1879 / 127 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Wochen-Aus3weis der deutschen Zettelbanken vom 23. Mai 1879,

(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)

|

Kasse. |

| woche.

Gegen | Gren [8ombard-| Sten

1e L ns

Vor- | Wesel. | RBgr- N Vor- woe. gen. | woe.

die Noten- | die Umlauf. |

| Gegen | Täglih | Gegen fällinze | die Verbind-| Vor-

lihkeiten.! woe.

Werbind-| Gegen lichkeiten} die auf Kün- Vor- digung. | woche.

BYor- | woche.

Ma. S Die 5 altpreußischen Banken Die 3 säcsishen Barken . Die 4 norddeutschen Banken . SFrantTsüurter Bank . Die Baverische Notenbank Die 3 süddeutschen Banken .

606 388+ 5 279|— 23 396|— A E S194 35 680 |— 17 850|—

310 206|+ 2842 48 779\— 1572 37888. 490 6330 89 48386.1- G0 G 87 B S4 40 48040 76 96 T0 930 300 862 35 5 A4 L686 4681 120) 28600 86

5 645 132 1 638

236 370 279

640 296|— 2721 9 400|— 41 188+ 12 493|— 11.607]. L187 64 882|— 1 231 38 722|—

6371i— 145 S820 40 H 180 210294 152 28721 72 B

1

224 749 + 7 328 3905+ 199

2 985|— 140

6 692/— 100 3147+ 693 939+ 73 N B

451 538 334

664

Summa

SHEeater

Königliche Schauspiele, Sonntag: Operu- baus. 137. Vorstellung. Auf Hohes Verlangen : Lucia von Lammermoor. Tragishe Oper in 3 Akten von S. Camerano. Musik von Donizetti. (Miß Lucia: Signorina Emilia Chiomi, Herzogli anhaltishe Kammersängerin, als leßte Gastrolle, dieselbe wird in italieniî{er Sprache singen.) An- fang 7 Uhr.

Schauspielhaus: Keine Vorstellung.

Montag: Opernhaus. 138. Vorstellung. An- tigone. Tragödie von Sophokles. Ueberscßung von Donner. Musik von F. Mendelsfohn-Bar- tholdy. (Antigone: Frl. Clara Ziegler, vom König- FA Hoftheater in München, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Dienstag: Opernhaus. 139. Vorstellung. Flick und Flock. Komisches Zauberballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. (Topase: Frl. Dell’ Era vom Victor- Emanuel-Theater zu Messina, als Debut.) Anfang T Ubr.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Mittwoch: Opernhars. Keine Vorstellung.

S(auspielhaus. 135. Vorstellung. Neu einfstu- dirt: Der Fechter von Ravenna. Traucrspiel in 5 Akten von Friedri Halm. In Scene geseßt vom Direkior Dees. (Thusnelda: Frl. Clara Ziegler, vom Königlichen Hoftheater in München, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

WFallner-Theater, Sonntag: des Herrn Schweighofer und des Frl. Bendel vom K. K. priv. Theater an der Wien. Zum 1. Male: „Der Herr von Perlaczer.“ Volksstück mit Ge- fang in 7 Bildern. Vorher: Großes Garten- Concert. Anfang 54 Uhr.

Montag und Dienstag: 2. und 3. Gastspiel des Herrn Schweighofer und des Frl. Bendel: Dieselbe Borstellung.

Yictoria-Theater, Direktion: Emil Hahn. Sonntag : 3. 76. Male, Montag u. Dienstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris, und des Hrn. van HeU. (Kapitain Grant: Emil Hahn.) Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausftattungs- ftüdck mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Ennery. Deuts von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene aesezt von Emil Hahn. Garten-Concert. Anfang 5 Uhr.

Krolls Theater. tion!

Sonntag, Montag und Dienstag: Großes Garten- fest. Von 4 Uhr an im Garten vor, während und na der Vorstellung, nach Eintritt der Dunkelheit bei brillanter Illumination durch 20 000 Flammen und farbige Gaskörper, Großes Doppel-Concert. Im Theater: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von E. Jacobson. Musik von G. Mi- caelis. (Mit neuen Coupvletversen und einer großen Gesangs8einlage „Zwei Soirécn“, gesungen von Frl. Ernestine Wegner). An diesen drei Tagen Anfang des Concerts 4 Ubr, der Vorstellung 6 Uhr.

Trott reo 454. AITCL

Germania-Sommer-Theater, Sonn- tag: Zum 4. Male: Seine Excellenz. Russische Sittenkomödie in 4 Akten frei na Gogol, bearbeitet von Alb. Lindner.

Mecntag: Großes Frühconcert. Anfang 5 Uhr. Frühvorstellung, Anfang 6 Uhr: Ein bengalischer Tiger. Posse in 1 Aft. Singvögelchen. Lieder- spiel in 1 Akt. Abendvorstellung, Anfang 7# Uhr: Seine Excellenz.

