1879 / 137 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Sec. Li. vom Inf. Regt. Nr. 68, mit Persion nebst Ausficht auf Anstellung im Civildienst und der Armee-Uniform, Frhr. v. Rofen- berg, Major und etatsmäßiger Stabsoffiz. vom Kürassier-Regt. Nr. 8, mit Pension und der Uniform des Kürassier-Regts. Nr. 4, der Abschied fbewilligtt Scchulz, Hauptmann z. D., zuleßt im íIngen. Corps, in die Kategorie der mit Penfion verabschiedeten Offize. zurückverseßt. v. Rekowski I., Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 73, mit Pension, Jouanne, Rittm. und Eécadr. Chef vom Ulan. Regt. Nr. 13, mit Pension und der Regts. Unif., der Abs(bied bewilligt. v. Kleiser-Kleisheim, Oberst urd Commandeur des Draa. Regts. Nr. 16, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und der Regts. Unif. zur Diep. gestellt. Berthold, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 77, als halbinvalide mit Pension ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizn. der Landwehr-Infanterie übergetreten. Graf v. Schwerin, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 115, der Abschied bewilligt. v. Tevenar, Rittm. und Escadron Chef vom Drag. Regt. Nr. 24, als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civil- dienst und der Unif. des Drag. Regts. Nr. 10, Spoerin, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 113, als Major mit Penfion u::d der Regis. Unif., v. Manteuffel, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 14, Zimmermann, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 25, Holt- bhev, Major und Abtheilungs-Commandeur vom Feld-Art. Nr. 11, mit Pension und der Uniform des Feld-Art. Regts. Nr. 8, Bat i, Hauptm. u. Battr. Chef v. Feld-Art. Regt. Nr. 26, als Maj. m. Penf nebst Aut sicht auf Anstellung inder Genéd’armerie und der Uniform des Feld-Art. Regts. Nr. 3, der Abschied bewilligt. Hoebel, Sec. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 27, ausgescieden und zu den Ref. Offiz. des Regts. übergetreten. Zimmermann, Majoc und Bats. Commandeur vom Frß-Art. Regt. Nr. 5, mit Pension und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Daun, Oberst vom Stabe des Ingen. Corps, kommandirt zur Wahrnehmung der Ge- schäfte der Inspektion der Festungébauten in Straßburg i./E., in Genehmigung seines Abschiedsgesuhes mit Pension und seiner bish. Unif. zur Disr. gestellt. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 11. Juni. Frhr. v. Zedliy und Neukirch{ch, Pr. Lt. vom 1. Garde-Gren. Landw. Regt, Gramabky, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 41, Frhr. v. Saß, Sec. Lt. von der Landw. íInf. dcfselben Bats., als Pr. Lt., Oehlscblaeger, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 4, als Pr. Lt. mit seiner bisher. Unif, Marquardt, Sec. Lt. von der Landw. íInf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 44, Boehm, Pr. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats., als Riltm. mit der Landw. Armee- Unif., Neumann, Hauptm. ron der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 45, mit der Landw. Armee-Unif., v. We6sierski, Sec. L. von der Landw. Kav. des 1. Batz. Landw. Regis Nr. 14 als Pr. 4 der Abschied bewilligt Breidsprecher, Sec. Lt. vcn der Landw. Inf. des Ref. Landw. Bats. Nr. 34, Kiecckebu \ch, Rittm. von der Landw. Kav. desselben Bats., mit der Landw. Armee-Uniform, Francke, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 12, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee- Uniform, Zachariae, Scc. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Reats. Nr. 8, Plettner, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 64, Dittmar, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 36, Wachte i, Pr. Lt. j Inf. des 2. Bats. Landwehr - Regiments 93, mit der Landwehr-Armee-Uniform, Otto, Sec. Lt. von der Landwehr-Infanterie des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 96, v. Elsner, Pr. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 4, als Rittm. mit der Landw. Ar:nee-Uniform, Schnei- er, Sec. Lt. von dér Ref. des Ulan. Regts. Nr. 10, und Rotter, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 10, \ Scch{indler, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 50, als Pr. Lis., Pföôrtner von der Hölle, dr. Lt. von der Landw. Kav. deff. Bats., als Rittm. mit seirer

von der Landw. Nr. 93, als Hauptman

:ish:r. Uniform, Pniower, Sec, L. von der Landw. Inf. des Ref.

E tao Saa S J a 4 S P eda , 38, Hanke, Sec. Lt. von der Landw.

Nr. 51, und

Inf. des

Loos, Sec. Lt. von der

. Bats. Landw. Regts. Nr. 23, als Prem. Sarnier-Turawa, Prem. Lieut. von der

L 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 63

in, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des

53, Koh, Per. Lt. von der Landw.

(6 23, mit der Landw.

des Inf. Regts. Nr. 83,

Ei . Bats, Landw. Reats.

es 1.

: usen, Sec. Lt. vor

8. Landw. Regts. Nr. 79, als Pr. Lt., von der Res. des Inf. Reats. Nr. 68, behufs rürttemberg. Militä ste, Rosenthal, Sec. Lt. Feld-Art. s, Landw. Regts. Nr. 31, von der Lan 1 1, Bats. Landw. Rega Pr. Lt., Schmidt, Sec. Lt. von der Landw. Fuß Art. de Landw , Sec, Lt. von der Landw. Fuß-“ des 1. V ( Nr. 84, als Pr. Lt, Ede Sec. Lt. ron der Landw. Fuß-Art. 1, Bats. Laa! Nr. 90, 1Ez Rittm. vom Lan Landw. Regte. Nr. nit seiner biéberigei Uniform, bewilligt.

Lil. U - . L L Gc

ictamtlihes.

Berlin, 14. Juni. Jm weiteren Verlaufe der ge?ttgen (58.) Sizung trat der Reichstag in die erste Berathun des zwischen dem Deutschen Reiche und den Samoa- Fnjeln abgeschlossenen Freundschafstsvertrages ein. 1 Staats-Minister von Bülow mit folgenden Worten ein :

Meine Herren! Indem i die Ehre habe, Ihnen Namens der Reichsregierung den am 20. Januar d. J. abgeschloffenen, vom Bundesrath mit der verfassungsmäßigen Zustimmung versehenen Freundschaftêvertrag zwishen dem Deutschen Reih und der Regie- rung der Samoainjeln vorzulegen, mit dem Antrage, Ihrerseits Ihre rerfafsungémäßige Genehmigung diesem Vertrage ertheilen zu wollen, darf ich mi auf kurze und wenige Werte beschränken, aus dem Grunde irmal, daf bei der Spezialdiskussion sid Gelegenheit bieten wird, die cine oder andere der Fragen, sei es im Allgemeinen, sei es binsibtlib der Spezialpunkte, zu beantworten, namentli aber de8- balb, weil in der Ihnen vorgeleaten Denkschrift und in den derselben beigefügten Anlagen alle Erläuterungen und weiteren Darlegungen, welche zur Beurtheilurg der Sache nothwendig oder mwünschenéwerth fein fönnten, enthalten sein dürften. Im Gecentheil, ih weik nit, ob ich um Entschuldigung zu bitten habe für die Ausführlichkeit dieser Beilagen und die dadur in Ansprrch genommene Zeit des hoben Reicbétags. Wir ben es aber für unsere Pflit und der Sache nütlid gehalten, über den Hercang, die leitenden Grundsäße, die Zwischenfälle und den endlichen Erfolg dieser ganzen Verhand- lungen feine 2weifel und Unfklarheiten bestehen zu laffen, sondern vollständig alles das zu Ihrer Kenntniß zu bringen, was auf die Sache direkt oder indirekt Bezug hat, und ich möchte glauben, wenn auch der augenblicklihe Erfolg niht eintreten sollte, was ich doch lebhaft hoffe, oder wenn, was die Vorsehurg verhüten möge, einmal der Weg zu diesen Inseln, der Kurs für die deutschen teuerleute verloren ginge, wie seinerzeit der Weg zu den glüdliden Inseln und diese Inseln sind auch sehr alüdlihe verloren gegargen ist, oder wenn daëjenige, was die deutsche Arbeit gesäet und gepflanzt, gepflegt und gefördert hat, wenn Daë, was ebenfalls die Vorsehung abwenden möge, von andern ge-

Die Debatte leitete der Bevollmächtigte zum Bundesrath |

ern‘et werden follte, so ist do immer der Inhalt diefer Ihnen vor- liegenden ausführlihen Denkschrift, die Berichte unserer Herren Marineoffiziere in ihrer Klarheit, Vollständigkeit und Tüchtigkeit, die Darlegung über dasjenige, was dort bereits erreicht ift, die Ver- hältnisse des Handels in der Südsee, Zustände, aus denen fi Größeres entwickeln kann und für den Welthandel entwickeln wird, so gewiß, als wie die Lage dieser Inseln zwischen dem mächtig wachsen- den Westamerika, Australien, China, Japan eine Weltftellung ift, genug, daß alle diese Gründe es dahin führen werden, daß diese Aktenstücke einen ehrenwerthen und vielleiht niht uninteressanten Play in den Archiven dieses hohen Hauses behaupten und behalten können, vielleiht au in dem Schriftwechsel, der sich daran knüpft, auf den ih näher einzugehen noch Gelezenheit haben werde. Jeden- falls wird er das Zeugniß geben, daß die Reichéregierung in dieser Sache gethan hat, was sie vermochte und was sie für ihre Pflicht gehalten hat, um die Interessen des Reiches in diesen fernen und vor nicht gar zu langen Jahren noch ziemlich unbekannten Gegenden zu vertreten und zu fördern.

Es sind ungefähr sechs Jahre her, daß diese Angelegenheit, die bis dabin in stiller, nit erfolgloser Arbeit gefördert war, amtlich an das Reich berantrat. Wir hatten von jenen Inseln noch nit so viel gewußt, wie die Herren Kaufleute und Rheder in den Seeplägen, indessen do die allgemeine Kunde gehabt, daß einzelne Deutsche dort Niederlassungen gegründet hätten, wir haben dann von diesen Nieder-

laffungen einzelne Berichte gehört, welche die Scefahrer brachten, |

amtliÞ wußten wir aber nichts von der Sache, bis uns Kenntniß fam, die ganze Entwickelung der Niederlafsungen auf den Samoa-

inseln sei um sehr viel größer geworden, als ursprünglich erwartet }

war, andererseits aber deren B:deuturng so viel klarer zur Kenntniß

der Seefahrer und d:r handeltzeibenden Nationen gekommen, daß die !

deutschen Niederlassungen durch die Bedeutung, die sie bekommen | N ; ; See j F E Cre N L S | Vertrage, wie er Ihnen beute vorliegt, Jhre Zustimmung und Ge- hâtten, in Konkurrenz oder unter Mitentwickelung anderer seefahren- | nchmigung nit vorenthalten zu wollen.

der Nationen kämen, so daß dort die idyllische Zeit ein Ende gefunden und mehr und mebr die Ruhe der Inseln gefährdet wäre.

der Westküste Amerikas durch den Stillen Ozean an die Stationen

Flagae zeigen möge, die auch dort der Ausdruck und die Bürg- schaft der Theilnahme des Muitterlandes für die gen ihrer Nationalität geworden is. Die der Kriegtschiffe baben jedesmal in erfreuliher und glüdliher Weise ihre Aufgabe gelost. Wir hielten sodann es für Pflicht, den Be- sitern der Plantagen gegenüber auszusprechen, das Erfte scheine uns

zu sein, daß die Besittitel für das deutsche Grundeigenthum, das sie | dort von den Eingeborenen erworben, legaliter festgestellt würden ! und zweitens, daß sie den Gedanken festhalten und nicht davon ab- | weichen möchten, dat wir die deutschen Anpflarzungen bei allem Jn- |

teresse, das wir für die Niederlassungen hätten, bei allem Waunsch sie zu s{chüten, nicht als Kolonien des Reichs betrahten könnten. Endlich, daß wir es als Pflicht ansehen, dort legale Zustände zu erhalten oder wi-derhergestellt zu schen: eine legale und soweit geordnete Regierung, daß man Zuversicht \{öpfen könne, mit ihr Verträge abschließen zu können. diese Verträge auf nichts anderes hinauëlaufen als auf eir Recht für Alle; wir wollten kein Monopol, keine Auësc{ließung Anderer. Somit nähmen wir für diese Niederlassungen einfach das Recht in Anspru, daß daësenige, was

Die | Reichsregierung hielt es für ihre Pflicht, als die Sade ihr räber | trat, sich zunächft an die Admiralität zu wenden mit der Bitte, daß | hinfort eines oder das andere der Kriegsschiffe, welhe jährli von !

möglichst dahin zu wirken, | also | y | theilen. Es würden aber | aleih:s !

absibtigt. Wenn die dortigen Ländereien, die nebenbei bemerkt, ret

werthvoll sind, bepflanzt werden, wachsen uad gedeihen, um soviel

per Is wollen nur den sicheren und freien Boden dafür, und nichts nderes.

So viel über diesen Vertrag, meine Herren. Was aber im Uebrigen die weiteren Entwürfe und Vorbereitungen zu Verträgen, oder wie man sie nennen will, mit den umliegenden kleinen I«seln angeht, die Sie in der sehr interessanten Rundfahrt des Hrn. Kapitän von Werner beschrieben finden, so glaube ih darauf verweisen zu dürfen, «daß die Sache noch nicht abgeschlossen ist, daß aber dieselben Grundsäße, welche für diesen heutigen Vertraz leitend gewesen sind, auch da geltend bleiben; wir wollen feine Kolonien dort gründen, wir wollen kein Monopol gegen Andere haben, wir wollen nur feststellen, soweit man es feststellen kann, daß deutsche Schiffahrt und Handel dort gutes Recht und gleiches Recht haben.

__ Meine Herren! Sie haben seiner Zeit den Vertrag mit dem König von Tonga gutgeheißen. Die Ergebnisse davon find im Wesentlichen befriedizend und werden es noch mehr werden. Judem id nur noch bemerke, daß die Nachrihten vom 24., die wir aus Samoa haben, Bürgschaft dafür geben, daß mange Z itungêgerüdchte, die sich daran knüpften, nidt begründet waren, im Gegentheil dort die ruhige Entwickelung Fortschritte mat, wie sie bei den jeßigen Zuständen und, wenn nicht von Außen Unkraut in den Weizen gesäet wird, auch bleiben wird, glaube ih im Hinblick auf die große Bedeutung dieser Sache für den deutschen Handel, auf Uaëjenige, was wir den unternchmenden und tüchtigen Männern schuldig sind, die die Sache so weit geführt baben i fann sagen, in gere{ter Anerkennung dessen, was die Beamten des Reichs dort geleistet haben, sowohl unsere Marineoffiziere als die Beamten des Auswärtigen Amts: Ihnen anheimgeben zu können, diesem

Der Abg. Mosle (Bremen) begrüßte mit großer Genug- thuung den Vertrag, der zur Hebung der deutschen Schiff- fahrt und des deutschen Handels wesentlich beitragen werde, Bereits frühere ähnliche dem Hause vorgelegte Verträge, befon-

c Q (1 d . | ders der mit den Tonga-Jnseln, hätten gezeigt, daß die deuts Ostasiens nah Japan und China gehen, bei der Insel Samoa die | Mane, 9 M C N ute

Reichsregierung stetig bemüht sei, dem deutschen Handel die

X urs | größte Fürsorge angedeihen zu lassen, und der jeßt vorliegende Angehöri- | - C

Kommandanten | T. S j R L | bestimmten Systems. Fn den Beilagen zu diesem Vertrage finde

Vertrag sei ebenfalls nur der Ausdruck dieses einheitlichen,

man dementsprehend auch wiederum Andeutungen über später noch mit anderen Gruppen der Südsee-Jnseln abzuschließende Konventionen. Er könne als Vertreter einer bedeutenden Handels- und Seestadt nur seine Genugthuung über diesen Vertrag aussprecen und sei mit dem Herrn Staatssekretär ganz ein- verstanden, daß Deutschland kein Handelsmonopol in Pelynesien zu erobern trahte, aber solhe Freundschaftsverträge, solche Handelsverträge wie dieser seien sehr werthvoll zur Förderung bedeutender Interessen der deutschen Nationen in fernen Landes- Es sei für den deutschen Handel, für die deutsche Flagge, das Prinzip der Gleihberehtigung mit den anderen Nationen durhgeseßzt. Der Vertrag mit den Samoa-Jnseln

| sichere Deutschland gegen die Nachtheile, unter denen der deutsche

Arbeit, dur den ehrenwerthen tüchtigen Unternehmungs8geist dort |

gegründet und in erfreuliher Weise entwickelt sei, auh das Recht ehalte, was es dur seinen Ursprung er:rorben und in der

Stille |

entwidelt babe, nämli das gleide Recht mit Allen, Schuß gegen !

unbere{tigte Konkurrenten , die zum Nachtheil des deutschen Handels und der deutschen Niederlassungen gereichten.

Das ift in jedem der |

Schriftstücke, die hier abgedruckt und beigefügt find, als leitender | (Gedanke mehr oder wenizer zum. Ausdruck gebract, und ist dies der

leitende Gedanke geblieben.

___ Sie werden ferner aus dem Schriftwechsel, wie er vorliegt, er- | sehen, daß mancherlei Zwischenfälle eingetreten sind, welbe die Sache |

Die Inseln haben zum Theil gar keine Regierung ge- meistens eine sole,

ershwerten. habt, zum Theil zu viel Regierung,

mit der |

man diese Abmachungen über die Gleibbcrechtigurg der Einfuhr, der | Zölle, der Erwerbung des Landeigenthums, Sicherheit der Person, |

Gebäude, Niederl1fsung u. \. w. niht abschließen konnte. Es war daher die Aufgabe unseres tüchtig:n und

leiht, ift aber durch die Hülfe der Offiziere der Kaiserliden Marine

| \chließlih so gut gelöst worden, daß wir aus diesen Zwischenfällen | jeßt berau8geïommen find. j

Ï Wir haben von allen Seiten, was nochH schwerer wiegt, auch von denjenigen Seiten, welche : l mit uns konkurriren, die sehr erfreulibe Anerkennung gehabt, daß

erfahrenen Konsuls nit !

an jenen Küsten |

einmal die Verwaltung der deutshen Niederlassungen durch ihre Ein- |

richtungen, die Werkführung fo zu sagen, Erfolge erzielt hat, die mustergültig sind, nicht blos Erfolge für den Handel, nit blos Er- folge der wachsenden Arbeit, der nzen

L 5 Prlanzungen, der g

- D D

Eins |

L ribtungen und was daran bängt, jondern auch tur die humane j

zweckmäßige Bebandlung der Arbeiter. Die Frage der Kräfte und

vorhebe

gerade in diesen deutshen Niederlassungen und Pflan- |

Arbeitsleistungen ist gerade und das möchte ih ausdrüdlich her- j n

zungen in der erfreulidsten, befriedigendsten Weise gelöst worden. | Es ist keine Zwangsarbeit, es ift keine Einschränkung oder Zurück- |

drängung des Einzelnen oder seines Willens,

sondern es ift die !

allmählice Erzielung freier Arbeit, beruhend auf freien Lerträgen | und auf verständiger Fürsorge der maßgebenden Faktoren für diese

Arbeit. Auch das ift anerkannt, z¿. B. von australisber S. ite.

Was die andere Frage angeht, die Frage der Gleidberehtigung |

der Nationen, die wir auf unsere Fahne geschrieben habe und die

und Ie |

unsere Flaggen vertreten, so hat es an Swierigkeiten nicht gefehlt. |

C. Î

ndem wir aber die Ebre haben, Ihnen diesen Vertrag vorzulegen, ist damit aub die Auflösung dieser Schwierigkeit gegeben, soweit sie gegenwärtig gegeben werden kann. Es war erfreulih, daß die Unruhen auf der Insel sih dabin erledigten, daß fich eine Körper- schaft oder zwei Körperschaften denn die Inseln, die jeßt eine Revublik sind, werden von einem Senate und einem Abgeordnetenhause regiert soweit zusammengefunden haben, daß sie endlih am 24. Januar diescn Vertrag unterzeichnet haben, der, aus freier Verhand-

| talien die jeßige deutshe Konkurrenz zu bekämpfen.

: E del in fremde ien und auf \ nseln zu lei drirch die treue ‘deutsbe | Handel in fremden Kolonien und auf solchen Fnseln zu leiden

habe, welche dur ältere Verträge gehindert seien, Deutschland das Recht der meistbegünstigten Nation einzuräumen. Wie werthvoll dieses Recht sei, beweise der rasche Aufschwung auf den Tonga- Inseln. Der spezifish deutsche, der unter deutsher Flagge betriebene Handel habe in allen den Gegenden, wo eine Meist- begünstigungsklausel niht zu erlangen sei, gelitten, fowohl auf den Hawai-Jnseln, wie auf der englischen Kolonie Neu- seeland und den Fidschi-Fnseln. Es habe nicht allein das Hamburger Haus Godeffroy auf den Samoa-Jnseln großartige Besizun- gen, sondern auf Hawai und den Fidschi-Fnseln trieben haupt- sählich Bremenser, er nenne die Herren Hadckfeld u. Co., Gebr. Hennigs, in sehr bedeutendem Maße Handel und Schiffahrt, hätten aber darunter zu leiden, daß diese Länder schon früher Verträge mit England, bezw. Amerika abge- schlossen hätten. Wenn ex recht unterrihtet sei, so sei die Reichsregierung bemüht, mit Hawai einen Vertrag zu Stande zu bringen. Auf ven Fnseln Tahiti und Paumota litten die deutschen Jnteressen unter dem dort geltenden französishen Einfluß. Vor der Annexion der Fidschi-Fnseln durch England hätten sih dort Deutsche angesiedelt, und sie hätte: großartige Länder- fomplexe acquirirt. Bei der Annexion Seitens Englands seien die Rechtstitel der deutshen Kaufleute niht respektirt worden, sondern das ganze Land sei als Krongut in Anspru genommen worden und nur eine Kommission niedergeseßt, welche die Rechtstitel untersuhen und dann zu Recht sprechen jollte. Er möhte um Auskunft bitten, wie weit diese An- gelegenheit gediehen sei, und ob die Deutschen, besonders der Konsul Hennigs und sein Haus, Aussicht hätten, zu ihrem Rechte zu gelangen. Zugleih möchte er den Wunsch aus- sprechen, daß der General-Konsul, der nah den Samoa-FJnseln gesandt werden solle, auch die Befugniß erhalte, sein Amt auf die benahbarten Fidschi - Inseln mit auszudehnen. Für Samoa sei die bisher fehlende . Sicherheit des Besißzes durch den vorliegenden Vertrag hergestellt. Dieser Vortheil der Rechtssicherheit wahse gegen- über den Bestrebungen der Engländer und Amerikaner, große Landcompagnien ins Leben zu rufen, um mit großen Kapt- Ferner habe sich in London eine Art Bodenkreditgesellshaft zur Aus- nußung dieser Jnseln gebildet, welhe von der engli)hen Re-

| gierung protegirt werde. Hoffentlih würden die deutschen Re-

lung hervorgegangen, entschicden datjer.ige enthält, was wir nah | Kenntniß der Sabe, nad Würdigung der Verbältniffe der Südsee |

für den rihtigen Weg balten und als die freie Bahn, die Rechts- sicherheit zu gewähren, ohne die überhaupt an ein Sedeihen solcer Niederlassungen und des Handels in keiner Weise zu denken ift. Wir

1

glauben daber au, falls nochþ mchrere Verträg: ges{lofsen werden |

jollten, denfelden Weg gehen zu müssen.

Fch betrachte es als ein !

glüdliches Anzeichen für das Gelingen der sih daran knüpfenden Be- |

Aufre{terhaltung dieses Vertrages, daß

dem Abs{hluß desselben von Seiten der beiden großen befreundeten Seemächte, welhe gleih- fals Interessen in Samoa haben und Vertreter, die Anerkennung und freundliche Anerkennung bekommen haben, daß Ver- träge dieser Art der rechte Weg seien, um der Unsicherheit ein Ende zu mahen. Jch bin überzeugt, daß gerade die freie Gleichberechti- gung, die sih nit weiter in die inneren Verhältniffe einmifck{t, als zur Aufrehterhaltung und Durchführung des Fertrages, zur Sicher- stellung ter erworbenen Privatrehte der freien Auë- und Einfuhr

strebungen für die wir gleichzeitig mit

gierungen ein wahsames Auge darauf haben, daß in Folge der englishen Unternehmungen der deutshe Handel nicht be- einträhtigt werde. Der deutshe Handel nah dorthin könnte aber überhaupt sehr gewinnen, wenn die Einfuhr von deut- scher dort gewonnener Waare besonders in dem neuen Tarife begünstigt würde. Es würde auch nothwendig sein, daß von Seiten der Regierung größere Subventionen als bisher ge geben würden, daß eine direkte Dampferverbindung zwischen Deutschland einerseits und China, Japan und Polynesten

| andererseits hergestellt werde; die deutshen Erzeugnisse führen

nôthig ift, der einzige Weg ift, die große Konkurrenz der Nationen, | wie ich {hon erwähnte, gerade an diesem Punkte der Südsee mehr |

und mehr friedlich auézugleichen.

wird wahrscheinlich für unsere Nachkommen zum

Die Bedeutung dieser Fragen | Ausdruck |

ihrer größten Bedeutung kommen, weil der Welthandel diese Richtung | nehmen wird. Wir Deutsche haben durch die stille Vorbereitung, | dur die emsige und treue Arbeit, die geleistet worden is, und die, |

wie Sie aus der Tabelle sehen werden,

früher so fremd und ferne waren, das Reht bekommen, au die Frêchte unserer Arbeit selbst zu ernten,

f zu recht bedeutenden Resul- | taten geführt hat, wir Deutsche haben dadurch in Gegenden, die uns j Ale | Dampferlinien zu

Ein Weiteres ift nicht be- *

nach dort jeßt noch immer unter ‘engfischer Flagge. Jndeb er hoffe, auch in Zukunft würde es das eifrige Bestreben der Regierung sein, nah Möglichkeit den deutschen Handel zu fördern, um so mehr, als dieser Vertrag ein neuer Beweis dafür sei, daß Fürst Bismarck die hohe Wichtigkeit von Han- del und Schiffahrt sehr wohl zu würdigen wisse. Er bitte das Haus, dem Vertrage zuzustimmen.

Der Bundeskommissar, Geh. Legations-Rath von Kusserow, erklärte, mit Recht erkenne der Vorredner in dem Vertrage mit Tonga, dem Protokoll, welhes den Schiffahrtsverkehr mit dem Suluarchipel regulire und dem vorliegenden Vertrage den Ausdruck eines einheitlihen von der Reichsregierung be wußt befolgten Systems, dessen Tendenz der Hr. Staats- sekretär Minister v. Bülow vorhin dargelegt habe. Mit dem Wunsche, für die deutshe Rhederei und für den Handel direkte errihten, sympathisire die Regierung. Solche Wünsche seien wiederholt den betheiligten Kreïjen

gegenüber zum Ausdruck gelangt, aber nicht immer so günstig aufgenommen worden, wie es vielleiht im Jnteresse des Han- dels nöthig wäre. Bezüglih der Vergünstigung für Einfuhr von Produften der Südsee-Fnseln möge der Vorredner einen Antrag in der Tarifkommission stellen, dort werde er gehörig geprüft werden. Nach einem neuesten Kon- jularbericht aus Samoa habe sich an der Ein- und Ausfuhr daselbst der Antheil Deutschlands im Jahre 1878 sehr gesteigert. Während die Gesammtzahl der Schiffe von 136 auf 120 zurückgegangen, sei die Zahl der dabei betheiligten deutshen Schiffe von 65 auf 72 gestiegen ; 1870 jeien von 70 Schiffen im Ganzen nur W deuische gewesen. Dieser vielleiht unerhörte Aufshwung beweise, daß der deutsche Handel sich besser und freier in solhen Ge- bieten entwideln könne, welhe noch nicht zur Machtsphäre anderer Kolonialstaaten gehörten oder mit anderen Staaten Vorzugsverträge abgeschlossen hätten, wie Hawai mit Amerika. Was den Vertrag des Deutschen Reichs mit Hawai betreffe, an welchem Bremen das größte Jnteresse habe, so sei ein folher Vertrag shon 1870 geschlossen worden und habe diesseits die Ratifikation, jedoch nicht von Seiten Hamais erhalten, weil inzwishen zwishen Hawai und den Vereinigten Staaten von Amerika Verhandlungen über einen sogenannten Reziprozitätsvertrag angeknüpft worden seien, in welchem Hawai von Amerika viele Vortheile erhalten habe, wo- gegen es sih verpflichtet habe, gewisse Vorrechte in Bezug auf die zollfreie Einfuhr einer großen Anzahl von Gegenständen anderen Ländern nicht einzuräumen. Gleichzeitig mit der dies- seitigen Ratifizirung seien aber auch die bestehenden Verträge zwishen Hawai und den Hansestädten gekündigt worden, fo daß Deutschland überhaupt kein Vertragsverhältniß mehr zu Hamai unterhalten und gegenüber anderen Staaten, welche, abgesehen von Amerika, folche Verträge hätten, in großen Nachtheil gekommen sei. Um diesem Nachtheil abzuhelfen, habe die hawaishe Regierung im vorigen Fahre einen Gefandten zu Vertragsunterhandlungen hierher gesandt. Mit demselben jei ein vorläufiges Protokoll unterzeihnet, welches Anfangs dieses Jahres die Zustimmung des Bundesraths erhalten habe. Auf Grund dieses Protokolls seien Vertrags- instrumente gesandt. richt des Konsuls in Honolulu sei nun zwar der Erlaß des Auswärtigen Amts, welcher die zum Vertragsabshluß erfor- derlihen Anweisungen enthalte, eingetroffen, niht aber die Vertragsinstrumente, so daß die Unterzeihnung und Rati- fifation noch nicht habe erfolgen können. Hiernach sei es zweifelhaft, ob sih die Hoffnung der verbündeten Regierungen erfüllen werde, dem Reichstage noch in dieser Session den Vertrag vorlegen zu können. Die Regierung habe aber, um für diese Eventualität den deutschen Handel sicher zu stellen, den Konsul angewiesen, zu beantragen, daß tie Bestimmungen des Protokolls, welche sofort in Kraft getreten seien, und Deutschland das Recht der meistbegünstigten Nationen, mit alleiniger Ausnahme Amerikas sicherten, noch ein Fahr in Kraft bleibe, so daß materielle Naththeile für Deutschland nicht eintreten würden, wenn der Vertrag in diesem Fahre noch niht perfekt werde. Der Vorredner habe vom Schiésal der deutshen Niederlassungen auf Fidshi gesprochen. Die Regierung habe die Anwesenheit des Gouverneurs der Fidschi-Jnseln, Sir Arthur Gordon, in London benußt, um eine Förderung der seit 3 oder 4 Jahren ruhenden Ar- beiten der Landkommission in Anregung zu bringen; hoffent- lich würden die deutshen Ansiedler dadurch bald in die Lage fommen, ihre Ländereien wieder verwerthen zu können, was ershwert sei, so lange die Untersuhung über die Nechtstitel shwebe. Wenn der Vorredner sich hinsihtlich Tongas besorgt gezeigt habe, daß die Abreden mit England dur das eigen- mächtige Vorgehen untergeordneter englischer Beamten beein- trächtigt werden möchten, so könne er versichern, daß die loyale Art, in welcher die englishe Regierung sih stets darüber ge-

äußert habe, die Regierungen zu der Auffassung Ee | ihrer |

daß die englishe Regierung ein solches Vorgehen ih Organe nicht billigen würde. Die Bereitwilligkeit Englands, in dieser wie in anderen Fragen von transozeanishem Jnter- esse mit Deutschland zusammenzugehen, sichere Deutschland gegen jede Befürhtung nach dieser Rihtung. Er glaube, daß unter diesem Gesichtspunkte kein Bedenken gegen den Vertrag vorliege, und bitte, denselben zu genehmigen. Der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst erklärte, er müjje dem Gefühl des Erstaunens über die Veränderung der Physiogno- mie des Reichstages Ausdruck geben, indem er nah längerer Krankheit zum ersten Male das Wort hier ergreife. Den vor- liegenden Vertrag halte er aus denselben Gründen, wie der Abg. Mosle für sehr erfreulih, er danke den Männern der deutshen Marine für die Energie und das Geschick , mit welchem sie in jenen entfernten Ländern deutsche nteressen ver- treten hätten. Zum ersten Male werde dem Reichstage ein diplomatisches Aktenstück zur Kenntnißnahme mitgetheilt, das man allerdings weder ein Roth- noch Grünbuch, sondern wohl nur ein Weißbuch nennen könne, aber es sei zu bedauern, daß dasselbe so wenig handlih hergestellt sei. Er dürfe darauf hinweisen, daß der Abg. Reichensperger (Crefeld) {hon früher wiederholt den Wunsch ausgesprochen habe, daß diplo- mztishe Aktenstücke über bedeutende Vorgänge dem Reichs- tage vorgelegt werden möchten. Damals habe man wider- sprochen, jeßt endlich sei man dazu gelangt. Dennoch möchte er vor der Hoffnung warnen, daß die Reichsregierung in ZU- kunft in ähnlicher Weise verfahren werde. Was den Vertrag anlange, so seien für ihn namentlich die Artikel 3 und 6 von Interesse gewesen. Die Deutschen sollten auf den Samoa- inseln die vollständigste Kultusfreiheit genießen, und diese würde auch den Samoanern in einem Augenblick zugesagt, wo die deutschen Landeskinder, oder wenigstens die preußischen, aufs Schwerste bedrückt würden. Er glaube, es werde in diesem Vertrage den Samoanern in Bezug auf die Kultus- freiheit mehr bewilligt, als man ihnen gewähren könne. Jedeufalls habe man auf den Samoainseln keine Ahnung von den shauderhaften Mai-Geseßen in Preußen; er wünsche aber, daß dieser Vertrag besser gehalten werden möge, als die undertjährigen Verträge, welche den Katholiken in Deutsch- ang vollste Kultusfreiheit gewährten.

Der Abg. Dr. Bamberger bemerkte, au er habe geglaubt, wie der Herr Vorredner , daß die Puglognone des Hauses si verändert habe; aber als er die Replik desselben gehört habe, da habe er wieder gefunden, daß sie sich mit Ausnahme der Erscheinung des F Präsidenten gar nicht verändert abe. Wo sei nun Wahrheit? Wo Veränderung? Wer sei ih glei geblieben ? Zwischen dieser Alternative werde das Haus jeßt tägli, ja stündlih hin- und hergeworfen, au in Bezug auf diesen Vertrag, von dem er nicht wisse, ob derselbe

nach Hawai zur Unterschrift und Ratifikation Nach einem vor mehreren Tagen eingegangen Be- 1

dem veralteten Standpunkte entsprehe, von dem aus auch der | Staatssekretär heute über ihn referire oder dem verän- | derten gegenwärtigen, mit dem der Vortrag des Abg. Mosle | beser harmonire. Dem Grundgedanken des Auswär- | tigen Amtes, daß man nicht kolonisiren wolle, stimme er | natürlich bei, meine aber, daß dasselbe ihn avant la lettre aus- | esprochen habe, bevor sich so Vieles, wie der Reichskanzler | g verändert, auch in den Ansichten des Hrn. Abgeordneten für | Bremen verändert habe, der heute vielleicht in höherem Grade der wahre Dolmetscher der Ansichten des Reichskanzlers sei, als

der Vertreter der Bundesregierungen. Der Vertrag stehe in

nacktem Widerspruch mit Vielem, was das Haus seit Monaten | hier gesät habe, denn derselbe sei durhaus fosmopoliti- | icher Natur, was man dem Handel als einen tadelnswerthen

Mangel vorgeworfen habe, derselbe belebe den Export und | Jmport, und von sehr prononcirter Stelle aus sei erklärt | worden, daß der Export ein sehr zweifelhaftes Geschäft sei, | weil derselbe sich von den Konjunkturen des Auslandes ab- |

hängig mache. Zum Schrecken der Herren von der Rechten solle ;

sogar der Jmport von Holz aus Samoa stattfinden. Man | müsse dabei unwillkürlih fragen, wie weit man ih von

Deutschland entfernen müsse, um ohne Gefahr importiren zu |

fônnen. Der Vertrag sei übrigens außerordentlich amüsant. Da stehe in der Denkschrift, der König habe den Missionären verboten, sein Volk

Der Vertrag habe, um einmal

noch

als er selbs.

ernstlih auf die Sache zurückzukommen, fh als Endziel ge- | diese ! Territorien, auf denen deutsher Fleiß und deutsche Geschik- |

stellt, zu verhindern, daß andere Staaten si

lichkeit seit 30 Jahren gearbeitet habe, einverleiben möchten und

siherlih würden die Deutscn geschädigt, wenn sih Amerika | oder England auf jenen Jnseln als Kolonialmächte festseßen |

würden. daß der

Wenn aber in dem Bericht darüber geklagt werde, deutshe Kaufmann

erlebt hätte, daß man die Kaufleute in Deutschland nicht viel günstiger beurtheile. nes _ 2 ¡ j Kaufleute im Auslande in Achtung zu seben, bestehe darin,

daß auch im Namen der deutschen Regierungen mit etwas | mehr Respekt in Zukunft von ihnen gesprochen werde, als in |

leßter Zeit leider fehr häufig geschehen sei. Uebrigens könne der deutschen Kaufmannschaft, namentlich der vielgeschmähten See- städte, besonders Hamburgs, das als die verhärtetste derselben hingestellt werde, von der Regierung kein glänzenderes Zeug- niß ausgestellt wer-en, als diese Aftenstüe es seien.

wenn man sehe, was, unbehelligt durch Regierungseinmischung,

die deutschen Kaufleute in jenen entfernten Gegenden durch: | gesest hätten, wie das Haus Godesroy u. Co. und einige an- | Die Thätigkeit der kaufmännischen Vertreter Deutsch: |

dere. lands habe also dem Mutterlande und dem dortigen Lande zum Nugzen gereicht. Daß die Regierung

wolle er auf alle Weise befürworten; ehe man sih aber in Deutschland zur Errichtung von Kolonien-entschließe, werde man sich wahrscheinlich noch lange streiten müssen. Der Vortheil

von Kolonien habe bisher darin bestanden, daß man den Ko-

lonien den Handel mit jedem andern als dem Mutterlande ver- |

boten und sie gewissermaßen als Leibeigene des Mutterlandes

durch allerlei Einshränkungen ausgebeutet habe. Dies sei heute |

niht mehr möglich und die Unabhängigkeit der Kolonien, zu

welcher die meisten Kolonialländer sich bequemen müßten, werde | in Zukunft immer mehr zunehmen. Das größte Kolonialland, | Während | man also diese s{hlimmen Vortheile aufgebe, habe man an- ; dererseits von der Entwickelung von Handel und Verkehr, | wenn man sie mit einer Kriegsmarine vertrete, nur die Nach: | Man komme bei dem lebhaften Verkehr in den ent- | ferntesten Welttheilen sehr leiht in Verwickelungen, welche | die Ehre einer Nation engagirten, und wenn eine Nation ; so groß dastehe, wie jeßt die deutsche, so könne sie sich beispiels- | weise niht mehr, wie es vor einem oder anderthalb Fahr- |

England, strebe diesem Ziele seit 30 Fahren zu.

theile.

zehnten geschehen sei, von Riffpiraten mißhandeln lassen. Ein

zweiter Punkt, auf den er die Aufmerksamkeit des Hauses |

rihten möchte, betreffe die Frage der Arbeiter. Es sei schon

bei früheren Gelegenheiten von den polynesishen Arbeitern | die Rede gewesen und erwähnt worden, daß sie, wie die Kulis, |

zu einer Art von Sklavenhandel Veranlassung gäben. Er

habe dic Aktenstücke sorgsam durchgelesen und keine Spur | davon entdeckt, daß man solche Befürhtungen im Augenblick | Die Aufmerksamkeit der deutshen Regierung, |

zu hegen hätte. deutsche! des Auswärtigen Amtes und der Marine-Kapitäne, deren

rühmende Anerkennung er mit Vergnügen vom Abg. von | Befürch- |

folchen werde an daß es sehr auffommen zu

gäben zu vielmehr

betont,

nichts

Schorlemer-Alst gehört habe , tungen keinen Anhaltspunfkt, schiedenen Stellen deutlich shenswerth sei, hier

Ver- wün- lassen,

was irgendwie an diesen niederträhtigen Handel erinnere. |

Der Staats-Minister von Bülow bemerkte mit Bezug auf eine Bemerkung des Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst, daß, wenn Samoaner nah Deutschland kämen, sie alle Rechte genießen würden, sobald sich den Verordnungen und Geseßen des Landes fügten. E S

Die ecste Berathung wurde geschlossen. Nach einigen persönlihen Bemerkungen der Adgg. Graf von Franken- berg, Dr. Bamberger, Frhr. von Schorlemer-Alst und Windt- horst wurde sofort in die zweite Berathung eingetreten. Beim Art. 1l. warf der Abg. Dr. Gareis die Fragen auf, ob die Durchführung der Bestimmung, daß die Deutschen in Samoa in Bezug auf militärishe Requisitionen und Okku- pationen ihrer Häuser und Ländereien durch kriegführende Parteien befreit sein sollten, auh gesichert sei und ob man überhaupt mit den rihtigen Kontrahenten abgeschlossen habe? Denn nah dem Berichte des Kapitän von Werner vom 17. Zanuar 1879 habe die Taimua, mit welcher der Vertrag vom 24. Januar abgeschlossen, keine Autorität. Der Vertrag scheine also nur mit einer Partei abgeschlossen, deren Autorität angezweifelt werden könnte. Eine Kolonialpolitik solle aller- dings nicht getrieben werden, aber jedenfalls sei in der Er- werbung von Häfen und Kohlenstationen ein Anhaltspunkt dafür gegeben; denn ein solher Erwerb geschehe doh kaum auf Grund eines privatrehtlihen Titels.

Der Bundeskommissar erklärte, die Vertragsverhand- lungen mit Samoa hätten Jahre lang gedauert, weil man keinen Paciscenten habe finden fonnen, der all-

( ein_ im Lesen und Schreiben zu unter- | rihten, weil seine Unterthanen nicht mehr wissen dürften |

in den englischen Kolonien, | namentlich in Australien, sehr über die Achsel angesehen | werde, im Gegensaß zu den Kaufleuten anderer Länder und troy seiner persön!ichhen Tüchtigkeit, so würde ihn das ge- | wundert haben, wenn er nicht in den legten Zeiten selbst |

Eines der besten Mittel, die deutschen |

: Man | müsse in der That erstaunen, daß man jeßt noch Regierungs- | interventionen in Form von Kolonialpolitif beförworten könne, |!

3 E Y jeßt, da sie eine | Flotte besitze, die Kaufleute unterstüße, wie dies hier geschehen, |

seitige Anerkennung genösse. Die Taimua sei als Landes- regierung nunmehr z. B. von Amerika anerkannt worden. Uebrigens seien mit den beiden ftreitenden Parteien s{chon vorher Vereinbarungen getroffen, daß, gleihgültig welche Partei ans Ruder käme, jede dem Reiche dieselben Rechte ein- räumen würde. Darauf könne man sich bei Streitigkeiten berufen.

Bei Art. 1l1. (Kultus- und Gewissensfreiheit) bemerkte der Abg. Prinz Radziwill (Beuthen), er vermisse den citirten Ver- trag zwischen Frankreih und den Tongainseln und bedauere, daß die Missionsverhältnisse nur oberflächlih berührt seien. Außerdem bitte er um Auskunft darüber, ob man dem Konsul Weber seine Ausstellungen in Bezug auf den Vertrag mit Tonga zur Kenntniß gebracht habe. :

Der Bundesfommissar entgegnete, die Verhandlung über den Vertrag mit Tonga sei in Gestalt der steno- graphischen Berichte“ der damaligen Reichstagsverhandlungen dem Konsul Weber mitgetheilt worden. Die Verdienste der fkatholishen Mission seien dem Auswärtigen Amte nicht unbekannt; es sei aber unmöglih alles Material mit- zutheilen, und die Auswahl des Mitgetheilten fei schwierig genug. Der Vertrag Frankreihs mit Tonga sei nicht mit- | getheilt, weil er auf Samoa keinen Bezug habe, dagegen sei der Vertrag zwischen Samoa und Amerika beigefügt.

Art. 5 giebt dem Deutschen Reiche das Recht, Kohlen- stationen zu errichten, die dazu nöthigen Gebäude aufzuführen und auf ihnen die deutshe Flagge aufzuhifsen. i

Der Abg. Härle äußerte sein Bedenken, ob in dieser Be- stimmung nicht doch ein Anfang zur Kolonialpolitik enthalten sei, was der Staats-Minister von Bülow mit Bezugnahme auf feine vorhergehenden Erklärungen widerlegte.

Art. 6 bis 13 wurden ohne wesentliche Debatte unver- ändert genehmigt, nur bei Art. 8 brachten die Abgg. Prinz Radziwill und Dr. Lingens die Jnteressen der katholischen Misiionen resp. die Fürsorge für das geistlihe Wohl der Aus- wanderer zur Sprahe. Hierauf wurden die übrigen Artikel des Vertrages und ebenso das Protokoll genehmigt.

Sodann begann das Haus die erste Berathung des Geseß- entwurfs, betreffend die Verfassung und Verwaltung : von Elsaß-Lothringen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Unter - Staats- | sekretär Herzog, leitete die Debatte mit folgenden Worten ein :

Meine Herren! Die allgemeine Diskussion über die Grund- säße der Vorlage, auf welhe nach Ihrer Geschäftsordnung die erste Berathung si beschränkt, hat in der Hauptsache hon bei der Ver- handlung stattgefunden, welhe über den Antrag Schneegans und Ge- nossen geführt worden ist. Der vorliegende Geseßentwurf entspricht dem Programm über die Ausgestaltung der politishen und Verwale- tungsverbältnifse des Reichslandes, welches der Herr Reichskanzler bei jener Verbandlung in allgemzinen Umrissen gezeichnet und welhem der Re'chstag beinahe einmüthig zugestimmt hat. Wenn ih bei dieser Sachlage mir das Wort erbeten habe, um dea Geseßz- entwurf einzuführen, so kann es nit meine Aufgabe sein, nochmals die Gründe speziell darzulegen, aus welchen die Regierung #fich bereit gefunden hat, den von den elsaß - lothringishen Abgeordneten ausgesprochenen Wünschen entgegenzukommen, ebenfo | wenig die Begrenzung zu motiviren, innerhalb deren, gegenüber weiter- gehenden Bestrebungen, dies Entgegenkommen im Hinblick auf die Interessen des Reiches \ich zu halten genöthigt war.

Fch wünsche zunähst nur über die formale Behandlung der Vorlage eine Erläuterung zu geben, die in den gedruckten Motiven eine Erwähnung nicht gefunden hat und deren Mangel möglicher- weise zu einer Mißdeutung Anlaß geben könnte. Sie betrifft die un- mittelbare Vorlegung des Geseßentwurfs an den Reichstag, ohne vorgängige Befassung des Landesausschusses mit demselben. Der | Gesetzentwurf verdankt seine Entstehung zum großen Theil den Anregun- gen, welche im Landes8aus\chusse wiederholt gegeben worden sind. Erifst be- stimmt, die im Landelaut gewordenen Wünsche aufeine Umgestaltung seiner | Verfassung zu erfüllen. Es hätte unter diesen Umständen anscheinend nate gelegen, ihn mit dem Landesausschuß zu vereinbaren und durch die Zustimmung der Landesvertretung ihm eine festere und gedeih- lihe Wirksamkeit sicherer verbürgender Basis zu geben, als mög- liherweise für ihn gewonnen wird, wenn die Reform lediglih im Wege der Reichsgesetzgebung festgestellt wird und so dem Lande ohne Mitwirkung seiner engeren Vertretung gleichsam aufgenöthigt wird.

Es if gleichwohl davon abgesehen worden, weil der Entwurf Aenderungen von Gesetzen herbeiführen soll, welhe als Reichsgeseße erlassen worden sind. Es gilt dies von dem Gese über die Ver- cinigung von Elsaß-Lothringen mit dem Reich vom 9. Juni des Jahres 1871, dessen Bestimmungen über die ministerielle Stellung des Reichskanz- lers eine Modifikation erfahren. Es gilt ferner von den Bestimmungen des Gesetzes vom 2. Mai 1877, betreffend die Landesgeseßgebung, in welhes der den Landesaus\{chuß einseßende Kaiserliche Erlaß vom Oktober 1874 aufgenommen worden ift, und welches bezüglich der Zusammensetzung des Landesausschufses und der Erweiterung seiner Befugnisse in erheblihem Umfang abgeändert werden foll. Der Bes | stimmung dieses leßterwähnten Gesetzes gemäß können elsaß-lothrin- | gische Londetsgeseßze, welhe im Wege der Reichsgeseßgebung ent- standen find, auch nur im Wege der Reichs8gesekgebung aufgehoben oder abgeändert werden, eine Vorschrift, die zweifellos auch auf den Inhalt dieses Gesetes selbst bereis Anwendung ¿u finden hat.

Aus diesem zwingenden formalen Grunde ist von der Ei ¡örcin- gung des Geseßzentwurfs beim Landes8ausshuß abgefehen worden. Es ist dies Übrigens mit der beruhigenden Ueberzeugung gesheh:n, daß auch der Landesausshuß im Hinblick auf die bezeihnete Gesetz: :lage eine andere Behandlung der Angelegenheit niht erwartet hat.

Was nun den Inhalt des Geseßentwurfs anlangt, fo ist er | gleichsam die Ausführung in Farben der im Umriß gezeichneten Skizze, welche der Herr Reichskanzler entworfen hat und mit deren Hauptzügen die verbündeten Regierungen sich einverstanden er- klärt haben. Danach bleibt das rechtliche Verhältniß des Reichs- landes zum Reich im Wesentlichen unverändert. Die Souveränetät, welche nah dem Friedensvertrage und nah dem Vereinigungsgeseßz beim Reich beruht, wird demselben erhalten; die Staatsgewalt, welhe der Kaiser im Namen des Reichs auszuüben hat, verbleibt | ihm, sie wird weder in dem Titel, aus welchem sie abgeleitet ift, verändert, noch in ihrem Umfang erweitert oder vermindert. Auch bezüglich der gesetzgebenden Gewalt des Reich8, in deren Mitwirkung an der Landesgeseßzgebung der Charakter des Reichslandes sich am be- deutsamsten manifestirt, tritt eine Aenderung nit ein; nach wie vor bleibt der Bundesrath ständig Faktor der Landesgeseßgebung und der Reichstag tritt als solcher Faktor ein, wenn die Regierung Mangels einer Verständigung mit dem Lande2aus\huß seine Mitwirkung in Anspruch nimmt; nach wie vor kann der Weg der Neichsgesetgebung beshritten werden, er muß eingeshlagen werden, wenn es fih um Aenderung von solchen Landesgeseßen handelt, die ihm ihre Ent- stehung verdanken.

Nur in einem Punkte erfährt das Verhältniß des Rcichslandes zum Reich eine Modifikation, darin nämlich, daß das Amt des ver- antwortlihen Ministers für Elsaß - Lothringen, welhes nach F 4 des Geseßes vom 9. Juni 1871 mit dem Amt des

eihsfanzlers verbunden ift, von diesem gelöst und einem besonderen Träger, dem Statthalter, anvertraut werden sol. Aber auch hier bleibt die rechtliche Lage in dem entscheidenden Punkte unberührt, daß die fonftitutionelle Verantwortlichkeit selbst dem Reich und dessen Gewalten gegenü“ er bestehen bleibt und von ihnen nach wie vor geltend gemacht werden kann. Die Trennung der ministeriellen unktion von dem Amte des Kanzlers löst allerdings eine mächtige lammer, welche das Reichsland an das Reich bindet; fie vermin-