1879 / 121 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

land gelegt wird, mögli geschmälert und verkleinert wird, daß wir also um so vicl weniger Mittel haben, um die Landwirthschaft im Innern zu erleichtern; der ganze Reformplan der verbündcten Regierungen liegt ja ofen vor und liegt auch in der ganzen Oeffent- lihfeit Jedermann zur Prüfung vor, und ih glaube, daß er im Lande im Durchschnitt eine günstigere Aufnahme gefunden hat, als bier in diesem hoben Hause, Wenn es uns nicht gelingt, ihn zu verwirklichen, werden die Regterungen sich sagen können, daß sie das ibrige, um die bestehenden Steuern zu erlcihtern, um neue Quellen zu eröffnen, gethan haben. Ohne Ihre Unterstüßung aber, meine Herren, würden wir natürlih niht zu unserem Ziele gelangen.

Der Abg. von Kardorff erklärte sih damit einverstanden, daß dem Transitverkehr alle diejenigen Erleichterungen ge- währt würden, welhe der Bundesrath nah dem Zollvereins- geseße von 1869 gewähren könne. Er und seine Partei würde auh nit, wenn sih die Nothwendigkeit dafür herausstellen sollte, einer Revision dieses Geseßes widerstreben. Die liberale freihändlerishe Partei sei niht, wie der Abg. Rickert zu be- Élagen scheine, in der gestrigen Debatte präkludirt worden, die Abgg. Braun und Lasker hätten diesen Standpunkt genügend dargelegt. Nicht die liberale Partei habe, wie gestern der Abg. Braun triumphirend verkündigte, im preußischen Abgeordnetenhause die Anträge auf eine gerechte Verthei- lung der Steuerlasten im FJnteresse der Landwirthschaft ge- stellt, sondern sein Parteigenosse von Winztingerode. Auch hätten die Liberalen nicht, wie derselbe Redner behauptete, die Bauern frei gemacht, das hätten seines Wissens die preußi- sd en Könige gethan, und ob der Frhr. von Stein zur Partei des Abg. Lasker gehören würde, sei ihm zweifelhaft; ebenso, ob die Danziger Mischung der Behauptung des Abg. Rickert gemäß im Jnteresse der deutschen Landwirthschaft liege. Wenn derselbe feiner Partei vorgeworfen habe, dieselbe hätte kein Herz für die Tausende von Arbeitern, die zuglei mit dem Getreidehandel Königsbergs und Danzigs zu Grunde gingen, so frage er den Abg. Rickert, ob er ein Herz für die Hunderttausende von Arbeitern in der Eisen- und Kohlen- industrie gehabt habe, als die Eisenzölle aufgehoben seien ? Der Getreidehandel der Ostseehäfen werde auch mit den Ge- treidezöllen fortbestehen, namentlich, wenn ihm die nöthigen Erleichterungen gewährt würden. Die Eisenbahnen würden ih finanziell viel besser sieben, wenn sie lait auf die sie ruinirenden niedrigen Frachtsäße für die Durch- fuhr angewiesen zu sein, dem Lokalverkehr ihre Aufmerfksam- keit zuwendeten. Das bewiesen die Kohlentarife nah der Ostsee. Das Haus handele im Sinne der vom Abg. Rickert vertretenen Jnteressen, wenn es die Anträge nicht an eine Kommission verweise, sondern die motivirte Tagesordnung des Grafen Stolberg annehme.

Der Abg. Dr. Delbrü bemerkte, Sein Antrag unterscheide sich von dem Antrag des Abg. Rickert dadurch, daß leßterer dasjenige Zollverfahren wiederherstellen wolle, welches in den 40er Jahren in Danzig und Königsberg bestanden habe, wäh- rend sein Antrag im Aug: habe, das Zollverfahren wiederher- zustellen, welhes in den 60er Jahren nah Aufhebung der Handelszölle bestanden habe. Es handele sih zunächst um die Frage: Befinde sich der Bundesrath in der Lage, dasjenige, was der Abg. Rickert oder er für den Durch: gangsverkehr mit Getreide verlange, seinerseits auf Grund der ihm durch Verfassung oder durch das Zoll- geseß von 1869 ertheilten Ermächtigung auszuführen ? Dieje Frage müfse er verneinen. Der Bundesrath sei nur ermächtigt, das Gescß durch Ausführungsvorschriften aus den allgemeinen Grundsäßen des Geseßes in die Sprache des prattischen Lebens hinüberzuführen. Alle Deduktionen, die man aus der Bestimmung des Zollgeseßes über den Ver- edelungsverkehr herleiten wolle, seien ihm vollständig gleich- gültig; scin Antrag habe mit dem Veredelungsverkehr nichts zu thun. Es handele sih bei seinem Antrag nur um einen Transitverkehr. Transitlager könnten nah den bestehenden Geseßen bewilligt werden; nah seinem Antrag sollten sie für Getreide bewilligt werden. Es solle jedoch auf diese Läger das für Privattransitoläger geltende Regulativ Anwendung finden, und {hon dadurch sei die Besorgniß des Reichskan:lers ausgeschlossen, daß ein Kaufmann, der nicht die bürgerlichen Ehrenrechte habe oder in Zollprozesse verwickelt gewesen sei, auf das Transitolager Anspruch haben solle. Nun kämen die drei Maßgaben, welche nah seinem Antrage in das Privat- lagerregulativ hineingebraht werden sollten. Die erste,

daß die Lagerung behufs Erhaltung und Bearbeitung der Waare außerhalb geschlossener Räume stattfinden könne, sei von ihm damit motivirt, daß es vorkomme, daß das auf Schiffegefäßen auf den Flüssen eingehende Getreide unterwegs naß werde, und dann einer Bearbeitung bedürfe, welche auf Speichern nicht ohne ganz unverhältnißmäßigen Kostenaufwand vorgenommen werden könne. Zu einer solhen Erleichterung

sei der Bundesrath nicht befugt, weil die Zollgeseßbestimmun- | le d t, LeBlere ' fei eine wichtige prinzipielle Frage.

gen bezüglich der Niederlagen ges{lossene Räume voraussetßten. Die zweite Maßgabe sei die, daß die Behandlung, Umpackung und Theilung der gelagerten Waaren uneingeshränft und ohne Anmeldung zuläsfig sei. Der §. 14 des Privatlagerungs- Regulativs, absehend von der Festhaltung der Jdentität, ge-

statte dies ausnahmsweise. Diese Bestimmung fei zutreffend, weil man niht für jede beliebige Waare, die auf das Privatlager gebracht sei, uneinge- schränkt die von ihm bezeihneten Manipulationen ohne vorherige Anmeldung zulassen könne.

dieser Operation das Bedürfniß vor, von vornherein von der Anmeldung abzusehen. Die dritte Maßgab“ sei,

könne der Bundesrath nicht gestatten.

