1914 / 119 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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(Fortseßung aus der Zweiten Beilage.)

Aus den Worten des Vorredners will ih nur hervorheben, daß er die eibe Justiz für eine parteipolitishe Institution erklärt, Herr 9 S hat stundenlang Zeit für seine Nerteidigung gehabt; es ist a fnlang Uber diesen L in der Kommission verhandelt worden, um ihaftlid zu schaffen. Die Schrift des Hildebrand war eine wissen- ses e über die politischen Konsequenzen waren sich alle einig. Die Be E E hatten gegen die Parteiauffassung verstoßen; sie haben nit baß eld bekommen und sind in Ehren gegangen. Ich glaube Wissen U E „Anklage wegen Beleidigung des Kronprinzen ohne N nd Willen des Kronprinzen erhoben worden ist.

Justizminister Dr. Beseler:

L Ee eine kurze Bemerkung. Der Herr Abgeordnete die Ant E würde ihm doch niht glauben machen wollen, daß dessen Wissen Ee der Beleidigung des Kaiserlichen Prinzen ohne Staatsanwalt t Willen erhoben seien. Das sollte heißen: der J erkläre bier e vergewissert, ob diese Zustimmung vorliege. E E ermit, daß die Anklagen erhoben worden sind auf ; L rieb un D Wollen der Behörde allein, und daß von der Ein- N ing einer Genehmigung oder Zustimmung keine Rede gewesen ist. 28 S Ausführungen des Herrn Abgeordneten sollte es so scheinen,

Das trifft E = E E vorgegangen wäre. tes S0 E inz hat sich gar nit geäußert. Ich

erflâre dies, um dem falshen Eindru 2 g N) Abgeordnete hervorrufen wollte, ih E A n a e 71 125

¿ustellen, wie vorsichtig man sein muß und wie sorgfältig man prüfen

muß, wenn Herr Abgeordneter Dr. Li A macht. (Bravo! rechts.) r Dr. Liebknecht tatsächliche Bemerkungen

Justizetat wird bewilligt.

Schluß um 614 Uhr. Nächste Sibung Fre:

Slbstinmung über den Einspruch E Abg, De Biatt ee A

1 1 Ordnungsruf, der ihm in der Opernhausdebatte we 3 T euperung erteilt ist, das Opernhaus werde noch stehe Ai

Zeit, in der es den Charakter des Hofop E

habe; Fortseßung der Etatsberatung; E E

Parlamentarische Nathrichten,

Der Entwurf eines Geseße e 4 . D s zur Abänderung des S des Zuständigkeits- geseßes ist nebst Begründung dem Hause d : ( Q b e É gegangen. Der Geseßentwurf lautet, e E S

8 1.

eyes über di

S „und Berwaltungsgeruhtsbebörden_ E bee es . S. verden aus dem Verzeichni is-

(Stadt-) Ausschuß (Magistrat, kollegialisGen Gemeintevoeh neh

genebmigenden Anlagen die nachfolgenden gestrichen : É

Anlagen zur Bereitung von Braunkohblenteer, Steinkohlenteer

Im § 109 Abs. 1 des Ges,

und Koks, Schnellbleichen, Stärkefabriken, Darmsaitenfabriken, Leim- | b

siedereten, Knohendarren, Knochenkochereien und Knochenbleichen, Zu-

bereitung8anstalten für Tierhaare, G a Ra h erbereien, Abdeckereien, Stroh

Anträge auf Genehmi Awerblich

_ Anträge auf Genehmigung gewerblicher Anlagen der im § 1 be- ¿eiGneten Art, welhe vor dem Inkrasttreten dieses Gefeßes Li den zusländigen Behörden eingegangen, aber „bis zu diesem Zeitpunkte nicht