Dienstag: Zum 6. Male: Seine Excellenz.

Belle-álliance-Theater, Sonntag und fol- gende Tage: Auf hoher See. Lebenébild mit Ge- jang in 3 Akten von H. Wilken. Im prachtvollen Sommergarten von 5 Uhr ab ununterbrochen : Großes Doppel-Concert, ausgeführt von den ganzen Musikcorps des 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiments, unter Leitung des Königl, Musikdirektors Herrn Baumgarten und des Königlichen Kadetten-Corps urter Leitung des Königl. Musikdirektors Herrn Herold. Tyroler Natursänger-Gesellsdaft I. Engel- bardt aus dem Lechthale (5 Damen und 4 Herren). Schwedisches Damenquartett. Brillante JIllumi- nation durch 15 0009 Gasflammen.

Montag: Früb-Concert (Kapelle Baumgarten) und Theatervorstellung. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr Morgens. Entrée 30 „s. Siehe Anfs{(lagzettek.

Familien-Nachrichten.

Berlobt: Frl. Ursula Ahrens mit Hr. Kreis- rihter Dr. jur. Oéëcar Nonnig (Berlin).

Verebeliht: Hr. Ministerial-Rath Dr. Martini mit Frl. Agnes Keßler (Wandsbeck). Hr. Secondelieutenart Carl v. Rufdorf mit Frl. Anna Pogge (Anklam).

Geboren: Ein Sobn: Hrn. Hofapotheker O. Fr. Kir{berg (Lieaniß) Hrn. Rittweister a. D. Emil Baron Durant de Sénégas (Langen- dorf). Eine Tochter: Hrn. Emil v. Bufse

702 451+

1. Gastspiel |

29071 3G Mi 528 1482 burg). Verw. Frau Oberst Ida Ewald, geb- v. Loebell (Wernigerode a. H.). Hr. emer- Arwidiakonus Dr. C. R. S. Peiper (Hirschberg). Hr. Ober-Prediger Ernst Hohe (Egeln). Hr. Stud. jur. Friedri Theodor v. Scheve (Rosto).

Steeckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

hier ist wegen Wecselfälshung sofort zu verhaften und an unsere Gefängnißinspyektion abzuliefern. Bromberg, den 29. Mai 1879. Königliches Kreis- gericht. I. Abtheilung. Der Untersuchungsrichter.

Offene StrafvollstreŒungs-Nequisition, Der Wehrpflichtige Wilhelm Otto Raether, geboren zu Nowaweß am 20. Dezember 1855, ist durch das rechtsfräftige Erkenntniß hiesigen Gerichts vom 18. April 1879, wegen Verleßung der Wehrpflicht zu 180 M Geldstrafe, welher im Unvermögenéfalle für nit gezahlte je 10 M eine Gefängnißstrafe von einem Tage substituirt worden, verurtheilt. Da der Aufenthalt des Raether unbekannt ist, so ersuchen wir sämmtlihe Behörden hierdurch ergebenst, die qu. Geldstrafe von demselben im Betretungsfalle einziehen, event. an ihm die der Geldstrafe substi- tuirte Gefängnißstrafe vollstrecken zu lassen, und uns gefälligst zu den Untersuhungsakten ca. Raether, R. 592, 78 von dem Geschebeaen zu benachrichtigen. Potsdam, den 26. Mai 1879, Königliches Kreis- geriht, Abtheilung I.

Subhaftationen, Nufgebote, Vor- ladungen n. dergí.

A Aufforderung.

Die unbekannten Erben der Wittwe des Ex- pedienten Johanncs Beinhauer, Marie An- toiuette Charlotte, geborne Shwarz, von hier, welde an Carl Poschon in Carlshafen verheirathet gewesen ist, werden aufgefordert, bis zum 28. August d. J. ibre Ansprüche auf den dahier unter Pflegschaft gestellten Nachlaß geltend zu machen, widrigenfalls fie bei der Verfügung über denfelben unberücksi{tigt bleiben.

Cassel, den 27. Mai 1879.

Königliches Amtsgericht T., Abtheilung I. Köbler. [2920] Oeffentliche Vorladung.

