1879 / 134 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Personalveränderungen.

Königlih Preufische Armee. 5 Ernennungen, Beförderungen und V-rsezungen. Fm aktiven Heere. Schloß Babelsberg, 7. Juni. Riese,

Sec. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 30, in das Feld-Art. Regt. Nr. 4

verseßt.

Ab siedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Schloß Babelsberg, 3. Juni. v. Wichert, Oberst-Lt. a. D., zuleßt in der Gensd. Brig. in Elsaß-Lothringen und à la suite der Land- Gensd., mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. des Gren. Regts. Nr. 3 zur Disp. gestellt. Hüsenett, Pr. Lt. a. D., bisher von der Kav. des Res. Landw. Bats. Nr. 34, der Charakter als Rittm. verliehen. :

Beamte der Militär-Verwaltung. Dur Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 4. Juni. Nowatck, Zablmstr. vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 76, zum Drag. Regt. Nr. 17, v. Pasinski, Zahlmstr. von der 2. Abiheil. Feld-Art. Regts. tr. 24, zum Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 76 verseßt.

Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

aktiven Heere. 24. Mai. Pehtoldt, charakteris. Major

. und Commandeur des Landw. Bez. Bayreuth, zum Major eföôrdert.

Im Beurlaubtensiande. . Suni. Had, Pr. LL vom 14. Înf. Regt. (Landw ) zum 15. Inf. Regt. König ulbert von Sachsen (Landw.) rerseßt. E

Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. 94. Mai. Natberannte Sec. Lts. des Beurlaubtenstandes auf Nacbsucen verabschiedet, - nämli: Langeloth, Kanzler, des 2. Inf. Regts, Mêsmer, des 12. Inf. Regts., Goldsc{midt, des 2. Iäger-Bats., Wagner, des 3. JIäger-Bats., Kinscherf, des 1. Ulan. Regts. ¡E deni

Im Sanitäts-Corps. 24. Mai. Dr. Zahn, Assist. Arzt 1. Kl. des Beurlaubtenstandes, auf Nacsuchen verabschiedet. 3. Juni. Dr. Gutmann, Stabtarzt des 8. Inf. Regts., Dr. Herlet, Assist. Arzt 2. Kl. des 4. Inf. Regts., ersterer mit Pens., auf Nachsuchen verabschiedet. .

Beamte der Militär- Verwaltung. 3. Juni. S{mitt, Zahlm:.r. des 2. Inf. Regts. zum Sekretär bei der Intend. 11. Armee-Co1ps ernannt. Maurer, Zablmstr. des 1 Feld-Art. Regts. zum 2. Jof. Regt. verseßt.

rAz:54

Nichtamtliches.

Berlin, 11. Juni. Jm weiteren Verlaufe der gegen (57.) Sißung seßte der Reichstag die zweite Berathung des Entwurfs einer Gebührenordnung für Rechts- anwälte fort. Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) be- gründete seinen {hon gestern mitgetheilten Antrag damit, daß der Vertrag der Einleitung des Prozesses, also zu einer Zeit, wo man den Umfang der Mühewaltungen des Anwalts nicht übersehen fönne, geshlossen werden müsse. Da der Anwalts- stand der übrigens nicht gut gethan hätte, durch seine Kundgebungen auf dem Anmwaltstage in Frankfurt a. M. zu versucen, den Reichstag zu vergewaltigen mit dem Tarife, wie er von - dem Reichstag in zweiter Lesung angenommen, unzufrieden sei, werde man in jedem einzelnen Falle dur Vertrag eine bedeutende Ueberschreitung des Tarifes stipu- liren und so den Tarif beseitigen. Das Cirkuliren solcher Vertragsexemplare im Publikum gefährde die Ehre des An- waltsstandes, von welchem das Publikum möglicherweise be- haupten werde, daß derselbe Wucherfreiheit genieße. Der Unzulänglichkeit des Tarifs in einzelnen Fällen werde auf die würdigste Weise durch das nachträgliche Extrahonorar ab- geholfen.

Der Abg. Stellter wies die von dem Abg. Dr. Bähr neulich gegen die Rechtsanwälte des Hauses in der Gebühren- ordnungs-Kommission erhobenen Angriffe entschieden zurüd. Die Anwälte hätten durchaus objektive Beschlüsse gefaßt und hätten in keiner Weise ihre eigenen Interessen in den Vor- dergrund gestellt. Redner sprach im Uebrigen für Annahme der Kommissionsbeshlüsse, da die Befürchtungen des Vor- redners unzutreffend feien.

Der Abg. Dr. Bähr (Kassel) verwahrte sich dagegen, dem Anwaltstand oder der Kommission einen subjektiven Vorwurf gemacht zu hâben; -Thatsache fei, daß zehn Anwälte sih unter den 21 Mitgliedern der Kommission befunden und lediglich Beshlüsse zu Gunsten der Anwälte gefaßt hätten. Die Kommissionsbeschlüse bitte er abzulehnen und dafür den Antrag Reichensperger zu genehmigen. Jene Beschlüsse seien mit dem Prinzip des Anwaltszwanges nicht vereinbar. Es ständen si der erfahrene Anwalt und die unerfahrene Partei gegenüber, so daß dem Anwalt von vornhercin der größere Einfluß gesichert sei. Es dürfte nun allerdings die weitaus größeste Mehrzahl der Anwälte ehrenhafte Männer sein ; aber warum sollte es nicht unter den Tauserden einige geben, denen ihr Eigennut alleiniges Prinzip sei? Und gegen diese bedürften die Parteien eines geseßlichen Schußes. Die Schußmittel nah dem Vorschlage der Kommission seien völlig unzureichend. Der Anwalt solle, wenn er die Grenzen der Mäßigung über- schritten habe, verflagt werden fönnen. n solchem Falle aber be- fänden si die Parteien in übelster Lage; sie müßten Kosten zahlen, einen neuen Rechtsanwalt nehmen, der noch dazu feineewegs gern gegen einen Kollegen prozessiren werde ; außerdem aber gehöre die „Ueberschreitung der Grenzen der Mäßigkeit“ zu den vagsten Ausdrücken der ganzen jur. stischen Terminologie. Die Annahme der Pauschquanta bajire ja auf der Annahme, daß die größeren oder geringeren Beträge, die dem Anwalt für seine Mühwaltung gezahlt würden, ih unter einander ausglihen. Das Prinzip hâtten die Rechks- anwälte angenommen, wo es -abex zu ihren Ungunsten spreche, verlangten sie eine Extravergütung; sei das Gerechtigkeit ? Am allerwenigsten heutzutage, wo durch die Belastung des Prozesses das rechtsuchende Publikum ohnehin einen harten Schlag erfahren habe.