endgültig erledigt worden d, t e d bisher zuständigen Behbaden unferegen e S

__In der dem Geseßentwurf beigegebenen Begründun E I E | : ah den S§S 40, 46 des Wassergesezes vom 7, April 1913 (Geseßsamml. S. 53) können an Waserläupn folgende Nechte : 1) das Recht, das Wasser zu gebrauchen und zu verbrauchen, namentlih auc, es obericdish oder unterirdis, E „4 Oer mittelbar abzuleiten, é i 2) das Ret, Wasser oder andere flüssige Stoffe oberirdisch oder unterirdish, unmittelbar oder mittelbar einzuleiten, das Recht, den Wasserspiegel zu senken oder zu heben, Mud dur Hemmung des Wasserlaufs eine dauernde njammlung herbeizuführen, ; im Wege der ‘Berleibame E werden, für die in erfler Instanz der Bezirköaus\chuß, in zweiter das Land-swasseramt zuständig ist Aehnliche Bestimmungen gelten gemaß § 203 des Wassergesepe h: die Benußung von Gewässern, die uicht zu Wasserläufen gehören. Das Verlethungsverfabren. ließt fi in seinen Formen demjenigen an, welches die Reihsgewerbeordnung in thren SF nehmigung bestimmter gewerbliber Anlagen, die dur ihre Beschaffen- heit oder örtlide Lage für die Umgebung oder das Publikum erheb- de Nathteile, Gefahren oder Belästigungen herbeiführen können, vor- geshrieben hat. Unter diesen Anlagen sind au solche, welGche aerade um ihrer Einwirkungen auf Wasserläufe willen der Genehmigungspflicht der Gewerbeordnung unterstellt worden sind, und in Zukunst E Ge-

nebmigung nach § 16 dex Gewerbeordnung häufig auch einer Ver-

leihung nah dem W dürfen werden. Wie {hon bei den B des Be es E Abgeordnetenhause geltend

‘wurde Sten, Berichte Session 1912/13 Bd. 7 101, Sißg. Sp. 8641 —, entspricht es cinem praktishen Be- fahren R bei gewerbliGen Anlagen dieser Art beide Ver- Vereinfa ersler Janstanz im Interesse der Beschleunigung uno indes ap Uni vereinigt werden. Dieser Vereinigung steht entgegen, als Bei bisherigen Rechtölage ein Hindernis insoweit S 109“ ei einer Rethe von Anlagen dieser Art gemäß

; des Zuständigkeitsgesei ü Genehmigun nicht der Bezirksaus gesezes über die Genehmigung be¡w. Magistrat (Coleglali{Ge ern der Kreis. (Stadt-) Aus|us

ä ir di emeindevorstand) zu entscheiden hat, P E Bertethung „stets der B E ‘cftändia ist. des Wassergeseßes dieset Hinte, Wasertriebwerke hat & 386 Ziffer 1 ständigkeit für fi ieses Hindernis bereits beseitigt, indem er die Zu- Anl gre j ie nah § 16 G.-O. erforderliche Genehmigung sol er

nlagen zun erster Instanz auf den Bezirksaus\chuß übertrug. Ja E De ee S n e De weiteren einer Genehmigungs-

„D. unterlie j welche neben der gewerbepolizeili genden gewerblichen Anlagen,

Kreisausschuß in Zukunft e Genehmigung dur den

häu dur den Bezirkgausschuß bedürfen ner, der Verleihung

5 L , im Wege der Abänderung des § 109 des Zuständigkeitsgeseßzes S ; volizellihe Genehmigung ausnahmélos dem Beitrtgarg t, E tragen, alfo der lokalen Beschlußbehörde die Gntscheiduug über die

gewerbepolizeilihe Genehmigung uur für solche gewerblihen Anlagen

16 flg. für die Ge- |

Dritte Beilage

zum Deutschen Reihsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Freitag, den 22. Mai

u belassen, ‘für welche in der Negel die Verleihung von Wasser- enußungörehten nit in Frage kommen wird. s

tach diesen Erwägungen sind diejenigen Anlagen auêgewählt, über deren gewerbepolizeilide Genehmigung gemäß § 1 des Cntwurfs in Zukunft nit mehr der Kreitausschuß, sondern der Bezirksaus\{uß in erster Instanz entscheiden soll. G

ür cine Reihe der nah § 16 leßter Absaß der Gewerbeordnung nachträglich in das Verzelchnis der genehmigungepflihtigen Anlagen aufgenommenen Anlagen ist gemäß § 109 Abs. 2 des Zuständtakeits- geseßes dur Köntglihe Verordnung der Kreisaus\{uß als zuständige Genehmigungsbehörde bezeichnet worden. Aus der Zahl dieser An- lagen werden aus den oben erörterten Gründen die Anlagen zur Destillation oder zur Verarbeitung von Teer und Teerwasser ebenfalls in Zukunft zweckmäßiger Weise der Zuständigkeit des Bezirksaus\husses zu überweisen sein. Nah Verabschiedung dieser Geseßesvorlage joll ein entsprehender Entwurf zur Abänderung der Köntglicben Ver- ordnung vom 11. Mai L N a s S. 277 der Aller- Ö nts{ließung unterbreitet werden. Í E e A ersien 2) eine Vorschrift noiwendig, welche verhüten soll, daß ein unter den bishertgen Bestimmungen be- gonnenes, aber bis zum Inkrafttreten dieses Gesezes nit beendetes Verfahren von neuem wieder eingeleitet werden muß.