Die verehelichte Arbeiter Botscheck, Johanne Wilhelmine, geb. Lenz, von hier, hat gegen ihren Ebemann, den Arbeiter Carl August Botscheck wegen böéliher Verlassung auf Trennung der Ehe geklagt. Derselbe hat si im Monat März 1876 von bicr heimlich entfernt und ift seitdem über seinen Aufenthalt Nichts bekannt geworden. Zur Klagebeantwortung und mündlichen Verhandlung über den Sceidungsantrag ift ein Termin auf den 3. Juli 1879, Mittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer Nr. 26 des unterzeihneten Gerichts Logenstrafe Nr. 6 anberaumt. Zu demselben wird der 2c. Botscbeck hiermit öffentlih unter der Verwarnung vorgeladen, daß, falls er sih weder vor, noch in dem Termine persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmädtigten, als welche die biesigen Rechtsanwälte Pezenburg, Kette, Wolff, MNiebe und Justiz-Rath Hünke in Vorschlag gebracht werden, melden sollte, nach Leistung des Diligenz- eides Seitens der Ebefrau die Ehe durh Er- fenniniß getrennt werden wird.

Frankfurt a. O,, den 19. März 1879.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

VBerkáufe, Berpachtungen, Submissionen 2c. [4824] Auktion.

Am 9. Juni cr. sollen in der hiesigen König- lichen Artillerie-Werkstatt, von Vormittags 109 Uhr ab, folgende für Werkstattszwecke unbrauchbare Gegenstände ‘unter den in unserem Bureau zur Ein- ficht ausliegenden Bedingungen öffentlich meistbietend versteigert werden :

1) circa 152 609 kg altes Shmiedeeisen, bestehend aus: ca. 6009 kg grobem Eisenblech und Geschoß- kasten-Einsätzen, 73090 kg Eisenblech- und sonstigen Ab-

fällen,

32 000 kg Kartätschkugeln (ges{miedete und gußeiserne gemischt) und kleinen Eisenabfällen,

10 000 kg Leuchtkugelkreuzen, 600 kgalten Gewehrläufen, 30 000 kg Krebseisen , Rohrenden , T-, Fenster-, sowie groben Eisen- : abfäâllen; 2) circa 5000 kg Lob- und Weikßagarleder-Abfällen in Quantitäten von 250 kg; 3) circa 500 kg Lederspähne. Spandau, den 29, Mai 1879. Direktion der Artillerie-Werkftatt,

[4837] Königliche Ostbahn, Die Anlieferung von 10,2 m Hausteinshwellen der Thore, 30,0 m Treppenstufen der Löschgruben, 132,82 qm Granitplattenbelag nebft Verlegen, 3 Stück Sodckelsteinen, zu einem Lokomotivshupren für zwei Stände auf Bahnhof Jablonowo soll vergeben werden. Sub- missionstermin Sonnabend, den 21. Juni, Vor-

(Liffabon). Geftorben: Hr. Premier-Lieutenant Freiherr v. Cyß (Met). Hr. nant Freiherr Hans Moritz

it Ferdinand O1 Oberst-Lieutes v. Deynhausen (Läne-

mittags 11 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten, | woselbst auch die Bedingungen zu haben find. | Thorn, den 29. Mai 1879. Der Eisenbahn-Bau- Inspektor. Sperl.

S1S 588 G050] 218 384+ 8022]

Steckbrief. Der Kaufmaun H. Rehfeld von |

48 126 64

Am Mittwoch, den 4. Juni 1879, Vor- mittags 10 Uhr, soll in unserer Garnisonbäerei, Alexanderstraße Nr. 11a., eine Quantität Rogz2n- kleie, Fußmehl und Heusamen 2c. gegen glei baare Bezahlung öffentli meistbietend verkauft werden. Berlin, den 24. Mai 1879, Königliches Pro- viant - Amt,

[4825]

Die Lieferung von :

2000 Laschenbolzen mit Muttern à 0,57 Eg \{wer, und 7000 Stück Scwienennägeln à 9,29 kg {wer für hiesige Hafenbauten sollen in öffentliher Sub- mission an einen Unternehmer vergeben werden. Es ist hierzu Termin auf Montag, den 9, Juni cr., Vormittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeibneten Kommission an- beraumt, zu welhem Offerten mit d:r Aufschrift : „Submission auf Laschenbolzen 2c.“

frankirt und versiegelt an uns einzureichen sind.

Bedingungen nebst Skizze liegen in unserer Re- gistratur zur Einsicht aus, auch können hiervon Kopien gegen 1 4 Kosten in Empfang genommen werden.

Wilhelmshaven, den 24. Mai 1879.

Kaiserliche Marine-Hafenbau-Kommisfion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. #. w. von öffentlichen Papieren.

[4826] Betauntmahung.

Nach Angabe des Sthneidermeisters August Heinrih Schalert zu Berlin, Telt owerstraße Nr. 46, ist der am 24. Februar d. Js. zu Beeskow ver-

storbenen verwittweten Arbeiter Hähnel, Charlotte, geb. Schallert, bei Lebzeiten aus ihrer Wohnung bei dem Bötther Stefan in Beeskow die Obli- gation 2, Emission der Stadt Frankfurt a./O. über 100 Tblr. (300 M) Ser. I. Nr. 270 zu 4§% verzinslich, gestohlen worden.

