1879 / 136 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

bew. den Aufsichtsorganen der Königlich preußischen Staatsregierung, im Uebrigen aber den Gesezen und Behörden des Staates, in welchem

: Weichenstellern und sonstigen dergleihen Unterbeamten der Bahn soll innerhalb der ein-

Fe ihren Wohnsiß baben, unterworfen. Bei der Anstellung von Bahnwärtern,

zelnen Staatsgebiete auf Angehörige der leßteren vorzugsweise Rüd-

iht genommen werden, falls qualifizirte Militäranwärter, unter welen die betreffenden Staatsangehöri.en gleihfalls den Vorzug

haben, zur Beseßung der bezeichneten Stellen nicht zu ermitteln find. Art. 1X. Der Eigenthümer der Bahn, mag dieses nun der

preußische Staat clbst oder ein Privatunternehmer sein, hat wegen

aller Entshädigungsansprüh-, welhe aus Anlaß der Bahnanlage oder des Bahnbetriebes gegen ihn geltend gemacht werden möchten, der Gerichtsbarkeit und, insoweit niht Reichsgeseße Plaß greifen, au den Landesgeseßen desjenigen Staates, auf dessen Gebiete die dabei in Betracht kommende Bahnstrecke liegt, sich zu unterwerfen. i Den kortrahirenden Regierungen bleibt vorbehalten, den Verkehr zwischen ihnen und der Bahnverwaltung, sowie die Handhabung der ihnen über die betreffenden Bahnstrecken zustehenden Hoheitêrehte eine jede für ihr Gebiet einer Behörde oder einem besonderen Kommissarius zu übertragen. :

Diese Behörden resp. Kommissarien haben die Beziehungen ihrer Regierungen zu der Eisenbahnverwaltung in allen Fällen zu ver- treten, die nit zum direkten Einschreiten der kompetenten Polizei- oder Gerichtsbehörden geeignet sind.

Die Eisenbahnverwaltung hat sich bei Angelegenheiten territo- rialer Natur, welche hiernach von diesen Behörden oder Kommissarien ressortiren, an dieselben zu wenden.

Art. X. Bezüglich der Besteuerung des Bahnunternehmens soll es für den in das Herzogli sabsen-meiningenshe Staatsgebiet ent- fallenden Bahntheil bei den jeßt dort bestehenden landesgeseßlichen Bestimmungen bewenden.

Für das Herzoglich sachsen-coburg-gothaisbe und für das Fürst- A E Staatsgebiet wird Folgendes ver- ecinbart:

1) Falls und so [ange die Bahn im Eigenthum und Betriebe der Königlich preußischen Regierung sich befindet, wird der Betrieb von den betheiligten hohen Regierungen weder mit einer Gewerbe- steuer ncch mit einer anderen Staatsabgabe belegt werden; auch soll die Bahn mit allem Zubehör von der Grundsteuer befreit sein.

2) Falls die Herstellung und der Betrieb der Bahn einem

Privatunternehmer übertragen wird, soll der Leßtere eine jährliche Abgabe entrichten, welche der im Königreich Preußen, zufolge der Gesetze vom 30. Mai 1853 und 21. Mai 1859, sowie der dazu noch etwa ergehenden abändernden und ergänzenden Bestimmungen vom Reinertrage der Privateisenbahnen zu erlegenden Abgabe entspricht. Die Königlich preußische Regierung wird den Abgabenbetrag für die ganze Bahn berechnen, feststellen und nah Maßgabe der Längenauzdehnung der in den betreffenden Gebieten belegenen Strecken berechnen, auch den Repartitionsplan den übrigen betheiligten Regierungen miltheilen, Der Unternehmer hat demnächst die bezüglichen Antheile an die be- treffenden Einnahmestellen abzuführen.

Einer anderweiten staatlihen Einkommensteuer oder staatlichen Gewerbesteuer soll dageg:n auch in diesem Falle de in Rede stehende Eisenbahn in keinem der beiden Staatsgebiete unterworfen, auch eine Konzessionssteuer von dem Unternehmen nicht erhoben werden.

Art. Xl. Ein Recht auf den Erwerb der in die einzelnen Staatsgebiete entfallenden Bahnstrecken wollen die betheiligten drei Staatsregierungen, falls und so lange die Bahn im Eigenthum oder Betriebe des preußischen Staates sich befindet, niht in Anspruch nehmen. Erfolgt dagegen der Bau und Betrieb durch einen Privatunternehmer, so bleibt den kontrahirenden Staatéregierungen, einer jeden für si, das Recht vorbehalten, die in ihren Gebieten belegenen Bahnstrecken nach Maßgabe des preußischen Eisenbahngeseßes vom 3. November 1838 anzu- kaufen. Durch eine etwaige derartige Erwerbung des Eigenthums einzelner Bahnstrecken Seitens der betreffenden Territorialregierungen soll indeß die Einheitlihkeit d:8 Unternehmens nicht beei*.trächtigt werden. Die Herzoglich sasen-meiningensche, die Herzoglich sachsen- coburg-gothaisce ‘und die Fürstlich \{chwarzburg-sondershausensche Regierung verpflichten ih demgemäß, auch in diesem Falle den Betrieb und die Verwaltung der auf ihren Gebieten belegenen Theile der Bahn demjenigen Betriebsunternehmer zu übertragen bezw. zu belassen, welcher den Betrieb und die Verwaltung der auf preußischem Gebiete belegenen Strecke der Bahn führen wird.

