Familien-Nachrichten.
Verlobt: Frl. Hedwig de Pottere mit Hrnu. Hauptmann und Batterie-Chef v. Hahn (Osna- brück). — Frl. Elisabeth Zimdars mit Hre. Dr. med. Marx de Camp (Lauenburg i. P.).
Verehelicht: Hr. Apotheker Frit Lange mit Frl. Emma Grieshammer (Domslau).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Kreisbaumeister v. Hülst (Pasewalk).
Gestorben: Hr. Geh. Bergrath Wilhelm Ost- haus (Clausthal). — Frau Oberpfarrer Clara Brandt, geb. Jacobi (Niemegk). — Frau Pre- mier-Lieutenant Helene Petter, geb. Neumann (Nang), — Hr. Kreisgerichts Rath Carl Steuer (Bromberg). — Hr. Kreis-Thierarzt Ferdinand Giese (Prenzlau).
Stecbriefe und Untersuchungs - Sachen,
Stekbrief. Gegen den Kanzleigehülfen August Heinrich Timm ist die gerichtlibe Haft wegen wiederholten Bergehens resp. Verbrechens wider CS. 350 u. 351 St. G. B. in den Akten Litt. T. No, 65 de 1879 beschlofsen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den 2x. Timm im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sih vorfindenden Gegenstän- den und Geldern an die Königlihe Stadt- voigtei-Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 10. Juni 1879, Königlibes Stadtgericht. Ab- theilung für Untersuchungssachen, Kommission Il. für Voruntersuhungen. Beschreibung. Alter: 27 Iahre, geb. 18. September 1851, Geburtsort: Berlin, Größe: 174 cm, Haare: dunkel, Augen : graublau, Augenbrauen: dunkel, Nase: gewöhnlich, Kinn: oval, Gesichtsbildung: rund, Mund: ge- wöhnlich, Zähne: gesund, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: deutsch, Gestalt: kräftig.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.
Pferdeverkauf. Mittwoch, den 9. Juli d. J., Vormittags von 10 Uhr ab, sollen quf dem biesigen Gestüthofe 12 ältere und jüngere ausran- girte Hengste des Königlichen pommer|chen Land- gestüts öffentli und meistbietend verkauft werden. Labes, den 9. Juni 1879, Der Landstallmeister v. Schlütter.
[5152] Vekfaunntmachung.
Die unterzeichnete Kommission beabsichtigt aus- rangirte BVekleidungs- und Ausrüstungestücke zu verkaufen.
Die näheren Bedingungen und die Gegenstände selbst Liegen am 17, 18. und 19° d. Vits in der Zeit von 7 bis 9 Uhr früh in den Diensträumen Neanderstraße 4, 11. Treppen, zur Ansicht bereit.
Scristliche versiegelte Gebote werden daselbst bis
Freitag, den 20. Juni, Vormittags 9 Uhr, entgegen genommen.
Berlin, den 10. Juni 1879.
Die Königliche Oekonomie-Kommission der
Landgensd'armerie.
[5185] ___ Bekanntmachuug.
Die Herstellung der Einfriedigung des Terrains der Deutschen Seewarte zu Hamburg soll im Sub- missionéwege an den Mindestfordernden vergeben werden.
Offerten sind rersiegelt mit der Aufschrift: „Sub- mission auf Herstellung einer Einfriedigung“ bis zu dem am 24, Juni cr.,, Vormittags 11 Utr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumtcn Termine einzureichen.
Die Bedingungen nebst Kcstenanschlaz 1nd Zeich- nungen liegen im Bureau der Architekten Kirchen- pauer und Philippi hierselb, Hermannstraße 44, zur Einsicht aus.
Hamburg, den 10. Juni 1879.
Die Direktion der Seewarte.