Der Bundesfommissar Geh. Ober - Justiz - Rath Kurl- baum II. erklärte, der Vertrag bilde allerdings nach Ansicht der verbündeten Regierungen eine Ergänzung des Tarifs. Dadurch, daß der Anwalt in Zukunft niht unter allen Um- ständen gezwungen werden könne, einen ihm angetragenen Prozeß zu führen, sei die Nothwendigkeit des Vertrages als des natürlichen Korrelats gegeben. Der Vertrag dürfe aber nur bei Uebernahme des Prozesses geschlossen werden, nicht später oder erst am Ende. Auch in Änmwaltskreisen halte man das Extrahonorar nicht für der Würde des Standes ange- messen. Da schon heute von einer Koalition der Anwälte die Rede sei, die einen höheren Tarif als den geseßlichen aufrecht erhalten solle, und die Anwälte mit dem geteßlichen Tarif un- zufrieden seien, so fönne man der Anwaltskammer wohl nicht das Urtheil über die Angemessenheit von Tarifüberschreitungen überlassen. Deshalb würde sich vie Partei auch immer an das

B vil als

Gericht wenden. Möge das Haus daher die vertragsmäßige Festseßung des Honorars bewilligen und den §. 94a. ablehnen.

Der Abg. Windthorst bemerkte, er würde es bcklagen, wenn bei diesem für die Entwicklung des Reichs so wichtigen Geseßte eine ernste Verstimmung Plaß greifen sollte. Er be- greife nit, wie der Abg. Bähr den Anwälten es zum Vor- wurf machen könne, daß sie in die Kommission gingen. Es sei ja Brauch des Hauses, diejenigen Mitglieder in die Kom- mission zu wählen, welhe am meisten mit der betr. Materie bekannt seien; die ganze Honorirungsfrage müsse erst durch die Erfahrung gelöst werden, es sei nöthig, möglichst dabei den Sitten und Gewohnheiten der einzelnen Landestheile nach: zukommen. Der Antrag Reichensperger, der erst nach Schluß der Jnstanz die Vergütung zulassen wolle, sei in keinem Falle zu acceptiren, da er die größten Unzuträglichkeiten im Gefolge haben werde. Er werde für den ursprünglihen Antrag der Kommission stimmen.

Der Bundeskommissar Geheime Ober - Regierungs - Rath Dr. Meyer führte aus, die Regierung halte den dem Geseße beigegebenen Tarif im Allgemeinen wohl für ausreichend, glaube aber, daß die Eigenart und besondere Schwierigkeit einzelner Prozesse Ausnahmen erfordere, wobei der Vertrag das beste Mittel sei, eine beide Theile befriedigende Norm zu ee Er bitte deshalb, den Antrag Neichensperger abzu- ehnen.

Der Abg. Dr. Wolffson hielt es mit dem Vorredner für unumgänglih nöthig, für besonders \{wierige Fälle einen Ausweg zu finden, da die gewöhnlihe Gebührentaxe hier do niht ohne Ungerechtigkeit zur Anwendung kommen könne.

Hierauf wurde die Diskussion geschloffen.

Der Abg. Laporte als Referent der Kommission trat in einem Schlußworte für die unveränderte Annahme der Kom- missionsanträge ein und bat, auch den inzwischen eingegan- genen Antrag Dr. Witte (Schweidniß) abzulehnen.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Dr. Reichen- sperger abgelehnt und der §. 93 in folgender Form nach dem Koinmissionsvorshlage genehmigt:

Sofern der Rechtsanwalt nicht einer Partei zur Wahrneh- murg ihrer Recte beigeordnet oder a!s Vèrtheidiger bestellt ist, kann der Betrag der Vergütung durch Vertrag abweihend von den Vorstriften dieses Gesetes festgesetzt werden. Die Festseßung durch Bezugnahme auf das Ermessen eines Dritten ist ausge- \{loïen. Der Vuftraggeber ist an den Vertrag nur gebunden, soweit er denselben s{rifilid abges{lossen hat.

8. 94 und 94 a. wurden abgelehnt, und §. 94 b. nach dem Kommissionsvorschlage in folgender Fass:ng angenommen :

Für das Verhältniß des Auftraggebers oder des Rechtsanwalts ¿u dem Erstattungspfliht:gen kemmt weder die vertragsmäßige Festseßung der Vergütung noch die Bewilligung einer außerordent- liben Vergütung in Betracht.

Damit war die zweite Berathung der Gebühren-Ordnung beendigt.

Es folgte die erste Berathung des Gesezentwurfs, be- treffend die £8. 25 und 35 des Gesezes über die Verhält- nisse der Reichsbeamten. Nach dem §. 25 ftönnen der Reichskanzler, der Chef der Admiralität, der Staatssekretär im Auêwärtigen Amte, die Direktoren und Abtheilungs-Chefs im Reichskanzler- und Auswärtigen Amt, die vortragenden Räthe und diplomatischen Agenten einscließlich der Konsuln dur Kaiserlihe Verfügung auf Wartegeld einstweilen in den Ruhestand gesest werden. “Nach dem §. 35 können der Reichs- fanzler, der Reichskanzler-Amts-Präsident, der Chef der Admiralität und der Staatssekretär im Auswärtigen Amt auch ohne eingetretene Dienstunfähigkeit ihre Entlassung er- halten und fordern; der Anspru auf Pension (mindestens 1/, des Gehaltes) beginnt, wenn Ter Ausgeschiedene mindestens zwei Jahre das betreffende Amt bekleidet hat. Die Vorlage will diese beiden Paragraphen auch auf die Vorstände und die Direktoren aller dem Reichskanzler unmittelbar unter- stellten obersten Reichsämter ausdehnen.