Art, X11. Sollte die Ausführung der ganzen Bahn von Erfurt nach Grimmenthal und Ritschenhausen auf Schwierig:eiten stoßen, so soll_es der Königlich preußischen Regierung freistehen, zunächst nur das Stück von Grimmenthal nach Suhl, sei es für eigene Rechnung, sei es durch einen geeigneten Privatunternehmer, zur Ausführung bringen zu lassen. Die Ausrüstung und der Betrieb dieser Theilstrecke, welher auch einer der angrenzenden Bahnver- waltungen übertrag-n werden kann, soll alsdann bis zur demnächstigen Fertigstellung der ganzen Bahn nach Maßgabe der für Bahnen untergeordneter Bedeutung vom Bundesrathe festgestellten Normen

erfolgen dürfen; es wird indeß auch in diesem Falle bezüglich der Steigungs- und Krümmungsverhältnisse die Trazirung der Theil- strecke von vornherein derart erfolgen, daß dieselbe demnächst nah Sra nung der erforderlichen Erd- und Brückenarb:iten, Verstärkung des Oberbaues, Ergänzung der Bahnhofsgeleise und Bahnhofs hoch- bauten in die Durchgangslinie Grimmenthal bezw. Ritschenhausen- Erfurt ohne Schwierigkeiten aufgenommen werden kann.

Art, X111, Für den Fall der Abtretung des preußischen Eisen- bahnbesißes an das Deutsche Reich soll es der Königlich preußischen Regierung freistehen, auch die aus diesem Vertrage erworbenen Rechte und Pflichten auf das Reich mit zu übertragen.

A Gegenwärtiger Vertrag soll allerseits zur landesherr- lichen Genehmigung vorgelegt werden und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden thunlichst bald erfolgen.

Dessen zu Urkund ist gegenwärtiger Vertrag vierfach ausgefertigt, von den Bevollmächtigten unterschrieben und mit deren Insiegel ver- sehen worden.

So geschehen und vollzogen Berlin, den 8. Februar 1879.

(L. 8.) Ernst Grüttefien.

(L, 8.) Ludwig Sipman.

(L, S) Dr, Friedri Oeim.

(S) Leopold Draun.

(L. 8.) Rudolf von Wolffersdorff.

BVorstehender Vertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung der Natifikations-Urkunden hat stattgefunden.

Finanz-Ministerium.

Dem Reglerung Bes von .Neden ist die Stelle eines etatsmäßigen Mitgliedes der Provinzial-Steuer-Direktion zu Altona verliehen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Privatdozent Dr, Theodor Pyl ist zum außer- ordentlichen T Gelbe in der philosophishen Fakultät der Universität zu Greifswald ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Den nahbenannten Gewerbe-Räthen sind die bisher bereits von ihnen verwalteten Stellen der Aufsichtsbeamten nah Maß- gabe des §. 139 b. der Gewerbe-Ordnung, nämlich :

von Tage, zu Berlin, jür Berlin und die Kreise Teltow und Nieder-Barnim, sowie für die Stadt Charlottenburg,

Dr. Süßenguth zu Magdeburg, für den Bezirk der

dortigen Regierung,

Regierung,

Barnim,

Arnsberg, E zu Stettin, für die Provinz Pommern, g ack zu Königsberg, für die Provinzen Ost- und West- preußen, Reichel zu Aachen, für die Regierungsbezirke Aachen und Trier, Dr. Bernoulli zu Oppeln, für den Bezirk der dorti- gen Regierung, und

__ Eder zu Hannover, für die Provinz Hannover, verliehen worden.

BerauntmaG Una auf Grund des Reichsgeseßes vont 21. Dftober 1878.

Jn Gemäßheit des §8. 6 des Reichsgeseßes gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oftober 1878 wird hierdurch gur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Gesangverein iederfranz“ zu Ravolz- hausen durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde auf Grund des 8. 1 des gedahten Gesetzes verboten ist.

Cassel, den 9. Juni 1879,

Königliche Me Abtheilung des Fnnern. ücner.

Jn der heutigen Handelsregister - Beilage wird Nr. 24 der Zeichenregister-Bekanntmachungen veröffen.licht.

Zichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 13, Sun Se, Majestar der Kaiser und König empfingen heute früh den Polizei-Prä- sidenten von Madai zum Vortrage und ferner den General-

ntendanten der Königlichen Schauspiele von Hülsen, den eneral der Infanterie Grafen von Werder, sowie sämmtliche hier anwesenden kommandirenden Generale.

Außerdem empfingen Se. Majestät die Besuche Sr. König- lichen Hoheit des Großherzogs und der Großherzogin, sowie Jhrer Hoheit der Prinzessin Elisabeth von Sachsen, und Jhrer Kaiserlichen Hoheiten der Großfürsten Alexei und Michael von Nußland. Ferner hörten Se. Majestät den Vortrag des Civil- Kabinets durch den Wirklichen Geheimen Rath von Wilmowski und nahmen die Meldung des zum General-Lieutenant be- förderten Prinzen Heinri, von Hessen und bei Rhein, Com- maùndeurs der Großherzoglich hessifhen (25.) Division, ent- gegen.

Se. Kaiserliche und Königlihe Hoheit der Kronprinz besuhte gestern früh die Gewerbe-Ausstellung und nahm im Laufe des Vormittags militärische Meldungen entgegen. Um 1 Uhr stattete Hölhstderselbe Condolenzpisiten bei Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Sachsen und bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrih der Niederlande ab.

Nachmittags besuchte Se. Kaiserliche Hoheit das Atelier des Professors Begas und nahm später an dem Gala-Diner im Königlichen Schlosse Theil.

__ Abends gegen 9 Uhr begab Sih Höchstderselbe mit Sr. Königlichen Hoheit dem Herzog von Edinburgh zur Soirée in das Königliche Schloß.

