1879 / 106 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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EDEACEE

Könilicie Schauspiele, Dienstag: Opern- haus. 112, Vorstellung. Der Freishühß. Oper in 3 Abtheilungen (zum Theil nach einem Volks- märchen : Der Freishüß) von Friedrih Kind. Musik von C. M. von Weber. Anfang 7 Uhr.

Scauspielhaus, 117. Vorstellung. Uriel Acosta. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Carl Cußkow. E Tee geleßt vom Direktor Deey. Anfang 7 E

Am Mittwoch bleiben die Königlichen Theater ge\{lossen.

Donnerftag: Opernhaus. 113. Vorstellung. Die Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Akten voa Richard Wagner. (Fr. Mallinger, &rl. Brandt, Hr. Bet, Hr. Frie, Hr. Ernst.) An- fang halb 7 Uhr.

Schauj]pielhaus. 118. Vorstellung. Die Frau ohne Geist. Lustspiel in 4 Aufzügen von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr.

Walluer-Theater. Dienstag: Zum 39. M.! Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von Cd. Jacobson.

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag und die folgenden Tage: Die Lath- taube,

Victoria-Theater, Direktion: Emil Hahn. Dienstag : Vastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante , von der großen Oper in Paris und des Hru. van Hell, Zum 51. Male: Die Kin- der des apitain Grant. Großes Ausftattungs\tück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d’'Ennery. Deutsh von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene geseßt von Emil Hahn.

Krolls Theater. Dircktion: Engel - L-brun. Dienstag: Zum 2. Male: Großstädtisch. Schwank in 4 Akten von I. B. v, Schweißer. Vorher: Großes Garten-Concert. Preise: I. Parquet oder Tribüne 2 M, 11. Parquet oder ein Logenplaß 1,50 M, Entrée 1 (4 Abonnement-Billets, gültig bis 1. Oktober, Dußd. 9 (4 Billetverkauf: an der Kasse des Krollshen Etablissements von 9 Uhr an; im Invalidendank, Markgrafenstraße 50, in den Cigarrengeschästen von Bac, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstraße 50. Anfang des Concerts o Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Mittwoch bleitt das Theater ge\{lo}sen.

Germania-Theater, Dienstag: Zu besonders ermäßigte: Preisen (Parquet 1 6): Therese Kro- nes. Charakterbild mit Gesang in 3 Akten von Carl Haffner. Musik von Ad. Müller.

Mittwoch: Geschlossen.

Familien-Nachrichten-

Verlobt: Frl, Mathilde Zierold mit Hrn. Rit- tergutsbesißer Emil Wendler (Mietzelfelde—Si- monsdorf).

Verehelicht: Hr. Pastor Conrad Gadow mit Frl, Franziska Smigielska (Swinemünde

A Ein Sob

Beboren: Ein ohn: rn. Domdiakon Martius (Merseburg). E Orr Tochter: Die Premier-Lieutenant v. Bothmer (Zittau).

Gestorben: Frau Postdireltcor Bertha Hansing, geb. Ritter (Uelzen). Frau Pastor Hermine Thilo, geb. Luyken (Borgkto!:hausen). Hr. Pastor Wilhelm Schircks (Rhoden).

Stecbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[4027] Urtheils-Auszug.

Durch das von der korrektionellen Kammer des Königlichen Landgecichts zu Aachen am 5. März 1879 erlassene Erkenntniß wurde .

E E t Sitte alt, Kappen- macher, zuleßt zu Crefeld wohn für überführt ecflärt: E am 14, Dezember 1878 zu Geilenkirchen Reichskanzler Fürsten Vent Bismarck etlte Denn auf seinen Beruf beleidigt zu jaben, und auf Grund der L. 185 und 200 des Straf- Geseßbuhs, sowie des Artikels 194 der Kriminal: Prozeßordnung zu ciner Gefängnißstrafe von vier Monaten und in die Kosten verurtheilt ;

auch dem Beleidigten die Befugniß ertheilt, die Verurtheilung binnen drei Monaten nach beschritte- ner Rechtskraft des Urtheils einmal in dem Kreis- blatte des Kreises Geilenkirhen und dem Reichs8- E auf Kosten des Verurtheilten bekannt zu machen.

e Für die Nichtigkeit des Auszuges unter Bescheinigung der Rechtskraft : Der Landgerichts-Sekretär. Rameken.