finde nah §. 108 des Gesezes auf Privatlager ohne amtlichen

amtlichen Mitverschluß stellen. Nun beruhe aber das ganze

Tran sitgetreidegeshäft auf der Möglichkeit, das Getreide ohne |

amtlichen Mitvershluß zu lagern. Würde das festgehalten werden, so müßte das Mischen des Getreides aufgegeben wer-

den. Diese Mischung biete aber entschiedene Vortheile, nament- |

lich für Exportpläße und liege im Fnteresse der Erhaliung des Getreideverfehrs, wie auch von feiner Seite bestritten sei. Man habe nur gemeint, der Verkehr würde auch fort- dauern, wenn das transitirende Getreide verzollt werde. Der Bundesrath fönne nun das zur Erhaltung des Transitver- kehrs ba gupmet nit anordnen, ind der Tarif andererseits lei formell wenigstens nit der geeignete Ort, eine dahin be- züglice Bestimmung zu treffen. Nun sei vielfah gegen seinen

j Beim Getreide liege | mit Rücfsicht auf die relativ geringe Höhe des Eingangszolls | und andererseits mit Rücfsicht auf die absolute Nothwendigkeit jau Le | Revision des gesammten Zolltarifs bezwecke, er wolle nur eine die | Mischung der Waare mit inländischer Waare gestattet sei. Das | Die Bestimmung des | §. 101 des Zollgeseßes, das zur Ergänzung, Auffüllung 2c. Waaren j aus dem freien Verkehr in die Niederlagen gebracht werden könnten, | wollten, bitte er Mirvers{luß keine Anwendung. Demnach müßte man entweder : auf die Mischung, welche im Privatlager ohne amtlichen Mitver- ; i{luß in Anspruchgenommen sei, verzichten oder das Lager unter |

Antrag der Einwand laut geworden, derselbe gehöre nicht in den Zolltarif. Er erkenne den Einwurf - als ganz berechtigt an, und habe das s{on von Anfang an ge- wußt. Er habe auch die Absicht, wenn jeßt in zweiter Lesung sein Antrag in den Tarif aufgenommen werde, dann in dritter Lesung zu beantragen, seinen Antrag aus dem Tarif heraus- unehmen und in das Geseß einzustellen. Er glaube, diese

ethode würde die Debatten abkürzen. Sei sein Antrag sei- nem Wesen nah von den Getreidezöllen unabtrennbar, fo würden, hätte er ihn erst zum Zolltarifgeseß eingebracht, dann die Getreidezolldebatten sih nur wiederholt haben. Für die Resolution Graf Stolberg sub 2 könne er niht stimmen, weil sie einerseits die definitive Entsheidung hinausschieben würde, und andererseits zur Zeit, vom Durchgangsverkehr abgesehen, gar kein Grund vorliege, an der Zollgeseßgebung von 1869 umfassende Veränderungen vorzunehmen.

Der Kommissar des Bundesraths, Geh. Regierungs-Rath Burchard bemerkte dem Abg. Richter gegenüber, daß er gesagt habe, es habe zu keiner Zeit eine geseßlihe Bestimmung be- standen, welhe eine Vertaushung der Waaren auf dem Transport gestattete. Er kenne die Verfügungen, er wolle nicht ausführlich darauf eingehen, die erste datire von 1846, wo neben den Einfuhr- auch Durchfuhrzölle bestanden hätten. Der Provinzial-Steuerdirektor sei ermächtigtxgewesen, die freie Behandlung widerruflih zu gestatten, wenn der Durchfuhrzoll entrichtet sei; die Differenz zwischen Durhfuhr- und Einfuhr- zoll sei nur dann erhoben, wenn die Einfuhr größer sei als die Ausfuhr. Auch diese Maßregel gelte nicht allgemein für den preußischen Staat, sondern nur für gewisse Verkehrsrichtungen. Aber daraus sei noch nit abzuleiten, daß jemals von dem Prinzip der JFdentität abgewichen sei. Mit dem Wegfall des Durhfuhr- zolles träte diese Verfügung außer Kraft. Er freue sich, daß der Abg. Delbrück seinen Antrag erläutert habe, denn er sei zweifelhaft über die Tragweite desselben gewesen; derselbe meine, der Bundesrath fei nicht in der Lage, die erforder- lichen Erleichterungen ohne Geseß zu gewähren. Er dagegen sei der Meinung, daß der Bundesrath im Wesentlichen dazu in der Lage sei. Die geseßzlihen Vorschriften über Transit- lager bestimmten nur, daß der Fnhaber eines Transitlagers für die Entrihtung des Eingangszolles hafte. Alles andere habe der Bundesrath anzuordnen. Diese geseßlihen Bestim- mungen könne der Abg. Delbrück in seinem Antrage doch kaum gemeint haben; die sonst in Geltung befind- lichen Verwaltungsbestimmungen seien nicht geeignet, in ein Gesey aufgenommen zu werden, denn sie unter- lägen ja der willkürlihen Aenderung des Bundesrathes, der au hier den Weg finden werde, der dem allgemeinen Interesse dienlih sei. Ein bloßer Transitverkehr sei wohl der Getreidehandel nicht, sondern mehr ein Veredelungsverkehr, da das Getreide bearbeitet werde. Der Antrag Delbrück wolle an dem Prinzip der Jdentität festhalten, der Antrag Rickert dagegen eine Ausnahme machen, die früher bei dem Bestehen des Eingangs- und Durchfuhrzolles nicht bestanden habe, ohne daß der Handel dadur geschädigt würde. Wenn man das System der Rückvergütung einführen wolle, so werde man lediglih den Zoll von dem Ueberschuß der Einfuhr über die Ausfuhr erhalten. Die Ausfuhr werde sich dann steigern, vom ausländischen Getreide würde einiges im Lande bleiben, ohne den Eingangszoll zu zahlen, einheimishes Getreide würde exportirt und eine Zollerstattung erhalten, ohne daß ein Zoll darauf laste. Das dürfe aus dem Grunde nicht gestattet sein, weil der Zoll eben eine Ausgleihung zwischen der ausländischen und inländishen Produktion sein solle. Wenn der Antrag Rickert, niht an der FJdentität festzuhalten, angenommen werde, würden ähnlihe Anträge bei anderen Positionen, z. B. bei Holz und bei den Textilzöllen, ebenfalls gestellt werden ; dann würden fast gar keine Zölle mehr erhoben werden. Wenn man das wollte, hätten die verbündeten Regierungen gar keine Zölle vorgeshlagen. Dieselben legten großen Werth darauf, daß bei dieser Gelegenheit nidt alle Zollbestimmungen in Betrach! gezogen würden, die wünschenswerth seien, die verbündeten Regierungen wollten den Tarif einführen .und dann werde sih fragen, ob man in Folge des neuen Tarifs

| zu einer Aenderung des Zollg:seßes schreiten müsse.