Gestern Nachmittag 4 Uhr fand aus Veranlassung der Feier der Goldenen Hochzeit Jhrer Kaiserlichen und Königlichen Majestäten im Weißen Saale und den angrenzenden Gemächern des Königlichen Schlosses ein Gala- diner statt, an welhem außer den Mitgliedern der König- lihen Familie und den Hohen Fürstlihen Gästen theil-

nahmen: der Reichskan ler, die General - Feldmarschälle, die hier anwesenden itter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, die Chefs der Fürstlihen Häuser, die Generale der Jnfanterie und Kavallerie und die aus den Provinzen hier eingetroffenen kommandirenden Generale, die General-Lieutenants, die Staats-Minister und der Minister des Königlichen Hauses, die Bevollmächtigten zum Bundes- rathe, die Präsidien des Reichstages und beider Häuser des Landtages, die Wirklichen Geheimen Räthe und andere Excellenzen vom Civil, die Ober-Präsidenten, die Spißen der städtishen Behörden von Berlin, Potsdam und Charlotten- burg und die von auswärts erschienenen Deputationen.

_Se. Majestät der Kaiser und König, Allerhöchstwelche die Uniform des 1. Garde-Regiments z. F. und das blaue Band des Andreas-Ordens trugen, E Jhre Majestät die Kaiserin- e ae Tafel, woselbst das Allerdurhlauchti ste Jubel- paar zwishen Sr. Kaiserlihen und Königlichen Dohei dem Kronprinzen er Groß- herzogin von : l während die übrigen Höchsten Herrschasten Si zur rehten und linken Seite niederließen. Gegenüber Sr. Kaiserlichen Majestät hatte der Reichskanzler Fürst von Bismarck iden den Botschaftern Rußlands und Großbritanniens jeinen Plaß. __ Gegen Schluß der Tafel erhob Sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und trank auf das Wohl Hhrer Kaiserlihen und Königlichen Majestäten, Die Tafel- musik war vom Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1 gestellt.

Dem Galadiner folgte Abends 8 Uhr im Weißen Saale ein Concert, das den Schluß der Festlichkeiten zu Ehren der Goldenen Hochzeit Jhrer Kaiserlichen Majestäten

bildete.

Unter Vorantritt der Obersten Hof, der Ober-Hof- und der Hofchargen erschienen, von der Gesellschaft auf das Ehrerbietigste begrüßt, die Allerhöchsten und Höchsten Herr- \{haften und nahmen auf einem Hautpas gegenüber der Fenster-

seite Plag. Zur Linken Jhrer Majestät der Kaiserin saßen

und Jhrer Königlihen Hoheit Baden Play nahm, 9

(a zu Breslau, für die Regierungsbezirke Breslau und Liegniy,

Dr. Wolff zu Düsseldorf, für den Bezirk der dortigen Dr. von Rüdiger zu Frankfurt a. O., für den Bezirk der dortigen Regierung und für den Regierungsbezirk Potsdam, mit Ausnahme der Kreise Teltow und Nieder-

Ofsthues zu Dortmund, für den Regierungsbezirk

Jhre Königlichen Hoheiten die Großherzogin-Mutter von Meck- lenburg-Schwerin, die Prinzessin Albrecht von Preußen, die Gräfin von Flandern und die Landgräfin von Hessen, O zur Rechten Sr. Majestät des Kaisers Jhre Königlichen Hoheiten die Großherzogin von Baden, der Prinz Carl, die Großherzogin von Medlenburg - Shwerin, die Prinzessin Friedrih Carl und die Erbgroßherzogin von Sachsen Ihre Pläße einnahmen. Die übrigen FürstliGen Herrschaften nahmen die zweite und dritte Reihe der Sessel ein, wäh- rend die Hofchargen und Gefolge die hinteren Reihen füllten. Die Damen und Herren des diplomatischen Corps jaßen links an der Fensterseite, die Fürstinnen und Excellenzen-Damen in der Mitte, rechts die übrigen Damen.

_Das unter Leitung des Königlichen Ober - Kapell=

meisters Taubert ausgeführte Concert brachte nach- folgende Piecen : Ouverture zu Glucks „Fphigenie in Aulis“, Duett aus „Richard Löwenherz“ von Gretry (Herren Niemann und Beß), „Verdi prati““ aus „Alcina““ von Händel (Frau Artôt de Padilla), Arioso aus den „Meistersingern“ von Wagner, Sextett aus „Lucia“ von Donizetti (Frl. Tagliana, Frau Artôt de Padilla und die Herren Beh, Ernst, de Padilla und Frie); ferner im zweiten Theile „Festliher Reigen“ von Taubert, Duett aus „Favorite“ von Donizetti (Herr und Frau de Padilla), „Bolero sicilien“ (Fräulein Tagliana), „Dormi pure“ von Scuderi und „Non m’amava“ von Guercia (Herr de Padilla) und das Orchester-Präludium aus der „Asrikanerin“ von Meyerbeer. _ Während der Pause erhoben Sih Jhre Kaiser- lihen und Königlichen Majestäten und beehrten zahlreiche Damen und Herren mit huldvollen Ansprachen. Um 11 Uhr wurde, nachdem das Concert sein Ende erreicht hatte, das Souper an Büffets eingenommen.

Zur Feier der Goldenen Hochzeit Fhrer Maje- stäten sind ferner folgende Stiftungen begründet worden :

_ Die Aerzte Berlins und der Umgegend haben durch frei- willige Beiträge ein Kapital von 12 000 6 zusammengebracht, welches den Namen „Wilhelm-Augusta-Stiftung der Aerzte Berlins“ führen soll.

Der s{chleswig- holsteinische Prgovinzial-Land- tag beshloß, eine Stiftung zur Unterstüßung hülfs- bedürftiger, der Provinz Schleswig-Holstein angehöriger Blinden zu begründen, und mit einer Summe von 60 000 4 aus Provinzialmitteln zu dotiren. Die Stiftung wird den Namen: „Wilhelm-AÄugusta-Stiftung“ führen.

