1914 / 184 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Aug 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Ba Pi P R

E kriegerisher Ereignisse vom 4. August 1914 (Neich8- esezbl. S. 327) hat der Bundesrat die folgenden Anordnungen getroffen:

81. : Die Fristen für die Vornahme einer Handlung, deren es zur Auétübung oder Erhaltung des Wechselrehts oder des Negreßrechts as dem Sceck bedarf, werden bis auf weiteres, soweit fie niht am 31. Suli 1914 abgelaufen waren, um 30 Tage verlängert.

D Diese Vorschrift tritt mit LE Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 6. August 1914. Der Stellvertreter des Reichskanzlers : Delbrü.

“Betoannt-ma hun: g

betreffend Aenderung der Postordnung vom 20. März 1900.

Vom 6. August 1914.

Auf Grund des § 50 des Gesecßes über das Postwesen, vom 28. Oktober 1871 (Reichs-Geseßbl. S. 347), und des § 3 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Erleichterung des Wechsel- protestes, vom 30. Mai 1908 (Reichs-Geseßhl. S. 321), wird die Postordnung vom 20. März 1900 für die Dauer der Geltung des ‘8 1 der Bekannimachung vom heutigen Tage über die Ver- längerung der Wechselprotestfrist, wie folgt, geändert.

1) Im § 18 „Postaufträge zur Einziehung von Geld-

N usw.“ erhält der legte Saß des Abs. VI folgende Fassung: s Wünscht der Auftraggeber, daß die Weitersendung an eine zur Aufnahme des Wechselprotestes befugte Person gescieht, so genü,t der Vermerk „Sofort zum Protest ohne Nücksicht auf die verlängerte Protestfrist* auf der Nückieite des Postauftragsformulars, ohne daß es der namentlihen Bezeichnung einec solhen Person bedarf.

Im Abs. XVIIT wird dementsprechend der - Vermerk „Sofort zum Protest“ ersezt dur den Vermerk „Sofort zum Protejt ohne Nücksicht auf die verlängerte Protestfrist“.

2) Jm § 18a „Postprotest“ erhält der 2. Saß des zweiten Absatzes unter V folgende Fassung:

Erfolgt die Einiösung auch bis zu diesem Zeitpunkte niht, so wird der Wech'el mit dem Postauftrag am zwetunddreißigsten Werk. tage nach dem Zahlungstage des Wechsels nohmals zur Zahlung vorgezeigt.

3) Vorstehende Aenderungen treten sofort in Kraft.

Berlin, den 6. August 1914.

. Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Kracetke.

Bean ta Un 0

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Darlehnskassengeseßes vom 4. August 1914 (N.-G.-Bl. S. 340) sind an den nach- bezeichneten Orten Darlehnskassen errichtet worden:

Aachen E (Main) Ludwigshafen Allenstein rankfurt (Oder) Magdeburg Altona Freiburg (Br.) ainz Augsburg Fulda Mannheim Barmen Gera Memel Berlin Gießen Mee Bielefeld Giag Minden Bochum Gleiwitz Mülhausen (Elsaß) Brandenburg a. H. Glogau Mülheim (Nuhr) Braunschweig Görliß München Bremen Göttingen Münster Breslau Graudenz Nordhausen Bromberg Hagen Nürnberg - Cassel Halberstadt Oppeln Charlottenburg Halle Dsnabrück Chemnitz Hamburg lauen Coblenz Hamm osen Göln Handover Regensburg Cottbus Hildesheim Remscheid Crefeld Husum Schweidnitz Danzi Insterburg Siegen Darmitadt Karlsruhe“ Stettin Dortinund Kattowiy Stolp Dresden Kiel Stralsund Duisburg Königsberg (Pr.) Straßburg (Elsaß) Düsseldorf Köélin Stuttgart

isenad Kreuznah Thorn

[berfe Landsberz Tilsit Elbing Leipzig Ulm Emdeën Liegniß Wiesbaden Grfurt Lippstädt Wilhelmshaven Gfsen Lissa Würzburg Flensburg Lübeck Zwickau

Berlin, den 6. August 1914. Der Neichskanzler. Jm Austrage: Herz.

Bekanntmachung.

Durch Entschließung des K. württembergischen Ministeriums des Junern vom 1. August 1914 ist der Stadtgemeinde Eßlingen die staatliche Genehmigung erteilt worden, zu 4 Proz. verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Jnhaber im Betrage von Einer Million Mark, eingeteilt in 1000 Stück zu 1009/6 Buchstabe L Nr. 1——1000 —, in dêèn Verkehr zu bringen. :

Stuttgart, den 1. August 1914.

