1914 / 184 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Aug 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Reichsanzeiger

und

her Staatsanzeiger.

H

Der Bezugspreis beträgt vierteljährliÞ 5 4 40 A. Alle Postaustalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer Wilhelmstraße Nr. 82.

anch die Expedition SW« 48, Einzelue Unummern kosten 25

M 184.

JFuhalt des amtlichen Teiles: Bekanntmachungen, betreffend Ausfuhrverbote. s Bet s ‘betreffend verstärkte Beschränkung für den Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr mit dem Auslande. Ordensverleihungen usw.

Deutsches Reich. Exeguaturerteilung.

Bekanntmachung, As ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche

d pharmazeutishe Notprüfungen. Enns, betreffend die Fristen des Wechsel- und Scheck-

ts. A betreffend Aenderung der Postordnung vom

Bekanntmachung,

20. März 1900. - Bekanntmachung, betreffend Darlehnskassen. Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe

Eßlingen. :

Erste Beilage:

Uebersicht des Handels Deutschlands mit Getreide, Mehl und Reis in der Zeit vom 1. August 1913 bis 31. Juli 1914 und in derselben Zeit der beiden Vorjahre.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend die nächsten Prüfungen für technische Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen und Jugendleiterinnen.

Bekanntmachung, betreffend den Ausfall des Fortbildungskursus für Turnlehrerinnen.

der Stadtgemeinde

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnung . vom 31. a 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Gegenständen, die zur Herstellung von Kriegs- bedarfsartifeln dienen, bringe ih zur öffentlichen Kenntnis, daß auch Leder aller Art sowie Felle zur Pelz- werkbereitung und Pelzwaren unter das Verbot fallen.

Berlin, den 7. August 1914.

Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Delbrü ck.

Bekanntmachung.

und des § 2 der Kaiserlichen Verordnung vom

A A E betreffend das Verbot der Ausfuhr von Verpflegungs-, Streu- und Futtermitteln, bringe ih zur öffentlichen Kenntnis, da auch Mineralwasser sowie äfte von Früchten und Pflanzen, auch mit Zu(er

oder E auch weingeisthaltig, unter das Verbot fallen. Berlin, den 7. August 1914. Der Reichskanzler. Jn Veriretung: Delbrü.

'

Vekauntmachung. tai Verstä cchränkfungen für den Post-, ‘Dele - E Se insprechverkehr mit deut A 4 verkehr zwischen Deutsch!an

An Po li eingestellt und findet aud A

ege über andere Länder nicht mehr statt. Es werden A keinerlei Postsendungen nah dem angegebenen S ch4

ande mehr angenommen, bereits vorliegende oder E e Briefkasten zur ‘Einlieferung gelangende Sendungen werden Absendern zurückgegeben. ;

Der private Telegraphen- und Fernsprechverkehr

zu und von diesem Lande ist ebenfalls eingestellt.

Berlin, den 6. August 1914.

Der Staatssekretär des Reichspostamis. Kraetfke.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Rentner Dr. von Martius in Berlin den Roten

Adlerorden zweiter Klasse, ; “bem Geheimen er itäisrat, Professor Dr. Thiem in Cotthus die Königliche Krone zum Noten Adlerorden dritter

Klasse mit der Schleife,

Anzeigenpreis für den Raum iner 5 gespaltenen Einheits- zeile 30 S, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50

Anzeigen itmmt au:

die Königliche Expeditión des Reichs- und Staatsanzeigers

Berlin 8W. 43, Wilheluistraße Nr. 22.

Landesökonomierat Herold in Haus

dem Gutsbesißer, nkl j M. den Roten Adlerorden dritter

Lövelinkloe bei Münster i.