2: Stadtverordnetenversammlung von Posen be-

willigte auf Antrag des Magistrats 6000 #6 zur Bildung eines Fonds Behufs Förderung der Erwerbsthätigkeit und Erwerbsfähigkeit würdiger Töchter Posener Einwohner. Der Geheime Kommerzien - Rath Krupp in Essen hat für die Erbauung eines Waisenhauses („Wilhelm- Augusta-Stiftung“) in Altendorf 3000 4 bewilligt, und gleichzeitig 6000 # der Krankenkasse der Gußsstahlfabrik, 4000 6 dem Lebensversicherungsverein, und 2000 4 den Armen derx Stadt Essen angewiesen.

In. der heutigen (58) Sipung des Neichs s tages, welcher, die Staats - Minister von Stosh und von Bülow und mehrere andere. Bevollmähtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß der Gesammtvorstand dem Auftrage des Hauses gemäß, Fhren Majest äten dem Kaiser und der Kaiserin die ehrfurchtsvollen Glückwünsche- des Reichstags zu Jhrem Goldenen Hochzeitsfeste dargebracht habe. Se. Majestät habe den Präsidenten beauftragt, Seinen und Seiner Gemahlin Dank für diese Wünsche dem Reichstage auszudrücken.

Das Haus trat sodann in die erste Berathung des zwischen dem Deutschen Reiche und den Samoa-Fnseln ab- geschlossenen Freundschaftsvertrages, welhe der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats - Minister von Bülow mit dem Hinweis auf die Wichtigkeit der Vorlage für den überseeishen Handel Deutschlands einleitete. Eine Gründung von deutschen Kolonien auf den Samoa - Fnseln beabsichtige die Regierung nicht, sie wolle nur den dortigen Deutschen gleiches teht mit den Angehörigen anderer Natio- nen sichern. Die Arbeit auf den Samoa-Jnseln sei keine Zwangsarbeit, sondern werde geregelt durch freie Verträge. Beim Schlusse des Blattes hatte der Abg. Mosle das Wort.

Die in der heutigen Börf:n - Beilage abgedruckte tabellarishe Uebersiht der Wochenauswei]je deutscher Zettelbanken vom 7. d. M. {ließt mit fol- E summarischen Daten ab: Es betrug der ge]ammte Kassen- estand 707724000 M oder 3416000 #4 mehr als in der Vorwoche, während der Wechselbestand in Höhe von 559 597 000 6 eine Abnahme von 8 600 000 zeigt und die Lombardforderungen mit 75 003 000 s eine solhe um 2 703 000 M4 nachweisen; es betrug ferner der Notenumlauf 827 817 000 6 oder 9 067 000 M weniger als in der Vor- woche; ebenso ergaben die täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 246 184 000 6 eine Abnahme von 2 414 000 H und dic an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten mit. 43 719 000 6 eine solche von 1 575 000 M gegen die Vorwoche.

_— Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Großherzoglich badischer Staats-Minister Turban und Herzoglich sacsen- meiningensher Staats-Minister Giseke sind hier eingetroffen.

Der General der Jnfanterie von Bose, komman- dirender General des XI. Armee-Corps, und Se. Durchlaucht der Prinz Kraft zu P A N e rge Nen, General= Lieutenant, General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur der 12. Division, haben sich in ihre Garnisonen Cassel resp. Neisse zurückbegeben.

Breslau, 12. Juni. (Schles. Ztg.) Zur Feier des Jubelhochzeitstages Jhrer Majestäten war Breslau gestern Abend glänzend illuminirt. Nicht blos im Centrum der Stadt, am Ringe und in den Hauptstraßen zeigten sih die Häuser in shönster Beleuchtung, auch bis in die Vorstädte dehnte sh die festlihe Zllumination der Häuser aus. Vom Rathhausthurm, wie von den Thürmen zu St. Elisabeth und St. Maria Magdalena leuchhteten bunte Ballons in die Ferne hinaus, die abendlihe Festfeier verkündend. Um 9 Uhr, während die Menschenmenge in dichtem Strome über die öffentlihen Pläße, um die prächtig beleuh- teten Monumente und durh die Straßen wogte, er- flang vom Rathsthurm herab in feierlicher Weise der Hymnus :

Se. Kaiserlihe und Königlihe Hoheit der Kronprinz und

„Herr Gott, dich loben wir!“ Gleichzeitig erglänzten auf zwei Seiten des Ringes bengalische Flammen, jo daß unser

Rathhaus in der strahlenden Beleuhtung einen prächtigen Anblick gewährte. Jn gleicher Weise leuh- teten über die in ihrer ganzen Breite von Ma hesette Schweidniterstraße von dem festlih geschmücckten Balkon eines der Häuser aus bengalishe Flammen. Von den Fron- ten der privaten und öffentlichen ebäude wechselten die ver- schiedensten Zlluminationskörper. Gasfronen, Adler, Sterne d Eiserne Kreuze, so daß die Hauptstraßen, zumal an verschiedenen Stellen auch die Portale der größeren Ge- häâude mit Gasbogen umgeben waren, taghell beleuchtet er- schienen. Auch die Bahnhöfe prangten im festlichen Glanze.

altehrwürdiges

Ron der Liebichshöhe strahlte heller Flammenschein hernieder, der sich in dem Wasser, des E weithin wider- spiegelte. Obwohl si bis um 11 Uhr das regste Leben auf den Straßen und Pläßen zeigte, trat doch nirgends eine Störung ein. Die allgemeine patriotische Begeisterung hielt jeden Mißton fern, und so fand die bis zum leßten Augen- bli vom Kaiscrwetter begünstigte Feier einen der Bedeutung des Tages würdigen Abschluß. E

Auch aus Liegniß, Oppeln, Bunzlau, Schweidniß und vielen anderen \clesishen Ortschaften liegen Berichte über die Feier des Jubeltages vor.