Fleishhauer.

Köntgreih Preufsßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : zu genehmigen, daß der Senatspräsident Dr. Wex in“ Breslau in gleiher Amtseigenschaft an das Oberlandesgericht in Stettin, : / i der Landgerichtspräsident, Geheime Oberjustizrat Viereck in Ostrowo in’ gleicher Amiseigenschaft an das Landgericht T in Berlin, ____derLandgerichtspräsidènt, Geheime OberjustizratJerusal em in München-Gladbach in gleicher Amtseigenschaft an das Land- gericht in Duisburg und - der Oberlandesgerichtsrat, Geheime Justizrat Pfeiffer in Stettin als Kammergerichtsrat an das Kämmergericht verseßt

werde, ferner“

die Landrichter Dr. Schlegel berger vom Landgericht 1

und Krüger vom Landgericht 111 in Berlin zu Kammer- gerichtsräten, ;

den Landgerichtsrat Wenckenbach in München-Gladbach zum Landgerichtsdirektor in Gleiwiß, :

den Amtsrichter Murray in Arolsen zum Amtsgerichtsrat,

den Gerichtsassessor Dr. Willy Hartung in Nordhausen zum Landrichter in Lyck, :

den Gerichtsassessor Hennecke in Werden a. Ruhr zum Landrichter in Saarbrücken, i

zugleih im Namen Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen-Meiningen und Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen-Coburg und Gotha den Gerichtsassessor Dr. Fedden in Verden (Aller) zum Landrichter bei dem gemeinschaftlichen Landgericht in Meiningen, : L

den leren Amtsrichter Dr. Schreher in Düsseldorf unter Wiederaufnahme in den Justizdienst zum "Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Berlin-Mitte, ;

den Gerichtsassessor Wilhelm Sasse in Paderborn zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht Berlin-Wedding, s

den Gerichtsasjessor Kohlmeyer in Berlin-Schöneberg zum Amtsrichter in Berlin-Weißense,

den Gerichtsassessor Stoermer in Nikolaiken zum Amts- richter in Mühlhausen i. Osipr., E

den Gerichtsasjessor Werner Wecke in Exin zum Amts- richter in Kempen i. P-, ; :

den Gerichtsassesjor Georg Wiesner in Breslau zum Amtsrichter in Kattowiß, 4 ;

den Gerichtsassessor Dr. Werner Müller in Stendal zum Amtsrichter in Zabrze, L

den Gerichtsassejsjor Vilmar in Cassel zum Amtsrichter in Bischofsburg, E :

L C anessor Dr. Fraeb in Marburg zum Amts- richter in Zörbig und . l

den Gerichtsajsessor Dr. Nudolf Meyer in -Rees zum Amtsrichter in Cöln zu ernennen sowie

dem Oberlandesgerichtsrat Dr. Loos in Düsseldorf, dem Amtsgerichtsrat Stadie in Heiligenbeil, den Rechtsanwälten und Notaren, Justizräten Lisco und Dr. Ernst Heiniß in Berlin, Dietrich in Prenzlau, Gieseke in Magdeburg und Scheffer in Cassel den Charakter als Geheimer Justizrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landesbauinspektor Andreas Gripp in Plön den Charakter als Baurat zu verleihen.

Justizministerium.

Der Rechtsanwalt Dr. Z\hock in Lindow (Mark) ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Amtssißes in Lindow (Mark), und

der Rechtsanwalt Hollinde in Hörde zum Notar für den Bezirk des Oberlande8gerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Amtssißes in Hörde, ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die Beaufsichtigung der gewerblihen Forts bildungss{chulen im Regierungsbezirk Sigmaringen ist dem Regiérungs- und Gewerbeschulrat in Wiesbaden vem 1. August d. J. an mitübertragen worden.

Der zu den Fthnen einberufene Gewerbereferendar Bolle aus Berlin hat am 4. d. M. die Gewerbeassessorprüfung be- standen und ist zum Gewerbeassessor ernannt worden.

Ministerium der geistlihen und Unterricht3- angelegenheiten. y j Die Königlichen Provinzialschulkollegien ermächtige ich, die für August und September d. J. anberaumten Prüfungen für technishe Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen und Jugendleiterinnen möglichst bald abhalten zu lassen und sie auf die mündliche und praftishe Prüfung zu beschränken. Berlin, den 5. August 1914. / Déèr Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. Jn Vertretung: von Chappuis.