Der Abg. Graf zu Stolberg (Rastenburg) erklärte, diese Debatte habe den Vortheil gehabt, klar zu legen, daß die Regierung und die Majorität den Transitverkehr erhalten wolle. Hätte man die vom Vorredner citirten geseßlichen Be- stimmungen, welche bewiesen, daß die Regierung die nöthigen Zollvergünstigungen gewähren könne, wenn sie wolle, schon früher in weiteren Kreisen gekannt, dann wäre die Panik wegen Untergang des Transitverkehrs nicht eingetreten. Die Anträge Delbrück und Rickert unterschieden sih dadurch, daß der erstere nicht klar sage, ob er die Jdentität aufreht er- halten wolle oder nicht, leßterer es aber direkt verneine. Das Gebe man die Jdentität beim Getreide auf, dann müsse man es überall thun und man fomme zu dem System der acquits-à-caution. Wie man das von freihändlerisher Seite und wie speziell der Abg. Bam- bergcr dieses befördern könne, begreife er niht. Durch diejes System der Rückvergütungen würden die Finanzen des Reiches geschädigt und der unna- türlihe Zustand herbeigeführt, daß ein Produkt im Jn-

| lande theurer verkauft würde, als im Auslande beim Export.

Der Antrag Delbrück sei niht nothwendig, der Antrag Rickert \hädlih; er bitte, beide abzulehnen. Er wolle sih nur da- gegen verwahren, als ob die Nr. 11. feines Antrages eine

Revision derjenigen Bestimmungen, welche sih auf den Tran- fit- und Veredelungsverkehr bezögen. Die Vergünstigungen, welche jeßt nur fafkultativ im Wege der Regierungsvorlage ge- währt werden könnten, sollten geseßlih fixirt werden. Alle Diejenigen, welche das Zustandekommen des Tarifs fördern seinen Antrag anzunehmen.

Der Abg. Ruppert kfonstatirte, daß sein Unterantrag zu dem Antrage Delbrück nur den Zweck habe, denselben auch den süddeutshen Verhältnissen anzupassen. Er bitte, beide anzunehmen, eventuell sie an die Tarisfommission zu verweisen.

Der Abg. Dr. Bamberger erklärte, der Abg. Graf Stol- berg habe ihn aufgefordert, seine Stellung dieser Frage gegen- über zu bezeihnen. Er habe nicht die Absicht gehabt, sich in diese Debatte zu mischen, aber er halte es für angemessen, ihm den Bescheid niht zu verweigern, nnd er werde diese Gelegenheit benußen, um seinen Standpunkt auch allgemein zu präzisiren. Es sei gewissermaßen an ihn die Frage gestellt, ob er das Vertrauen zur Regierung habe, daß jie billig und vernünftig genug sei, das zu thun, was dem Lande nüßlich und förderlih sei. Auf eine in dieser Form gestellte Frage fônne er natürlich nicht antworten, denn es gehe über die Möglichkeit hinaus, Billigkeit oder Vernünsftigkeit einer Regie-

rung s{lechthin abzusprehen. Er könne-nur darauf antworten, ob er bei der ganzen Stellung, die die Regierung genommen habe, das Vertrauen habe, sie würde auch in Punkten, die nicht geseßlich regulirt seien, so handeln, wie diejenigen es wünschten, welche von seiner Partei vertreten seien. Und auf diese Frage könne er, ohne dem Herkommen und Anstand wehe zu thun, sagen, er habe dieses Vertrauen nicht. Das sei ja auch natürli, er wolle es jedoch mit einigen Worten begründen. Die An- shauungen der verbündeten Regierungen, wie sie in jeder Rede vom Regierungstische immer mehr zu Tage kämen, ließen erkennen, daß die Regierungen sich von Natur berufen fühl: ten, Alles nach ihrer Ansicht zu reguliren, sie entschieden in allen Fragen des Verkehrs, des Austausches, der Ein- und Ausfuhr, sie bestimmten, was dem Lande fromme oder niht. Das sei eine Anschauung, die man ja haben könne, vor 300 Jahren hätte man sie auch gehabt. Es frage sich nur, ob man im Lande damit einverstanden sei. Und in diesem Punkte diffe: rire er mit der Regierung. Er werde das Haus nicht damit aufhalten, über diese Prinzipienfrage länger zu disputiren. Man könne vernünftiger und billiger Weise gar niht von der Minderheit des Hauses verlangen, daß sie das Zutrauen zur Regierung habe, sie werde das Nichtige thun. Der Reichskanzler schelte auf die Statistik und im nächsten Moment würden dem Hause die statistishen Zahlen vom Re- gierungstish als Belege angeführt. Was die Mischung des Getreides angehe, so sei das eine bestrittene Frage. Es sei hier, was die Mischungen an und für sihch betreffe, von keiner Spezialität des Ostseehandels die Rede, son- dern es sei ein allgemeines Geseß des Getreidehandels, Die- selben Klagen über Zurücseßung der Landwirthschaft, sowohl in steuerliher Beziehung als bezüglich des Verkehrs, herrschten auch in Frankreih. Es sei der große Konflikt, der dadur hervorgerufen werde, daß die mächtigen Kontinente, die jeßt in die Produktion hineingezogen würden, ih gegen den na- türlihen Lauf der Welt sperrten. Jn Frankreich mishe man auch russischen Weizen, der von Odessa nah Maseille gehe, mit französishem und zwar gerade so wie in Ostpreußen bald auf die eine, bald auf die andere Weise, wie sie der Handel und der Bedarf verlange. Was die Zulassung der acquits-à- caution anlange, ob er sie vom freihändlerishen Standpunkte aus billige, wonach ihn Graf Stolberg frage, so gebe er zu, daß sie ein großes Uebel seien, aber er acceptire sie, um ein anderes, größeres und noch weit {limmeres Uebel erträglih zu machen, um die Neuerung in die möglihst unschädlichen Grenzen einzuzwängen, ganz dieselbe Ansicht vertreten au die sranzösishen Freihändler, obwohl man sonst durchaus gegen jede Ausfuhrprämie sich erklären müsse. Für die Be- hauptung des Reichskanzlers, daß man ihm ja in der Tabak- und Brausteuer die Mittel verweigere, sei bis jeßt noch kein Beweis erbraht. So viel er die Stimmung des Hauses kenne, sei es sehr bereit, je eher je lieber auf die Tabaksteuer einzugehen. Was die Brausteuer betreffe, so würde es, wenn \ie \cheitere, niht an dem Mangel an gutem Willen liegen, son- dern an äußeren Schwierigkeiten. Er müsse sich aber ent- schieden dagegen verwahren, daß als Thatsache ausgesprochen werde, es bestehe eine entschiedene Abneigung gegen die Tabak: steuer und Brausteuer hier im Reichstage. Wenn aber finan- zielle Zwecke in den Vordergrund gestellt würden, so müsse er entschieden sagen, man solle die Henne nicht tödten, um die goldenen Eier zu erhalten. Aber bedenke man wohl, es werde nicht Alles dadurch bewerkstelligt, daß man Steuern ausflege, es heiße vielmehr, das Volk steuerfähig zu machen. Und wenn er nun sehe, daß ganze Provinzen geschädigt würden, so sei seiner Ansicht nah die Frage berehtigt: Werde die Steuerkraft des Volkes gehoben dadurch, daß man eine Steuer erhebe, welche ganze Provinzen schädige ?