Wenn si bis zum 2. April 1881 bei uns ein Inhaber dieser Obligation nit meldet, wird deren Amortifation beantragt werden.

Fraufkfurt a./O., den 28. Mai 1879.

Der Magistrat.

[4839] Bekanutmachung.

Von den ¿ur Ausloosung gekommenen Magde- burger Stadtobligationeu ist eine größere An- zahl bisher nit zur Einlösung präsentirt worden. Wir machen deshalb die Nummern dieser rüt- | ständigen Obligationen nachstehend mit der Auf- forderung an die IJahaber bekannt, dieselben zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes baldigst an un- sere Kämmereikasse gegen Empfangnahme des Ka- pitalbetrages zurückzuliefern.

L, Von dec Ausloosung per 2. Januar 1877: Serie I. Nr. 1253 1296 de 1858 à 300 A.

IT. Von der Ausloosung per 2. Januar 1878: Serie I. Nr. 444 1046 1473 ]

Serie II. Nr. 494 746 763 & de 1858 à 3090 Æ 958 1645 1670 1924 Serie I. Nr. 1325 à 1000 M ] Serie I. Nr. 2118 2683 3054 à 509 ä Serie I. Nr. 4493 4603 4613 4872 4877 5171 5511 5804 à 200 A. Fx, Von der Ausloosung per 2. Fauuar 1879, Serie I. Nr. 465 de 1858 à 309 M. Serie 11. Nr. 555 869 1205 1818 de 1858 à 300 MÆ.

Serie II!. Nr. 143 167 795 de 18538 à 309 M

Serie I. Nr. 35 517 520 884 1038 1879 2227 2441 2969 de 1872 à 300 M

Serie II. Nr. 3991 4793 4906 4910 de 1872 à 300 A.

Serie I. Nr. 937 1066 1875 à 1000 Æ

Serie I. Nr. 1798 1863 1973 2491 2595 2836 de 1875 à 500

Serie I. Nr. 3501 4351 4477 4568 4604 4606 4799 4800 4903 4969 5308 5388 5660 5673 5845 5958 de 1875 à 209 Æ

Magveburg, den 26. Mai 1879. Der Magistrat der Stadt Magdeburg.

Hasselbach. (H. 52,420.)

An (0

[4838] Die Chaufseegelderhebung a,

Bekanntmachung.

bei Bernickow (an der Königsberg-Soldiner Chaussee), mit der Hebebefugniz für 1 Meile

7.50 Kmn., foll voi 1. Juli d. Z.,

b. bei Fürsteafelde (an der Königsberg-Cüstriner Chaussee), mit der Hebebefugniß für 1 Meilen oder 11,25 Km., soll vom L November d. JI., j ents

c. bei Quartshen (an der Königéberg-Cüfstriner Chaussee), mit der Hebebefugniß von 1F Meilen oder 11,25 Km., soll vom 1. November d. I., : J

d. bei Zier (an der Cüstrin-Soldin-Pyriter Chaussee), mit der Hebebefugniß für 13

Meilen oder 11,25 Km., soll vom

1. Dezember d. J.,

e, Königsberg L (ân ¿Der Königsberg-Cüstriner Chaussee), mit der Hebebefugniß für 15 Meilen oder 11,25 Km., soll vom 2. Januar 1880 ab in Pacht gegeben werden.

Hierzu ift ein Lizitationstermin

i auf Dieustag, den 10, Zuni 1879, Vormittags 8 Uhr, im Geschäftslokale der Kreis-Chau}seebaukasse hierselbft anberaumt worden.

Die Pachtbedingungen können in dem bezeichneten Lokale vom 3. Juni d. I.

ab, und zwar

an den Wochentagen von Vormittags 10—12 Uhr, eingesehen werden. Zum Bieten werden nur solche Personen zugelassen werden, wel&e dispositionsfähig find und

vor Abgabe ihres Gebotes eine Kaution von 300 baufafse deponiren.

baar oder in Staatspapieren bet der Kreis-Chaufssee-

König3berg i. d. N., den 27. Mai 1879. Der Direktor des Chaufscebau-Comités und Landrath,

v. Gerlach.

Cto. 619/5.)

Lebensversicherungsbank für Deutschland in Gotha.

[4733]

Einnahme.

M A 78,846,895 18 11,996,721/50

3,680,212 47

9,385/40

3,372 22

2,557 06

116,884 23

An Uebertrag aus 1877 . / An Prämien von Bersicherungen . An Zinsen von Ausleihungen . L An verjährten Dividenden von 1872 An Miethertrag des Bankgebäudes . An Agio und Discontcgewinn

An außerordentlichen Einnahmen

j j j j j ——

4,656,028/06

Summe

9 Bilanz für den 31. Dezember 1878.

Activa.

Rechnung auf das Jahr 1878.