Oeffentliche Vorladung. Auf Grund der An- klage vom 15, Februar 1879 und nah S. 140 des Reichs\trafgeseßbuchs wird gegen: 1) Johann Nabor aus Schwarzwald, 2) Johann Sojka aus S{hwarz- wald, 3) Arbeiter Woyciech Olek aus Krempa, 4) Arbeiter Franz Warga aus Olobok, 5) Arbeiter Stanislaus Boguszyk aus Rossoszyce, 6) Schmiede- sohn Thomas Lesniewski aus Boczkow, 7) Magd- sohn Ludwig Kaluiny aus Gostyczyn, 8) Franz Szwala alizs Szawolinski aus Macznik, 9) Joseph Jeodrzejak aus Droguslaw, 10) Johann Tomadzewski aus Skrzbow, 11) Joseph Majtas aus Zatarzero, 12) Franz Ziotek aus Zacharzew, 13) Tisthler Thadaeus Kudlicki aus Groß- Przygodzice, 14) Schänkersohn Max Seidel aus Olobok, 15) Knecht Valentin Lamek alias Lamczak aus Zacharzew die Untecsuchung wegen Vergehens wider dié öffentliche Ordnung eingeleitet uyd zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache ein Termin auf den 27, Juni 1879, Vormittags 9 Uhr, vor der Kriminaldeputation im Sitzungssaal ter 1. Abthei- lung angeseßt. Da der Aufenthalt der Angeklagten unbekannt ist, so werden dieselben hierdur{ in Ge- mäßheit des Artikel 46 des Geseßes vom 3, Mai 1852 zu dem gedachten Termine mit der Aufforde- rung offentlih vorgeladen, in demselben zu erschei- nen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be-

weismittel mitzubringen oder solhe dem Gericht so e vor dem angeseßten Termine anzuzeigen, daß je noch zu demselben herbeigeshafft werden können. Im Falle des Ausbleibens der Angeklagten wird mit der Verhandlung und Entscheidung der Sache in contumaciam vorgegangen werden. Zugleich wird zur Deckung der die Angeklagten möglicherweise treffenden Strafe und Kosten des Verfahrens auf das im Inlande befindliche Vermögen derselben bis zur Höhe von 450 4 ein Arrest gelegt. Ostrowo, den 21. Februar 1879. Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Strafsachen.

Ediftal-Citation. Auf die Anklage des Polizei- anwaltes vom 24, Juni 1878 is gegen den An- gellagten Buchhandlungsreisenden Alexauder Ae am 10. März 1854 geboren, evangelischer

eligion, welcher sih zuleßt in Potsdam aufgehalten hat, wegen Uebertretung des §. 19 des Gesetzes vom 30. Mai 1820 die Untersuchung eingeleitet, und haben wir zum mündlichen Verfahren einen Termin auf den 24. Zuni 1879, Bormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokale anberaumt, wozu der dem jeßigen Aufenthalte nah unbekannte Angeklazte mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur festgeseßten Stunde zu ershcinen und die zu seiner Verthei- digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder folhe unter genauer Angabe der da- durch zu erweisenden Thatsachen uns fo zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheint der Ange- flaate nicht, so wird mit der Untersuchung und Ent- scheidung in contumaciam verfahren werden. Pots- dam, den 24. Februar 1879. Königliches Kreis- geriht. Abtheilung T. Kommission für Ueber- tretungen.

[4030]

Der Tischler geselle Förster, früher hiesel welher nah der Angabe seiner Ehefrau Ma geb. Drews, hieselbst am 8. Januar 1877 von hier nach Berlin gegangen ift, um dort Arbeit zu fuchen nach etwa vierwöchigem Aufenthalt daselbst aber fich von dort entfernt und feitdem überall feine Nachricht aa seine Ehefrau hat gelangen lassen über dessen Verbleib auch anderweitig nichts ermit- telt ist, wird auf decfallsigen Antrag seiner Ehe- frau hiedurch ein für alle Mal aufgefordert,

l am 20. August c.,

Mittags 12 Uhr, vor Großherzoglicher Justizkanzlei allhier persönli zu erscheinen, unter dem Nach- theile, daß seine Entfernung für eine bösliche an- genommen, das zwischen ihm und seiner genannten R Vas E S gänzlich ge- reunt und sonst wider ihn erkann ( was Rechtens. | E O d 2 1879. Hroßherzogl. mecklenb. Zustizkanzlei. E. v. Bli B E

[4046] _Königliäje Ostbahn,

Die Ausführung der Bagger-, Ramme-, Zimmer- Manrer- und Schmiedearbeiten zur Erbauung eines Mastenkrahns in der;Oder bei Cüstrin, veranschlagt auf_ 16 539,29 4, soll zusammen vergeben werden.