Der Abg. Staudy bemerkte, die preußischen Ostseeprovin- zen seien sehr dabei interessirt, den Getreidehandel in voller Blüthe zu erhalten, und er sei mit dem Abg. Rickert darin einverstanden, daß dies auch im Jnteresse der dortigen Land- wirthschaft liege. Er müsse auch konstatiren, daß man dort die Mischung des Getreides für eine in jeder Richtung bereh- tigte Manipulation halte. Er und seine Partei wolle den ge- sunden Durchfuhrverkehr sichern, aber mit dem Prinzip des Antrages Rickert in seinem Alinea 2 sei er nicht ein- verstanden, da der Reichsfiskus dadurch erheblich geschädigt werden würde. Er habe siher kein Mißtrauen gegen die Intentionen der Regierung, aber er sei mit dem Abg. Delbrück darin einverstanden, daß nach der jeßigen Lage der Geseßgebung der Durchfuhrhandel niht genügend geschüßt sei. Der Bundeskommissar habe ja selbst ausgeführt, daß, wenn das Getreide gemischt werde, dies keine Durhfuhr mehr sei. Er habe absichtlih keine Revision der bestehenden Zoll: geseßgebung beantragt, weil dies zu langwierig sein würde, und er wünsche, daß gleichzeitig mit dem Fnkrafttreten des Tarifs die nöthigen Sicherheitsmaßregeln für den Trans\it- verkehr vorhanden seien. Er beantrage deshalb eine Ueber- weisung an eine Kommission und halte dazu die Tarifkom- mission für allein geeignet.

Der Abg. von Schalscha führte zur Motivirung seives Unterantrages aus, daß niht nur die Ostseeprovinzen, son- dern auch Posen ein lebhaftes Fnteresse daran hätten, die Mischung des Getreides bei der zollfreien Durchfuhr gestattet zu sehen. Der Bundeskommissar vertrcte bei seiner ablehnen- den Haltung mehr den Charakter der Finanzzölle, während die Anträge mehr den Charakter der Schußzölle im Jnteresse der Landeswohlfahrt im Auge hätten. Die veränderte Fassung eines Theils des Antrages Rickert, welche er beantragè, solle dem von dem Reichskanzler geäußerten Wunsche Rechnung tragen, daß der Zoll sofort bei der Einfuhr erlegt werden solle und nicht erst, wenn das eingeführte Getreide in den inlän- dishen Konsum übergehe, damit nicht der Spekulationswuth Voz:schub geleistet werde.

Nah dem Schluß der Diskussion wurden dem Antrage Staudy gemäß die Aniräge Yickert, Delbrü, Ruppert und von Schalscha an die Tarifkommission verwiesen. Ein Vor- schlag des Präsidenten, die erste Lesung der Gewerbeordnungs- novelle als ersten Gegenstand auf die nächste Tagesordnung zu seßen, stieß auf den Widerspruch der Abgg. Rickert und

ihter (Hagen) und wurde vom Hause abgelehnt, worauf si dasselbe um 41/, Uhr vertagte.

Nr. 21 des”, Justiz-Ministerial-Blatt?* hat! folgenden öInhalt: Allgemeine Verfügung vom 14. Mai 1879, betreffend die Ausführung der Hinterlegungtordnung. Bekanntmachung des Reichskanzler-Amts vom 16. April 1879, betreffend die Herausgabe des Handbuchs des Deutschen Reichs für das Jahr 1879.

D Æ Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregifter und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentshen Reichs-Anzeigers und Königlich

Preußishen Staats-Anzeigers :

Berlin, S. i. Wilhelm-Straße Nr. 32. Æ

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Mm miones, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissienen etc.