Der Fortbildungskursus H E d ah 10. bis 29. August d. J. an der Königlichen Landesturnanstalt in Spandau stattfinden sollte (Runderlaß vom 26. November v. J. U 111 B 9289 1 —) fällt wegen der Einberufung des größeren Teils des Lehr- törpers zum Heeresdienst aus. E

Die zur Teilnahme an dem Lehrgang bereits Einberufenen sind umgehend entsprechend zu benachrihtigen.

Berlin, den 6. August 1914.

Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. von Trott zu Solz.

Finanzministerium.

, Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Bütow, Regierungsbezirk Köslin, ist zu beseßen.

_ Nichkamlliches.

Deutsches Nei ch.

Preußen, Berlin, 7. August 1914.

Vom Königlich preußischen Kriegsministeriuum wird in Berlin im Gebäude der Kriegsakademie, Dorotheenstraße 48, für die Dauer des Krieges für die preußish€ Armee ein Zentralnahweisbureau errichtet. Es erteilt Auskunft über alle verwundeten, gefallenen, vermißten und in Lazaretten behandelten Personen der eigenen Armee. Die gleiche Auskunft erteilt es über die von unseren Truppen 2c. gefangen genommenen Angehörigen der feindlichen Armeen. Auch vermittelt es die Beurkundung der Sterbefälle von Militärpersonen der eigenen Armee, für die ein zuständiger Standesbeamter im Jnlande nicht zu ermitteln oder niht vorhanden ist. Die“ Adrejse des Zentral- nachweisbureaus ist: An das Zentralnachweisbureau des Königlich preußischen Kriegsministeriums , Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 48. Die Austunftserteilung erfolgt {riftli oder mündlich. :

für im Amte befindliche .

Für die Sammlung \schriftliher Anfragen werden in Berlin am Hause des Zeniralnachweisbureaus sowie an anderen öffentlichen Gebäuden Briefkasten mit dem Abzeichen des Genfer Kreuzes und mit der Aufschrift „Zentralnachwels- bureau des Kriegsministeriuums“ angebracht werden. Diese Kästen werden mindestens dreimal täglich entleert. Für schriftliche Anfragen werden mit entsprechendem Vordruck ver-

Verkauf an das Publikum vorrätig gehalten werden. Diese Postkarten tragen den Dienststempel des Königlich preu- ßishen Kriegsministeriums, den Vérmerk „Heeressache“ und werden portofrei befördert. Es ist dringend erforderlich, daß der Vordruck auf der Rückseite der Karte vollständig und in [eserliher Handschrift ausgefüllt und auf der angebogenen Post- karte zur Antwort die Adresse des Absenders genau angegeben wird. Der mündliche Verkehr des Zentralnachweisbureaus mit dem Publikum findet in einem besonderen Naume des Gebäudes -Dorotheen|traße 48 nah Art des Postschalter- dienstes statt. M 7 „Berner werden errichtet beim Königlich bayerische sächsischen und württembergischen Kriegsministeriuum in München, Dresden und Stuttgart je ein Nachweis- bureau für die Angehörigen der betreffenden Armeen.

‘Auch zu den Anfragen an diese Nachweisbureaus können die obenerwähnten Postkartenformulare benußt werden, wobei die Ortsangabe entsprehend zu ändern wäre. “So würde ô. B. bei einer Anfrage über einen Heeresangehörigen der Königlich sächsischen Armeekorps, die an das Nachweisbureau des Königlich sächsischen Kriegsministeriums zu richten wäre, auf dem Postkartenformular der Vordruck Berlin NW. 7, Dorotheenstr. 48, in „Dresden“ zu ändern sein. Die -Porto- freiheit wird dadur nicht beeinträchtigt. }

Das Nachrichtenbureau des Reichsmarineamts teilt mit: Die Geschäftsräume des beim Reihsmarineamt für die Dauer des Krieges eingerichteten Zentralnahweisebureaus für die Marine werden mit Donnerstag, den 6. August 1914, nah dem Hause „Matthäikirhstraße Nr. 9 verlegt. Für die Sammlung schriftlicher Anfragen über Ver- wundungen, Erkrankungen, Ausschiffungen, Heim=-

Gebäude ein Briefkasten mit dem Abzeichen des Genfer Kreuz

und mit der Aufschrift „Zentralnachweisebureau des Reichs? Marine-Amts“ angebracht.“

Im Jahre 1870" erging der Mobilmachungsbefeh! am 15. Juli. Erst nach drei Wochen kam es zum ersten größeren Gefecht. So wird auh jeßt troy des gus: gedehnten Bannegtes die Versammlung der Masßsenheere zum entscheidenden Schlag noch einige Zeit dauern. Die Oeffentlichkeit muß sich darüber klar sein, daß die Rücksicht auf die bevorstehenden Operationen der obersten Heeresseitung noch unbedingte Zurückhaltung mit den zu veröffentlichenden Nachrichten auferlegt.