Submisionstermin am 20. Mai er.,, Vormit- tags 10 Uhr, bis zu4welhem Offerten, mit ent- |prech¿nder Aufschrift versehen, einzureichen sind.

, Bedingungen, Zeichnungen und Preisverzeichnisse n in O, d H zur Einsicht aus, können auch gegen Grstattung der Koptalien tezo

Cüstrin 1, den 3. Mai 1879. R

Königliche Eisenbahu-Bau-Juspektion. Roeder.

1 Bergisch-Märkische Eisenbahu.

Die pro 1879/80 für die diesseitige Verwaltung erforderlichen Bekleidungs-Materialien, als: feines mittelfeines und ordinäres blaues Tuch, feines und ordinäâres graues Tuch, Düffel, schwarzes und orange- farbiges Tuch; Futterstcffe: Lama, Zanella, Calmuc, Nessel, Leinen, Watte; ferner Knöpfe, Abzeichen und Pelzmüßen sollen im Wege der Submission ver- gea Cs

ie Bedinaungen können im Bur-au der Central-

Materialien-Vecwaltuna hierselbst eingeschen oder von derselben gegen Einsendung von 75 pro Sa oa werden.

die erten sind versiegelt und mit der Auf- schrift: „Offerte auf Lieferung ven Bekleidungs: Materialien“ portofrei bis zum 23, Mai cer. bei der Central-Materialien-Verwaltung hierselbst ein- zureichen. Die Eröffnung der eingegangenen Offerten r Me E 10 Uhr, eben- aselo!t in Gegenwart der anwesenden Submitt ;

A den 24. April 1879. Sil

as Kuratorium der Kleiderkasse der Bergisch-Müärkischeu Bahn

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. #. w. von öffentlichen Papieren.

Braunschweig - Hannoversche 1221 Hypothekenbank.

Den Amortisationsbedingungen entsprechend, sind am 17, d. Mts. in Gegenwart eines öffentlichen Notars „von den von uns emittirten unkündbaren Pfandbrief - Anleihen die nachstehend verzeichneten Pfandbriefe zum 1. Juli v. J. dur das Loos zur Amortisation bestimmt, nämlich :

Serie L. 432proc. Pfandbriefe h: vom 1. Juli 1872, j H S! zu 00 M. Sir. 89 144. itt, B. zu A Nr. 26 139 204 9223 9 n E E itt, C. zu 300 A Nr. 8 97 200 207 99 2 438 512 549 584 689 690 701 703 777 888 978 1007 1100 1224 1277 1330 1377 1403 1632 1738 1804 1990 2029 2100 2216 2300 2380 2395 2497 2531 2551 2626 2638 2683 2757 2810 2825 2838 2904 3073 3146 3211 3225 3257 3288 3318 3359 3432 4083 4238 4247 4254 4256 4364 4407 4544 4625 4699 4780 4790 4921 5238 5299 O81 2) Serie V. ¿proc. Pfandbriefe M vom 1. Juli 1873. Litt, A. zu 3000 Æ Nr. 413 534 586 651 1060

Litt. B. zu 1500 A Nr. 1568 2112 2 2316 2328 2580 2954, 108 SEOO

Litt. C, zu 300 Æ Nr. 3058 3332 3398 3444 3453 3756 4329 4389 5008 5733 5767 6622 7290 7295 7315 7416 7751 7760 7970 8471 8489 8534 8931 9299 9370 9528 9829 9989 10032 10231 10238 10301 10312 10729 10876 11678 11781 11960.

3) Serie VI, ZFproc. Pfandbriefe i vom 1. Juli 1874,

Litt, A. zu 3000 Nr. 363.

Litt. B. zu 1500 A Nr. 572 627 1258 18363 1368 1556 1644.

Litt. C. zu 300 A Nr. 2152 2643 3137 3331 3463 3734 3778 4121 4293 4613 4622 4706 4751 4817 4887 5059 5398 5662 5880 5916 5926 6039 6843 7002 7261 7322 7509 7697 7738 8065 8493 8615 8896 9048 9199 9857.