Literatur.

E Eudck&en hat seinen beiden volkstümlichen Schriften Der S V des Lebens“ und „Erkennen und Leben" etne dritte „Zur Sammlung der Getster* (Verlag von Quelle und Meyer in Leipzig; 3 (6; geb. 3,80 46) folgen lassen, die ih A sichen Gedankenkreisen bewegt. Sn allen drei Schriften weis A Senenser Philosoph auf den unbesriedigenden Stand der geistigen Ver- fassung in der Gegenwart hin und mabnt zu einer Cinkehr das geistige Jch. Der kritische Teil überwiegt in diesen Sriften an Umtang und Gehalt gegenüber dem positiv - aufbauenden. Hatte schon ane beiden vorausgegangenen Büchern Euden eine trefflihe Darstellung von dem uneinheitlichen, zersplitterten Zustand des zeitgenössischen Geistesleben geboten, das vielfach angeregt, abr nit vertieft, S früheren Grundlagen beraubt oder doch nicht mehr sicher au? N fußend bei allem Fortschritt der Naturwissenshaft und Techn innerlich zu verkümmern drohe und von dem E drückenden Joh des Materialièmus zu _befreten strebe, so fin diese Gedanken in der jeßt vorliegenden Schrift noch klarer gefaßt, noch treffender umrissen. Zudem hat der Verfasser Ee Darstellung jeßt insbesondere auf das Geistesleben der Deutschen bezogen, die er in erster Linie berufen sieht, den Kampf um die Neu- arüúndung elner Weltanscauung auszufechten, in der. die geistigen Forderungen der Gegenwart mit den in der Vergangenheit errungenen Ewigketlswerten zu etner befciedigenden Einheit zu verarbeiten sind. Aus dem fkcitishen Teil der Sgrist sprehen eine überaus wohltuende Wärme und ein offener Blick ebenso für die geistigen und sittlichen Werte der Menschheit wie für das Streben und Irren der Gegen- wart. Eucken dürste darin au völlig recht haben, daß die für die eistige Weiterentwicklung wertvollsten P a T die Sehnsucht fn sich tragen, von materialistishen Philosophemen los und zu den hen eines erweiterten und neu begründeten íSdealismus zu ommen. Seinen Kampfcuf gen den Naturalismus und Subiektivismus werden diese Kreise der Gebildeten gern ver- nehmen und bereit sein, sich um die Fahne des „Neuidealiömus* zu aren; was der Verfasser aber an positiven Ausführungen in dieser Nichtung bietet, ist letder weder genügend klar noch zwingend. Eucken hatte in den beiden erstgenannten S riften eine positive Gcgänzung der in ibnen gebotenen Kritik des geistigen Zustandes der Gegenwart in Aussicht gestellt. Diese N danken8werte wie s{chwere Arbeit ist in dem vorliegenden Buche aber kaum begonnen, geshweige denn

durchgeführt.

E weizer Oberstkorpskommandanten I. Fe ver- faßte 0 Do der Schweiz“, das im Jahre 1873 zum ersten Male erschien und in den Jahren 1880 und 1895 neue Auflagen erlebte, is nach dem Tode des Verfassers von dem Oberst Joh, Fsler neu bearbeitet worden. Der 1. Band „Die Wehrvercfassung vor 1907" ist jeßt im Verlag von Orell Füßli in Zürich erschienen (5 M, geb. 6 6). Die Neuausgabz

t aus der Erwägung erfolgt, daß mit der Revision der Militärorganisation vom Jahre 1907 und durch die zu ihr 1911 er- lassenen Ausführungsbestimmuagen und Vollziehungsordnungen die A»s1estaltung des Wehrwesens in der Sthweiz ihren vorläufigen Abschluß gefunden hat. Das Material hat in der Neuauflage eine Neubearbeitung gefunden: einzelne Entwicklungsperioden, wle die um das Jahr 1848, sind erheblidß eingehender dargestellt. Der vorliegende Band gibt einen Ueberblick über die Entwicklung des Heerwesens bis zur Militärorganisation vom Jahre 1907, wobei bis auf das 14. Jahrhundert zurücgezangen wurde. Ein zwätlter Band soll die zusammenfassende Darstellung der z. Z. geltenden Ge- sezesbestimmungen enthalten. Wenn das Buch au für den Gebrauch des Shweizer Heerespflihtigen verfaßt worden ist, kann es doch auch als wertvollec Beitrag zur Gatwicklungsgeschichte der Miliz auf ein allgemein militärisches Interesse Anspruch maten.