4. Verloosung, Ámortisation, Zinszahlung

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

Oeffentlicher Erlaß, I. Folgende bei uns arn- hängige Auseinanderseßungssacben: 1) die Real- lasten-Ablösungssahe von Buckow, Kreis Lebus Nr. 909; 2) die Separationésahe von Thüren und Bubren, Kreis Niederbarnim III. 1. T. 201, und zwar umfassend: a. die Feststellung der Eigenthums- verhältnisse an dem Forstdistrikt Thüren bei Lieben- walde unter Aufhebung der darauf haftenden Hü- tungé- und Holznußungêrechte, b. die Unterverthei- lung der vom Königlichen Forstfiskus für die Auf- hebung von Forstservituten gewährten Landabfindung aus dem Distrikt Buhren der Königlich Lieben- walder Forst ; 3) die Abtlösungsfache der den Grund- besißern zu Heegermühle in der Köniz2lih Biesen- thaler Forst zustehenden Hütungsgeretigfkeit, II, 1. B. 755; 4) die Sace, betreffend die Ablösung der Hütungsberechtigungen im Königlichen Forstrevier Schwenow, Kreis Beeskow-Storkow Nr. 76; 5) die Sage, betreffend die Ablösung der auf Grund- stückten zu Menkin und Wollschow für geistliche In- stitute haftenden Reallasten, Kreis Prenzlau Nr. 77 ; 6) die Sache, betreffend die Holz- und Hütungs- ablösung von Curtsclag, Königliche Zehdenicker und Reichendorfer Forst, Kreis Templin IIl. 1, 2. 259; 7) die Separationssache von Curts{hlag, Kreis Templin 11. 1. C. 321; werden sowohl wegen man- gelnder Berichtigung des Besißtitels mehrerer Inter- essenten im Grundbuche in Gemäßheit des 8. 109 des Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850 und des Artikel 15 des Geseßes von demsclben Tage, betreffend die Er- gänzung und Abänderung der Gemeinheitstheilungs- Ordnung vom 7. Juni 1821, als auch zum Zwet der Uusmittelung unbekannter Interessenten in Ge- mäßh’it der §8. 24 bis 27 der Verordnung vom 30, Juni 1834 hiermit öffentli bekannt gemacht. Alle diejenigen noch nicht zugezogenen Personen, welche an den bei diesen Auseinandersetzungen be- theiligten Gcundstücken Cigenthums- oder Besitz- Anspcüche oder sonst etwa ein Interesse zu haben vermeinen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei uns binnen 6 Wochen, spätestens aber in dem am 16. Juli d. Js8., Vormittags 10 Uhr, vor dem Ge- neral-Kommissions-Sekretär Knoll, in unserem Ge- {hâftslokale, Logenstraße Nr. 8, hier, anstehenden Termine anzumelden und zu begründen, widrigen- falls sie die vorbezeihneten Auseinandersetzungen jelbst im Falle ihrer Verleßung, und sofern An- sprüche erst nach der gestellten Frist angemeldet werden, dasjenige gegen sfi gelten lassen müssen, was bis zum Zeitpunkte der Meldung mit den nach den angegebenen Gefeße8vorschriften vorläufig legi- timirten Inhabern der betreffenden Grundstüe fest- ge]eßt worden ist, auch mit keinen Einwendungen dagegen gehört werden können. II. Ferner haben in mehreren bei uns beziehungsweise den Königlichen Regierungen, Abtheilungen für direkte Steuern, Domänen und Forsten zu Frankfurt a O. und Potédam anhängigen Auseinandersetßzungésachen die festgestellten Kapitalabfindungen den eingetragenen Realberectigten und Hypotheken-Gläubigern der be- rechtigten Grundstüke nicht unmittelbar bekannt gemacht werden können, weil dieselben todt oder ihrem Aufenthalte nah unbekannt oder nicht mehr im Besiße der Forderungen sind, und zwar die Abfindungen, welche festgestellt worden sind: 1) in der Forftservituten-Ablösungs\sache von Tauer, Kreis Cottbus Nr. 645, auf 1087 X 20 s, für das BVüdnergut Grundbuch Nr. 26, wegen der für George Najora unter Abtheilung 111. Nr. 1 einge- tragenen Theilforderung von 15 Mle 2) in dexr Sace, betreffend die Ablösung der Raff- und Lese- holz-, Weide- und Streugerechtigkeit in der König- lih Braschener Forst, Kreis Crofsen, auf a. 879 M 81 H Für das Grundstück Band 1. Blatt 2 des Grundbuchs von Deichow wegen des für Wilhelm Kramm und Chefrau Dorothee Elisabeth, geb. Rin- fen, unter Abtheilung 11. Nr. 2 eingetragenen Aus- gedinges, b, 281 A 50 § für das Gärtnergut Band I, Blatt 14a. zu Chrumow wegen des für Anna Clise Seipke, verwittwete Lehmann, unter Abtheilung I. Nr. 1 eingetragenen Ausgedinges, c, 203 4. 77 S für das Gârtnergut Band I. Blatt 5 zu Braschen wegen aa, des für Dorcthee Elisabeth Graeß unter Abtheilung 111. Nr. 1 eingetragenen Baterguts von 3 Thlr. 9 Sgr., bb. der für die Marie Elisabeth Lehmann, verwittwete Gärtner Führling, unter Abtheilung 111. Nr. 2 eingetrage- nen 10 Thlr. alte Schulden, d. 106 A 78 S für das Grundftück Band II. Blatt 78 zu Deichow wegen aa, des für den Tabagist Ferdinand Kommol ¿zu Guben „unter Abtheilung 111, Nr. 1 eingetrage- nen rüctständigen Kaufgeldes von 250 Thlr. nebst 9 “/o Binjen, ob. wegen der für den Gasthofbesiter Wilhelm Stein unter Abtheilung 111. Nr. 2 einge- tragenen 100 Thlr. nebst 5 ‘%/6 Zinsen, s. 78 M. S füc das Grundstü Band I. Blatt 3 zu Dahow wegen aa, der für die unverehe- lichte Dorothee Elisabeth Hahn in Dachow unter Abtheilung II, Nr. le. eingetragenen gewissen Gebührnisse, bv. der für den Gottlob Hahn in Dachow unter Abtheilung 11, Nr. 1D, und 111. Nr 1 isetragenen gewissen Gebührnisse beziehungs- weile 10 Thlr., ce. der für die Dorothee Elisabeth Hahn daselbst unter Abtheilung 111. Nr. 1 einge- kragenen 15 Thlr. ; f. 150 69 S für das Grund- stück Band I. Blatt 7 zu Dahow wegen der für die verwittwete Anna Dorothee Schneider, geb. Kal- kutshke, zu Dachow unter Abtheilung 11. Nr. 5 eingetragenen 10 Thlr. rüständige Kaufgelder ; 8. 157 M 50 S für das rundstück Band I. Blatt 14 zu Dachow wegen: aa. der für die Martin Robel’shen Erben unter Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen 4 Thlr. 18 Gr. alte Erb- \chuld, bb, der für die Hans Pehle’shen Erben unter Abtheilung 111. Nr. 1 eingetragenen 6 Thlr. Á Gr. Erbschuld, co. des für den Johann Karl ugust Redlih zu Dachow unter Abtheilung 111, r. 9 eingetragenen Vatererbes von 1000 Thlr, dcs für den Karl Wilhelm Redlih in Dahow unter Abt „eilung 11]. Nr. 3 eingetragenen Vater- erbes von 1000 Vhlr:; 1,165 A 20 4 für das

u. s. Ww. vor öffentlichen Papieren.