Die Rückzahlung dieser Pfandbriefe erfolgt gegen Einlieferung der Dbligationen nebst dazu gehörenden Talons und der niht fälligen Coupons bis zum

1. Su d: I., unter Abrechnung der Stülzinsen, auf unseren Kassen zu Braunschweig und Han- E an s En Ln Zahlstellen. : - Ult d. J. ab we::den die i nit mehr verzinst. E Die zu ausgeloosten Obligationen gehörenden, nah dem Kündigungstermine fällig werdenden Coupons werden zwar von uns bei Präsentation eingelöft, jedoch wird der dafür gezahlte Betrag demnächst vom Nominalbetrage der Obligationen in Abzug gebracht. __ Listen der noch nicht zur Einlösung präfenticten früher ausgeloosten Pfandbriefe sind bei den bekann- ten Zahlstellen einzusehen und von uns zu beziehen. Braunschweig, den 24. März 1879. Cto. 968.)

Braunschweig - Haunoversche Hypothekeubauk.

Gravenhorsat, von Seckendorff,

einzusenden.

langt wird.

der Berliner H

dem Herrn Fonas Cahn in Bonn,

dem Herrn J. H, Cohn in Dessau,

der Vereinsbank in Hannover,

der Leipziger Bank in Leipzig,

eingeliefert werden.

Gotha, den 2. Mai 1879.

i Die Aushändigung der neuen Couponsbo theilung T, Nr. 1 bis 60,000 enthaltend 20 Zine

E Deutsche Grundcredit-Bauk. Zlushándigung neuer Coupounsbogen.

gen zu unseren 5‘%/igen Prämien-Pfandbriefen Ab- ) L, N ( 1thalter coupons für die Zeit vom 1. Juli cer. bi Funi 1889 ncbft Talon wird vom 15. dieses Monats ab an den Webelara ee tens d U E Nachmittags 1 Uhr gegen Einlieferung der vom 1. Juli 1869 datirten Talons erfolgen.

Die bezüglichen Talons sind nebst zwei arithmetisch geordneten, die Udresse des Präsen- tanten deutlich augebenden Verzeichnissen an unsere Hauptkasse hierselbst einzuliefern oder franco

Gegen die mit der Post an uns eingesandten Talons erfolgt Sendang der Coupon! , Angabe des vollen Werthes der Coupons, sofern eine andere Werthdeklaration nicht e E

Zum Zweck der kostenfreien Einsendung an uns können die betreffend ¡ Nummernverzeichnissen versehen, auch bei folgenden Bankhäujern : essenden Talons, mit boppelien

ckandelsgesellshaft in Berlin, dem Seclesischen Bankverein in Breslan, den Herren Nuffer & Comp. in Breslau,

den Herren Schraidt & Hoffmann in Coburg, den Herren Deichmann & Co. in Cöln,

den Herren George Meusel & Comp. in Dresden, dem Herrn Adolph Stürcke in Erfurt,

der Deutschen Vereinsbank in Frankfurt a./M., der Norddeutschen Bank in Hamburg,

den Herren J. Simon Wwe. & Söhne in Königsberg i./Pr.,

den Herren Hammer & Schmidt in Leipzig, den Herren Dingel & Comp. in Magdeburg, dem Herrn Wm, Schlutow in Stettin,

Die Auëélieferung der neuen Couponsbogen erfolgt von diesen Bankhäus i felbst D S E zu S Frist. äusern, [oivje von uns | ormulare für die Nummernverzeichnisse können sowohl bei unserer Hauptk i bei den vorgenannten Bankhäusern vom 15. dieses Monats ab in L N el aat s

Cto, 87/5.)

Deutsche Grundceredit-Bank.

von Holtzendorss. Laudsky. N. Fricboes.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[4013] Veigeordneten-Stelle.

Dis Stelle des zweiten besoldeten Beigeordneten hiesiger Stadt mit einem Gehalt von 4800 4 wird vorcaussichtlih im Juli d. F. vakant. Meldungen im Verwaltungsfach bereits bewährter Bewerber nimmt der Unterzeichnete vis zum 25, Mai d. J. entgegen. Düsseldorf, ven 25. April 1879, B ; Der Ober-Bürgermeister. Becker, (Df. 284.)

[4059] : j «V ¿DEAUD G, Lebeus- und Pensions-Versicherungs- Gesellschaft in Hamburg.