Zeitschrift für Bauwesen. Herausgegeben im Ministerium der öffentlißen Arbeiten. Verlag von Wilhelm Ernst u. Sohn, Berlin. Es liegen vom_ 64, Jahrgang die Hefte 4—6 vor. In dem Schlußaufsaß über das Stettiner Regierungsgebäudz erfahren wir genaue Cinzelheitzn über den tnnecen Ausbau des Gebäudes, über die Nebenanlagen und die Baukosten. Der Regierungsbgumeister Linde berichtet über den neuen Perfonenbahnhof in Karlsruhe, dessen

roße Hallenbauten als neuartiges Raumgebilde wie als Cisenbeton- Fonstruktionen besonderes Interesse erwecken. Der Baurat Prieß gibt eine Studie über San Vitale ia Ravenna; er erkennt in der Kirche die derzeitige Gerichts» und Reihhwersammlungöhalle Theodorihs des Großen. Den Eflsenkunstguß in Hannover und Herrenhausen zur Zeit des Klassuismus und der Romantik behandelt der Baurat Ebel. Der Dipl.-Jng. Thum untersucht die Konstruktion und fünstlerishe Entwicklung der Danziger Wohnhauss giebel unter Berücksichtigung der Einflüsse, bie aus den Niederlanden und Italien kamen und in Verbindung mit den örtlichen Verhält- nissen der Stadt Danzig ihren besonderen Charakter verltehen. Schlteßlih nimmt der Reglerungsbaumeister Fisher Gelegenhett, kurz die Geschichte des Baues der Generallotteriedtrektion am Gendarmen- markt in Berlin zu besprechen. Der ingenteurtechnishe Teil enthält Ausfäße bon dem Negierungs- und Baurat Schulte und dem Regterungs- baumeister Hillebrand über den Bau von Schlevvzugschleusen an der oberen Oder, von dem Regierungsbaumeister von Lösecke über das elek - trische Kraftwerk des Kaiser Wilhelm-Kanals am Saatsee und von dem Regierungs- und Baurat Zander über die Grwetlerung des Emder Hafens.

Die Haude und Spenershe Buchhandlung (Max E in Berlin kann auf ein dreihundertjähriges Bestehen zurück-

lien und hat aus diesem Anlaß eine Festshrift herausgegeben, die fulturge{chichtli nit ohne Interesse ist. Sie is im wesentlichen “ein Neudruck des Buches von Konrad Weidling: „Die Haude und

Spenersche Buchhandlung in Berlin in den Jahren 1614 bi s in dem dann die Geschichte der Buchhandlung bis ik die Gicenvait

1914.

fortgeführt wurde. Besonderem Interesse dürften die näheren An- aben über das Verhältnis des Kronprinzen Fritz, des späteren Königs Frtedrihs des Großen, zu dem Buchhändler Ambrosius Haude und diejenigen über die Entstehung des bekanntesten Verlagêwerks der Firma, von Büchmanns „Geflügelten Worten“, begegnen.

Zur Eröffnung der Internationalen Ausfiellung fär Buch- gewerbe und Graphif in Leipzig hat der Verlag von Brockhaus einen Almanaß „Berühmte Autoren des Verlags F. A Brockhaus“ herausgegeben. Eiñe Ausklese hervorragender Autoren, deren Namen mit dem des Brockhaus\hen Verlags verknüpft sind, ist in dieser Schrift tit Beiträgen, Briefen, faksimiles oder Bildnissen vertreten : Arthur Schopenbhauer undPaul Deufsen, Friedrit Bodenstedt und Johann Peter &@ermann, Karl Gußkow und Ferdinand Gregorovius, David Friedri Strauß und Ferdinand Lassalle, Heinrih Schliemann und Theodore NRoosevelt, vor allem aber die lange Reihe der großen Forschungsrelsenden, deren Werken der Verlag Brockbaus einen bedeutenden Teil seiner Tätigkeit gewidmet hat: Schweinfurth, Stanley, Fürst Uchtomskij, Slatin Pascha, Nansen, Hedin, Mikkelsen, Kapitän Scott, Herzog Adolf Friedri zu Medcklen- Dal Hermann von Wissmann, Sverdrup, Nordenskiöld, Emin ascha u. a.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Nah den „Veröffentlihungen des Kaiserlilen Gesundheitsamts*, Nr. 20 vom 20. Mai 1914.)

Pest.

Deuts Ostafrika. Jn Daresfalam wurde bei einem am 99. März in das Hospital eingelteferten Neger Pest festgestellt.

Rußland. Jn dem Perserdorfe Tueakent 30 km östlich von Baku sind bis zum 14. Mai 16 Pesifälle an Lungenpest fest- gestellt worden.