Der Abg. Richter (Hagen). erklärte sih gegen die Vorlage, indem er ausführte, daß durch dieselbe eine Aenderung in der Organisation der Reichsbeamten vorgeschlagen sei, welche mit der Nothwendigkeit motivirt werde, daß die oberen Reichs-

kanzler und mehr selbst verantwortlich gemacht werden sollten. Er

werde. mit der Stellvertretungsvorlage begonnen, hätten nichts ge- nüßt, die Selbstregierung des Kanzlers sei heut ausgedehnter wie je. Die Verwaltung habe sih losgelöst von allen politi- hen Traditionen, der Wille des Kanzlers herrsche nur noch ganz allein. Dieser Zustand werde auch dur dieses Geseß in keiner Weife verbessert. Er sei auch der Meinung,

Ressortchefs geworden sei. Jn ihrer Gesammtheit hätten sie jeßt niht die Bedeutung, die der frühere Präsident des ungetheilten Reichskanzler-Amts gehabt habe. Diese Vorlage habe außer ihrer deflaratorishen auch noch eine finanziell wichtige Bedeu- tung. Bisher hätten alle Ministerial-Direktoren von ihrem Chef mit Wartegeld zur Disposition gestellt werden fönnen. Nah dieser Vorlage solle fie der Chef auch aus politishen Gründen zwangsweise pensioniren Æöónnen. Früher habe ein Ministerial - Direktor z. B. mit 12jähriger Wartegeld drei Viertel seines Gehaltes oder vielmehr das Maximum von Wartegeld 3000 Thlr. befommen. Werde derselbe zwangsweise pensionirt, so bekomme er bei gleicher Dienstzeit nur 22/zg seines Einkommens von 5 bis 6000 Thalern, also 15—1600,Thlr. Es s{eine ihm nicht zu- lässig, es in die Hand des leitenden Beamten zu legen, aus politishen Gründen die finanzielle Lage der Beamten so ver- schieden gestalten zu können. Danach könnten Beamte, die noch nit lange genug. gedient hätten, um Pensionsansprüche zu haben, auf dem Wege der zwangsweisen Pensionirung ohne jedes Wartegeld und ohne jede Penfion entlassen werden. Er halte es au nicht für gut, daß nach dieser Vorlage den Ministerial-Direktoren das Recht gegeben werde, aus eigener Jnitiative und aus politishen Gründen ihre Pensionirung zu verlangen. Bisher stehe ihnen dieses Recht nicht zu, so lange sie dienstfähig seien. Für den Chef sei ja der jegt vorgeschlagene Modus bequemer. Derselbe könne den thm politisch unbequemen Untergebenen leiht dahin bringen, daß er die Verantwortlichkeit für seine Entlassung selbst übernehme, statt daß, wie bisher, ein gewisses Odium bei der Entfernung eines verdienstvollen Be- amten auf die Vorgeseßten fiele. Er bezweifele, daß der neue Modus geeignet sei, die Selbständigkeit ver Beamten zu er- höhen. Man habe in Deutschland dem Wesen nach keine par- lamentarishe Regierung, man brauche sie auch nit der Form nah zu haben. Es würde dies nur dahin führen, die Be-

beamten unabhängiger und selbständiger gegenüber dem Reichs- j

bestreite aber, daß dieses die Wirkung dieses Gesezes fein ; Die Aenderungen der Verwaltungsorgani}atton, die }

daß je mehr die Befugnisse des Reichskanzler-Amts zer- | splittert worden seicn, desto geringer die Bedeutung der einzelnen |

amten noch abhängiger vom leitenden Staatsmanne zu machen. '

Die Verwaltungsorganisation Deutschlands könne dur ein derartiges Flickwerk nit verbessert werden, Hülfe könne nur gefunden werden, wenn das Regierungssystem von Grund aus geändert werde. Jedenfalls möchte er bitten, die zweite Lesung nicht {hon heute vorzunehmen.

Der Abg. von Goßler erklärte alle diese Fragen über parlamentarische Regierung, über des Kanzlers Stellvertretung U. st. w. als nicht zur Diskussion gehörig. Die Vorlage be- zwecke zunächst einc- Deklarirung, und diese sei erforderli, nachdem die Reichsinstitutionen si seit dem Jahre 1873 so sehr ausgedehnt hätten. Es sei eigentli selbstverständlich, daß die Staatssekretäre für das Justiz-Amt, für Elsaß - Lothringen und der General-Postmeister, mit unter das Geseß fallen müßten. Dann aber handele es sich um eine weitere Ausdehnung des Geseges auch auf die Ministerial-Direktoren. Bisher sei dies nit der Fall gewesen. Wenn nun ein solcher Beamt r, den er am Besten als politishen bezeichnen möchte aus dem Staatsdienste, sei es freiwillig oder gezwungen, ausscheide, dann würde derselbe nah der Ansicht des Staatsrechtslehrers Kannegießer kein Anrecht auf eine Pension haben, wenn der- selbe niht mindestens 2 Jahre in seiner Stellung fungirt habe, nach Thudihum würde er günstiger gestellt sein. Jhm scheine die leßtere Ansicht die rihtige, doch wäre ihm wohl eine Er- flärung darüber von Seiten des Bundesraths erwünscht, Jedenfalls sei cr aber der Meinung, daß es sehr erwünst sei, daß de: Reiche wirkliche Charaftere erhalten blieben, und er halte es für gut, daß den Ministerial-Direktoren die Mög- lichkeit gewährt werde, aus dem Dienst zu scheiden, wenn sie sich nit mehr mit ihrem Chef in politischer Uebereinstimmung befänden. Aber er halte es für nöthig, daß im Geseße ge: nauer bezeihnet werde, was man unter Vorständen und bez sonders was man unter Direktoren zu verstehen habe. Er möchte bitten, daß die Vertreter der Regierungen ih äußerten auf die Zweifel, was Ch:f und was Direktor sei.