Ordentliche Generalversammlung am

Sonuabend, den 24, Mai d. J, Nachmittags

24 Uher, im Hause der Gesellschaft, Pferdemarkt 51,

wozu die Herren Aktionäre und die zum Besuche

berechtigten Versicherten hiermit eingeladen werden. Hamburg, den 4. Mai 1879.

Der Verwaltungsrath.

G+ H. F. Creuhburg, Präsident.

[4039] Bekanutmachung.

Der Buchhalter Poppe is zum Mitglied Dios des Preußischen Belnton - Vereins G nannt.

Pannover dea Mai 1879.

er Verwaltungsrath des Preußischen Beamten-Vereins. von Leipziger.

e : Berichtigung.

n unserer in Nr. 103 d. Bl. veröffentli Uebersicht vom 30. April er. waltet E Irrthum ob, als darin die „an eine Kündigungs=- frist gebundenen Verbindlichkeiten“ mit 4. 3,941,000 aufgeführt sind, während dieselben nur / 2,941,000 betragen. S

Cöln, den 3, Mai 1879,

Kölnische Privat-Bank.

t ———

Kaulbah-Stiftung.

Generalversammlung

Montag, den 12. Mai a. e., im Lokale der Alm, Dai N 62 Uhr. L ageZorduuug: Nechnungsablaze. Nürnberg, den 2. Mai 1879. O F. C. Niayer.

Empfang zu nehmen. Berlin, den 28. April 1879.

Victoria Zu Allgemeine Verficherungs-Actien-Gesellschaft. Die Aktionäre werden laut §. 29 der Statuten hierdurh ¡ur Vlerundzwanzigsten ordentlichen Generalversammlung auf Dieustag, den 20, Mai cr., Nachmittags 5 Uhr,

in die Bureaux unserer Gesellschaft, Mohrenstraße Nr. 45, eingeladen. Die Eintrittskarten und Stimmzettel find ebendaselbst bis zum 19. Mai cr., Nachmittags 4 Uhr, von denjenigen Aktionären, auf deren Namen die Aktien in unseren Büchern vermerkt sind, in

Or Tin.

Der Aufsichtsrath.

A. J. Jacoby.

[4047]

nämli:

15

Crefeld, den 1. Mai 1879.

Ausloosung Crefelder Stadt-Dbligationen

vom Jahre 1876. Zur Ausloosung der im l. J. zur Einlösung kommenden Crefelder Stadt-Obligationen,

19: Cd La A & L000 I p, a B 10 La. C.

wird hierdurch Termin auf Mittwoch, den a8, Mai c, M ns 11 1 im M : i selbst bestimmt, wozu Jedermann der Butritt (eitattet E 96, m Rathhaussaale hier

à 200

(Ca, 18/5.)

Die städtische Schuldeutilgungs-Commission,

Deutscher

niglich Preußi|

und

er Staats-Anzeiger.

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Das Abonnement beträgt 4 M 50 S für das Vierteljaßr.

Insertionspreis für den Raum riner Druckzeile 30 S L P A

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Alle Post-Anftalten nehmen Bestellung an; s für Berlin außer den Pest- Austalten auch die Expe-

dition: SW. Wilhelmfir. Nr. 32. |

„A2 106.

Se. Maiestät der König haben Allergnädigst geruht : dem General-Lieutenant zur Disposition von Bern- ardi, bisher Commandeur der 2. Division, den Rothen dler-Orden erster Klasse mit Eichenlaub; dem Landrath von S andt zu Bonn den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Landrath ane Rotenburg, Regie- rungsbezirk Cassel, und dem pustis, ath, Rechtsanwalt und Notar von Wehren zu Heiligenstadt, den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; dem Wirklichen Geheimen Rath und Ober-Präsidenten Dr. von Horn zu Königsberg i./Pr. den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse mit dem Emaille- Band des Rothen Adler-Ordens mit Eichenlaub; dem Stabs- und Bataillons-Arzt Dr. Lindes beim Garde-Füsilier-Regi- ment und dem Ober-Steuer-Controleur, Steuer-Jnspektor Fanz zu Wehlau den Königlihen® Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Botenmeister Duebecke bei dem Stadt- geriht zu Königsberg i./Pr. das Kreuz der Fnhaber des

Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Königlich italienishen Vize-Konsul Dr. med. Sol a- nelli, bisher in Larnaka auf Cypern, und dem Känmerier Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen, Tschanz den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Neich.