Klasse mit der Schleife, N Landrat Dr. Peters in Heydekrug, dem Baurat Fabian in Kukerneese, Kreis Niederung, dem Bürgermeister Dr. Varnhagen in Cottbus, dem Kreis\chulinspektor Ziegler in Heydekrug, dem - Kommerzienrat Simon in Kirn, Kreis Kreuznach, dem Regierungsbaumeister Fleinert in Kiel, dem Amtsgerichtssekretär a. D., Rechnungsrat Tubbe in Springe und dem Kaufmann Sichel in Charlottenburg den Roten Adlerorden vierter Klasse, :

dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Berlin, Geheimen Regierungsrat Dr. Schwarz den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse,

dem Fabrikbesißer Sabin in Solingen den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Stadtrat Maeder in Cottbus und dem Kreisarzt es in Heydekrug den Königlichen Kronenorden vierter

asse,

dem Gemeindevorsteher Treichler in Heydekrug Moorvogt Groth in Bismar, L Heydekrug, As S tien 4

em Musikdirektor a. D. Kohlmann, bisher im Colberg- hen Grenadierregiment Graf Gneisenau (2. Pommerschen) Nr. 9, dem Gemeindeförster Frohn in Nauroth, Untertaunus- kreis, und dem Tischlermeister Krüger in Cottbus das Ver- dienstkreuz in Silber, :

dem Besißer Schaa k in Atmath, dem Brennereiverwalter Mor in Gollmig, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Hauptzollamtsdiener a. D. Kuhoff in Neuwied, dem Maurérpolier Meier in Cottbus, vem Eijenbahnhilfsschaffner Richter in Guben, den Eisenbahnvorschlossern Brandt und Modrow, dem Eisenbahnvorschmied Einsporn, dem Eisen- bahnvortischler Kortenbeutel, sämtlih in ranftfurt a. O., dem Eisenbahnvorarbeiter Schulz in Posen, dem Kuhmeister Springer und dem Guktsvorarbeiter Perner, beide in Rosen, Kreis Heiligenbeil, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

den Eisenbahnschlossern Morgenroth und Saath, dem Eisenbahnbohrer Gräber, dem Eisenbahndreher Hanke, sämtlih in Frankfurt a. O., und dem Bahnunterhaltungs- arbeiter Jahn in Drenzig, Kreis Weststernberg, das Allge- meine Ehrenzeichén in Bronze zu verleihen.

und dem das Ver-

Kreis Heydekrug, und Kreis Prenzlau,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nahbenannten Offizieren 2c. die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:

des Kommenturkreuzes des Ordens der Königlich Württembergischen Krone :

dem Generalmajor. z. D. Jung in Charlottenburg des Kommenturkreuzes zweiter Klasse des Königlich Mürttembergischen Friedrichsordens: dem Obersten z. D. Richter in Berlin-Wilmersdorf ; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich Sächsischen Albre tsordens : dem Leutnant Claassen im Reitenden Feldjägerkorps ; des Ritterkreuzes erster Klasse mit Eichenlaub

des Großherzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Oberstleutnant Schollmeyer beim Stabe des Braun- \chweigischen Jnfanterieregiments Nr. 92;

des Chrengroßfreuzes des Großherzoglih Olden- burgischen Haus- und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:

dem Generalleutnant H ofmann, Kommandeur der 19. Division;

des Ehrenkomturkreuzes mit Schwertern am Ringe desselben Ordens:

dem Obersten Maercker, Kommändanten von Borkum; des Ehrenkomturkreuzes desselben Ordens:

‘dem Obersten Freiherrn von der Wenge Grafen von

Lambsdorff, Chef des Generalstabes des X. Armeekorps ;

des Großkreuzes des Großherzoglih Sächsischen :

Hausordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken

und des Großkreuzes D Ho Lippischen Haus- ordens:

¿em Leutnant Ecnst Prinzen von Sachsen-Meiningen ; Herzog zu Sachsen, Durchlaucht, à la suite des 6. Thü- ringishen Jnfanterieregiments Nr. 95, kommandiert zur Kriegs\hule in Hannover; 0s Offizierkreuzes des Herzoglih Braun- "s hweigilchen Ordens Heinrichs des Löwen : dem Oberstleutnant Edlen Herrn und Freiherrn von Plotho, Kommandeur des 2. Leib - Husarenregiments Königin Viktoria von Preußen Nr. 2;

1914.

