1879 / 105 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

E mbe cut, E ats Ane

Berlin, 3. Mai, (Bericht über den Verkebr in Hypotheken und Grundbesitz von Heinrich Fränkel.) Bei mässi ger Ausdeh- nung des Verkehrs in bebauten Grundstücken weisen die er- folgten Umssätze der letzten Woche eine Anzahl werthvoller Objekte in den besseren Stadttheilen auf, bei denen weniger auf die zu er- zielende Rente, als auf gute Lage und schönen Ausban Rücksicht genommen wurde. Im Uebrigen wurden zur Häuser mit nachgewie-

sener, ausreichender Verzinsung des anzulegenden Kapitals verkanft, Der Hypothekenmarkt bewahrt seinen stabilen Charakter, Viel- seitig ist der Begehr nach gutem Anlagematerial vorhanden, Es ist wie bisher zu notiren: Für erste pupillarische Eintragungen in fre- quenten Strassen 5/0; bei Kleinen Beträgen in bevorzugter Lage 4i—4}3%/0, entferntere Stadtlage 5t—5}—6 9/9. Zweite und fernere Stellen innerhalb der Feuertaxe nach Beschaffenheit 5;—6—T7 9%.

Amortisations - Hypotheken werden innerbalb der üblichen Fele-. hungsgrenze in feiner Stadtlage 5—5L 9%, in den übrigen Stadi. theilen 5F—5#—69/g inklusive Amortisation beliehen, Erststetllige s E R LS n dem Kultnurzüustande entsprechend à 47--4t B

- buber, Frl: Brandt, Hr. Krolop, Hr. W. Müller,

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Theater.

Königliche Schauspiele, Sonntag: Opern- baus. 110. Vorftellung. Marie, oder: Die ToÂter des Regiments, Komische Oper in 2 Abtheilun- gen, nach dem Französishen des St. Georges. Musik von Donizetti. In Scene gesetzt vom | Regifseur Salomon. Leßtes Auftreten des Frl. Tagliana in dieser Saison. Zum S{luß: Liebes- händel, Komishes Ballet in 3 Bildern von P Taglioni. Musik von Schmidt. Anfang halb

E,

Schauspielhaus. 115. Vorftellung. Die Jäger. Ländliches Sittengemälde in 5 Abtheilungen von A. W. Iffland. Anfang 7 Uhr.

Montag: Opernhaus. 111. Vorstellung. Auf Begehren: Lohengrin. Romantis%e Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. v. Voggen-

Hr. Bet.) Anfang halb 7 Uhr. z

Schauspielhaus. 116. Vorstellung. Die Fran ohne Geift. Lustspiel in 4 Aufzügen von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr. 10

Dienstag: 112. Vorstellung. Der Freishüzs, Oper in 3 Abtbeilungen von Friedri Kind. Musik von C. M. von Weber. (Agathe: Frl. Pessiak, vom Königl. Th-ater zu Wiesbaden, als Gaît, Frl. Horina, Hr. Fricke, Hr. Ernst.) An- fang 7 Ubr. «

Schauspielhaus. 117. Vorstellung. Uriel Acofta. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Carl Eußkow. Anfang 7 Uhr.

F allner-Theater, Sonntag: Bei günstiger Witterung Eröffnung des Gartens. Zum 37. M.: E Lachtaube. Anfang des Garten - Concerts 54 Ubr.

“Montag u. die folgenden Tage: Die Lachtaube, Vorber Garten-Concert.

Fictsria-Theater, Direktion: Emil Hahn. Sonntag, zum 49, Male, und Montag, zum 509. Male: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante , von der großen Oper in Paris und des Hra. van - Hell. Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausftattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d’'Ennery. Deuts von R. Scelher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusif von Debillemont. In Scene geseßt ron Emil Hahn.

Krolls Theater. Direktion: Engel - L-brun. Sonntag : Von 4 Uhr an bis 7 Ubr: Großes Pro- menaden-Goncert. Dirigent; I. C. Engel. Zum 1, Male: Großstädtisch. Schwank in 4 Akten von I. B. v. Schweißer. Preise: L Parquet oder Zribüne 2 G, II. Parquet oder ein Logenplaßz 1,50 #, Entrée 1 # Abonnement-Billets, gültig bis 1. Oktober, Dußd. 9 A Billetverkauf : an der Kafîfe des Krollshen Etablissements von 9 Uhr an; im Invalidendank, Markgrafenstraße 50, in den Cigarrengesäften von Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerfiraße 50. Anfang der Vor- stellung 7 Uhr.

Montag: Zum 2. Male: Grofßstädtish. Vor- her: Großes Garten-Concert.

Stadt-Theater. Sn Folge der bebeutenden Anziebungeëlraft, die die Posse Heydemann und Sohu noch fortdauernd autübt, wird der Schluß der Saison noch um einige Tage hinausgescoben. Sonntag: Parquet ausnahmsweise 2 X, Logen 2, 3 und 4 2c. Seydemann und Sohn. Lebens- bild mit Gesang in 3 Akten und 7 Bildern von Dr. Hugo Müller und Emil Pohl. Musik von Bial. (Schnabel: Hr. Julius Ascher als Gaït.)