Cöln, 11. Juni. (Cöln. Ztg.) Weit über die Mauern unserer Stadt hinaus zogen gestern Abend die Tonwellen des herrlihen Geläutes aller Glocken als die herzerhebenden Trägerinnen der frommen Wünsche der rheinischen: Metropole für das Wohl unseres geliebten Kaiserpaares. Bald füllten si die Straßen mit Menschen, welche die Vor- bereitungen in Augenschein nahmen, die für die Jubelfeier getroffen wurden und den Pläßen zuströmten, wo die Militär- musikcorps ihre festlichen Weisen erschallen ließen. Jn einem großen 2apfenstreih dur die Hauptstraßen der Stadt fanden die fröhlich stimmenden Musikaufführungen ihren Abschluß, während auf dem Heumarkte, von einer großen Zuschauer- menge umstanden, das prächtige Königsdenkmal in bengalischer Beleuchtung strahlte. Als die leßte Flamme verglüht war und die shônen Gestalten des Monuments sich in tiefes Dunkel hüllten, trat Alles den Heimweg an in Erwartung des Festes, das der neue Morgen bringen sollte. Lachend erwachte dieser und haute mit hellen Sonnenaugen auf die alte Stadt am deutshen Rheinstrom, die ih zu Ehren des Hohen Jubelpaares in ihr schönstes Festgewand gekleidet hatte: reicher Fahnenschmuck wehte die Straßen auf und nieder, in vielen von Haus zu Haus, von Fenster zu Fenster ; Wappenschilder shmückten Häuserfronten und Balkone, Guirlanden und goldene Kränze umgaben hier und dort die Bildnisse der Gefeierten, und in großer Fülle hatte die freundliche Flora ihre lieblichen Kindlein, die an- muthigen Kornblumen, gespendet, damit dieselben, zu Kränzen und Sträußen verwebt, dem geliebten Jubilar ihre Huldigung darbrächten. Blau war vielfah der Schmuck, der päter am Tage von Damen und Herren getragen wurde. Selbst der Himmel, der den allverehrten Landesvater bisher so gnädig in seiner Hut gehalten, hatte sich weithin in des Kaisers Lieb- lingsfarbe gekleidet, als wollte er dadurch seine Theilnahme an der Festesfreude bekunden, die mit dem neuen Morgen das ganze Land durhzog. Harmonisches Geläute verkündete

u früher Stunde den Anfang der Feier, und fromme Lieder, welche von den Militärmusik-Corps der Garnison auf verschiedenen Thürmen geblasen wurden , mahnten die Herzen zur Andacht. Während des Vormittags fand im Dom und in den anderen Kirchen, eben so in der Synagoge feierliher Gottesdienst statt. Die öffentlichen Lehranstalten vereinigten ihre Zöglinge zu besonderen Festlichkeiten, bei welchen die Gefühle der Liebe und Verehrung für das Hohe Jubelpaar in Reden, Deklamationen und Liedern Ausdru fanden. Um 12 Uhr versammelte sih das gesammte V}szler- corps auf dem Neumarkt zur Wac. parade ; dieser {lossen sich Festdiners der Offiziere in den bezüglichen Kasinos an. Au die Mannschaften der Garnijon nahmen an besonderen Feier- lihkeiten Theil. Das Reserve-Offiziercorps war bei einem R im Hotel du Nord vereinigt. Am Nachmittag um jalb vier Uhr fand auf dem Gürzenih eine große Festver- sammlung statt. Für heute Abend sind von Seiten der ver- schiedenen Vereine Festlichkeiten vorbereitet. ;

Nachträglich sei noch mitgetheilt, daß si gestern Abend in den Räumen des Militär-Kasinos die Offiziere mit ihren Damen zu einer Feier vereinigt hatten.

Bayern. München, 11. Juni. (Allg. Dg.) Dem zu Feier der Goldenen Hochzeit des Erlauchten Deutschen Kaiserpaares von dem Erzbischof von München- Freising heute Vormittag in der festlih geshmüdten Metro- politankirhe abgehaltenen Pontifikalamt mit Tedeum tauda- mus“ haben Jhre Königliche Hoheiten die Prinzen Luitpold, Ludwig, Ferdinand und Herzog Ludwig beigewohnt, ebenso der päpstlihe Nuntius Migr. Masella mit anderen Mitglie- dern des diplomatischen Corps, die Chefs der Königlichen Hof- stäbe, die Staats-Minister und Vertreter aller Königlichen Stellen und Behörden, zahlreihe Offiziere und eine Depu- tation unscrer beiden Gemeindekollegien. Jm Schiffe der Kirche war eine Compagnie vom Jnfanterie-Leib-Regiment in Spalier aufgestellt. Gleichzeitig fand ein Festgottesdienst in der protestantischen Hauptkirche statt, dem ebenfalls mehrere Mitglieder des diplomatischen Corps und viele der höchsten und hohen Hof- und Staatsbeamten, Vertreter der Gemeinde- follegien 2c. beiwohnten. Die Festpredigt hielt Hr. Dekan Dr, Buchrucker. Zu den beiden Gottesdiensten hatte sih die Bevölkerung aller Stände in großer Anzahl eingefunden. Jn allen öffentlihen Schulen hielten heute Morgen die Lehrer nach dem Vortrage patriotischer Gesänge der Feier des Tages entsprechende Anreden an die in festlicher Kleidung anwesende Jugend, und wurden dem Kaiserlihen Jubelpaar die herzlich- sten Hochrufe ausgebracht ; unmittelbar hierauf wurden die Squlen für den heutigen Tag geschlossen. Alle städtischen und die größte Mehrzahl der Privatgebäude, ebenso die Thürme der Kirchen prangen heute im Flaggenschmuck. Da wir uns heute der {hönsten Witterung ‘erfreuen, #o wird das Abends stattfindende Volksfest voraussichtlich sehr zahlrei besucht werden. Eine große Anzahl Reserve- uud Landwehr- Offiziere versammeln sih Abends zu einem Festdiner, und Seitens der Studirenden wird ein Festcommers abgehalten. Di? Bevölkerung der bayerischen Residenzstadt nimmt mit dem gesammten deutschen Volke den innigsten und herzlichsten Antheil an dem Feste, das heute unser Erlauchtes Deutsches Kaiserpaar feiert. /

Wie der „Allg. Ztg.“ mitgetheilt wird, entbehrt die Nach- riht, wonach die Einberufung des Landtags auf den 14. Zuli in Aussicht genommen wäre, der Begründung.