für den George Friedrib Kosiß zu Berloge unter Abtheilung IIl. Nr. 2e. Seba 10 Thlr. 1 Sgr. 9% Pf. und 5 Thlr. 9 Gr. rückständige Kaufgelder resp. Vatergut; i. 268 A 80 4 für das Lehnschulzeagut Band 1. Blatt 1 zu Jaehns- dorf wegen der für den Lehn- und Gerichts\cchulzen George Schultze und dessen Ehefrau unter Abthei- lung 1IT, Nr. 1 eingetragenen Forderungen von je 50 Thlr. ; k, 163 M 54 S für das Lehnsculzengut Bd. I. Bl. 1 zu Sarkow, wegen aa. der für die Marie Elisabeth Turian in Sarkow unter Abth. II. Nr. 1 eingetragenen gewissen Gebührnifse, bb, der für die Anna Clisabeth Turian daselb\t unter Abtheilung 11. Nr. 1 und 111. Nr. 1 eingetragenen gewissen Ge- bührnisse beziehungsweise 25 Thlr. 25 Sgr. 8T Pf., ce, der für den Gottlob Turian zu Sarfow unter Abtheilung I1. Nr. 1 und Abtheilung 111. Nr. 1 eingetragenen gewissen Gebührnisse beziehungêäweise 25 Tblr. 25 Sgr. 8 Pf., dd. der für den Häusler Karl Gottlob Schulze und die verehelihte Schulze, Anna Rosine, geb. Turian, zu Sarkow, unter Ab- theilung 11. Nr. 7 eingetragenen Renten von je 2 _Thlr., ee. der für die Anna Dorothee Turian zu Sarkow unter Abtheilung II1. Nr. 1 eingetragenen 25 Thlr. 25 Sgr. 84 Pf., tk, der für Johann Friedrih August Turian, für Johann Friedri Ernst Turian, für Johanna Crnestine Pauline Turian, unter Abtheilung II1, Nr. 2 eingetragenen Ausstattungen und Abtheilung 111. Nr, 3 einge- tragenen Vatererbe von je 325 Thlr. nebst 4°/ Zinsen, 1 164 e l A für das Zweibufengut Band 1. Blatt 3 zu Sarkow wegen des für die Dorothee Elisabeth Linke, geb. Schulz, daselbst unter Abtheilung IT. Nr, 7 eingetragenen Aus- gedinges und des Abtheilung 111, Nr. 3 eingetra- S e von 100 hlr. In, 6 H für das Anderthalbhufengut Band I, Blatt 6 zu Sark wegen des für die Wit: we Mebling, Marie Elisabeth, geb. Schneider, unter Abtheilung 111, Nr. 1 eingetragenen Nahrungssculdenrestes von 1 Wle. 15 Sa, I 406 72 H für das Lehnschulzengut Band L Val 1 zu Brankow wegen des für die Wittwe Marie Elisabeth Schulz in Brankow unter Abtheilung II1. Nr, 2 eingetrage- nen rückständigen Kaufgeldes vcn 60 Thlr. 11 Sgr., 0. 317 Æ 82 H fic das Lehnbauergut Band 1. Blatt 2 zu Brankow, wegen der für den Gottlieb Schulze in Brankow, unter Abtheilung Il1. Nr. 1 etngetragenea 80 Thlr. beziehungsweise eines Beer- digungs8rechtes, p. 314 K 82 S für das Bauergut Band I. Blatt 6 zu Brankow, wegen der für die Anna Dorothee Bartsch zu Brankow, unter Ab- theilung 11. Nr. 11 eingetragenen 50 Thlr. ge- wifse Gebühren, 9. 317 4 82 4 für das Bauer- gut Band 1. Blatt 8 zu Brankow, wegen aa. der für Gottlieb Kommol, Gottlob Kommol, Wilbelm Kommol, unter Abtheilung 11. Nr, 1 eingetragenen g:wissen Gebührnisse und der Abtheilung 111. Nr. 3 eingetragenen Forderungen von je 3 Thlr., bb. der für die Crben des Matthias Kommol in Brankow unter Abtheilung 111. Nr. 1 eingetragenen 5 Thlr. alte Erbgelder, r. 317 A 82 für das Bauergut Band I. Blatt 9 zu Brankow wegen aa. der für ! die unverehelihte Anna Marie Danke zu Brankow unter Abtheilung 111. Nr, 1 eingetragenen 3 Thlr. 8 Gar. 10/5 Pf., bd, der für Gottfried Danke da- selbst unter Abtheilung 111. Nr. 1 eingetragenen 1c hir. 9 Gar. 2/5 Df, a. 2315 A 20 23 für das Bauergut Band 1. Blatt 11 zu Brankow wegen der sür die Annna Dorothee Bartsch in Brankow unter Abtheilung 111, Nr. 1 eingetra- genen 50 Thlr. Muttergut und gewisser Gebühren, L D M S2 B [Ur das Einhufengut Band I. Blatt 14 wegen der für Dorothee Elisabeth Kom: mol und Anna Dorothee Kommol zu Brankow unter Abtheilung 111, Nr. 3 eingetragenen je 30 Thlr. Muttererbe, u. 314 4 82 = für das Einhujengut Band 1. Blatt 15 zu Brankow wegen des für die Ausgedinger-Wittwe Preuß, Marie Elisabeth, geb. Knoblauch, daselbst unter Abtheilung 11. Nr. 1 ein- getragenen Aus8gedinges und der unter Abtheilung UIT. Nr. 4 eingetragenen 20 Thlr., v. 317 A 82 für das Cinhufengut Band I. Blatt 26 zu Brankow, wegen der für die Johanne Marie Dorothee Schulz daselbst unter Abtheilung III. Nr. 2 eingetragenen 100 Thlr. Muttererbe, w. 105 (A 94 4Z für die Gärtnernahrung Band I. Blatt 18 zu Brankow, wegen aa. der für den Bauer Gottlob Geicke da- selbst unter Abtheilung 111. Nr. 2 eingetragenen 175 Thlr. Muttererbe nebst 40/4 Zinsen, bb. der für den Ganzbauer Gottlob Geicée unter Ab- theilung 111. Nr. 4 eingetragenen 75 Thlr. Mutter- erbe nebst 4°/6 Zinsen, x. 105 A 94 4 für die Gâärtnernahrung Band I, Blatt 23 zu Brankowo, wegen der für Johann Christoph Letterbach, Anna Dorothee Letterbah, Clisabeth Letterbab, Marie Letterbach daselbst unter Abtheilung 111. Nr. 1 ein- getragenen alten Erbschuld von je 2 Thlr., 3) in der Sache, betreffend die Ablösung der Bauholz- gerechtigkeit von Vordamm, Kreis Friedeberg N./M. auf 60 X für das Kolonistengut Nr. 5a. zu Vordamm wegen der für Otto und Hugo Gluh- mann unter Abtheilung 11. Nr. 1 eingetragenen Aus- gedinge, 4) in der Sache, betreffend die Ablösung der Forstgerechtsame in dec Königlich Lubiathfließer Forst, Kreis Friedeberg, von 3200 K für das Grundstück Band Il. Blatt 4 zu Trebitsch wegen der für den Mühlenmeister Anton Eduard Wolff unter Abtheilung 111. Nr. 15 eingetragenen 4596 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf. rückständige Kaufgelder nebst 9 v/o Zinsen, 5) in der Raff- und Leseholz-Ablö- sungssache von Lehniß, Kreis Nieder-Barnim, auf 450 Æ für das Grundstück Band 1. Blatt Nr. 1 des Grundbuchs von Lehniß wegen des für die Wittwe Seipke Dorothee Elisabeth, geb. Suckrow, unter Abtheilung 111. Nr. 5 eingetragenen rükstän- digen Kaufgeldes von 50 Thlrn., 6) in der Hütungs- Ablösungsfsahe von Neuholland-Quaden-Germen- dorf, Kreis Nieder - Barnim 111, 1 Nr. 251 auf a. 510 4 40 4 für das frühere Kossäthengut Nr. 25 des Grundbuchs von Quikdén-Sermendorf wegen des unter Abtheilung II. Nr. 7 für die verwittwete

Deffentlicher Anzeiger.