S Sn Chios find am 14. Mai 4 Pestfälle festgestellt worden.

Aegypten. Vom 25. April bis 1. Mai erkrankten 3 (und starben 2) Personen, davon je 1 (1) in Zifta und Deirut fowie 1 (—) in Port Said. i:

Brit isch Ostindien. In den beiden Wochen vom 29. März bis 11. Avril erkrankten 15 732 —+ 14731 und ftarben 13456 —- 12 104 Personen an der Pest. Von den 25 960 Todeéfällen kamen 9969 auf die Veretnigten Provinzen (davon 3214 auf die Division Benares), 6844 auf Bihar und Orissa, 6270 auf das Punjabaebiet, 139 auf die PräsidentsGaft Bombay (davon auf die Städte Bombay und Karachi 431 und 129), 426 auf Burma (davon auf die Städte Rangun und Moulmein 98 und 19), 222 auf Rajputana und Ajmer Merwara, 129 auf die Nordwestgrenzprovinz, 80 auf den Staat Mysore, 72 auf die Präsidentschaft Madras, 66 auf Bengalen (davon 56 auf Kalkutta), 49 auf Hyderabad, 22 auf Zentralindien, 15 auf Kaschmir und 1 auf Delht.

Hongkong. Vom d. bis 11. Avril 139 Erkrankungen (davon 70 in der Stadt Viktorta) und 96 Todesfälle,

Japan. Laut Mitteilung vom 16. April sind in dem Dorfe Omigawa 90 km öftlih von Tokio unlängst 5 zu einem Haushalt gehörige Personen an Lungenpest gestorben.

Senegal. Zufolge Mitteilung vom 13. Mai ist in Dakar die Pest ausgebrochen.

Venezuela. In Caracas am 12. April 1 Erkrankung.

Brasilien. În Bahia vom 8. bis 28. März 1 Erkrankung und 7 Todesfälle, in Pernambuco vom 16. bis 28. Februar “S ehile, - In Sani 11. bis 15. M

ile. In Santiago vom 11. bis 15. März 2 Todesfä in Iquique vom 1. bis 28. März 5 Erkrankungen und 3 T odeoalle:

Hawati, In Kukuihaele am 18. April 1 Todesfall.

Cholera.

Türkei. Unter den Truppen in Adrianopel 23. Avril bis 1. Mai 10 Todesfälle, unter den u ba Dardanellen 1 Neuerkrankung und 6 Todesfälle gemeldet worden.

Straits Settlements. In Singapore vom 28. Februar bis A P M E Res älle.

au eilung vom 9. April ist die Seuche im im Abnehmen begriffen; bis zum 15. März waren 1733 Grtcae ad mit 1074 Todesfällen festgestellt worden. Aus der Stadt Penang wurde amtlich 1 eingeshleppter Fall gemeldet.

Gelbfieber. Es gelangten zur Anzeige aus

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j Gcfcantun, in der Nähe von Brighton am 2. März rastlien: in Bahia vom 8. bis 28.

(und 11 Todesfälle) sowie vom 1. bis 1 Ae 2 fndas

Pernambuco vom 1. bis 15, März 17 Todesfälle. Ç

Pocken.

Deutsches Reih. In der Woche vom 10. bis 16, M ; d , . Mat E in Nürnberg (Neg.-Bez. Mittelfranken)

Oesterreich. V 986. 9 ae rei 12 Ct April bis 2, Mai in Oberöster-

chw eiz. Vom 26. April bis 2, 3

arg) N Geteankung, a bis 2. Mat in Wettingen (Kanton ongkong. Vom 5. bis 11. Avril 1

1 in der Stadt Viktoria) und 10 Todedfälle

Fledckfieber.

Oesterrei. Vom 2. Apr 78 E mri pina 2 a ntin L t Galizien apan, Jn Tolio* sind vom 25, Mi ; j 1199 Erkrankungen festgest «Lur bis 15. April der Epibemie 2266, estellt worden, insgesamt seit dem Ausbruch

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Desterrei ch. i se 1 Erkrankung. d. Vom 19. bis 25.

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2 (1) [Grottkau 1, April in der Stadt Krakau Spinale Kinderläh d mung. tranfung (At 9 Di, det Wode vom 3. bis 9, Mai sind [und Kreisen] Obel E A Regierungsbezirken Cöln 1 [Cöln Stadt), Oppeln CUSDerA (0) [Hattingen],

9 “t fs 13 [s 5 eid if fie die Wolde vom 2) Me 0h Wiesbad em Kreise Frankfurt a, M. S itz bis 4. April aden angezeigt worden. es Regierungsbezirks