Der Kaiserliche Konsul J. Sievers zu Puerto Cabell (Venezuela) ist am 7. April verstorben. :

Bekanntmachung.

Auf Grund des §. 18 Abs. 2, §. 98 der Rechtsanwalts- Ordnung vom 1. Juli 1878 (N. G. Bl. S. 177) wird hier- durch bestimmt, daß vom 1, Oktober 1879 ab in Bezug auf den Wohnsiß der bei dem Reichsgerichte zugelassenen Rechts- anwälte die Ortschaften : j j

Gohlis, Plagwiß, Connewiß, Lindenau, Eutrig\ch und Reudniß : als zu der Stadt Leipzig gehörig anzusehen sind.

Berlin, den 5. Mai 1879.

Jn Vertretung des Reichskanzlers : Friedberg.

Königreich Preufen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Amtmann Gustav Adolph Dombois zu Er- felenz zum Landrath des Kreises Erkelenz zu ernennen.

Verordnung,

betreffend die für die Bestimmung des Dicnst- alters der Richter maßgebenden Grundsäße.

Vom 16. April 1879,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen auf Grund des §. 9 des Ausführungsgeseßes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgeseßze vom 24. April 1878 (Geseß-Samml. S. 230), was folgt :

8. 1. Jn dem Besoldungsetat des Senats-Präsidenten der Ober-Landesgerichte wird die Reihenfolge durch das Alter der Ernennung zum Senats-Präsidenten bestimmt.

Hat der zum Senats-Präsidenten Ernannte vorher ein Richteramt oder ein Amt in der Justizverwaltung bekleidet, mit Dan der Nang der Räthe der dritten oder einer noch B t angklasse verbunden war, so tritt er in die Reihen- olge der Senats-Präsidenten nah dem Alter seiner Ernennung zu jenem Amte.

Die Präsidenten der Appellationsgerichte, welche als Senats-Präsidenten angestellt werden, gehen allen Anderen vor, und anEren untereinander nah dem Alter der Er- nennung zum Appellationsgerihts-Präsidenten.

_§, 2 g dem Besoldungsetat der Landgerihhts-Präsidenten wird die Beute dur das Alter der Ernennung zum Landgerichts-Präsidenten bestimmt; im Uebrigen finden die Bestimmungen des 8. 1 entsprehende Anwendung.

g. 3. yn dem Besoldungsetat der Ober-Landesgerichts- Räthe wird die reivensolge dur das Alter der Ernennung zum Ober-Landesgerichts-Rath bestimmt.

Hat der zum Mitgliede eines Ober - Landesgerichts Er - nannte vorher ein Richteramt oder ein Amt in der Justiz- verwaltung bekleidet, mit welhem der Rang der Räthe vierter Klasse verbunden war, so tritt er in die Reihenfolge der Ober- fai "Sd egi di nach dem Alter seiner Ernennung zu jenem Amte. i Haben die zu Ober-Landesgerichts-Räthen Ernannten vorher ein Richteramt oder ein Amt in der Justizverwaltung bekleidet, mit welchem der Rang der Räthe dritter oder einer noch höheren Rangklasse verbunden war, so gehen dieselben

Berlin, Dienstag, 4 d h y un

4Perecits” andérwe

allen Anderen vor, Und rangiren untereinander nach dem Alter der Ernennung ¿# jenem Amte. .

8. 4, Jn dem Besoldungsetat der Landgerichtsdirektoren wird die Reihen ots durch das Alter der Ernennung zum Landgerichtsdirektor bestimmt; im Uebrigen finden die Bestim- mungen des §. 3 entspxechende Anwendung.