Montag : Dieselbe Vorstellung.

Germania-Theater. Sonntag: Ermäßigte

Sonntagepreise. Therese Krones. Charakterbild mit Gesang in 3 Akten von Carl Haffner. Musik von Ad. Müller.

Montag: Zu besonders ermäßigten Preisen (Parguet 1): Therese Krones.

Belle-Alliance-Theater, Der Sommer- gart:n , ist geöffnet. Sonntag: Lettes Gast- spiel des Frl. Adele Wienrich. Zum 3. Male: Gaëtana. Schauspiel in 5 Akten nach dem Fran- zösisben des Cd. About. Deutsch von L. Otto- mever. (Gaëtana: Frl. Wienrich als Abschiedêrolle. Baron del Grido: Hr. Ludwig Welly.) Vor der Vorstellung: Großes Promenaden-Concerta Abends Brillante Jllumination. Anfang des Concerts 9 Ubr, Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Montag: Gaëtana. (Gaëtana: Fr. Heltig.)

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Me Marie Strippelmann mit Hrn. Lieutenant Mitscher (Görlit—Lifsa). Frl, Els- beth Stehow mit H Dittrich (Liegnitz).

Verehelicht: Hr. Ober-Baurath Carl Boos mit Srl. Elwine Weyßer (Wiesbaden). Hr. Haupt- mann Freiherr von Lyncker mit Frl. Mathilde v. Daum (Breslau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Reinh. v. West- rem zu Gutacker (Haus Hülgrath bei Luitorf). Hrn. Rittmeister a. D. v. Voß-Wolffradt (Lüfow). Eine Tochter: Hrn. Buhdruckerei- besißer Julius Abel (Greifswald).

Gestorben: 4 Hr. Ar{hiv-Rath Professor Dr. Thilo Irmisch (Sondershausen). Frl. Marie v. Uechtriß-HerzogEwalde (Lüben). Frl. Fran-

iéfa v. Nexin (Lauenburg i./P.). Verw. Frau Ida v. Rieben, geb. v. S(kopp (Tscltesen). Srau Paftor Dorothea Loël, geb. Ziegler Ew dow). Hr. Oberst-Lieutenant a. D. W. Kaup (Marburg). Verw. Frau Regierungs-Rath

ra. Lieutenant Alexander

Subhastationen, Aufgebote, Vor: ladungen n. dergl. [1444]

Gerichtliher Verkauf.

In Zwangsvollstreungssachen des Aeltermanns Johannes Tideman in Grohn und Bremen, Klägers, wider den Bankier Jacques Koppel in Berlin, Beklagten, wegen Forderung, soll auf An- trag des Klägers der Haidhof des Beklagten Nr. 25 zu Brundorf am 20. Mai d. J., Morgens 11 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube öffentlich meistbietend ver- On Palkdose oiVlcen - au ff um idhofe gehören außer cinem massiven ause, Scheune und Stall folgende Grund- üde:

1)’ in der Feldmark Brundorf 120 ha 30 a 46 qm, Artikel Nr. 234, Kar- S 1, Parzellen 13, 14, 22, 24, 30—33,

2,

2) in der Feldmark Egge stedt : 5 ha 91 a 45 qm, Artikel Nr. 31, Karten- blatt 1, Parzelle 6, :

3) in der Feldmark Garlstedt 50 ha 68 a 81 qm, Artikel Nr. 26, Karten- blatt 7 und 8, Parzellen 1, 2 bezw. 93,

4) in der Feldmark Meyenburg 8 ha 52 a 91 qm, Artikel Nr. 250, Karten-

327

blatt 7, Parz.-F 319. Alle, wel&e an obigen Verkaufsgegenständen Eigenthums-, Näher-, lehnre{tlice, fideikommifsa- rische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbe- fondere auch Servituten und Mealberèchtigungen zu habcn vermeinen, werden hierdurh aufgefordert, folde Ansprübe im obigen Termine anzumelden unter dem Rechtsnacbtheile, daß für den fih nit Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht verloren geht. Lesum, den 12. Februar 1879. s

Königliches Amtsgericht Blumenthal,

Abthl. Lesum. Adidckes. [2503] Es wird aufgeboien: 4 C. Natbstehender Privatschuldschein.

Der von dem Freihäusler Gottlieb Rupret aus- gestellte Privatshuldschein, 4. d. Groß-Walditz, den 23. April 1872, über ein von Carl Kühne aus Groß-Waldit erhaltenes Darlehen von 200 Thaler nebst Zinsen. : Es werden alle Diejenigen, welche an den Privat- s{uldshein als Eigenthümer, Cessionar, Pfand- oder sonstige Briefsinhaber Anspruch zu machen haben, aufgefordert, ihre Ansprüche {pätestens in dem auf den 3. Zuli 1879, Mittags 12 Uhr, in unferem Gerihtszimmer Nr. 3, im unteren Stockwerk des Rathhauses zu Löwenberg angeseßten Termine anzuzeigen, widrigenfalls ihnen wegen ihrer Ansprüche ein ewiges Stillshweigen auferlegt, Der Privatschuldscein für kraftlos erklärt werden wird und zwar Behufs Ausstellung eines neuen. Zugleih wird der Freihäusler Gotilieb Ruprecht zu Groß-Waldiß als Aussteller des Privatschuld- scheins zu dem gedahten Termine mit vorgeladen. Löwenberg i. Schl., den 28. Februar 1879,

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

[2113] Ediktal-Citation.