des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Rittmeister Freiherrn von Eickstedt in demselben Regiment ; der vierten Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann von Niebelshüß, Adjutanten der 40. Jn- fanteriebrigade, dem Oberleutnant von Treskow, Adjutanten im 2. Leib- Husarenregiment Königin Viktoria von Preußen Nr. 2, und dem Oberleutnant Winsloe im Husarenregiment von Zieten (Brandenburgischen) Nr. 3; des Fürstlih Schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse: dem E Breymann im Kurhessishen Pionierbataillon | l: der Fürstlih Shwarzburgischén Ehrenmedaille zweiter Klasse: E dem Vizefeldwebel Lenz in demselben Bataillon; des Fürstlih Reußischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Major Saxer im Füsilierregiment General-Feldmarschall Graf Moltke (Schlesischen) Nr. 38; des Ehrenkreuzes vierter Klasse des Fürstlich Schaumburg-Lippi schen Hausordens: dem Leutnant von Schmidt im 1. Leib-Husarenregiment Nr. 1; sowie des goldenen Ritterkreuzes des Königlich Griechischen Erlöserordens:

vem Major Muth, Kommandeur des 2. Lothriagischen Pionierbataillons Nr. 20.

Deutsches Nei c.

_ Dem niederländischen Konsul in Emden, B. Miechielsen ist namens des Reichs das Exequatur erteilt E les e

Béeklannimachung, betreffend ärztliche, zahnärztliche, tierärztlihe und pharmazeutische Notprüfungen.

Der Bundesrat hat bes{chlossen:

Die ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlihen und pharma- gzeutishen Prüfungslkommissionen werden ermächtigt, Kandidaten der Medizin, der Zahn-, der Tierarzneikunde und der Pharmazie, die sih zur Hauptprüfung ihres Faches melden, zu einer Notprüfüng zuzulassen. Die Notprüfung muß alle Prüfungsfächer umfassen Und ist in längstens zwei Tagen zu erledigen. Die Prüfungsgebühren werden auf die Hälfte her- abgeseßt und brauchen erst nacträglih, von ärztlichen, zahnärztlihen und tierärztlihen Kandidaten erst bei Er- teilung der Approbation, gezahlt zu werden. Kandidaten, welche die Prüfung bestehen, erhalten von der Prüfungskommission sofort ein Jnterimszeugnis mit dem Vermerk, daß für Kandi- daten der Pharmazie die Ausstellung des Zeugnisses über die pharmazeutische Prüfung, für ärztliche, zahnärztlihe und tier- ärztliche Kandidaten die Erteilung der Approbation beaniragt e ek ferner ärztlihen Kandidaten das praktische Jahr er- , lassen ist.

Bei Aushändigung des Jnterimszeugnisses ist den Kandi-

daten zu Protokoll zu eröffnen, die Erteilung erfolge in der Erwartung, daß die Kandidaten, soweit sie nicht heeresdienst- pflichtig und -fähig sind, den Behörden zur Verwendung an olchen Orten zur Verfügung stehen würden, in denen eine Verstärkung des ärztlichen (zahnärztlichen, tierärztlichen, pharma- gzeutischen) Personals erforderli erscheine. Ferner sind die zuständigen Landeszentralbehörden § L der Prüfungsordnung für Apotheker ermächtigt, den Kandi- daten der Pharmazie, welche nah vollständig bestandener pharmazeutischer Prüfung mindestens ein Jahr in Apotheken jch praktish betätigt haben, unter Befreiung von der Ab- leistung des Restes der vorgeschriebenen praktischen Betätigung in Apotheken die Approbatian als Apotheker zu erteilen. Auch in diesem Falle ist bei de? Erteilung der Approbation die vor- gedachte protofollarishe Eröffnung zu machen.

Berlin, den 7. August 1914. Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Delbrück.

i Bekanntmachung,

etreffend Verlängerung der Fristen des - und Scheckrehts. Vom 6. August E Auf Grund von § 3 des Gesezes über di ächti

des Bundesrats zu wirtschaftlichen Masiniahines R E

Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrehts im