1879 / 102 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

in Ae A E Cam

Ebeater

Königliche Schauspiele, Donnerstag: Opernhaus. Keine Vorstellung.

Neunte Sinfonie-Soirée der P öniglichen Kapelle.

Schauspielhaus. 112. Vorfellung. Egmont. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Goethe. Musik von L. van Beethoven. Aafang halb 7 Uhr.

Freitag: Opernhaas. 108, Vorstellung. Ein Feldlager in Schlesien. Oper in 3 Aufzügen, in Lebebensbildern aus der Zeit Friedrichs des Großen, von L. Rellstab. Musik von Meyerbeer, Ballet von P. Taglioni. (Frl. Horina, Frl. Lehmann, Dr Koroloy, Or. Bolle.) Anfang 7 Uhr.

Lettes Auftreten des Frl. Lehmann in dieser Saison.

Schauspielhaus. 113. Vorstellung. Die Frau ohne Geist. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater, Donnerstag u. die folg. Tage: Die Lachtaube. Posse mit Gesang iu 3 Akten von Ed. Jacobson.

Victoria-Theater, Direktion: Emil Hahn. Donnerstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante , von der großen Oper in Paris und des Hrn. van Heli. Zum 46. Male: Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausftattungs8\tück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d’Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von (3. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene geseßt von Emil Hahn.

Krelis Theater. Direktion: Engel - L brun. Donnerstag: Doctor Klaus, (Leßte Woche der Auf- führung des Lustspiels.) Vorher: Gr. Gartenconcert. Preise: 1. Parquet oder Tribüne 2 46, 11. Parquet oder cin Logenplaßtz 1,50 4, Entrée 1 4 Abonne- mentébillets, gültig bis 1. Oktober, Dußend 9 4, Villetverkauf: an der Kasse des Krollshen Eta- blissements von 9 Uhr an ; im Invalidendank, Mark- grafenstraße 50, in den Cigarrengeschäften von Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstr. 50. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Stadt-Theater. Donnerstag: Bei fortgeseßt halben Kassenpreisen (Parquet 1,50 X, Logen 2, 3 und 4 4. 2c.). Mit neuen Couplets und ver- schiedenen Gesangseinlagen. Heydemann uud Sohn. Lebensbild mit Gesang in 3 Akten und 7 Vildern von Dr. Hugo Müller und Emil Pohl. Musik von Vial. (Schnabel: Hr. Julius Ascher als Gast.)

Germania-Theater, Donnerstag: Zu er- mäßigten Preisen (Parquet 1 A): Nobert und Bertram, oder: Die lustigen Vagabonden. Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von G. Räder.

Freitag: Robert und Bertram, oder: Die lustigen BVagabonden.

Belle-Alliancc-Theaier, Der Sommer- gan (fl geoffnet. Donnerstag: Gastspiel des Frl. Adele Wienrih vem Königlichen Landes- Sheater zu Prag. Der Jesuit und sein

ogling. Intriguen-Lustspiel in 4 Akten von A Schreiber. (Charles von Carbonet: Frl. A. Wien- ih.) Hierauf: Dex Kurmärtex und die Picarde. Genrebild mit Gesang und Tanz von L. Schneider. (Marie: Frl. Wienrih a. G., Friedrich Wilhelm Schulze: Hr. Hugo Schulz (vom Stadt-Theater zu Bremen, als Debüt.) Anfang 7 Uhr.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Antonie Schütte mit Hrn. Ober- förster Hvgo Ulrici (Berlin-Cottwitz).

Verehelicht: Hr. Dr. med. E. Schröder mit Frl. Anna Dieck (Berlin). Hr. Premier-Lieutenant Bictor v. Grumbckow mit Frl. Johanna Bodemer (Kassel-Eilenburg). Hr. Wirkl. Legations- Rath Dr. William Göhring mit Frl. Marie Platzmann (Varncck bei Leipzig).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Stadtgerichts- Nath v. Salpius (Berlin). Hrn. Premier- Lieutenant v. Jastrzembski (Berlin). Hrn. Scloßpsarrer E. Hoffmann (Züllihau). Cine Tochter: Hrn. Prof. Edmund Autenrieth (Stuttgart). Hrn. Hauptmann und Compagnie- Chef Johann v. Rosenberg (Berlin) Hrn. Stadtrath JIackstein (Potsdam). Hrn Ober- förster Westermeier (Falkcnwalte).

Gestorben: Frl. Anna Hoge (Roonsdorf). Hr. Medizinal - Rath Dr. Wollring (Verden). Hr. Prediger Hevelke (Ahrendsdorf). Hr. Rittergutsbesißer Heinrich Hol (Natzmersdorf). Frau Pastor Ida Magdalene Buchholz, geb. Nissen, (Breitenberg bei Ißehoe). Frau Ober- pfarrer Minna Hirt, geb. Helmbold (Thamsbrück). Frau Hauptmann Martha Hißtigrath, geb. v. Scthlemmer (Königsberg).

Steckbriefe und Untersuchungs -: Sachen.

Der unterm 23. Dezember 1878 gegen den Koch Waldemar Violet aus Ems erlassene Ste&brief Wird hiermit erncuert. Cassel, den 16. April 1879. Der Staatsanwalt. Wilhelmi.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen nm. dergl.

[8:87] Ediktalladung behuf Tosescerklärung.

He.*urih Christian Schulze aus Hannover, Sohn des weiland Steinseßers Johann Heinrich Schulze und dessen Chefrau Marie Louise Katha- rina Cha lotte, geb. Walter, geboren am 14. Ja- nuar 1843, ist im Jahre 1866 nah Amerika. gus- gewandert. J —,

Ueber das Leben desselben ift seit mehr als 10 Jahren keine N.chricht eingegangen. _

Auf Antrag der beiden Brüder des Verschollenen,

gefordert, fch innerhalb des nühken Jahres, spätestens aber am 24. Oktober 1879, Vormittags 11 Uhr,

beim hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Abthei- lung 14, persönlich oder \chriftlich zu melden, wi- drigenfalls er im genannten Termine für todt er- fläct und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachiolgern überwiesen werden wird.

Alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, werden hiermit zu deren Mittheilung aufgefordert ; gleichzeitig wer- den vie etwaigen Erb- und Nachfolgeberechtigten für den Fall der demnächstigen Todeserklärung zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufgefordert, unter der Verroarnung, daß im Nichtanmeldungsfalle bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Hannover, den 23. Oktober 1878.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 14.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s w. von öffentlichen Papieren.

[R Bekanntmachung.

Auf Grand des Allerhöchsten Privilegii vom 26, Fanuar 1857 find die nabstehendea Nummern der Wirsißer Kreis-Obligationen heute agus- gelooft worden :

von: Tabb, A, Nr: Lund 2 0 0007 Thlr, LOO0/Shlr;, B 129 S n 80,

also 10Stück à 190 Thlr. 1000 Thlr., C. Nr. 595 bis 619 inkl,

also 25 Stück à 40 Thlr. 1000 Thlr, D Nr 230 018 2000 ftl,

9461 2488 2490 2290 also 90 Stück à 20 Thlr. 1800 Thlr., in Summa 4800 Thlr., geschrieben: Viertausend Achthundert Thaler oder 14,400 M

Diese Obligationen werden hiermit den Inhabern gekündigt, und diesclben aufgefordert, den Nenn- werth derselben gegen Rückgabe der Obligationen, Talons und Coupons 6—-10 bei der FKreis- Kommunal-Kasse z: Wirsitz oder dem Banquier

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1

| Plattow et Wolff in Berlin vom 1. Oktober

1879 ab in Empfang zu nehmen.

Gleichzeitig werden die Inhaber der in den Jahren 1870 und 1873 bereits verloosten Obli- gationen :

a. der 10. Loosung : Tit D N 1979 Ubt 20 Obe: mit den Coupons 7 bis 10; b. der 183, Loosung : Di D O o 2200 uber (e 20 U: mit den Coupons 3 bis 10; e. der 18, Loosung:

Tatt, C. die Nummern! 084, 089, 930 938, 989. 540, 541, 543 bis 550 intl.,, 553 bis 560 infl., DO2 O0 G D 000 O0 D DIS DIL

Litt. D, die Nummern 2194, 2196 bis 2200 infl., 2961, 2264, 2265, 2267, 2294, 2295, 2297, 2300 bis 2306 infl.

mit den Coupons 4 bis 10, aufgefordert, dieselben ebenfalls an den genannten Finlösungs8stellen zu präsentiren.

Wirsiß, den 31. März 1879,

Die ständische Finanz-Komurission des Wirsizer Kreises,

Stettiner Maschineubau-Acticn- (3863) Gesellschaft „Vulcan“.

Durch Beschluß der General-Versammlung vom 29. dieses Monats wird die Auszahlung der Divi- dende unserer Aktien pro 1878 und zwar:

28 #4 80 &H§ pro Stück Stamm-Aktie auf Coupon Nr. 22, 36 M. S proStück Prioritäts-Stamm- Aktie auf Coupon Nr. 13, vom 1. Mai cr. ab bei den Bankhäusern : Wm. Sclutow in Stettin, S. Vleichröder in Berlin, zur Auszahlung gelangen.

Bei Abhebung der Dividende if ein Verzeichniß der Nummern ihrer Reihenfolge nach beizufüger:.

Stettin, den 29. April 1879,

Der Verwaltungsrath.

[3883] Vaterländische Lebensversicherungs- Aktiecu - Gesellschaft zu Elberfeld.

Die in der General-cersammlung vom 28. d. M. für das Jahr 1878 festgestellte Dividende wird mit 24 Mark pro Aktie gegen Eirlieferung des Dividendenscheins Nr. 6

an unserer Hauptkasse in Elberfeld (Alexander-

straße 21) oder

an der Kasse der BVergish-Märkischen Bank

zu Elberfeld ausgezahlt. lberfeld, den 29. April 1879,

Vie Vireition. Dr. Zillmer, Spihhoff.

[3879]

Deutsche Grundcredit-Bauk zu Gotha.

Auf die übec 50% des Nom -Werthes oder 100 Thaler lautende Interims-Aktie Serie 1. Nr. 2460, d. d, Gotha, den 1. April 1870, sind die später eingeforderten weiteren Einzahlungen von zu- sammen 50% nicht geleistet worden.

Da die leßte zur Einzahlung geroährte Frist be- reits mit dem 15. d. Mts, abgelaufen ist, wird die bezeihnete Aktie nunmehr als ungültiz und verjallen erklärt und an deren Stelle eine neue Aktie aus- gefertigt.

Gotha, den 26. April 1879.

Deutsche Grundcredit-Bank. von Holßendorff. Landsky. R. Frieboes.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreiswunktarztstelle des Kreises Ruta- melsburg, mit dem Wohnsitze des Stelleninhabers in Bartin, soll definitiv wieder beseßt werden.

nämlich des Heinric? August und des Ernst Philipp Schulze zu Hannover, wird der Verschollene auf- ]

Qualifizirte E A dg M id welche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben sich unter Vorlegung |

ihrer fir ihre Befähignng \preenden Zeugnisse und eines Lebenslaufes binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Coeslin, den 24. April 1879, König- liche Negierung, Abtheilung des Junern,

Stettiner Maschinenbau-Actien- 13862) Gesellschaft „Vulcau“.

Nachdem die Herren Geheimer Kommerzien-Nath Ferd. Brumm und Kommerzien-Rath H. F. Haker als Mitglieder unseres Verwaltungsrathes wieder- gewählt sind, bilden gegenwärtig folgende Herren :

&-. den Verwaltungsrath: 1) Herr Geheimer Kommerzien - Rath Ferd. Brumm, Vorsitzender, 2) Herr Geheimer Kommerzien - Rath Rahm, Stellvertreter desselben,

3) Herr Kaufmann A, Schneppe,

4) Herr Direktor Bw. Delbrück,

5) Herr Kommerzien-Nath H. F. Haker,

6) Herr Kaufmann und Stadtrath A. Seßlutotu,

7) Herr Kauimann Carl Greffrath,

8) Herr Kaufmann und Stadtrath O. F. Gade-

busch; H. dic Direktion:

1) Herr Ziudolf Haack,

2) Herr «Julius Wegner,

3) Herr H. J. Stahl. i

Wir bringen dies hiermit gemäß 88. 12, 18, 21 und 22 unferer Statuten zur öffentlichen Kenntniß.

Stettin, den 29. April 1879.

Der Verwaltungsrath.

[3532] Kein Leser diefes gZuserats, namentlich die Herren Ossiziere, Geistlichen, Aerzte, Gutsbesiger und Beamten,

welche zur Kur oder Bequemlichkeit den Ankauf be- absichtigen, sollte es versäumen, sich die inter- essante, ausführliche illustrirte Beschreibung nebst Preisnota der weltberühmten und allerpraktischsten

___Zimmer- Sade-2NPParate,

welche für Kurzwecke, wie zur allgemeinen Pflege des Körpers für Gesuade, zu jeder Jahreszeit mit gleihem Wohlbehogen benußt werden können, fommen zu lassen, um sh über dieselben zu orien- tiren. Auf Anfrage versendet Obiges überall, hin franko der ¿ Fabrikant und Erfinder Hoflieferant Gustavr Hienmseche!l, Bernburg a. d. Saale, (àCto.1165/4,)

Berliner

Land- und Wasser-Trausport- Versicherungs-Gesellschaft.

In Semäßheit der Bestimmungen der 88. 27 und 37 unseres Statuts wird hiermit bekannt gemacht : Die Mitglieder des Aufsichtsrathes unserer Ge- sellschaft sind: Herr Hermann Badetviß, Vorsitzender, Herr Kommexzien-=Rath Adolf Frenygel, Stellvertreter des Vorsitzenden,

Herz, Herr Hermann Friedlaender, Herr Siegfried Sobernheim. E SteUverneter OI Herr Kommerzien-Rath Gustav Keibel, Herr Jacob t‘? önig, Herr Emil Unger. Borstand dec Gesellschaft ift: Herr Direktor Peter Neufch. Berlin, den 29. April 1879.

L Der Vorstaud- Reusch,

Bort Ministerien und viclen hohen Behörden

[10687] warm empfohlen! Flonatzesckrift für Beutseckhke Beamte.

Organ des Preußischen Beamten-Vereins-

MNedigirt vom Geh. Neg.-Rath Jacobi in Liegnitz. Es A A Regelmäßig : O / 15. jeden V R E 4 Monats ein 1/7 P Heft. Preis / beim Bezuge durch alle Post. # Anstalten und 3 pro Halbe

W#W/| jahr, bei direkter i 0 Kreuzbandsen- F aft dung 346. 60 S. e Die Leits \{chrift vertritt in ganz unabhängiger Weise die In- teressen des gesammten Deutschen Beamtenstar.des, ist also auch von gleihem Werth für alle Dentschen Beamten und Behörden. Als Grati8beilage bringt jedes Heft eine reich!zaltige VBakanzenlijte für alle Bca:ntenfächzer! «Inserate sichern durch die ausgedehnte Verbrei- tung den größten Erfolg. Gebühren pro Zeile 30 5. Die Verlags-Buchhandlung iFzriedr. Weiß's Nachf, (Hugo Söverström) in Grünberg i. Säles,

Berliner Land- und Wasser-Transport - Versicherungs-Gesellschaft.

34. Abschluß, umfassend das Jahr 1878.

A. Vilanz-Couto.

M. [s | Activa. s || Sola-Wechsfel der Aktio-

nate 4 N

Fonds 154,977/37| C » »A l Darlehne gegen Unter- [H

| l

Ma 53,000 - Prcvisionen, Rabatte und

Wechsel im Portefeuille 96, M Rist ; 2) Verwaltungs-Unkoften

Rückversicherungs - Prämien .

j Cafsa-Bestand ) SNnLear ..

Saldo der Debitoren | 4) S .hâden . Und Geo 5 21/0 Aatheil der Rückver- eee. 20490. 00:

Summa “1064,12 93)

P azsîiva. :

) Me Ca... 750,000 |— Spar-Fonds 58,750|— Prämien- und Schaden- Reserve . 56,563136 Mon 351/02 Dividenden-Conto .. 1,080|— Gewinn- vnd Verlust- Conto __47,382/55 Summa | 1,064,126/93

Vertheilung des Rein - Gewinnes.

1) Tantièm-:n an den Aufsichtsrath und an den Direktor 2) Ueberweisung an den Sparfond laut S. 44 des Statutes 3) 25 9% Dividende des eingezahlten Kapitals (75 Mark pro

D Merve aus Led H 8 600,000/—| 2) Prämien . 16 Hypotheken 156,000/— | 3) Zinsen .

E E 5) Reserv?2 für noch \{chwebende Reserve-Fonds . . , .| 150,000|— Schäden und laufende Ri-

B. Gewiun- und Verlust-Conto.

Einmnalmenmn. es D A

O 4 9

192 x

69,8 F

209 d

| 243,013

Ausgaben. | | |

orni N 44,041 02 21,023 48 14,139 81

6 0000 O |

59,863 /57

96,563 36 R LODICOI 2E

A a a pu m

Nein-Gewinn

[ po | w pr S 47,382/55

e 8 4,738 25 5,144 30 37,500

| 47,382/55

Der Worftaund.

Eeuselkn.

[5867] DEeuts CcnRCcErr F IOY «d

Transport - Versicherun

Acecetiv

Vorzeigung ObPobbelen M; Wechsel im Portefeuille Kassa-Bestand i Ne nah Abschreibung von

M. 129 923, 83.)

A. Reserve-Fonds (mit diesjähriger Zuschreibung

. j Reingewinn

|

Bilanz-Kouto.

Scla-Wewhsel der Aktionäre, 1000 Stück à 1200 Æ, zahlbar 4 Wochen nach

Saldo der Debitoren und Kreditoren (wovon

Passaîva,.

gs - tien - Gefellschaft.

M. 4

Wes 1200000 00 O O i 69201 | 20 1904 | 24 S 18 226 6 0209 00, L 008 D. uthaben bei Bankiers T9100 |

O 0 4 70-000, 00.) * l 60000 | 00

Reserve für {chwebende Schäden und laufende Versicherungen pro ic E 318306 | 00

32614 | 02 1910970 | 09

Herr Geheimer Kommerzien - Nath Wilhelm

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

öniglich Preußischer Staats-Anzeiger.

( aEE E A = E j Das Abonnement beträgt 4 A 50 S

| für das Vierteljahr.

\ Insertionspreis für den Raum einer Drucckzeile Z0

42 102.

Bimmenauness

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht : den nachvenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliebenen ‘Ordens-Znsignien zu ertheilen, und zwar: des Großfreuzes des Ordens der Königlich württembergischen Krone: dem Staats - Minister von Bülow, Staatssekretär des Auswärtigen Amts, und dem Kaiserlihen Gesandten in Kopenhagen, Freiherrn von Magnus; des Kaiserlich russishen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern: dem Kaiserlichen Legations-Rath Freiherrn von Saurmoa - Jelt\ch, General-Konsul in Alexandrien : des Kaiserlich xussishen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: dem Kaiserlichen Konsul Bronn zu Port Sard; der dritten Klasse desselben Ordens: dem Kaiserlichen Vize-Konsul Meyer zu Suez, und dem Dragoman bei dem Kaiserlichen General - Konsulate in Alexandrien, Dr. Phil. von Niemeyer; des Kaiserlich russishen St. Annen-Ordens Der U Ne: __ dem Assessor von Treskow, Vize-Konsul ad interim ei dem Kaiserlichen General-Konsulate in Alexandrien ; des Großherrlich türkishen Medschidje-Ordens ; - Der Qa Je: K dem Kaiserlihen Konsul Tettenborn in Smyrna: jowie des Ritterkreuzes erster Kasse des Königlich bayerishen Verdienst-Ordens vom heiligen : Michael: dem Vorsteher der Kanzlei der Kaiserlichen Botschaft in Paris, Hoehne. E

be

Se. Majestät der König have: Allergnädigst geruyt :

„dem Dr. philos, Hans Delbrück zu Berlin und dem Revierförster a. D. Brandes zu Eystrup, Amts Hoya, bis- her zu Diensthop, Amts Verden, den Rothen Adler - Orden viert2r Hlasse ; dem Polizei-Hauptmann a. D. Müsel er zu Berlin, dem Geheimen Kommerzien - Rath Zwicker ebenda- felbst, dem Ober-Postkassen-Rendanten a. D,, Rechnungs-Rath Re(k zu Kiel und den Post-Direktoren a. D. Dreysigacker zu Meiningen und Munds zu Wiesbaden den Königlichen Kronen - Orden dritter Klasse; den Feldwebel - Sergeanten Ludwig und Krause, und den Feldwebel - Unteroffizieren Friebel und Wollfsack, sämmtlih in der Schloß-Garde- Compagnie, das Kreuz der Jnhaber des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern; sowie den Vize-Feldwebeln M u s- hold, Liphardt, Mügge und Kup\ch, sämmtli in der Schloß-Garde -Compagnie, dem pensionirten Fußgensd'armen, jebigen Chausseegelderheber Stadler zu Zollhaus Wiesau im Kreise Bolkenhain, und dem Posishafner a. D. Strack zu Elberfeld das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen,

Deutsches Neid.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Reichs den Kaufmann Wilhelm August Lip-

pert zum Konsul in Kapstadt zu ernennen geruht.

BelanntimaGung,

betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten. Auf Grund des §. 139a der Gewerbe-Ordnung hat der Bundesrath nachstehende 1 Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen (af und jugendlichen Arbeitern in Glashütten erlassen :

Glashütte

Berlin, Donnerstag.

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28

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Die Beschästigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten unterliegt folgenden Beschränkungen:

1) Fn solchen Räumen, in welchen vor dem Ofen (Schmelz-, Kühl-, Glüh-, Streckofen) gearbeitet wird, darf Arbeiterinnen überhaupt, und in folhen Räumen, in welchen eine außer- gewöhnlih hohe Wärme herrscht (Häfenkammern und der- gleichen) darf jugendlihen Arbeiterinnen eine Beschäftigung nicht gewährt und der Aufenthalt nicht gestattet werden. Aus- nahmen hiervon kann der Bundesrath zulassen.

2) Die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern männ-

| lichen Geschlechts unter 14 Fahren (Knaben) is nur gestattet,

wenn mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde eine Schul- einrihtung getroffen ist, welche den Knaben einen wöchent- lihen Unterricht von mindestens 12 Stunden sichert und zwischen dem Ende der Arbeitszeit und dem Beginn des Unterrichts eine Nuhezeit von ausreichender Dauer , nah dem

¡ Ende einer Nachtschicht eine Nuhezeit von mindestens 7 Stun- | den freiläßt.

Knaben, welche zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind, dürfen in Zukunft zur Beschäftigung nux angenommen werden, wenn vorher dem Arbeitgeber ein Zeugniß des zu- ständigen Schulaufsichtsbeamten eingehändigt ist, nah welchem die Knaben den Anforderungen der Schule vollständig ge- nügen. Das Zeugniß ist halbjährlich zu erneuern ; der Arbeit- geber hat mit demselben nach §. 137 Absagz 3 der Gewerbe- Ordnung zu verfahren.