8, 5, Für jeden Ober-Landesgerichtsbezir® wird ein ge- meinschastliher Besoldüttgsetat dèr Landrichter und Amtsrichter gebildet und .die Reihenfolge der Richter durch das Dienstalter als Gerichts-Assessor (rihterlihés Dienstalter) bestimmt. Dabei gelten jedoch die nahfolgenden näheren Bestimmungen :

1) die früheren Pätxiinoniaïrihter behalten das ihnen auf Grund des Allerböchsten Erlasses vom 19. März 1850 C S. 274) beigelegte Dienstalter ;

2) die Friedensrihtèr im Bezirk des Appellationsgeriht3- hofes zu Cöln tretew. # den Etat der Richter erster Jnstanz mit dem Dienstaltèr ein, wêlLes ihnen durh den Allerhöthsten Erlaß vom 20. März 1872 (Gesey-Sa2mnml. S. 261) für den Etat der Friedensrichter be gelegt ist;

3) in dem Bezirk des Ober-Landesgerihts zu Cassel er- folgt die Bildung des neuen Etats und der spätere Eintritt in denselben nah den bish&Œigen für den Bezirk des Appellations- gerihts zu Cassel in Betreff des richterlihen Dienstalters beobachteten Grundsäßen;

4) in dem Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Celle treten die vor dem 1. Oktober 1879 im Bezirk des Appellations- gerihts zu Celle angestellt gewesenen Mitglieder der Ober- gerichte und Amtsgerichtë nach Maßgabe ihres bisherigen rich- terlichen Dienstalters. in den neuen Besoldungsetat über; den- abu, Mit R jedo ete bei Ore E in den

isherigen Etat de De hte un5 Amtsgerichte . eines

i Pie Ul Stei richterlichen“ Dienstalters ver-

lustig gegangen waren, wird ihre Stelle auß Grund des §8. 6 besonders angewiesen werden.

Jnsoweit die vorstehenden Bestimmungen zu einer Ent- scheidung niht führen würden, êérfolgt die Festseßung des Dienstalters für diejenigen vor dem 1. Oktober 1879 angestellt gewesenen Justizbeamten, welche die große Staatsprüfung nah den in den älteren Provinzen in Geltung gewesenen Vor- christen niht abgelegt haben, in der Art, daß von der durch die erste Staatsprüfung, oder, wo eine folhe nicht erfordert wurde, dur den Eintritt in den Staatsdienst oder in die Advokatur begründeten Dienstzeit ein vierjähriger Zeitraum in Abzug gebraht wird. ;

§, 6, Dem Justiz-Minister steht“ die Befugniß zu, in ein- zelnen Fällen zur Beseitigung von besonderen Unbilligkeiten einzelnen Richtérn ihre Stellen in den neuen Etats besonders anzuweisen ; hängt die Reihenfolge von dem richterlichen Dienstalter ab (8. 5) und umfaßt ein Etat nur solche Richter, welche die große Staatsprüfung abgelegt haben, so findet diese Bestimmung keine Anwendung.

8, 7, Bei der Aufnahme in den preußischen Richterdienst fann die Zeit, welhe der Aufzunehmende außerhalb des Zustizdiensies in einem unmittelbaren oder mittelbaren Amte des preußischen Staatsdienstes, im Reichsdienste oder im Dienste eines deutschen Bundesstaates zugebracht hat, ingleichen die Dienstzeit als Rechtsanwalt oder Notar mit Königlicher Genehmigung ganz oder theilweise auf das richterlihe Dienst- alter in Anrehnung gebracht werden. :

8, 8, Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Deut- schen Gerichtsverfassungsgeseße in Kraft. : y

*Urkundlih unter Unserer S oigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen FFnsiegel.

Gegeben Berlin, den 16. April 1879.

(L. S.) Wilhelm. Leonhardt.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der bisher aushülfsweise beschäftigte Zeihner Wilhelm Püßt is zum etatsmäßigen Zeichner der Königlichen geolo- gischen Landesanstalt und Bergakademie ernannt.

Finanz-Ministerium.

Die Ziehung der 2. Klasse 160. Königlich Peru her Klassen - Lotterie wird am 13, Mai d. F., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nah den §8. 5, 6 und 13 des Lotterieplanes, unter Vor- legung der bezüglichen Loose aus der 1. Klasse, bis zum 9. Mai d. J.,, Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen.

Berlin, den 6. Mai 1879.

Königlihe General-Lotterie-Direktion.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und : Medizinal-Angelegenheiten.

Der Professor Dr. Hirschwald ist zum ordentlichen Lehrer für Mineralogie und Geölogie ernannt und an der

Königlichen tehnischen Hochschule zu Berlin angestellt worden.

den 6. Mai, Abends.

17D.

Die Wahl des Oberlehrers Dr. Broicher am Gymna- sium zu Bonn zum Direktor des Gymnasiums zu Bochum ist bestätigt worden. :

Dem Oberlehrer am Gymnasium in Graudenz Friedri ch Röhl ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Der ordentliche Lehrer am Gymnasium zu Bochum, Dr, Rechenbacch, ist an dieser Anstalt zum Oberlehrer be- fördert worden.