Ausgabe.

| Für 1017 bezahlte Sterbefälle . Für 20 Versicherungen bei Lebzeiten lat A Für bezahlte Dividenden von 1872 D 1000 a a A2 Für die zur Einnahme gekommenen verjährten Dividenden . : Für Abgangsentshädigungen Für Prämienprovisionen . . Ln Verwaltungsaufwand . . .. Für die aus dem Fonds der voraus- bezahlten Prämien zur Einnahme gekommenen Summe . . Für zurücgezahlte Kautionen . Für Uebertrag auf 1879

« 13

5,950,100 |

104,700

3,444,079 20 |

9,385 40

316/949 '68

393,296 07 459,896 65

2,1917) .| 29,950 . |83,945,479/36

94,656,028 06

Summe

FPassiva.

° 171,641/62 . 175,767,530/44 3,829,092/70 882,639/40 894,703/32

Cafsebestand . Ausleihungen 4 Vorschüsse auf Policen . . Gestundete Prämienhälsten Aen a Set. ¿o « ck Guthaben bei Banquiers und Kredit- E a eel e Guthaben bei den Agenten . Werth des Bankgrundstückes

809,309 19 233,301/34

Summe |83,945,479.36

1,357,261/35

M 8

520,500 6,087 20

Unerhobene Sterbefallzahlungen aus

1874, 1877 und 1878 . e Unerhobene Abgangsvergütungen . Unerhobene Dividenden aus 1873 29,510 80 Kautions- und Stiftungskapitalien . 736,072'17 Prämienreserve . s S CD05 1DO Prämienüberträge . 5,851,556/40 Ueberschüsse :

für 1874 bis 1877 A. 13,334,218,40

für 187158 . . . „4/02/0400

Summe

18,097,065/29 83,945,479/36

Von den obigen Ueberschüfsen im Gesammtbetrage von 18,097,065 A 29 S wird zunächst derjenige für das Versicherungsjahr von 1874/75 mit 3,494,265 80 S an die Versicherten zurüdck-

gegeben, und gewährt denselben eine Dividende von 39 Prozent,

1. Januar 1879 begonnen worden ift.

mit deren Vertheilung bereits seit

Der Bestand an Versicherungen belief sch am Schlusse des Jahres 1878 auf 347,119,390 #. und der neue Zugang im Jahre 1878 betrug 309,169,200 A.

Gotha, den 30, Mai 1879.

Das Bureau A, Emminghaus.

der Lebeusversicherungsbank f. D. T. Rüffer.

W. Biedermann.

Graf von Keller.

Deuts

Königlich Preußischer

2M î Das Abonnement beträgt 4 #4 59 S

| ; für das Bierteljaßr.

j Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 Di S

er Reichs-Anzeiger

und

Staats-Anzeiger.

A Ï

M 127.

Berlin, den s. Juni 1879,

Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Nachmittags auf dem Fußboden des Pee ausgeglitten, auf das r. hte Knie gefallen und haben Si dadurch eine Quetschung desselben mit Bluterguß auf der Kniescheibe zugezogen. Jm Laufe der Nacht, während deren Se. Majestät sehr gut schliefen, it bereits eine Abnahme der Anschwellung eingetreten.

Das Allgemeinbefinden Sr. Majestät is durchaus befrie- digend, eine ruhige Lage jedoch zunächst erforderlich.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Kreisgerihts-Nath Ladewig zu Greifswald den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Steuer-Einnehmer Redlich zu Erkelenz den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; sowie dem Kanzlei-Jnspektor Walter bei der Provinzial-Steuer-Direktion zur Breslau und dem Sgleusen-Jnspektor Krohn zu Plehnendorfer Schleuse im Landkreise Danzig - den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Neich.

Die im Jahre 1860 in Arbroath erbaute, bisher unter belgischer Flagge gefahrene Brigg „BVeauport“ von 241 bel- gishen Tonnen Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des Schiffskapitäns Mathias Krull zu Papenburg und Henofset das Recht zur Führung der deutshen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümer Papenburg zum Heimathshafen ge- wählt haben, is am 19. v. M. vom Kaiserlichen Konsulat zu Antwerpen ein Flaggenattest ertheilt worden.

Königreich Preufen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Kommerzien-Rath Louis Sy, Mitinhaber der Firma „Sy und Wagner“ zu Berlin, das Prädikat eines Königlichen Hofgoldschmieds,

dem Concertmeister a. D. Karl Ludwig Constantin Grimm zu Berlin das Prädikat eines Königlihen Hof- instrumentenmachers, und

dem Kaufmann Heinrich Roofeboom zu Hannover das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.

Staats-Ministerium. Regul att Pp

vom 29. Mai 1879 zu dem Geseße, betreffend die

Befähigung: für den höheren Verwaltungsdienst, vom 11. März 1879 (Ges. S. S. 160).

_ Auf Grund des §. 15 des Gesetzes, betreffend die Be-

fähigung für den höheren Verwaltungsdienst, vom 11. März

1879 (Ges. S. S. 160), wird Nachstehendes bestimmt :

8. 1, Das Gesuch : eites Gerichts-Referendarius um Ernennung zum Regierungs-Referendarius nach §. 4 des Ge- seßes vom 11. März 1879 is bei dem Regierungs-Präsidenten Landdrosten, Präsidenten der Finanz-Direktion in Hannover), in dessen Bezirk der Referendarius beschäftigt werden will, einzureichen. h;

8. 2, Dem Gesuche sind beizufügen : li 2A Pri 1) das Zeugniß über die Ablegung der ersten juristischen Prüfung, 2:8

2) das Zeugniß des mit der allgemeinen Beaufsichtigung und Leitung des Vorbereitungsdienstes bei den Be behörden beauftragten Gerichts-Präsidenten über die erfolgte vorschriftèmäßige Vorbereitung während des mindestens zweijäl rigen Dienstes bei den Gerichtsbehörden,

3) das Zeugniß über die Militärverhältnisse,

4) das ÜUniversitäts-Abgangszeugniß oder sonstige geug- nisse zum Nachweise des nach §. 1 des Geseßes vom 11. März 1879 erforderlihen Universitäts -Studiums der Staatswissen- schaften, sofern nicht die nach 8. 14 Absag 1 a. a. O. bis zum 1. Januar 1882 zulässige Dispensation der Minister des Pes und der Finanzen nahgesucht wird. Das Studium der Staats- wissenshafsten im Sinne des §. 1 des Gesehes umfaßt die Volks- und Staatswirthschastslehre (National-Oekonomie und Finanzwissenschaft), sowie das Staats- und Verwaltungsrecht,

5) ein in deutsher Sprache abgefaßter Lebenslauf. O _ Das Gesuch und der demselben beizufügende Lebenslauf ist von dem Referendarius eigenhändig zu \chreiben. Die Beibringung der Zeugnisse zu 3 und 4 kann dur die Bezug- nahme auf a bei den Gerichhtsbehörden geführten Personal - alten des Referendarius erseyt werden. : ; i 8, 3, Sofern die im 8§. 2 bezeichneten Zeugnisse und die über den Referendarius bei den Gerichtsbehörden E Ves von Leßteren zu erbittenden Personalakten die Erfüllung der

Berlin, Dienstag,

geseßlihen Anforderungen nahweisen, erfolgt die Ernennung des Antragstellers zum Regierungs-Neferendarius und die Verpflichtung desselben unter Hinweisung auf den bereits ge- leisteten Diensteid. Í

Die Ablehnung des Gesuchs für den betreffenden Bezirk fann erfolgen, wenn wegen Ueberfüllung desselben mit Re- ferendaren eine ausreichende Beschäftigung und zweckmäßige Ausbildung des Antragstellers sich niht erwarten läßt.

8.4, Wenn ein Referendarius während des Vorbereitungs- dienstes in den Bezirk einer anderen Regierung 2c. verseßt ¿ju werden wünscht, hat er sein an den Präsidenten dieser Ne- ena 2c. zu rihtendes Gesuch dem Präsidenten derjenigen Regierung 2c., in deren Bezirk er beschäftigt wird, einzureichen. Erklärt sih der Erstere mit dem ihm zu übermittelnden Gesuche einverstanden, so ist der Referendarius von dem Leßteren, ohne daß es einer Genehmigung der Minister des Innern und der Finanzen bedarf, zu entlassen.

8 5. Die allgemeine Beaufsichtigung und Leitung des Vorbereitungsdienstes liegt dem Negierungs-Präsidenten 2c. ob, welcher dafür zu forgen hat, daß die Ausbildung der Referen- dare nah einem zweckmäßig geordneten Plane erfolge.

Im Anfange des Monats Januar ist den Ministern des Jnnern und der Finanzen ein Verzeichniß einzureichen, in welchem die einzelnen Referendare unter kurzer Angabe des Ganges der Vorbereitung aufzuführen süd.

8, 6. Die besondere Veaufsi igung und Leitung des Vorbereitungsdienstes liegt den Vorständen der Behörden, welchen die Referendare zur Beschäftigung überwiesen werden, ob. Dieselben haben zugleih mit der Beendigung dieser Be- schäftigung dem Regierungs-Präsidenten 2. ein Zeugniß über das dienstlihe und außerdienstliche Verhalten, sowie über die Leistungen des Referendarius und über ie in denselben her- vorgetretenen Mängel zu übermitteln. * den Referendaren niht auszuhändigen. h

8, 7. Die mit der Leitung des Vorbereitungsdiensies be- auftragten Personen werden vor Allem beachten, daß die wis- senschastliche und praktishe Ausbildung der N der ausshließlihe Zweck des Vorbereitungsdienstes ist, demgemäß also eine jede, durch diesen Zweck nicht gerechtfertigte, auf Aushülfe oder Erleichterung der Beamten gerichtete Thätigkeit der Referendare zu vermeiden ist.