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. &

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen. | In der Börsen-

9. Familien-Nachrichten. / beilage. M

etragenen Altentheils, b. 128 A 60 4 für das

Udner- und Familienhaus Nr. 41 desselben Grund- bucbes wegen der Abtheilung 111. Nr. 2, 3, 4 für den Königlichen Assistenzarzt Ernst Eduard Schra- der zu Berlin eingetragenen Forderungen von resu. 500, 300 und 400 Thlr. nebst dL 9/9 Zinsen, c. 293 Æ 39 für die Büdnerstelle sammt Zu- behör Nr. 42 desselben Grundbuch8 wegen aa. des Abtbeilung 11. Nr. 3 laut Grundbriefes ohne An- gabe des Berechtigten eingetragenen Fleischzehend, bb. der Abtheilung III. Nr. 5 und 7 für die Wittwe Vogler, geb. Reische. zu Marwiß eingetragenen Forde- rungen von 400 Thlr. und 100 Thlr. nebst 4/6 Zinsen, d. 106 Æ 50 S für die Grundstückde Nr. 73 des- selben Grundbuch8 wegen: aa. des Abtheilung Il. Nr. 4 für den Büdner und Handelemann Karl Fciedrih Lohmeyer zu Germendorf eingetragenen Altentheils, bb, der für denselben unter Abthei» lung III, Nr. 2 eingetragenen Forderung von 900 Thlrn. nebst 49/9 Zinsen, 7) in der Mühlenabgaben- Ablösungssahe von Alt-Landsberg, Kreis Nieder- Barnim I. 5 L. 542 die für den Mühlenbesitzer Emil Eduard Ebling zu Alt-Landsberg als Eigen- thümer der Walimühle Band 1. Blatt Nr. 43 des Grundbuchs von Amtséfreiheit geritlih deponirten Rentenbriefe zum Nennwerthe von 870 Thlrn. be- ziehun18weise die für ausgeloosten Rentenbriefe auf- gekommenen Geldbeträge weg:n des unter Abthei- lung II. Nr. 2 eingetragenen Erbzinses von jährli 1 Scheffel 12 Metßen Roggen in granis, nämlich

Sweffel für Johann Gottlieb Gürgen und èck !

Scchiffel für Christian Friedrib Stock, 8) in der Raff- und Leseholzablösungssache von Heegermühle, Kreis Oberbarnim, auf 250 # für das im Grund- buche über Heegermühle Band I. Blatt-Nr. 65 ver- zeichnete Grundstück wegen des für den Scneider- meister Friedrih Küter unter Abtheilung II1. Nr. 1 eingetragenen Darlehns von 400 Tblrn. aus der ge- richtlichen Cession vom 21. April 1865, 9) in der Sache, bctreffend die Ablösung der den Grund- befitzern zu Heegermühle in der Königlich Biesen- thaler Forst zustehenden Hütungsgerechtigkeit, Kreis Ober-Barnim Il, 1 B, 755, auf 91 A 20 », für das Grundstück Band 1. Nr. 36 des Grund- buchs von Heegermühle wegen a. der Abthei- [lung 111, Nr. 4 für dic unverebelichte Henriette Dehl zu Hecklelberg eingetragenen 42 Thlr. Alimentengelder, b. der Abtheilung 111, Nr. 5 für den Frishmeister Karl Lindener zu Eisenspalterei eingetragenen 100 Thlr., 10) in der Sache, be- treffend die Raff- und Lefeholz-Ablösung von Kolo- nie Biesenthal, Königliche Biesenthaler Forst, Kreis Ober-Barnim Nr. 76 auf 150 ( für die Kolonisten- stelle Band IV. Blatt Nr. 155 des Grundbuchs von Beesenthal wegen des für den Kolonisten-Alt- sißer Friedrich Kessel (auch Staemmerling oder Gleich) und dessen Ehefrau Dorothce, geb. Gerie, zu Kelonie Biesenthal unter Abtheilung 111, Nr. de. eingetragenen Restkaufgeldes von 100 Thlr. zu 49/5 verzinslih, 11) in der Raff-, Lese- und Stockholz- Ablösungssahe von Wulschen, Kreis Beeskow- Stortow auf: a. 240 e sür das Band [L

Bl ¿31 Nr 6 des OGrundbuhes liber Wulschen verzeichnete Grundstück wegen der daselbst unter Abtheilung 111. Nr. 1 für den Büdner Glaenz laut Handschrift vom 2, Mai 1784 intabu- lirten Forderung von 50 Thlr., b, 240 X für das Grundstück Band I. Blatt 19 des Grundbuchs von Wulschen wegen des daselbst unter Ahtheilung Ill. Nr. 1 für den Altsißer Christian Christoph einge- tragcnen rückständigen Kaufgeldes von 40 Thlr., 12) in der Sache, betreffend die Raff- und Leseholz- Ablösung von Damm bei Spandau, Kreis Osfthavel- land, auf 450 46 für das Grundstück Band I. Vlatt Nr. 2 zu Damm wegen der für Paul Ferdi- nand, Otto Richard Ferdinand, Helene Louise Hed- wig, Geschwister Ribbe unter Abtheilung 1II. Nr. 18 eingetragenen Hypothek von 2300 Thlr, 13) in der Abverkaufs\sache von Groß-Ziethen, Kreis Ost- havelland, für das Bauergut Band I. Nr. 2 des Grundbuchs von Groß-Ziethen auf 150 X für die an den Zieglermeister August Lobah veräußer- ten Parzelle von 11 a 8 gm wegen der für den Altsißzer Wilhelm Schroeder und Ehefrau, geb. Schönberg, für den taubstummen Wilhelm Friedri Schroeder und Ehefrau, geb. Mittag, unter Abtheilung 111. Nr. 3 eingetragenen 500 Tblr., 14) die für den Besißer des Ritterguts Stülpe Band II1. Nr. 41 des Grundbuchs von den großen Eütern des Kreises Jüterbog-Lucken- walde als Rückentschädigung für die durch den am 28. Juni 1857 bei dem Verfahren über die Regu- lirung der gutsherrlih bäuerlichen Verhältnisse 2c. zu Holbeck bestätigten Nachtragsrezeß geschehene Ab- tretung einer dem Rittergute Stülpe Überwiesen ge- wesenen Ackerfläche von 29 Morgen 72 Quad.-Rth. festgestellte Kapitalabfindung von 1500 A wegen des auf dem Rittergute Stülpe unter Abtheilung I1, unter Nr. VIII. eingetragenen Vermerks, „daß in dem gedachten Gute nebst Zubehör ein Allodium enthalten, welches bei Succe|sionsfällen in der Descendenz der Gebrüder Adolph Friedrich August und Hans Karl Dietrich von Rochow, die Successo- ren den Landerben herauszahlen sollen“, 15) in der Bee und Brennholzablösungssache von Zinna-

charfenbrücker Forst, Kreis Jüterbog-Luckenwalde Md 201 und Mir, 114 auf. 200 6 für das Kossäthengut Band I. Nr. 15 des Grundbuchs von Neuhof wegen der Forderungen a. des Johann riedrich Krüger unter Abtheilung 111, Nr. 7 von 2 Thlr. 16 Sgr, b. der Wittwe Krüger, Anna Dorothee, geb. Biene, unter Abtheilung 1IL. Nr. 8 von 2 Thlr. 16 Sgr., 16) in der Separations\ache von Kagar, Kreis Ruppin II. 1 K. 309 auf je 250 MÆ, welche die ener der Bauerhöfe Vol. I. Nr. 1 und Vol. I. Nr. 23, für die von ihnen ver- kauften Antheile an den Wiesen im Mühlen- busch fthalten haben, wegen der Forderungen a. Abtheilung 111. Nr. 3 des Grundbuchblatts Vol. I. für die Wittwe Steffen Dorothee, geb. Ganzer, zu Kagar von 3000 # nebst 3%/9 Zinsen und nach 3monatliher Kündigung zahlbar ex rec.