E Bekanntmachung. Die Lieferung von 1200 kg Sohlleder (Pumpenleder) in Kern- __ fügen, 200 Tafeln Weißblech (Pontonblech) 660 K 430
mm, 500 Tafeln Weißblech (Kreuzblech) 660 K 430 mm, soll in unbeschränkter Submission verdungen werden. Termin hierzu ift auf Sonnabend, den 21. Juni d. J,, ____ Vormittaas 11 Uhr, im Geschäftszimmer des Vorstandes der unterzeih- neten Behörde angeseßt worden.
Die Lieferungsbedingungen sind ebendaselbft zur Einsicht ausgelegt, können aber aub gegen Einsen- dung von. M4 0,50 in Baar bezw. Marken ab- \criftlih mitgetheilt werden. (à Cto, 189/6.)
Wilhelmshaven, den 4. Juni 1879,
Kaiserliche Werft. Verwaltungs-Abtheilung.
Verloosung, Amortisation; Zinszahlung u. s. w. von öffentlichez Papieren.
5192 A L Befkauntmacung.
Bei der am 23. Mai cr. stattgehabten Anus- loosung der Obligationen Danziger Landkreises II, Emission find folgende Nummern gezogen :
Litt. A, Nr. 9 über 2000 M » . 2 O 211 200 226 200 363 200 , 366 200
é j; 381 O
Die ausgelooften Obligationen werden den Be-
Angermünde-Schwedter Eisenbahu- Éabias Gesellschaft.
Die laut Beschluß der Generalversammlung vom 7. Juni c. auf 1,9% festgeseßte Dividende für das Geschäftsjahr 1878 auf die Stamm-Priori- täten unserer Gesellshaft kann gegen Vorlegung und Abstempelung des Dividendenscheins Nr. 6 (cfr. §8. 18—19 des Statuts) vom 23. Juni ab in Berlin bei der Coupons- kasse der Berliner Handelsgesellschaft wäh- rend der üblichen Geschäftsstunden mit 11 M 40 . erhoben werden. Die Dividendenscheine sind arithmetisch geordnet, mit Nummernverzeichniß versehen, einzureichen. In derselben Versammlung wurde von den Schuldverschreibungen die Nummer 22 über 3000 A zur Rückzahlung am 1. Juli c. gezogen. Die Rückzahlung erfolgt gegen Rückgabe der Obligation nebst den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Coupons nach dem 1. Juli cr. bei der Berliner Handelsgesellschaft, bei welcher von diesem Tage ab auch die Zinsen der übrigen Schuld- L gegen Einlieferung des Zinsscheins V: mit 150 K pro Stück zur Auszahlung gelangen. Schwedt, den 9. Juni 1879, Der Auffichtsrath der Augermünde-Schwedter Cisenbahn- Gesellschaft.
IKochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken.
[5172] Wochen - Uebersicht
der Bayerischen Notenban vom 7, Juni 1879.
t Activa, Melle Bestand an Reichs8Tassenscheinen . ; „ Noten anderer Banken . e Wee ¿ „ Lombard-Forderungen ° G sonstigen Aktiven . F assiva.
Das Grundkapital : Der Merve. Der Betrag der umlaufenden Noten Die sont1tigen, tägli fälligen Ver- bindlichkeiten . S Die an eine Kündigungsfrist gebun- denen Verbindlichkeiten L Die sonstigen Passiva / Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln .. . . Ks 648,861. 37. München, den 10. Juni 1879. Bayerische Notenbank.
Die Direktion.
Uehberaicht
(5191)
der Säachsischen Bank
zu Dresden am 7. Juni 1879. Activa. Coursfähiges deutsches Geld. Æ 18,111,810, — Reichskassenscheine. . . , y 114,155 Noten anderer deutscher 4,069,500. 119,531.
Banken S s Sonstige Kassenbestände . E Wechgselbestände . .. ,. . 5, 09426021. Lombardbestände . „ 4,880,018, Effectenbestände . a DARESILE Debitoren und sonstige Activa „, 4,880,814, Pasaiva. Eingezahltes Aectienkapital 4. 30,000,000. BOgetvelonds - .. . .. y 8810098 — Banknoten im Umlauf , » 37,699,300. — Täglich fällige Verbindlich- Ketten e e d E An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten as n AOIAOIS: S C E 220,783. —. Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech- geln sind weiter begeben worden A 2,776,380. 80. Die Direetian.