Württemberg.

morgen über unserer Tag,

Hochzeit des Kaiserpaares feiern. den unsere Residenzstadt zu

bezeugt die allgemeine

lihen Weihe des heutigen Freudentages. Glü, wenn ein Ehepaar 1n Jahrestag des Ehebundes begehen, den Shwur der Treue und bekräftigen , festlichen

erneuern dem Altar Enkel aufs diges Paar

im Neue in

Glücwünsche dar. Ut;

über das Gewöhnliche ganzen Volke, an dem

festes strahlt, und legt Stufen nieder. Nie Kaiserthrone mit den

erstandenen Reiches. dem Lorbeer auch die

der

umgeben von edlen, blühenden Enkeln Volkes, des deutschen

Königliche Hoheit der nen Hoch

Kaiserpaares

Walde. thümer

worden :

der Allerhöchsten Erm Preußen berufen habe,

tritt, in den diesseitigen

rathung vorgelegt werde

1) der Entwurf ein preußischen geseßze vom

damals eine Uebereinsti tref des Art. 6 des En

9) der Entwurf ein 24, März 1879, in die

4) dcr Entwurf eir 5) der Entwurf

6) der Entwurf preußischen Gesetzes, schreiber vom 3. März

thümer und

Bestimmungen ter Dis

Indem ih Ihren

offnet.

am heutigen Tage Fhrer Kaiserlich des Kaisers und Jhre Majestäten abz1

eben eröffnete Landtag

Zur Feier der paares sind heut gebäude, sowie etne

beflaggt. Besonders

eine große

Stuttgart, 11. Juni. Der „Staats- Anzeiger f. W.“ schreibt : „Nicht leicht ist ein so shöner Juni-

an welchem die deutschen Lande das Fest der Goldenen

einfahen seltcne Ziel erreicht, so nimmt die Feste Theil und bringt dem } / Wenn es aber ein auf der Höhe der Menschheit stehendes Paar ist, welchem solches Glü beschieden wenn das erhabene Haupt der l Ehrentag begeht, so hebt sich die Bedeutung des Tages weit

sich die deutsche Nation, sie shaut bewundernd und verehrend auf zu dem Throne, welcher im Glanze dieses großen Familien-

menschlicher Größe gesegnet, : In seinem Ruhmeskranz durfte neben

den fernsten Zeiten wird der heutige Tag das Bild des mäch- tigen Kaisers, des ruhmvollen Helden mit einem poetischen Zauber von Erdenglück umgeben, wée Himmel einem Sterblichen vergönnt. Bild des Deutschen Kaiserhau}es I€ liebevollen Kindern und hoffnungsvollen,

Hessen. Darmstadt, 11. Juni.

herzoglihhe Familie vereinigten Sich zur Feier der Golde- Vzeit Fe er i heute Nachmittag im bach zur Familientafel.

Avoljen, ordentlihen Sißung einberufene j: | Waldeck und Pyrmont ist gestern von dem Landesdirektor von Sommerfeld mit folgender Rede eröffnet

Meine Herren ! Die außerordentliche Stßung,

Gerittsverfassung, welche mit dem 1. Oktober d. Is. ins

Zu diesem Zweck werden Ihnen folgende Geseßentwürfe zur

Ausführung8gesetes zum ) 94. April 1878, in die Fürstenthümer. Viel r hat Sie bereits in der vorigjährigen Herbstiesiion beschäftigt, doch ist

neuerte Versuch einer Verständigung erforderlich wird; preußischen Ausführungs8geses zur Deutschen Civilprozeßordnung vom

3) der Entwurf eines Bes, preußishen Gesetzes, betreffend die Deutschen Civilprozeßordnung und T vom 31. März 1879, in die Fürstenthümer;

preußischen Auéführung2geseßes 6. M.rz 1879, in die Fürstenthümer ; eines Geseßes,

preußischen Gesetzes, betreffend di bewegliche Vermögen vom 4. März eines Geseße®, die G 1ng betreffend die Dienstverhältnisse der Gerichts»

7) der Entwurf eines G-seges, betreffend die_ Cinführung der preußischen Schiedsmannkordnung vom 29. März 1879, in die Für|ten-

8) ter Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung von

Außerdem werden Ihnen mehrere Vorlagen geshäftlihen In-

alts zur Beschlußfassung zugehen. - : E : y f Bera hungen einen gedeihlichen Erfolg wünsche,

erkläre ih im Namen Sr. Majestät des Königs von gegenwärtigen außerordentlichen

Der Landtag beschloß in heutiger Sizung, aus Anlaß der

„Euern Kaiserlichen und

seine ehrfur{têvollsten Glüdwünsche zur heutizen Feier der Aller höchsten Goldenen Hocbzeit allerunterthänigst darzubringen.