Der Abg. Dr. Lasker bemerkte, als der Präsident die erste und zweite Lesung dieses Geseßes auf die heutige Tagesord- nung geseßt habe, sei er siherlih von der Ansicht ausgegangen, daß dasselbe lediglich tehnisher Natur sei. Jn der That handele es sich hier aber um eine bedeutende Organisation und zwar um die Durchführung eines Lieblingsgedankens des Reichskanzlers, sämmtliche Ministerialbeamte jeder Zeit nah seinem Belieben cntfernen zu können, angeblih nach englischem Vorbild. Dies beruhe aber auf einer ungenauen Kenntniß der englishen Verhältnisse. Jn England habe jedes Ministe- rium zwei verschiedene Direktoren, einen parlamentarischen oder politishen und einen tehnishen; man würde si dort aber sehr wundern, wenn der leßtere plöglih zu den leiht beweg- lichen Beamten gezählt werden sollte. Er gebe zu, daß es unter den heutigen Umständen viel besser sei, wenn ein Minister rechtzeitig aus dem Amte scheide und fo seinen poli- tishen Charakter wahre, als daß er fi fortshleppen lasse, so lange es nur möglich sei, um nur im Amte zu bleiben. Er billige es niht, daß diejenigen Beamten, die sih am besten an den Vertreter des leitenden Willens anzushmiegen gewußt hätten, in die höchsten Stellen gelangten. . Jn diesen Strudel wolle er und seine Partei Deutschland nicht stürzen, vielmehr bei dem Chaos, in dem man si befinde, mindestens bei den Direktoren einen festen Punkt festhalten. Das vorliegende Gesetz habe die Bedeutung, daß bei den Direktorstellen eine völlige Um- änderung eintreten solle. Man möge die Zahl derjenigen Beamten vergrößern, die entfernt werden könnten, aber über diesen Gedan- fen hinaus dürfe nicht die täglihe Nothwendigkeit außer Augen gelassen werden, eine gewisse Kontinuität zu behalten. Für

ihn sei nit blos die finanzielle Seite der Sache maßgebend, Da mit der Beförderung in eine Direktorstelle sehr bald ein erheblicher würden sich weniger die Beamten der alten Schule als di Streber bereit erflären, einen solhen Posten anzunehmen. Früher sei einem Ministerialbeamten, der sih mit den leiten- den Anschauungen niht mehr in Uebereinstimmung fühlte, ein minder gefährliches Dezernat gegeben, jeßt habe derselbe hierauf keinen Anspruch mehr, sondern er bleibe so lange im Amte, bis seine Ehre ihm vorschreibe, seine Entlassung zu nehmen. Er sei der Meinung, daß es si wohl verlohnen

würde, das Geseß an eine Kommission zu verweisen, aber |

würde auch genügen, die zweite Lesung von der heutigen Tagesordnung abzuseßen.

Der Präsident des Reichsjustiz-Amts, Staatssekretär Dr. Friedbera, erwiderte, es handele ih niht um ein rein te6- nishes Gesetz, sondern um eine Vorlage von erheblichem po- litischen Jnhalt. Er habe geglaubt, daß der Entwurf auf den Beifall des Hauses würde rechnen können, da derselbe den Be- amten, die ein politishes Amt inne hätten, den Austritt aus demselben bei Meinungsverschiedenheit ermöglihe, ohne daß ihnen daraus wirthschaftlicze Nachtheile erwüchsen. Die Direktoren in den Reichsämtern hätten ein solches politi: {hes Amt. Wenn heute die Ansicht sich gebildet habe, daß ein Direktor, der noch nicht zwei Jahre im Amte sei, ohne jedes Gehait entlassen werden könne, so fei

das nicht richtig; derselbz habe einen Anspruch auf Wartegeld. F

Unter Vorständen von Reichsämtern verstehe der Entwur! diejenigen, welhe das Stellvertretungsgeseß als Vorstände be zeihne ; die Direktoren seien solche, welche den Titel führten und die Funktionen eines solchen versähen ; zweifelhaft könne daë nur bei dem Unter - Staatssekretär im Reichskanzler - Am! fein. Alle in Betracht kommenden Aemter aufzuzählen , hätt: dem Geseße eine geschmacklose Form gegeben, und da die Bil: dung von Reichsämtern noch im Fluß sei, so dürfte si dit allgemeine Form besser empfehlen. 2

Der Abg. Windthorst erklärte, die Hauptfrage sei, ob dié Ministerial-Direktoren nach §. 35 zu behandeln sein sollten, schon aus finanziellen Gründen. Denn wenn deren Rüftritt sich oft wiederhole, so sei das um so mehr bedenklich, als alle Veranlassung vorliege, den Daumen auf dem Beutel zu halten, Die Motive erklärten ausdrüdcklich, daß die vortragender! Räthe niht unter das Geseßt fallen sollten, also werde hiermi: nicht das angebliche Jdeal des Reichskanzlers erreicht, alle Negierungsbeamte removiren de fönnen. Geäußer! habe derselbe solche Tendenzen allerdings früher. Früher wären jene organisatorishe Aenderungen mit lautem Jube! aufgenommcn, weil man darin eine Fortbildung des Reih gedankens erblickt habe; sein (des Redners) Widerdand de! raschen Lauf niht hemmen können: jeßt bekommme er Hülfe, Wäre die Kanngießershe Theorie richtig, dann würde es freilih {wer werden, für die Direktorposten tüchtige Männer zu gewinnen. Unzweifelhaft hätte dagegen Thudihum Recht, denn etwas Anderes, als wa? er entwickle, könne der vernünftize Geseßgeber nicht gemeint! haben. Jmmer aber empfehle es si, das im Gesetze den O rihten gegenüber ausdrüdcklih auszusprechen. Dies und dié

Verlust des Gehalts verknüpft sein könnte, so |

Frage, ob der Reichskanzler die Direktoren nah Belieben zur Disposition stellen oder pensioniren dürfe, was finanziell für die Betroffenen nit dasselbe sei, gebe dem Gefseye eine #o were Bedeutung, daß der Reichstag wohlthun werde, den (inzwischen eingegangenen) Antrag Lasker anzunehmen, das Geseß an eine Kommission von 14 Mitgliedern zu verweisen.

Der Abg. Dr. Lasker bemerkte, bei Gründung des Reichs, das möchte er dem Abg. Windthorst bemerken, seien ganz an- dere Verhältnisse wie heute gewesen, welche sih leiht über- sehen ließen; damals hätte man nur den Kanzler, den Prä- sidenten des Reichëkanzler-Amts und wenige Direktoren gehabt, und von diesen Verhältnissen ließen ih auf die heutigen keine Anwendungen machen. Auch darin irre sich der Abg. Windt- horst, wenn er meine, daß er früher jeder Organisationsvor- lage zustimmte, jeßt aber diesen Modus aufgeben wolle. Er stimme jeder Vorlage zu, die er für gut halte, und was ihm technisch gut und nöthig an dieser Vorlage scheine, werde er ebenfalls acceptiren. s -

Hierauf wurde die Vorlage einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen, worauf sih das Haus um 5 Uhr auf Freitag 12 Uhr vertagte. Die vom Vize-Präsidenten Dr. Lucius vorgeshlagene Tagesordnung fand troß des Widerspruchs des Abg. Richter (Hagen) die Genehmigung des Hauses.

Statistische Nachrichten.

Der Seeschiffahrt-Verkehr Preußens und Deutsc- lands in den Jahren 1873—77. (Stat. Corr.) Bis ¿um Jahre 1873 war der Seeverkehr in den deutschen Hafenpläßen nuar in be- \{ränktem Umfange Gegerstand statistisher Darstellung gewesen. Die vorhandenen, hierauf bezüglichen Arbeiten ergeben daher auch, beim Mangel eines übereinftimmenden Systems der Aufnahme und Bearbeitung, abgesehen von ihrer theilweisen Lückenhaftigkeit, ein sehr ungleichartiges Matcrial und sind zu vergleichenden Zusammen- stellungen für sämmtliche deutsche Staaten wenig geeignet. Diesem Uebel- tande ist durch den Bundesrath-Beshluß vom 7. Dezember 1871 abgeholfen worden. Nach den Bestimmungen deîiselben gind genaue Verzeichnisse über die angekommenen und abgegangenen Sciffe ent- weder als Listen, oder in Form von Zählkarten zu führen. In Preußen findet diese Erhebung durch die Steuer- und Zollbehörden unter Anwendung von Zählkarten statt, dagegen ist die Aufbereitung des am jedeémaligen JFahrets{lusse einzureichenden Aufnahmematerials vom Jahre 1874 ab dem Königlichen statistishen Bureau übertragen worden.

Nach Ausweis der gegenwärtig für die Sahre 1873 bis 1877 vorliegenden Uebersichten, in denen jedoch nur die zu Handelszweckten ein- und ausgehenden Sciffe berücisichtigt wurden, der Watten- verkehr an dem schleëwiz-holsteinishen und hannoverishen Küstengebiet dagegen nit vollständig zur Anschreibung gelangte, ergiebt sich als gesammte Schiffébewegung innerhalb dieses Zeitraumes im Küsten- gebiet des preußischen Staates cin Verkehr

von mit Mi Segelscbiffen Registertons Damps|cisfen Registertons 58 263 3 697 488 9 601 2 401 767 O 3 574 808 9 781 2 807 094 2 9 050 2 748 605 18160 2.2 11 085 2 344 781 18 «D029 3 358 164 13016 3 989 (81.

Man ersieht bieraus, daß der Verkehr von Segelschiffen in den preußischen Hafenpläßen, obwohl er nach der Zahl der Fahrzeuge denjenigen d:r Dampfschiffe noch erheblich übersteigt, dem Raum- gehalt nach 1877 hinter demselben zurücgeblieben und in steter Ab- nahme begriffen is. Die gleiche Erscheinung zeigt die gesamnite Sgiffsbcwegung im Küstengebiet des Deutschen Reichs. In den Hafenpläten desselben verkehrten nämli: :

Sezel- mit Damyf- mit s Registertons \ciffe Registertons 5 902 788 17 089 38 787 5 740 822 18 355 461 831 0 5 540 649 17 189 32 061 T5 C28 5 897 122 20 053 29 736 20S 5 606 570 22 241 335 694. _

Die der Ladefähigkeit nah größte Entwickelung des Damps- \chiffahrtverkehrs fand hiernah während dieser fünf Jahre in den preußishen Häfen statt, wo sich derselbe seit 1873 um 12,3 %/ ver- größerte. Im Ostseegebiet betrug die Steigerung dieses Verkehrs 11,7 9%, im Nordseegebiet 4,2 °/9 und für das gesammte deutsche Küstengebiet 7,6 °/o. S S .

Unter 100 verkehrenden Schiffen waren im Küstengebiet des preußischen Staates e

1873 1874 1875 1876 1877

Segelschiffe 85,8 85,2 85,4 84,0 81,1

Dampfschiffe 14,2 14,8 14,6 16,0 18,9. Dagegen kommen von je 100 Registertons der verkehrenden

Swiffe 1873 1874 1875 1876 1877 auf Segelschiffe 60,6 56,0 56,2 55,8 48,3 auf Dampfschiffe. . 39,4 43,8 44,2 T

109 e 1A e e 18D

109. 4 - 18/4 109. - 1876 . 1877

5 M Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt anz: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Prenßishen Staats-Anzeigers: Berlin, s. Wi. Wilhelm-Straße Nr. 32.

3 K u, s. w, von öffentlichen Papieren,

Stebriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Gegen den Koch Alfred Tietze ist die gerihilihe Haft wegen s{weren Dieb- slahls in den Akten Liäitt. L, No. 68 de 1879 bes{lossen worden. Die Verhaftung hat nit ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den 2c. Tieze im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenstän- den und Geldern an die Königlihe Stadt- voigtei-Direktion hicrselbsst abzuliefern. Berlin, den 7. Juni 1879, Königliches Stadtgericht. Ab- theilung für Untersuhungssachen, Kommission IL für Voruntersuhungen. Beschreibung. Alter: 19 Jahre, geb. 7, September 1859, eburtsort: Groß-Glogau, Größe: 164 cm, Haare: blond, Augen : blau, Gesichtsfarbe: blaß, Gestalt: mittel. | ch

Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Arbeiter Theodor Wilhelm Hermann Eibsohn, am 4. Jevruar 1851 hier geboren, ist durch rechtsfräftiges Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 6, Juni 1878 in den Aften E. No. 8 de 1878 VII. wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, zugleich vor- Lt en Körperverletung zu vier Monaten Gefäng- | th ni§ verurtheilt worden. Diese Strafe hat bisher für nicht vollstrett werden können, da Angeklagter | 21 Jahre, latitirt. Es wird ersucht, den 2c. Eibsohn im Be- tretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm ih vorfindenden Gegenstänten und Geldern an die

Kinn: spit,

lagung in

ständen

ort: Bromberg,

Königliche Stadtvoigtei-Direktion hierselbst oder an die nächste Gerichtsbehörde, 1 streckung hierdurch ersucht wird, abzuliefern. Berlin, den 27. Mai 1879. ( theilung für Untersuchungssachen, Deputation für Vergehen. Beschreibung : Alter; 28 Jahre, ge- boren 4. oder 7. Februar 1851, Geburtsort: Berlin, Haare: blond, Stirn: frei, _Mund: gewöhnli, länglich, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: s{chlan®, Sprache: ( blonder Schnurrbart. Besondere Kennzeichen fehlen.

Stecfbrief. Gegen den Piela is die den Akten de 1879 beschlossen worden. hat niht ausgeführt werden können. sucht, den 2c. Piela im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen- und Geldern an i voigtei-Direktion hierselbst abzuliefern. den 9. Juni 1879. theilung für Untersuchungsfachen. Boruntersuchungen. geboren §. November 18: Größe: 165 om, Haare: e blond, Augen: blau, Augenbrauen : blond, Nase: etwas gebogen, Kinn; \pißh,

Während hiernach in Preußen zum ersten Male im Jahre 1877 der Verkehr der Segelschiffe dem Raumgehalt nah von demjenigen der Dampfschiffe übertroffen wurde, war dies für das Küstengebiet des Deutschen Reiches bereits im Jahre 1873 der Fall gewesen, da hier von 100 Registertons S vertehrenden Schiffe entfielen E

1874 1875 1876

auf Segelschiffe . 47,8 43,5 43 5 43,9 40,2 auf Dampfschiffe. . 52,2 56,5 56,5 56,1 59,8. Was den Antheil der Schiffe fremder Flagge an dem Swiffs- verkehr in den deutschen Häfen betrifft, so ist derselbe ein sehr be- deutender ; binsictlich der Tragfähigkeit der Schiffe übertrifft er socar den von deutshen Schiffen vermittelten Verkehr ; au ift er G Tragfähigkeit) in den Iahren 1873 bis 1877 um 4,2 °/o gewachsen.

_ In Bezug auf den Tonnengehalt hat insbesondere der Verkehr britisher Dampfschiffe eine von Jahr zu Jahr größere Ausdehnung gewonnen, Die Zunahme desselben beträgt innerhalb der 5 Jahre 7%, während der Verkehr deutsher Dampfschiffe um 5,5°/9 der Gesammt-Ladefähigkeit aller Dampfschiffe abnahm. Im Jahre 1873 stand der Verkehr deutscher und britisher Dampfscbiffe dem Raum- gehalt nach annähernd glei; dagegen war der leßtere im Jahre 1877 dem ersteren um 12,4°/9 überlegen. Von dem Gesammt- Seeverkehr in alien deutshen Häfen während des Jahres 1877 ent- fiel dem Tonnengehalt nah der dritte Theil auf britische Schiffe, und es waren unter je 100 verkehrenden Segel- schiffen

67,9

69,2

Damypf- Swiffen

1873 1877

deutscher Nationalität . 44,6 63,7 46,5 Ga S 1873 32,1 595,4 36,3 1877 30,8 5939 361: Von je hundert Registertons Raumgehalt A aber

ei den Damvf- Swiffen

fremder Nationalität

Segel-

auf schiffen

Schiffe deutscher Nationalität 1873 56,7 40,6

8TT D 39,1 1873 43,0 59,4 O7 1877 42, 64,9 55,9

Wird weiter für die Jahre 1873 bis 1877 festgestellt, welchen Antheil die deutschen und fremden Scwiffe an dem Verkehr zwischen deutschen Häfen, zwischen deutshen und außerdeutschen europäischen, sowie zwischen deutshen und außereuropäishen Häfen nehmen, so er- giebt si, daß der Verkehr zwischen deutschen Häfen in wenig \{chwan- fender Weise fast autschließlich durch deutshe Schiffe vermittelt wurde. In dem Verkehr zwischen Deutschland und außereuropäischen Ländern war die deutshe Flagge gleichfalls in überwiegendem Maße beschäftigt, doch nahm deren Betheiligung innerhalb dieser Zeit in Bezug auf die Zahl der Schiffe um 3,5 °/o, in Bezug auf den Raum- gehalt um 5,1% zu Gunsten fremder Flaggzn ab. _

Zwischen deutschen und außerdeutschen europäischen Häfen aber verkehrten der Zahl nach dur{scnittlich nahe doppelt fo viel fremde als deutsbe Schiffe, und gestaltete si der Ladefähigkeit nach dies Verhältniß noch ungünstiger für die leßteren. Auch hier ist der Ber- fchr deutscher Schiffe im Vergleich zu demjenigen fremder Schiffe in der Abnat me begriffen, er war im Jahre 1877 der Zahl der Schiffe gs as 1,1 ‘/9, dem Raumgehalt nach um 3,9 %/9 kleiner als im Fahre 1873.

