1914 / 184 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Aug 1914 18:00:01 GMT) scan diff

werden, die Nachrichten oder Befehle befördern, von deren rechtzeitiger Ankunft viel für das große Ganze abhängt. Vor allem müssen die von den Militärbehörden gestempelten und beglaubigten Ausweise beachtet und ihre. Jnhaber ungehindert durchgelasjen werden.

Zur Fürsorge für die zurückbleibenden Familien der zum Heeresdienst einberufenen Arbeiter, die in Reichs- und preußischen Staatsbetrieben ständig be- schäftigt waren, soll, wie „W. T. B.“ meldet, nah einer Ver- einbarung der beteiligten Verwaltungen den Angehörigen bis auf weiteres der Lohn des Einberufenen in folgender Weise fortgewährt werden: a. der Ehefrau je nah Bedarf bis zu 25 v. H. des Lohns, þ. jedem Kinde unter 15 Jahren je nach Bedarf bis zu 6 v. H. des Lohns, im ganzen für alle höchstens die Hälfte des Lohns. Die Bezüge im einzelnen werden unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Höhe des Lohns bemessen werden.

Im Neichsamt des Jnnern hat sih gestern, wie „W. T. B.“ meldet, die Reichszentrale der Arbeits- nahweise unter dem Vorsiße des Direktors Dr. Lewald konstituiert. Die Zentrale besteht aus Vertretern der betei- ligten Zivil- und Militärbehörden sowie der bestehenden und neu. ins Leben tretenden Organisationen für Arbeitsnachweise. Die Zentrale weist ihrerseits keine Arbeit unmittelbar nach, er- hält aber von den Arbeitsnahweisen täglih Mitteilung und wird versuchen, eine angemessene Verteilung der vorhandenen

Arbeitskräfte im ganzen Reichsgebiet zu bewirken. Das Bureau

der Zentralstelle befindet sich ilhelmstraße 74, ihre Tele- grammadresse ist: Neichsarbeit.

Mie bekannt, erhalten Medizinalpraktikanten auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 1. August d. J. alsbald die Approbation als Arzt unter Erlaß des praktischen Jahres. Zur sofortigen Erledigung der entsprehenden (am besten persönlich zu stellenden) Anträge ist in der Medizinal- abteilung des Ministeriums des Jnnern (Schadowstraße 10/11) bis auf weiteres ein sländiger Tagesdienst eingerichtet. Die zu Beginn dieser Woche eingeführten ärztlichen, zahnärzkt- lihen und pharmazeutishen Notprüfungen werden forigesegt Die Zulassungsbedingungen sind dieselben wie bei

en ordentlichen Prüfungen, es wird indeß da, wo es die Prüfungsordnung gestattet, nah Möglichkeit Dispens erteilt.

Der preußishe Justizminister hat aus Anlaß der Mobilmachung außer anderen, bereits mitgeteilten noch die folgenden Verfügungen erlassen:

Allgemeine Verfügung vom 5. August 1914, betreffend Bewilligung von Strafaufschub und Strafunter- brechun g aus Anlaß des gegenwärtigen Kriegszustandes.

Die Strafvollstreckungsbehörden ersuhe i, während der Dauer des Kriegszustandes Gesuhe um Strafaufshub oder Strafunter- brechung mit tunli{ster Naßfibt zu prüfen. Der Allerhöchste Er- laß vom 1. Avgust d. I. IMBL S 656 {ließt niht aus, daß auch solchen Verurteilten, die nit unter. ihn fallen, Straf- ulqub oder Strafaufs{ub bewilligt wird, um ibnen den Eintritt in das ) Heer oder die Marine zu ermöglihen. Insbefondere verdienen

duch die Familien, deren EGrnährer zu den Fahnen einberufen find,

jedes mit den öffentlien Interessen nur trgend vereinbare Entgegen- ommen.

_ Allgemeine Verfügung vom 29. Juli 1914, betreffend die Mitwirkung von Strafgefangenen bei der Ernte.

Nach Zeitungsnachrichten hat die öiterreihifch- ungarische Regierung beaonnen, ihre innerhalb des Deutschen Reichs befindliden Wehr- yflihtigen einzuberufen. Es steht naturgemäß zu befürchten, daß dadurch in diz im Inlande befindlichen landwirishaftliben Arbeiter österreichischer Staatsangebörigfzit empfindllhe Lücken gerissen werden. Diese Entziehungen werden um so fühlbarer werden, als nach sonstigen Erfahrungen anzunehmen ist, daß auch die an der glciden Arbeitsstätte befindlihen noch nicht wehrpflihtigen oder weiblichen Angehörigen der Cinberufenen vou als- baldiger Heimkehr nit zurüczuhalten scin werden. Um die reht- zeitige Einbringung der Ernte zu sichern, ist es unter diesen Um- ständen geboten, mit allen Mitteln für den Ersaß der ausfallenden Arbeitskräfte Sorge zu tragen. Zu diesem Zwecke ift in geeigneten Fällen Anträgen auf Beurlaubung von Strafgefangenen, die aus landwirtscaftlichen Berufen stammen, soweit irgend angängig, zu ent- sprechen. Auch stad den Landwirten auf thren Antrag aus Gefangenen zusammengestellte Arbeitskolonnen u stellen, soy eit nur für leßteren Zweck nöttgenfalls unter Zurüstelung anderer Arbeiten Kräfte verfügbar gemacht werden können. Sau

N eine Verfügung vom 92. ugust 1914 über die C eruna von Bolten und anderen dem Staate

ebührend eldbeträgen.

9 E A von Kosten und andéren dem Staate ge- bübrenben Geldbeträgen is auf die dur den Ausbruch E reges veränderte allgemeine wirtscchaftlide Lage Rüdsidt R LGETeVETE mit der A E B t i E elialle Toré veranlaßt, die Zahlungé]abiglet SQuitr le des gegentbärligen fältig zu prüfen und gegenüber Perfonen, die infolge g g E Krieg? des in eine bedrängte Lage gekommen find,

Ei Ramdlien, deren Ernährer zu den Fahnen O N mit Schonung vorzugehen. Insbesondere ist auch die E chalb R ziehung den Umständen des Cinzelfalles anzupassen D es f R E über Personen, deren Zahlungsfähigkeit nichf völlig E cte Leint, ven der Einziehung der Kisten im Natnahmeve N: Um hereinfachten Abholungéverfahren abzusehen. Ctwaigen a N eite gesuden {t zu entsprechen, wenn zu erwarten ist, daß dur S Stundung wirtschaftlicjen Schädigungen der Schuldner g eugt wird. C eral

Allgemeine Verfügung vom 5. August 1914, vere die Anberau a von Versteigerungster menen in dem Verfahren der Versteigerung von Gegenständen, welche der Zwangsvollstreckung in das unbeweg- lihe Vermögen unterliegen.

Jn dem am 4. Auaust d. J. von dem Reichstag angenommenen Geseße, betreffend den Schuß der infolge des Krieges an der ahr- nehmung ihrer Rechte béhinderten Personen, ist die Versteigerung von Gegenständen, welhe der Zwangsvollstreckung tn das unbeweg- lie Vermögen unterliegen, insofern erheblihen Beschränkungen unterworfen, als sie fch gegen Militärpersonen richtet oder Militärpersonen bei ihr _ beteiligt sind. Aber auch darüber hinaus find wirtschaftlihe Schäden nit nur einzelner Beteiligter, fondern au der Allgemeinheit mögli, wenn der Versteigerungs- termin in der gegenwärtigen Zeit abgehalten wird. Soweit ein Ver- steigerungstermin bisher o nicht anberaumt ist, gibt der § 36 Absatz 2 des Zwangsversteigerungögeseßes dem Vollstreckungögerichte die Handhabe, zu prüfen, ob ntt besondere Gründe bafür vorliegen, den. Zeitraum * zwischen ‘der Anberaumung--des. Termins und dem Termine so zu bemessen, daß die Entstehung von Schäden der ex-

wähnten Art vermieden wird, Aus dem gleichen Grunde kommt auh 1"

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eine Vertagung etnes bereits angesetzten Versteigerungstermins in Frage. Daß eine folche Vertagung wenn auch nur in außer- gewöhnlihen Fällen zulässig ist, hat das Retch2geriht in dem Urteile vom 27. Februar 1914 (Warneyers Jahrbuch ‘der Ent- \éidungen, Ergänzungsband 1914 S. 265), #. au das Urteil des Reichsgerichts vom 25. April 1911 (Juristishe Wochenschrift 1911 S. 599), anerkannt.

Allgemeine Verfügung vom 5. August 1914, betreffend den Geschäftsbetrieb an Sonn- und Feiertagen.

Bei den gegenwärtigen Zeitvperhältnissen ist noch in höherem Maße als sonst erforderli, daß die Gerichte der - Bevölkerung jederzeit zur Verfügung stehen und den Gerichtseingesessenen bet der Besorgung ibrer Rehtsangelegenheiten im weitesten Maße entgegen- kommen. Vielfah werden gegenwärtig die Gerichte auch mit der Bearbeitung von Angelegenheiten befaßt werden, deren Erledigung einer besonderen Beschleunigung bedarf. Aus diesen Gründen ist bis auf weiteres bafür Sorge zu tragen, daß auch an Sonn- und Feter- tagen die Gerihtebeamten fi “entsprehend ‘dem vorhandenen *Bé- dürfnisse zur Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten, und zwar, soweit erforderli, an der Gerichtsstelle zur“ Verfügung halten.

Allgemeine Verfügung vom 6. August 1914, betreffend die freiwillige Leistung von Diensten für Zwece des Krieges. i;

Den Wünschen aller derjenigen, die sich für Zwecke des Krieges, z. B. au für die Pflege der Verwundeten, Kranken, freiwillig zur Verfügung tellen, ijt tunlihst entgegenzukommen. Die Dberlandes- gericht¿präsidenten und Oberslaatéanwälte werden ermächtigt, Urlaub und Befreiung vom Dienst für die Dauer des Krieges zu den erwähnken Zwecken ohne Einschränkung zu bewilligen.

Ein Erlaß des preußischen Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten" ordnet an: An allen höheren Lehranstalten ist der Unterricht, soweit nicht ‘bie Schüler zur Bergung der Ernte beurlaubt werden und ab- gesehen von den regelmäßigen Ferien, aufrech tzuerhalten und dur(zuführen. Es. entspricht nicht dem Ernst der Zeit, daß die Jugend müßiggehe. Die Lücken in den Lehrerkoöllegien, die durch die Einberufungen zum Heeresdienst entstehen, sind zunächst durch die Heranziehung der anstellungsfähigen, der Probe- und der Seminarkandidaten, die frei vom Heeresdienst sind, zu füllen. Die Kandidaten sind nah Bedürfnis in der Provinz zu ver- teilen. Die Seminarkandidaten, die außerhalb des Seminarortes beschäftigt werden, sind von der Verpflichtung, an den Seminar- sizungen teilzunehmen, zu entbinden. Gegebenenfalls i durch unmittelbare Verständigung mit den Provinziälschulkollegien der Nachbarprovinzen ein Ausgleich der Kandidaten zu bewirken. Oberlehrer, die an ihren Anstalten. wegen Auflösung ihrer Klassen oder aus anderen Gründen keine Beschäftigung haben, sind an anderen Anstalten, auch verschiedenen Patronates, als Aushilfe zu verwenden. Ferner können Geistliche, Kandidaten des geistlichen Amts, Privatlehrer und andere Persönlichkeiten, die nah ihrer Vorbildung geeignet erscheinen, mit der Unler- richtserteilung vorübergehend beschäftigt werden. Diese An- ordnungen gelten sinnentsprechend auch für die höheren Lehr- anstalten für die weiblihe Jugend.

Da si die vom Bundesrat unterm 4. August d. J. an- geordnete Zollfreiheit nur auf das noch über die Grenzen eingehende Getreide und Hülsenfrüchte, "dagegen nicht auf dié Bestände in den Zollausschlüssen, Freibezirken und Zoll- lagern bezieht, so werden noch namhafte Mengen von diesen Waren zur Verzollung kommen. Es wird also reihlich Ge- legenheit sein; hierbei sowie bei der Verzollung von Raps und Rübsen, die vorhandenen Einfuhrscheine zu verwerten.

Das hiesige Königlich \chwedishe Konsulat macht bekannt, daß bei sämtlichen Truppenteilen Schwedens die dies- jährigen Regiments- und Nepetitionsübungen am 7. August anstatt am 15. September beginnen, und daß dazu Stellungspflichtige sih. sofort bei ihren Truppenteilen einzufinden haben.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ ist eine Genehmigungsurkunde, be- treffend eine Anleihe der Stadt Neukölln, ver- öffentlicht.

Braunschweig.

Die amilichen „Braunschweigischen Anzeigen“ veröffent- lichen folgende Manifeste Jhrer Königlichen Hoheiten des Herzogs und der Herzogin:

Von Gottes Gnaden, Wir“Ernst August, Herzog zu Braun- _\{chweig und Lüneburg usw., fügen hiermit zu wissen, daß Wir Uns bewogen gefunden haben, für die Zeit Unserer Abwesenheit im Kriegsfalle oder bei sonstiger Behinderung Unfere vielgeliebte Ge- mahlin Viktoria Luise, Herzogin zu Bravnshweig und * Lüneburg, Prinzessin. von N04 Königliche Hoheit, zu Unserem Stellvertreter in der Regterung des Herzogtunis zu ernennen. : h i Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrist und bet- gedrucktem Herzoglichen Geheimen Kanzleisiegel. Braunschwetg, den 31. Juli 1914.

Ernst August. C. Wolff. Boden.

Der Herzo4, Metn geliebter Gemahl, hat si zur Armee be- geben, um gegenüber dem großen Vaterlande die Pflicht zu erfüllen, die für alle Deutschen vom Fürsten bis zum \{chlicktésien Mann die hêchfte und s{önste ist. Mir ist laut Verordnung Meines Gemahls die ernste Aufgabe zugewiesen, während der Abwesenheit des Herzogs in seiner Vertretung die Regierung des Herzogtums zu führen. Sndem Jch diese Vertretung hiermit übernehme, versihe:e Ich bei Meinem Fürstlihen Worte, daß Ih bet der Stellvertretung die Landesverfafsung tn allen ihren Bestimmungen beobachten, ausredt- erbalten und beschügen werde. Ich weiß, gleih dem Herzoge, daß alle Braunschweiger und alle sonsligen Bewohner des Herzogtums die äußersten Kräfte aufbieten werden, um das Vaterland zum glücklichen Ziele zu führen. Wir beide wissen, daß auch die Ne- gierung und die Wohlfahrt des Herzogtums bei jedermann hin- gebende und aufopfernde Hilfe und Slüße finden wird. Ein jeder wird das eigene Geshick dem großen Ziele freudig unterordnen. So wird sich deuishe Treue nah allen Richtungen unvergleihlich und unvergeßlih bewähren. Das walte Gott! 4

Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrist und bei- gedrucktem Herzoglichen Geheimen Kanzleisiegel.

Braunschweig, den 6. August 1914.

Viktoria Lutse. C. Wolff. - “Boden.

E A E E E E R

Oefterrei{;-Ungarn.

Dem russishen Bolschafter von Schebeko sind gestern seine Pässé zugestellt worden. Der österreichisch-ungarische Botschafter in St. Petersburg Graf Szapary wurde an=- gewiesen, seine Pässe zu fordern und sobald als möglich Rußland zu verlassen.

Die amtliche „Wiener Zeitung“ veröffentliht eine Kaiser- liche Verordnung, durch die die Regierung ermächtigt wird, die für die außerordentlihen militärischen Vorkehrungen anläßlich. der: kriegerishen Verwicklungen erforderlihen Geld- mittel ohne dauernde Belastung des Staatsschaßes du r ch Kreditmaßnahmen zu beschaffèn. Auf Grund dieser Ver- ordnung hat das Finanzministerium mit einem österreichischen Konsortium zur Durchführung staatlicher Kreditmaßnahmen ein Uebereinkommen geschlossen, durch das der Finanzverwaltung mittels eines durch Schaßscheine gedeckten Lombarddarlehens die Mittel zur Deckung der Militärauslagen zur Verfügung gestellt worden sind. Die ungarische Finanzverwaltung hat ein entsprehendes Uebereinkommen mit einem ungarischen Kon- sortium geschlossen. :

Die amtliche „Wiener Zeitung“ veröffentlicht die Liste der als absolute und der als bedingte Kontrebande anzu- sehenden Gegenstände. :

Amtlich wird eine Verordnung der bosnisch-herzegowi- nischen Landesregierung vom 5. August veröffentlicht, wodurch die Verordnung vom 26. Juli, betreffend das Verbot von Publikationen über die Wehrmacht Oesterreichs-Ungarns, auh auf solhe über die Wehrmacht des Deutschen Reiches ausgedehnt wird.

Großbritannien und JFrland.

Der Premierminister Asquith teilte gestern, wié das „Reutersche Bureau“ meldet, im Unterhause mit, daß der Lord- präsident des Geheimen Rats Viscount Morley, der Handels- minister Burns und der Parlamentssekretär im Unterrichtsamt Trevelyan von ihren Aemtern zurückgetreten seien. Lord Beauchamps wurde zum Nachfolger Morleys ernannt und Burns wird durch den Landwirtschastsminister Runciman

erseßt. Frankreich.

Der Präsident der Republik Poincaré hat an die De- putiertenkammer eine Botschaft gerichtet, in der er laut Meldung des „W. T. B.“ sagt:

Frankreich sei das Opfer eines Angriffes. Seit mehr als vierzig Jahren hätten die Franzosen in eter Friedentliebe auf den Wunsch berechtigter Wiederherstellung verzihtet und das Beispiel einr großen Nation gegeben, die die neuerstarkte Macht nur im Interesse des Fortschritts und der Humanität nüye. Man könne Frankreich seit Beginn der Krise keinen Akt, kein Geseß und kein Wort vorwerfen, das niht entgegenkommend und \rtedlich gewesen sei. In der Stunde eraster Kämpfe dürfe Frankreich si feterlich darüber Nechenschaft ablegen, daß es bis zum leßten Augenblick äußerste An- strengungen, einen Krieg zu vermeiden, gemacht habe. Die mutige Armee habe sih erhoben, um die Ehre, die Fahne und den Boden des Vaterlandes zu verteidigen. Der Präsident hob ferner die Etnig- keit des Landes hervor und drückte dem Landheer und der Seemacht die Bewunderurg und das Vertrauen aller Franzosen aus. Geeint im gemeinsamen Getühl, werde die Nation ruhig Blut bewahren, wovon sie täglih-Beweiie seit Anbeginn der Krise gegeben habe. Die Nation werde heldenmütig von allen Söhnen verteidigt werden, graue im Abscheu geaen die Angreifer und in gemeinsamem patriotischen Vertrauen. „Treu unterstüßt von dem verbündeten Rußland und unterstüßt von der loyalen Freunck\{haft Englands, sicht Frankreich von allen Orten der zivilisierten Welt Sympathtestimmen ibm zu- kommen, denn es repräscntiert heute mebr denn je vor dem Weltball Freiheit, Gerechtigkeit und Vernunft. Hoch die Herzen! Es lebe

Frankrei!“ Rußland,

Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphenz Agentur“ ist die Umwechslung der Kreditbilletts in Gold für die Dauer des Krieges auf Beschluß des Minister=- rats eingestellt worden. Die Staatsbank ist ermächtigt, außer der bereits genehmigten Emission von Kreditbilletts solche bis zu einer Milliarde zweihundert Millionen Rubel auszugeben und fkurzbefristete Bons der Staatsrentei in dem durch den Krieg bedingten Umfang zu diskontieren, falls die in ihren Rechnungen stehenden Kronsummen erschöpft find.

Nach einer über Kopenhagen bekannt gegebenen Meldung der „St. Petersburger Telegraphen-Agentur“ ordnet ein Kaiser- liher Uïas den Zustand des außerordentlihen Shußes für alle Orte des Reichs an, über die noch nicht der Belagerungs- oder Kriegszustand verhängt worden ist.

Dänemark.

Die Negierung hat im gestrigen Staatsrat beschlossen, aus Anlaß des Krieges zwischen Deutschland und England die Neutralitätserklärung abzugeben. Nachdem bereits im dänischen Teil des Sundes Minensperre erfolgt ist, ist, wie „W. T. B.“ meldet, beschlossen worden, im Großen Belt und im dänischen Teil des Kleinen Belt Minen aus- zulegen, um zu vermeiden, daß die Kriegsoperationen sich auf ‘dänische Gewässer ausdehnen und um die Verbindung zwischen den dänischen Landesteilen aufrehtzuerhalten. Außerdem wurde beschlossen, den zweiten Teil der Sicherungsstärke auf Fünen und Jütland einzuberufen sowie den zweiten bis ein- {ließli achten Jahrgang der Mannschaft Seelands, Laalands und Falsters. Diese Einberufung der Sicherungsstärke ist nicht gleihbedeutend mit der Mobilisierung.

: i Schweiz. : __ Die vereinigte Bundesversammlung hat zum eidge- nössishen General den Oberst-Korpskommandanten Ulrich Wille, bisher Kommandant des 3. Armeekorps, gewählt.

Kriegsnachrichten,

Berlin, 6. August. (W. T. B.) Das Gefecht bei Soldau, das zur Vernichtung einer Brigade der E russischen Kavalleriedivision und zu weiteren Verlusten der zurückgehenden Teile bei Neidenburg führte, hat auf deuts her Seite drei Tote und achtzehn Verwundete gekostet.

Berlin, 7. August. (W. T. B.) Unsere

sind vorgestern längs der ganzen Grenze S eingerückt. Eine unbedeutende Tru penabteilung hat einen Handstreih auf Lüttich mit großer Kühnheit versucht. Einzelne Reiter sind in die Stadt gedrungen und wollten sich des Kommandanten bemächtigen, der sich. nur durch die Flucht ent

ziehen Fonnte, Der Handstreich auf die modern ausgebaute Festung