1879 / 106 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

THEMLELr

Köniziiche Schauspiele, Dienstag: ODpern- haus. 112. Vorstellung. Der Freishühß. Oper in 3 Abtheilungen (zum Theil nah einem Volks- märhen: Der Freishütß) von Friedrich Kind. Musik von C. M. von Weber. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus, 117. Vorstellung. Uriel Acosfta. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Carl Gußkow. eue geseßt vom Direktor Deey. Anfang ( Uhr.

Am Mittwoch bleiben die Königlichen Theater ge\chlossen.

Donnerstag: Opernhaus. 113. Vorstellung. Die Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Akten voa Richard Wagner. (Fr. Mallinger, Frl. Brandt, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Ernst.) An- fang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. 118. Vorstellung. Die Frau ohne Geist. Lustspiel in 4 Aufzügen von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr.

Falluer-Theater. Dienstag: Zum 39. M.: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von Cd. Jacobson. _

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag und die folgenden Tage: taube,

Die Lach-

Yictoria-Theater, Direktion: Emil Hahn. Dienstag : Bastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante , von der großen Oper in Paris und des Hcu. van Hell. Zum 51. Male: Die Kin- der des Fapitain Grant. Großes Ausftattungs\tück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d’Ennery. Deutsd von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene geseßt von Emil Hahn.

Krolls Theater. Direktion: Enzel - L-brun. Dienstag: Zum 2. Male: Großstädtisch. Schwank in 4 Akten von J. B. v. Schweißer. Vorher: Großes Garten-Concert. Preise: 1. Parquet oder Tribüne 2 A, IL. Parquet oder ein Logenplaß 1,50 4, Entrée 1 (4 Abonnement-Billets, gültig bis 1. Oktober, Dußd. 9 44 Billetverkauf: an der Kasse des Krollshen Etablissements von 9 Uhr an; im Invalidendank, Markgrafenstraße 50, in den Cigarrengeschäften von Bac, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstraße 50. Anfang des Concerts 9 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Mittwoch bleitt das Theater geschlossen.

Germania-Theater, Dienstag: Zu besonders ermäßigte. Preisen (Parquet 1 4): Therese Kro- nes. (harakterbild mit Gesang in 3 Akten von Carl Haffner. Musik von Ad. Müller.

Mittwoch: Geschlossen.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Mathilde Zierold mit Hrn. Rit- tergutsbesißzer Emil Wendler (Mietelfelde—Si-

monédorf).

Verehelicht: Hr. Pastor Conrad Gadow mit Frl. Franziska Smigielska (Swinemünde Berlin). /

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Domdiakonus Martius (Merseburg). Eine Tochter: Hrn. Premier-Lieutenant v. Bothmer (Zittau).

Gestorben: Frau Postdireltcr Bertha Hansing, geb. Ritter (Uelzen). Frau Pastor Hermine Thilo, geb. Luyken (Borgktc!:hausen). Hr. Pastor Wilhelm Schircks (Nhoden).

Stebriefe und Untersuchungs - Sachen.

[4027] Urtheil3-Auszug.

Durch das von der korrektionellen Kammer des Königlichen Landgecichts zu Aachen am 5. März 1879 erlaffene Erkenntniß wurde

Fricdrich Weber, 43 Jahre alt, Kappen- macher, zuleßt zu Crefeld wohnhaft, für überführt erklärt: am 14, Dezember 1878 zu Geilenkirchen den Reichskanzler Fürsten von Bismarck öffentlich Ns auf seinen Beruf beleidigt zu aben, und auf Grund der 88. 185 und 200 des Straf- Geseßbuhs, sowie des Artikels 194 der Kriminal- Prozeßordnung zu ciner Gefängnißstrafe von vier Monaten und in die Kosten verurtheilt ;

auch dem Beleidigten die Befugniß ertheilt, die Verurtheilung binnen drei Monaten nach beschritte- ner Rechtskraft des Urtheils einmal in dem Kreis- blatte des Kreises Geilenkirhen und dem Reichs- een Pit auf Kosten des Verurtheilten bekannt zu machen.

Für die Richtigkeit des Auszuges unter Bescheinigung der Rechtskraft: Der Landgerichts-Sekretär. Rameken.

Oeffentliche Vorladung. Auf Grund der An- klage vom 15. Februar 1879 und nah §. 140 des Reichs\trafgeseßbuhs wird gegen: 1) Johann Nabor aus Schwarzwald, 2) Iohann Sojka aus Schwarz- wald, 3) Arbeiter Woyciech Olek aus Krempa, 4) Arbeiter Franz Warga aus Olobok, 5) Arbeiter Stanislaus Boguszyk aus Rofsos8zyce, 6) Schmiede- sohn Thomas Lesniewslki aus Boczkow, 7) Magd- sohn Ludwig Kaluiny aus Gostyczyn, 8) Franz Szwala alizs Szawolinski aus Macznik, 9) Joseph Jedrzejak aus Droguslaw, 10) Johann Tomaszewski aus Skrzbow, 11) Joseph Majtas aus Zacharzew, 12) Franz Zietek aus Zacharzew, 13) Tischler Thadaeus Kudlicki aus GSroß- Przygodzice, 14) Schänkersohn Max Seidel aus Olobok, 15) Knecht Valentin Lamek alias Lamczak aus Zacharzew die Untersuhung wegen Vergehens wider die öffentliche Ordnung eingeleitet uyd zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache ein Termin auf den 27, Juni 1879, Vormittags 9 Uhr, vor der Kriminaldeputation im Sitzungssaal ter 1, Abthei- lung angeseßt. Da der Aufenthalt der Angeklagten unbekannt ijt, so werden dieselben hierdurb in Ge- mäßheit des Artikel 46 des Geseßes vom 3. Mai 1352 zu dem gedachten Termine mit der Aufforde- rung öffentlich vorgeladen, in demselben zu erschei- nen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be-

weiêsmittel mitzubringen odec solhe dem Gericht so g vor dem angeseßten Termine anzuzeigen, daß je noch zu demselben herbeigeshafft werden können. Im Falle des Ausbleibens der Angeklagten wird mit der Verhandlung und Entscheidang der Sache in contumaciam vorgegaugen werden. Zugleich wird zur Deckung der die Angeklagten möglicherweise treffenden Strafe und Kosten des Verfahrens auf das im Inlande befindlihe Vermögen derselben bis zur Höhe von 450 M ein Arrest gelegt. Ostrowo, den 21. Februar 1879. Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Strafsachen.

Ediftal-Citation. Auf die Anklage des Polizei- anwaltes vom 24. Juni 1878 ist gegen den An- geklagten Buchhandlungsreisenden Alexauder

ache am 10. März 1854 geboren, evangelischer Religion, welcher fih zuleßt in Potsdam aufgehalten hat, wegen Uebertretung des §. 19 des Geseßes vom 30. Mai 1820 die Untersuchung eingeleitet, und haben wir zum mündlichen Verfahren einen Termin auf den 24. Zuni 1879, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokale anberaumt, wozu der dem jeßigen Aufenthalte nah unbekannte Anzeklazte mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Verthei- digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter genauer Angabe der da- dur zu erweisenden Thatsachen uns fo zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheint der Ange- fÉlante nicht, so wird mit der Untersuchung und Ent- scheidung in contumaciam verfahren werden. Pots- dam, den 24. Februar 1879, Königliches Kreis- geriht. Abtheilung I. Kommission für Ueber- tretungen.

[4030]

Der Tischlergeselle Förster, früher hieselbft, welcher nach der Angabe seiner Ehefrau Mari-, geb. Drews, hieselbst am 8. Januar 1877 von hier nach Berlin gegangen ift, um dort Arbeit zu fuchen, nah etwa vierwöchigem Aufenthalt daselbst aber sih von dort entfernt und seitdem überall keine Nachricht aa seine Chefrau hat gelangen laffen, über dessen Verbleib auch anderweitig nihts ermit- telt ist, wird auf detfallsigen Antrag seiner Ehe- frau hiedurch ein für alle Mal aufgefordert,

: am #0. August ec.,

Mittags 12 Uhr, vor Großherzoglicher Justizkanzlei allhier persönlich zu erscheinen, unter dem Nach- theile, daß seine Entfernung für eine böslihe an- genommen, das zwischen ihm und seiner genannten Chefrau anno bestehende Eheband gänzlich ge- trennt und sonst wider ihn erkannt werden soll, was Rechtens.

Neustrelitz, 1. Mai 1879.

Großherzogl. mecklenb. Justizfanzlei. E. v. Blücher.