Die Präsidenten der Regierungen 2c. und die Direktoren der Bezirksverwaltungsgerihte werden ferner dafür Sorge tragen, daß die Referendare regelmäßig an den Sißungen dieser Behörden Theil nehmen, die von ihnen bearbeiteten Sachen mündlich vortragen und ihre Ansicht in freier Rede entwidckeln. S

8. 8. Wird ein Referendarius zur kommissarischen Ver- waltung eines Landra:hs-Amtes verwendet, oder mit der Ver- tretung des Vorstandes- einer Stadtgemeinde beauftragt, so ist diese Beschäftigung zunächst auf die entsprehenden Zweige des Vorbereitungsdienstes in Anrehnung zu bringen. Die- selbe darf jedoch wider den Willen des Referendarius nicht soweit ausgedehnt werden, daß demselben dadurch die Mög- lihkeit genommen wird, innerhalb des vorgeschriebenen zweîi- jährigen Zeitraums den Vorbereitungsdienst zu becndigen.

8, 9. Der Vorbereitungsdienst beginnt mit der Beschäf- tigung des Referendarius bei einer Regierung (Landdrostei, Finanz-Direktion in Hannover). i :

Die Beschäftigung bei diesen Behörden hat im Ganzen Mens während eines fünfzehnmonatlichen Zeitraums zu erfolgen.

Nach einer DesGNauus der vorgedachten Art von drei bis sechs Monaten is der Referendarius bei einem Landrathe (Kreis- und Amtshauptmann, Ober-Amtmann in den hohen- zollernshen Landen oder Amtmann in dem vormaligen Herzog- thum Nassau) und bei dem Vorstande einer Stadtgemeinde während eines Zeitraums von mindestens neun Monaten zu beschäftigen. ; :

Die Beschäftigung bei dem Vorstande einer Stadt- gemeinde, welch2 einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten zu umfassen hat, kann mit der Beschäftigung bei dem Land- rathe 2c. verbunden werden. Die Dauer der leßteren beträgt mindestens sechs Monate. ;

Die Bestimmung des Landraths (Kreis- und Amtshaupt- manns 2c.), sowie des Vorstandes einer Stadtgemeinde erfolgt dur den Regierungs:Präsidenten c. :

Mit dem Vorbereitungsdienst bei einer Regierung (Land-

| drostei, Finanz-Direktion in Hannover) ist die Beschäftigung bei

einem Bezirksverwaltungsgerichte während eines Zeitraums

von mindestens drei Monaten zu verbinden. 8, 10. Die Beschäftigung bei dem Bezirksverwaltungs-

gerihte muß zu dem Ziele fran daß der Referendarius

aus shwierigeren Prozeßakten eine Proberelation liefert, welche von dem Direktor des Gerichts für probemäßig er- flärt wird. j

Die Proberelation muß eine vollständige Darstellung des Sach- und Rechtsverhältnisses, ein begründetes Gutachten und einen Urtheilsentwurf e, i i

Am Schluß der Arbeit hat der Referendarius die Ver- siherung abzugeben, daß er dieselbe selbständig Gs habe,

8. 11. Sofern eine Gelegenheit zu einer gee gneten Be- schäftigung des Referendarius bei dem Vorstande einer Stadt-

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den 3. Juni, Abends,

Das- Kugniß t

E Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an ; j

für Berlin außer den Pest- Anstalten an die Expe- |

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.

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emeinde nit vorhanden ist, kann von derselben unter Zu- timmung der Minister des Jnnern und der Finanzen Ab- stand genommen werden.

Mit Genehmigung weise der Vorbereitungsdien|t einem Landrathe und bei dem (8. 9, Absatz 2) beginnen.

8 12. Behufs Ausbildung in Domänenverwaltungs- Angelegenheiten ist der Referendarius bei der Finanzabtheilung einer derjenigen Regierungen, in deren Bezirk größere Domänengüter vorhanden sind, oder bei der Finanz-Direktion in Hannover während eines Zeitraums von mindestens drei Monaten zu beschäftigen, Zu diesem Zwecke sowie behufs Beschäftigung bei einem Bezirksverwaltungsgerichte oder in einem Geschäftszweige, für den die Behörde, bei welcher der Referendarius angenommen ist, eine genügende Gelegenheit zur Ausbildung nicht darbietet, kann derselbe auf seinem Wunsch vorübergehend und ohne daß es einer Verseßung nach 8. 4 bedarf, einer anderen Regierung 2c. zur Ausbildung überwiesen werden. :

8. 13. Der Referendarius hat ein Geschäftsverzeichniß zu führen, in welhem eine Uebersicht seiner Thätigkeit unter Ad der einzelnen bedeutenderen Geschäfte zu eben ist.

x Dasselbe ist allmonatlih dem mit der besonderen Leitung des Vorbereitungsdienstes betrauten Beamten zu übergeben und von diesem zum Zeichen genommener Einsicht mit einem Vermerke zu versehen.