Die verehel. Seidel, Henriette, geb. Weik, zu Berlin, Stallstraße 5b. bei Bohm, hat gegen ihren Ebemann August Seidel, früher zu Sagan, auf Trennung der Ehe wegen böslicher Verlassung angetragen. i

Nie Beantwortung der Klage und mündlichen Verhandlung ist Termin vor dem unterzeichneten Gericht auf

den 11. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, anberaumt.

Sagan, den 18. Februar 1879.

Königlies Kreisgericht. I. Abtbeilung. Delius.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Weinversteigerung. ¿ Von den Weinvorräthen in den Königlichen Do-

geseßt : L. Zu Eberbath: Diensiag, den 20. Mai 1879, Vormittags 103 Uhr: 1 ganzes 3 halbe Stück Hochheimer 187 game 2 attenbheimer ü Marcobrunner Gräfenberger Steinberger He 187 eroberger Hattenheimer Marcobrunner Steinberger Hochbeimer 18 Neroberger Hattenbeimer Marcobrunner d «- Steinberger IL. Zu RüdesLeim: Mittwockh, den 21, Mai 1879, Mittogs 127 Uhr:

a. Weiße Weine aus den Gemarkungen von Rüdesheim, Eibingen und Aßmannshausen ; 4 ganze 6 halbe Stück 1876er,

Bie 4 4: LOTIER H. Rothe Aßmannshäuser Weine :

30 Viertelftück 1876er,

10 Z 1877er.

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¡u Eberbach als zu Rüdesheim Montag, den 1 uud Freitag, den 16, Mai, von Vormitiags

Die Probenahme an den Fässern findet Jowel 9

Luise Creté, geb. Busch (Bremen).

bis Nachmittags 5 Uhr ftatt.

manialkellereien werden der Versteigerung aus-

In Folge Genehmigung Königlicher Eisenbahn- Direktion hier halten am 20. Mai l. Js, außer den gewöhnlihen Bahnzügen, noch Morgens zwei Züge und Mittags ein Zug an der Station Hatten- heim an. Näheres auf der Versteigerungëélifste für Eberbach.

Wiesbaden, den 12. April 1879.

Königliche Regierung, Abtheilung für direlte Steuern, Domänen und Forsten. von Dresler.

Bekanntmachung.

(8750) Königliche Ostbahn.

Die in dem Bereich der unterzeichneten Eisenbahn- Kommission angesammelten alten Materialien, als: Stwienen, Schmiedeeisen 2c. sollen im Wege der enten Submission nah Gewicht verkauft werden. :

Die hierauf bezüglichen Bedingungen nebst Nach- weisung der zum Verkauf gestellten Schienen 2c. werden jedem Kauflustigen auf portofreie Requisition an unser Bautechnisches Büreau unentgeldlich über- sandt werden.

Die Bedingungen sind ferner ausgelegt in den Stationsbüreaus ter Königlichen Ostbahn zu Berlin, Schneidemühl, Bromberg, Dirscau und Danzig Lege-Thor.

Der Submissionétermin ist hierzu auf Sonnabend, den 10, Mai 1879, V,-M. 115 Uhr, in urserem Bautechnishen Büreau angeseßt.

Die nach Maßgabe der Submissionsbe ingungen ausgefertigten Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:

„Offerte auf Llnkauf von Swhienen 2c,“ an unser Bautechnishes Büreau zu übersenden. :

Die Eröffnung der Offerten erfolgt zur bezeih- neten Terminsfstunde in Gegenwart der etwa er- \chienenen Submittenten im Bautechnishen Büreau.

Schneidemühl, den 23. April 1879.

Königliche Eisenbahn-Kommission.

——

Pferde-Verkauf. Am Moutag, den 5. d. s Vormittags 112 Uhr, findet auf dem bk e Kaserne am Oranienburger Thor der Verkauf eines dienstunbraubbaren Königlichen Dienftpferdes ftatt. F e Reitende Abtheilung 1, Earde-Feld-

e MLegis,

Am Dienstag, den 6, Mai 1879, Vormitta 10 Uhr, soll in unserer Garnison-Bäterei S Alexanderstraße 11a eine Quantität Noggen- fleie, Fußmehl und Heusaamen 2c. gegen gleih Dane Daa A S verkauft

erden, Berlin, den 26. i . Proviant-Amt. _ D

Bekanntmachung.