[4046] __ Königlidje Ostbahn,

Die Ausführung der Bagger-, Ramme-, Zimmer-, Maure1- und Schmiedearbeiten zur Erbauung eines Mastenkrahns in der,ODder bei Cüstrin, veranschlagt auf 16 539,29 4, soll zusammen vergeben werden.

Submisionstermin am 20. Mai cr.,, Vormit- tags 10 Uhr, bis zu4welhem Offerten, mit ent- 1prehender Aufschrift versehen, einzureichen find. Bedingungen, Zeichnungen und Preisverzeichnisse liegen in meinem Bureau zur Einficht aus, können auch gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden.

Cüstrin IL., den 3. Mai 1879.

Königliche Eisenbahu-Baun-Znuspektion. Roeder.

[18871] Bergisch-Märkische Eisenbahu.

Die pro 1879/80 für die diesseitige Verwaltung erforderlichen Bekleidungs-Materialien, als: feines, mittelfeines und ordinäres blaues Tuch, feines und ordinâres graues Tuch, Düffel, schwarzes und orange- farbiges Tuch; Futterstcffe: Lama, Zanella, Calmuc, Nessel, Leinen, Watte; ferner Knöpfe, Abzeichen und Pelzmüßen follen im Wege der Submission ver- geben werden.

Die Bedinaungen tönnen im Bur-au der Central- Materialien-Vecwaltuna hierselbst eingeschen oder von derselben gegen Einsendung von 75 H pro Eremplar bezogen werden.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Auf- chrift: „Offerte auf Lieferung ven Bekleidungs- Materialien“ portofrei bis zum 23, Mai cer. bei der Central-Materialien-Verwaltung hierselbst ein- zureihen. Die Eröffnung der eingegangenen Offerten erfolgt am 24. Mai, Vormittags 10 Uhr, eben- daselbst in Gegenwart der arwesenden Submittenten.

Elberfeld, den 24. April 1879.

Das Kuratorium der Kleiderkasse der Bergisch-Märkischen Bahn,

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

Braunschweig - Hannoversche 121 Hypothekenbank,

Den Amortisationsbedingungen entsprechend, sind am 17. d. Mts. in Gegenwart eines öffentlichen Notars von den von uns emittirten unkündbaren Pfandbrief - Anleihen die nachstehend verzeichneten Pfandbriefe zum 1. Juli d. J. durch das Loos zur Amortisation bestimmt, nämlich :

1) Serie L. 43proc. Pfandbriefe vom 1. Juli 1872,

Litt. A, zu 3009 Sîir. 89 144.

Litt, B. zu 15009 Æ Nr. 26 139 204 223 263 289 382 568.

Litt. C. zu 300 A Nr. 8 97 200 207 298 422 438 512 549 584 689 690 701 703 777 888 978 1007 1100 1224 1277 1330 1377 1403 1632 1738 1804 1990 2029 2100 2216 2300 2380 2395 2497 2531 2551 2626 2638 2683 2757 2810 2825 2838 2904 3073 3146 3211 3225 3257 3288/3318 3359 3432 4083 4238 4247 4254 4256 4364 4407 4544 4625 4699 4780 4790 4921 5238 5299 5311.

2) Serie IV. ¿proc. Pfandbriefe i vom 1. Juli 1873.

Litt, A. zu 3000 Æ Nr. 413 534 586 651 1060

Litt. B. zu 1500 ÆA Nr. 1568 2112 2178 2299 2316 2328 2580 2954,

Litt, C, zu 300 Æ Nr. 3058 3332 3398 3444 3453 3756 4329 4389 5008 5733 5767 6622 7290 7295 7315 T7416 7751 7760 7970 8471 8489 8534 8931 9299 9370 9528 9829 9989 10032 10231 10238 10301 10312 10729 10876 11678 11781 11960.

3) Serie VL. Sproc. Pfandbriefe vom 1. Juli 1874,

Litt, A. zu 3000 A Nr. 363.

Litt, B. zu 1500 A Nr. 572 627 1258 1363 1368 1556 1644,

Litt. C. zu 300 A Nr. 2152 / 2643 3137 3331 3463 3734 3778 4121 4293 4613 4622 4706 4751 4817 4887 5059 5398 5662 5880 5916 5926 6039 6843 7002 7261 7322 7509 7697 7738 8065 8493 8615 8896 9048 9199 9857.

Die Rückzahlung dieser Pfandbriefe erfolgt gegen Einlieferung der Obligationen nebft dazu gehörenden Talons und der niht fälligen Coupons bis zum

1, Sul H: I., unter Abrechnung der Stückzinsen auf unseren Kassen zu Branushweig und Han- uover und bei den fonstigen bekannten Zahlstellen.

Vom 1. Juli d. J. ab werden diese Pfandbriefe nit mehr verzinst.

Die zu ausgeloosten Obligationen gehörenden, nah dem Kündigungsötermine fällig werdenden Coupong werden zwar von uns bei Präsentation eingelöst jedoch wird der dafür gezahlte Betrag demnächst vom Nominalbetrage der Obligationen in Abzug gebracht. __ Listen der noch nicht zur Einlösung präsenticten früher ausgeloosten Pfandbriefe sind bei den bekann- ten Zahlstellen einzusehen und von uns zu beziehen.

Braunschweig, den 24. März 1879. (s Cto. 968.)

Braunschweig - Hannoversche Hypothekeubauk.

Gravenherst, von Seckendorff,

[4049]

Deutsche Gruudcredit-Bauk.

Nushándigung neuer Couponsbogen.

Die Aushändigung der neuen Couponsbogen zu unseren 5 “/cigen Prämien- i s theilung T. Nr. 1 bis 60,000 enthaltend 20 Zinécoupons für die Zeit vol L Juli E N 1889 nebst Talon wird vom 15. dieses Monats ab an den Wochentagen von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr gegen Einlieferung der vom 1. Juli 1869 datirten Talons erfolgen.

Die bezüglichen Talons sind nebst zwei arithmetisch geordneten, die Adresse des Prüsen- tanten deutlich angebenden Verzeichnissen an unsere Hauptkasse hierselbst einzuliefern oder franco

einzusenden.

langt wird.

Gegen die mit der Post an uns eingesandten Talons erfolgt Sendang ber Couvonsb , Angabe des vollen Wecthes der Coupons, sofern eine andere Wertbdeklaration nicht HUSbrianE e

Zum Zweck der kostenfreien Einsendung an uns können die betreffenden Talons, mit d Nummernverzeichnissen versehen, auch bei folgenden Bankhäujern : 2 VOPNHER

der Berliner H

andelsgesellshaft in Berlin,

dem Schlesischen Bankverein in Breslau, den Herren Nuffer & Comp. in Breslau,

dem Herrn Jonas Cahn in Boun,

den Herren Schraidt & Hoffmann in Coburg, den Herren Deihmaunn & Co, in Cöln,

dem Herrn J. H. Cohn in Dessau,

den Herren George Meusel & Comp. in Dresden, dem Herrn Adolph Stürcke in Erfurt,

der Deutschen Vereinsbank in Frankfurt a./M., der Norddeutschen Bank in Hamburg,

der Vereinsbank in Hannover,

den Herren J, Simon Wwe. & Söhne in Königsberg i./Pr.,

der Leipziger Bank in Leipzig,

den Herren Hammer & Schmidt in Leipzig, den Herren Dingel & Comp. in Magdeburg, dem Herrn Wm, Schlutow in Stettin,

eingeliefert werden.

: Die Auélieferung der neuen Couponsbogen erfolgt von diesen Bankhäusern, sowie von uns selbst baldthunlihst innerhalb einer zu bestimmenden Frist.

Formulare für die Nummernverzeichnisse können sowohl bei unserer Hauptkasse hierselbst als bei den vorgenannten Bankhäusern vom 15. dieses Monats ab in Empfang genommen werden.

Gotha, den 2. Mai 1879.

Cto, 87/5.)

Deutsche Grundcredit-Bank,

von Holhendors. Laudsky. N. Fricboes.

Verschiedene Bekanntmachungen.

04013] Veigeordueten-Stelle.

Die Stelle des zweiten besoldeten Beigeordneten hiesiger Stadt mit einem Gehalt von 4800 wird vorcausfichtlich im Juli d. J. vakant.

Meldungen im Verwaltungsfach bereits bewährter Bewerber nimmt der Unterzeichnete bis zum 25. Mai d. J. entgegen.

Düsseldorf, den 25. April 1879.

Der Ober-Bürgermeister.

Beeker, (Df. 284.)

Janus, Lebens- und Pensious-Versicherungs- Gesellschaft in Hamburg.