*

BVogier, G. L. Daube & Co., E. Shlotte,

Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen-Bureaus, H

| bublattes Vol. I. Nr. 23 für die Wittwe Steffen ¡ Marie Gottliebe, geb. Gott, ex contr. vom 7. Rc- vember 1844, 17) in der Sae, betreffend die Ab- lôfung der auf den Königlichen Forstrevicren Himmelpfort Ost und West haftenden Raff-, Leseholz und Hütungsberechtigung, Kreis Temvlin Nr. 72, auf je 2250 4, a. für den Bauerbof, Band I., Blatt Nr. 3, zu Densow wegen der unter Abtheilung Ill, Nr. 3, b. für dea Bauerbof Band I., Blatt Nr. 15. daselb wegen der unter Abtheilung III., Nr. 4 und 5 für den Thierarzt, später Kaiserli türkishen Majcr Chriftian Godlowsky eingetragencn Forderungen von 1300 Thlrn. beziehung8weise 1090 und 2500 Tblrn., 18) in der Abverkaufssahe von Dahbnêdorf, Kreis Zauc-Belzig, Nr. 1 der Abverkauf des als Pertinenz zu den Hufengütern zu Dahnsdorf gehörigen Schmiedegrundstücks Band I. Nr. 31 des Grund- bus von Dahnsdorf gegen ein Kaufgeld, von wel- dem jedem Hufenbesitzer ein Antheil von 120 M 65 S zusteht, und zwar: a. wegen der auf dem

Hufengute Band T., Nr. 12 in Abtheilung III.,

Nr. 2 für den Auszügler Andreas Wieland und dessen Ebefrau Anna Elisabeth, geb. Paul zu

Dahnsdorf eingetragenen Forderung von 500 Tblrn.,

b. wegen der auf dem Hufengute Band [., Nr. 17

unter Abtheilung TIIL, Nr. 4a. für den Alt- sißzer Johann Andreas Thiele und dessen

| Chefrau Friederike, geb. Brüning, zu Dahns-

| dorf eingetragenen Forderung von 500 Thlrn,,

c. wegen der auf dem Hufengute Band I. Nr. 18

unter Abtheilung 111. Nr. 7 für die Ebefrau des

Gottlieb Thiele, Johanne Wilhelmine, geb. Franz,

eingetragenen 600 Thlr. Eingebractes, d. wegen der auf dem Hufengute Band 11. Nr. 3 unter Abthei- lung IIL. Nr. 5 für Karoline Würgt eingetragenen

100 Thlr. In Gemäßveit des 8. 111 des Ab-

[lôöfungêgescßes vom 2. März 1850 und Artikel 15 des Gesetzes von demselben Tage, betreffend die Er- aânzunz und Abänderung der Gemeinheitstheilungs8- Ordnung vom 7. Juni 1821 werden die vorgedach- ten Kapitalabfindungen den Realbere{tigten und Hypothekengläubigern der betreffenden Grundstücke beziehungsweise deren Erben, Cessionarien und fonstigen Rehtsnacbfolgern bierdur öffentli mit der Aufforderung bekannt gemat, die ihnen gemäß der SS. 460 u. ff. Titel 20 Theil 1. des Allgemeinen Landrecbts zustehenden Ret? auf jene Abfindungen binnen 6 Wochen bei uns geltend zu macben, wi- drigenfall8 ibre Hypothekenrehte auf die aufgehobe- nen Berecbtigungen und abgetrennten Theilstüdcke der ihnen verpfändeten Grundftücke beziehung8weise auf die dafür festgestellten Kapitalabfindungen er-

löschen. Frankfurt a./O., den 15. Mai 1879,

Königliche General-Kommission für die Pro- ! vinz Brandenbur.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[4668] Bekanntmachung.

_ Mittwoch, den 4. Juni d. J., 10 Uhr Vorm., sollen auf dem Hofe des Posthaltereigrundstücks, Dranienburgerstraße 35/36 hierselbst, 25 im Poft- fuhrdienste niht mehr verwendbare Pferde im Wege des Meistgebots sffentlich versteigert werden.

Berlin N., den 24. Mai 1879. Kaiserliches Postfuhramt.

[4665]

Es wird im Gebrauch befindlich gewesenes Mate- rial zum Bau einer Grubenbahn von 1000 m Länge nebst 2 Lowrys zu kaufen gesucht.

Gefl. Off. sub G. F.1 bef. Voigt, Berlin, Som- merstraße Nr. 10 Stube 58.

__ Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u: s tv. von öffentlichen Pavieremn.

[4524]

T ; C E : ; Preußische Creditanstalt in Lig. Die Herren Aktionäre werden aufgefordert, die Restquote von Mark 5. 10. pro Aktie geg-n Einlieferung ihrer Aktien mit arithmetis{ch geordnetem Nummernverzeichniß an unserer Kasse, Dorotheenstraße Nr. 54, Vormittags von 9 bis 12 Uhr in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 20. Mai 1879. Die Liquidatoren,

E E) Bekanntmachung.

Die nah §. 6 d:8 Privilegiums vom 18, Juni

1869 vorgeschriebene Ausloosung der am 2. Ja-

nuar 1880 einzulösenden

Schuldverschreibungen der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft

Freitag, den 20, Juni cr., Nachmittags ö Uhr, in unserm Sessionszimmer in der Börse Auf- gang von der Ostseite 2 Treppen erfolgen, und ist dem Publikum der Zutritt gestattet. Königsberg, den 21, Mai 1879. Vorstcheramt der Kaufmannschaft.

wird am

In dem am 16. d. Mts. zur Ausloosung von Rentenbriefen der Provinz Sachsen für das laufende Halbjahr, 1. April bis ultimo September 1879, in Gemäßheit des Rentenbankgeseßes vom

2. März 1850 abgehaltenen Termine find folgende Rentenbriefe ausgeloost worden: 1) Litt. A. à 3000 M (1090 Thlr.) 77 Stück, nämli: Nr. 226 230 677 851 860 906 1541 1718 1787 1824 1835 1857 2018 2098 2190 2296 2806 3189 3224 3225 3430 3735 4028 4310 4429 4579 4630 4639 5102 5116 5189 5241 5447 5462 5820 6353 6647 6684 6786 6980 7084 7208 7236 7395 7806 7867 8013 8039 8320 8360 8375 8616 8631 8762 8900 8924

vom 6. Mai, 7. August, 2. September und 8. Sep-

Bauerngut Band 1. Blatt 6 zu Berloge wegen der

Kossäth Bendin, geb. Giesel, verwittwete Bree ein-

tember 1845, b. Abtheilung II1. Nr. 4 des Grund-

9230 9260 9746 9810 9904 10058 10078 10153 10349 10465 10529 10599 10654 10884 11031