8. 14. Das Gesuch um Zulassung zur großen Staats- prüfung ist an den Regierungs-Präfidenten 2c. zu richten.

In dem Gesuche ist nachzuweisen, daß der Referendarius seiner Militärpflicht genügt habe oder vom Ptilitärdienste gatniz oder theilmeise befrsit fei.

Dem Gesuche ist das Geschäftsverzeichniß beizufligen.

8, 15. Die Zeit, während welcher ein Referendarius in Folge von Krankheit, Beurlaubung, Einziehung zu miili- tärischen Dienstleistungen oder aus anderen Gründen dem Vorbereitungsdienste entzogen war, ist auf die vorgeschriebene Zeit in Anrechnung zu bringen, insoweit dieselbe während eines Jahres den Zeitraum von sechs Wochen nicht übersteigt.

War der Referendarius über sechs Wochen während eines Jahres dem Vorbercitungsdienste entzogen, so kann eine An- rechnung der überschießenden Zeit nur mit Genehmigung der Minister des Jnnern und der Finanzen erfolgen.

8, 16. Wenn die Prüfung des Gesuhs um Zulassung zur großen Staatsprüfung ergiebt, daß der Referendarius den geseßlichen und reglementarischen Vorschriften genügt hat, so ist über die Zulassung unter Angabe seiner Beschäftigung in den einzelnen Abschuitten des Vorbereitungsdienstes von dem Regierungs-Präfidenten 2c. unter Beifügung einer gutachtlichen Aeußerung darüber, ob der Referendarius auf Grund dev beigebrahten Zeugnisse und nach dem eigenen pflihtmäßigen Ermessen des Präsidenten 2c. zur Ablegung der Prüfung für vorbereitet zu erachten sei, jowie unter Uebersendung der Dienstakten an die Minister des JFnnern und der Finanzen zu berichten.

8, 17. Der Auftrag zur großen Staatsprüfung wird von den Ministern des Jnnern und der Finanzen der „Prü- fungskommission für höhere Verwaltungsbeamte“ ertheilt.

8. 18. Die Prüfungskommission für höhere Verwaltungs- beamte besteht aus einem vom Könige auf Vorschlag des Staats-Ministeriums ernannten Präsidenten und vier auf Vorschlag der Minister des Fnnern und der Finanzen vom Staats-Ministerium ernannten Mitgliedern.

8, 19. Die scriftlihe Prüfung hat zwei Arbeiten über Aufgaben aus dem Gebiete des Staats- und Verwaltungs- rechts bezw. der Volks- und Staatswirthschaftslehre zum

Gegenstande. Lat

8, 20. Der Präsident der Prüfungskommi}ston hat dem ur Prüfung zugelassenen Referendarius die Aufgaben zu den eiden wissenshaftlihen Arbeiten mitzutheilen. E

Jede dieser Arbeiten is binnen einer sechswöchents- lichen Frist abzuliefern, welche Frist aus erheblichen Gründen vom Präsidenten bis zu zwci Monaten erstreckt werden kann.

Am Schlusse der Arbeiten hat der As die

Versicherung abzugeben, daß er dieselben selbständig ange-

fertigt habe.

8. 21. Werden beide 17 Dar 2 Arbeiten für unge- nügend erachtet, so ist der Referendarius auf gutachtlichen Bericht der Prüfungskommission von den Ministern des In: nern und der Finanzen Behufs besserer Vorbereitung an eine Negierung 2c. auf die Dauer von sechs bis neun Monaten urüdck E Wird nur eine Arbeit für un genügend erachtet, b ist dem Referendarius, jedoch im Laufe derselben Prüfung nur einmal, eine Aufgabe J einer neuen Arbeit zu ertheilen. Gelingt diese Arbeit nicht, so tritt ebenfalls die vorerwähnte Zurü Na an ane Mena e

8, 29, Mit der mündlichen Prüfung ist ein freier Vor- trag aus Akten zu verbinden, welhe dem Referendarius drei Tage vorx dem Termine zugestellt werden. : L

Die Prüfung ist nicht öffentlich, jedoch ist die Beiwohnung derselben den Mitgliedern des Staats-Ministeriums sowie den Direktoren und Räthen der Ministerien gestattet. j

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derselben Minister darf ausnahms- statt bei einer Regierung bei Vorstande einer Stadtgemeinde

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