Ordentliche Generalversammlung am Sonnabend, den 24, Mai d. J, Nachmittags 24 Uhr, im Hause der Gesellshaft, Pferdemarkt 51, wozu die Herren Aktionäre und die zum Besuche berechtigten Versicherten Hiermit eingeladen werden.

Hamburg, den 4. Mai 1879.

Der Verwaltungsrath.

G. H, Fe. Creußburg, Präsident. |

[4039] Bekanutmachuua.

Der Buchhalter Poppe is zum Mitgliede der Cuélioy des Preußischen Béatttèn - Vereins er- nannt.

Hannover, den 3. Mai 1879.

Der Verwaltungsrath des Preußishen Beamten-Vereins, von Leipziger.

4001] Berichtigung.

In unserer in Nr. 103 d. Bl. veröffentlichten Uebersicht vom 30. April er, waltet insofern ein Irrthum ob, als darin die „an eine Kündigungs- frist gebundenen Verbindlichkeiten“ mit 4 3,941,000 aufgeführt sind, nährend dieselben nur 4 2,941,000 betragen.

Cöln, den 3, Mai 1879,

Kölnische Privat-Bank. Kaulbah-Stiftung.

Generalversammlung

Montag, den 12. Mai a. e., im Lokale der Alm, Abends 6# Uhr. __ Tagesorduuug: Rechnungsablage. Nürnbecg, den 2. Mai 1879, F. C. Niayer.

[3835]

Victoria zu Berlin.

Allgemeine Verficherungs-Actien-Gefellschaft. Die Aktionäre werden laut 8, 29 der Statuten hierdurch zur vierundzwanzigsten ordentlichen Generalversammlung

auf Dieustag, den 20. Mai cr., Nachmittags 5 Uhr,

in die Bureaux unserer Gesellschaft, Mohrenstraße Nr. 45, eingeladen. Die Eintrittskarten und Stimmzettel find ebendaselbst bis zum 19, Mai cr.,, Nachmittags 4 Uhr, von denjenigen Aktionären, auf deren Namen die Aktien in unseren Büchern vermerkt sind, in

Der Aufsichtsrath.

A. J. Jacoby.

Empfang zu nehmen. Berlin, den 28. April 1879.

[4047]

Ausloosung

Crefelder Stadt-Dbligationen

vom Jahre 1876. Zur Ausloosung der im l. J. zur Einlösung kommenden Crefelder Stadt-Obligationen,

19 Stück La. A. à 1000 M.

nämlich:

15

Ba De 10 i La. C.

500 200 ,„

wird hierdurch Termin auf Mittwoch, den 28. Mai c.,, Morgens 11 Uhr, im Rathhausfaale hier - selbft bestimmt, wozu Jedermann der Zutritt gestattet ift. y ius, y

Crefeld, den 1. Mai 1879,

(Ca. 18/5.)

Die städtische Schuldeutilgungs-Commission,

niglich Preußif

F i Dos Abonnement betcägt 4 A 50 S | für das BVierteljaßr.

\ Insertionspreis für den Ranm einer Druckzeile 30 D

nzeiger.

Alle Post-Anftalten nehmen Bestellung an;

/ für Berlin außer den Pest- Ausftalten auch die Expe-

dition: SW. Wilhelmfir. Nr. 32. k

A3 106.

Se. Maiestät der König haben Allergnädigst geruht : dem General-Lieutenant zur Disposition von Bern- ardi, bisher Commandeur der 2. Division, den Rothen dler-Orden erster Klasse mit Eichenlaub; dem Landrath von S andt zu Bonn den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleise; dem Landrath Schanß zu Rotenburg, Regie- rungsbezirk Cassel, und dem Justiz-Rath, Rechtsanwalt und Notar von Wehren zu Heiligenstadt, den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; dem Wirklihen Geheimen Rath und Ober-Präsidenten Dr. von Horn zu Königsberg i./Pr. den Königlihen Kronen-Orden erster Klasse mit dém Emaille- Band des Rothen Adler-Ordens mit Eichenlaub; dem Stabs- und Bataillons-Arzt Dr. Lindes beim Garde-Füsilier-Regi- ment und dem Ober-Steuer-Controleur, Steuer-Jnspektor Janz zu Wehlau den Königlichen“ Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Botenmeister Duebecke bei dem Stadt- geriht zu Königsberg i./Pr. das Kreuz der Fnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich italienishen Vize-Konsul Dr. med. Sola- nelli, bisher in Larnaka auf Cypern, und dem Känmerier Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen, Ds ine den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Neich.