Montag, den 12, Mai d. Js3., und folgende Tage, Vormittags von 10 Uhr ab, soll eine größere Partie ungangbarer und fehlerhafter Porzellane im Gebäude der Königlichen Porzellan-Manufaktur im Thiergarten gegen baare Zahlung meistbietend versteigert werden.

Berlin, den 30. April 1879.

Königliche Porzellan-Manufaktur-Direktiou,

__ Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

In Gemäkheit der Bestimmungen 88. 39, 41, 46 und 47 des Geseßes vom 2. März 1850 über die Errichtung von Rentenbanken (Geseßz-Samm- lung de 1850 Seite 119/120) wird am 17. Mai cr., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäfts- lokale, Unterwafserstraße Nr. 5, hierselbst die halb- jährli vorzunehmende Verloosung von Renten- briefen, sowie die Vernibtung früher ausgelooster und eingelieferter Rentenbriefe nebst Coupons unter Zuziehung der von der Provinziakl-Vertretung ge- wählten Abgeortneten und eines Notars stattfinden. Berlin, den 28. April 1879. Königlihe Di- rektion der Rentenbank für die Prov uz Bran- denburg. Heyder.

[4008]

Au3loosung gelangenden 90,000 A6), zweimal je 30,000 M),

in öffentlißer Sißung des Aufsichtsraths

stattfinden.

1500 fiebenmal und andere bis jeßt zur Wir weisen darauf hin, dat nah

sehen werden. L Gotha, den 1. Mai 1879.

wv. HoltzenderfE.

Deutsche Grundcredit-Bauk in Gotha. Ausloosung von Pfandbriefen.

Der Bestimmung unseres Statuts gemäß werden die Ziehungen der in diesem Jahre zur 39 Serien unserer 5°/gigen Prämien-Pfandbriefe Abiheilung T. (diesjähriger Hauptgewinn 32 Serien unserer 5°/gigen Prämien-Pfandbriefe Abtheilung IT. (diesjähriger Hauptgewinn

8 Serien unserer 5°/gigen Pfandbriefe Abtheilung TI,, 17 Serien unserer 5°/cigen Pfandbriefe Abtheilung III a, 19 Serien unserer 43%/igen Pfandbriefe Abtheilung IV.

am 3. Juni dieses Jahres, Nachmittags 3 Uhr, im Bauklokale, Bahnhofsstraße 5a. hierselbst,

Wir machen dies mit dem Bemerken bekannt, daß die planmäßig auszuloofenden 67 Serizn = 1340 Stück Pfandbriefe Abtheilung T. und Il. im Nominalbetrag von 134,000 Thlr. oder 402,000 M mit einem Prämien-Aufs{lag von 84,900 Thlr. = 254,700 4, die 44 Serien der Pfandbriefe Abthei- [lung I[T,, IIT. a. und IŸ. im Nominalbetrage von 88,000 Thlr. = 264,000 \chlag von 10 Prozent oder 26,400 Æ am 30. Dezember dieses Jahres ¿ur Rückzahlung gelangen. Bei dieser Gelegenheit machen wir wiederholt darauf aufmerksam, daß noch eine erhebliche Anzahl ausgelooster Pfandbriefe darunter Stücke mit Prämien-Gewinnen von 150,090 Æ einmal, 30,000 Æ einmal, 15,000 Æ einmal, 3300 Æ ahtmal, 3000 A dreimal, 1650 A vierzehnmal, ablung nicht präsentirt worden sind.

rft. 29 unser:s Statuts die Verzinsung der ausgeloosten Stücke mit Schluß des Verloosungsjahres aufhört, und daß es daßer im Interesse der Pfandbriefinhaber liegt, etwa in ihren Händen befindliche ausgelooste Stücke nebst laufenden Zinscoupons einzuliefern und dagegen die ihnen zukommenden Geldbeträge in Empfang zu nehmen.

Verzeichnisse sämmtlicher bis jeßt nicht zur Einlösung gekommenen ausgeloosten Nummern können außer bei unseren wiederholt bekannt gemahten Zahlstellen auch bei unserer Hauptkasse einges

Á. dagegen mit einem Zu-

Cto. 60/5.)

Deutsche Grundcredit- Bauk.

Landsky.

R. Frieboes,.

1) Geschäftsberict.

Magdeburg, den 2. Mai 1879.

o Chemische Fabrik Buckau, Actien-Gesellshaft in Magdeburg.

eneralver

Die Herren Actionaire der Chemischen Fabrik Buckau, Actien-Gesellschaft in Magdeburg, werden hierdurch zur zehnten ordentlihen Generalversammlung, welche am

Mittwoch, den 28. Mai a. c, Nachmittags 4 Uhr,

im Börsensaale hierselbst statthaben soll, eingeladen. Tagessrduung:

fammlung.

2) Neuwahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrathes. 3) Ueberweisung von 4 2000. —. aus dem Reingewinn des Jahres 1878 an den Dispositionsfonds für Unterstüßungen und Pensionen. A _ Unter Bezugnahme auf §. 24 unseres Statuts ersuchen wir Ben Herren Actionäre, welche ihre Stimmberechtiguna ausüben wollen, ihre Actien spätestens bis zum 20. scheinigung und gegen Aushändizung der Eintrittskarte bei uns zu deponiren.