Verschiedene Bekanntmachungen.
M A ey [4893] Stadtraths -Stelle.
Beim hiesigen Magistratékollegium ist die Stelle eines besoldeten Stadtrathes sofort zu besetzen. Die Wahl erfolgt. auf 12 Jahre. Das pensions- berechtigte Gehalt ift auf 3900 M festgeseßt, wozu in der Regel als nicht pensionsberechtigte Einnahme ca. 300 M. für die zeitweise Verwaltung des Stan- desamtes kommen. Nebenämter, öffentliche oder private, welche mit einem Honorar verbunden sind, darf der Gewählte ohne die Genehmigung der beiden ftädtishen Behörden niht übernehmen und darf innerhalb der zwölfjährigen Wahlperiode aus seinem Amte erst nah einer Kündigung von drei Monaten ausscheiden.
Bewerber, welche das Examen als Gerichts-Afsefsor bestanden oder sich in der Verwaltung einer größeren Kommune als Magistratsmitglied {on bewährt haben, wollen \sich sofort und spätestens bis zum 30. Juni d. J. unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei unserem Vorsitzenden Dw. Zehme melden. Frankfurt a./Oder, den 31. Mai 1879.
Die Stadtverordneten-Versammlung. Königliche R, Ee bildenden Künste zu asel.
Bei der Reorganisation der Königlichen Akademie der bildenden Künste zu Cassel hat der Herr Mi- nister der geistlihen, Unterrihte- und Medizinal-
sißern mit der Aufforderung hierdurch gekündigt, die entsprehende Kapital-Abfindung vom 2. Januar ; 1880 ab bei der hiesigen Kreis-Kommunalkafse gegen Rüdcgabe der Obligationen mit sämmtlichen dazu ; gehörigen Coupons in Empfang zu nehmen. | Danzig, den 27, Mai 1879. (àCto, 180/6,) ; Der Kreis-Aus\huß A
des Danziger Laudkreises. |
| Angelegenheiten derselben die Aufgabe gestellt, die ¡ damit nicht durch die rein fünstlerishe Ausbildung
! threr Schüler mit Rücksiht auf seine besondere
Kunst mit dem Handwerk in Beziehung zu bringen,
junge Leute bei nit ausreihendem Talent zu jedem anderen Beruf unfähig gemacht würden, außerdem in der Absicht, eine Förder ng des Handwerks zu kunstgewerblicher Thätigkeit zu bewirken. Danach soll die Akademie eine Anstalt werden, welche jeden
erzieht, entweder zur Kunst oder zurn Handwerk, Zu diesem Zweck hat sich die Akademie mit Werk- stätten in Beziehung geseßt, die als Klassen der Akademie angesehen werden. Der Lehrplan wird demgemäß der folgende sein:
Der erste Unterricht im Zeichnen der noch in den Werkstätten arbeitenden Lehrlinge geschieht in der gewerblichen Zeichenshule in den dort festgeseßten
Abendstunden. Die einigermaßen Befähigten wer- den nah einer inzwischen volle1deten Lehrzeit in die Zeichen- und Modellirklassen der Akademie verseßt und werden unter Mitwirkung der Vorsteher der Werkstätten für ihr bestimmtes Handwerk unter- rihtet. Nah Absolvirung dieser Klassen gehen die Scüler je nach ihrer Befähigung in die Künstler- ateliers über oder in die Werkstätten zurü.
Einnahmen.
—" Angermünde-Schwedter Eisenbahn-Gesellschaft zu Schwedt a. O, Nechnungs-Abs\ch{luß für 1878 bez. per 31. Dezember 1878.