Der Kaiserliche Konsul J. Sievers zu Puerto Cabello (Venezuela) ist am 7. April verstorben, :

Bekanntmachung.

Auf Grund des §. 18 Abf. 2, §. 98 der Rechtsanwalts- Ordnung vom 1. Juli 1878 (R. G. Bl. S. 177) wird hier- durch bestimmt, daß vom 1, Oktober 1879 ab in Bezug auf den Wohnsitz der bei dem Reichsgerichte zugelassenen Rechts- anwälte die Ortschaften :

Gohlis, Plagwiß, Connewiß, Lindenau, Eutriß\ch und Reudniß als zu der Stadt Leipzig gehörig anzusehen sind.

Berlin, den 5. Mai 1879.

Jn Vertretung des Reichskanzlers : Friedberg.

Königreich Preufen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Amtmann Gustav Adolph Dombois zu Er- kelenz zum Landrath des Kreises Erkelenz zu ernennen.

Verordnung,

betreffend die für die Bestimmung des Dicnst- alters der Richter maßgebenden Grundsäße.

Vom 16. April 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen 2c. verordnen auf Grund des 8. 9 des ra eos zum Deutschen Gerichtsverfassungsgeseze vom“ 24. April 1878 (Geseß-Samml. S. 230), was folgt : i

8. 1. Jn dem Besoldungsetat des Senats-Präsidenten der Ober-Landesgerichte wird die Reihen olge dur das Alter der Ernennung zum Senats-Präsidenten bestimmt. i:

__Hat der zum Senats-Präsidenten Ernannte vorher ein Richteramt oder ein Amt in der Justizverwaltung bekleidet, mit welhem der Rang der Räthe der dritten oder einer noch öheren Rangklasse verbunden war, so tritt er in die Reihen- olge derSenats-Präsidenten nah dem Alter seiner Ernennung zu jenem Amte.

Die Präsidenten der Appellationsgerihte, welche als Senats-Präsidenten angestellt werden, gehen allen Anderen vor, und Ern untereinander nach dem Alter der Er- nennung zum Appellationsgerihts-Präsidenten.

D 4 dem Besoldungsetat der Landgerichts-:Präsidenten wird die eNeuipoe dur) das Alter der Ernennung zum Landgerichts-Präfidenten bestimmt; im Uebrigen finden die Bestimmungen des §8. -1 entsprechende Anwendung. :

8. 3. pn dem Besoldungsetat der Ober-Landesgerichts- Räthe wird die een oge durch das Alter der Ernennung zum Vber-Landesgerichts-Rath bestimmt.

Hat der zum Mitgliede eines Ober - Landesgerichts Er - nannte vorher ein Richteramt oder ein Amt in der Justiz- verwaltung bekleidet, mit welhem der Rang der Räthe vierter Klasse verbunden war, so tritt er in die Reihenfolge der Ober- Lg S NYe nach dem Alter seiner Ernennung zu jenem Amte. :

Haben die zu Ober-Landesgerichts-Räthen Ernannten vorher ein Richteramt oder ein Amt in der Justizverwaltung bekleidet, mit welhem der Rang der Räthe dritter oder einer noch höheren Rangklasse verbunden war, so gehen dieselben

König von

B

den 6. Mai, Abends.

allen Anderen vor, ü Alter der Ernennung

8.4. J wird die Reihen

nem Amte.

Besoldungsetat der Landgerichtsdirektoren urch das Alter der Ernennung zum immt; im Uebrigen finden die Bestim- prechende Anwendung.

8, 5, r jeden Vber-Landesgerichtsbezirk wird ein ge- meinschastliher Besoldültgsetat déx Landrichter und Amtsrichter gebildet und die Reihenfolge der Richter dur das Dienstalter als Gerichts-Assessor (rihtexlichés Dienstalter) bestimmt. Dabei gelten jedoch dié nachfölgenden näheren Bestimmungen :

1) die früheren Pätxüinonialrichter behalten das ihnen auf Grund des Allerbö{sten Erlasses vom 19. März 1850 (Geseß-Samml. S. 274 beigelêgte Dienstalter ;

2) die Friedensrichter im Bezirk des- Appellationsgerichts- hofes zu ‘Cöln -tretew-# den Etat der Richter erster Fnstanz mit dem Dienstaltèr E Ses ihnen dur den Allerhö&hsten Erläß vom 20. März 1872 (Gésey-S2nml. S. 261) sür den Etat der Friedensrichter beigelegt ist ; ie Aa