Um die richtige Ausfüllung der für jedes Schiff in den preußi- hen Hafenpläßen aufzustellenden Zählfarte, und um int besondere die verlangte Auskunst über die Lage der Herkunfts- und De! mungshäfen zu erleichtern, ist kfürzlih vom Königlichen statistischen Büreau ein mehr denn 5000 Hafenpläße enthaltendes alphabetisches

48,3 5 441 fremde Sciffe

Verzeichniß der deutschen Heimathshäfen, sowie der wichtigiten euro- |

päishen und außereuropäishen Hafen- und Anlegepläte bearbeitet und den Erhebungsbehörden mitgetheilt worden; in demselben ist die e E: unter gleicze#iger Angabe des Breitengrades, mit- getheilt. :

Ueber die Einfuhr und Ausfuhr des Großhßerzog- thums Hessen über Bremen im Jahre 1878 entnehmen wir den „Mittheilungen der Großherzoglichen Hessischen Centralstelle für de Landesstatistik“ folgende summarische Angaben: Der Gesammtk-

| werth der Einfuhr belief sich auf 898415 #4, der Gesammtwerth

der Ausfuhr auf 2569106 #& Werden die einzelnen Artikel der Einfuhr in Bremen aus dem Großherzogthum und diejenigen der Ausfuhr aus Bremen na dem Großherzogthum in Hauptwaaren- gruppen zusammengefaßt, fo entfallen: auf Verzehrungsgegen- stände in der Einfuhr 373698 Æ oder 41,59% der gesammten Einfuhr, in der Ausfuhr: 2231991 M oder 86,88 9% der gesammten Ausfuhr; auf Rohstoffe: Einfuhr 121 324 oder 13,50 %/, Ausfuhr: 220491 # oder 8,98 ‘/o; auf

| Halbfabrikate Einfuhr: 253213 ä oder 28,19 9%, Ausfuhr 314 M

oder 0,03 %/; auf Manufakturwaaren Einfuhr: 11732 M oder 1,31 9/0, Ausfuhr 287 oder 0,01 %/%; auf andere Indusftrieerzeugnis|e Einfuhr: 138448 M4 oder 15,41 °%/, Ausfuhr 115 523 M oder 4,50 9%. In den dem Jahre 1878 vorausgcgangenen, fünf Jahren erstreckte ih der Verkehr des Großherzogthums mit Bremen auf folzende Werthsummen: Einfuhr in Bremen aus dem Großherzog- thum Hessen 1877 : 862033 M, 1876 : 825 858 M, 1875: 1 009 626 M,

1874: 1 399 095 4, 1873: 1 315 844 f, Ausfuhr aus Bremen nach dem |

Großherzogthum Hessen 1877: 2237916 M, 1876: 2 171405 M,

1875: 2052 671 M, 1874: 1987 097 MÆ, 1873: 1980 425 Der E

schiffen überhaupt |

und Bestim- |

{iffen überhaupt |

Güterverkehr in den Rheinhäfen zu Mainz, Worms und Bingen stellte sich im Jahre 1878 wie folgt: Im Hafen zu Mainz betrug die Zufuhr zu Bera -im Ganzen 1 127714 Ctr.,, zu Thal 610 718 Gtc. und 33037 Ctr. geflößtes Holz. Die Abfuhr betrug zu Berg 48 362 Ctr., zu Thal 333 076 Ctr. Im Hafen zu Worms betrug die Zufuhr zu Berg 665 616 Ctr., zu Thal 339 547 Ctr. und 108534 Ctr. geflößtes Holz; die Abfuhr betrug hier zu Berg 3574 Ctr., zu Thal 199 026 Ctr. Im Hafen zu Bingen betrug die Zufuhr zu Berg 266 583 Ctr., zu Thal 141 286 Ctr., die Abfuhr zu Berg 26 101 Ctr., zu Thal 146 030 Ctr.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von der im Verlage der StillersÞen Hofbuchhandlung in S@werin erscheinenden „Geschichte der Familie vonBlücher“ von Der. Friedrich Wigger liegt jeßt die zweite Abtheilun1 des zweiten Bandes vor. Dieselbe umfaßt die Bücher V1, VII, und VIIT, Das secbste Buch behandelt die Geschichle der Linie Sukow, deren neun Zweigen besondere Kapitel gewidmet sind. Das erste Kapitel be- \häftigt sich mit dem Hause Sukow bis zur Mitte des 18. Jahr- hunderts; weiter folgen dann die von Blücher in Kurland und Livland , das Haus Levizow-Kittendorf, das Gräflihe Haus Finken, das Haus Sukow seit der Mitte des 18. Jahr- hunderts, das Haus Was8dow, das Haus Bobbin- Quißenow, das Haus Teschow, das Haus Poggelow. Das siebente Buch um- faßt die Geschichte der Linie Waschow mit den Häusern Wascbow, Güßkow und Buderose, während das achte Bu sich mit der Linie Boddin und deren Zweigen Wibendorf, Klein-Renzow und Wietow beschäftigt. Der vorliegenden Abtheilung, welche das gründliche, mit vielem Fleiße und warmer Liebe zur Sache geschriebene Werk nun- mehr abschließt, sind eine lithographirte Stammtafel zum VI.,, VII. und VIII. Buche, sowie Berichtigungen und Nachträge zu beiden Bänden beigegeben.

__— Eine anmuthige poetische Gabe hat Ferdinand Mäurer in feincm bei Feller u. Gecks in Wiesbaden erschienenen Nhein- und

| Früblingsmärcben in zehn Gesängen „Rhein else" der Oeffent-

| lichkeit übergeben.

| der seltenen Feier des

|

[ich Die sinnige Dichtung ist mit Recht von der Kritik mit warmem Beifall aufgenommen worden. Es ist ein lieh- lih poctisches úäFdyll; die in dem Büchlein aneinander gereihten Ge- \änge runden si zu einer einfahen Fabel ab, in der es sich um das Liebe3alück eines jungen Rheinfishers und der Tochter eines alten mürrishen Schiffers handelt, wobei als reizender Gegensaß der Hof- staat des Rheingottes eingeführt ist, der mit scinem erhabenen Gaste Karl dem Großen zu Ingelheim thront, während sich in seinem Gefolae günstige Elemente zur Beglückung, ungünstige Elemente zum Verderben des liebenden Fischers hervordrängen, die leßteren in lebendiger, origineller Gestalt, vertreten durch den Gnomen „Rhein- fiesel“, des Rheingottes Hofnarr. Von den die Liebenden {hüßenden Rheinnixen durckreuzt, scheitert in anmuthiger Wendung die Intrigue des Gnomen. Der Inhalt der Handlung is} erweitert und durh- woben von leben8vollen, farbenreiten Schilderungen des Lebens am Rhein, seiner Naiurscenerien und des phantastishen Waltens geheim- nißvoller Mächte. Von letzteren heben wir den ahten Gesang „Geister-

| Pfingsten auf dem Niederwald“ hervor, ein nâchtliches Fest, bei dem

die Helden und Dichter des Rheines aus alten und neuen Tagen, von Pipins Heldensohne und Walther von der Vogelweide an bis herab zu Claudius, Goethe, Scenkendorf, Arndt; Simrock u. st. f. als rhein- und weinselige Schatten erscheinen, das Wohl des geliebten Stromes und Deutschlandes trinkend. Der reizenden, in wohltönenden Samben verfaßten Dichtung entsprechend ist das Gewand, in welchem dieselbe sich dem Leser vorstellt, die äußere Ausstattung des zierlichen Bänd- chens eine sehr gewählte und geschmackvolle.

Als eine „Festschrift zu Eduard Simsons s0jäh- rigem Doctor-Jubiläum, 1. Mai 1879" hat Bernhard Suphan in der Weidmannschen Buchhandlung hierselbst zwei Reden unter dem Titel „West-Preußen : West-Marken 1772. 1872“ und „die Hohenzollern und der deutsche íTdealismus, Bilder aus der vaterländischen Literatur und Geschichte“ im Drucke er- scheinen lassen. Diese Reden hat der Herausgeber zur Feier von Kaisers Geburtstag in den Jahren 1872 und 1879 im Sophien - Gymnasium resp. im Friedrich - Werdershen Gym- nasium hierselb gehalten. Hr. Suphan steht, wie aus dem BRorworte zu entnehmen, zu dem Dr. Simfon in dem Verhältnisse eines langjährigen jüngeren Freundes und hat sich die Gelegenheit 50 jährigen Doktor-Jubiläums des Leßteren nit entgehen lassen mögen, dem hocgeshäßten Manne auch seinerseits eine Festgabe zu widmen. Die beiden Reden geben Zeugniß von der deutschen Gefinnung, gründliwen historischen und philologishen Bildung und der Sprawgewandtheit des Ver- fassers und gewähren eine anziehende Lektüre. Als Anhang sind den Reden erläuternde Anmerkungen, sowie eine bis jeßt noch zu wenig geschäßte Ode Herders „Germanien“ beigefügt, welhe nach der Ansicht des Herausgebers in das Sahr 1798 gehört. Die Dde, poetisch nicht höher zu stellen als des afkternden Klopstock politische Lyrik, ist bemerkenswerth als ein Zeugniß von Herders Patriotismus und politischer Einsicht. Suphan hat dieselbe mit erläuternden Noten versehen, eine Frucht seiner Herder-Studien. Das Bändchen tostet E A6 00 5;

O

1. Steckbriefe und Untereuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

9 Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u, dergl,

3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc,

4, Verloosung,

Grosshandel,

. Literarische Anzeigen, Amortisation, Zinszahlung O . Familien-Nachrichten,

sichtsfarbe: Sprache:

unterseßt.

welche um Strafvoll- gesund, Königliches Stadtgericht. Ab-

Steckbriefs - Erledigung. 30. Mai d. J. gegen den

Nase: gewöhnlich, Gesichtsbildung: Zähne: vollständig, deuts, Bart: kleiner

seine Erledigung gefunden. Dr. Zwider.

. Verschiedene Bekanntmachungen,

. Theater-Anzeigen, In der Börsen-

G / beilage. K x lid, Mund: gewöhnlih, Zähne: vollständig, Ge- deutsch,

Der Goldarbeiter Karl Seeger von Stuttgart ergangene Steckbrief hat Frankfurt a. M., den C uni 1969, Der Untersuchungsrichter.

effentlicher Anz eiger. Tati nehmen an: die Annoncen-Expeditionen v

„Jnvalidendaunk“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoncen-Bureaus.

unserem Geschäftslckale, Stresow-Kaserne Ne. 2, erstere auch auf dem Berliner Baumarkt, Wilhelm- straße 92/93, einzusehen und versiegelte, mit ent- sprechender Aufschrift versehene Offerten bis zum Mittwoch, deu 18. Juni cr., Vormittags 10 Uhr, daselbst einzureichen. E Spandau, den 5. Juni 1879, Königliche Garnison-Verwaltung.

Gestalt:

unter dem

Se S

[4804] Submission.

Commis Johannes gerihtlide Haft wegen Unter- Lítt, P, No, 18

Die Verhaftung Œs wird er-

[4972]

gefängniß hierselbst Maurerarbeiten, arbeiten, Zimmerarbeiten Schlosser- und Schmiede -, die Königlihe Stadt- | Glaser- und Berlin, Königliches Stadtgericht, Ab- | und Kommission 11 Bes reibung, Alter: 57, Geburts- dunfkel-

zwar circa: chm

steine, 2200 ha

Gesichtsbildung : läng-

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Bekanntmachung. Die zu den Nebenanlagen für das neue Festungs8-

erforderlichen Asphalt- und

und Material, Maschinenbauer-, Klempnerarbeiten , L n Materialien, Kalkbausteine, 98 mille ordinäre Mauersteine, 446 mille Rathenower Mauersteine, 9,8 mülleo Klinker- gelöshter Kalk, 5 Manersand sollen im Wege der öffentlichen Sub- mission an den Mindestfordernden verdungen werden.

Die Bedingungen und Kostenanschläge find in

Lieferung der hierzu erforderliche

Die zum Neubau einer Jnfanterie-Kaserne und deren Nebenanlagen in Frankfurt a. O. erforder-

[ichè Tischler-Arbeiten, :

veranschlagt auf 75 458 A 20 - sollen un elle der unbeshränkten Submission an den Minde|t- fordernden in Verding gegeben werden, Schriftliche Offerten, welche die Aufschrift: „Submission auf Tischler-Arbeiten“ tragen müssen und franco ein- zusenden sind, werden bis zum

Freitag, den 20, Juni 1879,

Vormittags 10 Uhr,

im diesseitigen Bureau, Kaserne 1,, Zimmer Nr. 8, entgegengenommen, woselbst der Kostenanschlag und die Bedingungen zur Einsicht ausliegen. Leßtere, sowie der Kostenanschlag werden Soran ausse wärtigen Submittenten gegen Einsendung von. 6 M 59 S Kopialien absriftlih mitgetheilt.

Erd- und Steinmeh-

sowie die

586 ehm