenig mehr gangbar, als die Wiederbejeitigung der Bekleidungéämter, wie jie einmal der Abg. Erzberger empfahl, die aber gar niht mehr durchgeführt werden könnte. Die Arbeiter können nicht anders zu ihrem Rechte kommen, als bei völliger Abschaffung der Zuchthausaxrbeit und des Systems der Oekonomiehandwerker. Ich will die Bekleidungs- ämter feineêwegs abschaffen, ih Habe aber manches auszuseßen. Auf manchen Bekleidungsämtern sind die Löhne doch recht niedrig, niedriger alé in anderen VBekleidungsämtern, so in Koblenz und Breslau. Musteranstalten müßten auch Musterlöhne zahlen. Die Marine- bekleidungsämter haben die wöchentliche Lohnzahlung eingeführt; warum ist dies in der Armee nicht auch so? Die 14tägige Lohnzahlung bringt namentli bis dahin bescäftigungélose Arbeiter in große Ver- legenheit. Von fast allen Bekleidungsämtern wird berichtet, daß es durch die Arbeitsordnung usw. den Arbeitern verboten ist, sich zu organisieren, vor allem bei den freien Gewerkschaften bis auf drei. In Dresden dürfen die Arbeiter nit. einmal dem patriotischen Militärarbeiterver-* band beitreten. Die Arbeiter sind doch Zivilisten. Wie kommt die Verwaltung dazu, ihnen ein bürgerliches Necht zu nchmen, das ihnen die Gewerbeordnung gibt? Die Verwaltung hat da nichts zu sagen; die Arbeiter verkaufen ihr nur ihre Arbeitskraft, weiter nichts. Es ist ein Verstoß gegen 8 153 der Gewerbeordnung. Die Militärver- waltung muß die Geseße respektieren. Die Arbeiterausschüsse werden in verschiedenen Bekleidungsämtern nur als ein Dekorations\tück be- trachtet. Die Wünsche der Arbeiter werden selten oder gar nicht be- rüctsichtigt. Besonders aus Koblenz sind Klagen an uns herangetreten. Die Vevwaltung verlangte, daß an einem dritten Feiertage geärbeitet würde. Die Arbeiter A sie wären arbeitswillig und wollten- arbeiten. Der Arbeiteraus\cuß beschloß zu arbeiten. Die Verwaltung ließ den Ausschuß noch einmal zusammentreten. Als die Arbeiter sagten, wir wollen arbeiten, sagte der Hauptmann, die Verwaltung - will, daß gearbeitet wird. Es wurde zum dritten und vierten Male abgestimmt, und erst da wurde besGlossen, niht zu arbeiten. Jns Protokoll wurde auf Wunsch des Hauptmanns hineingeschrieben, daß der Beschluß für alle dritten Feiertage gelten solle._ Die Arbeiter be- kommen doch für den Feiertag nicht bezahlt wie die Offiziere. So geht man mit den Arbeiteraus\{üssen um! Wenn man Arbeiten an Hand- werker vergibt, dann sollte darguf geachtet werden, daß die Arbeit von den Handwerkern selbst gemacht wird, oder, wenn sie die Arbeit von anderen machen lassen, daß dann auch die tarifmäßigen Löhne bezahlt werden. Das geschieht nicht. Eine Klage ist uns aus Altona-Bahren- feld zugegangen, wo die Unternehmer s in die Tasche steckten. Die Heeresverwaltung sollte darauf achten, daß das nicht geschieht. Eine ahnliche Klage ist uns aus Breslau zugegangen. Ein Jnnungsober- meister vergibt die Arbeit an kleine Meister und beschäftigt kleine Meister im Culengebirge. Er bekommt für eine Hose etwa 3,50 4 und bezahlt dafür 2 M, für Mäntel und Uniformen, für die er bis 8 M bekommt, 5 4 und 5,90 1. Diese Ausbeutung darf die Militär- verwaltung nicht dulden. Gegen eine leine Vermittlungsgebühr ließe sich ja nichts einwenden, aber das Cinstecken der Hälfte als Provision geht über das zulässige Maß hinaus. Warum läßt die Verwaltung nun zweierlei Uniformen herstellen, Kriegsuniformen und Friedens- uniformen? Manche wollen ja in ( 76

1 þ zweierlei Tuch glän jungen und alten Weiber sehen gern Soldaten ® Pa herumlaufen.

Aber ich frage, wenn die feldar Krieg gut ist, warum nicht au für den aide sehr viel Geld sparen, Die Friedensuniform müßte abgeschafft und aue die esen eingeführt werdan, ‘Die Handnerts meister auf elleidungsämtern be\chweren si darüber daß fie in Men, Dun Hinter den Meistern der Artillerie E era e mittlere Beamte bezahlt werden L Gu wre Dienstkleidu s Se ded A die Handwerksmeister eine E M E Wild von Hohenborn: Bei den all ê- \chlagserteilu ingungsbestimmungen ist leitender Grundsaß für die f e Toi obl E nur solche Bewerber berüctsichtigt werden dürfen heit geben, daß ‘Fe e E Ausführung fowie dafür Sicher- pflichtungen erfüllen. : Der C Fir e e e ie Unternehmer ihren Arbeitern ae a T 20 C H ) en Arbeitern angemessene Lÿ ) ieat im enl Eins Prien Mem ine Gerte die 1 Se Der vezahlen Löhne erscheint d, Conf: L ONS: assende Danrs für erlu dagegen enT@: Soweit um- por Y Dre V berei ho M Ae

id manche als gepußte Affen aue Uniform für den n? Man könnte hier