3) in dem Bezirk des Ober-Landesgerichts Cassel er- folgt die Bildung des neuen Etats und der spätere" Eintritt in denselben nach den bisherigen für den Bezirk des Appellations gerihts zu Cassel in Betreff des richterlihen Dienstalters beobahteten Grundsäßen; -

4) in dem Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Celle treten die vor dem 1. Oktober 1879 im Bezirk des Appellations- i ngestellt «gewesenen Mitglieder der Ober- gerichte und Amtsgerichte nach Maßgabe ihres bisherigen rich: terlihen Dienstalters. in den neuen Besoldungsetat über; den- jenigen“ Mitgliedern jeëoch, welche bei ihrem Eintritt in den isherigen Etat der SeGerihte uus Amtsgerichte . eines b “andérw@* begrültdeten richterlihen Dienstalters ver- lustig gegangen ‘baren, wird ihre Stelle auß Grund. des §. 6 besonders angewiesen werden.

Jnsoweit die vorstehenden Bestimmungen zu einer Ent- scheidung nicht führen würden, êrfolgt die Festsezung des Dienstalters für diejenigen vor dem 1. Oktober 1879 angestellt gewesenen Justizbeamten, welche die große Staatsprüfung nah den in den älteren Provinzen in Geltung gewesenen Vor- christen nicht abgelegt haben, in der Art, R von der durch die erste Staatsprüfung, oder, wo eine solche nicht erfordert wurde, dur den Eintritt in den Staatsdienst oder in die Advokatur begründeten Dienstzeit ein vierjähriger Zeitraum in Abzug gebracht wird. Ó A0

§, 6. Dem Justiz-Minister steht“ die Befugniß zu, in ein- zelnen Fällen zur Beseitigung von besonderen Unbilligkeiten einzelnen Richtern ihre Stellen in den neuen Etats besonders anzuweisen ; hängt die Reihenfolge von dem richterlichen

Dienstalter ab (8. 5) und umfaßt ein Etat nur folche Richter,

welche die große Staatsprüfung abgelegt haben, so findet diese

Bestimmung keine Anwendung. i } j i

8, 7. Bei der Aufnahme in den preußischen Richterdienst fann die Zeit, welche der Aufzunehmende außerhalb des JZustizdienstes in einem unmittelbaren odex mittelbaren Amte des preußischen Staatsdienstes, im Reichsdienste oder im Dienste eines deutschen Bundesstaates zugebracht hat, ingleichen die Dienstzeit als Rechtsanwalt oder Notar mit Königlicher Genehmigung ganz oder theilweise auf das richterliche Dienst- alter in Anrechnung gebracht werden. - h

8. 8. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Deut- schen Gerichtsverfassungsgeseße in Kraft. j N

*Urkundlih unter Unserer Spn itigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Fnsiegel.

Gegeben V E 16. April 1879.

Wilhelm. Leonhardt.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der bisher aushülfsweise beshäftigte Zeichner Wilhelm Püßt ist zum etatsmäßigen Zeichner der Königlichen geolo- gischen Landesanstalt und Bergakademie ernannt.

Finanz-Ministerium.

Die Ziehung der 2. Klasse 160. Königlih Preußischer Klassen - Lotterie wird am 13. Mai d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.

Die Erneuerungsloose, sowic die Freiloose zu dieser Klasse sind nah den §8. 5, 6 und 13 des Ee anes, unter Vor- legung der bezüglichen Loose aus der 1. Klasse, bis zum 9. Mai d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen.

Berlin, den 6. Mai 1879.

Königliche General-Lotterie-Direktion.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Professor Dr. Hirshwald is zum ordentlichen Lehrer für Mineralogie und Geologie ernannt und an der Königlichen technischen Hochschule zu Berlin angestellt worden.

_genossenschaften.

Die Wahl des Oberlehrers Dr. Broicher am Gymna- sium zu Bonn zum Direktor des Gymnasiums zu Bochum ist bestätigt worden. i

Dem Oberlehrer am Gymnasium in Graudenz Friedri ch Röhl ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Dér ordentliche Lehrer am G Micaftiè u Bochum, Dr, Rehenbach, ist an dieser Anstalt zum Oberlehrer be- fördert worden.