Mai a. «. gegen eine Be-

Der Vorstand.

Otto Liemekampf. -

J, Dannien,.

[3878]

ganz ergebenft eingeladen.

Bad Neuenahr, den 1. Mai 1879.

Aktien-Gesellschaft zur Gründung des Bades Neuenahr.

Zufolge S. 38 des Statutes werden hiermit unsere Herren Actionaire zu der im Kurhôtel ab- zuhaltenden ordentlichen Generalversammlung auf : Mittwoch, den 28. Mai, Vormittags 11'/. Uhr,

Tagesordnung: 1) Vorlage der Bilanz pro 1878; 2) Geschäftsberiht des Direktors ;

3) Antrag : nach Abzug ter in §.-34 d. St. angeordneten Prozente und nah Auszahlung der gemäß rt. 4 d. St.-Nachtrages den Prioritäten ausbedungenen 6% Vordividende verbleibenden Rest-Rein-

gewinn niht als Dividende zu vertheilen, sondern dem Reservefonds zu überweisen; 4) Erneuerungs- wahl für 3 S A Le, 8. 24 d.

St.

Der Director 4. Lenné.

“Deutscher Reichs-Anzeiger

Das Abonnement beträgt 4 A 50 S für das Vierteljaßr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4

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Alle Post-Anftalten nehmen Sestellung an ;

| für Berlin außer den Pest- Anstalten auch die Expe- |

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32. L

M 105.

Wiesbaden, den 3. Mai 1879.

Se. Majestät der Kaiser und König sind seit dem 28. April durch eine Erkältung, welche sich in Heiserkeit aus- sprach, verhindert gewesen, bei dem äußerst rauhen Wetter das Zimmer zu verlassen. x Dr. von Lauer.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Beigeordneten, Kaufmann A. Krauß zu Bockenberg im Kreise Mülheim a./Rhein und dem Partikulier Lee r- off zu Norden den Königlihen Kronen - Orden vierter lasse; den Schullehrern Nordhoff zu Kirhderne im Land- reise Dortmund und Fromme zu Lippstadt den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern ; dem penjionirten Steueraufseher Barth zu Strehlen, bisher zu Canth im Kreise Neumarkt, dem pensionirten Steueramts- diener Held zu Rinteln und dem Hafenbauarbeiter Do h m- streich zu Klüß im Kreise Usedom-Wollin das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Seconde-Lieutenant von Shuck mann ün Kürassier-Regiment Königin (Pommerschen) Nr. 2 und dem Joseph EE adi Möller zu Neuwied die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Nei.

Jm Reichs-Justizamt find der Bureau-Diätar Hart sto ck zum Geheimen Registrator und der Kanzlei-Diätarius Müller zum Geheimen Kanzlei-Sekretär ernannt worden.

Verenntrckch ung Postdampfschiffverbindung zwishen Bremer- haven und Havanna.

Die Postdampfschiffahrten der Linie Bremer- haven-Havanna sind für die Dauer der Sommermonate eingestellt.

Berlin W., den 3. Mai 1879.

Kaiserliches General-Postamt. Wiebe. Mit den nächsten Seesteuermanns-Prüfungen wird bei den Navigations\chulen : 1) in Danzig am 14. Juli d. Js., 2) in Grabow a. O. am 23. Juli d. Js., 3) in Stralsund am 30. Juli d. Js., 4) in Barth am 7. August d. Js., 5) in Memel am 18. August d. S 6) in Pillau am 25. August d. Js. begonnen werden.

Königreich Preußen.

Se. Maiestät der König haben Allergnädigst geruht : den Gutsbesißer und Rentner Johannes Friedrich Lade zu Geisenheim in den erblihen Adelsstand zu erheben

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht: dem Kommerzien-Rath Wilhelm Osterroth zu Barmen den Charakter als Geheimer Kommerzien-Rath zu verleihen.

Ausführung3geseßtz zur Deutschen Civilprozeßordnung. Vom 24. März 1879,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt :

M Zustellungen in gerihtlihen Angelegenheiten, welhe zu der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit nit gehören, erfolgen, \o- fern sie beurkundet werden sollen, unter entsprehender Anwendung der Vorschristen der 8. 152 bis 159, 165 bis 174, 176 bis 179, 182 bis 185, 187 bis 189 der Deutschen Civilprozeß ordnung, öffent- liche Zustellungen in nicht streitigen Angelegenheiten, soweit sie nah den bestehenden Vorschriften zulässig sind, unter entsprehender An- werdung der die Zustellung von Ladungen betreffenden Vorschriften.

Die Auseinandersezungs-Behörden können \ich an Stelle der Gerichtsvollzieher anderer Beamten zur Bewirkung von Zustellungen bedienen ; geschieht dieses, so finden die Vorschriften der 88. 156, 172 bis 174 der Deutschen Civilprozeß-Ordnung niht Anwendung.