Der heute beginnende sechste Mobilmachungstag läßt abi bereits eine Mitteilung über“ den bisherigen Verlauf der Mohl machung zu. Wie „W. T. B.“ von maßgebender Stelle hört, ‘ist an den Großen Generalstab noch feine einzige Nückfrage “gestellt. Die Mobilmachung und die Eisenbahntrans- portbewegungen verlaufen danach in größter Ord- nung nach dem im Frieden aufgestellten Plan.

Auch im verbündeten Oesterreih-Ungarn geht die Mobilmachung glatt vonstatten. Die zwischen den Generalstabschefs der österreichishen und deutschen Armee \tit Jahren bestehenden nahen persönlichen Beziehungen haben fich zu einem engen Vertrauensverhältnis verdichtet.

Vom siebenten Mobilmachungstage (8. August) ein- \cließlih ab stehen zur Versorgung großer Städte mit Lebensmitteln sich täglih zu gleicher Zeit wiederholende Züge im Militärfahrplan zur Verfügung. Die Zug- verbindungen werden dur die Linienfommandanturen in der Presse veröffentlicht und an den Bahnhöfen angeschlagen. Juteressenten haben fih um Auskunft und wegen VBereitstellung von Wagenmaterial an die Handels- und Landwirtschasts- kammern zu wenden. ;

Junge Leute, die vor Eintritt als Kriegsfreiwillige eine Notprüfung ablegen wollen und hierzu eines Ausweises über ihre Militärtauglichkeit bedürfen, melden sich un- mittelbar bei den Militärärzten, Truppenärzten, Garnison-

arzt Bambergerstr. 17, Hof rets. Die Untersuchten erhalten in verschlossenem Briefumschlag ein Zeugnis, das sie dem Schulleiter aushändigen.

Wie amtlich mitgeteilt wird, ist es fast ausgeschlos\en, daß fremde Luftschiffe oder Flieger Berlin erreichen werden. Eine Beunruhigung der Bevölkerung, wenn Lusfkl- fahrzeuge gesichtet werden, ist daher ganz unbegründet. Zahl- reiche deutsche Flieger, au deutsche Luftschisfe, werden dagegen au in der nächsten Zeit die Provinz Brandenburg und selbst die Vororte von Berlin überfliegen. Es sind Uebungsflüg e, die jeßt naturgemäß besonders häufig gemacht werden. Durch unvorsichtiges Benehmen, namentlih wildes Drauflo0s8- ießen, kann das allergrößte Unglück geschehen. Unsere braven Flieger sind, wenn nicht von allen Seiten Ruhe und Besonnenheit bewahrt wird, den \{wersten Gefahren ausgeseßt. Es ist daher unter allen Umständen jedes Schießen auf Lustfahrzeuge zu unterlassen.

Jn einer dringenden Mahnung der Heeresleitung an die Bevölkerung wird noch einmal nachdrüklichst dara

halten der Kraftwagen auf den Landstraßen unbeding! aufhören müsse. Unsere Hrenzen sind jeßt abgesperrt, und ist niht anzunehmen, daß noch fremde Kraftwagen herein oder herauskommen. Die Maßnahmen, die die Ortspolizei und N vielen Stellen auch die Bevölkerung selbst zum Aufhalten Un

gemeint, aber sie dürfen nicht über das Ziel hinauss{hle E

und dazu führen, daß selbst Offiziere und Kuriere aufgehal@1

sehene Postkarten mit Antwort bei den Postanstalten zum

sendungen usw. von Marineangehörigen ist an dem"

ärzten 2c., in Berlin von 8—10.Uhr Morgens beim Garnison

hingewiesen, daß das ins Unvernünftige ausgeartete Auf

Ermitteln feindlicher Spione getroffen haben, - sind gewiß, gu

fyr os a6 Ï