Ausgaben,
M. A A. A Vebershuß aus 1877 22 830 85) abz. Dividende 1877 19 237 50 j 3 593 35 abz. Reservefonds . 1 999 25 | j 1 594 10) 1 594 10 Betriebs-Einnahmen : Vertragmäßiger Einnahme- Antheil laut Aufgabe der Ber- lin - Stettiner Eisenbahn - Ge- eda, 36000— Zinsen wurden vereinnahmt. . 8368 60
Summa der Einnahmen . . 37 962 70
Angermünde-Schwedter
Activen.
Ueberschuß d. i. Gewinn am 31. Dezember 1878
K J
Betriebs-Unkoften :
Rente für Benußung der Angermünder Bahnhofsanlagen an die Berlin- Stettiner Eisenbahn - Gesellschaft für 1878
Sonstige Ausgaben
Verwaltunrgs-Unkoften
Abschreibung 10/9 auf Utensilien
Obligations-Zinsen für 1878: per 30. Juni
per 31. Dezember
Reservefonds: Rücklage Erneuerungsfonds : Rütlage
21 133 94 16 828 76
37 962 70
Summa der Ausgaben . .
Summa wie nebenstehend . .
Eisenbahn-Gesellschaft
zu Schwedt a. O. Bilanz-Conuto per 31. Dezember 1878.
FPassiven,.
M. P
Grund und Boden, Bahn- körper, Gebäude 2c. . . 1776 577 20 Utensilien, nah 10% Ab- Ea A Materialien Gafenbefa d. Effectenbestand des Reserve- fonds und des Erneuerungs- fonds Außenstände
per 3
H !i j " H i
| Gewinn:
TS91 338 99 |
Der Aufsichtsrath.
Dr. Hahndorís.
Bauzinsen Zinfen-Zugang MUMage fr A8 A
abz. diverse Ausgaben
Vortrag von 1877 abz. Dividende 1877
abz, Reservefonds Uebersu S | ab Rücklage für
den Reservefonds . den Erneuerungsfonds „ 12 000 —
Siam: A S _Stamm- Prioritäten Obligationen .. Obligationen - Amortisations - Quote Per 31 Dejenber 08 \ Obligationen-Zinsen reservirt per 31. _ Dezember 1878 | Dividenden-Conto, rückständige Divi- L: E | Creditoren : Berliner „Berlin, Dividenden-Conto | Reserve-Fonds: | Bestand am 1. Januar 1878 .
Handelsgesellschaft,
7 956 09
1-999 25 401 63 1710 —
12 066 97
1. Dezember 1877 verfallene
abz Aua S 22 80 / Erneuerungsfonds : \ Bestand am 1. Januar 1878 ,
diverse Einnahmen Rüdcklage für 1878
2105 41 1337 69 12 000 — 15 443 10 0.6003 24 11 779 86 22 830 85 19 237 50 3593 35 1 999 25 1594 10 28 944 66
30538 76
. M. 1710 — 16 828 76 1821 838 99
13 710 —
Der Vorstand.
Dr. Wolff,
Geprüft und richtig befunden. Schwedt a. O., den 17, April 1879. O. de Méville aus Dresden, gerichtli ch vereideter kaufmännischer Sachverständiger und Bücherrevisor.
[5186]
Acetiva.
Deutsche Natioualbauk in Bremen. Bilanz am 31. Dezember 1878.
FPassiva.
#Æ [S
68,730 85| 1,946,090 75|
70,593 |—
1) Kassabestand .
2) Wechselbestand .
3) Effektenbestand . | 4) Lombardforderungen . . 180,985/65 || 5) Konto-Korrent-Debitoren . | 3,984,834/69 6) Amortisations - Konto eigener |
S 213,209|29 7) Rio-Tinto-Konto *) 7,192,552/66
*) 50275 Aktien der Rio Tinto Comp. à 7 £ angenommen, die No- tirung in London am 31. Dezember 1878 war 23 £ pr. Aktie. Siehe Geschäftsbericht.
| : 13,656,996 39 || Vorstehende Bilanz haben wir mit den
mend gefunden.
Geo. Plate.
Dehet.
M S . [11,250,000 — 1,187,2395/10 108,893 82
3,726/86
948 — 830,082 /05 2/6,141/06
1) Aktien-Kapital-Konto .