Dem ordentlihen Lehrer Pottgießer am Gymnasium zu Bochum is} das Prädikat „Oberlehrer“ verliehen worden.

Der ordentliche Lehrer Wenkel an der Realschule IT. Ordnung zu Schönebeck ist zum Oberlehrer an dieser An- stalt ernannt worden.

Der seitherige Physikats-Assistent Dr. Coester zu Veder- hagen ist zum Kreis-Wundarzt des Kreises Rinteln mit An- weisung des Wohnsißes in Rinteln ernannt worden.

Die Nummer 19 der Geseß-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 8640 das Gesetz, betreffend die Bildung von Wasser- Vom 1. April 1879;

Nr. 8641 die Verordnung, betreffend die für die Be- vi des Dienstalters der Richter maßgebenden Gr!“ äße. Vew 16. April 1879. «Ler

Berlin, 2°n 6. Mai 1879. Ge-

z 4 4 ps - él. MECLCIEN Geseß-Sammlungs A leer i

ment. V -yrenvolle Stel- Bekann #benupre, Gu es gewagt, gleich- aûf Grund des Reihsg egts 96M I L, u gebdren, Das dur meine Bekanntmahung vom 17: Haussuchung (Reichs-Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der 1n8 auf, und nistishen Arbeiterbildungsverein“ in London Wers Me: periodischen Dru@scrift „Fretheit“ erstreckt Cnslag I diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unttreber ‘für rift „Thatsache“ zur Ausgabe gelangen. ckt, Peters- Berlin, den 5. Mai 1879,

Der Reichskanzler.

Jn Vertretung :

Hofmann.

nsinnigen ern, um ne und

1ziehen.

unge- ¿f Vor Bekanntmachung, A

betreffend Shußmaßregeln gegen die Rinder

Das Königlih sächsishe Ministerium des Fnnern h folgende Verordnung, die Ein- und Durchfuhr vo1 Vieh und anderen Gegenständen über die sähsisch- böhmische Landesgrenze betreffend, vom 4. Mai 1879, erlassen :

Nachdem neuerdings die Rinderpest in Peterswalde in Böhmen wieder ausgebrochen ist, so findet das Ministerium des Innern sih veranlaßt, für die sächsisch-böhmishe Lan desgrenzstreckde von der Elbe bei Shöna bis Zinnwald bei Altenberg hiermit Folgendes zu ver-

ordnen : 8. 1. Verboten is} auf diesem Spin die Einfuhr Sachsen in Betreff

aus Böhmen nah und dur

a, aller Arten von Vieh, mit Ausnahme von Pferden, Maulthieren, Eseln und desjenigen Borstenviehs, welches nah beizubringenden amtlichen Begleitscheinen aus seuchenfreien Gegenden kommt, und auf der Eisen- bahn eingeführt wird,

b. folgender Gegenstände : l ;

aa, solcher thierisher Theile in frischem oder trockenem

Zustande, welhe von Wiederkäuern stammen, soweit nicht in §. 2 etwas Anderes bestimmt ist, bb. Dünger, Rauchfutter, Stroh und anderen Streu- materialien, gebrauchtes Ställgeräthe, Geschirre und Lederzeug | :

ce. Wolle, Haare und Borsten, sowie gebrau@thte Kleidungsstücke für den Handel un Lumpen.

8. 2, Dagegen is nicht beschränkt, bezw. bedingungs-

weise nachgelassen, die Ein- und Durchfuhr

a, von Butter, Milh und Käse,

b. von vollkommen trockenen Häuten und dergleichen, bez. gefalzenen Därmen, j ;

c. von Wolle, Haaren und Borsten in bearbeitetem Zu- par bezw. wenn solche der Fabrikwäsche unterlegen aben,

. von ges{hmolzenem Talg in Fässern und Wannen,

. von Knochen, Hörnern und Klauen in vollkommen lusft- o git Zustande und befreit von thierishen Weich- theilen,

f. von ama! in Fässern verpackt, ;

und ‘zwar zu b. bis f., dafern die Einfuhr in geschlossenen Eisenbahnwagen erjolge und durch amtliche Beglei ine nachgewiesen ist, daß diese unter b. bis f. erwähnten Gegen- stände aus völlig seuhenfreien Gegenden stammen , sowie endlich M S

V T:

R R u

S E S E

m Siiciciim I

—_—

r

S Fn s

B y

S

E L