Au in nit gerihtliÞhen Rechtéangelegenheiten können die Betheiligten zur Bewirkung von Zustellungen \ich der Gerichtsvoll- zieher bedienen. Die Zustellungen erfolgen in diesem Falle nah den Vorschriften der 88. 153, 155 bis 159, 165 bis 174, 176 bis 178 der Deutschen Civilprozeßordnung, Solche Zustellungen vertreten die Stelle einer gerichtlichen Bekanntmachung. S. 2. Die zulässige Berufung auf den Rechtsweg gegen nit richterliche Entscheidungen erfolgt nur durch Erhebung der Klage.

§. 3. Die für die Vermögenêverwaltung der deutschen Landes- herren und der Mitglieder der deutschen landetherrlichen Familien, sowie der Mitglieder der Fürstlihen Familie Hohenzollern bestehen- den Behörden gelten im Sinne der Vorschriften der Deutschen Civil- prozeßordnung als geseßlihe Vertreter derselben für alle zu ihrem Geschäftskreise gehörigen Gegenstände mit den Rehten und Pflichten der geseßlihen Vertreter einer nicht prozeßfähigen Partei. Die

Berlin, Montag,

Partei ift jedo zur Ableistung eines Eides, unbeschadet des Rechts der Ableistung durch einen Bevollmächtigten, selbst verpflichtet, wenn der Cid eine Thatsache betrifft, welche in einer eigenen Handlung der 5, besteht oder Gegenstand ibrer eigenen Wahrnehmung gewesen ift.

S, 4. Die Vorschriffei der Deutshèn Civilprozeßordnung über den Utnfang der Verpflichtung dritter: Personen zur Vorlegung von Urkunden (§8. 387, 394), über die 2 tigung zur Verweigerung eines Zeugnisses (§8. 348 bis 350), über die Verpflichtung zur Er- stattung eines Gutachtens (§8. 372, 373), über die Vernehmung und Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen (88. 341, 347, 356, 357, 3959 bis 363, 375), über die zur Erzwingung eines Zeugnisses oder Gutachtens zulässigen Maßregeln É . 345, 355, 374) und über das Verfahren bei der Abnahme von Eiden (28. 440 bis 446) finden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, welhe zu der ordentlichen strei- tigen Gerichtsbarkeit niht gehören, entsprewende Anwendung.

& 5. Die Verordnung vom 28. Juni 1844 tritt außer Kraft.

In den Landestheilen, in welchen vor der Ehescheidung wegen bèslicher Verlassung auf Antrag eines Chegattén ein richterlicher Be- fehl zur Herftellung des ehelichen Zusammenlebens zu erlassen ift, wird derselbe von dem Amtsgericht und, venn die Klage auf Her- stellung des ehelichen Lebens, die Ehescheidungsklage oder die Ungül- tigkeitsflage anhängig ist, von dem Prozeßgeriht erlassen. Die Zu- ständigkeit des Amtsgericbts befiimmt sich nach Maßgabe der Vor- schriften des §. 568 der Deutschen Civilprozeßordnung.

Ist der Befehl niht in Gegenwart des Gegners verkündet, fo hat der Antragsteller den Befehl zustellen zu lassen.

Gegen den Beschluß, durch welchen der Antrag auf Erlaß des Befehls zurückgewiesen wird, findet Beschwerde nach den Vorschriften der §S. 930 bis 538 der Deutschen Civilprozeßordnung statt.

Die böélihe Verlassung darf nit [60 “deshalb als festgestellt angenommen werden, weil der erlassene Befehl nicht befolgt ift.

8. 6. Auf die nah den Vorschriften des Allgem Theil Il. Titel 1 8. 709 zu erlassenden Frs finden die Vorschriften des §. 5 entspre zde An

L Die bei Klagen auf Ehe?” oder guf Herstellu des ehelichen Lebens nach den E: des Vürgerliben- Ned zuläsfigen einstweiligen Verfügungen 584 dez Deutschen Civil- prozeßordnung) dürfen erst erlassen werden, nachdem die An- beraumung des Sühnetermins beantragt, ‘oder der Termin zur münd- lien Verhandlung auf die Klage festgeseßt, oder der in §8. 5 er- wähnte Befehl zur Herstellung d.s ehelihen Zusammenleben s erlassen ift. i:

Ist der Kläger in dem Sühnetermin oder in dem Tertinin zur mündlihen Verhandlung auf die Klage nicht erschienen, so ift die beantragte einstweilige Verfügung niht zu erlassen und auf Antrag s O NeOnng der erlaffenen Verfügung durch Endurtheil auszu- prechen.

Im Bezirk des Appellationsgerihtähofes zu Cöln erfolgt die nah Artikel 270 des Rheinishen Civilgeseßbuhs vorgeschriebene Siegelung der der Gütergemeinschaft unterliegenden Mobiliargegen- stände nur auf Grund einer nach der Vorschrift des ersten Absatzes zu erlafsenden einstweiligen Verfügung.