Elsaß-Lothringen. S traßburg, 11. Juni. (Str. Ztg.) oldenen heute sämmtliche Militär-, Staats- und Stadt-

und den Wappen der größten Städte Elsaß-Lothringens ge- \hmüdckt ist das Gebäude, desaus\chusses stattfinden. 2 von Masten, an deren Spißen Î Winde flattern. Heute Mittag findet auf Parade statt. L 1 r begünstigt, und die Straßen der Stadt sind so belebt, dies nur an Sonn- und

Stadt aufgegangen, als am heutigen

Der Flaggenshmudck, diesem Jubelfeste angelegt hat, herzliche Theilnahme an der fest- Es ift ein seltenes frischer Kraft den fünfzigsten

und

das Band der Liebe vor Kreise der Kinder darf. Wenn ein wür- bürgerlihen Kreisen das ganze Gemeinde an dem Jubelpaar ihre freudigen

und \chlingen

deutschen Nation diesen

hinaus ; die Gemeinde erweitert sich zum Ehrentag des Kaiserlichen Paares freut

die herzlichsten Glückwünsche an seinen war ein Fürst auf dem deutschen gleihen Gaben irdischen Glües und wie der erste Kaiser des neu-

Myrthe nicht fehlen. Noch in

goldene

welches nicht leiht wieder Dieses leuchtende das greise Jubelpaar sei uns ein Sinnbild von des deutschen Vaterlandes Glück und Größe !“

(Darmst. Ztg.) Se. Großherzog und die ganze Groß- Majestäten des Deutschen Fürstenlager zu Auer-

11. Juni. Der zu einer außer- Landtag der Für|sten-

zu welcher ich Sie auf Grund Sr. Majestät des Köntas von um die Deutsche Leben zur Ausführung zu bringen.

- Be:

ächtigung Ó ist nothwendig geworden,

Fürstenthümern

nt es Gesetzes, betreffend die Einführung des Deutschen Gerichteverfa))ungs-

Dieserè Entwurf

mmung der geseßgeberischen Faktoren in Be-

twurfs nicht erzielt worden, weshalb der er-

es Gesetzes, betreffend, die Einführung des Fürstenthümer; _ : S

Gesetzes, betreffend die Einführung tes Uebergangébestimmungen zur Deutschen Stra}prozeßordnung

1es Gesetzes, betreffend die Einführung des \ zur Deutschen Konkursordnung vom

betreffend die Einführung des die Zwangsvollstreckung in das un- 1879, in die Fürstenthümer ;

betreffend die Einführung des

1879, in die Fürstenthümer ;

ziplinargeseße in den Fürstenthümern.

Preußen den Landtag der Fürstenthümer für er-

stattfindenen Goldenen Jubelfeier en und Königlihen Majestäten der Kaiserin folgendes Telegramm an senden : , E

Königlichen Majestäten beehrt ch der der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont

Der Präsident des Landtags. A. Rhode.“

Hochzeit des Kai]er-

große Anzahl von Privathäusern festlich reih mit Fahnen, Kränzen, Guirlanden

in welhem die Sißungen des Lan- Ror demselben erhebt sich eine Reihe Fahnen und Wimpel lustig im fi dem Broglieplaßze

Kreditbank verkauft werden wird, da ihr Vertrag noch bis April 1880 läuft, und wird das genannte Jnstitut die nöthi- gen Quantitäten in der im Vertrage festgeseßten Höhe vom ungarischen und österreichischen Finanz - Aerar übernehmen. Fett werden blos Vorkehrungen getroffen werden, damit n Bosnien nicht auch Salz anderer Provenienz veräußert werde. Die Einführung des Tabakmonopo!s erfolgt erst spälèr. Der „Pester Korr.“ wird von hier geschrieben: „Die Be- seßung der Lim- Linie «im Sandschakate Novibazar steht niht unmittelbar bevor, denn es werden erst jezt bewährte Vertrauensmänner dahin entsendet, um bezüglih Unterkunft und Verpflegung Un}erer Truppen die nöthigen Erkundigungen einzuziehen und hierüber Bericht zu erstatten. Da es nämlich in den dreîï in der Konvention bezeihneten Punkten an Unterkunft über- haupt sehr gebriht, wird man noch vor dem Einmarsche um- fass:nde Vorkehrungen treffen müssen, um unseren Truppen die nöthigen Quartiere zu fichern. Namentlich wird sich die Heeresverwaltung ollte an anderen als an den bezeich- neten drei Punkten geeigneteres Dbdach für un}ere Soldaten zu finden sein natürlih nur diesseits der Lim-Linie nicht strenge daran halten, gerade diese Punkte zu beseyen. Auch für die Verpflegung wird in jeder Hinsicht vorgesorgt werden, damit die Nahshübe von Sarajewo aus {nell und sicher ge- {ehen können. Diese Vorbereitungen nehmen jedenfalls noch einige Zeit in Anspru.“ Es werden gegenwärtig mit großer Beflissenheit, shreibt die „Pr.“, Gerüchte über Zwistig- feiten zwischen dir Pforte und Oesterreich bezüglich Bo s- niens verbreitet, deren Zweck leicht verständlich ist. Die neueste Nachricht dieser Art verbreitet das „Reutersche Bureau“, das si aus Konstantinopel telegraphiren läßt : | „Zwischen Oesterrei und der Türkei ist eine Frage bezüglich der amtlichen Anerkennung ausländischer Konsuln in Bosnien ent- standen. Ein von der russischen Regierung ernannter Konsul kam jüngst in Bosnien mit dem Berat des Sultans an und in Er- widerung auf die von der österreichischen Behörde erhobenen Ein- da Bosnien türkishcs Gebiet sei, ein Ere- quatur niht nothwendiz wäre. Der Gouverneur von Bosnien weigerte sich indeß in Gemäßheit von Instruktionen aus Wien, den Konsul anzuerkennen, der in Folge dieser Scbwierigkeit bisher davon Abstand genommen hat, sich an öffentlichen Angelegenheiten oder Feierlichkeiten zu betheiligen.“ S . i: Nun meldet die heute eingetroffene „Bosnische Korrespon- denz“: „Die Seitens der russischen Regierung erfolgte Er- nennung des Kollegienrathes Ladygensky zum Gerenten des russishen Konsulats in Serajewo wurde vom K. K. Ministerium des Aeußern mit Erlaß vom 8. Mai an- evan. Carlsbad, 11. Juni. Zur Feier des heutigen Festes de Goldenen Hochzeit Fhrer_ Majestäten des Deutschen Kaisers und der Deutschen Kaiserin war ein Festkomité zusammengetreten, das aus ven Herren: Graf Nittberg, von Beulwiß, von Goßler, von Gundlach, Siegfried Löwenthal, Friy Meßler, Graf von der Schulenburg und Cornelius Trimborn bestand. Die Hauptfeier fand in der evangelischen Kirche statt ; dieselbe war fesilih durch Blumen und Guirlanden reih ges{chmüdckt. Die gottesdienstliche ¿Feier hielt Hr. Pastor Rodenwald ab, der in einer Festrede beson- ders auf die Treue und Wahrhastigkeit, Demuth und Frömmigkeit , welche das Erlauchte Kaiserpaar im Leben immer bewährt habe, hinwies. Am Vorabend des Festes war bereits in der Synagoge eine Feier abgehalten und am [leßten Sonntag is eine Adresse mit zahlreihen Unierschristen an die Majestäten abgesandt worden.