Dem ordentlichen Lehrer Pottgießer am Gymnasium zu Bochum i} das Prädikat „Oberlehrer“ verliehen worden.

Der ordentlihe Lehrer Wenkel an der Realschule IT. Ordnung zu Schönebeck ist zum Oberlehrer an dieser An- stalt ernannt worden.

Der seitherige Physikats-Assistent Dr. Coester zu Veder- hagen ist zum Kreis-Wundarzt des Kreises Rinteln mit An- weisung des Wohnsißes in Rinteln ernannt worden.

Die Nummer 19 der Geseß-Sammlung, welche von heute

ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 8640 das Gesetz, betreffend die Bildung von Wasser- genossenshaften. Vom 1. April 1879;

Nr. 8641 die Verordnung, betreffend die für die Be- omas des Dienstalters der Richter maßgebenden Gr?“ äße. Vom 16. April 1879. alter

Berlin, den 6. Mai 1879. Ge

1, den | h „J ul: Königliches Geseß-Sammlungs M elcber in

giments des Bek +¿bénugre, yat e e s, e L at n Venubre, Har es gewagt, get aúf Grunb des Neihsg fes 6M M54 gehören, Das durch meine Bekanntmachung vom 17: Hausfuchung (Reichs-Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der Ung auf, und nistishen Arbeiterbildungsverein in London haftung Wider periodischen Drucksch rift „Fretheit“ erstreckt Fe auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unkt brechen für schrift „Thatsache zur Ausgabe gelangen. Ft, Peters- Berlin, den 5. Mai 1879.

Der Reichskanzler.

Jn Vertretung:

Hofmann.

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Dea a O a 4 betreffend Shußmaßregeln gegen die Rinder

Das Königlih sächsishe Ministerium des Fnnern h folgende Qn die Ein- und Durchfuhr vo1 Vieh und anderen Gegenständen über die sähsisch- böhmische Landesgrenze betreffend, vom 4. Mai 1879, erlassen :

Nachdem neuerdings die Rinderpest in Peterswalde in Böhmen wieder ausgebrochen ist, so findet das Ministerium des Jnnern sih veranlaßt, für die sächsisch-böhmische Lan desgrenzstrecke von der Elbe bei Schöna bis Zinnwald bei Altenberg hiermit Folgendes zu ver- ordnen :

8. 1. Verboten is auf diesem Grenztrakte die Einfuhr aus Böhmen nah unb durch Sachsen in Betreff

a. aller Arten von Vieh, mit Ausnahme von Pferden, Maulthieren, Eseln und desjenigen Borstenviehs, welches nah beizubringenden amtlichen Begleitscheinen aus seuchenfreien Gegenden kommt, und auf der Eisen- bahn eingeführt wird,

b. folgender Gegenstände : :

aa, folcher thierischer Theile in frishem oder trodenem

Zustande, welche von Wiederkäuern stammen, foweit nicht in §. 2 etwas Anderes bestimmt ist, bb. Dünger, Rauchfutter, Stroh und anderen Streu- materialien, gebrauchtes Stallgeräthe, Geschirre und Lederzeug |

ce. Wolle, Haare und Borsten, sowie gebrau@hte Kleidungsstücke für den Deine und Lumpen.

8. 2. Dagegen ist nicht beschränkt, bezw. bedingungs- weise nachgela})jsen, die Ein- und DurWhfuhr

a. von Butter, Milch und Käse, :

b. von vollkommen trockenen Häuten und dergleichen, bez. gesalzenen Därmen, ; ;

c. von Wolle, Haaren und Borsten ‘in bearbeitetem Zu- E bezw. wenn solche der Fabrikwäsche unterlegen aben,

. von geshmolzenem Talg in Fässern und Wannen,

. von Knochen, Hörnern und Klauen in vollkommen luft- s Zustande und befreit von thierishen Weich- theilen,

f. von Lumpen in. Fässern verpackt, ;

und zwar zu b. bis f., dafern die Einfuhr in geschlossenen Eisenbahnwagen erpos und durch amtliche Begleitscheine nachgewiesen ist, daß diese unter b. bis f. erwähnten Gegen- stände aus völlig seuchenfreien Gegenden stammen, sowie

endlich A L C L IL