An Stelle des im Artikel 271 des Rheinischen Civilgeseßbuchs vorgesehenen Tages tritt derjenigz, an welchem die Anberaumung des Sühnetermins beantragt oder ohne vorgängizen Sühne- es Fr Termin zur mündlichen Verhandlung auf die Klage fest- geseßt ift. j 22

. 8, Die landesgeseßlihen Vorschriften über die Ausseßung der Verkündung von Ehescheidungsurtheilen werden aufgehoben.

S. 9, Die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung und des Cinführungsgeseßes zu derselben finden au auf die bürgerlichen Rechtsftreitigkeiten Anwendung, welche vor dem Geheimen Justiz- Rath verhandelt werden. Die erste Instanz des Geheimen Justiz- Raths gilt hierbei als Landgericht, die ¡weite als Ober-Landesgericht.

S. 10. Die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung und des Cinführungsgeseßzes zu derselben über das Verfahren in den zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörigen Rechtsstreitigkeiten finden au auf die bürgerlihen Rechtsstreitigkeiten Anwendung, welche zur Zuständigkeit der Gewerbegerihte im Bezirk des Appellationsgerihts- hofes zu Cöln gehören. j

Auf den Vorsißenden des Gerickt3s finden die den Vorsitzenden im [andgerihtlihen Verfahren betreffenden Vorschriften entsprechende Anwendung. J

Die Einlafsungsfrist (§. 234 Abs. 1 der Deutschen Civilprozeß- ordnung) beträgt mindestens 24 Stunden.

Die Urtheile sind ohne Rücksiht auf den Werth des Gegen- flauvesn, der Verurtheilung und ohne Antrag für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Die Zulässigkeit der Berufung ist durch einen den Betrag von achtzig Mark übersteigenden Werth des Streitgegenstandes bedingt.

Für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Berufung und der Beschwerde ift das Landgericht, in de¡jsen Be- zirk das Gewerbegeriht seinen Siß hat, und im Falle der Be- \chwerde gegen eize Entscheidung des Landgerichts das Ober-Landes- geriht zuständig. j

Das Verfahren vor den Vergleihskammern wird dur diese Vorschriften nit berührt. Aus den von denselben aufgenommenen Vergleichen findet die Zwangsvollstrekung nah den Vorschriften der Deutschen, Civilprozeßordnung statt.

È 11, Im Bezirk des Appellationsgerihtshofes zu Cöln finden auf Gütertrennungéklagen (Art. 1443 des rheinishen Civilgeseßbuchs) die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung mit folgenden näheren Bestimmungen Anwendung.

Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich nach §. 568 der Deutschen Civilprozeßordnung. Ï

Ein die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts, den An- trag und den Termin zur mündlichen Verhandlung enthaltender Aus- zug aus der Klageschrift ist nach den Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung über die öffentlihe Zustellung einer Ladung be- kannt zu machen. Zwischen dem Tage der leßten Einrückung des Auszuas in den öffentlihen Blättern und dem Termin zur münd- s Verhandlung muß ein Zeitrauni von mindestens einem Monat iegen,

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den 5. Mai, Abends.

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1879.

Die Vorschrift des §. 577 der Deutschen Civilprozeßordnung findet unter den Chegattea entsprewende Anwendung.

Die Vorschriften des Art. 871 der Rheinischen Civilprozeß- ordnung bleiben unberührt.

Das auf Gütertrennung erkennende Urtheil is von Amttwcçen den Parteien zuzustellen und nah Eintritt der Rechtékraft in gleicher L wie der Auszug aus der Klageschrift öffentlih bekannt zu maden.

_ Die in Artikel 1444 des Rheinischen Civilgeseßbuh3 vorgesehene Frist läuft von dem Tage der Rechtskraft des Urtheils. ;

Die den Gläubigern na Artikel 1447 daselbst zustehende An- fechtung des rechtsfräftigen Urtheils ist im Wege der Klage geltend zu macben. Die Klage findet nur bis zum Ablauf eines Jahres nah der leßten Einrückung des Urtheils in die öffentlihen Blätter ftatt. Das Gericht, welches in der Hauptsache erkannt hat, ist für die Klage aus\{ließlich zuständig.

F. 12. Aus den gemäß §. 59 der Feldpolizeiordnung vom 1. November 1847 vor der Polizeibehörde geschlossenen Vergleichen findet die gerihtlihe Zwanzsvollstreckung statt.

Die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung über die Zwangsvollftreckung aus notariellen Urkunden finden hierbei ent- sprechende Anwendung.

In den Fällen der §8. 664, 665 der Deutschen Civilprozeßord- nung ift die vollstreckbare Ausfertigung nur auf Anordaung des Amtsgerichts zu ertheilen, in dessen Bezirk die PolizeibeZörde den Amtssiß hat. i

8. 13, Die Vorschriften des Gesetzes über das Grundbuchwesen im JIadegebiet rom 23. März 1873 (Gesez-Samml. S. 111). 5.3 und des Gefeßes über das Grundbuhwesen in der Provinz Hannover vom 28. Mai 1873 (Geseß-Samml. 253) §8. 3, daß ein vollstreck- bares Erkenntniß von dem Grundbuchamt einem rechtskräftigen glei zu_ achten sei, werden aufgehoben.

; Ä 14. Die-Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung über die Wirküngen der Pfändung finden ne Iteende wendung auf die auf nd einer Entscheidung oder Anordnung der zuständigen Ver- S de, eines Verwaltungsgerihts, einer - Auteinander-

L e Br , „dem die Befugniß zur

eni Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen aus den im Arts gra rata Ent- scheidungen oder Anordnungeu erfolgt im Ans{lufse an die Vor- leisten der Deutschen Civiklprozeßordnung durch Königliche Ver- ordnung.

. 15. In Neuvorpommern und Rügen erfolgt die Beitreibung von Abgaben und Leistungen an Kirchen, öffentliche Schulen und an deren Beamte nah näherer Bestimmung der Kabinctsordre vom 19. Juni 1836 Nr. 1 und 2 (Geseßz-Samml. S. 198) und des Ge- seßes vom 24. Mai 1861 §. 15 (Gesez-Samml. S. 241) im Wege der administrativen Zwangsvollstreckung.

F. 16. Die Pfändung einer in einem Grund- oder Hypotheken- buche eingetragenen Forderung oder Berechtigung erseßt die Bewilli-

ung des Schuldners zur Eintragung des entstandenen -Pfandrechts.

Sicin Nachweise der Pfändung ist der Nachweis der Zuïstellung des Pfändungsbesc{lusses an den Eigenthümer des Grundftücks erforder- lih und ausreichend.

Die Ueberweisung einer in einem Grund- oder Hypothekenbuche eingetragenen Geldforderung an Zahlungsftatt ersetzt die Bewilligung des Shuldners zur Eintragung der Abtretung. e /

Zu dem Antrage des Gläubigers auf Eintragung ift weder die Vermittelung des Prozeßgerihts oder des Vollstreckungsgerihts, noch die Beglaubigung erforderlich. L : t

Die Vorschriften des bürgerliwen Rechts über die Voraussezun- gen, unter welchen die Rechte an einer in einem Grund- oder Hypo- thekenbuche eingetragenen Forderung Rechtswirkung gegen Dritte er- langen, bleiben unberührt. Ó

8.417. Bei Pfändung eines Anspruchs, welcher die Uebertragung des Eigenthums einer unbeweglihen Sache zum Gegenstande hat, ift anzuordnen, daß die Uebertragung nur an den nah §. 747 der Deutschen Civilprozeßordnung zu bestellenden Sequester als Ve:treter des Schuldners vorgenommen werde. Der Sequester ist zu ermäch- tigen und anzuweisen , daß er an Stelle des Schuldners die zu dem Erwerb erforderlihen Ecklärungen abgebe und die Eintragung der Forderung des Gläubigers in das Grund- oder Hypothekenbuch in der zur Sicherstellung eines Anspruchs auf Eintragung vorgeschrie- benen Form bewillige oder beantrage. i :

Ist der Anspruch für mehrere Gläubiger gepfändet, so hat der Sequester die Eintragung -der Forderungen in der dur die Z-it dex Le bestimmten Reihenfolge zu beantragen; wenn ein Gläu-

iger eine andere Reihenfolge verlangt. oder die Zeit der Pfändungen nicht erhellt,” zu gleihen Rechten unter dem miteinzutragenden Vor- Jene einer anderweitea Feststellung des Ranges derselben unter einander. fa f

8. 18. Die nah dem Geseh über den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke vom 5. Mai 1872 zur Ein- tragung einer Vormerkung erforderlihe Vermittelung des Prozeß- richters findet nur als Ausführung einer einstweiligen Verfügung nah den Vorschriften der Deutshen Civilprozeßordnung statt.

8. 19. Die durch einstweilige E On aageordneten Ein- tragungen in einem Grund- oder Hypothekenbuche find nach Vorlegung eines vollstreckbaren Urtbeils oder Beschlusses, durch welche die einst- weilige Verfügung aufgehoben ift, auf Antrag des Eigenthümers zu

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lôfhen. Zu dem Antraz ift weder die Vermittelung des Prozeß- S des Vollstreckungsgerihts, noch die Beglaubigung er- orderlich.

§. 20. Für das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftlos- s (AESt Ren) von Urkunden sind die Gerichte aus\{hließ- ih zuständig.

Die Verschriften der 88. 839 bis 842, 846 bis 848 der Deut- {en Cioilprozeßordnung finden auch bei dem Aufgebot anderer als der im §. 837 der Deutschen Civilprozeßordnung bezeichneten Urkun- den mit Aus\{luß aller besonderen Vorschriften Anwendung.

Betrifft das Aufgebot Urkunden, für deren Aufgebot die Bc-

fanntmahung dur namentlich bezeihnete Blätter în Privilegien oder Statuten besonders vorgeschrieben ist, so erfolgt die öffeatliche