3) Mit Schleifarbeiten dürfen jugendliche Arbeiterinnen und Knaben nicht beschäftigt werden. Jn Tafelglashütten dürfen Knaben vor dem Schmelz- oder Streckofen oder mit dem Tragen der Walzen nicht beschäftigt werden, wenn die Hütten Walzen von mehr als 5 kx Sewicht herstellen.

LL

n Glashütten mit ununterbrohenem Tag- uno Nacht- betriebe und regelmäßig wechselnden Schichten treten die Be- shränkungen des §8. 136 ver Gewerbe-Ordnung für jugend- liche Arbeiter männlichen Geschlehts (Knaben und junge Leute) mit folgenden Maßgaben aufer Anwendung:

1) Die Beschäftigung der Knaben darf innerhalb 24 Stunden einschließlich der Pausen nicht länger als 6 Stunden dauern. Die Gesammtdauer darf innerhalb einer Woche einschließlih der Pausen nicht mehx als 36 Stunden betragen; davon düzfen innerhalb zweier Wochen in die Zeit von 6 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens nicht mehr als 36 Stunden fallen.

2) Die Arbeits\chicht der jungen Leute darf einschließli der Pausen nicht länger als 12 Stunden, ausscchließlich der Pausen nicht länger als 10 Stunden dauern. Unterbrehungen der Arbeit von weniger als "/4 Stunde Dauer werden auf die Pausen nicht in Anrechnung gebracht; eine der Pausen muß mindestens 1/5 Stunde dauern. i

Die Gesammtdauer der Beschäftigung darf innerhalb einer Woche ausschließlich der Pausen 60 Stunden betragen ; davon dürfen innerhalb zweier Wochen in die Zeit von

f e e Abends bis 6 Uhr Morgens nicht mzhr als 60 Stunden auen.

3) Während der Pausen für die Erwachsenen dürfen jugendliche Arbeiter überhaupt nicht, während der Pausen für junge Leute dürfen Knaben nicht beschäftigt sein.

4) Zwischen 2 Arbeitsschihten muß eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen.

5) An Sonn- und Festtagen darf die Beschäftigung nicht

| in die Zeit von 6. Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends fallen.

Die Vorschrift findet, wenn mehrere Festtage aufeinder folgen, nur auf den ersten Festtag Anwendung.

I,

Jn Glashütten mit zeitweisen Betriebsunterbrehungen und mit Arbeits\schichten von unregelmäßiger Lage oder Dauer treten die Beschränkungen des §. 135, Absatz 2, 4, und 8. 136 der Gewerbe-Ordnung für jugendlihe Arbeiter männlichen

Dabei e

9 den 1. Mai, Abends.

h Alle Post-Anftalten nehmen Bestellung an ; | für Berlin außer den Pest- Anstalten auch die Expe- \

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

1879.

18 7 A

Geschlehts (Knaben und junge Leute) mit folgenden Maß- gaben außer Anwendung:

1) Die Arbeits\chiht der Knaben darf nicht länger als die halbe Arbeitsshicht der Erwachsenen dauern. Die Ve- schäftigung darf nicht länger als 6 Stunden dauern, wenn awishen den Arbeitsstunden nicht Pausen von zU- sammen mindestens einstündiger Dauer gewährt wer- den. Die Gcsamintdauer darf innerhalb zweier Wochen einschließli} der Pausen nicht mehr als 72 Stunden betragen; von der Gesammtdauer darf in die Zeit von U Abends bis 6 Uhr Morgens nicht mehr als die Hälfte fallen.

2) Die Gesammtdauer der Beschäftigung darf für junge Leute innerhalb einer Woche aus\schließlich der Pausen nit mehr als 60 Stunden betragen. Die Dauer der Pausen muß für Schichten von höchstens 10 Arbeitsstunden mindestens 1 Stunde, für Schichten mit längererer Arbeitszeit mindestens 11/7 Stunde betragen. Unterbrechungen der Arbeit von weniger als 1/, Stunde Dauer werden auf die Pausen niht in An- rechnung gebracht; eine der Pausen muß mindestens 1/2 Stunde dauern.

3) Zwischen 2 Arbeitsschichten muß eine Ruhezeit liegen. Bei Knaben muß dieselbe mindestens die Dauer einer vollen Ar- beitsshicht der Erwachsenen, bei jungen Leuten mindestens die Dauer der zuleßt beendigten Schicht erreihen. Jnnerhalb der Nuhezeit ist cine Beschäftigung mit Nebenarbeiten für Knaben

- niht gestattet. Für junge Leute ist sie gestattet, wenn die-

selben vor Beginn oder nach dem Ende dieser Beschäfti- gung noch für eine Zeit von der Dauer der zuleßt beendiaten Schicht ohne iede Beschäftigung bleiben. Die Dauer der Be- schäftigung mit Nebenarbeiten kommt auf die Gesammtdauex der wöchentlichen Arbeitszeit in Anrechnung.

4) An Sonntagen darf die Beschäftigung nur cinmak innerhalb zweier Wochen in die Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends fallen.

5) Während der Pausen für die Erwachsenen dürfen jugendliche Arbeiter überhaupt nicht, während der Pausen a junge Leute dürfen Knaben nicht beschäftigt sein.

I

Für Blashütten, welhe von den unter I. und I[1. nach- gelassenen Ausnahmen Gebrauh machen, finden die Bestim: mungen des 8. 138 der Gewerbe-Ordnung mit folgenden Maßgaben Anwendung :

1) Das in den Fabrikräumen auszuhängende Verzeichniß der jugendlichen Arbeiter ist getrennt für Knaben und füx junge Leute in der Weise aufzustellen, daß die in derselben Schicht Beschäftigten je eine Abtheilung bilden.

2) Das Verzeichniß braucht in Glashütten der unter Il. gedachten Art eine Angabe über die Pausen nicht zu ent- halten. Statt dessen ist dem Verzeichnisse eine Tabelle beizu- fügen, in welche während jeder Arbeits\{hicht Anfang und (Ende der darin gewährten Pausen eingetragen wird. Fn Glashütten der unter 11. gedahten Art braucht das Verzeich- niß eine Angabe über die Arbeitstage, die Arbeitszeit und die Pausen nichk zu enthalten. Statt dessen ist dem Verzeichnisse eine Tabelle nah dem anli?:genden Muster beizufügen, in welche während jeder Arbeitëeschicht die vorgesehenen Eintra- gungen bewirkt werden.

Jede Tabelle muß mindestens über die lezten 14 Arbeite- schichten Auskunft geben. Der Name Desjenigen, welcher die Eintragungen bewirkt, muß daraus zu ersehen sein.

3) Jn Räumen, in welchen jugendlihe Arbeiter be- schäftigt werden, muß neben der nah §. 138 Absay 3 auszu- hängenden Tafel eine zweite Tafel ausgehängt werden, welche in deutlicher Schrift, außer den Bestimmungen unter I., für Glashütten dex unter I1. gedahten Art die Bestimmungen unter IL, für Glashütten der unter Ii! gedachten Art die Bestimmungen unter 111. wiedergiebt.

Berlin, den 23. April 1879.

Der Reichskanzler. von Bismark.

über Beginn und Ende der Arbeitszeiten und der Pausen für Knaben und junge Leute.

SUnae Leute

aben

Beginn E der Schicht Pausen der S Schicht E E

i S M

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Tageszeit | Dauer in Minuten

I, Abtheilung

: der Schicht

Ende Beginn Pausen der Sicht

IL. Abtheilung Pausen Gnde Name desjenigen, —— A Schicht _swelcher die Eintragungen

|

Tageszeit Dauer in Minuten

\ | l

“R bewirkt.

Tageszeit Dauer in | Minuten |

| |

I. Schicht |2. Jan.| 1 Uhc | 2/1, 24 bis 22 15 Nachm. e O O 90 9 bis N 18

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