2) Akzepte im Umlauf .
3) Verzinsliche Depositen
4) Affekuranz-Konto .
5) Unerhobene Dividenden . 6) Konto-Korrent-Kreditoren . . 7) Reserve-Konto für Rio-Tinto .
| | |
/ | 13,656,996 89 Büchern der Deutschen Nationalbank übereinstim-
Der Aufsichtsrath.
C. H. Wagener. Alfred F. Unkraut.
Gewinn- und Verlust-Konto 31, Dezember 1878.
Credit,
#Æ S 3,150 54 51,052 33
276,141 06 330,343/93
1) Noch zu bezablende Zinsen auf O D a, 2) Gehalte, Geschäftsunkoften und Courtagen 3) Uebertrag
auf Reserve-Konto für Rio-Tinto S,
Befähigung zu einem selbstständigen Lebensberuf
M. 2 70,051/99 195,134 54 65,157/40
1) Boriraa von 1ST 2) Vereinnahmte Zinsen und Gewinn a e 3) Provision nah Abzug der an aus- wärtige Korrespondenten gezablten
330,343/93
Deutscher Reich Königlich Preußischer
und
Eri 4 s. S S 22 p E F
¡ats-Nnzei
s-Nnzeiger
IET,
Das Abounemeit beträgt 4 # 50 S | für das Bierteljaßr.
A
Alle Post-Anftalten uchmen Bestelluug an;
" füx Berlin außer den Pest- Anstalten auh die Expe-
„Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 Dai
M 1B
Berlin, Sonnabend,
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
——— K
den 14. Juni, Abends.
1879,
E "22 e a A S.
Dank dem Walten der göttlichen Vorsehung ist es Uns vergönnt gewesen, am 11. Juni das 50jährige Jubiläum Unsrer Vermählung zu begehen und dabei zu beobachten, wie dieser Tag Unsrer persönlichen Erinnerungen sich im ganzen Deutschen Vaterlande und weit hinaus über dessen Grenzen, wo Deutsche beisammen weilen, zu einem Fesitage von allge- meinèr Bedeutung gestaltet hat. Mehr als je ist Uns kund geworden, von welcher Liebe und Anhänglichkeit das Deutsche Volk für scinen Kaiser und dessen Haus erfüllt ist. Die be- glückwünschenden Huldigungen in der Form von inhaltsreihen Zuschriften, telegraphishen Grüßen, freudigen Fesispielen, poetishen und künstlerishen Widmungen, duftigen Blumen- spenden 2c. wuhsen zu einer volksthümlihen Bewegung an, welche nicht ohne tiefen Eindruck auf Uns geblieben ist. Jndeß nicht hierauf allein hat sih die Befriedigung Unsres Gemüths beschränken dürfen; es ist vielmehr auch in andern höchst würdigen Erscheinungen ein erfreuliches Verständniß für Unser innerstes Empfinden zu Tage getreten. Eingedenk des in be- drängten Zeiten mehr und mehr steigenden Bedürfnisses nach energishem hülfereihenden Wirken hat man dem Gedanken Raum gegeben, Unser Jubiläum zum Anlaß zu nehmen, um ein über das gesammte Reich sich erstreckendes Neß von Stistungen zu mannigfaltigen, dauernden Zwecken der Humanität zu begründen. Wir fühlen Uns gedrungen, auch an dieser Stelle zu versichern, daß hierdurch mit besonderer Wärn:2 22311 Uns - gehegte Wünsche ihre Erfüllung erhalten haben. Jn welhem Maße ünd in welcher Weise sih aber auch die Theilnahme an Unserm Jubeltag geltend gemacht hat — Wir wollen Allen, den Nahen wie den Fernen, für ihre Aufmerksamkeiten danken, und beauftragen Sie daher, diesen Erlaß alsbald zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 13. Juni 1879.
I ilhelm. An den Reichskanzler.
Augusta.
Se. Majestät der König haken Allergnädigst gerurt:
dem Kreisgerichts-Nath Nicht er zu Delibsh, dem Kreis- gerihts-Sekretär, Haupimann a, D. Stehlich zu Eisleben und dem Rittergutsbesißer und Kreisdeputirten Küster zu Falkenberg im Kreise Luckau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; sowie dem Wundarzt Goeße zu Dahme im Kreise Jüterbog-Luckenwalde das Kreuz der Fnhaber des Königlichen Haus3-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.
Deutsches Neich.
In Emden wird am 23. d. M. mit einer Seesteuer- manns-Prüfung begonnen werden.
Königreich Preufen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem prafktishen Arzte 2c. Dr. Boeddicker in Fserlohn den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.
Se. Majestät der König habe:: mittelst Allerhöchster Ordre vom 29, Mai d. Js. zu genehmigen geruht, daß die zeitige Kreisstadt des Kreises Steinfurt fernerhin ausschließlich den Namen „Burgsteinfurt“ führe.
Berlin, den 14. Zuni 1879.
Von den hier eingetroffenen Höchsten fremden Fürstlich- egan Berlin im Laufe des gestrigen Tages wieder verlassen :
Jhre Königlihen Hoheiten der Großherzog Und der Évbaroûpeutoa von Mecklenburg-Strelig,
Jhre Königlichen Hoheiten der Graf und die Gräfin von Flandern, :
: pee Königlichen Hoheiten der Großherzog, die Großherzogin, und E : /
_Jhre Großherzogliche Hoheit die Prinzessin Elisabeth von Sachsen;
ferner : :
_Dhvre Köntglichen Hoheiten der
die Großherzogin, und
Se. Hoheit der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg-Schwerin,
Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog und Jhre Kaiserliche Hoheit die Erbgroßherzogin von Mecklenburg-Schwerin,
Großherzog,
44D
Jhre Kaiserlichen Soheiten die Großfütfen| Alexis Alexandrowitch und Michael Nicolajewitch von Rußland,
Se. Königlihe HoYett der Prinz Arnulf von Bayern,
Se. Hoheit und Jhre Königliche Hoheit der Ls und die Erbprinzesfin von Hohenzollern, un
Se, Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande.
Heute früh ist abgereist:
Jhre Königliche Hoheit! die
Mutter von Mecklenburg-Schwerin.
Großherzogin-
Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Die Ernennung des ordentlichen Lehrers Dr. Röhl am Askanishen Gymnasium in Berlin zum Oberlehrer 1st ge- nehmigt worden.
Justiz-Ministerium.
Der Ober-Amtsrichter Schwabe in Berum und der Ober-Prokurator Bu ß in Bonn sind gestorben.
Abgerdist. C ; Herwarth von Bittenseld. r
E A E
Se. Excellenz. der Seneral-Feldmarschall
E A
Bekanntmahu Áng: auf Grund des Neichsgesezes von 21. Dktober 1878,
Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Fanuar d. F. (Reichs-Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommu- nistishen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodishen Druckschrift „Freiheit“ erstreckt sih auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Auf- chrift „Festzeitung“/ zur Ausgabe gelangen.
Berlin, den 13. Juni 1879, L
Der Reichskanzlêr. Jn Vertretung : Hofmann.
BetanntmaGUNi g; betreffend Shugmaßregeln gegen die Rinderpest.
Verord ning, / betreffend anderweite Shußmaßregeln gegen die Rinderpest. 2
Da die Ninderpest in den Bezirken Krakau und Wieliczka
in Oesterreichish: Galizien noch herrsht,— die Seuche aber anderer- seits in Böhmen erloschen ist und ein dringendes Bedürfniß zur Einfuhr von Heu, Wolle und Lumpen besteht, so be- stimmen wir unter Aufhebung unserer Verordnungen vom 15. Februar und 22. April d. F. Extrablatt zum Amtsblatt Seite 53 und resp. 123 das Folgende:
V, Für den Umfang der Landesgrenze unseres Bezirks bleibt die Ein- und Dur{chfuhr von Rindvieh jeder Race aus Rußland sowohl als auch aus den Ländern der österreichisch- ungarischen Krone untersagt. Die mittelst Reskripte des Herrn Ministers für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten vom 10. August 1873 beziehungsweise 10, September 1877 und 8. Februar 1878, E an die Königlichen Landraths- ämter der Kreise Neisse, Neustadt und Leobschüß durch unsere Verfügungen vom 4, September 1873, 17. September 1877 und 14. Februar 1878 gewährten Verkehrserleihterungen werden von diesem Verbote nicht berührt. j
VI. Die Einfuhr von Schafen aus Russish-Polen bleibt auf Grund der Verordnung vom 20. November v, F. (Amts- blatt Seite 275) auch ferner verboten. Dasselbe gilt von Ziegen und anderen Wiederkäuecn. i
VII, Ebenso wird die Ein- und Durchfuhr von Schafen
und anderen Wiederkäuern aus Oesterreih-Ungarn hiermit
untersagt. A
VIll, Die Einfuhr der von Rintvieh und anderen Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frishem und trockenem Zustande aus Rußland und Oesterreih — mit Aus- nahme von Milch in Blehkannen, Butter, Käse und geshmol- zenem Talg in Fässern — wird verboten. ;
Doch unterliegt bearbeitete, in festen Säcken verpalte Wolle diesem Verbote niht. Ueber die Grenzen der Kreise Neisse, Neustadt, Leobschüß und Ratibor wird au unbearbei- tete, jedoch gewaschene, in festen Säden verpalte Wolle unter der Bedingung eingelassen, daß dieselbe aus seuhenfreien Ge- genden stammt und dies glaubhaft bescheinigt wird. :
IX, Die Einfuhr von Heu, Stroh und Hädllsel, sowie von Dünger, gebrguchten Stallgeräthen, Geschirr und Veder-
heir La A
zeugen aus Nußland sowohl wie aus Oesterreih-Ungarn wird untersagt. Heu und Stroh, sofern es lediglih als VerpaCungsmittel dient, unterliegt dem Einfuhrverbote niht, ist jedoch am Be- stimmungsorte zu vernichten. Fndessen werden Heu und Stroh, sobald Eier in demselben verpackt sind, von der Einfuhr über die österreihish-ungarishe und auch über die rusfsishe Grenzz, insoweit leßtere mit der Kattowißer Kreisgrenze zusammenfällt, von der Einfuhr ausgeschlof}sen. / Die Benußung von Hälsel zur Verpackung von Eicr- sendungen wird bis auf Weiteres mit der Maßgabe gestattet, daß von jedem über die Grenze gelangenden Transporte #0o- fort der Polizeiverwaltung des Bestimmungsortes behufs der unschädlichen Beseitigung des Verpackungsmaterials Nachricht gegeben wird. Ueber die Grenzen der Kreise Neisse, Neustadt und Leobschüß darf indessen Heu frei eingeführt werden. X. Gebrauchte Leib- und Bettwäsche und gebrauhte Klei- der, insoweit dieselben für den Handel bestimmt sind, Hadern und Lumpen aller Art dürfen weder aus Rußland noch aus Oesterreich eingeführt werden. Doch sollen diese Gegenstände über die Grenzen der Kreise Neisse, Neustadt und Leobschüß eingelassen werden, sobald dieselben vollständig trocken und in festen Säcken verpackt sind. X1. Die Einfuhr von Pferden, Schweinen, Federvieh und Federn aus Nußland sowohl wie auch aus Oesterreich ist gestattet. Doch sind die von Pferten und Schweinen ftaminenden Haare und Borsten von èder Einfuhr ausgesch{lossen. i X11, Blutdünger därf aus beiden Nachbarländern ein- eführt werden, sobald derselbe fein pulverisirt und voll- E icien geruchlos ist, auch das Vorhandensein dieser Eigen- Es von dem diesseitigen beamteten Thierarzte bescheinigt Ww1rD.
XITIL, Was von der Einfuhr gesagt ift, gilt auh von der
Durchfuhr.
A. Unsere Vevrorduung. vom 23. Marz 1877 (Stück 12 Seite 103 des Amtsblattes), wonah nur auf den Stationen Oppeln, Cosel (Stadt), Neisse und Grottkau Rind- vieh zum Bahntransport bedingungsweise verladen werden darf, bleibt mit der Maßgabe in Kraft, daß die Untersuchung der zur Verladung angemeldeten Viehstücke Seitens des be- amteten Thierarztes nicht blos am Tage der Verladung, fon- dern auch auf dem Bahnhofe selbst staltfinden muß, damit die Identität der in den landräthlichen Attesten bezeichneten, mit den zum Weitertransport bestimmten Rindern 2c. zweifel- los festgestellt werden kann. i
Unter diesen Bedingungen wird auch an anderen als den sogenannten Fixtagen die Verladung von Rindvieh auf den genannten Eisenbahnstationen gestattet, wenn der Verlader die Kosten der thierärztlihen Untersuchung trägt. :
XV, Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Maßnahmen werden unbeschadet etwaiger hierauf bezüglicher kreispolizei- liher Strafbestimmungen gemäß §8. 327 und 328 des Deutschen Strafgesezbuches und des Geseßes vom 21. Mai 1878 (Reichs- Geseßblatt Seite 195) bestraft werden.
Oppeln, den 10. Funi 1879. i
Königliche Regierung. Abtheilung des Fnnern.
BerbanntmaMmung
Nach Vorschrift des Gejeßes vom 10. April 1872 (Geseß-Samml. S. 357) find bekannt gemacht : E E
1) der unterm 20. März Allerhö vollzogene Larif, nach welchem die Abgabe für die Benußung des fiskalischen Lastenkrahns und der Denifonschen Waagemaschine im Hafen zu Memel b:s auf Weiteres zu entrichten ist, durh das Amtsblatt der Königlichen Re- ierung zu König:berg Nr. 21 S. 112/113, ausgegeben den 22. Mai 1879;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 31. März 1879, durch „welchen genehmigt worden ist, daß bei der Erwerbung der Behufs Ausfüh- rusg von Verbesserungen der märkischen Wasserstraßen: I, Hohen- faaten-Spandau-Berlin und zwar: 1) Finow-Kanal, 2) Dranien- burger Kanal, 3) Havelstrecke zwischen dem {Finow- und dem Oranien- burger Kanal, 4) Havelstrecke von Pinnow bis zur Einfahrt in den Berlin-Spandauer Scbiffahrtskanal; 11. Wasserverbindung von Berlin nach dem Plauer Kanal bezw. bis zur Elbe; 111, Spree: 1) vom Dämeribsee bis Cöpenick, 2) Rüdersdorfer Gewässer von dem Kalk- see bis zum Dämerißsee, zur dauernden oder vorübergehenden Bes nußung nothwendigen Grundfücke des Enteignungsreht zur An- wendung gebracht werde, durch das Amtsblatt der Königlihen Re- gierung zu Potsdam Nr. 18 S. 169, ausgegeben den 2, Mai 18793;
3) der Allerhöchste Erlaß vom 2, April 1879, durch welchen dem Kreise Teltow das Recht zur Grhebung des Chaufseegeldes auf der; Chaussee vom Bahnhofe Lrebbin der Berlin-Anhaltischen Eisenbahr nach dem Bahnhofe Mahlow der Berlin-Dresdener Gifenbahn und weiter bis zur Berlin-Zossener Provinzial-Chaussee verliehen worden ist, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 18 S. 169, ausgegeben den 2. Mai 18793
4) der Allerhöchste Erlaß. vom 7. April 1079, dur welchen ge nehmigt worden ist, daß bei der Zuschüttung des Königsgrabens ‘n Berlin das Enteignungsrecht zur Anwendung gelangt, durch_ 0as Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der “Stgdt Berlin Nr. 20 S, 205, ausgegeben den 16. Mai 1879.