Brüssel, 13. Zuni. (W. T. B.) Prinz Battenberg ist heute früh 61/, Uhr, von London kommend, hier eingetroffen. Derselbe wurde auf dem Bahnhofe von einem Ordonnanz-Öffizier Sr. Majestät des Königs empfangen und begab sich von dort nah dem König- lihen Palais.

Großbritannien und Jrland. London, 11. Juni. (E. C.) Das Ministerium für Fndien veröffentlicht folgende Mittheilung des Vizekönigs Lord Lytton, datirt vom 7. Juni 1879:

Folgendes is der volle. Mahomed Jakub Khans, Emirs datirt vom 30, Mai: S -

„Nah vorauszesandtem Gruße werde Ew. Excellenz fund, daß ih seit dem Tage meiner Ankunft im britischen Lager zu Guns- damak sehc glücklih gewesen und ausnehmead zufri-den und dankbar bin für die mir von dem britischen Bevollmäctigten ges währte Aufnahme und Behandlung, die ohne Zweifel gute Folgen haben und Früchte der Freundschaft, Ei.heit und Eintracht tragen wird, S _

Obwohl ib mich entschlossen hatte, nah Simla zu kommen und mir das unendliche Vergnügen einer frohen Unterredung mit Ew. Excellenz zu maen mit der Absicht, die freundschaftlicben Beziehungen zu stärken, so verhinderte mich do die Vereinigung dreier besonderer Umstände an der Ausführung meiner Absicht. Dieje waren an erster Stelle die starke Hiße des Wetters, die das Reisen äußert \{chwiertg mat; zweitens das Dasein der Cholera, die nach dem göttlichen Ges heiße in jenen Gegenden erschienen ist, und drittens die im Innern Afghanistans vorhandene Anarchie, der zu begegnen das wichtigste aler Dinge ist. E i

Nach Vollendung meiner Reise dur das Land, während deren id die Grenzen und Provinzen besichtigen und gute Regierung ein- führen werde, beabsichtige ih, so Gott will, gegen den Schluß der näâcbsten kalten Jahreszeit nach meinem Ziele mib auf zu maden und mit Ew. Excellenz eine frohe Begegnung zu haben, mit dem Zweke, die Grundlag- der Freundschaft fester zu machen, die Vande der Zuneigung und der Liebe in der pasend!lea “und geeignetsten Weise enger zu ziehen. Was könnte ih weiter schreiben, als meinen Auédruck der Freundschaft und des Wohlwollens ?

Folgendes ist meine vom 4. Juni datirte Anwe

„Mein geehrter und geschäßter Freund! Ven freunds@aftliven Brief Ew. Hoheit, datirt vom 30. Mai, habe ich empfangen. Ss macht mir besonderes Vergnügen zu ersahren, daß Ew. Hoheit mit den Anordnungen wohlzufrieden ist, die von den britishen Behörden zur Aufnahme Ew. Hoheit und Ihres Gefolges in Gundamafk ge- troffen wurden. Mein Wunsh war, daß alles Mögliche für die gastlibe Aufnahme und Unterhaltung eines so geehrten Gastes ge- | than werden sollte. Es würde mir schr lieb gewesen sein, wenn es

wände erklärte er, daß,

Belgien. Alexander von

Wortlaut des Briefes Sr. Hoheit von Afghanistan und Dependenzen,

herrlihsten Wetter

Das Fest ist vom t wie

Feiertagen der Fall ist.

gebiet sind, wie die \hlossen. Bezüglich

Salz, wie bisher, in

Oesterreich - Ungarn. = i i verhandlungen betreffs der Einbeziehung der okfupirten | Länder sowie Dalmatiens in das gemetn]ame Zoll- | „Pester Korr.“ meldet, vorläufig abge- | daß das |

Wien, 11. Juni.

der Monopole wird berichtet,

Bosnien auch weiter durch die Ungarische :

Die Detail- |

Ew. Hoheit mözlih gewesen wäre, Ihre gütige Absicht, | mi in Simla ¿u besuben, zu erfüllen, da ih über- | zeugt bin, daß eine Begegnung höchst vortheilhaft gewesen 1etn | würde für eine engere Schließung der Bande persönlicher Freund- | schaft und eine Bestätigung des glücklichhen Bündnisses, das nun | zwischen den zwei Staaten geshlofsen worden ist; die von Ew. Hoheit erwähnten Hindernisse jedo machen es offenbar, daß aus verschiedenen Gründen die Reise jeßt niht unternommen werden kann. Nicbts®- | destoweniger rechne ib in Gemäßheit der Andeutung, die Ew. Hoheit freundliher Brief giebt, mit Zuversiht auf das Vergnügea, Ew. Hoheit in Kurzem zu gelegenerer Jahreszeit in Jndien zusehen.“

(Alg. Corr.) Aus Bombay wird dem „Reuterschen

Bureau“ unterm 10. d. M. telegraphirt: